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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1436876.pdf
Größe
517 kB
Erstellt
17.09.18, 12:00
Aktualisiert
29.11.18, 17:28

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Inhalt der Datei

Verwaltungsausschuss Beschlussvorlage Nr. VI-DS-06384 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff: Leistungsvereinbarung mit dem Städtischen Eigenbetrieb Behindertenhilfe für die Jahre 2019 und 2020 Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule BA Jugend, Soziales, Gesundheit Verwaltungsausschuss 05.12.2018 Beschlussfassung Beschlussvorschlag: Die Leistungsvereinbarung für die Bereitstellung und Durchführung von Hilfen im Bereich der ambulanten und komplementären psychiatrischen Versorgung in der Stadt Leipzig wird für den Zeitraum 01.01.2019 bis 31.12.2020 mit dem Städtischen Eigenbetrieb Behindertenhilfe fortgeführt. Zusammenfassung: Anlass der Vorlage: Rechtliche Vorschriften Stadtratsbeschluss Verwaltungshandeln Sonstiges: Nach dem Sächsischen Gesetz über die Hilfen und die Unterbringung bei psychischen Krankheiten (SächsPsychKG) sind Hilfeleistungen für psychisch kranke Menschen Pflichtleistungen der Kommune und liegen in deren Gesamtverantwortung. Der Abschluss von Leistungsvereinbarungen ist durch die Richtlinie Psychiatrie und Suchthilfe (RL PsySu) vorgeschrieben. 1/4 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: nicht relevant Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen nein x Kostengünstigere Alternativen geprüft Folgen bei Ablehnung nein nein x Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt nein x wenn ja, ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Von Bis Höhe in EUR wo veranschlagt 01/2019 01/2020 12/2019 12/2020 183.529 182.655 1.100.41.4.0.03.05/ 44550000 Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen x Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: x nein wenn ja, x nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 2/4 Sachverhalt 1. Nichtöffentlichkeits- und Eilbedürftigkeitsbegründung 2. Sachverhalt 2.1 Anlass Die bestehende Leistungsvereinbarung mit dem Städtischen Eigenbetrieb Behindertenhilfe läuft bis zum 31.12.2018. Um eine kontinuierliche Leistungserbringung abzusichern, ist der Vertrag unter Berücksichtigung aktueller Rahmenbedingungen anzupassen. Insbesondere sind dabei steigende Personalkosten auf Grund tarifvertraglicher Verpflichtungen beim SEB zu berücksichtigen. Der Erstattungsbetrag wurde in Höhe der Personalkostensteigerungen angehoben. 2.2 Strategische Ziele Mit der Vorlage wird das Ziel „Leipzig schafft soziale Stabilität“ mit dem Handlungsschwerpunkt „Chancengerechtigkeit in der inklusiven Stadt“ umgesetzt. Für Menschen mit schweren psychischen Krankheiten werden damit stadtweit gemeindenahe niedrigschwellige Hilfen zur Unterstützung im Bereich Beratung, Begegnung und Tagesstrukturierung – als Grundlage aller komplementären Hilfen – gesichert. 2.3 Operative Umsetzung Sicherung einer abgestimmten gemeindenahen Versorgung schwer psychisch kranker Menschen im städtischen Gemeindepsychiatrischen Verbund. Mit den auf Stadtbezirke festgelegten Angeboten kann auf die besonderen Herausforderungen in den Schwerpunktgebieten der integrierten Stadtteilentwicklung (Schönefeld, Mockau) eingegangen werden 2.4 Realisierungs-/ Zeithorizont Die Versorgungsverträge laufen über die Jahre 2019 und 2020. 3. Finanzielle Auswirkungen Die mit der Vorlage verbundenen finanziellen Auswirkungen sind auf Seite 2 dargestellt. 4. Auswirkungen auf den Stellenplan Der Abschluss der Leistungsvereinbarung hat keine Auswirkungen auf den Stellenplan der Stadt Leipzig. 5. Bürgerbeteiligung Die Beschlussvorlage geht auf die gesetzliche Verpflichtung der Stadt durch das Sächsisches Gesetz über die Hilfen und die Unterbringung bei psychischen Krankheiten (SächsPsychKG) zurück, die keine Bürgerbeteiligung vorschreibt. In die Erarbeitung des Vorschlages war der Psychiatriebeirat – in dem fachkompetente Bürger der Stadt Leipzig berufen sind – einbezogen. 3/4 6. Besonderheiten der Vorlage keine 7. Folgen bei Nichtbeschluss Bei Nichtabschluss geht die Sicherstellungspflicht für die mit den Trägern verhandelten Versorgungsleistungen und Aufgaben wieder auf die Kommune über. Anlagen: Anlage 1 Leistungsvereinbarung SEB Anlage 1.1 Leistungskatalog 4/4 Leistungsvereinbarung für die Bereitstellung und Durchführung von Hilfen im Bereich der ambulanten und komplementären psychiatrischen Versorgung in der Stadt Leipzig zwischen der Stadt Leipzig vertreten durch den Oberbürgermeister, Neues Rathaus, Martin-Luther-Ring 4-6, 04109 Leipzig, dieser endvertreten durch den Bürgermeister und Beigeordneten für Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule, Herrn Prof. Dr. Fabian - nachstehend Stadt Leipzig genannt und Städtischer Eigenbetrieb Behindertenhilfe vertreten durch den Betriebsleiter Herrn Böhmer Rosa–Luxemburg-Straße 30, 04103 Leipzig, - nachstehend Träger genannt Präambel 1) Hilfeleistungen für psychisch Kranke und psychisch Behinderte, von psychischer Krankheit oder Behinderung bedrohte Menschen (nachstehend Betroffene genannte) sind Pflichtleistungen der Kommune und liegen in deren Gesamtverantwortung. Diese Verpflichtung umfasst die Planung, den Aufbau und die Durchführung sowie die Koordination und die Qualitätskontrolle der Hilfen im Sinne der §§ 5, 6 und 7 Sächsisches Gesetz über die Hilfen und die Unterbringung bei psychischen Krankheiten (SächsPsychKG) . Die Kommune kann diese Versorgungsverpflichtung ganz oder teilweise an Träger der freien Wohlfahrtspflege oder an gemeinnützige Institutionen übertragen 1). 2) Fachliche Grundlagen sind die zum Aufbau und zur Verbesserung der psychiatrischen Versorgung erlassenen Gesetze und die gefassten gesundheits- und sozialpolitischen Beschlüsse, insbesondere:  Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst im Freistaat Sachsen (SächsGDG) vom 11. Dezember 1991 (SächsGVBI. S. 413), das zuletzt durch Artikel 14 des Gesetzes vom 26. April 2018 (SächsGVBl. S. 198) geändert worden ist  SGB II § 16a Nr. 3 in Verbindung mit SGB II § 6 Abs. 1 Nr. 2  Sächsisches Gesetz über die Hilfen und die Unterbringung bei psychischen Krankheiten (SächsPsychKG) i. d. F. vom 10. Oktober 2007 (SächsGVBI., Jg. 2007, Bl. Nr.12, S. 422), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 07. August 2014 (SächsGVBl. S. 446)  Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Förderung sozialpsychiatrischer Hilfen, der Suchtprävention und Suchtkrankenhilfe (Richtlinie Psychiatrie und Suchthilfe - RL-PsySu) vom 12. September 2017 (SächsABl. S. 1289)  Regionaler Psychiatrieplan der Stadt Leipzig vom 17. März 1999 (Beschluss des Stadtrates 1543/99) in aktueller Fassung  Zweiter Landespsychiatrieplan 2011 1 SächsPsychKG § 6 Abs. 1 TEIL I Zweck der Vereinbarung §1 Inhalt der Vereinbarung (1) Diese Vereinbarung regelt die Wahrnehmung der kommunalen Versorgungsverpflichtung oder Teilen davon für alle Betroffenen des Versorgungsgebietes im Sinne des § 4 durch den Träger. (Diese Übertragung ist eine Beteiligung des Trägers als Drittem im Sinne der §§ 4 und 5 SGB XII in Verbindung mit § 17 Abs. 3 SGB I und § 97 Abs. 1 SGB X und § 16a Nr. 3 SGB II in Verbindung mit § 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB II) (2) Für die Betroffenen erwachsen aus dieser Vereinbarung keine Verpflichtungen. §2 Übernahme der Versorgungsverpflichtung Der Träger ist verpflichtet, die ihm übertragenen kommunalen Versorgungsleistungen für die von ihm zu betreuenden Betroffenen wirtschaftlich, bedarfsgerecht und entsprechend moderner fachlicher Standards zu erbringen und an der stetig erforderlichen Weiterentwicklung der Versorgungsangebote im kommunalen gemeindepsychiatrischen Verbund aktiv mitzuwirken. TEIL II Pflichten des Trägers §3 Umfang der Versorgungsverpflichtung (1) Die übertragene Versorgungsverpflichtung umfasst die Sicherstellung vorsorgender, begleitender und nachsorgender Hilfen gemäß § 5 SächsPsychKG bei Notwendigkeit auch die Prüfung der Unterbringungsvoraussetzungen nach §§ 13 und 18 PsychKG in enger Zusammenarbeit mit der Stadt Leipzig. Bei Beachtung des Zieles der effektiven Vernetzung aller Angebote im gemeindepsychiatrischen Verbund sind dies 1. Hilfeangebote im Bereich Begegnung, Beratung und Tagesstrukturierung:  Betrieb eines psychosozialen Gemeindezentrums mit Kontakt- und Beratungsstelle und Club 2. Hilfeangebote im Bereich Wohnen:  Betrieb des ambulant betreuten Wohnens  Betrieb von Außenwohngruppen  Betrieb eines sozialtherapeutischen Wohnheimes mit 32 Plätze 3. Entwicklung von Hilfen im Bereich Arbeit für chronisch psychisch kranke Menschen - Zuverdienstprojekt Änderungen, auch konzeptioneller Art (Angebote entsprechend § 3 Abs. (1) 1.-3.) Bedürfen immer der Zustimmung der Stadt Leipzig. Die in den psychosozialen Gemeindezentren vorzuhaltenden Leistungen sind im Leistungskatalog2) festgeschrieben. Der Leistungskatalog ist Bestandteil der Vereinbarung. Die Leistungen sind durch entsprechendes Fachpersonal zu erbringen. Die Berechnung der Fachkräfte beruht auf dem Kosten- und Finanzierungsplan vom 02.07.2018. Entsprechend sind 2,0 VzÄ Fachkräfte für die Kontakt- und Beratungsstelle abzusichern. Änderungen sind der Stadt Leipzig mitzuteilen. 2 s. Anlage Leistungskatalog vom 17.09.2018 Die Finanzierung der Angebote §3 (1) 2.-3. ist nicht Bestandteil dieser Vereinbarung. Die Angebote sind gesondert über die zuständigen Kostenträger zu verhandeln. Die notwendigen Personal- und Sachkosten sind über diese Verhandlungen vollständig abzudecken. (2) Der Träger ist verpflichtet keinen Betroffenen aus dem ihm nach § 4 übertragenen Versorgungsgebiet von der Versorgung auszuschließen. (3) Der Träger ist Mitglied des Psychiatriebeirates der Stadt Leipzig (als PSAG im Sinne des § 7 SächsPsychKG). Der Träger und die Stadt Leipzig verpflichten sich, im Rahmen einer abgestimmten Bedarfsplanung innerhalb des Beirates auf bedarfsgerechte Versorgungskapazitäten hinzuwirken. Änderungen, auch konzeptioneller Art, bedürfen immer der Zustimmung der Stadt Leipzig. §4 Versorgungsgebiet Das Versorgungsgebiet umfasst den im Psychiatrieplan festgelegten Stadtbezirk Nordost im Stadtgebiet der Stadt Leipzig in seinen jeweils geltenden Grenzen. §5 Psychiatrieberichterstattung (1) Der Träger dokumentiert seine Leistungen und erstattet jährlich bis zum 28.02. des Folgejahres einen Bericht an die Stadt Leipzig. (2) Der Träger ist verpflichtet , ein nach § 7 Abs. 2 SächsPsychKG erstelltes Dokumentationssystem zu übernehmen und in diesem Sinne an einer regionalen und überregionalen Psychiatrieberichterstattung bzw. einer Evaluation der einzelnen Versorgungsangebote mitzuwirken und die Daten jährlich an das Gesundheitsamt zu übermitteln. (3) Für die Träger ist ein durch die Stadt Leipzig anerkanntes Dokumentationssystem und der standardisierte Jahresbericht verbindlich. Die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes in Verbindung mit dem Sächsischen Datenschutzgesetz in der jeweils gültigen Fassung sind einzuhalten. TEIL III Pflichten der Kommune §6 Finanzierung (1) Die finanzielle Sicherstellung der Versorgungsverpflichtungen des Trägers erfolgt (unbeschadet der Verpflichtungen Dritter) durch die Stadt Leipzig. Vorrangige Leistungsansprüche anderer sind zu beachten. Sie ergeben sich aus der Prüfung des Umfangs der Versorgungsverpflichtung nach § 3 dieser Vereinbarung. Die Vertragspartner wirken dabei auf eine Regelung der sich aus der Besonderheit des Einzelfalles ergebenden Mischfinanzierung hin. (2) Der Träger verpflichtet sich, die Leistungen gemäß den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Leistungsfähigkeit zu erbringen. (3) Der Träger erhält als Ausgleich für die entstehenden Aufwendungen bei der Erfüllung der in der Vereinbarung genannten Pflichten von der Stadt Leipzig einen jährlichen Erstattungsbetrag zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Dieser beträgt im Jahr 2019 183.529,00 € und im Jahr 2020 182.655,00 €. Mit dieser Vergütung sind Sachkosten und Personalkosten und übrige Aufwendungen abgegolten. Grundlage der Kostenerstattung ist der am 02.07.2018 eingereichte Kosten- und Finanzierungsplan für die Jahre 2019 und 2020. Die Zahlung erfolgt quartalsweise des jeweiligen Jahres. Der Träger verpflichtet sich, sich im Rahmen seiner Geschäftsführung soweit wie möglich für die entstehenden Aufwendungen bei der Erfüllung der Vereinbarung an den Kosten- und Finanzierungsplan zu halten. Unvorhersehbare Kostensteigerungen bei der Erfüllung der in der Vereinbarung genannten Pflichten sind unverzüglich gegenüber dem Gesundheitsamt der Stadt Leipzig anzuzeigen und werden von der Stadt Leipzig gegen einen entsprechenden Nachweis der Aufwandserhöhung ausgeglichen. (4) Unter Hinweis auf das geltende Haushaltsrecht erfolgt die Zahlung des Erstattungsbeitrages teilweise oder gar nicht, wenn die Mittel nachweislich nicht zweckentsprechend verwendet werden. (5) Das Fachdezernat wird bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank (SAB) Fördermittel gemäß Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Förderung sozialpsychiatrischer Hilfen, der Suchtprävention und Suchtkrankenhilfe (RL-PsySu) vom 12. September 2017 B. Teil 1 VII. beantragen. Grundlage hierfür ist der am 02.07.2018 eingereichte Kosten- und Finanzierungsplan. Auf die Einhaltung der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) sowie die Vergabebestimmungen wird hingewiesen. In dem Erstattungsbetrag gemäß Absatz (3) ist der zu beantragende Landesanteil enthalten. Dieser wird nach Vorlage des Bewilligungsbescheides der SAB an die Stadt Leipzig dem Träger mittels Zuwendungsbescheid formal zugewiesen, jedoch nicht separat ausgezahlt. Die §§ 23 und 44 der Sächsischen Haushaltsordnung (SäHO), die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zur Sächsischen Haushaltsordnung (VwV-SäHO) und die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung entsprechend Anlage 2 zur VwV zu § 44 SäHO sind einzuhalten. (6) Der Träger versichert, dass die in dem Kosten- und Finanzierungplan gemachten Angaben richtig und vollständig sind. Mit Unterzeichnung der Vereinbarung versichert der Träger, dass kein/e Insolvenzverfahren, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen (einschließlich Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung) oder Mahn-/Klageverfahren bzw. Kreditkündigungen, die für die wirtschaftlichen Verhältnisse des Trägers von Bedeutung sind, beantragt oder durchgeführt sind. Dem Träger ist bekannt, dass falsche Angaben den Widerruf des Erstattungsbetrages und die Rückerstattung bereits ausgezahlter Beträge nebst Verzinsung zur Folge haben können. (7) Für die Fortführung der Finanzierung der Jahre 2021/2022 ist ein Antrag bis zum 31.12.2019 an die Stadt Leipzig, Gesundheitsamt, 04092 Leipzig zu stellen. Der Antrag beinhaltet den Kosten- und Finanzierungsplan getrennt für die Jahre 2021 und 2022, Angaben zur Personalausstattung mit Angaben der Wochenarbeitszeit pro Fach-/Verwaltungskraft, Eingruppierung und Bruttopersonalkosten sowie eine Aufstellung der Standorte mit Angaben der Öffnungszeiten. Sofern eine Vorsteuerabzugsberechtigung besteht, sind die Bruttokosten/aufwendungen abzüglich der als Vorsteuer anrechenbaren Umsatzsteuer anzugeben. Sind für die Antragstellung gegenüber der SAB weitere Unterlagen erforderlich, ist der Träger zur Beibringung verpflichtet. §7 Verwendungsnachweis (1) Der Träger ist verpflichtet, für das Jahr 2019 bis zum 31.03.2020 und für das Jahr 2020 bis zum 31.03.2021 eine Abrechnung einzureichen. Diese besteht aus einem zahlenmäßigen Nachweis und einem Sachbericht. In dem Sachbericht ist die Verwendung des Erstattungsbetrages sowie das erzielte Ergebnis darzustellen. In dem zahlenmäßigen Nachweis sind die Einnahmen (Erstattungen, Zuwendungen, Leistungen Dritter, eigene Mittel) entsprechend dem Finanzierungsplan und die Ausgaben entsprechend dem Kostenplan summarisch auszuweisen. Der Nachweis muss alle mit der Maßnahme zusammenhängenden Einnahmen und Ausgaben sowie eine Personalaufstellung in zeitlicher Folge und voneinander getrennt enthalten. Aus dem Nachweis müssen Rechnungs- und Zahlungsdatum, Empfänger/Einzahler sowie Grund und Einzelbetrag jeder Zahlung ersichtlich sein. Soweit der Träger zum Vorsteuerabzug nach § 15 des Umsatzsteuergesetzes berechtigt ist, dürfen nur die Entgelte (Bruttopreise abzgl. Der als Vorsteuer anrechenbaren Umsatzsteuer) berücksichtigt werden. Es sind nur Ausgaben abzurechnen, die vorhabensbezogen im Zeitraum 01.01.2019 - 31.12.2019 bzw. 01.01.2020 - 31.12.2020 entstehen und bezahlt werden. Im Verwendungsnachweis ist vom Träger zu bestätigen, dass die Ausgaben notwendig waren, dass wirtschaftlich und sparsam verfahren worden ist, die Angaben mit den Büchern und Belegen übereinstimmen und die Echtheit der Herkunft und Unversehrtheit des Inhaltes der Belege gewährleistet ist. (2) Mit dem Nachweis sind die Originalbelege (Einnahmen- und Ausgabenbelege), die Verträge und Unterlagen über die Vergabe von Aufträgen vorzulegen. Die Stadt Leipzig ist berechtigt, Bücher, Belege und sonstige Geschäftsunterlagen anzufordern sowie die Verwendung der Mittel durch örtliche Erhebungen zu prüfen. Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Leipzig und der Sächsische Rechnungshof sind berechtigt, die Mittelverwendung zu prüfen. Ergibt die Abrechnung, dass der in § 7 festgesetzte Erstattungsbetrag nicht vollständig oder nicht zweckentsprechend für die in § 3 übernommene Versorgungsverpflichtung verausgabt wurde, ist der zuviel ausgezahlte Erstattungsbetrag zurückzuzahlen. TEIL IV Qualität und Kooperation §8 Qualitätssicherung (1) Die Stadt Leipzig und der Träger bestimmen im Rahmen ihrer Zusammenarbeit im Psychiatriebeirat gemeinsam den Inhalt und das Verfahren für Maßnahmen zur Qualitätssicherung der in dieser Vereinbarung vereinbarten Leistungen. (2) Der Träger ist verpflichtet, an den Maßnahmen zur Qualitätssicherung teilzunehmen. Der Träger ist darüber hinaus dafür verantwortlich, dass interne Maßnahmen zur Sicherung der Struktur, Prozess- und Ergebnisqualität festgelegt und durchgeführt werden. Er kann sich an Maßnahmen der externen Qualitätssicherung beteiligen. Für die Qualitätssicherung werden folgende Maßnahmen ausgewählt:  systematische Dokumentation der Einzelfallbearbeitung  Beteiligung an einrichtungsübergreifenden Qualitätszirkeln (Ambulanzberatung)  Entwicklung und Weiterentwicklung von Verfahrensstandards für die Leistungserbringung Die Durchführung der Qualitätssicherung wird vom Träger in der jährlichen Berichterstattung dokumentiert. (3) Die Durchführung der Qualitätszirkel und die Festlegung des Dokumentationssystems zur Qualitätssicherung obliegt der Stadt Leipzig. (4) Die Stadt Leipzig kann unangekündigt Kontrollen zur Qualitätssicherung bei dem Träger durchführen, insbesondere die Vorlage von Unterlagen und den Nachweis der Durchführung der Qualitätssicherung verlangen. Die Stadt Leipzig hat hierzu ein Zugangs- und Kontrollrecht. §9 Kooperationsverpflichtung (1) Der Träger verpflichtet sich, mit der Stadt Leipzig zusammen zu arbeiten und diese über alle wesentlichen Vorgänge zu informieren. (2) Der Träger ist zur fachlichen Zusammenarbeit mit dem zuständigen Sozialpsychiatrischen Dienst und den aufnahmeverpflichteten Krankenhäusern, den im Sinne von § 72 Abs. 2 und § 72 a SGB V im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung tätigen niedergelassenen Ärzte, insbesondere den Psychiatern und Psychotherapeuten sowie den anderen im Bereich der ambulant-komplementären Versorgung tätigen Trägern verpflichtet. (3) Die Stadt Leipzig hat das Recht und die Pflicht, die Einhaltung dieser Kooperationsverpflichtungen zu prüfen. Sie bedient sich dabei des Psychiatriekoordinators. Der Psychiatriebeirat ist über die Ergebnisse der regelmäßigen Prüfungen zu informieren. § 10 Weiterbildung und Supervision (1) Bei der regionalen Versorgung haben Weiterbildung und Supervision einen besonderen Stellenwert. Der Träger verpflichtet sich daher, Weiterbildungskonzepte zu entwickeln und regelmäßig Weiterbildungsveranstaltungen durchzuführen bzw. den Mitarbeiter*innen die Teilnahme an einschlägigen Veranstaltungen anderer Anbieter zu ermöglichen. Dabei ist effektiv und kostengünstig zu verfahren. Die Vorgaben entsprechend Leistungskatalog sind einzuhalten. TEIL V Vereinbarungsdauer § 11 Vereinbarungsdauer, Änderungen und Auflösung der Vereinbarung (1) Die Vereinbarung wird für die Dauer von 2 Jahren geschlossen. Die Vereinbarung kann frühestens mit einer Frist von sechs Monaten gekündigt werden und ist bis spätestens 1 Jahr vor Vereinbarungsende neu zu verhandeln. (2) Mit dem Ablauf der Kündigungsfrist geht die Sicherstellungspflicht für die in dieser Vereinbarung vereinbarten Versorgungsleistungen wieder auf die Stadt Leipzig über. (3) Die Vertragspartner wirken bei der Sicherstellung der in dieser Vereinbarung vereinbarten Versorgungsleistungen im Kündigungszeitraum zusammen. Bei Streitfragen entscheidet auf Antrag eines der Vertragspartner das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz. (4) Änderungen der Vereinbarung bedürfen der Schriftform und der Unterzeichnung durch beide Vertragspartner. (5) Die Vertragspartner haben keine mündlichen Nebenabreden getroffen. § 12 Außerordentliche Kündigung (1) Die Vereinbarung kann aus wichtigem Grund, insbesondere bei schwerwiegenden, nicht korrigierbaren Verstößen gegen die vorgenannten Vertragsbedingungen jederzeit ohne Einhaltung der in § 12 genannten Frist einseitig gekündigt werden. (2) Der Träger verpflichtet sich, im Falle einer Kündigung nach Abs. 1 mit der Stadt Leipzig bis zum Kündigungstermin mit dem Fachdezernat kooperativ zusammen zu arbeiten und diesem zu ermöglichen, die Maßnahmen selbst weiter zu führen oder auf einen anderen Leistungsträger zu übertragen. Der Träger hat sicher zu stellen, dass 1. die im Rahmen der durch den Träger übernommenen Versorgungsverpflichtung zu erbringenden Leistungen bei Bedarf weiterhin erbracht werden, 2. verbindliche Fristen festgelegt werden, 3. die Vertragspartner auch unter diesen Umständen bis zum Kündigungstermin kooperativ zusammenzuarbeiten, um eine anderweitige Weiterführung der Maßnahme(n) im Interesse der Betroffenen zu ermöglichen. TEIL VI Datenschutz § 13 Datenschutzbestimmungen (1) Bei der Leistungserbringung ist der Träger für die Einhaltung der Datenschutzvorschriften verantwortlich. Dabei sind insbesondere die Vorschriften nach DSGVO und des SächsPsychKG zu beachten. Bei der Leistungserbringung im Rahmen von Aufgaben nach dem Sozialgesetzbuch sind § 35 SGB I und die §§ 67 ff. SGB X einzuhalten. (2) Für die erforderlichen Datenverarbeitungen zur Bewertung, Entscheidung und Abwicklung von Fördermaßnahmen gemäß RL PsySu sowie damit im Zusammenhang stehender Tätigkeiten hat der Träger bei der Verarbeitung personenbezogener Daten zu gewährleisten: a. die Einhaltung der Voraussetzungen des Art. 6 Abs. 1 DSGVO, u. a. durch die Einholung erforderlicher (und nachweisbarer) Einwilligungen gemäß den Anforderungen von Art. 7 DSGVO, b. die Information der betroffenen Personen gemäß Artt. 13, 14 DSGVO Die erforderlichen Übermittlungen von der Stadt Leipzig an die Bewilligungsstelle und andere an der Förderung beteiligte Stellen und die von diesen Stellen vorgenommene Datenverarbeitung müssen dabei berücksichtigt werden. Die Sätze 1 und 2 gelten für die sich aus diesem Vertrag ergebenden Pflichten des Trägers entsprechend. (3) Dem Träger ist bekannt, dass die Stadt Leipzig, die Sächsischen Staatsministerien und die Sächsische Staatskanzlei, soweit dies zu ihrer Aufgabenerfüllung erforderlich ist, personenbezogene Daten nach den datenschutzrechtlichen Vorschriften des Gesetzes über die Fördermitteldatenbanken im Freistaat Sachsen (SächsFöDaG) verarbeiten und an die zuständigen Stellen übermitteln dürfen. TEIL VII Schlussbestimmungen § 14 Zeitpunkt der Übertragung Die Versorgungsverpflichtung im Sinne der Vereinbarung beginnt mit Wirkung vom 01.01.2019 und endet am 31.12.2020. § 15 Salvatorische Klausel Falls einzelne Bestimmungen der Vereinbarung unwirksam sein sollten oder diese Vereinbarung Lücken enthält, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht, was nach Zweck und Sinn der Vereinbarung vereinbart worden wäre, hätte man die Angelegenheit von vornherein bedacht. Im Zweifelsfall muss die unwirksam gewordene Bestimmung einvernehmlich durch eine wirksame ergänzt werden; dies gilt auch für den Fall von Lücken oder von Ergänzungsbedürftigkeit dieser Vereinbarung. § 16 Gerichtsstand Gerichtsstand ist Leipzig. Leipzig, den Leipzig, den Prof. Dr. Thomas Fabian Bürgermeister und Beigeordneter für Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Träger Leistungskatalog psychosoziales Gemeindezentrum Städtischer Eigenbetrieb Behindertenhilfe - Bereich Beratung, Begegnung und Tagesstrukturierung der Stadt Leipzig Zielgruppen der psychosozialen Gemeindezentren - psychisch erkrankte Bürger der Stadt Leipzig, bei denen auf Grund der Erkrankung ein besonderer Hilfe-, Beratungs- und Unterstützungsbedarf gegeben ist vorrangig psychisch erkrankte Menschen, die:  in keiner anderen Versorgungsleistung unterkommen  Folgeprobleme durch die Erkrankung haben, die Auswirkung auf das familiäre oder nachbarschaftliche Leben haben  drohende Wohnungslosigkeit, finanzielle und andere schwere Probleme und soziale Folgen der Erkrankung aufweisen  Probleme mit Krankheitseinsicht und –-bewältigung haben  häufig wieder erkranken („Drehtürpatient“ bzw. chronisch psychisch erkrankte Menschen) Angehörige, Bezugspersonen und Bürger im sozialen Umfeld von psychisch erkrankten Menschen Je Versorgungsregion der komplementären psychiatrischen Versorgung der Stadt Leipzig - Details regelt der Psychiatrieplan der Stadt Leipzig – soll ein psychosoziales Gemeindezentrum vorgehalten werden. Diese können an mehreren Standorten betrieben werden, soweit dies regional notwendig ist und die Versorgungsregion 100.000 Einwohner überschreitet. Die Versorgungsregion für das Psychosoziale Gemeindezentrum ist der Stadtbezirk Nordost (Schönefeld, Abtnaundorf, Mockau, Thekla, Plaußig-Portitz.). Versorgungsregionen und personelle Ausstattung Für je 25.000 Einwohner sind 40 Mitarbeiterwochenstunden für die Umsetzung der Leistung vorzusehen, wenn insgesamt wenigstens 40 Mitarbeiterwochenstunden und davon mindestens 20 Fachkraftwochenstunden erbracht werden. Diese Aufgabe ist überwiegend durch Fachkräfte und anteilig durch andere Mitarbeiter umzusetzen. Der genannte Fachkraftschlüssel ist für die gesamte Stadt Leipzig bezogen auf die aktuelle Einwohnerzahl umzusetzen. Die Verteilung der Fachkraftwochenstunden ist regional – auf die komplementären Versorgungsregionen und Träger – entsprechend der aktuellen Bedarfseinschätzung des Psychiatriebeirates und im Rahmen der Psychiatrieplanung festzulegen. Fachkräfte sind Sozialarbeiter, Sozialpädagogen, Fachkrankenschwestern/ -pfleger für Psychiatrie Heilerziehungspfleger, Ergotherapeuten und Anderweitig geeignete Mitarbeiter sind Personen, die als Betroffene, Angehörige oder in anderer Weise in der Psychiatrie erfahren sind (Laienhelfer). Stadt Leipzig – Gesundheitsamt – Stabsstelle – Psychiatriekoordination – Leistungskatalog psychosoziales Gemeindezentrum 2019 und 2010 - SEB – Stand: 17.09.2018 Leistung Ziele 1. Beratung           soziale Sicherung Förderung sozialer Kompetenz Schaffung/Erhaltung von Lebensqualität und -zufriedenheit Unterstützung bei Behördenangelegenheiten Unterstützung bei Familien- und Partnerangelegenheiten Aufklärung zu Krankheitserscheinungen und deren Bewältigung Begleitung in Krisen- und Konfliktsituationen, Vermeidung und Verkürzung von stationären Aufenthalten Förderung von Recovery Orientierung bei Hilfeangeboten – – – – – – – – – – – – – – – Leistung überwiegender Einsatz von Fachkräften anderweitigen Mitarbeitern Bemerkungen Ziele ggf. Hilfebedarfsprüfung und Unterstützung bei der Entwicklung einer individuellen Hilfeplanung Vermeidung von Über- und Unterversorgung stabilisierende Begleitung Begleitung bei der Suche nach angemessenen Hilfen Unterstützung bei der Sicherung der sozialen Existenz Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen der Versorgung und Vermittlung Unterstützung bei Ämtergängen, Antragstellungen Sicherung von rechtlichen und materiellen Ansprüchen Regelmäßige Sprech- und Bereitschaftszeiten möglichst in normale, nichtpsychiatrische Unterstützung vermitteln Ganzheitliche Wahrnehmung von Persönlichkeit und Situation Stabilisierung bzw. ggf. Aufbau einer tragfähigen Beziehung stützende lebensbegleitende Gespräche kurzzeitige Unterstützung in der Übergangszeit bis zu einem möglichen Therapiebeginn Mindestöffnungszeit Beratungsstelle 35 h/ Woche – davon zwei offen (ohne Termine) Bemerkungen X Fachkräften anderweitigen Stadt Leipzig – Gesundheitsamt – Stabsstelle – Psychiatriekoordination – Leistungskatalog psychosoziales Gemeindezentrum 2019 und 2010 - SEB – Stand: 17.09.2018 überwiegender Einsatz von Mitarbeitern 2. Förderung von Beteiligung/Partizipation und Gemeinschaft – – – – – – – 3. Kontakte außerhalb der Einrichtung – – – – – – – Leistung Durchführung von Hausversammlungen als Instrument der Beteiligung, Förderung und Unterstützung der Klienten zur Selbststärkung (Empowerment) Unterstützung von Selbsthilfegruppen Förderung von personenorientierten Arbeiten Beteiligung/Mitwirkung psychiatrieerfahrener Nutzer Entwicklung eines nutzerorientierten Beschwerde- und Konfliktmanagements Förderung von Betroffenenprojekten (Ex-In1) Förderung von Ehrenamt Kontakt halten und stabilisieren Beziehungsaufbau und -erhalt Absicherung der Weiterbetreuung Bedarfsklärung Schwellenabbau und Motivation bezüglich einer Weiterbetreuung im System lebenspraktische Unterstützung in Krisenzeiten Unterstützung zur Vermittlung von ergänzenden nachstationären Hilfsangeboten Ziele - – – – – – – Stärkung der Partizipation der Betroffenen an den Angeboten Selbsthilfeförderung Stärkung von Selbstbestimmung und Ressourcenorientierung Förderung der familienähnlichen Gemeinschaft und Sicherung von lebensnahen Hilfen gemeinsame Festlegung von Regeln im Umgang mit Menschen in Krankheitsphasen X Beratung entspr. Punkt 1. Motivation und Organisation gegenseitiger Klinikbesuche der Klienten ggf. Absprache zu Krisenplänen zur Vermeidung längerer stationärer Aufenthalte Absicherung begleitender Hilfen Kontaktaufnahme in Akutsituationen Vermeidung von störungsbedingtem Rückzug und Verhinderung zunehmender Isolation X Bemerkungen Fachkräften anderweitigen Mitarbeitern Experienced-Involvement – Ausbildungs- und Qualifizierungsprogramm für Psychiatrie-Erfahrene, damit diese als DozentIn oder als MitarbeiterIn psychiatrischer Einrichtungen tätig werden können 1 Stadt Leipzig – Gesundheitsamt – Stabsstelle – Psychiatriekoordination – Leistungskatalog psychosoziales Gemeindezentrum 2019 und 2010 - SEB – Stand: 17.09.2018 überwiegender Einsatz von 4. Gruppenangebote – – – – – 5. niederschwellige Begegnungs- und tagesstrukturierende Angebote 5.1. Tagesstruktur, soziale Gemeinschaft, Kontaktstiftung Förderung/Reaktivierung von sozialen Kompetenzen Förderung der Kommunikation Förderung/Reaktivierung individueller Fähigkeiten Abbau von Ängsten Gesundheitsförderung / Entspannung Förderung von Selbsthilfegruppen von Klienten und Angehörigen Bei Selbsthilfegruppen: Selbstorganisierte Aktivitäten zur gegenseitigen Unterstützung bei der Stärkung der Sozialkompetenz und der Krisenbewältigung Gesprächs- und Erfahrungsaustausch unter Betroffenen – Angebote zur Entwicklung und/oder Stabilisierung von sozialen Kontakten und zur Entwicklung oder zum Erhalt einer Tagesstruktur – Förderung gemeinsamer Aktivitäten – Begegnungsmöglichkeiten mit Betroffenen und/oder interessierten Bürgern, Freunden, Angehörigen fördern – – – – – – – - - – Leistung Ziele störungsbedingtem Rückzug entgegenwirken, Rückgewinnung sozialer Fähigkeiten Gruppenangebote können dabei u.a. sein: Bildungs-, Freizeit- und Begegnungsgruppen sportliche und kreative Gruppenangebote gemeinsame Urlaubs- und Bildungsfahrten und Ausflüge Beteiligung an öffentlichen Aktivitäten Angebot an offene und geschlossene Gesprächsgruppen und Selbsthilfegruppen X X Angebote sind so zu gestalten, dass die Betroffenen motiviert werden daran teilzunehmen lebensnahe Hilfen (Mahlzeiten-/Getränkeangebote) sollen im Vordergrund stehen Begegnung und soziales Miteinander (“unter Menschen sein“) sollen entwickelt und gefördert werden Angebote: Café, Bibliothek, PC-Nutzung, Spiele, Sport, Gartenpflege, musikalische Betätigung, Café-Galerie, Brunch, offenes Frühstück u.a. Hauswirtschaftliche Tätigkeiten wie Wäsche, Kochen, Putzen, Malern, kleinere Reparaturen X X Fachkräften anderweitigen Mitarbeitern Bemerkungen – es ist ein familienersetzender Raum zu schaffen, in denen Menschen mit schweren psychi- Stadt Leipzig – Gesundheitsamt – Stabsstelle – Psychiatriekoordination – Leistungskatalog psychosoziales Gemeindezentrum 2019 und 2010 - SEB – Stand: 17.09.2018 überwiegender Einsatz von 5.2. Festlegung der Öffnungszeiten 6. Förderung von Arbeit, Beschäftigung, Handlungskompetenzen – - – – 7. Beratung Angehöriger – – Leistung 8.Qualitätssicherung/Öffentlichkeitsarbeit Sicherung von nutzerfreundlichen, bedarfsorientierten Öffnungszeiten schen Störungen die Chance einer Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht wird Beratungsangebot: tgl. 09:00 – 16:00 Uhr Kontaktcafe: Mo., Di., Do., Sa. und So: 10:00 – 15:00 Uhr// Mi. 16:00 – 20:00 Uhr Training und (Wieder-) Erlangung von Fähigkeiten in Bezug auf Arbeit und Beschäftigung (Pünktlichkeit, Dauer, Bewältigung von spezifischen Arbeitsanforderungen) Training/(Wieder-)Erlangung von Handlungsfähigkeiten (z.B. bei Ergotherapieangeboten) Training der Belastbarkeit und des störungsbedingten Stressmangements Vermittlung in berufliche Rehabilitationsangebote – Beratung zu störungsspezifischen Anforderungen an die Familie Hinweise zu möglichen Unterstützungs- und Therapieangeboten Unterstützung in Krisen- und Krankheitsphasen – – – – – – – Ziele – – Dokumentation und Berichterstattung der Leistungen fachspezifische Weiterbildung (10 Std. Beschäftigungsangebote im Zusammenhang mit den Angeboten im Gemeindezentrum/Tagesangebot einschließlich Außenbereich( Garten-/Grünflächenbereich ) Entwicklung und Angebot von Zuverdienstmöglichkeiten Ergotherapeutische Angebote Arbeiten mit Holz und anderen Werkstoffen und Materialien Kooperation mit Leipziger Reha-Angeboten (Runder Tisch Arbeit für psychisch kranke Menschen - Rehakette Leipzig) Entwicklung von ehrenamtliche Arbeitsmöglichkeiten Einzel- und Gruppenangebote möglich fachliche psychoedukative Beratung Bemerkungen – – Anwendung der Software BADO-K Beteiligung an der Weiterentwicklung des Dokumentationssystems X X X X Fachkräften ander-weitigen Mitarbeitern X Stadt Leipzig – Gesundheitsamt – Stabsstelle – Psychiatriekoordination – Leistungskatalog psychosoziales Gemeindezentrum 2019 und 2010 - SEB – Stand: 17.09.2018 überwiegender Einsatz von – – – – 9. Betreuung von Praktikanten  pro Fachkraft und anderweitigen Mitarbeiter pro Jahr) Supervision der Mitarbeiter mindestens 4x und maximal 6x für 2 Stunden (pro Fachkraft und anderweitigen Mitarbeiter) pro Jahr Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen Förderung von Nachbarschafts- und Sozialraumkontakten Sicherung der psychosozialen Gremienarbeit Organisation der Anleitung und des sachgerechten Einsatzes von Praktikanten – – –     zur Sicherung bedarfsgerechter Versorgungsstrukturen Beteiligung an Antistigma- und Aufklärungsaktionen öffentliche Präsenz durch Printund elektronische Medien (z.B. Flyer, Mailverteiler) Kooperation mit Behörden, Vereinen, med. Einrichtungen schriftliche Dokumentation im Verwendungsnachweis Vermittlung von Fachkenntnissen Vor und Nachbereitung des Einsatzes Sicherung des Kontaktes zu Ausbildungseinrichtung X Stadt Leipzig – Gesundheitsamt – Stabsstelle – Psychiatriekoordination – Leistungskatalog psychosoziales Gemeindezentrum 2019 und 2010 - SEB – Stand: 17.09.2018