Daten
Kommune
Leipzig
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17.09.18, 12:00
Aktualisiert
29.11.18, 17:28
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Verwaltungsausschuss
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-06384
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff:
Leistungsvereinbarung mit dem Städtischen Eigenbetrieb Behindertenhilfe für die
Jahre 2019 und 2020
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
BA Jugend, Soziales, Gesundheit
Verwaltungsausschuss
05.12.2018
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
Die Leistungsvereinbarung für die Bereitstellung und Durchführung von Hilfen im Bereich der
ambulanten und komplementären psychiatrischen Versorgung in der Stadt Leipzig wird für
den Zeitraum 01.01.2019 bis 31.12.2020 mit dem Städtischen Eigenbetrieb Behindertenhilfe
fortgeführt.
Zusammenfassung:
Anlass der Vorlage:
Rechtliche Vorschriften
Stadtratsbeschluss
Verwaltungshandeln
Sonstiges:
Nach dem Sächsischen Gesetz über die Hilfen und die Unterbringung bei psychischen
Krankheiten (SächsPsychKG) sind Hilfeleistungen für psychisch kranke Menschen
Pflichtleistungen der Kommune und liegen in deren Gesamtverantwortung. Der Abschluss
von Leistungsvereinbarungen ist durch die Richtlinie Psychiatrie und Suchthilfe (RL PsySu)
vorgeschrieben.
1/4
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
nicht relevant
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
Kostengünstigere Alternativen geprüft
Folgen bei Ablehnung
nein
nein
x
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
nein
x
wenn ja,
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Von
Bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
01/2019
01/2020
12/2019
12/2020
183.529
182.655
1.100.41.4.0.03.05/
44550000
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
x
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
x
nein
wenn ja,
x
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
2/4
Sachverhalt
1.
Nichtöffentlichkeits- und Eilbedürftigkeitsbegründung
2.
Sachverhalt
2.1
Anlass
Die bestehende Leistungsvereinbarung mit dem Städtischen Eigenbetrieb Behindertenhilfe
läuft bis zum 31.12.2018. Um eine kontinuierliche Leistungserbringung abzusichern, ist der
Vertrag unter Berücksichtigung aktueller Rahmenbedingungen anzupassen. Insbesondere
sind dabei steigende Personalkosten auf Grund tarifvertraglicher Verpflichtungen beim SEB
zu berücksichtigen. Der Erstattungsbetrag wurde in Höhe der Personalkostensteigerungen
angehoben.
2.2
Strategische Ziele
Mit der Vorlage wird das Ziel „Leipzig schafft soziale Stabilität“ mit dem Handlungsschwerpunkt „Chancengerechtigkeit in der inklusiven Stadt“ umgesetzt. Für Menschen mit schweren
psychischen Krankheiten werden damit stadtweit gemeindenahe niedrigschwellige Hilfen zur
Unterstützung im Bereich Beratung, Begegnung und Tagesstrukturierung – als Grundlage
aller komplementären Hilfen – gesichert.
2.3
Operative Umsetzung
Sicherung einer abgestimmten gemeindenahen Versorgung schwer psychisch kranker
Menschen im städtischen Gemeindepsychiatrischen Verbund. Mit den auf Stadtbezirke
festgelegten Angeboten kann auf die besonderen Herausforderungen in den
Schwerpunktgebieten der integrierten Stadtteilentwicklung (Schönefeld, Mockau)
eingegangen werden
2.4
Realisierungs-/ Zeithorizont
Die Versorgungsverträge laufen über die Jahre 2019 und 2020.
3.
Finanzielle Auswirkungen
Die mit der Vorlage verbundenen finanziellen Auswirkungen sind auf Seite 2 dargestellt.
4.
Auswirkungen auf den Stellenplan
Der Abschluss der Leistungsvereinbarung hat keine Auswirkungen auf den Stellenplan der
Stadt Leipzig.
5.
Bürgerbeteiligung
Die Beschlussvorlage geht auf die gesetzliche Verpflichtung der Stadt durch das
Sächsisches Gesetz über die Hilfen und die Unterbringung bei psychischen Krankheiten
(SächsPsychKG) zurück, die keine Bürgerbeteiligung vorschreibt. In die Erarbeitung des
Vorschlages war der Psychiatriebeirat – in dem fachkompetente Bürger der Stadt Leipzig
berufen sind – einbezogen.
3/4
6.
Besonderheiten der Vorlage
keine
7.
Folgen bei Nichtbeschluss
Bei Nichtabschluss geht die Sicherstellungspflicht für die mit den Trägern verhandelten
Versorgungsleistungen und Aufgaben wieder auf die Kommune über.
Anlagen:
Anlage 1 Leistungsvereinbarung SEB
Anlage 1.1 Leistungskatalog
4/4
Leistungsvereinbarung
für die Bereitstellung und Durchführung von Hilfen im Bereich der ambulanten und
komplementären psychiatrischen Versorgung in der Stadt Leipzig
zwischen
der Stadt Leipzig
vertreten durch den Oberbürgermeister,
Neues Rathaus, Martin-Luther-Ring 4-6, 04109 Leipzig,
dieser endvertreten durch den Bürgermeister und Beigeordneten für Jugend, Soziales,
Gesundheit und Schule, Herrn Prof. Dr. Fabian
- nachstehend Stadt Leipzig genannt und
Städtischer Eigenbetrieb Behindertenhilfe
vertreten durch den Betriebsleiter Herrn Böhmer
Rosa–Luxemburg-Straße 30, 04103 Leipzig,
- nachstehend Träger genannt Präambel
1) Hilfeleistungen für psychisch Kranke und psychisch Behinderte, von psychischer Krankheit
oder Behinderung bedrohte Menschen (nachstehend Betroffene genannte) sind Pflichtleistungen
der Kommune und liegen in deren Gesamtverantwortung. Diese Verpflichtung umfasst die
Planung, den Aufbau und die Durchführung sowie die Koordination und die Qualitätskontrolle der
Hilfen im Sinne der §§ 5, 6 und 7 Sächsisches Gesetz über die Hilfen und die Unterbringung bei
psychischen Krankheiten (SächsPsychKG) . Die Kommune kann diese Versorgungsverpflichtung
ganz oder teilweise an Träger der freien Wohlfahrtspflege oder an gemeinnützige Institutionen
übertragen 1).
2) Fachliche Grundlagen sind die zum Aufbau und zur Verbesserung der psychiatrischen
Versorgung erlassenen Gesetze und die gefassten gesundheits- und sozialpolitischen
Beschlüsse, insbesondere:
Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst im Freistaat Sachsen (SächsGDG) vom
11. Dezember 1991 (SächsGVBI. S. 413), das zuletzt durch Artikel 14 des Gesetzes vom 26.
April 2018 (SächsGVBl. S. 198) geändert worden ist
SGB II § 16a Nr. 3 in Verbindung mit SGB II § 6 Abs. 1 Nr. 2
Sächsisches Gesetz über die Hilfen und die Unterbringung bei psychischen Krankheiten
(SächsPsychKG) i. d. F. vom 10. Oktober 2007 (SächsGVBI., Jg. 2007, Bl. Nr.12, S. 422),
zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 07. August 2014 (SächsGVBl. S. 446)
Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur
Förderung sozialpsychiatrischer Hilfen, der Suchtprävention und Suchtkrankenhilfe (Richtlinie
Psychiatrie und Suchthilfe - RL-PsySu) vom 12. September 2017 (SächsABl. S. 1289)
Regionaler Psychiatrieplan der Stadt Leipzig vom 17. März 1999 (Beschluss des Stadtrates
1543/99) in aktueller Fassung
Zweiter Landespsychiatrieplan 2011
1
SächsPsychKG § 6 Abs. 1
TEIL I
Zweck der Vereinbarung
§1
Inhalt der Vereinbarung
(1) Diese Vereinbarung regelt die Wahrnehmung der kommunalen Versorgungsverpflichtung oder
Teilen davon für alle Betroffenen des Versorgungsgebietes im Sinne des § 4 durch den Träger.
(Diese Übertragung ist eine Beteiligung des Trägers als Drittem im Sinne der §§ 4 und 5 SGB XII
in Verbindung mit § 17 Abs. 3 SGB I und § 97 Abs. 1 SGB X und § 16a Nr. 3 SGB II in
Verbindung mit § 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB II)
(2) Für die Betroffenen erwachsen aus dieser Vereinbarung keine Verpflichtungen.
§2
Übernahme der Versorgungsverpflichtung
Der Träger ist verpflichtet, die ihm übertragenen kommunalen Versorgungsleistungen für die von
ihm zu betreuenden Betroffenen wirtschaftlich, bedarfsgerecht und entsprechend moderner
fachlicher Standards zu erbringen und an der stetig erforderlichen Weiterentwicklung der
Versorgungsangebote im kommunalen gemeindepsychiatrischen Verbund aktiv mitzuwirken.
TEIL II
Pflichten des Trägers
§3
Umfang der Versorgungsverpflichtung
(1) Die übertragene Versorgungsverpflichtung umfasst die Sicherstellung vorsorgender,
begleitender und nachsorgender Hilfen gemäß § 5 SächsPsychKG bei Notwendigkeit auch die
Prüfung der Unterbringungsvoraussetzungen nach §§ 13 und 18 PsychKG in enger
Zusammenarbeit mit der Stadt Leipzig. Bei Beachtung des Zieles der effektiven Vernetzung aller
Angebote im gemeindepsychiatrischen Verbund sind dies
1. Hilfeangebote im Bereich Begegnung, Beratung und Tagesstrukturierung:
Betrieb eines psychosozialen Gemeindezentrums mit Kontakt- und Beratungsstelle und
Club
2. Hilfeangebote im Bereich Wohnen:
Betrieb des ambulant betreuten Wohnens
Betrieb von Außenwohngruppen
Betrieb eines sozialtherapeutischen Wohnheimes mit 32 Plätze
3.
Entwicklung von Hilfen im Bereich Arbeit für chronisch psychisch kranke Menschen
- Zuverdienstprojekt
Änderungen, auch konzeptioneller Art (Angebote entsprechend § 3 Abs. (1) 1.-3.) Bedürfen immer
der Zustimmung der Stadt Leipzig.
Die in den psychosozialen Gemeindezentren vorzuhaltenden Leistungen sind im
Leistungskatalog2) festgeschrieben. Der Leistungskatalog ist Bestandteil der Vereinbarung.
Die Leistungen sind durch entsprechendes Fachpersonal zu erbringen. Die Berechnung der
Fachkräfte beruht auf dem Kosten- und Finanzierungsplan vom 02.07.2018. Entsprechend sind
2,0 VzÄ Fachkräfte für die Kontakt- und Beratungsstelle abzusichern. Änderungen sind der Stadt
Leipzig mitzuteilen.
2
s. Anlage Leistungskatalog vom 17.09.2018
Die Finanzierung der Angebote §3 (1) 2.-3. ist nicht Bestandteil dieser Vereinbarung. Die
Angebote sind gesondert über die zuständigen Kostenträger zu verhandeln. Die notwendigen
Personal- und Sachkosten sind über diese Verhandlungen vollständig abzudecken.
(2) Der Träger ist verpflichtet keinen Betroffenen aus dem ihm nach § 4 übertragenen
Versorgungsgebiet von der Versorgung auszuschließen.
(3) Der Träger ist Mitglied des Psychiatriebeirates der Stadt Leipzig (als PSAG im Sinne des
§ 7 SächsPsychKG). Der Träger und die Stadt Leipzig verpflichten sich, im Rahmen einer
abgestimmten Bedarfsplanung innerhalb des Beirates auf bedarfsgerechte
Versorgungskapazitäten hinzuwirken.
Änderungen, auch konzeptioneller Art, bedürfen immer der Zustimmung der Stadt Leipzig.
§4
Versorgungsgebiet
Das Versorgungsgebiet umfasst den im Psychiatrieplan festgelegten Stadtbezirk
Nordost
im Stadtgebiet der Stadt Leipzig in seinen jeweils geltenden Grenzen.
§5
Psychiatrieberichterstattung
(1) Der Träger dokumentiert seine Leistungen und erstattet jährlich bis zum 28.02. des
Folgejahres einen Bericht an die Stadt Leipzig.
(2) Der Träger ist verpflichtet , ein nach § 7 Abs. 2 SächsPsychKG erstelltes
Dokumentationssystem zu übernehmen und in diesem Sinne an einer regionalen und
überregionalen Psychiatrieberichterstattung bzw. einer Evaluation der einzelnen
Versorgungsangebote mitzuwirken und die Daten jährlich an das Gesundheitsamt zu übermitteln.
(3) Für die Träger ist ein durch die Stadt Leipzig anerkanntes Dokumentationssystem und der
standardisierte Jahresbericht verbindlich. Die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes in
Verbindung mit dem Sächsischen Datenschutzgesetz in der jeweils gültigen Fassung sind
einzuhalten.
TEIL III
Pflichten der Kommune
§6
Finanzierung
(1) Die finanzielle Sicherstellung der Versorgungsverpflichtungen des Trägers erfolgt
(unbeschadet der Verpflichtungen Dritter) durch die Stadt Leipzig. Vorrangige
Leistungsansprüche anderer sind zu beachten. Sie ergeben sich aus der Prüfung des Umfangs
der Versorgungsverpflichtung nach § 3 dieser Vereinbarung. Die Vertragspartner wirken dabei
auf eine Regelung der sich aus der Besonderheit des Einzelfalles ergebenden Mischfinanzierung
hin.
(2) Der Träger verpflichtet sich, die Leistungen gemäß den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit,
Sparsamkeit und Leistungsfähigkeit zu erbringen.
(3) Der Träger erhält als Ausgleich für die entstehenden Aufwendungen bei der Erfüllung der in
der Vereinbarung genannten Pflichten von der Stadt Leipzig einen jährlichen Erstattungsbetrag
zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Dieser beträgt im Jahr 2019 183.529,00 € und im Jahr
2020 182.655,00 €.
Mit dieser Vergütung sind Sachkosten und Personalkosten und übrige Aufwendungen
abgegolten. Grundlage der Kostenerstattung ist der am 02.07.2018 eingereichte Kosten- und
Finanzierungsplan für die Jahre 2019 und 2020. Die Zahlung erfolgt quartalsweise des jeweiligen
Jahres.
Der Träger verpflichtet sich, sich im Rahmen seiner Geschäftsführung soweit wie möglich für die
entstehenden Aufwendungen bei der Erfüllung der Vereinbarung an den Kosten- und
Finanzierungsplan zu halten. Unvorhersehbare Kostensteigerungen bei der Erfüllung der in der
Vereinbarung genannten Pflichten sind unverzüglich gegenüber dem Gesundheitsamt der Stadt
Leipzig anzuzeigen und werden von der Stadt Leipzig gegen einen entsprechenden Nachweis
der Aufwandserhöhung ausgeglichen.
(4) Unter Hinweis auf das geltende Haushaltsrecht erfolgt die Zahlung des Erstattungsbeitrages
teilweise oder gar nicht, wenn die Mittel nachweislich nicht zweckentsprechend verwendet
werden.
(5) Das Fachdezernat wird bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank (SAB) Fördermittel
gemäß Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur
Förderung sozialpsychiatrischer Hilfen, der Suchtprävention und Suchtkrankenhilfe (RL-PsySu)
vom 12. September 2017 B. Teil 1 VII. beantragen. Grundlage hierfür ist der am 02.07.2018
eingereichte Kosten- und Finanzierungsplan.
Auf die Einhaltung der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung
(ANBest-P) sowie die Vergabebestimmungen wird hingewiesen.
In dem Erstattungsbetrag gemäß Absatz (3) ist der zu beantragende Landesanteil enthalten.
Dieser wird nach Vorlage des Bewilligungsbescheides der SAB an die Stadt Leipzig dem Träger
mittels Zuwendungsbescheid formal zugewiesen, jedoch nicht separat ausgezahlt. Die §§ 23 und
44 der Sächsischen Haushaltsordnung (SäHO), die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen
Staatsministeriums der Finanzen zur Sächsischen Haushaltsordnung (VwV-SäHO) und die
Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung entsprechend Anlage
2 zur VwV zu § 44 SäHO sind einzuhalten.
(6) Der Träger versichert, dass die in dem Kosten- und Finanzierungplan gemachten Angaben
richtig und vollständig sind. Mit Unterzeichnung der Vereinbarung versichert der Träger, dass
kein/e Insolvenzverfahren, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen (einschließlich Abgabe einer
eidesstattlichen Versicherung) oder Mahn-/Klageverfahren bzw. Kreditkündigungen, die für die
wirtschaftlichen Verhältnisse des Trägers von Bedeutung sind, beantragt oder durchgeführt sind.
Dem Träger ist bekannt, dass falsche Angaben den Widerruf des Erstattungsbetrages und die
Rückerstattung bereits ausgezahlter Beträge nebst Verzinsung zur Folge haben können.
(7) Für die Fortführung der Finanzierung der Jahre 2021/2022 ist ein Antrag bis zum 31.12.2019
an die Stadt Leipzig, Gesundheitsamt, 04092 Leipzig zu stellen. Der Antrag beinhaltet den
Kosten- und Finanzierungsplan getrennt für die Jahre 2021 und 2022, Angaben zur
Personalausstattung mit Angaben der Wochenarbeitszeit pro Fach-/Verwaltungskraft,
Eingruppierung und Bruttopersonalkosten sowie eine Aufstellung der Standorte mit Angaben der
Öffnungszeiten. Sofern eine Vorsteuerabzugsberechtigung besteht, sind die Bruttokosten/aufwendungen abzüglich der als Vorsteuer anrechenbaren Umsatzsteuer anzugeben.
Sind für die Antragstellung gegenüber der SAB weitere Unterlagen erforderlich, ist der Träger zur
Beibringung verpflichtet.
§7
Verwendungsnachweis
(1) Der Träger ist verpflichtet, für das Jahr 2019 bis zum 31.03.2020 und für das Jahr 2020 bis
zum 31.03.2021 eine Abrechnung einzureichen. Diese besteht aus einem zahlenmäßigen
Nachweis und einem Sachbericht.
In dem Sachbericht ist die Verwendung des Erstattungsbetrages sowie das erzielte Ergebnis
darzustellen.
In dem zahlenmäßigen Nachweis sind die Einnahmen (Erstattungen, Zuwendungen, Leistungen
Dritter, eigene Mittel) entsprechend dem Finanzierungsplan und die Ausgaben entsprechend dem
Kostenplan summarisch auszuweisen. Der Nachweis muss alle mit der Maßnahme
zusammenhängenden Einnahmen und Ausgaben sowie eine Personalaufstellung in zeitlicher
Folge und voneinander getrennt enthalten.
Aus dem Nachweis müssen Rechnungs- und Zahlungsdatum, Empfänger/Einzahler sowie Grund
und Einzelbetrag jeder Zahlung ersichtlich sein.
Soweit der Träger zum Vorsteuerabzug nach § 15 des Umsatzsteuergesetzes berechtigt ist,
dürfen nur die Entgelte (Bruttopreise abzgl. Der als Vorsteuer anrechenbaren Umsatzsteuer)
berücksichtigt werden.
Es sind nur Ausgaben abzurechnen, die vorhabensbezogen im Zeitraum 01.01.2019 - 31.12.2019 bzw.
01.01.2020 - 31.12.2020 entstehen und bezahlt werden.
Im Verwendungsnachweis ist vom Träger zu bestätigen, dass die Ausgaben notwendig waren,
dass wirtschaftlich und sparsam verfahren worden ist, die Angaben mit den Büchern und Belegen
übereinstimmen und die Echtheit der Herkunft und Unversehrtheit des Inhaltes der Belege
gewährleistet ist.
(2) Mit dem Nachweis sind die Originalbelege (Einnahmen- und Ausgabenbelege), die Verträge
und Unterlagen über die Vergabe von Aufträgen vorzulegen.
Die Stadt Leipzig ist berechtigt, Bücher, Belege und sonstige Geschäftsunterlagen anzufordern
sowie die Verwendung der Mittel durch örtliche Erhebungen zu prüfen. Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Leipzig und der Sächsische Rechnungshof sind berechtigt, die
Mittelverwendung zu prüfen.
Ergibt die Abrechnung, dass der in § 7 festgesetzte Erstattungsbetrag nicht vollständig oder nicht
zweckentsprechend für die in § 3 übernommene Versorgungsverpflichtung verausgabt wurde, ist
der zuviel ausgezahlte Erstattungsbetrag zurückzuzahlen.
TEIL IV
Qualität und Kooperation
§8
Qualitätssicherung
(1) Die Stadt Leipzig und der Träger bestimmen im Rahmen ihrer Zusammenarbeit im
Psychiatriebeirat gemeinsam den Inhalt und das Verfahren für Maßnahmen zur
Qualitätssicherung der in dieser Vereinbarung vereinbarten Leistungen.
(2) Der Träger ist verpflichtet, an den Maßnahmen zur Qualitätssicherung teilzunehmen. Der
Träger ist darüber hinaus dafür verantwortlich, dass interne Maßnahmen zur Sicherung der
Struktur, Prozess- und Ergebnisqualität festgelegt und durchgeführt werden. Er kann sich an
Maßnahmen der externen Qualitätssicherung beteiligen. Für die Qualitätssicherung werden
folgende Maßnahmen ausgewählt:
systematische Dokumentation der Einzelfallbearbeitung
Beteiligung an einrichtungsübergreifenden Qualitätszirkeln (Ambulanzberatung)
Entwicklung und Weiterentwicklung von Verfahrensstandards für die Leistungserbringung
Die Durchführung der Qualitätssicherung wird vom Träger in der jährlichen Berichterstattung
dokumentiert.
(3) Die Durchführung der Qualitätszirkel und die Festlegung des Dokumentationssystems zur
Qualitätssicherung obliegt der Stadt Leipzig.
(4) Die Stadt Leipzig kann unangekündigt Kontrollen zur Qualitätssicherung bei dem Träger
durchführen, insbesondere die Vorlage von Unterlagen und den Nachweis der Durchführung der
Qualitätssicherung verlangen. Die Stadt Leipzig hat hierzu ein Zugangs- und Kontrollrecht.
§9
Kooperationsverpflichtung
(1) Der Träger verpflichtet sich, mit der Stadt Leipzig zusammen zu arbeiten und diese über alle
wesentlichen Vorgänge zu informieren.
(2) Der Träger ist zur fachlichen Zusammenarbeit mit dem zuständigen Sozialpsychiatrischen
Dienst und den aufnahmeverpflichteten Krankenhäusern, den im Sinne von § 72 Abs. 2 und § 72
a SGB V im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung tätigen niedergelassenen Ärzte,
insbesondere den Psychiatern und Psychotherapeuten sowie den anderen im Bereich der
ambulant-komplementären Versorgung tätigen Trägern verpflichtet.
(3) Die Stadt Leipzig hat das Recht und die Pflicht, die Einhaltung dieser
Kooperationsverpflichtungen zu prüfen. Sie bedient sich dabei des Psychiatriekoordinators. Der
Psychiatriebeirat ist über die Ergebnisse der regelmäßigen Prüfungen zu informieren.
§ 10
Weiterbildung und Supervision
(1) Bei der regionalen Versorgung haben Weiterbildung und Supervision einen besonderen
Stellenwert. Der Träger verpflichtet sich daher, Weiterbildungskonzepte zu entwickeln und
regelmäßig Weiterbildungsveranstaltungen durchzuführen bzw. den Mitarbeiter*innen die
Teilnahme an einschlägigen Veranstaltungen anderer Anbieter zu ermöglichen. Dabei ist effektiv
und kostengünstig zu verfahren. Die Vorgaben entsprechend Leistungskatalog sind einzuhalten.
TEIL V
Vereinbarungsdauer
§ 11
Vereinbarungsdauer, Änderungen und Auflösung der Vereinbarung
(1) Die Vereinbarung wird für die Dauer von 2 Jahren geschlossen. Die Vereinbarung kann
frühestens mit einer Frist von sechs Monaten gekündigt werden und ist bis spätestens 1 Jahr vor
Vereinbarungsende neu zu verhandeln.
(2) Mit dem Ablauf der Kündigungsfrist geht die Sicherstellungspflicht für die in dieser
Vereinbarung vereinbarten Versorgungsleistungen wieder auf die Stadt Leipzig über.
(3) Die Vertragspartner wirken bei der Sicherstellung der in dieser Vereinbarung vereinbarten
Versorgungsleistungen im Kündigungszeitraum zusammen. Bei Streitfragen entscheidet auf
Antrag eines der Vertragspartner das Sächsische Staatsministerium für Soziales und
Verbraucherschutz.
(4) Änderungen der Vereinbarung bedürfen der Schriftform und der Unterzeichnung durch beide
Vertragspartner.
(5) Die Vertragspartner haben keine mündlichen Nebenabreden getroffen.
§ 12
Außerordentliche Kündigung
(1) Die Vereinbarung kann aus wichtigem Grund, insbesondere bei schwerwiegenden, nicht
korrigierbaren Verstößen gegen die vorgenannten Vertragsbedingungen jederzeit ohne
Einhaltung der in § 12 genannten Frist einseitig gekündigt werden.
(2) Der Träger verpflichtet sich, im Falle einer Kündigung nach Abs. 1 mit der Stadt Leipzig bis
zum Kündigungstermin mit dem Fachdezernat kooperativ zusammen zu arbeiten und diesem zu
ermöglichen, die Maßnahmen selbst weiter zu führen oder auf einen anderen Leistungsträger zu
übertragen. Der Träger hat sicher zu stellen, dass
1.
die im Rahmen der durch den Träger übernommenen Versorgungsverpflichtung zu
erbringenden Leistungen bei Bedarf weiterhin erbracht werden,
2.
verbindliche Fristen festgelegt werden,
3.
die Vertragspartner auch unter diesen Umständen bis zum Kündigungstermin kooperativ
zusammenzuarbeiten, um eine anderweitige Weiterführung der Maßnahme(n) im Interesse
der Betroffenen zu ermöglichen.
TEIL VI
Datenschutz
§ 13
Datenschutzbestimmungen
(1) Bei der Leistungserbringung ist der Träger für die Einhaltung der Datenschutzvorschriften
verantwortlich. Dabei sind insbesondere die Vorschriften nach DSGVO und des
SächsPsychKG zu beachten. Bei der Leistungserbringung im Rahmen von Aufgaben nach
dem Sozialgesetzbuch sind § 35 SGB I und die §§ 67 ff. SGB X einzuhalten.
(2) Für die erforderlichen Datenverarbeitungen zur Bewertung, Entscheidung und Abwicklung
von Fördermaßnahmen gemäß RL PsySu sowie damit im Zusammenhang stehender
Tätigkeiten hat der Träger bei der Verarbeitung personenbezogener Daten zu gewährleisten:
a. die Einhaltung der Voraussetzungen des Art. 6 Abs. 1 DSGVO, u. a. durch die
Einholung erforderlicher (und nachweisbarer) Einwilligungen gemäß den
Anforderungen von Art. 7 DSGVO,
b. die Information der betroffenen Personen gemäß Artt. 13, 14 DSGVO
Die erforderlichen Übermittlungen von der Stadt Leipzig an die Bewilligungsstelle und andere
an der Förderung beteiligte Stellen und die von diesen Stellen vorgenommene
Datenverarbeitung müssen dabei berücksichtigt werden. Die Sätze 1 und 2 gelten für die sich
aus diesem Vertrag ergebenden Pflichten des Trägers entsprechend.
(3) Dem Träger ist bekannt, dass die Stadt Leipzig, die Sächsischen Staatsministerien und die
Sächsische Staatskanzlei, soweit dies zu ihrer Aufgabenerfüllung erforderlich ist,
personenbezogene Daten nach den datenschutzrechtlichen Vorschriften des Gesetzes über
die Fördermitteldatenbanken im Freistaat Sachsen (SächsFöDaG) verarbeiten und an die
zuständigen Stellen übermitteln dürfen.
TEIL VII
Schlussbestimmungen
§ 14
Zeitpunkt der Übertragung
Die Versorgungsverpflichtung im Sinne der Vereinbarung beginnt mit Wirkung vom 01.01.2019
und endet am 31.12.2020.
§ 15
Salvatorische Klausel
Falls einzelne Bestimmungen der Vereinbarung unwirksam sein sollten oder diese Vereinbarung
Lücken enthält, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle
der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem
entspricht, was nach Zweck und Sinn der Vereinbarung vereinbart worden wäre, hätte man die
Angelegenheit von vornherein bedacht. Im Zweifelsfall muss die unwirksam gewordene
Bestimmung einvernehmlich durch eine wirksame ergänzt werden; dies gilt auch für den Fall von
Lücken oder von Ergänzungsbedürftigkeit dieser Vereinbarung.
§ 16
Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Leipzig.
Leipzig, den
Leipzig, den
Prof. Dr. Thomas Fabian
Bürgermeister und Beigeordneter für
Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Träger
Leistungskatalog psychosoziales Gemeindezentrum Städtischer Eigenbetrieb Behindertenhilfe - Bereich Beratung, Begegnung und
Tagesstrukturierung der Stadt Leipzig
Zielgruppen
der psychosozialen
Gemeindezentren
-
psychisch erkrankte Bürger der Stadt Leipzig, bei denen auf Grund der Erkrankung ein besonderer Hilfe-,
Beratungs- und Unterstützungsbedarf gegeben ist
vorrangig psychisch erkrankte Menschen, die:
in keiner anderen Versorgungsleistung unterkommen
Folgeprobleme durch die Erkrankung haben, die Auswirkung auf das familiäre oder nachbarschaftliche Leben
haben
drohende Wohnungslosigkeit, finanzielle und andere schwere Probleme und soziale Folgen der Erkrankung
aufweisen
Probleme mit Krankheitseinsicht und –-bewältigung haben
häufig wieder erkranken („Drehtürpatient“ bzw. chronisch psychisch erkrankte Menschen)
Angehörige, Bezugspersonen und Bürger im sozialen Umfeld von psychisch erkrankten Menschen
Je Versorgungsregion der komplementären psychiatrischen Versorgung der Stadt Leipzig - Details regelt der
Psychiatrieplan der Stadt Leipzig – soll ein psychosoziales Gemeindezentrum vorgehalten werden. Diese können an
mehreren Standorten betrieben werden, soweit dies regional notwendig ist und die Versorgungsregion 100.000
Einwohner überschreitet. Die Versorgungsregion für das Psychosoziale Gemeindezentrum ist der Stadtbezirk Nordost
(Schönefeld, Abtnaundorf, Mockau, Thekla, Plaußig-Portitz.).
Versorgungsregionen
und personelle
Ausstattung
Für je 25.000 Einwohner sind 40 Mitarbeiterwochenstunden für die Umsetzung der Leistung vorzusehen, wenn
insgesamt wenigstens 40 Mitarbeiterwochenstunden und davon mindestens 20 Fachkraftwochenstunden erbracht
werden. Diese Aufgabe ist überwiegend durch Fachkräfte und anteilig durch andere Mitarbeiter umzusetzen. Der
genannte Fachkraftschlüssel ist für die gesamte Stadt Leipzig bezogen auf die aktuelle Einwohnerzahl umzusetzen. Die
Verteilung der Fachkraftwochenstunden ist regional – auf die komplementären Versorgungsregionen und Träger –
entsprechend der aktuellen Bedarfseinschätzung des Psychiatriebeirates und im Rahmen der Psychiatrieplanung
festzulegen.
Fachkräfte
sind
Sozialarbeiter,
Sozialpädagogen,
Fachkrankenschwestern/ -pfleger für Psychiatrie
Heilerziehungspfleger,
Ergotherapeuten
und
Anderweitig geeignete Mitarbeiter sind Personen, die als Betroffene, Angehörige oder in anderer Weise in der
Psychiatrie erfahren sind (Laienhelfer).
Stadt Leipzig – Gesundheitsamt – Stabsstelle – Psychiatriekoordination – Leistungskatalog psychosoziales Gemeindezentrum 2019 und 2010 - SEB – Stand:
17.09.2018
Leistung
Ziele
1. Beratung
soziale Sicherung
Förderung sozialer Kompetenz
Schaffung/Erhaltung von Lebensqualität
und -zufriedenheit
Unterstützung bei
Behördenangelegenheiten
Unterstützung bei Familien- und Partnerangelegenheiten
Aufklärung zu Krankheitserscheinungen
und deren Bewältigung
Begleitung in Krisen- und
Konfliktsituationen,
Vermeidung und Verkürzung von
stationären Aufenthalten
Förderung von Recovery
Orientierung bei Hilfeangeboten
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
Leistung
überwiegender Einsatz von
Fachkräften
anderweitigen
Mitarbeitern
Bemerkungen
Ziele
ggf. Hilfebedarfsprüfung und Unterstützung bei
der Entwicklung einer individuellen Hilfeplanung
Vermeidung von Über- und Unterversorgung
stabilisierende Begleitung
Begleitung bei der Suche nach angemessenen
Hilfen
Unterstützung bei der Sicherung der sozialen
Existenz
Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen der
Versorgung und Vermittlung
Unterstützung bei Ämtergängen, Antragstellungen
Sicherung von rechtlichen und materiellen Ansprüchen
Regelmäßige Sprech- und Bereitschaftszeiten
möglichst in normale, nichtpsychiatrische Unterstützung vermitteln
Ganzheitliche Wahrnehmung von Persönlichkeit
und Situation
Stabilisierung bzw. ggf. Aufbau einer tragfähigen
Beziehung
stützende lebensbegleitende Gespräche
kurzzeitige Unterstützung in der Übergangszeit
bis zu einem möglichen Therapiebeginn
Mindestöffnungszeit Beratungsstelle 35 h/ Woche
– davon zwei offen (ohne Termine)
Bemerkungen
X
Fachkräften
anderweitigen
Stadt Leipzig – Gesundheitsamt – Stabsstelle – Psychiatriekoordination – Leistungskatalog psychosoziales Gemeindezentrum 2019 und 2010 - SEB – Stand:
17.09.2018
überwiegender Einsatz von
Mitarbeitern
2. Förderung
von Beteiligung/Partizipation und Gemeinschaft
–
–
–
–
–
–
–
3. Kontakte
außerhalb der
Einrichtung
–
–
–
–
–
–
–
Leistung
Durchführung von Hausversammlungen als Instrument der Beteiligung,
Förderung und Unterstützung der Klienten zur Selbststärkung (Empowerment)
Unterstützung von Selbsthilfegruppen
Förderung von personenorientierten
Arbeiten
Beteiligung/Mitwirkung psychiatrieerfahrener Nutzer
Entwicklung eines nutzerorientierten
Beschwerde- und Konfliktmanagements
Förderung von Betroffenenprojekten
(Ex-In1)
Förderung von Ehrenamt
Kontakt halten und stabilisieren
Beziehungsaufbau und -erhalt
Absicherung der Weiterbetreuung
Bedarfsklärung
Schwellenabbau und Motivation bezüglich einer Weiterbetreuung im System
lebenspraktische Unterstützung in Krisenzeiten
Unterstützung zur Vermittlung von ergänzenden nachstationären Hilfsangeboten
Ziele
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Stärkung der Partizipation der Betroffenen an
den Angeboten
Selbsthilfeförderung
Stärkung von Selbstbestimmung und Ressourcenorientierung
Förderung der familienähnlichen Gemeinschaft
und Sicherung von lebensnahen Hilfen
gemeinsame Festlegung von Regeln im Umgang mit Menschen in Krankheitsphasen
X
Beratung entspr. Punkt 1.
Motivation und Organisation gegenseitiger Klinikbesuche der Klienten
ggf. Absprache zu Krisenplänen zur Vermeidung längerer stationärer Aufenthalte
Absicherung begleitender Hilfen
Kontaktaufnahme in Akutsituationen
Vermeidung von störungsbedingtem Rückzug
und Verhinderung zunehmender Isolation
X
Bemerkungen
Fachkräften
anderweitigen
Mitarbeitern
Experienced-Involvement – Ausbildungs- und Qualifizierungsprogramm für Psychiatrie-Erfahrene, damit diese als DozentIn oder als MitarbeiterIn psychiatrischer Einrichtungen
tätig werden können
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Stadt Leipzig – Gesundheitsamt – Stabsstelle – Psychiatriekoordination – Leistungskatalog psychosoziales Gemeindezentrum 2019 und 2010 - SEB – Stand:
17.09.2018
überwiegender Einsatz von
4. Gruppenangebote
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5. niederschwellige Begegnungs- und
tagesstrukturierende Angebote
5.1. Tagesstruktur, soziale Gemeinschaft, Kontaktstiftung
Förderung/Reaktivierung von sozialen
Kompetenzen
Förderung der Kommunikation Förderung/Reaktivierung individueller Fähigkeiten
Abbau von Ängsten
Gesundheitsförderung / Entspannung
Förderung von Selbsthilfegruppen von
Klienten und Angehörigen
Bei Selbsthilfegruppen:
Selbstorganisierte Aktivitäten zur gegenseitigen Unterstützung bei der Stärkung der Sozialkompetenz und der Krisenbewältigung
Gesprächs- und Erfahrungsaustausch
unter Betroffenen
– Angebote zur Entwicklung und/oder
Stabilisierung von sozialen Kontakten
und zur Entwicklung oder zum Erhalt
einer Tagesstruktur
– Förderung gemeinsamer Aktivitäten
– Begegnungsmöglichkeiten mit Betroffenen und/oder interessierten Bürgern,
Freunden, Angehörigen fördern
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Leistung
Ziele
störungsbedingtem Rückzug entgegenwirken,
Rückgewinnung sozialer Fähigkeiten
Gruppenangebote können dabei u.a. sein:
Bildungs-, Freizeit- und Begegnungsgruppen
sportliche und kreative Gruppenangebote
gemeinsame Urlaubs- und Bildungsfahrten und
Ausflüge
Beteiligung an öffentlichen Aktivitäten
Angebot an offene und geschlossene Gesprächsgruppen und Selbsthilfegruppen
X
X
Angebote sind so zu gestalten, dass die Betroffenen motiviert werden daran teilzunehmen lebensnahe Hilfen (Mahlzeiten-/Getränkeangebote) sollen im Vordergrund stehen
Begegnung und soziales Miteinander (“unter
Menschen sein“) sollen entwickelt und gefördert werden
Angebote: Café, Bibliothek, PC-Nutzung, Spiele, Sport, Gartenpflege, musikalische Betätigung, Café-Galerie, Brunch, offenes Frühstück
u.a.
Hauswirtschaftliche Tätigkeiten wie Wäsche,
Kochen, Putzen, Malern, kleinere Reparaturen
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Fachkräften
anderweitigen
Mitarbeitern
Bemerkungen
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es ist ein familienersetzender Raum zu schaffen, in denen Menschen mit schweren psychi-
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17.09.2018
überwiegender Einsatz von
5.2. Festlegung
der Öffnungszeiten
6. Förderung
von Arbeit, Beschäftigung,
Handlungskompetenzen
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7. Beratung Angehöriger
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Leistung
8.Qualitätssicherung/Öffentlichkeitsarbeit
Sicherung von nutzerfreundlichen, bedarfsorientierten Öffnungszeiten
schen Störungen die Chance einer Teilhabe am
gesellschaftlichen Leben ermöglicht wird
Beratungsangebot:
tgl. 09:00 – 16:00 Uhr
Kontaktcafe:
Mo., Di., Do., Sa. und So: 10:00 – 15:00 Uhr// Mi.
16:00 – 20:00 Uhr
Training und (Wieder-) Erlangung von Fähigkeiten in Bezug
auf Arbeit und Beschäftigung
(Pünktlichkeit, Dauer, Bewältigung von spezifischen Arbeitsanforderungen)
Training/(Wieder-)Erlangung von
Handlungsfähigkeiten (z.B. bei Ergotherapieangeboten)
Training der Belastbarkeit und des störungsbedingten Stressmangements
Vermittlung in berufliche Rehabilitationsangebote
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Beratung zu störungsspezifischen Anforderungen an die Familie
Hinweise zu möglichen Unterstützungs- und Therapieangeboten
Unterstützung in Krisen- und Krankheitsphasen
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Ziele
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Dokumentation und Berichterstattung
der Leistungen
fachspezifische Weiterbildung (10 Std.
Beschäftigungsangebote im Zusammenhang
mit den Angeboten im Gemeindezentrum/Tagesangebot einschließlich Außenbereich( Garten-/Grünflächenbereich )
Entwicklung und Angebot von Zuverdienstmöglichkeiten
Ergotherapeutische Angebote
Arbeiten mit Holz und anderen Werkstoffen und
Materialien
Kooperation mit Leipziger Reha-Angeboten
(Runder Tisch Arbeit für psychisch kranke Menschen - Rehakette Leipzig)
Entwicklung von ehrenamtliche Arbeitsmöglichkeiten
Einzel- und Gruppenangebote möglich
fachliche psychoedukative Beratung
Bemerkungen
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Anwendung der Software BADO-K
Beteiligung an der Weiterentwicklung des Dokumentationssystems
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Fachkräften
ander-weitigen
Mitarbeitern
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überwiegender Einsatz von
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9. Betreuung
von Praktikanten
pro Fachkraft und anderweitigen Mitarbeiter pro Jahr)
Supervision der Mitarbeiter mindestens
4x und maximal 6x für 2 Stunden (pro
Fachkraft und anderweitigen Mitarbeiter) pro Jahr
Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen
Förderung von Nachbarschafts- und
Sozialraumkontakten
Sicherung der psychosozialen Gremienarbeit
Organisation der Anleitung und des
sachgerechten Einsatzes von Praktikanten
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zur Sicherung bedarfsgerechter
Versorgungsstrukturen
Beteiligung an Antistigma- und
Aufklärungsaktionen
öffentliche Präsenz durch Printund elektronische Medien (z.B.
Flyer, Mailverteiler)
Kooperation mit Behörden, Vereinen, med.
Einrichtungen
schriftliche Dokumentation im Verwendungsnachweis
Vermittlung von Fachkenntnissen
Vor und Nachbereitung des Einsatzes
Sicherung des Kontaktes zu Ausbildungseinrichtung
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