Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1442942.pdf
Größe
2,3 MB
Erstellt
04.10.18, 12:00
Aktualisiert
28.11.18, 09:43
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-06480
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Kultur
Betreff:
Wirtschaftsplan 2019 für den Eigenbetrieb Schauspiel Leipzig
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
BA Kulturstätten
FA Finanzen
Ratsversammlung
12.12.2018
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
Die Ratsversammlung beschließt den Wirtschaftsplan für den Eigenbetrieb Schauspiel
Leipzig für das Wirtschaftsjahr 2019 mit folgenden Eckwerten:
Summe der Erträge aus dem Erfolgsplan: 18.267.000 €
Summe der Aufwendungen aus dem Erfolgsplan: 18.319.000 €
Jahresergebnis als Endergebnis des Erfolgsplanes: -52.000 €
Summe des Mittelzu-/abflusses aus laufender Geschäftstätigkeit aus dem
Liquiditätsplan: -16.447.000 €
Summe des Mittelzu-/abflusses aus Investitionstätigkeit aus dem Liquiditätsplan:
-590.000 €
Summe des Mittelzu-/abflusses aus Finanzierungstätigkeit aus dem Liquiditätsplan:
+16.614.000 €
Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen: 0 €
Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen: 0 €
Höchstbetrag der Kassenkredite: 0 €
1/4
Zusammenfassung:
Anlass der Vorlage:
Rechtliche Vorschriften
Stadtratsbeschluss
Verwaltungshandeln
Sonstiges:
Beschlussfassung des Wirtschaftsplanes 2019 des Eigenbetriebes Schauspiel Leipzig)
2/4
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
X
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
von
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
2019
2019
16.529.000
1.100.26.1.0.01
2019
2019
85.000
7.0000017.740
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
X
nein
wenn ja,
X
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
3/4
Sachverhalt:
siehe Anlage
Anlage:
Wirtschaftsplan 2019 für den Eigenbetrieb Schauspiel Leipzig
4/4
Inhaltsverzeichnis
1.
Vorbemerkungen ............................................................................................................................. 1
1.1 Zuweisungen .................................................................................................................................... 1
1.2 Weitere Prämissen und sonstige Rahmenbedingungen ................................................................. 1
2.
Künstlerische Ziele/Spielplan........................................................................................................... 2
3.
Erläuterungen zu den Leistungsdaten ............................................................................................. 5
4.
Erläuterungen zum Erfolgsplan ....................................................................................................... 6
4.1 Umsatzerlöse ................................................................................................................................... 6
4.2 Sonstige betriebliche Erträge .......................................................................................................... 7
4.3 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und bezogene Waren ..................................................................... 8
4.4 Bezogene Leistungen ....................................................................................................................... 9
4.5 Personalaufwand ........................................................................................................................... 10
4.6 Abschreibungen ............................................................................................................................. 11
4.7 Sonstige betriebliche Aufwendungen ........................................................................................... 11
5.
Erläuterungen zum Finanz-/Liquiditätsplan .................................................................................. 13
6.
Erläuterungen zu den haushaltsrelevanten Positionen ................................................................ 13
7.
Erläuterungen zur Planbilanz ......................................................................................................... 14
8.
Erläuterungen zum Personalplan .................................................................................................. 14
9.
Erläuterungen zum Investitionsplan.............................................................................................. 15
10. Planung der Folgejahre .................................................................................................................. 16
11. Anlagen: Planungsformulare ......................................................................................................... 18
Seite 1
1. Vorbemerkungen
1.1 Zuweisungen
Der vorliegende Entwurf des Wirtschaftsplans 2019 basiert auf dem Ratsbeschluss der Stadt
Leipzig vom 21. September 2016 (VI-DS-01556-NF-02) über die strukturellen und
finanziellen Rahmenbedingungen der Eigenbetriebe Kultur der Stadt Leipzig 2016 bis 2020
(nachfolgend kurz: Finanzierungsvereinbarung). Durch diese werden u.a. die
Grundfinanzierung aus dem Ergebnishaushalt der Stadt Leipzig (Zuweisungen für das
laufende Geschäft einschließlich Basiszuweisungen für Instandhaltungsmaßnahmen) sowie
die Finanzierung der investiven Zuweisungen der Stadt Leipzig (Zuweisungen für
Investitionen in das bewegliche Anlagevermögen) für das Wirtschaftsjahr 2019 geregelt.
Aufgrund dessen wurde im vorliegenden Entwurf des Wirtschaftsplans für das
Wirtschaftsjahr 2019 eine Zuweisung aus dem Ergebnishaushalt von T€ 16.529 zugrunde
gelegt. Diese erhöht sich um T€ 119 auf T€ 16.648, um den über 2,5% liegenden Anteil der
Tariferhöhung auszugleichen.
Als investive Zuweisung (ohne GWG) stehen dem Eigenbetrieb T€ 85 zur Verfügung.
Zuweisungen außerhalb des beweglichen Anlagevermögens werden durch die
Finanzierungsvereinbarung nicht mehr geregelt.
Alle darüber hinausgehenden Instandhaltungs- und Investitionsvorhaben (insbesondere
Investitionen in das unbewegliche Anlagevermögen) werden im 2-Jahres-Rhythmus im
Rahmen des Haushaltsaufstellungsverfahren erarbeitet und mit dem jeweiligen
Doppelhaushalt beschlossen. Zur Teilfinanzierung sollen auch die aus Jahresüberschüssen
zu bildenden Gewinnrücklagen für Investitionsvorhaben herangezogen werden. Diese
Rücklagen werden jedoch aufgrund der geplanten Investitionen sowie der zukünftig zu
erwartenden Jahresergebnisse bis 2020 aufgebraucht sein. Die erforderlichen Investitionen
sind damit mittelfristig auch anteilig nicht mehr aus eigenen Mitteln finanzierbar.
1.2 Weitere Prämissen und sonstige Rahmenbedingungen
Von folgenden weiteren Prämissen wurde für den Entwurf des Wirtschaftsplans 2019
ausgegangen:
•
•
Der vorgelegte Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2019 (1. Januar bis
31. Dezember 2019) geht von einem negativen Jahresergebnis von T€ 52 aus.
Dieser Fehlbetrag entspricht in Höhe von T€ 52 den Abschreibungen auf gewidmete
Gebäude, die nicht durch die Auflösung des Sonderpostens ausgeglichen werden.
Eine ggf. unterjährige ergebniswirksame Kompensation der Abschreibungen auf
unentgeltlich gewidmete Gebäude im Rahmen des sog. Kreislaufmodelles wurde für
die Planung für das Jahr 2019 noch nicht berücksichtigt.
Seite 2
•
•
•
•
•
•
Zum Planerstellungszeitpunkt ist die Feststellung der Jahresabschlüsse 2016 ff. noch
ausstehend.
Der Wirtschaftsplan umfasst die zweite Hälfte der künstlerisch fertig geplanten
Spielzeit 2018/2019 (veröffentlicht im Spielzeitheft 2018/2019 im Mai 2018) und die
erste Hälfte der noch nicht künstlerisch durchgeplanten Spielzeit 2019/2020. Bedingt
durch die von der Spielzeit abweichende Wirtschaftsplanung sind die Planzahlen ab
August 2019 mit Unsicherheiten behaftet. Die Planung erfolgt auf Basis des
bekannten Planungsstandes, ergänzt um Erfahrungswerte aus Vorjahren.
Der aktuelle Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst ist zum 28. Februar 2018
ausgelaufen. Der Folgeabschluss sieht eine durchschnittliche Steigerung von 3,09 %
ab 1. April 2019 vor. Für den Tarifbereich NV Bühne wird von einer analogen
Steigerung ausgegangen.
Der Eigenbetrieb nimmt zur Deckung steigender Sachkosten eine Anpassung der
Eintrittspreise mit Beginn der Spielzeit 2018/2019 vor (VI-DS-04996). Daraus
resultierende Ergebniseffekte sind im vorliegenden Planentwurf berücksichtigt.
Es wird von der vollumfänglichen Inanspruchnahme der durch die Werkstätten der
Oper Leipzig zur Verfügung gestellten Stunden im Jahr 2019 ausgegangen.
Die Erwartungswerte für 2018 basieren auf der Quartalsberichterstattung zum
30. Juni 2018. Änderungen im weiteren Jahresverlauf sind möglich.
2. Künstlerische Ziele/Spielplan
Das Jahr 2019 steht im Schauspiel Leipzig bis zum Sommer unter dem Motto: ICH ICH ICH
ICH ICH. Nicht als Lob des Individuums, sondern bezogen auf eine lauter werdende
Gesellschaft, in der Verständigung schwieriger wird – sowohl auf politischer als auch auf
gesellschaftlicher Ebene. Der Fokus auf Individualität erreicht neue Höhen, wenn
Selbstverwirklichung weniger als Möglichkeit aufgefasst wird, sondern vielmehr als
unbedingter Wettkampf. Dabei begegnet uns zuweilen eine sehr aggressive Form des
Individualismus, die der Durchsetzung der eigenen Interessen gehorcht.
Vor dem Hintergrund solcher gesellschaftlichen und politischen Phänomene, der Tendenzen
zur Aufspaltung in aufgesplitterte Überzeugungen und parallele Erfahrungswelten, ist
Theater einer der Orte, an denen sich die Gesellschaft in ihrer Vielheit und Vielfalt begegnet
und wahrnehmen kann, um aktuelle gesellschaftliche Entwicklungen zu diskutieren.
In der Spielzeit 2018/2019 werden auf der Großen Bühne drei Großprojekte prägend sein,
angeführt vom „Faust“-Projekt des Intendanten Enrico Lübbe, das „Faust I“ und „Faust II“ an
einem Tag auf verschiedene Weise in den Blick nimmt. „Faust I“ als Inszenierung auf der
Bühne, die mit dem Goethe-Text Fragen des Wechselspiels von Konvention und Freiheit
nachgeht und der Komplexität von Individuum und Gesellschaft. „Faust II“ hingegen ist
gestaltet als Tour hinaus in die Stadt Leipzig, wo in besonderen historischen Gebäuden und
Stadt-Kontexten herausragende Themen des „Faust II“ auf ihre Bedeutung für
Vergangenheit und Gegenwart hin befragt werden, gemeinsam mit Expertinnen und
Experten aus der Stadtgesellschaft.
Seite 3
Ebenfalls im historischen Kontext der Stadt Leipzig setzt das Doppel-Projekt „Jeder stirbt für
sich allein / Die Leipziger Meuten“ im Januar 2019 an. Falladas Tatsachen-Roman über ein
Ehepaar, das sich in den Widerstand zum NS-Regime begibt, setzt das Schauspiel in Bezug
mit den „Leipziger Meuten“, einem spezifischen historischen Phänomen des jugendlichen
Widerstands aus unserer eigenen Stadt aus den 30er und 40er Jahren.
Mit „Lazarus“ gibt es ab Juni 2019 wieder ein musikalisches Großprojekt am Schauspiel
Leipzig: David Bowies letztes eindrückliches Werk, das bei allem Glanz auch von den
Radikalitäten und Abgründen eines Lebensentwurfs erzählt.
Komplettiert wird der Spielplan der Großen Bühne mit drei Klassikern: Kleists „Prinz Friedrich
von Homburg“ sowie Tennessee Williams’ „Süßer Vogel Jugend“ haben jeweils
Protagonisten im Mittelpunkt, die ihre Selbstentfaltung radikal ausleben oder sich den Folgen
ihres Individualismus gegenübersehen. Shakespeares „Der Widerspenstigen Zähmung“ ist
die große Silvesterpremiere 2018, in der sich Schauspiel und Puppenspiel aufs
Faszinierendste begegnen werden.
Den Kooperationsgedanken, der nun schon seit fünf Spielzeiten unsere Arbeit prägt, wird in
einer weiteren Kooperation mit dem Leipziger Ballett im Schauspielhaus fortgeführt, bei „If
you were god“.
In Zusammenarbeit mit dem Institut für Theaterwissenschaft der Universität Leipzig und dem
CCT findet im Juni 2019 in Leipzig und auch am Schauspielhaus das 16. Symposium der
Internationalen Brecht-Gesellschaft statt. Zu dem Anlass gibt es in Kooperation mit dem
Gewandhausorchester die Wiederaufnahme der Doppelinszenierung „Die Maßnahme/Die
Perser“ (nach Brecht/Weill/Aischylos). Die Expertengespräche, die das Schauspielhaus zu
dieser Produktion sowie während der letzten drei Spielzeiten veranstaltet hat, werden zu
diesem Anlass in Buchform bei „Theater der Zeit“ veröffentlicht. Außerdem wird die
Inszenierung von der Berliner Agentur „Belvedere“ als DVD publiziert.
In der Diskothek, die nach ihrem Umzug und Neubau im Herbst 2017 im Erdgeschoß des
Schauspielhauses sehr erfolgreich eröffnet werden konnte, führen wir die Programmatik der
Autorenförderung fort, ausschließlich mit Werken der Gegenwartsdramatik. 2019 stehen
dabei zwei Auftragswerke im Fokus, die das Schauspielhaus bei führenden Dramatikern in
Auftrag gegeben hat: Von Thomas Köck, soeben mit dem Mülheimer Dramatikerpreis 2018
ausgezeichnet, dem renommiertesten Preis für Gegenwartsdramatik, hat das Werk „atlas“
Uraufführung. Ebenso wird der gebürtige Leipziger Autor Wolfram Höll, ebenfalls zweifacher
Gewinner des Mülheimer Dramatikerpreises, sein neues Stück bei uns präsentieren.
Im Repertoire sind in beiden Spielstätten weiterhin zahlreiche erfolgreiche und
bemerkenswerte Produktionen zu sehen, von Komödien wie „Der Gott des Gemetzels“ und
„Der nackte Wahnsinn“ bis hin zu Wolfram Hölls „Und dann“, das zuletzt zum Gastspiel bei
der Biennale in Venedig 2017 geladen war.
In der Residenz, die mit der neuen künstlerischen Leitung von Thomas Frank prägende
Impulse bekommen hat, führen einige Gäste ihre künstlerische Arbeit fort, so etwa
Interrobang, Planningtorock oder Julian Hetzel, ebenso stellen sich aber auch neue Gäste
vor: die Gruppe Barokthegreat, John Moran oder Diederik Peeters. Immer deutlicher wird,
auch in Form renommierter europäischer Kooperationen, wie wichtig und einzigartig die
„Residenz“ als Schnittstelle zwischen Stadttheater und internationaler freier Szene ist.
Seite 4
Zu den wichtigen Bausteinen unserer Arbeit im Sinne des Stadtbezuges gehören auch die
partizipativen Projekte und Clubs, die regelmäßig unter dem Dach des Schauspiel Leipzig
arbeiten, vom Jugendclub „Sorry, eh!“ bis hin zu den „Spielfreudigen“ Seniorinnen und
Senioren. Alle diese Clubs und ihre künstlerische Arbeit werden wir nach dem großen Erfolg
der „Club Convention“ in 2018 auch in 2019 gemeinsam fokussiert in Form eines
mehrtägigen Festivals am Haus präsentieren. Die Arbeit des Jugendclubs „Sorry, eh!“ wird
zudem, nach der bemerkenswerten Produktion „Tschick“, wiederum ergänzt um eine
Produktion, die gemeinsam mit dem Jugendclub und dem „erwachsenen“ Ensemble
entsteht.
Die Vorreiterrolle des Schauspiel Leipzig im Angebot der Inklusion und nicht zuletzt in der
Audiodeskription wird fortgeführt – und wiederum ergänzt um Produktionen, die mit
simultaner Übersetzung in Gebärdensprache gezeigt werden.
Seite 5
3. Erläuterungen zu den Leistungsdaten
Ist
2017
115.161
86.254
77.551
Erw.
2018
108.070
77.275
72.349
Plan
2019
110.540
81.728
73.712
Hauptspielstätte
58.804
54.367
58.329
Nebenspielstätte
4.457
6.273
6.506
14.290
11.709
8.877
7.219
1.484
10.371
18.536
642
543
383
3.855
1.071
8.795
22.000
547
463
360
6.931
1.085
4.612
24.200
544
477
338
149
80
154
144
89
127
148
87
103
83
77
72
27
53
50
44
40
85
54
23
44
Gesamtbesucher
- Eigenveranstaltungen
- entgeltliche Theaterveranstaltungen
Sonstiges
- unentgeltliche Theaterveranstaltungen
- Theaterpädagogische Vermittlungsarbeit
- Auswärtige Gastspiele
- Hausvermietungen/Veranstaltungen im wGB
Gesamtanzahl der Vorstellungen
- Eigenveranstaltungen
- entgeltliche Theaterveranstaltungen
Hauptspielstätte
Nebenspielstätte
Sonstiges
- unentgeltliche Theaterveranstaltungen
- Theaterpädagogische Vermittlungsarbeit
- Auswärtige Gastspiele
- Hausvermietungen/Veranstaltungen im wGB
In 2019 erfolgt in allen Spielstätten ein regulärer Vorstellungsbetrieb, dem ein attraktiver und
vielfältiger Spielplan zugrunde liegt. Das Schauspiel Leipzig plant daher für das
Wirtschaftsjahr 2019 insgesamt mit 110.540 Besuchern bei insgesamt 544 Vorstellungen,
davon betreffen 81.728 Besucher bzw. 477 Vorstellungen Eigenveranstaltungen. Es werden
eine durchschnittliche Platzkapazität der einzelnen Spielstätten sowie die durchschnittliche
Auslastung der einzelnen Veranstaltungen zugrunde gelegt. Die Auslastungsprognose
berücksichtigt die verschiedenen Veranstaltungsarten in den einzelnen Spielstätten.
In die Kategorie Hauptspielstätte sind die Große Bühne sowie die Hinterbühne eingeordnet.
Die Kategorie Nebenspielstätte beinhaltet die Diskothek. Das Gohliser Schlösschen, die
Schaubühne Lindenfels sowie das Museum der Bildenden Künste als Außer-HausSpielstätten sowie die Residenz wurden in die Kategorie Sonstiges eingruppiert.
Für bisher nicht terminierte Vorstellungen der Nebenspielstätten sowie der sonstigen
Spielstätten wurden Erfahrungswerte berücksichtigt.
Seite 6
4. Erläuterungen zum Erfolgsplan
4.1 Umsatzerlöse
in T€
Umsatzerlöse
- Eintrittsgelder
- Gastspiele
- Mieten/Pachten
- Sponsoring
- übrige
Ist
2017
1.658
863
226
244
19
306
Erw.
2018
1.235
836
82
222
20
75
Plan
2019
1.237
889
43
227
25
53
Die Erlöse aus Eintrittsgeld werden spielstättenbezogen in der Anlage zu den
Leistungsdaten dargestellt. Bei einer im Vergleich zur Erwartung 2018 leicht höheren Anzahl
von Besuchern wird ebenfalls mit leicht höheren Erlösen aus Eintrittsgeld geplant,
insbesondere auch bedingt durch die Anpassung der Entgelte zu Beginn der Spielzeit
2018/2019. Die Planung der Erlöse aus Eintrittsgeld basiert auf den veröffentlichten
Terminen der Großen Bühne der Spielzeit 2018/2019. Für die übrigen Spielstätten sowie die
erste Hälfte der Spielzeit 2019/2020 sind noch keine Termine bekannt. Der Planung werden
Erfahrungswerte zugrunde gelegt.
Für die Erlöse aus Gastspielen wird mit einem realistisch erwartbaren Wert geplant. Dieser
ist abhängig von der Anzahl und der Art der Gastspieleinladungen basierend auf den zum
Planerstellungszeitpunkt vorliegenden Anfragen, deren Konditionen zum Teil noch final zu
verhandeln sind.
Die Erträge aus Mieten und Pachten beinhalten neben den Spielstättenvermietungen auch
langfristige Vermietungen von Räumen in der Bosestraße. So stehen u.a. den
Kostümwerkstätten der Oper Leipzig in der Bosestraße Räume zur Verfügung.
Die Erlöse aus Sponsoring liegen leicht über dem Vorjahresniveau. Die erwartete
Erhöhung resultiert aus dem in 2018 neu implementierten Sponsoringkonzept. Das Risiko
einer Minderung dieser Leistungen besteht und ist abhängig von den Vertragspartnern.
Die übrigen Umsatzerlöse betreffen im Wesentlichen Erlöse aus dem Verkauf von
Programmheften,
sonstige
theaterspezifische
Angebote
(z.B.
Schauspielcard),
Kooperationsbeiträge sowie Kostenbeteiligungen an Gastspielen.
Seite 7
4.2 Sonstige betriebliche Erträge
in T€
Sonstige betriebliche Erträge
- Zuweisungen Ergebnishaushalt Stadt Leipzig
- davon Zuweisung gemäß Beschlussfassung
(VI-DS-01556-NF-02)
- davon Zuweisung gemäß Spitzabrechnung
(Tarifausgleich über 2,5%)
- Spenden
- Auflösung Sonderposten
- Auflösung Rückstellungen
- übrige
Ist
2017
16.394
16.003
16.003
Erw.
2018
16.717
16.263
16.263
Plan
2019
17.030
16.648
16.529
01
01
119
25
324
13
29
21
389
30
14
30
342
0
10
Die sonstigen betrieblichen Erträge werden wesentlich bestimmt durch die Zuweisungen
der
Stadt
Leipzig
zum
Ergebnishaushalt,
deren
Höhe
durch
die
Finanzierungsvereinbarung bestimmt wird. In 2019 sind T€ 16.529 für den Eigenbetrieb
berücksichtigt.
Dieser Betrag verändert sich durch den in der Finanzierungsvereinbarung vorgesehenen
Ausgleich der Tarifsteigerungen. Hierbei wurde im Rahmen der Erarbeitung der
Finanzierungsvereinbarung von einer jährlichen Tarifsteigerung von 2,5% ausgegangen. Für
den Fall, dass der tatsächliche Tarifabschluss höher als 2,5% ausfällt, wird dem Eigenbetrieb
die Differenz erstattet. Fällt der Tarifabschluss jedoch geringer als 2,5% aus, wird der
Tarifausgleich unterjährig mit der Basiszuweisung verrechnet (abgezogen). Für 2019 wurde
nun eine tatsächliche Tarifsteigerung von 3,09% ab 1. April 2019 beschlossen. Hieraus
ergibt sich eine Zuweisungserhöhung von T€ 119.1 Der Eigenbetrieb erhält damit in Summe
T€ 16.648.
Die Erhöhung der Spenden steht in
Neuausrichtung des Sponsoringkonzeptes.
Zusammenhang
mit
oben
beschriebener
Der Ertrag aus der Auflösung des Sonderpostens, der in Höhe des bezuschussten
Anlagevermögens gebildet wurde, wird in Höhe der voraussichtlichen Abschreibungen dieser
bezuschussten Investitionen und investiven Baumaßnahmen geplant. Die nicht durch die
Auflösung des Sonderpostens kompensierten Abschreibungen für die gewidmeten Gebäude
und den gewidmeten Grund und Boden sind mit T€ 52 ursächlich für das negative
Jahresergebnis in 2019. Die Abschreibungen für das sonstige eigenfinanzierte
Anlagevermögen betragen 200 T€. Insgesamt verursachen die Abschreibungen einen
negativen Ergebniseffekt in Höhe von 252 T€. Bereinigt um die Abschreibungsbelastung
erwirtschaftet der Eigenbetrieb ein positives Jahresergebnis. Nachfolgende Tabelle stellt die
Ergebnisauswirkungen dar:
1
In 2017 lag der tatsächliche Tarifabschluss unter 2,5%. Der Aufwand hieraus ist im Ist in der Gewinn- und
Verlustrechnung im Personalaufwand berücksichtigt.
In 2018 liegt der tatsächliche Tarifabschluss über 2,5 %. Der positive Ergebniseffekt fand im Quartalsreport
QII/2018 noch keine Berücksichtigung, woraufhin die Erwartung für das Jahr 2018 auch im vorliegenden
Entwurf des Wirtschaftsplanes diesen nicht berücksichtigt.
Seite 8
(in T€)
unentgeltlich gewidmete Gebäude/Grund
und Boden
sonstiges eigenfinanziertes
Anlagevermögen
geringwertige Wirtschaftsgüter
sonstiges Anlagevermögen
(zuweisungsfinanziert)
Summe
Plan
Abschreibungen
2019
52
Plan
Auflösung
Sonderposten
2019
0
112
0
88
342
0
342
594
342
4.3 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und bezogene Waren
in T€
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und bezogene Waren
- Neuinszenierungen
- Repertoirebetrieb
- Fachbedarf
Ist
2017
736
490
32
214
Erw.
2018
669
438
31
200
Plan
2019
632
400
29
203
Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe umfassen im Wesentlichen Aufwendungen für
Dekorationen, Kostüme, Requisiten, Maske und Beleuchtungsmaterial. Die Aufwendungen
für Neuinszenierungen werden in Höhe der erwarteten Aufwendungen für die einzelnen
Premieren im Jahr 2019 für die Spielzeit 2018/2019 sowie für die Spielzeit 2019/2020
geplant. Insgesamt sind 8 Neuinszenierungen auf der Großen Bühne/Hinterbühne,
10 Neuinszenierungen in der Diskothek sowie in sonstigen kleinen Spielstätten,
6 Neuinszenierungen in der Residenz sowie 1 Neuinszenierung in einer Außenspielstätte
geplant.
Zusätzlich werden Aufwendungen für den Repertoirebetrieb sowie für Fachbedarf für die
Bühnen basierend auf Erfahrungswerten berücksichtigt.
Seite 9
4.4 Bezogene Leistungen
in T€
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und bezogene Waren
- Honorare
- Leistungsverrechnung Oper
- Reisekosten Gäste
- Energie/Wasser/Heizung
- Tantiemen/Gema/Rechte
- Transporte
- Garderobe/Einlass
- Reinigung
- Mieten Veranstaltungsequipment
- Theatersicherheit
- LVB-Pauschale
- übrige
Ist
2017
4.238
1.187
1.490
197
356
226
134
132
114
85
41
19
257
Erw.
2018
4.218
1.193
1.624
164
401
218
123
132
115
29
55
19
145
Plan
2019
4.371
1.327
1.642
191
369
177
106
135
115
62
50
25
172
Die bezogenen Leistungen sind externe Leistungen für die Erzielung von Umsatzerlösen,
insbesondere von Erlösen aus dem Spielbetrieb. Neben der Preisentwicklung der externen
Dienstleister ist die Höhe der Aufwendungen hierfür insbesondere von der Art und der
Anzahl der Vorstellungen sowie von der Anzahl der Besucher abhängig.
Die Aufwendungen für Honorare betreffen das nicht ständig beschäftigte, selbständig
künstlerische Personal ohne Sozialversicherungspflicht durch das Schauspiel Leipzig inkl.
der Künstlersozialversicherung. Die Planung basiert auf den bekannten und den zu
erwartenden Honorarverpflichtungen. Nicht ständig am Haus Beschäftigte mit
Sozialversicherungspflicht sind gesondert im Personalaufwand ausgewiesen. Um die hohe
künstlerische Qualität des Hauses noch weiter auszubauen, ist weiterhin das Engagement
renommierter Inszenierungsteams erforderlich. Dem Schauspiel Leipzig ist es gelungen, in
2019 einige bekannte Regisseure und deren Teams zu verpflichten, wodurch eine Erhöhung
der Honorarbudgets notwendig werden wird. Zur Einhaltung dieser Honoraretats sind
strenge Honorarverhandlungen Voraussetzung, die zum Planungszeitpunkt für das
Wirtschaftsjahr 2019 noch nicht abgeschlossen sind. Ebendieses gilt auch für die
Aufwendungen für die Reisekosten von Gästen.
Der Wert der Inanspruchnahmen der Leistungen der Opernwerkstätten im Wirtschaftsjahr
2019 erhöht sich infolge der Tarifsteigerungen. Eine Abstimmung mit der Oper Leipzig hat
stattgefunden. Die aus der Tarifsteigerung resultierenden Mehraufwendungen werden im
Rahmen der Finanzierungsvereinbarung bei den Zuweisungen aus dem Ergebnishaushalt
bereits berücksichtigt. Es wird von gleichbleibenden Abnahmekapazitäten bezüglich der
Stunden der Dekorations- und Kostümwerkstätten ausgegangen.
Die Aufwendungen für Energie/Wasser/Heizung
Verbrauchwerte und Preise bemessen.
wurden
anhand
der
aktuellen
Die Tantiemen wurden auf Grundlage der Leistungsdatenplanung unter Zugrundelegung der
bereits abgeschlossenen Verträge ermittelt. Für Inszenierungen ohne Vertragsabschluss
sowie für Aufwendungen für Gema wurde von Erfahrungswerten ausgegangen. Die Rechte
Seite 10
wurden anhand der vorliegenden Spielzeitplanung mit den jeweiligen Schätzwerten
untersetzt. Der Rückgang im Vergleich zu den Vorjahren resultiert aus Einmaleffekten, die in
2019 nicht wieder zu erwarten sind.
Der Rückgang der Transportaufwendungen resultiert aus den verminderten Gastspielen.
Außerdem sind Transporte von Wechselbrücken sowie sonstige Transporte, wie bspw.
Klaviertransporte, enthalten.
Die LVB-Pauschale zur Fahrtberechtigung der Eintrittstickets wurde entsprechend des
vorliegenden neuen Vertragsentwurfes angepasst.
Unter den übrigen bezogenen Leistungen sind insbesondere Aufwendungen für
Straßenreinigung und Müllabfuhr, Kostümreinigung sowie sonstige Fremdleistungen erfasst.
4.5 Personalaufwand
in T€
Personalaufwand
- Löhne und Gehälter
- Sozialabgaben
Ist
2017
10.369
8.401
1.968
Erw.
2018
10.505
8.512
1.993
Plan
2019
10.895
8.705
2.190
Der Personalaufwand stellt mit 59,7% Anteil an den Gesamtaufwendungen die größte
Aufwandsposition dar. Grundlage ist eine durchschnittliche Beschäftigungszahl von
191 Personen in 2019. Dies entspricht auch der Erwartung für das Jahr 2018. Der Anstieg
der Personalaufwendungen resultiert aus der Tarifsteigerung gemäß dem aktuellen
Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). Dieser wurde am 1. März 2018 wirksam und
endet am 31. August 2020. Ab 1. April 2019 gehen die Tarifparteien von einer
durchschnittlichen Steigerung von 3,09% aus
Für
nicht
ständig
am
Haus
beschäftigtes
künstlerisches
Personal
mit
Sozialversicherungspflicht sind auf Basis der aktuellen künstlerischen Intentionen T€ 346
(inkl. Sozialabgaben) berücksichtigt. Weitere T€ 115 entfallen auf die Unfallumlage.
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4.6 Abschreibungen
in T€
Abschreibungen
- auf immaterielles Anlagevermögen und Sachanlagevermögen
- auf geringwertige Wirtschaftsgüter
Ist
2017
537
Erw.
2018
612
Plan
2019
594
439
98
526
86
506
88
Der vorgelegte Wirtschaftsplan berücksichtigt für das Wirtschaftsjahr 2019 Abschreibungen
auf geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) von T€ 88 sowie auf immaterielles
Anlagevermögen und Sachanlagevermögen (ohne GWG) von T€ 506. Die Abschreibungen
für geringwertige Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten von € 250,00 bis
einschließlich € 1.000,00 erfolgen in Übereinstimmung mit den steuerlichen Regelungen
über fünf Jahre (Sammelposten-Regelung). Ihre Finanzierung erfolgt durch den laufenden
Geschäftsbetrieb (Zuweisung aus dem Ergebnishaushalt). Das übrige Anlagevermögen wird
im Wesentlichen durch die investive Zuweisung der Stadt Leipzig finanziert. T€ 164 der
Abschreibungen ergeben sich aus Abschreibungen, die aus positiven Ergebnissen der
Vorjahre bzw. aus gewidmeten Vermögen resultieren und denen keine Kompensation durch
Erträge aus der Auflösung des Sonderpostens gegenüber steht. Die Planung der
Abschreibungen für das bewegliche und das unbewegliche Anlagevermögen (außer GWG)
erfolgt auf Grundlage der vorhandenen Anlagennachweise zzgl. erwarteter weiterer
Investitionen unter Berücksichtigung der AfA-Richtlinien gem. HGB.
4.7 Sonstige betriebliche Aufwendungen
in T€
Sonstige betriebliche Aufwendungen
- Verwaltungskosten
- Werbekosten
- Reisekosten eigene Mitarbeiter
- Instandhaltung
- Bewachung
- Mieten/Pachten
- Beiträge/Gebühren
- Fahrzeugkosten
- Leasing
- Prüfungs- und Beratungskosten
- übrige
Ist
2017
2.141
147
285
92
714
145
375
29
27
25
68
234
Erw.
2018
1.995
143
301
50
659
142
336
32
25
30
65
212
Plan
2019
1.774
166
281
43
499
142
318
30
29
29
46
191
Die Verwaltungskosten betreffen Kosten für Büromaterial, Porto, Zeitungen, Telefon, die
Bezügeberechnung durch das Personalamt und GEZ. Insbesondere für die Berechnung der
Bezüge wird mit steigenden Kosten gerechnet.
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Die Reisekosten eigener Mitarbeiter betreffen im Wesentlichen Reisen zu Gastspielen.
Auch Reisen zu Weiterbildungen oder zu Vorstellungsbesuchen an anderen Häusern sind
hier erfasst.
Die laufenden Instandhaltungen werden mit T€ 545 geplant. Davon entfallen T€ 110 auf
vorgeschriebene regelmäßige Wartungsarbeiten, T€ 161 auf den regelmäßigen AkutInstandhaltungsbedarf sowie T€ 274 auf konkrete einzelne Instandhaltungsprojekte.
Die
kurzund
mittelfristig
dringend
notwendigen
Investitionsund
Instandhaltungsmaßnahmen zum Erhalt der baulichen Substanz sowie der technischen
Anlagen stellen sich wie folgt dar:
in T€
- Fassade/Hofbereich/Dach
- Keller/Treppenhäuser/Foyer/sonst. innere Sanierung
- Elektrotechnik
- Brandschutzmaßnahmen
- Probebühnen
- Sanitärbereiche/Ver- und Entsorgungsleitungen
- Wärmeversorgungs-/Raumlufttechnik
- Bühnentechnik
Summe
698
544
470
161
127
124
120
75
2.319
Die Finanzierung des Großteils der genannten Maßnahmen ist ungesichert. Eine
Finanzierung kann nur durch die Erwirtschaftung entsprechender Jahresüberschüsse oder
durch Sonderzuweisungen der Stadt erfolgen. Im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung
geht das Schauspiel gleichwohl von einem jährlichen Instandhaltungsbudget in Höhe von
T€ 704 in 2020, T€ 670 in 2021 und T€ 690 in 2022 aus, um zumindest einen adäquaten
Substanzerhalt leisten zu können.
Die übrigen sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten im Wesentlichen Kosten
für Versicherungen, Lehrgangs- und Kursgebühren, arbeitsmedizinische Untersuchungen,
Reinigungsmittel, Wäschereinigung, betriebsbedingte Gegenstände und Arbeitsbekleidung.
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5. Erläuterungen zum Finanz-/Liquiditätsplan
Bei planmäßiger Bereitstellung der Zuweisungen im Wirtschaftsjahr 2019 sind keine
Liquiditätsengpässe zu erwarten. Unter dieser Prämisse kann davon ausgegangen werden,
dass sämtliche Zahlungsverpflichtungen bei Fälligkeit beglichen werden können. Das
Schauspiel plant in 2019 mit einem durchschnittlichen Liquiditätsbestand von € 2,93 Mio.
Die Finanz- und Liquiditätsplanung folgt im Wesentlichen der Entwicklung der Gewinn- und
Verlustrechnung sowie der Investitionsplanung. Abgesehen von den Erträgen aus
Sonderposten, den Abschreibungen und den Rückstellungen sind alle Erträge und
Aufwendungen grundsätzlich zahlungswirksam.
Der Finanzmittelbestand wird zum Jahresende 2019 mit ca. € 2,74 Mio. erwartet und damit
weiterhin auf einem hohen Niveau. Ursache sind u.a. nicht zahlungswirksame
Aufwendungen aus Abschreibungen auf gewidmetes Vermögen seit 2013. Der ebenfalls
weiterhin sehr hohe Investitionsbedarf kann daher zum Teil aus der vorhandenen Liquidität
finanziert werden. Jedoch ist eine ergebnisneutrale Abbildung der daraus entstehenden
Abschreibungen seitens der Stadt noch in Klärung.
6. Erläuterungen zu den haushaltsrelevanten Positionen
In der Darstellung der haushaltsrelevanten Positionen sind die Finanzströme mit der Stadt
Leipzig dargestellt. Die haushaltsrelevanten Positionen betreffen mit T€ 85 die investive
Zuweisung der Stadt Leipzig und mit T€ 16.648 die Zuweisung aus dem Ergebnishaushalt
der Stadt Leipzig, wovon erwartungsgemäß lediglich T€ 16.529 ausgezahlt werden.
Aufgrund des geplanten Jahresfehlbetrages verringert sich das Eigenkapital um T€ 52.
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7. Erläuterungen zur Planbilanz
Die Aktivseite ist wesentlich geprägt durch das Anlagevermögen sowie den Cash PoolBestand, welcher unter der Position B. II. 4 Forderungen gegenüber Gesellschafter/an die
Gemeinde/andere Eigenbetriebe ausgewiesen wird. Die geplanten Investitionen in das
Anlagevermögen betragen T€ 590, denen Abschreibungen von T€ 594 gegenüber stehen,
so dass der Planansatz sich um T€ 4 reduzieren wird.
Die Passivseite wird korrespondierend zum geförderten Anlagevermögen vor allem durch
den Sonderposten aus öffentlichen Fördermitteln bestimmt. Die Auflösung erfolgt
entsprechend der Nutzungsdauer der bezuschussten Anlagengüter.
Das Eigenkapital vermindert sich um den Jahresfehlbetrag. Gemäß der Betriebssatzung ist
der Eigenbetrieb nicht mit Stammkapital ausgestattet.
Die Rückstellungen sind im Wesentlichen kurz- und mittelfristig. Langfristige Rückstellungen
bestehen aus Jubiläums- und Archivierungsrückstellungen.
Die Forderungen (ohne Cash Pool und sonstige kurzfristige Geldanlagen), die
Verbindlichkeiten, sowie die aktiven und passiven Rechnungsabgrenzungsposten werden
konstant erwartet und sind sämtliche kurzfristig.
8. Erläuterungen zum Personalplan
Hinsichtlich des Personalplans wird auch auf die Erläuterungen unter Punkt 4.5 verwiesen.
Das Schauspiel Leipzig plant für das Wirtschaftsjahr 2019 mit einer durchschnittlichen
Beschäftigtenzahl von 191 Personen bzw. mit durchschnittlich 182,9 Vollzeitäquivalenten
(VZÄ). Davon entfallen auf den Tarifbereich des TVöD 104,12 VZÄ und auf den Tarifbereich
des Normalvertrages Bühne (NV Bühne) 76,78 VZÄ. Hinzu kommen zwei VZÄ für die
Theaterleitung. Außerdem plant der Eigenbetrieb mit sieben Auszubildenden. Insgesamt
sieht der Stellenplan 191 Planstellen vor, von denen 25 Stellen als Teilzeitstellen geplant
sind.
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9. Erläuterungen zum Investitionsplan
Der Investitionsplan enthält die geplanten Anschaffungen und Baumaßnahmen, die
langfristig im Betriebsvermögen verbleiben und damit aktivierungsfähig sind. Investitionen in
das bewegliche und unbewegliche Anlagevermögen dienen neben dem Substanzerhalt bzw.
der
Substanzverbesserung,
insbesondere
der
Steigerung
der
Qualität
der
Theaterinszenierungen und der Rationalisierung betrieblicher Prozesse. Dem Eigenbetrieb
stehen Mittel in Höhe von T€ 85 aus der investiven Zuweisung der Stadt Leipzig zur
Verfügung (vgl. Punkt 1.1).
Außerdem werden geringwertige Wirtschaftsgüter in Höhe von T€ 60 geplant. Deren
Finanzierung erfolgt aus Mitteln des Ergebnishaushaltes (vgl. Punkt 4.6).
Es wird davon ausgegangen, in 2019 Investitionen von T€ 445 aus Rücklagen aus
Jahresüberschüssen der Vorjahre zu finanzieren. Die Feststellung der Jahresabschlüsse der
Wirtschaftsjahre 2016 ff. ist zum Planerstellungszeitpunkt noch ausstehend. Die Bildung der
Rücklagen kann erst mit entsprechendem Ratsbeschluss erfolgen. Aufgrund der zukünftigen
Jahresergebnisse werden keine neuen Rücklagen gebildet werden können und die derzeit
(nach entsprechender Beschlussfassung) bestehenden werden aufgebraucht werden.
Größere Investitionen können damit zukünftig nicht mehr aus eigenen Mitteln finanziert
werden.
Es besteht nach wie vor ein erheblicher Investitionsstau, da die vorhandene Haus- und
Bühnentechnik stark veraltet ist. Nach Beendigung der großen Investitionsprojekte in 2017
bzw. 2018 werden die Abschreibungen die Anlagenzugänge zukünftig wieder deutlich
übersteigen und der Bestand an Anlagevermögen wird deutlich abnehmen.
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10. Planung der Folgejahre
Die Planung der Folgejahre erfolgt im Wesentlichen mit einer Fortschreibung des
Wirtschaftsjahres 2019, da eine konkrete künstlerische Planung ab der Spielzeit 2019/2020
zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht vorliegt. Die Basis bildet die Vereinbarung über die
strukturellen und finanziellen Rahmenbedingungen der Eigenbetriebe Kultur der Stadt
Leipzig für den Zeitraum 2016 bis 2020 (Finanzierungsvereinbarung). Die hier geregelte
Zuweisungshöhe des Wirtschaftsjahres 2020 zum Ergebnis- und Finanzhaushalt wurden der
Mittelfristplanung zugrunde gelegt. Eine Regelung für die Wirtschaftsjahre 2021 und 2022
besteht noch nicht. In der Mittelfristplanung wird daher für 2021 und 2022 von den Werten
des Jahres 2020 zuzüglich einer tariflichen Personalkostensteigerung von 2,5%
ausgegangen. Unter dieser Voraussetzung lassen sich Jahresfehlbeträge, die über die Höhe
der Abschreibungen auf das gewidmete Vermögen hinausgehen, nach jetzigem
Planungsstand ohne Eingriffe in die künstlerischen Prozesse nicht vermeiden. Auch die
Beibehaltung der bislang mit der Oper vereinbarten Stundenkontingente für die Leistungen
der Opernwerkstätten ist in diesem Rahmen nicht mehr möglich.
Die Planung der
Jahresfehlbeträgen:
Wirtschaftsjahre
2020
2020:
T€ - 205
2021:
T€ - 220
2022:
T€ - 241
bis
2022
erfolgt
mit
den
folgenden
Die negativen Ergebnisse resultieren aus den Abschreibungen der in 2012 gewidmeten
Gebäude (T€ 52 jährlich) sowie aus Abschreibungen auf Anlagevermögen, welches aus
positiven Jahresergebnissen der Vorjahre finanziert wurde. Für diese Investitionen werden
nach entsprechender Beschlussfassung Gewinnrücklagen gebildet werden. Ihnen stehen
keine Sonderposten gegenüber, weshalb die Abschreibungen nicht durch Erträge aus der
Auflösung des Sonderpostens kompensiert werden können. Eine vollumfängliche Deckung
dieser Abschreibungsbeträge ist nicht zu erwarten. Der Eigenbetrieb bemüht sich darum, die
Verluste geringer zu halten als die eigentlichen Abschreibungsaufwendungen und dadurch
zumindest einen Anteil selbst zu erwirtschaften. Die Jahresergebnisse ab 2021 ff. sind
abhängig von der noch zu entwickelnden Finanzierungsvereinbarung.
Der Planung der Folgejahre liegen folgende weiteren Prämissen zugrunde:
•
•
Für die Personalaufwendungen wurden als Steigerungsbetrag für 2020 bis
30.08.2020 1,06 % lt. Tarifvertrag sowie für die Monate September bis Dezember
2020 2,5 % zugrunde gelegt. Für die Jahre 2021 und 2022 wurden entsprechend der
städtischen Vorgabe jeweils ganzjährig 2,5% zugrunde gelegt.
Auch für die Leistungsverrechnung mit den Opernwerkstätten wird mit einer
Erhöhung gerechnet, deren Höhe bereits Eingang in die aktuelle
Finanzierungsvereinbarung
gefunden
hat.
Auch
in
der
Folgefinanzierungsvereinbarung bedarf es entsprechender Steigerungsbeträge zum
Seite 17
•
•
•
Ausgleich der tariflich bedingten Lohnkostensteigerungen. In der Mittelfristplanung
wurden diese mit o.g. Prämissen berücksichtigt.
Die Planung der Gastspielerlöse kann aktuell nur auf Annahmen basieren.
Instandhaltungsarbeiten und Investitionen sind für die Erhaltung der
Gebäudesubstanz und des technischen Standards zur Gewährleistung eines
ungestörten Proben- und Spielbetriebes weiterhin unerlässlich.
Inflationsbedingte Kostensteigerungen im Bereich der Sachkosten wären bei der
Fortschreibung des Zuweisungsniveaus des Jahres 2020 durch den Eigenbetrieb zu
erwirtschaften bzw. durch Synergien abzufedern. Insbesondere für Dienstleistungen
sind in den Folgejahren Kostensteigerungen zu erwarten, da aufgrund von
Tarifsteigerungen bzw. Anpassungen des Mindestlohns damit zu rechnen ist, dass
die jeweiligen Dienstleister die höheren Aufwendungen dem Schauspiel weiter
belasten werden. Ebenfalls zu kompensieren sind die Effekte aus der ITKonsolidierung der Kulturhäuser der Stadt Leipzig, bei der ab 2020 für das
Schauspiel ein integrationsbedingter Mehraufwand von ca. 29 T€ p.a. entsteht, der
durch die Realisierung von Synergieeffekten kompensiert werden soll. Eine
entsprechende Vereinbarung hierzu mit der Lecos GmbH ist in Vorbereitung. Das
zum Ausgleich dieser Kostensteigerungen erforderliche zusätzliche Erlöspotential
sieht die Betriebsleitung derzeit nicht. Demnach wären Sachkostensteigerungen nur
durch Einsparungen im Bereich der künstlerischen Qualität bzw. Quantität sowie
einer Anpassung der Kosten- und Leistungsstruktur der von den Opernwerkstätten
bezogenen Leistungen zu erreichen.
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11. Anlagen: Planungsformulare
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Erfolgsplan/GuV
Leistungsdaten
Finanzplan (in Anlehnung an DRS 21 indirekt)
Liquiditätsplan (in Anlehnung an DRS 21 indirekt)
Haushaltsrelevante Positionen für die Stadt Leipzig
Planbilanz
Personalplan
Investitionsplan
Instandhaltungsplan
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