Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1418608.pdf
Größe
2,3 MB
Erstellt
24.07.18, 12:00
Aktualisiert
03.12.18, 19:56
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-06124
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Kultur
Betreff:
Entgeltordnung ab dem Schuljahr 2018/2019 für das Thomasalumnat
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Finanzen
FA Kultur
Ratsversammlung
12.12.2018
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
1.
Die Ratsversammlung beschließt die Entgeltordnung (Anlage 2) der Stadt Leipzig für
das Thomasalumnat des Thomanerchores Leipzig.
2.
Die Entgeltordnung der Stadt Leipzig für das Thomasalumnat des Thomanerchores
Leipzig tritt zum 01.08.2018 in Kraft. Sie gilt für die Schuljahre 2018/2019 und
2019/2020. Sie gilt über den 31.07.2020 hinaus fort bis zum Beschluss einer neuen
Entgeltordnung, längstens bis zum 31.07.2023.
3.
Mit dieser Vorlage wird die Aufhebung des RBV-1713/2013 bestätigt.
4.
Die Ratsversammlung beschließt die Verwendung des Aufnahme- und
Betreuungsvertrages (Anlagen 3 und 4) sowie die Allgemeinen Vertragsbedingungen
(AVB) für den Thomanerchor Leipzig und des Alumnates in der jeweils gültigen
Fassung (Anlage 5).
1/8
Zusammenfassung:
Anlass der Vorlage:
☐ Rechtliche Vorschriften ☒ Auftrag des Stadtrates ☒ Verwaltungshandeln
☐ Sonstiges:
Mit Ratsbeschluss V-1713/2013 vom 10.07.2013 hat der Stadtrat die Entgeltordnung der
Stadt Leipzig für das Thomasalumnat des Thomanerchor Leipzig für das Schuljahr
2013/2014 und die Folgejahre bis längstens zum 31.08.2018 beschlossen.
Mit Fertigstellung des Gebäudes und des Bezuges des erweiterten und sanierten
Thomasalumnates in der Hillerstraße 8, 04109 Leipzig wurde in 2013 eine neue
Entgeltordnung erstellt. Zu diesem Zeitpunkt lagen keine belastbaren Kalkulationsgrundlagen
für eine Entgeltkalkulation vor. Die neue Kostenstruktur war mit der des unsanierten
Alumnates bzw. der Interimsunterbringung nicht vergleichbar.
Mit dieser Vorlage soll nunmehr eine neue Entgeltordnung der Stadt Leipzig für das
Thomasalumnat des Thomanerchor Leipzig ab 01. August 2018 (unter Beachtung der
Vorgaben des § 33 Abs. 1 SächsSchulG – schuljahresbezogene Geltungsdauer)
beschlossen werden. Auf der Grundlage einer realistischen Kosten- und Erlösstruktur wird
eine nachvollziehbare Kalkulation vorgelegt.
Die Entgeltordnung steht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Betreibung des Alumnats
als Teil des Thomanerchores und ist damit gemäß § 2 SächsKRG weisungsfreie
Pflichtaufgabe.
Abwägungsprozess
entfällt
2/8
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
X
Kostengünstigere Alternativen geprüft
Folgen bei Ablehnung
nein
nein
X
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
bis
anteilig 2018
jährlich
anteilig 2018
jährlich
nein
X
wenn ja,
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
X
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Höhe in EUR
wo veranschlagt
58.216,68
174.650
ca. 1.113.439
3.340.317
1.100.26.2.0.04.01
1.100.26.2.0.04.01
1.100.26.2.0.04
1.100.26.2.0.04
Einzahlungen
Auszahlungen
X
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand
(ohne Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
X
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
X
Beteiligung Personalrat
3/8
Sachverhalt:
Einleitung
Mit der bisher geltenden Entgeltordnung wurde ein Entgelt (für Vollzahler) von 130,00 € und
für die Vorbereitungsklassen von 78,00 € beschlossen. Im Rahmen der Nachkalkulationen
der Jahre 2015 – 2017 (Anlage 1a) wird ersichtlich, dass durch eine stetige Kostenerhöhung
und einer nicht vollen Auslastung der zur Verfügung stehenden Plätze sich der
Kostendeckungsgrad verringert. Die Kosten pro Platz erhöhen sich jedoch nicht
überproportional.
Unter Würdigung der Leistungen des Thomanerchor Leipzig für die Stadt Leipzig auf
nationaler und internationaler Ebene und möglicher positiver Effekte auf die Erhöhung der
Anzahl der Alumnen und damit der Inanspruchnahme der vorhandenen Plätze im Alumnat
durch die Nähe zur Anna-Magdalena-Bach-Schule, Grundschule der Stadt Leipzig und zur
freien Grundschule forum thomanum schlägt die Verwaltung vor, die bisherige Entgelthöhe
beizubehalten.
1.
Operative Umsetzung
Die vorliegende Entgeltordnung der Stadt Leipzig für das Thomasalumnat des
Thomanerchor Leipzig beinhaltet folgende Sachverhalte, die ggü. der Vorlage RBV1713/2013 vom 10.07.2013 ergänzt, geändert bzw. angepasst wurden:
– Nachkalkulation für die Jahre 2015 – 2017
– Vorkalkulation für die Jahre 2019 – 2023 auf der Grundlage belastbarer Werte/Ansätze aus
den Vorjahren
– In den Vertragsformularen wird neben der Anna-Magdalena-Bach-Schule (Grundschule
der Stadt Leipzig) auch die Grundschule forum thomanum (staatlich anerkannte
Ersatzschule in freier Trägerschaft) berücksichtigt.
– Berücksichtigung/Anpassungen an die neuen Regelungen der EUDatenschutzgrundverordnung (DSGVO) in den Vertragsentwürfen und den Allgemeinen
Vertragsbedingungen für den Thomanerchor Leipzig und das Alumnat
1.1 Rechtliche Grundlagen der Entgeltordnung
Ermächtigungsgrundlage für die in der Anlage 2 vorgeschlagene Entgeltordnung ist § 73
SächsGemO (Sächsische Gemeindeordnung), der die Grundsätze der
Einnahmebeschaffung regelt. Nach § 73 Abs. 2 SächsGemO hat die Gemeinde die zur
Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Einnahmen, soweit vertretbar und geboten, aus
selbst zu bestimmenden Entgelten für die von ihr erbrachten Leistungen zu beschaffen (§ 73
Abs. 2 Nr. 1 SächsGemO). Dabei ist § 73 Abs. 3 zu beachten: "Die Gemeinde hat bei der
Einnahmebeschaffung auf die wirtschaftlichen Kräfte ihrer Abgabepflichtigen Rücksicht zu
nehmen."
Der materiell-rechtliche Rahmen für die Erhebung von privatrechtlichen Entgelten wird durch
die §§ 10 bis 14 SächsKAG (Sächsisches Kommunalabgabengesetz) vorgegeben, die
sinngemäß anzuwenden sind. Danach gelten insbesondere die Grundsätze der
Kostendeckung (§ 10 Abs. 1), der Kostenermittlung nach betriebswirtschaftlichen
Grundsätzen (§ 11 Abs. 1), Verzinsungs- und Abschreibungsregelungen (§§ 12 und 13)
sowie der Bemessungsgrundlagen der Gebühren (§ 14).
4/8
Die Befristung bis zum 31.8.2023 beruht auf dem Rechtsgedanken des § 10 Abs. 2 Satz 1
des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes. Danach können bei der
Gebührenbemessung die Kosten in einem mehrjährigen Zeitraum berücksichtigt werden, der
jedoch höchstens fünf Jahre umfassen soll.
Die Zuständigkeit des Stadtrates folgt aus § 28 Abs. 2 Ziffer 19 SächsGemO in Verbindung
mit der Hauptsatzung § 8 Abs.3 Ziffer 25.
1.2 Entgeltpflicht
Die Entgeltpflicht gemäß DA 12/2014 ist in § 1 der Entgeltordnung (Anlage 2) geregelt. Die
rechtlichen Voraussetzungen zur Entgelterhebung liegen vor.
Die von der Stadt Leipzig im Alumnat des Thomanerchor Leipzig angebotenen Leistungen
der Betreuung, Verpflegung und Unterbringung von Schülern, die in den Thomanerchor
Leipzig oder in eine Vorbereitungsklasse aufgenommen worden sind, ist eine der Stadt
Leipzig obliegende Pflichtaufgabe nach § 2 Sächs. Kulturraum-gesetz. Die Einnahmen aus
privatrechtlichen Entgelten sind erforderlich, vertretbar und geboten (dazu nachfolgend 4.).
Das Alumnat des Thomanerchor Leipzig wird als gebührenrechnende Einrichtung im Sinne
von § 14 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die
kommunale Haushaltswirtschaft nach den Regeln der Doppik vom 11.12.2013
rechtsbereinigt vom 04.09.2017 (SächsKomHVO-Doppik) geführt.
Gebührenrechner sind Einrichtungen, die in der Regel ganz oder zum Teil aus Entgelten
finanziert werden. Eine volle Kostendeckung kann hier nicht erreicht werden, da kulturelle
Einrichtungen in der Regel einen sehr geringen Kostendeckungsgrad aufweisen.
2.
Entgeltschuldner
Wer Entgeltschuldner ist, richtet sich nach § 2 der Entgeltordnung (Anlage 2). Es ist bis zur
Volljährigkeit der Thomaner deren gesetzlicher Vertreter, ab dann der Thomaner selbst.
3.
Entgeltbemessung
Die Entgeltbemessung ist in § 3 der Entgeltordnung (Anlage 2) geregelt.
In sinngemäßer Anwendung des § 14 Abs. 1 Satz 1 SächsKAG kann das Entgelt entweder
nach dem Ausmaß der Benutzung (Leistung) oder den durch die Benutzung durchschnittlich
verursachten Kosten bemessen werden. Nach § 14 Abs. 1 Satz 2 SächsKAG können auch
beide Kriterien miteinander verbunden werden.
4.
4.1
Entgelthöhe/Kostenkalkulation
Ausgangspunkt und Vorgehensweise
Mit dem Ratsbeschluss RBV-1713/13 vom 10.07.2013 wurde ein Entgelt in Höhe von jährlich
1.560,00 € für Vollzahler (monatlich 130 €) bestätigt. Das entsprach einer Erhöhung
gegenüber dem bis dahin gezahlten Entgelt in Höhe von jährlich 705,00 € (monatlich 58,75
€) für Vollzahler.
Anstelle einer betriebswirtschaftlichen Kalkulation hatte die Verwaltung zum damaligen
Zeitpunkt eine Schätzung der Kostenentwicklung vorgenommen, da die Vergleichbarkeit der
Kostenstruktur und der Höhe der Kosten zwischen „altem“ Alumnat, Interimsunterbringung
und dem erweiterten und sanierten Thomasalumnat nicht gegeben war.
Die neue Kostenstruktur mit den tatsächlichen Verbrauchs- und Bewirtschaftungsaufwendungen liegt nunmehr vor und auf dieser Grundlage wurde eine Nachkalkulation für
5/8
die Jahre 2015 – 2017 (Anlage 1a) erstellt. Auf dieser Basis weiterführend wurden die
Vorkalkulationen für die Jahre 2019 – 2023 (Anlage 1b) ermittelt.
4.2
Darstellung und Entwicklung des Kostendeckungsgrades
Aus der Anlage 1a – Nachkalkulation – ist ersichtlich, wie sich der Kostendeckungs-grad in
den Jahren 2015 – 2017 entwickelt hat. Basis sind die Kosten und Erlöse aus den
entsprechenden Jahresrechnungen, die für die Leistungen des Alumnates angefallen sind.
Kostendeckungsgrad 2015
Kostendeckungsgrad 2016
Kostendeckungsgrad 2017
5,4 %
4,8 %
4,4 %
Die Senkung des Kostendeckungsgrades liegt zum einem in den stetig steigenden
Gesamtkosten begründet und zum anderen im Rückgang der Erlöse, dies auch im
Zusammenhang mit den (tatsächlich in Anspruch genommenen) Alumnatsplätzen bzw.
Plätzen in den Vorbereitungsklassen.
Im Rahmen der Vorkalkulation wird weiterhin von stetig steigenden Gesamtkosten
ausgegangen und von einer durchschnittlichen Inanspruchnahme der Plätze von 100.
Voraussichtlich wird in den nächsten Jahren der Kostendeckungsgrad unter den gegebenen
Voraussetzungen auf unter 5 % sinken.
lt. Vorkalkulation (Anlage 1b)
Kostendeckungsgrad 2019
Kostendeckungsgrad 2020
Kostendeckungsgrad 2021
Kostendeckungsgrad 2022
Kostendeckungsgrad 2023
5,30 %
5,22 %
5,15 %
5,07 %
4,99 %
Es wird vorgeschlagen einen Kostendeckungsgrad in den nächsten 5 Jahren von
durchschnittlich 5,14 % zu bestätigen.
4.3
Vorschlag zur Entgeltbemessung
Bei der Festsetzung einer Entgeltgröße wird berücksichtigt, dass
– der singende Chor in Proben und bei Auftritten getrennt vom Alumnat betrachtet
wird
– die Stadt Leipzig neben der Verpflegung und Unterbringung eine Ausbildung
respektive musikalische und pädagogische Betreuung vorhält
In der dargestellten Kostenentwicklung für das Alumnat wird deutlich, dass sich im
erweiterten und sanierten Thomasalumnat die Unterbringung und damit das Lebens- und
Lernumfeld der Alumnen qualitativ wesentlich verbessert hat, dies jedoch mit höheren
Bewirtschaftungskosten einschließlich Personalkosten verbunden ist. Dies war vor der
Inbetriebnahme des „neuen“ Alumnates nicht in dem Maße voraussehbar. Die letzte
Erhöhung des Entgeltes auf jährlich 1.560,00 € für Vollzahler (monatlich 130,00 €) wird mit
den heutigen Erkenntnissen als gerechtfertigt angesehen. Eine weitere Anpassung
(Erhöhung) wird jedoch in der Laufzeit dieser neuen Entgeltordnung als nicht vertretbar
erachtet.
Unter Abwägung folgender Faktoren wird hiermit vorgeschlagen, das Entgelt weiterhin auf
jährlich 1.560,00 € für Vollzahler (monatlich 130,00 €) festzusetzen:
Die Nachwuchssicherung wird gegenwärtig als wichtiges Kriterium gesehen, denn
der Thomanerchor Leipzig ist auf Eltern angewiesen, die ihre Kinder im Chor
belassen bzw. die sich neu entscheiden ihre Kinder im Thomanerchor Leipzig
6/8
5.
anzumelden.
Mit der Unterbringung im Alumnat werden viele Leistungen vorgehalten (z. B.
moderne Unterbringung, pädagogische Betreuung, musische und instrumentale
Erziehung). Gleichzeitig werden mit den Auftritten des Chores Erträge erwirtschaftet,
die den Zuschussbedarf der Stadt Leipzig für den Thomanerchor
Leipzig/Thomasalumnat verringern.
Beachtet wird der § 73 Abs. 3 SächsGemO („Die Gemeinde hat bei der
Einnahmebeschaffung auf die wirtschaftlichen Kräfte ihrer Abgabepflichtigen
Rücksicht zu nehmen“).
Ermäßigungen/Befreiungen
Nach § 5 der Entgeltordnung (Anlage 2) kommen zum einen die Geschwisterer-mäßigung,
zum anderen die Ermäßigung aus sozialen Gründen in Betracht. Für Kinder in einer
Vorbereitungsklasse - § 4 (2) der Entgeltordnung - wird nur 60 % des vollen Entgelts
(Vollzahler) erhoben, da die Inanspruchnahme der angebotenen Leistungen nicht in vollem
Umfang erfolgt. Weitere Ermäßigungen kommen daher für diese Kinder nicht in Betracht.
Die weiterhin zu zahlenden gestaffelten Entgelte stellen sich wie folgt dar:
Vollzahler
Vorbereitungsklasse
Geschwisterkind
Sozialermäßigung
6.
Jahresbeitrag
monatl. Beitrag
Erläuterungen
1.560,00 €
130,00 €
936,00 €
78,00 € 60 % des vollen Entgeltes
1.170,00 €
97,50 € 25 % Ermäßigung auf den
ungekürzten Entgeltbetrag
780,00 €
65,00 € 50 % des vollen Entgeltes
(Berechnungsgrundlage „Leipzig
Pass“)
Inkrafttreten/Geltungsdauer
Die Entgeltordnung tritt zum 01. August 2018 in Kraft. Sie gilt für die Schuljahre 2018/2019
und 2019/2020, d. h. vom 01. August 2018 bis einschließlich 31. Juli 2020. Sie gilt über den
31. Juli 2020 hinaus fort bis zum Beschluss einer neuen Entgeltordnung, längstens jedoch
bis zum 31. Juli 2023.
Damit wird den Vorgaben des § 33 Abs. 1 SächsSchulG Rechnung getragen und die
Gültigkeit der Entgeltordnung auf das Schuljahr angepasst.
Eine Information der Eltern zur neuen Entgeltordnung wird rechtzeitig durch die Chorleitung
vorgenommen. Im Rahmen ihrer Anwendung wird als Ergänzung für die aktuellen
Vertragsabschlüsse folgender Text eingefügt:
„- Dieser Vertrag wird unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung der neuen Entgeltordnung
2018/2019 ff durch die Ratsversammlung geschlossen.
Ich/wir erklären uns damit einverstanden, dass das Entgelt bis zum Inkrafttreten der neuen
Entgeltordnung dem Grunde und der Höhe nach entsprechend als vereinbart gilt. -„
7.
Folgen bei Ablehnung
Bei Nichtbestätigung der neuen Entgeltordnung würde für die Erhebung eines Entgeltes für
die Nutzung des Thomasalumnates würde keine Rechtsgrundlage vorliegen. Damit entfallen
Erträge aus der Nutzung des Alumnates und der Zuschussbedarf der Stadt Leipzig für den
Thomanerchor Leipzig würde sich erhöhen.
7/8
Anlagen:
ANLAGE 1a Nachkalkulation 2015 – 2017
ANLAGE 1b Vorkalkulation 2019 - 2023
ANLAGE 2
Entgeltordnung der Stadt Leipzig für das Alumnat des Thomanerchor Leipzig
für das Schuljahr 2018/2019 und 2019/2020
ANLAGE 3
Vertrag über die Aufnahme in den Thomanerchor Leipzig und die Betreuung
im Alumnat
ANLAGE 4
Vertrag über die Aufnahme in die Vorbereitungsklasse 3 Thomanerchor
Leipzig
ANLAGE 5
Allgemeine Vertragsbedingungen für den Thomanerchor Leipzig und das
Alumnat
8/8
Anlage 1 a
Entgeltkalkulation Thomasalumnat
2015
Nachkalkulation
Ist 2015
Kosten
Personalkosten
Sachkosten
kalkulatorische Kosten
Gesamtkosten
nicht ansatzfähige Kosten
abzüglich kostenmindernde Erlöse
ansatzfähige Kosten
Alumnatsplätze*1
Kosten/Platz im Jahr
Kosten/Platz pro Monat
2016
Ist 2016
2017
Ist 2017
1.512.273,73
687.960,39
1.014.195,15
3.214.429,27
-10,42
-121.353,25
3.093.065,60
1.595.489,52
714.645,40
1.007.862,25
3.317.997,17
-1,02
-88.444,41
3.229.551,74
1.625.268,55
731.722,84
1.009.719,80
3.366.711,19
106
29.179,86
100
32.295,52
100
32.652,24
2.084,28
2.306,82
2.332,30
1.560,00
936,00
1.560,00
936,00
1.560,00
936,00
1.170,00
780,00
0,00
1.170,00
780,00
0,00
1.170,00
780,00
0,00
-159.810,48
-155.626,32
-143.531,49
-5,2%
-4,8%
-4,4%
-101.487,65
3.265.223,54
Entgelte laut Beschluss Nr. RBV-1713/13
Schuljahr 2014/2015
Vollzahler
Entgelt Vollzahler
Entgelt Schüler Vorbereitungsklasse (60% des Vollzahlers)
Ermäßigungen*2
Geschwisterermäßigung
Sozialermäßigung - Leipzig-Pass
Härtefall
IST-Erlöse
Vollzahler
Ermäßigung
Gesamt/Jahr
Kostendeckungsgrad
25%
50%
100%
80%
20%
Bitte beachten !
Der singende Chor, in Proben und bei Auftritten, wird getrennt vom Alumnat betrachtet und ist nicht
Bestandtteil der Entgeltordnung.
Entgeltordnung Thomasalumnat 2019-2023
Vorkalkulation
PSP Elemente
Kosten gesamt
Plan 2019
Erlöse
Entgelt
Gewinn/
Verlust
Anlage 1b
Kosten gesamt
Plan 2020
Erlöse
Entgelt
Gewinn/
Verlust
Kosten gesamt
Plan 2021
Erlöse
Entgelt
Gewinn/
Verlust
Kosten gesamt
Plan 2022
Erlöse
Entgelt
Gewinn/
Verlust
Kosten gesamt
Plan 2023
Erlöse
Entgelt
Gewinn/
Verlust
Durchschnitt
Kosten
1.100.26.2.0.04.01
Unterbringung
1.707.290
1.100.26.2.0.04.02
Verpflegung
352.650
352.650
352.650
352.650
352.650
352.650
537.690
537.690
537.690
537.690
537.690
537.690
583.801
583.801
583.801
583.801
583.801
583.801
1.100.26.2.0.04.05
Gesundheitliche Betreuung
47.303
47.303
47.303
47.303
47.303
47.303
1.100.26.2.0.04.06
Freitzeitaktiv. d. Alumnen
56.861
56.861
56.861
56.861
56.861
56.861
1.1000.26.2.0.04.07 Obere
(11./12. Klasse)
4.500
4.500
4.500
4.500
4.500
4.500
91.000
91.000
91.000
91.000
91.000
91.000
7.200
7.200
7.200
7.200
7.200
7.200
-90.250
-90.404
-90.561
-90.723
-90.888
-90.565
1.100.26.2.0.04.03
Instrumentenunter/
Stimmbildung
1.100.26.2.0.04.04
Pädagog. Betreuung/
Erziehung
1.100.26.2.0.04.08 villa
thomana
1.1000.26.2.0.04.09
diverse Zahlung.a.
Thomaner
kostenmindernde Erlöse
3.298.046
Kostendeckungsgrad
Thomasalumnat
Anzahl der
Thomaner/Alumnen
Kosten pro
Thomaner/Alumne u. Jahr
lt. Vorkalkulation
Kosten pro
Thomaner/Alumne u.
Monat lt. Vorkalkulation
Entgelt Vollzahler alt:
Entgelt
Vorbereitungsklasse alt:
174.850
174.850
1.756.421
-3.123.196
3.347.023
174.850
174.850
1.806.734
-3.172.173
3.397.178
174.850
174.850
1.858.256
-3.222.328
3.448.538
174.850
174.850
1.911.017
-3.273.688
3.501.134
174.850
174.850
1.807.944
-3.326.284
3.398.384
5,30%
5,22%
5,15%
5,07%
4,99%
5,15%
100
100
100
100
100
100
32.980
33.470
33.972
34.485
35.011
33.984
2.748
2.789
2.831
2.874
2.918
2.832
130,00
78,00
Vorschlag für Stadtrat
Entgelt Vollzahler neu:
Entgelt
Vorbereitungsklasse neu
130,00
78,00
Durchschnitt
Erlöse
174.850
174.850
Anlage 2
Entgeltordnung der Stadt Leipzig für das Alumnat des
Thomanerchor Leipzig
für das Schuljahr 2018/2019
Beschluss Nr.…… der Ratsversammlung vom …........
Die Zuständigkeit des Stadtrates folgt aus § 28 Abs.2 Ziffer 19 SächsGemO in Verbindung
mit der Hauptsatzung § 8 Abs.3 Ziffer 25.
Die Stadt Leipzig erlässt für die Benutzung des Alumnats des Thomanerchor Leipzig auf der
Grundlage der §§ 28 Abs. 1; 41 Abs. 2 Nr. 5 und 73 Abs. 2 der Sächsischen
Gemeindeordnung
in
Verbindung
mit
den
§§
10
bis
14
des
Sächsischen
Kommunalabgabengesetzes in der zurzeit geltenden Fassung folgende Entgeltordnung:
§ 1 Entgeltpflicht
Die nachfolgenden Leistungen des Alumnats des Thomanerchor Leipzig sind
entgeltpflichtig:
1. Unterbringung
2. Verpflegung
3. Instrumentennutzung, soweit diese im Alumnat vorhanden sind
4. Pädagogische Betreuung und Erziehung durch pädagogisch geschulte Mitarbeiter
5. Unterstützung beim Erfüllen schulischer Aufgaben und Ziele
6. Beaufsichtigung und Kontrolle der Hausaufgaben
7. Gesundheitliche Betreuung und Pflege bei leichteren Erkrankungen in der Krankenstube des Thomasalumnats und Kosten für Fahrten zum Arzt
8. Angebote zur sportlichen Betätigung im Rahmen der Möglichkeiten des
Thomasalumnats (Sporthalle, Sauna, Fußballplatz, Volleyballplatz, Klettergerüst etc.)
9. Weitere Freizeit- und Bildungsangebote im Rahmen der Möglichkeiten des Thomasalumnats (z. B. Alumnatsbibliotheken)
10. Freizeitangebote am Sonntag im Rahmen der Möglichkeiten des Thomasalumnats
11. Besondere Schulung der Thomaner ab Klassenstufe 10 in Anlehnung an die
Ausbildung zum Erwerb der Jugendleiter-Card (JuLeiCa)
12. Versicherungen im Rahmen der städtischen Möglichkeiten
Für die Thomaneranwärter der Vorbereitungsklasse 3 TM der Anna-Magdalena-Bach-Schule
(Grundschule der Stadt Leipzig) sind die unter § 1 aufgeführten Punkte 2. (nur Mittag), 3., 4.
und 9. entgeltpflichtig.
1
Die vorgenannten Leistungen können auch außerhalb des Alumnats (z. B. Villa Thomana)
erbracht werden.
§ 2 Entgeltschuldner
(1) Schuldner des Benutzungsentgeltes ist
der Thomaner, der als Alumne in den Thomanerchor Leipzig
oder/bzw.
der Thomaneranwärter, der in die Vorbereitungsklasse 3 TM der Anna-MagdalenaBach-Schule (Grundschule der Stadt Leipzig)
durch Abschluss eines Aufnahme- und Betreuungsvertrages aufgenommen worden
ist und die Leistungen des Alumnats des Thomanerchor Leipzig gemäß §1 in
Anspruch nimmt oder derjenige, der die Schuld gegenüber der Stadt Leipzig
schriftlich übernommen hat.
Bei Minderjährigen gilt der/die gesetzliche Vertreter/in als Entgeltschuldner.
(2) Mehrere Entgeltschuldner haften als Gesamtschuldner.
§ 3 Entgeltbemessung
Das Entgelt wird durch den Aufnahme- und Betreuungsvertrag zwischen der Stadt Leipzig –
Thomanerchor Leipzig – und dem Entgeltschuldner erhoben. Das Nähere wird durch den
Aufnahme- und Betreuungsvertrag sowie die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) in der
jeweils geltenden Fassung geregelt. In sinngemäßer Anwendung des § 14 Abs. 1 Satz 1
SächsKAG kann das Entgelt entweder nach dem Ausmaß der Benutzung (Leistung) oder
den durch die Benutzung durchschnittlich verursachten Kosten bemessen werden. Nach §
14 Abs. 1 Satz 2 SächsKAG können auch beide Kriterien miteinander verbunden werden.
Hier werden beide Kriterien miteinander verbunden. Die tatsächliche Höhe des Entgelts wird
jeweils durch einen Beschluss der Ratsversammlung der Stadt Leipzig festgelegt.
§ 4 Höhe des Entgelts
(1) Das Entgelt beträgt für Vollzahler € 1.560,00 pro Schuljahr und ist in 12 monatlichen
Raten zu
je € 130,00 zu entrichten.
(2) Für Schüler in einer Vorbereitungsklasse beträgt das Entgelt 60 % des vollen Entgelts,
also € 936,00 pro Schuljahr und ist in 12 monatlichen Raten zu je € 78,00 zu entrichten.
§ 5 Ermäßigung und Befreiung
(1) Ermäßigungen des Entgelts können nach Maßgabe folgender Absätze in Anspruch
genommen werden.
a) Geschwisterermäßigung
2
Für ein zweites und für jedes weitere Geschwisterkind wird eine Ermäßigung von je
25 %, bezogen auf den ungekürzten Entgeltbetrag (12 Monate und Vollzahler), gewährt.
Die Ermäßigung gilt nur für Geschwisterkinder, die als Mitglied des Thomanerchor
Leipzig ebenfalls vertraglich vollumfänglich Leistungen des Alumnats in Anspruch
nehmen und über kein eigenes Einkommen verfügen.
Mit Vollendung des 18. Lebensjahres des Geschwisterkindes sind die Ermäßigungsvoraussetzungen erneut schriftlich nachzuweisen.
Die Geschwisterermäßigung gilt nicht für Thomaneranwärter in der
Vorbereitungsklasse 3.
b) Sozialermäßigung
Auf Antrag wird - entsprechend der jeweils gültigen Berechnungsgrundlagen der
Gewährung des „Leipzig-Pass“ - eine vergleichbare Sozialermäßigung (50 %) auf das
Entgelt gem. §§ 1 und 4 dieser Entgeltordnung ab dem Monat der Beantragung
gewährt. Die Sozialermäßigung gilt nicht für Thomaneranwärter der Vorbereitungsklasse 3.
c) Härtefall
Auf Antrag kann dem Entgeltschuldner zur Vermeidung unbilliger Härten, z.B. bei
nachgewiesener wirtschaftlicher Leistungsunfähigkeit, die Zahlung des Entgelts zeitlich befristet erlassen werden. Die Entscheidung hierüber trifft die Bürgermeisterin /
der Bürgermeister und Beigeordnete für Kultur im Rahmen der ihm für den Erlass von
Forderungen eingeräumten Befugnisse auf Vorschlag der Chorleitung.
(2) Ermäßigungen können nicht kumulativ beansprucht werden. Maßgeblich ist die für den
Schüler im Einzelfall höhere Ermäßigung.
(3) Ermäßigungen sind bei der Stadt Leipzig unter Vorlage geeigneter Nachweise zu beantragen und verwaltungsseitig zu dokumentieren. Die Höhe des zu zahlenden Entgelts sowie Bankverbindung und Vertragsgegenstand (VG) werden dem Entgeltschuldner
mitgeteilt. Änderungen, die Einfluss auf die Höhe des Entgeltes haben, sind unverzüglich
schriftlich mitzuteilen.
§ 6 Fälligkeit
Die
Entgeltpflicht
beginnt
mit
dem
Monat
der Aufnahme des Thomaners
bzw.
Thomaneranwärters gem. § 2 Punkt (1). Das Entgelt wird monatlich - i.H.v. einem Zwölftel
des Jahresbeitrages - jeweils spätestens am 15. eines Kalendermonats für die Stadt
kostenfrei, fällig. Maßgeblich für den rechtzeitigen Zahlungseingang ist der Tag des
Zahlungseinganges auf dem städtischen Konto. Eine Einzugsermächtigung sollte erteilt
werden.
3
§ 7 Inkrafttreten/Geltungsdauer
Diese Entgeltordnung tritt zum 01. August 2018 in Kraft. Sie gilt für die Schuljahre 2018/2019
und 2019/2020, d.h. vom 01. August 2018 bis einschließlich 31. Juli 2020. Sie gilt über den
31. Juli 2020 hinaus fort bis zum Beschluss einer neuen Entgeltordnung, längstens bis zum
31.Juli 2023.
4
Anlage 3
Vertrag
über die Aufnahme in den Thomanerchor Leipzig
und die Betreuung im Alumnat
Zwischen
der Stadt Leipzig - Thomanerchor Leipzig
vertreten durch den Oberbürgermeister
dieser vertreten durch den Bürgermeister/Bürgermeisterin
und Beigeordneten/Beigeordnete für Kultur,
diese vertreten durch den Thomaskantor und den Alumnatsleiter,
Thomanerchor Leipzig, Hillerstraße 8, 04109 Leipzig
und
Name des Schülers:
______________________________________
Anschrift:
______________________________________
______________________________________
geboren am
______________________________________
vertreten durch die Eltern, gesetzliche Vertreter und Erziehungsberechtigte
Mutter
………………………………………………………………
Vater
………………………………………………………………
Anschrift:
...........……………………………………………………...
………………………………………………………………
wird auf Grundlage des § 2 der Entgeltordnung der Stadt Leipzig für das Alumnat des Thomanerchor
Leipzig vom 01.08.2018 Folgendes vereinbart:
I. Aufnahme
Zwischen den oben genannten Vertragspartnern wird die Aufnahme
□ in den Thomanerchor Leipzig bei gleichzeitigem Eintritt in die Klassenstufe 4
□ der Anna-Magdalena-Bach-Schule (Grundschule der Stadt Leipzig)
□ der Grundschule forum thomanum (Grundschule in freier Trägerschaft)
□ in den Thomanerchor Leipzig bei gleichzeitigem Eintritt in die Klassenstufe … der Thomasschule zu
Leipzig (Gymnasium)
□ ab Volljährigkeit des Schülers in einem erneuten Vertrag
ab dem .. . .. . …. entsprechend der jeweils geltenden Fassung der Entgeltordnung für das Alumnat
des Thomanerchor Leipzig sowie den jeweils geltenden Allgemeinen Vertragsbedingungen, die
Bestandteil dieses Vertrages sind, vereinbart.
II. Betreuungs- und sonstige Leistungen des Alumnats
1. Vertragsgegenstand
Gegenstand dieses Vertrages sind Vereinbarungen über Betreuungs- und sonstige Leistungen des
Alumnats des Thomanerchor Leipzig, die sich im Einzelnen nach der jeweils geltenden
Entgeltordnung, diesem Vertrag und den als Anlage beigefügten allgemeinen Vertragsbedingungen
(AVB) ergeben. Im Einzelnen werden vereinbart:
2. Vertragsbeginn und -dauer
Der Vertrag beginnt mit Wirkung vom ……… und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, endet
jedoch in jedem Fall mit der letzten Entgeltzahlung. Der Vertrag wird mit Unterzeichnung durch den
Thomaskantor rechtswirksam.
3. Entgelt
Der Elternbeitrag richtet sich nach der jeweils geltenden Entgeltordnung der Stadt Leipzig. Er beträgt
zurzeit jährlich 1.560,00 Euro für Vollzahler.
4. Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB)
Die Allgemeinen Vertragsbedingungen (Anlage) in der als Anlage 1 zu diesem Vertrag beigefügten
Fassung werden anerkannt.
5. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, so soll dies die Gültigkeit des Vertrages im
Übrigen nicht berühren. Die Parteien verpflichten sich, darauf hinzuwirken, die unwirksame
Bestimmung durch eine wirksame, die dem wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamen Bestimmung
möglichst nahe kommt, zu ersetzen.
Leipzig, den
Stadt Leipzig
Im Auftrag
…………………………………………………..
Schüler
……………………………………………………
……………………………………………
Erziehungsberechtigte/r
Thomaskantor
……………………………………………………
….........................................................
Erziehungsberechtigte/r
Alumnatsleiter
Anlage 4
Vertrag
über die Aufnahme in die Vorbereitungsklasse 3
Thomanerchor Leipzig
Zwischen
der Stadt Leipzig - Thomanerchor Leipzig
vertreten durch den Oberbürgermeister,
dieser vertreten durch den Bürgermeister/Bürgermeisterin
und Beigeordneten/Beigeordnete für Kultur,
diese vertreten durch den Thomaskantor und den Alumnatsleiter,
Thomanerchor Leipzig, Hillerstraße 8, 04109 Leipzig
und
Name des Schülers:
______________________________________
Anschrift:
______________________________________
______________________________________
geboren am
______________________________________
vertreten durch die Eltern, gesetzliche Vertreter und Erziehungsberechtigte
Mutter
………………………………………………………………
Vater
………………………………………………………………
Anschrift:
...........………………………………………………………
………………………………………………………………
wird auf Grundlage des § 2 der Entgeltordnung der Stadt Leipzig für das Alumnat des Thomanerchor
Leipzig vom 01.08.2018 Folgendes vereinbart:
I. Aufnahme
Zwischen den oben genannten Vertragspartnern wird die
Aufnahme des o.g. Schülers als Thomaneranwärter in die Vorbereitungsklasse 3TM für den
Thomanerchor Leipzig bei gleichzeitigem Eintritt in die Klassenstufe 3 der Anna-MagdalenaBach-Schule (Grundschule der Stadt Leipzig)
ab dem .. . .. . 20...
entsprechend der jeweils geltenden Fassung der Entgeltordnung für das Alumnat des Thomanerchor
Leipzig sowie den jeweils geltenden Allgemeinen Vertragsbedingungen, die Bestandteil dieses
Vertrages sind, vereinbart.
II. Betreuungs- und sonstige Leistungen des Alumnats
1. Vertragsgegenstand
Gegenstand dieses Vertrages sind Vereinbarungen über Betreuungs- und sonstige Leistungen des
Alumnats des Thomanerchor Leipzig, die sich im Einzelnen nach der jeweils geltenden
Entgeltordnung, diesem Vertrag und den als Anlage beigefügten allgemeinen Vertragsbedingungen
(AVB) ergeben. Im Einzelnen werden vereinbart:
2. Vertragsbeginn und -dauer
Der Vertrag beginnt mit Wirkung vom …...........20.. und wird für unbestimmte Zeit geschlossen, endet
in jedem Falle mit der letzten Entgeltzahlung für den Thomaneranwärter der Vorbereitungsklasse 3TM
am Ende des betreffenden Schuljahres. Der Vertrag wird mit Unterzeichnung durch den Thomaskantor
rechtswirksam.
3. Entgelt
Der Elternbeitrag richtet sich nach der jeweils geltenden Entgeltordnung der Stadt Leipzig. Er beträgt
zurzeit jährlich 936,00 für Thomaneranwärter der Klasse 3TM der Anna-Magdalena-Bach-Schule
(Grundschule der Stadt Leipzig).
4. Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB)
Die Allgemeinen Vertragsbedingungen (Anlage) in der als Anlage 1 zu diesem Vertrag beigefügten
Fassung werden anerkannt.
5. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, so soll dies die Gültigkeit des Vertrages im
Übrigen nicht berühren. Die Parteien verpflichten sich, darauf hinzuwirken, die unwirksame
Bestimmung durch eine wirksame, die dem wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamen Bestimmung
möglichst nahe kommt, zu ersetzen.
Leipzig, den
Stadt Leipzig
Im Auftrag
…………………………………………………..
Schüler
……………………………………………………
……………………………………………
Erziehungsberechtigte/r
Thomaskantor
……………………………………………………
….........................................................
Erziehungsberechtigte/r
Alumnatsleiter
Anlage 5
Allgemeine Vertragsbedingungen
für den Thomanerchor Leipzig und das Alumnat
(Stand 01.06.2016, aktualisiert 23.03.2018)
Vorbemerkung
Die nachfolgenden Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) enthalten ergänzende Vereinbarungen
über die Mitwirkung und Ausbildung im Thomanerchor Leipzig, die Betreuung, Erziehung, Unterkunft
und Verpflegung des Thomaners im Thomasalumnat Leipzig sowie den gleichzeitigen Besuch der
Thomasschule zu Leipzig (Gymnasium der Stadt Leipzig) bzw. der Anna-Magdalena-Bach-Schule
(Grundschule der Stadt Leipzig) oder der Grundschule forum thomanum (staatlich anerkannte Ersatzschule).
1. Vertragsgrundlagen
a)
-
Das Ziel und der Auftrag des Thomanerchor Leipzig sind:
die vorbildliche Pflege der geistlichen Musik im Gottesdienst wie auch in Konzerten
die vorbildliche Pflege der Musik des Thomaskantors Johann Sebastian Bach
die aktive Fortentwicklung einer seit dem 13. Jh. bestehenden geistlichen, künstlerischen und
kulturellen Tradition in Leipzig und daraus resultierend auch die Mitgestaltung des kulturellen
Lebens der Stadt Leipzig;
die Förderung der musischen, schulischen und allgemeinen Bildung des Thomaners bis zum
Abitur.
b) Die geistigen Grundlagen und das Wertesystem des Thomanerchor Leipzig sind vom Bekenntnis
zur christlichen Tradition geprägt. Eine konfessionelle Bindung des Thomaners ist
wünschenswert, wird jedoch nicht vorausgesetzt. Die Teilnahme am Religionsunterricht wird
erwartet.
c) Der Thomanerchor Leipzig ist ein Knabenchor, bestehend aus Knaben- und Männerstimmen.
d) Der Thomanerchor Leipzig wirkt seit alters her mit in den wöchentlichen Motetten, Kantaten und
Gottesdiensten (einschließlich der Gottesdienste am Ostersonntag, am Pfingstsonntag, am ersten
Weihnachtsfeiertag und der Motette zu Silvester) sowie der Passionen und des
Weihnachtsoratoriums von J. S. Bach in der Thomaskirche zu Leipzig oder einer anderen
Leipziger Kirche. Der Thomanerchor Leipzig gibt darüber hinaus Konzerte im In- und Ausland und
wirkt an Medienproduktionen mit, die den hohen qualitativen Anspruch und das internationale
Renommee des Thomanerchor Leipzig fördern.
e) Die Mitwirkung im Thomanerchor Leipzig schließt die sängerische und künstlerische Ausbildung
des Thomaners sowie seine Erziehung und Persönlichkeitsentfaltung ein und kann als Grundlage
für eine weiterführende berufliche Ausbildung dienen.
f)
Die Mitwirkung im Chor und die Loyalität zum Chor und zur Chorleitung sind Verpflichtungen eines
jeden Thomaners und Grundlage sämtlicher Leistungen seitens der Stadt Leipzig.
g) Über die Eignung zur Mitwirkung im Thomanerchor Leipzig entscheidet eine Auswahlkommission
unter der Leitung des Thomaskantors. Die Entscheidung muss nicht begründet werden.
h) Bei der Festlegung und Koordinierung der Einsätze des Chores beachtet die Chorleitung in
Zusammenarbeit mit den Schulleitungen der in der Vorbemerkung benannten Schulen,
insbesondere die Bestimmungen der Gesetze zum Schutz der Jugend, die Belange der Schulen,
der Schulaufsichtsbehörden sowie die Vorgaben der Landesdirektion Sachsen.
i)
Die Erziehung im Thomanerchor Leipzig orientiert sich an den christlich geprägten Werten. Sie
basiert auf traditionellen ebenso wie auf zeitgemäßen pädagogischen Grundsätzen. Dazu gehört
insbesondere die frühzeitige verantwortliche Übernahme von musikalischen und
außermusikalischen, administrativen und praktischen Aufgaben und Ämtern, welche die
Alumnats- und Chorstruktur aufrechterhalten.
2. Zusammenarbeit von Eltern, Chorleitung und Alumnatsrat
a) Die Eltern unterstützen die Erziehungsbemühungen der Chorleitung und im Rahmen ihrer
Möglichkeiten die Arbeit des Thomanerchor Leipzig. Das bedeutet, dass sie die Einhaltung aller
Verpflichtungen des Thomaners nach diesem Vertrag unterstützen, wie sie andererseits auch für
die Rechte des Thomaners, die sich aus dem Vertrag ergeben, eintreten. Bei Meinungsverschiedenheiten ist das Gespräch mit der Chorleitung zu suchen. Die Chorleitung arbeitet
vertrauensvoll mit den Eltern zusammen und informiert diese regelmäßig. Die Eltern können sich
mit Ihren Anliegen jederzeit an die Chorleitung wenden. Mindestens einmal im Jahr lädt die
Chorleitung zu einer Elternversammlung ein. Zur Tagesordnung kann der Alumnatsrat Vorschläge
einreichen.
b) Zur gegenseitigen Information und zur Förderung des Zusammenwirkens zwischen Chorleitung,
Thomanern und Eltern wird aus Vertretern dieser Gruppen ein Alumnatsrat gebildet. Die
Elternvertreter müssen zu allen wesentlichen Punkten und grundsätzlichen Fragen (wie z. B.
wesentliche Änderungen der Alumnatsordnung), die das Zusammenleben der Thomaner betreffen, gehört werden, bevor grundsätzliche Entscheidungen in diesen Bereichen getroffen werden.
Der Alumnatsrat besteht auf Seiten der Eltern aus den Elternvertretern, die von den jeweiligen
Jahrgangsstufen gewählt werden. Der Alumnatsrat wählt einen Vorsitzenden aus den Reihen der
Elternvertreter. Der Alumnatsrat kann sich eine Geschäftsordnung geben, die diesem Vertrag
beigefügt wird.
c) Befragungen z. B. im Rahmen wissenschaftlicher Forschungsvorhaben und anderen Erhebungen,
die persönliche Daten und Auskünfte des Thomaners betreffen, werden nur mit Zustimmung
des/der Erziehungsberechtigten und unter Beachtung der Bestimmungen der Datenschutzgesetze
durchgeführt.
3. Unterkunft des Thomaners im Thomasalumnat / Leistungen des Alumnats
a) Der Thomaner wohnt während der Schulzeit grundsätzlich im Thomasalumnat. Ausnahmen sind
aufgrund einer gemeinsamen Entscheidung zwischen jeweiligen Eltern und der Chorleitung
möglich. Sofern nichts anderes vereinbart ist und sofern der Thomanerchor Leipzig keine Probenund Aufführungstermine hat, entfallen die Leistungen des Thomasalumnats während der vom
Freistaat Sachsen festgesetzten Ferienzeiten.
b) Das Alumnat erbringt folgende Leistungen auf der Grundlage der jeweils geltenden
Entgeltordnung:
-
Unterbringung;
Verpflegung;
Instrumentennutzung, soweit diese im Alumnat vorhanden sind;
Pädagogische Betreuung und Erziehung im familienergänzenden Sinne entsprechend Punkt 1
dieses Vertrages;
Unterstützung beim Erfüllen schulischer Aufgaben und Ziele;
Beaufsichtigung und Kontrolle der Hausaufgaben;
Gesundheitliche Betreuung und Pflege bei leichteren Erkrankungen in der Krankenstube des
Thomasalumnats und Kosten für Fahrten zum Arzt;
Angebote zur sportlichen Betätigung im Rahmen der Möglichkeiten des Thomasalumnats
(Sporthalle, Sauna, Fußballplatz, Volleyballplatz, Klettergerüst etc.);
Weitere Freizeit- und Bildungsangebote im Rahmen der Möglichkeiten des Thomasalumnats (z. B.
Alumnatsbibliotheken);
Freizeitangebote am Sonntag im Rahmen der Möglichkeiten des Thomasalumnats;
Weiterbildung des jugendlichen Thomaners zum Jugendleiter;
Versicherungen im Rahmen der städtischen Möglichkeiten (siehe Merkblatt Versicherungen;
Punkt 17)
Heimfahrtgeld von Leipzig aus in Höhe der Kosten einer Bahnfahrt 2. Klasse in den mindestens
100 km entfernten Heimatort für die Sommer-, Herbst-, Weihnachts-, Winter- und Osterferien
sowie die Silvestermotette. In Härtefällen wird Fahrtgeld für die Hin- und Rückfahrt gezahlt;
Fahrtkosten für vom Thomanerchor Leipzig veranlasste Wege (z. B. Dispensiertenwege)
c) Die Stadt Leipzig gewährleistet eine dem Auftrag, dem Leistungsniveau und der Erziehungsstruktur des Hauses angemessene personelle und materielle Ausstattung. Die Betreuung und
Erziehung des Thomaners erfolgt durch pädagogisch geschulte Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen.
4. Betreuung während der Vorbereitungszeit / Klasse 3
Mit Beginn der Klassenstufe 3 werden zur Vorbereitung auf die Aufnahme in den Thomanerchor
Leipzig geeignete Schüler, die noch bei den Eltern wohnen, in die Vorbereitungsklasse aufgenommen.
Sie erhalten neben der schulischen Ausbildung eine musikalische Grundausbildung laut
geschlossenem Vertrag zwischen Eltern und der Stadt Leipzig als Trägerin des Thomanerchor
Leipzig. Sie singen im „ThomanerNachwuchsChor“ und gelegentlich mit den Thomanern zusammen.
5. Aufnahme und Ausbildung des Thomaners ab Klasse 4
a) Mit Beginn der Klassenstufe 4 erfolgt nach bestandener Aufnahmeprüfung die Aufnahme des
Sängers in den Thomanerchor Leipzig. Neu aufgenommene Thomaner legen nach Ablauf eines
Probehalbjahres eine Eignungsprüfung ab, in deren Ergebnis über einen weiteren Verbleib im
Chor entschieden wird. Der Thomaskantor kann sich eine erneute Prüfung vorbehalten. Bei nicht
ausreichender Leistung bzw. Eignung kann er den Thomaner aus dem Chor ausschließen.
b) Die Alumnen der 4. Klasse der Anna-Magdalena-Bach-Schule (Grundschule der Stadt Leipzig)
werden im Gebäude der Thomasschule zu Leipzig (Gymnasium der Stadt Leipzig) unterrichtet, die
Alumnen der 4. Klasse der Grundschule forum thomanum (staatlich anerkannte Ersatzschule)
besuchen weiterhin die Grundschule forum thomanum.
Die Thomaner ab Klassenstufe 5 besuchen die Thomasschule zu Leipzig (Gymnasium der Stadt
Leipzig) in der Hillerstraße 7, ein Gymnasium mit vertieft musischer Ausbildung gemäß Schulgesetz
des Freistaates Sachsen § 7, Abs. 3 und 4, mit Latein als vorgezogener zweiter Fremdsprache.
c) Der Thomaner erhält neben der schulischen und chorischen Ausbildung Unterricht in Stimmbildung unter Einschluss der Vermittlung von Kenntnissen in Musiktheorie und Gehörbildung
entsprechend seines Entwicklungsstandes. Das Erlernen eines Instruments ist bis zum Abschluss
der 10. Schulklasse Pflicht. Auf Wunsch kann die Ausbildung auf einem anderen als den im
Thomasalumnat angebotenen Instrumenten auf eigene Kosten bei anderen Lehrern erfolgen. Im
Thomasalumnat wird regelmäßig folgender Unterricht angeboten: Klavier, Orgel, Violine, Cello,
Flöte, Querflöte, Trompete und Oboe. Die Ausbildung und Prüfung erfolgt analog den Kriterien
des Deutschen Musikschulverbandes. Der Thomaner soll einen Abschluss auf der
Ausbildungsstufe erreichen, die seine Leistungsfähigkeit zulässt.
d) Der Thomaner erhält in der Regel einmal wöchentlich Stimmbildungs- und Instrumentalunterricht.
Ausfälle sind auf ein Minimum zu beschränken. Bei besonderer Eignung wird eine Zusammenarbeit mit der Förderstufe der Hochschule für Musik und Theater „Felix Mendelssohn Bartholdy“
Leipzig im Rahmen ihrer Möglichkeiten angestrebt.
e) Die Leistungsbewertungen aus dem Stimmbildungs- und Instrumentalunterricht sowie die
chorische Leistungsbewertung erhalten eine Darstellung im Schulzeugnis der Klassenstufen 5 –
10 zum Halbjahr und zum Schuljahresende.
6. Hausordnung des Alumnats
a) Mit Abschluss des Aufnahme- und Betreuungsvertrages wird die Hausordnung in ihrer jeweiligen
Fassung ausdrücklich anerkannt (siehe Anlage). Änderungen werden den Eltern mitgeteilt.
b) Meinungsunterschiede bezüglich der Einhaltung der Hausordnung werden einvernehmlich, ggf.
unter Einbeziehung eines Mediators geklärt. Der Gerichtsweg ist ausgeschlossen.
7. Erziehungsberechtigung / Erziehungspflicht
a) Der Thomaskantor, die Mitglieder der Chorleitung sowie von Diesen bestimmten Mitarbeiter und
Mitarbeiterinnen sind berechtigt und verpflichtet, im Rahmen dieses Vertrages den Thomaner zu
erziehen, ihm Weisungen zu erteilen, ihn, soweit notwendig, an Eltern statt zu vertreten, und, soweit notwendig, Rechte für ihn wahrzunehmen. In pädagogischen Fragen außerhalb der musikali-
schen Ausbildung sind der Alumnatsleiter und der Pädagogische Leiter zuständig. Der Alumnatsleiter führt sämtliche Erziehungsberechtigten in einer Liste.
b) Bei Krankheit, Unfall oder anderen schwerwiegenden Ereignissen werden die Eltern unverzüglich
durch die Chorleitung informiert. Gleiches gilt für die Eltern gegenüber der Chorleitung. (Vergleiche auch Punkt 13 d).
8. Leistungen des Thomanerchor Leipzig
Der Thomanerchor Leipzig (eine Einrichtung der Stadt Leipzig) erbringt – über die in der EntGO in § 1
beschriebenen hinaus – folgende Leistungen:
-
Ausbildung und Praxis im Chorgesang entsprechend Punkt 1 dieser AVB;
Stimmbildung unter Einschluss von Musiktheorie und Gehörbildung sowie Instrumentalunterricht
gemäß Punkt 6 dieser AVB;
Bereitstellung von Konzertanzügen und ggf. Krawatten (jeweils Erstausstattung).
9. Leistungen der Thomasschule zu Leipzig (Gymnasium der Stadt Leipzig) und der AnnaMagdalena-Bach-Schule (Grundschule der Stadt Leipzig) sowie der Grundschule forum
thomanum (staatlich anerkannte Ersatzschule)
Die Leistungen der Schulen, dies sind die staatliche Thomasschule zu Leipzig (Gymnasium der Stadt
Leipzig) und die Anna-Magdalena-Bach-Schule (Grundschule der Stadt Leipzig) sowie die
Grundschule forum thomanum (staatlich anerkannte Ersatzschule), richten sich nach den spezifischen
gesetzlichen Schul- und Bildungsregelungen des Freistaats Sachsen, insbesondere nach den
Unterrichts- und Lehrplänen des Freistaates Sachsen und werden von diesen AVB nicht berührt.
Das Rechtsverhältnis zwischen den Thomanern und den vorgenannten Schulen Thomasschule zu
Leipzig (Gymnasium) und Anna-Magdalena-Bach-Schule (Grundschule der Stadt Leipzig) wird durch
ein öffentlich-rechtliches Schulverhältnis bestimmt, zur Grundschule forum thomanum durch ein
privatrechtliches Verhältnis (Schulvertrag).
10. Mitwirkung des Thomaners
a) Der Thomaner trägt eine hohe Mitverantwortung für die Verwirklichung der Ziele und des Auftrags
des Thomanerchor Leipzig. Er ist entsprechend Punkt 1 dieses Vertrages verpflichtet, nach
besten Kräften seine Begabungen und sein Können einzusetzen. Ziel eines jeden Thomaners ist
es, neben seiner musischen Ausbildung erfolgreich die Abiturprüfung abzulegen.
b) Der Thomaner ist verpflichtet, entsprechend den Anforderungen des Thomaskantors an den Veranstaltungen des Thomanerchor Leipzig (siehe Punkt 1. d) teilzunehmen. In begründeten Fällen
kann der Thomaskantor nach einem formlosen schriftlichen Antrag Ausnahmen zulassen. Eine
Verweigerung der Ausnahmeerteilung aus chorischen Gründen ist möglich und wird rechtzeitig
mitgeteilt.
c) Die Teilnahme am Stimmbildungsunterricht ist bis zur 12. Klasse, die Teilnahme am Instrumentalunterricht bis zur 10. Klasse Pflicht. In der Zeit des Stimmbruchs ist der Besuch des musiktheoretischen Unterrichts bzw. des Dispensiertenchors Pflicht. Die entsprechenden Prüfungen
sind abzulegen.
d) Die jugendlichen Thomaner ab Klassenstufe 10 erhalten eine Schulung in Anlehnung an die
Ausbildung zum Erwerb der Jugendleiter-Card (JuLeiCa).
11. Freie Tage, Ferien
a) In den Zeiten außerhalb der Schulferien soll den Thomanern im zeitlichen Abstand von fünf
Wochen ein freies sogenanntes Heimfahrtwochenende gewährt werden. Nach Auslandsreisen mit
Zeitverschiebung werden den Sängern der Reisebesetzung mindestens zwei chorfreie Tage
gewährt. Ausnahmen werden im Einvernehmen mit dem Sänger und dem Alumnatsrat
abgestimmt.
b) In der Adventszeit sollen nach Möglichkeit für außerhalb Leipzigs beheimatete Thomaner der
Klassen 4 bis 7 zwei zusammenhängende Tage chorfrei sein. Einer dieser Tage soll ein Adventssonntag sein.
c) Die in Sachsen geltenden Ferienzeiten können durch chorische Verpflichtungen verändert
werden. Die Chorleitung sorgt in diesen Fällen für einen angemessenen Ausgleich.
12. Zeugnisse, sonstige Leistungsbewertungen
a) Der Thomaner erhält bei seinem Ausscheiden aus dem Thomanerchor Leipzig vom Thomaskantor
eine Bestätigung über die Mitgliedschaft im Thomanerchor Leipzig. Diese enthält eine Beurteilung
seiner musikalischen und gesanglichen Fähigkeiten sowie seiner sozialen Kompetenz, die sich
gegebenenfalls aus dem Wahrnehmen von Aufgaben und Ämtern ergibt sowie eine Bestätigung
der Ausbildung in den Bereichen Stimmbildung und Grundlagen der Musiktheorie. Die Beurteilung
soll geeignet sein, bei künftigen Bewerbungen auf Ausbildungsstellen oder berufliche Positionen
auch ein umfassendes Bild von der Persönlichkeit des Thomaners zu vermitteln.
b) Ebenso erhält der Thomaner jährlich bis zur 10. Klasse jeweils zum Schulhalbjahr sowie zum
Schuljahresende eine Leistungseinschätzung von seinem Stimmbildungs- und Instrumentallehrer.
Nach Beendigung der Instrumentalausbildung erhält der Thomaner von seinem Instrumentallehrer
eine Leistungseinschätzung aufgrund einer abgelegten Prüfung. Diese Einschätzung soll den
erreichten Leistungsstand darstellen. Die Bewertungen für den musikalischen Unterricht der
Schuljahre 5 – 10 finden sich auf den Zeugnissen bzw. Halbjahresinformationen eines jeden
Schulhalbjahres.
13. Bescheinigungen / Ärztliche Untersuchungen / Hausarzt / Informationspflicht der Eltern
a) Die Eltern erbringen behördlich geforderte Bescheinigungen nach Anforderung. Dies gilt u. a. für
die von der Landesdirektion Sachsen geforderten Nachweise wie die ärztliche Unbedenklichkeitserklärung und Erklärung des heimatlichen Jugendamtes zur Mitwirkung in Konzerten des
Thomanerchor Leipzig nach 20.00 Uhr.
b) Zur ärztlichen Versorgung steht dem Thomaner der Hausarzt des Thomanerchor Leipzig zur
Verfügung. Es steht den Eltern frei, einen anderen Arzt ihres Vertrauens zu bestimmen.
c) Vor dem Eintritt in das Alumnat weist der Thomaner eine ärztliche Untersuchung nach, die nicht
älter als 4 Monate ist. Der Nachweis beinhaltet, dass gegen die Mitwirkung im Thomanerchor
Leipzig keine Bedenken aus ärztlicher Sicht bestehen.
d) Die Eltern informieren die Chorleitung vor Eintritt in das Alumnat und während der Vertragsdauer
über gesundheitliche und medizinische Besonderheiten des Thomaners wie Allergien,
Dauermedikation, Diabetes, Enuresis sowie über diätetische Vorgaben (hier nur religiös oder
medizinisch bedingt) etc.
14. Entgelt / Kosten
Neben den Elternbeiträgen (Entgelte im Sinne der Entgeltordnung) werden folgende Kosten von den
Eltern getragen oder diesen gesondert in Rechnung gestellt:
-
Kosten für eine ausreichende Krankenversicherung, Arztbesuche, Medikamente (außer
Bagatellversorgung), medizinische Betreuung, Krankenhausaufenthalte, soweit diese Leistungen
nicht von einer Kranken- oder Unfallversicherung gedeckt sind;
Kosten für die Beschaffung, Pflege und Reinigung der persönlichen Wäsche einschließlich Bettwäsche und Kleidung;
Kosten für Teile der persönlichen Konzertkleidung wie Schuhe, Strümpfe, Hemden;
Kosten für einen mittelgroßen und reisetauglichen Koffer mit TSA-Schloss und Namensschild
(auch innen);
Kosten für Instrumentalunterricht (gemäß Punkt 5 dieses Vertrages), soweit dieser nicht von eigenen oder beauftragten Lehrern im Alumnat übernommen wird;
Persönliches Taschengeld;
Kosten für Ausflüge, Studienfahrten und sonstige Freizeitaktivitäten, soweit diese nicht vom
Thomanerchor Leipzig oder Dritten übernommen werden;
-
Kosten für eine private Haftpflichtversicherung, eine private Unfallversicherung und bei Nutzung
eines eigenen Fahrrads eine Fahrradversicherung, über die bei Aufnahme in den Chor Nachweise
zu erbringen sind.
15. Finanzielle Zuwendungen / Handgelder für Thomaner
Der Thomaner erhält folgende Gelder ausgereicht:
-
Monatsgeld für übernommene Ämter;
während der Konzertreisen des Thomanerchor Leipzig ein sogenanntes „Tagegeld“ (i.e.:
Handgeld bei Bedarf für zusätzliche Verpflegungsaufwendung also kein Tagegeld nach
Sächsischen Reisekostengesetz!);
Geschenke- und Büchergeld für die Weihnachtsfeier, sowie altersgestaffeltes Weihnachtgeld
16.
Leistungsschutzrechte
a)
Leistungsansprüche des Thomaners, die aus seiner künstlerischen Tätigkeit als Chorsänger
nach dem Urheberrecht, beispielsweise aus der Verwertung von Medienproduktionen wie
Rundfunkaufzeichnungen, Mitschnitte, Ton-, Film- und Fotoaufnahmen, Studioproduktionen
etc., entstehen, werden mit dem Abschluss des Aufnahmevertrages entgeltfrei auf die Stadt
Leipzig übertragen.
b)
Von der Übertragung ausgenommen sind Leistungsansprüche, die sich aus der Verwertung
von Leistungsschutzrechten im Rahmen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes ergeben,
sofern es sich nicht um die werbemäßige Verwertung von Leistungsschutzrechten zugunsten
des Thomanerchor Leipzig handelt, die durch den Thomanerchor Leipzig oder durch vom
Thomanerchor Leipzig beauftragte Dritte sowie durch Dritte aufgrund sonstiger vertraglicher
Vereinbarung (z. B. Fremdveranstalter) mit dem Thomanerchor Leipzig vorgenommen wird.
-
c) Die Leistungsansprüche des Thomaners oder der Thomaner als Chorgemeinschaft im Rahmen
eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes werden von den Eltern mit diesem Vertrag auf den
Thomaskantor oder einen von ihm beauftragten Mitarbeiter, derzeit der Geschäftsführer, zur
treu-händerischen Wahrnehmung übertragen. Eventuell erzielte Einnahmen aus der Verwertung
dieser Ansprüche werden nach ordnungsgemäßer Versteuerung für innerchorische
Veranstaltungen – wie Stubenfeiern, Fasching, Hausball etc. – mitverwendet
17. Versicherungen
Der Thomaner und das Thomasalumnat sind mittels folgender Versicherungen durch die Stadt Leipzig
versichert (siehe hierzu im Einzelnen das Merkblatt Versicherungen im Thomanerchor Leipzig):
-
Betriebshaftpflichtversicherung;
Gebäudehaftpflichtversicherung;
Feuer- und Einbruchdiebstahlversicherung;
Reisegepäckversicherung für Reisen des Thomanerchor Leipzig;
Auslandskrankenversicherung für Reisen des Thomanerchor Leipzig;
18. Vertragsdauer / Kündigung
Sofern der Eintritt des Thomaners in die Thomasschule noch einer eigenen Aufnahmeprüfung bedarf,
erfolgt der Vertragsschluss unter der Bedingung, dass die Prüfung bestanden wird. Der Beginn des
Vertrages richtet sich nach dem jeweiligen Beginn eines Schuljahres im Freistaat Sachsen oder nach
dem vereinbarten Eintritt.
a) Um den Charakter des Thomanerchor Leipzig als Knabenchor zu erhalten, singen alle Thomaner
am Ende des Stimmwechsels und noch einmal vor Eintritt in die 10. Klasse dem Thomaskantor
vor. Der Thomaskantor entscheidet dann in Absprache mit der Chorleitung über einen weiteren
Verbleib im Thomanerchor Leipzig. Sänger, die den Chor daraufhin verlassen müssen, erhalten
die beratende Unterstützung bei der Gestaltung von Übergangslösungen. Der Vertrag endet
automatisch mit dem Ablauf des Schuljahres, in dem der Thomaner zum Abitur zugelassen wird,
und zwar auch dann, wenn er das Abitur nicht besteht.
b) Eine ordentliche Kündigung des Vertrages durch die Eltern ist jeweils zum Ende eines Schuljahres
möglich. Dies muss spätestens einen Monat vor Ablauf des Schuljahres schriftlich erklärt werden.
Die Zahlungsverpflichtung der Eltern endet mit dem Ende des jeweiligen Schuljahres.
c) Eine außerordentliche Kündigung des Vertrages durch die Eltern aus wichtigem Grund (wie
Krankheit, Versetzungsgefahr) ist jederzeit möglich. Die Zahlungsverpflichtung der Eltern endet
mit Ablauf des Monats, in dem der Austritt erfolgt.
d) Bei einer Kündigung des Vertrages aus stimmphysiologischen (lt. ärztlichem Attest) oder
musikalischen Gründen durch die Stadt Leipzig, diese vertreten durch den Thomaskantor, teilt
dieser seine Entscheidung gegenüber dem Schüler mündlich und den Eltern schriftlich unter
Nennung der Gründe mit. Diese Entscheidung ist nicht anfechtbar. Die Zahlungsverpflichtung der
Eltern endet mit Ablauf des Monats, in dem der Austritt erfolgt.
e) Die Stadt Leipzig, diese vertreten durch die Chorleitung, ist berechtigt, einen Thomaner aus
pädagogischen Gründen (z. B. bei groben und wiederholten Verstößen gegen die Gemeinschaft
oder gegen die Chor- und Alumnatsordnung) für eine begrenzte Zeit vom Aufenthalt im Alumnat
auszuschließen oder eine fristlose Kündigung auszusprechen. Näheres ist in der Hausordnung
des Alumnates festgelegt. Die Stadt Leipzig/Chorleitung legen diese Maßnahme den Eltern und
dem betreffenden Thomaner dar. Die Zahlungsverpflichtung der Eltern endet mit Ablauf des
Monats, in dem der Austritt erfolgt.
f)
Bei mangelhaften schulischen Leistungen kann die Stadt Leipzig, vertreten durch die
Chorleitung**, den Vertrag zum Schuljahresende kündigen. Die Zahlungsverpflichtung der Eltern
endet mit dem Ende des jeweiligen Schuljahres.
g) Die Stadt Leipzig, vertreten durch die Chorleitung**, hat das Recht zur Kündigung des Aufnahmeund Betreuungsvertrages im Hinblick auf die Leistungen des Alumnats, wenn der Entgeltschuldner
mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug gerät und trotz Erinnerung und angemessener
Nachfrist mit Kündigungsandrohung keine Zahlung erbringt.
19. Volljährigkeit des Thomaners
Wird ein Thomaner während der Vertragsdauer volljährig, so erfolgt der Beitritt zum Vertrag, indem
der Thomaner diesen Vertrag durch eine besondere Erklärung anerkennt. Verweigert er diese
Erklärung, so stellt dies für die Stadt Leipzig einen Grund zur sofortigen Kündigung des Vertrages dar.
Die Zahlungsverpflichtung der Eltern endet mit Ablauf des Monats, in dem die fristlose Kündigung
erfolgt. Im Übrigen behalten die Vereinbarungen dieses Vertrages auch nach Erreichen der Volljährigkeit ihre uneingeschränkte Gültigkeit. Dies gilt ebenso, wenn der Schüler über eigenes Vermögen verfügt. Volljährige Thomaner können den Vertrag auch mit Wirkung für ihre Eltern kündigen.
Eine Beendigung des Vertrages seitens der Stadt Leipzig gegenüber einem volljährigen Schüler ist für
alle Vertragspartner wirksam.
20. Schlussbestimmungen
a) Sollte dieser Vertrag oder einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder
werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen und des gesamten Vertrages
nicht berührt. Es gilt dann die aus dem Gesamtzusammenhang erkennbare Regelung, die dem
Sinn und Zweck des Vertrages am nächsten steht.
b) Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der
Schriftform.
-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Anhang:
Hausordnung
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