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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1418608.pdf
Größe
2,3 MB
Erstellt
24.07.18, 12:00
Aktualisiert
03.12.18, 19:56

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-06124 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Kultur Betreff: Entgeltordnung ab dem Schuljahr 2018/2019 für das Thomasalumnat Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Finanzen FA Kultur Ratsversammlung 12.12.2018 Beschlussfassung Beschlussvorschlag: 1. Die Ratsversammlung beschließt die Entgeltordnung (Anlage 2) der Stadt Leipzig für das Thomasalumnat des Thomanerchores Leipzig. 2. Die Entgeltordnung der Stadt Leipzig für das Thomasalumnat des Thomanerchores Leipzig tritt zum 01.08.2018 in Kraft. Sie gilt für die Schuljahre 2018/2019 und 2019/2020. Sie gilt über den 31.07.2020 hinaus fort bis zum Beschluss einer neuen Entgeltordnung, längstens bis zum 31.07.2023. 3. Mit dieser Vorlage wird die Aufhebung des RBV-1713/2013 bestätigt. 4. Die Ratsversammlung beschließt die Verwendung des Aufnahme- und Betreuungsvertrages (Anlagen 3 und 4) sowie die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) für den Thomanerchor Leipzig und des Alumnates in der jeweils gültigen Fassung (Anlage 5). 1/8 Zusammenfassung: Anlass der Vorlage: ☐ Rechtliche Vorschriften ☒ Auftrag des Stadtrates ☒ Verwaltungshandeln ☐ Sonstiges: Mit Ratsbeschluss V-1713/2013 vom 10.07.2013 hat der Stadtrat die Entgeltordnung der Stadt Leipzig für das Thomasalumnat des Thomanerchor Leipzig für das Schuljahr 2013/2014 und die Folgejahre bis längstens zum 31.08.2018 beschlossen. Mit Fertigstellung des Gebäudes und des Bezuges des erweiterten und sanierten Thomasalumnates in der Hillerstraße 8, 04109 Leipzig wurde in 2013 eine neue Entgeltordnung erstellt. Zu diesem Zeitpunkt lagen keine belastbaren Kalkulationsgrundlagen für eine Entgeltkalkulation vor. Die neue Kostenstruktur war mit der des unsanierten Alumnates bzw. der Interimsunterbringung nicht vergleichbar. Mit dieser Vorlage soll nunmehr eine neue Entgeltordnung der Stadt Leipzig für das Thomasalumnat des Thomanerchor Leipzig ab 01. August 2018 (unter Beachtung der Vorgaben des § 33 Abs. 1 SächsSchulG – schuljahresbezogene Geltungsdauer) beschlossen werden. Auf der Grundlage einer realistischen Kosten- und Erlösstruktur wird eine nachvollziehbare Kalkulation vorgelegt. Die Entgeltordnung steht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Betreibung des Alumnats als Teil des Thomanerchores und ist damit gemäß § 2 SächsKRG weisungsfreie Pflichtaufgabe. Abwägungsprozess entfällt 2/8 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen nein X Kostengünstigere Alternativen geprüft Folgen bei Ablehnung nein nein X Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt bis anteilig 2018 jährlich anteilig 2018 jährlich nein X wenn ja, ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung X ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Höhe in EUR wo veranschlagt 58.216,68 174.650 ca. 1.113.439 3.340.317 1.100.26.2.0.04.01 1.100.26.2.0.04.01 1.100.26.2.0.04 1.100.26.2.0.04 Einzahlungen Auszahlungen X Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen X Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: nein wenn ja, nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: X Beteiligung Personalrat 3/8 Sachverhalt: Einleitung Mit der bisher geltenden Entgeltordnung wurde ein Entgelt (für Vollzahler) von 130,00 € und für die Vorbereitungsklassen von 78,00 € beschlossen. Im Rahmen der Nachkalkulationen der Jahre 2015 – 2017 (Anlage 1a) wird ersichtlich, dass durch eine stetige Kostenerhöhung und einer nicht vollen Auslastung der zur Verfügung stehenden Plätze sich der Kostendeckungsgrad verringert. Die Kosten pro Platz erhöhen sich jedoch nicht überproportional. Unter Würdigung der Leistungen des Thomanerchor Leipzig für die Stadt Leipzig auf nationaler und internationaler Ebene und möglicher positiver Effekte auf die Erhöhung der Anzahl der Alumnen und damit der Inanspruchnahme der vorhandenen Plätze im Alumnat durch die Nähe zur Anna-Magdalena-Bach-Schule, Grundschule der Stadt Leipzig und zur freien Grundschule forum thomanum schlägt die Verwaltung vor, die bisherige Entgelthöhe beizubehalten. 1. Operative Umsetzung Die vorliegende Entgeltordnung der Stadt Leipzig für das Thomasalumnat des Thomanerchor Leipzig beinhaltet folgende Sachverhalte, die ggü. der Vorlage RBV1713/2013 vom 10.07.2013 ergänzt, geändert bzw. angepasst wurden: – Nachkalkulation für die Jahre 2015 – 2017 – Vorkalkulation für die Jahre 2019 – 2023 auf der Grundlage belastbarer Werte/Ansätze aus den Vorjahren – In den Vertragsformularen wird neben der Anna-Magdalena-Bach-Schule (Grundschule der Stadt Leipzig) auch die Grundschule forum thomanum (staatlich anerkannte Ersatzschule in freier Trägerschaft) berücksichtigt. – Berücksichtigung/Anpassungen an die neuen Regelungen der EUDatenschutzgrundverordnung (DSGVO) in den Vertragsentwürfen und den Allgemeinen Vertragsbedingungen für den Thomanerchor Leipzig und das Alumnat 1.1 Rechtliche Grundlagen der Entgeltordnung Ermächtigungsgrundlage für die in der Anlage 2 vorgeschlagene Entgeltordnung ist § 73 SächsGemO (Sächsische Gemeindeordnung), der die Grundsätze der Einnahmebeschaffung regelt. Nach § 73 Abs. 2 SächsGemO hat die Gemeinde die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Einnahmen, soweit vertretbar und geboten, aus selbst zu bestimmenden Entgelten für die von ihr erbrachten Leistungen zu beschaffen (§ 73 Abs. 2 Nr. 1 SächsGemO). Dabei ist § 73 Abs. 3 zu beachten: "Die Gemeinde hat bei der Einnahmebeschaffung auf die wirtschaftlichen Kräfte ihrer Abgabepflichtigen Rücksicht zu nehmen." Der materiell-rechtliche Rahmen für die Erhebung von privatrechtlichen Entgelten wird durch die §§ 10 bis 14 SächsKAG (Sächsisches Kommunalabgabengesetz) vorgegeben, die sinngemäß anzuwenden sind. Danach gelten insbesondere die Grundsätze der Kostendeckung (§ 10 Abs. 1), der Kostenermittlung nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen (§ 11 Abs. 1), Verzinsungs- und Abschreibungsregelungen (§§ 12 und 13) sowie der Bemessungsgrundlagen der Gebühren (§ 14). 4/8 Die Befristung bis zum 31.8.2023 beruht auf dem Rechtsgedanken des § 10 Abs. 2 Satz 1 des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes. Danach können bei der Gebührenbemessung die Kosten in einem mehrjährigen Zeitraum berücksichtigt werden, der jedoch höchstens fünf Jahre umfassen soll. Die Zuständigkeit des Stadtrates folgt aus § 28 Abs. 2 Ziffer 19 SächsGemO in Verbindung mit der Hauptsatzung § 8 Abs.3 Ziffer 25. 1.2 Entgeltpflicht Die Entgeltpflicht gemäß DA 12/2014 ist in § 1 der Entgeltordnung (Anlage 2) geregelt. Die rechtlichen Voraussetzungen zur Entgelterhebung liegen vor. Die von der Stadt Leipzig im Alumnat des Thomanerchor Leipzig angebotenen Leistungen der Betreuung, Verpflegung und Unterbringung von Schülern, die in den Thomanerchor Leipzig oder in eine Vorbereitungsklasse aufgenommen worden sind, ist eine der Stadt Leipzig obliegende Pflichtaufgabe nach § 2 Sächs. Kulturraum-gesetz. Die Einnahmen aus privatrechtlichen Entgelten sind erforderlich, vertretbar und geboten (dazu nachfolgend 4.). Das Alumnat des Thomanerchor Leipzig wird als gebührenrechnende Einrichtung im Sinne von § 14 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die kommunale Haushaltswirtschaft nach den Regeln der Doppik vom 11.12.2013 rechtsbereinigt vom 04.09.2017 (SächsKomHVO-Doppik) geführt. Gebührenrechner sind Einrichtungen, die in der Regel ganz oder zum Teil aus Entgelten finanziert werden. Eine volle Kostendeckung kann hier nicht erreicht werden, da kulturelle Einrichtungen in der Regel einen sehr geringen Kostendeckungsgrad aufweisen. 2. Entgeltschuldner Wer Entgeltschuldner ist, richtet sich nach § 2 der Entgeltordnung (Anlage 2). Es ist bis zur Volljährigkeit der Thomaner deren gesetzlicher Vertreter, ab dann der Thomaner selbst. 3. Entgeltbemessung Die Entgeltbemessung ist in § 3 der Entgeltordnung (Anlage 2) geregelt. In sinngemäßer Anwendung des § 14 Abs. 1 Satz 1 SächsKAG kann das Entgelt entweder nach dem Ausmaß der Benutzung (Leistung) oder den durch die Benutzung durchschnittlich verursachten Kosten bemessen werden. Nach § 14 Abs. 1 Satz 2 SächsKAG können auch beide Kriterien miteinander verbunden werden. 4. 4.1 Entgelthöhe/Kostenkalkulation Ausgangspunkt und Vorgehensweise Mit dem Ratsbeschluss RBV-1713/13 vom 10.07.2013 wurde ein Entgelt in Höhe von jährlich 1.560,00 € für Vollzahler (monatlich 130 €) bestätigt. Das entsprach einer Erhöhung gegenüber dem bis dahin gezahlten Entgelt in Höhe von jährlich 705,00 € (monatlich 58,75 €) für Vollzahler. Anstelle einer betriebswirtschaftlichen Kalkulation hatte die Verwaltung zum damaligen Zeitpunkt eine Schätzung der Kostenentwicklung vorgenommen, da die Vergleichbarkeit der Kostenstruktur und der Höhe der Kosten zwischen „altem“ Alumnat, Interimsunterbringung und dem erweiterten und sanierten Thomasalumnat nicht gegeben war. Die neue Kostenstruktur mit den tatsächlichen Verbrauchs- und Bewirtschaftungsaufwendungen liegt nunmehr vor und auf dieser Grundlage wurde eine Nachkalkulation für 5/8 die Jahre 2015 – 2017 (Anlage 1a) erstellt. Auf dieser Basis weiterführend wurden die Vorkalkulationen für die Jahre 2019 – 2023 (Anlage 1b) ermittelt. 4.2 Darstellung und Entwicklung des Kostendeckungsgrades Aus der Anlage 1a – Nachkalkulation – ist ersichtlich, wie sich der Kostendeckungs-grad in den Jahren 2015 – 2017 entwickelt hat. Basis sind die Kosten und Erlöse aus den entsprechenden Jahresrechnungen, die für die Leistungen des Alumnates angefallen sind. Kostendeckungsgrad 2015 Kostendeckungsgrad 2016 Kostendeckungsgrad 2017 5,4 % 4,8 % 4,4 % Die Senkung des Kostendeckungsgrades liegt zum einem in den stetig steigenden Gesamtkosten begründet und zum anderen im Rückgang der Erlöse, dies auch im Zusammenhang mit den (tatsächlich in Anspruch genommenen) Alumnatsplätzen bzw. Plätzen in den Vorbereitungsklassen. Im Rahmen der Vorkalkulation wird weiterhin von stetig steigenden Gesamtkosten ausgegangen und von einer durchschnittlichen Inanspruchnahme der Plätze von 100. Voraussichtlich wird in den nächsten Jahren der Kostendeckungsgrad unter den gegebenen Voraussetzungen auf unter 5 % sinken. lt. Vorkalkulation (Anlage 1b) Kostendeckungsgrad 2019 Kostendeckungsgrad 2020 Kostendeckungsgrad 2021 Kostendeckungsgrad 2022 Kostendeckungsgrad 2023 5,30 % 5,22 % 5,15 % 5,07 % 4,99 % Es wird vorgeschlagen einen Kostendeckungsgrad in den nächsten 5 Jahren von durchschnittlich 5,14 % zu bestätigen. 4.3 Vorschlag zur Entgeltbemessung Bei der Festsetzung einer Entgeltgröße wird berücksichtigt, dass – der singende Chor in Proben und bei Auftritten getrennt vom Alumnat betrachtet wird – die Stadt Leipzig neben der Verpflegung und Unterbringung eine Ausbildung respektive musikalische und pädagogische Betreuung vorhält In der dargestellten Kostenentwicklung für das Alumnat wird deutlich, dass sich im erweiterten und sanierten Thomasalumnat die Unterbringung und damit das Lebens- und Lernumfeld der Alumnen qualitativ wesentlich verbessert hat, dies jedoch mit höheren Bewirtschaftungskosten einschließlich Personalkosten verbunden ist. Dies war vor der Inbetriebnahme des „neuen“ Alumnates nicht in dem Maße voraussehbar. Die letzte Erhöhung des Entgeltes auf jährlich 1.560,00 € für Vollzahler (monatlich 130,00 €) wird mit den heutigen Erkenntnissen als gerechtfertigt angesehen. Eine weitere Anpassung (Erhöhung) wird jedoch in der Laufzeit dieser neuen Entgeltordnung als nicht vertretbar erachtet. Unter Abwägung folgender Faktoren wird hiermit vorgeschlagen, das Entgelt weiterhin auf jährlich 1.560,00 € für Vollzahler (monatlich 130,00 €) festzusetzen:  Die Nachwuchssicherung wird gegenwärtig als wichtiges Kriterium gesehen, denn der Thomanerchor Leipzig ist auf Eltern angewiesen, die ihre Kinder im Chor belassen bzw. die sich neu entscheiden ihre Kinder im Thomanerchor Leipzig 6/8   5. anzumelden. Mit der Unterbringung im Alumnat werden viele Leistungen vorgehalten (z. B. moderne Unterbringung, pädagogische Betreuung, musische und instrumentale Erziehung). Gleichzeitig werden mit den Auftritten des Chores Erträge erwirtschaftet, die den Zuschussbedarf der Stadt Leipzig für den Thomanerchor Leipzig/Thomasalumnat verringern. Beachtet wird der § 73 Abs. 3 SächsGemO („Die Gemeinde hat bei der Einnahmebeschaffung auf die wirtschaftlichen Kräfte ihrer Abgabepflichtigen Rücksicht zu nehmen“). Ermäßigungen/Befreiungen Nach § 5 der Entgeltordnung (Anlage 2) kommen zum einen die Geschwisterer-mäßigung, zum anderen die Ermäßigung aus sozialen Gründen in Betracht. Für Kinder in einer Vorbereitungsklasse - § 4 (2) der Entgeltordnung - wird nur 60 % des vollen Entgelts (Vollzahler) erhoben, da die Inanspruchnahme der angebotenen Leistungen nicht in vollem Umfang erfolgt. Weitere Ermäßigungen kommen daher für diese Kinder nicht in Betracht. Die weiterhin zu zahlenden gestaffelten Entgelte stellen sich wie folgt dar: Vollzahler Vorbereitungsklasse Geschwisterkind Sozialermäßigung 6. Jahresbeitrag monatl. Beitrag Erläuterungen 1.560,00 € 130,00 € 936,00 € 78,00 € 60 % des vollen Entgeltes 1.170,00 € 97,50 € 25 % Ermäßigung auf den ungekürzten Entgeltbetrag 780,00 € 65,00 € 50 % des vollen Entgeltes (Berechnungsgrundlage „Leipzig Pass“) Inkrafttreten/Geltungsdauer Die Entgeltordnung tritt zum 01. August 2018 in Kraft. Sie gilt für die Schuljahre 2018/2019 und 2019/2020, d. h. vom 01. August 2018 bis einschließlich 31. Juli 2020. Sie gilt über den 31. Juli 2020 hinaus fort bis zum Beschluss einer neuen Entgeltordnung, längstens jedoch bis zum 31. Juli 2023. Damit wird den Vorgaben des § 33 Abs. 1 SächsSchulG Rechnung getragen und die Gültigkeit der Entgeltordnung auf das Schuljahr angepasst. Eine Information der Eltern zur neuen Entgeltordnung wird rechtzeitig durch die Chorleitung vorgenommen. Im Rahmen ihrer Anwendung wird als Ergänzung für die aktuellen Vertragsabschlüsse folgender Text eingefügt: „- Dieser Vertrag wird unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung der neuen Entgeltordnung 2018/2019 ff durch die Ratsversammlung geschlossen. Ich/wir erklären uns damit einverstanden, dass das Entgelt bis zum Inkrafttreten der neuen Entgeltordnung dem Grunde und der Höhe nach entsprechend als vereinbart gilt. -„ 7. Folgen bei Ablehnung Bei Nichtbestätigung der neuen Entgeltordnung würde für die Erhebung eines Entgeltes für die Nutzung des Thomasalumnates würde keine Rechtsgrundlage vorliegen. Damit entfallen Erträge aus der Nutzung des Alumnates und der Zuschussbedarf der Stadt Leipzig für den Thomanerchor Leipzig würde sich erhöhen. 7/8 Anlagen: ANLAGE 1a Nachkalkulation 2015 – 2017 ANLAGE 1b Vorkalkulation 2019 - 2023 ANLAGE 2 Entgeltordnung der Stadt Leipzig für das Alumnat des Thomanerchor Leipzig für das Schuljahr 2018/2019 und 2019/2020 ANLAGE 3 Vertrag über die Aufnahme in den Thomanerchor Leipzig und die Betreuung im Alumnat ANLAGE 4 Vertrag über die Aufnahme in die Vorbereitungsklasse 3 Thomanerchor Leipzig ANLAGE 5 Allgemeine Vertragsbedingungen für den Thomanerchor Leipzig und das Alumnat 8/8 Anlage 1 a Entgeltkalkulation Thomasalumnat 2015 Nachkalkulation Ist 2015 Kosten Personalkosten Sachkosten kalkulatorische Kosten Gesamtkosten nicht ansatzfähige Kosten abzüglich kostenmindernde Erlöse ansatzfähige Kosten Alumnatsplätze*1 Kosten/Platz im Jahr Kosten/Platz pro Monat 2016 Ist 2016 2017 Ist 2017 1.512.273,73 687.960,39 1.014.195,15 3.214.429,27 -10,42 -121.353,25 3.093.065,60 1.595.489,52 714.645,40 1.007.862,25 3.317.997,17 -1,02 -88.444,41 3.229.551,74 1.625.268,55 731.722,84 1.009.719,80 3.366.711,19 106 29.179,86 100 32.295,52 100 32.652,24 2.084,28 2.306,82 2.332,30 1.560,00 936,00 1.560,00 936,00 1.560,00 936,00 1.170,00 780,00 0,00 1.170,00 780,00 0,00 1.170,00 780,00 0,00 -159.810,48 -155.626,32 -143.531,49 -5,2% -4,8% -4,4% -101.487,65 3.265.223,54 Entgelte laut Beschluss Nr. RBV-1713/13 Schuljahr 2014/2015 Vollzahler Entgelt Vollzahler Entgelt Schüler Vorbereitungsklasse (60% des Vollzahlers) Ermäßigungen*2 Geschwisterermäßigung Sozialermäßigung - Leipzig-Pass Härtefall IST-Erlöse Vollzahler Ermäßigung Gesamt/Jahr Kostendeckungsgrad 25% 50% 100% 80% 20% Bitte beachten ! Der singende Chor, in Proben und bei Auftritten, wird getrennt vom Alumnat betrachtet und ist nicht Bestandtteil der Entgeltordnung. Entgeltordnung Thomasalumnat 2019-2023 Vorkalkulation PSP Elemente Kosten gesamt Plan 2019 Erlöse Entgelt Gewinn/ Verlust Anlage 1b Kosten gesamt Plan 2020 Erlöse Entgelt Gewinn/ Verlust Kosten gesamt Plan 2021 Erlöse Entgelt Gewinn/ Verlust Kosten gesamt Plan 2022 Erlöse Entgelt Gewinn/ Verlust Kosten gesamt Plan 2023 Erlöse Entgelt Gewinn/ Verlust Durchschnitt Kosten 1.100.26.2.0.04.01 Unterbringung 1.707.290 1.100.26.2.0.04.02 Verpflegung 352.650 352.650 352.650 352.650 352.650 352.650 537.690 537.690 537.690 537.690 537.690 537.690 583.801 583.801 583.801 583.801 583.801 583.801 1.100.26.2.0.04.05 Gesundheitliche Betreuung 47.303 47.303 47.303 47.303 47.303 47.303 1.100.26.2.0.04.06 Freitzeitaktiv. d. Alumnen 56.861 56.861 56.861 56.861 56.861 56.861 1.1000.26.2.0.04.07 Obere (11./12. Klasse) 4.500 4.500 4.500 4.500 4.500 4.500 91.000 91.000 91.000 91.000 91.000 91.000 7.200 7.200 7.200 7.200 7.200 7.200 -90.250 -90.404 -90.561 -90.723 -90.888 -90.565 1.100.26.2.0.04.03 Instrumentenunter/ Stimmbildung 1.100.26.2.0.04.04 Pädagog. Betreuung/ Erziehung 1.100.26.2.0.04.08 villa thomana 1.1000.26.2.0.04.09 diverse Zahlung.a. Thomaner kostenmindernde Erlöse 3.298.046 Kostendeckungsgrad Thomasalumnat Anzahl der Thomaner/Alumnen Kosten pro Thomaner/Alumne u. Jahr lt. Vorkalkulation Kosten pro Thomaner/Alumne u. Monat lt. Vorkalkulation Entgelt Vollzahler alt: Entgelt Vorbereitungsklasse alt: 174.850 174.850 1.756.421 -3.123.196 3.347.023 174.850 174.850 1.806.734 -3.172.173 3.397.178 174.850 174.850 1.858.256 -3.222.328 3.448.538 174.850 174.850 1.911.017 -3.273.688 3.501.134 174.850 174.850 1.807.944 -3.326.284 3.398.384 5,30% 5,22% 5,15% 5,07% 4,99% 5,15% 100 100 100 100 100 100 32.980 33.470 33.972 34.485 35.011 33.984 2.748 2.789 2.831 2.874 2.918 2.832 130,00 78,00 Vorschlag für Stadtrat Entgelt Vollzahler neu: Entgelt Vorbereitungsklasse neu 130,00 78,00 Durchschnitt Erlöse 174.850 174.850 Anlage 2 Entgeltordnung der Stadt Leipzig für das Alumnat des Thomanerchor Leipzig für das Schuljahr 2018/2019 Beschluss Nr.…… der Ratsversammlung vom …........ Die Zuständigkeit des Stadtrates folgt aus § 28 Abs.2 Ziffer 19 SächsGemO in Verbindung mit der Hauptsatzung § 8 Abs.3 Ziffer 25. Die Stadt Leipzig erlässt für die Benutzung des Alumnats des Thomanerchor Leipzig auf der Grundlage der §§ 28 Abs. 1; 41 Abs. 2 Nr. 5 und 73 Abs. 2 der Sächsischen Gemeindeordnung in Verbindung mit den §§ 10 bis 14 des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes in der zurzeit geltenden Fassung folgende Entgeltordnung: § 1 Entgeltpflicht Die nachfolgenden Leistungen des Alumnats des Thomanerchor Leipzig sind entgeltpflichtig: 1. Unterbringung 2. Verpflegung 3. Instrumentennutzung, soweit diese im Alumnat vorhanden sind 4. Pädagogische Betreuung und Erziehung durch pädagogisch geschulte Mitarbeiter 5. Unterstützung beim Erfüllen schulischer Aufgaben und Ziele 6. Beaufsichtigung und Kontrolle der Hausaufgaben 7. Gesundheitliche Betreuung und Pflege bei leichteren Erkrankungen in der Krankenstube des Thomasalumnats und Kosten für Fahrten zum Arzt 8. Angebote zur sportlichen Betätigung im Rahmen der Möglichkeiten des Thomasalumnats (Sporthalle, Sauna, Fußballplatz, Volleyballplatz, Klettergerüst etc.) 9. Weitere Freizeit- und Bildungsangebote im Rahmen der Möglichkeiten des Thomasalumnats (z. B. Alumnatsbibliotheken) 10. Freizeitangebote am Sonntag im Rahmen der Möglichkeiten des Thomasalumnats 11. Besondere Schulung der Thomaner ab Klassenstufe 10 in Anlehnung an die Ausbildung zum Erwerb der Jugendleiter-Card (JuLeiCa) 12. Versicherungen im Rahmen der städtischen Möglichkeiten Für die Thomaneranwärter der Vorbereitungsklasse 3 TM der Anna-Magdalena-Bach-Schule (Grundschule der Stadt Leipzig) sind die unter § 1 aufgeführten Punkte 2. (nur Mittag), 3., 4. und 9. entgeltpflichtig. 1 Die vorgenannten Leistungen können auch außerhalb des Alumnats (z. B. Villa Thomana) erbracht werden. § 2 Entgeltschuldner (1) Schuldner des Benutzungsentgeltes ist  der Thomaner, der als Alumne in den Thomanerchor Leipzig oder/bzw.  der Thomaneranwärter, der in die Vorbereitungsklasse 3 TM der Anna-MagdalenaBach-Schule (Grundschule der Stadt Leipzig) durch Abschluss eines Aufnahme- und Betreuungsvertrages aufgenommen worden ist und die Leistungen des Alumnats des Thomanerchor Leipzig gemäß §1 in Anspruch nimmt oder derjenige, der die Schuld gegenüber der Stadt Leipzig schriftlich übernommen hat. Bei Minderjährigen gilt der/die gesetzliche Vertreter/in als Entgeltschuldner. (2) Mehrere Entgeltschuldner haften als Gesamtschuldner. § 3 Entgeltbemessung Das Entgelt wird durch den Aufnahme- und Betreuungsvertrag zwischen der Stadt Leipzig – Thomanerchor Leipzig – und dem Entgeltschuldner erhoben. Das Nähere wird durch den Aufnahme- und Betreuungsvertrag sowie die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) in der jeweils geltenden Fassung geregelt. In sinngemäßer Anwendung des § 14 Abs. 1 Satz 1 SächsKAG kann das Entgelt entweder nach dem Ausmaß der Benutzung (Leistung) oder den durch die Benutzung durchschnittlich verursachten Kosten bemessen werden. Nach § 14 Abs. 1 Satz 2 SächsKAG können auch beide Kriterien miteinander verbunden werden. Hier werden beide Kriterien miteinander verbunden. Die tatsächliche Höhe des Entgelts wird jeweils durch einen Beschluss der Ratsversammlung der Stadt Leipzig festgelegt. § 4 Höhe des Entgelts (1) Das Entgelt beträgt für Vollzahler € 1.560,00 pro Schuljahr und ist in 12 monatlichen Raten zu je € 130,00 zu entrichten. (2) Für Schüler in einer Vorbereitungsklasse beträgt das Entgelt 60 % des vollen Entgelts, also € 936,00 pro Schuljahr und ist in 12 monatlichen Raten zu je € 78,00 zu entrichten. § 5 Ermäßigung und Befreiung (1) Ermäßigungen des Entgelts können nach Maßgabe folgender Absätze in Anspruch genommen werden. a) Geschwisterermäßigung 2 Für ein zweites und für jedes weitere Geschwisterkind wird eine Ermäßigung von je 25 %, bezogen auf den ungekürzten Entgeltbetrag (12 Monate und Vollzahler), gewährt. Die Ermäßigung gilt nur für Geschwisterkinder, die als Mitglied des Thomanerchor Leipzig ebenfalls vertraglich vollumfänglich Leistungen des Alumnats in Anspruch nehmen und über kein eigenes Einkommen verfügen. Mit Vollendung des 18. Lebensjahres des Geschwisterkindes sind die Ermäßigungsvoraussetzungen erneut schriftlich nachzuweisen. Die Geschwisterermäßigung gilt nicht für Thomaneranwärter in der Vorbereitungsklasse 3. b) Sozialermäßigung Auf Antrag wird - entsprechend der jeweils gültigen Berechnungsgrundlagen der Gewährung des „Leipzig-Pass“ - eine vergleichbare Sozialermäßigung (50 %) auf das Entgelt gem. §§ 1 und 4 dieser Entgeltordnung ab dem Monat der Beantragung gewährt. Die Sozialermäßigung gilt nicht für Thomaneranwärter der Vorbereitungsklasse 3. c) Härtefall Auf Antrag kann dem Entgeltschuldner zur Vermeidung unbilliger Härten, z.B. bei nachgewiesener wirtschaftlicher Leistungsunfähigkeit, die Zahlung des Entgelts zeitlich befristet erlassen werden. Die Entscheidung hierüber trifft die Bürgermeisterin / der Bürgermeister und Beigeordnete für Kultur im Rahmen der ihm für den Erlass von Forderungen eingeräumten Befugnisse auf Vorschlag der Chorleitung. (2) Ermäßigungen können nicht kumulativ beansprucht werden. Maßgeblich ist die für den Schüler im Einzelfall höhere Ermäßigung. (3) Ermäßigungen sind bei der Stadt Leipzig unter Vorlage geeigneter Nachweise zu beantragen und verwaltungsseitig zu dokumentieren. Die Höhe des zu zahlenden Entgelts sowie Bankverbindung und Vertragsgegenstand (VG) werden dem Entgeltschuldner mitgeteilt. Änderungen, die Einfluss auf die Höhe des Entgeltes haben, sind unverzüglich schriftlich mitzuteilen. § 6 Fälligkeit Die Entgeltpflicht beginnt mit dem Monat der Aufnahme des Thomaners bzw. Thomaneranwärters gem. § 2 Punkt (1). Das Entgelt wird monatlich - i.H.v. einem Zwölftel des Jahresbeitrages - jeweils spätestens am 15. eines Kalendermonats für die Stadt kostenfrei, fällig. Maßgeblich für den rechtzeitigen Zahlungseingang ist der Tag des Zahlungseinganges auf dem städtischen Konto. Eine Einzugsermächtigung sollte erteilt werden. 3 § 7 Inkrafttreten/Geltungsdauer Diese Entgeltordnung tritt zum 01. August 2018 in Kraft. Sie gilt für die Schuljahre 2018/2019 und 2019/2020, d.h. vom 01. August 2018 bis einschließlich 31. Juli 2020. Sie gilt über den 31. Juli 2020 hinaus fort bis zum Beschluss einer neuen Entgeltordnung, längstens bis zum 31.Juli 2023. 4 Anlage 3 Vertrag über die Aufnahme in den Thomanerchor Leipzig und die Betreuung im Alumnat Zwischen der Stadt Leipzig - Thomanerchor Leipzig vertreten durch den Oberbürgermeister dieser vertreten durch den Bürgermeister/Bürgermeisterin und Beigeordneten/Beigeordnete für Kultur, diese vertreten durch den Thomaskantor und den Alumnatsleiter, Thomanerchor Leipzig, Hillerstraße 8, 04109 Leipzig und Name des Schülers: ______________________________________ Anschrift: ______________________________________ ______________________________________ geboren am ______________________________________ vertreten durch die Eltern, gesetzliche Vertreter und Erziehungsberechtigte Mutter ……………………………………………………………… Vater ……………………………………………………………… Anschrift: ...........……………………………………………………... ……………………………………………………………… wird auf Grundlage des § 2 der Entgeltordnung der Stadt Leipzig für das Alumnat des Thomanerchor Leipzig vom 01.08.2018 Folgendes vereinbart: I. Aufnahme Zwischen den oben genannten Vertragspartnern wird die Aufnahme □ in den Thomanerchor Leipzig bei gleichzeitigem Eintritt in die Klassenstufe 4 □ der Anna-Magdalena-Bach-Schule (Grundschule der Stadt Leipzig) □ der Grundschule forum thomanum (Grundschule in freier Trägerschaft) □ in den Thomanerchor Leipzig bei gleichzeitigem Eintritt in die Klassenstufe … der Thomasschule zu Leipzig (Gymnasium) □ ab Volljährigkeit des Schülers in einem erneuten Vertrag ab dem .. . .. . …. entsprechend der jeweils geltenden Fassung der Entgeltordnung für das Alumnat des Thomanerchor Leipzig sowie den jeweils geltenden Allgemeinen Vertragsbedingungen, die Bestandteil dieses Vertrages sind, vereinbart. II. Betreuungs- und sonstige Leistungen des Alumnats 1. Vertragsgegenstand Gegenstand dieses Vertrages sind Vereinbarungen über Betreuungs- und sonstige Leistungen des Alumnats des Thomanerchor Leipzig, die sich im Einzelnen nach der jeweils geltenden Entgeltordnung, diesem Vertrag und den als Anlage beigefügten allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) ergeben. Im Einzelnen werden vereinbart: 2. Vertragsbeginn und -dauer Der Vertrag beginnt mit Wirkung vom ……… und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, endet jedoch in jedem Fall mit der letzten Entgeltzahlung. Der Vertrag wird mit Unterzeichnung durch den Thomaskantor rechtswirksam. 3. Entgelt Der Elternbeitrag richtet sich nach der jeweils geltenden Entgeltordnung der Stadt Leipzig. Er beträgt zurzeit jährlich 1.560,00 Euro für Vollzahler. 4. Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB) Die Allgemeinen Vertragsbedingungen (Anlage) in der als Anlage 1 zu diesem Vertrag beigefügten Fassung werden anerkannt. 5. Salvatorische Klausel Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, so soll dies die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berühren. Die Parteien verpflichten sich, darauf hinzuwirken, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame, die dem wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt, zu ersetzen. Leipzig, den Stadt Leipzig Im Auftrag ………………………………………………….. Schüler …………………………………………………… …………………………………………… Erziehungsberechtigte/r Thomaskantor …………………………………………………… …......................................................... Erziehungsberechtigte/r Alumnatsleiter Anlage 4 Vertrag über die Aufnahme in die Vorbereitungsklasse 3 Thomanerchor Leipzig Zwischen der Stadt Leipzig - Thomanerchor Leipzig vertreten durch den Oberbürgermeister, dieser vertreten durch den Bürgermeister/Bürgermeisterin und Beigeordneten/Beigeordnete für Kultur, diese vertreten durch den Thomaskantor und den Alumnatsleiter, Thomanerchor Leipzig, Hillerstraße 8, 04109 Leipzig und Name des Schülers: ______________________________________ Anschrift: ______________________________________ ______________________________________ geboren am ______________________________________ vertreten durch die Eltern, gesetzliche Vertreter und Erziehungsberechtigte Mutter ……………………………………………………………… Vater ……………………………………………………………… Anschrift: ...........……………………………………………………… ……………………………………………………………… wird auf Grundlage des § 2 der Entgeltordnung der Stadt Leipzig für das Alumnat des Thomanerchor Leipzig vom 01.08.2018 Folgendes vereinbart: I. Aufnahme Zwischen den oben genannten Vertragspartnern wird die Aufnahme des o.g. Schülers als Thomaneranwärter in die Vorbereitungsklasse 3TM für den Thomanerchor Leipzig bei gleichzeitigem Eintritt in die Klassenstufe 3 der Anna-MagdalenaBach-Schule (Grundschule der Stadt Leipzig) ab dem .. . .. . 20... entsprechend der jeweils geltenden Fassung der Entgeltordnung für das Alumnat des Thomanerchor Leipzig sowie den jeweils geltenden Allgemeinen Vertragsbedingungen, die Bestandteil dieses Vertrages sind, vereinbart. II. Betreuungs- und sonstige Leistungen des Alumnats 1. Vertragsgegenstand Gegenstand dieses Vertrages sind Vereinbarungen über Betreuungs- und sonstige Leistungen des Alumnats des Thomanerchor Leipzig, die sich im Einzelnen nach der jeweils geltenden Entgeltordnung, diesem Vertrag und den als Anlage beigefügten allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) ergeben. Im Einzelnen werden vereinbart: 2. Vertragsbeginn und -dauer Der Vertrag beginnt mit Wirkung vom …...........20.. und wird für unbestimmte Zeit geschlossen, endet in jedem Falle mit der letzten Entgeltzahlung für den Thomaneranwärter der Vorbereitungsklasse 3TM am Ende des betreffenden Schuljahres. Der Vertrag wird mit Unterzeichnung durch den Thomaskantor rechtswirksam. 3. Entgelt Der Elternbeitrag richtet sich nach der jeweils geltenden Entgeltordnung der Stadt Leipzig. Er beträgt zurzeit jährlich 936,00 für Thomaneranwärter der Klasse 3TM der Anna-Magdalena-Bach-Schule (Grundschule der Stadt Leipzig). 4. Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB) Die Allgemeinen Vertragsbedingungen (Anlage) in der als Anlage 1 zu diesem Vertrag beigefügten Fassung werden anerkannt. 5. Salvatorische Klausel Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, so soll dies die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berühren. Die Parteien verpflichten sich, darauf hinzuwirken, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame, die dem wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt, zu ersetzen. Leipzig, den Stadt Leipzig Im Auftrag ………………………………………………….. Schüler …………………………………………………… …………………………………………… Erziehungsberechtigte/r Thomaskantor …………………………………………………… …......................................................... Erziehungsberechtigte/r Alumnatsleiter Anlage 5 Allgemeine Vertragsbedingungen für den Thomanerchor Leipzig und das Alumnat (Stand 01.06.2016, aktualisiert 23.03.2018) Vorbemerkung Die nachfolgenden Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) enthalten ergänzende Vereinbarungen über die Mitwirkung und Ausbildung im Thomanerchor Leipzig, die Betreuung, Erziehung, Unterkunft und Verpflegung des Thomaners im Thomasalumnat Leipzig sowie den gleichzeitigen Besuch der Thomasschule zu Leipzig (Gymnasium der Stadt Leipzig) bzw. der Anna-Magdalena-Bach-Schule (Grundschule der Stadt Leipzig) oder der Grundschule forum thomanum (staatlich anerkannte Ersatzschule). 1. Vertragsgrundlagen a) - Das Ziel und der Auftrag des Thomanerchor Leipzig sind: die vorbildliche Pflege der geistlichen Musik im Gottesdienst wie auch in Konzerten die vorbildliche Pflege der Musik des Thomaskantors Johann Sebastian Bach die aktive Fortentwicklung einer seit dem 13. Jh. bestehenden geistlichen, künstlerischen und kulturellen Tradition in Leipzig und daraus resultierend auch die Mitgestaltung des kulturellen Lebens der Stadt Leipzig; die Förderung der musischen, schulischen und allgemeinen Bildung des Thomaners bis zum Abitur. b) Die geistigen Grundlagen und das Wertesystem des Thomanerchor Leipzig sind vom Bekenntnis zur christlichen Tradition geprägt. Eine konfessionelle Bindung des Thomaners ist wünschenswert, wird jedoch nicht vorausgesetzt. Die Teilnahme am Religionsunterricht wird erwartet. c) Der Thomanerchor Leipzig ist ein Knabenchor, bestehend aus Knaben- und Männerstimmen. d) Der Thomanerchor Leipzig wirkt seit alters her mit in den wöchentlichen Motetten, Kantaten und Gottesdiensten (einschließlich der Gottesdienste am Ostersonntag, am Pfingstsonntag, am ersten Weihnachtsfeiertag und der Motette zu Silvester) sowie der Passionen und des Weihnachtsoratoriums von J. S. Bach in der Thomaskirche zu Leipzig oder einer anderen Leipziger Kirche. Der Thomanerchor Leipzig gibt darüber hinaus Konzerte im In- und Ausland und wirkt an Medienproduktionen mit, die den hohen qualitativen Anspruch und das internationale Renommee des Thomanerchor Leipzig fördern. e) Die Mitwirkung im Thomanerchor Leipzig schließt die sängerische und künstlerische Ausbildung des Thomaners sowie seine Erziehung und Persönlichkeitsentfaltung ein und kann als Grundlage für eine weiterführende berufliche Ausbildung dienen. f) Die Mitwirkung im Chor und die Loyalität zum Chor und zur Chorleitung sind Verpflichtungen eines jeden Thomaners und Grundlage sämtlicher Leistungen seitens der Stadt Leipzig. g) Über die Eignung zur Mitwirkung im Thomanerchor Leipzig entscheidet eine Auswahlkommission unter der Leitung des Thomaskantors. Die Entscheidung muss nicht begründet werden. h) Bei der Festlegung und Koordinierung der Einsätze des Chores beachtet die Chorleitung in Zusammenarbeit mit den Schulleitungen der in der Vorbemerkung benannten Schulen, insbesondere die Bestimmungen der Gesetze zum Schutz der Jugend, die Belange der Schulen, der Schulaufsichtsbehörden sowie die Vorgaben der Landesdirektion Sachsen. i) Die Erziehung im Thomanerchor Leipzig orientiert sich an den christlich geprägten Werten. Sie basiert auf traditionellen ebenso wie auf zeitgemäßen pädagogischen Grundsätzen. Dazu gehört insbesondere die frühzeitige verantwortliche Übernahme von musikalischen und außermusikalischen, administrativen und praktischen Aufgaben und Ämtern, welche die Alumnats- und Chorstruktur aufrechterhalten. 2. Zusammenarbeit von Eltern, Chorleitung und Alumnatsrat a) Die Eltern unterstützen die Erziehungsbemühungen der Chorleitung und im Rahmen ihrer Möglichkeiten die Arbeit des Thomanerchor Leipzig. Das bedeutet, dass sie die Einhaltung aller Verpflichtungen des Thomaners nach diesem Vertrag unterstützen, wie sie andererseits auch für die Rechte des Thomaners, die sich aus dem Vertrag ergeben, eintreten. Bei Meinungsverschiedenheiten ist das Gespräch mit der Chorleitung zu suchen. Die Chorleitung arbeitet vertrauensvoll mit den Eltern zusammen und informiert diese regelmäßig. Die Eltern können sich mit Ihren Anliegen jederzeit an die Chorleitung wenden. Mindestens einmal im Jahr lädt die Chorleitung zu einer Elternversammlung ein. Zur Tagesordnung kann der Alumnatsrat Vorschläge einreichen. b) Zur gegenseitigen Information und zur Förderung des Zusammenwirkens zwischen Chorleitung, Thomanern und Eltern wird aus Vertretern dieser Gruppen ein Alumnatsrat gebildet. Die Elternvertreter müssen zu allen wesentlichen Punkten und grundsätzlichen Fragen (wie z. B. wesentliche Änderungen der Alumnatsordnung), die das Zusammenleben der Thomaner betreffen, gehört werden, bevor grundsätzliche Entscheidungen in diesen Bereichen getroffen werden. Der Alumnatsrat besteht auf Seiten der Eltern aus den Elternvertretern, die von den jeweiligen Jahrgangsstufen gewählt werden. Der Alumnatsrat wählt einen Vorsitzenden aus den Reihen der Elternvertreter. Der Alumnatsrat kann sich eine Geschäftsordnung geben, die diesem Vertrag beigefügt wird. c) Befragungen z. B. im Rahmen wissenschaftlicher Forschungsvorhaben und anderen Erhebungen, die persönliche Daten und Auskünfte des Thomaners betreffen, werden nur mit Zustimmung des/der Erziehungsberechtigten und unter Beachtung der Bestimmungen der Datenschutzgesetze durchgeführt. 3. Unterkunft des Thomaners im Thomasalumnat / Leistungen des Alumnats a) Der Thomaner wohnt während der Schulzeit grundsätzlich im Thomasalumnat. Ausnahmen sind aufgrund einer gemeinsamen Entscheidung zwischen jeweiligen Eltern und der Chorleitung möglich. Sofern nichts anderes vereinbart ist und sofern der Thomanerchor Leipzig keine Probenund Aufführungstermine hat, entfallen die Leistungen des Thomasalumnats während der vom Freistaat Sachsen festgesetzten Ferienzeiten. b) Das Alumnat erbringt folgende Leistungen auf der Grundlage der jeweils geltenden Entgeltordnung: - Unterbringung; Verpflegung; Instrumentennutzung, soweit diese im Alumnat vorhanden sind; Pädagogische Betreuung und Erziehung im familienergänzenden Sinne entsprechend Punkt 1 dieses Vertrages; Unterstützung beim Erfüllen schulischer Aufgaben und Ziele; Beaufsichtigung und Kontrolle der Hausaufgaben; Gesundheitliche Betreuung und Pflege bei leichteren Erkrankungen in der Krankenstube des Thomasalumnats und Kosten für Fahrten zum Arzt; Angebote zur sportlichen Betätigung im Rahmen der Möglichkeiten des Thomasalumnats (Sporthalle, Sauna, Fußballplatz, Volleyballplatz, Klettergerüst etc.); Weitere Freizeit- und Bildungsangebote im Rahmen der Möglichkeiten des Thomasalumnats (z. B. Alumnatsbibliotheken); Freizeitangebote am Sonntag im Rahmen der Möglichkeiten des Thomasalumnats; Weiterbildung des jugendlichen Thomaners zum Jugendleiter; Versicherungen im Rahmen der städtischen Möglichkeiten (siehe Merkblatt Versicherungen; Punkt 17) Heimfahrtgeld von Leipzig aus in Höhe der Kosten einer Bahnfahrt 2. Klasse in den mindestens 100 km entfernten Heimatort für die Sommer-, Herbst-, Weihnachts-, Winter- und Osterferien sowie die Silvestermotette. In Härtefällen wird Fahrtgeld für die Hin- und Rückfahrt gezahlt; Fahrtkosten für vom Thomanerchor Leipzig veranlasste Wege (z. B. Dispensiertenwege) c) Die Stadt Leipzig gewährleistet eine dem Auftrag, dem Leistungsniveau und der Erziehungsstruktur des Hauses angemessene personelle und materielle Ausstattung. Die Betreuung und Erziehung des Thomaners erfolgt durch pädagogisch geschulte Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. 4. Betreuung während der Vorbereitungszeit / Klasse 3 Mit Beginn der Klassenstufe 3 werden zur Vorbereitung auf die Aufnahme in den Thomanerchor Leipzig geeignete Schüler, die noch bei den Eltern wohnen, in die Vorbereitungsklasse aufgenommen. Sie erhalten neben der schulischen Ausbildung eine musikalische Grundausbildung laut geschlossenem Vertrag zwischen Eltern und der Stadt Leipzig als Trägerin des Thomanerchor Leipzig. Sie singen im „ThomanerNachwuchsChor“ und gelegentlich mit den Thomanern zusammen. 5. Aufnahme und Ausbildung des Thomaners ab Klasse 4 a) Mit Beginn der Klassenstufe 4 erfolgt nach bestandener Aufnahmeprüfung die Aufnahme des Sängers in den Thomanerchor Leipzig. Neu aufgenommene Thomaner legen nach Ablauf eines Probehalbjahres eine Eignungsprüfung ab, in deren Ergebnis über einen weiteren Verbleib im Chor entschieden wird. Der Thomaskantor kann sich eine erneute Prüfung vorbehalten. Bei nicht ausreichender Leistung bzw. Eignung kann er den Thomaner aus dem Chor ausschließen. b) Die Alumnen der 4. Klasse der Anna-Magdalena-Bach-Schule (Grundschule der Stadt Leipzig) werden im Gebäude der Thomasschule zu Leipzig (Gymnasium der Stadt Leipzig) unterrichtet, die Alumnen der 4. Klasse der Grundschule forum thomanum (staatlich anerkannte Ersatzschule) besuchen weiterhin die Grundschule forum thomanum. Die Thomaner ab Klassenstufe 5 besuchen die Thomasschule zu Leipzig (Gymnasium der Stadt Leipzig) in der Hillerstraße 7, ein Gymnasium mit vertieft musischer Ausbildung gemäß Schulgesetz des Freistaates Sachsen § 7, Abs. 3 und 4, mit Latein als vorgezogener zweiter Fremdsprache. c) Der Thomaner erhält neben der schulischen und chorischen Ausbildung Unterricht in Stimmbildung unter Einschluss der Vermittlung von Kenntnissen in Musiktheorie und Gehörbildung entsprechend seines Entwicklungsstandes. Das Erlernen eines Instruments ist bis zum Abschluss der 10. Schulklasse Pflicht. Auf Wunsch kann die Ausbildung auf einem anderen als den im Thomasalumnat angebotenen Instrumenten auf eigene Kosten bei anderen Lehrern erfolgen. Im Thomasalumnat wird regelmäßig folgender Unterricht angeboten: Klavier, Orgel, Violine, Cello, Flöte, Querflöte, Trompete und Oboe. Die Ausbildung und Prüfung erfolgt analog den Kriterien des Deutschen Musikschulverbandes. Der Thomaner soll einen Abschluss auf der Ausbildungsstufe erreichen, die seine Leistungsfähigkeit zulässt. d) Der Thomaner erhält in der Regel einmal wöchentlich Stimmbildungs- und Instrumentalunterricht. Ausfälle sind auf ein Minimum zu beschränken. Bei besonderer Eignung wird eine Zusammenarbeit mit der Förderstufe der Hochschule für Musik und Theater „Felix Mendelssohn Bartholdy“ Leipzig im Rahmen ihrer Möglichkeiten angestrebt. e) Die Leistungsbewertungen aus dem Stimmbildungs- und Instrumentalunterricht sowie die chorische Leistungsbewertung erhalten eine Darstellung im Schulzeugnis der Klassenstufen 5 – 10 zum Halbjahr und zum Schuljahresende. 6. Hausordnung des Alumnats a) Mit Abschluss des Aufnahme- und Betreuungsvertrages wird die Hausordnung in ihrer jeweiligen Fassung ausdrücklich anerkannt (siehe Anlage). Änderungen werden den Eltern mitgeteilt. b) Meinungsunterschiede bezüglich der Einhaltung der Hausordnung werden einvernehmlich, ggf. unter Einbeziehung eines Mediators geklärt. Der Gerichtsweg ist ausgeschlossen. 7. Erziehungsberechtigung / Erziehungspflicht a) Der Thomaskantor, die Mitglieder der Chorleitung sowie von Diesen bestimmten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sind berechtigt und verpflichtet, im Rahmen dieses Vertrages den Thomaner zu erziehen, ihm Weisungen zu erteilen, ihn, soweit notwendig, an Eltern statt zu vertreten, und, soweit notwendig, Rechte für ihn wahrzunehmen. In pädagogischen Fragen außerhalb der musikali- schen Ausbildung sind der Alumnatsleiter und der Pädagogische Leiter zuständig. Der Alumnatsleiter führt sämtliche Erziehungsberechtigten in einer Liste. b) Bei Krankheit, Unfall oder anderen schwerwiegenden Ereignissen werden die Eltern unverzüglich durch die Chorleitung informiert. Gleiches gilt für die Eltern gegenüber der Chorleitung. (Vergleiche auch Punkt 13 d). 8. Leistungen des Thomanerchor Leipzig Der Thomanerchor Leipzig (eine Einrichtung der Stadt Leipzig) erbringt – über die in der EntGO in § 1 beschriebenen hinaus – folgende Leistungen: - Ausbildung und Praxis im Chorgesang entsprechend Punkt 1 dieser AVB; Stimmbildung unter Einschluss von Musiktheorie und Gehörbildung sowie Instrumentalunterricht gemäß Punkt 6 dieser AVB; Bereitstellung von Konzertanzügen und ggf. Krawatten (jeweils Erstausstattung). 9. Leistungen der Thomasschule zu Leipzig (Gymnasium der Stadt Leipzig) und der AnnaMagdalena-Bach-Schule (Grundschule der Stadt Leipzig) sowie der Grundschule forum thomanum (staatlich anerkannte Ersatzschule) Die Leistungen der Schulen, dies sind die staatliche Thomasschule zu Leipzig (Gymnasium der Stadt Leipzig) und die Anna-Magdalena-Bach-Schule (Grundschule der Stadt Leipzig) sowie die Grundschule forum thomanum (staatlich anerkannte Ersatzschule), richten sich nach den spezifischen gesetzlichen Schul- und Bildungsregelungen des Freistaats Sachsen, insbesondere nach den Unterrichts- und Lehrplänen des Freistaates Sachsen und werden von diesen AVB nicht berührt. Das Rechtsverhältnis zwischen den Thomanern und den vorgenannten Schulen Thomasschule zu Leipzig (Gymnasium) und Anna-Magdalena-Bach-Schule (Grundschule der Stadt Leipzig) wird durch ein öffentlich-rechtliches Schulverhältnis bestimmt, zur Grundschule forum thomanum durch ein privatrechtliches Verhältnis (Schulvertrag). 10. Mitwirkung des Thomaners a) Der Thomaner trägt eine hohe Mitverantwortung für die Verwirklichung der Ziele und des Auftrags des Thomanerchor Leipzig. Er ist entsprechend Punkt 1 dieses Vertrages verpflichtet, nach besten Kräften seine Begabungen und sein Können einzusetzen. Ziel eines jeden Thomaners ist es, neben seiner musischen Ausbildung erfolgreich die Abiturprüfung abzulegen. b) Der Thomaner ist verpflichtet, entsprechend den Anforderungen des Thomaskantors an den Veranstaltungen des Thomanerchor Leipzig (siehe Punkt 1. d) teilzunehmen. In begründeten Fällen kann der Thomaskantor nach einem formlosen schriftlichen Antrag Ausnahmen zulassen. Eine Verweigerung der Ausnahmeerteilung aus chorischen Gründen ist möglich und wird rechtzeitig mitgeteilt. c) Die Teilnahme am Stimmbildungsunterricht ist bis zur 12. Klasse, die Teilnahme am Instrumentalunterricht bis zur 10. Klasse Pflicht. In der Zeit des Stimmbruchs ist der Besuch des musiktheoretischen Unterrichts bzw. des Dispensiertenchors Pflicht. Die entsprechenden Prüfungen sind abzulegen. d) Die jugendlichen Thomaner ab Klassenstufe 10 erhalten eine Schulung in Anlehnung an die Ausbildung zum Erwerb der Jugendleiter-Card (JuLeiCa). 11. Freie Tage, Ferien a) In den Zeiten außerhalb der Schulferien soll den Thomanern im zeitlichen Abstand von fünf Wochen ein freies sogenanntes Heimfahrtwochenende gewährt werden. Nach Auslandsreisen mit Zeitverschiebung werden den Sängern der Reisebesetzung mindestens zwei chorfreie Tage gewährt. Ausnahmen werden im Einvernehmen mit dem Sänger und dem Alumnatsrat abgestimmt. b) In der Adventszeit sollen nach Möglichkeit für außerhalb Leipzigs beheimatete Thomaner der Klassen 4 bis 7 zwei zusammenhängende Tage chorfrei sein. Einer dieser Tage soll ein Adventssonntag sein. c) Die in Sachsen geltenden Ferienzeiten können durch chorische Verpflichtungen verändert werden. Die Chorleitung sorgt in diesen Fällen für einen angemessenen Ausgleich. 12. Zeugnisse, sonstige Leistungsbewertungen a) Der Thomaner erhält bei seinem Ausscheiden aus dem Thomanerchor Leipzig vom Thomaskantor eine Bestätigung über die Mitgliedschaft im Thomanerchor Leipzig. Diese enthält eine Beurteilung seiner musikalischen und gesanglichen Fähigkeiten sowie seiner sozialen Kompetenz, die sich gegebenenfalls aus dem Wahrnehmen von Aufgaben und Ämtern ergibt sowie eine Bestätigung der Ausbildung in den Bereichen Stimmbildung und Grundlagen der Musiktheorie. Die Beurteilung soll geeignet sein, bei künftigen Bewerbungen auf Ausbildungsstellen oder berufliche Positionen auch ein umfassendes Bild von der Persönlichkeit des Thomaners zu vermitteln. b) Ebenso erhält der Thomaner jährlich bis zur 10. Klasse jeweils zum Schulhalbjahr sowie zum Schuljahresende eine Leistungseinschätzung von seinem Stimmbildungs- und Instrumentallehrer. Nach Beendigung der Instrumentalausbildung erhält der Thomaner von seinem Instrumentallehrer eine Leistungseinschätzung aufgrund einer abgelegten Prüfung. Diese Einschätzung soll den erreichten Leistungsstand darstellen. Die Bewertungen für den musikalischen Unterricht der Schuljahre 5 – 10 finden sich auf den Zeugnissen bzw. Halbjahresinformationen eines jeden Schulhalbjahres. 13. Bescheinigungen / Ärztliche Untersuchungen / Hausarzt / Informationspflicht der Eltern a) Die Eltern erbringen behördlich geforderte Bescheinigungen nach Anforderung. Dies gilt u. a. für die von der Landesdirektion Sachsen geforderten Nachweise wie die ärztliche Unbedenklichkeitserklärung und Erklärung des heimatlichen Jugendamtes zur Mitwirkung in Konzerten des Thomanerchor Leipzig nach 20.00 Uhr. b) Zur ärztlichen Versorgung steht dem Thomaner der Hausarzt des Thomanerchor Leipzig zur Verfügung. Es steht den Eltern frei, einen anderen Arzt ihres Vertrauens zu bestimmen. c) Vor dem Eintritt in das Alumnat weist der Thomaner eine ärztliche Untersuchung nach, die nicht älter als 4 Monate ist. Der Nachweis beinhaltet, dass gegen die Mitwirkung im Thomanerchor Leipzig keine Bedenken aus ärztlicher Sicht bestehen. d) Die Eltern informieren die Chorleitung vor Eintritt in das Alumnat und während der Vertragsdauer über gesundheitliche und medizinische Besonderheiten des Thomaners wie Allergien, Dauermedikation, Diabetes, Enuresis sowie über diätetische Vorgaben (hier nur religiös oder medizinisch bedingt) etc. 14. Entgelt / Kosten Neben den Elternbeiträgen (Entgelte im Sinne der Entgeltordnung) werden folgende Kosten von den Eltern getragen oder diesen gesondert in Rechnung gestellt: - Kosten für eine ausreichende Krankenversicherung, Arztbesuche, Medikamente (außer Bagatellversorgung), medizinische Betreuung, Krankenhausaufenthalte, soweit diese Leistungen nicht von einer Kranken- oder Unfallversicherung gedeckt sind; Kosten für die Beschaffung, Pflege und Reinigung der persönlichen Wäsche einschließlich Bettwäsche und Kleidung; Kosten für Teile der persönlichen Konzertkleidung wie Schuhe, Strümpfe, Hemden; Kosten für einen mittelgroßen und reisetauglichen Koffer mit TSA-Schloss und Namensschild (auch innen); Kosten für Instrumentalunterricht (gemäß Punkt 5 dieses Vertrages), soweit dieser nicht von eigenen oder beauftragten Lehrern im Alumnat übernommen wird; Persönliches Taschengeld; Kosten für Ausflüge, Studienfahrten und sonstige Freizeitaktivitäten, soweit diese nicht vom Thomanerchor Leipzig oder Dritten übernommen werden; - Kosten für eine private Haftpflichtversicherung, eine private Unfallversicherung und bei Nutzung eines eigenen Fahrrads eine Fahrradversicherung, über die bei Aufnahme in den Chor Nachweise zu erbringen sind. 15. Finanzielle Zuwendungen / Handgelder für Thomaner Der Thomaner erhält folgende Gelder ausgereicht: - Monatsgeld für übernommene Ämter; während der Konzertreisen des Thomanerchor Leipzig ein sogenanntes „Tagegeld“ (i.e.: Handgeld bei Bedarf für zusätzliche Verpflegungsaufwendung also kein Tagegeld nach Sächsischen Reisekostengesetz!); Geschenke- und Büchergeld für die Weihnachtsfeier, sowie altersgestaffeltes Weihnachtgeld 16. Leistungsschutzrechte a) Leistungsansprüche des Thomaners, die aus seiner künstlerischen Tätigkeit als Chorsänger nach dem Urheberrecht, beispielsweise aus der Verwertung von Medienproduktionen wie Rundfunkaufzeichnungen, Mitschnitte, Ton-, Film- und Fotoaufnahmen, Studioproduktionen etc., entstehen, werden mit dem Abschluss des Aufnahmevertrages entgeltfrei auf die Stadt Leipzig übertragen. b) Von der Übertragung ausgenommen sind Leistungsansprüche, die sich aus der Verwertung von Leistungsschutzrechten im Rahmen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes ergeben, sofern es sich nicht um die werbemäßige Verwertung von Leistungsschutzrechten zugunsten des Thomanerchor Leipzig handelt, die durch den Thomanerchor Leipzig oder durch vom Thomanerchor Leipzig beauftragte Dritte sowie durch Dritte aufgrund sonstiger vertraglicher Vereinbarung (z. B. Fremdveranstalter) mit dem Thomanerchor Leipzig vorgenommen wird. - c) Die Leistungsansprüche des Thomaners oder der Thomaner als Chorgemeinschaft im Rahmen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes werden von den Eltern mit diesem Vertrag auf den Thomaskantor oder einen von ihm beauftragten Mitarbeiter, derzeit der Geschäftsführer, zur treu-händerischen Wahrnehmung übertragen. Eventuell erzielte Einnahmen aus der Verwertung dieser Ansprüche werden nach ordnungsgemäßer Versteuerung für innerchorische Veranstaltungen – wie Stubenfeiern, Fasching, Hausball etc. – mitverwendet 17. Versicherungen Der Thomaner und das Thomasalumnat sind mittels folgender Versicherungen durch die Stadt Leipzig versichert (siehe hierzu im Einzelnen das Merkblatt Versicherungen im Thomanerchor Leipzig): - Betriebshaftpflichtversicherung; Gebäudehaftpflichtversicherung; Feuer- und Einbruchdiebstahlversicherung; Reisegepäckversicherung für Reisen des Thomanerchor Leipzig; Auslandskrankenversicherung für Reisen des Thomanerchor Leipzig; 18. Vertragsdauer / Kündigung Sofern der Eintritt des Thomaners in die Thomasschule noch einer eigenen Aufnahmeprüfung bedarf, erfolgt der Vertragsschluss unter der Bedingung, dass die Prüfung bestanden wird. Der Beginn des Vertrages richtet sich nach dem jeweiligen Beginn eines Schuljahres im Freistaat Sachsen oder nach dem vereinbarten Eintritt. a) Um den Charakter des Thomanerchor Leipzig als Knabenchor zu erhalten, singen alle Thomaner am Ende des Stimmwechsels und noch einmal vor Eintritt in die 10. Klasse dem Thomaskantor vor. Der Thomaskantor entscheidet dann in Absprache mit der Chorleitung über einen weiteren Verbleib im Thomanerchor Leipzig. Sänger, die den Chor daraufhin verlassen müssen, erhalten die beratende Unterstützung bei der Gestaltung von Übergangslösungen. Der Vertrag endet automatisch mit dem Ablauf des Schuljahres, in dem der Thomaner zum Abitur zugelassen wird, und zwar auch dann, wenn er das Abitur nicht besteht. b) Eine ordentliche Kündigung des Vertrages durch die Eltern ist jeweils zum Ende eines Schuljahres möglich. Dies muss spätestens einen Monat vor Ablauf des Schuljahres schriftlich erklärt werden. Die Zahlungsverpflichtung der Eltern endet mit dem Ende des jeweiligen Schuljahres. c) Eine außerordentliche Kündigung des Vertrages durch die Eltern aus wichtigem Grund (wie Krankheit, Versetzungsgefahr) ist jederzeit möglich. Die Zahlungsverpflichtung der Eltern endet mit Ablauf des Monats, in dem der Austritt erfolgt. d) Bei einer Kündigung des Vertrages aus stimmphysiologischen (lt. ärztlichem Attest) oder musikalischen Gründen durch die Stadt Leipzig, diese vertreten durch den Thomaskantor, teilt dieser seine Entscheidung gegenüber dem Schüler mündlich und den Eltern schriftlich unter Nennung der Gründe mit. Diese Entscheidung ist nicht anfechtbar. Die Zahlungsverpflichtung der Eltern endet mit Ablauf des Monats, in dem der Austritt erfolgt. e) Die Stadt Leipzig, diese vertreten durch die Chorleitung, ist berechtigt, einen Thomaner aus pädagogischen Gründen (z. B. bei groben und wiederholten Verstößen gegen die Gemeinschaft oder gegen die Chor- und Alumnatsordnung) für eine begrenzte Zeit vom Aufenthalt im Alumnat auszuschließen oder eine fristlose Kündigung auszusprechen. Näheres ist in der Hausordnung des Alumnates festgelegt. Die Stadt Leipzig/Chorleitung legen diese Maßnahme den Eltern und dem betreffenden Thomaner dar. Die Zahlungsverpflichtung der Eltern endet mit Ablauf des Monats, in dem der Austritt erfolgt. f) Bei mangelhaften schulischen Leistungen kann die Stadt Leipzig, vertreten durch die Chorleitung**, den Vertrag zum Schuljahresende kündigen. Die Zahlungsverpflichtung der Eltern endet mit dem Ende des jeweiligen Schuljahres. g) Die Stadt Leipzig, vertreten durch die Chorleitung**, hat das Recht zur Kündigung des Aufnahmeund Betreuungsvertrages im Hinblick auf die Leistungen des Alumnats, wenn der Entgeltschuldner mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug gerät und trotz Erinnerung und angemessener Nachfrist mit Kündigungsandrohung keine Zahlung erbringt. 19. Volljährigkeit des Thomaners Wird ein Thomaner während der Vertragsdauer volljährig, so erfolgt der Beitritt zum Vertrag, indem der Thomaner diesen Vertrag durch eine besondere Erklärung anerkennt. Verweigert er diese Erklärung, so stellt dies für die Stadt Leipzig einen Grund zur sofortigen Kündigung des Vertrages dar. Die Zahlungsverpflichtung der Eltern endet mit Ablauf des Monats, in dem die fristlose Kündigung erfolgt. Im Übrigen behalten die Vereinbarungen dieses Vertrages auch nach Erreichen der Volljährigkeit ihre uneingeschränkte Gültigkeit. Dies gilt ebenso, wenn der Schüler über eigenes Vermögen verfügt. Volljährige Thomaner können den Vertrag auch mit Wirkung für ihre Eltern kündigen. Eine Beendigung des Vertrages seitens der Stadt Leipzig gegenüber einem volljährigen Schüler ist für alle Vertragspartner wirksam. 20. Schlussbestimmungen a) Sollte dieser Vertrag oder einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen und des gesamten Vertrages nicht berührt. Es gilt dann die aus dem Gesamtzusammenhang erkennbare Regelung, die dem Sinn und Zweck des Vertrages am nächsten steht. b) Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. -----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Anhang: Hausordnung Merkblatt Versicherungen