Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1442196.pdf
Größe
139 kB
Erstellt
01.10.18, 12:00
Aktualisiert
07.11.18, 16:46
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-06458
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Wirtschaft und Arbeit
Betreff:
Übergang in die Arbeitswelt - Begleitung von Schülerinnen und Schülern auf dem Weg
zur Ausbildung am BSZ 7
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Jugendhilfeausschuss
FA Wirtschaft und Arbeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Ratsversammlung
12.12.2018
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
1. Die Ratsversammlung beschließt die städtische Förderung des Modellprojektes
„Übergang in die Arbeitswelt“ für Schülerinnen und Schüler am Berufsschulzentrum 7 beim
Projektträger Zukunftswerkstatt e. V. Leipzig in Höhe von 26.680 EUR für den
Projektzeitraum 01.01.2019 bis 31.08.2019.
Die oben genannten Zuwendungen werden aus dem planmäßigen Budget des Referates für
Beschäftigungspolitik (PSP Element 1.100.57.1.0.02.01/Arbeitsmarkt- und Beschäftigungsförderung, Sachkonto 43170000/Zuschüsse an private Unternehmen) zur Verfügung gestellt.
Die städtischen Zuwendungen werden vorbehaltlich der Genehmigung der jeweiligen
Haushaltssatzungen 2019/2020 gewährt.
2. Die städtischen Fördermittel für die beantragten Projektkosten werden gemäß den
Regularien
der
Fachförderrichtlinie
der
Stadt
Leipzig
für
Projekte
der
Beschäftigungsförderung (in der aktuell geltenden Fassung) an die Zukunftswerkstatt e. V.
Leipzig vergeben.
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Zusammenfassung:
Anlass der Vorlage:
Rechtliche Vorschriften
Stadtratsbeschluss
Verwaltungshandeln
Sonstiges: Projektantrag
Die Vorlage empfiehlt die Förderung einer sozialpädagogischen Stelle (0,75 VzÄ) zur
Fortführung der laufenden Betreuung und Begleitung von 12 Schülerinnen und Schülern, die
am Berufsschulzentrum 7 aktuell ihr Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) absolvieren. Ziel ist es,
dass diese Jugendlichen durch diese zusätzliche Förderung im Anschluss an das BVJ eine
Berufsausbildung beginnen und somit dem Arbeitsmarkt als künftige Fachkräfte zur
Verfügung stehen.
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Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
x
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
x
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
von
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
01.01.19
31.08.19
26.680
1.100.57.1.0.02.01
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
x
nein
wenn ja,
x
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
Beschreibung des Abwägungsprozesses:
3/6
Sachverhalt:
1. Ausgangssituation
Im Rahmen des Modellprojektes „Berufsvorbereitende Reife“ wurden seit dem Schuljahr
2015/2016 Schülerinnen und Schüler am Berufsschulzentrum 7 (BSZ) im Rahmen ihrer
Berufsschulpflicht individuell gefördert und somit auf den Übergang Schule – Ausbildung Arbeit vorbereitet. Gefördert wurde dieses Modellprojekt über das ESF-Modellprogramm
JUGEND STÄRKEN im Quartier. Auf Grund der geänderten Förderrichtlinie für den 2.
Förderzeitraum 2019 bis Mitte 2022, ist eine Personalförderung zur Arbeit mit geschlossenen
Gruppen, wie es bisher am BSZ 7 der Fall war, nicht mehr möglich. Förderfähig ist ab 2019
nur noch eine Einzelfallförderung von schulabsenten Schülerinnen und Schülern.
Erst mit Beginn des Schuljahres 2019 / 2020 wird eine neue Förderung des Freistaates
Sachsen
von
vergleichbaren
Unterstützungsangeboten
im
Rahmen
des
Berufsvorbereitungsjahres (BVJ) erwartet.
Aus diesem Grund ist für eine Gruppe von 12 Schülerinnen und Schülern, die aktuell am
BSZ 7 im Rahmen des Projektes „Berufsvorbereitende Reife“ auf den Einstieg in das
Ausbildungsleben vorbereitet werden, mit dem Jahr 2019 keine begleitende Förderung mehr
vorhanden. In der Konsequenz müsste die aktuelle Betreuung im laufenden Schuljahr
beendet werden.
Vor diesem Hintergrund und um die Arbeit mit dieser Gruppe von Jugendlichen nahtlos
fortsetzen zu können, wird empfohlen, die wegfallende Förderung dieses Modellprojektes bis
zum Beginn der neuen Fördermöglichkeiten, d. h. vom 01.01.2019 bis zum 31.08.2019 aus
kommunalen Mittel zu überbrücken.
Aus Sicht des Dezernates für Wirtschaft und Arbeit stellt dieses Modellprojekt einen
wichtigen Baustein dar, Jugendliche mit individuellen Problemlagen mittelfristig an den
Ausbildungs- und Arbeitsmarkt heranzuführen.
2. Zielgruppe
Bei der Zielgruppe handelt es sich um 12 Jugendliche im Alter zwischen 15 bis 18 Jahren. Im
Laufe ihrer Schulzeit haben viele von ihnen teilweise bis zu zwei Jahren die Schule nur
unregelmäßig besucht. Dementsprechend sind bei fast allen Schulabgänge in der sechsten
oder siebten Klasse zu verzeichnen. Die allgemeine Schulpflicht ist dennoch erfüllt.
Die Jugendlichen befinden sich derzeit in einem zweijährigen BVJ am BSZ 7. Hier sollen sie
einen, dem Hauptschulabschluss vergleichbaren, Schulabschluss nachholen und im
Anschluss eine reguläre Ausbildung beginnen.
Wegen ihrer teilweisen sozialen Benachteiligungen oder individuellen Beeinträchtigungen
bedürfen diese Jugendlichen einer besonderen individuellen Unterstützung um den
Übergang Schule - Ausbildung - Beruf zu meistern, die in diesem Modellprojekt so erstmals
erprobt wird.
3. Projektinhalte
Die Zielstellung des Modellprojektes ist die Vorbereitung der Teilnehmenden auf die
(Wieder-) Aufnahme einer schulischen oder beruflichen Bildung, einer berufsvorbereitenden
Maßnahme oder Arbeit.
Hierzu sollen die Gruppe der Schülerinnen und Schüler, die auf Grund ihrer
Voraussetzungen bestehende bildende und/oder sozialpädagogische Angebote nicht bzw.
noch nicht in Anspruch nehmen können, im Modellprojekt über ein Case Management
individuelle Unterstützung und Begleitung finden.
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Es wird lösungs- und ressourcenorientiert gearbeitet, die Lebensrealität der Teilnehmenden,
auch außerhalb der Schule, wird im Sinne einer systemischen und ganzheitlichen Arbeit mit
betrachtet.
Grundlage der inhaltlichen Arbeit ist ein Clearing des konkreten Bedarfes, der Feststellung
der Kompetenzen und Neigungen sowie der persönlichen Ressourcen und derer aus dem
Umfeld (Familie, Peergroup, Schule etc.). In der Folge werden verständliche und umsetzbare
Ziele in einem Förderplan festgehalten sowie konkrete Schritte zur Kompetenzentwicklung
mit allen Fallbeteiligten verbindlich vereinbart. Im Focus steht dabei, die Teilnehmenden an
eine Ausbildung heranzuführen.
Im Unterschied zur „klassischen“ Schulsozialarbeit (§ 13 SGB VIII) geht es bei diesem
Modellprojekt um die engmaschige und langfristige Begleitung und Betreuung einer
bestimmten Schülergruppe; dies schließt eine intensive Einzelfallarbeit ein.
4. Projektträger
Der Verein Zukunftswerkstatt e. V. Leipzig (Naumburger Straße 23, 04229 Leipzig) als
anerkannter freier Träger der Jugendhilfe wurde im Frühjahr 1991 gegründet. Er blickt auf
eine über 25-jährige Arbeit zurück.
Zweck des Vereines ist die Förderung, Entwicklung und aktive Gestaltung von Maßnahmen
und Projekten der Jungendbildungsarbeit. Schwerpunktmäßig richten sich seine Projekte auf
die Arbeit mit Schülerinnen und Schülern sowie Jugendlichen im Übergang Schule Ausbildung - Beruf.
Alle Leistungsangebote sind nach DIN EN 9001:2008 und AZAV für den Geltungsbereich:
arbeitsweltbezogene Jugendsozialarbeit, Integration strafgefährdeter und straffällig
gewordener Jugendlicher und Jugendwerkstatt für Schulverweigerer zertifiziert.
5. Finanzierung
Zusammenfassend veranschlagt der Projektträger, die Zukunftswerkstatt e. V. Leipzig, für
das beschriebene Vorhaben in der Projektlaufzeit vom 01.01.2019 bis 31.08.2019 insgesamt
26.680 EUR. Die Kosten gliedern sich in Personal- und Sachkosten. Eigen- oder Drittmittel
können für das Vorhaben nicht zur Verfügung gestellt werden.
Tabelle 1 – Übersicht Programmkosten
Position
Personalkosten E9 (0,75 VzÄ)
Projektkosten/Monat
Sachkosten (Miete,
Verbrauchsmaterialien)
Außerschulische Aktivitäten
Gesamt
Projektlaufzeit (8 Monate)
3.125 EUR
25.000 EUR
85,00 EUR
680,00 EUR
125,00 EUR
1.000 EUR
3.335 EUR
26.680 EUR
Die städtischen Fördermittel für die beantragten Projektkosten werden gemäß den
Regularien der Fachförderrichtlinie für Projekte der Beschäftigungsförderung der Stadt
Leipzig (in der aktuell geltenden Fassung) an die Zukunftswerkstatt e. V. Leipzig vergeben.
Die Gesamtaufwendungen in Höhe von 26.680 EUR für das Jahr 2019 werden aus dem
geplanten
Budget
des
Referates
für
Beschäftigungspolitik
(PSP-Element
1.100.57.1.0.02.01/Arbeitsmarkt- und Beschäftigungsförderung, Sachkonto 43170000/
Zuschüsse an private Unternehmen) zur Verfügung gestellt.
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6. Alternative
Ohne die städtische Förderung kann dieses seit 2015 arbeitende Modellprojekt zur
Verbesserung der Integrationschancen von Jugendlichen und jungen Erwachsenen in
Ausbildung bzw. auf dem ersten Arbeitsmarkt nicht fortgeführt werden. Die Schülerinnen und
Schüler des aktuellen Durchgangs würden ab 01.01.2019 ihre individuelle Förderung
ersatzlos verlieren.
Anlagen: -
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