Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1442196.pdf
Größe
139 kB
Erstellt
01.10.18, 12:00
Aktualisiert
07.11.18, 16:46

öffnen download melden Dateigröße: 139 kB

Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-06458 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Wirtschaft und Arbeit Betreff: Übergang in die Arbeitswelt - Begleitung von Schülerinnen und Schülern auf dem Weg zur Ausbildung am BSZ 7 Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Jugendhilfeausschuss FA Wirtschaft und Arbeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters Ratsversammlung 12.12.2018 Beschlussfassung Beschlussvorschlag: 1. Die Ratsversammlung beschließt die städtische Förderung des Modellprojektes „Übergang in die Arbeitswelt“ für Schülerinnen und Schüler am Berufsschulzentrum 7 beim Projektträger Zukunftswerkstatt e. V. Leipzig in Höhe von 26.680 EUR für den Projektzeitraum 01.01.2019 bis 31.08.2019. Die oben genannten Zuwendungen werden aus dem planmäßigen Budget des Referates für Beschäftigungspolitik (PSP Element 1.100.57.1.0.02.01/Arbeitsmarkt- und Beschäftigungsförderung, Sachkonto 43170000/Zuschüsse an private Unternehmen) zur Verfügung gestellt. Die städtischen Zuwendungen werden vorbehaltlich der Genehmigung der jeweiligen Haushaltssatzungen 2019/2020 gewährt. 2. Die städtischen Fördermittel für die beantragten Projektkosten werden gemäß den Regularien der Fachförderrichtlinie der Stadt Leipzig für Projekte der Beschäftigungsförderung (in der aktuell geltenden Fassung) an die Zukunftswerkstatt e. V. Leipzig vergeben. 1/6 Zusammenfassung: Anlass der Vorlage: Rechtliche Vorschriften Stadtratsbeschluss Verwaltungshandeln Sonstiges: Projektantrag Die Vorlage empfiehlt die Förderung einer sozialpädagogischen Stelle (0,75 VzÄ) zur Fortführung der laufenden Betreuung und Begleitung von 12 Schülerinnen und Schülern, die am Berufsschulzentrum 7 aktuell ihr Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) absolvieren. Ziel ist es, dass diese Jugendlichen durch diese zusätzliche Förderung im Anschluss an das BVJ eine Berufsausbildung beginnen und somit dem Arbeitsmarkt als künftige Fachkräfte zur Verfügung stehen. 2/6 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen nein x wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein x ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung x Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung von bis Höhe in EUR wo veranschlagt 01.01.19 31.08.19 26.680 1.100.57.1.0.02.01 Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: x nein wenn ja, x nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat Beschreibung des Abwägungsprozesses: 3/6 Sachverhalt: 1. Ausgangssituation Im Rahmen des Modellprojektes „Berufsvorbereitende Reife“ wurden seit dem Schuljahr 2015/2016 Schülerinnen und Schüler am Berufsschulzentrum 7 (BSZ) im Rahmen ihrer Berufsschulpflicht individuell gefördert und somit auf den Übergang Schule – Ausbildung Arbeit vorbereitet. Gefördert wurde dieses Modellprojekt über das ESF-Modellprogramm JUGEND STÄRKEN im Quartier. Auf Grund der geänderten Förderrichtlinie für den 2. Förderzeitraum 2019 bis Mitte 2022, ist eine Personalförderung zur Arbeit mit geschlossenen Gruppen, wie es bisher am BSZ 7 der Fall war, nicht mehr möglich. Förderfähig ist ab 2019 nur noch eine Einzelfallförderung von schulabsenten Schülerinnen und Schülern. Erst mit Beginn des Schuljahres 2019 / 2020 wird eine neue Förderung des Freistaates Sachsen von vergleichbaren Unterstützungsangeboten im Rahmen des Berufsvorbereitungsjahres (BVJ) erwartet. Aus diesem Grund ist für eine Gruppe von 12 Schülerinnen und Schülern, die aktuell am BSZ 7 im Rahmen des Projektes „Berufsvorbereitende Reife“ auf den Einstieg in das Ausbildungsleben vorbereitet werden, mit dem Jahr 2019 keine begleitende Förderung mehr vorhanden. In der Konsequenz müsste die aktuelle Betreuung im laufenden Schuljahr beendet werden. Vor diesem Hintergrund und um die Arbeit mit dieser Gruppe von Jugendlichen nahtlos fortsetzen zu können, wird empfohlen, die wegfallende Förderung dieses Modellprojektes bis zum Beginn der neuen Fördermöglichkeiten, d. h. vom 01.01.2019 bis zum 31.08.2019 aus kommunalen Mittel zu überbrücken. Aus Sicht des Dezernates für Wirtschaft und Arbeit stellt dieses Modellprojekt einen wichtigen Baustein dar, Jugendliche mit individuellen Problemlagen mittelfristig an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt heranzuführen. 2. Zielgruppe Bei der Zielgruppe handelt es sich um 12 Jugendliche im Alter zwischen 15 bis 18 Jahren. Im Laufe ihrer Schulzeit haben viele von ihnen teilweise bis zu zwei Jahren die Schule nur unregelmäßig besucht. Dementsprechend sind bei fast allen Schulabgänge in der sechsten oder siebten Klasse zu verzeichnen. Die allgemeine Schulpflicht ist dennoch erfüllt. Die Jugendlichen befinden sich derzeit in einem zweijährigen BVJ am BSZ 7. Hier sollen sie einen, dem Hauptschulabschluss vergleichbaren, Schulabschluss nachholen und im Anschluss eine reguläre Ausbildung beginnen. Wegen ihrer teilweisen sozialen Benachteiligungen oder individuellen Beeinträchtigungen bedürfen diese Jugendlichen einer besonderen individuellen Unterstützung um den Übergang Schule - Ausbildung - Beruf zu meistern, die in diesem Modellprojekt so erstmals erprobt wird. 3. Projektinhalte Die Zielstellung des Modellprojektes ist die Vorbereitung der Teilnehmenden auf die (Wieder-) Aufnahme einer schulischen oder beruflichen Bildung, einer berufsvorbereitenden Maßnahme oder Arbeit. Hierzu sollen die Gruppe der Schülerinnen und Schüler, die auf Grund ihrer Voraussetzungen bestehende bildende und/oder sozialpädagogische Angebote nicht bzw. noch nicht in Anspruch nehmen können, im Modellprojekt über ein Case Management individuelle Unterstützung und Begleitung finden. 4/6 Es wird lösungs- und ressourcenorientiert gearbeitet, die Lebensrealität der Teilnehmenden, auch außerhalb der Schule, wird im Sinne einer systemischen und ganzheitlichen Arbeit mit betrachtet. Grundlage der inhaltlichen Arbeit ist ein Clearing des konkreten Bedarfes, der Feststellung der Kompetenzen und Neigungen sowie der persönlichen Ressourcen und derer aus dem Umfeld (Familie, Peergroup, Schule etc.). In der Folge werden verständliche und umsetzbare Ziele in einem Förderplan festgehalten sowie konkrete Schritte zur Kompetenzentwicklung mit allen Fallbeteiligten verbindlich vereinbart. Im Focus steht dabei, die Teilnehmenden an eine Ausbildung heranzuführen. Im Unterschied zur „klassischen“ Schulsozialarbeit (§ 13 SGB VIII) geht es bei diesem Modellprojekt um die engmaschige und langfristige Begleitung und Betreuung einer bestimmten Schülergruppe; dies schließt eine intensive Einzelfallarbeit ein. 4. Projektträger Der Verein Zukunftswerkstatt e. V. Leipzig (Naumburger Straße 23, 04229 Leipzig) als anerkannter freier Träger der Jugendhilfe wurde im Frühjahr 1991 gegründet. Er blickt auf eine über 25-jährige Arbeit zurück. Zweck des Vereines ist die Förderung, Entwicklung und aktive Gestaltung von Maßnahmen und Projekten der Jungendbildungsarbeit. Schwerpunktmäßig richten sich seine Projekte auf die Arbeit mit Schülerinnen und Schülern sowie Jugendlichen im Übergang Schule Ausbildung - Beruf. Alle Leistungsangebote sind nach DIN EN 9001:2008 und AZAV für den Geltungsbereich: arbeitsweltbezogene Jugendsozialarbeit, Integration strafgefährdeter und straffällig gewordener Jugendlicher und Jugendwerkstatt für Schulverweigerer zertifiziert. 5. Finanzierung Zusammenfassend veranschlagt der Projektträger, die Zukunftswerkstatt e. V. Leipzig, für das beschriebene Vorhaben in der Projektlaufzeit vom 01.01.2019 bis 31.08.2019 insgesamt 26.680 EUR. Die Kosten gliedern sich in Personal- und Sachkosten. Eigen- oder Drittmittel können für das Vorhaben nicht zur Verfügung gestellt werden. Tabelle 1 – Übersicht Programmkosten Position Personalkosten E9 (0,75 VzÄ) Projektkosten/Monat Sachkosten (Miete, Verbrauchsmaterialien) Außerschulische Aktivitäten Gesamt Projektlaufzeit (8 Monate) 3.125 EUR 25.000 EUR 85,00 EUR 680,00 EUR 125,00 EUR 1.000 EUR 3.335 EUR 26.680 EUR Die städtischen Fördermittel für die beantragten Projektkosten werden gemäß den Regularien der Fachförderrichtlinie für Projekte der Beschäftigungsförderung der Stadt Leipzig (in der aktuell geltenden Fassung) an die Zukunftswerkstatt e. V. Leipzig vergeben. Die Gesamtaufwendungen in Höhe von 26.680 EUR für das Jahr 2019 werden aus dem geplanten Budget des Referates für Beschäftigungspolitik (PSP-Element 1.100.57.1.0.02.01/Arbeitsmarkt- und Beschäftigungsförderung, Sachkonto 43170000/ Zuschüsse an private Unternehmen) zur Verfügung gestellt. 5/6 6. Alternative Ohne die städtische Förderung kann dieses seit 2015 arbeitende Modellprojekt zur Verbesserung der Integrationschancen von Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Ausbildung bzw. auf dem ersten Arbeitsmarkt nicht fortgeführt werden. Die Schülerinnen und Schüler des aktuellen Durchgangs würden ab 01.01.2019 ihre individuelle Förderung ersatzlos verlieren. Anlagen: - 6/6