Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1429133.pdf
Größe
6,5 MB
Erstellt
31.08.18, 12:00
Aktualisiert
13.11.18, 13:09
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-06274
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff:
Fachförderrichtlinie der Stadt Leipzig über die Förderung von Trägern der freien
Jugendhilfe
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Jugendhilfeausschuss
FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
FA Finanzen
Ratsversammlung
Zuständigkeit
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
1. Die Neufassung der Fachförderrichtlinie der Stadt Leipzig über die Förderung von Trägern der
freien Jugendhilfe für Leistungen der Jugendarbeit und allgemeinen Förderung der Erziehung in der
Familie gemäß §§ 11 bis 14 und 16 SGB VIII (Anlage) wird bestätigt.
2. Die Fachförderrichtlinie der Stadt Leipzig über die Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe
gemäß §§ 11 bis 14 und 16 SGB VIII (Beschluss Nr. VI-DS-03800-NF-02 der Ratsversammlung vom
13.12.2017) tritt gleichzeitig außer Kraft.
Zusammenfassung:
Anlass der Vorlage:
Rechtliche Vorschriften
Stadtratsbeschluss
Verwaltungshandeln
Sonstiges:
Ziel der Vorlage ist der Beschluss einer geänderten Fachförderrichtlinie zur Förderung von
Trägern der freien Jugendhilfe für Leistungen der Jugendarbeit und allgemeinen Förderung
der Erziehung in der Familie gemäß §§ 11 bis 14 und 16 SGB VIII. Die Richtlinie konkretisiert
die Rahmenrichtlinie zur Vergabe von Zuwendungen der Stadt Leipzig an außerhalb der
Stadtverwaltung stehende Stellen für den Bereich der Jugendhilfe.
Stad
t
Leip
zig
01.1
5/01
6/01.
1/4
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
nicht relevant
x
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
Beschreibung des Abwägungsprozesses:
Durch die Ratsversammlung wurde am 13.12.2017 beschlossen, dass die
Förderrichtlinie dahingehend zu überarbeiten sei, dass neben der Projektförderung
eine institutionelle Förderung möglich sein solle. Daher wird nun eine überarbeitete
Fachförderrichtlinie zur Beschlussfassung vorgelegt.
Darüber hinaus war eine Anpassung der Fachförderrichtlinie an die Rahmenrichtlinie
zur Vergabe von Zuwendungen der Stadt Leipzig an außerhalb der Stadtverwaltung
stehende Stellen (Zuwendungsrichtlinie) erforderlich. Weiterhin werden mit der
Neufassung der Richtlinie auch Aussagen zur Förderung der Schulsozialarbeit in
Leipzig aufgenommen.
2/4
1
Nichtöffentlichkeits- und Eilbedürftigkeitsbegründung
Nicht erforderlich.
2
Sachverhalt
2.1
Anlass
Durch die Ratsversammlung wurde am 13.12.2017 beschlossen, die Förderrichtlinie dahingehend zu überarbeiten, dass neben der Projektförderung eine institutionelle Förderung
ermöglicht wird (DS-03800-NF-02). Daher wird nun eine überarbeitete Fachförderrichtlinie
zur Beschlussfassung vorgelegt, die die Möglichkeit einer institutionellen Förderung enthält.
Darüber hinaus war eine Anpassung der Fachförderrichtlinie an die Rahmenrichtlinie zur
Vergabe von Zuwendungen der Stadt Leipzig an außerhalb der Stadtverwaltung stehende
Stellen (Zuwendungsrichtlinie) erforderlich. Weiterhin werden mit der Neufassung der
Richtlinie auch Aussagen zur Förderung der Schulsozialarbeit in Leipzig aufgenommen.
2.2
Strategische Ziele
Leipzig schafft soziale Stabilität - Quartiernahe Kultur-, Sport- und Freiraumangebote
Leipzig schafft soziale Stabilität - Lebenslanges Lernen, Gemeinschaftliche Quartiersentwicklung, Chancengerechtigkeit in der inklusiven Stadt
2.3
Operative Umsetzung
Mit dem Beschluss einer neuen Fachförderrichtlinie soll die Rahmenrichtlinie zur Vergabe
von Zuwendungen der Stadt Leipzig an außerhalb der Stadtverwaltung stehende Stellen
(Beschluss der Ratsversammlung vom 18.05.2016 Nr. VI-DS-01241-NF-05) für den Bereich
der Kinder- und Jugendförderung - also für die Leistungen der Jugendarbeit, der
Jugendverbandsarbeit, der Jugendsozialarbeit, des Erzieherischen Kinder- und
Jugendschutzes sowie der allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie gemäß §§
11 bis 14 und 16 SGB VIII - konkretisiert werden. Im Vergleich zu bisherigen
Fachförderrichtlinie ist die neue Richtlinie noch präziser formuliert und systematischer
gegliedert.
Darüber hinaus wird die Institutionelle Förderung als neue Zuwendungsart eingeführt.
2.4
Realisierungs-/ Zeithorizont
Die Fachförderrichtlinie wird nach Beschluss umgesetzt, so dass alle teilnehmerfinanzierten
Maßnahmen bereits durch diese Richtlinie geregelt werden. Für alle anderen Maßnahmen
wird die vorliegende Richtlinie erst für die übernächste Förderperiode in Gänze Wirkung
entfalten.
3
Finanzielle Auswirkungen
Keine.
4
Auswirkungen auf den Stellenplan
Keine.
5
Bürgerbeteiligung
Eine Bürgerbeteiligung ist nicht erforderlich.
3/4
6
Besonderheiten der Vorlage
Grundlage der Fachförderrichtlinie der Stadt Leipzig über die Förderung von Trägern der
freien Jugendhilfe für Leistungen der Jugendarbeit und allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie gemäß §§ 11 bis 14 und 16 SGB VIII ist die Rahmenrichtlinie zur
Vergabe von Zuwendungen der Stadt Leipzig an außerhalb der Stadtverwaltung stehende
Stellen (Beschluss der Ratsversammlung vom 18.05.2016 Nr. VI-DS-01241-NF-05). Auf
deren Grundlage werden fachbezogene Regelungen der Kinder- und Jugendförderung in der
Fachförderrichtlinie getroffen.
7
Folgen bei Nichtbeschluss
Wird die vorliegende Vorlage nicht beschlossen, gilt die durch die Ratsversammlung am 13.
Dezember 2017 beschlossene Fachförderrichtlinie fort. Der Beschluss, die Richtlinie
dahingehend zu überarbeiten, dass neben der Projektförderung eine institutionelle
Förderung möglich sein solle, wird nicht umgesetzt.
Anlage:
Fachförderrichtlinie der Stadt Leipzig über die Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe
für Leistungen der Jugendarbeit und allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie
gemäß §§ 11 bis 14 und 16 SGB VIII
4/4
Fachförderrichtlinie der Stadt Leipzig über die Förderung von Trägern der freien
Jugendhilfe für Leistungen der Jugendarbeit und allgemeinen Förderung der Erziehung in
der Familie gemäß §§ 11 bis 14 und 16 SGB VIII
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
11.
12.
13.
14.
15.
16.
Vorbemerkung.................................................................................................................................2
Geltungsbereich der Fachförderrichtlinie und Zuwendungszweck ................................................2
Rechtsgrundlagen der Förderung ...................................................................................................2
Voraussetzungen der Förderung ....................................................................................................3
4.1 Zuwendungsbegriff................................................................................................................3
4.2 Zuwendungsempfänger ........................................................................................................3
4.3 Zuwendungsvoraussetzungen ..............................................................................................3
4.3.1 Allgemeine Voraussetzungen ...................................................................................3
4.3.2 Besondere Voraussetzungen ...................................................................................4
Entscheidungsbefugnis und Bewilligungsbehörde .........................................................................4
Art, Umfang und Höhe der Förderung ............................................................................................4
6.1 Zuwendungsarten .................................................................................................................4
6.1.1 Projektförderung .......................................................................................................4
6.1.2 Institutionelle Förderung ...........................................................................................4
6.2 Finanzierungsarten ...............................................................................................................4
6.3 Zuwendungsfähige Aufwendungen ......................................................................................5
Regelungen für besondere Maßnahmen und Projekte ..................................................................6
7.1 Kinder- und Jugenderholung.................................................................................................6
7.2 Internationale Arbeit ..............................................................................................................7
7.3 Jugendverbandsarbeit...........................................................................................................7
7.4 Bildungsmaßnahmen der Jugendverbände ..........................................................................7
7.\
Förderung im investiven Bereich ..........................................................................................8
Antragsverfahren.............................................................................................................................8
8.1 Antragstellung .......................................................................................................................8
8.2 Antragsfristen ........................................................................................................................9
8.3 Vorzeitiger Maßnahmebeginn .............................................................................................10
8.3.1 Verbot des vorzeitigen Beginns von Maßnahmen .................................................10
8.3.2 Ausnahmen vom Verbot .........................................................................................10
8.4 Antragsprüfung und Entscheidung......................................................................................10
8.5 Haushaltslose Zeit...............................................................................................................10
Bewilligungsverfahren ...................................................................................................................10
9.1 Zuwendungsbescheid .........................................................................................................10
9.2 Bewilligungszeitraum ..........................................................................................................11
9.2.1 Projektförderung .....................................................................................................11
9.2.2 Institutionelle Förderung .........................................................................................11
Auszahlung der Zuwendung .........................................................................................................11
10.1 Bestandskraft ......................................................................................................................11
10.2 Auszahlungsmodalitäten .....................................................................................................11
10.3 Abschlagszahlungen ...........................................................................................................11
Nachweis der ordnungsgemäßen Verwendung ...........................................................................11
11.1 Verwendungsnachweis .......................................................................................................11
11.2 Einfaches Verfahren............................................................................................................12
11.3 Vorlagefrist ..........................................................................................................................13
11.4 Zwischennachweis ..............................................................................................................13
Mitteilungspflichten des Zuwendungsempfängers .......................................................................13
Rückforderung...............................................................................................................................13
Veröffentlichung im Zuwendungsbericht ......................................................................................13
In-Kraft-Treten ...............................................................................................................................14
Anlagen .........................................................................................................................................14
Stand: 15.10.2018; 51.3, BU
Seite 1 von 14
1.
Vorbemerkung
Gemäß SGB VIII soll der Träger der öffentlichen Jugendhilfe die freiwillige Tätigkeit auf dem Gebiet der Jugendhilfe anregen und sie fördern, wenn der jeweilige Träger die Kriterien gemäß § 74
Abs. 1 SGB VIII erfüllt. Diese Richtlinie dient der Regelung dieser Förderung und konkretisiert die
Rahmenrichtlinie zur Vergabe von Zuwendungen der Stadt Leipzig an außerhalb der Stadtverwaltung stehende Stellen (Zuwendungsrichtlinie) für die Leistungen der Jugendhilfe nach §§ 11 bis 14
und 16 SGB VIII. Sofern diese Fachförderrichtlinie keine Regelung trifft, gilt die Zuwendungsrichtlinie.
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht, sofern nicht ein gesetzlicher Anspruch besteht.
2.
Geltungsbereich der Fachförderrichtlinie und Zuwendungszweck
Diese Fachförderrichtlinie gilt im Sinne von § 74 SGB VIII für die Förderung von Angeboten und
Maßnahmen von Trägern der freien Jugendhilfe, die Leistungen
• der Jugendarbeit nach § 11 SGB VIII,
• der Jugendverbandsarbeit nach § 12 SGB VIII,
• der Jugendsozialarbeit nach § 13 SGB VIII,
• der Schulsozialarbeit nach § 13 in Verbindung mit § 11 Abs. 3 Nr. 6 SGB VIII,
• des Erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes nach § 14 SGB VIII und
• der allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie nach § 16 SGB VIII
erbringen, sofern ein Bedarf in den Jugendhilfeplanungen ausgewiesen und eine Förderung dieser
Leistungen nicht nach anderen Finanzierungsvorschriften geregelt ist.
Für Projekte der Schulsozialarbeit, sofern diese über die Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Verbraucherschutz zur Förderung von Schulsozialarbeit im Freistaat Sachsen (FRL
Schulsozialarbeit) finanziert werden, gelten FRL Schulsozialarbeit, das entsprechende Förderkonzept zur FRL Schulsozialarbeit sowie die Regelung zur Umsetzung der Richtlinie des Sächsischen
Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Förderung von Schulsozialarbeit im
Freistaat Sachsen in der jeweils geltenden Fassung.
Die Regelungen des Freistaates Sachsen zur Förderung der Schulsozialarbeit gehen der vorliegenden Fachförderrichtlinie vor. Die Fachförderrichtlinie kommt dann zur Anwendung, wenn die
Regelungen des Freistaates Sachsen zur Förderung der Schulsozialarbeit nicht hinreichend konkret sind.
3.
Rechtsgrundlagen der Förderung
Grundlagen der Förderung sind neben dieser Richtlinie sowie den haushaltsrechtlichen Regelungen des Freistaates Sachsen insbesondere folgende Gesetze und Bestimmungen in der jeweils
geltenden Fassung:
• Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April
2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten,
zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (DatenschutzGrundverordnung)
• Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) – Kinder- und Jugendhilfe –,
• Ausführungsgesetz zum Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) – Kinder- und Jugendhilfe – und anderer Gesetze zum Schutz der Jugend für den Freistaat Sachsen
(SächsAGSGB VIII),
• Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Unterstützung örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe (FRL Jugendpauschale)
• Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur
Förderung von Schulsozialarbeit im Freistaat Sachsen (FRL Schulsozialarbeit)
Stand: 15.10.2018; 51.3, BU
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•
•
4.
4.1
Rahmenrichtlinien zur Vergabe von Zuwendungen der Stadt Leipzig an außerhalb der
Stadtverwaltung stehende Stellen (Zuwendungsrichtlinie) VI-DS-01241-NF-05 vom
18.05.2016,
Fachplan Kinder- und Jugendförderung in der jeweils gültigen Fassung sowie Beschlüsse
des Jugendhilfeausschusses und des Stadtrates zur Kinder- und Jugendförderung sowie
zur Schulsozialarbeit.
Voraussetzungen der Förderung
Zuwendungsbegriff
Zuwendungen im Sinne dieser Richtlinie sind zweckgebundene Geldleistungen öffentlichrechtlicher Art, die die Stadt Leipzig zur Erfüllung von Aufgaben der Jugendhilfe nach §§ 11 bis 14
und 16 SGB VIII an Träger der freien Jugendhilfe vergibt. Ein unmittelbarer Leistungsaustausch
findet dabei nicht statt.
4.2
Zuwendungsempfänger
Zuwendungsempfänger sind Träger der freien Jugendhilfe nach § 74 SGB VIII, dies sind Vereine,
Verbände, andere juristische Personen sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts
• ,.
4.3
Zuwendungsvoraussetzungen
4.3.1 Allgemeine Voraussetzungen
Zuwendungen sind zweckgebunden und werden nur gewährt, wenn:
• an der Erfüllung der Maßnahme ein Interesse der Stadt Leipzig besteht oder gemeinnützige
Ziele verfolgt werden und das Vorhaben ohne die Zuwendung nicht oder nicht im notwendigen Umfang durchgeführt werden kann,
• die Maßnahme den jugendhilfe- und bildungspolitischen Zielen der Stadt Leipzig entspricht,
• der Träger der Maßnahme in Leipzig ansässig ist und/oder für Leipziger Kinder und Jugendliche tätig ist,
• die fachlichen Voraussetzungen für die geplante Maßnahme erfüllt werden,
• die Gesamtfinanzierung im Rahmen der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit
gesichert ist,
• die ordnungsgemäße Geschäftsführung des Zuwendungsempfängers außer Zweifel steht
und der Nachweis über die Mittelverwendung gesichert erscheint,
• eine angemessene Eigenleistung im Sinne von § 74 Abs. 1 Nr. 4 SGB VIII durch den Zuwendungsempfänger erbracht wird
• der Träger die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes und der Verfassung des
Freistaates Sachsen förderliche Arbeit bietet.
Eine angemessene Eigenleistung ist gegeben, wenn grundsätzlich wenigstens 5 Prozent der als
zuwendungsfähig anerkannten Aufwendungen als Eigenbeteiligung erbracht werden. Abweichend
davon ist im Bereich der Jugendkulturarbeit im Sinne von § 11 Abs. 3 Nr. 1 5 Alt. SGB VIII eine
angemessene Eigenleistung gegeben, wenn grundsätzlich wenigstens 10 Prozent der als zuwendungsfähig anerkannten Aufwendungen als Eigenbeteiligung erbracht werden; abweichend davon
ist im Bereich der Bildungsmaßnahmen der Jugendverbände (Nr. 7.4 dieser Richtlinie) ein Eigenanteil einschließlich der Teilnehmerbeiträge in Höhe von 15 Prozent zu erbringen.
Über Ausnahmen entscheidet das Amt für Jugend, Familie und Bildung nach pflichtgemäßem Ermessen.
Als Eigenleistung werden Teilnehmer/-innenbeiträge, Mitgliedsbeiträge und ähnliches anerkannt.
Stand: 15.10.2018; 51.3, BU
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Der Ersatz des eigenen Finanzierungsanteils des Zuwendungsempfängers durch unbare Eigenleistungen ist nur nach vorheriger sachgerechter Bewertung und Anerkennung durch das Amt für
Jugend, Familie und Bildung zulässig.
4.3.2 Besondere Voraussetzungen
Darüber hinaus gelten für institutionelle Förderungen (Nr. 6.1.2 dieser Richtlinie) folgende Voraussetzungen:
• eine mindestens fünfjährige fortlaufende Förderung des Angebotes durch das Amt für Jugend, Familie und Bildung,
• das Angebot ist für die Stadt Leipzig und die Jugendhilfe- und Bildungslandschaft prägend,
• eine Zuordnung der Leistungen des Trägers zu einem überwiegenden Teil – wenigstens zu
75 Prozent – zu den Leistungen der Jugendhilfe nach §§ 11 bis 14 und 16 SGB VIII.
Die institutionelle Förderung schließt grundsätzlich die zusätzliche Gewährung einer Projektförderung durch das Amt für Jugend, Familie und Bildung aus. Ausnahmen können nur dann gewährt
werden, wenn an einem zusätzlichen Vorhaben ein besonderes Interesse der Stadt Leipzig besteht. Eine Doppelförderung ist ausgeschlossen.
5.
Entscheidungsbefugnis und Bewilligungsbehörde
Über die Gewährung von Zuwendungen nach dieser Fachförderrichtlinie entscheidet nach Vorlage
eines Verwaltungsvorschlages abschließend der Jugendhilfeausschuss nach §§ 70, 71 SGB VIII
im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel aufgrund pflichtgemäßen Ermessens.
6.
6.1
Art, Umfang und Höhe der Förderung
Zuwendungsarten
Zuwendungen werden als Projektförderung oder als institutionelle Förderung gewährt.
6.1.1 Projektförderung
Als Projektförderung werden einmalige Zuwendungen zur Deckung von Aufwendungen des Zuwendungsempfängers für einzelne zeitlich und inhaltlich abgegrenzte Vorhaben bezeichnet.
Die Projektförderung erfolgt auch für den investiven Bereich. Hier wird die Zuwendung zur Deckung von Aufwendungen für eine Investition gewährt, die sich auf die Beschaffung oder Herstellung eines Vermögensgegenstandes bezieht.
6.1.2 Institutionelle Förderung
Bei institutioneller Förderung wird die Zuwendung zur Deckung eines nicht abgegrenzten Teils
oder in besonderen Ausnahmefällen der gesamten Aufwendungen des Zuwendungsempfängers
eingesetzt. Gefördert wird die Institution als solche.
6.2
Finanzierungsarten
Eine Zuwendung wird grundsätzlich als Teilfinanzierung entsprechend § 74 Abs. 1 Nr. 4 SGB VIII
gewährt.
Stand: 15.10.2018; 51.3, BU
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Eine Teilfinanzierung dient der Finanzierung eines Teiles der als zuwendungsfähig anerkannten
Aufwendungen. Die Teilfinanzierung kann als Anteilsfinanzierung, Festbetragsfinanzierung oder
Fehlbedarfsfinanzierung erfolgen.
Anteilsfinanzierung
Die Zuwendung besteht bei einer Anteilsfinanzierung aus einem bestimmten Vomhundertsatz oder
Anteil der als zuwendungsfähig anerkannten Aufwendungen; die Zuwendung ist bei der Bewilligung auf einen Höchstbetrag zu begrenzen.
Die Anteilsfinanzierung kommt in der Regel für Projektförderungen in Betracht.
Festbetragsfinanzierung
Die Zuwendung besteht bei der Festbetragsfinanzierung aus einem festen Betrag an den zuwendungsfähigen Aufwendungen. Es bleibt bei diesem Betrag grundsätzlich auch dann, wenn die zuwendungsfähigen Aufwendungen im Ergebnis geringer oder größer sind, als bei der Bewilligung
der Zuwendung angenommen wurde.
Soweit die als zuwendungsfähig anerkannten Aufwendungen insgesamt unter die bewilligte Zuwendung absinken, ist der Zuwendungsbescheid mit der Folge zu widerrufen, dass sich in Höhe
des übersteigenden Betrags ein Erstattungsanspruch des Zuwendungsgebers ergibt.
Die aus einem festen Betrag bestehende Zuwendung kann auch in der Weise bewilligt werden,
dass sie auf das Vielfache eines Betrages festgesetzt wird, der sich für eine bestimmte Einheit
ergibt. Eine Festbetragsfinanzierung kommt dann nicht in Betracht, wenn zum Zeitpunkt der Bewilligung konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass mit nicht bestimmbaren späteren Finanzierungsbeiträgen Dritter oder mit Einsparungen zu rechnen ist.
Eine Festbetragsfinanzierung erfolgt ausschließlich für
• die Förderung von Kinder- und Jugenderholungsmaßnahmen nach § 11 Abs. 3 Nr. 5
SGB VIII (Nr. 7.1 dieser Richtlinie),
• die Förderung der Jugendverbände nach § 12 SGB VIII (Nr. 7.3 dieser Richtlinie),
• die Förderung der Bildungsmaßnahmen der Jugendverbände nach § 12 SGB VIII (Nr. 7.4
dieser Richtlinie).
Fehlbedarfsfinanzierung
Die Zuwendung besteht bei einer Fehlbedarfsfinanzierung aus dem Betrag, der insoweit verbleibt,
als der Zuwendungsempfänger die als zuwendungsfähig anerkannten Aufwendungen nicht durch
eigene oder fremde Mittel zu finanzieren vermag (Fehlbedarfsfinanzierung). Die Zuwendung ist bei
der Bewilligung auf einen Höchstbetrag zu begrenzen.
Eine Fehlbedarfsfinanzierung erfolgt in der Regel für die institutionelle Förderung.
6.3
Zuwendungsfähige Aufwendungen
Als zuwendungsfähig werden folgende Aufwendungen anerkannt:
• Aufwendungen für Personal (einschließlich Personalnebenkosten), insbesondere:
o Fachkräfte gemäß § 72 Abs. 1 SGB VIII sowie Fachkraftanteile bei Personalstellen,
die unmittelbare Leitungsaufgaben in den Maßnahmen wahrnehmen,
o kurzzeitig und geringfügig Beschäftigte,
o Freiwilligendienste
• Allgemeine Betriebsaufwendungen, insbesondere:
o Miete/Pacht in angemessener Höhe (in Orientierung am Mietspiegel)
o Betriebskosten, Anliegerkosten
Stand: 15.10.2018; 51.3, BU
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gesetzlich vorgeschriebene Versicherungen
Wartung von betriebstechnischen Anlagen, Feuerlöschern und ortsveränderlichen
elektrischen Geräten auf der Grundlage gesetzlicher Vorschriften oder von Verträgen
Sach- und Verwaltungsaaufwendungen, insbesondere:
o Verwaltungsumlage in Höhe von höchstens 15 Prozent der Personalausgaben der
als zuwendungsfähig anerkannten Fachkräfte
o Aufwendungen für Büromaterial, Telefongebühren, Porto, Reinigung, Hygieneartikel
o Fahrten, Transporte, Reparaturen und Wartung
o Aufwendungen für Fachliteratur, Fort- und Weiterbildung, Öffentlichkeitsarbeit
o Honorare
o Ausstattung bis 800 Euro
o Ausgaben für Supervision/Coaching
Inhaltliche Aufwendungen, insbesondere:
o Aufwendungen, die bei der unmittelbaren Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen anfallen,
o Aufwendungen für musikalische Aufführungen sowie für den Rundfunkbeitrag,
o Aufwendungen für die Kraftfahrzeughaltung für die Leistungsbereiche Spielmobilarbeit und mobile Jugendsozialarbeit
Investive Auszahlungen, insbesondere:
o bei Anschaffungen über 800 Euro
o bei Bauinvestitionen (Nr. 7.5 dieser Richtlinie.)
o
o
•
•
•
Nicht zuwendungsfähige Aufwendungen sind:
• Rücklagen und Rückstellungen
• Abschreibungen
• Leasingkosten für Fahrzeuge
• Zinsen
• Darlehen
• Mahngebühren
• Mitgliederbeiträge
• Ausgaben für Repräsentationen
• Schuldverpflichtungen
• Zahlungsverpflichtungen aus Rechtsstreitigkeiten
7.
7.1
Regelungen für besondere Maßnahmen und Projekte
Kinder- und Jugenderholung
Der Jugendhilfeausschuss beschließt einen jährlichen Teilbetrag im Rahmen der zur Verfügung
stehenden Haushaltsmittel zur Förderung von Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung.
Die Zuwendung erfolgt als Festbetrag in Höhe von bis zu 5,00 € pro Tag und Teilnehmer/-in,
höchstens aber in gleicher Höhe wie der Teilnehmer/-innenbeitrag.
Zuwendungsfähig sind insbesondere Aufwendungen für den Reiseweg, Unterkunft und Verpflegung sowie für inhaltliche Arbeit.
Die Betreuer-/innen müssen in Besitz der Jugendleitercard (Juleica) oder Fachkraft im Sinne von
§ 72 Abs. 1 SGB VIII sein. Bei Sportvereinen wird auch die Trainer-/ Übungsleiterausbildung anerkannt.
Anträge sind spätestens sechs Wochen vor Beginn der Maßnahme zu stellen.
Stand: 15.10.2018; 51.3, BU
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7.2
Internationale Arbeit
Der Jugendhilfeausschuss beschließt einen jährlichen Teilbetrag im Rahmen der zur Verfügung
stehenden Haushaltsmittel zur Förderung von internationalen Maßnahmen.
Förderfähig sind internationale Maßnahmen mit Leipziger Teilnehmer-/innen ab dem vollendeten
12. bis zum vollendeten 27. Lebensjahr, die gemeinsam mit einer Partnerorganisation konzipiert
werden, durch die inhaltlichen Konzepte von touristischen Reisen für Jugendliche abgegrenzt werden und deren Dauer mindestens drei und höchstens 15 Übernachtungen beträgt.
Die Zuwendung erfolgt als Festbetrag in Höhe von bis zu 10,00 € für die Leipziger und ausländischen Teilnehmer-/innen bei Maßnahmen im Inland sowie von bis zu 10,00 € für die Leipziger
Teilnehmer-/innen bei Maßnahmen im Ausland pro Tag und Teilnehmer/-in, höchstens aber in
gleicher Höhe wie der Teilnehmer/-innenbeitrag.
Zuwendungsfähig sind insbesondere Aufwendungen für den Reiseweg, Unterkunft und Verpflegung sowie für inhaltliche Arbeit.
Die Betreuer-/innen müssen in Besitz der Jugendleitercard (Juleica) oder Fachkraft im Sinne von
§ 72 Abs. 1 SGB VIII sein. Bei Sportvereinen wird auch die Trainer-/ Übungsleiterausbildung anerkannt.
Anträge sind spätestens drei Monate vor Beginn der Maßnahme zu stellen.
7.3
Jugendverbandsarbeit
Der Jugendhilfeausschuss beschließt einen jährlichen Teilbetrag im Rahmen der zur Verfügung
stehenden Haushaltsmittel zur Förderung der Jugendverbandsarbeit. Dieser wird zur Förderung
der kontinuierlichen sinnstiftenden Arbeit der Jugendverbände auf der Grundlage der nachgewiesenen Mitgliederzahlen zum 1. Januar des der Förderung vorausgehenden Jahres ausgereicht.
Die Förderung zusätzlicher Projekte außerhalb der kontinuierlichen sinnstiftenden Arbeit der Jugendverbände erfolgt als Einzelfallentscheidung und nicht aus dem Teilbetrag für Jugendverbandsarbeit.
7.4
Bildungsmaßnahmen der Jugendverbände
Der Jugendhilfeausschuss beschließt einen jährlichen Teilbetrag im Rahmen der zur Verfügung
stehenden Haushaltsmittel zur Förderung von Bildungsmaßnahmen der Jugendverbände.
Förderfähig sind Maßnahmen im Bereich der Jugendverbandsarbeit mit allgemeinen, politischen,
sozialen, gesundheitlichen, kulturellen, naturkundlichen und technischen Bildungsinhalten mit
Leipziger Teilnehmer-/innen bis zum vollendeten 27. Lebensjahr.
Für die Fortbildung und Beratung der haupt-, neben- und ehrenamtlichen Mitarbeiter im Bereich
der Jugendverbandsarbeit werden Zuwendungen nur gewährt, wenn deren Fortbildung nicht Bestandteil der Förderung anderer von der Stadt Leipzig geförderter Maßnahmen ist.
Die Zuwendung erfolgt als Festbetrag in Höhe von bis zu 7,50 € pro Tag und Teilnehmer/-in für
ein- und mehrtägige Projekte, wobei die Höchstförderdauer sechs Tage beträgt.
Vom Zuwendungsempfänger ist ein Eigenanteil einschließlich Teilnehmerbeitrag von wenigstens
15 Prozent der Gesamtaufwendungen zu erbringen. Um volle Förderung zu erhalten, müssen mindestens durchschnittlich sechs Bildungseinheiten pro Tag stattfinden.
Zuwendungsfähig sind insbesondere Aufwendungen für den Reiseweg, Unterkunft und Verpflegung sowie für inhaltliche Arbeit.
Stand: 15.10.2018; 51.3, BU
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Die Betreuer-/innen müssen in Besitz der Jugendleitercard (Juleica) oder Fachkraft im Sinne von
§ 72 Abs. 1 SGB VIII sein. Bei Sportvereinen wird auch die Trainer-/ Übungsleiterausbildung anerkannt.
7.5
Förderung im investiven Bereich
Die Zuwendungen im investiven Bereich werden als Projektförderung gewährt.
Die Projektförderung dient der Bezuschussung einzelner, abgegrenzter Maßnahmen in einem zeitlich definierten Rahmen und zu einem inhaltlich bezogenen Zweck. Unter Maßnahmen sind Investitionen zu verstehen, die sich auf die Beschaffung oder die Herstellung eines Vermögensgegenstandes beziehen.
Sie erfolgt als Festbetrags- oder Anteilsfinanzierung auf der Grundlage eines Kosten- und Finanzierungsplans. Die Anteilsfinanzierung findet nur Anwendung, soweit sie zum Erlangen von Fördermitteln Dritter erforderlich ist.
Grundlagen für die Zuwendungen sind diejenigen Ausgaben, die notwendig für die Anschaffung
oder bauliche Realisierung der Maßnahme anfallen (zuwendungsfähige Gesamtausgaben). Der
Erwerb von Gegenständen bzw. beweglichen Anlagevermögen gilt als Investition, wenn die Ausgaben dafür 800 € je Gegenstand übersteigen und als zuwendungsfähig anerkannt werden.
Die Kosten für Baumaßnahmen sind als Kostenberechnung nach DIN 276, ggf. nach Bauobjekten
und Bauabschnitten unterteilt, vorzugsweise nach Gewerken, zu ermitteln, wobei diejenigen Kosten, für die eine Zuwendung beantragt wird, gesondert auszuweisen sind. Als Anlage sind, soweit
erforderlich, Kostenaufschlüsselungen oder Berechnungen anderer Art, deren Ergebnisse der Kostenermittlung zugrunde gelegt wurden, beizufügen.
Wenn mit Hilfe der Zuwendung Gegenstände erworben oder hergestellt werden die Anschaffungsund Herstellungskosten von 800 € übersteigen, ist im Zuwendungsbescheid anzugeben, wie lange
diese für den Zuwendungszweck gebunden sind.
Gegenstände, die zur Erfüllung des Zuwendungszwecks erworben oder hergestellt werden, sind
für den Zuwendungszweck zu verwenden und sorgfältig zu behandeln.
Der Zuwendungsempfänger darf über sie vor Ablauf der im Zuwendungsbescheid festgelegten
zeitlichen Bindung nicht anderweitig verfügen.
8.
8.1
Antragsverfahren
Antragstellung
Zuwendungen werden nur auf einen begründeten und mit den notwendigen Unterlagen versehenen schriftlichen Antrag (Anlage 1 bis 6) hin gewährt. Die Antragstellung erfolgt beim Amt für Jugend, Familie und Bildung, das im Rahmen der Antragsprüfung andere Dienststellen beteiligen
kann.
Der Antrag muss die zur Beurteilung der Notwendigkeit und Angemessenheit der Zuwendung erforderlichen Angaben enthalten. Dazu gehören auch Angaben über Ziele und Dringlichkeit des
Vorhabens, alternative Lösungsmöglichkeiten, die Höhe der erforderlichen Auszahlungen einschließlich etwaiger Folgekosten, den erzielbaren Nutzen, sowie ein Zeitplan für die Durchführung.
Im Antrag ist zu erklären, ob der Antragsteller allgemein oder für das betreffende Vorhaben zum
Vorsteuerabzug nach § 15 UStG berechtig ist. Ist dies der Fall, so hat der Antragsteller die sich
Stand: 15.10.2018; 51.3, BU
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ergebenden Vorteile auszuweisen und bei der Ermittlung der zuwendungsfähigen der zuwendungsfähigen Aufwendungen abzusetzen.
Der Antrag auf Projektförderung (Anlage 1 bis 5) umfasst insbesondere:
• Angaben zum Antragsteller (Kontaktdaten, vertretungsberechtigte Person(en), Kurzprofil,
Rechtsform und ggf. Satzung),
• Angaben zum Verwendungszweck in Form einer Beschreibung des Vorhabens unter Erläuterung der angestrebten Ziele und Zielgruppe(n) und ggf. der Faktoren, nach denen die
Wirkung des Vorhabens bewertet werden soll – bei Förderanträgen mit einer beantragten
Zuwendung über 30.000 € ist ein Raster zur qualifizierten Antragstellung zu verwenden
(Anlage 6),
• Angaben zu den Aufwendungen des Vorhabens (aufgegliedert nach einzelnen Positionen,
einschließlich der nicht zuwendungsfähigen Aufwendungen), sowie
• deren Finanzierung (Einnahmen, Dritt- und Eigenmittel) in Form eines jährlichen Kostenund Finanzierungsplans.
Der Antrag auf institutionelle Förderung (Anlage 1) umfasst insbesondere:
• Angaben zum Antragsteller (Kontaktdaten, vertretungsberechtigte Person(en), Kurzprofil,
Rechtsform und ggf. Satzung, Organisations- und Stellenplan, aktueller Jahresabschluss,
aktueller Geschäfts- oder Tätigkeitsbericht),
• Angaben zum Verwendungszweck in Form einer Beschreibung des Aufgaben- und Tätigkeitsbereichs des Empfängers unter Erläuterung der angestrebten Ziele und Zielgruppe(n)
und ggf. der Faktoren, nach denen die Wirkung der Tätigkeit bewertet werden soll – bei
Förderanträgen mit einer beantragten Zuwendung über 30.000 € ist ein Raster zur qualifizierten Antragstellung zu verwenden (Anlage 6),
• Angaben zu den Aufwendungen der Einrichtung bzw. des zu fördernden Teilbereichs in
Form einer aufgegliederten Darstellung der einzelnen Positionen sowie deren Finanzierung
(Einnahmen, Dritt- und Eigenmittel), beispielsweise in Form eines jährlichen Haushalts- oder Wirtschaftsplans,
• Angaben zu vorhandenen Mitteln (z.B. Rücklagen), die ggf. voll oder anteilig für den zu fördernden Aufgabenbereich zur Verfügung stehen.
Hat ein Zuwendungsempfänger für seine Institution oder für ein Vorhaben Zuwendungen von dritter Seite beantragt, so ist dieser Zuwendungsantrag sowie ggf. ein bereits ergangener Zuwendungsbescheid ebenfalls beizufügen.
8.2
Antragsfristen
Zuwendungsanträge grundsätzlich im laufenden Haushaltsjahr bis einschließlich 1. August für das
folgende Haushaltsjahr zu stellen. Ausnahmen sind dabei Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung nach Nr. 7.1 dieser Richtlinie sowie Maßnahmen der Internationalen Arbeit nach Nr. 7.2
dieser Richtlinie.
Bei Vorliegen eines zweijährigen Haushaltsplanes („Doppelhaushalt“) sind Zuwendungsanträge
grundsätzlich für einen Förderzeitraum von zwei Jahren zu stellen.
Anträge für den zweijährigen Förderzeitraum sind bis einschließlich 1. August des diesem Zeitraum vorausgehenden Jahres zu stellen. Der Beginn und das Ende des zweijährigen Förderzeitraumes wird durch den Zweijahreszeitraum des Doppelhaushaltes bestimmt und darf diesen nicht
überschreiten.
Zuwendungsanträge für Maßnahmen nach Nr. 7.1 bis 7.4 dieser Richtlinie (teilnehmerfinanzierte
Maßnahmen) sind auch bei Vorliegen eines Doppelhaushaltes nur für ein Kalenderjahr zu stellen.
Stand: 15.10.2018; 51.3, BU
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Später eingehende Anträge werden als Nachanträge behandelt und können nur berücksichtigt
werden, wenn nach Bearbeitung der fristgemäß eingereichten Anträge noch Haushaltsmittel vorhanden sind.
8.3
Vorzeitiger Maßnahmebeginn
8.3.1 Verbot des vorzeitigen Beginns von Maßnahmen
Zuwendungen werden zukunftsbezogen bewilligt, um einen bestimmten Zweck zu erfüllen. Eine
Förderung bereits begonnener oder durchgeführter Projekte ist grundsätzlich nicht zulässig.
Als Maßnahmebeginn ist grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- und Leistungsvertrages (ohne Rücktrittsrecht) zu werten. Der Zuwendungsempfänger
muss mit dem Beginn des Vorhabens warten, bis die Entscheidung durch einen Zuwendungsbescheid gefällt wurde. Der Zuwendungsempfänger hat mit Antragsstellung zu erklären, dass mit der
Maßnahme noch nicht begonnen wurde.
Das Verbot eines vorzeitigen Maßnahmebeginns gilt nicht bei der Fortsetzung jährlich wiederkehrender Vorhaben, für die im Haushaltsplan des Vorjahres Ausgaben bereitgestellt worden sind und
für die die Förderungsvoraussetzungen gleichgeblieben sind. Bereits im Vorjahr bewilligte Vorhaben
können danach weitergeführt werden.
Aus der kontinuierlichen Gewährung einer Förderung über einen Zeitraum mehrerer Jahre erwächst jedoch kein Rechtsanspruch auf Förderungsgewährung in jedem Jahr.
8.3.2 Ausnahmen vom Verbot
Ausnahmen vom Verbot eines vorzeitigen Maßnahmebeginns sind nur zulässig, wenn der vorzeitige Beginn aus begründetem Anlass durch Vorbescheid – ohne Rechtsanspruch auf eine spätere
Zuwendung – zugelassen wurde.
Mit Einreichen des Zuwendungsantrages ist die Genehmigung für einen vorzeitigen Vorhabenbeginn vor Projektbeginn zu beantragen. Erst nach dieser Genehmigung, die schriftlich zu erteilen ist,
kann mit dem Projekt begonnen werden. Die Ausnahmeregelung erstreckt sich auf den Zeitraum
zwischen Antragstellung und Bewilligung.
8.4
Antragsprüfung und Entscheidung
Die Förderanträge werden im Rahmen einer Einzelfallprüfung betriebswirtschaftlich und inhaltlich
geprüft. Das Ergebnis der Antragsprüfung wird im Verwaltungsvorschlag zur Förderung festgehalten. Über die Förderung entscheidet abschließend der Jugendhilfeausschuss anhand des Verwaltungsvorschlages.
8.5
Haushaltslose Zeit
Liegt zu Beginn eines neuen Haushaltsjahres noch kein rechtskräftiger Haushalt vor, werden Zuwendungen vorläufig gewährt, um eine bedarfsgerechte Bereitstellung an die Zuwendungsempfänger zu ermöglichen. Hierzu ergeht ein vorläufiger Zuwendungsbescheid.
9.
Bewilligungsverfahren
9.1
Zuwendungsbescheid
Stand: 15.10.2018; 51.3, BU
Seite 10 von 14
Die Bewilligung einer Zuwendung erfolgt durch schriftlichen Zuwendungsbescheid oder Zuwendungsvertrag (öffentlich-rechtlicher Vertrag nach § 54 VwVfG)
Bestandteil des Zuwendungsbescheides sind die Allgemeinen Nebenbestimmungen (ANBest) sowie bei Relevanz die Baufachlichen Nebenbestimmungen (NBest-Bau), die Auflagen und Bedingungen im Sinne des § 36 VwVfG sowie notwendige Erläuterungen enthalten. Die Beachtung ist
für den Zuwendungsempfänger verpflichtend und im Rahmen des Verwendungsnachweises zu
bestätigen.
9.2
Bewilligungszeitraum
9.2.1 Projektförderung
Bei Projektförderung richtet sich der Bewilligungszeitraum nach der Projektdauer. Der Zeitraum
des Doppelhaushaltes ist dabei jedoch nicht zu überschreiten.
9.2.2 Institutionelle Förderung
Die Zuwendungsgewährung ist auf höchstens zwei Jahre befristet und richtet sich bezüglich Beginn und Ende nach dem jeweiligen Doppelhaushalt.
10. Auszahlung der Zuwendung
10.1 Bestandskraft
Die bewilligte Zuwendung darf erst nach Bestandskraft (Ablauf der Rechtsbehelfsfrist) des Zuwendungsbescheides angefordert und ausgezahlt werden. Ein Teilwiderspruch gegen nicht bewilligte
Antragsbestandteile behindert die Bestandskraft des bewilligten Teiles nicht.
Verzichtet der Zuwendungsempfänger schriftlich auf die Einlegung eines Rechtsbehelfs (Anlage
7), führt dies zur vorzeitigen Bestandskraft des Zuwendungsbescheides.
10.2 Auszahlungsmodalitäten
Die Anforderung der Zuwendung bzw. eines Teilbetrages muss die zur Beurteilung des Mittelbedarfs erforderlichen Angaben enthalten. Die Auszahlung erfolgt anteilig mit den vorgesehenen eigenen und sonstigen Mitteln des Zuwendungsempfängers.
Die Zuwendungen dürfen nur insoweit und nicht eher ausgezahlt werden, als sie voraussichtlich
innerhalb von zwei Monaten nach Auszahlung für fällige Zahlungen im Rahmen des Zuwendungszwecks benötigt werden.
10.3 Abschlagszahlungen
Grundsätzlich können an Träger der freien Jugendhilfe, die zur kontinuierlichen Erfüllung von
Pflichtaufgaben Zuwendungen nach dieser Richtlinie erhalten, auf Antrag Abschlagszahlungen für
im Rahmen des Zuwendungsrechtes zulässige Zuwendungen ausgezahlt werden. Dies erfolgt
nach Erteilung eines Abschlagsbescheides (mit Haushaltsvorbehalt) unter dem Vorbehalt der
Rückforderung.
11. Nachweis der ordnungsgemäßen Verwendung
11.1 Verwendungsnachweis
Stand: 15.10.2018; 51.3, BU
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Zum Nachweis der zweckentsprechenden Verwendung der Zuwendung legt der Zuwendungsempfänger dem Amt für Jugend, Familie und Bildung einen Verwendungsnachweis (Anlage 9 bis 13)
vor. Dieser besteht aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis (Anlage 9).
Im Sachbericht sind die Verwendung der Zuwendung sowie das erzielte Ergebnis und seine Auswirkungen darzustellen und im Einzelnen zu erläutern. Tätigkeits-, Geschäfts-, Abschluss- und
Prüfungsberichte, etwaige Veröffentlichungen und dergleichen sind ggf. beizufügen.
Ab einer Zuwendung in Höhe von 30.000 € ist ein qualifizierter Sachbericht (Anlage 10) zu erstellen. Tätigkeits-, Geschäfts-, Abschluss- und Prüfungsberichte, etwaige Veröffentlichungen und
dergleichen sind ggf. beizufügen.
Im zahlenmäßigen Nachweis sind sämtliche mit dem Zuwendungszweck zusammenhängenden
Einzahlungen und Auszahlungen entsprechend der Gliederung des der Bewilligung zu Grunde
gelegten Haushalts- oder Wirtschaftsplans (institutionelle Förderung) bzw. Finanzierungsplans
(Projektförderung) summarisch darzustellen. Der zahlenmäßige Nachweis kann bei einer institutionellen Förderung, die sich nur auf einzelne Sparten der Institution bezieht, auf den geförderten
Bereich begrenzt werden.
Dem Verwendungsnachweis sind die Originalbelege (Einzahlungs- und Auszahlungsbelege) über
die Einzelzahlungen und die Verträge über die Vergabe von Aufträgen beizufügen. Die Belege
müssen so aufgeschlüsselt werden, dass sie prüfungsfähig sind. Ausgaben, die unzureichend
nachgewiesen sind, können nicht anerkannt werden.
Bei institutioneller Förderung ist die Vorlage des letzten Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und
Verlustrechnung) bzw. der letzten Jahresrechnung erforderlich.
Der Zuwendungsempfänger hat im Verwendungsnachweis zu bestätigen, dass die Ausgaben notwendig waren, dass wirtschaftlich und sparsam verfahren worden ist und die Angaben mit den
Büchern und Belegen übereinstimmen.
Für Maßnahmen nach Nr. 7.1 bis 7.4 dieser Richtlinie sind Teilnehmer/-innenlisten (Anlage 14)
einzureichen.
Das Amt für Jugend, Familie und Bildung und das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Leipzig sind
berechtigt, Bücher, Belege oder sonstige Geschäftsunterlagen anzufordern sowie die Verwendung
der Zuwendung durch örtliche Erhebung zu prüfen oder durch Beauftragte prüfen zu lassen. Der
Zuwendungsempfänger hat die erforderlichen Unterlagen bereitzuhalten und die notwendigen
Auskünfte zu erteilen.
11.2 Einfaches Verfahren
Für Zuwendungen bis einschließlich 15.000 € bei Einfachförderung ist unabhängig von der Zuwendungs- und Finanzierungsart ein einfaches Verfahren möglich.
Die einzureichenden Unterlagen bestimmen sich nach Nr. 11.1 dieser Richtlinie. Auf die Vorlage
der Bücher und Belege wird dagegen verzichtet. Das Recht der Nachforderung bzw. Einsichtnahme und Prüfung bleibt unberührt.
Der einfache Verwendungsnachweis (Anlage 12 und 13) ist durch einen Kassenprüfer des Zuwendungsempfängers (Verbände, Vereine) oder ggf. durch eine eigene Prüfungseinrichtung des Zuwendungsempfängers zu bestätigen. Sofern andere juristische Personen des öffentlichen Rechts
eine Prüfung durchführen, genügt der Nachweis dieses Prüfungsergebnisses.
Die Entscheidung über die Zulassung des einfachen Verwendungsnachweises ergeht im Zuwendungsbescheid.
Stand: 15.10.2018; 51.3, BU
Seite 12 von 14
11.3 Vorlagefrist
Der vollständige Verwendungsnachweis ist
• bei Projektförderung drei Monate nach Beendigung der Maßnahme, spätestens jedoch bis
zum 31. März des Folgejahres,
• bei institutioneller Förderung spätestens drei Monate nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes
dem Amt für Jugend, Familie und Bildung unaufgefordert vorzulegen.
In Ausnahmefällen kann das Amt für Jugend, Familie und Bildung die Vorlagefrist auf begründeten
Antrag des Zuwendungsempfängers verlängern.
11.4 Zwischennachweis
Wurde eine Zuwendung über den Zeitraum des Doppelhaushaltes gewährt, ist spätestens zwei
Monate nach Ablauf des Haushaltsjahres über die in diesem Jahr erhaltenen Mittel ein Zwischennachweis zu führen (Anlage 11). Auf die Vorlage der Bücher und Belege wird verzichtet.
12. Mitteilungspflichten des Zuwendungsempfängers
Der Zuwendungsempfänger ist verpflichtet, dem Amt für Jugend, Familie und Bildung unverzüglich
Sachverhalte anzuzeigen, wenn
• er nach Vorlage des Haushalts- oder Wirtschaftsplanes bzw. Finanzierungsplanes weitere
Zuwendungen für denselben Zweck bei anderen Stellen beantragt oder von ihnen erhält,
• sich eine Ermäßigung der Gesamtausgaben oder eine Änderung der Finanzierung ergibt,
• der Verwendungszweck oder sonstige für die Bewilligung der Zuwendung maßgebliche
Umstände sich ändern oder wegfallen,
• sich herausstellt, dass der Zuwendungszweck nicht oder mit der bewilligten Zuwendung
nicht zu erreichen ist,
• die ausgezahlten Beträge nicht innerhalb von zwei Monaten nach Auszahlung verbraucht
werden können, soweit die Auszahlung der Zuwendung nicht nach festen Zeitpunkten bestimmt wurde,
• Gegenstände nicht mehr entsprechend dem Zuwendungszweck genutzt bzw. nichtmehr
benötigt werden,
• es bei der Durchführung der Maßnahme terminliche Verschiebungen gibt,
• er beabsichtigt, Ziele und Maßnahmen zu ändern,
• sich der Stellenplan und/oder die Stellenbesetzung ändert,
• sich die Personalkosten ändern,
• sich Änderungen in der Vertretungsbefugnis des Zuwendungsempfängers ergeben haben,
• er seine Organisationsstruktur ändert,
• ein Insolvenzverfahren von bzw. gegen ihn beantragt oder eröffnet wird.
13. Rückforderung
Das Amt für Jugend, Familie und Bildung kann einen Zuwendungsbescheid mit Wirkung auch für
die Vergangenheit ganz oder teilweise zurücknehmen oder widerrufen und die Zuwendung, auch
wenn sie bereits verwendet worden ist, zurückfordern. Die zu erstattende Leistung wird durch
schriftlichen Bescheid festgesetzt.
14. Veröffentlichung im Zuwendungsbericht
Entsprechend dem Ratsbeschluss RBV-1286/12 – Zuwendungsbericht für Leipzig vom 18.07.2012
werden alle Zuwendungen der Stadt Leipzig an außerhalb der Stadtverwaltung stehende Stellen
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jährlich im Zuwendungsbericht unter Einhaltung der festgelegten datenschutzrechtlichen Bestimmungen erfasst und veröffentlicht. Der Zuwendungsempfänger erklärt mit der Unterschrift zum
Antrag sein Einverständnis zur Veröffentlichung.
15. In-Kraft-Treten
Die Fachförderrichtlinie tritt mit Beschlussfassung durch die Ratsversammlung in Kraft und setzt
damit die Fachförderrichtlinie der Stadt Leipzig über die Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe gemäß §§ 11 bis 14 und 16 SGB VIII (Beschluss Nr. VI-DS-03800-NF-02 der Ratsversammlung vom 13.12.2017) außer Kraft.
Die Fachförderrichtlinie wird auf der Internetseite der Stadt Leipzig und im Amtsblatt der Stadt
Leipzig veröffentlicht.
16. Anlagen
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Anlage 5
Anlage 6
Anlage 7
Anlage 8
Anlage 9
Anlage 10
Anlage 11
Anlage 12
Anlage 13
Anlage 14
Antrag Zuwendung
Antrag Zuwendung Jugendverbandsarbeit
Antrag Zuwendung Bildungsmaßnahme Jugendverbände
Antrag Zuwendung Maßnahme Kinder- und Jugenderholung
Antrag Zuwendung Internationale Maßnahme
Raster Qualifizierter Antrag
Formular Rechtsbehelfsverzicht
Formular Mittelabforderung
Verwendungsnachweis
Raster Qualifizierter Sachbericht
Zwischennachweis
Vereinfachter Verwendungsnachweis
Vereinfachter Verwendungsnachweis Ferien- und Bildungsmaßnahme
Teilnehmendenliste
Stand: 15.10.2018; 51.3, BU
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Stadt Leipzig / AfJFB
Abt. Jugendhilfe
Naumburger Straße 26
04229 Leipzig
Reg.-Nr.:
Ort:
Datum:
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung
Bezug:
Fachförderrichtlinie der Stadt Leipzig über die Förderung von
Trägern der freien Jugendhilfe
1. Antragsteller
Name/ Bezeichnung:
Anschrift:
Name
Telefon
Auskunft erteilt:
FAX
e-mail
IBAN
Bankverbindung:
BIC
Kreditinstitut
2. Maßnahme
Bezeichnung:
Standort: (Planungsraum/ Anschrift)
Durchführungszeitraum:
*
*
Projektförderung
Institutionelle Förderung
3. Gesamtausgaben
Höhe laut beiliegendem Ausgaben- und Finanzierungsplan:
0,00 €
Beantragte Zuwendung:
0,00 €
4. Finanzierungsplan
Eigenmittel:
0,00 €
Eigenleistungen
0,00 €
Drittmittel (bitte benennen)
0,00 €
Drittmittel (bitte benennen)
0,00 €
Drittmittel (bitte benennen)
0,00 €
Beantragte Zuwendung beim Amt für Jugend, Familie und Bildung
0,00 €
GESAMT:
0,00 €
5. Begründung
Bitte treffen sie Aussagen zur Notwendigkeit der Förderung, zur beantragten Förderhöhe, zum
Eigenanteil und ggf. alternativen Finanzierungsmöglichkeiten.
6. Erklärungen
Der Antragsteller erklärt,
- dass mit der Maßnahme noch nicht begonnen wurde und auch vor Bekanntgabe des
Zuwendungsbescheides nicht begonnen wird oder
- er vorzeitigen Maßnahmebeginn beantragt/ nicht beantragt *,
- er zum Vorsteuerabzug nicht berechtigt/ berechtigt * ist und dies bei der Berechnung der
Gesamtausgaben berücksichtigt hat,
- die Angaben in diesem Antrag einschließlich Anlagen vollständig und richtig sind und
- die Gesamtfinanzierung der Maßnahme gesichert ist.
* Nicht Zutreffendes bitte streichen.
7. Anlagen
Die nachfolgenden Anlagen sind Bestandteil dieses Antrages.
liegt dem
Antrag bei
liegt in
aktueller
Fassung vor
- Qualifizierte Antragstellung/ Konzeption/ Personalberechnung
- Ausgaben- und Finanzierungsplan
- Formblatt zur Berechnung der Ausgaben für Personal
- Formblatt zur Berechnung der Ausgaben für Honorarkräfte
- Stellenbeschreibungen und Qualifikationsnachweise (für Fachkräfte)
- Verträge und Nachweise zu allgemeinen Betriebsausgaben
- Satzung
- Vereinsregisterauszug
- Gemeinnützigkeitserklärung
- Geschäftsordnung
- Nachweis über die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe
- Vertretungsbefugnis laut Satzung (Unterschriftsproben)
- Zeichnungsbefugnis bei finanziellen Vorgängen (Unterschriftsproben)
Ort/ Datum
Stempel
Rechtsverbindliche Unterschrift(en)
Ausgaben und Finanzierungsplan des Jahres …
Blatt 1
Antragsteller:
Maßnahme:
Finanzierungsübersicht
Ausgabegruppen
AfJFB
Eigenmittel
EigenDrittmittel (bitte Drittmittel (bitte Drittmittel (bitte
benennen)
benennen)
benennen)
leistungen *
Gesamt
Personalausgaben für Fachkräfte incl. Berufsgenossenschaft und Insolvenzgeldumlage: Name, Tätigkeit, Qualifikation, VzÄ, Einstufung
0,00
////
Summen
Spalte H und I
müssen
übereinstimmen
0,00
#BEZUG!
#BEZUG!
0,00
#BEZUG!
#BEZUG!
0,00
#BEZUG!
#BEZUG!
0,00
#BEZUG!
#BEZUG!
0,00
#BEZUG!
#BEZUG!
0,00
#BEZUG!
#BEZUG!
0,00
#BEZUG!
#BEZUG!
0,00
#BEZUG!
#BEZUG!
0,00
#BEZUG!
#BEZUG!
0,00
0,00
0,00
kurzzeitig/geringfügig Beschäftigte
Freiwilligendienste
Zwischensumme:
Ausgaben und Finanzierungsplan des Jahres …
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
#BEZUG!
Blatt 2
Finanzierungsübersicht
Ausgabegruppen
AfJFB
Eigenmittel
Eigenleistungen
Drittmittel (bitte Drittmittel (bitte Drittmittel (bitte
benennen)
benennen)
benennen)
Gesamt
Allgemeine Betriebsausgaben:
Miete/ Pacht
Betriebskosten laut Mietvertrag
Energie
Wasser
Heizung
Müllabfuhr
Schornsteinreinigung
Anliegerkosten *
gesetzlich vorgeschriebene Versicherungen
Wartung (gesetzlich oder vertraglich)
Zwischensumme:
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Sach- und Verwaltungsausgaben:
Umlage für Leitung, Geschäftsführung, Verwaltung
incl. Berufsgenossenschaft und Lohnrechnung *
0,00
Büromaterial, Telefongebühren, Porto, Reinigung
incl.-material, Hygieneartikel, Fahrten, Transporte,
Reparaturen incl.-material, Wartung, Haushaltwaren
0,00
Fachliteratur, Fortbildung, Öffentlichkeitsarbeit
Honorare
Ausstattung bis 800 € (siehe Untersetzung*)
Supervision/ Coaching
Künstlersozialkasse
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Zwischensumme:
0,00
0,00
0,00
0,00
Ausgaben und Finanzierungsplan des Jahres 2019
0,00
0,00
0,00
Blatt 3
Finanzierungsübersicht
Summe Spalte
H und I muss
übereinstimmen
0,00
Ausgabegruppen
AfJFB
Eigenmittel
Eigenleistungen
Drittmittel (bitte Drittmittel (bitte Drittmittel (bitte
benennen)
benennen)
benennen)
Gesamt
Inhaltliche Ausgaben:
Ausgaben für die unmittelbare Arbeit mit Kindern
und Jugendlichen *
GEMA/ GEZ
Speisen und Getränke (nur mobile
Jugendsozialarbeit § 13 SGB VIII)
KFZ-Haltung (nur mobile Jugendsozialarbeit § 13
SGB VIII und Spielmobilarbeit § 11 SGB VIII)
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Zwischensumme:
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Investive Ausgaben:
Ausstattung über 800 € (siehe Untersetzung*)
Baumaßnahmen *
Zwischensumme:
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Ausgaben und Finanzierungsplan des Jahres 2019
0,00
0,00
0,00
Blatt 4
Finanzierungsübersicht
Ausgabegruppen
AfJFB
Eigenmittel
Eigenleistungen
Drittmittel (bitte Drittmittel (bitte Drittmittel (bitte
benennen)
benennen)
benennen)
Gesamt
ZUSAMMENFASSUNG:
Personalausgaben
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Allgemeine Betriebsausgaben
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Sach- und Verwaltungsausgaben
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Inhaltliche Ausgaben
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Investive Ausgaben
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
GESAMT:
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Anteil an den Gesamtausgaben in %: (Werte
erscheinen nach Eintragen des ersten Betrages.)
#DIV/0!
#DIV/0!
#DIV/0!
#DIV/0!
#DIV/0!
#DIV/0!
0,00
* Die gekennzeichneten Positionen (Eigenleistungen, Anliegerkosten, Umlage, Ausstattungen bis/über 800 €, Ausgaben für die unmittelbare Arbeit
mit Kindern und Jugendlichen sowie Baumaßnahmen sind auf einem gesonderten Blatt kurz zu erläutern. Die Untersetzungen sind Teil der
Prüfung und tragen nach Bestätigung verbindlichen Charakter
Berechnung der Ausgaben für Honorarkräfte
Lfd.
Name/ Tätigkeit
Nr.
Honorarkräfte
Dauer der
Tätigkeit
HHJ 20…
Anzahl der
Vergütung pro
Stunden pro
Stunde
Woche
Gesamtausgaben
Anzahl der Wochen
1
0,00 €
2
0,00 €
3
0,00 €
4
0,00 €
5
0,00 €
6
0,00 €
7
0,00 €
8
0,00 €
9
0,00 €
10
0,00 €
GESAMT/
JAHR:
0,00 €
Berechnung der Ausgaben für Personal (Fachkräfte)
HHJ 20..
Name:
Tätigkeit:
Qualifikation:
Maßnahme:
Verein:
Vergütungsgruppe:
Tarif:
Stunden pro Woche/ VzÄ:
Personalausgaben von - bis:
Monatliche Vergütung
monatlich gesamt
Zwischensumme:
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
Pflegeversicherung
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Rentenversicherung
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Arbeitslosenversicherung
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Krankenversicherung
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Insolvenzgeldumlage
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Umlage U1
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Umlage U2
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Zwischensumme:
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
Monatsbruttovergütung:
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
Arbeitgeberanteile
Altersvorsorge
Anzahl der Monate
Jahresbruttovergütung:
Sonderzuwendung incl. AG-Anteil
Jahresgesamtbetrag:
Berufsgenossenschaft
Gesamt pro Zeitraum:
GESAMT/ JAHR:
0,00 €
Anlage 2
Stadt Leipzig / AfJFB
Abt. Planung und Fachaufsicht
Naumburger Straße 26
04229 Leipzig
Reg.-Nr.:
Ort:
Datum:
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung
Jugendverbandsarbeit
Bezug:
Fachförderrichtlinie der Stadt Leipzig über die Förderung von
Trägern der freien Jugendhilfe
1. Antragsteller
Name/ Bezeichnung:
Anschrift:
Name
Auskunft erteilt:
Telefon
FAX
e-mail
IBAN
Bankverbindung:
BIC
Kreditinstitut
2. Maßnahme
Bezeichnung:
Anzahl der Mitglieder:
Anzahl der Jugendgruppen:
Standort:
Durchführungszeitraum:
3. Beantragte Zuwendung
Es wird eine Zuwendung als Festbetragsfinanzierung beantragt in Höhe von:
0,00 €
Die Berechnung der beantragten Zuwendung ergibt sich aus der beiliegenden Anlage Ausgaben- und Finanzierungsplan.
Anlage2.xlsAntrag-2019
31.08.2018
1
4. Erläuterungen zum Ausgaben- und Finanzierungsplan (Anlage)
5. Erklärungen
Der Antragsteller erklärt,
- dass mit der Maßnahme noch nicht begonnen wurde und auch vor Bekanntgabe des
Zuwendungsbescheides nicht begonnen wird oder
- er vorzeitigen Maßnahmebeginn beantragt/ nicht beantragt *,
- er zum Vorsteuerabzug nicht berechtigt/ berechtigt * ist und dies bei der Berechnung der
Gesamtausgaben berücksichtigt hat,
- die Angaben in diesem Antrag einschließlich Anlagen vollständig und richtig sind und
- die Gesamtfinanzierung der Maßnahme gesichert ist.
* Nicht Zutreffendes bitte streichen.
6. Anlagen
Die nachfolgenden Anlagen sind Bestandteil dieses Antrages.
liegt dem
Antrag bei
liegt in
aktueller
Fassung vor
- Jahresplan/ Konzeption
- Nachweis zum Mitgliederstand per 01.01. des Jahres der
Antragstellung
- Ausgaben- und Finanzierungsplan
- Verträge und Nachweise zu allgemeinen Betriebsausgaben
- Satzung
- Vereinsregisterauszug
- Gemeinnützigkeitserklärung
- Vertretungsbefugnis laut Satzung (Unterschriftsproben)
- Zeichnungsbefugnis bei finanziellen Vorgängen (Unterschriftsproben)
Ort/ Datum
Anlage2.xlsAntrag-2019
Stempel
31.08.2018
Rechtsverbindliche Unterschrift(en)
2
Anlage 2.1
Ausgaben und Finanzierungsplan des Jahres 20... (Jugendverbandsarbeit)
Antragsteller:
Maßnahme:
Finanzierungsübersicht
Ausgabegruppen
AfJFB
Eigenmittel
Eigenleistungen *
Drittmittel
Drittmittel
Drittmittel
Miete/ Pacht/ Betriebsausgaben laut Nachweis
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Honorare
Aufwandsentschädigungen
Sachausgaben
Materialien
Anschaffungen
Fahrtkosten
Öffentlichkeitsarbeit
Bildungsmaßnahmen
Kurzfreizeiten
GESAMT:
Gesamt
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Die Ausgabegruppen sind bitte auf Seite 2 des Antrages kurz zu erläutern.
Anlage2.xlsAFP-2019
31.08.2018
12
Anlage 3
Stadt Leipzig / AfJFB
Abt. Jugendhilfe
Naumburger Straße 26
04229 Leipzig
Reg.-Nr.:
Ort:
Datum:
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung
Bildungsmaßnahmen der
Jugendverbände
Bezug:
Fachförderrichtlinie der Stadt Leipzig über die Förderung von Trägern der
freien Jugendhilfe
1. Antragsteller
Name/ Bezeichnung:
Anschrift:
Name
Auskunft erteilt:
Telefon
FAX
e-mail
IBAN
Bankverbindung:
BIC
Kreditinstitut
2. Maßnahme
Bezeichnung:
Anzahl der Teilnehmer/
Teilnehmerinnen:
- davon mit Jugendleitercard (Juleica) oder
adäquater Ausbildung
Anzahl der Betreuer/
Betreuerinnen:
Anzahl der Referenten:
Ort der Durchführung/
Bundesland/ Staat:
vom:
bis zum:
Durchführungszeitraum:
Anzahl der Tage (Anund Abreise = 1 Tag:
3. Beantragte Zuwendung
Es wird eine Zuwendung beantragt in Höhe von:
Anlage3.xlsAntrag-2019
31.08.2018
0,00 €
1
4. Ausgaben- und Finanzierungsplan
Einnahmen
Ausgaben
Teilnehmerbeitrag pro
Teilnehmer
Teilnehmerbeitrag pro
Betreuer
Teilnehmerbeiträge
gesamt
Eigenmittel (mindestens
15 % der Gesamtausg.)
weitere Mittel (bitte
benennen)
Fahrtkosten
Übernachtungskosten
0,00 Verpflegungskosten
Programmkosten
Honorare
weitere Ausgaben (bitte
benennen)
beantragter Zuschuss
Gesamteinnahmen:
0,00 €
0,00 Gesamtausgaben:
4. Erklärungen
Der Antragsteller erklärt,
- dass mit der Maßnahme noch nicht begonnen wurde und auch vor Bekanntgabe des
Zuwendungsbescheides nicht begonnen wird oder
- er vorzeitigen Maßnahmebeginn beantragt/ nicht beantragt *,
- er zum Vorsteuerabzug nicht berechtigt/ berechtigt * ist und dies bei der Berechnung der
Gesamtausgaben berücksichtigt hat,
- die Angaben in diesem Antrag einschließlich Anlagen vollständig und richtig sind und
- die Gesamtfinanzierung der Maßnahme gesichert ist.
* Nicht Zutreffendes bitte streichen.
5. Anlagen
Die nachfolgenden Anlagen sind Bestandteil dieses Antrages.
liegt dem
Antrag bei
liegt in
aktueller
Fassung vor
- Konzeption incl. Ablauf- und Zeitplan
- Jugendleitercard (Juleica) oder Nachweis einer adäquaten Ausbildung
- Satzung
- Vereinsregisterauszug
- Gemeinnützigkeitserklärung
- Vertretungsbefugnis laut Satzung (Unterschriftsproben)
- Zeichnungsbefugnis bei finanziellen Vorgängen (Unterschriftsproben)
Ort/ Datum
Rechtsverbindliche Unterschrift(en)
Stempel
Hinweise: Die Höchstförderdauer beträgt 6 Tage.
Förderfähig sind Maßnahmen im Bereich der außerschulischen Jugendbildung für 12 - 27Jährige sowie Fortbildung
und Beratung der haupt-, neben- und ehrenamtlichen Mitarbeiter im Bereich der Jugendverbandsarbeit.
Der Bildungsanteil muss mindestens durchschnittlich 6 Einheiten von jeweils 45 min. pro Tag,
am An- und Abreisetag zusammen ebenfalls 6 Einheiten zu jeweils 45 min. umfassen.
Anlage3.xlsAntrag-2019
31.08.2018
2
Anlage 4
Stadt Leipzig / AfJFB
Abt. Planung und Fachaufsicht
Naumburger Straße 26
04229 Leipzig
Reg.-Nr.:
Ort:
Datum:
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung
Maßnahmen der Kinder- und
Jugenderholung
Bezug:
Fachförderrichtlinie der Stadt Leipzig über die Förderung von Trägern der
freien Jugendhilfe
1. Antragsteller
Name/ Bezeichnung:
Anschrift:
Name
Auskunft erteilt:
Telefon
FAX
e-mail
IBAN
Bankverbindung:
BIC
Kreditinstitut
2. Maßnahme
Bezeichnung:
Anzahl der Teilnehmer/
Teilnehmerinnen aus
Leipzig:
- davon mit Jugendleitercard (Juleica) oder
adäquater Ausbildung
Anzahl der Betreuer/
Betreuerinnen:
Ort der Durchführung/
Bundesland/ Staat:
Durchführungszeitraum:
vom:
bis zum:
Anzahl der Tage (Anund Abreise = 1 Tag:
3. Beantragte Zuwendung
Es wird eine Zuwendung beantragt in Höhe von:
0,00 €
4. Ausgaben- und Finanzierungsplan
Anlage4.xlsAntrag-2016
31.08.2018
1
Einnahmen
Ausgaben
Teilnehmerbeitrag pro
Kind/ Jugendllicher
Teilnehmerbeitrag pro
Betreuer
Teilnehmerbeiträge
gesamt
Eigenmittel (in der Regel
mind. 5 % der
Gesamtausgaben)
weitere Mittel (bitte
benennen)
Fahrtkosten
Übernachtungskosten
0,00 Verpflegungskosten
weitere Ausgaben (bitte
benennen)
beantragter Zuschuss
Gesamteinnahmen:
0,00 €
0,00 Gesamtausgaben:
4. Erklärungen
Der Antragsteller erklärt,
- dass mit der Maßnahme noch nicht begonnen wurde und auch vor Bekanntgabe des
Zuwendungsbescheides nicht begonnen wird oder
- er vorzeitigen Maßnahmebeginn beantragt/ nicht beantragt *,
- er zum Vorsteuerabzug nicht berechtigt/ berechtigt * ist und dies bei der Berechnung der
Gesamtausgaben berücksichtigt hat,
- die Angaben in diesem Antrag einschließlich Anlagen vollständig und richtig sind und
- die Gesamtfinanzierung der Maßnahme gesichert ist.
* Nicht Zutreffendes bitte streichen.
5. Anlagen
Die nachfolgenden Anlagen sind Bestandteil dieses Antrages.
liegt dem
Antrag bei
liegt in
aktueller
Fassung vor
- Konzeption
- Jugendleitercard (Juleica) oder Nachweis einer adäquaten Ausbildung
- Satzung
- Vereinsregisterauszug
- Gemeinnützigkeitserklärung
- Vertretungsbefugnis laut Satzung (Unterschriftsproben)
- Zeichnungsbefugnis bei finanziellen Vorgängen (Unterschriftsproben)
Ort/ Datum
Rechtsverbindliche Unterschrift(en)
Stempel
Hinweise:
Förderfähig sind Maßnahmen während der Schulferien mit mindestens 5 und höchstens 15 Übernachtungen.
Die Höhe der beantragten Zuwendung darf die Teilnehmerbeiträge nicht überschreiten.
Gefördert werden Schülerinnen und Schüler der allgemein bildenden Schulen (Grund-, Mittel-, Förderschulen und
Gymnasien in öffentlicher und freier Trägerschft ohne berufsbildende Schulen).
Anlage4.xlsAntrag-2016
31.08.2018
2
Stadt Leipzig / AfJFB
Abt. Jugendhilfe
Naumburger Straße 26
04229 Leipzig
Reg.-Nr.:
Ort:
Datum:
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung
Internationale Maßnahmen
Bezug:
Fachförderrichtlinie der Stadt Leipzig über die Förderung von Trägern der
freien Jugendhilfe
1. Antragsteller
Name/ Bezeichnung:
Anschrift:
Name
Auskunft erteilt:
Telefon
FAX
e-mail
IBAN
Bankverbindung:
BIC
Kreditinstitut
2. Maßnahme
Bezeichnung:
- davon Leipziger
Teilnehmer-/innen
Anzahl der Teilnehmer/
Teilnehmerinnen
von 12 - 27 Jahren:
- davon ausländ.
Teilnehmer-/innen
- davon mit Jugendleitercard (Juleica) oder
adäquater Ausbildung
Anzahl der Betreuer/
Betreuerinnen:
Partnerorganisation:
Ort der Durchführung/
Bundesland/ Staat:
vom:
bis zum:
Durchführungszeitraum:
Anzahl der Tage (Anund Abreise = 1 Tag:
3. Beantragte Zuwendung
Es wird eine Zuwendung beantragt in Höhe von:
~1033002.xlsAntrag-2019
27.09.2018
0,00 €
1
4. Ausgaben- und Finanzierungsplan
Einnahmen
Ausgaben
Teilnehmerbeitrag pro
Leipziger Jugendllicher
Teilnehmerbeitrag pro
Betreuer
Teilnehmerbeiträge
gesamt
Eigenmittel (in der Regel
mind. 5 % der
Gesamtausgaben)
weitere Mittel (bitte
benennen)
Fahrtkosten
Übernachtungskosten
0,00 Verpflegungskosten
weitere Ausgaben (bitte
benennen)
beantragter Zuschuss
Gesamteinnahmen:
0,00 €
0,00 Gesamtausgaben:
4. Erklärungen
Der Antragsteller erklärt,
- dass mit der Maßnahme noch nicht begonnen wurde und auch vor Bekanntgabe des
Zuwendungsbescheides nicht begonnen wird oder
- er vorzeitigen Maßnahmebeginn beantragt/ nicht beantragt *,
- er zum Vorsteuerabzug nicht berechtigt/ berechtigt * ist und dies bei der Berechnung der
Gesamtausgaben berücksichtigt hat,
- die Angaben in diesem Antrag einschließlich Anlagen vollständig und richtig sind und
- die Gesamtfinanzierung der Maßnahme gesichert ist.
* Nicht Zutreffendes bitte streichen.
5. Anlagen
Die nachfolgenden Anlagen sind Bestandteil dieses Antrages.
liegt dem
Antrag bei
liegt in
aktueller
Fassung vor
- Konzeption
- Jugendleitercard (Juleica) oder Nachweis einer adäquaten Ausbildung
- Satzung
- Vereinsregisterauszug
- Gemeinnützigkeitserklärung
- Vertretungsbefugnis laut Satzung (Unterschriftsproben)
- Zeichnungsbefugnis bei finanziellen Vorgängen (Unterschriftsproben)
Ort/ Datum
Rechtsverbindliche Unterschrift(en)
Stempel
Hinweise:
Zuwendungsfähig sind Ausgaben für Transport, Unterkunft und Verpflegung.
Förderfähig sind Maßnahmen mit mindestens 3 und höchstens 15 Übernachtungen.
Die Höhe der beantragten Zuwendung darf die Teilnehmerbeiträge nicht überschreiten.
~1033002.xlsAntrag-2019
27.09.2018
2
Anlage 6
Antragsraster für Leistungen nach §§ 11-14 und § 16 SGB VIII
Raster zur qualifizierten Antragstellung für Maßnahmen im Bereich der Kinder- und
Jugendförderung nach §§ 11 – 14 und § 16 SGB VIII
Bitte machen Sie zu allen Gliederungspunkten und den zugehörigen Anstrichen entsprechende
Aussagen. Alle kursiv gesetzten Angaben sind nicht Bestandteil des Rasters und dienen der
qualitativen und quantitativen Konkretisierung der zu erfolgenden Angaben und Aussagen bzw. der
Beispielgebung. Der Umfang des Antrages ist auf max. 20 DIN A4 Seiten zu begrenzen.
0.
Allgemeine Angaben (max. ½ Seite)
Bezeichnung der Maßnahme
(Name)
Maßnahmezeitraum
(Dauer der Maßnahme)
Träger der Maßnahme
(Name, Anschrift, Tel., Fax, e-mail, www., Ansprechpartner)
Ort der Maßnahme
(Name, Anschrift, Tel., Fax, e-mail, www., Ansprechpartner)
Gesetzliche Grundlagen der Maßnahme
(kurze Benennung der maßgeblichen gesetzlichen Grundlagen nach SGB VIII)
Allgemeine Beschreibung der Maßnahme
(kurze zusammenfassende Beschreibung der Maßnahme)
1.
Sozialräumliche und bedarfsorientierte Einordnung der Maßnahme (max. 1 Seite)
(Treffen Sie Aussagen und Nachweise zum aktuellen Bedarf der beantragten Maßnahme im Sozialraum
anhand von sozialräumlichen Gegebenheiten und zielgruppenorientierten Erhebungen,
Bedürfnisermittlungen, Besonderheiten u.ä.)
2.
Zielgruppen (max. 1 Seite)
(Treffen Sie klare und differenzierte Aussagen zu den Zielgruppen und deren Bedarfen)
3.
Leistungsinhalte (max. 5 Seiten)
(Beschreiben Sie Ihre Leistungsinhalte im Bezug auf die Zielgruppen und die sozialräumlichen
Gegebenheiten)
3.1.
Ziele der Maßnahme
(Benennen Sie konkrete Wirkungs- und Handlungsziele, auch unter Berücksichtigung der
verschiedenen Zielgruppen. Benennen Sie Indikatoren zur Zielüberprüfung und entsprechende
Messverfahren)
3.2.
Methoden
(Benennen Sie konkrete Methoden, Handlungsschritte oder Vorgehensweisen zur Zielerreichung im
Bezug auf die Zielgruppe)
4.
4.1.
Leistungsumfang (max. 4 Seiten)
Öffnungs-/Projekt-/Beratungs-/Kontaktzeiten
(Machen Sie konkrete Angaben zu den geplanten Zeiten im Maßnahmezeitraum)
4.2.
Angebote, Kurse, Projekte und sonstige Leistungen
(Machen Sie konkrete Angaben mit Durchführungszeiten und Platzkapazitäten zu den geplanten
Angeboten, Kursen, Projekten und sonstigen Leistungen im Maßnahmezeitraum)
4.3.
Gremien- und Öffentlichkeitsarbeit, Kooperationsformen
(Treffen Sie konkrete Aussagen zu Gremien, Arbeitskreisen, Kooperationen und anderer Aktivitäten mit
Inhalt/Ziel und Häufigkeit in denen Vertreter der Maßnahme mitwirken)
Stadt Leipzig – Amt für Jugend, Familie und Bildung
Seite 1 von 2
Antragsraster für Leistungen nach §§ 11-14 und § 16 SGB VIII
5.
Beteiligungsformen (max. 1 Seite)
(Treffen Sie Aussagen zu den Beteiligungsformen von Kindern und Jugendlichen in der Maßnahme)
6.
Räume und Ausstattung (max. 1 Seite)
(Treffen Sie Aussagen zu den Räumlichkeiten mit Größe, Ausstattung und überwiegendem
Nutzungszweck, bei Veränderungen und Neuanträgen bitte Skizze beifügen)
7.
Personal (max. 2 Seiten)
7.1.
Personalberechnung
(Berechnen Sie den Arbeitszeitbedarf für den beschriebenen Leistungsumfang einschließlich aller damit
im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten und dem sich daraus ergebenden Personalbedarf)
7.2.
Personaleinsatz
(Treffen Sie Aussagen zu allen Personen, die in der Maßnahme beschäftigt werden sollen, mit
Anstellungsverhältnis, Funktion, Name, VzÄ bzw. Stunden/Woche bei Honorar, Praktikanten, Freiwilligen
u.ä., Laufzeit bei Befristung und Qualifikation gemäß nachfolgender Tabelle)
Anstellung/Funktion
Name
VzÄ // h/Woche // Laufzeit
Qualifikation
fest/Maßnahmeltg.
fest/Mitarbeiterin
Sonstige/Mitarbeiter
Mustermann
Musterfrau
Müller
1,0
0,8
0,75 //01.10.09-30.06.10
Dipl. Soz.päd.
staatl. anerk. Erzieherin
Bäcker
Meier
Schulze
8h/Woche //nicht Juli/Aug//10
25h/Woche //ab 01.08.10
Keramikmeister
Grundstudium Soz.Päd.
(AGH, KoKo, ABM o.ä.)
Honorar/Keramik
Praktikant/Medien
8.
Qualitätsentwicklung/-sicherung (max. 5 Seiten)
(Darlegung der Eignung des Maßnahmeträgers)
(Treffen Sie Aussagen zu Erfahrungen, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit des Trägers)
8.1.
Strukturqualität
(Nennen Sie Maßnahmen und Standards zur Sicherung der Strukturqualität auf der Träger- und
Maßnahmeebene und in der Teamarbeit. z.B. Leitbild, fachl. Standards, Vertretungsregelungen u.a.)
8.2.
Prozessqualität
(Nennen Sie Maßnahmen und Standards zur Sicherung der Prozessqualität auf der Träger- und
Maßnahmeebene, wie z.B. Formen und Methoden der Personal- und Teamentwicklung, Begleitung der
konzeptionellen Umsetzung u.a.)
8.3.
Ergebnisqualität
(Nennen Sie Maßnahmen und Standards zur Sicherung der Ergebnisqualität auf der Träger- und
Maßnahmeebene. z.B. Formen und Methoden der Evaluation, Bestimmung des Zielerreichungsgrades,
Umsetzung der Ergebnisse auf die weitere Konzeptentwicklung u.a.)
Stadt Leipzig – Amt für Jugend, Familie und Bildung
Seite 2 von 2
Anlage
Anlage7 V
▼ Bitte senden an:
Eingangsvermerk
Rechtsbehelfsverzicht
Zuwendungsempfänger/in
Zuwendungszweck
bewilligte Summe
Aktenzeichen des Zuwendungsbescheides
Ausstellungsdatum des Zuwendungsbescheides
Eingangsdatum des Zuwendungsbescheides
Wir verzichten auf die Einlegung eines Rechtsbehelfs gegen den Zuwendungsbescheid, um
dessen Bestandskraft vorzeitig herbeizuführen und damit die Auszahlung der Mittel zu
beschleunigen.
Leipzig,
Rechtsverbindliche Unterschriften
Anlage 8
Mittelabforderung Kinder- und Jugendförderung (ohne Schulsozialarbeit)
OE-Nummer
Bearbeitung durch
Datum der Mittelabforderung
51.31
MB-51310-599999999-001
Angaben zur Zahlung
Zahlungszweck
Zahlungsempfänger/in
Anschrift (Straße/Haus-Nr./PLZ/Ort)
Betrag / Höhe der Abforderung
für Monat(e) gemäß Richtlinie
Reg. Nr.
IBAN
Angaben zur Kontierung (wird durch AfJFB ausgefüllt)
Sachkonto
PSP-Element / Kostenstelle / Innenauftrag
Weitere Angaben
Maßnahme nach ☐ §11
Stempel des Trägers
☐ §12
☐ §13
☐ §14
Unterschrift des Träger
Das Formular ist am PC auszufüllen, auszudrucken und zu senden an:
Zentraler Rechnungseingang
c/o Stadt Leipzig
51310
Postfach 10 05 51
04005 Leipzig
☐ §16 SGB VIII
Stadt Leipzig / AfJFB
Abt. Jugendhilfe
Naumburger Straße 26
04229 Leipzig
Ort:
Datum:
Verwendungsnachweis
Gewährung einer Zuwendung aus Haushaltsmitteln der Stadt
Leipzig - Amt für Jugend, Familie und Bildung
Zuwendungsempfänger:
Zuwendungszweck bzw.
Maßnahmebezeichnung:
Durchführungszeitraum:
Zuwendungsbescheid vom:
Reg.-Nr.:
Höhe der Zuwendung:
Zuwendungsart:
Finanzierungsart:
1. Sachbericht:
Gemäß Rastervorgabe zum qualifizierten Sachbericht für Maßnahmen im Bereich der Kinder- und
Jugendförderung nach §§ 11 – 14 und § 16 SGB VIII
2.1 Zahlenmäßiger Nachweis der Einnahmen:
SOLL
laut Ausgaben- und
Finanzierungsplan
IST
laut Abrechnung
SOLL/ IST
Abweichung
Eigenmittel
0,00
Eigenleistungen
0,00
Leistungen Dritter (ohne öffentliche
Förderung)
Öffentliche Förderung (ohne AfJFB)
0,00
0,00
0,00
Stadt Leipzig/ AfJFB
weitere nicht geplante Einnahmen
(z.B. Gutschriften, Erstattungen von
Betriebskosten oder von
Versicherungen, Rückerstattungen
aus Umlagen, Einnahmen aus
privaten Telefongesprächen)
0,00
GESAMT
0,00
0,00
0,00
0,00
Alle Einnahmen sind im Formblatt "Einzelnachweis der Einnahmen" aufzuführen und durch entsprechende Unterlagen oder
Bescheide nachzuweisen.
2.2 Zahlenmäßiger Nachweis der Ausgaben:
Anlage9.xls
27.09.2018
1
SOLL
laut Ausgaben- und
Finanzierungsplan
IST
laut Abrechnung
SOLL/ IST
Abweichung
Personalausgaben (Fachkräfte incl.
Berufsgenossenschaft)
Personalausgaben (geringfügig
Beschäftigte, Freiwilligendienste)
Allg. Betriebsausgaben (Miete/Pacht,
Betriebskosten, Anliegerkosten,
Versicherungen, Wartung)
Umlage (Leitung, Geschäftsführung,
Verwaltung, Lohnrechnung incl.
Berufsgenossenschaft)
0,00
0,00
0,00
0,00
Büromaterial, Telefongebühren, Porto,
Reinigung, Hygieneartikel, Fahrten,
Transporte, Reparaturen, Wartung
0,00
Fachliteratur, Fortbildung,
Öffentlichkeitsarbeit
Honorare
Ausstattung bis 800 €
Supervision/ Coaching
Ausgaben für die unmittelbare Arbeit mit
Kindern und Jugendlichen
GEMA/ GEZ
Speisen und Getränke (nur mobile
Jugendsozialarbeit § 13 SGB VIII)
KFZ-Haltung (nur mobile JSA § 13 und
Spielmobilarbeit § 11 SGB VIII)
Ausstattung über 800 €
Baumaßnahmen bis 5.000 €
Gesamtkosten
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
GESAMT
0,00
0,00
0,00
Alle Ausgaben sind im Formblatt "Einzelnachweis der Ausgaben" geordnet nach oben genannten Systematik aufzuführen.
Die Belege sind beizufügen und in der Reihenfolge der Eintragungen zu ordnen.
SOLL
laut Ausgaben- und
Finanzierungsplan
3. IST - Ergebnis
IST
laut Abrechnung
Einnahmen gesamt (Punkt 2.1)
0,00
0,00
Ausgaben gesamt (Punkt 2.2)
0,00
0,00
Mehreinnahmen/ Minderausgaben
0,00
0,00
4. Bestätigung
Es wird bestätigt, dass
- die allgemeinen und besonderen Nebenbestimmungen des Zuwendungsbescheides beachtet
wurden,
- die Ausgaben notwendig waren, wirtschaftlich und sparsam verfahren worden ist und die
Angaben im Verwendungsnachweis mit den Büchern und Belegen übereinstimmen,
- die Inventarisierung der mit der Zuwendung beschafften Gegenstände vorgenommen wurde.
Ort/ Datum
Anlage9.xls
Stempel
27.09.2018
Rechtsverbindliche Unterschrift(en)
2
Zuwendungsempfänger:
Zuwendungszweck:
EINZELNACHWEIS DER EINNAHMEN
lfd.
Nr.
Nr. des
Beleges
Tag der
Einzahler/ Grund der Zahlung
Zahlung
Höhe der
Einnahme
GESAMT:
Hinweise:
Es sind die Gesamteinnahmen der geförderten Maßnahme in der zeitlichen Reihenfolge aufzuführen.
Bei Barzahlung ist der Tag des Eingangs, bei unbarer Zahlung der Tag der bankmäßigen Belastung anzugeben.
Für notwendige Erläuterungen ist ein gesondertes Blatt beizufügen.
0,00
Zuwendungsempfänger:
Zuwendungszweck:
EINZELNACHWEIS DER AUSGABEN
lfd.
Nr.
Nr. des
Beleges
Tag der
Zahlungsempfänger
Zahlung
Zahlungsgrund
Höhe der
Ausgabe
Es ist für jede Ausgabeposition ist eine neue Seite zu beginnen oder es sind
nach jeder Ausgabeposition Zwischensummen einzufügen !!!
GESAMT:
0,00
Hinweise:
Es sind die Gesamtausgaben der geförderten Maßnahme geordnet nach Ausgabepositionen entsprechend der Systematik in Punkt
2.2 des Verwendungsnachweises in der zeitlichen Reihenfolge aufzuführen.
Bei Barzahlung ist der Tag der Geldübergabe, bei unbarer Zahlung der Tag der bankmäßigen Belastung anzugeben.
Zahlungsbeweise sind beizufügen.
Für notwendige Erläuterungen ist ein gesondertes Blatt beizufügen.
Anlage 10
Sachberichtsraster für Leistungen nach §§ 11-14 und § 16 SGB VIII
Raster zum qualifizierten Sachbericht für Maßnahmen im Bereich der Kinder- und
Jugendförderung nach §§ 11 – 14 und § 16 SGB VIII
Bitte machen Sie zu allen Gliederungspunkten und den zugehörigen Anstrichen
entsprechende Aussagen. Alle kursiv gesetzten Angaben sind nicht Bestandteil des Rasters
und dienen der inhaltlichen und quantitativen Konkretisierung der zu erfolgenden Angaben
und Aussagen bzw. der Beispielgebung. Der Umfang des Sachberichtes ist auf max. 15 DIN
A4 Seiten zu begrenzen.
0.
Allgemeine Angaben
Bezeichnung der Maßnahme
Maßnahmezeitraum
Träger der Maßnahme
(Name, Anschrift, Tel., Fax, e-mail, www., Ansprechpartner)
Ort der Maßnahme
(Name, Anschrift, Tel., Fax, e-mail, www., Ansprechpartner)
Auswertung der erbrachten Leistung
1.
Sozialräumliche und bedarfsorientierte Ausgestaltung der Maßnahme
(Stellen Sie erkennbare Veränderungen im Sozialraum dar, die Auswirkungen auf die Leistung hatten.)
2.
Zielgruppen/ Nutzergruppen
(Treffen Sie Aussagen zu tatsächlichen Nutzergruppen im Vergleich zu avisierten Zielgruppen. Machen
Sie statistische Angaben zu ihren Nutzergruppen. Bitte beziehen Sie sich auf das dafür vorgesehene
Datenblatt. Ziehen Sie Schlussfolgerungen und stellen Sie Veränderungsbedarfe hinsichtlich der
Nutzergruppen dar.)
3.
3.1
Leistungsinhalte
Ziele der Maßnahme
(Schätzen Sie anhand der gewählten Indikatoren den Grad Ihrer Zielerreichung bei den Wirkungs- und
Handlungszielen ein. Stellen Sie dabei auch die angewandten Messverfahren/Controllinginstrumente
dar. Stellen Sie Ihre Schlussfolgerungen und Veränderungsbedarfe dar.)
3.2
Methodisches Vorgehen
(Bewerten Sie Ihr methodisches Vorgehen im Zusammenhang mit der Zielerreichung. Stellen Sie Ihre
Schlussfolgerungen und Veränderungsbedarfe dar.)
4.
4.1
Leistungsumfang
Öffnungs-/Projekt-/Beratungs-/Kontaktzeiten
(Benennen Sie die tatsächlich realisierten Öffnungs-/ Projekt-/ Beratungs-/ Kontaktzeiten. Gab es
Veränderungen/Kürzungen/Erweiterungen gegenüber dem vereinbarten Leistungsumfang?
Abweichungen sind zu begründen.)
4.2
Angebote, Kurse, Projekte und sonstige Leistungen
(Stellen Sie die tatsächlich realisierten AKP quantitativ dar. Veränderungen gegenüber dem
vereinbarten Leistungsumfang sind zu begründen. Benennen Sie Teilnehmerzahlen.
4.3
Gremien- und Öffentlichkeitsarbeit sowie Kooperationsbeziehungen
(Stellen Sie Ihre tatsächlich realisierte Beteiligung an öffentlichkeitswirksamen Aktivitäten dar. Benennen
Sie Kooperationsstrukturen mit Einrichtungen/Institutionen und die Mitarbeit in Gremien. Benennen Sie
dabei den zeitlichen Rahmen.
Bewerten Sie das Ergebnis der Aktivitäten im Hinblick auf die gesetzten Ziele. Ziehen Sie
Schlussfolgerungen.)
5.
Beteiligungsformen
(Stellen Sie die Beteiligungsformen von Kindern und Jugendlichen dar, die realisiert wurden.
Beschreiben Sie die Bereiche von Mitwirkung, Mitbestimmung und der Übergabe von Verantwortung an
die Nutzer. Stellen Sie Veränderungsbedarfe und Schlussfolgerungen dar.)
Stadt Leipzig – Amt für Jugend, Familie und Bildung
Seite 1 von 2
Sachberichtsraster für Leistungen nach §§ 11-14 und § 16 SGB VIII
6.
Räume und Ausstattung
(Treffen Sie Aussagen zu Veränderungen der räumlichen Gegebenheiten und der materiell- technischen
Ausstattung gegenüber dem Antrag.)
7.
Personal
7.1
Personalberechnung
Schätzen Sie verbal den Arbeitszeitbedarf hinsichtlich der im Antrag veranschlagten Zeiten für die
jeweiligen Aufgaben/Arbeitsbereiche ein. Was benötigt mehr oder weniger Zeit und muss in der
nächsten Arbeitszeitbedarfsermittlung entsprechend anders kalkuliert werden?
7.2
Personaleinsatz
(Stellen Sie den Personaleinsatz der durch das Jugendamt finanzierten Mitarbeiter/ Fachkräfte,
geringfügig Beschäftigte, Zivis, FSJ , Honorar, u.ä. im Maßnahmeverlauf, gemäß nachfolgender Tabelle,
dar.)
Anstellung/Funktion
Name
VzÄ // h/Woche // Laufzeit Qualifikation
fest/Maßnahmeltg.
fest/Mitarbeiterin
Honorar/Keramik
Mustermann
Musterfrau
Meier
1,0
0,8
8h/Woche //nicht Juli/Aug//09
Dipl. Soz.päd.
staatl. anerk. Erzieherin
Keramikmeister
Bitte stellen Sie auch alle zusätzlichen Personalressourcen, die Ihnen zur Verfügung standen, dar.
8.
Qualitätsentwicklung/-sicherung
(Beschreiben Sie die jeweilige Umsetzung der Maßnahmen des Qualitätsmanagements. Benennen Sie
dabei Instrumente und Methoden, mit denen Sie die Wirksamkeit Ihrer Arbeit transparent und
nachvollziehbar darstellen. Beschreiben Sie, wie Sie die Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität
sichern (Controllinginstrumente). Stellen Sie Schlussfolgerungen und Veränderungsbedarfe dar.)
9.
Gesamteinschätzung
(Treffen Sie kurze zusammenfassende Aussagen zur gesamten Maßnahme, hinsichtlich der Erfolge,
Probleme und Veränderungsbedarfe. Geben Sie einen Ausblick für das Folgejahr)
Stadt Leipzig – Amt für Jugend, Familie und Bildung
Seite 2 von 2
Anlage 11
Zwischennachweis
1. Zuwendungsempfänger:
_________________________________________________
_________________________________________________
2. Maßnahme /Projekt
Maßnahmebezeichnung:
_________________________________________________
_________________________________________________
3. Angaben zur Zuwendung
Zuwendungsbescheid vom:
__________________
Reg.-Nr:
__________________
Zuwendungshöhe:
__________________
bereits ausgezahlt:
__________________
Auszahlungsbetrag neu:
__________________
Finanzierungsart:
Anteilsfinanzierung:
□
Festbetragsfinanzierung: □
4. Zahlenmäßiger Nachweis:
(Anlage)
□
5. Bestätigung
Es wird bestätigt, dass
□
die Allgemeinen Nebenbestimmungen beachtet wurden
□
die Auszahlungen notwendig waren, wirtschaftlich und sparsam verfahren
worden ist und die Angaben im Verwendungsnachweis mit den Büchern und
Belegen übereinstimmen
Leipzig, __________________
Stempel:_____________________
__________________________________________________________________
Rechtsverbindliche Unterschrift(en)
Zahlenmäßiger Nachweis für den Zwischennachweis
Angaben bitte einzeln eintragen
Einnahmen
SOLL lt. Finanzierungsplan
IST aktueller Stand
(in €)
(in €)
Ausgaben
SOLL lt. Finanzierungsplan
IST aktueller Stand
(gemäß Ausgaben- und
Finanzierungsplan)
(in €)
(in €)
1. Eigenmittel
2. Eigenleistungen
3. Spenden/Sponsoren
4. Andere Zuwendungsgeber
5. Erstattungen
6. Zuwendung AfJFB
Einnahmen gesamt :
Ausgaben gesamt:
Anlage 12
Stadt Leipzig, AfJFB
Abt. Jugendhilfe
Naumburger Straße 26
04229 Leipzig
Ort:
Vereinfachter Verwendungsnachweis
Gewährung einer Zuwendung aus Haushaltsmitteln der Stadt
Leipzig - Amt für Jugend, Familie und Bildung
Zuwendungsempfänger:
Zuwendungszweck bzw.
Maßnahmebezeichnung:
Durchführungszeitraum:
Zuwendungsbescheid vom:
Reg.-Nr.:
Höhe der Zuwendung:
Zuwendungsart:
Finanzierungsart:
Höhe der Auszahlung:
1. Sachbericht:
Beim Vereinfachten Verwendungsnachweis ist ein separater Sachbericht nicht erforderlich.
2.1 Zahlenmäßiger Nachweis der Einnahmen:
SOLL
laut Ausgaben- und
Finanzierungsplan
IST
laut Abrechnung
SOLL/ IST
Abweichung
Eigenmittel
Eigenleistungen
Leistungen Dritter (ohne öffentliche
Förderung)
Öffentliche Förderung (ohne AfJFB)
Stadt Leipzig / AfJFB
weitere nicht geplante Einnahmen
(z.B. Gutschriften, Erstattungen von
Betriebskosten oder von
Versicherungen, Rückerstattungen
aus Umlagen, Einnahmen aus
privaten Telefongesprächen)
GESAMT
Alle Einnahmen sind im Formblatt "Einzelnachweis der Einnahmen" in zeitlicher Reihenfolge aufzuführen.
2.2 Zahlenmäßiger Nachweis der Ausgaben:
Anlage12.xls
31.08.2018
1
Ausgabeposition
SOLL
laut Ausgaben- und
Finanzierungsplan
GESAMT
IST
laut Abrechnung
SOLL/ IST
Abweichung
0,00
Alle Ausgaben sind im Formblatt "Einzelnachweis der Ausgaben" nach Ausgabepositionen geordnet und in zeitlicher
Reihenfolge aufzuführen.
3. IST - Ergebnis
SOLL
laut Ausgaben- und
Finanzierungsplan
IST
laut Abrechnung
Einnahmen gesamt (Punkt 2.1)
Ausgaben gesamt (Punkt 2.2)
Mehreinnahmen/ Minderausgaben
4. Bestätigung
Es wird bestätigt, dass
- die allgemeinen und besonderen Nebenbestimmungen des Zuwendungsbescheides beachtet
wurden,
- die Ausgaben notwendig waren, wirtschaftlich und sparsam verfahren worden ist und die
Angaben im Verwendungsnachweis mit den Büchern und Belegen übereinstimmen,
- die Inventarisierung der mit der Zuwendung beschafften Gegenstände vorgenommen wurde.
Ort/ Datum
Stempel
Der vereinfachte Verwendungsnachweis ist durch einen Kassenprüfer
oder durch eine eigene Prüfungseinrichtung des
Zuwendungsempfängers zu bestätigen.
Anlage12.xls
31.08.2018
Rechtsverbindliche Unterschrift(en)
Unterschrift
2
Anlage 12.1
Zuwendungsempfänger:
Zuwendungszweck:
EINZELNACHWEIS DER EINNAHMEN
lfd.
Nr.
Nr. des
Beleges
Tag der
Einzahler/ Grund der Zahlung
Zahlung
Höhe der
Einnahme
GESAMT:
Hinweise:
Es sind die Gesamteinnahmen der geförderten Maßnahme in der zeitlichen Reihenfolge aufzuführen.
Bei Barzahlung ist der Tag des Eingangs, bei unbarer Zahlung der Tag der bankmäßigen Belastung anzugeben.
Für notwendige Erläuterungen ist ein gesondertes Blatt beizufügen.
Anlage 12.2
Zuwendungsempfänger:
Zuwendungszweck:
EINZELNACHWEIS DER AUSGABEN
lfd.
Nr.
Nr. des
Beleges
Tag der
Zahlungsempfänger
Zahlung
Zahlungsgrund
Höhe der
Ausgabe
Es ist für jede Ausgabeposition ist eine neue Seite zu beginnen oder es sind
nach jeder Ausgabeposition Zwischensummen einzufügen !!!
GESAMT:
Hinweise:
Es sind die Gesamtausgaben der geförderten Maßnahme geordnet nach Ausgabepositionen entsprechend der Systematik in Punkt 2.2
des Verwendungsnachweises in der zeitlichen Reihenfolge aufzuführen.
Bei Barzahlung ist der Tag der Geldübergabe, bei unbarer Zahlung der Tag der bankmäßigen Belastung anzugeben.
Zahlungsbeweise sind beizufügen.
Für notwendige Erläuterungen ist ein gesondertes Blatt beizufügen.
Anlage 13
Stadt Leipzig / AfJFB
Abt. Planung und Fachaufsicht
Naumburger Straße 26
04229 Leipzig
Ort:
Datum:
Vereinfachter Verwendungsnachweis
Gewährung einer Zuwendung aus Haushaltsmitteln der Stadt
Leipzig - AfJFB (Ferien- und Bildungsmaßnahmen)
Zuwendungsempfänger:
Zuwendungszweck bzw.
Maßnahmebezeichnung:
Durchführungszeitraum:
Zuwendungsbescheid vom:
Reg.-Nr.:
Höhe der Zuwendung:
Zuwendungsart:
Finanzierungsart:
Höhe der Auszahlung:
1. Sachbericht:
Der zu erbringende Sachbericht soll den Projektverlauf lückenlos dokumentieren und reflektieren.
Die gesamte geförderte Maßnahme sowie die damit in Zusammenhang stehenden Ausgaben und
deren Deckung sind darzulegen. Bitte als Anlage beifügen!
2.1 Zahlenmäßiger Nachweis der Einnahmen:
SOLL
laut Ausgaben- und
Finanzierungsplan
IST
laut Abrechnung
SOLL/ IST
Abweichung
Eigenmittel
0,00
Teilnehmerbeiträge
0,00
Leistungen Dritter (ohne öffentliche
Förderung)
Öffentliche Förderung (ohne AfJFB)
0,00
0,00
0,00
Stadt Leipzig/ AfJFB
0,00
0,00
GESAMT
Anlage13.xls
0,00
31.08.2018
0,00
0,00
1
2.2 Zahlenmäßiger Nachweis der Ausgaben:
Ausgabeposition
SOLL
laut Ausgaben- und
Finanzierungsplan
IST
laut Abrechnung
SOLL/ IST
Abweichung
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
GESAMT
0,00
0,00
0,00
3. IST - Ergebnis
SOLL
laut Ausgaben- und
Finanzierungsplan
IST
laut Abrechnung
Einnahmen gesamt (Punkt 2.1)
0,00
0,00
Ausgaben gesamt (Punkt 2.2)
0,00
0,00
Mehreinnahmen/ Minderausgaben
0,00
0,00
4. Bestätigung
Es wird bestätigt, dass
- die allgemeinen und besonderen Nebenbestimmungen des Zuwendungsbescheides beachtet
wurden,
- die Ausgaben notwendig waren, wirtschaftlich und sparsam verfahren worden ist und die
Angaben im Verwendungsnachweis mit den Büchern und Belegen übereinstimmen,
Ort/ Datum
Stempel
Der vereinfachte Verwendungsnachweis ist durch einen Kassenprüfer
oder durch eine eigene Prüfungseinrichtung des
Zuwendungsempfängers zu bestätigen.
Anlage13.xls
31.08.2018
Rechtsverbindliche Unterschrift(en)
Unterschrift
2
Anlage 14
Teilnehmendenliste*
Seite __ von __
Träger der Maßnahme:
_________________________________________________________________________________________
Titel der Maßnahme:
_________________________________________________________________________________________
Dauer der Maßnahme:
Lfd.
Nr.
vom
________
Name, Vorname
bis
________
Tage:
(An- und Abreise ist ein Tag)
Wohnsitz
___
Ort der Maßnahme:
Alter
Teilnehmerbeitrag in
Euro
_________________________
Unterschrift des
Teilnehmenden
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
*Betreuer u. Referenten bitte gesondert kennzeichnen
Hiermit bestätigen wir die Richtigkeit der obigen Angaben.
_________
Rechtsverbindliche Unterschrift und Stempel des Trägers
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine
ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit
Kindern aus.
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
Indikatoren
verbessert
1 Vorschulische Bildungs-
auf
bisherigen
Niveau
verschlechtert
keine
Auswirkung
x
und Betreuungsangebote
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
2 Schulische
Bildungsangebote,
Ausbildung und Studium
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
x
3 Wohnbedingungen für
Kinder, Jugendliche und
Familien (Angebot,
Attraktivität, Vielfalt,
Infrastruktur)
x
4 Kultur- und
Freizeitangebote,
Möglichkeiten zum Spielen,
Sporttreiben und Treffen
sowie Naturerfahrungen
für Kinder, Jugendliche
und Familien
X
5 Gesundheit und Sicherheit
von Kindern und
Jugendlichen/Schutz vor
Gefahren
x
6 Integration von Kindern
und Jugendlichen mit
Behinderungen oder
Migrationshintergrund
x
7 Finanzielle Bedingungen
von Familien
Indikator
8 Beteiligung von Kindern,
Jugendlichen und Familien
bei der zu treffenden
Entscheidung
Begründung in
1
Vorlage Seite
x
hat stattgefunden
ist
vorgesehen
ist nicht vorgesehen
x
Begründung in
1
Vorlage, Seite