Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1429133.pdf
Größe
6,5 MB
Erstellt
31.08.18, 12:00
Aktualisiert
13.11.18, 13:09

öffnen download melden Dateigröße: 6,5 MB

Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-06274 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff: Fachförderrichtlinie der Stadt Leipzig über die Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Dienstberatung des Oberbürgermeisters Jugendhilfeausschuss FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule FA Finanzen Ratsversammlung Zuständigkeit Beschlussfassung Beschlussvorschlag: 1. Die Neufassung der Fachförderrichtlinie der Stadt Leipzig über die Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe für Leistungen der Jugendarbeit und allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie gemäß §§ 11 bis 14 und 16 SGB VIII (Anlage) wird bestätigt. 2. Die Fachförderrichtlinie der Stadt Leipzig über die Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe gemäß §§ 11 bis 14 und 16 SGB VIII (Beschluss Nr. VI-DS-03800-NF-02 der Ratsversammlung vom 13.12.2017) tritt gleichzeitig außer Kraft. Zusammenfassung: Anlass der Vorlage: Rechtliche Vorschriften Stadtratsbeschluss Verwaltungshandeln Sonstiges: Ziel der Vorlage ist der Beschluss einer geänderten Fachförderrichtlinie zur Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe für Leistungen der Jugendarbeit und allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie gemäß §§ 11 bis 14 und 16 SGB VIII. Die Richtlinie konkretisiert die Rahmenrichtlinie zur Vergabe von Zuwendungen der Stadt Leipzig an außerhalb der Stadtverwaltung stehende Stellen für den Bereich der Jugendhilfe. Stad t Leip zig 01.1 5/01 6/01. 1/4 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: nicht relevant x Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: nein wenn ja, nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat Beschreibung des Abwägungsprozesses: Durch die Ratsversammlung wurde am 13.12.2017 beschlossen, dass die Förderrichtlinie dahingehend zu überarbeiten sei, dass neben der Projektförderung eine institutionelle Förderung möglich sein solle. Daher wird nun eine überarbeitete Fachförderrichtlinie zur Beschlussfassung vorgelegt. Darüber hinaus war eine Anpassung der Fachförderrichtlinie an die Rahmenrichtlinie zur Vergabe von Zuwendungen der Stadt Leipzig an außerhalb der Stadtverwaltung stehende Stellen (Zuwendungsrichtlinie) erforderlich. Weiterhin werden mit der Neufassung der Richtlinie auch Aussagen zur Förderung der Schulsozialarbeit in Leipzig aufgenommen. 2/4 1 Nichtöffentlichkeits- und Eilbedürftigkeitsbegründung Nicht erforderlich. 2 Sachverhalt 2.1 Anlass Durch die Ratsversammlung wurde am 13.12.2017 beschlossen, die Förderrichtlinie dahingehend zu überarbeiten, dass neben der Projektförderung eine institutionelle Förderung ermöglicht wird (DS-03800-NF-02). Daher wird nun eine überarbeitete Fachförderrichtlinie zur Beschlussfassung vorgelegt, die die Möglichkeit einer institutionellen Förderung enthält. Darüber hinaus war eine Anpassung der Fachförderrichtlinie an die Rahmenrichtlinie zur Vergabe von Zuwendungen der Stadt Leipzig an außerhalb der Stadtverwaltung stehende Stellen (Zuwendungsrichtlinie) erforderlich. Weiterhin werden mit der Neufassung der Richtlinie auch Aussagen zur Förderung der Schulsozialarbeit in Leipzig aufgenommen. 2.2 Strategische Ziele Leipzig schafft soziale Stabilität - Quartiernahe Kultur-, Sport- und Freiraumangebote Leipzig schafft soziale Stabilität - Lebenslanges Lernen, Gemeinschaftliche Quartiersentwicklung, Chancengerechtigkeit in der inklusiven Stadt 2.3 Operative Umsetzung Mit dem Beschluss einer neuen Fachförderrichtlinie soll die Rahmenrichtlinie zur Vergabe von Zuwendungen der Stadt Leipzig an außerhalb der Stadtverwaltung stehende Stellen (Beschluss der Ratsversammlung vom 18.05.2016 Nr. VI-DS-01241-NF-05) für den Bereich der Kinder- und Jugendförderung - also für die Leistungen der Jugendarbeit, der Jugendverbandsarbeit, der Jugendsozialarbeit, des Erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes sowie der allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie gemäß §§ 11 bis 14 und 16 SGB VIII - konkretisiert werden. Im Vergleich zu bisherigen Fachförderrichtlinie ist die neue Richtlinie noch präziser formuliert und systematischer gegliedert. Darüber hinaus wird die Institutionelle Förderung als neue Zuwendungsart eingeführt. 2.4 Realisierungs-/ Zeithorizont Die Fachförderrichtlinie wird nach Beschluss umgesetzt, so dass alle teilnehmerfinanzierten Maßnahmen bereits durch diese Richtlinie geregelt werden. Für alle anderen Maßnahmen wird die vorliegende Richtlinie erst für die übernächste Förderperiode in Gänze Wirkung entfalten. 3 Finanzielle Auswirkungen Keine. 4 Auswirkungen auf den Stellenplan Keine. 5 Bürgerbeteiligung Eine Bürgerbeteiligung ist nicht erforderlich. 3/4 6 Besonderheiten der Vorlage Grundlage der Fachförderrichtlinie der Stadt Leipzig über die Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe für Leistungen der Jugendarbeit und allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie gemäß §§ 11 bis 14 und 16 SGB VIII ist die Rahmenrichtlinie zur Vergabe von Zuwendungen der Stadt Leipzig an außerhalb der Stadtverwaltung stehende Stellen (Beschluss der Ratsversammlung vom 18.05.2016 Nr. VI-DS-01241-NF-05). Auf deren Grundlage werden fachbezogene Regelungen der Kinder- und Jugendförderung in der Fachförderrichtlinie getroffen. 7 Folgen bei Nichtbeschluss Wird die vorliegende Vorlage nicht beschlossen, gilt die durch die Ratsversammlung am 13. Dezember 2017 beschlossene Fachförderrichtlinie fort. Der Beschluss, die Richtlinie dahingehend zu überarbeiten, dass neben der Projektförderung eine institutionelle Förderung möglich sein solle, wird nicht umgesetzt. Anlage: Fachförderrichtlinie der Stadt Leipzig über die Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe für Leistungen der Jugendarbeit und allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie gemäß §§ 11 bis 14 und 16 SGB VIII 4/4 Fachförderrichtlinie der Stadt Leipzig über die Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe für Leistungen der Jugendarbeit und allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie gemäß §§ 11 bis 14 und 16 SGB VIII 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. 15. 16. Vorbemerkung.................................................................................................................................2 Geltungsbereich der Fachförderrichtlinie und Zuwendungszweck ................................................2 Rechtsgrundlagen der Förderung ...................................................................................................2 Voraussetzungen der Förderung ....................................................................................................3 4.1 Zuwendungsbegriff................................................................................................................3 4.2 Zuwendungsempfänger ........................................................................................................3 4.3 Zuwendungsvoraussetzungen ..............................................................................................3 4.3.1 Allgemeine Voraussetzungen ...................................................................................3 4.3.2 Besondere Voraussetzungen ...................................................................................4 Entscheidungsbefugnis und Bewilligungsbehörde .........................................................................4 Art, Umfang und Höhe der Förderung ............................................................................................4 6.1 Zuwendungsarten .................................................................................................................4 6.1.1 Projektförderung .......................................................................................................4 6.1.2 Institutionelle Förderung ...........................................................................................4 6.2 Finanzierungsarten ...............................................................................................................4 6.3 Zuwendungsfähige Aufwendungen ......................................................................................5 Regelungen für besondere Maßnahmen und Projekte ..................................................................6 7.1 Kinder- und Jugenderholung.................................................................................................6 7.2 Internationale Arbeit ..............................................................................................................7 7.3 Jugendverbandsarbeit...........................................................................................................7 7.4 Bildungsmaßnahmen der Jugendverbände ..........................................................................7 7.\ Förderung im investiven Bereich ..........................................................................................8 Antragsverfahren.............................................................................................................................8 8.1 Antragstellung .......................................................................................................................8 8.2 Antragsfristen ........................................................................................................................9 8.3 Vorzeitiger Maßnahmebeginn .............................................................................................10 8.3.1 Verbot des vorzeitigen Beginns von Maßnahmen .................................................10 8.3.2 Ausnahmen vom Verbot .........................................................................................10 8.4 Antragsprüfung und Entscheidung......................................................................................10 8.5 Haushaltslose Zeit...............................................................................................................10 Bewilligungsverfahren ...................................................................................................................10 9.1 Zuwendungsbescheid .........................................................................................................10 9.2 Bewilligungszeitraum ..........................................................................................................11 9.2.1 Projektförderung .....................................................................................................11 9.2.2 Institutionelle Förderung .........................................................................................11 Auszahlung der Zuwendung .........................................................................................................11 10.1 Bestandskraft ......................................................................................................................11 10.2 Auszahlungsmodalitäten .....................................................................................................11 10.3 Abschlagszahlungen ...........................................................................................................11 Nachweis der ordnungsgemäßen Verwendung ...........................................................................11 11.1 Verwendungsnachweis .......................................................................................................11 11.2 Einfaches Verfahren............................................................................................................12 11.3 Vorlagefrist ..........................................................................................................................13 11.4 Zwischennachweis ..............................................................................................................13 Mitteilungspflichten des Zuwendungsempfängers .......................................................................13 Rückforderung...............................................................................................................................13 Veröffentlichung im Zuwendungsbericht ......................................................................................13 In-Kraft-Treten ...............................................................................................................................14 Anlagen .........................................................................................................................................14 Stand: 15.10.2018; 51.3, BU Seite 1 von 14 1. Vorbemerkung Gemäß SGB VIII soll der Träger der öffentlichen Jugendhilfe die freiwillige Tätigkeit auf dem Gebiet der Jugendhilfe anregen und sie fördern, wenn der jeweilige Träger die Kriterien gemäß § 74 Abs. 1 SGB VIII erfüllt. Diese Richtlinie dient der Regelung dieser Förderung und konkretisiert die Rahmenrichtlinie zur Vergabe von Zuwendungen der Stadt Leipzig an außerhalb der Stadtverwaltung stehende Stellen (Zuwendungsrichtlinie) für die Leistungen der Jugendhilfe nach §§ 11 bis 14 und 16 SGB VIII. Sofern diese Fachförderrichtlinie keine Regelung trifft, gilt die Zuwendungsrichtlinie. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht, sofern nicht ein gesetzlicher Anspruch besteht. 2. Geltungsbereich der Fachförderrichtlinie und Zuwendungszweck Diese Fachförderrichtlinie gilt im Sinne von § 74 SGB VIII für die Förderung von Angeboten und Maßnahmen von Trägern der freien Jugendhilfe, die Leistungen • der Jugendarbeit nach § 11 SGB VIII, • der Jugendverbandsarbeit nach § 12 SGB VIII, • der Jugendsozialarbeit nach § 13 SGB VIII, • der Schulsozialarbeit nach § 13 in Verbindung mit § 11 Abs. 3 Nr. 6 SGB VIII, • des Erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes nach § 14 SGB VIII und • der allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie nach § 16 SGB VIII erbringen, sofern ein Bedarf in den Jugendhilfeplanungen ausgewiesen und eine Förderung dieser Leistungen nicht nach anderen Finanzierungsvorschriften geregelt ist. Für Projekte der Schulsozialarbeit, sofern diese über die Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Verbraucherschutz zur Förderung von Schulsozialarbeit im Freistaat Sachsen (FRL Schulsozialarbeit) finanziert werden, gelten FRL Schulsozialarbeit, das entsprechende Förderkonzept zur FRL Schulsozialarbeit sowie die Regelung zur Umsetzung der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Förderung von Schulsozialarbeit im Freistaat Sachsen in der jeweils geltenden Fassung. Die Regelungen des Freistaates Sachsen zur Förderung der Schulsozialarbeit gehen der vorliegenden Fachförderrichtlinie vor. Die Fachförderrichtlinie kommt dann zur Anwendung, wenn die Regelungen des Freistaates Sachsen zur Förderung der Schulsozialarbeit nicht hinreichend konkret sind. 3. Rechtsgrundlagen der Förderung Grundlagen der Förderung sind neben dieser Richtlinie sowie den haushaltsrechtlichen Regelungen des Freistaates Sachsen insbesondere folgende Gesetze und Bestimmungen in der jeweils geltenden Fassung: • Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (DatenschutzGrundverordnung) • Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) – Kinder- und Jugendhilfe –, • Ausführungsgesetz zum Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) – Kinder- und Jugendhilfe – und anderer Gesetze zum Schutz der Jugend für den Freistaat Sachsen (SächsAGSGB VIII), • Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Unterstützung örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe (FRL Jugendpauschale) • Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Förderung von Schulsozialarbeit im Freistaat Sachsen (FRL Schulsozialarbeit) Stand: 15.10.2018; 51.3, BU Seite 2 von 14 • • 4. 4.1 Rahmenrichtlinien zur Vergabe von Zuwendungen der Stadt Leipzig an außerhalb der Stadtverwaltung stehende Stellen (Zuwendungsrichtlinie) VI-DS-01241-NF-05 vom 18.05.2016, Fachplan Kinder- und Jugendförderung in der jeweils gültigen Fassung sowie Beschlüsse des Jugendhilfeausschusses und des Stadtrates zur Kinder- und Jugendförderung sowie zur Schulsozialarbeit. Voraussetzungen der Förderung Zuwendungsbegriff Zuwendungen im Sinne dieser Richtlinie sind zweckgebundene Geldleistungen öffentlichrechtlicher Art, die die Stadt Leipzig zur Erfüllung von Aufgaben der Jugendhilfe nach §§ 11 bis 14 und 16 SGB VIII an Träger der freien Jugendhilfe vergibt. Ein unmittelbarer Leistungsaustausch findet dabei nicht statt. 4.2 Zuwendungsempfänger Zuwendungsempfänger sind Träger der freien Jugendhilfe nach § 74 SGB VIII, dies sind Vereine, Verbände, andere juristische Personen sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts • ,. 4.3 Zuwendungsvoraussetzungen 4.3.1 Allgemeine Voraussetzungen Zuwendungen sind zweckgebunden und werden nur gewährt, wenn: • an der Erfüllung der Maßnahme ein Interesse der Stadt Leipzig besteht oder gemeinnützige Ziele verfolgt werden und das Vorhaben ohne die Zuwendung nicht oder nicht im notwendigen Umfang durchgeführt werden kann, • die Maßnahme den jugendhilfe- und bildungspolitischen Zielen der Stadt Leipzig entspricht, • der Träger der Maßnahme in Leipzig ansässig ist und/oder für Leipziger Kinder und Jugendliche tätig ist, • die fachlichen Voraussetzungen für die geplante Maßnahme erfüllt werden, • die Gesamtfinanzierung im Rahmen der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit gesichert ist, • die ordnungsgemäße Geschäftsführung des Zuwendungsempfängers außer Zweifel steht und der Nachweis über die Mittelverwendung gesichert erscheint, • eine angemessene Eigenleistung im Sinne von § 74 Abs. 1 Nr. 4 SGB VIII durch den Zuwendungsempfänger erbracht wird • der Träger die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes und der Verfassung des Freistaates Sachsen förderliche Arbeit bietet. Eine angemessene Eigenleistung ist gegeben, wenn grundsätzlich wenigstens 5 Prozent der als zuwendungsfähig anerkannten Aufwendungen als Eigenbeteiligung erbracht werden. Abweichend davon ist im Bereich der Jugendkulturarbeit im Sinne von § 11 Abs. 3 Nr. 1 5 Alt. SGB VIII eine angemessene Eigenleistung gegeben, wenn grundsätzlich wenigstens 10 Prozent der als zuwendungsfähig anerkannten Aufwendungen als Eigenbeteiligung erbracht werden; abweichend davon ist im Bereich der Bildungsmaßnahmen der Jugendverbände (Nr. 7.4 dieser Richtlinie) ein Eigenanteil einschließlich der Teilnehmerbeiträge in Höhe von 15 Prozent zu erbringen. Über Ausnahmen entscheidet das Amt für Jugend, Familie und Bildung nach pflichtgemäßem Ermessen. Als Eigenleistung werden Teilnehmer/-innenbeiträge, Mitgliedsbeiträge und ähnliches anerkannt. Stand: 15.10.2018; 51.3, BU Seite 3 von 14 Der Ersatz des eigenen Finanzierungsanteils des Zuwendungsempfängers durch unbare Eigenleistungen ist nur nach vorheriger sachgerechter Bewertung und Anerkennung durch das Amt für Jugend, Familie und Bildung zulässig. 4.3.2 Besondere Voraussetzungen Darüber hinaus gelten für institutionelle Förderungen (Nr. 6.1.2 dieser Richtlinie) folgende Voraussetzungen: • eine mindestens fünfjährige fortlaufende Förderung des Angebotes durch das Amt für Jugend, Familie und Bildung, • das Angebot ist für die Stadt Leipzig und die Jugendhilfe- und Bildungslandschaft prägend, • eine Zuordnung der Leistungen des Trägers zu einem überwiegenden Teil – wenigstens zu 75 Prozent – zu den Leistungen der Jugendhilfe nach §§ 11 bis 14 und 16 SGB VIII. Die institutionelle Förderung schließt grundsätzlich die zusätzliche Gewährung einer Projektförderung durch das Amt für Jugend, Familie und Bildung aus. Ausnahmen können nur dann gewährt werden, wenn an einem zusätzlichen Vorhaben ein besonderes Interesse der Stadt Leipzig besteht. Eine Doppelförderung ist ausgeschlossen. 5. Entscheidungsbefugnis und Bewilligungsbehörde Über die Gewährung von Zuwendungen nach dieser Fachförderrichtlinie entscheidet nach Vorlage eines Verwaltungsvorschlages abschließend der Jugendhilfeausschuss nach §§ 70, 71 SGB VIII im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel aufgrund pflichtgemäßen Ermessens. 6. 6.1 Art, Umfang und Höhe der Förderung Zuwendungsarten Zuwendungen werden als Projektförderung oder als institutionelle Förderung gewährt. 6.1.1 Projektförderung Als Projektförderung werden einmalige Zuwendungen zur Deckung von Aufwendungen des Zuwendungsempfängers für einzelne zeitlich und inhaltlich abgegrenzte Vorhaben bezeichnet. Die Projektförderung erfolgt auch für den investiven Bereich. Hier wird die Zuwendung zur Deckung von Aufwendungen für eine Investition gewährt, die sich auf die Beschaffung oder Herstellung eines Vermögensgegenstandes bezieht. 6.1.2 Institutionelle Förderung Bei institutioneller Förderung wird die Zuwendung zur Deckung eines nicht abgegrenzten Teils oder in besonderen Ausnahmefällen der gesamten Aufwendungen des Zuwendungsempfängers eingesetzt. Gefördert wird die Institution als solche. 6.2 Finanzierungsarten Eine Zuwendung wird grundsätzlich als Teilfinanzierung entsprechend § 74 Abs. 1 Nr. 4 SGB VIII gewährt. Stand: 15.10.2018; 51.3, BU Seite 4 von 14 Eine Teilfinanzierung dient der Finanzierung eines Teiles der als zuwendungsfähig anerkannten Aufwendungen. Die Teilfinanzierung kann als Anteilsfinanzierung, Festbetragsfinanzierung oder Fehlbedarfsfinanzierung erfolgen. Anteilsfinanzierung Die Zuwendung besteht bei einer Anteilsfinanzierung aus einem bestimmten Vomhundertsatz oder Anteil der als zuwendungsfähig anerkannten Aufwendungen; die Zuwendung ist bei der Bewilligung auf einen Höchstbetrag zu begrenzen. Die Anteilsfinanzierung kommt in der Regel für Projektförderungen in Betracht. Festbetragsfinanzierung Die Zuwendung besteht bei der Festbetragsfinanzierung aus einem festen Betrag an den zuwendungsfähigen Aufwendungen. Es bleibt bei diesem Betrag grundsätzlich auch dann, wenn die zuwendungsfähigen Aufwendungen im Ergebnis geringer oder größer sind, als bei der Bewilligung der Zuwendung angenommen wurde. Soweit die als zuwendungsfähig anerkannten Aufwendungen insgesamt unter die bewilligte Zuwendung absinken, ist der Zuwendungsbescheid mit der Folge zu widerrufen, dass sich in Höhe des übersteigenden Betrags ein Erstattungsanspruch des Zuwendungsgebers ergibt. Die aus einem festen Betrag bestehende Zuwendung kann auch in der Weise bewilligt werden, dass sie auf das Vielfache eines Betrages festgesetzt wird, der sich für eine bestimmte Einheit ergibt. Eine Festbetragsfinanzierung kommt dann nicht in Betracht, wenn zum Zeitpunkt der Bewilligung konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass mit nicht bestimmbaren späteren Finanzierungsbeiträgen Dritter oder mit Einsparungen zu rechnen ist. Eine Festbetragsfinanzierung erfolgt ausschließlich für • die Förderung von Kinder- und Jugenderholungsmaßnahmen nach § 11 Abs. 3 Nr. 5 SGB VIII (Nr. 7.1 dieser Richtlinie), • die Förderung der Jugendverbände nach § 12 SGB VIII (Nr. 7.3 dieser Richtlinie), • die Förderung der Bildungsmaßnahmen der Jugendverbände nach § 12 SGB VIII (Nr. 7.4 dieser Richtlinie). Fehlbedarfsfinanzierung Die Zuwendung besteht bei einer Fehlbedarfsfinanzierung aus dem Betrag, der insoweit verbleibt, als der Zuwendungsempfänger die als zuwendungsfähig anerkannten Aufwendungen nicht durch eigene oder fremde Mittel zu finanzieren vermag (Fehlbedarfsfinanzierung). Die Zuwendung ist bei der Bewilligung auf einen Höchstbetrag zu begrenzen. Eine Fehlbedarfsfinanzierung erfolgt in der Regel für die institutionelle Förderung. 6.3 Zuwendungsfähige Aufwendungen Als zuwendungsfähig werden folgende Aufwendungen anerkannt: • Aufwendungen für Personal (einschließlich Personalnebenkosten), insbesondere: o Fachkräfte gemäß § 72 Abs. 1 SGB VIII sowie Fachkraftanteile bei Personalstellen, die unmittelbare Leitungsaufgaben in den Maßnahmen wahrnehmen, o kurzzeitig und geringfügig Beschäftigte, o Freiwilligendienste • Allgemeine Betriebsaufwendungen, insbesondere: o Miete/Pacht in angemessener Höhe (in Orientierung am Mietspiegel) o Betriebskosten, Anliegerkosten Stand: 15.10.2018; 51.3, BU Seite 5 von 14 gesetzlich vorgeschriebene Versicherungen Wartung von betriebstechnischen Anlagen, Feuerlöschern und ortsveränderlichen elektrischen Geräten auf der Grundlage gesetzlicher Vorschriften oder von Verträgen Sach- und Verwaltungsaaufwendungen, insbesondere: o Verwaltungsumlage in Höhe von höchstens 15 Prozent der Personalausgaben der als zuwendungsfähig anerkannten Fachkräfte o Aufwendungen für Büromaterial, Telefongebühren, Porto, Reinigung, Hygieneartikel o Fahrten, Transporte, Reparaturen und Wartung o Aufwendungen für Fachliteratur, Fort- und Weiterbildung, Öffentlichkeitsarbeit o Honorare o Ausstattung bis 800 Euro o Ausgaben für Supervision/Coaching Inhaltliche Aufwendungen, insbesondere: o Aufwendungen, die bei der unmittelbaren Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen anfallen, o Aufwendungen für musikalische Aufführungen sowie für den Rundfunkbeitrag, o Aufwendungen für die Kraftfahrzeughaltung für die Leistungsbereiche Spielmobilarbeit und mobile Jugendsozialarbeit Investive Auszahlungen, insbesondere: o bei Anschaffungen über 800 Euro o bei Bauinvestitionen (Nr. 7.5 dieser Richtlinie.) o o • • • Nicht zuwendungsfähige Aufwendungen sind: • Rücklagen und Rückstellungen • Abschreibungen • Leasingkosten für Fahrzeuge • Zinsen • Darlehen • Mahngebühren • Mitgliederbeiträge • Ausgaben für Repräsentationen • Schuldverpflichtungen • Zahlungsverpflichtungen aus Rechtsstreitigkeiten 7. 7.1 Regelungen für besondere Maßnahmen und Projekte Kinder- und Jugenderholung Der Jugendhilfeausschuss beschließt einen jährlichen Teilbetrag im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel zur Förderung von Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung. Die Zuwendung erfolgt als Festbetrag in Höhe von bis zu 5,00 € pro Tag und Teilnehmer/-in, höchstens aber in gleicher Höhe wie der Teilnehmer/-innenbeitrag. Zuwendungsfähig sind insbesondere Aufwendungen für den Reiseweg, Unterkunft und Verpflegung sowie für inhaltliche Arbeit. Die Betreuer-/innen müssen in Besitz der Jugendleitercard (Juleica) oder Fachkraft im Sinne von § 72 Abs. 1 SGB VIII sein. Bei Sportvereinen wird auch die Trainer-/ Übungsleiterausbildung anerkannt. Anträge sind spätestens sechs Wochen vor Beginn der Maßnahme zu stellen. Stand: 15.10.2018; 51.3, BU Seite 6 von 14 7.2 Internationale Arbeit Der Jugendhilfeausschuss beschließt einen jährlichen Teilbetrag im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel zur Förderung von internationalen Maßnahmen. Förderfähig sind internationale Maßnahmen mit Leipziger Teilnehmer-/innen ab dem vollendeten 12. bis zum vollendeten 27. Lebensjahr, die gemeinsam mit einer Partnerorganisation konzipiert werden, durch die inhaltlichen Konzepte von touristischen Reisen für Jugendliche abgegrenzt werden und deren Dauer mindestens drei und höchstens 15 Übernachtungen beträgt. Die Zuwendung erfolgt als Festbetrag in Höhe von bis zu 10,00 € für die Leipziger und ausländischen Teilnehmer-/innen bei Maßnahmen im Inland sowie von bis zu 10,00 € für die Leipziger Teilnehmer-/innen bei Maßnahmen im Ausland pro Tag und Teilnehmer/-in, höchstens aber in gleicher Höhe wie der Teilnehmer/-innenbeitrag. Zuwendungsfähig sind insbesondere Aufwendungen für den Reiseweg, Unterkunft und Verpflegung sowie für inhaltliche Arbeit. Die Betreuer-/innen müssen in Besitz der Jugendleitercard (Juleica) oder Fachkraft im Sinne von § 72 Abs. 1 SGB VIII sein. Bei Sportvereinen wird auch die Trainer-/ Übungsleiterausbildung anerkannt. Anträge sind spätestens drei Monate vor Beginn der Maßnahme zu stellen. 7.3 Jugendverbandsarbeit Der Jugendhilfeausschuss beschließt einen jährlichen Teilbetrag im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel zur Förderung der Jugendverbandsarbeit. Dieser wird zur Förderung der kontinuierlichen sinnstiftenden Arbeit der Jugendverbände auf der Grundlage der nachgewiesenen Mitgliederzahlen zum 1. Januar des der Förderung vorausgehenden Jahres ausgereicht. Die Förderung zusätzlicher Projekte außerhalb der kontinuierlichen sinnstiftenden Arbeit der Jugendverbände erfolgt als Einzelfallentscheidung und nicht aus dem Teilbetrag für Jugendverbandsarbeit. 7.4 Bildungsmaßnahmen der Jugendverbände Der Jugendhilfeausschuss beschließt einen jährlichen Teilbetrag im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel zur Förderung von Bildungsmaßnahmen der Jugendverbände. Förderfähig sind Maßnahmen im Bereich der Jugendverbandsarbeit mit allgemeinen, politischen, sozialen, gesundheitlichen, kulturellen, naturkundlichen und technischen Bildungsinhalten mit Leipziger Teilnehmer-/innen bis zum vollendeten 27. Lebensjahr. Für die Fortbildung und Beratung der haupt-, neben- und ehrenamtlichen Mitarbeiter im Bereich der Jugendverbandsarbeit werden Zuwendungen nur gewährt, wenn deren Fortbildung nicht Bestandteil der Förderung anderer von der Stadt Leipzig geförderter Maßnahmen ist. Die Zuwendung erfolgt als Festbetrag in Höhe von bis zu 7,50 € pro Tag und Teilnehmer/-in für ein- und mehrtägige Projekte, wobei die Höchstförderdauer sechs Tage beträgt. Vom Zuwendungsempfänger ist ein Eigenanteil einschließlich Teilnehmerbeitrag von wenigstens 15 Prozent der Gesamtaufwendungen zu erbringen. Um volle Förderung zu erhalten, müssen mindestens durchschnittlich sechs Bildungseinheiten pro Tag stattfinden. Zuwendungsfähig sind insbesondere Aufwendungen für den Reiseweg, Unterkunft und Verpflegung sowie für inhaltliche Arbeit. Stand: 15.10.2018; 51.3, BU Seite 7 von 14 Die Betreuer-/innen müssen in Besitz der Jugendleitercard (Juleica) oder Fachkraft im Sinne von § 72 Abs. 1 SGB VIII sein. Bei Sportvereinen wird auch die Trainer-/ Übungsleiterausbildung anerkannt. 7.5 Förderung im investiven Bereich Die Zuwendungen im investiven Bereich werden als Projektförderung gewährt. Die Projektförderung dient der Bezuschussung einzelner, abgegrenzter Maßnahmen in einem zeitlich definierten Rahmen und zu einem inhaltlich bezogenen Zweck. Unter Maßnahmen sind Investitionen zu verstehen, die sich auf die Beschaffung oder die Herstellung eines Vermögensgegenstandes beziehen. Sie erfolgt als Festbetrags- oder Anteilsfinanzierung auf der Grundlage eines Kosten- und Finanzierungsplans. Die Anteilsfinanzierung findet nur Anwendung, soweit sie zum Erlangen von Fördermitteln Dritter erforderlich ist. Grundlagen für die Zuwendungen sind diejenigen Ausgaben, die notwendig für die Anschaffung oder bauliche Realisierung der Maßnahme anfallen (zuwendungsfähige Gesamtausgaben). Der Erwerb von Gegenständen bzw. beweglichen Anlagevermögen gilt als Investition, wenn die Ausgaben dafür 800 € je Gegenstand übersteigen und als zuwendungsfähig anerkannt werden. Die Kosten für Baumaßnahmen sind als Kostenberechnung nach DIN 276, ggf. nach Bauobjekten und Bauabschnitten unterteilt, vorzugsweise nach Gewerken, zu ermitteln, wobei diejenigen Kosten, für die eine Zuwendung beantragt wird, gesondert auszuweisen sind. Als Anlage sind, soweit erforderlich, Kostenaufschlüsselungen oder Berechnungen anderer Art, deren Ergebnisse der Kostenermittlung zugrunde gelegt wurden, beizufügen. Wenn mit Hilfe der Zuwendung Gegenstände erworben oder hergestellt werden die Anschaffungsund Herstellungskosten von 800 € übersteigen, ist im Zuwendungsbescheid anzugeben, wie lange diese für den Zuwendungszweck gebunden sind. Gegenstände, die zur Erfüllung des Zuwendungszwecks erworben oder hergestellt werden, sind für den Zuwendungszweck zu verwenden und sorgfältig zu behandeln. Der Zuwendungsempfänger darf über sie vor Ablauf der im Zuwendungsbescheid festgelegten zeitlichen Bindung nicht anderweitig verfügen. 8. 8.1 Antragsverfahren Antragstellung Zuwendungen werden nur auf einen begründeten und mit den notwendigen Unterlagen versehenen schriftlichen Antrag (Anlage 1 bis 6) hin gewährt. Die Antragstellung erfolgt beim Amt für Jugend, Familie und Bildung, das im Rahmen der Antragsprüfung andere Dienststellen beteiligen kann. Der Antrag muss die zur Beurteilung der Notwendigkeit und Angemessenheit der Zuwendung erforderlichen Angaben enthalten. Dazu gehören auch Angaben über Ziele und Dringlichkeit des Vorhabens, alternative Lösungsmöglichkeiten, die Höhe der erforderlichen Auszahlungen einschließlich etwaiger Folgekosten, den erzielbaren Nutzen, sowie ein Zeitplan für die Durchführung. Im Antrag ist zu erklären, ob der Antragsteller allgemein oder für das betreffende Vorhaben zum Vorsteuerabzug nach § 15 UStG berechtig ist. Ist dies der Fall, so hat der Antragsteller die sich Stand: 15.10.2018; 51.3, BU Seite 8 von 14 ergebenden Vorteile auszuweisen und bei der Ermittlung der zuwendungsfähigen der zuwendungsfähigen Aufwendungen abzusetzen. Der Antrag auf Projektförderung (Anlage 1 bis 5) umfasst insbesondere: • Angaben zum Antragsteller (Kontaktdaten, vertretungsberechtigte Person(en), Kurzprofil, Rechtsform und ggf. Satzung), • Angaben zum Verwendungszweck in Form einer Beschreibung des Vorhabens unter Erläuterung der angestrebten Ziele und Zielgruppe(n) und ggf. der Faktoren, nach denen die Wirkung des Vorhabens bewertet werden soll – bei Förderanträgen mit einer beantragten Zuwendung über 30.000 € ist ein Raster zur qualifizierten Antragstellung zu verwenden (Anlage 6), • Angaben zu den Aufwendungen des Vorhabens (aufgegliedert nach einzelnen Positionen, einschließlich der nicht zuwendungsfähigen Aufwendungen), sowie • deren Finanzierung (Einnahmen, Dritt- und Eigenmittel) in Form eines jährlichen Kostenund Finanzierungsplans. Der Antrag auf institutionelle Förderung (Anlage 1) umfasst insbesondere: • Angaben zum Antragsteller (Kontaktdaten, vertretungsberechtigte Person(en), Kurzprofil, Rechtsform und ggf. Satzung, Organisations- und Stellenplan, aktueller Jahresabschluss, aktueller Geschäfts- oder Tätigkeitsbericht), • Angaben zum Verwendungszweck in Form einer Beschreibung des Aufgaben- und Tätigkeitsbereichs des Empfängers unter Erläuterung der angestrebten Ziele und Zielgruppe(n) und ggf. der Faktoren, nach denen die Wirkung der Tätigkeit bewertet werden soll – bei Förderanträgen mit einer beantragten Zuwendung über 30.000 € ist ein Raster zur qualifizierten Antragstellung zu verwenden (Anlage 6), • Angaben zu den Aufwendungen der Einrichtung bzw. des zu fördernden Teilbereichs in Form einer aufgegliederten Darstellung der einzelnen Positionen sowie deren Finanzierung (Einnahmen, Dritt- und Eigenmittel), beispielsweise in Form eines jährlichen Haushalts- oder Wirtschaftsplans, • Angaben zu vorhandenen Mitteln (z.B. Rücklagen), die ggf. voll oder anteilig für den zu fördernden Aufgabenbereich zur Verfügung stehen. Hat ein Zuwendungsempfänger für seine Institution oder für ein Vorhaben Zuwendungen von dritter Seite beantragt, so ist dieser Zuwendungsantrag sowie ggf. ein bereits ergangener Zuwendungsbescheid ebenfalls beizufügen. 8.2 Antragsfristen Zuwendungsanträge grundsätzlich im laufenden Haushaltsjahr bis einschließlich 1. August für das folgende Haushaltsjahr zu stellen. Ausnahmen sind dabei Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung nach Nr. 7.1 dieser Richtlinie sowie Maßnahmen der Internationalen Arbeit nach Nr. 7.2 dieser Richtlinie. Bei Vorliegen eines zweijährigen Haushaltsplanes („Doppelhaushalt“) sind Zuwendungsanträge grundsätzlich für einen Förderzeitraum von zwei Jahren zu stellen. Anträge für den zweijährigen Förderzeitraum sind bis einschließlich 1. August des diesem Zeitraum vorausgehenden Jahres zu stellen. Der Beginn und das Ende des zweijährigen Förderzeitraumes wird durch den Zweijahreszeitraum des Doppelhaushaltes bestimmt und darf diesen nicht überschreiten. Zuwendungsanträge für Maßnahmen nach Nr. 7.1 bis 7.4 dieser Richtlinie (teilnehmerfinanzierte Maßnahmen) sind auch bei Vorliegen eines Doppelhaushaltes nur für ein Kalenderjahr zu stellen. Stand: 15.10.2018; 51.3, BU Seite 9 von 14 Später eingehende Anträge werden als Nachanträge behandelt und können nur berücksichtigt werden, wenn nach Bearbeitung der fristgemäß eingereichten Anträge noch Haushaltsmittel vorhanden sind. 8.3 Vorzeitiger Maßnahmebeginn 8.3.1 Verbot des vorzeitigen Beginns von Maßnahmen Zuwendungen werden zukunftsbezogen bewilligt, um einen bestimmten Zweck zu erfüllen. Eine Förderung bereits begonnener oder durchgeführter Projekte ist grundsätzlich nicht zulässig. Als Maßnahmebeginn ist grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- und Leistungsvertrages (ohne Rücktrittsrecht) zu werten. Der Zuwendungsempfänger muss mit dem Beginn des Vorhabens warten, bis die Entscheidung durch einen Zuwendungsbescheid gefällt wurde. Der Zuwendungsempfänger hat mit Antragsstellung zu erklären, dass mit der Maßnahme noch nicht begonnen wurde. Das Verbot eines vorzeitigen Maßnahmebeginns gilt nicht bei der Fortsetzung jährlich wiederkehrender Vorhaben, für die im Haushaltsplan des Vorjahres Ausgaben bereitgestellt worden sind und für die die Förderungsvoraussetzungen gleichgeblieben sind. Bereits im Vorjahr bewilligte Vorhaben können danach weitergeführt werden. Aus der kontinuierlichen Gewährung einer Förderung über einen Zeitraum mehrerer Jahre erwächst jedoch kein Rechtsanspruch auf Förderungsgewährung in jedem Jahr. 8.3.2 Ausnahmen vom Verbot Ausnahmen vom Verbot eines vorzeitigen Maßnahmebeginns sind nur zulässig, wenn der vorzeitige Beginn aus begründetem Anlass durch Vorbescheid – ohne Rechtsanspruch auf eine spätere Zuwendung – zugelassen wurde. Mit Einreichen des Zuwendungsantrages ist die Genehmigung für einen vorzeitigen Vorhabenbeginn vor Projektbeginn zu beantragen. Erst nach dieser Genehmigung, die schriftlich zu erteilen ist, kann mit dem Projekt begonnen werden. Die Ausnahmeregelung erstreckt sich auf den Zeitraum zwischen Antragstellung und Bewilligung. 8.4 Antragsprüfung und Entscheidung Die Förderanträge werden im Rahmen einer Einzelfallprüfung betriebswirtschaftlich und inhaltlich geprüft. Das Ergebnis der Antragsprüfung wird im Verwaltungsvorschlag zur Förderung festgehalten. Über die Förderung entscheidet abschließend der Jugendhilfeausschuss anhand des Verwaltungsvorschlages. 8.5 Haushaltslose Zeit Liegt zu Beginn eines neuen Haushaltsjahres noch kein rechtskräftiger Haushalt vor, werden Zuwendungen vorläufig gewährt, um eine bedarfsgerechte Bereitstellung an die Zuwendungsempfänger zu ermöglichen. Hierzu ergeht ein vorläufiger Zuwendungsbescheid. 9. Bewilligungsverfahren 9.1 Zuwendungsbescheid Stand: 15.10.2018; 51.3, BU Seite 10 von 14 Die Bewilligung einer Zuwendung erfolgt durch schriftlichen Zuwendungsbescheid oder Zuwendungsvertrag (öffentlich-rechtlicher Vertrag nach § 54 VwVfG) Bestandteil des Zuwendungsbescheides sind die Allgemeinen Nebenbestimmungen (ANBest) sowie bei Relevanz die Baufachlichen Nebenbestimmungen (NBest-Bau), die Auflagen und Bedingungen im Sinne des § 36 VwVfG sowie notwendige Erläuterungen enthalten. Die Beachtung ist für den Zuwendungsempfänger verpflichtend und im Rahmen des Verwendungsnachweises zu bestätigen. 9.2 Bewilligungszeitraum 9.2.1 Projektförderung Bei Projektförderung richtet sich der Bewilligungszeitraum nach der Projektdauer. Der Zeitraum des Doppelhaushaltes ist dabei jedoch nicht zu überschreiten. 9.2.2 Institutionelle Förderung Die Zuwendungsgewährung ist auf höchstens zwei Jahre befristet und richtet sich bezüglich Beginn und Ende nach dem jeweiligen Doppelhaushalt. 10. Auszahlung der Zuwendung 10.1 Bestandskraft Die bewilligte Zuwendung darf erst nach Bestandskraft (Ablauf der Rechtsbehelfsfrist) des Zuwendungsbescheides angefordert und ausgezahlt werden. Ein Teilwiderspruch gegen nicht bewilligte Antragsbestandteile behindert die Bestandskraft des bewilligten Teiles nicht. Verzichtet der Zuwendungsempfänger schriftlich auf die Einlegung eines Rechtsbehelfs (Anlage 7), führt dies zur vorzeitigen Bestandskraft des Zuwendungsbescheides. 10.2 Auszahlungsmodalitäten Die Anforderung der Zuwendung bzw. eines Teilbetrages muss die zur Beurteilung des Mittelbedarfs erforderlichen Angaben enthalten. Die Auszahlung erfolgt anteilig mit den vorgesehenen eigenen und sonstigen Mitteln des Zuwendungsempfängers. Die Zuwendungen dürfen nur insoweit und nicht eher ausgezahlt werden, als sie voraussichtlich innerhalb von zwei Monaten nach Auszahlung für fällige Zahlungen im Rahmen des Zuwendungszwecks benötigt werden. 10.3 Abschlagszahlungen Grundsätzlich können an Träger der freien Jugendhilfe, die zur kontinuierlichen Erfüllung von Pflichtaufgaben Zuwendungen nach dieser Richtlinie erhalten, auf Antrag Abschlagszahlungen für im Rahmen des Zuwendungsrechtes zulässige Zuwendungen ausgezahlt werden. Dies erfolgt nach Erteilung eines Abschlagsbescheides (mit Haushaltsvorbehalt) unter dem Vorbehalt der Rückforderung. 11. Nachweis der ordnungsgemäßen Verwendung 11.1 Verwendungsnachweis Stand: 15.10.2018; 51.3, BU Seite 11 von 14 Zum Nachweis der zweckentsprechenden Verwendung der Zuwendung legt der Zuwendungsempfänger dem Amt für Jugend, Familie und Bildung einen Verwendungsnachweis (Anlage 9 bis 13) vor. Dieser besteht aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis (Anlage 9). Im Sachbericht sind die Verwendung der Zuwendung sowie das erzielte Ergebnis und seine Auswirkungen darzustellen und im Einzelnen zu erläutern. Tätigkeits-, Geschäfts-, Abschluss- und Prüfungsberichte, etwaige Veröffentlichungen und dergleichen sind ggf. beizufügen. Ab einer Zuwendung in Höhe von 30.000 € ist ein qualifizierter Sachbericht (Anlage 10) zu erstellen. Tätigkeits-, Geschäfts-, Abschluss- und Prüfungsberichte, etwaige Veröffentlichungen und dergleichen sind ggf. beizufügen. Im zahlenmäßigen Nachweis sind sämtliche mit dem Zuwendungszweck zusammenhängenden Einzahlungen und Auszahlungen entsprechend der Gliederung des der Bewilligung zu Grunde gelegten Haushalts- oder Wirtschaftsplans (institutionelle Förderung) bzw. Finanzierungsplans (Projektförderung) summarisch darzustellen. Der zahlenmäßige Nachweis kann bei einer institutionellen Förderung, die sich nur auf einzelne Sparten der Institution bezieht, auf den geförderten Bereich begrenzt werden. Dem Verwendungsnachweis sind die Originalbelege (Einzahlungs- und Auszahlungsbelege) über die Einzelzahlungen und die Verträge über die Vergabe von Aufträgen beizufügen. Die Belege müssen so aufgeschlüsselt werden, dass sie prüfungsfähig sind. Ausgaben, die unzureichend nachgewiesen sind, können nicht anerkannt werden. Bei institutioneller Förderung ist die Vorlage des letzten Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung) bzw. der letzten Jahresrechnung erforderlich. Der Zuwendungsempfänger hat im Verwendungsnachweis zu bestätigen, dass die Ausgaben notwendig waren, dass wirtschaftlich und sparsam verfahren worden ist und die Angaben mit den Büchern und Belegen übereinstimmen. Für Maßnahmen nach Nr. 7.1 bis 7.4 dieser Richtlinie sind Teilnehmer/-innenlisten (Anlage 14) einzureichen. Das Amt für Jugend, Familie und Bildung und das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Leipzig sind berechtigt, Bücher, Belege oder sonstige Geschäftsunterlagen anzufordern sowie die Verwendung der Zuwendung durch örtliche Erhebung zu prüfen oder durch Beauftragte prüfen zu lassen. Der Zuwendungsempfänger hat die erforderlichen Unterlagen bereitzuhalten und die notwendigen Auskünfte zu erteilen. 11.2 Einfaches Verfahren Für Zuwendungen bis einschließlich 15.000 € bei Einfachförderung ist unabhängig von der Zuwendungs- und Finanzierungsart ein einfaches Verfahren möglich. Die einzureichenden Unterlagen bestimmen sich nach Nr. 11.1 dieser Richtlinie. Auf die Vorlage der Bücher und Belege wird dagegen verzichtet. Das Recht der Nachforderung bzw. Einsichtnahme und Prüfung bleibt unberührt. Der einfache Verwendungsnachweis (Anlage 12 und 13) ist durch einen Kassenprüfer des Zuwendungsempfängers (Verbände, Vereine) oder ggf. durch eine eigene Prüfungseinrichtung des Zuwendungsempfängers zu bestätigen. Sofern andere juristische Personen des öffentlichen Rechts eine Prüfung durchführen, genügt der Nachweis dieses Prüfungsergebnisses. Die Entscheidung über die Zulassung des einfachen Verwendungsnachweises ergeht im Zuwendungsbescheid. Stand: 15.10.2018; 51.3, BU Seite 12 von 14 11.3 Vorlagefrist Der vollständige Verwendungsnachweis ist • bei Projektförderung drei Monate nach Beendigung der Maßnahme, spätestens jedoch bis zum 31. März des Folgejahres, • bei institutioneller Förderung spätestens drei Monate nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes dem Amt für Jugend, Familie und Bildung unaufgefordert vorzulegen. In Ausnahmefällen kann das Amt für Jugend, Familie und Bildung die Vorlagefrist auf begründeten Antrag des Zuwendungsempfängers verlängern. 11.4 Zwischennachweis Wurde eine Zuwendung über den Zeitraum des Doppelhaushaltes gewährt, ist spätestens zwei Monate nach Ablauf des Haushaltsjahres über die in diesem Jahr erhaltenen Mittel ein Zwischennachweis zu führen (Anlage 11). Auf die Vorlage der Bücher und Belege wird verzichtet. 12. Mitteilungspflichten des Zuwendungsempfängers Der Zuwendungsempfänger ist verpflichtet, dem Amt für Jugend, Familie und Bildung unverzüglich Sachverhalte anzuzeigen, wenn • er nach Vorlage des Haushalts- oder Wirtschaftsplanes bzw. Finanzierungsplanes weitere Zuwendungen für denselben Zweck bei anderen Stellen beantragt oder von ihnen erhält, • sich eine Ermäßigung der Gesamtausgaben oder eine Änderung der Finanzierung ergibt, • der Verwendungszweck oder sonstige für die Bewilligung der Zuwendung maßgebliche Umstände sich ändern oder wegfallen, • sich herausstellt, dass der Zuwendungszweck nicht oder mit der bewilligten Zuwendung nicht zu erreichen ist, • die ausgezahlten Beträge nicht innerhalb von zwei Monaten nach Auszahlung verbraucht werden können, soweit die Auszahlung der Zuwendung nicht nach festen Zeitpunkten bestimmt wurde, • Gegenstände nicht mehr entsprechend dem Zuwendungszweck genutzt bzw. nichtmehr benötigt werden, • es bei der Durchführung der Maßnahme terminliche Verschiebungen gibt, • er beabsichtigt, Ziele und Maßnahmen zu ändern, • sich der Stellenplan und/oder die Stellenbesetzung ändert, • sich die Personalkosten ändern, • sich Änderungen in der Vertretungsbefugnis des Zuwendungsempfängers ergeben haben, • er seine Organisationsstruktur ändert, • ein Insolvenzverfahren von bzw. gegen ihn beantragt oder eröffnet wird. 13. Rückforderung Das Amt für Jugend, Familie und Bildung kann einen Zuwendungsbescheid mit Wirkung auch für die Vergangenheit ganz oder teilweise zurücknehmen oder widerrufen und die Zuwendung, auch wenn sie bereits verwendet worden ist, zurückfordern. Die zu erstattende Leistung wird durch schriftlichen Bescheid festgesetzt. 14. Veröffentlichung im Zuwendungsbericht Entsprechend dem Ratsbeschluss RBV-1286/12 – Zuwendungsbericht für Leipzig vom 18.07.2012 werden alle Zuwendungen der Stadt Leipzig an außerhalb der Stadtverwaltung stehende Stellen Stand: 15.10.2018; 51.3, BU Seite 13 von 14 jährlich im Zuwendungsbericht unter Einhaltung der festgelegten datenschutzrechtlichen Bestimmungen erfasst und veröffentlicht. Der Zuwendungsempfänger erklärt mit der Unterschrift zum Antrag sein Einverständnis zur Veröffentlichung. 15. In-Kraft-Treten Die Fachförderrichtlinie tritt mit Beschlussfassung durch die Ratsversammlung in Kraft und setzt damit die Fachförderrichtlinie der Stadt Leipzig über die Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe gemäß §§ 11 bis 14 und 16 SGB VIII (Beschluss Nr. VI-DS-03800-NF-02 der Ratsversammlung vom 13.12.2017) außer Kraft. Die Fachförderrichtlinie wird auf der Internetseite der Stadt Leipzig und im Amtsblatt der Stadt Leipzig veröffentlicht. 16. Anlagen Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8 Anlage 9 Anlage 10 Anlage 11 Anlage 12 Anlage 13 Anlage 14 Antrag Zuwendung Antrag Zuwendung Jugendverbandsarbeit Antrag Zuwendung Bildungsmaßnahme Jugendverbände Antrag Zuwendung Maßnahme Kinder- und Jugenderholung Antrag Zuwendung Internationale Maßnahme Raster Qualifizierter Antrag Formular Rechtsbehelfsverzicht Formular Mittelabforderung Verwendungsnachweis Raster Qualifizierter Sachbericht Zwischennachweis Vereinfachter Verwendungsnachweis Vereinfachter Verwendungsnachweis Ferien- und Bildungsmaßnahme Teilnehmendenliste Stand: 15.10.2018; 51.3, BU Seite 14 von 14 Stadt Leipzig / AfJFB Abt. Jugendhilfe Naumburger Straße 26 04229 Leipzig Reg.-Nr.: Ort: Datum: Antrag auf Gewährung einer Zuwendung Bezug: Fachförderrichtlinie der Stadt Leipzig über die Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe 1. Antragsteller Name/ Bezeichnung: Anschrift: Name Telefon Auskunft erteilt: FAX e-mail IBAN Bankverbindung: BIC Kreditinstitut 2. Maßnahme Bezeichnung: Standort: (Planungsraum/ Anschrift) Durchführungszeitraum: * * Projektförderung Institutionelle Förderung 3. Gesamtausgaben Höhe laut beiliegendem Ausgaben- und Finanzierungsplan: 0,00 € Beantragte Zuwendung: 0,00 € 4. Finanzierungsplan Eigenmittel: 0,00 € Eigenleistungen 0,00 € Drittmittel (bitte benennen) 0,00 € Drittmittel (bitte benennen) 0,00 € Drittmittel (bitte benennen) 0,00 € Beantragte Zuwendung beim Amt für Jugend, Familie und Bildung 0,00 € GESAMT: 0,00 € 5. Begründung Bitte treffen sie Aussagen zur Notwendigkeit der Förderung, zur beantragten Förderhöhe, zum Eigenanteil und ggf. alternativen Finanzierungsmöglichkeiten. 6. Erklärungen Der Antragsteller erklärt, - dass mit der Maßnahme noch nicht begonnen wurde und auch vor Bekanntgabe des Zuwendungsbescheides nicht begonnen wird oder - er vorzeitigen Maßnahmebeginn beantragt/ nicht beantragt *, - er zum Vorsteuerabzug nicht berechtigt/ berechtigt * ist und dies bei der Berechnung der Gesamtausgaben berücksichtigt hat, - die Angaben in diesem Antrag einschließlich Anlagen vollständig und richtig sind und - die Gesamtfinanzierung der Maßnahme gesichert ist. * Nicht Zutreffendes bitte streichen. 7. Anlagen Die nachfolgenden Anlagen sind Bestandteil dieses Antrages. liegt dem Antrag bei liegt in aktueller Fassung vor - Qualifizierte Antragstellung/ Konzeption/ Personalberechnung - Ausgaben- und Finanzierungsplan - Formblatt zur Berechnung der Ausgaben für Personal - Formblatt zur Berechnung der Ausgaben für Honorarkräfte - Stellenbeschreibungen und Qualifikationsnachweise (für Fachkräfte) - Verträge und Nachweise zu allgemeinen Betriebsausgaben - Satzung - Vereinsregisterauszug - Gemeinnützigkeitserklärung - Geschäftsordnung - Nachweis über die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe - Vertretungsbefugnis laut Satzung (Unterschriftsproben) - Zeichnungsbefugnis bei finanziellen Vorgängen (Unterschriftsproben) Ort/ Datum Stempel Rechtsverbindliche Unterschrift(en) Ausgaben und Finanzierungsplan des Jahres … Blatt 1 Antragsteller: Maßnahme: Finanzierungsübersicht Ausgabegruppen AfJFB Eigenmittel EigenDrittmittel (bitte Drittmittel (bitte Drittmittel (bitte benennen) benennen) benennen) leistungen * Gesamt Personalausgaben für Fachkräfte incl. Berufsgenossenschaft und Insolvenzgeldumlage: Name, Tätigkeit, Qualifikation, VzÄ, Einstufung 0,00 //// Summen Spalte H und I müssen übereinstimmen 0,00 #BEZUG! #BEZUG! 0,00 #BEZUG! #BEZUG! 0,00 #BEZUG! #BEZUG! 0,00 #BEZUG! #BEZUG! 0,00 #BEZUG! #BEZUG! 0,00 #BEZUG! #BEZUG! 0,00 #BEZUG! #BEZUG! 0,00 #BEZUG! #BEZUG! 0,00 #BEZUG! #BEZUG! 0,00 0,00 0,00 kurzzeitig/geringfügig Beschäftigte Freiwilligendienste Zwischensumme: Ausgaben und Finanzierungsplan des Jahres … 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 #BEZUG! Blatt 2 Finanzierungsübersicht Ausgabegruppen AfJFB Eigenmittel Eigenleistungen Drittmittel (bitte Drittmittel (bitte Drittmittel (bitte benennen) benennen) benennen) Gesamt Allgemeine Betriebsausgaben: Miete/ Pacht Betriebskosten laut Mietvertrag Energie Wasser Heizung Müllabfuhr Schornsteinreinigung Anliegerkosten * gesetzlich vorgeschriebene Versicherungen Wartung (gesetzlich oder vertraglich) Zwischensumme: 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Sach- und Verwaltungsausgaben: Umlage für Leitung, Geschäftsführung, Verwaltung incl. Berufsgenossenschaft und Lohnrechnung * 0,00 Büromaterial, Telefongebühren, Porto, Reinigung incl.-material, Hygieneartikel, Fahrten, Transporte, Reparaturen incl.-material, Wartung, Haushaltwaren 0,00 Fachliteratur, Fortbildung, Öffentlichkeitsarbeit Honorare Ausstattung bis 800 € (siehe Untersetzung*) Supervision/ Coaching Künstlersozialkasse 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Zwischensumme: 0,00 0,00 0,00 0,00 Ausgaben und Finanzierungsplan des Jahres 2019 0,00 0,00 0,00 Blatt 3 Finanzierungsübersicht Summe Spalte H und I muss übereinstimmen 0,00 Ausgabegruppen AfJFB Eigenmittel Eigenleistungen Drittmittel (bitte Drittmittel (bitte Drittmittel (bitte benennen) benennen) benennen) Gesamt Inhaltliche Ausgaben: Ausgaben für die unmittelbare Arbeit mit Kindern und Jugendlichen * GEMA/ GEZ Speisen und Getränke (nur mobile Jugendsozialarbeit § 13 SGB VIII) KFZ-Haltung (nur mobile Jugendsozialarbeit § 13 SGB VIII und Spielmobilarbeit § 11 SGB VIII) 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Zwischensumme: 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Investive Ausgaben: Ausstattung über 800 € (siehe Untersetzung*) Baumaßnahmen * Zwischensumme: 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Ausgaben und Finanzierungsplan des Jahres 2019 0,00 0,00 0,00 Blatt 4 Finanzierungsübersicht Ausgabegruppen AfJFB Eigenmittel Eigenleistungen Drittmittel (bitte Drittmittel (bitte Drittmittel (bitte benennen) benennen) benennen) Gesamt ZUSAMMENFASSUNG: Personalausgaben 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Allgemeine Betriebsausgaben 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Sach- und Verwaltungsausgaben 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Inhaltliche Ausgaben 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Investive Ausgaben 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 GESAMT: 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Anteil an den Gesamtausgaben in %: (Werte erscheinen nach Eintragen des ersten Betrages.) #DIV/0! #DIV/0! #DIV/0! #DIV/0! #DIV/0! #DIV/0! 0,00 * Die gekennzeichneten Positionen (Eigenleistungen, Anliegerkosten, Umlage, Ausstattungen bis/über 800 €, Ausgaben für die unmittelbare Arbeit mit Kindern und Jugendlichen sowie Baumaßnahmen sind auf einem gesonderten Blatt kurz zu erläutern. Die Untersetzungen sind Teil der Prüfung und tragen nach Bestätigung verbindlichen Charakter Berechnung der Ausgaben für Honorarkräfte Lfd. Name/ Tätigkeit Nr. Honorarkräfte Dauer der Tätigkeit HHJ 20… Anzahl der Vergütung pro Stunden pro Stunde Woche Gesamtausgaben Anzahl der Wochen 1 0,00 € 2 0,00 € 3 0,00 € 4 0,00 € 5 0,00 € 6 0,00 € 7 0,00 € 8 0,00 € 9 0,00 € 10 0,00 € GESAMT/ JAHR: 0,00 € Berechnung der Ausgaben für Personal (Fachkräfte) HHJ 20.. Name: Tätigkeit: Qualifikation: Maßnahme: Verein: Vergütungsgruppe: Tarif: Stunden pro Woche/ VzÄ: Personalausgaben von - bis: Monatliche Vergütung monatlich gesamt Zwischensumme: 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Pflegeversicherung 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Rentenversicherung 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Arbeitslosenversicherung 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Krankenversicherung 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Insolvenzgeldumlage 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Umlage U1 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Umlage U2 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Zwischensumme: 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Monatsbruttovergütung: 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Arbeitgeberanteile Altersvorsorge Anzahl der Monate Jahresbruttovergütung: Sonderzuwendung incl. AG-Anteil Jahresgesamtbetrag: Berufsgenossenschaft Gesamt pro Zeitraum: GESAMT/ JAHR: 0,00 € Anlage 2 Stadt Leipzig / AfJFB Abt. Planung und Fachaufsicht Naumburger Straße 26 04229 Leipzig Reg.-Nr.: Ort: Datum: Antrag auf Gewährung einer Zuwendung Jugendverbandsarbeit Bezug: Fachförderrichtlinie der Stadt Leipzig über die Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe 1. Antragsteller Name/ Bezeichnung: Anschrift: Name Auskunft erteilt: Telefon FAX e-mail IBAN Bankverbindung: BIC Kreditinstitut 2. Maßnahme Bezeichnung: Anzahl der Mitglieder: Anzahl der Jugendgruppen: Standort: Durchführungszeitraum: 3. Beantragte Zuwendung Es wird eine Zuwendung als Festbetragsfinanzierung beantragt in Höhe von: 0,00 € Die Berechnung der beantragten Zuwendung ergibt sich aus der beiliegenden Anlage Ausgaben- und Finanzierungsplan. Anlage2.xlsAntrag-2019 31.08.2018 1 4. Erläuterungen zum Ausgaben- und Finanzierungsplan (Anlage) 5. Erklärungen Der Antragsteller erklärt, - dass mit der Maßnahme noch nicht begonnen wurde und auch vor Bekanntgabe des Zuwendungsbescheides nicht begonnen wird oder - er vorzeitigen Maßnahmebeginn beantragt/ nicht beantragt *, - er zum Vorsteuerabzug nicht berechtigt/ berechtigt * ist und dies bei der Berechnung der Gesamtausgaben berücksichtigt hat, - die Angaben in diesem Antrag einschließlich Anlagen vollständig und richtig sind und - die Gesamtfinanzierung der Maßnahme gesichert ist. * Nicht Zutreffendes bitte streichen. 6. Anlagen Die nachfolgenden Anlagen sind Bestandteil dieses Antrages. liegt dem Antrag bei liegt in aktueller Fassung vor - Jahresplan/ Konzeption - Nachweis zum Mitgliederstand per 01.01. des Jahres der Antragstellung - Ausgaben- und Finanzierungsplan - Verträge und Nachweise zu allgemeinen Betriebsausgaben - Satzung - Vereinsregisterauszug - Gemeinnützigkeitserklärung - Vertretungsbefugnis laut Satzung (Unterschriftsproben) - Zeichnungsbefugnis bei finanziellen Vorgängen (Unterschriftsproben) Ort/ Datum Anlage2.xlsAntrag-2019 Stempel 31.08.2018 Rechtsverbindliche Unterschrift(en) 2 Anlage 2.1 Ausgaben und Finanzierungsplan des Jahres 20... (Jugendverbandsarbeit) Antragsteller: Maßnahme: Finanzierungsübersicht Ausgabegruppen AfJFB Eigenmittel Eigenleistungen * Drittmittel Drittmittel Drittmittel Miete/ Pacht/ Betriebsausgaben laut Nachweis 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Honorare Aufwandsentschädigungen Sachausgaben Materialien Anschaffungen Fahrtkosten Öffentlichkeitsarbeit Bildungsmaßnahmen Kurzfreizeiten GESAMT: Gesamt 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Die Ausgabegruppen sind bitte auf Seite 2 des Antrages kurz zu erläutern. Anlage2.xlsAFP-2019 31.08.2018 12 Anlage 3 Stadt Leipzig / AfJFB Abt. Jugendhilfe Naumburger Straße 26 04229 Leipzig Reg.-Nr.: Ort: Datum: Antrag auf Gewährung einer Zuwendung Bildungsmaßnahmen der Jugendverbände Bezug: Fachförderrichtlinie der Stadt Leipzig über die Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe 1. Antragsteller Name/ Bezeichnung: Anschrift: Name Auskunft erteilt: Telefon FAX e-mail IBAN Bankverbindung: BIC Kreditinstitut 2. Maßnahme Bezeichnung: Anzahl der Teilnehmer/ Teilnehmerinnen: - davon mit Jugendleitercard (Juleica) oder adäquater Ausbildung Anzahl der Betreuer/ Betreuerinnen: Anzahl der Referenten: Ort der Durchführung/ Bundesland/ Staat: vom: bis zum: Durchführungszeitraum: Anzahl der Tage (Anund Abreise = 1 Tag: 3. Beantragte Zuwendung Es wird eine Zuwendung beantragt in Höhe von: Anlage3.xlsAntrag-2019 31.08.2018 0,00 € 1 4. Ausgaben- und Finanzierungsplan Einnahmen Ausgaben Teilnehmerbeitrag pro Teilnehmer Teilnehmerbeitrag pro Betreuer Teilnehmerbeiträge gesamt Eigenmittel (mindestens 15 % der Gesamtausg.) weitere Mittel (bitte benennen) Fahrtkosten Übernachtungskosten 0,00 Verpflegungskosten Programmkosten Honorare weitere Ausgaben (bitte benennen) beantragter Zuschuss Gesamteinnahmen: 0,00 € 0,00 Gesamtausgaben: 4. Erklärungen Der Antragsteller erklärt, - dass mit der Maßnahme noch nicht begonnen wurde und auch vor Bekanntgabe des Zuwendungsbescheides nicht begonnen wird oder - er vorzeitigen Maßnahmebeginn beantragt/ nicht beantragt *, - er zum Vorsteuerabzug nicht berechtigt/ berechtigt * ist und dies bei der Berechnung der Gesamtausgaben berücksichtigt hat, - die Angaben in diesem Antrag einschließlich Anlagen vollständig und richtig sind und - die Gesamtfinanzierung der Maßnahme gesichert ist. * Nicht Zutreffendes bitte streichen. 5. Anlagen Die nachfolgenden Anlagen sind Bestandteil dieses Antrages. liegt dem Antrag bei liegt in aktueller Fassung vor - Konzeption incl. Ablauf- und Zeitplan - Jugendleitercard (Juleica) oder Nachweis einer adäquaten Ausbildung - Satzung - Vereinsregisterauszug - Gemeinnützigkeitserklärung - Vertretungsbefugnis laut Satzung (Unterschriftsproben) - Zeichnungsbefugnis bei finanziellen Vorgängen (Unterschriftsproben) Ort/ Datum Rechtsverbindliche Unterschrift(en) Stempel Hinweise: Die Höchstförderdauer beträgt 6 Tage. Förderfähig sind Maßnahmen im Bereich der außerschulischen Jugendbildung für 12 - 27Jährige sowie Fortbildung und Beratung der haupt-, neben- und ehrenamtlichen Mitarbeiter im Bereich der Jugendverbandsarbeit. Der Bildungsanteil muss mindestens durchschnittlich 6 Einheiten von jeweils 45 min. pro Tag, am An- und Abreisetag zusammen ebenfalls 6 Einheiten zu jeweils 45 min. umfassen. Anlage3.xlsAntrag-2019 31.08.2018 2 Anlage 4 Stadt Leipzig / AfJFB Abt. Planung und Fachaufsicht Naumburger Straße 26 04229 Leipzig Reg.-Nr.: Ort: Datum: Antrag auf Gewährung einer Zuwendung Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung Bezug: Fachförderrichtlinie der Stadt Leipzig über die Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe 1. Antragsteller Name/ Bezeichnung: Anschrift: Name Auskunft erteilt: Telefon FAX e-mail IBAN Bankverbindung: BIC Kreditinstitut 2. Maßnahme Bezeichnung: Anzahl der Teilnehmer/ Teilnehmerinnen aus Leipzig: - davon mit Jugendleitercard (Juleica) oder adäquater Ausbildung Anzahl der Betreuer/ Betreuerinnen: Ort der Durchführung/ Bundesland/ Staat: Durchführungszeitraum: vom: bis zum: Anzahl der Tage (Anund Abreise = 1 Tag: 3. Beantragte Zuwendung Es wird eine Zuwendung beantragt in Höhe von: 0,00 € 4. Ausgaben- und Finanzierungsplan Anlage4.xlsAntrag-2016 31.08.2018 1 Einnahmen Ausgaben Teilnehmerbeitrag pro Kind/ Jugendllicher Teilnehmerbeitrag pro Betreuer Teilnehmerbeiträge gesamt Eigenmittel (in der Regel mind. 5 % der Gesamtausgaben) weitere Mittel (bitte benennen) Fahrtkosten Übernachtungskosten 0,00 Verpflegungskosten weitere Ausgaben (bitte benennen) beantragter Zuschuss Gesamteinnahmen: 0,00 € 0,00 Gesamtausgaben: 4. Erklärungen Der Antragsteller erklärt, - dass mit der Maßnahme noch nicht begonnen wurde und auch vor Bekanntgabe des Zuwendungsbescheides nicht begonnen wird oder - er vorzeitigen Maßnahmebeginn beantragt/ nicht beantragt *, - er zum Vorsteuerabzug nicht berechtigt/ berechtigt * ist und dies bei der Berechnung der Gesamtausgaben berücksichtigt hat, - die Angaben in diesem Antrag einschließlich Anlagen vollständig und richtig sind und - die Gesamtfinanzierung der Maßnahme gesichert ist. * Nicht Zutreffendes bitte streichen. 5. Anlagen Die nachfolgenden Anlagen sind Bestandteil dieses Antrages. liegt dem Antrag bei liegt in aktueller Fassung vor - Konzeption - Jugendleitercard (Juleica) oder Nachweis einer adäquaten Ausbildung - Satzung - Vereinsregisterauszug - Gemeinnützigkeitserklärung - Vertretungsbefugnis laut Satzung (Unterschriftsproben) - Zeichnungsbefugnis bei finanziellen Vorgängen (Unterschriftsproben) Ort/ Datum Rechtsverbindliche Unterschrift(en) Stempel Hinweise: Förderfähig sind Maßnahmen während der Schulferien mit mindestens 5 und höchstens 15 Übernachtungen. Die Höhe der beantragten Zuwendung darf die Teilnehmerbeiträge nicht überschreiten. Gefördert werden Schülerinnen und Schüler der allgemein bildenden Schulen (Grund-, Mittel-, Förderschulen und Gymnasien in öffentlicher und freier Trägerschft ohne berufsbildende Schulen). Anlage4.xlsAntrag-2016 31.08.2018 2 Stadt Leipzig / AfJFB Abt. Jugendhilfe Naumburger Straße 26 04229 Leipzig Reg.-Nr.: Ort: Datum: Antrag auf Gewährung einer Zuwendung Internationale Maßnahmen Bezug: Fachförderrichtlinie der Stadt Leipzig über die Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe 1. Antragsteller Name/ Bezeichnung: Anschrift: Name Auskunft erteilt: Telefon FAX e-mail IBAN Bankverbindung: BIC Kreditinstitut 2. Maßnahme Bezeichnung: - davon Leipziger Teilnehmer-/innen Anzahl der Teilnehmer/ Teilnehmerinnen von 12 - 27 Jahren: - davon ausländ. Teilnehmer-/innen - davon mit Jugendleitercard (Juleica) oder adäquater Ausbildung Anzahl der Betreuer/ Betreuerinnen: Partnerorganisation: Ort der Durchführung/ Bundesland/ Staat: vom: bis zum: Durchführungszeitraum: Anzahl der Tage (Anund Abreise = 1 Tag: 3. Beantragte Zuwendung Es wird eine Zuwendung beantragt in Höhe von: ~1033002.xlsAntrag-2019 27.09.2018 0,00 € 1 4. Ausgaben- und Finanzierungsplan Einnahmen Ausgaben Teilnehmerbeitrag pro Leipziger Jugendllicher Teilnehmerbeitrag pro Betreuer Teilnehmerbeiträge gesamt Eigenmittel (in der Regel mind. 5 % der Gesamtausgaben) weitere Mittel (bitte benennen) Fahrtkosten Übernachtungskosten 0,00 Verpflegungskosten weitere Ausgaben (bitte benennen) beantragter Zuschuss Gesamteinnahmen: 0,00 € 0,00 Gesamtausgaben: 4. Erklärungen Der Antragsteller erklärt, - dass mit der Maßnahme noch nicht begonnen wurde und auch vor Bekanntgabe des Zuwendungsbescheides nicht begonnen wird oder - er vorzeitigen Maßnahmebeginn beantragt/ nicht beantragt *, - er zum Vorsteuerabzug nicht berechtigt/ berechtigt * ist und dies bei der Berechnung der Gesamtausgaben berücksichtigt hat, - die Angaben in diesem Antrag einschließlich Anlagen vollständig und richtig sind und - die Gesamtfinanzierung der Maßnahme gesichert ist. * Nicht Zutreffendes bitte streichen. 5. Anlagen Die nachfolgenden Anlagen sind Bestandteil dieses Antrages. liegt dem Antrag bei liegt in aktueller Fassung vor - Konzeption - Jugendleitercard (Juleica) oder Nachweis einer adäquaten Ausbildung - Satzung - Vereinsregisterauszug - Gemeinnützigkeitserklärung - Vertretungsbefugnis laut Satzung (Unterschriftsproben) - Zeichnungsbefugnis bei finanziellen Vorgängen (Unterschriftsproben) Ort/ Datum Rechtsverbindliche Unterschrift(en) Stempel Hinweise: Zuwendungsfähig sind Ausgaben für Transport, Unterkunft und Verpflegung. Förderfähig sind Maßnahmen mit mindestens 3 und höchstens 15 Übernachtungen. Die Höhe der beantragten Zuwendung darf die Teilnehmerbeiträge nicht überschreiten. ~1033002.xlsAntrag-2019 27.09.2018 2 Anlage 6 Antragsraster für Leistungen nach §§ 11-14 und § 16 SGB VIII Raster zur qualifizierten Antragstellung für Maßnahmen im Bereich der Kinder- und Jugendförderung nach §§ 11 – 14 und § 16 SGB VIII Bitte machen Sie zu allen Gliederungspunkten und den zugehörigen Anstrichen entsprechende Aussagen. Alle kursiv gesetzten Angaben sind nicht Bestandteil des Rasters und dienen der qualitativen und quantitativen Konkretisierung der zu erfolgenden Angaben und Aussagen bzw. der Beispielgebung. Der Umfang des Antrages ist auf max. 20 DIN A4 Seiten zu begrenzen. 0. Allgemeine Angaben (max. ½ Seite)  Bezeichnung der Maßnahme (Name)   Maßnahmezeitraum (Dauer der Maßnahme) Träger der Maßnahme (Name, Anschrift, Tel., Fax, e-mail, www., Ansprechpartner)  Ort der Maßnahme (Name, Anschrift, Tel., Fax, e-mail, www., Ansprechpartner)  Gesetzliche Grundlagen der Maßnahme (kurze Benennung der maßgeblichen gesetzlichen Grundlagen nach SGB VIII)  Allgemeine Beschreibung der Maßnahme (kurze zusammenfassende Beschreibung der Maßnahme) 1. Sozialräumliche und bedarfsorientierte Einordnung der Maßnahme (max. 1 Seite) (Treffen Sie Aussagen und Nachweise zum aktuellen Bedarf der beantragten Maßnahme im Sozialraum anhand von sozialräumlichen Gegebenheiten und zielgruppenorientierten Erhebungen, Bedürfnisermittlungen, Besonderheiten u.ä.) 2. Zielgruppen (max. 1 Seite) (Treffen Sie klare und differenzierte Aussagen zu den Zielgruppen und deren Bedarfen) 3. Leistungsinhalte (max. 5 Seiten) (Beschreiben Sie Ihre Leistungsinhalte im Bezug auf die Zielgruppen und die sozialräumlichen Gegebenheiten) 3.1. Ziele der Maßnahme (Benennen Sie konkrete Wirkungs- und Handlungsziele, auch unter Berücksichtigung der verschiedenen Zielgruppen. Benennen Sie Indikatoren zur Zielüberprüfung und entsprechende Messverfahren) 3.2. Methoden (Benennen Sie konkrete Methoden, Handlungsschritte oder Vorgehensweisen zur Zielerreichung im Bezug auf die Zielgruppe) 4. 4.1. Leistungsumfang (max. 4 Seiten) Öffnungs-/Projekt-/Beratungs-/Kontaktzeiten (Machen Sie konkrete Angaben zu den geplanten Zeiten im Maßnahmezeitraum) 4.2. Angebote, Kurse, Projekte und sonstige Leistungen (Machen Sie konkrete Angaben mit Durchführungszeiten und Platzkapazitäten zu den geplanten Angeboten, Kursen, Projekten und sonstigen Leistungen im Maßnahmezeitraum) 4.3. Gremien- und Öffentlichkeitsarbeit, Kooperationsformen (Treffen Sie konkrete Aussagen zu Gremien, Arbeitskreisen, Kooperationen und anderer Aktivitäten mit Inhalt/Ziel und Häufigkeit in denen Vertreter der Maßnahme mitwirken) Stadt Leipzig – Amt für Jugend, Familie und Bildung Seite 1 von 2 Antragsraster für Leistungen nach §§ 11-14 und § 16 SGB VIII 5. Beteiligungsformen (max. 1 Seite) (Treffen Sie Aussagen zu den Beteiligungsformen von Kindern und Jugendlichen in der Maßnahme) 6. Räume und Ausstattung (max. 1 Seite) (Treffen Sie Aussagen zu den Räumlichkeiten mit Größe, Ausstattung und überwiegendem Nutzungszweck, bei Veränderungen und Neuanträgen bitte Skizze beifügen) 7. Personal (max. 2 Seiten) 7.1. Personalberechnung (Berechnen Sie den Arbeitszeitbedarf für den beschriebenen Leistungsumfang einschließlich aller damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten und dem sich daraus ergebenden Personalbedarf) 7.2. Personaleinsatz (Treffen Sie Aussagen zu allen Personen, die in der Maßnahme beschäftigt werden sollen, mit Anstellungsverhältnis, Funktion, Name, VzÄ bzw. Stunden/Woche bei Honorar, Praktikanten, Freiwilligen u.ä., Laufzeit bei Befristung und Qualifikation gemäß nachfolgender Tabelle) Anstellung/Funktion Name VzÄ // h/Woche // Laufzeit Qualifikation fest/Maßnahmeltg. fest/Mitarbeiterin Sonstige/Mitarbeiter Mustermann Musterfrau Müller 1,0 0,8 0,75 //01.10.09-30.06.10 Dipl. Soz.päd. staatl. anerk. Erzieherin Bäcker Meier Schulze 8h/Woche //nicht Juli/Aug//10 25h/Woche //ab 01.08.10 Keramikmeister Grundstudium Soz.Päd. (AGH, KoKo, ABM o.ä.) Honorar/Keramik Praktikant/Medien 8. Qualitätsentwicklung/-sicherung (max. 5 Seiten) (Darlegung der Eignung des Maßnahmeträgers) (Treffen Sie Aussagen zu Erfahrungen, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit des Trägers) 8.1. Strukturqualität (Nennen Sie Maßnahmen und Standards zur Sicherung der Strukturqualität auf der Träger- und Maßnahmeebene und in der Teamarbeit. z.B. Leitbild, fachl. Standards, Vertretungsregelungen u.a.) 8.2. Prozessqualität (Nennen Sie Maßnahmen und Standards zur Sicherung der Prozessqualität auf der Träger- und Maßnahmeebene, wie z.B. Formen und Methoden der Personal- und Teamentwicklung, Begleitung der konzeptionellen Umsetzung u.a.) 8.3. Ergebnisqualität (Nennen Sie Maßnahmen und Standards zur Sicherung der Ergebnisqualität auf der Träger- und Maßnahmeebene. z.B. Formen und Methoden der Evaluation, Bestimmung des Zielerreichungsgrades, Umsetzung der Ergebnisse auf die weitere Konzeptentwicklung u.a.) Stadt Leipzig – Amt für Jugend, Familie und Bildung Seite 2 von 2 Anlage Anlage7 V ▼ Bitte senden an: Eingangsvermerk Rechtsbehelfsverzicht Zuwendungsempfänger/in Zuwendungszweck bewilligte Summe Aktenzeichen des Zuwendungsbescheides Ausstellungsdatum des Zuwendungsbescheides Eingangsdatum des Zuwendungsbescheides Wir verzichten auf die Einlegung eines Rechtsbehelfs gegen den Zuwendungsbescheid, um dessen Bestandskraft vorzeitig herbeizuführen und damit die Auszahlung der Mittel zu beschleunigen. Leipzig, Rechtsverbindliche Unterschriften Anlage 8 Mittelabforderung Kinder- und Jugendförderung (ohne Schulsozialarbeit) OE-Nummer Bearbeitung durch Datum der Mittelabforderung 51.31 MB-51310-599999999-001 Angaben zur Zahlung Zahlungszweck Zahlungsempfänger/in Anschrift (Straße/Haus-Nr./PLZ/Ort) Betrag / Höhe der Abforderung für Monat(e) gemäß Richtlinie Reg. Nr. IBAN Angaben zur Kontierung (wird durch AfJFB ausgefüllt) Sachkonto PSP-Element / Kostenstelle / Innenauftrag Weitere Angaben Maßnahme nach ☐ §11 Stempel des Trägers ☐ §12 ☐ §13 ☐ §14 Unterschrift des Träger Das Formular ist am PC auszufüllen, auszudrucken und zu senden an: Zentraler Rechnungseingang c/o Stadt Leipzig 51310 Postfach 10 05 51 04005 Leipzig ☐ §16 SGB VIII Stadt Leipzig / AfJFB Abt. Jugendhilfe Naumburger Straße 26 04229 Leipzig Ort: Datum: Verwendungsnachweis Gewährung einer Zuwendung aus Haushaltsmitteln der Stadt Leipzig - Amt für Jugend, Familie und Bildung Zuwendungsempfänger: Zuwendungszweck bzw. Maßnahmebezeichnung: Durchführungszeitraum: Zuwendungsbescheid vom: Reg.-Nr.: Höhe der Zuwendung: Zuwendungsart: Finanzierungsart: 1. Sachbericht: Gemäß Rastervorgabe zum qualifizierten Sachbericht für Maßnahmen im Bereich der Kinder- und Jugendförderung nach §§ 11 – 14 und § 16 SGB VIII 2.1 Zahlenmäßiger Nachweis der Einnahmen: SOLL laut Ausgaben- und Finanzierungsplan IST laut Abrechnung SOLL/ IST Abweichung Eigenmittel 0,00 Eigenleistungen 0,00 Leistungen Dritter (ohne öffentliche Förderung) Öffentliche Förderung (ohne AfJFB) 0,00 0,00 0,00 Stadt Leipzig/ AfJFB weitere nicht geplante Einnahmen (z.B. Gutschriften, Erstattungen von Betriebskosten oder von Versicherungen, Rückerstattungen aus Umlagen, Einnahmen aus privaten Telefongesprächen) 0,00 GESAMT 0,00 0,00 0,00 0,00 Alle Einnahmen sind im Formblatt "Einzelnachweis der Einnahmen" aufzuführen und durch entsprechende Unterlagen oder Bescheide nachzuweisen. 2.2 Zahlenmäßiger Nachweis der Ausgaben: Anlage9.xls 27.09.2018 1 SOLL laut Ausgaben- und Finanzierungsplan IST laut Abrechnung SOLL/ IST Abweichung Personalausgaben (Fachkräfte incl. Berufsgenossenschaft) Personalausgaben (geringfügig Beschäftigte, Freiwilligendienste) Allg. Betriebsausgaben (Miete/Pacht, Betriebskosten, Anliegerkosten, Versicherungen, Wartung) Umlage (Leitung, Geschäftsführung, Verwaltung, Lohnrechnung incl. Berufsgenossenschaft) 0,00 0,00 0,00 0,00 Büromaterial, Telefongebühren, Porto, Reinigung, Hygieneartikel, Fahrten, Transporte, Reparaturen, Wartung 0,00 Fachliteratur, Fortbildung, Öffentlichkeitsarbeit Honorare Ausstattung bis 800 € Supervision/ Coaching Ausgaben für die unmittelbare Arbeit mit Kindern und Jugendlichen GEMA/ GEZ Speisen und Getränke (nur mobile Jugendsozialarbeit § 13 SGB VIII) KFZ-Haltung (nur mobile JSA § 13 und Spielmobilarbeit § 11 SGB VIII) Ausstattung über 800 € Baumaßnahmen bis 5.000 € Gesamtkosten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 GESAMT 0,00 0,00 0,00 Alle Ausgaben sind im Formblatt "Einzelnachweis der Ausgaben" geordnet nach oben genannten Systematik aufzuführen. Die Belege sind beizufügen und in der Reihenfolge der Eintragungen zu ordnen. SOLL laut Ausgaben- und Finanzierungsplan 3. IST - Ergebnis IST laut Abrechnung Einnahmen gesamt (Punkt 2.1) 0,00 0,00 Ausgaben gesamt (Punkt 2.2) 0,00 0,00 Mehreinnahmen/ Minderausgaben 0,00 0,00 4. Bestätigung Es wird bestätigt, dass - die allgemeinen und besonderen Nebenbestimmungen des Zuwendungsbescheides beachtet wurden, - die Ausgaben notwendig waren, wirtschaftlich und sparsam verfahren worden ist und die Angaben im Verwendungsnachweis mit den Büchern und Belegen übereinstimmen, - die Inventarisierung der mit der Zuwendung beschafften Gegenstände vorgenommen wurde. Ort/ Datum Anlage9.xls Stempel 27.09.2018 Rechtsverbindliche Unterschrift(en) 2 Zuwendungsempfänger: Zuwendungszweck: EINZELNACHWEIS DER EINNAHMEN lfd. Nr. Nr. des Beleges Tag der Einzahler/ Grund der Zahlung Zahlung Höhe der Einnahme GESAMT: Hinweise: Es sind die Gesamteinnahmen der geförderten Maßnahme in der zeitlichen Reihenfolge aufzuführen. Bei Barzahlung ist der Tag des Eingangs, bei unbarer Zahlung der Tag der bankmäßigen Belastung anzugeben. Für notwendige Erläuterungen ist ein gesondertes Blatt beizufügen. 0,00 Zuwendungsempfänger: Zuwendungszweck: EINZELNACHWEIS DER AUSGABEN lfd. Nr. Nr. des Beleges Tag der Zahlungsempfänger Zahlung Zahlungsgrund Höhe der Ausgabe Es ist für jede Ausgabeposition ist eine neue Seite zu beginnen oder es sind nach jeder Ausgabeposition Zwischensummen einzufügen !!! GESAMT: 0,00 Hinweise: Es sind die Gesamtausgaben der geförderten Maßnahme geordnet nach Ausgabepositionen entsprechend der Systematik in Punkt 2.2 des Verwendungsnachweises in der zeitlichen Reihenfolge aufzuführen. Bei Barzahlung ist der Tag der Geldübergabe, bei unbarer Zahlung der Tag der bankmäßigen Belastung anzugeben. Zahlungsbeweise sind beizufügen. Für notwendige Erläuterungen ist ein gesondertes Blatt beizufügen. Anlage 10 Sachberichtsraster für Leistungen nach §§ 11-14 und § 16 SGB VIII Raster zum qualifizierten Sachbericht für Maßnahmen im Bereich der Kinder- und Jugendförderung nach §§ 11 – 14 und § 16 SGB VIII Bitte machen Sie zu allen Gliederungspunkten und den zugehörigen Anstrichen entsprechende Aussagen. Alle kursiv gesetzten Angaben sind nicht Bestandteil des Rasters und dienen der inhaltlichen und quantitativen Konkretisierung der zu erfolgenden Angaben und Aussagen bzw. der Beispielgebung. Der Umfang des Sachberichtes ist auf max. 15 DIN A4 Seiten zu begrenzen. 0. Allgemeine Angaben  Bezeichnung der Maßnahme  Maßnahmezeitraum  Träger der Maßnahme  (Name, Anschrift, Tel., Fax, e-mail, www., Ansprechpartner) Ort der Maßnahme (Name, Anschrift, Tel., Fax, e-mail, www., Ansprechpartner) Auswertung der erbrachten Leistung 1. Sozialräumliche und bedarfsorientierte Ausgestaltung der Maßnahme (Stellen Sie erkennbare Veränderungen im Sozialraum dar, die Auswirkungen auf die Leistung hatten.) 2. Zielgruppen/ Nutzergruppen (Treffen Sie Aussagen zu tatsächlichen Nutzergruppen im Vergleich zu avisierten Zielgruppen. Machen Sie statistische Angaben zu ihren Nutzergruppen. Bitte beziehen Sie sich auf das dafür vorgesehene Datenblatt. Ziehen Sie Schlussfolgerungen und stellen Sie Veränderungsbedarfe hinsichtlich der Nutzergruppen dar.) 3. 3.1 Leistungsinhalte Ziele der Maßnahme (Schätzen Sie anhand der gewählten Indikatoren den Grad Ihrer Zielerreichung bei den Wirkungs- und Handlungszielen ein. Stellen Sie dabei auch die angewandten Messverfahren/Controllinginstrumente dar. Stellen Sie Ihre Schlussfolgerungen und Veränderungsbedarfe dar.) 3.2 Methodisches Vorgehen (Bewerten Sie Ihr methodisches Vorgehen im Zusammenhang mit der Zielerreichung. Stellen Sie Ihre Schlussfolgerungen und Veränderungsbedarfe dar.) 4. 4.1 Leistungsumfang Öffnungs-/Projekt-/Beratungs-/Kontaktzeiten (Benennen Sie die tatsächlich realisierten Öffnungs-/ Projekt-/ Beratungs-/ Kontaktzeiten. Gab es Veränderungen/Kürzungen/Erweiterungen gegenüber dem vereinbarten Leistungsumfang? Abweichungen sind zu begründen.) 4.2 Angebote, Kurse, Projekte und sonstige Leistungen (Stellen Sie die tatsächlich realisierten AKP quantitativ dar. Veränderungen gegenüber dem vereinbarten Leistungsumfang sind zu begründen. Benennen Sie Teilnehmerzahlen. 4.3 Gremien- und Öffentlichkeitsarbeit sowie Kooperationsbeziehungen (Stellen Sie Ihre tatsächlich realisierte Beteiligung an öffentlichkeitswirksamen Aktivitäten dar. Benennen Sie Kooperationsstrukturen mit Einrichtungen/Institutionen und die Mitarbeit in Gremien. Benennen Sie dabei den zeitlichen Rahmen. Bewerten Sie das Ergebnis der Aktivitäten im Hinblick auf die gesetzten Ziele. Ziehen Sie Schlussfolgerungen.) 5. Beteiligungsformen (Stellen Sie die Beteiligungsformen von Kindern und Jugendlichen dar, die realisiert wurden. Beschreiben Sie die Bereiche von Mitwirkung, Mitbestimmung und der Übergabe von Verantwortung an die Nutzer. Stellen Sie Veränderungsbedarfe und Schlussfolgerungen dar.) Stadt Leipzig – Amt für Jugend, Familie und Bildung Seite 1 von 2 Sachberichtsraster für Leistungen nach §§ 11-14 und § 16 SGB VIII 6. Räume und Ausstattung (Treffen Sie Aussagen zu Veränderungen der räumlichen Gegebenheiten und der materiell- technischen Ausstattung gegenüber dem Antrag.) 7. Personal 7.1 Personalberechnung Schätzen Sie verbal den Arbeitszeitbedarf hinsichtlich der im Antrag veranschlagten Zeiten für die jeweiligen Aufgaben/Arbeitsbereiche ein. Was benötigt mehr oder weniger Zeit und muss in der nächsten Arbeitszeitbedarfsermittlung entsprechend anders kalkuliert werden? 7.2 Personaleinsatz (Stellen Sie den Personaleinsatz der durch das Jugendamt finanzierten Mitarbeiter/ Fachkräfte, geringfügig Beschäftigte, Zivis, FSJ , Honorar, u.ä. im Maßnahmeverlauf, gemäß nachfolgender Tabelle, dar.) Anstellung/Funktion Name VzÄ // h/Woche // Laufzeit Qualifikation fest/Maßnahmeltg. fest/Mitarbeiterin Honorar/Keramik Mustermann Musterfrau Meier 1,0 0,8 8h/Woche //nicht Juli/Aug//09 Dipl. Soz.päd. staatl. anerk. Erzieherin Keramikmeister Bitte stellen Sie auch alle zusätzlichen Personalressourcen, die Ihnen zur Verfügung standen, dar. 8. Qualitätsentwicklung/-sicherung (Beschreiben Sie die jeweilige Umsetzung der Maßnahmen des Qualitätsmanagements. Benennen Sie dabei Instrumente und Methoden, mit denen Sie die Wirksamkeit Ihrer Arbeit transparent und nachvollziehbar darstellen. Beschreiben Sie, wie Sie die Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität sichern (Controllinginstrumente). Stellen Sie Schlussfolgerungen und Veränderungsbedarfe dar.) 9. Gesamteinschätzung (Treffen Sie kurze zusammenfassende Aussagen zur gesamten Maßnahme, hinsichtlich der Erfolge, Probleme und Veränderungsbedarfe. Geben Sie einen Ausblick für das Folgejahr) Stadt Leipzig – Amt für Jugend, Familie und Bildung Seite 2 von 2 Anlage 11 Zwischennachweis 1. Zuwendungsempfänger: _________________________________________________ _________________________________________________ 2. Maßnahme /Projekt Maßnahmebezeichnung: _________________________________________________ _________________________________________________ 3. Angaben zur Zuwendung Zuwendungsbescheid vom: __________________ Reg.-Nr: __________________ Zuwendungshöhe: __________________ bereits ausgezahlt: __________________ Auszahlungsbetrag neu: __________________ Finanzierungsart: Anteilsfinanzierung: □ Festbetragsfinanzierung: □ 4. Zahlenmäßiger Nachweis: (Anlage) □ 5. Bestätigung Es wird bestätigt, dass □ die Allgemeinen Nebenbestimmungen beachtet wurden □ die Auszahlungen notwendig waren, wirtschaftlich und sparsam verfahren worden ist und die Angaben im Verwendungsnachweis mit den Büchern und Belegen übereinstimmen Leipzig, __________________ Stempel:_____________________ __________________________________________________________________ Rechtsverbindliche Unterschrift(en) Zahlenmäßiger Nachweis für den Zwischennachweis Angaben bitte einzeln eintragen Einnahmen SOLL lt. Finanzierungsplan IST aktueller Stand (in €) (in €) Ausgaben SOLL lt. Finanzierungsplan IST aktueller Stand (gemäß Ausgaben- und Finanzierungsplan) (in €) (in €) 1. Eigenmittel 2. Eigenleistungen 3. Spenden/Sponsoren 4. Andere Zuwendungsgeber 5. Erstattungen 6. Zuwendung AfJFB Einnahmen gesamt : Ausgaben gesamt: Anlage 12 Stadt Leipzig, AfJFB Abt. Jugendhilfe Naumburger Straße 26 04229 Leipzig Ort: Vereinfachter Verwendungsnachweis Gewährung einer Zuwendung aus Haushaltsmitteln der Stadt Leipzig - Amt für Jugend, Familie und Bildung Zuwendungsempfänger: Zuwendungszweck bzw. Maßnahmebezeichnung: Durchführungszeitraum: Zuwendungsbescheid vom: Reg.-Nr.: Höhe der Zuwendung: Zuwendungsart: Finanzierungsart: Höhe der Auszahlung: 1. Sachbericht: Beim Vereinfachten Verwendungsnachweis ist ein separater Sachbericht nicht erforderlich. 2.1 Zahlenmäßiger Nachweis der Einnahmen: SOLL laut Ausgaben- und Finanzierungsplan IST laut Abrechnung SOLL/ IST Abweichung Eigenmittel Eigenleistungen Leistungen Dritter (ohne öffentliche Förderung) Öffentliche Förderung (ohne AfJFB) Stadt Leipzig / AfJFB weitere nicht geplante Einnahmen (z.B. Gutschriften, Erstattungen von Betriebskosten oder von Versicherungen, Rückerstattungen aus Umlagen, Einnahmen aus privaten Telefongesprächen) GESAMT Alle Einnahmen sind im Formblatt "Einzelnachweis der Einnahmen" in zeitlicher Reihenfolge aufzuführen. 2.2 Zahlenmäßiger Nachweis der Ausgaben: Anlage12.xls 31.08.2018 1 Ausgabeposition SOLL laut Ausgaben- und Finanzierungsplan GESAMT IST laut Abrechnung SOLL/ IST Abweichung 0,00 Alle Ausgaben sind im Formblatt "Einzelnachweis der Ausgaben" nach Ausgabepositionen geordnet und in zeitlicher Reihenfolge aufzuführen. 3. IST - Ergebnis SOLL laut Ausgaben- und Finanzierungsplan IST laut Abrechnung Einnahmen gesamt (Punkt 2.1) Ausgaben gesamt (Punkt 2.2) Mehreinnahmen/ Minderausgaben 4. Bestätigung Es wird bestätigt, dass - die allgemeinen und besonderen Nebenbestimmungen des Zuwendungsbescheides beachtet wurden, - die Ausgaben notwendig waren, wirtschaftlich und sparsam verfahren worden ist und die Angaben im Verwendungsnachweis mit den Büchern und Belegen übereinstimmen, - die Inventarisierung der mit der Zuwendung beschafften Gegenstände vorgenommen wurde. Ort/ Datum Stempel Der vereinfachte Verwendungsnachweis ist durch einen Kassenprüfer oder durch eine eigene Prüfungseinrichtung des Zuwendungsempfängers zu bestätigen. Anlage12.xls 31.08.2018 Rechtsverbindliche Unterschrift(en) Unterschrift 2 Anlage 12.1 Zuwendungsempfänger: Zuwendungszweck: EINZELNACHWEIS DER EINNAHMEN lfd. Nr. Nr. des Beleges Tag der Einzahler/ Grund der Zahlung Zahlung Höhe der Einnahme GESAMT: Hinweise: Es sind die Gesamteinnahmen der geförderten Maßnahme in der zeitlichen Reihenfolge aufzuführen. Bei Barzahlung ist der Tag des Eingangs, bei unbarer Zahlung der Tag der bankmäßigen Belastung anzugeben. Für notwendige Erläuterungen ist ein gesondertes Blatt beizufügen. Anlage 12.2 Zuwendungsempfänger: Zuwendungszweck: EINZELNACHWEIS DER AUSGABEN lfd. Nr. Nr. des Beleges Tag der Zahlungsempfänger Zahlung Zahlungsgrund Höhe der Ausgabe Es ist für jede Ausgabeposition ist eine neue Seite zu beginnen oder es sind nach jeder Ausgabeposition Zwischensummen einzufügen !!! GESAMT: Hinweise: Es sind die Gesamtausgaben der geförderten Maßnahme geordnet nach Ausgabepositionen entsprechend der Systematik in Punkt 2.2 des Verwendungsnachweises in der zeitlichen Reihenfolge aufzuführen. Bei Barzahlung ist der Tag der Geldübergabe, bei unbarer Zahlung der Tag der bankmäßigen Belastung anzugeben. Zahlungsbeweise sind beizufügen. Für notwendige Erläuterungen ist ein gesondertes Blatt beizufügen. Anlage 13 Stadt Leipzig / AfJFB Abt. Planung und Fachaufsicht Naumburger Straße 26 04229 Leipzig Ort: Datum: Vereinfachter Verwendungsnachweis Gewährung einer Zuwendung aus Haushaltsmitteln der Stadt Leipzig - AfJFB (Ferien- und Bildungsmaßnahmen) Zuwendungsempfänger: Zuwendungszweck bzw. Maßnahmebezeichnung: Durchführungszeitraum: Zuwendungsbescheid vom: Reg.-Nr.: Höhe der Zuwendung: Zuwendungsart: Finanzierungsart: Höhe der Auszahlung: 1. Sachbericht: Der zu erbringende Sachbericht soll den Projektverlauf lückenlos dokumentieren und reflektieren. Die gesamte geförderte Maßnahme sowie die damit in Zusammenhang stehenden Ausgaben und deren Deckung sind darzulegen. Bitte als Anlage beifügen! 2.1 Zahlenmäßiger Nachweis der Einnahmen: SOLL laut Ausgaben- und Finanzierungsplan IST laut Abrechnung SOLL/ IST Abweichung Eigenmittel 0,00 Teilnehmerbeiträge 0,00 Leistungen Dritter (ohne öffentliche Förderung) Öffentliche Förderung (ohne AfJFB) 0,00 0,00 0,00 Stadt Leipzig/ AfJFB 0,00 0,00 GESAMT Anlage13.xls 0,00 31.08.2018 0,00 0,00 1 2.2 Zahlenmäßiger Nachweis der Ausgaben: Ausgabeposition SOLL laut Ausgaben- und Finanzierungsplan IST laut Abrechnung SOLL/ IST Abweichung 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 GESAMT 0,00 0,00 0,00 3. IST - Ergebnis SOLL laut Ausgaben- und Finanzierungsplan IST laut Abrechnung Einnahmen gesamt (Punkt 2.1) 0,00 0,00 Ausgaben gesamt (Punkt 2.2) 0,00 0,00 Mehreinnahmen/ Minderausgaben 0,00 0,00 4. Bestätigung Es wird bestätigt, dass - die allgemeinen und besonderen Nebenbestimmungen des Zuwendungsbescheides beachtet wurden, - die Ausgaben notwendig waren, wirtschaftlich und sparsam verfahren worden ist und die Angaben im Verwendungsnachweis mit den Büchern und Belegen übereinstimmen, Ort/ Datum Stempel Der vereinfachte Verwendungsnachweis ist durch einen Kassenprüfer oder durch eine eigene Prüfungseinrichtung des Zuwendungsempfängers zu bestätigen. Anlage13.xls 31.08.2018 Rechtsverbindliche Unterschrift(en) Unterschrift 2 Anlage 14 Teilnehmendenliste* Seite __ von __ Träger der Maßnahme: _________________________________________________________________________________________ Titel der Maßnahme: _________________________________________________________________________________________ Dauer der Maßnahme: Lfd. Nr. vom ________ Name, Vorname bis ________ Tage: (An- und Abreise ist ein Tag) Wohnsitz ___ Ort der Maßnahme: Alter Teilnehmerbeitrag in Euro _________________________ Unterschrift des Teilnehmenden 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 *Betreuer u. Referenten bitte gesondert kennzeichnen Hiermit bestätigen wir die Richtigkeit der obigen Angaben. _________ Rechtsverbindliche Unterschrift und Stempel des Trägers Prüfkatalog Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten: Indikatoren verbessert 1 Vorschulische Bildungs- auf bisherigen Niveau verschlechtert keine Auswirkung x und Betreuungsangebote (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang) 2 Schulische Bildungsangebote, Ausbildung und Studium (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang) x 3 Wohnbedingungen für Kinder, Jugendliche und Familien (Angebot, Attraktivität, Vielfalt, Infrastruktur) x 4 Kultur- und Freizeitangebote, Möglichkeiten zum Spielen, Sporttreiben und Treffen sowie Naturerfahrungen für Kinder, Jugendliche und Familien X 5 Gesundheit und Sicherheit von Kindern und Jugendlichen/Schutz vor Gefahren x 6 Integration von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen oder Migrationshintergrund x 7 Finanzielle Bedingungen von Familien Indikator 8 Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und Familien bei der zu treffenden Entscheidung Begründung in 1 Vorlage Seite x hat stattgefunden ist vorgesehen ist nicht vorgesehen x Begründung in 1 Vorlage, Seite