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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1437796.pdf
Größe
184 kB
Erstellt
19.09.18, 12:00
Aktualisiert
01.11.18, 09:24

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-06397 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff: Weiterführung wohnungspolitischer Maßnahmen u. Bestätigung gem. §79(1) SächsGemO Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Finanzen FA Stadtentwicklung und Bau FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Ratsversammlung 12.12.2018 Beschlussfassung Beschlussvorschlag: 1. Die in der Vorlage beschriebene Verwendung der Mittel für Maßnahmen zur Wohnungsbauförderung im Rahmen der Umsetzung des Wohnungspolitischen Konzeptes wird beschlossen. 2. Der Sperrvermerk über die dafür erforderlichen Mittel in Höhe von 400.000 Euro aus den Haushaltsmitteln 2018 zur Umsetzung des wohnungspolitischen Konzeptes (PSP 1.100.52.2.0.01 Maßnahmen der Wohnungsbauförderung, Innenauftrag 106452200001, Sachkonto 42711200) wird aufgehoben. 3. Die überplanmäßigen Auszahlungen nach § 79 (1) SächsGemO für das Haushaltsjahr 2018 i.H.v. 400.000 Euro im PSP-Element „Maßnahmen zur Wohnungsbauförderung“ (7.0001586.740) werden bestätigt. Die Deckung erfolgt aus dem Innenauftrag 106452200001, Sachkonto 42711200 „Umsetzung WoPoko“. 4. Die nicht verbrauchten investiven Haushaltsmittel werden im Rahmen des Jahresabschlusses 2018 als Ermächtigung aus Vorjahren nach 2019 übertragen. Die Ermächtigungsübertragung steht unter dem Vorbehalt der Regelungen der Haushaltssatzung 2018. 1/7 Zusammenfassung: Anlass der Vorlage: Rechtliche Vorschriften Stadtratsbeschluss Verwaltungshandeln Sonstiges: Die zunehmende Verknappung des Angebots an großen Wohnungen für Haushalte ab 5 Personen, die Grundsicherungsleistungen beziehen, erfordert Handlungsbedarf. Mit dem Einsatz der zur Freigabe beantragten 400.000 € aus dem WoPoKo für die Förderung von entsprechend großen Wohnungen werden die Landesfördermittel der RL gMW ergänzt. Im Ergebnis wird die Miete von 6,50 €/m² Wfl. in den KdU-Bereich verbilligt. Damit wird das WoPoKo in der Stadt weiter umgesetzt. 2/7 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: Finanzielle Auswirkungen nein x wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein Folgen bei Ablehnung nein x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt bis ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Höhe in EUR wo veranschlagt 400.000 7.0001586.740 Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen 2018ff Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: x nein wenn ja, x nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat Beschreibung des Abwägungsprozesses: Es gab in der Verwaltung keine unterschiedlichen fachlichen Beurteilungen. 3/7 Sachverhalt: 1.1 Anlass Es gibt zunehmende Engpässe in der Versorgung mit angemessenem Wohnraum für große Haushalte ab fünf Personen, die Grundsicherungsleistungen beziehen. Die derzeit angebotenen Wohnungen mit einer Fläche ab 85 m2 und mind. vier Wohnräumen entsprechen oft nicht dem einfachen Standard und können den bestehenden Bedarf zukünftig nicht in ausreichendem Maß decken. Haushaltsgröße in Personen Voraussetzungen Wohnfläche ab Mindestanzahl Wohnräume angemessene Nettokaltmiete 5 6 7 8 9 85 m² 95 m² 105 m² 115 m² 125 m² 4 5 5 5 6 469,07 € 518,45 € 567,83 € 617,21 € 666,59 € Anzahl alle Wohnungsangebote empirica-systeme Marktdatenbank 01.04.2017 – 31.03.2018 3.606 860 823 750 105 darunter KdU-angemessene Angebote im einfachen Standard 01.04.2017 – 31.03.2018 Ø Monat (≙Wohnungsangeboten/Monat) 93 5 12 4 - 7,8 0,4 1 0,3 - Wohnungssuchende Haushalte mit Anspruch SGB II und XII (Stand 04/2018) wohnungssuchende Haushalte der Abt. Soziale Wohnhilfen des Sozialamtes wohnungssuchende Haushalte der Abt. Migrantenhilfe des Sozialamtes Summe nachfragende Haushalte 29 37 18 12 1 5 4 4 - - 34 41 22 12 1 Durch das Sozialamt wurde ein Bedarf von ca. 110 großen Wohnungen für Haushalte ab fünf Personen pro Jahr ermittelt (Stand 04/2018, vgl. Tab. letzte Zeile), der perspektivisch nur zum Teil durch den freien Wohnungsmarkt gedeckt werden kann. Überwiegend oft verfügen die auf dem freien Wohnungsmarkt angebotenen großen Wohnungen über eine höherwertige bis luxuriöse Ausstattung. Eine Auswertung der in der empirica-systeme Marktdatenbank dargestellten Wohnungsangebote in diesen Größenklassen zeigt, dass nur ein sehr geringer Anteil (<3%) der Angebote KdUangemessene Wohnungen im einfachen Standard betreffen. Außerdem stehen die einkommensschwachen großen Familien in Konkurrenzdruck zu anderen Wohnungssuchenden wie bspw. Wohngemeinschaften. Es besteht deshalb dringender Bedarf an der Erweiterung des Angebots an großen, preisgünstigen Wohnungen für Bezieher von Grundsicherungsleistungen nach SGB II oder SGB XII. 4/7 Aktuell dringendster Bedarf bei der Wohnraumversorgung besteht für große, einkommensschwache Familien ab fünf Personen, die Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II oder XII beziehen. Das Sozialamt kann diese Nachfrager nicht in jedem Fall zeitnah in kostenangemessenen Wohnraum vermitteln. Zeitgleich steigt die Anzahl der Familien, die eine neue kostenangemessene Wohnung suchen und auf Unterstützung durch das Sozialamt angewiesen sind. Mit dieser Vorlage sollen pilothaft große, preisgünstige und bedarfsgerechte Wohnungen durch Neubau, Nutzungsänderung oder Erweiterung von Gebäuden neu für diesen Personenkreis geschaffen werden. 1.2 Strategische Ziele Die Vorlage ergänzt folgende Beschlüsse: VI-DS-03327 vom 18.01.2017: Freigabe zur Weiterführung wohnungspolitischer Maßnahmen nach § 78 (1) SächsGemO VI-DS-04005 vom 23.08.2017: Freigabe einer Teilsumme der Haushaltsmittel 2017/18 zur Umsetzung des Wohnungspolitischen Konzepts VI-DS-04464 vom 20.09.2017: Freigabe letzte Teilsumme der Haushaltsmittel 2017/18 zur Umsetzung des Wohnungspolitischen Konzepts Mit der Vorlage zur Schaffung von großen preiswerten Wohnungen soll ein Beitrag zur Schaffung der sozialen Stabilität innerhalb der Stadtgesellschaft und damit der Umsetzung des Wohnungspolitischen Konzepts (VI-DS-1475-NF-002 vom 28.10.2015) geleistet werden. 1.3 Begründung Mit der Richtlinie des Sächsischen Staatsministerium des Innern zur Förderung der Schaffung von mietpreis- und belegungsgebundenem Mietwohnraum (RL gMW vom 8. März 2017) können Wohnungen im Neubaubereich mit einer Miethöhe von 6,50 €/m² Wohnfläche geschaffen werden. Die Richtlinie gebundener Mietwohnraum lässt eine zusätzliche kommunale Förderung zu, um eine niedrigere Fördermiete zu vereinbaren (vgl. Nr. IV.3.a) Satz 2 der RL gMW). Die Stadt Leipzig möchte für große Wohnungen für Haushalte mit mindestens fünf Personen diese Option der RL gMW nutzen, um vertraglich eine niedrigere Fördermiete (KdU-Bereich) zu vereinbaren. Der dazu erforderliche höhere Förderbetrag soll aus Haushaltsmitteln zur Umsetzung des Wohnungspolitischen Konzepts 2018 gezahlt werden. Die Wohnungen und die Höhe der Fördermiete müssen geeignet sein, für Haushalte mit mindestens fünf Personen, die Grundsicherungsleistungen nach SGB II oder SGB XII beziehen. Die Umsetzung erfolgt innerhalb des Verfahrens der RL gMW (Antragstellung, Weiterleitungsvertrag, Verwendungsnachweis). Der Antrag und die Formulierungen in den Förderunterlagen werden entsprechend mit dem kommunalen Baustein ergänzt. Substanzielle Änderungen erfolgen lediglich bezüglich einer geringeren Miete der geförderten Wohnungen (KdU-Miethöhe derzeit ca. 4,84 €/m² Wfl.). Beispiel: Orientierungswert Angebotsmiete 2018: 10,00 € / m² Wfl. Förderung nach RL gMW Miete nach Förderung RL gMW - 3,50 € / m² Wfl. = 6,50 € / m² Wfl. Kommunale Haushaltsmittel Miete im KdU-Bereich - 1,66 € / m² Wfl. = 4,84 € / m² Wfl. Deshalb wird der Zuschuss von 3,50 €/m² Wohnfläche, der aus der RL gMW resultiert durch kommunale Mittel für die Dauer der Mietpreis- und Belegungsbindung von 15 Jahren 5/7 entsprechend erhöht. Dabei wird der kommunale Anteil am Gesamtzuschuss gesondert ausgewiesen und nicht durch die Sächsische Aufbaubank sondern durch die Stadt Leipzig ausgezahlt. Für die geförderten Wohnungen soll statt des Allgemeinen Belegungsrechts ein Benennungsrecht gemäß § 26 Abs. 2 S. 3 WoFG ausgeübt werden. Vom Sozialamt werden dem Eigentümer drei Haushalte vorgeschlagen, von denen der Eigentümer einen Haushalt auswählt. 1.4 Verwaltungsinterne Beteiligte Die Vorlage wurde vom ASW Stadtplanungsamtes erarbeitet. unter Beteiligung des Sozialamtes und des 1.5 Realisierungs-/Zeithorizont In Abhängigkeit von der Mitwirkungsbereitschaft der grundbuchmäßigen Eigentümer und Erbbauberechtigten soll die Realisierung der Maßnahmen ab 2018 durchgeführt werden. 2. Finanzielle Auswirkungen In einem pilothaften Verfahren sollen die zur Verfügung stehenden 400.000 € umgesetzt werden. Diese 400.000 € setzen sich aus den Mitteln zur Umsetzung des WoPoKo wie folgt zusammen: 250.000 € 150.000 € aus dem Baustein C 4 „kommunales Förderprogramm zur Schaffung von Wohnraum für besondere Bedarfsgruppen“ und aus dem Baustein B 3 „Kampagne und Bündnis für kostengünstiges Bauen“. Mit der Vorlage VI-DS-04464-ÄA-02 „Freigabe letzte Teilsumme der Haushaltsmittel 2017/2018 zur Umsetzung des Wohnungspolitischen Konzepts“ (Änderungsantrag der SPDFraktion) wurde beschlossen, dass der Sperrvermerk für 2018 in Höhe von 150.000 € erst durch eine gesonderte Informationsvorlage an den Stadtrat, die ein konkretes Modellvorhaben beschreibt, terminiert und fördert, aufgehoben wird. Andernfalls wird das Geld vollständig für den Ankauf von Mietpreis- und Belegungsbindungen für Berechtigte nach SGB II und SGB XII eingesetzt. Derzeit konnte noch kein Modellvorhaben soweit vorbereitet werden, sodass die Mittel für den Ankauf von Mietpreis- und Belegungsbindungen verwendet werden sollen. Die im Moment in Vorbereitung befindlichen Objekte enthalten einige dafür geeignete Wohnungen und es gibt die grundsätzliche aber noch unverbindliche Bereitschaft einiger Eigentümer zur Schaffung solcher Wohnungen. Deshalb muss zeitnah mit den Eigentümern konkret verhandelt werden. Gemäß dem dritten Beschlusspunkt werden für das PSP-Element „Maßnahmen zur Wohnungsbauförderung“ (7.0001586.740) überplanmäßige Auszahlungen nach § 79 (1) SächsGemO für das Haushaltsjahr 2018 i.H.v. 400.000 Euro bestätigt. Die Deckung erfolgt aus dem Innenauftrag 106452200001, Sachkonto 42711200 „Umsetzung WoPoKo“. Die Mittel stehen im Rahmen der Umsetzung des WoPoKo zur Verfügung und haben bisher einen Sperrvermerk. Dieser Sperrvermerk soll mit der Vorlage aufgehoben werden. Unter Berücksichtigung, dass es sich bei den geplanten Maßnahmen um Investitionen durch Neubau, Umnutzung oder Erweiterung handelt, ist die Übertragung der Mittel aus dem Ergebnishaushalt in den Finanzhaushalt erforderlich. Aufgrund der investiven Umsetzung erfolgen die Auszahlungen über das Haushaltsjahr 2018 hinaus. 3. Auswirkungen auf den Stellenplan Die Vorlage hat keine Auswirkungen auf den Stellenplan. 6/7 4. Bürgerbeteiligung Eine Bürgerbeteiligung ist nicht notwendig, da es sich um Vorhaben privater, genossenschaftlicher oder weiterer Grundstückseigentümer bzw. um Vorhaben der LWB handelt. Über diese Vorhaben wird maßnahmenkonkret ggf. im Rahmen von Anwohnerinformationen in den Stadtteilen bzw. den baurechtlichen Genehmigungsverfahren informiert. 5. Besonderheiten der Vorlage Die Vorlage ordnet sich in eine Reihe von Maßnahmen zur Schaffung preiswerten Wohnraums im Rahmen der Umsetzung des Wohnungspolitischen Konzeptes ein. 6. Folgen bei Nichtbeschluss Mit Beschluss der Vorlage soll die Möglichkeit geschaffen werden, großen preisgünstigen Wohnraum für SGB II und SGB XII-Empfänger im KdU-Bereich zu schaffen. Bei Nichtbeschluss der Vorlage können die mit der RL gMW im Neubau geschaffenen Wohnungen nicht an Empfänger von Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II oder SGB XII vergeben werden. Die Versorgung mit Wohnraum großer einkommensschwacher Haushalte und damit auch das Untersetzen mit geeigneten Maßnahmen des Ziels – Schaffung von ausreichend angemessenen Wohnraum in allen Stadtgebieten – im Fachkonzept Wohnen des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts „Leipzig 2030“ wird nicht im erforderlichen Maß umgesetzt werden können. 7/7