Daten
Kommune
Leipzig
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Erstellt
19.09.18, 12:00
Aktualisiert
01.11.18, 09:24
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Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-06397
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff:
Weiterführung wohnungspolitischer Maßnahmen u. Bestätigung gem. §79(1)
SächsGemO
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Finanzen
FA Stadtentwicklung und Bau
FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Ratsversammlung
12.12.2018
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
1.
Die in der Vorlage beschriebene Verwendung der Mittel für Maßnahmen zur
Wohnungsbauförderung im Rahmen der Umsetzung des Wohnungspolitischen
Konzeptes wird beschlossen.
2.
Der Sperrvermerk über die dafür erforderlichen Mittel in Höhe von 400.000 Euro aus den
Haushaltsmitteln 2018 zur Umsetzung des wohnungspolitischen Konzeptes (PSP
1.100.52.2.0.01 Maßnahmen der Wohnungsbauförderung, Innenauftrag 106452200001,
Sachkonto 42711200) wird aufgehoben.
3.
Die überplanmäßigen Auszahlungen nach § 79 (1) SächsGemO für das Haushaltsjahr
2018 i.H.v. 400.000 Euro im PSP-Element „Maßnahmen zur Wohnungsbauförderung“
(7.0001586.740) werden bestätigt. Die Deckung erfolgt aus dem Innenauftrag
106452200001, Sachkonto 42711200 „Umsetzung WoPoko“.
4.
Die nicht verbrauchten investiven Haushaltsmittel werden im Rahmen des
Jahresabschlusses 2018 als Ermächtigung aus Vorjahren nach 2019 übertragen. Die
Ermächtigungsübertragung steht unter dem Vorbehalt der Regelungen der
Haushaltssatzung 2018.
1/7
Zusammenfassung:
Anlass der Vorlage:
Rechtliche Vorschriften
Stadtratsbeschluss
Verwaltungshandeln
Sonstiges:
Die zunehmende Verknappung des Angebots an großen Wohnungen für Haushalte ab 5
Personen, die Grundsicherungsleistungen beziehen, erfordert Handlungsbedarf. Mit dem
Einsatz der zur Freigabe beantragten 400.000 € aus dem WoPoKo für die Förderung von
entsprechend großen Wohnungen werden die Landesfördermittel der RL gMW ergänzt. Im
Ergebnis wird die Miete von 6,50 €/m² Wfl. in den KdU-Bereich verbilligt. Damit wird das
WoPoKo in der Stadt weiter umgesetzt.
2/7
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
Folgen bei Ablehnung
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Höhe in EUR
wo veranschlagt
400.000
7.0001586.740
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
2018ff
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
x
nein
wenn ja,
x
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
Beschreibung des Abwägungsprozesses:
Es gab in der Verwaltung keine unterschiedlichen fachlichen Beurteilungen.
3/7
Sachverhalt:
1.1 Anlass
Es gibt zunehmende Engpässe in der Versorgung mit angemessenem Wohnraum für große
Haushalte ab fünf Personen, die Grundsicherungsleistungen beziehen. Die derzeit
angebotenen Wohnungen mit einer Fläche ab 85 m2 und mind. vier Wohnräumen
entsprechen oft nicht dem einfachen Standard und können den bestehenden Bedarf
zukünftig nicht in ausreichendem Maß decken.
Haushaltsgröße in Personen
Voraussetzungen
Wohnfläche ab
Mindestanzahl Wohnräume
angemessene Nettokaltmiete
5
6
7
8
9
85 m²
95 m²
105 m²
115 m²
125 m²
4
5
5
5
6
469,07 €
518,45 €
567,83 €
617,21 €
666,59 €
Anzahl alle Wohnungsangebote empirica-systeme Marktdatenbank
01.04.2017 – 31.03.2018
3.606
860
823
750
105
darunter KdU-angemessene Angebote im einfachen Standard
01.04.2017 – 31.03.2018
Ø Monat
(≙Wohnungsangeboten/Monat)
93
5
12
4
-
7,8
0,4
1
0,3
-
Wohnungssuchende Haushalte mit Anspruch SGB II und XII
(Stand 04/2018)
wohnungssuchende
Haushalte der Abt. Soziale
Wohnhilfen des Sozialamtes
wohnungssuchende
Haushalte der
Abt. Migrantenhilfe des
Sozialamtes
Summe nachfragende
Haushalte
29
37
18
12
1
5
4
4
-
-
34
41
22
12
1
Durch das Sozialamt wurde ein Bedarf von ca. 110 großen Wohnungen für Haushalte ab fünf
Personen pro Jahr ermittelt (Stand 04/2018, vgl. Tab. letzte Zeile), der perspektivisch nur
zum Teil durch den freien Wohnungsmarkt gedeckt werden kann.
Überwiegend oft verfügen die auf dem freien Wohnungsmarkt angebotenen großen
Wohnungen über eine höherwertige bis luxuriöse Ausstattung. Eine Auswertung der in der
empirica-systeme
Marktdatenbank
dargestellten
Wohnungsangebote
in
diesen
Größenklassen zeigt, dass nur ein sehr geringer Anteil (<3%) der Angebote KdUangemessene Wohnungen im einfachen Standard betreffen. Außerdem stehen die
einkommensschwachen
großen
Familien
in
Konkurrenzdruck
zu
anderen
Wohnungssuchenden wie bspw. Wohngemeinschaften.
Es besteht deshalb dringender Bedarf an der Erweiterung des Angebots an großen,
preisgünstigen Wohnungen für Bezieher von Grundsicherungsleistungen nach SGB II oder
SGB XII.
4/7
Aktuell dringendster Bedarf bei der Wohnraumversorgung besteht für große,
einkommensschwache Familien ab fünf Personen, die Grundsicherungsleistungen nach dem
SGB II oder XII beziehen. Das Sozialamt kann diese Nachfrager nicht in jedem Fall zeitnah
in kostenangemessenen Wohnraum vermitteln. Zeitgleich steigt die Anzahl der Familien, die
eine neue kostenangemessene Wohnung suchen und auf Unterstützung durch das
Sozialamt angewiesen sind.
Mit dieser Vorlage sollen pilothaft große, preisgünstige und bedarfsgerechte Wohnungen
durch Neubau, Nutzungsänderung oder Erweiterung von Gebäuden neu für diesen
Personenkreis geschaffen werden.
1.2 Strategische Ziele
Die Vorlage ergänzt folgende Beschlüsse:
VI-DS-03327 vom 18.01.2017:
Freigabe zur Weiterführung wohnungspolitischer
Maßnahmen nach § 78 (1) SächsGemO
VI-DS-04005 vom 23.08.2017:
Freigabe einer Teilsumme der Haushaltsmittel 2017/18
zur Umsetzung des Wohnungspolitischen Konzepts
VI-DS-04464 vom 20.09.2017:
Freigabe letzte Teilsumme der Haushaltsmittel 2017/18
zur Umsetzung des Wohnungspolitischen Konzepts
Mit der Vorlage zur Schaffung von großen preiswerten Wohnungen soll ein Beitrag zur
Schaffung der sozialen Stabilität innerhalb der Stadtgesellschaft und damit der Umsetzung
des Wohnungspolitischen Konzepts (VI-DS-1475-NF-002 vom 28.10.2015) geleistet werden.
1.3 Begründung
Mit der Richtlinie des Sächsischen Staatsministerium des Innern zur Förderung der
Schaffung von mietpreis- und belegungsgebundenem Mietwohnraum (RL gMW vom 8. März
2017) können Wohnungen im Neubaubereich mit einer Miethöhe von 6,50 €/m² Wohnfläche
geschaffen werden. Die Richtlinie gebundener Mietwohnraum lässt eine zusätzliche
kommunale Förderung zu, um eine niedrigere Fördermiete zu vereinbaren (vgl. Nr. IV.3.a)
Satz 2 der RL gMW). Die Stadt Leipzig möchte für große Wohnungen für Haushalte mit
mindestens fünf Personen diese Option der RL gMW nutzen, um vertraglich eine niedrigere
Fördermiete (KdU-Bereich) zu vereinbaren. Der dazu erforderliche höhere Förderbetrag soll
aus Haushaltsmitteln zur Umsetzung des Wohnungspolitischen Konzepts 2018 gezahlt
werden. Die Wohnungen und die Höhe der Fördermiete müssen geeignet sein, für Haushalte
mit mindestens fünf Personen, die Grundsicherungsleistungen nach SGB II oder SGB XII
beziehen.
Die Umsetzung erfolgt innerhalb des Verfahrens der RL gMW (Antragstellung,
Weiterleitungsvertrag, Verwendungsnachweis). Der Antrag und die Formulierungen in den
Förderunterlagen werden entsprechend mit dem kommunalen Baustein ergänzt.
Substanzielle Änderungen erfolgen lediglich bezüglich einer geringeren Miete der
geförderten Wohnungen (KdU-Miethöhe derzeit ca. 4,84 €/m² Wfl.).
Beispiel:
Orientierungswert Angebotsmiete 2018:
10,00 € / m² Wfl.
Förderung nach RL gMW
Miete nach Förderung RL gMW
- 3,50 € / m² Wfl.
= 6,50 € / m² Wfl.
Kommunale Haushaltsmittel
Miete im KdU-Bereich
- 1,66 € / m² Wfl.
= 4,84 € / m² Wfl.
Deshalb wird der Zuschuss von 3,50 €/m² Wohnfläche, der aus der RL gMW resultiert durch
kommunale Mittel für die Dauer der Mietpreis- und Belegungsbindung von 15 Jahren
5/7
entsprechend erhöht. Dabei wird der kommunale Anteil am Gesamtzuschuss gesondert
ausgewiesen und nicht durch die Sächsische Aufbaubank sondern durch die Stadt Leipzig
ausgezahlt.
Für die geförderten Wohnungen soll statt des Allgemeinen Belegungsrechts ein
Benennungsrecht gemäß § 26 Abs. 2 S. 3 WoFG ausgeübt werden. Vom Sozialamt werden
dem Eigentümer drei Haushalte vorgeschlagen, von denen der Eigentümer einen Haushalt
auswählt.
1.4 Verwaltungsinterne Beteiligte
Die Vorlage wurde vom ASW
Stadtplanungsamtes erarbeitet.
unter
Beteiligung
des
Sozialamtes
und
des
1.5 Realisierungs-/Zeithorizont
In Abhängigkeit von der Mitwirkungsbereitschaft der grundbuchmäßigen Eigentümer und
Erbbauberechtigten soll die Realisierung der Maßnahmen ab 2018 durchgeführt werden.
2. Finanzielle Auswirkungen
In einem pilothaften Verfahren sollen die zur Verfügung stehenden 400.000 € umgesetzt
werden. Diese 400.000 € setzen sich aus den Mitteln zur Umsetzung des WoPoKo wie folgt
zusammen:
250.000 €
150.000 €
aus dem Baustein C 4 „kommunales Förderprogramm zur Schaffung von
Wohnraum für besondere Bedarfsgruppen“ und
aus dem Baustein B 3 „Kampagne und Bündnis für kostengünstiges Bauen“.
Mit der Vorlage VI-DS-04464-ÄA-02 „Freigabe letzte Teilsumme der Haushaltsmittel
2017/2018 zur Umsetzung des Wohnungspolitischen Konzepts“ (Änderungsantrag der SPDFraktion) wurde beschlossen, dass der Sperrvermerk für 2018 in Höhe von 150.000 € erst
durch eine gesonderte Informationsvorlage an den Stadtrat, die ein konkretes
Modellvorhaben beschreibt, terminiert und fördert, aufgehoben wird. Andernfalls wird das
Geld vollständig für den Ankauf von Mietpreis- und Belegungsbindungen für Berechtigte
nach SGB II und SGB XII eingesetzt. Derzeit konnte noch kein Modellvorhaben soweit
vorbereitet werden, sodass die Mittel für den Ankauf von Mietpreis- und
Belegungsbindungen verwendet werden sollen.
Die im Moment in Vorbereitung befindlichen Objekte enthalten einige dafür geeignete
Wohnungen und es gibt die grundsätzliche aber noch unverbindliche Bereitschaft einiger
Eigentümer zur Schaffung solcher Wohnungen. Deshalb muss zeitnah mit den Eigentümern
konkret verhandelt werden.
Gemäß dem dritten Beschlusspunkt werden für das PSP-Element „Maßnahmen zur
Wohnungsbauförderung“ (7.0001586.740) überplanmäßige Auszahlungen nach § 79 (1)
SächsGemO für das Haushaltsjahr 2018 i.H.v. 400.000 Euro bestätigt. Die Deckung erfolgt
aus dem Innenauftrag 106452200001, Sachkonto 42711200 „Umsetzung WoPoKo“.
Die Mittel stehen im Rahmen der Umsetzung des WoPoKo zur Verfügung und haben bisher
einen Sperrvermerk. Dieser Sperrvermerk soll mit der Vorlage aufgehoben werden. Unter
Berücksichtigung, dass es sich bei den geplanten Maßnahmen um Investitionen durch
Neubau, Umnutzung oder Erweiterung handelt, ist die Übertragung der Mittel aus dem
Ergebnishaushalt in den Finanzhaushalt erforderlich. Aufgrund der investiven Umsetzung
erfolgen die Auszahlungen über das Haushaltsjahr 2018 hinaus.
3. Auswirkungen auf den Stellenplan
Die Vorlage hat keine Auswirkungen auf den Stellenplan.
6/7
4. Bürgerbeteiligung
Eine Bürgerbeteiligung ist nicht notwendig, da es sich um Vorhaben privater,
genossenschaftlicher oder weiterer Grundstückseigentümer bzw. um Vorhaben der LWB
handelt. Über diese Vorhaben wird maßnahmenkonkret ggf. im Rahmen von
Anwohnerinformationen in den Stadtteilen bzw. den baurechtlichen Genehmigungsverfahren
informiert.
5. Besonderheiten der Vorlage
Die Vorlage ordnet sich in eine Reihe von Maßnahmen zur Schaffung preiswerten
Wohnraums im Rahmen der Umsetzung des Wohnungspolitischen Konzeptes ein.
6. Folgen bei Nichtbeschluss
Mit Beschluss der Vorlage soll die Möglichkeit geschaffen werden, großen preisgünstigen
Wohnraum für SGB II und SGB XII-Empfänger im KdU-Bereich zu schaffen.
Bei Nichtbeschluss der Vorlage können die mit der RL gMW im Neubau geschaffenen
Wohnungen nicht an Empfänger von Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II oder
SGB XII vergeben werden. Die Versorgung mit Wohnraum großer einkommensschwacher
Haushalte und damit auch das Untersetzen mit geeigneten Maßnahmen des Ziels –
Schaffung von ausreichend angemessenen Wohnraum in allen Stadtgebieten – im
Fachkonzept Wohnen des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts „Leipzig 2030“ wird nicht
im erforderlichen Maß umgesetzt werden können.
7/7