Daten
Kommune
Leipzig
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1424962.pdf
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21.08.18, 12:00
Aktualisiert
31.10.18, 18:23
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Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-06232
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff:
Wohnungsbauförderkonzeption 2019
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Stadtentwicklung und Bau
FA Finanzen
FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Ratsversammlung
12.12.2018
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt die Wohnungsbauförderkonzeption 2019, als Bestandteil des Antrags
der Stadt auf Wohnungsbaufördermittel für das Programmjahr 2019 gemäß der Richtlinie zur
Förderung der Schaffung von mietpreis- und belegungsgebundenem Mietwohnraum (RL
gMW) des Sächsischen Staatsministeriums des Innern (SMI).
Zusammenfassung:
Anlass der Vorlage:
Rechtliche Vorschriften
Stadtratsbeschluss
Verwaltungshandeln
X Sonstiges:
Die
Wohnungsbauförderkonzeption
2019
ist
Bestandteil
des
Antrags
auf
Wohnungsbaufördermittel des Freistaates Sachsen zur Schaffung von mietpreis- und
belegungsgebundenem Wohnraum. Die Konzeption legt die strategischen Ziele der
kommunalen Wohnungsbauförderpolitik sowie Maßnahmen und Handlungsschwerpunkte zur
Umsetzung fest. Die zentralen Aussagen der Wohnungsbauförderkonzeptionen 2017 und
2018 gelten im Kern weiter und wurden weiterentwickelt.
1/4
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
x
Finanzielle Auswirkungen
x
Kostengünstigere Alternativen geprüft
Folgen bei Ablehnung
nein
nein
x
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
nein
nein
wenn ja,
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
x
nein
wenn ja,
x
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
Beschreibung des Abwägungsprozesses:
2/4
Sachverhalt:
Die vorliegende Wohnungsbauförderkonzeption 2019 ist Bestandteil des Antrags der Stadt
Leipzig auf Wohnungsbaufördermittel für das Programmjahr 2019 gemäß der Richtlinie des
Sächsischen Staatsministeriums des Innern (SMI) zur Förderung der Schaffung von
mietpreis- und belegungsgebundenem Mietwohnraum (Richtlinie gebundener Mietwohnraum
vom 22.11.2016 und der Änderung der Richtlinie vom 08.03.2017 RL gMW).
Der Antrag für das Programmjahr 2019 muss bis zum 31.10.2018 bei der
Bewilligungsbehörde eingereicht werden. Die Stadt Leipzig wird, wie bereits in den letzten
beiden Jahren, 20 Mio. Euro Wohnungsbaufördermittel für das Programmjahr 2019
beantragen.
Die Stadt Leipzig hat bereits für die Programmjahre 2017 und 2018 Anträge auf
Wohnungsbauförderung gemäß der Richtlinie gebundener Mietwohnraum gestellt.
Bestandteil dieser Anträge war eine Konzeption zur Schaffung von mietpreis- und
belegungsgebundenem Wohnraum in Leipzig. Diese wurden mit den Fördermittelanträgen
vom 24.01.2017 und 17.10.2017 / 15.11.2017 bei der Bewilligungsstelle eingereicht. Die
Ratsversammlung hat die Wohnungsbauförderkonzeptionen mit Beschluss vom 12.04.2017
(VI-DS-03384)
und
vom
15.11.2017
(VI-DS-04681)
bestätigt.
Mit
den
Zuwendungsbescheiden der Sächsischen Aufbaubank vom 18.04.2017 und vom 13.03.2018
wurden diese Wohnungsbauförderkonzeptionen genehmigt und der Stadt Leipzig für die
jeweiligen Programmjahre 2017 und 2018 die beantragten 20 Mio. Euro bewilligt.
Die zentralen Aussagen der Wohnungsbauförderkonzeption 2017 und 2018 gelten im Kern
weiter. Auf Grundlage der veränderten städtischen Entwicklung sowie den Erfahrungen aus
den ersten beiden Förderperioden wurde die Wohnungsbauförderkonzeption für das
Programmjahr 2019 wie folgt weiterentwickelt:
Kapitel 1. Wohnungsmarktentwicklung in Leipzig
Die Daten zur Wohnungsmarktentwicklung und der Wohnungsbedarfsprognose wurden
aktualisiert.
Kapitel 2. Wohnungspolitische Zielstellungen der Stadt Leipzig
Die Wohnungspolitischen Zielstellungen gelten unverändert weiter und wurden in
Kernaussagen zusammengefasst. Zudem wurde die Umsetzungsstrategie, die mit der
Fortschreibung der Instrumente und Maßnahmen des Wohnungspolitischen Konzepts
geschärft wurde, konkretisiert.
Kapitel 3. Bedarf an mietpreis- und belegungsgebundenem Mietwohnraum in Leipzig
Die Bedarfsprognose für das Programmjahr 2019 sowie die Folgejahre wurde im Rahmen
des Entwicklungskorridors der Bevölkerungsvorausschätzung 2016, durch die
Berücksichtigung unversorgter Haushalte sowie die Neubewertung der Abdeckung durch
den freifinanzierten Wohnungsmarkt angepasst.
Kapitel 4. Strategie zur Umsetzung der Wohnungsbauförderung
Die Umsetzungsstrategie wurde aktualisiert und überarbeitet. Die gesamtstädtische
Wohnungsbaustrategie wurde in Kapitel 4.1. auf Grundlage der strategischen Ziele und
Instrumente des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts „Leipzig 2030“ sowie des
Fachkonzepts Wohnen konkretisiert. Zudem wurden die Handlungsschwerpunkte zur
Förderung des Wohnungsbaus fortgeschrieben
Die Prämissen und Orientierungswerte zur Steuerung der Wohnungsbauförderung in Kapitel
4.2 gelten unverändert weiter. Allerdings wird auch auf Diskrepanzen bei der Anwendung
dieser in den Programmjahren 2017 und 2018 verwiesen. Aktualisiert wurden die
3/4
Informationen zum Stand der Umsetzung der Wohnungsbauförderung von Januar 2017 bis
August 2018 in Kapitel 4.3.
Kapitel 5. Förderbedingungen
Die in Kapitel 5 beschriebenen Förderbedingungen wurden überarbeitet. Dies beinhaltet die
Anpassung der Regelungen zu Belegungsrechten sowie die Neuberechnung der geltenden
Angebotsmieten.
Anlagen:
- Wohnungsbauförderkonzeption 2019
- Anlage 2 zu VI-DS-06232 Wohnungsbauförderkonzeption 2019
4/4
Stadt Leipzig
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Amt für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung
Wohnungsbauförderkonzeption 2019
(Stand: 12.09.2018)
gemäß Richtlinie zur Förderung der Schaffung von
mietpreis- und belegungsgebundenem Mietwohnraum RL gMW
vom 22.11.2016 und der Änderung der Richtlinie vom 08.03.2017
0.
Einführung
Die vorliegende Wohnungsbauförderkonzeption 2019 ist Bestandteil des Antrags der Stadt Leipzig auf
Wohnungsbaufördermittel für das Programmjahr 2019 gemäß der Richtlinie des Sächsischen
Staatsministeriums des Innern zur Förderung der Schaffung von mietpreis- und belegungsgebundenem
Mietwohnraum (Richtlinie gebundener Mietwohnraum – RL gMW) vom 22.11.2016, geändert am
08.03.2017. Die Wohnungsbauförderkonzeption 2019 stellt eine Aktualisierung und Ergänzung der
bereits bestehenden Wohnungsbauförderkonzeptionen 2017 und 2018 dar. Diese wurden mit den
Fördermittelanträgen vom 24.01.2017 und vom 17.10.2017 / 15.11.2017 bei der Bewilligungsstelle
eingereicht und mit den Zuwendungsbescheiden vom 18.04.2017 und vom 13.03.2018 bestätigt. Der
Stadtrat der Stadt Leipzig hat die Wohnungsbauförderkonzeptionen mit Beschluss vom 12.04.2017
(VI-DS-03384) und vom 15.11.2017 (VI-DS-04681) bestätigt. Die zentralen Aussagen der
Wohnungsbauförderkonzeption 2017 und 2018 gelten im Kern weiter. Auf Grundlage der veränderten
städtischen Entwicklung sowie den Erfahrungen aus den ersten beiden Förderperioden wurde die
Wohnungsbauförderkonzeption für das Programmjahr 2019 wie folgt weiterentwickelt:
Kapitel 1. Wohnungsmarktentwicklung in Leipzig
Die Daten zur Wohnungsmarktentwicklung und der Wohnungsbedarfsprognose wurden aktualisiert.
Kapitel 2. Wohnungspolitische Zielstellungen der Stadt Leipzig
Die Wohnungspolitischen Zielstellungen gelten unverändert weiter und wurden in Kernaussagen
zusammengefasst. Zudem wurde die Umsetzungsstrategie, die mit der Fortschreibung der Instrumente
und Maßnahmen des Wohnungspolitischen Konzepts geschärft wurde, konkretisiert.
Kapitel 3. Bedarf an mietpreis- und belegungsgebundenem Mietwohnraum in Leipzig
Die Bedarfsprognose für das Programmjahr 2019 sowie die Folgejahre wurde im Rahmen des
Entwicklungskorridors der Bevölkerungsvorausschätzung 2016, durch die Berücksichtigung
unversorgter Haushalte sowie die Neubewertung der Abdeckung durch den freifinanzierten
Wohnungsmarkt angepasst.
Kapitel 4. Strategie zur Umsetzung der Wohnungsbauförderung
Die Umsetzungsstrategie wurde aktualisiert und überarbeitet. Die gesamtstädtische Wohnungsbaustrategie wurde in Kapitel 4.1. auf Grundlage der strategischen Ziele und Instrumente des
Integrierten Stadtentwicklungskonzepts „Leipzig 2030“ sowie des Fachkonzepts Wohnen konkretisiert.
Zudem wurden die Handlungsschwerpunkte zur Förderung des Wohnungsbaus fortgeschrieben
Die Prämissen und Orientierungswerte zur Steuerung der Wohnungsbauförderung in Kapitel 4.2 gelten
unverändert weiter. Allerdings wird auch auf Diskrepanzen bei der Anwendung dieser in den
Programmjahren 2017 und 2018 verwiesen. Aktualisiert wurden die Informationen zum Stand der
Umsetzung der Wohnungsbauförderung von Januar 2017 bis August 2018 in Kapitel 4.3.
Kapitel 5. Förderbedingungen
Die in Kapitel 5 beschriebenen Förderbedingungen wurden überarbeitet. Dies beinhaltet die
Anpassung der Regelungen zu Belegungsrechten sowie die Neuberechnung der geltenden
Angebotsmieten.
Die Stadt Leipzig/der Stadtrat behält sich eine Aktualisierung der vorliegenden
Wohnungsbauförderkonzeption 2019 oder den Erlass einer kommunalen Umsetzungsrichtlinie zur
Wohnungsbauförderung vor. Bei möglichen Änderungen, die für diesen Antrag bzw. die Bewilligung
relevant sind, werden diese der Bewilligungsstelle mitgeteilt bzw. eine Änderung zum Antrag
eingereicht. Wenn erforderlich, wird eine Änderung des Bewilligungsbescheids beantragt.
2
1.
Wohnungsmarktentwicklung in Leipzig
(Ergänzung und Aktualisierung zu Kap. 1 der Wohnungsbauförderkonzeption 2017)
1.1
Aktuelle Situation des Leipziger Wohnungsmarktes
Die Entwicklung des Leipziger Wohnungsmarktes wird im Folgenden zusammenfassend anhand von
Diagrammen und Kernaussagen dargestellt. Eine ausführliche Beschreibung der Leipziger
Wohnungsmarktsituation kann dem jährlich erscheinenden Monitoringbericht Wohnen der Stadt
Leipzig entnommen werden. www.leipzg.de/bauen-und-wohnen/stadtentwicklung/raumbeobachtungund-monitoring/
Neben einer Zunahme an
nachfragenden
Haushalten
verändert sich auch die
Struktur der Haushalte: So
wächst vor allem die Zahl von
Ein-Personen-Haushalten und
die von Familien mit zwei und
mehr Kindern. Zugleich wächst
die Zahl der Seniorenhaushalte.
Abb.
1 Bevölkerungsentwicklung
2007 Leipzig
- 2017nach Komponenten
Abb. 2:
Bevölkerungsentwicklung der Stadt
2007 - 2017
18.000
16.000
14.000
12.000
10.000
8.000
5.223
6.064
8.450
9.690
11.669
11.349
353
12.933
418
16.726
868
-351
-495
-514
-191
-125
-199
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
2.000
689
3.477
-695
4.000
10.078
6.000
13.193
Personen
Die Nachfrage nach Wohnraum hat 2017 weiter zugenommen, wenngleich nicht
so stark wie in der Bevölkerungsvorausschätzung 2016
prognostiziert. So stieg die Zahl
der Einwohner das sechste
Jahr in Folge um mehr als
10.000 Personen auf über
590.000 Einwohner. Damit lag
die Einwohnerzahl ca. 8.000
Personen unter der in der
Hauptvariante der Bevölkerungsvorausschätzung vorausgesagten Einwohnerzahl und
ca. 4.000 unter der unteren
Variante.
0
-2.000
-4.000
natürliche Bevölkerungsentwicklung
2017
Wanderungssaldo
Quelle: Einwohnerregister, Ordnungsamt, Amt für Statistik und Wahlen, Stadt Leipzig
Abb. 2 Anteil der Haushalte nach Größe 2012 und 2017
Abb. 8: Anteil der Haushalte nach Haushaltsgröße 2012 und 2017
2012
2017
0%
1 Person
10%
2 Personen
20%
51,8%
30%
53,9%
40%
4 Personen und mehr
50%
60%
70%
30,4%
28,3%
10,7%
9,9%
7,1%
7,9%
80%
90%
100%
3 Personen
Quelle: Amt für Statistik und Wahlen Leipzig, Ordnungsamt Leipzig
3
4.000
3.500
3.000
2.500
2.000
1.500
927
661
131
1.442
914
215
848
1.066
131
1.689
1.441
120
1.465
1.059
52
2.286
1.837
26
3.204
1.736
77
3.679
1.654
10
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
2017
Baugenehmigungen
Baufertigstellungen
Wohnungsabgänge
Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen
Abb.
4 Baufertigstellungen
Gebäudeart
20072007
- 2017
Abb. 16:
Baufertigstellungen in nach
Leipzig
nach Gebäudeart
- 2017
1.000
800
600
400
369
186
514
329
144
817
305
158
198
361
70
483
320
540
206
477
385
579
314
471
274
413
590
834
373
543
820
337
807
510
200
0
Neben der registrierten Baufertigstellung neuer Wohnungen
werden
zusätzlich
Wohnungen
durch
die
Reaktivierung leerstehender
Altbauten dem Markt neu
zugänglich gemacht.
1.285
1.290
308
0
1.637
1.069
927
500
765
782
1.556
1.000
412
54
316
Insgesamt hat die Bedeutung
des Mehrfamilienhausneubaus
in den vergangenen Jahren
kontinuierlich
zugenommen
und
markiert
mit
807
Wohneinheiten den höchsten
Wert der letzten 16 Jahre.
Leipzig 2007 - 2017
Anzahl Wohnungen
Zugleich ist die Zahl der
erteilten Baugenehmigungen
2017 mit 3.679 Wohneinheiten
auf den höchsten Wert seit
1999
angestiegen.
Die
wachsende Zahl an erteilten
Baugenehmigungen sowie der
Stadt
bekannten
großen
Wohnungsbauprojekten, die in
Umsetzung und Planung sind,
deuten auf einen künftigen
Anstieg der Baufertigstellungen hin.
Abb. 3 Baugenehmigungen, Baufertigstellungen und
Wohnungsabgänge
2007 - 2017
Baufertigstellungen, Wohnungsabgänge
und Baugenehmigungen in
Anzahl Wohnungen
Die Zahl der in der in der
Statistik erfassten Baufertigstellungen war 2017 im
Vergleich zum Vorjahr leicht
rückläufig. Gleichwohl sind ein
vermehrtes Neubaugeschehen
und fortlaufende Sanierungstätigkeiten im Stadtgebiet
sichtbar.
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
2017
in 1-2-Familienhäusern (Neubau)
in Mehrfamilienhäusern (Neubau)
in Mehrfamilienhäusern (Bestand)
Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen
Abb. 20:
Quote des marktaktiven
Leerstands
in % 2011 - 2016
Abb.
5 Marktaktiver
Leerstand
(%) 2011-2016
(Schätzung)
10
9,0
9
8
6,8
7
Leerstandsquote in %
Der Wohnungsbestand wächst
(2017: 336.885) entsprechend
der Nachfrage v.a. durch kleine
und
große
Wohnungen.
Allerdings wächst der verfügbare Wohnungsbestand langsamer als die Zahl der
Haushalte. Demnach ist der
marktaktive Leerstand weiter
zurückgegangen. Er lag 2016
bei 1,8 %. Dieser Trend wird
sich weiter fortsetzen
5,5
6
5
4,2
4
3,0
3
1,8
2
1
0
2011
2012
2013
Quelle: Stadt Leipzig, Stadtplanungsamt, Stadtentwicklung
4
2014
2015
2016
Abb.
6 Mietenentwicklung
Entwicklung
der Bestandsmiete2007-2017
(Kaltmiete und Gesamtmiete*) 2007 2017 sowie der Angebotsmiete 2012 - 2017 in €/m²
8,00
7,00
6,90
6,92
6,95
7,12
7,08
7,20
7,23
7,45
7,50
7,59
7,77
6,57
6,15
5,83
6,00
Miete in €/m²
Die Miet- und Kaufpreise sind
2017 weiter angestiegen.
Während sich die durchschnittliche Miete im Bestand
zwischen 2013 und 2017 um
knapp 11 % auf 5,62 €/m²
erhöhte, stieg die durchschnittliche Angebotsmiete in
diesem Zeitraum um 25 % auf
6,59 €/m².
5,08
5,27
5,50
5,15
5,08
5,38
5,62
5,00
4,00
4,83
4,98
4,98
5,12
5,00
5,29
5,39
3,00
2,00
Bestandsmiete - Kaltmiete
1,00
0,00
Bestandsmiete - Gesamtmiete*
Angebotsmiete - Kaltmiete
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
2017
* einschl. Heizungs- und sonstige Betriebskosten
Quellen: Stadt Leipzig, Amt für Statistik und Wahlen, Kommunale Bürgerumfragen; Empirica-Preisdatenbank
1.2
Prognose der Bevölkerungsentwicklung und des Wohnungsbedarfs 2016 - 2030
In der Bevölkerungsvorausschätzung der Stadt Leipzig 2016 wurde die voraussichtliche
Bevölkerungsentwicklung in drei Varianten ermittelt. Untere und obere Variante spannen einen
Entwicklungskorridor auf, innerhalb dessen die Bevölkerungsentwicklung nach damaligem
Kenntnisstand prognostiziert wurde. Mit Blick auf die tatsächlich eingetretene Einwohnerentwicklung
der letzten zwei Jahre orientiert sich die Wohnungsbauförderkonzeption 2019 an der unteren Variante.
Zum Prognosehorizont 2030 wird in der unteren Variante der aktuellen Bevölkerungsvorausschätzung
eine
Einwohnerzahl
von
rund
674.000
erwartet.
Ausführliche
Information
zur
Bevölkerungsvorausschätzung: http://statistik.leipzig.de/statpubl/index.aspx?cat=13&rub=1&obj=0
Basierend auf der Bevölkerungsvorausschätzung der Stadt Leipzig wurde 2016 eine Prognose der
Wohnraumnachfrage für die Stadt Leipzig erarbeitet.
Für die untere Variante der Bevölkerungsvorausschätzung liegt der Bedarf an neu zu schaffenden
Wohnraum bei ca. 51.400 Wohneinheiten (Tab. 1). Bezogen auf den Geschosswohnungsbau bedeutet
dies, dass bis 2030 in Leipzig etwa 43.600 Wohneinheiten geschaffen werden müssen.
5
Tab. 1 Prognose der Wohnraumnachfrage 2016 – 2030 und Entwicklung des Wohnungsangebots
2016/2017
Wohnraumnachfrage
Untere Variante
2016 - 2030
7.800 WE
Entwicklung des
Wohnungsangebots
Neue Wohnungen
2016/2017
710 WE
7.100 WE
ca. 1.500 WE
3.400 WE
1.330 WE
Neubau
33.100 WE
1.350 WE
Gesamt
43.600 WE
ca. 4.180 WE
51.400 WE
ca. 4.890 WE
Segmente
Einfamilienhaus
Neubau
Geschosswohnungsbau
Reaktivierung von nicht
marktaktivem Leerstand
Bautätigkeit im Bestand
Gesamt
Quelle: Monitoringbericht Wohnen 2016/2017, Stadtplanungsamt Leipzig, Statistisches Landesamt Sachsen
Die Gegenüberstellung des Bedarfs und der Baufertigstellungzahlen aus den Jahren 2016/2017 zeigt,
dass die aktuelle Bautätigkeit, insbesondere im Geschosswohnungsneubau, dringend gesteigert
werden muss.
1.3
Wohnungsmarktindikatoren gemäß Richtlinie gebundener Mietwohnraum
Das Sächsische Staatsministerium des Innern hat im Rahmen der RL gMW Indikatoren benannt,
anhand derer eine zukünftige Gefährdung der Versorgung einkommensschwacher Haushalte mit
ausreichendem Wohnraum zu angemessenen Bedingungen zu erkennen ist. Die entsprechenden Daten
werden für alle sächsischen Gemeinden durch das vom Freistaat Sachsen beauftragte Institut empirica
AG ermittelt und zur Verfügung gestellt. Die Kennzahlen für Leipzig belegen, dass die Stadt Leipzig alle
Indikatoren gemäß Richtlinie erfüllt und somit die Voraussetzungen zur Inanspruchnahme der
Wohnungsbaufördermittel gegeben sind (vgl. Tab. 2).
6
Tab. 2 Indikatoren gemäß RL gMW und Leipziger Kennzahlen1
Indikator (gemäß RL gMW)
Bevölkerungswachstum
Wohnraumangebot
Kennzahl Leipzig
Die Anzahl der Haushalte muss in
der Bilanz der zurückliegenden
drei Kalenderjahre angestiegen
sein.
31.12.2014 bis 31.12.2017:
Zuwachs an 20.991 Haushalten
In der Bilanz der zurückliegenden
drei Kalenderjahre muss in der
Gemeinde die Anzahl der dem
Wohnungsmarkt neu zur Verfügung gestellten Wohnungen
geringer sein als die Zunahme der
Anzahl der Haushalte.
31.12.2014 bis 31.12.2017:
Zuwachs an 5.137 Wohnungen
Relation Zuwachs an HH zu
Zuwachs an WE = 0,24
d.h. in den vergangen drei Jahren
sind nur 0,24 Wohnungen je
zusätzlichem Haushalt entstanden
Datengrundlage: Berechnung auf Basis der
Amtlichen Bevölkerungsfortschreibung
auf Grundlage des Zensus 2011
Datengrundlage: Berechnung auf Basis der
Fortschreibung des Wohnungsbestand des
Statistischen Landesamts des Freistaates
Sachsen sowie amtlichen
Bevölkerungsfortschreibung
Leerstand
Angebotsmiete
Die Leerstandsquote liegt unter 4
Prozent.
31.12.2017: 1,1% Leerstand
Der Median der Angebotsmieten
in der Gemeinde muss mindestens
5 Prozent über dem Median der
Angebotsmieten im Freistaat
Sachsen liegen.
2017/1. Halbjahr 2018:
Sachsen
5,58 €/qm
Index: 100
Leipzig
6,51 €/qm
Index: 116,6
d.h. die Leipziger Angebotsmieten
sind durchschnittlich um 16,6%
höher als in Sachsen.
Datengrundlage: Leerstand gemäß Zensus
2011 sowie Berechnung auf Basis der
amtlichen Statistik der Baufertigstellungen
und Bauabgänge und der amtlichen
Bevölkerungsfortschreibung
Datengrundlage: empirica-Preisdatenbank
auf Grundlage einer automatisierten
Analyse öffentlich inserierter
Immobilienanzeigen
Mietbelastung
Die Mietbelastung (Verhältnis des
Medians der Nettokalt-Angebotsmieten zum durchschnittlichen
Nettohaushaltseinkommen) in der
Gemeinde muss höher als die
Mietbelastung im Freistaat
Sachsen sein.
Sachsen
Index: 100
Leipzig
Index: 129
d.h. die Mietbelastungsquote liegt
in Leipzig um 29 % höher als in
Sachsen
Datengrundlage: Berechnung auf Basis der
Angebotsmiete auf Grundlage empiricaPreisdatenbank und des Einkommens auf
Grundlage Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnung
1
Die Daten der empirica AG können von Daten der Stadt Leipzig, wie sie im Wohnungspolitischen Konzept sowie
im Monitoringbericht Wohnen veröffentlicht sind, abweichen, da teilweise unterschiedliche Datenquellen und
Ermittlungsmethoden angewendet werden.
7
2.
Wohnungspolitische Zielstellung der Stadt Leipzig
(Kurzfassung von Kap. 2 der Wohnungsbauförderkonzeption 2017)
Kernaussagen:
Die Wohnungsbauförderung zielt grundsätzlich auf die Schaffung von Wohnraum zur Versorgung
einkommensschwacher Haushalte zu angemessenen Bedingungen. Die Schaffung von mietpreis- und
belegungsgebundenem Wohnraum kann durch Neubau, Aus- und Umbau bestehender bzw.
leerstehender Wohngebäude oder die Nutzungsänderung zu Wohnraum durch Aus- und Umbau oder
Erweiterung anderer Bestandsgebäude erfolgen.
Auf Grundlage des Wohnungspolitischen Konzepts der Stadt Leipzig – Fortschreibung 2015 sowie der
Ausrichtung der Wohnungsbauförderung des Freistaates Sachsen gelten folgende Zielstellungen für
den Einsatz der Wohnungsbauförderung in der Stadt Leipzig:
Schaffung von preisgünstigem Wohnraum durch Sanierung
Schaffung von bezahlbarem Wohnraum durch Neubau und Umnutzung
Aufgrund des wachsenden Bedarfs an neuem Wohnraum soll die
Wohnungsbauförderung zur Schaffung bezahlbaren Wohnraums in Leipzig für den
Neubau und die Nutzungsänderung von Gebäuden zu Wohnraum durch Aus- und
Umbau oder Erweiterung eingesetzt werden.
Bedarfsgerechte Schaffung von großen und kleinen Wohnungen
Der Einsatz der Wohnungsbauförderung zur Schaffung von preisgünstigem Wohnraum
(Wohnungsgröße entspricht KdU-Richtwert + 10%) soll vorrangig auf die Reaktivierung
leerstehender Bestandswohnungen bzw. -gebäude durch Aus- und Umbau abzielen.
Die Schaffung von angemessenen Wohnungen für Single-Haushalte und große
Haushalte ab vier Personen soll Priorität haben.
Erhalt und Entwicklung sozial gemischter Stadtteile
Räumlich soll der Schwerpunkt bei der Schaffung von mietpreis- und
belegungsgebundenem Wohnraum einerseits auf Stadtteilen, deren Anteil an
Wohnraum im preisgünstigen bzw. bezahlbaren Segment unterdurchschnittlich ist
und andererseits auf Großwohnsiedlungen mit Nachverdichtungspotenzialen liegen.
Diese sollen durch die Schaffung von Angeboten für neue Bevölkerungsgruppen im
Neubau aufgewertet und die soziale Durchmischung gefördert werden.
Diese Ausrichtung der Wohnungsbauförderung entspricht den Zielen des Fachkonzepts Wohnen des
Integrierten Stadtentwicklungskonzepts „Leipzig 2030“ (INSEK), das am 31.05.2018 vom Stadtrat
beschlossen wurde (VI-DS-04159-NF-01). Hier wurde die Umsetzung der Wohnungsbauförderung als
eine Maßnahme zur Erweiterung des Wohnungsbestands festgeschrieben.
Zudem wurde aufgrund des anhaltenden starken Wachstums der Stadt Leipzig das
Wohnungspolitische Konzept aus dem Jahr 2015 weiterentwickelt. Die Fortschreibung der
Instrumente und Maßnahmen des Wohnungspolitischen Konzepts wird voraussichtlich noch im Jahr
2018 von der Ratsversammlung beschlossen (VI-DS-05276). Die wohnungspolitischen Instrumente
wurden mit Blick auf die zunehmende Anspannung des Wohnungsmarktes sowie des enormen
Handlungsbedarfs bei der Schaffung von Wohnraum angepasst und geschärft.
8
3.
Bedarf an mietpreis- und belegungsgebundenem Mietwohnraum
Ausgehend von der unteren Variante der Bevölkerungsvorausschätzung der Stadt Leipzig wurde der
Zuwachs an Haushalten ermittelt. Für die Jahre 2018 bis 2020 rechnet die Prognose mit einem
jährlichen Zuwachs von durchschnittlich 4.133 Haushalten in der Stadt Leipzig. Auf Grundlage der
Kommunalen Bürgerumfrage 2016 wurde ermittelt, dass 34% der Leipziger Haushalte unterhalb der
Einkommensgrenzen des Wohnraumförderungsgesetzes WoFG2 liegen und damit Anspruch auf einen
Wohnberechtigungsschein haben. Sie benötigen Wohnraum des einfachen Wohnstandards im unteren
Preissegment. Aus dem jährlichen Zuwachs an Haushalten errechnet sich ein durchschnittlicher Bedarf
von rund 1400 WE. Neben diesem Mehrbedarf durch das prognostizierte Bevölkerungswachstum
bestehen zunehmend Marktzugangsschwierigkeiten bei bestehenden Haushalten. Dies verdeutlicht die
steigende Anzahl an unversorgten Haushalten, die trotz Wohnberechtigungsschein (WBS) keine
mietpreis- und belegungsgebundene Wohnung beziehen konnten. Anhand der vom Sozialamt der
Stadt Leipzig erfassten Fallzahlen von Januar bis Juli 2018 (330 Fälle) lässt sich für den
Betrachtungszeitraum hochrechnen, dass sich rund 570 der Leipziger Haushalte unterhalb der o.g.
Einkommensgrenze nicht mehr mit preisgünstigem Wohnraum versorgen können. Ausgehend von den
Werten des Haushaltszuwachs sowie des unversorgten Haushaltsbestands lässt sich für die Jahre 2018
bis 2020 ein durchschnittlicher Bedarf an Wohnraum für Haushalte mit geringem Einkommen von
jährlich rund 2000 WE ableiten.
Auch wenn es aufgrund der dynamischen Entwicklung auf dem Leipziger Wohnungsmarkt für
einkommensschwache Haushalte zunehmend schwieriger wird, sich mit preisgünstigem Wohnraum zu
versorgen, wird weiterhin ein Teil des Bedarfs an Wohnraum im unteren Preissegment durch den
freifinanzierten Wohnungsmarkt abgedeckt. Dieser schließt auch die Wohnungsgenossenschaften
und das kommunalen Wohnungsunternehmen LWB mit ein. Trotz abschmelzender Leerstandsquote
verfügt der Wohnungsmarkt in geringem Maße noch über marktaktive Leerstände im unteren
Preissegment. Zudem kommen durch Reaktivierung nicht-marktaktiver Bestände sowie durch
Wohnungen, die durch Umzüge in mittlere und gehobene Marktsegmente frei werden (Sickereffekte)
neue Angebote auf den Markt.
Die Analyse der Angebotsmieten macht allerdings auch deutlich, dass auf dem freifinanzierten
Wohnungsmarkt im Vergleich zu den Vorjahren immer weniger Wohnraum im unteren Preissegment
angeboten wird. Bei den aktuellen Mietpreisentwicklungen wird sich dieser Trend zukünftig weiter
verschärfen. Für die Wohnungsbauförderkonzeption 2019 wird davon ausgegangen, dass in den Jahren
2018 - 2020 noch etwa 25% des Bedarfs an preisgünstigem Wohnraum durch das Angebot des
freifinanzierten Marktes abgedeckt werden kann. Daher errechnet sich für diese drei Jahre ein Bedarf
an geförderten Wohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindung von jährlich knapp 1500 WE (vgl.
Tab. 3).
2
Es gelten die Einkommensgrenzen nach der Sächsischen Einkommensgrenzen-Verordnung (SächsEinkGrenzVO),
die am 28.06.2018 in Kraft getreten ist. Mit der Verordnung wurden die Einkommensgrenzen nach dem
Wohnraumfördergesetz um 15% angehoben. Dadurch stieg im Vergleich zu den vorherigen
Wohnungsbauförderkonzeptionen 2017 und 2018 der Anteil der Leipziger Haushalte mit Anspruch auf einen
Wohnberechtigungsschein.
9
Tab. 3 Bedarf an mietpreis- und belegungsgebundenem Wohnraum
2018
2019
2020
Ø / Jahr
339.983
344.131
347.864
343.993
Zuwachs an Haushalten zum Vorjahr
4.517
4.148
3.733
4.133
Anteil Haushalte in Einkommensgrenzen WoFG
34%
34%
34%
Bedarf an WE für HH mit geringem Einkommen
durch Bevölkerungszuwachs
Bedarf an WE für HH mit geringem Einkommen
bestehender Haushalte
Bedarf an WE für HH mit geringem Einkommen
Gesamt
Bedarf an gefördertem mietpreis- und
belegungsgebundenem Wohnraum (WE)
1536
1410
1269
1405
567
567
567
567
2103
1977
1836
1972
1577
1483
1377
1479
Haushaltsentwicklung
4.
Strategie zur Umsetzung der Wohnungsbauförderung
(Ergänzung und Aktualisierung von Kap. 4 der Wohnungsbauförderkonzeption 2017)
4.1
Wohnungsbaustrategie der Stadt Leipzig
Die Stadt Leipzig verfügt weiterhin über ein ausreichendes Potenzial an Wohnbauflächen für den
Geschosswohnungsneubau. Die Leitlinien der kommunalen Wohnungsbaustrategie sind im Integrierten
Stadtentwicklungskonzept „Leipzig 2030“ und im Besonderen im Fachkonzept Wohnen (VI-DS-04159NF-01) sowie im Wohnungspolitischen Konzept der Stadt Leipzig – Fortschreibung 2015 (VI-DS-1475NF-002) festgelegt.
Die Wohnungsbaustrategie
folgt dem planerischen Grundsatz „Innenentwicklung vor
Außenentwicklung“, berücksichtigt allerdings auch, dass aufgrund des anhaltend starken
Einwohnerzuwachses alle Stadtgebiete Handlungsbedarfe und/oder -potenziale bezüglich einer
ausgewogenen Wohnraumversorgung besitzen. Aus diesem Grund definiert das Fachkonzept Wohnen
für die Stadt Leipzig drei Gebietstypen, die anhand ihrer Qualitäten, ihrer Entwicklungsdynamik und
ihrer zukünftigen Potenziale nochmals in Unterkategorien gegliedert wurden. Dies sind innerstädtische
Bestandsquartiere mit Bebauungspotenzialen auf kleinteiligen Brachflächen (Urbane Gebiete),
Siedlungen mit großen Freiflächen zur Nachverdichtung (Qualifizierungsgebiete) und große
innenstädtische Freiflächen, insbesondere im Bereich nicht mehr genutzter Bahnflächen, für die über
neue Bebauungspläne Baurecht geschaffen werden kann (Erweiterungsgebiete).
Für alle Gebietstypen legt das Fachkonzept Wohnen den Einsatz der Wohnungsbauförderung fest,
differenziert allerdings zwischen verschiedenen Anwendungsformen des Instruments. Es wird
gebietsspezifisch
zwischen
einer
allgemeinen
Unterstützung
des
Einsatzes
von
Wohnungsbaufördermitteln, dem Einsatz zur Ergänzung und Qualifizierung des Bestands für
bestimmte Zielgruppen sowie der Anwendung im Rahmen städtebaulicher Verträge unterschieden. Die
Stadt Leipzig verfolgt mit der Wohnungsbaustrategie langfristige stadtentwicklungs- und
wohnungspolitische Ziele, die eine dauerhafte und kontinuierliche Verfügbarkeit von Fördermitteln
voraussetzen. Auf der Umsetzungsebene kann aufgrund des erforderlichen zeitlichen Vorlaufs für die
Planung und Fertigstellung von Wohnungsneubau nur ein Teil der hier dargestellten
10
Wohnungsbauvorhaben in der Programmlaufzeit 2017 bis 2019 der Richtlinie gebundener
Mietwohnraum realisiert werden.
Es gelten folgende Handlungsschwerpunkte für mehr Wohnungsbau:
4.1.1
Kleinteilige Innenentwicklung in Bestandsquartieren
Neubauvorhaben der kommunalen Wohnungsgesellschaft LWB
Die Stadt Leipzig hat die LWB beauftragt, den Mindestbestand von 36.000 Wohnungen
bis 2026 auf mindestens 40.000 Wohnungen zu erhöhen (Vorgehensziel 1.1.1 der
Eigentümerziele, Stadtratsbeschluss VI-DS-03397-NF-05 vom 27.04.2017).
Im Rahmen ihres Neubauprogramms soll die LWB mindestens 30% der Wohnungen im
Segment des sozialen Wohnungsbaus schaffen, sofern im Rahmen der Richtlinie zur
Förderung der Schaffung von mietpreis- und belegungsgebundenem Mietraum des
Freistaates Sachsen Fördermittel zur Verfügung gestellt werden (Vorgehensziel 1.1.3
der Eigentümerziele, Stadtratsbeschluss VI-DS-03397-NF-05 vom 27.04.2017).
Die LWB bereitet mehrere Standorte sowohl für Wohnungsneubau als auch für die
Reaktivierung von Leerstand in Bestandsgebäuden vor.
Sanierungs- und Neubauvorhaben von Privaten und Genossenschaften
Private Bauherren haben bereits eine Vielzahl von Maßnahmen gemäß der Richtlinie
umgesetzt bzw. vorbereitet. Weitere Interessensbekundungen und Verträge sind
aktuell in Verhandlung (vgl. Kap. 4.3.1).
Die Stadt Leipzig berät nach wie vor interessierte private Einzeleigentümer,
Wohnungsunternehmen und Wohnungsgenossenschaften zur Wohnungsbauförderung
gemäß Richtlinie gebundener Mietwohnraum.
Nachverdichtungskonzepte in Bestandsquartieren
In Kooperation mit den Wohnungseigentümern in Bestandsquartieren mit
Zeilenbebauung der 1950er-, 1960er- und 1970er-Jahre werden Konzepte zur
Nachverdichtung und Qualifizierung der Bestandquartiere erarbeitet. Aktuell werden
Nachverdichtungskonzepte für den Wohnkomplex 5.1 in der Großwohnsiedlung
Grünau sowie für das Dunckerviertel im Stadtteil Neulindenau entwickelt. Weiterhin ist
eine Machbarkeitsstudie für die Großwohnsiedlung Großzschocher in Vorbereitung.
Konzeptveräußerungen für sozialen Wohnungsbau
Die Stadt Leipzig hat Verfahren und Kriterien zur Vergabe von kommunalen
Grundstücken im Konzeptverfahren als Instrument zur Schaffung von mietpreis- und
belegungsgebundenem Wohnraum vorbereitet.
Die Beschlussvorlage zur Konzeptveräußerung städtischer Grundstücke im Herbst 2018
befindet sich im Verfahren.
4.1.2
Entwicklung großflächiger Neubaustandorte durch B-Pläne
Für die Entwicklung neuer Wohngebiete auf innerstädtischen großen Brachflächen bereitet die Stadt
Leipzig Einzelfallregelungen mit Vorhabenträgern von Wohnbaulandentwicklungen vor. Dies erfolgt
durch die Vereinbarung städtebaulicher Verträge und anschließender Festsetzung mittels
Bebauungsplänen. Der Abschluss von städtebaulichen Verträgen erlaubt, bei planungsbedingten
Bodenwertsteigerungen unter definierten rechtlichen Rahmenbedingungen den Vorhabenträger einer
Wohnbaulandentwicklung angemessen an der Finanzierung sozialer Infrastrukturen zu beteiligen und
zur Schaffung von mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnungen zu verpflichten. Für alle
planungsrechtlich über Bebauungsplan-Verfahren neu zu bestimmenden Areale soll gemäß Beschluss
des Stadtrates 30% des Wohnungsneubaus im Geschosswohnungsbau als geförderter
Sozialwohnungsbau erfolgen (VI-A-03785-VSP-01 vom 23.08.2017). Aktuell ist eine Vielzahl von
11
Projekten der Entwicklung großflächiger Neubaustandorte im Verfahren. Die drei größten Vorhaben
werden im Folgenden dargestellt:
4.1.3
Erweiterungsgebiet Eutritzscher Freiladebahnhof
Nordwestlich des Hauptbahnhofs soll im Bereich des ehemaligen Freiladebahnhofs
Eutritzsch ein neues Wohngebiet entstehen. Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr.
416 „Freiladebahnhof Eutritzscher Straße/Delitzscher Straße“ wurde am 07.04.2016
beschlossen. Dieser wird zurzeit erarbeitet.
Mit dem Projektentwickler wurde am 26.04.2017 ein städtebaulicher Vertrag
geschlossen (VI-DS-03664 vom 12.04.2017), der die Errichtung von ca. 2.000
Wohnungen vorsieht, hiervon ca. 30% als geförderte Wohnungen mit
Belegungsbindung, sofern entsprechende Landesfördermittel zur Verfügung stehen.
Erweiterungsgebiet Hauptbahnhof Westseite
Westlich des Hauptbahnhofs soll ein 11,1 ha großes neues Wohngebiet mit rund 700
Wohnungen entstehen.
Der Bebauungsplan wird derzeit erarbeitet.
Aktuell wird ein Städtebaulicher Vertrag mit dem Projektentwickler verhandelt, wobei
u.a. festgelegt werden soll, dass 30% der Wohnungen als geförderte Wohnungen mit
Belegungsbindung entstehen.
Erweiterungsgebiet Stadtraum Bayerischer Bahnhof
Auf dem 36 ha großen Areal am Bayerischen Bahnhof soll ein neuer Stadtteil mit bis zu
3.000 neuen Wohnungen, Schulen, Kitas, Einzelhandel und Grünflächen entstehen.
Aktuell liegt eine Durchführungsvereinbarung mit dem privaten Projektentwickler vor.
In der Durchführungsvereinbarung wird für Teilflächen im Bereich Dösner Weg (Nord)
und Lößniger Straße/Kurt-Eisner-Straße eine Quote von 30% für Wohnungsgrößen
angesetzt, für die nach KdU gemäß SGB II und XII eine Förderung möglich ist.
Der neue Stadtteil kann teilweise auf Flächen entstehen, die nach §34 BauGB sofort
bebaubar sind; für den größeren Teil des Gebiets, für den bislang kein Baurecht
besteht, wird aktuell ein Bebauungsplan erarbeitet. Für die Flächen mit Planerfordernis
ist der Abschluss eines städtebaulichen Vertrags vorgesehen.
Optional: Entwicklung kommunaler Flächen im Außenbereich gemäß Flächennutzungsplan
Bei Bedarf besteht die Möglichkeit, zwei weitere großflächige Wohngebiete zu entwickeln, deren
Flächen weitgehend im Besitz der Stadt Leipzig sind. Es handelt sich um gemäß Flächennutzungsplan,
die jedoch im Außenbereich der Stadt Leipzig liegen und für die zunächst Bebauungspläne entwickelt
werden müssen.
4.2
Orientierungswerte zur Steuerung der Wohnungsbauförderung
Die Richtlinie des Freistaates Sachsen ermöglicht der Stadt eine kommunale Steuerung des
Fördermitteleinsatzes (im Rahmen der vorgegebenen Regelungen), um die Schaffung mietpreis- und
belegungsgebundenen Wohnraums in die Umsetzung von Zielen der Wohnungspolitik und der
Stadtentwicklung einzubetten.
4.2.1
Steuerung auf Grundlage inhaltlicher Prämissen
Wie bereits in der Wohnungsbauförderkonzeption 2017 und 2018 gelten auch für den Antrag 2019 die
folgenden Prämissen zur Steuerung des Einsatzes der Wohnungsbaufördermittel:
12
A
Bedarfsgerechte Schaffung von gebundenem Mietwohnraum
Vorrangig gilt es, den ungedeckten Wohnungsbedarf an mietpreis- und
belegungsgebundenem Wohnraum zu decken. Dieser Bedarf ist weiterhin für
Einpersonenhaushalte und für große Haushalte mit vier und mehr Personen am
größten.
B 1 Stadträumliche Verteilung
Die soziale Mischung der Stadtteile soll erhalten und gestärkt werden. Beim Einsatz der
Wohnungsbauförderung soll die soziale Mischung im Stadtteil bzw. im Block oder in
(größeren) Gebäuden beachtet werden. Eine kleinräumliche Konzentration
einkommensschwacher Haushalte soll vermieden werden.
B 2 Bereitstellung von KdU-geeigneten Wohnungen
4.2.2
Es sollen bevorzugt Wohnungen gefördert werden, die KdU-geeignet sind, d.h. für
Empfängerhaushalte von Grundsicherungsleistungen entsprechend dem Richtwert der
Kosten der Unterkunft, geeignet sind. Dafür wird aktuell ergänzend zur
Wohnraumförderung unter Mittelvorbehalt eine kommunale Förderung erarbeitet.
Diese sieht vor, mit einem städtischen Benennungsrecht sowie einer Bindung von 15
Jahren die Mietkosten in Bestands- und Neubauten auf den KdU-Richtwert zu senken.
Steuerung anhand der Mittelkontingentierung
Basierend auf der wohnungspolitischen Zielstellung (Kap. 2) und den inhaltlichen Prämissen zur
Steuerung der Wohnungsbauförderung (Kap. 4.2) wurde bereits in den Wohnungsbauförderkonzeptionen 2017 und 2018 eine Kontingentierung des voraussichtlich zur Verfügung
stehenden Fördervolumens festgelegt. Bei der Umsetzung in den ersten beiden Programmjahren
wurde allerdings deutlich, dass aufgrund langer Anlaufphasen einiger Handlungsschwerpunkte (z.B.
Bebauungsplanverfahren, Konzeptveräußerungen und Nachverdichtungskonzepte) bislang längst nicht
aus allen wohnungspolitischen Aktivitäten der Stadt Leipzig konkrete
geförderte
Wohnungsbauprojekte resultierten. Bislang wurden ausschließlich Bauvorhaben privater
Gesellschaften gefördert. Eine Steuerung der Fördermittel im Sinne der festgelegten Kontingentierung
war hier aufgrund der geringen planungsrechtlichen Gestaltungsspielräume und der anfangs
verhaltenen Nachfrage nur bedingt möglich. Es ist allerdings davon auszugehen, dass die
Steuerungspotenziale mit der Umsetzung der Handlungsschwerpunkte, die einen längeren zeitlichen
Vorlauf benötigen, sowie der steigenden Nachfrage nach Fördermitteln zunehmen werden. Aus diesem
Grund ist es für die Stadt Leipzig von zentraler strategischer Bedeutung, dass die Landesregierung die
Mittel der Wohnungsbauförderung durch eine Verlängerung der Programmlaufzeit über das
Programmjahr 2019 hinaus weiterführt.
Die Stadt Leipzig strebt für die Wohnungsbauförderkonzeption 2019 weiterhin eine
Mittelkontingentierung an. Bei steigender Konkurrenz um Fördermittel werden folgende
Orientierungswerte angesetzt:
Orientierungswert A: Bedarfsgerechte Schaffung von gebundenem Mietwohnraum
Es wird angestrebt, dass mindestens 50 Prozent des bewilligten Fördervolumens für
die Schaffung von Wohnungen für Ein-Personen-Haushalte sowie für Haushalte mit
vier und mehr Personen eingesetzt werden.
13
Orientierungswert B: Bedarfsgerechte Schaffung von gebundenem Mietwohnraum
In den Ortsteilen, in denen bereits ein hoher Anteil an preisgünstigem Wohnraum
vorhanden ist, sollen max. 15 Prozent der für die Stadt Leipzig bewilligten Fördermittel
im Programmjahr 2019 für Sanierungsmaßnahmen in diesen Gebieten zur Verfügung
stehen. Dies gilt jedoch nicht für Neubau, der in diesen Gebieten zu einem
vielfältigeren Wohnungsangebot beiträgt.
In Gebieten in nicht integrierter Lage in randstädtischen Stadtteilen wird die
Förderung von Neubaumaßnahmen zugunsten von Neubauvorhaben in gut
erschlossenen Lagen begrenzt. So können in randstädtischen Lagen max. 20 Prozent
der bewilligten Mittel in Neubaumaßnahmen fließen (vgl. dazu auch
Wohnungsbauförderkonzeption 2017, S. 14).
4.3
Stand der Umsetzung der Wohnungsbauförderung 2017 und 2018
4.3.1
Stand der Fördermaßnahmen
Seit Beginn des öffentlichen Interessenbekundungsverfahrens im Januar 2017 bzw. seit Vorliegen des
ersten Zuwendungsbescheides an die Stadt Leipzig vom April 2017 hat sich bis zum jetzigen Zeitpunkt
ein zunehmendes Interesse an der Wohnungsbauförderung abgezeichnet. Anfang August 2018 waren
insgesamt 57 Maßnahmen im Verfahren, mit denen über 1800 mietpreis- und belegungsgebundene
Wohnungen entstehen werden bzw. bereits entstanden sind. Der Stand der Vorbereitung der
einzelnen Fördermaßnahmen ist Tabelle 4 zu entnehmen.
Neben privaten Einzeleigentümern steigt auch bei Wohnungsunternehmen das Interesse an der
Förderung. Aktuell steht das Amt für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung mit mehreren
großen Immobiliengesellschaften, darunter die kommunale Wohnungsbaugesellschaft LWB, in
Verhandlung. Nachdem der Interessensschwerpunkt der Antragsteller in den ersten Förderperioden
vor allem auf der Sanierung leerstehender Bestandswohnungen lag, hat sich der Schwerpunkt im
weiteren Verlauf zunehmend auf Neubauvorhaben verlagert.
Tab. 4 Stand der Fördermaßnahmen (Stand: 20.08.2018)
im Interessensbekundungsverfahren
(überwiegend private
Einzeleigentümer)
im Verhandlungsverfahren (überwiegend
Wohnungsunternehmen)
im Antragsverfahren
22
Anzahl der
zu fördernden
Wohneinheiten
insgesamt
1123
18
481
146
335
6
130
19
111
abgeschlossene Verträge
11
79
50
29
Alle Maßnahmen
57
1813
247
1566
Fördermaßnahmen
nach Vorbereitungsstand
Anzahl
der
Maßnahmen
14
davon
Sanierung
32
davon
Neubau/
Nutzungsänderung
1091
4.3.2
Fördermittelbedarf versus Fördermittelverfügbarkeit
In der Vorbereitung der Fördermaßnahmen und in den Verhandlungen mit den Wohnungseigentümern
zeigt sich folgende Grundproblematik: Der Zeitpunkt des größten Fördermittelbedarfs passt nicht mit
der Verfügbarkeit der Fördermittel im Programmzeitraum der Richtlinie gebundener Mietwohnraum
zusammen. Aufgrund des Planungsvorlaufes für Neubauvorhaben, insbesondere für die erst ein
Bebauungsplan erarbeitet werden muss (vgl. Kap. 4.1.2), besteht erheblicher Fördermittelbedarf auch
über das Jahr 2019 hinaus.
Tabelle 5 zeigt die avisierte Anzahl an neu geschaffenen mietpreis- und belegungsgebundenen
Wohnungen und den voraussichtlichen Fördermittelbedarf. Dieser ist ab 2021 am höchsten, was die
Notwendigkeit eines unmittelbaren Anschlussprogramms als Verstetigung der Wohnungsbauförderung
des Freistaates Sachsen verdeutlicht.
Tab. 5 Zeitpunkt Fördermittelbedarf Programmzeitraum der RL gMW 2017 - 2020
Avisierte
Fördervorhaben
mögliche
Anzahl
geförderter
Wohnungen
mögliche
Fördersumme
(Mio. €)
1500
61,4
2000
81,9
500
2017
2018
2019
2020
2021
2022
ff.
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
20,5
x
x
x
300
12,3
x
x
x
630
25,8
x
x
210
8,6
x
x
930
38,1
x
x
700
28,7
x
x
LWB
Neubau & Sanierung
Private + Genossen.
Neubau & Sanierung
Umsetzung Nachverdichtungskonzepte
Neubau & Sanierung
Umsetzung
Konzeptvergaben
Neubau
Freiladebahnhof
Eutritzscher Straße
Neubau
Hauptbahnhof
Westseite
Neubau
Bayerischer Bahnhof
Neubau
Weitere kooperative
Baulandentwicklung
Neubau
Komm. Wohnbauflächen Äußere Stadt
Neubau
x
x
k.A.
15
5.
Förderbedingungen
(Aktualisierung von Kap. 5 der Wohnungsbauförderkonzeption 2017)
5.1
Belegungsrechte
Nutzung des allgemeinen Belegungsrechtes
Die Stadt Leipzig kann gemäß der Richtlinie gebundener Mietwohnraum Ziffer IV. 2.a) aa) 2 die Art des
Belegungsrechtes in ihrer Wohnungsbauförderkonzeption festlegen. In der Wohnungsbauförderkonzeption 2017 und 2018 wurde ein allgemeines Belegungsrecht begründet. Das allgemeine
Belegungsrecht soll auch für das Programmjahr 2019 gelten, wird allerdings um ein Benennungsrecht,
vor allem für Haushalte mit besonderen Marktzugangsschwierigkeiten, erweitert. Für diese
Wohnungen soll der Anteil der Förderung mittels einer kommunalen Förderung (vgl. Kap. 4.2.1.) von
35% auf 50% erhöht werden.
Mit dem allgemeinen Belegungsrecht ist geregelt, dass der durch die Förderung berechtigte und
verpflichtete Eigentümer die belegungsgebundene Wohnung nur an Wohnungssuchende überlassen
darf, die über einen Wohnberechtigungsschein verfügen. Das Sozialamt vermittelt berechtigte
Wohnungssuchende an die Eigentümer belegungsgebundener Wohnungen. Der Eigentümer ist jedoch
frei in der Wahl eines berechtigten Bewerbers. Das Benennungsrecht geht über das allgemeine
Belegungsrecht hinaus. Der Stadt Leipzig wird das Recht eingeräumt, dem Vermieter mindestens drei
Wohnungssuchende zur Auswahl zu benennen, aus denen der Eigentümer einen Interessenten
auswählen muss. In beiden Fällen bestehen besondere Anzeige- und Mitwirkungspflichten seitens des
Vermieters gegenüber der Stadt Leipzig, beispielsweise muss der Eigentümer das Sozialamt über die
Fertigstellung bzw. einen anstehenden Mieterwechsel oder Mieterhöhungsverlangen in einer
geförderten Wohnung informieren.
Option auf Nutzung mittelbarer Belegungsrechte
Die Richtlinie RL gMW Ziffer IV.2.b) eröffnet den Kommunen die Möglichkeit, auch mittelbare
Belegungsbindungen nach § 31 WoFG zuzulassen. Dies bedeutet, dass die Belegungsbindung der
geförderten Wohnung auf eine gleichwertige Ersatzwohnung übertragen werden kann. Die Stadt
Leipzig ermöglicht im Einzelfall die Nutzung eines mittelbaren Belegungsrechts.
5.2
Angebotsmiete als Berechnungsgrundlage für die Bewilligungsmiete 2019
Gemäß der RL gMW errechnet sich die Miethöhe aus der „durchschnittlichen Angebotsmiete für
vergleichbare Wohnungen in dem gleichen oder einem vergleichbaren Wohngebiet abzüglich der Höhe
der Förderung in Euro pro Quadratmeter“ (vgl. RL gMW Ziffer IV. 3 a). Die Förderung beträgt in der
Regel 35 Prozent, aber maximal 3,50 €/qm gerechnet auf 15 Jahre und auf die anrechenbare
Wohnfläche. Die geförderte Miete darf jedoch den geltenden Höchstsatz der Kosten der Unterkunft
(netto-kalt) nur um 5 Prozent unterschreiten (vgl. RL gMW Ziffer V. 4).
Die durchschnittlichen Angebotsmieten stellen daher eine wichtige Bezugsgröße dar. Auf Grundlage
der aktuellen Angebotsmieten werden die Bewilligungsmiete sowie die Förderhöhe ermittelt.
Da für die Ermittlung der Angebotsmieten keine amtlichen Daten vorliegen bzw. diese nicht in
statistisch gesicherter Form aus kommunalen Erhebungen (Mietspiegel, Kommunale Bürgerumfrage)
abgeleitet werden können, werden die Mietdaten aus der empirica-Preisdatenbank generiert. Die
empirica-Preisdatenbank verarbeitet Immobilieninserate verschiedenster Quellen zu denen neben den
großen Anbietern (z.B. Immowelt, Immonet, Immobilienscout24 oder Kalaydo) auch spezialisierte
Internetquellen und Printmedien zählen. Mit diesem breiten Datenzugang werden alle relevanten
Marktsegmente abgedeckt.
16
Zur Ermittlung der durchschnittlichen Angebotsmieten (nettokalt) wurden Datensätze der empiricaPreisdatenbank im Zeitraum vom 01.07.2017 bis 30.06.2018 (Sanierung) bzw. 01.07.2016 bis
30.06.2018 (Neubau/Umnutzung) einbezogen.3 Der Zugriff erfolgte am 08.08.2018. Für die Ermittlung
der Angebotsmieten für „Sanierung“ wurden alle Datensätze von Wohnungen mit einem Baujahr vor
1990 im Erstbezug nach Modernisierung (Fallzahl 1.110) bzw. für „Neubau/Umnutzung“ alle
Datensätze von Wohnungen in Wohngebäuden mit Baujahr 2016 und 2017 (Fallzahl 235) erfasst.
Berücksichtigt wurden Wohnungen mit einer Größe von 45 bis 120 qm. Nicht erfasst wurden Angebote
der Ausstattungskategorie „hochwertig“ sowie Inserate mit einer Angebotsmiete von 12,00 € oder
höher. Mietangebote dieser Preis- und Ausstattungskategorie können für die Wohnungsbauförderung,
die Wohnraum im einfachen Segment mit einer Baukostengrenze von max. 600 - 1.800 €/qm
(Sanierung) bzw. 2.200 €/qm (Neubau/Umnutzung) schaffen soll, nicht als Referenzwert herangezogen
werden. Für die Stadt Leipzig ergeben sich folgende durchschnittliche Angebotsmieten:
Tab. 6 Orientierungswerte der Angebotsmieten für Bewilligungszeitraum 2019
Angebotsmiete
Sanierung
Neubau/Umnutzung
7,60 €/qm
10,00 €/qm
Datengrundlage: empirica-Preisdatenbank 01.07.2017 – 30.06.2018 (Sanierung) bzw. 01.07.2016 – 30.06.2018
(Neubau/Umnutzung); Filter: Baujahr vor 1990 und Erstbezug nach Modernisierung (Sanierung) bzw. Baujahr 2016/2017
(Neubau/Umnutzung), ohne Ausstattungskategorie „hochwertig“, Nettokaltmiete unter 12 €; Median
Diese Angebotsmieten sind die Orientierungswerte zur Ermittlung der Bewilligungsmieten und
Förderhöhen für alle Förderverträge, die im Zeitraum vom 01.01. bis 31.12.2019 abgeschlossen
werden. Für neugebaute bzw. umgenutzte Wohnungen ergibt sich eine durchschnittliche
Nettokaltmiete in Höhe von 10,00 €/qm und für sanierte Wohnungen eine durchschnittliche
Nettokaltmiete in Höhe von 7,60 €/qm.
3
Die unterschiedlichen Untersuchungszeiträume lassen sich folglich begründen: Einerseits ist die Fallzahl im
Datensatz „Sanierung“ deutlich höher, als im Datensatz „Neubau/Umnutzung“. Mit differenzierten
Untersuchungszeiträumen lassen sich die Fallzahlen aneinander annähern und werden dadurch besser
vergleichbar. Weiterhin deckt der zweijährige Untersuchungszeitraum alle erhobenen Baujahre (2016 und 2017)
der Kategorie „Neubau/Umnutzung“ ab, während bei „Sanierung“ ausschließlich die aktuellsten Angebote
berücksichtigt werden.
17
Anlage 2 zu VI-DS-06232 Wohnungsbauförderkonzeption 2019
Stand der Umsetzung
Mit dieser Anlage wird über die Informationen aus Kapitel 4.3.1 der
Wohnungsbauförderkonzeption 2019 hinaus zum Stand der Umsetzung der
Wohnungsbauförderung informiert. Die Daten beziehen sich auf 16 abgeschlossene und 7
unterschriftsreife Verträge im Antragsverfahren (vgl. Tab. 1). Im Rahmen dieser geförderten
Objekte entstehen 289 mietpreis- und belegungsgebundene Wohnungenn. Die Zahlen zur
Umsetzung der Wohnbauförderung werden regelmäßig fortgeschrieben.
Fördermaßnahmen
nach Vorbereitungsstand
Anzahl
der
Maßnahmen
Anzahl der
zu fördernden
Wohneinheiten
insgesamt
davon
Sanierung
davon
Neubau/
Nutzungsänderung
im Interessensbekundungsverfahren
(überwiegend private
Einzeleigentümer)
im Verhandlungsverfahren (überwiegend
Wohnungsunternehmen)
im Antragsverfahren
22
1122
37
1085
14
496
131
365
7
165
20
145
abgeschlossene Verträge
16
124
59
65
Alle Maßnahmen
59
1907
247
1660
Tab. 1: Stand der Fördermaßnahmen (Stand: 25.10.2018)
Orientierungswerte zur Steuerung anhand der Mittelkontingentierung
Mit den Fördermaßnahmen erfüllt die Stadt Leipzig die in der Wohnungsbauförderkonzeption
festgelegten Orientierungswerte zur Steuerung anhand der Mittelkontingentierung:
Orientierungswert A. Haushaltsgrößen: 166 der geförderten Wohneinheiten entstehen für
Einpersonenhaushalte und für große Haushalte mit vier und mehr Personen. Dies entspricht
einer Quote von 57% und erfüllt damit die Prämisse der Wohnungsbauförderkonzeption von
min. 50% für diese Haushaltsgrößen.
Orientierungswert B1. Lagetypus: Nahezu alle geförderten Bauvorhaben befinden sich in gut
erschlossenen Lagen. Lediglich ein gefördertes Neubauprojekt mit 13 Wohneinheiten ist im
Lagetyp „Stadtrand 2“ verortet. Dies entspricht etwa 7% der Wohneinheiten, die durch
Neubaumaßnahmen entstehen und liegt deutlich unterhalb des Orientierungswertes von
max. 20%.
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Weiterführende Informationen zu den geförderten Wohnungen
Belegungsbindung: Bislang wurden für alle Objekte Förderverträge mit unmittelbarer
Belegungsbindung abgeschlossen. Die Zulassung einer mittelbaren Belegungsbindung
durch die Stadt Leipzig war nicht erforderlich.
Anteil Neubauten: 190 WE, und damit etwa 2/3 aller geförderten Wohneinheiten, entstehen
durch Neubau bzw. Nutzungsänderung. Allerdings ist es für die Wohnungsbauförderung
unerheblich, ob Neubauten und Nutzungsänderungen (wie bspw. Dachausbauten)
zusammen ausgewiesen werden, da in beiden Fällen Wohnungen neu geschaffen und mit
Anfangsmieten von 6,50 € angeboten werden. Insbesondere sind aber Wohnungen
erforderlich, die im Sanierungsbereich entstehen und Mieten im KdU-Bereich erzielen. Für
die Versorgung der hohen Anzahl an KdU-berechtigten Haushalten sind die geförderten
Wohnungen in Bestandsobjekten von besonderer Relevanz.
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