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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1451506.pdf
Größe
331 kB
Erstellt
26.10.18, 12:00
Aktualisiert
30.10.18, 11:17

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-06063-DS-01 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Allgemeine Verwaltung Betreff: Verfahren zur Einrichtung des Migrantenbeirates der Stadt Leipzig für die VII. Wahlperiode Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit FA Allgemeine Verwaltung Ratsversammlung 22.11.2018 Vorberatung Beschlussfassung Beschlussvorschlag: Das vorgeschlagene Bewerbungsverfahren zur Einrichtung des Migrantenbeirates für die VII. Wahlperiode, einschließlich der anzuwendenden Auswahlkriterien, wird bestätigt. 1/5 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: nicht relevant x Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: x nein wenn ja, x nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 2/5 Sachverhalt: Vorgeschichte und bisheriges Verfahren Mit Beschluss Nr. RB IV-1322/08 vom 17.09.2008 hat die Ratsversammlung die Einrichtung eines Beirats für Migrantinnen und Migranten (Migrantenbeirat) beschlossen und seine Geschäftsordnung zur Kenntnis genommen. Mit Beschluss Nr. RB IV-1417/08 vom 17.12.2008 wurde dann seine Zusammensetzung bestätigt. Am 6. Februar 2009 fand die konstituierende Sitzung des neuen Gremiums. Die Konstituierung für die V. Wahlperiode erfolgte am 19. März 2010 und für die VI. Wahlperiode – am 22. April 2015. Die Zusammensetzung des Migrantenbeirats in den jeweiligen Legislaturperioden erfolgte bislang auf der Grundlage eines Bewerbungs- und Auswahlverfahrens, das in einen Beschluss des Stadtrates mündete und zur Berufung der Mitglieder führte. Ein Leitgedanke war dabei stets das Bemühen, eine möglichst hohe Repräsentativität im Hinblick auf Herkunft, zahlenmäßige Präsenz, Geschlecht und Alter der migrantischen Bevölkerung der Stadt zu erreichen (vgl. dazu aktuelle Zusammensetzung in der Anlage 1). Der Migrantenbeirat existiert also seit mehr als 9 Jahren. Er hat sich längst als sehr aktives beratendes Gremium für Stadtpolitik und Stadtverwaltung etabliert. Seine erfolgreiche Tätigkeit wird nicht zuletzt aus den bislang 3 Tätigkeitsberichten deutlich, die der Stadtrat zur Kenntnis genommen hat. Aktuelle Diskussionen im und mit dem Migrantenbeirat In mehreren Sitzungen der letzten Jahre hat sich der Migrantenbeirat mit den Möglichkeiten und Grenzen einer indirekten Wahl des Gremiums befasst. Dabei wurden Erfahrungen anderer Städte ausgewertet sowie Vor- und Nachteile abgewogen. Als besonderer Vorteil stand dabei die durch Wahlen angestrebte Legitimation im Vordergrund. Zugleich wurde aber auch die Qualifikation der Mitglieder und die Repräsentativität bezüglich Geschlecht, zahlenmäßiger Präsenz in Leipzig und Herkunftsländer / -regionen hervorgehoben. Um diese Repräsentativität zu gewährleisten wurden Vorschläge für Quotierungen bei den gewünschten Wahlen unterbreitet: einerseits um zu gewährleisten, dass die gewählten Mitglieder je zur Hälfte Frauen und Männer sind, und andererseits um die Repräsentanz aller Herkunftsregionen zu ermöglichen. Damit auch Staaten, aus denen weniger als 1000 Menschen in Leipzig leben, zum Zuge kommen, soll je ein Sitz den folgenden Regionen der Welt zufallen: 1) West- und Zentralasien (ohne Berücksichtigung z.B. von Syrien, das überrepräsentiert ist) 2) Südostasien und sonstiges Asien 3) Subsaharisches Afrika 4) Nordafrika 5) Süd- und Mittelamerika 6) Nordamerika, Australien, Ozeanien 7) Nord-, West- und Mitteleuropa 8) Süd- und Osteuropa (ohne Berücksichtigung z.B. von Russland, dass überrepräsentiert ist) Acht weitere Beiratssitze sollen unabhängig von der Herkunft besetzt werden. Die intensiven Diskussionen im Migrantenbeirat wurden stets vom Referat für Migration und Integration, dem Amt für Statistik und Wahlen und - an entscheidenden Punkten - auch vom Beigeordneten für Allgemeine Verwaltung inhaltlich begleitet. Die wertvollen Impulse aus diesem Diskussionsprozess waren auch eine Grundlage für den hier unterbreiteten Vorschlag der Verwaltung. 3/5 Verfahrensvorschlag für die VII. Wahlperiode Aufgrund der positiven Erfahrungen mit dem bisherigen Verfahren zur Berufung der Beiratsmitglieder soll dieses auch bei der Einrichtung für die VI. Wahlperiode beibehalten werden, d.h., es soll weiterhin ein Bewerbungsverfahren durchgeführt werden, in dessen Ergebnis der Stadtrat die Mitglieder des Beirats wählt. Die öffentliche Ausschreibung (Bewerbungsaufforderung) erfolgt in verschiedenen Sprachen. Die bislang auf der Grundlage einer Absprache im Fachausschuss Allgemeine Verwaltung verwendeten Kriterien zur Auswahl geeigneter Bewerber/-innen sollen nun vom Stadtrat verbindlich beschlossen werden. Diese Kriterien sind:  Die Mitglieder des Migrantenbeirats sollten soweit wie möglich die ethnische Vielfalt der Migrantenbevölkerung abbilden, die verschiedenen Kontinente und Regionen angemessen vertreten, zugleich aber auch möglichst viele der zahlenmäßig stärksten Gruppen unter ihnen repräsentieren.  Frauen und Männer sollten möglichst gleich stark vertreten sein.  Im Migrantenbeirat sollten verschiedene Migrationsgeschichten bzw. Aufenthaltsstatus angemessen vertreten sein.  Im Migrantenbeirat sollen verschiedene Altersgruppen vertreten sein.  Der Migrantenbeirat sollte auch beim sozialen Status seiner Mitglieder möglichst einen Querschnitt der Migrantenbevölkerung darstellen. Hinzu kommt, dass – wie bislang praktiziert – mit dem Bewerbungsbogen auch die Motivation und das bisherige Engagement der Bewerber/-innen erfasst werden. Die hier genannten Auswahlkriterien können zwar die von den Beiratsmitgliedern die – je nach Wahlbeteiligung - mehr oder weniger ausgeprägte Legitimation nicht ersetzen, die durch Wahlen hervorgeht, auch wenn diese nur indirekt sind, da letztlich der Stadtrat die Entscheidung über die endgültige Besetzung trifft. Die anzuwendenden, vom Stadtrat zu beschließenden o.g. Kriterien gewährleisten aber in ihrer Kombination eine Repräsentativität bezüglich ethnischer Vielfalt, zahlenmäßiger Präsenz in der Stadt, Geschlecht, Alter, sozialen und Aufenthaltsstatus, sowie die Qualifikation der zukünftigen Mitglieder. Dies soll auch die nachfolgende Tabelle veranschaulichen: Modelle indirekte Wahl mit Quotierungen bisheriges Verfahren vorgeschlagenes Verfahren ja indirekt indirekt wesentliche Kriterien Legitimation (mit der Einschränkung, dass 1. erfahrungsgemäß sehr niedrige Wahlbeteiligung zu erwarten ist, 2. auch die gewählten Mitglieder vom Stadtrat bestätigt werden müssen und 3. die Quotierungen den „Wählerwillen“ abändern) 4/5 (durch den Beschluss des Stadtrates) (durch den Beschluss des Stadtrates) teilweise Repräsentativität ja (durch die vorgesehene Quotierung nach Regionen, die allerdings nur für die Hälfte der Mitglieder greift) nein ja (zusätzlich abgesichert durch den verbindlichen Beschluss der o.g. Kriterien) ja (durch das Bewerbungsverfahren, bei dem auch das bisherige Engagement abgefragt wird) Qualifikation ja (durch das Bewerbungsverfahren, bei dem auch das bisherige Engagement abgefragt wird) Das vorgeschlagene Verfahren hat also im Hinblick auf Repräsentativität und Qualifikation der Beiratsmitglieder Vorteile gegenüber einer indirekten Wahl, die diese auch bei einer (schwer praktikablen und arbeitsaufwendigen) Quotierung nicht zu gewährleisten vermag. Auch der personelle und finanzielle Aufwand für die Durchführung der indirekten Wahlen mit mehrfacher Quotierungen wäre nicht zu unterschätzen. Mit diesem Beschluss ist die Vorlage VI-DS-01629 „Verfahren zur indirekten Wahl der Mitglieder des Migrantenbeirats“, die seit Oktober 2015 „ruhend gestellt“ ist, gegenstandslos. Anlage 1: Anwendung der vorgeschlagenen Kriterien am Beispiel der aktuellen Zusammensetzung des Migrantenbeirats 5/5 Anlage 1 Anwendung der vorgeschlagenen Kriterien am Beispiel der aktuellen Zusammensetzung des Migrantenbeirats (Stand: Juli 2018) Der Migrantenbeirat der Stadt hat 22 Mitglieder – je ein/-e Vertreter/-n der sechs Stadtratsfraktionen und 16 Migrant/-innen. Bei letzteren wurden folgende Kriterien angewendet:  die Mitglieder des Migrantenbeirates sollten soweit wie möglich die ethnische Vielfalt der Migrantenbevölkerung abbilden, die verschiedenen Kontinente und Regionen angemessen vertreten, zugleich aber auch möglichst viele der zahlenmäßig stärksten Gruppen unter ihnen repräsentieren: Die 16 aktuellen Mitglieder stammen aus 15 Herkunftsländern, davon 6 aus Europa, 6 aus Asien, 3 aus Nord- und Südamerika und 1 aus Afrika. Diese Verteilung entspricht weitgehend der „kontinentalen“ Präsenz der Migrantinnen und Migranten in Leipzig. Bei den Herkunftsländern ist Russland als einziges Land mit 2 Personen vertreten, was seinem 1. Platz in der Statistik Rechnung trägt. Von den 10 stärksten Herkunftsländern der Migrantinnen und Migranten in Leipzig sind 5 im Beirat vertreten. (Von drei der restlichen 5 TOP 10-Länder lagen gar keine Bewerbungen vor)  Frauen und Männer sollten möglichst gleich stark vertreten sein: Dem Migrantenbeirat gehören aktuell 11 Männer und 5 Frauen an. In der ursprünglichen Auswahl bei der Konstituierung waren es 9 Männer und 7 Frauen. Durch das Ausscheiden von 2 Frauen und das Nachrücken von 2 Männern hat sich das fast ausgeglichene Verhältnis zu Ungunsten der Frauen geändert.  im Migrantenbeirat sollten verschiedene Migrationsgeschichten bzw. Aufenthaltsstatus angemessen vertreten sein: Unter den Mitgliedern befinden sich Spätaussiedler, Eingebürgerte, Vertreterinnen und Vertreter der ersten und der zweiten Zuwanderergeneration, Ausländerinnen und Ausländer mit Niederlassungserlaubnis und mit Aufenthaltserlaubnis, darunter auch welche, die als Flüchtlinge nach Deutschland gekommen sind.  im Migrantenbeirat sollten verschiedene Altersgruppen vertreten sein: Im Migrantenbeirat sind verschiedene Altersgruppen vertreten – von Mitte 30 bis Ende 70  der Migrantenbeirat sollte auch beim sozialen Status seiner Mitglieder möglichst einen Querschnitt der Migrantenbevölkerung darstellen: Unter den Mitgliedern sind u.a. ausgebildete Lehrer und Ärzte, Sozialarbeiter und Politikwissenschaftler, Dolmetscher und Ingenieure. Manche von ihnen sind als Angestellte oder Selbständige tätig, andere absolvieren noch ein Studium oder sind bereits Rentner