Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1448905.pdf
Größe
83 kB
Erstellt
23.10.18, 12:00
Aktualisiert
12.11.18, 23:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Antrag Nr. VI-A-06575
Status: öffentlich
Eingereicht von
Fraktion DIE LINKE
Betreff:
Abschleppen von geparkten PKW auf Radverkehrsanlagen
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
FA Umwelt und Ordnung
FA Stadtentwicklung und Bau
Ratsversammlung
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
22.11.2018
Vorberatung
Vorberatung
1. Lesung
Beschlussvorschlag:
1. Da das Parken von Kraftfahrzeugen auf Radverkehrsanlagen einen
unverhältnismäßigen Eingriff in den fließenden Rad- und motorisierten Verkehr
darstellt, prüft der Oberbürgermeister die Voraussetzungen für das Abschleppen von
geparkten Kraftfahrzeugen auf Radverkehrsanlagen.
2. Stehen dem Abschleppen von Kraftfahrzeugen keine wesentlichen städtischen
Hemmnisse entgegen, so soll das Abschleppen von widerrechtlich auf
Radverkehrsanlagen geparkten Kraftfahrzeugen die Regel werden. Das Prüfergebnis
ist dem Stadtrat bis Ende des I. Quartals 2019 mitzuteilen.
Sachverhalt:
Alle RadverkehrsteilnehmerInnen ab dem 10. Geburtstag müssen entweder die Fahrbahn
oder die vorgesehene Radverkehrsanlage benutzen. Gesonderte Radverkehrsanlagen
kommen vor allem an stark befahrenen Straßenabschnitten zum Einsatz. Die Trennung der
Verkehrsträger soll laut Gesetzgeber für ein Mehr an Sicherheit sorgen.
Widerrechtlich abgestellte Kraftfahrzeuge auf Radverkehrsanlagen gefährden nicht nur die
Rad fahrenden Kinder und Erwachsenen, sondern stellen auch einen indirekten Eingriff in
den fließenden Kfz-Verkehr dar, da zum Ausweichen die Fahrbahn des Kraftverkehrs
verwendet werden muss.
Das unverhoffte und unerwartete Auftauchen von Radfahrenden auf Kfz-Fahrbahnen stellt
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einen unverhältnismäßigen Eingriff in den fließenden Verkehr dar und muss deshalb … mit
der Entfernung dieses Eingriffes geahndet werden.
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