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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1448905.pdf
Größe
83 kB
Erstellt
23.10.18, 12:00
Aktualisiert
12.11.18, 23:15

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Inhalt der Datei

Antrag Nr. VI-A-06575 Status: öffentlich Eingereicht von Fraktion DIE LINKE Betreff: Abschleppen von geparkten PKW auf Radverkehrsanlagen Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium FA Umwelt und Ordnung FA Stadtentwicklung und Bau Ratsversammlung voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit 22.11.2018 Vorberatung Vorberatung 1. Lesung Beschlussvorschlag: 1. Da das Parken von Kraftfahrzeugen auf Radverkehrsanlagen einen unverhältnismäßigen Eingriff in den fließenden Rad- und motorisierten Verkehr darstellt, prüft der Oberbürgermeister die Voraussetzungen für das Abschleppen von geparkten Kraftfahrzeugen auf Radverkehrsanlagen. 2. Stehen dem Abschleppen von Kraftfahrzeugen keine wesentlichen städtischen Hemmnisse entgegen, so soll das Abschleppen von widerrechtlich auf Radverkehrsanlagen geparkten Kraftfahrzeugen die Regel werden. Das Prüfergebnis ist dem Stadtrat bis Ende des I. Quartals 2019 mitzuteilen. Sachverhalt: Alle RadverkehrsteilnehmerInnen ab dem 10. Geburtstag müssen entweder die Fahrbahn oder die vorgesehene Radverkehrsanlage benutzen. Gesonderte Radverkehrsanlagen kommen vor allem an stark befahrenen Straßenabschnitten zum Einsatz. Die Trennung der Verkehrsträger soll laut Gesetzgeber für ein Mehr an Sicherheit sorgen. Widerrechtlich abgestellte Kraftfahrzeuge auf Radverkehrsanlagen gefährden nicht nur die Rad fahrenden Kinder und Erwachsenen, sondern stellen auch einen indirekten Eingriff in den fließenden Kfz-Verkehr dar, da zum Ausweichen die Fahrbahn des Kraftverkehrs verwendet werden muss. Das unverhoffte und unerwartete Auftauchen von Radfahrenden auf Kfz-Fahrbahnen stellt 1/2 einen unverhältnismäßigen Eingriff in den fließenden Verkehr dar und muss deshalb … mit der Entfernung dieses Eingriffes geahndet werden. 2/2