Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1448381.pdf
Größe
74 kB
Erstellt
22.10.18, 12:00
Aktualisiert
04.11.18, 13:56
Stichworte
Inhalt der Datei
Antrag Nr. VI-A-06572
Status: öffentlich
Eingereicht von
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Betreff:
Bildung eines "Zeitweilig beratenden Ausschusses Wohnen"
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
FA Stadtentwicklung und Bau
24.10.2018
06.11.2018
Verweisung in die Gremien
1. Lesung
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat bildet, insbesondere in Bezug auf die weitere Umsetzung des
Wohnungspolitischen Konzeptes, einen „Zeitweilig beratenden Ausschuss Wohnen“.
Sachverhalt:
Die Ratsversammlung kann grundsätzlich gemäß § 43 Abs. 1 und 3 (§ 42 Abs. 2)
SächsGemO und § 17 Abs. 2-6 der Hauptsatzung der Stadt Leipzig sowie § 27 der
Geschäftsordnung der Stadt Leipzig die Bildung eines "Zeitweilig beratenden
Ausschusses“ beschließen.
Die Notwendigkeit zur Bildung eines "zeitweilig beratenden Ausschusses Wohnen"
ergibt sich aus Sicht der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dadurch, dass für die
Umsetzung des Wohnungspolitischen Konzeptes der Stadt Leipzig insbesondere im
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau zu wenig Zeit zur Verfügung steht, um die
immensen Herausforderungen in Bezug auf das Thema „Wohnen“, den Einsatz
wohnungspolitischer Instrumente mit ihren komplexen Auswirkungen und das Setzen
von Prioritäten vor dem Hintergrund der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel
mit der notwendigen Tiefe und Breite zu diskutieren. Dies gilt auch im Hinblick auf die
Diskussionsergebnisse und Anregungen aus den stattfindenden Akteurs- und
Experten-Workshops zur Umsetzung des Wohnungspolitischen Konzeptes.
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Für die tiefgreifende inhaltliche Befassung mit dem Thema „Wohnen“, die weitere
Umsetzung des Wohnungspolitischen Konzeptes sowie für eine notwendige und
wünschenswerte Konsensfindung ist ein "Zeitweilig beratender Ausschuss Wohnen“
unseres Erachtens zielführend, der auch dringend zeitnah einzurichten wäre.
Ziel des Vorschlages soll explizit nicht die Trennung des zuständigen
Fachausschusses in die beiden thematischen Schwerpunktbereiche
Stadtentwicklung/Bau und Verkehr sein, da diese Thematiken aus Sicht unserer
Fraktion aufgrund ihres zwingenden gegenseitigen Bezuges auch künftig stets
miteinander diskutiert und in Einklang gebracht werden müssen.
Anlagen:
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