Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1385946.pdf
Größe
115 kB
Erstellt
09.04.18, 12:00
Aktualisiert
01.11.18, 13:59
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-05537-VSP-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport
Betreff:
Umsetzung der Maßnahmen im Luftreinhalteplan
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Umwelt und Ordnung
FA Finanzen
Ratsversammlung
13.11.2018
19.11.2018
22.11.2018
Bestätigung
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
☐
Rechtswidrig und/oder
☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig.
☐
Zustimmung
☐ Ablehnung
☐
Zustimmung mit Ergänzung
☐ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
☒
Alternativvorschlag
☐ Sachstandsbericht
Beschlussvorschlag:
Mit Einbringung des Haushaltsplanentwurfs zum Haushaltsjahr 2019/2020 wird der Ratsversammlung eine Übersicht zur Finanzierung der Maßnahmen des fortgeschriebenen und in
Kraft gesetzten Luftreinhalteplans vorgelegt.
Zusammenfassung:
Anlass der Vorlage:
Rechtliche Vorschriften
Stadtratsbeschluss
Sonstiges:
1/4
Verwaltungshandeln
Auf Antrag der Fraktion Freibeuter soll der Oberbürgermeister dem Stadtrat im Rahmen der
Erstellung des Haushaltsplanentwurfs 2019/2020 Finanzierungsvorschläge für die im
Luftreinhalteplan der Stadt Leipzig enthaltenen, aber bisher nicht umgesetzten Maßnahmen
vorlegen. Der Luftreinhalteplan wird aktuell fortgeschrieben. Die Finanzierung der darin geplanten A-Maßnahmen wird mit 50 % Eigenanteil und 50 % Fördermitteln angestrebt.
Abwägungsprozess:
Im Zuge der dezernatsübergreifenden Abstimmung wurden divergierende Standpunkte in
Bezug auf die Finanzierung der Maßnahmen angeglichen.
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Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
x
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
x
nein
wenn ja,
x
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
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Sachverhalt:
Für den aktuellen Luftreinhalteplan aus dem Jahr 2009 kann bezogen auf den Zeitraum bis
zum Jahr 2015 eine mehrheitliche Umsetzung der Luftreinhaltemaßnahmen attestiert werden. Von den insgesamt 48 Maßnahmen wurden 23 vollständig, 11 überwiegend, 8 teilweise,
3 kaum und 3 Maßnahmen nicht umgesetzt. Die Finanzierung innerhalb der Stadtverwaltung
erfolgte überwiegend im Rahmen der Eckwerte der zuständigen Ämter.
Es ist einzuschätzen, dass auch mit einer vollständigen Umsetzung des Luftreinhalteplans,
eine schnelle Reduzierung insbesondere der Stickstoffdioxidbelastung an den bewohnten
Straßenabschnitten auf ein Niveau unterhalb des Grenzwertes für das Jahresmittel der Konzentration nicht in Aussicht steht. Aus diesem Grund wird der Luftreinhalteplan derzeit fortgeschrieben.
Der aktuelle Planentwurf war bereits in der Öffentlichkeitsbeteiligung. Nach Abwägung aller
Hinweise und Anregungen zum Planentwurf folgt die Beschlussfassung durch die Dienstberatung des Oberbürgermeisters gefolgt von der Inkraftsetzung des fortgeschriebenen Plans.
Die Bereitstellung der notwendigen Finanzmittel ist aus Sicht der Verwaltung die wesentliche
Voraussetzung, um die geplanten Maßnahmen entsprechend § 47 Abs. 6 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zu gewährleisten und u. a. rechtliche Folgewirkungen zu vermeiden.
Aktuell werden 50 % der Gesamtkosten der im aktuellen Planentwurf beschriebenen A-Maßnahmen in den Haushalt 2019/2020 eingestellt. Die restlichen 50 % werden über Fördermittel gedeckt.
Dementsprechend erfolgt die Kenntnisgabe über die finanzielle Absicherung der Maßnahmen parallel zur Einbringung des Haushaltsplanentwurfs in die Ratsversammlung.
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