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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1385946.pdf
Größe
115 kB
Erstellt
09.04.18, 12:00
Aktualisiert
01.11.18, 13:59

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-05537-VSP-01 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport Betreff: Umsetzung der Maßnahmen im Luftreinhalteplan Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Umwelt und Ordnung FA Finanzen Ratsversammlung 13.11.2018 19.11.2018 22.11.2018 Bestätigung Vorberatung Vorberatung Beschlussfassung Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre ☐ Rechtswidrig und/oder ☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig. ☐ Zustimmung ☐ Ablehnung ☐ Zustimmung mit Ergänzung ☐ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln ☒ Alternativvorschlag ☐ Sachstandsbericht Beschlussvorschlag: Mit Einbringung des Haushaltsplanentwurfs zum Haushaltsjahr 2019/2020 wird der Ratsversammlung eine Übersicht zur Finanzierung der Maßnahmen des fortgeschriebenen und in Kraft gesetzten Luftreinhalteplans vorgelegt. Zusammenfassung: Anlass der Vorlage: Rechtliche Vorschriften Stadtratsbeschluss Sonstiges: 1/4 Verwaltungshandeln Auf Antrag der Fraktion Freibeuter soll der Oberbürgermeister dem Stadtrat im Rahmen der Erstellung des Haushaltsplanentwurfs 2019/2020 Finanzierungsvorschläge für die im Luftreinhalteplan der Stadt Leipzig enthaltenen, aber bisher nicht umgesetzten Maßnahmen vorlegen. Der Luftreinhalteplan wird aktuell fortgeschrieben. Die Finanzierung der darin geplanten A-Maßnahmen wird mit 50 % Eigenanteil und 50 % Fördermitteln angestrebt. Abwägungsprozess: Im Zuge der dezernatsübergreifenden Abstimmung wurden divergierende Standpunkte in Bezug auf die Finanzierung der Maßnahmen angeglichen. 2/4 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: x Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: x nein wenn ja, x nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 3/4 Sachverhalt: Für den aktuellen Luftreinhalteplan aus dem Jahr 2009 kann bezogen auf den Zeitraum bis zum Jahr 2015 eine mehrheitliche Umsetzung der Luftreinhaltemaßnahmen attestiert werden. Von den insgesamt 48 Maßnahmen wurden 23 vollständig, 11 überwiegend, 8 teilweise, 3 kaum und 3 Maßnahmen nicht umgesetzt. Die Finanzierung innerhalb der Stadtverwaltung erfolgte überwiegend im Rahmen der Eckwerte der zuständigen Ämter. Es ist einzuschätzen, dass auch mit einer vollständigen Umsetzung des Luftreinhalteplans, eine schnelle Reduzierung insbesondere der Stickstoffdioxidbelastung an den bewohnten Straßenabschnitten auf ein Niveau unterhalb des Grenzwertes für das Jahresmittel der Konzentration nicht in Aussicht steht. Aus diesem Grund wird der Luftreinhalteplan derzeit fortgeschrieben. Der aktuelle Planentwurf war bereits in der Öffentlichkeitsbeteiligung. Nach Abwägung aller Hinweise und Anregungen zum Planentwurf folgt die Beschlussfassung durch die Dienstberatung des Oberbürgermeisters gefolgt von der Inkraftsetzung des fortgeschriebenen Plans. Die Bereitstellung der notwendigen Finanzmittel ist aus Sicht der Verwaltung die wesentliche Voraussetzung, um die geplanten Maßnahmen entsprechend § 47 Abs. 6 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zu gewährleisten und u. a. rechtliche Folgewirkungen zu vermeiden. Aktuell werden 50 % der Gesamtkosten der im aktuellen Planentwurf beschriebenen A-Maßnahmen in den Haushalt 2019/2020 eingestellt. Die restlichen 50 % werden über Fördermittel gedeckt. Dementsprechend erfolgt die Kenntnisgabe über die finanzielle Absicherung der Maßnahmen parallel zur Einbringung des Haushaltsplanentwurfs in die Ratsversammlung. 4/4