Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1429136.pdf
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380 kB
Erstellt
31.08.18, 12:00
Aktualisiert
12.11.18, 23:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-06278
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport, Beigeordneter H. Rosenthal
Betreff:
Entgeltordnung für die Inanspruchnahme von Leistungen des Rettungsdienstes der
Stadt Leipzig
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Umwelt und Ordnung
FA Finanzen
Ratsversammlung
22.11.2018
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
1.
Die „Vereinbarung über Benutzungsentgelte für den Rettungsdienst gemäß
§ 32 SächsBRKG“ zwischen der Stadt Leipzig (Träger des Rettungsdienstes) und
der AOK PLUS, dem BKK-Landesverband Mitte, Landesvertretung Sachsen, dem
Verband der Ersatzkassen e. V., der Knappschaft, Regionaldirektion Chemnitz,
der IKK classic sowie der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung,
Landesverband Südost (Kostenträger) und deren Anlagen werden zur Kenntnis
genommen.
2.
Die mit den Kostenträgern vereinbarten Entgelte werden für alle Nutzer von
Leistungen des Rettungsdienstes der Stadt Leipzig für verbindlich erklärt.
3.
Die Entgeltordnung tritt zum 01.07.2018 in Kraft.
4.
Die Entgeltordnung ersetzt die „Entgeltordnung für die Inanspruchnahme von
Leistungen des Rettungsdienstes der Stadt Leipzig“, Beschluss VI-DS-01259 vom
24.02.2016.
1/4
Zusammenfassung:
Anlass der Vorlage:
Rechtliche Vorschriften
Stadtratsbeschluss
Verwaltungshandeln
Sonstiges:
Im Ergebnis der Entgeltverhandlung für den Rettungsdienst der Stadt Leipzig wurden auf
Grundlage des § 32 SächsBRKG die Benutzungsentgelte neu vereinbart. Das Entgelt ist in
der Anlage 1 der „Vereinbarung über Benutzungsentgelte für den Rettungsdienst gemäß
§ 32 SächsBRKG“ (Entgeltvereinbarung) enthalten und soll auch für die nicht von der
Leistungspflicht der GKV betroffenen Rettungsdienstnutzer gelten. Dazu bedarf es einer
neuen Entgeltordnung für die Inanspruchnahme von Leistungen des Rettungsdienstes der
Stadt Leipzig, die hiermit dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt wird.
2/4
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
nicht relevant
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
X
Kostengünstigere Alternativen geprüft
Folgen bei Ablehnung
nein
nein
X
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
wenn ja,
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
X
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
01/2018 12/2018 24.764.400
01/2019 12/2019 29.181.600
Erträge
bis
nein
X
Höhe in EUR
wo veranschlagt
1.100.127001
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
X
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
X
nein
wenn ja,
X
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
Beschreibung des Abwägungsprozesses:
nicht relevant
3/4
Sachverhalt:
Die Stadt Leipzig ist Träger des Rettungsdienstes. Neben der Berufsfeuerwehr sind weitere
fünf Leistungserbringer für die Durchführung des Rettungsdienstes der Stadt Leipzig
beauftragt. Der Rettungsdienst Leipzig führt 2018 voraussichtlich etwa 171.300 Einsätze im
Rahmen der Notfallrettung und des Krankentransportes durch.
Auf Grundlage des § 32 SächsBRKG sind Entgelte im Rettungsdienst, ähnlich wie die
Pflegesätze der Krankenhäuser nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz, durch
Verhandlungen mit den Kostenträgern (Gesetzliche Krankenversicherung – GKV) zu
vereinbaren. Die Entgeltverhandlungen haben im April 2018 begonnen und konnten am
3. Juli 2018 abgeschlossen werden. Das daraus resultierende Entgelt wurde in der Anlage 1
der Entgeltvereinbarung angepasst. Die Mitzeichnung durch den Oberbürgermeister ist
erfolgt, das Dokument befindet sich zur Mitzeichnung bei den Kostenträgern. Damit sind die
Entgelte für alle Versicherten, die der Leistungspflicht der Kostenträger unterliegen,
vereinbart.
Die vorgeschlagene Entgeltordnung wendet sich an die Rettungsdienstnutzer, die nicht der
Leistungspflicht der GKV unterliegen. Sie beinhaltet die gleichen Entgelte und Fristen. Von
der Entgeltordnung sind weniger als 10 % der Rettungsdienstnutzer betroffen. Im Weiteren
wird auf die Anlage „1 - Erläuterung zur Vorlage Entgeltordnung 2018“ verwiesen.
Anlagen:
1 - Erläuterung zur Vorlage Entgeltordnung RD 2018
2 - Entgeltvereinbarung RD 2013-04-04
3 - Anlage 1 der Entgeltvereinbarung RD 2018 (Entgelttarif)
4 - Anlage 2 der Entgeltvereinbarung RD 2018 (KLN)
5 - Anlage 3 der Entgeltvereinbarung RD 2018 (Entgeltberechnung)
6 - Anlage 4 der Entgeltvereinbarung RD 2018 (Einsatzstatistik)
7 - Entgeltordnung RD 2018
8 - Eilbedürftigkeitsbegründung
4/4
-
nichtöffentlich
nichtöffentlich
nichtöffentlich
nichtöffentlich
1
Erläuterungsbericht zur Entgeltordnung Rettungsdienst (RD) 2018
1
Rechtliche Betrachtung
Entsprechend den Regelungen des „Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz“ (SächsBRKG) wurde die Sicherstellung von Notfallrettung und Krankentransport als öffentliche Aufgabe der Gesundheitsvorsorge und Gefahrenabwehr, mit Ausnahme des Luftrettungsdienstes, den Rettungszweckverbänden, Landkreisen und kreisfreien Städten (Träger des Rettungsdienstes) übertragen. Die Stadt Leipzig ist
als Träger des Rettungsdienstes für den Rettungsdienstbereich Leipzig zuständig. Die Trägeraufgaben sind der Branddirektion übertragen und werden von ihr wahrgenommen. Auf
Grundlage des § 32 SächsBRKG sind die Entgelte im Rettungsdienst, ähnlich wie die Pflegesätze der Krankenhäuser nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz, durch Verhandlungen mit den Kostenträgern (Gesetzliche Krankenversicherung – GKV) zu vereinbaren.
2
Entgeltverhandlung
Vertreter der Kostenträger und der Stadt Leipzig haben am 17. und 18. April 2018 Entgeltverhandlungen für den Rettungsdienst der Stadt Leipzig durchgeführt. Schwerpunkte waren
die Nachweisführung der Ist-Kosten des Jahres 2016 und einvernehmliche Planung der Kostenansätze für das Jahr 2018 aller am Rettungsdienst der Stadt Leipzig beteiligten Leistungsbereiche sowie die Anpassung der Entgelte. Abstimmungen erfolgten außerdem zur
Planung der Anzahl, der Verteilung und der Refinanzierung der Kosten im Zusammenhang
mit der Ausbildung von Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitätern (NotSan), der Ergänzungsqualifizierung von Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten (RA) zum NotSan
und zum Ausgleich der Vergütungsspanne zwischen RA und NotSan. Als Grundlage der für
den Rettungsdienst relevanten Kostenansätze wird der landesweit einheitliche Kosten- und
Leistungsnachweis (KLN) verwendet.
Der KLN (Anlage 4) wurde ermittelt aus den Einzel-KLN der nachfolgenden Leistungsbereiche:
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Trägeraufgaben Rettungsdienst
Feuerwehr- u. Rettungsleitstelle (FRLS)
Integrierte Regionalleitstelle (IRLS)
Leistungserbringer Bereich Nord
Leistungserbringer Bereich Mitte
Leistungserbringer Bereich Nordost
Leistungserbringer Bereich Ost
Leistungserbringer Bereich Süd
Leistungserbringer Bereich West
- Stadt Leipzig, Branddirektion
- Stadt Leipzig, Branddirektion
- Stadt Leipzig, Branddirektion
- Stadt Leipzig, Berufsfeuerwehr
- DRK Rettungsdienst Leipzig gGmbH
- Krankentransport Ost/West GmbH
- ASB Regionalverband Leipzig
- MHD, Malteser Hilfsdienst gGmbH
- ASG Ambulanz Leipzig GmbH
Die ermittelten Kostenanteile des Jahres 2016 sind nahezu vollständig durch die Kostenträger anerkannt worden. Ausnahmen sind unter Punkt 8 aufgeführt. Die Planansätze für das
Jahr 2018 wurden auf Basis vorliegender Erkenntnisse dem Bedarf entsprechend einzeln
oder pauschal mit Hilfe der aktuellen Grundlohnsummenentwicklung in Höhe von 2,97 %
(BAnz AT 15.09.2017 B1, Seite1 - BMG, Bekanntmachung 29. August 2017) berechnet.
Für die beauftragten Leistungserbringer waren die jeweils zutreffenden Angebote und Optionen gemäß Preisspiegel aus den Vergabeverfahren (Vergabenummer L 13-3700-01-0099
und L 15-3700-01-0002) Datengrundlage der jeweiligen Einzel-KLN. Bis zur Inbetriebnahme
der IRLS Leipzig (27. Januar 2016) wurden Kosten der bis dahin in der Hauptfeuerwache
betriebenen Feuerwehr- und Rettungsleitstelle berücksichtigt.
2
Am 2. Juli 2018 wurde durch die Kostenträger das Ergebnisprotokoll zur Entgeltverhandlung
mit Stand 30. Mai 2018 bestätigt. Tags darauf erfolgte die Zustimmung zur berechneten Entgeltanpassung. Ein Gremienvorbehalt seitens der Kostenträger besteht nicht. Damit wurden
die in der Entgeltbedarfsberechnung vom 28. Mai 2018 ermittelten Entgelte bestätigt. Die
Entgeltbedarfsberechnung ist Bestandteil dieser Vorlage (Anlage 5).
3
Ergebnisübersicht
Grundlage für die Entgeltbedarfsberechnung sind die vereinbarten Mengeneinheiten, der abgestimmte Planansatz und das Ergebnis aus der Übersicht zur Feststellung der Kostenüberoder Kostenunterdeckung (Fortschreibung von Ertrag und Aufwand). In der folgenden Übersicht sind die Ergebnisse der Entgeltverhandlung zahlenmäßig zusammengefasst:
Gesamtbilanz
aus Kosten- und Leistungsnachweis (KLN)
Stand 28. Mai 2018
Abrechnung 2016
Planansatz
2018
Prozentuale Veränderung 2018
zu 2016
in EUR
in EUR
in %
Rettungsdienstbereich Leipzig
Personalkosten
15.509.340,18
16.637.175,54
+
7,3
Kraftfahrzeugkosten
1.070.212,19
1.105.845,50
+
3,3
Liegenschaftskosten
574.663,89
549.878,53
./.
4,3
Sachkosten
1.534.482,76
1.555.003,78
+
1,3
Verwaltungskosten
1.231.670,29
1.277.835,63
+
3,7
Kalkulatorische Kosten
2.549.666,79
2.654.479,86
+
4,1
Gesamtkosten
22.470.036,10
23.780.218,84
+
5,8
Erlöse aus Entgelten (Soll)
20.526.866,80
Sonstige Erlöse (Erstattungen)
0,00
Gesamterlöse
20.526.866,80
Ergebnis 2016
./. 1.943.169,30
Fortschreibung Gewinn- Verlustausgleich *
5.403.469,46
29.183.688,30
Ansatzfähige Kosten
*) Der für das Jahr 2017 vorläufig festgestellte Wert resultiert aus der Fortschreibung der
Kosten und Erlöse des Rettungsdienstes der Stadt Leipzig und stellt sich wie folgt dar:
Jahr
Erlöse
Kosten
Abweichung
uneinbringliche
Fortschreibung
in EUR
in EUR
in EUR
Forderung in EUR
in EUR
2015
18.665.339,49
18.831.580,31
./.
166.240,82
134.464,74
./.
531.657,24
2016
20.526.866,80
22.470.036,10
./. 1.943.169,30
131.920,15
./.
2.606.746,69
2017
20.102.700,96
22.829.423,73
./. 2.726.722,77
70.000,00
./.
5.403.469,46
2018
29.182.868,00
23.780.218,85
+ 5.402.649,15
0,00
./.
820,31
3
Die Summen der einzelnen Kostenarten setzen sich aus den Beträgen aller Einzel-KLN der
unterschiedlichen Bereiche und Leistungserbringer zusammen. Die Personalkosten 2016
(Zeile 1 der Übersicht zur Gesamtbilanz) z. B. ergeben sich aus folgenden Einzelwerten:
a) Stadt Leipzig
Rettungsdienst - Bereich Nord
Feuerwehr- und Rettungsleitstelle (bis 26.01.2016)
Integrierte Regionalleitstelle (ab 27.01.2016)
Verwaltung (Trägeraufgaben)
1.642.117,21 €
148.108,31 €
2.055.444,97 €
1.344.019,66 €
b) Beauftragte Leistungserbringer
Rettungsdienst - Bereich Mitte
Rettungsdienst - Bereich Nordost
Rettungsdienst - Bereich Ost
Rettungsdienst - Bereich Süd
Rettungsdienst - Bereich West
4
2.372.648,37 €
2.050.970,08 €
1.991.455,78 €
1.692.873,43 €
2.211.702,37 €
Entgelt
Maßstab für die Entgeltbemessung sind die abgestimmten Mengeneinheiten (ME) für
-
Patiententransport mittels Krankentransportwagen (KTW),
Anzahl der Besetzt-km für Patiententransport mittels KTW über 150 km,
Patiententransport mittels Rettungswagen (RTW) und
Zubringereinsatz für den Notarzt mittels Notarzteinsatzfahrzeug (NEF).
Die ME ergeben sich aus der zu erwartenden Anzahl aller entgeltrelevanten Einsätze des
Rettungsdienstes nach Einsatzart. Auf Basis der Einsatzstatistiken 2016 und 2017 wurden
die ME pro Einsatzart mittels Hochrechnung für das Jahr 2018 gebildet.
Sie wurden wie folgt vereinbart:
-
KTW
RTW
NEF
66.900 + Besetzt-km für KTW über 150 km = 38.000 km
55.700
24.000
Auf Grundlage der Entgeltbedarfsberechnung (Anlage 5) wurden folgende Entgelte vereinbart, die in gleicher Höhe für die übrigen, nicht von der Leistungspflicht (Kostentragung) der
GKV erfassten Benutzer des Rettungsdienstes vorgeschlagen werden:
KTW
150,30 EUR bisher 102,80 EUR
+ Kilometerentgelt ab 151. Besetzt-km je km
5,40 EUR
4,10 EUR
-------------------------------------------------------------RTW
260,80 EUR
197,40 EUR
-------------------------------------------------------------NEF
183,30 EUR
97,40 EUR
------------------------------------------------------------
4
Wesentliche Gründe für die Erhöhung der Entgelte sind Kostensteigerungen durch zusätzliche gesetzliche Anforderungen (Ausbildung zur Notfallsanitäterin/zum Notfallsanitäter) und
die fehlende Entgeltanpassung im Jahr 2017. Sie war nicht möglich, weil es in der Verhandlungsrunde 2016 zu erheblichen Verzögerungen bei der Einigung zum Kostenteiler Personal
für die IRLS kam und somit eine unverzichtbare Kenngröße für nachfolgende Entgeltverhandlungen bis Anfang 2018 nicht zur Verfügung stand. Weitere Details hierzu können der
Vorlage VI-DS-04530 entnommen werden.
Ähnliche Auswirkungen bei der Entgeltanpassung sind in den letzten Jahren im Freistaat
Sachsen häufiger festzustellen. So wurden z. B. für den Landkreis Bautzen 2017 folgende
Entgelte im Rettungsdienst beschlossen:
-
KTW
RTW
NEF
165,40 EUR – davor 103,50 EUR
550,00 EUR – davor 345,00 EUR
189,10 EUR – davor 133,10 EUR
Im Vergleich weitere aktuelle Entgelte im Rettungsdienst:
•
Stadt Zwickau (RZV Südwestsachsen)
-
•
111,90 EUR
497,20 EUR
265,40 EUR
Stadt Chemnitz (RZV Chemnitz-Erzgebirge)
-
•
KTW
RTW
NEF
KTW
RTW
NEF
136,10 EUR
379,90 EUR
185,60 EUR
Landeshauptstadt Dresden
-
KTW
RTW
NEF
114,40 EUR
305,30 EUR
121,50 EUR
5
Hinweise zur Vereinbarung über Benutzungsentgelte für den Rettungsdienst
gemäß § 32 SächsBRKG
5.1
Entgeltvereinbarung (Anlage 2) mit deren Anlage 1 (Anlage 3)
Die „Vereinbarung über Benutzungsentgelte für den Rettungsdienst gemäß § 32
SächsBRKG“, im weiteren Text als Entgeltvereinbarung bezeichnet, ist seit 2013 unverändert. Deren Anlage 1 enthält die jeweils angepassten Entgelte gemäß Entgeltverhandlung. Die verhandelten Entgelte sind Grundlage für die Höhe der Entgelte der
zur Beschlussfassung eingereichten Entgeltordnung (Anlage 7).
Die Anlage 1 der Entgeltvereinbarung befindet sich nach Unterzeichnung durch den
Oberbürgermeister seit dem 7. August 2018 bei den Kostenträgern im Mitzeichnungsverfahren.
5
5.2
Kosten- und Leistungsnachweis (KLN, Anlage 4)
Der verwendete Vordruck enthält alle vereinbarten Kostenbestandteile, die für rettungsdienstliche Leistungen in Betracht kommen. Die Kostenarten entsprechen den
landesweit bestehenden Anforderungen eines KLN.
5.3
Entgeltbedarfsberechnung (Anlage 5)
Die Entgeltberechnung erfolgt auf Grundlage einer Kalkulation unter Excel. Auch sie
erfolgt in dieser Form einheitlich für alle Träger des Rettungsdienstes im Freistaat
Sachsen.
5.4
Einsatzstatistik (Anlage 6)
In der Übersicht sind die statistischen Angaben des Abrechnungsjahres aufgeführt. In
der Summe aller alarmierten Rettungsmittel sind entgeltrelevante Einsätze und systembedingte Fehleinsätze enthalten. Diese Einsatzstatistik bildet die Grundlage für
die Hochrechnung der Mengeneinheiten für das Jahr 2018.
5.5
Information und Beschlussfassung
Es handelt sich bei der Entgeltvereinbarung um ein Rechtsgeschäft in Durchführung
von landesrechtlichen Vorschriften und liegt gemäß § 22 Abs. 2 Nr. 4 der Hauptsatzung in der Zuständigkeit des OBM. Deshalb genügt entsprechend § 52 Abs. 5
SächsGemO eine Information gegenüber dem Stadtrat zum Inhalt der Vereinbarung.
Die Entgeltvereinbarung gilt in der Fassung von 2013 unverändert fort, die Anlage 1
der Entgeltvereinbarung befindet sich nach Unterzeichnung durch den Oberbürgermeister am 25. Juli 2018 im Mitzeichnungsverfahren bei den Kostenträgern.
Eine Beschlussfassung durch den Stadtrat beschränkt sich auf die Entgeltordnung für
die übrigen, nicht von der Leistungspflicht der GKV betroffenen Rettungsdienstnutzer.
6
Hinweise zur Vorlage
6.1
Gebührensatzung oder Entgeltordnung
Gemäß § 73 Abs. 2 SächsGemO kann die Gemeinde Einnahmen für von ihr erbrachte Leistungen erheben und diese je nach Rechtsnatur der Aufgabenerfüllung als öffentlichrechtliche Gebühr oder privatrechtliches Entgelt einordnen. Zur Vereinheitlichung des Verfahrens wurde in 2005 im Zusammenwirken mit dem Rechtsamt festgelegt, dass die Einnahmen des Rettungsdienstes von allen Nutzern als privatrechtliche Entgelte erhoben werden, welche im Rahmen einer Entgeltordnung festzulegen sind.
6
6.2
Benutzer/Betroffene
Die vorgeschlagene Entgeltordnung wendet sich an rund 4,1 % aller Rettungsdienstnutzer.
Bei 142.434 Abrechnungsfällen im Jahr 2017 waren 5.774 Vorgänge betroffen, die nicht der
Leistungspflicht der GKV unterliegen. Kostenpflichtig waren die Sozialämter (933), Privatpersonen (1.230), Privatkassen (3.043) und sonstige Behörden/Einrichtungen (568).
6.3
Mitwirkung Rechnungsprüfungsamt
Es handelt sich um eine Anpassung bisheriger Entgelte ohne besondere Anforderungen an
die Verwaltung. Die Rechtmäßigkeit der Entgelte wird im Rahmen von Prüfverfahren durch
das RPA kontinuierlich geprüft. Eine Mitzeichnung dieser Vorlage durch das RPA ist daher
entbehrlich.
6.4
In-Kraft-Setzung
Für die Festsetzung von Abgaben ist gemäß § 28 Abs. 2 Nr. 19 SächsGemO i. V. mit § 8
Abs. 3 Zi. 25 Hauptsatzung der Stadtrat zuständig. Dieses grundsätzliche Etatrecht des
Stadtrats wird hingegen durch die Festlegung in § 32 Abs. 5 SächsBRKG auf den Benutzerkreis der nicht gesetzlich Krankenversicherten eingeschränkt, da für gesetzlich Krankenversicherte mit den Krankenkassen eine Vereinbarung über die Entgelte zu treffen ist. Zur Gewährleistung der Gleichbehandlung aller Nutzer der Rettungsdienstleistungen ist ein einheitliches Entgelt mit allen Parteien festzulegen.
Das erfordert, dass die Entscheidung des Stadtrates und die Festlegungen in der Entgeltvereinbarung korrespondieren sollen. Deshalb wird empfohlen, die Entgeltordnung nicht am Tag
nach deren Veröffentlichung, sondern, wie in der Anlage 1 der Entgeltvereinbarung fixiert,
zum 1. Juli 2018 in Kraft treten zu lassen.
6.5
Status der Vorlage
Die Vorlage enthält nichtöffentliche Bestandteile. Dabei handelt es sich um die „Vereinbarung über Benutzungsentgelte für den Rettungsdienst gemäß § 32 SächsBRKG“ (inklusive
Anlagen).
Die Entgeltordnung ist zur Veröffentlichung geeignet. Die Entgeltvereinbarung hingegen
enthält bilaterale Festlegungen zwischen zwei Vertragspartnern, die u. a. zur Wahrung eigener Rechte nicht zur Veröffentlichung geeignet sind (Abweichung vom Grundsatz der Öffentlichkeit). Die Anlagen sind Bestandteil dieser Entgeltvereinbarung und insofern auch nicht
zur Veröffentlichung geeignet.
7
Folgen bei Ablehnung
Eine Ablehnung der für die Entgeltordnung im Punkt 3 vorgeschlagenen Entgelte hätte eine
erneute Entgeltverhandlung zur Folge, da
-
-
der Gesetzgeber laut Regierungsbegründung zum § 32 Abs. 5 SächsBRKG davon ausgeht, dass die Höhe der Benutzungsentgelte für verbindlich erklärt wird,
auch wenn der Benutzer nicht gesetzlich krankenversichert ist und
die Abrechnung für Leistungen ab 1. Juli 2018 sich auf den Kreis der gesetzlich
versicherten Rettungsdienstnutzer beschränken würde, in deren Folge sich Ertragsdefizite aufbauen, deren Anerkennung durch nachträgliche Refinanzierung
über Entgelte seitens der Kostenträger nicht zu erwarten ist.
7
8
Gesamtkosten Rettungsdienst
Nicht alle dem Rettungsdienst zugeordneten Kostenanteile sind unstrittig und führen zu einer
Refinanzierung über Entgelte. Dabei handelt es sich einerseits um Kostenanteile für sachfremde Leistungen und andererseits um Kosten, deren Refinanzierung nicht oder nicht in voller Höhe in den Verhandlungen durchgesetzt werden konnten.
Im Jahr 2016 waren im Ergebnis der Entgeltverhandlungen Kosten i. H. v. 460.432,82 EUR
nicht über Entgelte refinanzierbar. Dabei handelt es sich um folgende Kostenanteile:
•
•
•
•
•
•
•
•
Personalkostenanteil IRLS (Vorlage VI-DS-04530)
Kosten der Gruppe Leitender Notärzte
Dienst- und Schutzkleidung
Aus- und Fortbildung
Verwaltungskostenerstattung an Querschnittsämter
Feuerwehrzulage (FRLS, RW Nord)
Rechts- und Beratungskosten
Sonstige (Ausstattung, Unterhalt bauliche Anlagen ...)
349.054,53 EUR
32.640,88 EUR
21.538,73 EUR
10.777,99 EUR
9.520,14 EUR
6.144,77 EUR
576,08 EUR
30.179,70 EUR
Der durch die Stadt Leipzig aus Haushaltmitteln aufzubringende Anteil an nicht refinanzierbaren Kosten für den Rettungsdienst ist im Verhältnis zu den Vorjahren konstant. Auf Grundlage der erreichten Verhandlungsergebnisse beträgt er im Jahr 2016 rund 2 %.
•
•
Verhandlungsergebnis
Nicht refinanzierbare Kostenanteile
Gesamtkosten Rettungsdienst
22.470.036,10 EUR
460.432,82 EUR
22.930.468,92 EUR
entspricht 2,01 %
Unter Annahme, dass 2018 der gleiche Anteil an nicht refinanzierbaren Kosten wie 2016 anfallen würde und eine Kostendeckung von 100 % erreicht werden soll, käme es an Stelle der
vorgeschlagenen Entgelte zu folgenden Entgelten:
•
•
•
KTW
+ Kilometerentgelt ab 151. Besetzt-km je km
RTW
NEF
152,60 EUR statt
5,50 EUR
265,00 EUR
186,10 EUR
150,30 EUR
5,40 EUR
260,80 EUR
183,30 EUR
Die nächsten Entgeltverhandlungen für den Rettungsdienst der Stadt Leipzig sind vorgesehen für den 13. und 15. November 2018. Schwerpunkte werden die Ist-Abrechnung 2017
und die Planansätze für das Jahr 2019 sein.
8
9
Ertragsseitige Auswirkungen
Im Folgenden sollen die Auswirkungen auf den städtischen Haushalt betrachtet werden. Dazu folgender Hinweis:
•
•
Für das erste Halbjahr 2018 gelten noch die Entgelttarife 2015, so dass sich für diesen Zeitraum eine erhebliche Verschlechterung zum ursprünglichen Planansatz
ergibt (Verschlechterung etwa 1,5 Mio. EUR).
Mit dem neuen Entgelt werden anteilig Ertragsdefizite und Mehraufwände aus Vorjahren geltend gemacht, die eine Verbesserung des ursprünglichen Planansatzes zur
Folge haben (Verbesserung etwa 2,8 Mio. EUR).
2018
Entgeltrelevante Einsätze
Entgelttarif bis 30.06.2018
KTW
RTW
NEF
66.900
55.700
24.000
104,86 €
197,40 €
97,40 €
Ertragserwartung pro Monat
584.600 €
916.200 €
194.800 €
Ertrag 01.01. – 30.06.2018
3.507.600 €
5.497.200 €
1.168.800 €
Erträge 1. Halbjahr
Entgelttarif ab 01.07.2018
10.173.600 €
153,32 €
260,80 €
183,30 €
Ertragserwartung pro Monat
854.700 €
1.210.500 €
366.600 €
Ertrag 01.07. – 31.12.2018
5.128.200 €
7.263.000 €
2.199.600 €
Erträge 2. Halbjahr
14.590.800 €
Ertragsaufkommen 2018
24.764.400 €
Ursprünglicher Planansatz
23.451.950 €
Teilausgleich von Defiziten aus Vorjahren
1.312.450 €
Für 2019 werden zum jetzigen Zeitpunkt das gleiche Einsatzaufkommen wie 2018 und das
verhandelte Entgelt ab 01.07.2018 für die folgende Hochrechnung angenommen.
2019
Entgeltrelevante Einsätze
KTW
RTW
NEF
66.900
55.700
24.000
Entgelttarif vom 01.07.2018
153,32 €
260,80 €
183,30 €
Ertragserwartung pro Monat
854.700 €
1.210.500 €
366.600 €
10.256.400 €
14.526.000 €
4.399.200 €
Ertrag 01.01. – 31.12.2019
Ertragsaufkommen 2019
29.181.600 €
Ursprünglicher Planansatz
27.000.000 €
Anlage 7
Entgeltordnung für die Inanspruchnahme von Leistungen des
Rettungsdienstes der Stadt Leipzig
Beschluss RBV-xxx/18 der Ratsversammlung vom xx.xx.2018,
(veröffentlicht im Leipziger Amtsblatt Nr. xx vom xx.xx.2018)
Die Stadt Leipzig erlässt auf Grundlage von § 28 Abs. 2 und von § 73 Abs. 2 Sächsische
Gemeindeordnung (SächsGemO) i. V. mit § 32 Sächsisches Gesetz über den Brandschutz,
Rettungsdienst und Katastrophenschutz (SächsBRKG) und der §§ 9 bis 16 Sächsisches
Kommunalabgabengesetz (SächsKAG) folgende Entgeltordnung:
§ 1 Entgeltpflicht
(1)
(2)
Die Inanspruchnahme von Leistungen des Rettungsdienstes der Stadt Leipzig im
Rahmen der Durchführung von Notfallrettung und Krankentransport ist entgeltpflichtig.
Die Entgeltpflicht für die Inanspruchnahme von Leistungen nach Abs. 1 für Versicherte
der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) regelt sich nach der Vereinbarung über
Benutzungsentgelte für den Rettungsdienst gemäß § 32 SächsBRKG zwischen der
Stadt Leipzig und den Kostenträgern vom 04.04.2013.
§ 2 Entgeltschuldner
Schuldner des Entgeltes sind alle Personen, die Leistungen gemäß § 1 Abs. 1 in Anspruch
nehmen (Rettungsdienstnutzer) und nicht der Leistungspflicht (Kostenerstattung) der GKV
nach § 1 Abs. 2 unterliegen.
§ 3 Entgeltbemessung
Die Bemessung des Entgeltes erfolgt gemäß § 32 SächsBRKG einheitlich für den Rettungsdienstbereich der Stadt Leipzig nach dem Ausmaß und nach den durchschnittlich verursachten Kosten der Benutzung (Leistung) und ist mit fachkundigen und der Wirtschaftlichkeit verpflichteten Kostenträgern gemäß § 32 SächsBRKG ausgehandelt worden.
§ 4 Höhe der Entgelte
Für die Inanspruchnahme von Leistungen nach § 1 Abs. 1 werden folgende Entgelte je Leistung und je Rettungsdienstnutzer erhoben:
1.
2.
3.
Transport mittels Krankentransportwagen (KTW)
Für die Beförderung, einschließlich einer Fahrleistung bis
zu 150 Besetzt-km, wird eine Grundpauschale erhoben:
Zusätzlich zur Grundpauschale wird ab dem 151. Besetzt-km
je weiteren Besetzt-km folgendes km-Entgelt erhoben:
Transport mittels Rettungswagen (RTW)
Notarztzubringer mittels Notarzteinsatzfahrzeug (NEF)
150,30 EUR
5,40 EUR
260,80 EUR
183,30 EUR
§ 5 Fälligkeit
Die Zahlungsfrist wird mittels Rechnung bekannt gegeben und beträgt vier Wochen.
§ 6 Inkrafttreten
Die Entgeltordnung tritt am 01.07.2018 in Kraft. Sie ersetzt die Entgeltordnung für die Inanspruchnahme von Leistungen des Rettungsdienstes der Stadt Leipzig, Beschluss VI-DS01259 der Ratsversammlung vom 24.02.2016, veröffentlicht im Leipziger Amtsblatt Nr. 5
vom 12.03.2016.
Anlage - Begründung zur Eilbedürftigkeit
Entgeltordnung für die Inanspruchnahme von Leistungen des Rettungsdienstes der
Stadt Leipzig
Die Abrechnung von Leistungen des Rettungsdienstes gegenüber privaten
Krankenversicherungen, Krankenhäusern sowie anderen Behörden erfolgt auf Basis der
Entgeltordnung Rettungsdienst. Die bisher erbrachten Transportleistungen wurden
gegenüber diesen Kostenträgern aufgrund des nicht angepassten Entgeltes noch nicht
abgerechnet.
Eine Abrechnung der angepassten Entgelte ist erst nach deren Beschluss und der folgenden
Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Leipzig möglich, daher ist es notwendig, dass die
Beschlussvorlage die Ratsversammlung am 22. November 2018 erreicht.
Aus diesem Grund ergibt sich die Eilbedürftigkeit der Beschlussvorlage.