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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1429136.pdf
Größe
380 kB
Erstellt
31.08.18, 12:00
Aktualisiert
12.11.18, 23:16

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-06278 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport, Beigeordneter H. Rosenthal Betreff: Entgeltordnung für die Inanspruchnahme von Leistungen des Rettungsdienstes der Stadt Leipzig Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Umwelt und Ordnung FA Finanzen Ratsversammlung 22.11.2018 Beschlussfassung Beschlussvorschlag: 1. Die „Vereinbarung über Benutzungsentgelte für den Rettungsdienst gemäß § 32 SächsBRKG“ zwischen der Stadt Leipzig (Träger des Rettungsdienstes) und der AOK PLUS, dem BKK-Landesverband Mitte, Landesvertretung Sachsen, dem Verband der Ersatzkassen e. V., der Knappschaft, Regionaldirektion Chemnitz, der IKK classic sowie der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, Landesverband Südost (Kostenträger) und deren Anlagen werden zur Kenntnis genommen. 2. Die mit den Kostenträgern vereinbarten Entgelte werden für alle Nutzer von Leistungen des Rettungsdienstes der Stadt Leipzig für verbindlich erklärt. 3. Die Entgeltordnung tritt zum 01.07.2018 in Kraft. 4. Die Entgeltordnung ersetzt die „Entgeltordnung für die Inanspruchnahme von Leistungen des Rettungsdienstes der Stadt Leipzig“, Beschluss VI-DS-01259 vom 24.02.2016. 1/4 Zusammenfassung: Anlass der Vorlage: Rechtliche Vorschriften Stadtratsbeschluss Verwaltungshandeln Sonstiges: Im Ergebnis der Entgeltverhandlung für den Rettungsdienst der Stadt Leipzig wurden auf Grundlage des § 32 SächsBRKG die Benutzungsentgelte neu vereinbart. Das Entgelt ist in der Anlage 1 der „Vereinbarung über Benutzungsentgelte für den Rettungsdienst gemäß § 32 SächsBRKG“ (Entgeltvereinbarung) enthalten und soll auch für die nicht von der Leistungspflicht der GKV betroffenen Rettungsdienstnutzer gelten. Dazu bedarf es einer neuen Entgeltordnung für die Inanspruchnahme von Leistungen des Rettungsdienstes der Stadt Leipzig, die hiermit dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt wird. 2/4 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: nicht relevant Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen nein X Kostengünstigere Alternativen geprüft Folgen bei Ablehnung nein nein X Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? wenn ja, ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung X ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt 01/2018 12/2018 24.764.400 01/2019 12/2019 29.181.600 Erträge bis nein X Höhe in EUR wo veranschlagt 1.100.127001 Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen X Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: X nein wenn ja, X nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat Beschreibung des Abwägungsprozesses: nicht relevant 3/4 Sachverhalt: Die Stadt Leipzig ist Träger des Rettungsdienstes. Neben der Berufsfeuerwehr sind weitere fünf Leistungserbringer für die Durchführung des Rettungsdienstes der Stadt Leipzig beauftragt. Der Rettungsdienst Leipzig führt 2018 voraussichtlich etwa 171.300 Einsätze im Rahmen der Notfallrettung und des Krankentransportes durch. Auf Grundlage des § 32 SächsBRKG sind Entgelte im Rettungsdienst, ähnlich wie die Pflegesätze der Krankenhäuser nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz, durch Verhandlungen mit den Kostenträgern (Gesetzliche Krankenversicherung – GKV) zu vereinbaren. Die Entgeltverhandlungen haben im April 2018 begonnen und konnten am 3. Juli 2018 abgeschlossen werden. Das daraus resultierende Entgelt wurde in der Anlage 1 der Entgeltvereinbarung angepasst. Die Mitzeichnung durch den Oberbürgermeister ist erfolgt, das Dokument befindet sich zur Mitzeichnung bei den Kostenträgern. Damit sind die Entgelte für alle Versicherten, die der Leistungspflicht der Kostenträger unterliegen, vereinbart. Die vorgeschlagene Entgeltordnung wendet sich an die Rettungsdienstnutzer, die nicht der Leistungspflicht der GKV unterliegen. Sie beinhaltet die gleichen Entgelte und Fristen. Von der Entgeltordnung sind weniger als 10 % der Rettungsdienstnutzer betroffen. Im Weiteren wird auf die Anlage „1 - Erläuterung zur Vorlage Entgeltordnung 2018“ verwiesen. Anlagen: 1 - Erläuterung zur Vorlage Entgeltordnung RD 2018 2 - Entgeltvereinbarung RD 2013-04-04 3 - Anlage 1 der Entgeltvereinbarung RD 2018 (Entgelttarif) 4 - Anlage 2 der Entgeltvereinbarung RD 2018 (KLN) 5 - Anlage 3 der Entgeltvereinbarung RD 2018 (Entgeltberechnung) 6 - Anlage 4 der Entgeltvereinbarung RD 2018 (Einsatzstatistik) 7 - Entgeltordnung RD 2018 8 - Eilbedürftigkeitsbegründung 4/4 - nichtöffentlich nichtöffentlich nichtöffentlich nichtöffentlich 1 Erläuterungsbericht zur Entgeltordnung Rettungsdienst (RD) 2018 1 Rechtliche Betrachtung Entsprechend den Regelungen des „Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz“ (SächsBRKG) wurde die Sicherstellung von Notfallrettung und Krankentransport als öffentliche Aufgabe der Gesundheitsvorsorge und Gefahrenabwehr, mit Ausnahme des Luftrettungsdienstes, den Rettungszweckverbänden, Landkreisen und kreisfreien Städten (Träger des Rettungsdienstes) übertragen. Die Stadt Leipzig ist als Träger des Rettungsdienstes für den Rettungsdienstbereich Leipzig zuständig. Die Trägeraufgaben sind der Branddirektion übertragen und werden von ihr wahrgenommen. Auf Grundlage des § 32 SächsBRKG sind die Entgelte im Rettungsdienst, ähnlich wie die Pflegesätze der Krankenhäuser nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz, durch Verhandlungen mit den Kostenträgern (Gesetzliche Krankenversicherung – GKV) zu vereinbaren. 2 Entgeltverhandlung Vertreter der Kostenträger und der Stadt Leipzig haben am 17. und 18. April 2018 Entgeltverhandlungen für den Rettungsdienst der Stadt Leipzig durchgeführt. Schwerpunkte waren die Nachweisführung der Ist-Kosten des Jahres 2016 und einvernehmliche Planung der Kostenansätze für das Jahr 2018 aller am Rettungsdienst der Stadt Leipzig beteiligten Leistungsbereiche sowie die Anpassung der Entgelte. Abstimmungen erfolgten außerdem zur Planung der Anzahl, der Verteilung und der Refinanzierung der Kosten im Zusammenhang mit der Ausbildung von Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitätern (NotSan), der Ergänzungsqualifizierung von Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten (RA) zum NotSan und zum Ausgleich der Vergütungsspanne zwischen RA und NotSan. Als Grundlage der für den Rettungsdienst relevanten Kostenansätze wird der landesweit einheitliche Kosten- und Leistungsnachweis (KLN) verwendet. Der KLN (Anlage 4) wurde ermittelt aus den Einzel-KLN der nachfolgenden Leistungsbereiche: • • • • • • • • • Trägeraufgaben Rettungsdienst Feuerwehr- u. Rettungsleitstelle (FRLS) Integrierte Regionalleitstelle (IRLS) Leistungserbringer Bereich Nord Leistungserbringer Bereich Mitte Leistungserbringer Bereich Nordost Leistungserbringer Bereich Ost Leistungserbringer Bereich Süd Leistungserbringer Bereich West - Stadt Leipzig, Branddirektion - Stadt Leipzig, Branddirektion - Stadt Leipzig, Branddirektion - Stadt Leipzig, Berufsfeuerwehr - DRK Rettungsdienst Leipzig gGmbH - Krankentransport Ost/West GmbH - ASB Regionalverband Leipzig - MHD, Malteser Hilfsdienst gGmbH - ASG Ambulanz Leipzig GmbH Die ermittelten Kostenanteile des Jahres 2016 sind nahezu vollständig durch die Kostenträger anerkannt worden. Ausnahmen sind unter Punkt 8 aufgeführt. Die Planansätze für das Jahr 2018 wurden auf Basis vorliegender Erkenntnisse dem Bedarf entsprechend einzeln oder pauschal mit Hilfe der aktuellen Grundlohnsummenentwicklung in Höhe von 2,97 % (BAnz AT 15.09.2017 B1, Seite1 - BMG, Bekanntmachung 29. August 2017) berechnet. Für die beauftragten Leistungserbringer waren die jeweils zutreffenden Angebote und Optionen gemäß Preisspiegel aus den Vergabeverfahren (Vergabenummer L 13-3700-01-0099 und L 15-3700-01-0002) Datengrundlage der jeweiligen Einzel-KLN. Bis zur Inbetriebnahme der IRLS Leipzig (27. Januar 2016) wurden Kosten der bis dahin in der Hauptfeuerwache betriebenen Feuerwehr- und Rettungsleitstelle berücksichtigt. 2 Am 2. Juli 2018 wurde durch die Kostenträger das Ergebnisprotokoll zur Entgeltverhandlung mit Stand 30. Mai 2018 bestätigt. Tags darauf erfolgte die Zustimmung zur berechneten Entgeltanpassung. Ein Gremienvorbehalt seitens der Kostenträger besteht nicht. Damit wurden die in der Entgeltbedarfsberechnung vom 28. Mai 2018 ermittelten Entgelte bestätigt. Die Entgeltbedarfsberechnung ist Bestandteil dieser Vorlage (Anlage 5). 3 Ergebnisübersicht Grundlage für die Entgeltbedarfsberechnung sind die vereinbarten Mengeneinheiten, der abgestimmte Planansatz und das Ergebnis aus der Übersicht zur Feststellung der Kostenüberoder Kostenunterdeckung (Fortschreibung von Ertrag und Aufwand). In der folgenden Übersicht sind die Ergebnisse der Entgeltverhandlung zahlenmäßig zusammengefasst: Gesamtbilanz aus Kosten- und Leistungsnachweis (KLN) Stand 28. Mai 2018 Abrechnung 2016 Planansatz 2018 Prozentuale Veränderung 2018 zu 2016 in EUR in EUR in % Rettungsdienstbereich Leipzig Personalkosten 15.509.340,18 16.637.175,54 + 7,3 Kraftfahrzeugkosten 1.070.212,19 1.105.845,50 + 3,3 Liegenschaftskosten 574.663,89 549.878,53 ./. 4,3 Sachkosten 1.534.482,76 1.555.003,78 + 1,3 Verwaltungskosten 1.231.670,29 1.277.835,63 + 3,7 Kalkulatorische Kosten 2.549.666,79 2.654.479,86 + 4,1 Gesamtkosten 22.470.036,10 23.780.218,84 + 5,8 Erlöse aus Entgelten (Soll) 20.526.866,80 Sonstige Erlöse (Erstattungen) 0,00 Gesamterlöse 20.526.866,80 Ergebnis 2016 ./. 1.943.169,30 Fortschreibung Gewinn- Verlustausgleich * 5.403.469,46 29.183.688,30 Ansatzfähige Kosten *) Der für das Jahr 2017 vorläufig festgestellte Wert resultiert aus der Fortschreibung der Kosten und Erlöse des Rettungsdienstes der Stadt Leipzig und stellt sich wie folgt dar: Jahr Erlöse Kosten Abweichung uneinbringliche Fortschreibung in EUR in EUR in EUR Forderung in EUR in EUR 2015 18.665.339,49 18.831.580,31 ./. 166.240,82 134.464,74 ./. 531.657,24 2016 20.526.866,80 22.470.036,10 ./. 1.943.169,30 131.920,15 ./. 2.606.746,69 2017 20.102.700,96 22.829.423,73 ./. 2.726.722,77 70.000,00 ./. 5.403.469,46 2018 29.182.868,00 23.780.218,85 + 5.402.649,15 0,00 ./. 820,31 3 Die Summen der einzelnen Kostenarten setzen sich aus den Beträgen aller Einzel-KLN der unterschiedlichen Bereiche und Leistungserbringer zusammen. Die Personalkosten 2016 (Zeile 1 der Übersicht zur Gesamtbilanz) z. B. ergeben sich aus folgenden Einzelwerten: a) Stadt Leipzig Rettungsdienst - Bereich Nord Feuerwehr- und Rettungsleitstelle (bis 26.01.2016) Integrierte Regionalleitstelle (ab 27.01.2016) Verwaltung (Trägeraufgaben) 1.642.117,21 € 148.108,31 € 2.055.444,97 € 1.344.019,66 € b) Beauftragte Leistungserbringer Rettungsdienst - Bereich Mitte Rettungsdienst - Bereich Nordost Rettungsdienst - Bereich Ost Rettungsdienst - Bereich Süd Rettungsdienst - Bereich West 4 2.372.648,37 € 2.050.970,08 € 1.991.455,78 € 1.692.873,43 € 2.211.702,37 € Entgelt Maßstab für die Entgeltbemessung sind die abgestimmten Mengeneinheiten (ME) für - Patiententransport mittels Krankentransportwagen (KTW), Anzahl der Besetzt-km für Patiententransport mittels KTW über 150 km, Patiententransport mittels Rettungswagen (RTW) und Zubringereinsatz für den Notarzt mittels Notarzteinsatzfahrzeug (NEF). Die ME ergeben sich aus der zu erwartenden Anzahl aller entgeltrelevanten Einsätze des Rettungsdienstes nach Einsatzart. Auf Basis der Einsatzstatistiken 2016 und 2017 wurden die ME pro Einsatzart mittels Hochrechnung für das Jahr 2018 gebildet. Sie wurden wie folgt vereinbart: - KTW RTW NEF 66.900 + Besetzt-km für KTW über 150 km = 38.000 km 55.700 24.000 Auf Grundlage der Entgeltbedarfsberechnung (Anlage 5) wurden folgende Entgelte vereinbart, die in gleicher Höhe für die übrigen, nicht von der Leistungspflicht (Kostentragung) der GKV erfassten Benutzer des Rettungsdienstes vorgeschlagen werden: KTW 150,30 EUR bisher 102,80 EUR + Kilometerentgelt ab 151. Besetzt-km je km 5,40 EUR 4,10 EUR -------------------------------------------------------------RTW 260,80 EUR 197,40 EUR -------------------------------------------------------------NEF 183,30 EUR 97,40 EUR ------------------------------------------------------------ 4 Wesentliche Gründe für die Erhöhung der Entgelte sind Kostensteigerungen durch zusätzliche gesetzliche Anforderungen (Ausbildung zur Notfallsanitäterin/zum Notfallsanitäter) und die fehlende Entgeltanpassung im Jahr 2017. Sie war nicht möglich, weil es in der Verhandlungsrunde 2016 zu erheblichen Verzögerungen bei der Einigung zum Kostenteiler Personal für die IRLS kam und somit eine unverzichtbare Kenngröße für nachfolgende Entgeltverhandlungen bis Anfang 2018 nicht zur Verfügung stand. Weitere Details hierzu können der Vorlage VI-DS-04530 entnommen werden. Ähnliche Auswirkungen bei der Entgeltanpassung sind in den letzten Jahren im Freistaat Sachsen häufiger festzustellen. So wurden z. B. für den Landkreis Bautzen 2017 folgende Entgelte im Rettungsdienst beschlossen: - KTW RTW NEF 165,40 EUR – davor 103,50 EUR 550,00 EUR – davor 345,00 EUR 189,10 EUR – davor 133,10 EUR Im Vergleich weitere aktuelle Entgelte im Rettungsdienst: • Stadt Zwickau (RZV Südwestsachsen) - • 111,90 EUR 497,20 EUR 265,40 EUR Stadt Chemnitz (RZV Chemnitz-Erzgebirge) - • KTW RTW NEF KTW RTW NEF 136,10 EUR 379,90 EUR 185,60 EUR Landeshauptstadt Dresden - KTW RTW NEF 114,40 EUR 305,30 EUR 121,50 EUR 5 Hinweise zur Vereinbarung über Benutzungsentgelte für den Rettungsdienst gemäß § 32 SächsBRKG 5.1 Entgeltvereinbarung (Anlage 2) mit deren Anlage 1 (Anlage 3) Die „Vereinbarung über Benutzungsentgelte für den Rettungsdienst gemäß § 32 SächsBRKG“, im weiteren Text als Entgeltvereinbarung bezeichnet, ist seit 2013 unverändert. Deren Anlage 1 enthält die jeweils angepassten Entgelte gemäß Entgeltverhandlung. Die verhandelten Entgelte sind Grundlage für die Höhe der Entgelte der zur Beschlussfassung eingereichten Entgeltordnung (Anlage 7). Die Anlage 1 der Entgeltvereinbarung befindet sich nach Unterzeichnung durch den Oberbürgermeister seit dem 7. August 2018 bei den Kostenträgern im Mitzeichnungsverfahren. 5 5.2 Kosten- und Leistungsnachweis (KLN, Anlage 4) Der verwendete Vordruck enthält alle vereinbarten Kostenbestandteile, die für rettungsdienstliche Leistungen in Betracht kommen. Die Kostenarten entsprechen den landesweit bestehenden Anforderungen eines KLN. 5.3 Entgeltbedarfsberechnung (Anlage 5) Die Entgeltberechnung erfolgt auf Grundlage einer Kalkulation unter Excel. Auch sie erfolgt in dieser Form einheitlich für alle Träger des Rettungsdienstes im Freistaat Sachsen. 5.4 Einsatzstatistik (Anlage 6) In der Übersicht sind die statistischen Angaben des Abrechnungsjahres aufgeführt. In der Summe aller alarmierten Rettungsmittel sind entgeltrelevante Einsätze und systembedingte Fehleinsätze enthalten. Diese Einsatzstatistik bildet die Grundlage für die Hochrechnung der Mengeneinheiten für das Jahr 2018. 5.5 Information und Beschlussfassung Es handelt sich bei der Entgeltvereinbarung um ein Rechtsgeschäft in Durchführung von landesrechtlichen Vorschriften und liegt gemäß § 22 Abs. 2 Nr. 4 der Hauptsatzung in der Zuständigkeit des OBM. Deshalb genügt entsprechend § 52 Abs. 5 SächsGemO eine Information gegenüber dem Stadtrat zum Inhalt der Vereinbarung. Die Entgeltvereinbarung gilt in der Fassung von 2013 unverändert fort, die Anlage 1 der Entgeltvereinbarung befindet sich nach Unterzeichnung durch den Oberbürgermeister am 25. Juli 2018 im Mitzeichnungsverfahren bei den Kostenträgern. Eine Beschlussfassung durch den Stadtrat beschränkt sich auf die Entgeltordnung für die übrigen, nicht von der Leistungspflicht der GKV betroffenen Rettungsdienstnutzer. 6 Hinweise zur Vorlage 6.1 Gebührensatzung oder Entgeltordnung Gemäß § 73 Abs. 2 SächsGemO kann die Gemeinde Einnahmen für von ihr erbrachte Leistungen erheben und diese je nach Rechtsnatur der Aufgabenerfüllung als öffentlichrechtliche Gebühr oder privatrechtliches Entgelt einordnen. Zur Vereinheitlichung des Verfahrens wurde in 2005 im Zusammenwirken mit dem Rechtsamt festgelegt, dass die Einnahmen des Rettungsdienstes von allen Nutzern als privatrechtliche Entgelte erhoben werden, welche im Rahmen einer Entgeltordnung festzulegen sind. 6 6.2 Benutzer/Betroffene Die vorgeschlagene Entgeltordnung wendet sich an rund 4,1 % aller Rettungsdienstnutzer. Bei 142.434 Abrechnungsfällen im Jahr 2017 waren 5.774 Vorgänge betroffen, die nicht der Leistungspflicht der GKV unterliegen. Kostenpflichtig waren die Sozialämter (933), Privatpersonen (1.230), Privatkassen (3.043) und sonstige Behörden/Einrichtungen (568). 6.3 Mitwirkung Rechnungsprüfungsamt Es handelt sich um eine Anpassung bisheriger Entgelte ohne besondere Anforderungen an die Verwaltung. Die Rechtmäßigkeit der Entgelte wird im Rahmen von Prüfverfahren durch das RPA kontinuierlich geprüft. Eine Mitzeichnung dieser Vorlage durch das RPA ist daher entbehrlich. 6.4 In-Kraft-Setzung Für die Festsetzung von Abgaben ist gemäß § 28 Abs. 2 Nr. 19 SächsGemO i. V. mit § 8 Abs. 3 Zi. 25 Hauptsatzung der Stadtrat zuständig. Dieses grundsätzliche Etatrecht des Stadtrats wird hingegen durch die Festlegung in § 32 Abs. 5 SächsBRKG auf den Benutzerkreis der nicht gesetzlich Krankenversicherten eingeschränkt, da für gesetzlich Krankenversicherte mit den Krankenkassen eine Vereinbarung über die Entgelte zu treffen ist. Zur Gewährleistung der Gleichbehandlung aller Nutzer der Rettungsdienstleistungen ist ein einheitliches Entgelt mit allen Parteien festzulegen. Das erfordert, dass die Entscheidung des Stadtrates und die Festlegungen in der Entgeltvereinbarung korrespondieren sollen. Deshalb wird empfohlen, die Entgeltordnung nicht am Tag nach deren Veröffentlichung, sondern, wie in der Anlage 1 der Entgeltvereinbarung fixiert, zum 1. Juli 2018 in Kraft treten zu lassen. 6.5 Status der Vorlage Die Vorlage enthält nichtöffentliche Bestandteile. Dabei handelt es sich um die „Vereinbarung über Benutzungsentgelte für den Rettungsdienst gemäß § 32 SächsBRKG“ (inklusive Anlagen). Die Entgeltordnung ist zur Veröffentlichung geeignet. Die Entgeltvereinbarung hingegen enthält bilaterale Festlegungen zwischen zwei Vertragspartnern, die u. a. zur Wahrung eigener Rechte nicht zur Veröffentlichung geeignet sind (Abweichung vom Grundsatz der Öffentlichkeit). Die Anlagen sind Bestandteil dieser Entgeltvereinbarung und insofern auch nicht zur Veröffentlichung geeignet. 7 Folgen bei Ablehnung Eine Ablehnung der für die Entgeltordnung im Punkt 3 vorgeschlagenen Entgelte hätte eine erneute Entgeltverhandlung zur Folge, da - - der Gesetzgeber laut Regierungsbegründung zum § 32 Abs. 5 SächsBRKG davon ausgeht, dass die Höhe der Benutzungsentgelte für verbindlich erklärt wird, auch wenn der Benutzer nicht gesetzlich krankenversichert ist und die Abrechnung für Leistungen ab 1. Juli 2018 sich auf den Kreis der gesetzlich versicherten Rettungsdienstnutzer beschränken würde, in deren Folge sich Ertragsdefizite aufbauen, deren Anerkennung durch nachträgliche Refinanzierung über Entgelte seitens der Kostenträger nicht zu erwarten ist. 7 8 Gesamtkosten Rettungsdienst Nicht alle dem Rettungsdienst zugeordneten Kostenanteile sind unstrittig und führen zu einer Refinanzierung über Entgelte. Dabei handelt es sich einerseits um Kostenanteile für sachfremde Leistungen und andererseits um Kosten, deren Refinanzierung nicht oder nicht in voller Höhe in den Verhandlungen durchgesetzt werden konnten. Im Jahr 2016 waren im Ergebnis der Entgeltverhandlungen Kosten i. H. v. 460.432,82 EUR nicht über Entgelte refinanzierbar. Dabei handelt es sich um folgende Kostenanteile: • • • • • • • • Personalkostenanteil IRLS (Vorlage VI-DS-04530) Kosten der Gruppe Leitender Notärzte Dienst- und Schutzkleidung Aus- und Fortbildung Verwaltungskostenerstattung an Querschnittsämter Feuerwehrzulage (FRLS, RW Nord) Rechts- und Beratungskosten Sonstige (Ausstattung, Unterhalt bauliche Anlagen ...) 349.054,53 EUR 32.640,88 EUR 21.538,73 EUR 10.777,99 EUR 9.520,14 EUR 6.144,77 EUR 576,08 EUR 30.179,70 EUR Der durch die Stadt Leipzig aus Haushaltmitteln aufzubringende Anteil an nicht refinanzierbaren Kosten für den Rettungsdienst ist im Verhältnis zu den Vorjahren konstant. Auf Grundlage der erreichten Verhandlungsergebnisse beträgt er im Jahr 2016 rund 2 %. • • Verhandlungsergebnis Nicht refinanzierbare Kostenanteile Gesamtkosten Rettungsdienst 22.470.036,10 EUR 460.432,82 EUR 22.930.468,92 EUR entspricht 2,01 % Unter Annahme, dass 2018 der gleiche Anteil an nicht refinanzierbaren Kosten wie 2016 anfallen würde und eine Kostendeckung von 100 % erreicht werden soll, käme es an Stelle der vorgeschlagenen Entgelte zu folgenden Entgelten: • • • KTW + Kilometerentgelt ab 151. Besetzt-km je km RTW NEF 152,60 EUR statt 5,50 EUR 265,00 EUR 186,10 EUR 150,30 EUR 5,40 EUR 260,80 EUR 183,30 EUR Die nächsten Entgeltverhandlungen für den Rettungsdienst der Stadt Leipzig sind vorgesehen für den 13. und 15. November 2018. Schwerpunkte werden die Ist-Abrechnung 2017 und die Planansätze für das Jahr 2019 sein. 8 9 Ertragsseitige Auswirkungen Im Folgenden sollen die Auswirkungen auf den städtischen Haushalt betrachtet werden. Dazu folgender Hinweis: • • Für das erste Halbjahr 2018 gelten noch die Entgelttarife 2015, so dass sich für diesen Zeitraum eine erhebliche Verschlechterung zum ursprünglichen Planansatz ergibt (Verschlechterung etwa 1,5 Mio. EUR). Mit dem neuen Entgelt werden anteilig Ertragsdefizite und Mehraufwände aus Vorjahren geltend gemacht, die eine Verbesserung des ursprünglichen Planansatzes zur Folge haben (Verbesserung etwa 2,8 Mio. EUR). 2018 Entgeltrelevante Einsätze Entgelttarif bis 30.06.2018 KTW RTW NEF 66.900 55.700 24.000 104,86 € 197,40 € 97,40 € Ertragserwartung pro Monat 584.600 € 916.200 € 194.800 € Ertrag 01.01. – 30.06.2018 3.507.600 € 5.497.200 € 1.168.800 € Erträge 1. Halbjahr Entgelttarif ab 01.07.2018 10.173.600 € 153,32 € 260,80 € 183,30 € Ertragserwartung pro Monat 854.700 € 1.210.500 € 366.600 € Ertrag 01.07. – 31.12.2018 5.128.200 € 7.263.000 € 2.199.600 € Erträge 2. Halbjahr 14.590.800 € Ertragsaufkommen 2018 24.764.400 € Ursprünglicher Planansatz 23.451.950 € Teilausgleich von Defiziten aus Vorjahren 1.312.450 € Für 2019 werden zum jetzigen Zeitpunkt das gleiche Einsatzaufkommen wie 2018 und das verhandelte Entgelt ab 01.07.2018 für die folgende Hochrechnung angenommen. 2019 Entgeltrelevante Einsätze KTW RTW NEF 66.900 55.700 24.000 Entgelttarif vom 01.07.2018 153,32 € 260,80 € 183,30 € Ertragserwartung pro Monat 854.700 € 1.210.500 € 366.600 € 10.256.400 € 14.526.000 € 4.399.200 € Ertrag 01.01. – 31.12.2019 Ertragsaufkommen 2019 29.181.600 € Ursprünglicher Planansatz 27.000.000 € Anlage 7 Entgeltordnung für die Inanspruchnahme von Leistungen des Rettungsdienstes der Stadt Leipzig Beschluss RBV-xxx/18 der Ratsversammlung vom xx.xx.2018, (veröffentlicht im Leipziger Amtsblatt Nr. xx vom xx.xx.2018) Die Stadt Leipzig erlässt auf Grundlage von § 28 Abs. 2 und von § 73 Abs. 2 Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO) i. V. mit § 32 Sächsisches Gesetz über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz (SächsBRKG) und der §§ 9 bis 16 Sächsisches Kommunalabgabengesetz (SächsKAG) folgende Entgeltordnung: § 1 Entgeltpflicht (1) (2) Die Inanspruchnahme von Leistungen des Rettungsdienstes der Stadt Leipzig im Rahmen der Durchführung von Notfallrettung und Krankentransport ist entgeltpflichtig. Die Entgeltpflicht für die Inanspruchnahme von Leistungen nach Abs. 1 für Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) regelt sich nach der Vereinbarung über Benutzungsentgelte für den Rettungsdienst gemäß § 32 SächsBRKG zwischen der Stadt Leipzig und den Kostenträgern vom 04.04.2013. § 2 Entgeltschuldner Schuldner des Entgeltes sind alle Personen, die Leistungen gemäß § 1 Abs. 1 in Anspruch nehmen (Rettungsdienstnutzer) und nicht der Leistungspflicht (Kostenerstattung) der GKV nach § 1 Abs. 2 unterliegen. § 3 Entgeltbemessung Die Bemessung des Entgeltes erfolgt gemäß § 32 SächsBRKG einheitlich für den Rettungsdienstbereich der Stadt Leipzig nach dem Ausmaß und nach den durchschnittlich verursachten Kosten der Benutzung (Leistung) und ist mit fachkundigen und der Wirtschaftlichkeit verpflichteten Kostenträgern gemäß § 32 SächsBRKG ausgehandelt worden. § 4 Höhe der Entgelte Für die Inanspruchnahme von Leistungen nach § 1 Abs. 1 werden folgende Entgelte je Leistung und je Rettungsdienstnutzer erhoben: 1. 2. 3. Transport mittels Krankentransportwagen (KTW) Für die Beförderung, einschließlich einer Fahrleistung bis zu 150 Besetzt-km, wird eine Grundpauschale erhoben: Zusätzlich zur Grundpauschale wird ab dem 151. Besetzt-km je weiteren Besetzt-km folgendes km-Entgelt erhoben: Transport mittels Rettungswagen (RTW) Notarztzubringer mittels Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) 150,30 EUR 5,40 EUR 260,80 EUR 183,30 EUR § 5 Fälligkeit Die Zahlungsfrist wird mittels Rechnung bekannt gegeben und beträgt vier Wochen. § 6 Inkrafttreten Die Entgeltordnung tritt am 01.07.2018 in Kraft. Sie ersetzt die Entgeltordnung für die Inanspruchnahme von Leistungen des Rettungsdienstes der Stadt Leipzig, Beschluss VI-DS01259 der Ratsversammlung vom 24.02.2016, veröffentlicht im Leipziger Amtsblatt Nr. 5 vom 12.03.2016. Anlage - Begründung zur Eilbedürftigkeit Entgeltordnung für die Inanspruchnahme von Leistungen des Rettungsdienstes der Stadt Leipzig Die Abrechnung von Leistungen des Rettungsdienstes gegenüber privaten Krankenversicherungen, Krankenhäusern sowie anderen Behörden erfolgt auf Basis der Entgeltordnung Rettungsdienst. Die bisher erbrachten Transportleistungen wurden gegenüber diesen Kostenträgern aufgrund des nicht angepassten Entgeltes noch nicht abgerechnet. Eine Abrechnung der angepassten Entgelte ist erst nach deren Beschluss und der folgenden Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Leipzig möglich, daher ist es notwendig, dass die Beschlussvorlage die Ratsversammlung am 22. November 2018 erreicht. Aus diesem Grund ergibt sich die Eilbedürftigkeit der Beschlussvorlage.