Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1415673.pdf
Größe
139 kB
Erstellt
27.06.18, 12:00
Aktualisiert
23.01.19, 09:23
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-05874-VSP-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Allgemeine Verwaltung
Betreff:
Einrichtung eines "house of resources" für Leipziger Migrantenorganisationen und
deren Unterstützer
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Migrantenbeirat
FA Allgemeine Verwaltung
Ratsversammlung
06.12.2018
11.12.2018
12.12.2018
Bestätigung
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
☐
Rechtswidrig und/oder
☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig.
☐
Zustimmung
☐ Ablehnung
☐
Zustimmung mit Ergänzung
☐ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
☒
Alternativvorschlag
☐ Sachstandsbericht
Beschlussvorschlag
1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt - als eine Möglichkeit neben anderen -, bei der
geplanten Nutzung des ehemaligen Bürgeramts im Stadthaus als Stadtbüro ausdrücklich
auch Migrantenorganisationen – über das Referat für Migration und Integration – temporär
ein Angebot zur Mit-Nutzung zu unterbreiten, das die genauen Konditionen beinhaltet.
2. Bei der Planung des Doppelhaushaltes 2019/2020 ff. sind im Kontext der Fortschreibung
des Gesamtkonzepts zur Integration der Migrantinnen und Migranten in Leipzig die
erforderlichen Mittel i.H.v. 20.000 Euro für die Stärkung der Vereinsstrukturen der
Migrantenorganisationen im Rahmen der Fachförderrichtlinie des Referats für Migration
und Integration innerhalb des Budgets dieses Referats bereitzustellen.
3. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Aktivitäten zur Beratung/Coaching von
Migrantenorganisationen zu bündeln und zu intensivieren.
1/5
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
x
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
x
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
von
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
2019
2020
20.000
1.100.11.1.2.04.02
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
x
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
x
nein
wenn ja,
x
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
2/5
Sachverhalt:
Mit seinem Antrag will der Migrantenbeirat ein „house of resources“ in Leipzig durch die
Stadt einrichten und anschließend nachhaltig finanziell und personell unterstützen lassen.
Dabei wird auf die bundesweit existierenden insges. 14 „houses of resources“ verwiesen.
Diese werden allerdings alle vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) mit einer
Laufzeit von drei Jahren gefördert, befinden sich in freier Trägerschaft und werden von der
jeweiligen Kommune lediglich kofinanziert. In Leipzig soll also laut Antrag die Kommune nicht
nur die komplette Finanzierung des Hauses und seines Personals übernehmen, sondern
auch einen Träger finden, ohne dass bislang ein solcher Interesse für die Betreibung
bekundet hat.
Dies übersteigt momentan die finanziellen Möglichkeiten der Stadt. Dennoch bieten sich aus
Sicht der Verwaltung – neben den bestehenden Angeboten, z.B. des Referats für Migration
und Integration - durchaus Alternativen, um den nachvollziehbaren Bedarf aus dem Antrag
weitgehend entsprechen zu können.
zu 1:
Für Teilbereiche des Antrags kann das zukünftige Bürgerbüro im Stadthaus – als neuer
zentraler Informations- und Beteiligungsort - vergleichbare Angebote bereithalten. Sein
inhaltliches Konzept enthält als eines von vier Schwerpunkten die Engagement-Förderung,
die in der vom Verwaltungsausschuss am 06.06.2018 beschlossenen Vorlage VI-DS-04878NF-01 wie folgt umschrieben ist (Zitat):
Kontinuierliche Ansprechpartner für bürgerschaftliches Engagement
Vernetzung und Unterstützung von Akteuren, Initiativen und Engagierten
Nutzung des Stadtbüros durch Initiativen und Vereine (…)
Diese Neuausrichtung des Stadtbüros kommt dem Anliegen des Antrags sehr entgegen.
Daher sollen seine Angebote aktiv gegenüber den Migrantenorganisationen kommuniziert
werden, damit davon Gebrauch gemacht wird.
zu 2:
Dass die Strukturen der Migrantenorganisationen relativ schwach sind und einer Unterstützung bedürfen, wurde bereits im vor über 5 Jahren verabschiedeten Gesamtkonzept zur
Integration der Migrantinnen und Migranten in Leipzig ausgeführt. Dort steht im Kapitel 7
Politische Teilhabe:
„Bei der Frage des bürgerlichen Engagements von Migrantenorganisationen, ist stets zu
bedenken, dass diese – in Leipzig wie anderswo - häufig unter geringen finanziellen,
personellen, räumlichen und Ausstattungsressourcen leiden, was die Vereinsarbeit behindert
und die Kommunikation sowohl innerhalb der Organisationen als auch zwischen ihnen und
der Umwelt erschwert. (…) Dies macht es für viele Vereine schwierig, ihre Aktivitäten
durchzuführen oder gar zu erweitern, und die Aktivierung von zusätzlichen Mitstreitern ist
teilweise sehr mühsam. Der Mangel an hauptamtlichem Personal und oft fehlende geeignete
Räumlichkeiten wirken sich ebenfalls hinderlich auf ein professionelles Vereinsmanagement
aus (…).“ Und weiter: „Notwendig ist daher eine stärkere Unterstützung für das
bürgerschaftliche Engagement von Migrant/-innen in ihren Organisationen und ihre
Einbeziehung in städtische Aktivitäten, um dieses Potenzial für die Weiterentwicklung der
Stadtgesellschaft insgesamt nutzbar zu machen. Das bedeutet, dass zusätzliche
Anstrengungen unternommen werden müssen, um materielle und räumliche Unterstützung
leisten zu können, sowie geeignete Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen
anzubieten.“
Zwar haben in der Zwischenzeit auch Migrantenorganisationen von sich neu eröffneten
Fördermöglichkeiten beim Bund und Land profitiert, eine städtische (institutionelle)
Förderung ist bislang weitgehend ausgeblieben. Daher sollen die ca. 15 mehr oder weniger
3/5
aktiven Migrantenorganisationen nun durch eine explizite Förderung über die
Fachförderrichtlinie des Referats für Migration und Integration strukturell gestärkt werden.
Für Migrantenorganisationen, welche ganzjährig ein Angebot im Sinne des Punktes 3
(Zuwendungszweck) dieser Fachförderrichtlinie anbieten, soll die Möglichkeit einer
institutionellen Förderung zur (anteiligen) Deckung ihrer notwendigen Geschäftsaufwendungen eingeräumt werden. Bei sachlich und zeitlich abgegrenzten und noch nicht
begonnenen Vorhaben, die ebenfalls unter Punkt 3 der Fachförderrichtlinie fallen, kann eine
Projektförderung beantragt werden.
Vorrangig soll mit der Zuwendung die Sicherung von Geschäftsräumen und der
erforderlichen technischen Ausstattung ermöglicht werden, so dass insbesondere
Nutzungsgebühren und Aufwendungen für die Anmietung von Räumlichkeiten, technischen
Geräten und vergleichbaren Gegenständen zu den zuwendungsfähigen Aufwendungen
gehören sollen.
Die weiteren Förderkriterien - insbesondere die Zuwendungsvoraussetzungen, die
Anforderungen an die Zuwendungsempfänger und das Zuwendungs- und Abrechnungsverfahren - richten sich nach der o.g. Fachförderrichtlinie. Insbesondere wird darauf
hingewiesen, dass Zuwendungen aus kommunalen Mitteln stets nachrangig zur Verfügung
gestellt werden, also nur in den Fällen, in denen keine oder keine ausreichende Förderung
aus Bundes- oder Landesmitteln möglich ist.
Wie bei allen Zuwendungsvergaben des Referats für Migration und Integration soll auch zu
den Verwaltungsvorschlägen zur Vergabe von Zuwendungen an Leipziger Migrantenorganisationen rechtzeitig vor der Bescheidung das Einvernehmen mit dem Fachausschuss
Allgemeine Verwaltung hergestellt sowie ein Votum des Migrantenbeirates eingeholt werden.
zu 3:
Beratungsleistungen und Hilfe bei der Projektkonzipierung und -umsetzung sowie im Hinblick
auf Fördermöglichkeiten bietet jetzt schon das Referat für Migration und Integration. Seit
2016 wird hier - gefördert über die Landesrichtlinie Integrative Maßnahmen – eine
Mitarbeiterin als sogen. „Koordinationskraft Integration“ mit einem speziellen Fokus auf
Migrantenorganisationen beschäftigt.
Unterstützung bietet auch der Migrantenbeirat, der in seinen Sitzungen regelmäßig Vereine
zur Vorstellung ihrer Aktivitäten, Schwierigkeiten und Bedarfe einlädt.
Der neu gegründete und vom Land geförderte Dachverband Sächsischer Migrantenorganisationen e.V. hat kürzlich mit Unterstützung des Referats für Migration und Integration
in der Otto-Schill-Str. 2 eine gut besuchte Infoveranstaltung zu Unterstützungsangeboten für
Migrantenorganisationen durchgeführt.
Bei der Freiwilligenagentur Leipzig e.V. wurde mit Fördermitteln der Stadt eine „Servicestelle
für Vereine und Initiativen“ eingerichtet, die diese berät und in ihrer Arbeit unterstützt. Sie ist
offen für alle Vereine und Initiativen, damit auch für Migrantenorganisationen. Darüber
hinaus existiert hier eine spezielle „Vernetzungsstelle Integration“ für Migrantenorganisationen, andere NGO´s und Freiwillige im Bereich Integration. Das Angebotsspektrum dort umfasst u.a. auch Beratung zu Gründung, Verwaltung und Buchhaltung von
gemeinnützigen Vereinen, Beratung zu Finanzplänen und finanzieller Projekt-/Fördermittelabrechnung, Hilfe und Erfahrungsaustausch um externe Anforderungen nachhaltig zu
erfüllen
(Finanzamt,
Vereinsregister,
Fördermittelgeber),
Fragestellungen
der
Gemeinnützigkeit.
All diese Angebote gilt es zu bündeln und intensivieren.
4/5
5/5