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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1415673.pdf
Größe
139 kB
Erstellt
27.06.18, 12:00
Aktualisiert
23.01.19, 09:23

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-05874-VSP-01 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Allgemeine Verwaltung Betreff: Einrichtung eines "house of resources" für Leipziger Migrantenorganisationen und deren Unterstützer Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters Migrantenbeirat FA Allgemeine Verwaltung Ratsversammlung 06.12.2018 11.12.2018 12.12.2018 Bestätigung Vorberatung Vorberatung Beschlussfassung Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre ☐ Rechtswidrig und/oder ☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig. ☐ Zustimmung ☐ Ablehnung ☐ Zustimmung mit Ergänzung ☐ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln ☒ Alternativvorschlag ☐ Sachstandsbericht Beschlussvorschlag 1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt - als eine Möglichkeit neben anderen -, bei der geplanten Nutzung des ehemaligen Bürgeramts im Stadthaus als Stadtbüro ausdrücklich auch Migrantenorganisationen – über das Referat für Migration und Integration – temporär ein Angebot zur Mit-Nutzung zu unterbreiten, das die genauen Konditionen beinhaltet. 2. Bei der Planung des Doppelhaushaltes 2019/2020 ff. sind im Kontext der Fortschreibung des Gesamtkonzepts zur Integration der Migrantinnen und Migranten in Leipzig die erforderlichen Mittel i.H.v. 20.000 Euro für die Stärkung der Vereinsstrukturen der Migrantenorganisationen im Rahmen der Fachförderrichtlinie des Referats für Migration und Integration innerhalb des Budgets dieses Referats bereitzustellen. 3. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Aktivitäten zur Beratung/Coaching von Migrantenorganisationen zu bündeln und zu intensivieren. 1/5 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: Finanzielle Auswirkungen nein x wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein x ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung x Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung von bis Höhe in EUR wo veranschlagt 2019 2020 20.000 1.100.11.1.2.04.02 Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen x Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: x nein wenn ja, x nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 2/5 Sachverhalt: Mit seinem Antrag will der Migrantenbeirat ein „house of resources“ in Leipzig durch die Stadt einrichten und anschließend nachhaltig finanziell und personell unterstützen lassen. Dabei wird auf die bundesweit existierenden insges. 14 „houses of resources“ verwiesen. Diese werden allerdings alle vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) mit einer Laufzeit von drei Jahren gefördert, befinden sich in freier Trägerschaft und werden von der jeweiligen Kommune lediglich kofinanziert. In Leipzig soll also laut Antrag die Kommune nicht nur die komplette Finanzierung des Hauses und seines Personals übernehmen, sondern auch einen Träger finden, ohne dass bislang ein solcher Interesse für die Betreibung bekundet hat. Dies übersteigt momentan die finanziellen Möglichkeiten der Stadt. Dennoch bieten sich aus Sicht der Verwaltung – neben den bestehenden Angeboten, z.B. des Referats für Migration und Integration - durchaus Alternativen, um den nachvollziehbaren Bedarf aus dem Antrag weitgehend entsprechen zu können. zu 1: Für Teilbereiche des Antrags kann das zukünftige Bürgerbüro im Stadthaus – als neuer zentraler Informations- und Beteiligungsort - vergleichbare Angebote bereithalten. Sein inhaltliches Konzept enthält als eines von vier Schwerpunkten die Engagement-Förderung, die in der vom Verwaltungsausschuss am 06.06.2018 beschlossenen Vorlage VI-DS-04878NF-01 wie folgt umschrieben ist (Zitat):  Kontinuierliche Ansprechpartner für bürgerschaftliches Engagement  Vernetzung und Unterstützung von Akteuren, Initiativen und Engagierten  Nutzung des Stadtbüros durch Initiativen und Vereine (…) Diese Neuausrichtung des Stadtbüros kommt dem Anliegen des Antrags sehr entgegen. Daher sollen seine Angebote aktiv gegenüber den Migrantenorganisationen kommuniziert werden, damit davon Gebrauch gemacht wird. zu 2: Dass die Strukturen der Migrantenorganisationen relativ schwach sind und einer Unterstützung bedürfen, wurde bereits im vor über 5 Jahren verabschiedeten Gesamtkonzept zur Integration der Migrantinnen und Migranten in Leipzig ausgeführt. Dort steht im Kapitel 7 Politische Teilhabe: „Bei der Frage des bürgerlichen Engagements von Migrantenorganisationen, ist stets zu bedenken, dass diese – in Leipzig wie anderswo - häufig unter geringen finanziellen, personellen, räumlichen und Ausstattungsressourcen leiden, was die Vereinsarbeit behindert und die Kommunikation sowohl innerhalb der Organisationen als auch zwischen ihnen und der Umwelt erschwert. (…) Dies macht es für viele Vereine schwierig, ihre Aktivitäten durchzuführen oder gar zu erweitern, und die Aktivierung von zusätzlichen Mitstreitern ist teilweise sehr mühsam. Der Mangel an hauptamtlichem Personal und oft fehlende geeignete Räumlichkeiten wirken sich ebenfalls hinderlich auf ein professionelles Vereinsmanagement aus (…).“ Und weiter: „Notwendig ist daher eine stärkere Unterstützung für das bürgerschaftliche Engagement von Migrant/-innen in ihren Organisationen und ihre Einbeziehung in städtische Aktivitäten, um dieses Potenzial für die Weiterentwicklung der Stadtgesellschaft insgesamt nutzbar zu machen. Das bedeutet, dass zusätzliche Anstrengungen unternommen werden müssen, um materielle und räumliche Unterstützung leisten zu können, sowie geeignete Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen anzubieten.“ Zwar haben in der Zwischenzeit auch Migrantenorganisationen von sich neu eröffneten Fördermöglichkeiten beim Bund und Land profitiert, eine städtische (institutionelle) Förderung ist bislang weitgehend ausgeblieben. Daher sollen die ca. 15 mehr oder weniger 3/5 aktiven Migrantenorganisationen nun durch eine explizite Förderung über die Fachförderrichtlinie des Referats für Migration und Integration strukturell gestärkt werden. Für Migrantenorganisationen, welche ganzjährig ein Angebot im Sinne des Punktes 3 (Zuwendungszweck) dieser Fachförderrichtlinie anbieten, soll die Möglichkeit einer institutionellen Förderung zur (anteiligen) Deckung ihrer notwendigen Geschäftsaufwendungen eingeräumt werden. Bei sachlich und zeitlich abgegrenzten und noch nicht begonnenen Vorhaben, die ebenfalls unter Punkt 3 der Fachförderrichtlinie fallen, kann eine Projektförderung beantragt werden. Vorrangig soll mit der Zuwendung die Sicherung von Geschäftsräumen und der erforderlichen technischen Ausstattung ermöglicht werden, so dass insbesondere Nutzungsgebühren und Aufwendungen für die Anmietung von Räumlichkeiten, technischen Geräten und vergleichbaren Gegenständen zu den zuwendungsfähigen Aufwendungen gehören sollen. Die weiteren Förderkriterien - insbesondere die Zuwendungsvoraussetzungen, die Anforderungen an die Zuwendungsempfänger und das Zuwendungs- und Abrechnungsverfahren - richten sich nach der o.g. Fachförderrichtlinie. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass Zuwendungen aus kommunalen Mitteln stets nachrangig zur Verfügung gestellt werden, also nur in den Fällen, in denen keine oder keine ausreichende Förderung aus Bundes- oder Landesmitteln möglich ist. Wie bei allen Zuwendungsvergaben des Referats für Migration und Integration soll auch zu den Verwaltungsvorschlägen zur Vergabe von Zuwendungen an Leipziger Migrantenorganisationen rechtzeitig vor der Bescheidung das Einvernehmen mit dem Fachausschuss Allgemeine Verwaltung hergestellt sowie ein Votum des Migrantenbeirates eingeholt werden. zu 3: Beratungsleistungen und Hilfe bei der Projektkonzipierung und -umsetzung sowie im Hinblick auf Fördermöglichkeiten bietet jetzt schon das Referat für Migration und Integration. Seit 2016 wird hier - gefördert über die Landesrichtlinie Integrative Maßnahmen – eine Mitarbeiterin als sogen. „Koordinationskraft Integration“ mit einem speziellen Fokus auf Migrantenorganisationen beschäftigt. Unterstützung bietet auch der Migrantenbeirat, der in seinen Sitzungen regelmäßig Vereine zur Vorstellung ihrer Aktivitäten, Schwierigkeiten und Bedarfe einlädt. Der neu gegründete und vom Land geförderte Dachverband Sächsischer Migrantenorganisationen e.V. hat kürzlich mit Unterstützung des Referats für Migration und Integration in der Otto-Schill-Str. 2 eine gut besuchte Infoveranstaltung zu Unterstützungsangeboten für Migrantenorganisationen durchgeführt. Bei der Freiwilligenagentur Leipzig e.V. wurde mit Fördermitteln der Stadt eine „Servicestelle für Vereine und Initiativen“ eingerichtet, die diese berät und in ihrer Arbeit unterstützt. Sie ist offen für alle Vereine und Initiativen, damit auch für Migrantenorganisationen. Darüber hinaus existiert hier eine spezielle „Vernetzungsstelle Integration“ für Migrantenorganisationen, andere NGO´s und Freiwillige im Bereich Integration. Das Angebotsspektrum dort umfasst u.a. auch Beratung zu Gründung, Verwaltung und Buchhaltung von gemeinnützigen Vereinen, Beratung zu Finanzplänen und finanzieller Projekt-/Fördermittelabrechnung, Hilfe und Erfahrungsaustausch um externe Anforderungen nachhaltig zu erfüllen (Finanzamt, Vereinsregister, Fördermittelgeber), Fragestellungen der Gemeinnützigkeit. All diese Angebote gilt es zu bündeln und intensivieren. 4/5 5/5