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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1439455.pdf
Größe
103 kB
Erstellt
20.09.18, 12:00
Aktualisiert
12.11.18, 23:15

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-06329-VSP-01 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff: Umgang mit Grundschulwegen Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule FA Finanzen Ratsversammlung 08.11.2018 19.11.2018 22.11.2018 Bestätigung Vorberatung Vorberatung Beschlussfassung Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre ☐ Rechtswidrig und/oder ☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig. ☐ Zustimmung ☒ Ablehnung ☐ Zustimmung mit Ergänzung ☐ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln ☐ Alternativvorschlag ☐ Sachstandsbericht Beschlussvorschlag: Der Antrag wird abgelehnt. 1/3 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: x Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: nein wenn ja, nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 2/3 Begründung: Zu 1. In der Stadt Leipzig gelten im Grundschulbereich Grundschulbezirke. Ihre Grenzen orientieren sich an der Zielstellung, dass der Schulweg nicht länger als 2 km ist bzw. nicht mehr als 30 Minuten Fußweg umfasst. Dies ist bei den allermeisten Grundschulbezirken in Leipzig der Fall. Die Schülerbeförderungssatzung der Stadt Leipzig regelt die Kostenübernahme der Stadt Leipzig für den Schülerindividualverkehr (ÖPNV) und den Schülerspezialverkehr. Für Schüler/innen mit Beförderungsanspruch stehen die durch die Stadt Leipzig mitfinanzierten Schülerprodukte SchülerCard und SchülermobilCard (Nutzung in der Freizeit und den Ferien) zur Verfügung. In Einzelfällen, wie der Beförderung von Grundschüler/-innen aus Thekla zur Schule Portitz, werden aufgrund von besonderen Gegebenheiten einzelner Schulen und mit Ratsbeschluss (VI-DS-01867-DS-02) SchülerCards kostenfrei zur Verfügung gestellt. Schüler/-innen, die auf eigenen Wunsch nicht die zum Wohnort nächstgelegene Schule in kommunaler Trägerschaft oder eine Schule in freier Trägerschaft außerhalb des Grundschulbezirkes besuchen, haben gemäß Schülerbeförderungssatzung keinen Anspruch auf eine Kostenübernahme durch die Stadt Leipzig. Zu 2. Die Leipziger Grundschulen sind, bis auf wenige Ausnahmen, innerhalb von 2 km Fußweg erreichbar. Die Schulwegpläne orientieren sich daher an der fußläufigen Erreichbarkeit der Grundschulen. Sofern die Nutzung des ÖPNV erforderlich ist, werden die Haltestellenpläne der LVB für die Schulwegplanung herangezogen. In der Vergangenheit wurden bei Erfordernis nach Hinweis des Amtes für Jugend, Familie und Bildung in Einzelfällen Haltestellen durch die Leipziger Verkehrsbetriebe zur Verbesserung der Schulwegbeziehung verlagert. 3/3