Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1439455.pdf
Größe
103 kB
Erstellt
20.09.18, 12:00
Aktualisiert
12.11.18, 23:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-06329-VSP-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff:
Umgang mit Grundschulwegen
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
FA Finanzen
Ratsversammlung
08.11.2018
19.11.2018
22.11.2018
Bestätigung
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
☐
Rechtswidrig und/oder
☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig.
☐
Zustimmung
☒ Ablehnung
☐
Zustimmung mit Ergänzung
☐ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
☐
Alternativvorschlag
☐ Sachstandsbericht
Beschlussvorschlag:
Der Antrag wird abgelehnt.
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Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
x
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
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Begründung:
Zu 1.
In der Stadt Leipzig gelten im Grundschulbereich Grundschulbezirke. Ihre Grenzen orientieren
sich an der Zielstellung, dass der Schulweg nicht länger als 2 km ist bzw. nicht mehr als 30
Minuten Fußweg umfasst. Dies ist bei den allermeisten Grundschulbezirken in Leipzig der Fall.
Die Schülerbeförderungssatzung der Stadt Leipzig regelt die Kostenübernahme der Stadt
Leipzig für den Schülerindividualverkehr (ÖPNV) und den Schülerspezialverkehr. Für Schüler/innen mit Beförderungsanspruch stehen die durch die Stadt Leipzig mitfinanzierten
Schülerprodukte SchülerCard und SchülermobilCard (Nutzung in der Freizeit und den Ferien)
zur Verfügung.
In Einzelfällen, wie der Beförderung von Grundschüler/-innen aus Thekla zur Schule Portitz,
werden aufgrund von besonderen Gegebenheiten einzelner Schulen und mit Ratsbeschluss
(VI-DS-01867-DS-02) SchülerCards kostenfrei zur Verfügung gestellt.
Schüler/-innen, die auf eigenen Wunsch nicht die zum Wohnort nächstgelegene Schule in
kommunaler Trägerschaft oder eine Schule in freier Trägerschaft außerhalb des
Grundschulbezirkes besuchen, haben gemäß Schülerbeförderungssatzung keinen Anspruch
auf eine Kostenübernahme durch die Stadt Leipzig.
Zu 2.
Die Leipziger Grundschulen sind, bis auf wenige Ausnahmen, innerhalb von 2 km Fußweg
erreichbar. Die Schulwegpläne orientieren sich daher an der fußläufigen Erreichbarkeit der
Grundschulen. Sofern die Nutzung des ÖPNV erforderlich ist, werden die Haltestellenpläne
der LVB für die Schulwegplanung herangezogen. In der Vergangenheit wurden bei Erfordernis
nach Hinweis des Amtes für Jugend, Familie und Bildung in Einzelfällen Haltestellen durch die
Leipziger Verkehrsbetriebe zur Verbesserung der Schulwegbeziehung verlagert.
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