Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1445994.pdf
Größe
72 kB
Erstellt
13.10.18, 12:00
Aktualisiert
28.10.18, 15:33

öffnen download melden Dateigröße: 72 kB

Inhalt der Datei

Antrag Nr. VI-A-06538 Status: öffentlich Eingereicht von Bärwald-Wohlfarth, Nicole Betreff: Abfallentsorgung bürgerfreundlich erhalten. Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Ratsversammlung FA Umwelt und Ordnung 24.10.2018 30.10.2018 Verweisung in die Gremien 1. Lesung Beschlussvorschlag: Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass 1. die Entsorgung von Abfällen auch weiterhin in Straßen stattfindet, deren Breite unter 3,55m liegt, 2. Paragraf 2 (19) der Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Leipzig dahingehend geändert wird, dass auch schmalere Straßen als "befahrbare Straßen" gelten, 3. die Stadtreinigung in die Lage versetzt wird, zeitnah kleinere Fahrzeuge zu beschaffen. Sachverhalt: Die korrekte Entsorgung der Abfälle ist eine Pflichtaufgabe jedes Leipzigers und jeder Leipzigerin und darf nicht unnötig erschwert werden. Die sich ausweitende Praxis per definitionem zu schmale Straßen nicht mehr mit Entsorgungsfahrzeugen anzufahren und den Bürgern und Bürgerinnen das Verbringen des Abfalls um z.T. mehrere hundert Meter zuzumuten ist der Rückzug aus der Daseinsvorsorge für alle Leipzigerinnen und Leipziger. Die im Zweifel bei Älteren, Mobilitätseingeschränkten oder erkrankten Personen hierbei auftretenden Probleme mit dem Verweis auf Hausmeisterdienste oder nachbarschaftliche Hilfe auf die betroffenen abzuwälzen widerspricht dem Gedanken einer solidarischen Stadtgesellschaft grundlegend. Im Zweifel wird die regelmäßige Entsorgung des Abfalls zu einer Frage des Geldbeutels, die sich dann weiter verschärft, wenn es am vorgesehenen Sammelpunkt durch Passanten zu Fehlwürfen kommt und u.U. Gebühren für Sonderleerungen entstehen. Bei einem solchen Prozedere werden Anwohnerinnern und Anwohner schmalerer Straßen unangemessen benachteiligt, weswegen mittels der oben genannten Punkte schnellstmöglich Abhilfe geschaffen werden muss. 1/2 2/2