Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1449774.pdf
Größe
106 kB
Erstellt
24.10.18, 12:00
Aktualisiert
24.10.18, 14:23
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Änderungsantrag Nr. VI-VSP-06337-ÄA-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
CDU-Fraktion
Betreff:
Finanzierungsbausteine einer nachhaltigen Mobilitätsstrategie - Stufe 1
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
24.10.2018
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
Der Beschlusspunkt 3 wird wie folgt neu gefasst:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, auf Grundlage der Fortschreibung des
Nahverkehrsplanes
eine
Zusatzfestlegung
zum
Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrag (VLFV) mit einer Begrenzung des
Gesamtbetrages gemäß § 2 Abs. 4a VLFV bis zu folgenden jährlichen
Höchstbeträgen abzuschließen und in diesem Zusammenhang einen
entsprechenden Nachtrag zum VLFV mit der LVV mbH und der LVB zu
unterzeichnen, der durch die LVV zu finanzieren ist:
·
2019:· 54 Mio. EUR
2020:· 56 Mio. EUR
Aus der Erhöhung trägt die LVB die Kosten für das Einfrieren der Fahrpreiserhöhung
aus Beschlusspunkt 1. Der verbleibende Restbetrag ist mehrheitlich für Investitionen
zu verwenden.
Der Beschlusspunkt 6 wird wie folgt neu gefasst:
Das Gesellschafterdarlehen ist seitens des LVV-Konzerns für 2019 und 2020 jeweils
zum 30.06. in Höhe von jährlich bis zu 13 Mio. EUR, jedoch mindestens in Höhe von
jährlich 5 Mio. EUR, in diesem Bereich je nach nachzuweisender Leistungsfähigkeit,
zu tilgen. Tilgungsbeiträge bis zur Höhe von 5 Mio. Euro sind zweckgebunden
für Instandhaltungsmaßnahmen bei Schulen/Kitas einzusetzen. Darüber hinaus
gehende Tilgungsbeiträge sind zweckgebunden für ÖPNV-Planungen und/oder
Investitionen von erheblicher gemeinsamer strategischer Bedeutung für Stadt und
LVB auf der Grundlage der Mobilitätsstrategie 2030 (VI-DS-03902-NF-02-ÄA-01)
einzusetzen.
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Begründung:
erfolgt mündlich
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