Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1449774.pdf
Größe
106 kB
Erstellt
24.10.18, 12:00
Aktualisiert
24.10.18, 14:23

öffnen download melden Dateigröße: 106 kB

Inhalt der Datei

Ratsversammlung Änderungsantrag Nr. VI-VSP-06337-ÄA-01 Status: öffentlich Eingereicht von CDU-Fraktion Betreff: Finanzierungsbausteine einer nachhaltigen Mobilitätsstrategie - Stufe 1 Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Ratsversammlung 24.10.2018 Beschlussfassung Beschlussvorschlag: Der Beschlusspunkt 3 wird wie folgt neu gefasst: Der Oberbürgermeister wird beauftragt, auf Grundlage der Fortschreibung des Nahverkehrsplanes eine Zusatzfestlegung zum Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrag (VLFV) mit einer Begrenzung des Gesamtbetrages gemäß § 2 Abs. 4a VLFV bis zu folgenden jährlichen Höchstbeträgen abzuschließen und in diesem Zusammenhang einen entsprechenden Nachtrag zum VLFV mit der LVV mbH und der LVB zu unterzeichnen, der durch die LVV zu finanzieren ist: · 2019:· 54 Mio. EUR 2020:· 56 Mio. EUR Aus der Erhöhung trägt die LVB die Kosten für das Einfrieren der Fahrpreiserhöhung aus Beschlusspunkt 1. Der verbleibende Restbetrag ist mehrheitlich für Investitionen zu verwenden. Der Beschlusspunkt 6 wird wie folgt neu gefasst: Das Gesellschafterdarlehen ist seitens des LVV-Konzerns für 2019 und 2020 jeweils zum 30.06. in Höhe von jährlich bis zu 13 Mio. EUR, jedoch mindestens in Höhe von jährlich 5 Mio. EUR, in diesem Bereich je nach nachzuweisender Leistungsfähigkeit, zu tilgen. Tilgungsbeiträge bis zur Höhe von 5 Mio. Euro sind zweckgebunden für Instandhaltungsmaßnahmen bei Schulen/Kitas einzusetzen. Darüber hinaus gehende Tilgungsbeiträge sind zweckgebunden für ÖPNV-Planungen und/oder Investitionen von erheblicher gemeinsamer strategischer Bedeutung für Stadt und LVB auf der Grundlage der Mobilitätsstrategie 2030 (VI-DS-03902-NF-02-ÄA-01) einzusetzen. 1/2 Begründung: erfolgt mündlich 2/2