Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1448037.pdf
Größe
298 kB
Erstellt
22.10.18, 12:00
Aktualisiert
24.10.18, 15:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-P-05765-DS-03
Status: öffentlich
Eingereicht von
Petitionsausschuss
Betreff:
Petition nach § 12 Sächsischer Gemeindeordnung zur Prüfung einer Änderung des
Flächennutzungsplanes innerhalb des Leipziger Innenstadtringes zur Verhinderung
weiterer Hotelbauten nach der Karstadt-Kündigung
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
24.10.2018
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
Die Petition wird abgelehnt.
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Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
2/4
Sachverhalt:
Vorauszuschicken ist, dass die Stadt um eine Moderation zwischen Karstadt und dem
Eigentümer der Immobilie mit dem Ziel des Erhalts des Warenhausstandortes bemüht war
und ist. Entsprechende Gespräche wurden zunächst durch den Bürgermeister für Wirtschaft
und Arbeit, Herrn Albrecht, geführt und zuletzt auch durch den Oberbürgermeister, Herrn
Jung. Die einzelnen in der Petition aufgeführten Punkte wurden mit folgendem Ergebnis
geprüft:
Änderung Flächennutzungsplan:
Der Flächennutzungsplan als vorbereitender Bauleitplan gibt den Rahmen für die
städtebauliche Entwicklung für das gesamte Stadtgebiet für einen Zeitraum von ca. 10 bis 15
Jahre vor. Für die Erstellung des Flächennutzungsplanes wurden sowohl übergeordnete als
auch kommunale, informelle Pläne und Fachpläne ausgewertet.
Die Inhalte eines Flächennutzungsplanes ergeben sich aus § 5 BauGB. Im
Flächennutzungsplan wird die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung
ergebende Art der baulichen Nutzung in den Grundzügen, d.h. nach der allgemeinen Art der
baulichen Nutzung (Bauflächen) dargestellt. Das sind für den Flächennutzungsplan der Stadt
Leipzig Wohnbauflächen, gemischte Bauflächen, gewerbliche Bauflächen, Sonderbauflächen
und Grünflächen.
Das Leipziger Stadtzentrum ist dementsprechend im wirksamen Flächennutzungsplan der
Stadt als „gemischte Baufläche (Kerngebiet nach § 7 BauNVO möglich)“ mit der Sonderbaufläche Universität ausgewiesen. Diese Ausweisung ergibt sich aus der Rolle des
Stadtkerns als Oberzentrum der Region und einziges A-Zentrum der Stadt. Die intensive und
einzigartige Nutzungsmischung oberzentraler Funktionen, kultureller Einrichtungen,
Büroflächen, Einzelhandel aller Couleurs, Gastronomie, Wohnen und auch Hotels ist
maßgebend für das besondere Flair der Innenstadt. Eine Änderung des
Flächennutzungsplans ist also kein geeignetes Mittel zur Wahrung dieser Nutzungsvielfalt.
Für das Areal innerhalb des Leipziger Innenstadtrings ist seit 16.09.2017 der Bebauungsplan
Nr. 45.6 „Stadtzentrum“ rechtsverbindlich. Abgeleitet aus dem Flächennutzungsplan ist das
Stadtzentrum überwiegend als Kerngebiet gemäß § 7 BauNVO festgesetzt. Betriebe des
Beherbergungsgewerbes sind regelmäßig zulässig; allerdings ist eine Umnutzung
festgesetzter Wohnflächenanteile als Boardinghouses und Ferienwohnungen
ausgeschlossen.
Einrichtungen des Beherbergungsgewerbes sind mit Ausnahme von Kleinsiedlungsgebieten,
reinen Wohngebieten und Gewerbegebieten in nahezu allen Gebietstypen der BauNVO
regelmäßig bzw. ausnahmsweise (allgemeine Wohngebiete) planungsrechtlich zulässig.
D.h., der Antragsteller hat einen Rechtsanspruch auf eine Baugenehmigung, wenn die
Einfügung hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung gegeben und die Erschließung
gesichert ist.
Verhinderung IKEA-Selbstabholermarkt:
Der Eigentümer der derzeit durch Karstadt genutzten Immobilie ist frei in seiner
Entscheidung, das Gebäude ggf. an ein anderes Handelsunternehmen zu vermieten. Die
Handelsnutzung kann im Rahmen der durch das Gebäude und seine Erschließung
gegebenen Möglichkeiten geschehen. Somit wäre es wiederum Sache eines potentiellen
Mieters, die Funktions- und Tragfähigkeit eines Handelskonzeptes auf die Möglichkeiten des
Standortes abzustimmen und die unternehmerische Entscheidung dazu zu treffen. Die Stadt
hat hier im Rahmen bestehender Nutzungsrechte keine Eingriffsbefugnisse. Unabhängig
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davon ist nicht davon auszugehen, dass das Konzept klassischer IKEA-Märkte an diesem
Standort in Erwägung gezogen würde.
Ansiedlung eines Kaufhauses auf dem Wilhelm-Leuschner-Platz:
Den Rahmen für die Bebauung des Wilhelm-Leuschner-Platzes, einschließlich der
zulässigen Nutzungen und deren Umfangs, hat der Stadtrat nach intensiver Diskussion vor
einem Jahr mit dem Masterplan beschlossen. Auf dieser Basis erarbeitet die Verwaltung
derzeit den Entwurf des B-Planes. Abweichungen davon können nur und müssen innerhalb
des B-Plan Prozesses geprüft und abgewogen werden. Entsprechende Einwendungen und
Vorschläge können in der Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung eingebracht werden.
Beschreibung des Abwägungsprozesses:
Es war zuerst zu prüfen, ob es rechtlich möglich wäre, dem Anliegen der Petition zu
entsprechen. Dies ist für das Grundanliegen nicht gegeben, ein weiterer Abwägungsprozess
diesbezüglich erübrigte sich damit. Dies gilt auch für eine Verhinderung einer Vermietung der
Immobilie an IKEA für ein bestimmtes Nutzungskonzept.
Für den Wilhelm-Leuschner-Platz wiederum hat der Stadtrat einen Masterplan beschlossen,
auf dessen Basis derzeit der Entwurf des Bebauungsplanes erarbeitet wird und der
Aussagen über zulässige Nutzungen und deren Umfang trifft. Davon abweichende
Vorschläge können in der Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung zum B-Plan Entwurf
eingebracht werden und müssen – unbeschadet dessen, dass es dafür überhaupt auch
eines Investitionsinteresses bedürfte - in diesem Verfahren geprüft, abgewogen und
entschieden werden.
Anlagen:
-
Petition
4/4
VI-P-05765
Einreicher: Herr Krause
Petition nach § 12 Sächsischer Gemeindeordnung zur Prüfung einer Änderung des
Flächennutzungsplanes innerhalb des Leipziger Innenstadtringes zur Verhinderung
weiterer Hotelbauten nach der Karstadt-Kündigung
Werte Mitglieder des Petitionsausschusses des Leipziger Stadtrates,
anbei stelle ich eine Petition zur Prüfung einer Änderung des Flächennutzungsplanes
innerhalb des Leipziger Innenstadtringes zur Verhinderung weitere Hotelbauten und
Hausumbauten in ein Hotel nach der Karstadt-Kündigung durch den Schweizer Eigentürmer.
Damit sollte vor allem Folgendes erreicht werden:
1.) Im Zentrum von Leipzig gibt es heute schon ca. 40(!) Hotels - weitere (das ehemalige
Astoria!) werden noch folgen (in Leipzig gegenwärtig insgesamt ca. 225 Hotels und
Pensionen mit mehreren Zimmern). Das ist eine für deutsche Großstädte extreme Häufung
von Hotels im Zentrum der Stadt, zwischen denen mittlerweile ein starker
Verdrängungswettbewerb eingesetzt hat, der in wenigen Jahren erste Hotelinvestruinen in
der Innenstadt befürchten lässt. Durch die zunehmende Zurückdrängung selbst des großen
Einzelhandels wie jetzt Karstadt mit 33.000m² Verkaufsfläche (im Vergleich dazu: Der
GALERIA-Kaufhof verfügt über 20.000 m² Verkaufsfläche; die Höfe am Brühl haben
insgesamt 27.000 m² Verkaufsfläche für den Einzelhandel) wird die Versorgung der
Bevölkerung im Zentrum zunehmend erschwert (insbesondere Karstadt verfügt über
bestimmte Produktkategorien, die es so in anderen innerstädtischen Kaufhäusern nicht
ebenfalls gibt). Darunter leidet nicht nur die Lebensqualität der Bürger in Zentrumsnähe und
auch in entfernteren Wohnlagen – auch der Charakter der Innenstadt der Stadt Leipzig wird
damit signifikant negativ verändert! Es kann nicht sein, dass im Rahmen dieses
Verdrängungswettbewerbes am Ende nur noch Hotels, Gaststätten und ein paar Museen in
der Innenstadt gibt! Dem sollte die Stadt Leipzig deshalb mit einem Änderungsbeschluß zum
innerstädtischen Flächennutzungsplan innerhalb des Ringes – unter Ausschöpfung aller ihrer
rechtlichen Steuerungsmöglichkeiten – dahingehend entgegenwirken, dass dort bisherige
größere Verkaufsflächen (über 3.000m²?) keiner Nutzungsänderung (also z.B. Umbau in ein
Hotel) unterzogen werden dürfen. Das kann man aus städtischer Sicht sehr wohl auch ganz
ausgezeichnet mit einem Vorrang der Versorgung der dort wohnenden Bürger begründen.
Auch sollte die Stadt hier im Rahmen ihrer planerischen Hoheit bei Neubauten stets auch
einen Nutzungsmix bei größeren, neu geschaffene Verkaufsflächen mit vorgeben – so das
rechtlich möglich ist.
2.) Ikea will die Innenstädte erobern. Die schwedische Möbelkette ist in Deutschland auf der
Suche nach Standorten in Innenstadtnähe oder großen Einkaufsstraßen.Unbestätigten
Informationen zur Folge, verhandelt der Eigentümer der Immobilie bereits seit längerem mit
IKEA. IKEA soll bereits einen Standort in der Leipziger Innenstadt planen. Sollte sich das
Gerücht bewahrheiten, dass IKEA Nachnutzer der Karstadt-Immobilie werden könnte, sollte
von Seiten der Stadt Leipzig dafür gesorgt werden, dass dies dort kein
IKEASelbstabholermarkt wird! Auch ein IKEA-Wohnkaufhaus an diesem Standort wäre
natürlich nur die zweitbeste Lösung – Vorrang sollte der Erhalt des Karstadt-Kaufhauses
haben!
3.) Es stellt sich natürlich die Frage, wie eine derartige Kaufhausimmobilie dann anderweitig
genutzt werden soll? Ohne kompletten Umbau wird sich da kein Mieter finden. Für die
Innenstadt ist das natürlich eine Katastrophe. Vielleicht sollte man nun die Planungen für den
Leuschner-Platz überdenken und die City-Erweiterung nutzen, um einen neuen
Kaufhausstandort einzuplanen – immerhin stand am ehemaligen Königsplatz ja mal das
Kaufhaus Uri! Damit würde sich ein Kreis schließen. Sollte Karstadt aus seinem jetzigen
Standort im nächsten Jahr wirklich ausziehen müssen, sollte die Stadt Leipzig versuchen,
auf dem Wilhelm-Leuschner-Platz ein neues Kaufhaus anzusiedeln, dass den Verlust von
Karstadt mit 33.000 m² Verkaufsfläche in der Innenstadt in etwa auszugleichen vermag.
Wozu die Stadt Leipzig sofort einen auf Einzelhandelsimmobilien spezialisierten Makler mit
einer Marktanalyse beauftragen sollte, der der Stadt im September 2018 eine Marktanalyse
dazu vorlegen sollte. Was der ausgewählte Makler freilich kostenlos für die Stadt Leipzig
durchführen könnte - wenn ihm die Stadt Leipzig später den Vermarktungsauftrag mit
zusichert. Liebe Stadträte, ich werde diese Petition auch dem Stadtplanungsamt mit
zusenden, dass zu meinen Vorschlägen in dieser Petition sowieso mit Stellung nehmen
muss. Mit freundlichem Gruß Dieter Krause (Leipzig) PS.: Der Besitzer der KarstadtImmobilie ist ganz offensichtlich ein Schweizer Immobilienspekulant (siehe unten), der in
Leipzig neben dem Hotelsektor auch im Wohnbereich massiv mit involviert ist und dort
rücksichtslos die Preise mit nach oben treibt! Die Stadt Leipzig sollte sich dieser Firma
gegenüber deshalb keine große Zurückhaltung auferlegen und im Fall Karstadt genauso
brachial ihre Interessen durchzusetzen versuchen, wie es diese Firma bei Karstadt auch
getan hat.