Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1448034.pdf
Größe
2,0 MB
Erstellt
22.10.18, 12:00
Aktualisiert
24.10.18, 15:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-P-05820-DS-03
Status: öffentlich
Eingereicht von
Petitionsausschuss
Betreff:
ÖPNV muss für alle bezahlbar werden!
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
24.10.2018
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
1. Die Ratsversammlung spricht sich grundsätzlich für eine Begrenzung der
bisherigen jährlichen 3,5 %-igen Tarifsteigerungen im ÖPNV aus. Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, in den Gesellschafterversammlungen von
Leipziger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (LVV mbH) und MDV
keiner Wirtschaftsplanung zuzustimmen, die eine jährliche Fahrpreissteigerung
für die Tarifzone Leipzig von über 2 % – zunächst zumindest für die Jahre 2019
und 2020 – vorsieht.
2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in den Gesellschafterversammlungen
von LVV mbH und Leipziger Verkehrsbetriebe GmbH (LVB) jeweils Beschlüsse
darüber herbeizuführen, dass deren Wirtschafts- und
Konzernwirtschaftsplanungen für die Jahre 2019 bis 2023 auf der Grundlage
der Mobilitätsstrategie 2030 im Sinne des ÖPNV-Nachhaltigkeitsszenarios
jeweils folgende Prämissen enthalten:
- Mittelfristige nachhaltige Erhöhung der Kostendeckung der LVB durch
interne Optimierung um mindestens 5.000.000 EUR
- Mittelfristige nachhaltige Erhöhung des finanziellen Ausgleiches für seitens
der LVB im Rahmen der Umsetzung von gemeinwirtschaftlich erbrachten
Verkehrsleistungen auf bis zu maximal 55 Mio. EUR bis 2023
3. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, auf Grundlage der Fortschreibung des
Nahverkehrsplanes eine Zusatzfestlegung zum
Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrag (VLFV) mit einer Begrenzung des
Gesamtbetrages gemäß § 2 Abs. 4a VLFV bis zu folgenden jährlichen
Höchstbeträgen abzuschließen und in diesem Zusammenhang einen
entsprechenden Nachtrag zum VLFV mit der LVV mbH und der LVB zu
unterzeichnen:
2019: 51,6 Mio. EUR
1/5
2020: 53,6 Mio. EUR
2021: 54,3 Mio. EUR
2022: 54,8 Mio. EUR
2023: 55,0 Mio. EUR
Diese Beiträge sind durch den LVV-Konzern entsprechend des für ihn insgesamt
geltenden Eigentümerziels „Vollständige Finanzierung des ÖPNV“ (s. RBIV1348/08) konzernintern zu finanzieren. Die Gesellschaftervertreter in den
Gesellschafterversammlungen des LVV-Konzerns werden angewiesen, keiner
Wirtschaftsplanung 2019ff. zuzustimmen, die von diesen Vorgaben abweicht. Der
LVV-Konzern ist mit der Sicherstellung der damit verbundenen rechtskonformen
Ausgestaltung und Nachweisführung beauftragt.
4. Als Beitrag zur Tarifdämpfung auf 2 % für die Jahre 2019 und 2020 erhöht die
Stadt Leipzig ihre Ausgleichszahlungen an die LVB für die LPMC zur
Erreichung einer Kofinanzierungsquote von 50 % und für den
Ausbildungsverkehr. Die entsprechenden Mehraufwendungen in Höhe von
jährlich mindestens 3.000.000 EUR werden planmäßig in den Doppelhaushalt
2019/20 eingestellt.
5. Zur Absicherung eines Tarifmoratoriums bei der SchülerCard und der
SchülerMobilCard für die Verbundjahre 2019/2020 und 2020/2021 gewährt die
Stadt Leipzig der LVB insgesamt 498.000 EUR, davon im Haushaltsjahr 2019
69.000 EUR, im Haushaltsjahr 2020 235.000 EUR und im Haushaltsjahr 2021
194.000 EUR. Die Mehraufwendungen werden planmäßig in den Doppelhaushalt
2019/20 ff. eingestellt.
6. Das Gesellschafterdarlehen ist seitens des LVV-Konzerns ab 2019ff.
entsprechend der Tilgungsvereinbarung vom 15.12.2009 in Höhe von jährlich
bis zu 13 Mio. EUR, jedoch mindestens in Höhe von jährlich 5 Mio. EUR, im
Rahmen der nachzuweisenden Leistungsfähigkeit zu tilgen. Tilgungsbeiträge
sind zweckgebunden für ÖPNV-Planungen und/oder Investitionen von
erheblicher gemeinsamer strategischer Bedeutung für Stadt und LVB auf der
Grundlage der Mobilitätsstrategie 2030 (VI-DS-03902-NF-02-ÄA-01) einzusetzen.
7. Im Zusammenhang mit der gemäß Ratsbeschluss vom 27.09.2018 mit BPkt. 6
vorgegebenen Evaluation des Umsetzungsstandes in 2022 ist sodann auch ein
Vorschlag zur Bildung einer zweckgebundenen Rücklage zur Finanzierung von
ÖPNV-Maßnahmen von erheblicher stadtstrategischer Bedeutung vorzulegen.
Zur finanziellen Flankierung erster diesbezüglicher Planungen werden im
Ergebnishaushalt des Doppelhaushaltes 2019/20 Planungsmittel in Höhe von
200.000 EUR p. a. bereitgestellt. Die Deckung soll aus Einnahmen aus
Tilgungsleistungen des LVV-Konzerns für das Gesellschafterdarlehen erfolgen
(s. BPkt. 5).
2/5
In die seitens des Antrages zu Mobilitätsszenarien (VI-DS-03902-NF-02-ÄA-01)
vorgesehene Evaluierung im Jahr 2022 ist auch die Umsetzung der Beschlüsse
unter 1. – 6. mit einzubeziehen. Dabei ist auch eine Abschätzung von
Voraussetzungen und etwaigen finanziellen Folgen hinsichtlich einer 2. Stufe einer
sodann weitergehenden ÖPNV-Finanzierungskonzeption vorzulegen. Dies hat auch
das Prüfergebnis hinsichtlich rechtlicher und finanzieller Möglichkeiten der
Bildung einer zweckgebundenen Rücklage („ÖPNV-Mobilitätsfonds“) für
Investitionen zu umfassen (s. Antrag VI-A-05957-NF-03).
8. Die Ratsversammlung nimmt zur Kenntnis, dass eine Umsetzung der
Beschlussempfehlungen insbesondere den geltenden EU- und
steuerrechtlichen Rahmenbedingungen Rechnung tragen muss. Sie ermächtigt
den Oberbürgermeister in der Gesellschafterversammlung dementsprechende
Beschlüsse zu fassen.
9. Die Ratsversammlung stellt fest, dass eine Vielzahl von Maßnahmen, entweder
über die Vorgeschlagenen hinaus, und/oder auch deren Verlängerung, nur
dann umgesetzt werden können, wenn auch Bund und Freistaat perspektivisch
ihre Finanzierungsbeiträge für den Ausbau kommunaler (ÖPNV-)Infrastrukturen
im Allgemeinen bzw. für die Umsetzung innovativer Mobilitätskonzepte im
Besonderen, gegenüber dem Status-Quo deutlich erhöhen.
3/5
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
nicht relevant
4/5
Anlage:
- Petition
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