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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1448034.pdf
Größe
2,0 MB
Erstellt
22.10.18, 12:00
Aktualisiert
24.10.18, 15:15

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-P-05820-DS-03 Status: öffentlich Eingereicht von Petitionsausschuss Betreff: ÖPNV muss für alle bezahlbar werden! Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Ratsversammlung 24.10.2018 Beschlussfassung Beschlussvorschlag: 1. Die Ratsversammlung spricht sich grundsätzlich für eine Begrenzung der bisherigen jährlichen 3,5 %-igen Tarifsteigerungen im ÖPNV aus. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in den Gesellschafterversammlungen von Leipziger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (LVV mbH) und MDV keiner Wirtschaftsplanung zuzustimmen, die eine jährliche Fahrpreissteigerung für die Tarifzone Leipzig von über 2 % – zunächst zumindest für die Jahre 2019 und 2020 – vorsieht. 2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in den Gesellschafterversammlungen von LVV mbH und Leipziger Verkehrsbetriebe GmbH (LVB) jeweils Beschlüsse darüber herbeizuführen, dass deren Wirtschafts- und Konzernwirtschaftsplanungen für die Jahre 2019 bis 2023 auf der Grundlage der Mobilitätsstrategie 2030 im Sinne des ÖPNV-Nachhaltigkeitsszenarios jeweils folgende Prämissen enthalten: - Mittelfristige nachhaltige Erhöhung der Kostendeckung der LVB durch interne Optimierung um mindestens 5.000.000 EUR - Mittelfristige nachhaltige Erhöhung des finanziellen Ausgleiches für seitens der LVB im Rahmen der Umsetzung von gemeinwirtschaftlich erbrachten Verkehrsleistungen auf bis zu maximal 55 Mio. EUR bis 2023 3. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, auf Grundlage der Fortschreibung des Nahverkehrsplanes eine Zusatzfestlegung zum Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrag (VLFV) mit einer Begrenzung des Gesamtbetrages gemäß § 2 Abs. 4a VLFV bis zu folgenden jährlichen Höchstbeträgen abzuschließen und in diesem Zusammenhang einen entsprechenden Nachtrag zum VLFV mit der LVV mbH und der LVB zu unterzeichnen: 2019: 51,6 Mio. EUR 1/5 2020: 53,6 Mio. EUR 2021: 54,3 Mio. EUR 2022: 54,8 Mio. EUR 2023: 55,0 Mio. EUR Diese Beiträge sind durch den LVV-Konzern entsprechend des für ihn insgesamt geltenden Eigentümerziels „Vollständige Finanzierung des ÖPNV“ (s. RBIV1348/08) konzernintern zu finanzieren. Die Gesellschaftervertreter in den Gesellschafterversammlungen des LVV-Konzerns werden angewiesen, keiner Wirtschaftsplanung 2019ff. zuzustimmen, die von diesen Vorgaben abweicht. Der LVV-Konzern ist mit der Sicherstellung der damit verbundenen rechtskonformen Ausgestaltung und Nachweisführung beauftragt. 4. Als Beitrag zur Tarifdämpfung auf 2 % für die Jahre 2019 und 2020 erhöht die Stadt Leipzig ihre Ausgleichszahlungen an die LVB für die LPMC zur Erreichung einer Kofinanzierungsquote von 50 % und für den Ausbildungsverkehr. Die entsprechenden Mehraufwendungen in Höhe von jährlich mindestens 3.000.000 EUR werden planmäßig in den Doppelhaushalt 2019/20 eingestellt. 5. Zur Absicherung eines Tarifmoratoriums bei der SchülerCard und der SchülerMobilCard für die Verbundjahre 2019/2020 und 2020/2021 gewährt die Stadt Leipzig der LVB insgesamt 498.000 EUR, davon im Haushaltsjahr 2019 69.000 EUR, im Haushaltsjahr 2020 235.000 EUR und im Haushaltsjahr 2021 194.000 EUR. Die Mehraufwendungen werden planmäßig in den Doppelhaushalt 2019/20 ff. eingestellt. 6. Das Gesellschafterdarlehen ist seitens des LVV-Konzerns ab 2019ff. entsprechend der Tilgungsvereinbarung vom 15.12.2009 in Höhe von jährlich bis zu 13 Mio. EUR, jedoch mindestens in Höhe von jährlich 5 Mio. EUR, im Rahmen der nachzuweisenden Leistungsfähigkeit zu tilgen. Tilgungsbeiträge sind zweckgebunden für ÖPNV-Planungen und/oder Investitionen von erheblicher gemeinsamer strategischer Bedeutung für Stadt und LVB auf der Grundlage der Mobilitätsstrategie 2030 (VI-DS-03902-NF-02-ÄA-01) einzusetzen. 7. Im Zusammenhang mit der gemäß Ratsbeschluss vom 27.09.2018 mit BPkt. 6 vorgegebenen Evaluation des Umsetzungsstandes in 2022 ist sodann auch ein Vorschlag zur Bildung einer zweckgebundenen Rücklage zur Finanzierung von ÖPNV-Maßnahmen von erheblicher stadtstrategischer Bedeutung vorzulegen. Zur finanziellen Flankierung erster diesbezüglicher Planungen werden im Ergebnishaushalt des Doppelhaushaltes 2019/20 Planungsmittel in Höhe von 200.000 EUR p. a. bereitgestellt. Die Deckung soll aus Einnahmen aus Tilgungsleistungen des LVV-Konzerns für das Gesellschafterdarlehen erfolgen (s. BPkt. 5). 2/5 In die seitens des Antrages zu Mobilitätsszenarien (VI-DS-03902-NF-02-ÄA-01) vorgesehene Evaluierung im Jahr 2022 ist auch die Umsetzung der Beschlüsse unter 1. – 6. mit einzubeziehen. Dabei ist auch eine Abschätzung von Voraussetzungen und etwaigen finanziellen Folgen hinsichtlich einer 2. Stufe einer sodann weitergehenden ÖPNV-Finanzierungskonzeption vorzulegen. Dies hat auch das Prüfergebnis hinsichtlich rechtlicher und finanzieller Möglichkeiten der Bildung einer zweckgebundenen Rücklage („ÖPNV-Mobilitätsfonds“) für Investitionen zu umfassen (s. Antrag VI-A-05957-NF-03). 8. Die Ratsversammlung nimmt zur Kenntnis, dass eine Umsetzung der Beschlussempfehlungen insbesondere den geltenden EU- und steuerrechtlichen Rahmenbedingungen Rechnung tragen muss. Sie ermächtigt den Oberbürgermeister in der Gesellschafterversammlung dementsprechende Beschlüsse zu fassen. 9. Die Ratsversammlung stellt fest, dass eine Vielzahl von Maßnahmen, entweder über die Vorgeschlagenen hinaus, und/oder auch deren Verlängerung, nur dann umgesetzt werden können, wenn auch Bund und Freistaat perspektivisch ihre Finanzierungsbeiträge für den Ausbau kommunaler (ÖPNV-)Infrastrukturen im Allgemeinen bzw. für die Umsetzung innovativer Mobilitätskonzepte im Besonderen, gegenüber dem Status-Quo deutlich erhöhen. 3/5 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: nicht relevant 4/5 Anlage: - Petition 5/5