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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1449790.pdf
Größe
79 kB
Erstellt
24.10.18, 12:00
Aktualisiert
24.10.18, 15:15

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Änderungsantrag Nr. VI-VSP-06337-ÄA-02 Status: öffentlich Eingereicht von Fraktion DIE LINKE Betreff: Finanzierungsbausteine einer nachhaltigen Mobilitätsstrategie - Stufe 1 Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Ratsversammlung 24.10.2018 Beschlussfassung Beschlussvorschlag: Punkt 1 / Satz 2 wird wie folgt geändert: Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in den Gesellschafterversammlungen von Leipziger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (LVV mbH) und MDV anzuweisen, keiner Wirtschaftsplanung zuzustimmen, die eine jährliche Fahrpreiserhöhung für die Tarifzone Leipzig (110) – zunächst für die Jahre 2019 und 2020 – vorsieht. Weitere Ergänzungen im Punkt 1: Dies schließt ein, dass der OBM über die LVV die LVB anweist, dass A) Tariferhöhungen in 2019 und 2020 in und außerhalb der Wirtschaftsplanungen der LVB nicht erfolgen, B) evtl. Tariferhöhungen in der Gesellschafterversammlung des MDV für diesen Zeitraum abgelehnt werden. Sofern sich die Tariferhöhung nicht wirksam auf die Tarifzone MDV 110 beschränken lässt, stimmt die LVB gegen jede Tariferhöhung insgesamt. Gelingt es u. a. der LVB-Geschäftsführung nicht, den Beschlusspunkt 1 B) erfolgreich zu verhandeln und durchzusetzen, so wird der OBM beauftragt, in den Gremien des MDV als Auftraggeber allen Tariferhöhungen für die MDV-Tarifzone 110 (Leipzig) zu widersprechen, welche in den Jahren 2019 und 2020 wirksam werden würden. Den infolge der den anderen MDV-Partnern geschuldete Ausgleich der Einnahmeausfälle gemäß Satzung des MDV trägt die LVB. Der Betrag wird ihr über die Erhöhung des Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrages von der LVV erstattet. Punkt 2 / 2. Punkt – Zeile 3 des Punktes wird wie folgt ersetzt: „… auf bis zu maximal 56 Mio. EUR bis einschließlich des Jahres 2020.“ 1/2 Weitere Ergänzung: Bis spätestens zum 30.09.2020 wird das „Tarifmoratorium“ (inkl. der Beschlüsse zur DS 06337) evaluiert und entsprechend dem Stadtrat ein Beschlussvorschlag u. a. zur Fortführung des Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrages für die Jahre 2021 bis 2023 vorgelegt. Punkt 4, Satz 1 – Zeile 1 wird ersetzt durch: Als Beitrag zum Tarifmoratorium für die Jahre 2019 und 2020 erhöht die Stadt … Sachverhalt: Erfolgt mündlich. 2/2