Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1447016.pdf
Größe
116 kB
Erstellt
17.10.18, 12:00
Aktualisiert
24.10.18, 15:15
Stichworte
Inhalt der Datei
schriftliche Antwort zur Anfrage Nr. VI-EF-06470-AW-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport
Betreff:
Förderung zum Erhalt von Bäumen auf Privatgrundstücken
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
24.10.2018
mündliche Beantwortung
Frage:
Gibt es seitens der Stadt Leipzig Überlegungen, neben den geplanten Maßnahmen
„Masterplan Grün 2030“ und „Straßenbaumkonzept“ auch den Baumerhalt auf
Privatgrundstücken finanziell und ideell zu fördern?
Antwort:
Neben den angesprochenen Instrumenten informiert die Stadt Leipzig intensiv im Rahmen
der Spendenaktion „Für eine baumstarke Stadt“ über die zahlreichen positiven Wirkungen
von Bäumen in der Stadt und leistet auch in diesem Rahmen einen Beitrag zur ideellen
Förderung von Bäumen auf Privatgrundstücken. Darüber hinaus wird eine ideelle Förderung
des Erhaltes von Großbäumen im Rahmen der städtischen Öffentlichkeitsarbeit sowie durch
die Beratung von Bürgerinnen und Bürgern, die Anträge im Rahmen der Baumschutzsatzung
gestellt haben, geleistet. Eine Förderung bzw. Durchführung von baumerhaltenden
Maßnahmen auf privaten Grundstücken aus öffentlichen Mitteln ist auf Einzelfälle
beschränkt, in denen ein besonderes öffentliches Interesse gegeben ist und der Baumerhalt
dem Eigentümer nicht zugemutet werden kann.
Unterfragen:
Wurde der Kosten-/Nutzeneffekt von Neupflanzungen im öffentlichen Raum und
einem kommunalen Förderprogramm für Privatbäume schon einmal ins Verhältnis
gesetzt?
Antwort:
Nein, solch ein Vergleich erfolgte bisher nicht. Sowohl die Bäume im öffentlichen Raum als
auch die Bäume auf privaten Grundstücken gehören zur grünen Infrastruktur der Stadt. Eine
Gegenüberstellung zur Effektivität der Neupflanzungen von Privatbäumen und Bäumen im
öffentlichen Raum ist auch nicht zielführend. Sowohl der städtische Baumbestand als auch
der Baumbestand auf privaten Grundstücken soll erhalten und entwickelt werden, um dessen
gestalterische und stadtökologisch positive Wirkung sicherzustellen. Dies gilt für städtische
Pflanzungen, beispielsweise bei Straßenneu- und Umbaubaumaßnahmen, bei der
Gestaltung von öffentlichen Plätzen und Grünanlagen, auf den Freiflächen von Schulen,
Kindergärten usw. ebenso wie für Pflanzungen auf privaten Grundstücken.
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Können ggf. Fördergelder von Dritten, z.B. der EU, für den Erhalt von Großbäumen
auf Privatgrundstücken akquiriert werden?
Antwort:
Solche Förderprogramme sind für den urbanen Raum nicht bekannt. Im Freistaat Sachsen
gilt eine Förderrichtlinie zur Unterstützung von Gehölzpflanzungen und – sanierungen in der
offenen Landschaft.
Wird eine solche Förderung als sinnvoll und machbar angesehen, und wenn nein,
warum nicht?
Antwort:
Eine finanzielle Förderung zum Erhalt von Großbäumen auf Privatgrundstücken erscheint
nur im bereits oben angeführten besonderen Einzelfall sinnvoll. Es ist davon auszugehen,
dass ein Grundstückseigentümer im Allgemeinen in der Lage ist, den Baumbestand auf
seinem Grundstück angemessen zu bewirtschaften und zu erhalten. Ist der Eigentümer
grundsätzlich nicht gewillt, Grünbestand auf seinem Grundstück zu erhalten, wird er sich
auch von Fördergeldern in seiner Dispositionsfreiheit nicht einschränken lassen. Ausgehend
vom aktuellem Aufwand zur Kontrolle von beauflagten Pflanzungen ist der mit einer
Förderung zum Erhalt von Bäumen auf Privatgrundstücken zu prüfende Nachweis der
effektiven Verwendung der Mittel nicht zusätzlich leistbar.
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