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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1447016.pdf
Größe
116 kB
Erstellt
17.10.18, 12:00
Aktualisiert
24.10.18, 15:15

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Inhalt der Datei

schriftliche Antwort zur Anfrage Nr. VI-EF-06470-AW-01 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport Betreff: Förderung zum Erhalt von Bäumen auf Privatgrundstücken Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Ratsversammlung 24.10.2018 mündliche Beantwortung Frage: Gibt es seitens der Stadt Leipzig Überlegungen, neben den geplanten Maßnahmen „Masterplan Grün 2030“ und „Straßenbaumkonzept“ auch den Baumerhalt auf Privatgrundstücken finanziell und ideell zu fördern? Antwort: Neben den angesprochenen Instrumenten informiert die Stadt Leipzig intensiv im Rahmen der Spendenaktion „Für eine baumstarke Stadt“ über die zahlreichen positiven Wirkungen von Bäumen in der Stadt und leistet auch in diesem Rahmen einen Beitrag zur ideellen Förderung von Bäumen auf Privatgrundstücken. Darüber hinaus wird eine ideelle Förderung des Erhaltes von Großbäumen im Rahmen der städtischen Öffentlichkeitsarbeit sowie durch die Beratung von Bürgerinnen und Bürgern, die Anträge im Rahmen der Baumschutzsatzung gestellt haben, geleistet. Eine Förderung bzw. Durchführung von baumerhaltenden Maßnahmen auf privaten Grundstücken aus öffentlichen Mitteln ist auf Einzelfälle beschränkt, in denen ein besonderes öffentliches Interesse gegeben ist und der Baumerhalt dem Eigentümer nicht zugemutet werden kann. Unterfragen:  Wurde der Kosten-/Nutzeneffekt von Neupflanzungen im öffentlichen Raum und einem kommunalen Förderprogramm für Privatbäume schon einmal ins Verhältnis gesetzt? Antwort: Nein, solch ein Vergleich erfolgte bisher nicht. Sowohl die Bäume im öffentlichen Raum als auch die Bäume auf privaten Grundstücken gehören zur grünen Infrastruktur der Stadt. Eine Gegenüberstellung zur Effektivität der Neupflanzungen von Privatbäumen und Bäumen im öffentlichen Raum ist auch nicht zielführend. Sowohl der städtische Baumbestand als auch der Baumbestand auf privaten Grundstücken soll erhalten und entwickelt werden, um dessen gestalterische und stadtökologisch positive Wirkung sicherzustellen. Dies gilt für städtische Pflanzungen, beispielsweise bei Straßenneu- und Umbaubaumaßnahmen, bei der Gestaltung von öffentlichen Plätzen und Grünanlagen, auf den Freiflächen von Schulen, Kindergärten usw. ebenso wie für Pflanzungen auf privaten Grundstücken. 1/2  Können ggf. Fördergelder von Dritten, z.B. der EU, für den Erhalt von Großbäumen auf Privatgrundstücken akquiriert werden? Antwort: Solche Förderprogramme sind für den urbanen Raum nicht bekannt. Im Freistaat Sachsen gilt eine Förderrichtlinie zur Unterstützung von Gehölzpflanzungen und – sanierungen in der offenen Landschaft.  Wird eine solche Förderung als sinnvoll und machbar angesehen, und wenn nein, warum nicht? Antwort: Eine finanzielle Förderung zum Erhalt von Großbäumen auf Privatgrundstücken erscheint nur im bereits oben angeführten besonderen Einzelfall sinnvoll. Es ist davon auszugehen, dass ein Grundstückseigentümer im Allgemeinen in der Lage ist, den Baumbestand auf seinem Grundstück angemessen zu bewirtschaften und zu erhalten. Ist der Eigentümer grundsätzlich nicht gewillt, Grünbestand auf seinem Grundstück zu erhalten, wird er sich auch von Fördergeldern in seiner Dispositionsfreiheit nicht einschränken lassen. Ausgehend vom aktuellem Aufwand zur Kontrolle von beauflagten Pflanzungen ist der mit einer Förderung zum Erhalt von Bäumen auf Privatgrundstücken zu prüfende Nachweis der effektiven Verwendung der Mittel nicht zusätzlich leistbar. 2/2