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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1437385.pdf
Größe
1,8 MB
Erstellt
18.09.18, 12:00
Aktualisiert
30.10.18, 08:49

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-06390 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Wirtschaft und Arbeit Betreff: Wirtschaftsplan des Kommunalen Eigenbetrieb Leipzig/Engelsdorf (KEE) für das Jahr 2019 Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters BA Eigenbetrieb Engelsdorf FA Finanzen FA Wirtschaft und Arbeit Ratsversammlung 12.12.2018 Beschlussfassung Beschlussvorschlag: 1. Die Ratsversammlung beschließt den Wirtschaftsplan für den Kommunalen Eigenbetrieb Leipzig/Engelsdorf (KEE) für das Wirtschaftsjahr 2019 mit folgenden Eckwerten: - 2. Summe der Erträge aus dem Erfolgsplan Summe der Aufwendungen aus dem Erfolgsplan Endergebnis des Erfolgsplanes Summe des Mittelzu-/-abflusses aus laufender Geschäftstätigkeit aus dem Liquiditätsplan Summe des Mittelzu-/-abflusses aus Investitionstätigkeit aus dem Liquiditätsplan Summe des Mittelzu-/-abflusses aus Finanzierungstätigkeit aus dem Liquiditätsplan Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen Höchstbetrag der Kassenkredite 10.355 T€ 10.355 T€ 0 T€ -4.105 T€ -70 T€ 4.093 T€ 0 T€ 0 T€ 500 T€ Die Ratsversammlung beschließt die Gewährung eines Kassenkredites in Höhe von 500 T€ zur Sicherung der Liquidität des KEE. Zusammenfassung: Anlass der Vorlage: Rechtliche Vorschriften Stadtratsbeschluss Sonstiges: 1/4 Verwaltungshandeln Inhalt ist die Wirtschaftsplanung des kommunalen Eigenbetrieb Leipzig/Engelsdorf für das Jahr 2019 und ein Ausblick auf die Folgejahre. Die entsptechenden Formulare sind als Anlage beigefügt. Die Volrage einhält zudem Aussagen zu Rahmenbedingungen und zu einzelnen Sparten und Projekten im KEE und der Prämissen der Planung. Weiterhin enthalten sind Erläuterungen zum Wirtschaftsplan, zur Personalplanung, zum Investitionsplan, zum Liquiditäts- und Finanzplan, zu den haushaltsrelevanten Positionen und Finanzpositionen zur Stadt Leipzig sowie die Planbilanz 2019. 2/4 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen nein X wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt von bis Höhe in EUR wo veranschlagt 01.01.19 31.12.19 4.105.000,00 1.100.57.1.0.02.02 01.01.19 31.12.19 70.000,00 Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von 7.0000022.740 wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: nein wenn ja, nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: X Beteiligung Personalrat Beschreibung des Abwägungsprozesses: 3/4 Sachverhalt: siehe Anlage Anlage: Wirtschaftsplan KEE 2019 _20.08.2018 mit Formularen zur Wirtschaftsplanung als Anlage 4/4 Wirtschaftsplan KEE 2019 Vorbericht zum Wirtschaftsplan des Kommunalen Eigenbetriebes Leipzig / Engelsdorf auf Basis der §§ 16-21 SächsEigBVO KOMMUNALER EIGENBETRIEB LEIPZIG / ENGELSDORF Kommunaler Eigenbetrieb Leipzig / Engelsdorf Holzhäuser Straße 72 04299 Leipzig © KEE Seite 1 Inhaltsverzeichnis 1. Rahmenbedingungen und Ausgangslage ................................................................3 2. Selbstverständnis des KEE.......................................................................................4 3. Sparten/Projekte im KEE und Prämissen der Planung 2019 ..................................6 4. Erläuterungen zum vorliegenden Wirtschaftsplan ..................................................9 4.1. Aufbau der Daten..................................................................................................... 9 4.2. Risiken in der Planung und Umgang der Betriebsleitung ........................................10 4.3. Erläuterungen zum Erfolgsplan ...............................................................................12 4.3.1. Umsatzerlöse..........................................................................................................12 4.3.2. Sonstige betriebliche Erträge ..................................................................................14 4.3.3. Aufwendungen........................................................................................................16 4.3.4. Abschreibungen ......................................................................................................17 4.4. Jahresergebnis im Wirtschaftsjahr 2019 .................................................................17 4.5. Planung 2020-2022 ................................................................................................18 5. Personalplanung...................................................................................................... 18 6. Erläuterungen zum Investitionsplan....................................................................... 22 7. Erläuterungen zum Liquiditäts- und Finanzplan.................................................... 22 8. Plan haushaltsrelevante Positionen und Finanzbeziehung zur Stadt Leipzig ..... 22 9. Planbilanz 2019 ........................................................................................................ 24 10. Anlagen: Formulare Wirtschaftsplan 2019 ............................................................. 25 © KEE Seite 2 1. Rahmenbedingungen und Ausgangslage Der Kommunale Eigenbetrieb Leipzig/Engelsdorf wurde nach der Gebietsstrukturreform von Engelsdorf durch die Stadt Leipzig weiter fortgeführt. Als kommunaler Eigenbetrieb im Feld der Beschäftigungsförderung wird der KEE als aktives Steuerungsinstrument für die Organisationseinheiten der Stadtverwaltung genutzt, um durch beschäftigungspolitische Maßnahmen die Teilnehmer auf den ersten Arbeitsmarkt vorzubereiten und um die übrigen Marktteilnehmer (Arbeitgeber) in fachlicher, inhaltlicher und finanzieller Hinsicht positiv zu beeinflussen. Als kommunales Beschäftigungsunternehmen hat es sich der KEE zur Aufgabe gemacht, ein ganzheitliches Integrationsangebot anzubieten, welches unabhängig vom Rechtskreis den Leipzigerinnen und Leipzigern unterstützend zur Verfügung steht. Durch den Abbau von multiplen und komplexen Profillagen innerhalb der Person bzw. innerhalb der Rahmenbedingungen (z. B. Familie) ist es erklärte Zielstellung des KEE, jenen Menschen wieder einen Zugang zur gleichberechtigten Teilhabe in die Gemeinschaft und insbesondere in den ersten Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Der KEE definiert den Begriff der Integration hierbei bewusst in mehreren Dimension: beruflich, sozial und kulturell. Hierzu bietet der KEE individuelle und zielgruppenorientierte Leistungen für Menschen die von Arbeitslosigkeit betroffen oder bedroht sind in verschiedenen Altersgruppen, mit unterschiedlichen Förder- und Betreuungsbedarfen, sowie für unterschiedliche Einschränkungen (z. B. affektive Grunderkrankungen) an. Hauptziel ist und bleibt die Vorbereitung der Integration von Betroffenen in den ersten Arbeitsmarkt, um dem Anspruch der Teilhabe und dem Schutzauftrag der Bedürftigsten gerecht zu werden. Im Rahmen von individuellen Maßnahmen abseits des Breitengeschäfts von Bildungseinrichtungen möchte der KEE die Menschen befähigen, ein Leben in größtmöglicher, auch wirtschaftlicher Selbstbestimmung zu führen. Hierbei steht die Entfaltung eines jeden Einzelnen im Mittelpunkt der Arbeit des KEE. Die Angebote sind zudem jederzeit auf Nachhaltigkeit statt kurzfristiger Erfolge ausgerichtet. Eine Verzahnung der unterschiedlichen Gesetzlichkeiten ist hierbei auf Dauer unerlässlich und wird bereits durch die Zusammenarbeit mit den unterschiedlichen Partnern realisiert (verschiedenen lokalen Arbeitsmarktakteuren, Ämtern, Krankenkassen und Verbänden). Ein partnerschaftlicher Umgang mit den Betroffenen, deren Angehörigen sowie Betreuern und weiteren Akteuren sind zwingend einzuhaltende Arbeitsmaximen des KEE. Für die Umsetzung dieser Grundprinzipien hält der KEE ein differenziertes Angebotsspektrum vor, welches entsprechend der individuellen Bedarfe sowie persönlichen Entwicklungspotenziale für verschiedene Lebens- und Unterstützungsanforderungen verwendet werden kann. © KEE Seite 3 Jeder Betriebsteil des KEE arbeitet teamorientiert und hat einen Leiter bzw. Koordinator, der die Verbindung zur Betriebsleitung hält. Das Personal des KEE ist den Anforderungen der verschiedenen Sparten entsprechend unterschiedlich qualifiziert. Mit dem vorhandenen breiten Spektrum an Qualifikationen ist der KEE insgesamt schnell in der Lage, auf besondere Vorkommnisse flexibel und effizient zu reagieren. Im KEE können Menschen unterschiedlichen Alters gleichermaßen betreut werden. Die Hilfen lehnen sich an den Sozialgesetzbüchern nach dem SGB V, SGB VIII, SGB XII und hauptsächlich den Bereichen des SGB II und SGB III an. Der KEE hat sich für die Stadt Leipzig seit 1999 als ein erfolgreiches Instrument erwiesen. Der KEE hat einen hervorragenden Erfahrungsschatz hinsichtlich der Koordinierung und Durchführung von beschäftigungspolitischen Maßnahmen und Projekten. Der Fokus für die nächsten Jahre liegt auf der Schaffung neuer Strukturen und Prozesse, um sich auch künftig an den bestehenden arbeitsmarktpolitischen Herausforderungen zu orientieren. 2. Selbstverständnis des KEE Der KEE baut auf über 20 Jahre Erfahrung in der Arbeit mit Menschen mit multiplen Problemlagen auf. Die Erfahrungen des KEE haben gezeigt, dass die gesellschaftlichen Entwicklungen unmittelbare Auswirkungen auf die Arbeitsmarktsituation der Betroffenen haben. Für den KEE ergibt sich hieraus der Auftrag, neue Angebote zu entwickeln, um mit geeignetem Fachpersonal Unterstützung und Hilfe für benachteiligte Jugendliche, junge Erwachsene und Erwachsene zu leisten und hierzu optimierte Rahmenbedingungen für den Einzelnen zu schaffen. Der KEE ist ein Anbieter vollumfänglicher Leistungen der Arbeitsmarkintegration und sozialer Unterstützungsangebote in der Stadt Leipzig (SGB II, III, V, VIII, XII). Die Einrichtungen und Angebote sind in einem Eigenbetrieb zusammengefasst und zu 100 % in kommunaler Trägerschaft. Das Angebotsspektrum des KEE umfasst sowohl Leistungen für (junge) Erwachsene ohne ausreichende Berufserfahrung als auch für Erwachsene mit gesundheitlichen und sozialen Dispositionen, die wieder an den ersten Arbeitsmarkt herangeführt werden wollen. Die Angebote für diese Menschen beginnen bereits im sogenannten Fördermodell des KEE, welches einen arbeitsmarktintegrativen Zugang für alle Leipziger Bürgerinnen und Bürger auf freiwilliger Basis sicherstellt. Kostenträger für all diese Maßnahmen sind überwiegend das Jobcenter, das Land, der Bund sowie die Stadt Leipzig. Der KEE ist zudem Dienstleister für die Beantragung, Durchführung und Abrechnung aller beschäftigungspolitischen Maßnahmen in der Stadt Leipzig. Mit der Überarbeitung und Evaluierung der Eigentümerziele sowie der Satzung im Haushaltsjahr 2014 hat der Stadtrat den KEE beauftragt die Schnittstellen an den angrenzenden Gesetzesbüchern nach dem SGB VIII, IX © KEE Seite 4 und XII zu schließen und entsprechend neue Angebote für die Stadt Leipzig für eine verbesserte Arbeitsmarktintegration zu entwickeln. Der KEE ist seit dem 01.07.2016 anerkannte Schuldnerberatungsstelle der Stadt Leipzig. Weiter Angebote unter dem Arbeitstitel „RüBeRechtskreisübergreifende Beratungseinrichtung“ befinden sich in der Erarbeitung. Zur Qualitätssicherung erfahren die Sparten im KEE eine Begleitung in ihrer Arbeit im Rahmen von Anleitungs-, Beratungs- und Controllingprozessen. Um die Effizienz und Effektivität der Leistungsinhalte und die Erreichung der jeweils vereinbarten Ziele zu gewährleisten erfolgen durch die oberen Führungskräfte Unterstützungsangebote. Orientierung bilden hierbei die Standards der Qualitätsentwicklung, unter anderem nach der DIN 9001:15. Hierbei wird jedoch zwischen der kontinuierlichen Entwicklungsarbeit des KEE in den einzelnen Sparten und die fallbezogene Fachberatung im Einzelfall unterschieden. Der KEE ist in der Lage qualitativ hochwertige und individuelle Einzelkonzepte für die Stadt Leipzig zu entwickeln und umzusetzen. Verbindliche Orientierung bieten hierbei auch die Führungskräfte des KEE, die dies der Belegschaft und den Kollegen in ihrer tatsächlichen Arbeitsweise zeigen. Von der Durchführung der Maßnahmen und Projekte profitieren verschiedene Institutionen und Adressaten gleichermaßen:  Stadt Leipzig  Die Stadt Leipzig hat im Rahmen der Daseinsfürsorge die gesamtstädtische Pflicht und die Verantwortung für die Menschen die hier leben, um diese durch die Integration in Arbeit in ein möglichst selbstständiges Leben unabhängig von Institutionen zu begleiten.  Durch vorbereitende Maßnahmen werden die Menschen mit all ihren Problemlagen in der Beseitigung unterstützt und in ihrer Arbeitsfähigkeit aktiviert und auf den ersten Arbeitsmarkt vorbereitet.  Durch die zusätzlichen Projekte werden kommunale Aufgaben ergänzt und das Lebensgefühl der Leipziger und die Attraktivität der Stadt Leipzig wird gestärkt.  Jobcenter Leipzig  Das Jobcenter hat den Kernauftrag die Menschen an den ersten Arbeitsmarkt heranzuführen und unter Berücksichtigung der individuellen Lebenssituation zu integrieren. Durch Maßnahmen im Bereich der öffentlich-geförderten Beschäftigung der Stadt Leipzig wird der Grundsicherungsträger maßgeblich unterstützt. Ohne Eingliederungsmittel wäre ein Rückgang der Arbeitslosigkeit wie in den vergangenen Jahren nicht in diesem Ausmaß gegeben. Dennoch bedürfen immer noch weit über 32.000 Menschen eine individuelle Begleitung. Die Zahl ist konstant hoch. © KEE Seite 5  Privatwirtschaftliche Unternehmungen  Gemäß den Angaben des Jobcenters müssen durch die hohe Arbeitsmarktdistanz die Menschen durch die multiplen Vermittlungshemmnisse zunächst stabilisiert und an den ersten Arbeitsmarkt herangeführt werden (mindestens 80 % der Kunden im Jobcenter). Trotz der hohen Anforderungen und der nicht vorrangigen Zielstellung der Integration im Bereich der beschäftigungsschaffenden Maßnahmen können ca. 11 % der Teilnehmenden im Bereich Arbeitsgelegenheiten und ca. 33 % im Bereich der Förderungen von Arbeitsverhältnissen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung integriert werden. Dies ist nur durch die umfangreiche sozialpädagogische und psychologische Betreuung im KEE möglich. Die Maßnahmen leisten damit auch einen entscheidenden Beitrag zur Fachkräftesicherung für die kleinen und mittelständischen Unternehmungen. 3. Sparten/Projekte im KEE und Prämissen der Planung 2019 Hauptaufgabe des KEE ist es, Menschen durch Maßnahmen des zweiten Arbeitsmarktes wieder an die Erwerbsintegration heranzuführen. Hierzu gehören Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung (AGH). Personen die länger als 12 Monate arbeitssuchend sind können an Maßnahmen in unterschiedlichen Feldern (Ordnung, Sauberkeit, Sozialbereich) teilnehmen, um wieder an Tagesstruktur herangeführt zu werden und damit die Hemmnisse während der zusätzlichen und öffentlichen, geförderten Beschäftigung erkannt und behoben werden. Durch die 9. Änderung des Sozialgesetzbuches II wird der KEE wieder für alle Maßnahmen sozialpädagogische Betreuungsleistungen beim Jobcenter beantragen. Zudem werden wie im Vorjahr dem Jobcenter auch Maßnahmen benannt, die für asylberechtigte Personen geeignet sind. Ein weiterer Arbeitsbereich umfasst die Förderung von Arbeitsverhältnissen. Nach § 16e SGB II (ALT) geförderte Arbeitsverhältnisse sind sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse ohne dass Beiträge zur Arbeitslosenversicherung geleistet werden. Die Förderung besteht in einem Zuschuss zum Arbeitsentgelt durch den Grundsicherungsträger, hier das Jobcenter. Die Höhe beträgt bis zu 75 Prozent des Arbeitsentgelts. Die prozentuale Höhe richtet sich nach der Leistungsfähigkeit des erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. Die geförderten Tätigkeiten müssen nicht die Kriterien Zusätzlichkeit, öffentliches Interesse und Wettbewerbsneutralität erfüllen. Maßgeblich für die Förderung von Arbeitsverhältnissen nach § 16e SGB II sind die mangelnden Chancen des Arbeitssuchenden auf eine Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt ohne diese besondere Form der Förderung. Ziel ist es, für langzeitarbeitslose, arbeitsmarktferne Personen mit mindestens zwei weiteren Vermittlungshemmnissen Arbeitsverhältnisse © KEE Seite 6 zu fördern, um eine Heranführung an den allgemeinen Arbeitsmarkt zu gewährleisten. Die Förderung soll eine mittelfristige Arbeitsmarkt-Perspektive schaffen. Durch die zehnte Änderung des SGB II werden nach einer Übergangszeit die FAV durch das Instrument Eingliederung von Langzeitarbeitslosen (EvL) ersetzt. Der derzeit vorliegende Regierungsentwurf1 vom 18.07.2018 für ein „Gesetz zur Schaffung neuer Teilhabechancen für Langzeitarbeitslose auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt (10. SGB II-ÄndG – Teilhabechancen-gesetz)“ beschreibt zwei neue Regelinstrumente und adressiert im Wesentlichen zwei Zielgruppen. Für welche Menschen die Instrumente geeignet sind, hängt vom Einzelfall, den individuellen Gegebenheiten und der persönlichen Lebenssituation ab. Grundsätzlich ist bei der Einrichtung der Arbeitsplätze das Setzen zielgruppenspezifischer Schwerpunkte möglich. So könnten beispielsweise Bedarfsgemeinschaften mit Kindern oder auch Menschen mit Behinderung in besonderem Maße von den entstehenden Arbeitsplätzen partizipieren. Besondere Berücksichtigung werden die Ergebnisse des Landesprogramms Tandem finden. Eingliederung von Langzeitarbeitslosen - § 16 e SGB II (NEU) Mit diesem Instrument werden die bisher bekannten FAV weiterentwickelt und ersetzt. Die Förderung erfolgt nach folgenden Prämissen (Auszug):  Teilnehmervoraussetzungen: erwerbsfähige leistungsberechtigte Personen, die mindestens zwei Jahre arbeitslos sind  Begründung eines nicht nur geringfügigen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses von mindestens zwei Jahren (mit anschließend ungeförderter Nachbeschäftigungszeit von 6 Monaten)  keine Prüfung von Vermittlungshemmnissen oder Minderleistung  Förderung der Arbeitslosigkeitsversicherung Die Höhe der Förderung unterscheidet sich zur bisherigen Förderung:  im ersten Jahr: 75 Prozent pauschal des zu berücksichtigenden Arbeitsentgelts  im zweiten Jahr 50 Prozent mit einer 6monatigen Nachbeschäftigungszeit  Angebot eines verpflichtenden flankierenden beschäftigungsbegleitenden Coachings von 6 Monaten mit Beginn der Beschäftigung. Teilhabe am Arbeitsmarkt - § 16 i SGB II (NEU) Mit diesem Instrument erfolgt die Weiterentwicklung des Bundesprogramms „Soziale Teilhabe“ zum Regelinstrument im SGB II. Neben der Eröffnung von Teilhabechancen bleibt der 1 Alle getroffenen Aussagen, bspw. zu Zugangskriterien, Fördermitteln oder Laufzeiten, etc. beruhen daher auf dem vorliegenden Gesetzesentwurf vom 18.07.2018. © KEE Seite 7 Übergang aus der geförderten Beschäftigung in eine ungeförderte Beschäftigung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt mittel- und langfristiges Ziel. Die Förderung erfolgt nach folgenden Prämissen (Auszug):  Teilnehmervoraussetzungen: erwerbsfähige leistungsberechtigten Personen, die innerhalb von acht Jahren seit mindestens sieben Jahren Leistungen nach dem SGB II beziehen und in dieser Zeit nicht oder nur kurz erwerbstätig waren  die Teilnehmenden werden durch das Jobcenter zugewiesen  das Kriterium der Zusätzlichkeit entfällt  keine Förderung der Arbeitslosenversicherung Die Höhe und Dauer der Förderung beträgt:  bis zu fünf Jahre  in den ersten beiden Jahren: 100 Prozent des gesetzlichen Mindestlohns  im dritten Jahr: 90 Prozent  im vierten Jahr: 80 Prozent  im fünften Jahr: 70 Prozent  Angebote von Coaching, Weiterbildung, betriebliche Praktika neben der Beschäftigung. Nach dem aktuell vorliegenden Gesetzesentwurf gelten Beschäftigungsverhältnisse, die von der Arbeitslosenversicherung befreit waren bzw. sind, in Bezug auf die Unterbrechung der Arbeitslosigkeit als nicht förderschädlich. Darüber hinaus sieht der Entwurf zu § 16 i Abs. 10 SGB II vor, dass Teilnehmende aus dem Bundesprogramm „Soziale Teilhabe“ oder aus geförderten Arbeitsverhältnissen (FAV gem. § 16 e SGB II) an dem neuen Instrument teilhaben können. Allerdings werden die Teilnahmezeiten aus den beiden vorgenannten Maßnahmen auf das neue Instrument bei der Ermittlung der Förderdauer und der Förderhöhe berücksichtigt und angerechnet. Teilnehmende, die bspw. zum 01.01.2019 bereits drei Jahre im Programm „Soziale Teilhabe“ beschäftigt waren, können dann nur noch weitere zwei Jahre im Rahmen des § 16 i SGB II weiterbeschäftigt werden. Zudem erhält der Arbeitgeber nur 80 Prozent Lohnkostenförderung im ersten Jahr und 70 Prozent im zweiten Jahr. Der KEE plant die Tätigkeiten der Sozialen Teilhabe weitestgehend fortzusetzen (150 Stellen). Trotz eines vereinfachten Zugangs von Asylsuchenden und Asylberechtigten in die Vermittlung des Jobcenters gibt es eine Vielzahl von Personen, die keine Erwerbsarbeit auf dem ersten Arbeitsmarkt aufnehmen (u. a. auch durch gesetzliches Ausschlusskriterium bis frühestens © KEE Seite 8 drei Monate seit Aufenthalt). Durch die Integration von Zufluchtsuchenden in die Regelinstrumente des KEE kann das Potenzial an Ausbildung und Erfahrung der Asylberechtigten in Leipzig zum Einsatz gebracht und zunächst durch die fehlenden Nachweise erprobt werden. Die Geflüchteten erhalten die Möglichkeit einer Tätigkeit nachzugehen. Hierbei handelt es sich um ein Angebot der ersten (gesellschaftlichen) Integration. Alle Angebote werden mit zusätzliche Betreuungsangeboten durch ein multiprofessionelles Team an Integrationsberatern flankiert. Hierzu wurde im Jahr 2018 eine neue Sparte im Bereich des KEE dauerhaft etabliert, evaluiert und fortentwickelt. Allen teilnehmenden Erwerbslosen sowie allen Leipzigern stehen die Angebote der „Rechtskreisübergreifenden Beratungseinrichtung (RüBe)“ zur Verfügung. Hierunter zählen sowohl psychologische, gesundheitsintegrative, sozialpädagogische, therapeutische als auch arbeitsmarktorientierte Angebote nach dem SGB II, SGB III, SGB V, SGB VIII und SGB XII. Hierzu hat der KEE sein KnowHow seit 2012 kontinuierlich ausgebaut und hat hervorragend ausgebildete Kolleginnen und Kollegen aus den unterschiedlichsten Professionen gewinnen können. Schwerpunkt bildet hierbei u. a. auch die wissenschaftlich evaluierte testbasierte Eignungs- und Leistungsdiagnostik. Neben den unterschiedlichen Methoden finden derzeit ca. 45 Testverfahren Anwendung. Zudem führt der KEE das rechtskreisübergreifende Projekt Tandem mit einer Laufzeit von drei Jahren weiterhin erfolgreich fort. Hierzu hat der KEE Mittel beim Land eingeworben. 4. Erläuterungen zum vorliegenden Wirtschaftsplan 4.1. Aufbau der Daten Der vorliegende Wirtschaftsplan wurde auf der Grundlage der prognostizierten Projekte des Bundes sowie der zum Zeitpunkt erstellten Absprachen mit den Fördermittelgebern (Stadt Leipzig, Jobcenter) getroffen. Vorhandene Beschlüsse der Stadt Leipzig wurden bereits berücksichtigt. Berücksichtigt wurden bei der Planung der Personalkosten die vom KEE ermittelten tatsächlichen Durchschnittswerte (Ist-Kosten). Dabei basiert die Berechnung der durchschnittlichen Personalkosten für eine volle Stelle im Jahr 2019 auf den im Juli 2018 erzielten Durchschnittswerten der festen monatlichen Zahlungen (einschließlich Zulagen, Pauschalen, vermögenswirksamer Leistungen des Arbeitgebers) und der variablen jährlichen Zahlung (Leistungsentgelt usw.). Die voraussichtlichen Tariferhöhungen des Tarifabschlusses im Jahr 2018 sind eingearbeitet. Enthalten sind auch die Jahressonderzahlung in der maßgeblichen Höhe sowie die durchschnittlichen Stufensteigerungen. Ebenso ist das Leistungsentgelt nach § 18 TVöD für das Jahr 2018 mit 2,00 % enthalten. Für die Arbeitgeberanteile in der Sozialversicherung wur- © KEE Seite 9 den 24,375 % berücksichtigt (inklusive ZVK). Die Belastung für den Arbeitgeber durch die Zusatzversorgung wurde mit 3,56 % in den Durchschnitten berücksichtigt. Im Vergleich zum Vorjahr ist der Stellenplan insgesamt durch die Projekte fast gleich hoch. Die Beibehaltung des Stellenplanes berücksichtigt die Projekterweiterungen und die Tätigkeiten aufbauend auf den Eigentümerzielen innerhalb des KEE. Zudem sind Aufwendungen für Weiterbildungen der Mitarbeiter bereits integriert. Diese sind erforderlich, um den steigenden Bedarfen gerecht zu werden. Zudem wird ein Ziel des strategischen Unternehmenskonzeptes damit erfüllt. Die vorliegenden Planungsgrößen bauen auf einer dezentralen Planung der einzelnen Sparten auf. Somit ist ein ständiges Budgetcontrolling nach Kostenart spartenbezogen möglich. Im Vergleich zu den anderen Wirtschaftsjahren gibt es eine Neuerung in den Sparten. Der KEE hat die spartenbezogene Rechnung noch weiter durch eine verursachungsgerechte Zuordnung von Erträgen und Aufwendungen zugeordnet (Bsp. Verwaltungskostenpauschale unabhängig von Maßnahmen in den Overhead, nunmehr auch im Bereich FAV). 4.2. Risiken in der Planung und Umgang der Betriebsleitung Auf Basis der Erfahrungen der Betriebsleitung der vergangenen Jahre wurde eine Risikoeinschätzung der angenommenen Personalzahlen sowie der Erträge und Aufwendungen vorgenommen. Wesentliche Risiken und Gegensteuerungsoptionen lassen sich erkennen. ▪ Der KEE weist bereits in der Planung 2019 darauf hin, dass unterjährige Anpassungen nicht auszuschließen sind, da die Wirtschaftsplanung des KEE weit vor der Zuweisung des Eingliederungshaushaltes des Jobcenters erfolgt. Das Jobcenter erhält Mittelzuweisungen durch das BMAS in der Regel erst im ersten Quartal des laufenden Geschäftsjahres. Die Jobcenter dürfen 20 % des Eingliederungshaushaltes für die Förderung von Arbeitsverhältnissen und die Freie Förderung aufbringen (§ 46 Abs. 2 SGB II). Rechtsverordnungen können ergänzende Bestimmungen vornehmen. In Leipzig zählen zu den 20 % der Eingliederungsmittel auch Maßnahmen des zweiten Arbeitsmarktes (AGH-MAE). Die Eingliederungsmittel des Jobcenters haben in den vergangenen Jahren kontinuierlich abgenommen, so dass in der Vorausschau erwartet werden kann, dass die Mittel für den zweiten Arbeitsmarkt in der Gesamtschau rückläufig sind. Die Teilnehmerplätze werden durch das Referat für Beschäftigungspolitik in den Organisationseinheiten eruiert und anschließend im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens durch den KEE eingereicht und bei positiver Bestätigung geplant. Die Teilnehmerzahlen sind im Vergleich zu 2018 fast identisch, da durch das 9. Änderungsgesetz SGB II Teilnehmende nun länger als 24 Monate innerhalb von fünf Jahren in AGH sein dürfen und davon ausgegangen wird, dass durch die steigenden Zahlen an Asylberechtigten sich das Teilnehmerpotenzial insgesamt erhöhen müsste. Zudem wurde die sozialpädagogische Betreuung integriert. Nach § 16d Abs. 8 kann wieder eine sozialpädagogische Finanzierung für 25 % der regelmäßigen Arbeitszeit © KEE Seite 10 erfolgen (siehe Sparte Integrationsfachteam). Der KEE wird dies durch den Betreuungsbedarf für alle Maßnahmen beantragen. ▪ Das Integrationsteam wird sich wie in jedem Jahr an Ausschreibungen des Regionalen Einkaufszentrums im Bereich der Aktivierungs- und Vermittlungsmaßnahmen nach § 45 SGB III beteiligen. Durch die Tarifbindung und bereits erfahrene Träger in der Bieterlandschaft ist davon auszugehen, dass lediglich eine Maßnahme analog der Vergangenheit positiv bewilligt wird. Ausführungen und Erläuterungen zu inhaltlichen Aspekten der Aktivierungs- und Vermittlungsmaßnahmen nach § 45 SGB III sowie den darin enthaltenen sozialen Angeboten werden in der Wirtschaftsplanung durch den Eigenbetriebsleiter wie in den Vorjahren nicht vorgenommen, da diese durch die Ausschreibungspflicht des Jobcenters Leipzig nicht planbar sind. ▪ Die Bewilligung der 150 Stellen im Bereich der Sozialen Teilhabe für Alle wird fortgeführt, auch wenn zum Zeitpunkt der Planerstellung noch kein Haushaltsbeschluss vorliegt. Zur zusätzlichen Liquiditätssicherung durch verzögerte Zahlungen des Jobcenters wird der KEE die städtischen Mittel in 2019 gleich zu Anfang des Jahres abfordern. Die Mehraufwendungen der Tarifsteigerungen kann der KEE für die Festangestellten zumindest im Jahr 2019 aus dem bestehenden Kerngeschäft und durch eine Mittelweiterleitung des ordentlichen Ergebnisses aus 2017 decken. Der KEE beabsichtigt im Jahr 2019 im Rahmen der Feststellung des Jahresabschlusses 2017 eine Mittelweiterleitung an die Stadt mit dem Ziel diese zweckgebunden dem KEE für Sach- und Personalaufwendungen eckwerterhöhend zur Verfügung zu stellen, so dass sich der Zuweisung für die Stadt Leipzig nicht erhöht. Hieraus werden unterlassene Instandsetzungen, der Ausbau der IT-Infrastruktur sowie Übergangsphasen in der Personalbesetzung bei Altersabgängen etc. finanziert. Das Vorgehen ist mit der Stadt Leipzig abgestimmt und steht unter dem Zustimmungsvorbehalt bis zur Beschlussfassung des Jahresabschlusses voraussichtlich im 4. Quartal 2018. Eine Fixkostenreduzierung ist nur durch langfristige Kostensenkungen im Overheadbereich, ohne dass Qualitätsreduzierungen die Folge sind, möglich. Bei den eingeworbenen Mitteln, insbesondere bei Trägerpauschalen im Bereich des zweiten Arbeitsmarktes, wird es eine Anpassung in Höhe der tariflichen Steigerung der Personal und Sachkosten geben (ca. 2,5 %). Zudem werden die sonstigen betrieblichen Aufwendungen im Overhead gesenkt, in dem einmalige Investitionen dauerhaft bestimmte wiederkehrende Sachkosten mindern (durch IT). Weiter geht der KEE davon aus, dass eine Erhöhung der Investitionen zu einer Steigerung der Produktqualität führt, in dem eine betriebliche Preissetzung erfolgt (Umlage auf akquirierte Maßnahmen und Projekte). © KEE Seite 11 Zusammenfassend bleibt festzustellen, dass die eingesetzten Mittel im KEE einen hohen beschäftigungspolitischen Beitrag für die Stadt Leipzig leisten und sich die eingesetzten Mittel für die Stadt Leipzig rentieren. Zum heutigen Zeitpunkt sind keine zusätzlichen Mehraufwendungen für die Stadt Leipzig für den Verwaltungsbereich erkennbar. In der Vergangenheit waren diese Herausforderungen dem Geschäftsmodell des KEE jedoch inhärent und konnten mit einem sehr guten positiven Ergebnis bewältigt werden. Diese Schwankungen gehen auf das Fördergeschäft und bundesgesetzliche Neuerungen zurück (Programminhalte). Auch für das Jahr 2018 und darüber hinaus geht der KEE davon aus, dass diese Herausforderungen gemeistert werden und der KEE auch weiterhin proaktiv neue Projektinhalte entwickelt, um in der Mittelfristperspektive einen Mehrwert für die Stadt Leipzig zu generieren. 4.3. Erläuterungen zum Erfolgsplan 4.3.1. Umsatzerlöse Nachfolgend werden die Umsatzerlöse anhand der einzelnen Sparten erläutert. Im Vergleich zum Wirtschaftsjahr 2018 mindern sich die Umsatzerlöse auf etwa 6.170 T.€. Umsatzerlöse 6.170 Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung Finanzierung Jobcenter - AGH-MAE AGH-MAE Verwaltungskosten 1.651 157 Förderung von Arbeitsverhältnisse Lohnkostenzschuss Jobcenter - FAV Jobcenter FAV - Coaching FAV (Integrationsfachteam) 1.339 53 Sonstiges (Abteilung RüBe) Jobcenter Integrationsberater 273 Bundesprojekt Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt Finanzierung Jobcenter - soziale Teilhabe 2.438 Tandem SAB Lohn- und Sachkosten © KEE 259 Seite 12 Sparte AGH-MAE ▪ In der Sparte AGH Mehraufwandsentschädigung finden sich die Umsätze des Jobcenters. Für jede Maßnahme werden sogenannte Trägerpauschalen ermittelt, die alle mit der Maßnahme entstehenden Kosten zuzüglich der Aufwandsentschädigung berücksichtigen. Auf Basis der Planung nimmt der KEE an, dass 1.651 T€ über das Jobcenter für die AGH-MAE finanziert werden. Zusätzlich erhält der KEE als einen Teil der Trägerpauschale Verwaltungskosten in Höhe von 157 T€, die jedoch spartengerecht seit Mitte 2017 in den Overhead gebucht werden. Bezüglich der Beschäftigten in AGH-MAE basiert die Planung für 2018 auf einem Angebot von Arbeitsgelegenheiten für 597 Personen inklusive Überhänge aus 2018). Die Erhöhung im Vergleich zum Vorjahr geht auch auf eine beabsichtigte längere Laufzeit bei einigen Maßnahmen auf 9 Monate zurück und auf die Bereitstellung zusätzlicher Plätze für Asylberechtigte (vgl. Personalplan). Im Vergleich zu den Vorjahren hat der KEE die Umsatzerlöse anhand der tatsächlichen Eintrittsplanung des Jahres 2017 berechnet und zusätzlich einen Risikoabschlag bei den Umsätzen in Höhe von 20 % vorgenommen, um die Plan-Ist-Abweichungen noch weiter zu mindern. Im Verlauf des Jahres sind bedingt durch das Auslaufen oder den verzögerten Beginn von Maßnahmen Abweichungen nicht auszuschließen, so dass sich der Durchschnitt möglicherweise nicht über das gesamte Jahr realisieren lassen wird. ▪ Bei der Trägerpauschale wurde von einer Finanzierung je Teilnehmer und je Monat von den durchschnittlichen Werten für 2018 zuzüglich einer Steigerung von 2,5 % ausgegangen. Sie dient im Umfang von bis zu € 130 je Teilnehmer und Monat der Finanzierung anfallender Betriebs- bzw. Sachkosten. Die Finanzierung von Investitionen und Betriebsbzw. Sachkosten aus diesen Mitteln ist in Zukunft nur im Rahmen von Einzelnachweisen möglich. Die Planung berücksichtigt die befristete Beschäftigung von Koordinatoren Sparte Förderung von Arbeitsverhältnissen (FAV) und Eingliederung Langzeitarbeitslosen (NEU) ▪ Die Planung berücksichtigt Förderungen von Arbeitsverhältnissen (FAV) für 75 Arbeitnehmer. Diese Zuschüsse werden vorrangig vom Jobcenter übernommen und entsprechen ca. 65 % des gesamten Personalaufwandes (1.339 T€). Die Arbeitnehmer sollen 32 Stunden je Woche über das gesamte Jahr beschäftigt werden. Zudem ist bei den Erträgen die neu angelaufene FAV Betreuung berücksichtigt. Jeder Teilnehmer kann eine integrationsbegleitende Betreuung erhalten. Hier kalkuliert der KEE auf Basis der Erfahrungen des Jahres 2018 mit mindestens 53 T€. Hier ist bereits ein Risikoabschlag in Höhe von ca. 20 % vorgenommen, da eine Bewilligung immer eine Einzelfallentscheidung ist. Die Erträge finden sich in der Sparte „Rechtskreisübergreifende Beratungseinrichtung“. Der Vollständigkeit halber sind diese jedoch an dieser Stelle mit aufgeführt. © KEE Seite 13 Sparte Sonstiges (Rechtskreisübergreifende Beratungseinrichtung) Hierin sind Umsatzerlöse aus dem FAV Coaching in Höhe von 53 T€, die sozialpädagogische Betreuung für die AGH des Jobcenters in Höhe von 273 T€ (5 VZÄ gemäß § 16 d Abs. 8 SGB II) und das Projekt Tandem in Höhe von 259 T€ enthalten. Regelinstrument Teilhabe am Arbeitsmarkt (NEU) Der KEE wird 2019 auch 150 Teilnehmer im Rahmen des neuen Regelinstrumentes analog dem Bundesprojekt Soziale Teilhabe in geförderten Arbeitsverhältnissen beschäftigen. Die Mitarbeiter sind maximal mit 30 Wochenstunden beschäftigt und kommen vorranging im sozialen Bereich und im Dezernat Ordnung und Sauberkeit zum Einsatz. Beispielhafte Tätigkeiten sind Tätigkeiten in den Schulbibliotheken oder im Bereich der Sporthallen. Der Bund finanziert über eine Laufzeit von fünf Jahren mit einer abschmelzenden Förderung anteilig die Personalkosten auf Mindestlohnniveau. Der KEE beabsichtigt 2.438 T€ beim Jobcenter einzuwerben. Ein nicht unwesentlicher Anteil der Ko-Finanzierung erfolgt durch die Stadt Leipzig (siehe sonstige betriebliche Erträge). 4.3.2. Sonstige betriebliche Erträge Nachfolgend sind die sonstigen betrieblichen Erträge mit den wesentlichen Erläuterungen für das Wirtschaftsjahr 2019 dargestellt. Sonstige betriebliche Erträge Zuweisung Stadt Leipzig Ergebnishaushalt (Geschäftsstelle) Auflösung Sonderposten 4.185 782 79 Förderungen von Arbeitsverhältnissen Lohnkosten Stadt Leipzig 667 Sachkosten Stadt Leipzig 21 Verwaltungskosten Stadt Leipzig 21 Regelinstrument Soziale Teilhabe Lohnkosten Stadt Leipzig 1.926 Sachkosten Stadt Leipzig 45 Integrationsberater Stadt Leipzig 155 Verwaltungskosten Stadt Leipzig 45 Koordinatoren Stadt Leipzig © KEE 137 Seite 14 Sonstige betriebliche Erträge 4.185 Sonstiges (Abteilung RüBe) Zuschuss festangestellte Sozialpädagogen 200 Zuschuss festangestellte Sozialpädagogen Asyl 105 Die Zuweisungen aus dem Ergebnishaushalt beinhalten Zuschüsse für die Festangestellten Mitarbeiter in der Geschäftsstelle (675 T€). Zudem sind hierin die Mittel für das AGH-Projekt Leipziger Ortschaftsservice für personal- und sachgebundene Aufwendungen in Höhe von 25 T€ analog der Vorjahre enthalten. Die sonstigen betrieblichen Erträge insbesondere bei den Zuweisungen aus dem Ergebnishaushalt steigern sich in Höhe von ca. 82 T€. Vorbehaltlich der Beschlussfassung des Jahresabschlusses 2017 ist es vorgesehen, dass der KEE eine Mittelweiterleitung des Jahresergebnisses an den städtischen Haushalt vornimmt. Diese 82 T€ soll der KEE zuweisungserhöhend im Jahr 2019 erhalten, um hieraus gemäß Strategischem Unternehmenskonzept ohne Zuweisungserhöhung notwendige Instandhaltungen (ca. 40 T€) sowie Personalaufwendungen für Doppelbesetzungen bei Personalstellen vorzunehmen (ca. 42 T€), wo Mitarbeiter durch Altersabgänge ausscheiden (Sicherstellung Wissenstransfer). Förderungen von Arbeitsverhältnissen Sonstige Erträge umfassen 667 T€ für die Personalkosten sowie 42 T€ für Sach- und Verwaltungskosten (insgesamt 2.048 T€). Zuschüsse für Arbeitsverhältnisse T€ 709 davon Zuweisung Lohnkosten Stadt Leipzig T€ 667 davon Zuweisung Sachkosten Stadt Leipzig T€ 42 hiervon werden 25 €/Monat/Teilnehmer für Verwaltungskosten im Overhead angesetzt Das Jobcenter übernimmt bis zu 75 % die Personalkosen. Denn Differenzbetrag muss der KEE durch Zuschüsse der Stadt Leipzig tragen Sparte Rechtskreisübergreifende Beratungseinrichtung (RüBe) In der Sparte RüBe sind zudem sonstige betriebliche Erträge für die unbefristeten Stellen für die Integrationsberater Asyl in Höhe von 105 T€ enthalten. Weiterhin sind hierin die Sozialpädagogen für das Projekt Soziale Teilhabe in Höhe von 155 T€ aufgeführt. Seit dem Jahr 2012 ist hierin der Zuschuss für die festangestellten Sozialpädagogen im Umfang von 200 T€ inbegriffen. Insbesondere beschäftigungsschaffende Maßnahmen können durch die verfestigten, © KEE Seite 15 teilweise erheblichen multiplen Problemlagen, nicht mehr ohne fachkundige Sozialpädagogen und Psychologen durchgeführt werden, um das Ziel der Arbeitsmarktannäherung nachhaltig zu erreichen. Regelinstrument Teilhabe am Arbeitsmarkt (NEU) Zur Durchführung des neuen Regelinstrumentes erfolgt analog des Vorgängerprojektes, welches zum 31.12.2018 ausläuft, eine Ko-Finanzierung, da der KEE der Tarifbindung TVöD unterliegt und der Bund lediglich auf Basis des derzeit gültigen Mindestlohns die Stellen fördert. Die vom Bundesprogramm geplante flankierende Betreuung der Teilnehmer, wie beispielsweise die Durchführung begleitender Aktivitäten, um die teilnehmenden Personen zu stabilisieren und ihre Chancen auf eine ungeförderte Beschäftigung zu verbessern, werden durch 2,5 integrationsorientierte Mitarbeiter des KEE fortgeführt. Der pro Teilnehmer geplante Betreuungsaufwand wird dabei mit 30 Stunden veranschlagt. Hierdurch entstehen Erträge und Aufwendungen in gleicher Höhe von 155 T€ in der Sparte RüBe. In der Sparte sind die Personalaufwendungen der 150 Stellen (4.502 T€) sowie die dazugehörigen Koordinatoren in Höhe von 137 T€ und die Verwaltungs- und Sachkosten (90 T€) enthalten. Das Projekt wird ab 2019 mit einer fünfjährigen Laufzeit fortgeführt 4.3.3. Aufwendungen 4.3.3.1. Personalaufwendungen Die Grundlage der Planung der Personalaufwendungen sind die voraussichtlichen Beschäftigtenzahlen von durchschnittlich 618 Mitarbeitern (389,69 VZÄ). Damit bewegt sich die Zahl der Beschäftigten etwas unterhalb der Erwartung für das Jahr 2018. Nicht berücksichtigt sind die Teilnehmenden aus der sozialpädagogischen Betreuung (712 Teilnehmende, siehe Leistungsdaten) Auf Basis dessen wurden für die Planung 2018 Personalaufwendungen von insgesamt T€ 8.994 kalkuliert. In den Aufwendungen enthalten sind Kosten für:  12 fest angestellte Mitarbeiter (ohne Integrationsfachteam) T€ 837  Soziale Teilhabe T€ 4.502  Förderung von Arbeitsverhältnissen T€ 2.006  Koordinatoren AGH T€ 807  Rechtskreisübergr. Beratungseinrichtung T€ 843 Zu den Beschäftigtenzahlen im Einzelnen verweisen wir auf die Ausführungen zum Personalplan. © KEE Seite 16 4.3.3.2. Sonstige betriebliche Aufwendungen Diese Position beinhaltet geplante Sach- und Verwaltungskosten des Eigenbetriebes in Höhe von 1.239 T€. Sonstige betriebliche Aufwendungen 1.239 Verwaltung / Geschäftsstelle (Mieten, Umlagen, Sachkosten etc.) 143 Mehraufwandsentschädigung - AGH-MAE 536 Sachkosten - AGH-MAE 321 Sachkosten - sozialpäd. Betreuung AGH 173 Sachkosten - FAV/EGZ 21 Sachkosten - soziale Teilhabe 45 Darin enthalten sind Kosten der Geschäftsstelle für die Versicherungsumlage, Beratungskosten, Aufwendungen für Rückstellungen (Prüfung Wirtschaftsprüfer etc.) sowie Kosten für Mieten und Nebenkosten. Des Weiteren sind Aufwendungen bzw. Sachkosten für die Durchführung der Maßnahmen beinhaltet (Arbeitsschutzmaterialien, Werkzeuge etc.), welche neben den Personalkosten im Zusammenhang mit den geplanten Maßnahmen stehen. Diesen Aufwendungen stehen ertragsseitig in entsprechender Höhe Umsatzerlöse bzw. sonstige betriebliche Erträge gegenüber. Die Mehraufwandsentschädigung entspricht der Finanzierung von € 1,50 je Stunde und Teilnehmer bei einer Wochenarbeitszeit von 20 Stunden je Woche bzw. 25 Stunden je Woche bei einer angenommenen Laufzeit der Maßnahmen von jeweils 6 bzw. 9 Monaten (12 Monate bei Fallmanagementmaßnahmen) und macht mit 536 T€ den größten Anteil an den sonstigen betrieblichen Aufwendungen aus. Zusätzlich ist zu berücksichtigen, dass der KEE eine monatliche Eintrittsplanung analog den tatsächlichen Eintritten 2018 vorgenommen hat. 4.3.4. Abschreibungen Diese Position gliedert sich in Abschreibungen auf Sachanlagen und geringwertige Wirtschaftsgüter. Die Refinanzierung erfolgt über die investive Zuweisung der Stadt Leipzig aus dem Finanzhaushalt. Die Abschreibungen werden mit 80 T€ zum Ansatz gebracht. 4.4. Jahresergebnis im Wirtschaftsjahr 2019 Bei der Planung wurde analog der Vorjahre von einem ausgeglichenen Jahresergebnis ausgegangen. Die entstehenden Kosten werden zu 100 % durch die Umsatzerlöse und sonstige betriebliche Erträge gedeckt, so dass analog der vergangenen Jahre keine Verluste erwartet werden. © KEE Seite 17 4.5. Planung 2020-2022 In der Planung sind die bereits bekannten Kostensteigerungen insbesondere durch Personalaufwendungen berücksichtigt. Der KEE nimmt eine Kostensteigerung analog den Tarifsteigerungen bei den Personalkosten an. Bei den einzelnen Projekten wurden, da wo bereits eine mehrjährige Planung vorliegt, die Entgeltsteigerung sowie der Stufenanstieg im Bereich des TVöD vollumfänglich berücksichtigt. Alle weiteren nicht bekannten Faktoren haben den KEE veranlasst, die Daten in der Mittelfristperspektive fortzuschreiben. In der Erwartung wird von einem leicht positiven Jahresergebnis ausgegangen. 5. Personalplanung Die Gliederung des Personalplanes erfolgte nach der angenommenen Eintrittsplanung der Teilnehmer sowie nach Vollzeitäquivalenten und Stelleninhabern. Im Vergleich zum Vorjahr wird auf Basis der Bundesprojekte eine Verstetigung angenommen (projektbezogene Befristungen). Das Personal verteilt sich auf die einzelnen Sparten wie folgt: 2019 Personalplan A. Entwicklung der Beschäftigungsverhältnisse Beschäftigte Personen zum Ende des Zeitraumes B. Durchschnittliche Anzahl Beschäftigte Personen Vollzeitäquivalente (VZÄ)/ § 21 Abs. 1 Sächs EigBVO Stellen Nachrichtlich: Beamte © KEE 2021 2022 296 296 237 237 618 389,70 618 389,70 543 330,00 543 330,00 Plan 2019 1,00 11,54 166,92 21,54 59,70 16,50 112,50 389,70 Plan 2019 2020 1,00 11,54 166,92 21,54 59,70 16,50 112,50 389,70 Plan 2020 Folgejahre 2021 1,00 11,54 166,92 21,54 0 16,50 112,50 330,00 Plan 2021 2022 1,00 11,54 166,92 21,54 0 16,50 112,50 330,00 Plan 2022 Stellen Stellen Stellen Stellen 2019 2020 2021 2022 206,41 222,78 222,78 163,08 163,08 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 C: Aufgliederung der VZÄ/VK Angaben in Vollzeitäquivalenten Betriebsleiter Verwaltung AGH-MAE + Asyl FIM Koordinatoren FAV/EGZ Integrationsberater Soziale TH Summe D: Stellenübersicht nach 2020 IST Stellen Seite 18 Nach § 21 SächsEigBVO hat der KEE 222,78 Stellen bzw. Arbeitsplätze. Durch die Teilzeitbeschäftigungen weichen die Vollzeitkräfte von den Stelleninhabern ab. Aus diesem Grund werden für die wesentlichen Bereiche die Stelleninhaber nochmals mit einer Eintrittsplanung nach Monaten dargestellt. © KEE Seite 19 Vollzeitäquivalente zum Stichtag Stichtagszahlen nach HGB VZÄ - Ø Quartalsübersicht zum Stichtag in Summe AGH-MAE FAV STA Koordinato r Köpfe Verwaltun g Köpfe RüBe Köpfe gesamt VZÄ Jan. 19 ## 81,125 59,700 112,500 13,400 16 12,538 15 16,500 18 295,763 Feb. 19 ## 81,125 59,700 112,500 13,400 16 12,538 15 16,500 18 295,763 Mrz. 19 ## 111,125 59,700 112,500 16,400 19 12,538 15 16,500 18 328,763 1. Quartal Ø in VZÄ / Köpfe Ø 91,13 Ø 59,70 Ø 112,50 Ø 14,40 Ø 17,00 Ø 12,54 Ø 15,00 Ø 16,50 Ø 18,00 Ø 306,77 Apr. 19 ## 170,625 59,700 112,500 22,400 25 12,538 15 16,500 18 394,263 Mai. 19 ## 184,500 59,700 112,500 24,400 27 12,538 15 16,500 18 410,138 Jun. 19 ## 205,000 59,700 112,500 26,400 29 12,538 15 16,500 18 432,638 Ø 186,71 Ø 59,70 Ø 112,50 Ø 24,40 Ø 27,00 Ø 12,54 Ø 15,00 Ø 16,50 Ø 18,00 Ø 412,35 Jul. 19 ## 190,500 59,700 112,500 25,775 28 12,538 15 16,500 18 417,513 Aug. 19 ## 233,000 59,700 112,500 27,775 30 12,538 15 16,500 18 462,013 Sep. 19 ## 233,000 59,700 112,500 27,775 30 12,538 15 16,500 18 462,013 Ø 218,83 Ø 59,70 Ø 112,50 Ø 27,11 Ø 29,33 Ø 12,54 Ø 15,00 Ø 16,50 Ø 18,00 Ø 447,18 Okt. 19 ## 227,500 59,700 112,500 25,900 28 12,538 15 16,500 18 454,638 Nov. 19 ## 207,500 59,700 112,500 23,900 26 12,538 15 16,500 18 432,638 2. Quartal Ø in VZÄ / Köpfe 3. Quartal Ø in VZÄ / Köpfe Dez. 19 ## 4. Quartal Ø in VZÄ / Köpfe © KEE 78,000 59,700 112,500 10,900 13 12,538 15 16,500 18 290,138 Ø 171,00 Ø 59,70 Ø 112,50 Ø 20,23 Ø 22,33 Ø 12,54 Ø 15,00 Ø 16,50 Ø 18,00 Ø 392,47 AGH-MAE FAV STA Ø 1. Quartal Ø 91,13 Ø 59,70 Ø 59,70 Ø 112,50 Ø 112,50 Ø 1. - 3. Quartal Ø 165,56 Ø 59,70 Ø 112,50 Ø 1. - 4. Quartal Ø 166,92 Ø 59,70 Köpfe Ø 1. Quartal Ø 1. - 2. Quartal Ø 138,92 Koordinato r Ø 112,50 Ø 14,40 Ø 17,00 Verwaltun g Köpfe Ø 1. Quartal Ø 12,54 Ø 15,00 IFT Köpfe Ø 1. Quartal Ø 16,50 Ø 18,00 gesamt VZÄ Ø 1. Quartal Ø 306,76 Ø 1. - 2. Quartal Ø 1. - 2. Quartal Ø 1. - 2. Quartal Ø 1. - 2. Quartal Ø 19,40 Ø 12,54 Ø 16,50 Ø 359,55 Ø 22,00 Ø 15,00 Ø 18,00 Ø 1. - 3. Quartal Ø 1. - 3. Quartal Ø 1. - 3. Quartal Ø 1. - 3. Quartal Ø 21,97 Ø 12,54 Ø 16,50 Ø 388,76 Ø 24,44 Ø 15,00 Ø 18,00 Ø 1. - 4. Quartal Ø 1. - 4. Quartal Ø 1. - 4. Quartal Ø 1. - 4. Quartal Ø 21,54 Ø 12,54 Ø 16,50 Ø 389,69 Ø 23,92 Ø 15,00 Ø 18,00 Seite 20 Teilnehmer Durchlaufzahlen Stadt KEE Stadt KEE Sonderprojekt Ø Quartalsübersicht in Summe gesamt gesamt AGH-MAE AGH-MAE FAV FAV STA AGH-MAE FAV Jan. 19 ## 52 90 57 18 150 142 75 367 Feb. 19 ## 52 90 57 18 150 142 75 367 Mrz. 19 ## 72 130 57 18 150 202 75 427 Ø 59 TN Ø 103 TN Ø 57 TN Ø 18 TN Ø 150 TN Ø 162 TN Ø 75 TN Ø 387 TN Apr. 19 ## 171 150 57 18 150 321 75 546 Mai. 19 ## 249 150 57 18 150 399 75 624 Jun. 19 ## 290 110 57 18 150 400 75 625 Ø 237 TN Ø 137 TN Ø 57 TN Ø 18 TN Ø 150 TN Ø 373 TN Ø 75 TN Ø 598 TN Jul. 19 ## 301 155 57 18 150 456 75 681 Aug. 19 ## 304 162 57 18 150 466 75 691 Sep. 19 ## 304 162 57 18 150 466 75 691 Ø 303 TN Ø 160 TN Ø 57 TN Ø 18 TN Ø 150 TN Ø 463 TN Ø 75 TN Ø 688 TN Okt. 19 ## 293 162 57 18 150 455 75 680 Nov. 19 ## 293 162 57 18 150 455 75 680 Dez. 19 ## 54 102 57 18 150 156 75 381 Ø 213 TN Ø 142 TN Ø 57 TN Ø 18 TN Ø 150 TN Ø 355 TN Ø 75 TN Ø 580 TN 1. Quartal Ø 2. Quartal Ø 3. Quartal Ø 4. Quartal Ø © KEE gesamt gesamt Sonderprojekt AGH-MAE FAV STA gesamt KEE gesamt KEE Ø 1. Quartal Ø 1. Quartal Ø 1. Quartal Ø 1. Quartal Ø 162 TN Ø 75 TN Ø 150 TN Ø 387 TN Ø 1. - 2. Quartal Ø 1. - 2. Quartal Ø 1. - 2. Quartal Ø 1. - 2. Quartal Ø 268 TN Ø 75 TN Ø 150 TN Ø 493 TN Ø 1. - 3. Quartal Ø 1. - 3. Quartal Ø 1. - 3. Quartal Ø 1. - 3. Quartal Ø 333 TN Ø 75 TN Ø 150 TN Ø 558 TN Ø 1. - 4. Quartal Ø 1. - 4. Quartal Ø 1. - 4. Quartal Ø 1. - 4. Quartal Ø 338 TN Ø 75 TN Ø 150 TN Ø 563 TN Seite 21 6. Erläuterungen zum Investitionsplan Die Planung 2019 geht davon aus, dass Mittel der Stadt aus dem Finanzhaushalt für Investitionen in Höhe von 70 T€ zur Verfügung stehen. In gleicher Höhe ist die Anschaffung von diverser Betriebs- und Geschäftsausstattung geplant. Diese Mittel sind vor allem auch vor dem Hintergrund der weiterhin großen Anzahl an Beschäftigten notwendig. 7. Erläuterungen zum Liquiditäts- und Finanzplan Die Finanz- und Liquiditätsplanung wurde aus der Gewinn- und Verlustrechnung entwickelt. Die Geldein- und -auszahlungen im laufenden Geschäft entsprechenden zahlungswirksamen Erträgen und Aufwendungen. Die Liquiditätslage des Eigenbetriebes ist stark von der rechtzeitigen Überweisung der entsprechenden Zuwendungen vom Jobcenter und der Stadt abhängig. Auf Grund der hohen Anzahl an Beschäftigten sind pro Monat durchschnittlich 750 T€ an Personalkosten zu überweisen. Wird unterstellt, dass die Zahlungen aller Fördermittelgeber von Zuweisungen/Zuwendungen insgesamt jeweils fristgerecht bzw. rechtzeitig genug erfolgen, kann von einer gesicherten Liquidität ausgegangen werden. Die Liquiditätsreichweite ist auch im Jahr 2019 positiv (vgl. Liquiditätsplan). Die Planung sieht auf Basis dessen auch unterjährig immer eine gesicherte Liquidität vor. Der KEE beteiligt sich als Eigenbetrieb weiterhin an dem von der Stadt Leipzig eingerichteten „Cash Management“. Um die Liquidität durchgängig zu gewährleisten, steht dem KEE ein Kassenkredit in Höhe von 500 T€ zur Sicherung der Liquidität zur Verfügung. Liquiditätsengpässe sind wie in den Vorjahren nicht zu erkennen. Die Planung 2019 sieht wie im Vorjahr vor, die Zuweisung aus dem Ergebnishaushalt der Stadt zur Finanzierung des laufenden Geschäftes zum Zwecke der Liquiditätssicherung bereits sofort in voller Höhe zu Beginn des Jahres abzurufen. 8. Plan haushaltsrelevante Positionen und Finanzbeziehung zur Stadt Leipzig Analog der vergangenen Jahre wird der KEE durch Zuweisungen der Stadt Leipzig kofinanziert. Nachfolgend sind die einzelnen Bereiche und Sparten sowie die dazugehörigen Änderungen einzeln aufgelistet. Insgesamt plant der KEE städtische Zuweisung in Höhe von 4.176 T€. © KEE Seite 22 Geschäftsstelle und Festangestellte Der KEE plant den Zuschuss aus dem Wirtschaftsplan des Jahres 2019 analog fortzuschreiben. Zur Finanzierung der 19 Mitarbeiter im Bereich Finanz- und Lohnbuchhaltung, des Integrationsfachteams sowie der zusätzlichen Projektkoordinatoren zur Durchführung der beschäftigungspolitischen Maßnahmen, die Konzepterstellung sowie dem Einwerben von Mitteln für weitere Maßnahmen, die dem Stadtgebiet Leipzig zu Gute kommen, erhält der KEE einen Zuschuss in Höhe von 875 T€ (zuzüglich LOS 25 T€). Der KEE beabsichtigt eine Mittelweiterleitung aus dem Jahresergebnis 2017 an die Stadt, damit dem KEE diese Mittel zweckgebunden zuschusserhöhend in gleicher Höhe zur Verfügung gestellt werden können (82 T€). Zuzüglich kommen weitere 105 T€ für die Integrationsberater Asyl hinzu, deren unbefristete Einrichtung im Jahr 2015 via Ratsbeschluss beschlossen wurde. Projekt Teilhabe und FAV (alt) Die zur städtischen Kofinanzierung der Lohnkosten für die genannten Stellen erforderlichen Mittel sowie die Mittel zur Finanzierung der Sachkosten, der begleitenden Coachingangebote sowie der erforderlichen Anleiterstrukturen sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen. Kostenpositionen 150 Stellen „Teilhabe“ + 75 Stellen FAV (alt bis 2020) 1. Jahr / 2019 2. Jahr / 2020 3. Jahr / 2021 +2 % Tarifst. 4. Jahr / 2022 +2 % Tarifst. 5. Jahr / 2023 +1 % Tarifst. Summe Personalkosten Kom1.926.471 € 2.351.000 € 2.293.080 € 2.822.638 € 3.216.512 € 12.609.501 € mune (150) Sachkosten KEE (150*25 € / TN/Monat) 45.000 € 45.000 € 45.000 € 45.000 € 45.000 € 225.000 € Verwaltungskosten KEE (150*25 € / TN/Monat) 45.000 € 45.000 € 45.000 € 45.000 € 45.000 € 225.000 € Sozialpädagogen / Anleiter 292.000 € 309.000 € 315.000 € 339.000 € 350.000 € 1.605.000 € Personalkosten Kommune (75 FAV alt) 666.979 € 250.000 € 916.979 € Sachkosten KEE (75 FAV alt) 21.375 € 9.000 € 30.375 € Verwaltungskosten KEE 21.375 € 9.000 € 30.375 € Gesamtkosten Kom3.018.000 € 3.018.000 € 2.698.080 € 3.251.638 € 3.656.512 € 15.642.230 € mune © KEE Seite 23 Die Kofinanzierung wird erforderlich, da durch das Jobcenter eine Pauschalförderung (Maximalwerte) erfolgt und diese für die Finanzierung der Stellen nicht ausreichen. Weitere zusätzliche Erträge (vgl. Risiko der Wirtschaftsplanung, Punkt 4.2) Weitere Zahlungsflüsse beispielsweise aus Entgelten der Familienhilfe und der Schuldnerberatung können derzeit nicht abschließend beziffert werden, so dass diese Erträge nicht konkret benannt werden können. Hierbei handelt es sich um Entgelte für in Anspruch genommene Leistungen, auf welche der KEE durch die Abhängigkeit der Zuweisungspraxis keinen Einfluss nehmen kann (Amt für Jugend, Familie und Bildung und Sozialamt). Die Finanzierung der Leistungen und Angebote erfolgt auf Grundlage der „Grundsatzvereinbarung für den Abschluss von Leistungs-, Qualitätsentwicklungs- und Entgeltvereinbarungen“ der Stadt Leipzig sowie der bestätigten Leistungsbeschreibungen und den verhandelten Entgelten auf Basis der Beschlüsse der Entgeltkommission. Aufwendungen entstehen nur in Höhe der Erträge. Aus dem Finanzhaushalt erhält der KEE einen Betrag in Höhe von 70 T€ für Ersatzinvestitionen. 9. Planbilanz 2019 Die Planbilanz 2019 basiert auf den Ist-Werten des Jahres 2017 und der Weiterentwicklung für die Erwartung 2018. Das Anlagevermögen (sowie der Sonderposten als Gegenposition auf der Passivseite der Bilanz) entwickeln sich entsprechend den geplanten Investitionen unter Berücksichtigung der kalkulierten Abschreibungen. Der Bestand an liquiden Mitteln zeigt sich zur Erwartung 2018 stabil. Infolge der Teilnahme am Cash Pool der Stadt Leipzig werden die liquiden Mittel unter den Forderungen gegenüber der Gemeinde ausgewiesen. Forderungen bestehen aus noch offenen Zahlungsleistungen der Zuwendungsgeber nach Beendigung von Maßnahmen bzw. zum jeweiligen Stichtag. Rückstellungen werden u. a. für Personal und die Jahresabschlussprüfung gebildet. Verbindlichkeiten bestehen aus Lieferungen und Leistungen sowie aus Personalaufwendungen zum Stichtag. © KEE Seite 24 10. Anlagen: Formulare Wirtschaftsplan 2019 1. Erfolgsplan (Gewinn- und Verlustrechnung) 2. Leistungsdaten 3. Finanzplan 4. Liquiditätsplan 5. Plan Haushaltsrelevante Positionen 6. Planbilanz 7. Personalplan 8. Investitionsplan © KEE Seite 25 A Erfolgsplan / GuV Lfd. Nr. 1. Kommunaler Eigenbetrieb Engelsdorf Angaben in vollen TEURO Umsatzerlöse 2. Bestandsveränderungen FE/UE 2019 bis 2022 Ist 2017 5.297 Erwartung 2018 5.571 Planjahr 2019 6.170 Quartal 1 2019 1.343 Quartal 2 2019 1.587 Quartal 3 2019 1.664 Quartal 4 2019 1.576 2020 5.884 Folgejahre 2021 4.486 2022 4.292 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 a) Bestandserhöhungen b) Bestandsverminderungen 3. Sonstige betriebliche Erträge 3.670 3.645 4.185 1.109 1.025 1.025 1.025 4.103 3.779 4.336 I. Gesamtleistung 8.966 9.217 10.355 2.452 2.612 2.689 2.602 9.987 8.265 8.628 4. Materialaufwand 0 0 5. 0 30 7 7 7 7 33 0 a) RHB und bezogene Waren 0 0 0 0 0 0 0 0 0 b) bezogene Leistungen 0 30 7 7 7 7 33 0 0 Personalaufwand 7.717 8.333 8.994 2.160 2.260 2.295 2.279 8.703 7.060 7.424 a) Löhne und Gehälter 6.359 6.875 7.183 1.726 1.807 1.833 1.817 6.948 5.619 5.910 b) soziale Abgaben 1.358 1.458 1.811 434 454 462 462 1.755 1.441 1.513 ‐ davon für Altersversorgung 6. 188 Abschreibungen 84 71 80 20 20 20 20 80 77 80 a) auf immat. AV und auf SAV 84 71 80 20 20 20 20 80 77 80 1.067 727 1.239 211 334 369 325 1.155 1.114 1.112 98 86 12 54 ‐9 ‐2 ‐30 16 14 12 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 b) auf VG des Umlaufvermögens c) auf GWG's 7. Sonstige betriebliche Aufwendungen II. Zwischenergebnis 9. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen ‐ davon an verbundene Unternehmen III. Finanzergebnis 11. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag IV. Ergebnis nach Steuern 98 86 12 54 ‐9 ‐2 ‐30 16 14 12 12. Sonstige Steuern 15 22 12 3 3 3 3 12 12 12 Ergebnis ohne Ergebnisabführung 82 64 0 51 ‐12 ‐5 ‐33 4 2 0 82 64 0 51 ‐12 ‐5 ‐33 4 2 0 82 64 0 51 ‐12 ‐5 ‐33 4 2 0 82 82 13. Ausgleichszahlung an Minderheitsgesellsch. 14. Auf Grund Gewinnabf.vertages abgef. Gewinn 15. Erträge aus Verlustübernahme V. Jahresüberschuss/‐fehlbetrag 16. Gewinn‐/Verlustvortrag aus Vorjahr 17. Entnahme Rücklagen 18. Einstellung Rücklagen VIII. Bilanzgewinn/Bilanzverlust Nachrichtlich Ausschüttung / Gewinnabf. an Gesellschafter (Verlust)Ausgleich durch Gesellschafter Vortrag auf neue Rechnung Einstellung Gewinnrücklagen Entnahme Gewinnrücklage Entnahme Kapitalrücklage Gesamtaufwendungen 8.884 9.152 10.355 2.402 2.625 2.695 2.634 9.983 8.262 8.627 Gesamterträge 8.966 9.217 10.355 2.452 2.612 2.689 2.602 9.987 8.265 8.628 Lfd. Nr. Kommunaler Eigenbetrieb Engelsdorf 1. UP Umsatzerlöse 5.297 5.571 6.170 1.343 1.587 1.664 1.576 5.884 4.486 4.292 Finanzierung Jobcenter ‐ AGH‐MAE 1.195 1.170 1.651 234 452 522 444 1.651 1.651 1.651 136 175 157 20 44 51 42 157 157 157 18 17 0 0 0 0 0 0 0 0 206 258 273 67 69 69 69 278 283 288 Arbeitsmarktorientierte Familienhilfe 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Schuldnerberatung 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Lohnkostenzschuss Jobcenter ‐ FAV/EGZ 1.579 1.743 1.339 335 335 335 335 1.117 0 0 Finanzierung Jobcenter ‐ soziale Teilhabe 1.897 1.901 2.438 610 610 610 610 2.412 2.395 2.196 Angaben in vollen TEURO AGH ‐ MAE Verwaltungskosten Jobcenter Aktivierungen Jobcenter Integrationsberater AGH ‐ Asyl Planjahr 2019 Quartal 1 2019 Quartal 2 2019 Quartal 3 2019 Quartal 4 2019 Folgejahre 2021 2020 2022 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Jobcenter FAV ‐ Coaching 40 73 53 14 13 13 13 0 0 0 Tandem ‐ SAB Förderung 0 0 259 65 65 65 65 269 0 0 ‐15 234 0 0 0 0 0 0 0 0 3.670 3.645 4.185 1.109 1.025 1.025 1.025 4.103 3.779 4.336 900 995 982 307 225 225 225 900 900 900 80 69 79 20 20 20 20 80 76 79 374 11 0 0 0 0 0 0 0 0 Stadt Leipzig FAV ‐ Verwaltungskosten 17 20 21 5 5 5 5 9 0 0 Stadt Leipzig Teilhabe ‐ Verwaltungskosten 25 27 45 11 11 11 11 45 45 45 übrige UP Sonstige betriebliche Erträge Zuweisung Stadt Leipzig Ergebnishaushalt Auflösung Sonderposten übrige Maßnahme U 25 4a. Erwartung 2018 241 Fördermittel 3. Ist 2017 0 2 0 0 0 0 0 0 0 0 Stadt Leipzig Asyl ‐ Integrationsberater 233 105 105 26 26 26 26 105 105 105 179 Stadt Leipzig soziale TH ‐ Integrationsberater 137 120 155 39 39 39 39 164 167 Lohnkosten Stadt Leipzig ‐ FAV/EGZ 667 899 667 167 167 167 167 250 0 0 Sachkosten Stadt Leipzig ‐ FAV/EGZ 40 40 21 5 5 5 5 9 0 0 Lohnkosten Stadt Leipzig ‐ soziale Teilhabe 1.136 1.295 1.926 482 482 482 482 2.351 2.293 2.823 Sachkosten Stadt Leipzig ‐ soziale Teilhabe 58 62 45 11 11 11 11 45 45 45 Lohnkosten Stadt Leipzig ‐ Koordinatoren STA 0 0 137 35 34 34 34 145 148 160 UP RHB und bezogene Waren 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 30 7 7 7 7 33 0 0 30 7 7 7 7 33 Materialaufwand 4b. UP bezogene Leistungen Tandem 7. UP Sonstige betriebliche Aufwendungen 1.067 727 1.239 211 334 369 325 1.155 1.114 1.112 177 147 143 36 36 36 36 73 64 64 Weiterbildung/IT Anwendung Sachkosten 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Mehraufwandsentschädigung ‐ AGH‐MAE 372 281 536 72 149 171 143 536 536 536 Sachkosten ‐ AGH‐MAE 198 198 321 43 89 102 86 321 321 321 80 50 173 43 43 43 43 171 148 146 Asyl ‐ Sozialpädagogen 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Asyl ‐ Sachkosten 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 U 25 Sachkosten 16 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Sachkosten ‐ FAV/EGZ 0 Verwaltung Sachkosten ‐ sozialpäd. Betreuung 41 20 21 5 5 5 5 9 0 Sachkosten ‐ Ortschaftsservice 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Sachkosten ‐ soziale Teilhabe 32 16 45 11 11 11 11 45 45 45 Sachkosten Asyl Instandhaltung SB Finanzen/Administration übrige 126 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 25 15 0 0 0 0 0 0 0 0 A Sparte Overhead Lfd. Nr. 1. Kommunaler Eigenbetrieb Engelsdorf Angaben in vollen Umsatzerlöse 2. Bestandsveränderungen FE/UE 2019 bis 2022 Ist 2017 0 Erwartung 2018 175 Planjahr 2019 157 Quartal 1 2019 20 Quartal 2 2019 44 Quartal 3 2019 51 Quartal 4 2019 42 0 0 0 0 0 0 0 157 Folgejahre 2021 157 0 0 2020 2022 157 0 a) Bestandserhöhungen b) Bestandsverminderungen 3. Andere aktivierte Eigenleistungen 4. Sonstige betriebliche Erträge 0 896 903 288 205 205 205 809 796 799 I. Gesamtleistung 0 1.071 1.060 307 249 256 247 965 953 956 5. Materialaufwand 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 a) RHB und bezogene Waren 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 b) bezogene Leistungen 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Personalaufwand 0 812 6. 888 837 207 210 210 210 812 812 a) Löhne und Gehälter 728 645 159 162 162 162 625 625 624 b) soziale Abgaben 160 191 47 48 48 48 187 187 188 71 80 20 20 20 20 80 77 80 71 80 20 20 20 20 80 77 80 ‐ davon für Altersversorgung 7. Abschreibungen 0 a) auf immat. AV und auf SAV b) auf VG des Umlaufvermögens c) auf GWG's 8. Sonstige betriebliche Aufwendungen 0 152 143 36 36 36 36 73 64 64 II. Zwischenergebnis 0 ‐40 0 45 ‐16 ‐9 ‐19 0 0 0 10. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 11. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 ‐40 0 45 ‐16 ‐9 ‐19 0 0 0 0 45 ‐16 ‐9 ‐19 0 0 0 ‐ davon an verbundene Unternehmen III. Finanzergebnis 12. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag IV. Ergebnis nach Steuern 13. Sonstige Steuern 14. Ausgleichszahlung an Minderheitsgesellsch. 15. Auf Grund Gewinnabf.vertages abgef. Gewinn Ergebnis ohne Ergebnisabführung 8 0 ‐48 16. abgeführter Verlust V. Jahresüberschuss/‐fehlbetrag 0 ‐48 0 45 ‐16 ‐9 ‐19 0 0 0 1. UP Umsatzerlöse 0 175 157 20 44 51 42 157 157 157 175 157 20 44 51 42 157 157 157 AGH ‐ MAE Verwaltungskosten 4. UP Sonstige betriebliche Erträge 0 896 903 288 205 205 205 809 796 799 770 757 251 169 169 169 675 675 675 Auflösung Sonderposten 69 79 20 20 20 20 80 76 79 übrige 10 0 0 0 0 Stadt Leipzig FAV ‐ Verwaltungskosten 20 21 5 5 5 5 9 Stadt Leipzig Teilhabe ‐ Verwaltungskosten 27 45 11 11 11 11 45 45 45 Zuweisung Stadt Leipzig Ergebnishaushalt 5a. UP RHB und bezogene Waren 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 5b. UP bezogene Leistungen 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 8. UP Sonstige betriebliche Aufwendungen 0 152 143 36 36 36 36 73 64 64 147 143 36 36 36 36 73 64 64 Verwaltung übrige 5 A Sparte AGH Lfd. Nr. 1. Kommunaler Eigenbetrieb Engelsdorf Angaben in vollen Umsatzerlöse 2. Bestandsveränderungen FE/UE 2019 bis 2022 Ist 2017 0 Erwartung 2018 1.198 Planjahr 2019 1.651 Quartal 1 2019 234 Quartal 2 2019 452 Quartal 3 2019 522 Quartal 4 2019 444 2020 1.651 Folgejahre 2021 1.651 2022 1.651 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 a) Bestandserhöhungen b) Bestandsverminderungen 3. Andere aktivierte Eigenleistungen 4. Sonstige betriebliche Erträge 0 25 25 6 6 6 6 25 25 25 I. Gesamtleistung 0 1.223 1.676 240 458 528 450 1.676 1.676 1.676 5. Materialaufwand 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 a) RHB und bezogene Waren 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 b) bezogene Leistungen 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Personalaufwand 0 807 6. 692 807 122 217 252 217 807 807 a) Löhne und Gehälter 568 642 98 174 200 170 642 642 642 b) soziale Abgaben 125 165 24 42 51 48 165 165 165 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 ‐ davon für Altersversorgung 7. Abschreibungen a) auf immat. AV und auf SAV b) auf VG des Umlaufvermögens c) auf GWG's 8. Sonstige betriebliche Aufwendungen 0 481 857 116 238 273 230 857 857 857 II. Zwischenergebnis 0 50 12 3 3 3 3 12 12 12 10. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 11. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 III. Finanzergebnis 12. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag IV. Ergebnis nach Steuern 13. Sonstige Steuern Ergebnis ohne Ergebnisabführung 14. Ausgleichszahlung an Minderheitsgesellsch. 15. Auf Grund Gewinnabf.vertages abgef. Gewinn 0 0 50 12 3 3 3 3 12 12 12 12 12 3 3 3 3 12 12 12 38 0 0 0 0 0 0 0 0 16. abgeführter Verlust V. Jahresüberschuss/‐fehlbetrag 0 38 0 0 0 0 0 0 0 0 1. UP Umsatzerlöse 0 1.198 1.651 234 452 522 444 1.651 1.651 1.651 1.170 1.651 234 452 522 444 1.651 1.651 1.651 Finanzierung Jobcenter ‐ AGH‐MAE übrige 4. UP Sonstige betriebliche Erträge 28 0 Sachkostenzuschuss Stadt Leipzig ‐ Ortschaftsservice 25 25 6 6 6 6 25 25 25 25 25 6 6 6 6 25 25 25 übrige 5a. UP RHB und bezogene Waren 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 5b. UP bezogene Leistungen 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 8. UP Sonstige betriebliche Aufwendungen 0 857 481 857 116 238 273 230 857 857 Mehraufwandsentschädigung ‐ AGH‐MAE 281 536 72 149 171 143 536 536 536 Sachkosten ‐ AGH‐MAE 198 321 43 89 102 86 321 321 321 Sachkosten ‐ Ortschaftsservice 0 übrige 2 A Sparte RüBe Lfd. Nr. 1. Kommunaler Eigenbetrieb Engelsdorf Angaben in vollen Umsatzerlöse 2. Bestandsveränderungen FE/UE 2019 bis 2022 Ist 2017 0 Erwartung 2018 492 Planjahr 2019 585 Quartal 1 2019 145 Quartal 2 2019 147 Quartal 3 2019 147 Quartal 4 2019 147 0 0 0 0 0 0 0 547 Folgejahre 2021 283 0 0 2020 2022 288 0 a) Bestandserhöhungen b) Bestandsverminderungen 3. Andere aktivierte Eigenleistungen 4. Sonstige betriebliche Erträge 0 427 460 116 115 115 115 469 472 484 I. Gesamtleistung 0 919 1.045 260 262 262 261 1.016 755 772 5. Materialaufwand 0 0 30 7 7 7 7 33 0 0 a) RHB und bezogene Waren 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 6. b) bezogene Leistungen 0 0 30 7 7 7 7 33 0 0 Personalaufwand 0 794 843 204 207 207 225 808 604 625 a) Löhne und Gehälter 651 663 160 163 163 178 635 464 480 b) soziale Abgaben 143 179 44 44 44 47 173 140 145 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 ‐ davon für Altersversorgung 7. Abschreibungen a) auf immat. AV und auf SAV b) auf VG des Umlaufvermögens c) auf GWG's 8. Sonstige betriebliche Aufwendungen 0 50 173 43 43 43 43 171 148 146 II. Zwischenergebnis 0 75 0 6 4 4 ‐14 4 2 0 10. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 11. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 75 0 6 4 4 ‐14 4 2 0 0 6 4 4 ‐14 4 2 0 III. Finanzergebnis 12. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag IV. Ergebnis nach Steuern 13. Sonstige Steuern Ergebnis ohne Ergebnisabführung 14. 1 0 75 Ausgleichszahlung an Minderheitsgesellsch. 15. Auf Grund Gewinnabf.vertages abgef. Gewinn 16. abgeführter Verlust V. Jahresüberschuss/‐fehlbetrag 0 75 0 6 4 4 ‐14 4 2 0 1. UP Umsatzerlöse 0 492 585 145 147 147 147 547 283 288 273 67 69 69 69 278 283 288 Jobcenter Aktivierungen 17 Jobcenter Integrationsberater 258 Arbeitsmarktorientierte Familienhilfe 0 Schuldnerberatung 0 Jobcenter FAV ‐ Coaching 73 Tandem ‐ SAB Förderung übrige 4. UP Sonstige betriebliche Erträge 53 14 13 13 13 259 65 65 65 65 269 144 0 427 460 116 115 115 115 469 472 484 200 200 50 50 50 50 200 200 200 Stadt Leipzig Asyl ‐ Integrationsberater 105 105 26 26 26 26 105 105 105 Stadt Leipzig soziale TH ‐ Integrationsberater 120 155 39 39 39 39 164 167 179 Zuweisung Stadt Leipzig Ergebnishaushalt übrige Maßnahme U 25 2 5a. UP RHB und bezogene Waren 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 5b. UP bezogene Leistungen 0 0 30 7 7 7 7 33 0 0 30 7 7 7 7 33 Tandem 8. UP Sonstige betriebliche Aufwendungen Sachkosten ‐ sozialpäd. Betreuung übrige 0 50 173 43 43 43 43 171 148 146 50 173 43 43 43 43 171 148 146 A Sparte FAV Lfd. Nr. 1. Kommunaler Eigenbetrieb Engelsdorf Angaben in vollen Umsatzerlöse 2. Bestandsveränderungen FE/UE 2019 bis 2022 Ist 2017 0 Erwartung 2018 1.759 Planjahr 2019 1.339 Quartal 1 2019 335 Quartal 2 2019 335 Quartal 3 2019 335 Quartal 4 2019 335 2020 1.117 Folgejahre 2021 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2022 0 0 a) Bestandserhöhungen b) Bestandsverminderungen 3. Andere aktivierte Eigenleistungen 4. Sonstige betriebliche Erträge 0 940 688 172 172 172 172 259 0 0 I. Gesamtleistung 0 2.699 2.027 507 507 507 507 1.376 0 0 5. Materialaufwand 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 a) RHB und bezogene Waren 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 b) bezogene Leistungen 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Personalaufwand 0 2.670 2.006 501 501 501 501 1.367 0 0 2.188 1.613 403 403 403 403 1.099 481 393 98 98 98 98 268 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 6. a) Löhne und Gehälter b) soziale Abgaben ‐ davon für Altersversorgung 7. Abschreibungen a) auf immat. AV und auf SAV b) auf VG des Umlaufvermögens c) auf GWG's 8. Sonstige betriebliche Aufwendungen 0 28 21 5 5 5 5 9 0 0 II. Zwischenergebnis 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 10. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 11. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 III. Finanzergebnis 12. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag IV. Ergebnis nach Steuern 13. Sonstige Steuern Ergebnis ohne Ergebnisabführung 14. Ausgleichszahlung an Minderheitsgesellsch. 15. Auf Grund Gewinnabf.vertages abgef. Gewinn 0 1 0 0 16. abgeführter Verlust V. Jahresüberschuss/‐fehlbetrag 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1. UP Umsatzerlöse 0 1.759 1.339 335 335 335 335 1.117 0 0 1.743 1.339 335 335 335 335 1.117 0 0 0 0 688 172 172 172 172 259 0 0 Lohnkostenzschuss Jobcenter ‐ FAV/EGZ übrige 4. UP Sonstige betriebliche Erträge 16 0 übrige 940 1 Lohnkosten Stadt Leipzig ‐ FAV/EGZ 899 667 167 167 167 167 250 Sachkosten Stadt Leipzig ‐ FAV/EGZ 40 21 5 5 5 5 9 5a. UP RHB und bezogene Waren 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 5b. UP bezogene Leistungen 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 8. UP Sonstige betriebliche Aufwendungen 0 28 21 5 5 5 5 9 0 0 20 21 5 5 5 5 9 Sachkosten ‐ FAV/EGZ übrige 8 A Sparte STA Lfd. Nr. 1. Kommunaler Eigenbetrieb Engelsdorf Angaben in vollen Umsatzerlöse 2. Bestandsveränderungen FE/UE 2019 bis 2022 Ist 2017 0 Erwartung 2018 1.947 Planjahr 2019 2.438 Quartal 1 2019 610 Quartal 2 2019 610 Quartal 3 2019 610 Quartal 4 2019 610 2020 2.412 Folgejahre 2021 2.395 2022 2.196 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 a) Bestandserhöhungen b) Bestandsverminderungen 3. Andere aktivierte Eigenleistungen 4. Sonstige betriebliche Erträge 0 1.357 2.109 528 527 527 527 2.541 2.486 3.028 I. Gesamtleistung 0 3.305 4.547 1.137 1.137 1.137 1.137 4.953 4.881 5.224 5. Materialaufwand 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 a) RHB und bezogene Waren 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 b) bezogene Leistungen 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Personalaufwand 0 3.289 4.502 1.126 1.125 1.125 1.125 4.908 4.836 5.179 2.740 3.620 905 905 905 905 3.946 3.888 4.164 548 882 221 221 221 221 962 948 1.015 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 6. a) Löhne und Gehälter b) soziale Abgaben ‐ davon für Altersversorgung 7. Abschreibungen a) auf immat. AV und auf SAV b) auf VG des Umlaufvermögens c) auf GWG's 8. Sonstige betriebliche Aufwendungen 0 16 45 11 11 11 11 45 45 45 II. Zwischenergebnis 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 10. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 11. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 III. Finanzergebnis 12. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag IV. Ergebnis nach Steuern 13. Sonstige Steuern Ergebnis ohne Ergebnisabführung 14. Ausgleichszahlung an Minderheitsgesellsch. 15. Auf Grund Gewinnabf.vertages abgef. Gewinn 0 1 0 0 16. abgeführter Verlust V. Jahresüberschuss/‐fehlbetrag 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1. UP Umsatzerlöse 0 1.947 2.438 610 610 610 610 2.412 2.395 2.196 1.901 2.438 610 610 610 610 2.412 2.395 2.196 46 0 0 0 0 0 0 0 0 1.357 2.109 528 527 527 527 2.541 2.486 3.028 Lohnkosten Stadt Leipzig ‐ soziale Teilhabe 1.295 1.926 482 482 482 482 2.351 2.293 2.823 Sachkosten Stadt Leipzig ‐ soziale Teilhabe 62 45 11 11 11 11 45 45 45 137 35 34 34 34 145 148 160 Finanzierung Jobcenter ‐ soziale Teilhabe übrige 4. UP Sonstige betriebliche Erträge 0 übrige Lohnkosten Stadt Leipzig ‐ Koordinatoren STA 5a. UP RHB und bezogene Waren 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 5b. UP bezogene Leistungen 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 8. UP Sonstige betriebliche Aufwendungen 0 Sachkosten ‐ soziale Teilhabe übrige 16 45 11 11 11 11 45 45 45 16 45 11 11 11 11 45 45 45 Leistungsdaten Lfd. Kommunaler Eigenbetrieb Engelsdorf Nr. Koordinatoren Beschäftigte AGH ‐ Mehraufwand Integrationsfachteam Beschäftigte FAV/EGZ soziale Teilhabe Anleiter Soziale TH Coaching AGH ‐ Asyl Anleiter Asyl Teilnehmer RüBe 2019 Ist 2017 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 27 1.017 25 206 162 Erwartung 2018 31 556 16 90 136 833 882 bis Planjahr 2019 30 597 18 75 150 712 Quartal 1 2019 8 162 18 75 150 Quartal 2 2019 19 373 18 75 150 Quartal 3 2019 23 463 18 75 150 Quartal 4 2019 18 355 18 75 150 469 638 709 623 2022 Folgejahre 2021 2020 2022 28 550 18 75 150 28 550 18 28 550 18 150 150 700 700 700 Finanzplan (in Anlehnung an DRS 21 direkt) Kommunaler Eigenbetrieb Engelsdorf B Lfd. Nr. 1. ‐ ‐ + ‐ + ‐ ‐/+ +/‐ 2. + ‐ + ‐ + ‐ + ‐ + ‐ + ‐ + + +/‐ 3. + Angaben in vollen TEURO Laufende Geschäftstätigkeit Einzahlung von Kunden f. Verkauf Erzeugnisse, Waren u. DL Auszahlung an Lieferanten und Beschäftigte Auszahlung aus Rückzahlungen von Zuwendungen, Zuschüssen, Zuweisungen Sonstige Einzahlungen, die nicht der Inv./Fin.tätigkeit zuzuordnen sind Sonstige Auszahlungen, die nicht der Inv./Fin.tätigkeit zuzuordnen sind Einzahlung aus außerordentlichen Posten Auszahlung aus außerordentlichen Posten Ertragssteuerzahlungen Sonstige Einzahlungen und Auszahlungen Mittelzu‐/‐abfluss aus lfd. Geschäftstätigkeit Investitionstätigkeit Einzahlungen aus Abgängen immat. AV Auszahlungen für Investitionen immat. AV Einzahlungen aus Abgängen SAV Auszahlungen für Investitionen SAV Einzahlungen aus Abgängen FAV Auszahlungen für Investitionen FAV Einzahlungen aus Abgängen aus dem Konsolidierungskreis Auszahlungen für Zugänge zum Konsolidierungskreis Einzahlungen aufgrund von Finanzmittelanlagen im Rahmen der kurzfristigen Finanzdisposition Auszahlungen aufgrund von Finanzmittelanlagen im Rahmen der kurzfristigen Finanzdisposition Einzahlungen aus außerordentlichen Posten Auszahlungen aus außerordentlichen Posten Erhaltene Zinsen Erhaltene Dividenden Sonstige Einzahlungen und Auszahlungen Mittelzu‐/‐abfluss aus Investitionstätigkeit Finanzierungstätigkeit Einzahlungen aus EK‐Zuführungen der Stadt Leipzig 2019 Ist 2017 bis 2022 Erwartung 2018 Planjahr 2019 2020 Folgejahre 2021 2022 5.515 ‐8.762 5.337 ‐9.059 6.170 ‐10.263 5.884 ‐9.891 4.486 ‐8.174 4.292 ‐8.536 ‐15 ‐3.262 ‐16 ‐3.739 ‐12 ‐4.105 ‐12 ‐4.019 ‐12 ‐3.700 ‐12 ‐4.256 1 ‐120 ‐59 ‐70 ‐70 ‐70 ‐70 ‐119 ‐59 ‐70 ‐70 ‐70 ‐70 3.889 3.624 4.176 4.093 3.773 4.327 ‐95 ‐82 3.771 390 3.530 ‐268 4.093 ‐82 4.093 4 3.773 3 4.327 1 1.759 2.149 2.148 1 2.149 1.881 1.880 1 1.881 1.799 1.798 1 1.799 1.803 1.802 1 1.803 1.806 1.805 1 1.806 1.807 1.806 1 + Einzahlungen aus EK‐Zuführungen von anderen Gesellschaftern ‐ ‐ + + ‐ ‐ + + ‐ Auszahlungen aus EK‐Herabsetzung der Stadt Leipzig Auszahlungen aus EK‐Herabsetzung an übrige Unternehmenseigner Einzahlungen aus der Aufnahme von (Finanz‐) Krediten der Stadt Leipzig Einzahlungen aus der Aufnahme von (Finanz‐) Krediten Dritter und Begebung von Anleihen Auszahlungen aus der Tilgung von (Finanz‐) Krediten der Stadt Leipzig Auszahlungen aus der Tilgung von (Finanz‐) Krediten Dritter und Anleihen Einzahlung aus erhaltenenen Zuwendungen, Zuschüsse, Zuweisungen der Stadt Leipzig Einzahlung aus erhaltenenen Zuwendungen, Zuschüssen, Zuweisungen Dritter Rückzahlungen von Zuwendungen, Zuschüssen, Zuweisungen ‐118 + Einzahlungen aus außerordentlichen Posten ‐ Auszahlungen aus außerordentlichen Posten ‐ gezahlte Zinsen ‐ Auszahlungen an die Gesellschafterin Stadt Leipzig Auszahlungen an übrige Unternehmenseigner und ‐ Minderheitsgesellschafter +/‐ Ein‐ u. Auszahlungen aus Ergebnisabführungsvertrag +/‐ Sonstige Ein‐ u. Auszahlungen 4. Mittelzu‐/‐abfluss aus Finanzierungstätigkeit Zahlungswirksame Veränd. der Finanzmittel Wechselkurs‐ und bewertungsbedingte Änderung des +/‐ Finanzmittelfonds Konsolidierungskreisbedingte Änderungen des +/‐ Finanzmittelfonds Finanzmittelbest. Anfang d. Periode (inkl. Cash‐Pool) Finanzmittelbestand Ende d. Periode (inkl. Cash‐Pool) Bestand Cash‐Pool am Ende der Periode liquide Mittel (ohne Cash‐Pool) Liquidität (in Anlehnung an DRS 21 direkt) 2019 Kommunaler Eigenbetrieb Engelsdorf Lfd. Nr. Planung der Geldein‐ und auszahlungen Planjahr 1. Laufende Geschäftstätigkeit 6.170 Einzahlung von Kunden f. Verkauf Erzeugnisse, Waren u. DL ‐ Auszahlung an Lieferanten und Beschäftigte ‐10.263 Auszahlung aus Rückzahlungen von Zuwendungen, 0 ‐ Zuschüssen, Zuweisungen Sonstige Einzahlungen, die nicht der Inv./Fin.tätigkeit 0 + zuzuordnen sind Sonstige Auszahlungen, die nicht der Inv./Fin.tätigkeit ‐ 0 zuzuordnen sind + Einzahlung aus außerordentlichen Posten 0 ‐ Auszahlung aus außerordentlichen Posten 0 ‐/+ Ertragssteuerzahlungen 0 +/‐ Sonstige Einzahlungen und Auszahlungen ‐12 1.3. Mittelzu‐/‐abfluss aus lfd. Geschäftstätigkeit ‐4.105 2. Investitionstätigkeit 0 + Einzahlungen aus Abgängen immat. AV ‐ Auszahlungen für Investitionen immat. AV 0 + Einzahlungen aus Abgängen SAV 0 ‐ Auszahlungen für Investitionen SAV ‐70 + Einzahlungen aus Abgängen FAV 0 ‐ Auszahlungen für Investitionen FAV 0 + Einzahlungen aus Abgängen aus dem Konsolidierungskreis 0 ‐ Auszahlungen für Zugänge zum Konsolidierungskreis 0 Einzahlungen aufgrund von Finanzmittelanlagen im Rahmen 0 + der kurzfristigen Finanzdisposition Auszahlungen aufgrund von Finanzmittelanlagen im Rahmen ‐ 0 der kurzfristigen Finanzdisposition + Einzahlungen aus außerordentlichen Posten 0 ‐ Auszahlungen aus außerordentlichen Posten 0 + Erhaltene Zinsen 0 + Erhaltene Dividenden 0 +/‐ Sonstige Einzahlungen und Auszahlungen 0 2.3. Mittelzu‐/‐abfluss aus Investitionstätigkeit ‐70 3. Finanzierungstätigkeit + Einzahlungen aus EK‐Zuführungen der Stadt Leipzig 0 Einzahlungen aus EK‐Zuführungen von anderen + 0 Gesellschaftern ‐ Auszahlungen aus EK‐Herabsetzung der Stadt Leipzig 0 Auszahlungen aus EK‐Herabsetzung an übrige ‐ 0 Unternehmenseigner Einzahlungen aus der Aufnahme von (Finanz‐) Krediten der + 0 Stadt Leipzig Einzahlungen aus der Aufnahme von (Finanz‐) Krediten Dritter + 0 und Begebung von Anleihen Auszahlungen aus der Tilgung von (Finanz‐) Krediten der Stadt 0 ‐ Leipzig Auszahlungen aus der Tilgung von (Finanz‐) Krediten Dritter ‐ 0 und Anleihen Einzahlung aus erhaltenenen Zuwendungen, Zuschüsse, + 4.176 Zuweisungen der Stadt Leipzig Einzahlung aus erhaltenenen Zuwendungen, Zuschüssen, + 0 Zuweisungen Dritter ‐ Rückzahlungen von Zuwendungen, Zuschüssen, Zuweisungen + ‐ ‐ ‐ Einzahlungen aus außerordentlichen Posten Auszahlungen aus außerordentlichen Posten gezahlte Zinsen Auszahlungen an die Gesellschafterin Stadt Leipzig Auszahlungen an übrige Unternehmenseigner und Minderheitsgesellschafter Ein‐ u. Auszahlungen aus Ergebnisabführungsvertrag Sonstige Ein‐ u. Auszahlungen Mittelzu‐/‐abfluss aus Finanzierungstätigkeit Zahlungswirksame Veränd. der Finanzmittel Wechselkurs‐ und bewertungsbedingte Änderung des Finanzmittelfonds Konsolidierungskreisbedingte Änderungen des Finanzmittelfonds Finanzmittelbest. Anfang d. Periode (inkl. Cash‐Pool) Finanzmittelbestand Ende d. Periode (inkl. Cash‐Pool) Bestand Cash‐Pool am Ende der Periode liquide Mittel (ohne Cash‐Pool) ‐ +/‐ +/‐ 3.3. 4. +/‐ +/‐ Januar Februar März April Mai Juni Juli August Sept. Angaben in vollen TEURO Okt. Nov. Dez. 448 ‐793 448 ‐793 448 ‐793 529 ‐867 529 ‐867 529 ‐867 555 ‐891 555 ‐891 555 ‐891 525 ‐870 525 ‐870 525 ‐870 ‐345 ‐345 ‐3 ‐348 ‐338 ‐338 ‐3 ‐341 ‐336 ‐336 ‐3 ‐339 ‐345 ‐345 ‐3 ‐348 ‐18 ‐18 ‐18 ‐18 0 0 ‐18 0 0 ‐18 0 0 ‐18 0 0 ‐18 988 603 105 416 87 433 87 416 105 416 87 433 0 0 0 0 ‐82 ‐82 0 0 0 4.093 ‐82 988 642 520 175 105 ‐261 416 78 87 ‐251 433 75 87 ‐249 416 80 105 ‐252 416 71 87 ‐258 433 68 1.881 1.881 2.523 2.699 2.438 2.515 2.264 2.339 2.090 2.170 1.918 1.989 1.731 1.799 2.523 2.699 2.438 2.515 2.264 2.339 2.090 2.170 1.918 1.989 1.731 1.799 1.798 1 2.522 1 2.698 1 2.437 1 2.514 1 2.263 1 2.338 1 2.089 1 2.169 1 1.917 1 1.988 1 1.730 1 1.798 1 0 0 Lfd. Nr. 1. 2. 3. 4. 5. 6. Haushaltsrelevante Positionen für die Stadt Leipzig Kommunaler Eigenbetrieb Engelsdorf Angaben in vollen TEURO Veränderung Eigenkapital Erhöhung (+)/Verminderung (‐) Eigenkapital Gewinnabführung Auszahlung Gewinnabführung (netto) Mittelweiterleitung Aufwand aus Mittelweiterleitung Auszahlung aus Mittelweiterleitung Investitionszuschüsse Einzahlung aus Investitionszuschüssen Zuschüsse Ertrag aus Zuschüssen Einzahlung aus Zuschüssen weitere Ansätze Ertrag aus weitere Ansätze Aufwand aus weitere Ansätze Einzahlung aus weitere Ansätze Auszahlung aus weitere Ansätze 2019 Ist 2017 Erw. 2018 82 Planjahr 2019 2020 ‐18 0 ‐95 ‐82 59 59 3.889 3.889 bis 2022 Folgejahre 2021 2022 4 2 0 70 70 70 70 3.565 3.565 4.106 4.106 4.023 4.023 3.703 3.703 4.257 4.257 167 167 167 167 167 167 167 167 167 167 167 167 Bilanz 2019 Kommunaler Eigenbetrieb Engelsdorf Pos. A. Angaben in vollen TEURO Aktiva Anlagevermögen Ist 2017 Erwartung 2018 Planjahr 2019 bis 2022 Folgejahre 2021 2020 2022 253 241 232 222 215 205 13 7 3 0 0 0 240 234 229 222 215 205 2.443 2.063 1.981 1.985 1.988 1.988 II. FForderungen und sonst. Vermögensgegenstände 2.442 2.062 1.980 1.984 1.987 1.987 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 87 80 80 80 80 80 2.353 1.980 1.898 1.902 1.905 1.906 2 2 2 2 2 2 IV. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 1 1 1 1 1 1 Rechnungsabgrenzungsposten 8 8 8 8 8 8 2.704 2.312 2.221 2.215 2.211 2.202 1.040 1.021 1.022 1.026 1.028 1.029 26 26 26 26 26 26 II. Kapitalrücklage 291 291 291 291 291 291 III. Gewinnrücklagen 583 583 583 583 583 583 I. Immaterielle Vermögensgegenstände II. Sachanlagen III. Finanzanlagen B. Umlaufvermögen I. Vorräte 2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 3. Ford. geg. Unt., mit denen Beteiligungsverh. besteht 4. Ford. geg. Gesellsch./an die Gemeinde/and. Eigenbetr. 5. Sonstige Vermögensgegenstände III. Wertpapiere C. Summe Aktiva Passiva A. Eigenkapital I. Gezeichnetes Kapital/festgesetztes Kapital/Stammkapital 1. Satzungsmäßige Rücklagen 583 583 583 583 583 583 IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag 57 57 121 122 126 128 V. 82 64 0 4 2 0 248 238 229 219 212 203 55 55 55 55 55 55 55 55 55 55 55 55 1.206 873 791 791 791 791 876 576 576 576 576 576 50 50 50 50 50 50 153 140 58 58 58 58 127 107 107 107 107 107 156 124 124 124 124 124 2.704 2.312 2.221 2.215 2.211 2.202 2. Andere Gewinnrücklagen Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag VI. Bilanzgewinn/Bilanzverlust VII. Nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag VIII. Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter C. D. E. Ausgleichsposten aus Erwerbsgewinn 1. Sonderposten aus öffentlichen Fördermitteln 2. Sonderposten aus nichtöffentlichen Fördermitteln 3. Weitere Sonderposten Rückstellungen 1. Steuerrückstellungen 2. Sonstige Rückstellungen Verbindlichkeiten 1. 2. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht Verbindlichkeiten ggü. Gesellschafter/Gemeinde/and. Eigenbetrieben Sonstige Verbindlichkeiten 4. 5. 6. F. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Rechnungsabgrenzungsposten Summe Passiva Personal 2019 bis 2022 Kommunaler Eigenbetrieb Engelsdorf Zeilen‐ Nr. 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 Ist 2017 A. Entwicklung der Beschäftigungsverhältnisse Beschäftigte Personen zum Ende des Zeitraumes davon Frauen B. Durchschnittliche Anzahl Beschäftigte Personen Vollzeitäquivalente (VZÄ)/Vollkräfte (VK) Auszubildende C: Aufgliederung der VZÄ/VK Angaben in Vollzeitäquivalenten (Krankenhäuser in Vollkräften) Betriebsleiter Verwaltung AGH‐MAE + Asyl FIM Koordinatoren FAV/EGZ Fachkraft Soziale TH Asyl Integrationsberater Asyl FIM Anleiter Asylkonzept Summe darunter Teilzeitstellen D: Stellenübersicht nach § 21 Abs. 1 Sächs EigBVO Stellen Nachrichtlich: Beamte Erwartg. 2018 Planjahr 2019 2020 Folgejahre 2021 2022 705 219 427 427 352 352 1.240,00 417,49 431,25 281,73 618,00 389,70 618,00 389,70 543,00 330,00 543,00 330,00 Ist 2017 0,00 Planjahr 2019 Erwartg. 2018 2020 Folgejahre 2021 2022 1,00 11,54 80,67 12,33 40,12 13,83 91,50 0,00 0,00 0,00 1,00 11,54 166,92 21,54 59,70 16,50 112,50 0,00 0,00 0,00 1,00 11,54 166,92 21,54 59,70 16,50 112,50 0,00 0,00 0,00 1,00 11,54 166,92 21,54 1,00 11,54 166,92 21,54 16,50 112,50 0,00 0,00 0,00 16,50 112,50 0,00 0,00 0,00 250,99 389,70 389,70 330,00 330,00 vorge‐ tat‐ sehene sächlich Stellen besetzte besetzte geplante geplante geplante geplante Stellen Stellen zum 30.6. Stellen Stellen Stellen Stellen 2017 2018 2019 2020 2021 2022 0,00 170,32 206,41 222,78 222,78 163,08 163,08 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Investitionen 2019 Kommunaler Eigenbetrieb Engelsdorf Lfd. Nr. Bezeichnung Fortführung Ersatzinvestitionen Investitionen in GWG Summe übrige Investitionsprojekte 2020 Summe übrige Investitionsprojekte 2021 Summe übrige Investitionsprojekte 2022 Summe gesamt Finanzierung durch: Zuwendungen Stadt Leipzig Zuwendungen Dritter (ohne Stadt Leipzig) Kreditaufnahme_Invest Eigenanteil_Invest Gesamt 459 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 459 398 61 0 0 Erwartg. bis incl. 2017 120 Erwartg. Planjahr 2018 2019 bis 2022 Angaben in vollen TEURO Investitionsbeträge je Projekt Folgejahre restl. 2020 2021 2022 Jahre 70 70 70 59 70 120 59 70 70 70 70 59 61 59 70 70 70 70 0 0 0 0 0 0 0 0 Instandhaltungsplan 2019 bis 2022 Kommunaler Eigenbetrieb Engelsdorf Instandhaltungsbeträge je Projekt Planjahre Lfd. Nr. Bezeichnung Erwartung 2018 Gesamt Summe gesamt Finanzierung durch Zuwendungen Stadt Leipzig Zuwendungen Dritter (ohne Stadt Leipzig) Kreditaufnahme Eigenanteil (bzw. Zuwend. lfd. Geschäft) 2019 2020 2021 restl. Jahre 2022 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0