Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1437385.pdf
Größe
1,8 MB
Erstellt
18.09.18, 12:00
Aktualisiert
30.10.18, 08:49
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-06390
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Wirtschaft und Arbeit
Betreff:
Wirtschaftsplan des Kommunalen Eigenbetrieb Leipzig/Engelsdorf (KEE) für das Jahr
2019
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
BA Eigenbetrieb Engelsdorf
FA Finanzen
FA Wirtschaft und Arbeit
Ratsversammlung
12.12.2018
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
1.
Die Ratsversammlung beschließt den Wirtschaftsplan für den Kommunalen Eigenbetrieb
Leipzig/Engelsdorf (KEE) für das Wirtschaftsjahr 2019 mit folgenden Eckwerten:
-
2.
Summe der Erträge aus dem Erfolgsplan
Summe der Aufwendungen aus dem Erfolgsplan
Endergebnis des Erfolgsplanes
Summe des Mittelzu-/-abflusses aus laufender Geschäftstätigkeit
aus dem Liquiditätsplan
Summe des Mittelzu-/-abflusses aus Investitionstätigkeit
aus dem Liquiditätsplan
Summe des Mittelzu-/-abflusses aus Finanzierungstätigkeit
aus dem Liquiditätsplan
Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
und Investitionsfördermaßnahmen
Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
Höchstbetrag der Kassenkredite
10.355 T€
10.355 T€
0 T€
-4.105 T€
-70 T€
4.093 T€
0 T€
0 T€
500 T€
Die Ratsversammlung beschließt die Gewährung eines Kassenkredites in Höhe von
500 T€ zur Sicherung der Liquidität des KEE.
Zusammenfassung:
Anlass der Vorlage:
Rechtliche Vorschriften
Stadtratsbeschluss
Sonstiges:
1/4
Verwaltungshandeln
Inhalt ist die Wirtschaftsplanung des kommunalen Eigenbetrieb Leipzig/Engelsdorf für das
Jahr 2019 und ein Ausblick auf die Folgejahre. Die entsptechenden Formulare sind als
Anlage beigefügt. Die Volrage einhält zudem Aussagen zu Rahmenbedingungen und zu
einzelnen Sparten und Projekten im KEE und der Prämissen der Planung. Weiterhin
enthalten sind Erläuterungen zum Wirtschaftsplan, zur Personalplanung, zum
Investitionsplan, zum Liquiditäts- und Finanzplan, zu den haushaltsrelevanten Positionen
und Finanzpositionen zur Stadt Leipzig sowie die Planbilanz 2019.
2/4
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
X
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
von
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
01.01.19
31.12.19
4.105.000,00
1.100.57.1.0.02.02
01.01.19
31.12.19
70.000,00
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
7.0000022.740
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
X
Beteiligung Personalrat
Beschreibung des Abwägungsprozesses:
3/4
Sachverhalt:
siehe Anlage
Anlage:
Wirtschaftsplan KEE 2019 _20.08.2018 mit Formularen zur Wirtschaftsplanung als Anlage
4/4
Wirtschaftsplan KEE 2019
Vorbericht zum Wirtschaftsplan des
Kommunalen Eigenbetriebes Leipzig / Engelsdorf auf Basis der
§§ 16-21 SächsEigBVO
KOMMUNALER EIGENBETRIEB LEIPZIG / ENGELSDORF
Kommunaler Eigenbetrieb Leipzig / Engelsdorf
Holzhäuser Straße 72
04299 Leipzig
© KEE
Seite 1
Inhaltsverzeichnis
1.
Rahmenbedingungen und Ausgangslage ................................................................3
2.
Selbstverständnis des KEE.......................................................................................4
3.
Sparten/Projekte im KEE und Prämissen der Planung 2019 ..................................6
4.
Erläuterungen zum vorliegenden Wirtschaftsplan ..................................................9
4.1.
Aufbau der Daten..................................................................................................... 9
4.2.
Risiken in der Planung und Umgang der Betriebsleitung ........................................10
4.3.
Erläuterungen zum Erfolgsplan ...............................................................................12
4.3.1. Umsatzerlöse..........................................................................................................12
4.3.2. Sonstige betriebliche Erträge ..................................................................................14
4.3.3. Aufwendungen........................................................................................................16
4.3.4. Abschreibungen ......................................................................................................17
4.4.
Jahresergebnis im Wirtschaftsjahr 2019 .................................................................17
4.5.
Planung 2020-2022 ................................................................................................18
5.
Personalplanung...................................................................................................... 18
6.
Erläuterungen zum Investitionsplan....................................................................... 22
7.
Erläuterungen zum Liquiditäts- und Finanzplan.................................................... 22
8.
Plan haushaltsrelevante Positionen und Finanzbeziehung zur Stadt Leipzig ..... 22
9.
Planbilanz 2019 ........................................................................................................ 24
10.
Anlagen: Formulare Wirtschaftsplan 2019 ............................................................. 25
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Seite 2
1. Rahmenbedingungen und Ausgangslage
Der Kommunale Eigenbetrieb Leipzig/Engelsdorf wurde nach der Gebietsstrukturreform von
Engelsdorf durch die Stadt Leipzig weiter fortgeführt. Als kommunaler Eigenbetrieb im Feld
der Beschäftigungsförderung wird der KEE als aktives Steuerungsinstrument für die Organisationseinheiten der Stadtverwaltung genutzt, um durch beschäftigungspolitische Maßnahmen die Teilnehmer auf den ersten Arbeitsmarkt vorzubereiten und um die übrigen Marktteilnehmer (Arbeitgeber) in fachlicher, inhaltlicher und finanzieller Hinsicht positiv zu beeinflussen.
Als kommunales Beschäftigungsunternehmen hat es sich der KEE zur Aufgabe gemacht, ein
ganzheitliches Integrationsangebot anzubieten, welches unabhängig vom Rechtskreis den
Leipzigerinnen und Leipzigern unterstützend zur Verfügung steht. Durch den Abbau von multiplen und komplexen Profillagen innerhalb der Person bzw. innerhalb der Rahmenbedingungen (z. B. Familie) ist es erklärte Zielstellung des KEE, jenen Menschen wieder einen Zugang
zur gleichberechtigten Teilhabe in die Gemeinschaft und insbesondere in den ersten Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Der KEE definiert den Begriff der Integration hierbei bewusst in mehreren Dimension: beruflich, sozial und kulturell. Hierzu bietet der KEE individuelle und zielgruppenorientierte Leistungen für Menschen die von Arbeitslosigkeit betroffen oder bedroht sind in
verschiedenen Altersgruppen, mit unterschiedlichen Förder- und Betreuungsbedarfen, sowie
für unterschiedliche Einschränkungen (z. B. affektive Grunderkrankungen) an. Hauptziel ist
und bleibt die Vorbereitung der Integration von Betroffenen in den ersten Arbeitsmarkt, um
dem Anspruch der Teilhabe und dem Schutzauftrag der Bedürftigsten gerecht zu werden.
Im Rahmen von individuellen Maßnahmen abseits des Breitengeschäfts von Bildungseinrichtungen möchte der KEE die Menschen befähigen, ein Leben in größtmöglicher, auch wirtschaftlicher Selbstbestimmung zu führen. Hierbei steht die Entfaltung eines jeden Einzelnen
im Mittelpunkt der Arbeit des KEE. Die Angebote sind zudem jederzeit auf Nachhaltigkeit statt
kurzfristiger Erfolge ausgerichtet. Eine Verzahnung der unterschiedlichen Gesetzlichkeiten ist
hierbei auf Dauer unerlässlich und wird bereits durch die Zusammenarbeit mit den unterschiedlichen Partnern realisiert (verschiedenen lokalen Arbeitsmarktakteuren, Ämtern, Krankenkassen und Verbänden). Ein partnerschaftlicher Umgang mit den Betroffenen, deren Angehörigen sowie Betreuern und weiteren Akteuren sind zwingend einzuhaltende Arbeitsmaximen des KEE.
Für die Umsetzung dieser Grundprinzipien hält der KEE ein differenziertes Angebotsspektrum
vor, welches entsprechend der individuellen Bedarfe sowie persönlichen Entwicklungspotenziale für verschiedene Lebens- und Unterstützungsanforderungen verwendet werden kann.
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Jeder Betriebsteil des KEE arbeitet teamorientiert und hat einen Leiter bzw. Koordinator, der
die Verbindung zur Betriebsleitung hält. Das Personal des KEE ist den Anforderungen der
verschiedenen Sparten entsprechend unterschiedlich qualifiziert. Mit dem vorhandenen breiten Spektrum an Qualifikationen ist der KEE insgesamt schnell in der Lage, auf besondere
Vorkommnisse flexibel und effizient zu reagieren. Im KEE können Menschen unterschiedlichen Alters gleichermaßen betreut werden. Die Hilfen lehnen sich an den Sozialgesetzbüchern
nach dem SGB V, SGB VIII, SGB XII und hauptsächlich den Bereichen des SGB II und SGB
III an.
Der KEE hat sich für die Stadt Leipzig seit 1999 als ein erfolgreiches Instrument erwiesen. Der
KEE hat einen hervorragenden Erfahrungsschatz hinsichtlich der Koordinierung und Durchführung von beschäftigungspolitischen Maßnahmen und Projekten. Der Fokus für die nächsten
Jahre liegt auf der Schaffung neuer Strukturen und Prozesse, um sich auch künftig an den
bestehenden arbeitsmarktpolitischen Herausforderungen zu orientieren.
2. Selbstverständnis des KEE
Der KEE baut auf über 20 Jahre Erfahrung in der Arbeit mit Menschen mit multiplen Problemlagen auf. Die Erfahrungen des KEE haben gezeigt, dass die gesellschaftlichen Entwicklungen
unmittelbare Auswirkungen auf die Arbeitsmarktsituation der Betroffenen haben. Für den KEE
ergibt sich hieraus der Auftrag, neue Angebote zu entwickeln, um mit geeignetem Fachpersonal Unterstützung und Hilfe für benachteiligte Jugendliche, junge Erwachsene und Erwachsene zu leisten und hierzu optimierte Rahmenbedingungen für den Einzelnen zu schaffen. Der
KEE ist ein Anbieter vollumfänglicher Leistungen der Arbeitsmarkintegration und sozialer Unterstützungsangebote in der Stadt Leipzig (SGB II, III, V, VIII, XII). Die Einrichtungen und Angebote sind in einem Eigenbetrieb zusammengefasst und zu 100 % in kommunaler Trägerschaft. Das Angebotsspektrum des KEE umfasst sowohl Leistungen für (junge) Erwachsene
ohne ausreichende Berufserfahrung als auch für Erwachsene mit gesundheitlichen und sozialen Dispositionen, die wieder an den ersten Arbeitsmarkt herangeführt werden wollen.
Die Angebote für diese Menschen beginnen bereits im sogenannten Fördermodell des KEE,
welches einen arbeitsmarktintegrativen Zugang für alle Leipziger Bürgerinnen und Bürger auf
freiwilliger Basis sicherstellt. Kostenträger für all diese Maßnahmen sind überwiegend das
Jobcenter, das Land, der Bund sowie die Stadt Leipzig.
Der KEE ist zudem Dienstleister für die Beantragung, Durchführung und Abrechnung aller beschäftigungspolitischen Maßnahmen in der Stadt Leipzig. Mit der Überarbeitung und Evaluierung der Eigentümerziele sowie der Satzung im Haushaltsjahr 2014 hat der Stadtrat den KEE
beauftragt die Schnittstellen an den angrenzenden Gesetzesbüchern nach dem SGB VIII, IX
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und XII zu schließen und entsprechend neue Angebote für die Stadt Leipzig für eine verbesserte Arbeitsmarktintegration zu entwickeln. Der KEE ist seit dem 01.07.2016 anerkannte
Schuldnerberatungsstelle der Stadt Leipzig. Weiter Angebote unter dem Arbeitstitel „RüBeRechtskreisübergreifende Beratungseinrichtung“ befinden sich in der Erarbeitung.
Zur Qualitätssicherung erfahren die Sparten im KEE eine Begleitung in ihrer Arbeit im Rahmen
von Anleitungs-, Beratungs- und Controllingprozessen. Um die Effizienz und Effektivität der
Leistungsinhalte und die Erreichung der jeweils vereinbarten Ziele zu gewährleisten erfolgen
durch die oberen Führungskräfte Unterstützungsangebote.
Orientierung bilden hierbei die Standards der Qualitätsentwicklung, unter anderem nach der
DIN 9001:15. Hierbei wird jedoch zwischen der kontinuierlichen Entwicklungsarbeit des KEE
in den einzelnen Sparten und die fallbezogene Fachberatung im Einzelfall unterschieden. Der
KEE ist in der Lage qualitativ hochwertige und individuelle Einzelkonzepte für die Stadt Leipzig
zu entwickeln und umzusetzen. Verbindliche Orientierung bieten hierbei auch die Führungskräfte des KEE, die dies der Belegschaft und den Kollegen in ihrer tatsächlichen Arbeitsweise
zeigen.
Von der Durchführung der Maßnahmen und Projekte profitieren verschiedene Institutionen und
Adressaten gleichermaßen:
Stadt Leipzig
Die Stadt Leipzig hat im Rahmen der Daseinsfürsorge die gesamtstädtische Pflicht
und die Verantwortung für die Menschen die hier leben, um diese durch die Integration in Arbeit in ein möglichst selbstständiges Leben unabhängig von Institutionen
zu begleiten.
Durch vorbereitende Maßnahmen werden die Menschen mit all ihren Problemlagen
in der Beseitigung unterstützt und in ihrer Arbeitsfähigkeit aktiviert und auf den ersten Arbeitsmarkt vorbereitet.
Durch die zusätzlichen Projekte werden kommunale Aufgaben ergänzt und das Lebensgefühl der Leipziger und die Attraktivität der Stadt Leipzig wird gestärkt.
Jobcenter Leipzig
Das Jobcenter hat den Kernauftrag die Menschen an den ersten Arbeitsmarkt heranzuführen und unter Berücksichtigung der individuellen Lebenssituation zu integrieren. Durch Maßnahmen im Bereich der öffentlich-geförderten Beschäftigung der
Stadt Leipzig wird der Grundsicherungsträger maßgeblich unterstützt. Ohne Eingliederungsmittel wäre ein Rückgang der Arbeitslosigkeit wie in den vergangenen
Jahren nicht in diesem Ausmaß gegeben. Dennoch bedürfen immer noch weit über
32.000 Menschen eine individuelle Begleitung. Die Zahl ist konstant hoch.
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Privatwirtschaftliche Unternehmungen
Gemäß den Angaben des Jobcenters müssen durch die hohe Arbeitsmarktdistanz
die Menschen durch die multiplen Vermittlungshemmnisse zunächst stabilisiert und
an den ersten Arbeitsmarkt herangeführt werden (mindestens 80 % der Kunden im
Jobcenter). Trotz der hohen Anforderungen und der nicht vorrangigen Zielstellung
der Integration im Bereich der beschäftigungsschaffenden Maßnahmen können ca.
11 % der Teilnehmenden im Bereich Arbeitsgelegenheiten und ca. 33 % im Bereich
der Förderungen von Arbeitsverhältnissen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung integriert werden. Dies ist nur durch die umfangreiche sozialpädagogische und psychologische Betreuung im KEE möglich. Die Maßnahmen leisten damit auch einen entscheidenden Beitrag zur Fachkräftesicherung für die kleinen und
mittelständischen Unternehmungen.
3. Sparten/Projekte im KEE und Prämissen der Planung 2019
Hauptaufgabe des KEE ist es, Menschen durch Maßnahmen des zweiten Arbeitsmarktes wieder an die Erwerbsintegration heranzuführen. Hierzu gehören Arbeitsgelegenheiten mit
Mehraufwandsentschädigung (AGH). Personen die länger als 12 Monate arbeitssuchend
sind können an Maßnahmen in unterschiedlichen Feldern (Ordnung, Sauberkeit, Sozialbereich) teilnehmen, um wieder an Tagesstruktur herangeführt zu werden und damit die Hemmnisse während der zusätzlichen und öffentlichen, geförderten Beschäftigung erkannt und behoben werden. Durch die 9. Änderung des Sozialgesetzbuches II wird der KEE wieder für alle
Maßnahmen sozialpädagogische Betreuungsleistungen beim Jobcenter beantragen. Zudem
werden wie im Vorjahr dem Jobcenter auch Maßnahmen benannt, die für asylberechtigte Personen geeignet sind.
Ein weiterer Arbeitsbereich umfasst die Förderung von Arbeitsverhältnissen. Nach § 16e
SGB II (ALT) geförderte Arbeitsverhältnisse sind sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse ohne dass Beiträge zur Arbeitslosenversicherung geleistet werden. Die Förderung besteht in einem Zuschuss zum Arbeitsentgelt durch den Grundsicherungsträger, hier
das Jobcenter. Die Höhe beträgt bis zu 75 Prozent des Arbeitsentgelts. Die prozentuale Höhe
richtet sich nach der Leistungsfähigkeit des erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. Die geförderten Tätigkeiten müssen nicht die Kriterien Zusätzlichkeit, öffentliches Interesse und Wettbewerbsneutralität erfüllen.
Maßgeblich für die Förderung von Arbeitsverhältnissen nach § 16e SGB II sind die mangelnden Chancen des Arbeitssuchenden auf eine Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt
ohne diese besondere Form der Förderung. Ziel ist es, für langzeitarbeitslose, arbeitsmarktferne Personen mit mindestens zwei weiteren Vermittlungshemmnissen Arbeitsverhältnisse
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zu fördern, um eine Heranführung an den allgemeinen Arbeitsmarkt zu gewährleisten. Die
Förderung soll eine mittelfristige Arbeitsmarkt-Perspektive schaffen. Durch die zehnte Änderung des SGB II werden nach einer Übergangszeit die FAV durch das Instrument Eingliederung von Langzeitarbeitslosen (EvL) ersetzt. Der derzeit vorliegende Regierungsentwurf1 vom
18.07.2018 für ein „Gesetz zur Schaffung neuer Teilhabechancen für Langzeitarbeitslose auf
dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt (10. SGB II-ÄndG – Teilhabechancen-gesetz)“ beschreibt zwei neue Regelinstrumente und adressiert im Wesentlichen zwei Zielgruppen. Für
welche Menschen die Instrumente geeignet sind, hängt vom Einzelfall, den individuellen Gegebenheiten und der persönlichen Lebenssituation ab. Grundsätzlich ist bei der Einrichtung
der Arbeitsplätze das Setzen zielgruppenspezifischer Schwerpunkte möglich. So könnten beispielsweise Bedarfsgemeinschaften mit Kindern oder auch Menschen mit Behinderung in besonderem Maße von den entstehenden Arbeitsplätzen partizipieren. Besondere Berücksichtigung werden die Ergebnisse des Landesprogramms Tandem finden.
Eingliederung von Langzeitarbeitslosen - § 16 e SGB II (NEU)
Mit diesem Instrument werden die bisher bekannten FAV weiterentwickelt und ersetzt.
Die Förderung erfolgt nach folgenden Prämissen (Auszug):
Teilnehmervoraussetzungen: erwerbsfähige leistungsberechtigte Personen, die mindestens zwei Jahre arbeitslos sind
Begründung eines nicht nur geringfügigen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses von mindestens zwei Jahren (mit anschließend ungeförderter Nachbeschäftigungszeit von 6 Monaten)
keine Prüfung von Vermittlungshemmnissen oder Minderleistung
Förderung der Arbeitslosigkeitsversicherung
Die Höhe der Förderung unterscheidet sich zur bisherigen Förderung:
im ersten Jahr: 75 Prozent pauschal des zu berücksichtigenden Arbeitsentgelts
im zweiten Jahr 50 Prozent mit einer 6monatigen Nachbeschäftigungszeit
Angebot eines verpflichtenden flankierenden beschäftigungsbegleitenden Coachings von
6 Monaten mit Beginn der Beschäftigung.
Teilhabe am Arbeitsmarkt - § 16 i SGB II (NEU)
Mit diesem Instrument erfolgt die Weiterentwicklung des Bundesprogramms „Soziale Teilhabe“ zum Regelinstrument im SGB II. Neben der Eröffnung von Teilhabechancen bleibt der
1
Alle getroffenen Aussagen, bspw. zu Zugangskriterien, Fördermitteln oder Laufzeiten, etc. beruhen
daher auf dem vorliegenden Gesetzesentwurf vom 18.07.2018.
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Übergang aus der geförderten Beschäftigung in eine ungeförderte Beschäftigung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt mittel- und langfristiges Ziel.
Die Förderung erfolgt nach folgenden Prämissen (Auszug):
Teilnehmervoraussetzungen: erwerbsfähige leistungsberechtigten Personen, die innerhalb von acht Jahren seit mindestens sieben Jahren Leistungen nach dem SGB II beziehen
und in dieser Zeit nicht oder nur kurz erwerbstätig waren
die Teilnehmenden werden durch das Jobcenter zugewiesen
das Kriterium der Zusätzlichkeit entfällt
keine Förderung der Arbeitslosenversicherung
Die Höhe und Dauer der Förderung beträgt:
bis zu fünf Jahre
in den ersten beiden Jahren:
100 Prozent des gesetzlichen Mindestlohns
im dritten Jahr:
90 Prozent
im vierten Jahr:
80 Prozent
im fünften Jahr:
70 Prozent
Angebote von Coaching, Weiterbildung, betriebliche Praktika neben der Beschäftigung.
Nach dem aktuell vorliegenden Gesetzesentwurf gelten Beschäftigungsverhältnisse, die von
der Arbeitslosenversicherung befreit waren bzw. sind, in Bezug auf die Unterbrechung der
Arbeitslosigkeit als nicht förderschädlich.
Darüber hinaus sieht der Entwurf zu § 16 i Abs. 10 SGB II vor, dass Teilnehmende aus dem
Bundesprogramm „Soziale Teilhabe“ oder aus geförderten Arbeitsverhältnissen (FAV gem. §
16 e SGB II) an dem neuen Instrument teilhaben können. Allerdings werden die Teilnahmezeiten aus den beiden vorgenannten Maßnahmen auf das neue Instrument bei der Ermittlung
der Förderdauer und der Förderhöhe berücksichtigt und angerechnet.
Teilnehmende, die bspw. zum 01.01.2019 bereits drei Jahre im Programm „Soziale Teilhabe“ beschäftigt waren, können dann nur noch weitere zwei Jahre im Rahmen des § 16 i
SGB II weiterbeschäftigt werden. Zudem erhält der Arbeitgeber nur 80 Prozent Lohnkostenförderung im ersten Jahr und 70 Prozent im zweiten Jahr.
Der KEE plant die Tätigkeiten der Sozialen Teilhabe weitestgehend fortzusetzen (150 Stellen).
Trotz eines vereinfachten Zugangs von Asylsuchenden und Asylberechtigten in die Vermittlung des Jobcenters gibt es eine Vielzahl von Personen, die keine Erwerbsarbeit auf dem ersten Arbeitsmarkt aufnehmen (u. a. auch durch gesetzliches Ausschlusskriterium bis frühestens
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drei Monate seit Aufenthalt). Durch die Integration von Zufluchtsuchenden in die Regelinstrumente des KEE kann das Potenzial an Ausbildung und Erfahrung der Asylberechtigten in
Leipzig zum Einsatz gebracht und zunächst durch die fehlenden Nachweise erprobt werden.
Die Geflüchteten erhalten die Möglichkeit einer Tätigkeit nachzugehen. Hierbei handelt es sich
um ein Angebot der ersten (gesellschaftlichen) Integration.
Alle Angebote werden mit zusätzliche Betreuungsangeboten durch ein multiprofessionelles
Team an Integrationsberatern flankiert. Hierzu wurde im Jahr 2018 eine neue Sparte im Bereich des KEE dauerhaft etabliert, evaluiert und fortentwickelt. Allen teilnehmenden Erwerbslosen sowie allen Leipzigern stehen die Angebote der „Rechtskreisübergreifenden Beratungseinrichtung (RüBe)“ zur Verfügung. Hierunter zählen sowohl psychologische, gesundheitsintegrative, sozialpädagogische, therapeutische als auch arbeitsmarktorientierte Angebote nach dem SGB II, SGB III, SGB V, SGB VIII und SGB XII. Hierzu hat der KEE sein KnowHow seit 2012 kontinuierlich ausgebaut und hat hervorragend ausgebildete Kolleginnen und
Kollegen aus den unterschiedlichsten Professionen gewinnen können. Schwerpunkt bildet
hierbei u. a. auch die wissenschaftlich evaluierte testbasierte Eignungs- und Leistungsdiagnostik. Neben den unterschiedlichen Methoden finden derzeit ca. 45 Testverfahren Anwendung. Zudem führt der KEE das rechtskreisübergreifende Projekt Tandem mit einer Laufzeit
von drei Jahren weiterhin erfolgreich fort. Hierzu hat der KEE Mittel beim Land eingeworben.
4. Erläuterungen zum vorliegenden Wirtschaftsplan
4.1. Aufbau der Daten
Der vorliegende Wirtschaftsplan wurde auf der Grundlage der prognostizierten Projekte des
Bundes sowie der zum Zeitpunkt erstellten Absprachen mit den Fördermittelgebern (Stadt
Leipzig, Jobcenter) getroffen. Vorhandene Beschlüsse der Stadt Leipzig wurden bereits berücksichtigt.
Berücksichtigt wurden bei der Planung der Personalkosten die vom KEE ermittelten tatsächlichen Durchschnittswerte (Ist-Kosten). Dabei basiert die Berechnung der durchschnittlichen
Personalkosten für eine volle Stelle im Jahr 2019 auf den im Juli 2018 erzielten Durchschnittswerten der festen monatlichen Zahlungen (einschließlich Zulagen, Pauschalen, vermögenswirksamer Leistungen des Arbeitgebers) und der variablen jährlichen Zahlung (Leistungsentgelt usw.). Die voraussichtlichen Tariferhöhungen des Tarifabschlusses im Jahr 2018 sind eingearbeitet. Enthalten sind auch die Jahressonderzahlung in der maßgeblichen Höhe sowie die
durchschnittlichen Stufensteigerungen. Ebenso ist das Leistungsentgelt nach § 18 TVöD für
das Jahr 2018 mit 2,00 % enthalten. Für die Arbeitgeberanteile in der Sozialversicherung wur-
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den 24,375 % berücksichtigt (inklusive ZVK). Die Belastung für den Arbeitgeber durch die Zusatzversorgung wurde mit 3,56 % in den Durchschnitten berücksichtigt. Im Vergleich zum Vorjahr ist der Stellenplan insgesamt durch die Projekte fast gleich hoch. Die Beibehaltung des
Stellenplanes berücksichtigt die Projekterweiterungen und die Tätigkeiten aufbauend auf den
Eigentümerzielen innerhalb des KEE. Zudem sind Aufwendungen für Weiterbildungen der Mitarbeiter bereits integriert. Diese sind erforderlich, um den steigenden Bedarfen gerecht zu
werden. Zudem wird ein Ziel des strategischen Unternehmenskonzeptes damit erfüllt.
Die vorliegenden Planungsgrößen bauen auf einer dezentralen Planung der einzelnen Sparten
auf. Somit ist ein ständiges Budgetcontrolling nach Kostenart spartenbezogen möglich. Im
Vergleich zu den anderen Wirtschaftsjahren gibt es eine Neuerung in den Sparten. Der KEE
hat die spartenbezogene Rechnung noch weiter durch eine verursachungsgerechte Zuordnung von Erträgen und Aufwendungen zugeordnet (Bsp. Verwaltungskostenpauschale unabhängig von Maßnahmen in den Overhead, nunmehr auch im Bereich FAV).
4.2. Risiken in der Planung und Umgang der Betriebsleitung
Auf Basis der Erfahrungen der Betriebsleitung der vergangenen Jahre wurde eine Risikoeinschätzung der angenommenen Personalzahlen sowie der Erträge und Aufwendungen vorgenommen. Wesentliche Risiken und Gegensteuerungsoptionen lassen sich erkennen.
▪
Der KEE weist bereits in der Planung 2019 darauf hin, dass unterjährige Anpassungen
nicht auszuschließen sind, da die Wirtschaftsplanung des KEE weit vor der Zuweisung des
Eingliederungshaushaltes des Jobcenters erfolgt. Das Jobcenter erhält Mittelzuweisungen
durch das BMAS in der Regel erst im ersten Quartal des laufenden Geschäftsjahres. Die
Jobcenter dürfen 20 % des Eingliederungshaushaltes für die Förderung von Arbeitsverhältnissen und die Freie Förderung aufbringen (§ 46 Abs. 2 SGB II). Rechtsverordnungen
können ergänzende Bestimmungen vornehmen. In Leipzig zählen zu den 20 % der Eingliederungsmittel auch Maßnahmen des zweiten Arbeitsmarktes (AGH-MAE). Die Eingliederungsmittel des Jobcenters haben in den vergangenen Jahren kontinuierlich abgenommen, so dass in der Vorausschau erwartet werden kann, dass die Mittel für den zweiten
Arbeitsmarkt in der Gesamtschau rückläufig sind. Die Teilnehmerplätze werden durch das
Referat für Beschäftigungspolitik in den Organisationseinheiten eruiert und anschließend
im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens durch den KEE eingereicht und bei positiver Bestätigung geplant. Die Teilnehmerzahlen sind im Vergleich zu 2018 fast identisch,
da durch das 9. Änderungsgesetz SGB II Teilnehmende nun länger als 24 Monate innerhalb von fünf Jahren in AGH sein dürfen und davon ausgegangen wird, dass durch die
steigenden Zahlen an Asylberechtigten sich das Teilnehmerpotenzial insgesamt erhöhen
müsste. Zudem wurde die sozialpädagogische Betreuung integriert. Nach § 16d Abs. 8
kann wieder eine sozialpädagogische Finanzierung für 25 % der regelmäßigen Arbeitszeit
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erfolgen (siehe Sparte Integrationsfachteam). Der KEE wird dies durch den Betreuungsbedarf für alle Maßnahmen beantragen.
▪
Das Integrationsteam wird sich wie in jedem Jahr an Ausschreibungen des Regionalen
Einkaufszentrums im Bereich der Aktivierungs- und Vermittlungsmaßnahmen nach § 45
SGB III beteiligen. Durch die Tarifbindung und bereits erfahrene Träger in der Bieterlandschaft ist davon auszugehen, dass lediglich eine Maßnahme analog der Vergangenheit
positiv bewilligt wird. Ausführungen und Erläuterungen zu inhaltlichen Aspekten der Aktivierungs- und Vermittlungsmaßnahmen nach § 45 SGB III sowie den darin enthaltenen
sozialen Angeboten werden in der Wirtschaftsplanung durch den Eigenbetriebsleiter wie
in den Vorjahren nicht vorgenommen, da diese durch die Ausschreibungspflicht des Jobcenters Leipzig nicht planbar sind.
▪
Die Bewilligung der 150 Stellen im Bereich der Sozialen Teilhabe für Alle wird fortgeführt,
auch wenn zum Zeitpunkt der Planerstellung noch kein Haushaltsbeschluss vorliegt. Zur
zusätzlichen Liquiditätssicherung durch verzögerte Zahlungen des Jobcenters wird der
KEE die städtischen Mittel in 2019 gleich zu Anfang des Jahres abfordern.
Die Mehraufwendungen der Tarifsteigerungen kann der KEE für die Festangestellten zumindest im Jahr 2019 aus dem bestehenden Kerngeschäft und durch eine Mittelweiterleitung des
ordentlichen Ergebnisses aus 2017 decken. Der KEE beabsichtigt im Jahr 2019 im Rahmen
der Feststellung des Jahresabschlusses 2017 eine Mittelweiterleitung an die Stadt mit dem
Ziel diese zweckgebunden dem KEE für Sach- und Personalaufwendungen eckwerterhöhend
zur Verfügung zu stellen, so dass sich der Zuweisung für die Stadt Leipzig nicht erhöht. Hieraus werden unterlassene Instandsetzungen, der Ausbau der IT-Infrastruktur sowie Übergangsphasen in der Personalbesetzung bei Altersabgängen etc. finanziert. Das Vorgehen ist
mit der Stadt Leipzig abgestimmt und steht unter dem Zustimmungsvorbehalt bis zur Beschlussfassung des Jahresabschlusses voraussichtlich im 4. Quartal 2018. Eine Fixkostenreduzierung ist nur durch langfristige Kostensenkungen im Overheadbereich, ohne dass Qualitätsreduzierungen die Folge sind, möglich. Bei den eingeworbenen Mitteln, insbesondere bei
Trägerpauschalen im Bereich des zweiten Arbeitsmarktes, wird es eine Anpassung in Höhe
der tariflichen Steigerung der Personal und Sachkosten geben (ca. 2,5 %). Zudem werden die
sonstigen betrieblichen Aufwendungen im Overhead gesenkt, in dem einmalige Investitionen
dauerhaft bestimmte wiederkehrende Sachkosten mindern (durch IT). Weiter geht der KEE
davon aus, dass eine Erhöhung der Investitionen zu einer Steigerung der Produktqualität führt,
in dem eine betriebliche Preissetzung erfolgt (Umlage auf akquirierte Maßnahmen und Projekte).
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Zusammenfassend bleibt festzustellen, dass die eingesetzten Mittel im KEE einen hohen beschäftigungspolitischen Beitrag für die Stadt Leipzig leisten und sich die eingesetzten Mittel
für die Stadt Leipzig rentieren. Zum heutigen Zeitpunkt sind keine zusätzlichen Mehraufwendungen für die Stadt Leipzig für den Verwaltungsbereich erkennbar. In der Vergangenheit waren diese Herausforderungen dem Geschäftsmodell des KEE jedoch inhärent und konnten mit
einem sehr guten positiven Ergebnis bewältigt werden. Diese Schwankungen gehen auf das
Fördergeschäft und bundesgesetzliche Neuerungen zurück (Programminhalte). Auch für das
Jahr 2018 und darüber hinaus geht der KEE davon aus, dass diese Herausforderungen gemeistert werden und der KEE auch weiterhin proaktiv neue Projektinhalte entwickelt, um in der
Mittelfristperspektive einen Mehrwert für die Stadt Leipzig zu generieren.
4.3. Erläuterungen zum Erfolgsplan
4.3.1. Umsatzerlöse
Nachfolgend werden die Umsatzerlöse anhand der einzelnen Sparten erläutert. Im Vergleich
zum Wirtschaftsjahr 2018 mindern sich die Umsatzerlöse auf etwa 6.170 T.€.
Umsatzerlöse
6.170
Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung
Finanzierung Jobcenter - AGH-MAE
AGH-MAE Verwaltungskosten
1.651
157
Förderung von Arbeitsverhältnisse
Lohnkostenzschuss Jobcenter - FAV
Jobcenter FAV - Coaching FAV (Integrationsfachteam)
1.339
53
Sonstiges (Abteilung RüBe)
Jobcenter Integrationsberater
273
Bundesprojekt Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt
Finanzierung Jobcenter - soziale Teilhabe
2.438
Tandem SAB
Lohn- und Sachkosten
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Sparte AGH-MAE
▪
In der Sparte AGH Mehraufwandsentschädigung finden sich die Umsätze des Jobcenters.
Für jede Maßnahme werden sogenannte Trägerpauschalen ermittelt, die alle mit der Maßnahme entstehenden Kosten zuzüglich der Aufwandsentschädigung berücksichtigen. Auf
Basis der Planung nimmt der KEE an, dass 1.651 T€ über das Jobcenter für die AGH-MAE
finanziert werden. Zusätzlich erhält der KEE als einen Teil der Trägerpauschale Verwaltungskosten in Höhe von 157 T€, die jedoch spartengerecht seit Mitte 2017 in den Overhead gebucht werden. Bezüglich der Beschäftigten in AGH-MAE basiert die Planung für
2018 auf einem Angebot von Arbeitsgelegenheiten für 597 Personen inklusive Überhänge
aus 2018). Die Erhöhung im Vergleich zum Vorjahr geht auch auf eine beabsichtigte längere Laufzeit bei einigen Maßnahmen auf 9 Monate zurück und auf die Bereitstellung zusätzlicher Plätze für Asylberechtigte (vgl. Personalplan). Im Vergleich zu den Vorjahren hat
der KEE die Umsatzerlöse anhand der tatsächlichen Eintrittsplanung des Jahres 2017 berechnet und zusätzlich einen Risikoabschlag bei den Umsätzen in Höhe von 20 % vorgenommen, um die Plan-Ist-Abweichungen noch weiter zu mindern. Im Verlauf des Jahres
sind bedingt durch das Auslaufen oder den verzögerten Beginn von Maßnahmen Abweichungen nicht auszuschließen, so dass sich der Durchschnitt möglicherweise nicht über
das gesamte Jahr realisieren lassen wird.
▪
Bei der Trägerpauschale wurde von einer Finanzierung je Teilnehmer und je Monat von
den durchschnittlichen Werten für 2018 zuzüglich einer Steigerung von 2,5 % ausgegangen. Sie dient im Umfang von bis zu € 130 je Teilnehmer und Monat der Finanzierung
anfallender Betriebs- bzw. Sachkosten. Die Finanzierung von Investitionen und Betriebsbzw. Sachkosten aus diesen Mitteln ist in Zukunft nur im Rahmen von Einzelnachweisen
möglich. Die Planung berücksichtigt die befristete Beschäftigung von Koordinatoren
Sparte Förderung von Arbeitsverhältnissen (FAV) und Eingliederung Langzeitarbeitslosen (NEU)
▪
Die Planung berücksichtigt Förderungen von Arbeitsverhältnissen (FAV) für 75 Arbeitnehmer. Diese Zuschüsse werden vorrangig vom Jobcenter übernommen und entsprechen ca. 65 % des gesamten Personalaufwandes (1.339 T€). Die Arbeitnehmer sollen 32
Stunden je Woche über das gesamte Jahr beschäftigt werden.
Zudem ist bei den Erträgen die neu angelaufene FAV Betreuung berücksichtigt. Jeder Teilnehmer kann eine integrationsbegleitende Betreuung erhalten. Hier kalkuliert der KEE auf Basis der Erfahrungen des Jahres 2018 mit mindestens 53 T€. Hier ist bereits ein Risikoabschlag
in Höhe von ca. 20 % vorgenommen, da eine Bewilligung immer eine Einzelfallentscheidung
ist. Die Erträge finden sich in der Sparte „Rechtskreisübergreifende Beratungseinrichtung“. Der
Vollständigkeit halber sind diese jedoch an dieser Stelle mit aufgeführt.
© KEE
Seite 13
Sparte Sonstiges (Rechtskreisübergreifende Beratungseinrichtung)
Hierin sind Umsatzerlöse aus dem FAV Coaching in Höhe von 53 T€, die sozialpädagogische
Betreuung für die AGH des Jobcenters in Höhe von 273 T€ (5 VZÄ gemäß § 16 d Abs. 8 SGB
II) und das Projekt Tandem in Höhe von 259 T€ enthalten.
Regelinstrument Teilhabe am Arbeitsmarkt (NEU)
Der KEE wird 2019 auch 150 Teilnehmer im Rahmen des neuen Regelinstrumentes analog
dem Bundesprojekt Soziale Teilhabe in geförderten Arbeitsverhältnissen beschäftigen. Die
Mitarbeiter sind maximal mit 30 Wochenstunden beschäftigt und kommen vorranging im sozialen Bereich und im Dezernat Ordnung und Sauberkeit zum Einsatz. Beispielhafte Tätigkeiten
sind Tätigkeiten in den Schulbibliotheken oder im Bereich der Sporthallen. Der Bund finanziert
über eine Laufzeit von fünf Jahren mit einer abschmelzenden Förderung anteilig die Personalkosten auf Mindestlohnniveau. Der KEE beabsichtigt 2.438 T€ beim Jobcenter einzuwerben.
Ein nicht unwesentlicher Anteil der Ko-Finanzierung erfolgt durch die Stadt Leipzig (siehe
sonstige betriebliche Erträge).
4.3.2. Sonstige betriebliche Erträge
Nachfolgend sind die sonstigen betrieblichen Erträge mit den wesentlichen Erläuterungen für
das Wirtschaftsjahr 2019 dargestellt.
Sonstige betriebliche Erträge
Zuweisung Stadt Leipzig Ergebnishaushalt (Geschäftsstelle)
Auflösung Sonderposten
4.185
782
79
Förderungen von Arbeitsverhältnissen
Lohnkosten Stadt Leipzig
667
Sachkosten Stadt Leipzig
21
Verwaltungskosten Stadt Leipzig
21
Regelinstrument Soziale Teilhabe
Lohnkosten Stadt Leipzig
1.926
Sachkosten Stadt Leipzig
45
Integrationsberater Stadt Leipzig
155
Verwaltungskosten Stadt Leipzig
45
Koordinatoren Stadt Leipzig
© KEE
137
Seite 14
Sonstige betriebliche Erträge
4.185
Sonstiges (Abteilung RüBe)
Zuschuss festangestellte Sozialpädagogen
200
Zuschuss festangestellte Sozialpädagogen Asyl
105
Die Zuweisungen aus dem Ergebnishaushalt beinhalten Zuschüsse für die Festangestellten
Mitarbeiter in der Geschäftsstelle (675 T€). Zudem sind hierin die Mittel für das AGH-Projekt
Leipziger Ortschaftsservice für personal- und sachgebundene Aufwendungen in Höhe von
25 T€ analog der Vorjahre enthalten. Die sonstigen betrieblichen Erträge insbesondere bei
den Zuweisungen aus dem Ergebnishaushalt steigern sich in Höhe von ca. 82 T€. Vorbehaltlich der Beschlussfassung des Jahresabschlusses 2017 ist es vorgesehen, dass der KEE
eine Mittelweiterleitung des Jahresergebnisses an den städtischen Haushalt vornimmt. Diese
82 T€ soll der KEE zuweisungserhöhend im Jahr 2019 erhalten, um hieraus gemäß Strategischem Unternehmenskonzept ohne Zuweisungserhöhung notwendige Instandhaltungen (ca.
40 T€) sowie Personalaufwendungen für Doppelbesetzungen bei Personalstellen vorzunehmen (ca. 42 T€), wo Mitarbeiter durch Altersabgänge ausscheiden (Sicherstellung Wissenstransfer).
Förderungen von Arbeitsverhältnissen
Sonstige Erträge umfassen 667 T€ für die Personalkosten sowie 42 T€ für Sach- und Verwaltungskosten (insgesamt 2.048 T€).
Zuschüsse für Arbeitsverhältnisse
T€
709
davon Zuweisung Lohnkosten Stadt Leipzig
T€
667
davon Zuweisung Sachkosten Stadt Leipzig
T€
42
hiervon werden 25 €/Monat/Teilnehmer für
Verwaltungskosten im Overhead angesetzt
Das Jobcenter übernimmt bis zu 75 % die Personalkosen. Denn Differenzbetrag muss der
KEE durch Zuschüsse der Stadt Leipzig tragen
Sparte Rechtskreisübergreifende Beratungseinrichtung (RüBe)
In der Sparte RüBe sind zudem sonstige betriebliche Erträge für die unbefristeten Stellen für
die Integrationsberater Asyl in Höhe von 105 T€ enthalten. Weiterhin sind hierin die Sozialpädagogen für das Projekt Soziale Teilhabe in Höhe von 155 T€ aufgeführt. Seit dem Jahr 2012
ist hierin der Zuschuss für die festangestellten Sozialpädagogen im Umfang von 200 T€ inbegriffen. Insbesondere beschäftigungsschaffende Maßnahmen können durch die verfestigten,
© KEE
Seite 15
teilweise erheblichen multiplen Problemlagen, nicht mehr ohne fachkundige Sozialpädagogen
und Psychologen durchgeführt werden, um das Ziel der Arbeitsmarktannäherung nachhaltig
zu erreichen.
Regelinstrument Teilhabe am Arbeitsmarkt (NEU)
Zur Durchführung des neuen Regelinstrumentes erfolgt analog des Vorgängerprojektes, welches zum 31.12.2018 ausläuft, eine Ko-Finanzierung, da der KEE der Tarifbindung TVöD unterliegt und der Bund lediglich auf Basis des derzeit gültigen Mindestlohns die Stellen fördert.
Die vom Bundesprogramm geplante flankierende Betreuung der Teilnehmer, wie beispielsweise die Durchführung begleitender Aktivitäten, um die teilnehmenden Personen zu stabilisieren und ihre Chancen auf eine ungeförderte Beschäftigung zu verbessern, werden durch
2,5 integrationsorientierte Mitarbeiter des KEE fortgeführt. Der pro Teilnehmer geplante Betreuungsaufwand wird dabei mit 30 Stunden veranschlagt. Hierdurch entstehen Erträge und
Aufwendungen in gleicher Höhe von 155 T€ in der Sparte RüBe.
In der Sparte sind die Personalaufwendungen der 150 Stellen (4.502 T€) sowie die dazugehörigen Koordinatoren in Höhe von 137 T€ und die Verwaltungs- und Sachkosten (90 T€)
enthalten. Das Projekt wird ab 2019 mit einer fünfjährigen Laufzeit fortgeführt
4.3.3. Aufwendungen
4.3.3.1. Personalaufwendungen
Die Grundlage der Planung der Personalaufwendungen sind die voraussichtlichen Beschäftigtenzahlen von durchschnittlich 618 Mitarbeitern (389,69 VZÄ). Damit bewegt sich die Zahl der
Beschäftigten etwas unterhalb der Erwartung für das Jahr 2018. Nicht berücksichtigt sind die
Teilnehmenden aus der sozialpädagogischen Betreuung (712 Teilnehmende, siehe Leistungsdaten)
Auf Basis dessen wurden für die Planung 2018 Personalaufwendungen von insgesamt
T€ 8.994 kalkuliert.
In den Aufwendungen enthalten sind Kosten für:
12 fest angestellte Mitarbeiter (ohne Integrationsfachteam)
T€
837
Soziale Teilhabe
T€
4.502
Förderung von Arbeitsverhältnissen
T€
2.006
Koordinatoren AGH
T€
807
Rechtskreisübergr. Beratungseinrichtung
T€
843
Zu den Beschäftigtenzahlen im Einzelnen verweisen wir auf die Ausführungen zum Personalplan.
© KEE
Seite 16
4.3.3.2. Sonstige betriebliche Aufwendungen
Diese Position beinhaltet geplante Sach- und Verwaltungskosten des Eigenbetriebes in
Höhe von 1.239 T€.
Sonstige betriebliche Aufwendungen
1.239
Verwaltung / Geschäftsstelle (Mieten, Umlagen, Sachkosten etc.)
143
Mehraufwandsentschädigung - AGH-MAE
536
Sachkosten - AGH-MAE
321
Sachkosten - sozialpäd. Betreuung AGH
173
Sachkosten - FAV/EGZ
21
Sachkosten - soziale Teilhabe
45
Darin enthalten sind Kosten der Geschäftsstelle für die Versicherungsumlage, Beratungskosten, Aufwendungen für Rückstellungen (Prüfung Wirtschaftsprüfer etc.) sowie Kosten für Mieten und Nebenkosten.
Des Weiteren sind Aufwendungen bzw. Sachkosten für die Durchführung der Maßnahmen
beinhaltet (Arbeitsschutzmaterialien, Werkzeuge etc.), welche neben den Personalkosten im
Zusammenhang mit den geplanten Maßnahmen stehen. Diesen Aufwendungen stehen ertragsseitig in entsprechender Höhe Umsatzerlöse bzw. sonstige betriebliche Erträge gegenüber. Die Mehraufwandsentschädigung entspricht der Finanzierung von € 1,50 je Stunde und
Teilnehmer bei einer Wochenarbeitszeit von 20 Stunden je Woche bzw. 25 Stunden je Woche
bei einer angenommenen Laufzeit der Maßnahmen von jeweils 6 bzw. 9 Monaten (12 Monate
bei Fallmanagementmaßnahmen) und macht mit 536 T€ den größten Anteil an den sonstigen
betrieblichen Aufwendungen aus. Zusätzlich ist zu berücksichtigen, dass der KEE eine monatliche Eintrittsplanung analog den tatsächlichen Eintritten 2018 vorgenommen hat.
4.3.4. Abschreibungen
Diese Position gliedert sich in Abschreibungen auf Sachanlagen und geringwertige Wirtschaftsgüter. Die Refinanzierung erfolgt über die investive Zuweisung der Stadt Leipzig aus
dem Finanzhaushalt. Die Abschreibungen werden mit 80 T€ zum Ansatz gebracht.
4.4. Jahresergebnis im Wirtschaftsjahr 2019
Bei der Planung wurde analog der Vorjahre von einem ausgeglichenen Jahresergebnis ausgegangen. Die entstehenden Kosten werden zu 100 % durch die Umsatzerlöse und sonstige
betriebliche Erträge gedeckt, so dass analog der vergangenen Jahre keine Verluste erwartet
werden.
© KEE
Seite 17
4.5. Planung 2020-2022
In der Planung sind die bereits bekannten Kostensteigerungen insbesondere durch Personalaufwendungen berücksichtigt. Der KEE nimmt eine Kostensteigerung analog den Tarifsteigerungen bei den Personalkosten an. Bei den einzelnen Projekten wurden, da wo bereits eine
mehrjährige Planung vorliegt, die Entgeltsteigerung sowie der Stufenanstieg im Bereich des
TVöD vollumfänglich berücksichtigt. Alle weiteren nicht bekannten Faktoren haben den KEE
veranlasst, die Daten in der Mittelfristperspektive fortzuschreiben. In der Erwartung wird von
einem leicht positiven Jahresergebnis ausgegangen.
5. Personalplanung
Die Gliederung des Personalplanes erfolgte nach der angenommenen Eintrittsplanung der
Teilnehmer sowie nach Vollzeitäquivalenten und Stelleninhabern. Im Vergleich zum Vorjahr
wird auf Basis der Bundesprojekte eine Verstetigung angenommen (projektbezogene Befristungen). Das Personal verteilt sich auf die einzelnen Sparten wie folgt:
2019
Personalplan
A. Entwicklung der Beschäftigungsverhältnisse
Beschäftigte Personen
zum Ende des Zeitraumes
B. Durchschnittliche Anzahl
Beschäftigte Personen
Vollzeitäquivalente (VZÄ)/
§ 21 Abs. 1 Sächs EigBVO
Stellen
Nachrichtlich:
Beamte
© KEE
2021
2022
296
296
237
237
618
389,70
618
389,70
543
330,00
543
330,00
Plan
2019
1,00
11,54
166,92
21,54
59,70
16,50
112,50
389,70
Plan
2019
2020
1,00
11,54
166,92
21,54
59,70
16,50
112,50
389,70
Plan
2020
Folgejahre
2021
1,00
11,54
166,92
21,54
0
16,50
112,50
330,00
Plan
2021
2022
1,00
11,54
166,92
21,54
0
16,50
112,50
330,00
Plan
2022
Stellen
Stellen
Stellen
Stellen
2019
2020
2021
2022
206,41
222,78
222,78
163,08
163,08
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
C: Aufgliederung der VZÄ/VK
Angaben in Vollzeitäquivalenten
Betriebsleiter
Verwaltung
AGH-MAE + Asyl FIM
Koordinatoren
FAV/EGZ
Integrationsberater
Soziale TH
Summe
D: Stellenübersicht nach
2020
IST
Stellen
Seite 18
Nach § 21 SächsEigBVO hat der KEE 222,78 Stellen bzw. Arbeitsplätze. Durch die Teilzeitbeschäftigungen weichen die Vollzeitkräfte von den Stelleninhabern ab. Aus diesem Grund
werden für die wesentlichen Bereiche die Stelleninhaber nochmals mit einer Eintrittsplanung
nach Monaten dargestellt.
© KEE
Seite 19
Vollzeitäquivalente zum Stichtag
Stichtagszahlen
nach HGB
VZÄ - Ø Quartalsübersicht zum Stichtag in Summe
AGH-MAE
FAV
STA
Koordinato
r
Köpfe
Verwaltun
g
Köpfe
RüBe
Köpfe
gesamt
VZÄ
Jan. 19 ##
81,125
59,700
112,500
13,400
16
12,538
15
16,500
18
295,763
Feb. 19 ##
81,125
59,700
112,500
13,400
16
12,538
15
16,500
18
295,763
Mrz. 19 ##
111,125
59,700
112,500
16,400
19
12,538
15
16,500
18
328,763
1. Quartal
Ø in VZÄ / Köpfe
Ø 91,13
Ø 59,70
Ø 112,50
Ø 14,40
Ø 17,00
Ø 12,54
Ø 15,00
Ø 16,50
Ø 18,00
Ø 306,77
Apr. 19 ##
170,625
59,700
112,500
22,400
25
12,538
15
16,500
18
394,263
Mai. 19 ##
184,500
59,700
112,500
24,400
27
12,538
15
16,500
18
410,138
Jun. 19 ##
205,000
59,700
112,500
26,400
29
12,538
15
16,500
18
432,638
Ø 186,71
Ø 59,70
Ø 112,50
Ø 24,40
Ø 27,00
Ø 12,54
Ø 15,00
Ø 16,50
Ø 18,00
Ø 412,35
Jul. 19 ##
190,500
59,700
112,500
25,775
28
12,538
15
16,500
18
417,513
Aug. 19 ##
233,000
59,700
112,500
27,775
30
12,538
15
16,500
18
462,013
Sep. 19 ##
233,000
59,700
112,500
27,775
30
12,538
15
16,500
18
462,013
Ø 218,83
Ø 59,70
Ø 112,50
Ø 27,11
Ø 29,33
Ø 12,54
Ø 15,00
Ø 16,50
Ø 18,00
Ø 447,18
Okt. 19 ##
227,500
59,700
112,500
25,900
28
12,538
15
16,500
18
454,638
Nov. 19 ##
207,500
59,700
112,500
23,900
26
12,538
15
16,500
18
432,638
2. Quartal
Ø in VZÄ / Köpfe
3. Quartal
Ø in VZÄ / Köpfe
Dez. 19 ##
4. Quartal
Ø in VZÄ / Köpfe
© KEE
78,000
59,700
112,500
10,900
13
12,538
15
16,500
18
290,138
Ø 171,00
Ø 59,70
Ø 112,50
Ø 20,23
Ø 22,33
Ø 12,54
Ø 15,00
Ø 16,50
Ø 18,00
Ø 392,47
AGH-MAE
FAV
STA
Ø 1. Quartal
Ø 91,13
Ø 59,70
Ø 59,70
Ø 112,50
Ø 112,50
Ø 1. - 3. Quartal
Ø 165,56
Ø 59,70
Ø 112,50
Ø 1. - 4. Quartal
Ø 166,92
Ø 59,70
Köpfe
Ø 1. Quartal
Ø 1. - 2. Quartal
Ø 138,92
Koordinato
r
Ø 112,50
Ø 14,40
Ø 17,00
Verwaltun
g
Köpfe
Ø 1. Quartal
Ø 12,54
Ø 15,00
IFT
Köpfe
Ø 1. Quartal
Ø 16,50
Ø 18,00
gesamt
VZÄ
Ø 1.
Quartal
Ø 306,76
Ø 1. - 2. Quartal
Ø 1. - 2. Quartal
Ø 1. - 2. Quartal
Ø 1. - 2.
Quartal
Ø 19,40
Ø 12,54
Ø 16,50
Ø 359,55
Ø 22,00
Ø 15,00
Ø 18,00
Ø 1. - 3. Quartal
Ø 1. - 3. Quartal
Ø 1. - 3. Quartal
Ø 1. - 3.
Quartal
Ø 21,97
Ø 12,54
Ø 16,50
Ø 388,76
Ø 24,44
Ø 15,00
Ø 18,00
Ø 1. - 4. Quartal
Ø 1. - 4. Quartal
Ø 1. - 4. Quartal
Ø 1. - 4.
Quartal
Ø 21,54
Ø 12,54
Ø 16,50
Ø 389,69
Ø 23,92
Ø 15,00
Ø 18,00
Seite 20
Teilnehmer
Durchlaufzahlen
Stadt
KEE
Stadt
KEE
Sonderprojekt
Ø Quartalsübersicht in Summe
gesamt
gesamt
AGH-MAE
AGH-MAE
FAV
FAV
STA
AGH-MAE
FAV
Jan. 19 ##
52
90
57
18
150
142
75
367
Feb. 19 ##
52
90
57
18
150
142
75
367
Mrz. 19 ##
72
130
57
18
150
202
75
427
Ø 59 TN
Ø 103 TN
Ø 57 TN
Ø 18 TN
Ø 150 TN
Ø 162 TN
Ø 75 TN
Ø 387 TN
Apr. 19 ##
171
150
57
18
150
321
75
546
Mai. 19 ##
249
150
57
18
150
399
75
624
Jun. 19 ##
290
110
57
18
150
400
75
625
Ø 237 TN
Ø 137 TN
Ø 57 TN
Ø 18 TN
Ø 150 TN
Ø 373 TN
Ø 75 TN
Ø 598 TN
Jul. 19 ##
301
155
57
18
150
456
75
681
Aug. 19 ##
304
162
57
18
150
466
75
691
Sep. 19 ##
304
162
57
18
150
466
75
691
Ø 303 TN
Ø 160 TN
Ø 57 TN
Ø 18 TN
Ø 150 TN
Ø 463 TN
Ø 75 TN
Ø 688 TN
Okt. 19 ##
293
162
57
18
150
455
75
680
Nov. 19 ##
293
162
57
18
150
455
75
680
Dez. 19 ##
54
102
57
18
150
156
75
381
Ø 213 TN
Ø 142 TN
Ø 57 TN
Ø 18 TN
Ø 150 TN
Ø 355 TN
Ø 75 TN
Ø 580 TN
1. Quartal Ø
2. Quartal Ø
3. Quartal Ø
4. Quartal Ø
© KEE
gesamt
gesamt
Sonderprojekt
AGH-MAE
FAV
STA
gesamt KEE
gesamt KEE
Ø 1. Quartal Ø 1. Quartal Ø 1. Quartal Ø 1. Quartal
Ø 162 TN
Ø 75 TN
Ø 150 TN
Ø 387 TN
Ø 1. - 2.
Quartal
Ø 1. - 2.
Quartal
Ø 1. - 2.
Quartal
Ø 1. - 2.
Quartal
Ø 268 TN
Ø 75 TN
Ø 150 TN
Ø 493 TN
Ø 1. - 3.
Quartal
Ø 1. - 3.
Quartal
Ø 1. - 3.
Quartal
Ø 1. - 3.
Quartal
Ø 333 TN
Ø 75 TN
Ø 150 TN
Ø 558 TN
Ø 1. - 4.
Quartal
Ø 1. - 4.
Quartal
Ø 1. - 4.
Quartal
Ø 1. - 4.
Quartal
Ø 338 TN
Ø 75 TN
Ø 150 TN
Ø 563 TN
Seite 21
6. Erläuterungen zum Investitionsplan
Die Planung 2019 geht davon aus, dass Mittel der Stadt aus dem Finanzhaushalt für Investitionen in Höhe von 70 T€ zur Verfügung stehen. In gleicher Höhe ist die Anschaffung von diverser Betriebs- und Geschäftsausstattung geplant. Diese Mittel sind vor allem auch vor dem
Hintergrund der weiterhin großen Anzahl an Beschäftigten notwendig.
7. Erläuterungen zum Liquiditäts- und Finanzplan
Die Finanz- und Liquiditätsplanung wurde aus der Gewinn- und Verlustrechnung entwickelt.
Die Geldein- und -auszahlungen im laufenden Geschäft entsprechenden zahlungswirksamen
Erträgen und Aufwendungen.
Die Liquiditätslage des Eigenbetriebes ist stark von der rechtzeitigen Überweisung der entsprechenden Zuwendungen vom Jobcenter und der Stadt abhängig. Auf Grund der hohen
Anzahl an Beschäftigten sind pro Monat durchschnittlich 750 T€ an Personalkosten zu überweisen.
Wird unterstellt, dass die Zahlungen aller Fördermittelgeber von Zuweisungen/Zuwendungen
insgesamt jeweils fristgerecht bzw. rechtzeitig genug erfolgen, kann von einer gesicherten Liquidität ausgegangen werden. Die Liquiditätsreichweite ist auch im Jahr 2019 positiv (vgl. Liquiditätsplan). Die Planung sieht auf Basis dessen auch unterjährig immer eine gesicherte
Liquidität vor.
Der KEE beteiligt sich als Eigenbetrieb weiterhin an dem von der Stadt Leipzig eingerichteten
„Cash Management“.
Um die Liquidität durchgängig zu gewährleisten, steht dem KEE ein Kassenkredit in Höhe von
500 T€ zur Sicherung der Liquidität zur Verfügung. Liquiditätsengpässe sind wie in den Vorjahren nicht zu erkennen.
Die Planung 2019 sieht wie im Vorjahr vor, die Zuweisung aus dem Ergebnishaushalt der Stadt
zur Finanzierung des laufenden Geschäftes zum Zwecke der Liquiditätssicherung bereits sofort in voller Höhe zu Beginn des Jahres abzurufen.
8. Plan haushaltsrelevante Positionen und Finanzbeziehung zur
Stadt Leipzig
Analog der vergangenen Jahre wird der KEE durch Zuweisungen der Stadt Leipzig kofinanziert. Nachfolgend sind die einzelnen Bereiche und Sparten sowie die dazugehörigen Änderungen einzeln aufgelistet. Insgesamt plant der KEE städtische Zuweisung in Höhe von
4.176 T€.
© KEE
Seite 22
Geschäftsstelle und Festangestellte
Der KEE plant den Zuschuss aus dem Wirtschaftsplan des Jahres 2019 analog fortzuschreiben. Zur Finanzierung der 19 Mitarbeiter im Bereich Finanz- und Lohnbuchhaltung, des Integrationsfachteams sowie der zusätzlichen Projektkoordinatoren zur Durchführung der beschäftigungspolitischen Maßnahmen, die Konzepterstellung sowie dem Einwerben von Mitteln für
weitere Maßnahmen, die dem Stadtgebiet Leipzig zu Gute kommen, erhält der KEE einen
Zuschuss in Höhe von 875 T€ (zuzüglich LOS 25 T€). Der KEE beabsichtigt eine Mittelweiterleitung aus dem Jahresergebnis 2017 an die Stadt, damit dem KEE diese Mittel zweckgebunden zuschusserhöhend in gleicher Höhe zur Verfügung gestellt werden können (82 T€). Zuzüglich kommen weitere 105 T€ für die Integrationsberater Asyl hinzu, deren unbefristete Einrichtung im Jahr 2015 via Ratsbeschluss beschlossen wurde.
Projekt Teilhabe und FAV (alt)
Die zur städtischen Kofinanzierung der Lohnkosten für die genannten Stellen erforderlichen
Mittel sowie die Mittel zur Finanzierung der Sachkosten, der begleitenden Coachingangebote
sowie der erforderlichen Anleiterstrukturen sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen.
Kostenpositionen
150 Stellen
„Teilhabe“ +
75 Stellen FAV (alt
bis 2020)
1. Jahr /
2019
2. Jahr /
2020
3. Jahr /
2021
+2 % Tarifst.
4. Jahr /
2022
+2 % Tarifst.
5. Jahr /
2023
+1 % Tarifst.
Summe
Personalkosten Kom1.926.471 € 2.351.000 € 2.293.080 € 2.822.638 € 3.216.512 € 12.609.501 €
mune (150)
Sachkosten KEE
(150*25 € / TN/Monat)
45.000 €
45.000 €
45.000 €
45.000 €
45.000 €
225.000 €
Verwaltungskosten
KEE (150*25 € /
TN/Monat)
45.000 €
45.000 €
45.000 €
45.000 €
45.000 €
225.000 €
Sozialpädagogen / Anleiter
292.000 €
309.000 €
315.000 €
339.000 €
350.000 €
1.605.000 €
Personalkosten
Kommune
(75 FAV alt)
666.979 €
250.000 €
916.979 €
Sachkosten KEE
(75 FAV alt)
21.375 €
9.000 €
30.375 €
Verwaltungskosten
KEE
21.375 €
9.000 €
30.375 €
Gesamtkosten Kom3.018.000 € 3.018.000 € 2.698.080 € 3.251.638 € 3.656.512 € 15.642.230 €
mune
© KEE
Seite 23
Die Kofinanzierung wird erforderlich, da durch das Jobcenter eine Pauschalförderung (Maximalwerte)
erfolgt und diese für
die Finanzierung
der Stellen nicht ausreichen.
Weitere zusätzliche Erträge (vgl. Risiko der Wirtschaftsplanung, Punkt 4.2)
Weitere Zahlungsflüsse beispielsweise aus Entgelten der Familienhilfe und der Schuldnerberatung können derzeit nicht abschließend beziffert werden, so dass diese Erträge nicht konkret
benannt werden können. Hierbei handelt es sich um Entgelte für in Anspruch genommene
Leistungen, auf welche der KEE durch die Abhängigkeit der Zuweisungspraxis keinen Einfluss
nehmen kann (Amt für Jugend, Familie und Bildung und Sozialamt). Die Finanzierung der
Leistungen und Angebote erfolgt auf Grundlage der „Grundsatzvereinbarung für den Abschluss von Leistungs-, Qualitätsentwicklungs- und Entgeltvereinbarungen“ der Stadt Leipzig
sowie der bestätigten Leistungsbeschreibungen und den verhandelten Entgelten auf Basis der
Beschlüsse der Entgeltkommission. Aufwendungen entstehen nur in Höhe der Erträge. Aus
dem Finanzhaushalt erhält der KEE einen Betrag in Höhe von 70 T€ für Ersatzinvestitionen.
9. Planbilanz 2019
Die Planbilanz 2019 basiert auf den Ist-Werten des Jahres 2017 und der Weiterentwicklung
für die Erwartung 2018.
Das Anlagevermögen (sowie der Sonderposten als Gegenposition auf der Passivseite der Bilanz) entwickeln sich entsprechend den geplanten Investitionen unter Berücksichtigung der
kalkulierten Abschreibungen.
Der Bestand an liquiden Mitteln zeigt sich zur Erwartung 2018 stabil. Infolge der Teilnahme
am Cash Pool der Stadt Leipzig werden die liquiden Mittel unter den Forderungen gegenüber
der Gemeinde ausgewiesen.
Forderungen bestehen aus noch offenen Zahlungsleistungen der Zuwendungsgeber nach Beendigung von Maßnahmen bzw. zum jeweiligen Stichtag. Rückstellungen werden u. a. für Personal und die Jahresabschlussprüfung gebildet. Verbindlichkeiten bestehen aus Lieferungen
und Leistungen sowie aus Personalaufwendungen zum Stichtag.
© KEE
Seite 24
10. Anlagen: Formulare Wirtschaftsplan 2019
1.
Erfolgsplan (Gewinn- und Verlustrechnung)
2.
Leistungsdaten
3.
Finanzplan
4.
Liquiditätsplan
5.
Plan Haushaltsrelevante Positionen
6.
Planbilanz
7.
Personalplan
8.
Investitionsplan
© KEE
Seite 25
A
Erfolgsplan / GuV
Lfd.
Nr.
1.
Kommunaler Eigenbetrieb Engelsdorf
Angaben in vollen TEURO
Umsatzerlöse
2.
Bestandsveränderungen FE/UE
2019 bis 2022
Ist
2017
5.297
Erwartung
2018
5.571
Planjahr
2019
6.170
Quartal 1
2019
1.343
Quartal 2
2019
1.587
Quartal 3
2019
1.664
Quartal 4
2019
1.576
2020
5.884
Folgejahre
2021
4.486
2022
4.292
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
a) Bestandserhöhungen
b) Bestandsverminderungen
3.
Sonstige betriebliche Erträge
3.670
3.645
4.185
1.109
1.025
1.025
1.025
4.103
3.779
4.336
I.
Gesamtleistung
8.966
9.217
10.355
2.452
2.612
2.689
2.602
9.987
8.265
8.628
4.
Materialaufwand
0
0
5.
0
30
7
7
7
7
33
0
a) RHB und bezogene Waren
0
0
0
0
0
0
0
0
0
b) bezogene Leistungen
0
30
7
7
7
7
33
0
0
Personalaufwand
7.717
8.333
8.994
2.160
2.260
2.295
2.279
8.703
7.060
7.424
a) Löhne und Gehälter
6.359
6.875
7.183
1.726
1.807
1.833
1.817
6.948
5.619
5.910
b) soziale Abgaben
1.358
1.458
1.811
434
454
462
462
1.755
1.441
1.513
‐ davon für Altersversorgung
6.
188
Abschreibungen
84
71
80
20
20
20
20
80
77
80
a) auf immat. AV und auf SAV
84
71
80
20
20
20
20
80
77
80
1.067
727
1.239
211
334
369
325
1.155
1.114
1.112
98
86
12
54
‐9
‐2
‐30
16
14
12
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
b) auf VG des Umlaufvermögens
c) auf GWG's
7.
Sonstige betriebliche Aufwendungen
II.
Zwischenergebnis
9.
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
10.
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
‐ davon an verbundene Unternehmen
III.
Finanzergebnis
11.
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
IV.
Ergebnis nach Steuern
98
86
12
54
‐9
‐2
‐30
16
14
12
12.
Sonstige Steuern
15
22
12
3
3
3
3
12
12
12
Ergebnis ohne Ergebnisabführung
82
64
0
51
‐12
‐5
‐33
4
2
0
82
64
0
51
‐12
‐5
‐33
4
2
0
82
64
0
51
‐12
‐5
‐33
4
2
0
82
82
13.
Ausgleichszahlung an Minderheitsgesellsch.
14.
Auf Grund Gewinnabf.vertages abgef. Gewinn
15.
Erträge aus Verlustübernahme
V.
Jahresüberschuss/‐fehlbetrag
16.
Gewinn‐/Verlustvortrag aus Vorjahr
17.
Entnahme Rücklagen
18.
Einstellung Rücklagen
VIII.
Bilanzgewinn/Bilanzverlust
Nachrichtlich
Ausschüttung / Gewinnabf. an Gesellschafter
(Verlust)Ausgleich durch Gesellschafter
Vortrag auf neue Rechnung
Einstellung Gewinnrücklagen
Entnahme Gewinnrücklage
Entnahme Kapitalrücklage
Gesamtaufwendungen
8.884
9.152
10.355
2.402
2.625
2.695
2.634
9.983
8.262
8.627
Gesamterträge
8.966
9.217
10.355
2.452
2.612
2.689
2.602
9.987
8.265
8.628
Lfd.
Nr.
Kommunaler Eigenbetrieb Engelsdorf
1.
UP Umsatzerlöse
5.297
5.571
6.170
1.343
1.587
1.664
1.576
5.884
4.486
4.292
Finanzierung Jobcenter ‐ AGH‐MAE
1.195
1.170
1.651
234
452
522
444
1.651
1.651
1.651
136
175
157
20
44
51
42
157
157
157
18
17
0
0
0
0
0
0
0
0
206
258
273
67
69
69
69
278
283
288
Arbeitsmarktorientierte Familienhilfe
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Schuldnerberatung
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Lohnkostenzschuss Jobcenter ‐ FAV/EGZ
1.579
1.743
1.339
335
335
335
335
1.117
0
0
Finanzierung Jobcenter ‐ soziale Teilhabe
1.897
1.901
2.438
610
610
610
610
2.412
2.395
2.196
Angaben in vollen TEURO
AGH ‐ MAE Verwaltungskosten
Jobcenter Aktivierungen
Jobcenter Integrationsberater
AGH ‐ Asyl
Planjahr
2019
Quartal 1
2019
Quartal 2
2019
Quartal 3
2019
Quartal 4
2019
Folgejahre
2021
2020
2022
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Jobcenter FAV ‐ Coaching
40
73
53
14
13
13
13
0
0
0
Tandem ‐ SAB Förderung
0
0
259
65
65
65
65
269
0
0
‐15
234
0
0
0
0
0
0
0
0
3.670
3.645
4.185
1.109
1.025
1.025
1.025
4.103
3.779
4.336
900
995
982
307
225
225
225
900
900
900
80
69
79
20
20
20
20
80
76
79
374
11
0
0
0
0
0
0
0
0
Stadt Leipzig FAV ‐ Verwaltungskosten
17
20
21
5
5
5
5
9
0
0
Stadt Leipzig Teilhabe ‐ Verwaltungskosten
25
27
45
11
11
11
11
45
45
45
übrige
UP Sonstige betriebliche Erträge
Zuweisung Stadt Leipzig Ergebnishaushalt
Auflösung Sonderposten
übrige
Maßnahme U 25
4a.
Erwartung
2018
241
Fördermittel
3.
Ist
2017
0
2
0
0
0
0
0
0
0
0
Stadt Leipzig Asyl ‐ Integrationsberater
233
105
105
26
26
26
26
105
105
105
179
Stadt Leipzig soziale TH ‐ Integrationsberater
137
120
155
39
39
39
39
164
167
Lohnkosten Stadt Leipzig ‐ FAV/EGZ
667
899
667
167
167
167
167
250
0
0
Sachkosten Stadt Leipzig ‐ FAV/EGZ
40
40
21
5
5
5
5
9
0
0
Lohnkosten Stadt Leipzig ‐ soziale Teilhabe
1.136
1.295
1.926
482
482
482
482
2.351
2.293
2.823
Sachkosten Stadt Leipzig ‐ soziale Teilhabe
58
62
45
11
11
11
11
45
45
45
Lohnkosten Stadt Leipzig ‐ Koordinatoren STA
0
0
137
35
34
34
34
145
148
160
UP RHB und bezogene Waren
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
30
7
7
7
7
33
0
0
30
7
7
7
7
33
Materialaufwand
4b.
UP bezogene Leistungen
Tandem
7.
UP Sonstige betriebliche Aufwendungen
1.067
727
1.239
211
334
369
325
1.155
1.114
1.112
177
147
143
36
36
36
36
73
64
64
Weiterbildung/IT Anwendung Sachkosten
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Mehraufwandsentschädigung ‐ AGH‐MAE
372
281
536
72
149
171
143
536
536
536
Sachkosten ‐ AGH‐MAE
198
198
321
43
89
102
86
321
321
321
80
50
173
43
43
43
43
171
148
146
Asyl ‐ Sozialpädagogen
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Asyl ‐ Sachkosten
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
U 25 Sachkosten
16
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Sachkosten ‐ FAV/EGZ
0
Verwaltung
Sachkosten ‐ sozialpäd. Betreuung
41
20
21
5
5
5
5
9
0
Sachkosten ‐ Ortschaftsservice
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Sachkosten ‐ soziale Teilhabe
32
16
45
11
11
11
11
45
45
45
Sachkosten Asyl
Instandhaltung
SB Finanzen/Administration
übrige
126
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
25
15
0
0
0
0
0
0
0
0
A
Sparte Overhead
Lfd.
Nr.
1.
Kommunaler Eigenbetrieb Engelsdorf
Angaben in vollen
Umsatzerlöse
2.
Bestandsveränderungen FE/UE
2019 bis 2022
Ist
2017
0
Erwartung
2018
175
Planjahr
2019
157
Quartal 1
2019
20
Quartal 2
2019
44
Quartal 3
2019
51
Quartal 4
2019
42
0
0
0
0
0
0
0
157
Folgejahre
2021
157
0
0
2020
2022
157
0
a) Bestandserhöhungen
b) Bestandsverminderungen
3.
Andere aktivierte Eigenleistungen
4.
Sonstige betriebliche Erträge
0
896
903
288
205
205
205
809
796
799
I.
Gesamtleistung
0
1.071
1.060
307
249
256
247
965
953
956
5.
Materialaufwand
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
a) RHB und bezogene Waren
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
b) bezogene Leistungen
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Personalaufwand
0
812
6.
888
837
207
210
210
210
812
812
a) Löhne und Gehälter
728
645
159
162
162
162
625
625
624
b) soziale Abgaben
160
191
47
48
48
48
187
187
188
71
80
20
20
20
20
80
77
80
71
80
20
20
20
20
80
77
80
‐ davon für Altersversorgung
7.
Abschreibungen
0
a) auf immat. AV und auf SAV
b) auf VG des Umlaufvermögens
c) auf GWG's
8.
Sonstige betriebliche Aufwendungen
0
152
143
36
36
36
36
73
64
64
II.
Zwischenergebnis
0
‐40
0
45
‐16
‐9
‐19
0
0
0
10.
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
11.
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
‐40
0
45
‐16
‐9
‐19
0
0
0
0
45
‐16
‐9
‐19
0
0
0
‐ davon an verbundene Unternehmen
III.
Finanzergebnis
12.
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
IV.
Ergebnis nach Steuern
13.
Sonstige Steuern
14.
Ausgleichszahlung an Minderheitsgesellsch.
15.
Auf Grund Gewinnabf.vertages abgef. Gewinn
Ergebnis ohne Ergebnisabführung
8
0
‐48
16.
abgeführter Verlust
V.
Jahresüberschuss/‐fehlbetrag
0
‐48
0
45
‐16
‐9
‐19
0
0
0
1.
UP Umsatzerlöse
0
175
157
20
44
51
42
157
157
157
175
157
20
44
51
42
157
157
157
AGH ‐ MAE Verwaltungskosten
4.
UP Sonstige betriebliche Erträge
0
896
903
288
205
205
205
809
796
799
770
757
251
169
169
169
675
675
675
Auflösung Sonderposten
69
79
20
20
20
20
80
76
79
übrige
10
0
0
0
0
Stadt Leipzig FAV ‐ Verwaltungskosten
20
21
5
5
5
5
9
Stadt Leipzig Teilhabe ‐ Verwaltungskosten
27
45
11
11
11
11
45
45
45
Zuweisung Stadt Leipzig Ergebnishaushalt
5a.
UP RHB und bezogene Waren
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
5b.
UP bezogene Leistungen
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
8.
UP Sonstige betriebliche Aufwendungen
0
152
143
36
36
36
36
73
64
64
147
143
36
36
36
36
73
64
64
Verwaltung
übrige
5
A
Sparte AGH
Lfd.
Nr.
1.
Kommunaler Eigenbetrieb Engelsdorf
Angaben in vollen
Umsatzerlöse
2.
Bestandsveränderungen FE/UE
2019 bis 2022
Ist
2017
0
Erwartung
2018
1.198
Planjahr
2019
1.651
Quartal 1
2019
234
Quartal 2
2019
452
Quartal 3
2019
522
Quartal 4
2019
444
2020
1.651
Folgejahre
2021
1.651
2022
1.651
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
a) Bestandserhöhungen
b) Bestandsverminderungen
3.
Andere aktivierte Eigenleistungen
4.
Sonstige betriebliche Erträge
0
25
25
6
6
6
6
25
25
25
I.
Gesamtleistung
0
1.223
1.676
240
458
528
450
1.676
1.676
1.676
5.
Materialaufwand
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
a) RHB und bezogene Waren
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
b) bezogene Leistungen
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Personalaufwand
0
807
6.
692
807
122
217
252
217
807
807
a) Löhne und Gehälter
568
642
98
174
200
170
642
642
642
b) soziale Abgaben
125
165
24
42
51
48
165
165
165
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
‐ davon für Altersversorgung
7.
Abschreibungen
a) auf immat. AV und auf SAV
b) auf VG des Umlaufvermögens
c) auf GWG's
8.
Sonstige betriebliche Aufwendungen
0
481
857
116
238
273
230
857
857
857
II.
Zwischenergebnis
0
50
12
3
3
3
3
12
12
12
10.
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
11.
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
III.
Finanzergebnis
12.
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
IV.
Ergebnis nach Steuern
13.
Sonstige Steuern
Ergebnis ohne Ergebnisabführung
14.
Ausgleichszahlung an Minderheitsgesellsch.
15.
Auf Grund Gewinnabf.vertages abgef. Gewinn
0
0
50
12
3
3
3
3
12
12
12
12
12
3
3
3
3
12
12
12
38
0
0
0
0
0
0
0
0
16.
abgeführter Verlust
V.
Jahresüberschuss/‐fehlbetrag
0
38
0
0
0
0
0
0
0
0
1.
UP Umsatzerlöse
0
1.198
1.651
234
452
522
444
1.651
1.651
1.651
1.170
1.651
234
452
522
444
1.651
1.651
1.651
Finanzierung Jobcenter ‐ AGH‐MAE
übrige
4.
UP Sonstige betriebliche Erträge
28
0
Sachkostenzuschuss Stadt Leipzig ‐ Ortschaftsservice
25
25
6
6
6
6
25
25
25
25
25
6
6
6
6
25
25
25
übrige
5a.
UP RHB und bezogene Waren
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
5b.
UP bezogene Leistungen
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
8.
UP Sonstige betriebliche Aufwendungen
0
857
481
857
116
238
273
230
857
857
Mehraufwandsentschädigung ‐ AGH‐MAE
281
536
72
149
171
143
536
536
536
Sachkosten ‐ AGH‐MAE
198
321
43
89
102
86
321
321
321
Sachkosten ‐ Ortschaftsservice
0
übrige
2
A
Sparte RüBe
Lfd.
Nr.
1.
Kommunaler Eigenbetrieb Engelsdorf
Angaben in vollen
Umsatzerlöse
2.
Bestandsveränderungen FE/UE
2019 bis 2022
Ist
2017
0
Erwartung
2018
492
Planjahr
2019
585
Quartal 1
2019
145
Quartal 2
2019
147
Quartal 3
2019
147
Quartal 4
2019
147
0
0
0
0
0
0
0
547
Folgejahre
2021
283
0
0
2020
2022
288
0
a) Bestandserhöhungen
b) Bestandsverminderungen
3.
Andere aktivierte Eigenleistungen
4.
Sonstige betriebliche Erträge
0
427
460
116
115
115
115
469
472
484
I.
Gesamtleistung
0
919
1.045
260
262
262
261
1.016
755
772
5.
Materialaufwand
0
0
30
7
7
7
7
33
0
0
a) RHB und bezogene Waren
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
6.
b) bezogene Leistungen
0
0
30
7
7
7
7
33
0
0
Personalaufwand
0
794
843
204
207
207
225
808
604
625
a) Löhne und Gehälter
651
663
160
163
163
178
635
464
480
b) soziale Abgaben
143
179
44
44
44
47
173
140
145
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
‐ davon für Altersversorgung
7.
Abschreibungen
a) auf immat. AV und auf SAV
b) auf VG des Umlaufvermögens
c) auf GWG's
8.
Sonstige betriebliche Aufwendungen
0
50
173
43
43
43
43
171
148
146
II.
Zwischenergebnis
0
75
0
6
4
4
‐14
4
2
0
10.
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
11.
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
75
0
6
4
4
‐14
4
2
0
0
6
4
4
‐14
4
2
0
III.
Finanzergebnis
12.
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
IV.
Ergebnis nach Steuern
13.
Sonstige Steuern
Ergebnis ohne Ergebnisabführung
14.
1
0
75
Ausgleichszahlung an Minderheitsgesellsch.
15.
Auf Grund Gewinnabf.vertages abgef. Gewinn
16.
abgeführter Verlust
V.
Jahresüberschuss/‐fehlbetrag
0
75
0
6
4
4
‐14
4
2
0
1.
UP Umsatzerlöse
0
492
585
145
147
147
147
547
283
288
273
67
69
69
69
278
283
288
Jobcenter Aktivierungen
17
Jobcenter Integrationsberater
258
Arbeitsmarktorientierte Familienhilfe
0
Schuldnerberatung
0
Jobcenter FAV ‐ Coaching
73
Tandem ‐ SAB Förderung
übrige
4.
UP Sonstige betriebliche Erträge
53
14
13
13
13
259
65
65
65
65
269
144
0
427
460
116
115
115
115
469
472
484
200
200
50
50
50
50
200
200
200
Stadt Leipzig Asyl ‐ Integrationsberater
105
105
26
26
26
26
105
105
105
Stadt Leipzig soziale TH ‐ Integrationsberater
120
155
39
39
39
39
164
167
179
Zuweisung Stadt Leipzig Ergebnishaushalt
übrige
Maßnahme U 25
2
5a.
UP RHB und bezogene Waren
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
5b.
UP bezogene Leistungen
0
0
30
7
7
7
7
33
0
0
30
7
7
7
7
33
Tandem
8.
UP Sonstige betriebliche Aufwendungen
Sachkosten ‐ sozialpäd. Betreuung
übrige
0
50
173
43
43
43
43
171
148
146
50
173
43
43
43
43
171
148
146
A
Sparte FAV
Lfd.
Nr.
1.
Kommunaler Eigenbetrieb Engelsdorf
Angaben in vollen
Umsatzerlöse
2.
Bestandsveränderungen FE/UE
2019 bis 2022
Ist
2017
0
Erwartung
2018
1.759
Planjahr
2019
1.339
Quartal 1
2019
335
Quartal 2
2019
335
Quartal 3
2019
335
Quartal 4
2019
335
2020
1.117
Folgejahre
2021
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
2022
0
0
a) Bestandserhöhungen
b) Bestandsverminderungen
3.
Andere aktivierte Eigenleistungen
4.
Sonstige betriebliche Erträge
0
940
688
172
172
172
172
259
0
0
I.
Gesamtleistung
0
2.699
2.027
507
507
507
507
1.376
0
0
5.
Materialaufwand
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
a) RHB und bezogene Waren
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
b) bezogene Leistungen
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Personalaufwand
0
2.670
2.006
501
501
501
501
1.367
0
0
2.188
1.613
403
403
403
403
1.099
481
393
98
98
98
98
268
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
6.
a) Löhne und Gehälter
b) soziale Abgaben
‐ davon für Altersversorgung
7.
Abschreibungen
a) auf immat. AV und auf SAV
b) auf VG des Umlaufvermögens
c) auf GWG's
8.
Sonstige betriebliche Aufwendungen
0
28
21
5
5
5
5
9
0
0
II.
Zwischenergebnis
0
1
0
0
0
0
0
0
0
0
10.
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
11.
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
1
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
III.
Finanzergebnis
12.
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
IV.
Ergebnis nach Steuern
13.
Sonstige Steuern
Ergebnis ohne Ergebnisabführung
14.
Ausgleichszahlung an Minderheitsgesellsch.
15.
Auf Grund Gewinnabf.vertages abgef. Gewinn
0
1
0
0
16.
abgeführter Verlust
V.
Jahresüberschuss/‐fehlbetrag
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
1.
UP Umsatzerlöse
0
1.759
1.339
335
335
335
335
1.117
0
0
1.743
1.339
335
335
335
335
1.117
0
0
0
0
688
172
172
172
172
259
0
0
Lohnkostenzschuss Jobcenter ‐ FAV/EGZ
übrige
4.
UP Sonstige betriebliche Erträge
16
0
übrige
940
1
Lohnkosten Stadt Leipzig ‐ FAV/EGZ
899
667
167
167
167
167
250
Sachkosten Stadt Leipzig ‐ FAV/EGZ
40
21
5
5
5
5
9
5a.
UP RHB und bezogene Waren
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
5b.
UP bezogene Leistungen
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
8.
UP Sonstige betriebliche Aufwendungen
0
28
21
5
5
5
5
9
0
0
20
21
5
5
5
5
9
Sachkosten ‐ FAV/EGZ
übrige
8
A
Sparte STA
Lfd.
Nr.
1.
Kommunaler Eigenbetrieb Engelsdorf
Angaben in vollen
Umsatzerlöse
2.
Bestandsveränderungen FE/UE
2019 bis 2022
Ist
2017
0
Erwartung
2018
1.947
Planjahr
2019
2.438
Quartal 1
2019
610
Quartal 2
2019
610
Quartal 3
2019
610
Quartal 4
2019
610
2020
2.412
Folgejahre
2021
2.395
2022
2.196
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
a) Bestandserhöhungen
b) Bestandsverminderungen
3.
Andere aktivierte Eigenleistungen
4.
Sonstige betriebliche Erträge
0
1.357
2.109
528
527
527
527
2.541
2.486
3.028
I.
Gesamtleistung
0
3.305
4.547
1.137
1.137
1.137
1.137
4.953
4.881
5.224
5.
Materialaufwand
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
a) RHB und bezogene Waren
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
b) bezogene Leistungen
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Personalaufwand
0
3.289
4.502
1.126
1.125
1.125
1.125
4.908
4.836
5.179
2.740
3.620
905
905
905
905
3.946
3.888
4.164
548
882
221
221
221
221
962
948
1.015
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
6.
a) Löhne und Gehälter
b) soziale Abgaben
‐ davon für Altersversorgung
7.
Abschreibungen
a) auf immat. AV und auf SAV
b) auf VG des Umlaufvermögens
c) auf GWG's
8.
Sonstige betriebliche Aufwendungen
0
16
45
11
11
11
11
45
45
45
II.
Zwischenergebnis
0
1
0
0
0
0
0
0
0
0
10.
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
11.
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
1
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
III.
Finanzergebnis
12.
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
IV.
Ergebnis nach Steuern
13.
Sonstige Steuern
Ergebnis ohne Ergebnisabführung
14.
Ausgleichszahlung an Minderheitsgesellsch.
15.
Auf Grund Gewinnabf.vertages abgef. Gewinn
0
1
0
0
16.
abgeführter Verlust
V.
Jahresüberschuss/‐fehlbetrag
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
1.
UP Umsatzerlöse
0
1.947
2.438
610
610
610
610
2.412
2.395
2.196
1.901
2.438
610
610
610
610
2.412
2.395
2.196
46
0
0
0
0
0
0
0
0
1.357
2.109
528
527
527
527
2.541
2.486
3.028
Lohnkosten Stadt Leipzig ‐ soziale Teilhabe
1.295
1.926
482
482
482
482
2.351
2.293
2.823
Sachkosten Stadt Leipzig ‐ soziale Teilhabe
62
45
11
11
11
11
45
45
45
137
35
34
34
34
145
148
160
Finanzierung Jobcenter ‐ soziale Teilhabe
übrige
4.
UP Sonstige betriebliche Erträge
0
übrige
Lohnkosten Stadt Leipzig ‐ Koordinatoren STA
5a.
UP RHB und bezogene Waren
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
5b.
UP bezogene Leistungen
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
8.
UP Sonstige betriebliche Aufwendungen
0
Sachkosten ‐ soziale Teilhabe
übrige
16
45
11
11
11
11
45
45
45
16
45
11
11
11
11
45
45
45
Leistungsdaten
Lfd. Kommunaler Eigenbetrieb Engelsdorf
Nr.
Koordinatoren
Beschäftigte AGH ‐ Mehraufwand
Integrationsfachteam
Beschäftigte FAV/EGZ
soziale Teilhabe
Anleiter Soziale TH
Coaching
AGH ‐ Asyl
Anleiter Asyl
Teilnehmer RüBe
2019
Ist
2017
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
27
1.017
25
206
162
Erwartung
2018
31
556
16
90
136
833
882
bis
Planjahr
2019
30
597
18
75
150
712
Quartal 1
2019
8
162
18
75
150
Quartal 2
2019
19
373
18
75
150
Quartal 3
2019
23
463
18
75
150
Quartal 4
2019
18
355
18
75
150
469
638
709
623
2022
Folgejahre
2021
2020
2022
28
550
18
75
150
28
550
18
28
550
18
150
150
700
700
700
Finanzplan
(in Anlehnung an DRS 21 direkt)
Kommunaler Eigenbetrieb Engelsdorf
B
Lfd.
Nr.
1.
‐
‐
+
‐
+
‐
‐/+
+/‐
2.
+
‐
+
‐
+
‐
+
‐
+
‐
+
‐
+
+
+/‐
3.
+
Angaben in vollen TEURO
Laufende Geschäftstätigkeit
Einzahlung von Kunden f. Verkauf Erzeugnisse, Waren u. DL
Auszahlung an Lieferanten und Beschäftigte
Auszahlung aus Rückzahlungen von Zuwendungen, Zuschüssen,
Zuweisungen
Sonstige Einzahlungen, die nicht der Inv./Fin.tätigkeit
zuzuordnen sind
Sonstige Auszahlungen, die nicht der Inv./Fin.tätigkeit
zuzuordnen sind
Einzahlung aus außerordentlichen Posten
Auszahlung aus außerordentlichen Posten
Ertragssteuerzahlungen
Sonstige Einzahlungen und Auszahlungen
Mittelzu‐/‐abfluss aus lfd. Geschäftstätigkeit
Investitionstätigkeit
Einzahlungen aus Abgängen immat. AV
Auszahlungen für Investitionen immat. AV
Einzahlungen aus Abgängen SAV
Auszahlungen für Investitionen SAV
Einzahlungen aus Abgängen FAV
Auszahlungen für Investitionen FAV
Einzahlungen aus Abgängen aus dem Konsolidierungskreis
Auszahlungen für Zugänge zum Konsolidierungskreis
Einzahlungen aufgrund von Finanzmittelanlagen im Rahmen der
kurzfristigen Finanzdisposition
Auszahlungen aufgrund von Finanzmittelanlagen im Rahmen der
kurzfristigen Finanzdisposition
Einzahlungen aus außerordentlichen Posten
Auszahlungen aus außerordentlichen Posten
Erhaltene Zinsen
Erhaltene Dividenden
Sonstige Einzahlungen und Auszahlungen
Mittelzu‐/‐abfluss aus Investitionstätigkeit
Finanzierungstätigkeit
Einzahlungen aus EK‐Zuführungen der Stadt Leipzig
2019
Ist
2017
bis
2022
Erwartung
2018
Planjahr
2019
2020
Folgejahre
2021
2022
5.515
‐8.762
5.337
‐9.059
6.170
‐10.263
5.884
‐9.891
4.486
‐8.174
4.292
‐8.536
‐15
‐3.262
‐16
‐3.739
‐12
‐4.105
‐12
‐4.019
‐12
‐3.700
‐12
‐4.256
1
‐120
‐59
‐70
‐70
‐70
‐70
‐119
‐59
‐70
‐70
‐70
‐70
3.889
3.624
4.176
4.093
3.773
4.327
‐95
‐82
3.771
390
3.530
‐268
4.093
‐82
4.093
4
3.773
3
4.327
1
1.759
2.149
2.148
1
2.149
1.881
1.880
1
1.881
1.799
1.798
1
1.799
1.803
1.802
1
1.803
1.806
1.805
1
1.806
1.807
1.806
1
+ Einzahlungen aus EK‐Zuführungen von anderen Gesellschaftern
‐
‐
+
+
‐
‐
+
+
‐
Auszahlungen aus EK‐Herabsetzung der Stadt Leipzig
Auszahlungen aus EK‐Herabsetzung an übrige
Unternehmenseigner
Einzahlungen aus der Aufnahme von (Finanz‐) Krediten der Stadt
Leipzig
Einzahlungen aus der Aufnahme von (Finanz‐) Krediten Dritter
und Begebung von Anleihen
Auszahlungen aus der Tilgung von (Finanz‐) Krediten der Stadt
Leipzig
Auszahlungen aus der Tilgung von (Finanz‐) Krediten Dritter und
Anleihen
Einzahlung aus erhaltenenen Zuwendungen, Zuschüsse,
Zuweisungen der Stadt Leipzig
Einzahlung aus erhaltenenen Zuwendungen, Zuschüssen,
Zuweisungen Dritter
Rückzahlungen von Zuwendungen, Zuschüssen, Zuweisungen
‐118
+ Einzahlungen aus außerordentlichen Posten
‐ Auszahlungen aus außerordentlichen Posten
‐ gezahlte Zinsen
‐
Auszahlungen an die Gesellschafterin Stadt Leipzig
Auszahlungen an übrige Unternehmenseigner und
‐
Minderheitsgesellschafter
+/‐ Ein‐ u. Auszahlungen aus Ergebnisabführungsvertrag
+/‐ Sonstige Ein‐ u. Auszahlungen
4.
Mittelzu‐/‐abfluss aus Finanzierungstätigkeit
Zahlungswirksame Veränd. der Finanzmittel
Wechselkurs‐ und bewertungsbedingte Änderung des
+/‐
Finanzmittelfonds
Konsolidierungskreisbedingte Änderungen des
+/‐
Finanzmittelfonds
Finanzmittelbest. Anfang d. Periode (inkl. Cash‐Pool)
Finanzmittelbestand Ende d. Periode (inkl. Cash‐Pool)
Bestand Cash‐Pool am Ende der Periode
liquide Mittel (ohne Cash‐Pool)
Liquidität
(in Anlehnung an DRS 21 direkt)
2019
Kommunaler Eigenbetrieb Engelsdorf
Lfd. Nr. Planung der Geldein‐ und auszahlungen
Planjahr
1.
Laufende Geschäftstätigkeit
6.170
Einzahlung von Kunden f. Verkauf Erzeugnisse, Waren u. DL
‐ Auszahlung an Lieferanten und Beschäftigte
‐10.263
Auszahlung aus Rückzahlungen von Zuwendungen,
0
‐
Zuschüssen, Zuweisungen
Sonstige Einzahlungen, die nicht der Inv./Fin.tätigkeit
0
+
zuzuordnen sind
Sonstige Auszahlungen, die nicht der Inv./Fin.tätigkeit
‐
0
zuzuordnen sind
+ Einzahlung aus außerordentlichen Posten
0
‐ Auszahlung aus außerordentlichen Posten
0
‐/+ Ertragssteuerzahlungen
0
+/‐ Sonstige Einzahlungen und Auszahlungen
‐12
1.3.
Mittelzu‐/‐abfluss aus lfd. Geschäftstätigkeit
‐4.105
2.
Investitionstätigkeit
0
+ Einzahlungen aus Abgängen immat. AV
‐ Auszahlungen für Investitionen immat. AV
0
+ Einzahlungen aus Abgängen SAV
0
‐ Auszahlungen für Investitionen SAV
‐70
+ Einzahlungen aus Abgängen FAV
0
‐ Auszahlungen für Investitionen FAV
0
+ Einzahlungen aus Abgängen aus dem Konsolidierungskreis
0
‐ Auszahlungen für Zugänge zum Konsolidierungskreis
0
Einzahlungen aufgrund von Finanzmittelanlagen im Rahmen
0
+
der kurzfristigen Finanzdisposition
Auszahlungen aufgrund von Finanzmittelanlagen im Rahmen
‐
0
der kurzfristigen Finanzdisposition
+ Einzahlungen aus außerordentlichen Posten
0
‐ Auszahlungen aus außerordentlichen Posten
0
+ Erhaltene Zinsen
0
+ Erhaltene Dividenden
0
+/‐ Sonstige Einzahlungen und Auszahlungen
0
2.3.
Mittelzu‐/‐abfluss aus Investitionstätigkeit
‐70
3.
Finanzierungstätigkeit
+ Einzahlungen aus EK‐Zuführungen der Stadt Leipzig
0
Einzahlungen aus EK‐Zuführungen von anderen
+
0
Gesellschaftern
‐ Auszahlungen aus EK‐Herabsetzung der Stadt Leipzig
0
Auszahlungen aus EK‐Herabsetzung an übrige
‐
0
Unternehmenseigner
Einzahlungen aus der Aufnahme von (Finanz‐) Krediten der
+
0
Stadt Leipzig
Einzahlungen aus der Aufnahme von (Finanz‐) Krediten Dritter
+
0
und Begebung von Anleihen
Auszahlungen aus der Tilgung von (Finanz‐) Krediten der Stadt
0
‐
Leipzig
Auszahlungen aus der Tilgung von (Finanz‐) Krediten Dritter
‐
0
und Anleihen
Einzahlung aus erhaltenenen Zuwendungen, Zuschüsse,
+
4.176
Zuweisungen der Stadt Leipzig
Einzahlung aus erhaltenenen Zuwendungen, Zuschüssen,
+
0
Zuweisungen Dritter
‐
Rückzahlungen von Zuwendungen, Zuschüssen, Zuweisungen
+
‐
‐
‐
Einzahlungen aus außerordentlichen Posten
Auszahlungen aus außerordentlichen Posten
gezahlte Zinsen
Auszahlungen an die Gesellschafterin Stadt Leipzig
Auszahlungen an übrige Unternehmenseigner und
Minderheitsgesellschafter
Ein‐ u. Auszahlungen aus Ergebnisabführungsvertrag
Sonstige Ein‐ u. Auszahlungen
Mittelzu‐/‐abfluss aus Finanzierungstätigkeit
Zahlungswirksame Veränd. der Finanzmittel
Wechselkurs‐ und bewertungsbedingte Änderung des
Finanzmittelfonds
Konsolidierungskreisbedingte Änderungen des
Finanzmittelfonds
Finanzmittelbest. Anfang d. Periode (inkl. Cash‐Pool)
Finanzmittelbestand Ende d. Periode (inkl. Cash‐Pool)
Bestand Cash‐Pool am Ende der Periode
liquide Mittel (ohne Cash‐Pool)
‐
+/‐
+/‐
3.3.
4.
+/‐
+/‐
Januar
Februar
März
April
Mai
Juni
Juli
August
Sept.
Angaben in vollen TEURO
Okt.
Nov.
Dez.
448
‐793
448
‐793
448
‐793
529
‐867
529
‐867
529
‐867
555
‐891
555
‐891
555
‐891
525
‐870
525
‐870
525
‐870
‐345
‐345
‐3
‐348
‐338
‐338
‐3
‐341
‐336
‐336
‐3
‐339
‐345
‐345
‐3
‐348
‐18
‐18
‐18
‐18
0
0
‐18
0
0
‐18
0
0
‐18
0
0
‐18
988
603
105
416
87
433
87
416
105
416
87
433
0
0
0
0
‐82
‐82
0
0
0
4.093
‐82
988
642
520
175
105
‐261
416
78
87
‐251
433
75
87
‐249
416
80
105
‐252
416
71
87
‐258
433
68
1.881
1.881
2.523
2.699
2.438
2.515
2.264
2.339
2.090
2.170
1.918
1.989
1.731
1.799
2.523
2.699
2.438
2.515
2.264
2.339
2.090
2.170
1.918
1.989
1.731
1.799
1.798
1
2.522
1
2.698
1
2.437
1
2.514
1
2.263
1
2.338
1
2.089
1
2.169
1
1.917
1
1.988
1
1.730
1
1.798
1
0
0
Lfd.
Nr.
1.
2.
3.
4.
5.
6.
Haushaltsrelevante Positionen für die Stadt Leipzig
Kommunaler Eigenbetrieb Engelsdorf
Angaben in vollen TEURO
Veränderung Eigenkapital
Erhöhung (+)/Verminderung (‐) Eigenkapital
Gewinnabführung
Auszahlung Gewinnabführung (netto)
Mittelweiterleitung
Aufwand aus Mittelweiterleitung
Auszahlung aus Mittelweiterleitung
Investitionszuschüsse
Einzahlung aus Investitionszuschüssen
Zuschüsse
Ertrag aus Zuschüssen
Einzahlung aus Zuschüssen
weitere Ansätze
Ertrag aus weitere Ansätze
Aufwand aus weitere Ansätze
Einzahlung aus weitere Ansätze
Auszahlung aus weitere Ansätze
2019
Ist
2017
Erw.
2018
82
Planjahr
2019
2020
‐18
0
‐95
‐82
59
59
3.889
3.889
bis
2022
Folgejahre
2021
2022
4
2
0
70
70
70
70
3.565
3.565
4.106
4.106
4.023
4.023
3.703
3.703
4.257
4.257
167
167
167
167
167
167
167
167
167
167
167
167
Bilanz
2019
Kommunaler Eigenbetrieb Engelsdorf
Pos.
A.
Angaben in vollen TEURO
Aktiva
Anlagevermögen
Ist
2017
Erwartung
2018
Planjahr
2019
bis 2022
Folgejahre
2021
2020
2022
253
241
232
222
215
205
13
7
3
0
0
0
240
234
229
222
215
205
2.443
2.063
1.981
1.985
1.988
1.988
II. FForderungen und sonst. Vermögensgegenstände
2.442
2.062
1.980
1.984
1.987
1.987
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
87
80
80
80
80
80
2.353
1.980
1.898
1.902
1.905
1.906
2
2
2
2
2
2
IV. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten
1
1
1
1
1
1
Rechnungsabgrenzungsposten
8
8
8
8
8
8
2.704
2.312
2.221
2.215
2.211
2.202
1.040
1.021
1.022
1.026
1.028
1.029
26
26
26
26
26
26
II. Kapitalrücklage
291
291
291
291
291
291
III. Gewinnrücklagen
583
583
583
583
583
583
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
II. Sachanlagen
III. Finanzanlagen
B.
Umlaufvermögen
I. Vorräte
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen
3. Ford. geg. Unt., mit denen Beteiligungsverh. besteht
4. Ford. geg. Gesellsch./an die Gemeinde/and. Eigenbetr.
5. Sonstige Vermögensgegenstände
III. Wertpapiere
C.
Summe Aktiva
Passiva
A.
Eigenkapital
I.
Gezeichnetes Kapital/festgesetztes Kapital/Stammkapital
1. Satzungsmäßige Rücklagen
583
583
583
583
583
583
IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag
57
57
121
122
126
128
V.
82
64
0
4
2
0
248
238
229
219
212
203
55
55
55
55
55
55
55
55
55
55
55
55
1.206
873
791
791
791
791
876
576
576
576
576
576
50
50
50
50
50
50
153
140
58
58
58
58
127
107
107
107
107
107
156
124
124
124
124
124
2.704
2.312
2.221
2.215
2.211
2.202
2. Andere Gewinnrücklagen
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag
VI. Bilanzgewinn/Bilanzverlust
VII. Nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag
VIII. Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter
C.
D.
E.
Ausgleichsposten aus Erwerbsgewinn
1.
Sonderposten aus öffentlichen Fördermitteln
2.
Sonderposten aus nichtöffentlichen Fördermitteln
3.
Weitere Sonderposten
Rückstellungen
1.
Steuerrückstellungen
2.
Sonstige Rückstellungen
Verbindlichkeiten
1.
2.
Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen
3.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht
Verbindlichkeiten ggü. Gesellschafter/Gemeinde/and.
Eigenbetrieben
Sonstige Verbindlichkeiten
4.
5.
6.
F.
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
Rechnungsabgrenzungsposten
Summe Passiva
Personal
2019
bis
2022
Kommunaler Eigenbetrieb Engelsdorf
Zeilen‐
Nr.
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
Ist
2017
A. Entwicklung der Beschäftigungsverhältnisse
Beschäftigte Personen
zum Ende des Zeitraumes
davon Frauen
B. Durchschnittliche Anzahl
Beschäftigte Personen
Vollzeitäquivalente (VZÄ)/Vollkräfte (VK)
Auszubildende
C: Aufgliederung der VZÄ/VK
Angaben in Vollzeitäquivalenten
(Krankenhäuser in Vollkräften)
Betriebsleiter
Verwaltung
AGH‐MAE + Asyl FIM
Koordinatoren
FAV/EGZ
Fachkraft
Soziale TH
Asyl
Integrationsberater Asyl FIM
Anleiter Asylkonzept
Summe
darunter Teilzeitstellen
D: Stellenübersicht nach
§ 21 Abs. 1 Sächs EigBVO
Stellen
Nachrichtlich:
Beamte
Erwartg.
2018
Planjahr
2019
2020
Folgejahre
2021
2022
705
219
427
427
352
352
1.240,00
417,49
431,25
281,73
618,00
389,70
618,00
389,70
543,00
330,00
543,00
330,00
Ist
2017
0,00
Planjahr
2019
Erwartg.
2018
2020
Folgejahre
2021
2022
1,00
11,54
80,67
12,33
40,12
13,83
91,50
0,00
0,00
0,00
1,00
11,54
166,92
21,54
59,70
16,50
112,50
0,00
0,00
0,00
1,00
11,54
166,92
21,54
59,70
16,50
112,50
0,00
0,00
0,00
1,00
11,54
166,92
21,54
1,00
11,54
166,92
21,54
16,50
112,50
0,00
0,00
0,00
16,50
112,50
0,00
0,00
0,00
250,99
389,70
389,70
330,00
330,00
vorge‐
tat‐
sehene
sächlich
Stellen
besetzte
besetzte
geplante
geplante
geplante
geplante
Stellen
Stellen
zum 30.6.
Stellen
Stellen
Stellen
Stellen
2017
2018
2019
2020
2021
2022
0,00
170,32
206,41
222,78
222,78
163,08
163,08
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Investitionen
2019
Kommunaler Eigenbetrieb Engelsdorf
Lfd.
Nr. Bezeichnung
Fortführung Ersatzinvestitionen
Investitionen in GWG
Summe übrige Investitionsprojekte 2020
Summe übrige Investitionsprojekte 2021
Summe übrige Investitionsprojekte 2022
Summe gesamt
Finanzierung durch:
Zuwendungen Stadt Leipzig
Zuwendungen Dritter (ohne Stadt Leipzig)
Kreditaufnahme_Invest
Eigenanteil_Invest
Gesamt
459
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
459
398
61
0
0
Erwartg.
bis incl.
2017
120
Erwartg.
Planjahr
2018
2019
bis
2022
Angaben in vollen TEURO
Investitionsbeträge je Projekt
Folgejahre
restl.
2020
2021
2022
Jahre
70
70
70
59
70
120
59
70
70
70
70
59
61
59
70
70
70
70
0
0
0
0
0
0
0
0
Instandhaltungsplan
2019 bis 2022
Kommunaler Eigenbetrieb Engelsdorf
Instandhaltungsbeträge je Projekt
Planjahre
Lfd.
Nr. Bezeichnung
Erwartung
2018
Gesamt
Summe gesamt
Finanzierung durch
Zuwendungen Stadt Leipzig
Zuwendungen Dritter (ohne Stadt Leipzig)
Kreditaufnahme
Eigenanteil (bzw. Zuwend. lfd. Geschäft)
2019
2020
2021
restl.
Jahre
2022
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