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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1436879.pdf
Größe
2,5 MB
Erstellt
17.09.18, 12:00
Aktualisiert
05.11.18, 14:26

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Inhalt der Datei

Verwaltungsausschuss Beschlussvorlage Nr. VI-DS-06385 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff: Fortführung der Versorgungsverträge mit freien Trägern auf dem Gebiet der Psychiatrie für die Jahre 2019 und 2020 Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Verwaltungsausschuss 05.12.2018 Beschlussfassung Beschlussvorschlag: Die Versorgungsverträge für die Bereitstellung und Durchführung von Hilfen im Bereich der ambulanten und komplementären psychiatrischen Versorgung in der Stadt Leipzig werden für den Zeitraum 01.01.2019 -31.12.2020 mit folgenden freien Trägern fortgeführt:  Diakonisches Werk Innere Mission Leipzig e. V.  Das BOOT gGmbH  Durchblick e. V.  Trägerwerk Soziale Dienste in Sachsen GmbH  Gutshof Stötteritz e.V.  WEGE e. V. Zusammenfassung: Anlass der Vorlage: Rechtliche Vorschriften Stadtratsbeschluss Verwaltungshandeln Sonstiges: Nach dem Sächsischen Gesetz über die Hilfen und die Unterbringung bei psychischen Krankheiten (SächsPsychKG) sind Hilfeleistungen für psychisch kranke Menschen Pflichtleistungen der Kommune und liegen in deren Gesamtverantwortung. Der Abschluss von Versorgungsverträgen mit den beteiligten freien Trägern ist durch Richtlinie Psychiatrie und Suchthilfe (RL PsySu) vorgeschrieben. 1/5 2/5 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: nicht relevant Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen nein x Kostengünstigere Alternativen geprüft Folgen bei Ablehnung nein nein x Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt nein x wenn ja, ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Von Bis Höhe in EUR 01/2019 01/2020 12/2019 12/2020 1.579.602 1.623.545 wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt 1.100.41.4.0.03.05/ 44570000 Einzahlungen Auszahlungen x Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: x nein wenn ja, x nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 3/5 Sachverhalt 1. Nichtöffentlichkeits- und Eilbedürftigkeitsbegründung 2. Sachverhalt 2.1 Anlass Die bestehenden Versorgungsverträge mit den Trägern laufen bis zum 31.12.2018. Um eine kontinuierliche Leistungserbringung abzusichern, waren die Versorgungsverträge unter Berücksichtigung aktueller Rahmenbedingungen anzupassen. Insbesondere waren dabei steigende Personalkosten auf Grund tariflicher Verpflichtungen bei den Trägern zu berücksichtigen. Der Erstattungsbetrag wurde in Höhe der Personalkostensteigerungen angehoben. 2.2 Strategische Ziele Mit der Vorlage wird das Ziel „Leipzig schafft soziale Stabilität“ mit dem Handlungsschwerpunkt „Chancengerechtigkeit in der inklusiven Stadt“ umgesetzt. Für Menschen mit schweren psychischen Krankheiten werden damit stadtweit gemeindenahe niedrigschwellige Hilfen zur Unterstützung im Bereich Beratung, Begegnung und Tagesstrukturierung – als Grundlage aller komplementären Hilfen – gesichert. 2.3 Operative Umsetzung Sicherung einer abgestimmten gemeindenahen Versorgung schwer psychisch kranker Menschen im städtischen Gemeindepsychiatrischen Verbund. Mit den auf Stadtbezirke festgelegten Angeboten kann auf die besonderen Herausforderungen in den Schwerpunktgebiete der integrierten Stadtteilentwicklung ( Grünau, Leipziger Osten, Paunsdorf, Schönefeld, Mockau) und den Aufmerksamkeitsgebieten mit kleinräumige Problemlagen ( Teile von Gohlis-Nord, Möckern, Lößnig, Kleinzschocher, Altlindenau) eingegangen werden 2.4 Realisierungs-/ Zeithorizont Die Versorgungsverträge sichern die o.g. Hilfen für die Jahre 2019 und 2010. 3. Finanzielle Auswirkungen Die mit der Vorlage verbundenen finanziellen Auswirkungen sind auf Seite 2 dargestellt. 4. Auswirkungen auf den Stellenplan Der Abschluss der Leistungsvereinbarung hat keine Auswirkungen auf den Stellenplan der Stadt Leipzig. 5. Bürgerbeteiligung Die Beschlussvorlage geht auf die gesetzliche Verpflichtung der Stadt durch das Sächsisches Gesetz über die Hilfen und die Unterbringung bei psychischen Krankheiten (SächsPsychKG) zurück, die keine Bürgerbeteiligung vorschreibt. In die Erarbeitung des Vorschlages war der Psychiatriebeirat – in dem fachkompetente Bürger der Stadt Leipzig berufen sind – einbezogen. 4/5 6. Besonderheiten der Vorlage keine 7. Folgen bei Nichtbeschluss Bei Nichtabschluss geht die Sicherstellungspflicht für die mit den Trägern verhandelten Versorgungsleistungen und Aufgaben wieder auf die Kommune über. Anlagen: Anlage 1 Versorgungsvertrag Diakonisches Werk Innere Mission Leipzig e. V. Anlage 1.1 Leistungskatalog Anlage 2 Versorgungsvertrag Das BOOT gGmbH Anlage 2.1 Leistungskatalog Anlage 3 Versorgungsvertrag Durchblick e. V. Anlage 3.1 Leistungskatalog Anlage 4 Versorgungsvertrag Trägerwerk Soziale Dienste in Sachsen GmbH Anlage 4.1 Leistungskatalog Anlage 5 Versorgungsvertrag Gutshof Stötteritz e.V. Anlage 5.1 Leistungskatalog Anlage 6 Versorgungsvertrag WEGE e. V. Anlage 6.1 Leistungskatalog 5/5 VERSORGUNGSVERTRAG für die Bereitstellung und Durchführung von Hilfen im Bereich der ambulanten und komplementären psychiatrischen Versorgung in der Stadt Leipzig Zwischen der Stadt Leipzig vertreten durch den Oberbürgermeister, Neues Rathaus, Martin-Luther-Ring 4-6, 04109 Leipzig, dieser endvertreten durch den Bürgermeister und Beigeordneten für Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule, Herrn Prof. Dr. Fabian - nachstehend Stadt Leipzig genannt und dem Diakonisches Werk Innere Mission Leipzig e. V. vertreten durch den Missionsdirektor Pfarrer Kreusel und den kaufmännischen Vorstand Herrn Junge Gneisenaustraße 10 04105 Leipzig - nachstehend Träger genannt – Präambel 1) Hilfeleistungen für psychisch Kranke und psychisch Behinderte, von psychischer Krankheit oder Behinderung bedrohte Menschen (nachstehend Betroffene genannte) sind Pflichtleistungen der Kommune und liegen in deren Gesamtverantwortung. Diese Verpflichtung umfasst die Planung, den Aufbau und die Durchführung sowie die Koordination und die Qualitätskontrolle der Hilfen im Sinne der §§ 5, 6 und 7 Sächsisches Gesetz über die Hilfen und die Unterbringung bei psychischen Krankheiten (SächsPsychKG) . Die Kommune kann diese Versorgungsverpflichtung ganz oder teilweise an Träger der freien Wohlfahrtspflege oder an gemeinnützige Institutionen übertragen 1). 2) Fachliche Grundlagen sind die zum Aufbau und zur Verbesserung der psychiatrischen Versorgung erlassenen Gesetze und die gefassten gesundheits- und sozialpolitischen Beschlüsse, insbesondere:  Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst im Freistaat Sachsen (SächsGDG) vom 11. Dezember 1991 (SächsGVBI. S. 413), das zuletzt durch Artikel 14 des Gesetzes vom 26. April 2018 (SächsGVBl. S. 198) geändert worden ist  SGB II § 16a Nr. 3 in Verbindung mit SGB II § 6 Abs. 1 Nr. 2  Sächsisches Gesetz über die Hilfen und die Unterbringung bei psychischen Krankheiten (SächsPsychKG) i. d. F. vom 10. Oktober 2007 (SächsGVBI, Jg. 2007, Bl. Nr.12, S. 422), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 07. August 2014 (SächsGVBl. S. 446)  Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Förderung sozialpsychiatrischer Hilfen, der Suchtprävention und Suchtkrankenhilfe (Richtlinie Psychiatrie und Suchthilfe - RL-PsySu) vom 12. September 2017 (SächsABl. S. 1289)  Regionaler Psychiatrieplan der Stadt Leipzig vom 17. März 1999 (Beschluss des Stadtrates 1543/99) in aktueller Fassung  Zweiter Landespsychiatrieplan 2011 1 SächsPsychKG § 6 Abs. 1 TEIL I Zweck des Vertrages §1 Inhalt des Vertrages (1) Dieser Vertrag regelt die Wahrnehmung der kommunalen Versorgungsverpflichtung oder Teilen davon für alle Betroffenen des Versorgungsgebietes im Sinne des § 4 durch den Träger. (Diese Übertragung ist eine Beteiligung des Trägers als Drittem im Sinne der §§ 4 und 5 SGB XII in Verbindung mit § 17 Abs. 3 SGB I und § 97 Abs. 1 SGB X und § 16a Nr. 3 SGB II in Verbindung mit § 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB II) (2) Für die Betroffenen erwachsen aus diesem Vertrag keine Verpflichtungen. §2 Übernahme der Versorgungsverpflichtung Der Träger ist verpflichtet, die ihm übertragenen kommunalen Versorgungsleistungen für die von ihm zu betreuenden Betroffenen wirtschaftlich, bedarfsgerecht und entsprechend moderner fachlicher Standards zu erbringen und an der stetig erforderlichen Weiterentwicklung der Versorgungsangebote im kommunalen gemeindepsychiatrischen Verbund aktiv mitzuwirken. TEIL II Pflichten des Trägers §3 Umfang der Versorgungsverpflichtung (1) Die übertragene Versorgungsverpflichtung umfasst die Sicherstellung vorsorgender, begleitender und nachsorgender Hilfen gemäß § 5 SächsPsychKG bei Notwendigkeit auch die Prüfung der Unterbringungsvoraussetzungen nach §§ 13 und 18 PsychKG in enger Zusammenarbeit mit der Stadt Leipzig. Bei Beachtung des Zieles der effektiven Vernetzung aller Angebote im gemeindepsychiatrischen Verbund sind dies: 1. Angebote im Bereich Begegnung, Beratung und Tagesstrukturierung:  Betrieb eines psychosozialen Gemeindezentrums mit einer Kontakt- und Beratungsstelle und dem Sozialcafé "Blickwechsel" 2. Angebote im Bereich Wohnen:  Betrieb des ambulant betreuten Wohnens  Betrieb von Außenwohngruppen  Entwicklung eines intensiv betreuten Wohnbereiches für psychisch erkrankte junge Erwachsene zwischen 18 und 27 Jahren  Entwicklung eines Schnittstellenprojektes zwischen Jugendhilfe und Erwachsenenpsychiatrie (Kombination von SpFh und ABW). 3. Angebote im Bereich Arbeiten:  Betrieb einer Kreativen Bürgerwerkstatt Änderungen, auch konzeptioneller Art (Angebote entsprechend § 3 Abs. (1) 1.-3.) bedürfen immer der Zustimmung der Stadt Leipzig. Die in den psychosozialen Gemeindezentren vorzuhaltenden Leistungen sind im Leistungskatalog2) festgeschrieben. Der Leistungskatalog ist Bestandteil des Vertrages. Die Leistungen sind durch entsprechendes Fachpersonal zu erbringen. Die Berechnung der Fachkräfte beruht auf dem Kosten- und Finanzierungsplan vom 04.09.2018. Entsprechend sind 3,250 VzÄ Fachpersonal und 2,25 VzÄ anderweitige Mitarbeiter*innen für die Kontakt- und Beratungsstelle abzusichern. Änderungen sind der Stadt Leipzig mitzuteilen. 2 s. Anlage Leistungskatalog vom 17.09.2018 Die Finanzierung der Angebote §3 (1) 2.-3. ist nicht Bestandteil dieses Vertrages. Die Angebote sind gesondert über die zuständigen Kostenträger zu verhandeln. Die notwendigen Personal- und Sachkosten sind über diese Verhandlungen vollständig abzudecken. (2) Der Träger ist verpflichtet keinen Betroffenen aus dem ihm nach § 4 übertragenen Versorgungsgebiet von der Versorgung auszuschließen. (3) Der Träger ist Mitglied des Psychiatriebeirates der Stadt Leipzig (als PSAG im Sinne des § 7 SächsPsychKG). Der Träger und die Stadt Leipzig verpflichten sich, im Rahmen einer abgestimmten Bedarfsplanung innerhalb des Beirates auf bedarfsgerechte Versorgungskapazitäten hinzuwirken. Änderungen, auch konzeptioneller Art, bedürfen immer der Zustimmung der Stadt Leipzig. §4 Versorgungsgebiet Das Versorgungsgebiet umfasst die im Psychiatrieplan festgelegten Stadtbezirke. Nord, Nordwest, Mitte Im Stadtgebiet der Stadt Leipzig in seinen jeweils geltenden Grenzen. §5 Psychiatrieberichterstattung (1) Der Träger dokumentiert seine Leistungen und erstattet jährlich bis zum 28.02. des Folgejahres einen Bericht an die Stadt Leipzig. (2) Der Träger ist verpflichtet, ein nach § 7 Abs. 2 SächsPsychKG erstelltes Dokumentationssystem zu übernehmen und in diesem Sinne an einer regionalen und überregionalen Psychiatrieberichterstattung bzw. einer Evaluation der einzelnen Versorgungsangebote mitzuwirken und die Daten jährlich an das Gesundheitsamt zu übermitteln. (3) Für den Träger ist ein durch die Stadt Leipzig anerkanntes Dokumentationssystem und der standardisierte Jahresbericht verbindlich. Die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes in Verbindung mit dem Sächsischen Datenschutzgesetz in der jeweils gültigen Fassung sind einzuhalten. TEIL III Pflichten der Kommune §6 Finanzierung (1) Die finanzielle Sicherstellung der Versorgungsverpflichtungen des Trägers erfolgt (unbeschadet der Verpflichtungen Dritter) durch die Stadt Leipzig. Vorrangige Leistungsansprüche anderer sind zu beachten. Sie ergeben sich aus der Prüfung des Umfangs der Versorgungsverpflichtung nach § 3 dieses Vertrages. Die Vertragspartner wirken dabei auf eine Regelung der sich aus der Besonderheit des Einzelfalles ergebenden Mischfinanzierung hin. (2) Der Träger verpflichtet sich, die Leistungen gemäß den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Leistungsfähigkeit zu erbringen. (3) Der Träger erhält als Ausgleich für die finanziellen Aufwendungen bei der Erfüllung der im Vertrag genannten Pflichten von der Stadt Leipzig einen jährlichen Erstattungsbetrag zu den anerkannten Kosten. Dieser beträgt im Jahr 2019 410.539,00 € und im Jahr 2020 420.357,00 €. Soweit der Erstattungsbetrag beim Träger umsatzsteuerpflichtig ist, wird die Umsatzsteuer in der in der jeweiligen gesetzlichen Höhe zusätzlich von der Stadt Leipzig an den Träger gezahlt. Mit dieser Vergütung sind Sachkosten und Personalkosten abgegolten. Grundlage der Kostenerstattung ist der am 04.09.2018 eingereichte Kosten- und Finanzierungsplan für die Jahre 2019 und 2020. Die Zahlung erfolgt quartalsweise des jeweiligen Jahres. Der Träger verpflichtet sich, sich im Rahmen seiner Geschäftsführung soweit wie möglich für die entstehenden Aufwendungen bei der Erfüllung des Vertrages an den Kosten- und Finanzierungsplan zu halten. Unvorhersehbare Kostensteigerungen bei der Erfüllung der im Vertrag genannten Pflichten sind unverzüglich gegenüber dem Gesundheitsamt der Stadt Leipzig anzuzeigen, um in Abstimmung mit der Stadt Leipzig ggf. Leistungsinhalte neu zu definieren. (4) Unter Hinweis auf das geltende Haushaltsrecht erfolgt die Zahlung des Erstattungsbeitrages teilweise oder gar nicht, wenn die Mittel nachweislich nicht zweckentsprechend verwendet werden. (5) Das Fachdezernat wird bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank (SAB) Fördermittel gemäß Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Förderung sozialpsychiatrischer Hilfen, der Suchtprävention und Suchtkrankenhilfe (RL-PsySu) vom 12. September 2017 B. Teil 1 VII. beantragen. Grundlage hierfür ist der am 04.09.2018 eingereichte Kosten- und Finanzierungsplan. Auf die Einhaltung der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) sowie die Vergabebestimmungen wird hingewiesen. In dem Erstattungsbetrag gemäß Absatz (3) ist der zu beantragende Landesanteil enthalten. Dieser wird nach Vorlage des Bewilligungsbescheides der SAB an die Stadt Leipzig dem Träger mittels Zuwendungsbescheid formal zugewiesen, jedoch nicht separat ausgezahlt. Die §§ 23 und 44 der Sächsischen Haushaltsordnung (SäHO), die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zur Sächsischen Haushaltsordnung (VwV-SäHO) und die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung entsprechend Anlage 2 zur VwV zu § 44 SäHO sind einzuhalten. (6) Der Träger versichert, dass die in dem Kosten- und Finanzierungplan gemachten Angaben richtig und vollständig sind. Mit Unterzeichnung des Vertrages versichert der Träger, dass kein/e Insolvenzverfahren, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen (einschließlich Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung) oder Mahn-/Klageverfahren bzw. Kreditkündigungen, die für die wirtschaftlichen Verhältnisse des Trägers von Bedeutung sind, beantragt oder durchgeführt sind. Dem Träger ist bekannt, dass falsche Angaben den Widerruf des Erstattungsbetrages und die Rückerstattung bereits ausgezahlter Beträge nebst Verzinsung zur Folge haben können. (7) Für die Fortführung der Finanzierung der Jahre 2021/2022 ist ein Antrag bis zum 31.12.2019 an die Stadt Leipzig, Gesundheitsamt, 04092 Leipzig zu stellen. Der Antrag beinhaltet den Kosten- und Finanzierungsplan getrennt für die Jahre 2021 und 2022, Angaben zur Personalausstattung mit Angaben der Wochenarbeitszeit pro Fach-/Verwaltungskraft, Eingruppierung und Bruttopersonalkosten sowie eine Aufstellung der Standorte mit Angaben der Öffnungszeiten. Sofern eine Vorsteuerabzugsberechtigung besteht, sind die Bruttokosten/ausgaben abzüglich der anrechenbaren Umsatzsteuer anzugeben. Sind für die Antragstellung gegenüber der SAB weitere Unterlagen erforderlich, ist der Träger zur Beibringung verpflichtet. §7 Verwendungsnachweis (1) Der Träger ist verpflichtet für das Jahr 2019 bis zum 31.03.2020 und für das Jahr 2020 bis zum 31.03.2021 eine Abrechnung einzureichen. Diese besteht aus einem zahlenmäßigen Nachweis und einem Sachbericht. In dem Sachbericht sind die Verwendung des Erstattungsbetrages sowie das erzielte Ergebnis darzustellen. In dem zahlenmäßigen Nachweis sind die Einnahmen (Erstattungen, Zuwendungen, Leistungen Dritter, eigene Mittel) entsprechend dem Finanzierungsplan und die Ausgaben entsprechend dem Kostenplan summarisch auszuweisen. Der Nachweis muss alle mit der Maßnahme zusammenhängenden Einnahmen und Ausgaben sowie eine Personalaufstellung in zeitlicher Folge und voneinander getrennt enthalten. Aus dem Nachweis müssen Rechnungs- und Zahlungsdatum, Empfänger/Einzahler sowie Grund und Einzelbetrag jeder Zahlung ersichtlich sein. Soweit der Träger zum Vorsteuerabzug nach § 15 des Umsatzsteuergesetzes berechtigt ist, dürfen nur die Entgelte (Preise ohne Umsatzsteuer) berücksichtigt werden. Es sind nur Ausgaben abzurechnen, die vorhabensbezogen im Zeitraum 01.01.2019 - 31.12.2019 bzw. 01.01.2020 - 31.12.2020 entstehen und bezahlt werden. Im Verwendungsnachweis ist vom Träger zu bestätigen, dass die Ausgaben notwendig waren, dass wirtschaftlich und sparsam verfahren worden ist, die Angaben mit den Büchern und Belegen übereinstimmen und die Echtheit der Herkunft und Unversehrtheit des Inhaltes der Belege gewährleistet ist. (2) Mit dem Nachweis sind die Originalbelege (Einnahmen- und Ausgabenbelege), die Verträge und Unterlagen über die Vergabe von Aufträgen vorzulegen. Die Stadt Leipzig ist berechtigt, Bücher, Belege und sonstige Geschäftsunterlagen anzufordern sowie die Verwendung der Mittel durch örtliche Erhebungen zu prüfen. Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Leipzig und der Sächsische Rechnungshof sind berechtigt, die Mittelverwendung zu prüfen. Ergibt die Abrechnung, dass der in § 7 festgesetzte Erstattungsbetrag nicht vollständig oder nicht zweckentsprechend für die in § 3 übernommene Versorgungsverpflichtung verausgabt wurde, ist der zuviel gezahlte Erstattungsbetrag zurückzuzahlen. TEIL IV Qualität und Kooperation §8 Qualitätssicherung (1) Die Stadt Leipzig und der Träger bestimmen im Rahmen ihrer Zusammenarbeit im Psychiatriebeirat gemeinsam den Inhalt und das Verfahren für Maßnahmen zur Qualitätssicherung der in diesem Vertrag vereinbarten Leistungen. (2) Der Träger ist verpflichtet, an den Maßnahmen zur Qualitätssicherung teilzunehmen. Der Träger ist darüber hinaus dafür verantwortlich, dass interne Maßnahmen zur Sicherung der Struktur, Prozess- und Ergebnisqualität festgelegt und durchgeführt werden. Er kann sich an Maßnahmen der externen Qualitätssicherung beteiligen. Für die Qualitätssicherung werden folgende Maßnahmen ausgewählt:  systematische Dokumentation der Einzelfallbearbeitung  Beteiligung an einrichtungsübergreifenden Qualitätszirkeln (Ambulanzberatung)  Entwicklung und Weiterentwicklung von Verfahrensstandards für die Leistungserbringung Die Durchführung der Qualitätssicherung wird vom Träger in der jährlichen Berichterstattung dokumentiert. (3) Die Durchführung der Qualitätszirkel und die Festlegung des Dokumentationssystems zur Qualitätssicherung obliegen der Stadt Leipzig. (4) Die Stadt Leipzig kann unangekündigt Kontrollen zur Qualitätssicherung bei dem Träger durchführen, insbesondere die Vorlage von Unterlagen und den Nachweis der Durchführung der Qualitätssicherung verlangen. Die Stadt Leipzig hat hierzu ein Zugangs- und Kontrollrecht. §9 Kooperationsverpflichtung (1) Der Träger verpflichtet sich, mit der Stadt Leipzig zusammen zu arbeiten und diese über alle wesentlichen Vorgänge zu informieren. (2) Der Träger ist zur fachlichen Zusammenarbeit mit dem zuständigen Sozialpsychiatrischen Dienst und den aufnahmeverpflichteten Krankenhäusern, den im Sinne von § 72 Abs. 2 und § 72 a SGB V im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung tätigen niedergelassenen Ärzte, insbesondere den Psychiatern und Psychotherapeuten sowie den anderen im Bereich der ambulant-komplementären Versorgung tätigen Trägern verpflichtet. (3) Die Stadt Leipzig hat das Recht und die Pflicht, die Einhaltung dieser Kooperationsverpflichtungen zu prüfen. Sie bedient sich dabei des Psychiatriekoordinators. Der Psychiatriebeirat ist über die Ergebnisse der regelmäßigen Prüfungen zu informieren. § 10 Weiterbildung und Supervision (1) Bei der regionalen Versorgung haben Weiterbildung und Supervision einen besonderen Stellenwert. Der Träger verpflichtet sich daher, Weiterbildungskonzepte zu entwickeln und regelmäßig Weiterbildungsveranstaltungen durchzuführen bzw. den Mitarbeiter*innen die Teilnahme an einschlägigen Veranstaltungen anderer Anbieter zu ermöglichen. Dabei ist effektiv und kostengünstig zu verfahren. Die Vorgaben entsprechend Leistungskatalog sind einzuhalten. TEIL V Vertragsdauer § 11 Vertragsdauer, Änderungen und Auflösung des Vertrages (1) Der Vertrag wird für die Dauer von 2 Jahren geschlossen. Der Vertrag kann frühestens mit einer Frist von sechs Monaten gekündigt werden und ist bis spätestens 1 Jahr vor Vertragsende neu zu verhandeln. (2) Mit dem Ablauf der Kündigungsfrist geht die Sicherstellungspflicht für die in diesem Vertrag vereinbarten Versorgungsleistungen wieder auf die Stadt Leipzig über. (3) Die Vertragspartner wirken bei der Sicherstellung der in diesem Vertrag vereinbarten Versorgungsleistungen im Kündigungszeitraum zusammen. Bei Streitfragen entscheidet auf Antrag eines der Vertragspartner das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz. (4) Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform und der Unterzeichnung durch beide Vertragspartner. (5) Die Vertragspartner haben keine mündlichen Nebenabreden getroffen. § 12 Außerordentliche Kündigung (1) Der Vertrag kann aus wichtigem Grund, insbesondere bei schwerwiegenden, nicht korrigierbaren Verstößen gegen die vorgenannten Vertragsbedingungen jederzeit ohne Einhaltung der in § 12 genannten Frist einseitig gekündigt werden. (2) Der Träger verpflichtet sich, im Falle einer Kündigung nach Abs. 1 mit der Stadt Leipzig bis zum Kündigungstermin mit dem Fachdezernat kooperativ zusammen zu arbeiten und diesem zu ermöglichen, die Maßnahmen selbst weiter zu führen oder auf einen anderen Leistungsträger zu übertragen. Der Träger hat sicher zu stellen, dass 1. die im Rahmen der durch den Träger übernommenen Versorgungsverpflichtung zu erbringenden Leistungen bei Bedarf weiterhin erbracht werden, 2. verbindliche Fristen festgelegt werden, 3. die Vertragspartner auch unter diesen Umständen bis zum Kündigungstermin kooperativ zusammenzuarbeiten, um eine anderweitige Weiterführung der Maßnahme(n) im Interesse der Betroffenen zu ermöglichen. TEIL VI Datenschutz § 13 Datenschutzbestimmungen (1) Bei der Leistungserbringung ist der Träger für die Einhaltung der Datenschutzvorschriften verantwortlich. Dabei sind insbesondere die Vorschriften nach DSGVO und des SächsPsychKG zu beachten. Bei der Leistungserbringung im Rahmen von Aufgaben nach dem Sozialgesetzbuch sind § 35 SGB I und die §§ 67 ff. SGB X einzuhalten. (2) Für die erforderlichen Datenverarbeitungen zur Bewertung, Entscheidung und Abwicklung von Fördermaßnahmen gemäß RL PsySu sowie damit im Zusammenhang stehender Tätigkeiten hat der Träger bei der Verarbeitung personenbezogener Daten zu gewährleisten: a. die Einhaltung der Voraussetzungen des Art. 6 Abs. 1 DSGVO, u. a. durch die Einholung erforderlicher (und nachweisbarer) Einwilligungen gemäß den Anforderungen von Art. 7 DSGVO, b. die Information der betroffenen Personen gemäß Artt. 13, 14 DSGVO Die erforderlichen Übermittlungen von der Stadt Leipzig an die Bewilligungsstelle und andere an der Förderung beteiligte Stellen und die von diesen Stellen vorgenommene Datenverarbeitung müssen dabei berücksichtigt werden. Die Sätze 1 und 2 gelten für die sich aus diesem Vertrag ergebenden Pflichten des Trägers entsprechend. (3) Dem Träger ist bekannt, dass die Stadt Leipzig, die Sächsischen Staatsministerien und die Sächsische Staatskanzlei, soweit dies zu ihrer Aufgabenerfüllung erforderlich ist, personenbezogene Daten nach den datenschutzrechtlichen Vorschriften des Gesetzes über die Fördermitteldatenbanken im Freistaat Sachsen (SächsFöDaG) verarbeiten und an die zuständigen Stellen übermitteln dürfen. TEIL VII Schlussbestimmungen § 14 Zeitpunkt der Übertragung Die Versorgungsverpflichtung im Sinne des Vertrages beginnt mit Wirkung vom 01.01.2019 und endet am 31.12.2020. § 15 Salvatorische Klausel Falls einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein sollten oder dieser Vertrag Lücken enthält, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht, was nach Zweck und Sinn des Vertrages vereinbart worden wäre, hätte man die Angelegenheit von vornherein bedacht. Im Zweifelsfall muss die unwirksam gewordene Bestimmung einvernehmlich durch eine wirksame ergänzt werden; dies gilt auch für den Fall von Lücken oder von Ergänzungsbedürftigkeit dieses Vertrages. § 16 Gerichtsstand Gerichtsstand ist Leipzig. Leipzig, den Leipzig, den Prof. Dr. Thomas Fabian Bürgermeister und Beigeordneter für Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Träger Leistungskatalog des psychosozialen Gemeindezentrums des Diakonischen Werkes Innere Mission Leipzig e.V. - Bereich Beratung, Begegnung und Tagesstrukturierung der Stadt Leipzig Zielgruppen der psychosozialen Gemeindezentren - psychisch erkrankte Bürger der Stadt Leipzig, bei denen auf Grund der Erkrankung ein besonderer Hilfe-, Beratungs- und Unterstützungsbedarf gegeben ist vorrangig psychisch erkrankte Menschen, die:  in keiner anderen Versorgungsleistung unterkommen  Folgeprobleme durch die Erkrankung haben, die Auswirkung auf das familiäre oder nachbarschaftliche Leben haben  drohende Wohnungslosigkeit, finanzielle und andere schwere Probleme und soziale Folgen der Erkrankung aufweisen  Probleme mit Krankheitseinsicht und –-bewältigung haben  häufig wieder erkranken („Drehtürpatient“ bzw. chronisch psychisch erkrankte Menschen) Angehörige, Bezugspersonen und Bürger im sozialen Umfeld von psychisch erkrankten Menschen Je Versorgungsregion der komplementären psychiatrischen Versorgung der Stadt Leipzig - Details regelt der Psychiatrieplan der Stadt Leipzig – soll ein psychosoziales Gemeindezentrum vorgehalten werden. Diese können an mehreren Standorten betrieben werden, soweit dies regional notwendig ist und die Versorgungsregion 100.000 Einwohner überschreitet. Die Versorgungsregion für das Psychosoziale Gemeindezentrum umfasst die Stadtbezirke Mitte, Nord und Nordwest (Zentrum, Gohlis, Eutritzsch, Seehausen, Wiederitzsch, Möckern, Wahren, LützschenStahmeln, Lindenthal). Versorgungsregionen und personelle Ausstattung Für je 25.000 Einwohner sind 40 Mitarbeiterwochenstunden für die Umsetzung der Leistung vorzusehen, wenn insgesamt wenigstens 40 Mitarbeiterwochenstunden und davon mindestens 20 Fachkraftwochenstunden erbracht werden. Diese Aufgabe ist überwiegend durch Fachkräfte und anteilig durch andere Mitarbeiter umzusetzen. Der genannte Fachkraftschlüssel ist für die gesamte Stadt Leipzig bezogen auf die aktuelle Einwohnerzahl umzusetzen. Die Verteilung der Fachkraftwochenstunden ist regional – auf die komplementären Versorgungsregionen und Träger – entsprechend der aktuellen Bedarfseinschätzung des Psychiatriebeirates und im Rahmen der Psychiatrieplanung festzulegen. Fachkräfte sind Sozialarbeiter, Sozialpädagogen, Heilerziehungspfleger, Physiotherapeuten, Ergotherapeuten und Fachkrankenschwestern/ -pfleger für Psychiatrie Anderweitig geeignete Mitarbeiter sind Personen, die als Betroffene, Angehörige oder in anderer Weise in der Psychiatrie erfahren sind (Laienhelfer). Stadt Leipzig – Gesundheitsamt – Stabsstelle – Psychiatriekoordination – Leistungskatalog psychosoziale Gemeindezentren 2019 und 2010 - Diakonie– Stand: 17.09.2018 Leistung Ziele 1. Beratung           Bemerkungen soziale Sicherung Förderung sozialer Kompetenz Schaffung/Erhaltung von Lebensqualität und -zufriedenheit Unterstützung bei Behördenangelegenheiten Unterstützung bei Familien- und Partnerangelegenheiten Aufklärung zu Krankheitserscheinungen und deren Bewältigung Begleitung in Krisen- und Konfliktsituationen, Vermeidung und Verkürzung von stationären Aufenthalten Förderung von Recovery Orientierung bei Hilfeangeboten – – – – – – – – – – – – – – – Leistung Ziele ggf. Hilfebedarfsprüfung und Unterstützung bei der Entwicklung einer individuellen Hilfeplanung Vermeidung von Über- und Unterversorgung stabilisierende Begleitung Begleitung bei der Suche nach angemessenen Hilfen Unterstützung bei der Sicherung der sozialen Existenz Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen der Versorgung und Vermittlung Unterstützung bei Ämtergängen, Antragstellungen Sicherung von rechtlichen und materiellen Ansprüchen Regelmäßige Sprech- und Bereitschaftszeiten möglichst in normale, nichtpsychiatrische Unterstützung vermitteln Ganzheitliche Wahrnehmung von Persönlichkeit und Situation Stabilisierung bzw. ggf. Aufbau einer tragfähigen Beziehung stützende lebensbegleitende Gespräche kurzzeitige Unterstützung in der Übergangszeit bis zu einem möglichen Therapiebeginn Mindestöffnungszeit Beratungsstelle 35 h/ Woche – davon zwei offen (ohne Termine) Bemerkungen Einsatz von Fachkräften anderweitigen Mitarbeitern X Fachkräften ander- Stadt Leipzig – Gesundheitsamt – Stabsstelle – Psychiatriekoordination – Leistungskatalog psychosoziale Gemeindezentren 2019 und 2010 - Diakonie– Stand: 17.09.2018 Einsatz von weitigen Mitarbeitern 2. Förderung von Beteiligung/Partizipation und Gemeinschaft – – – – – – – 3. Kontakte außerhalb der Einrichtung – – – – – – – Leistung Durchführung von Hausversammlungen als Instrument der Beteiligung, Förderung und Unterstützung der Klienten zur Selbststärkung (Empowerment) Unterstützung von Selbsthilfegruppen Förderung von personenorientierten Arbeiten Beteiligung/Mitwirkung psychiatrieerfahrener Nutzer Entwicklung eines nutzerorientierten Beschwerde- und Konfliktmanagements Förderung von Betroffenenprojekten (Ex-In1) Förderung von Ehrenamt Kontakt halten und stabilisieren Beziehungsaufbau und -erhalt Absicherung der Weiterbetreuung Bedarfsklärung Schwellenabbau und Motivation bezüglich einer Weiterbetreuung im System lebenspraktische Unterstützung in Krisenzeiten Unterstützung zur Vermittlung von ergänzenden nachstationären Hilfsangeboten Ziele - – – – – – – Stärkung der Partizipation der Betroffenen an den Angeboten Selbsthilfeförderung Stärkung von Selbstbestimmung und Ressourcenorientierung Förderung der familienähnlichen Gemeinschaft und Sicherung von lebensnahen Hilfen gemeinsame Festlegung von Regeln im Umgang mit Menschen in Krankheitsphasen X X Beratung entspr. Punkt 1. Motivation und Organisation gegenseitiger Klinikbesuche der Klienten ggf. Absprache zu Krisenplänen zur Vermeidung längerer stationärer Aufenthalte Absicherung begleitender Hilfen Kontaktaufnahme in Akutsituationen Vermeidung von störungsbedingtem Rückzug und Verhinderung zunehmender Isolation X X Fachkräften anderweitigen Bemerkungen Experienced-Involvement – Ausbildungs- und Qualifizierungsprogramm für Psychiatrie-Erfahrene, damit diese als DozentIn oder als MitarbeiterIn psychiatrischer Einrichtungen tätig werden können 1 Stadt Leipzig – Gesundheitsamt – Stabsstelle – Psychiatriekoordination – Leistungskatalog psychosoziale Gemeindezentren 2019 und 2010 - Diakonie– Stand: 17.09.2018 Einsatz von Mitarbeitern 4. Gruppenangebote – – – – – 5. niederschwellige Begegnungs- und tagesstrukturierende Angebote 5.1. Tagesstruktur, soziale Gemeinschaft, Kontaktstiftung Förderung/Reaktivierung von sozialen Kompetenzen Förderung der Kommunikation Förderung/Reaktivierung individueller Fähigkeiten Abbau von Ängsten Gesundheitsförderung / Entspannung Förderung von Selbsthilfegruppen von Klienten und Angehörigen Bei Selbsthilfegruppen: Selbstorganisierte Aktivitäten zur gegenseitigen Unterstützung bei der Stärkung der Sozialkompetenz und der Krisenbewältigung Gesprächs- und Erfahrungsaustausch unter Betroffenen – Angebote zur Entwicklung und/oder Stabilisierung von sozialen Kontakten und zur Entwicklung oder zum Erhalt einer Tagesstruktur – Förderung gemeinsamer Aktivitäten – Begegnungsmöglichkeiten mit Betroffenen und/oder interessierten Bürgern, Freunden, Angehörigen fördern – – – – – – – - - – Leistung Ziele störungsbedingtem Rückzug entgegenwirken, Rückgewinnung sozialer Fähigkeiten Gruppenangebote können dabei u.a. sein: Bildungs-, Freizeit- und Begegnungsgruppen sportliche und kreative Gruppenangebote gemeinsame Urlaubs- und Bildungsfahrten und Ausflüge Beteiligung an öffentlichen Aktivitäten Angebot an offene und geschlossene Gesprächsgruppen und Selbsthilfegruppen X X Angebote sind so zu gestalten, dass die Betroffenen motiviert werden daran teilzunehmen - lebensnahe Hilfen (Mahlzeiten-/Getränkeangebote) sollen im Vordergrund stehen Begegnung und soziales Miteinander (“unter Menschen sein“) sollen entwickelt und gefördert werden Angebote: Café, Bibliothek, PC-Nutzung, Spiele, Sport, Gartenpflege, musikalische Betätigung, Café-Galerie, Brunch, offenes Frühstück u.a.— ggf. Anteile Bürgerwerkstatt Hauswirtschaftliche Tätigkeiten wie Wäsche, Kochen, Putzen, Malern, kleinere Reparaturen X X Fachkräften anderweitigen Mitarbeitern Bemerkungen Stadt Leipzig – Gesundheitsamt – Stabsstelle – Psychiatriekoordination – Leistungskatalog psychosoziale Gemeindezentren 2019 und 2010 - Diakonie– Stand: 17.09.2018 Einsatz von es ist ein familienersetzender Raum zu schaffen, in denen Menschen mit schweren psychischen Störungen die Chance einer Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht wird Beratungsstelle: Mo. – Do. 08:00 – 18:00 Uhr Fr. 08:00 – 16:00 Uhr Café Blickwechsel: Werktags 09:00 – 18:30 Uhr Mi. 11:00 – 18:30 Uhr So. u. Feiertag 14:00 – 18:30 Uhr Bürgerwerkstatt: Mo. 12:00 – 15:00 Uhr Di. 09:00 – 15:00 Uhr Mi. – Do. 13:00 – 18:00 Uhr Fr. 09:00 – 12:00 Uhr – Beschäftigungsangebote im Zusammenhang mit den Angeboten im Gemeindezentrum/Tagesangebot einschließlich Außenbereich( Garten/Grünflächenbereich ) und Bürgerwerkstatt – Entwicklung und Angebot von Zuverdienstmöglichkeiten – Ergotherapeutische Angebote – Arbeiten mit Holz und anderen Werkstoffen und Materialien – Kooperation mit Leipziger Reha-Angeboten (Runder Tisch Arbeit für psychisch kranke Menschen - Rehakette Leipzig) – Entwicklung von ehrenamtliche Arbeitsmöglichkeiten – X X Bemerkungen Fachkräften anderweitigen Mitarbeitern – 5.2. Festlegung der Öffnungszeiten – Sicherung von nutzerfreundlichen, bedarfsorientierten Öffnungszeiten 6. Förderung von Arbeit, Beschäftigung, Handlungskompetenzen - Training und (Wieder-) Erlangung von Fähigkeiten in Bezug auf Arbeit und Beschäftigung (Pünktlichkeit, Dauer, Bewältigung von spezifischen Arbeitsanforderungen) Training/(Wieder-)Erlangung von Handlungsfähigkeiten (z.B. bei Ergotherapieangeboten) Training der Belastbarkeit und des störungsbedingten Stressmanagements Vermittlung in berufliche Rehabilitationsangebote – – Leistung Ziele Stadt Leipzig – Gesundheitsamt – Stabsstelle – Psychiatriekoordination – Leistungskatalog psychosoziale Gemeindezentren 2019 und 2010 - Diakonie– Stand: 17.09.2018 Einsatz von 7. Beratung Angehöriger – – 8.Qualitäts-sicherung/ Öffentlichkeitsarbeit – – – – – – 9. Betreuung von Praktikanten  Beratung zu störungsspezifischen Anforderungen an die Familie Hinweise zu möglichen Unterstützungs- und Therapieangeboten Unterstützung in Krisen- und Krankheitsphasen – Dokumentation und Berichterstattung der Leistungen fachspezifische Weiterbildung (10 Std. pro Fachkraft und anderweitigen Mitarbeiter pro Jahr) Supervision der Mitarbeiter mindestens 4x und maximal 6x für 2 Stunden (pro Fachkraft und anderweitigen Mitarbeiter) pro Jahr Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen Förderung von Nachbarschafts- und Sozialraumkontakten Sicherung der psychosozialen Gremienarbeit Organisation der Anleitung und des sachgerechten Einsatzes von Praktikanten – – – – – –     Einzel- und Gruppenangebote möglich fachliche psychoedukative Beratung X Anwendung der Software BADO-K Beteiligung an der Weiterentwicklung des Dokumentationssystems zur Sicherung bedarfsgerechter Versorgungsstrukturen Beteiligung an Antistigma- und Aufklärungsaktionen öffentliche Präsenz durch Printund elektronische Medien (z.B. Flyer, Mailverteiler) Kooperation mit Behörden, Vereinen, med. Einrichtungen schriftliche Dokumentation im Verwendungsnachweis X Vermittlung von Fachkenntnissen Vor und Nachbereitung des Einsatzes Sicherung des Kontaktes zu Ausbildungseinrichtung X Stadt Leipzig – Gesundheitsamt – Stabsstelle – Psychiatriekoordination – Leistungskatalog psychosoziale Gemeindezentren 2019 und 2010 - Diakonie– Stand: 17.09.2018 VERSORGUNGSVERTRAG für die Bereitstellung und Durchführung von Hilfen im Bereich der ambulanten und komplementären psychiatrischen Versorgung in der Stadt Leipzig zwischen der Stadt Leipzig vertreten durch den Oberbürgermeister, Neues Rathaus, Martin-Luther-Ring 4-6, 04109 Leipzig, dieser endvertreten durch den Bürgermeister und Beigeordneten für Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule, Herrn Prof. Dr. Fabian - nachstehend Stadt Leipzig genannt und der DAS BOOT gGmbH vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Erning Sozialpsychiatrisches Zentrum Könneritzstraße 72, 04229 Leipzig - nachstehend Träger genannt – Präambel 1) Hilfeleistungen für psychisch Kranke und psychisch Behinderte, von psychischer Krankheit oder Behinderung bedrohte Menschen (nachstehend Betroffene genannte) sind Pflichtleistungen der Kommune und liegen in deren Gesamtverantwortung. Diese Verpflichtung umfasst die Planung, den Aufbau und die Durchführung sowie die Koordination und die Qualitätskontrolle der Hilfen im Sinne der §§ 5, 6 und 7 Sächsisches Gesetz über die Hilfen und die Unterbringung bei psychischen Krankheiten (SächsPsychKG). Die Kommune kann diese Versorgungsverpflichtung ganz oder teilweise an Träger der freien Wohlfahrtspflege oder an gemeinnützige Institutionen übertragen1). 2) Fachliche Grundlagen sind die zum Aufbau und zur Verbesserung der psychiatrischen Versorgung erlassenen Gesetze und die gefassten gesundheits- und sozialpolitischen Beschlüsse, insbesondere:  Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst im Freistaat Sachsen (SächsGDG) vom 11. Dezember 1991 (SächsGVBI. S. 413), das zuletzt durch Artikel 14 des Gesetzes vom 26. April 2018 (SächsGVBl. S. 198) geändert worden ist  SGB II § 16a Nr. 3 in Verbindung mit SGB II § 6 Abs. 1 Nr. 2  Sächsisches Gesetz über die Hilfen und die Unterbringung bei psychischen Krankheiten (SächsPsychKG) i. d. F. vom 10. Oktober 2007 (SächsGVBI, Jg. 2007, Bl. Nr.12, S. 422), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 07. August 2014 (SächsGVBl. S. 446)  Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Förderung sozialpsychiatrischer Hilfen, der Suchtprävention und Suchtkrankenhilfe (Richtlinie Psychiatrie und Suchthilfe - RL-PsySu) vom 12. September 2017 (SächsABl. S. 1289)  Regionaler Psychiatrieplan der Stadt Leipzig vom 17. März 1999 (Beschluss des Stadtrates 1543/99) in aktueller Fassung  Zweiter Landespsychiatrieplan 2011 1 SächsPsychKG § 6 Abs. 1 TEIL I Zweck des Vertrages §1 Inhalt des Vertrages (1) Dieser Vertrag regelt die Wahrnehmung der kommunalen Versorgungsverpflichtung oder Teilen davon für alle Betroffenen des Versorgungsgebietes im Sinne des § 4 durch den Träger. (Diese Übertragung ist eine Beteiligung des Trägers als Drittem im Sinne der §§ 4 und 5 SGB XII in Verbindung mit § 17 Abs. 3 SGB I und § 97 Abs. 1 SGB X und § 16a Nr. 3 SGB II in Verbindung mit § 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB II) (2) Für die Betroffenen erwachsen aus diesem Vertrag keine Verpflichtungen. §2 Übernahme der Versorgungsverpflichtung Der Träger ist verpflichtet, die ihm übertragenen kommunalen Versorgungsleistungen für die von ihm zu betreuenden Betroffenen wirtschaftlich, bedarfsgerecht und entsprechend moderner fachlicher Standards zu erbringen und an der stetig erforderlichen Weiterentwicklung der Versorgungsangebote im kommunalen gemeindepsychiatrischen Verbund aktiv mitzuwirken. TEIL II Pflichten des Trägers §3 Umfang der Versorgungsverpflichtung (1) Die übertragene Versorgungsverpflichtung umfasst die Sicherstellung vorsorgender, begleitender und nachsorgender Hilfen gemäß § 5 SächsPsychKG bei Notwendigkeit auch die Prüfung der Unterbringungsvoraussetzungen nach §§ 13 und 18 PsychKG in enger Zusammenarbeit mit der Stadt Leipzig. Bei Beachtung des Zieles der effektiven Vernetzung aller Angebote im gemeindepsychiatrischen Verbund sind dies: 1. Angebote im Bereich Begegnung, Beratung und Tagesstrukturierung:  Betrieb eines psychosozialen Gemeindezentrums mit Kontakt- und Beratungsstelle, integrierter Teestube, Küche sowie Tagestreff und tagesstrukturierenden sowie ergotherapeutischen Angeboten  Betrieb von Kontaktangeboten in Verantwortung von Psychiatriebetroffenen „Freitagsclub“ im BOOTSHAUS. 2. Angebote im Bereich Wohnen:  Betrieb des ambulant betreuten Wohnens  Betrieb von Außenwohngruppen  Betrieb einer Clearingstelle für notuntergebrachte, kranke Menschen (Projekt Notunterbringung). wohnungslose psychisch 3. Angebote im Bereich Arbeiten:  Betrieb einer Holzwerkstatt  Schaffung und Erhalt von Zuverdienstmöglichkeiten für psychisch kranke Menschen  Schaffung und Erhalt von ehrenamtlichen Beschäftigungsmöglichkeiten für psychisch kranke Menschen  Schaffung und Erhalt von Arbeitsplätzen für Psychiatriebetroffene mit EX-IN-Ausbildung. 4. Besondere Angebote:  niedrigschwellige Betreuungsangebote nach § 45b SGB XI  Psychoedukationsgruppe 5. Besondere Angebote nach SGB V  Soziotherapeutische Einzel- und Gruppenangebote nach § 37a SGB V (Stabilisierungsgruppe, Soziales Kompetenztraining)  Entwicklung und Betrieb der Integrierten sozialpsychiatrischen Versorgung nach § 140a ff. SGB V Änderungen, auch konzeptioneller Art (Angebote entsprechend § 3 Abs. (1) 1.-5.) Bedürfen immer der Zustimmung der Stadt Leipzig. Die in den psychosozialen Gemeindezentren vorzuhaltenden Leistungen sind im Leistungskatalog2) festgeschrieben. Der Leistungskatalog ist Bestandteil des Vertrages. Die Leistungen sind durch entsprechendes Fachpersonal zu erbringen. Die Berechnung der Fachkräfte beruht auf dem Kosten- und Finanzierungsplan vom 05.07.2018. Entsprechend sind 6,8 VzÄ für die Kontakt- und Beratungsstelle und 2,425 VzÄ anderweitige Mitarbeiter*innen abzusichern. Änderungen sind der Stadt Leipzig mitzuteilen. Die Finanzierung der Angebote §3 (1) Punkt 2., 4. und 5. sind nicht Bestandteil dieses Vertrages. Die Angebote sind gesondert über die zuständigen Kostenträger zu verhandeln. Die notwendigen Personal- und Sachkosten sind über diese Verhandlungen vollständig abzudecken. (2) Der Träger ist verpflichtet keinen Betroffenen aus dem ihm nach § 4 übertragenen Versorgungsgebiet von der Versorgung auszuschließen. (3) Der Träger ist Mitglied des Psychiatriebeirates der Stadt Leipzig (als PSAG im Sinne des § 7 SächsPsychKG). Der Träger und die Stadt Leipzig verpflichten sich, im Rahmen einer abgestimmten Bedarfsplanung innerhalb des Beirates auf bedarfsgerechte Versorgungskapazitäten hinzuwirken. Änderungen, auch konzeptioneller Art, bedürfen immer der Zustimmung der Stadt Leipzig. §4 Versorgungsgebiet Das Versorgungsgebiet umfasst die im Psychiatrieplan festgelegten Stadtbezirke Alt-West, Süd-West und Süd im Stadtgebiet der Stadt Leipzig in seinen jeweils geltenden Grenzen. §5 Psychiatrieberichterstattung (1) Der Träger dokumentiert seine Leistungen und erstattet jährlich bis zum 28.02. des Folgejahres einen Bericht an die Stadt Leipzig. (2) Der Träger ist verpflichtet, ein nach § 7 Abs. 2 SächsPsychKG erstelltes Dokumentationssystem zu übernehmen und in diesem Sinne an einer regionalen und überregionalen Psychiatrieberichterstattung bzw. einer Evaluation der einzelnen Versorgungsangebote mitzuwirken und die Daten jährlich an das Gesundheitsamt zu übermitteln. (3) Für den Träger ist ein durch die Stadt Leipzig anerkanntes Dokumentationssystem und der standardisierte Jahresbericht verbindlich. Die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes in Verbindung mit dem Sächsischen Datenschutzgesetz in der jeweils gültigen Fassung sind einzuhalten. 2 s. Anlage Leistungskatalog vom 17.09.2018 TEIL III Pflichten der Kommune §6 Finanzierung (1) Die finanzielle Sicherstellung der Versorgungsverpflichtungen des Trägers erfolgt (unbeschadet der Verpflichtungen Dritter) durch die Stadt Leipzig. Vorrangige Leistungsansprüche anderer sind zu beachten. Sie ergeben sich aus der Prüfung des Umfangs der Versorgungsverpflichtung nach § 3 dieses Vertrages. Die Vertragspartner wirken dabei auf eine Regelung der sich aus der Besonderheit des Einzelfalles ergebenden Mischfinanzierung hin. (2) Der Träger verpflichtet sich, die Leistungen gemäß den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Leistungsfähigkeit zu erbringen. (3) Der Träger erhält als Ausgleich für die finanziellen Aufwendungen bei der Erfüllung der im Vertrag genannten Pflichten von der Stadt Leipzig einen jährlichen Erstattungsbetrag zu den anerkannten Kosten. Dieser beträgt im Jahr 2019 391.994,00 € und im Jahr 2020 400.274,00 €. Soweit der Erstattungsbetrag beim Träger umsatzsteuerpflichtig ist, wird die Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe zusätzlich von der Stadt Leipzig an den Träger gezahlt. Mit dieser Vergütung sind Sachkosten und Personalkosten abgegolten. Grundlage der Kostenerstattung ist der am 05.07.2018 eingereichte Kosten- und Finanzierungsplan für die Jahre 2019 und 2020. Die Zahlung erfolgt ab 15.02. des laufenden Jahres im zweimonatigen Rhythmus. Der Träger verpflichtet sich, sich im Rahmen seiner Geschäftsführung soweit wie möglich für die entstehenden Aufwendungen bei der Erfüllung des Vertrages an den Kosten- und Finanzierungsplan zu halten. Unvorhersehbare Kostensteigerungen bei der Erfüllung der im Vertrag genannten Pflichten sind unverzüglich gegenüber dem Gesundheitsamt der Stadt Leipzig anzuzeigen, um in Abstimmung mit der Stadt Leipzig ggf. Leistungsinhalte neu zu definieren. (4) Unter Hinweis auf das geltende Haushaltsrecht erfolgt die Zahlung des Erstattungsbeitrages teilweise oder gar nicht, wenn die Mittel nachweislich nicht zweckentsprechend verwendet werden. (5) Das Fachdezernat wird bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank (SAB) Fördermittel gemäß Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Förderung sozialpsychiatrischer Hilfen, der Suchtprävention und Suchtkrankenhilfe (RL-PsySu) vom 12. September 2017 B. Teil 1 VII. beantragen. Grundlage hierfür ist der am 05.07.2018 eingereichte Kosten- und Finanzierungsplan. Auf die Einhaltung der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) sowie die Vergabebestimmungen wird hingewiesen. In dem Erstattungsbetrag gemäß Absatz (3) ist der zu beantragende Landesanteil enthalten. Dieser wird nach Vorlage des Bewilligungsbescheides der SAB an die Stadt Leipzig dem Träger mittels Zuwendungsbescheid formal zugewiesen, jedoch nicht separat ausgezahlt. Die §§ 23 und 44 der Sächsischen Haushaltsordnung (SäHO), die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zur Sächsischen Haushaltsordnung (VwV-SäHO) und die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung entsprechend Anlage 2 zur VwV zu § 44 SäHO sind einzuhalten. (6) Der Träger versichert, dass die in dem Kosten- und Finanzierungplan gemachten Angaben richtig und vollständig sind. Mit Unterzeichnung des Vertrages versichert der Träger, dass kein/e Insolvenzverfahren, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen (einschließlich Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung) oder Mahn-/Klageverfahren bzw. Kreditkündigungen, die für die wirtschaftlichen Verhältnisse des Trägers von Bedeutung sind, beantragt oder durchgeführt sind. Dem Träger ist bekannt, dass falsche Angaben den Widerruf des Erstattungsbetrages und die Rückerstattung bereits ausgezahlter Beträge nebst Verzinsung zur Folge haben können. (7) Für die Fortführung der Finanzierung der Jahre 2021/2022 ist ein Antrag bis zum 31.12.2019 an die Stadt Leipzig, Gesundheitsamt, 04092 Leipzig zu stellen. Der Antrag beinhaltet den Kosten- und Finanzierungsplan getrennt für die Jahre 2021 und 2022, Angaben zur Personalausstattung mit Angaben der Wochenarbeitszeit pro Fach-/Verwaltungskraft, Eingruppierung und Bruttopersonalkosten sowie eine Aufstellung der Standorte mit Angaben der Öffnungszeiten. Sofern eine Vorsteuerabzugsberechtigung besteht, sind die Bruttokosten/ausgaben abzüglich der anrechenbaren Umsatzsteuer anzugeben. Sind für die Antragstellung gegenüber der SAB weitere Unterlagen erforderlich, ist der Träger zur Beibringung verpflichtet. §7 Verwendungsnachweis (1) Der Träger ist verpflichtet für das Jahr 2019 bis zum 31.03.2020 und für das Jahr 2020 bis zum 31.03.2021 eine Abrechnung einzureichen. Diese besteht aus einem zahlenmäßigen Nachweis und einem Sachbericht. In dem Sachbericht sind die Verwendung des Erstattungsbetrages sowie das erzielte Ergebnis darzustellen. In dem zahlenmäßigen Nachweis sind die Einnahmen (Erstattungen, Zuwendungen, Leistungen Dritter, eigene Mittel) entsprechend dem Finanzierungsplan und die Ausgaben entsprechend dem Kostenplan summarisch auszuweisen. Der Nachweis muss alle mit der Maßnahme zusammenhängenden Einnahmen und Ausgaben sowie eine Personalaufstellung in zeitlicher Folge und voneinander getrennt enthalten. Aus dem Nachweis müssen Rechnungs- und Zahlungsdatum, Empfänger/Einzahler sowie Grund und Einzelbetrag jeder Zahlung ersichtlich sein. Soweit der Träger zum Vorsteuerabzug nach § 15 des Umsatzsteuergesetzes berechtigt ist, dürfen nur die Entgelte (Preise ohne Umsatzsteuer) berücksichtigt werden. Es sind nur Ausgaben abzurechnen, die vorhabensbezogen im Zeitraum 01.01.2019 - 31.12.2019 bzw. 01.01.2020 - 31.12.2020 entstehen und bezahlt werden. Im Verwendungsnachweis ist vom Träger zu bestätigen, dass die Ausgaben notwendig waren, dass wirtschaftlich und sparsam verfahren worden ist, die Angaben mit den Büchern und Belegen übereinstimmen und die Echtheit der Herkunft und Unversehrtheit des Inhaltes der Belege gewährleistet ist. (2) Mit dem Nachweis sind die Originalbelege (Einnahmen- und Ausgabenbelege), die Verträge und Unterlagen über die Vergabe von Aufträgen vorzulegen. Die Stadt Leipzig ist berechtigt, Bücher, Belege und sonstige Geschäftsunterlagen anzufordern sowie die Verwendung der Mittel durch örtliche Erhebungen zu prüfen. Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Leipzig und der Sächsische Rechnungshof sind berechtigt, die Mittelverwendung zu prüfen. Ergibt die Abrechnung, dass der in § 7 festgesetzte Erstattungsbetrag nicht vollständig oder nicht zweckentsprechend für die in § 3 übernommene Versorgungsverpflichtung verausgabt wurde, ist der zuviel ausgezahlte Erstattungsbetrag zurückzuzahlen. TEIL IV Qualität und Kooperation §8 Qualitätssicherung (1) Die Stadt Leipzig und der Träger bestimmen im Rahmen ihrer Zusammenarbeit im Psychiatriebeirat gemeinsam den Inhalt und das Verfahren für Maßnahmen zur Qualitätssicherung der in diesem Vertrag vereinbarten Leistungen. (2) Der Träger ist verpflichtet, an den Maßnahmen zur Qualitätssicherung teilzunehmen. Der Träger ist darüber hinaus dafür verantwortlich, dass interne Maßnahmen zur Sicherung der Struktur, Prozess- und Ergebnisqualität festgelegt und durchgeführt werden. Er kann sich an Maßnahmen der externen Qualitätssicherung beteiligen. Für die Qualitätssicherung werden folgende Maßnahmen ausgewählt:  systematische Dokumentation der Einzelfallbearbeitung  Beteiligung an einrichtungsübergreifenden Qualitätszirkeln (Ambulanzberatung)  Entwicklung und Weiterentwicklung von Verfahrensstandards für die Leistungserbringung Die Durchführung der Qualitätssicherung wird vom Träger in der jährlichen Berichterstattung dokumentiert. (3) Die Durchführung der Qualitätszirkel und die Festlegung des Dokumentationssystems zur Qualitätssicherung obliegt der Stadt Leipzig. (4) Die Stadt Leipzig kann unangekündigt Kontrollen zur Qualitätssicherung bei dem Träger durchführen, insbesondere die Vorlage von Unterlagen und den Nachweis der Durchführung der Qualitätssicherung verlangen. Die Stadt Leipzig hat hierzu ein Zugangs- und Kontrollrecht. §9 Kooperationsverpflichtung (1) Der Träger verpflichtet sich, mit der Stadt Leipzig zusammen zu arbeiten und diese über alle wesentlichen Vorgänge zu informieren. (2) Der Träger ist zur fachlichen Zusammenarbeit mit dem zuständigen Sozialpsychiatrischen Dienst und den aufnahmeverpflichteten Krankenhäusern, den im Sinne von § 72 Abs. 2 und § 72 a SGB V im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung tätigen niedergelassenen Ärzte, insbesondere den Psychiatern und Psychotherapeuten sowie den anderen im Bereich der ambulant-komplementären Versorgung tätigen Trägern verpflichtet. (3) Die Stadt Leipzig hat das Recht und die Pflicht, die Einhaltung dieser Kooperationsverpflichtungen zu prüfen. Sie bedient sich dabei des Psychiatriekoordinators. Der Psychiatriebeirat ist über die Ergebnisse der regelmäßigen Prüfungen zu informieren. § 10 Weiterbildung und Supervision (1) Bei der regionalen Versorgung haben Weiterbildung und Supervision einen besonderen Stellenwert. Der Träger verpflichtet sich daher, Weiterbildungskonzepte zu entwickeln und regelmäßig Weiterbildungsveranstaltungen durchzuführen bzw. den Mitarbeiter*innen die Teilnahme an einschlägigen Veranstaltungen anderer Anbieter zu ermöglichen. Dabei ist effektiv und kostengünstig zu verfahren. Die Vorgaben entsprechend Leistungskatalog sind einzuhalten. TEIL V Vertragsdauer § 11 Vertragsdauer, Änderungen und Auflösung des Vertrages (1) Der Vertrag wird für die Dauer von 2 Jahren geschlossen. Der Vertrag kann frühestens mit einer Frist von sechs Monaten gekündigt werden und ist bis spätestens 1 Jahr vor Vertragsende neu zu verhandeln. (2) Mit dem Ablauf der Kündigungsfrist geht die Sicherstellungspflicht für die in diesem Vertrag vereinbarten Versorgungsleistungen wieder auf die Stadt Leipzig über. (3) Die Vertragspartner wirken bei der Sicherstellung der in diesem Vertrag vereinbarten Versorgungsleistungen im Kündigungszeitraum zusammen. Bei Streitfragen entscheidet auf Antrag eines der Vertragspartner das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz. (4) Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform und der Unterzeichnung durch beide Vertragspartner. (5) Die Vertragspartner haben keine mündlichen Nebenabreden getroffen. § 12 Außerordentliche Kündigung (1) Der Vertrag kann aus wichtigem Grund, insbesondere bei schwerwiegenden, nicht korrigierbaren Verstößen gegen die vorgenannten Vertragsbedingungen jederzeit ohne Einhaltung der in § 12 genannten Frist einseitig gekündigt werden. (2) Der Träger verpflichtet sich, im Falle einer Kündigung nach Abs. 1 mit der Stadt Leipzig bis zum Kündigungstermin mit dem Fachdezernat kooperativ zusammen zu arbeiten und diesem zu ermöglichen, die Maßnahmen selbst weiter zu führen oder auf einen anderen Leistungsträger zu übertragen. Der Träger hat sicher zu stellen, dass 1. die im Rahmen der durch den Träger übernommenen Versorgungsverpflichtung zu erbringenden Leistungen bei Bedarf weiterhin erbracht werden, 2. verbindliche Fristen festgelegt werden, 3. die Vertragspartner auch unter diesen Umständen bis zum Kündigungstermin kooperativ zusammenzuarbeiten, um eine anderweitige Weiterführung der Maßnahme(n) im Interesse der Betroffenen zu ermöglichen. TEIL VI Datenschutz § 13 Datenschutzbestimmungen (1) Bei der Leistungserbringung ist der Träger für die Einhaltung der Datenschutzvorschriften verantwortlich. Dabei sind insbesondere die Vorschriften nach DSGVO und des SächsPsychKG zu beachten. Bei der Leistungserbringung im Rahmen von Aufgaben nach dem Sozialgesetzbuch sind § 35 SGB I und die §§ 67 ff. SGB X einzuhalten. (2) Für die erforderlichen Datenverarbeitungen zur Bewertung, Entscheidung und Abwicklung von Fördermaßnahmen gemäß RL PsySu sowie damit im Zusammenhang stehender Tätigkeiten hat der Träger bei der Verarbeitung personenbezogener Daten zu gewährleisten: a. die Einhaltung der Voraussetzungen des Art. 6 Abs. 1 DSGVO, u. a. durch die Einholung erforderlicher (und nachweisbarer) Einwilligungen gemäß den Anforderungen von Art. 7 DSGVO, b. die Information der betroffenen Personen gemäß Artt. 13, 14 DSGVO Die erforderlichen Übermittlungen von der Stadt Leipzig an die Bewilligungsstelle und andere an der Förderung beteiligte Stellen und die von diesen Stellen vorgenommene Datenverarbeitung müssen dabei berücksichtigt werden. Die Sätze 1 und 2 gelten für die sich aus diesem Vertrag ergebenden Pflichten des Trägers entsprechend. (3) Dem Träger ist bekannt, dass die Stadt Leipzig, die Sächsischen Staatsministerien und die Sächsische Staatskanzlei, soweit dies zu ihrer Aufgabenerfüllung erforderlich ist, personenbezogene Daten nach den datenschutzrechtlichen Vorschriften des Gesetzes über die Fördermitteldatenbanken im Freistaat Sachsen (SächsFöDaG) verarbeiten und an die zuständigen Stellen übermitteln dürfen. TEIL VII Schlussbestimmungen § 14 Zeitpunkt der Übertragung Die Versorgungsverpflichtung im Sinne des Vertrages beginnt mit Wirkung vom 01.01.2019 und endet am 31.12.2020. § 15 Salvatorische Klausel Falls einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein sollten oder dieser Vertrag Lücken enthält, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht, was nach Zweck und Sinn des Vertrages vereinbart worden wäre, hätte man die Angelegenheit von vornherein bedacht. Im Zweifelsfall muss die unwirksam gewordene Bestimmung einvernehmlich durch eine wirksame ergänzt werden; dies gilt auch für den Fall von Lücken oder von Ergänzungsbedürftigkeit dieses Vertrages. § 16 Gerichtsstand Gerichtsstand ist Leipzig. Leipzig, den Leipzig, den Prof. Dr. Thomas Fabian Bürgermeister und Beigeordneter für Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Träger Leistungskatalog des psychosozialen Gemeindezentrums BOOT gGmbH - Bereich Beratung, Begegnung und Tagesstrukturierung der Stadt Leipzig Zielgruppen der psychosozialen Gemeindezentren psychisch erkrankte Bürger der Stadt Leipzig, bei denen auf Grund der Erkrankung ein besonderer Hilfe-, Beratungs- und Unterstützungsbedarf gegeben ist vorrangig psychisch erkrankte Menschen, die:  in keiner anderen Versorgungsleistung unterkommen  Folgeprobleme durch die Erkrankung haben, die Auswirkung auf das familiäre oder nachbarschaftliche Leben haben  drohende Wohnungslosigkeit, finanzielle und andere schwere Probleme und soziale Folgen der Erkrankung aufweisen  Probleme mit Krankheitseinsicht und –-bewältigung haben  häufig wieder erkranken („Drehtürpatient“ bzw. chronisch psychisch erkrankte Menschen) sowie Angehörige, Bezugspersonen und Bürger im sozialen Umfeld von psychisch erkrankten Menschen Je Versorgungsregion der komplementären psychiatrischen Versorgung der Stadt Leipzig - Details regelt der Psychiatrieplan der Stadt Leipzig – soll ein psychosoziales Gemeindezentrum vorgehalten werden. Diese können an mehreren Standorten betrieben werden, soweit dies regional notwendig ist und die Versorgungsregion 100.000 Einwohner überschreitet. Die Versorgungsregion für das Psychosoziale Gemeindezentrum umfasst die Stadtbezirke Süd, Südwest, Altwest mit den Stadtteilen Südvorstadt, Connewitz, Marienbrunn, Lößnig, Dölitz-Dösen, Schleußig, Plagwitz, Kleinzschocher, Großzschocher, Knautkleeberg-Knauthain, Hartmannsdorf-Knautnaundorf, Lindenau, Altlindenau, Neulindenau, Leutzsch, Böhlitz-Ehrenberg und Burghausen-Rückmarsdorf. Versorgungsregionen und personelle Ausstattung Für je 25.000 Einwohner sind 40 Mitarbeiterwochenstunden für die Umsetzung der Leistung vorzusehen, wenn insgesamt wenigstens 40 Mitarbeiterwochenstunden und davon mindestens 20 Fachkraftwochenstunden erbracht werden. Diese Aufgabe ist überwiegend durch Fachkräfte und anteilig durch andere Mitarbeiter umzusetzen. Der genannte Fachkraftschlüssel ist für die gesamte Stadt Leipzig bezogen auf die aktuelle Einwohnerzahl umzusetzen. Die Verteilung der Fachkraftwochenstunden ist regional – auf die komplementären Versorgungsregionen und Träger – entsprechend der aktuellen Bedarfseinschätzung des Psychiatriebeirates und im Rahmen der Psychiatrieplanung festzulegen. Fachkräfte sind Sozialarbeiter, Sozialpädagogen, Heilerziehungspfleger, Physiotherapeuten, Ergotherapeuten und Fachkrankenschwestern/ -pfleger für Psychiatrie Anderweitig geeignete Mitarbeiter sind Personen, die als Betroffene, Angehörige oder in anderer Weise in der Psychiatrie erfahren sind (Laienhelfer). Stadt Leipzig – Gesundheitsamt – Stabsstelle – Psychiatriekoordination – Leistungskatalog 2019- 2020 - psychosoziale Gemeindezentren Das BOOT gGmbH – Stand: 17.09.2018 Leistung Ziele 1. Beratung           Bemerkungen soziale Sicherung Förderung sozialer Kompetenz Schaffung/Erhaltung von Lebensqualität und -zufriedenheit Unterstützung bei Behördenangelegenheiten Unterstützung bei Familien- und Partnerangelegenheiten Aufklärung zu Krankheitserscheinungen und deren Bewältigung Begleitung in Krisen- und Konfliktsituationen, Vermeidung und Verkürzung von stationären Aufenthalten Förderung von Recovery Orientierung bei Hilfeangeboten – – – – – – – – – – – – – – – Leistung 2. Förderung Ziele – Durchführung von Hausversammlun- ggf. Hilfebedarfsprüfung und Unterstützung bei der Entwicklung einer individuellen Hilfeplanung Vermeidung von Über- und Unterversorgung stabilisierende Begleitung Begleitung bei der Suche nach angemessenen Hilfen Unterstützung bei der Sicherung der sozialen Existenz Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen der Versorgung und Vermittlung Unterstützung bei Ämtergängen, Antragstellungen Sicherung von rechtlichen und materiellen Ansprüchen Regelmäßige Sprech- und Bereitschaftszeiten möglichst in normale, nichtpsychiatrische Unterstützung vermitteln Ganzheitliche Wahrnehmung von Persönlichkeit und Situation Stabilisierung bzw. ggf. Aufbau einer tragfähigen Beziehung stützende lebensbegleitende Gespräche kurzzeitige Unterstützung in der Übergangszeit bis zu einem möglichen Therapiebeginn Mindestöffnungszeit Beratungsstelle 35 h/ Woche – davon zwei offen (ohne Termine) Bemerkungen - Stärkung der Partizipation der Betroffe- Einsatz von Fachkräften anderweitigen Mitarbeitern X Fachkräften anderweitigen Mitarbeitern X X Stadt Leipzig – Gesundheitsamt – Stabsstelle – Psychiatriekoordination – Leistungskatalog 2019- 2020 - psychosoziale Gemeindezentren Das BOOT gGmbH – Stand: 17.09.2018 Einsatz von von Beteiligung/Partizipation und Gemeinschaft – – – – – – 3. Kontakte außerhalb der Einrichtung – – – – – – – Leistung 4. Gruppenangebote gen als Instrument der Beteiligung, Förderung und Unterstützung der Klienten zur Selbststärkung (Empowerment) Unterstützung von Selbsthilfegruppen Förderung von personenorientierten Arbeiten Beteiligung/Mitwirkung psychiatrieerfahrener Nutzer Entwicklung eines nutzerorientierten Beschwerde- und Konfliktmanagements Förderung von Betroffenenprojekten (Ex-In1) Förderung von Ehrenamt Kontakt halten und stabilisieren Beziehungsaufbau und -erhalt Absicherung der Weiterbetreuung Bedarfsklärung Schwellenabbau und Motivation bezüglich einer Weiterbetreuung im System lebenspraktische Unterstützung in Krisenzeiten Unterstützung zur Vermittlung von ergänzenden nachstationären Hilfsangeboten - – – – – – – Ziele – Förderung/Reaktivierung von sozialen Kompetenzen nen an den Angeboten Selbsthilfeförderung Stärkung von Selbstbestimmung und Ressourcenorientierung Förderung der familienähnlichen Gemeinschaft und Sicherung von lebensnahen Hilfen gemeinsame Festlegung von Regeln im Umgang mit Menschen in Krankheitsphasen Beratung entspr. Punkt 1. Motivation und Organisation gegenseitiger Klinikbesuche der Klienten ggf. Absprache zu Krisenplänen zur Vermeidung längerer stationärer Aufenthalte Absicherung begleitender Hilfen Kontaktaufnahme in Akutsituationen Vermeidung von störungsbedingtem Rückzug und Verhinderung zunehmender Isolation Bemerkungen – störungsbedingtem Rückzug entgegenwirken, Rückgewinnung sozialer Fähigkeiten X X Fachkräften anderweitigen Mitarbeitern X X Experienced-Involvement – Ausbildungs- und Qualifizierungsprogramm für Psychiatrie-Erfahrene, damit diese als DozentIn oder als MitarbeiterIn psychiatrischer Einrichtungen tätig werden können 1 Stadt Leipzig – Gesundheitsamt – Stabsstelle – Psychiatriekoordination – Leistungskatalog 2019- 2020 - psychosoziale Gemeindezentren Das BOOT gGmbH – Stand: 17.09.2018 Einsatz von – – – – 5. niederschwellige Begegnungs- und tagesstrukturierende Angebote 5.1. Tagesstruktur, soziale Gemeinschaft, Kontaktstiftung Förderung der Kommunikation Förderung/Reaktivierung individueller Fähigkeiten Abbau von Ängsten Gesundheitsförderung / Entspannung Förderung von Selbsthilfegruppen von Klienten und Angehörigen Bei Selbsthilfegruppen Zahl der SHG festhalten: Selbstorganisierte Aktivitäten zur gegenseitigen Unterstützung bei der Stärkung der Sozialkompetenz und der Krisenbewältigung Gesprächs- und Erfahrungsaustausch unter Betroffenen – Angebote zur Entwicklung und/oder Stabilisierung von sozialen Kontakten und zur Entwicklung oder zum Erhalt einer Tagesstruktur – Förderung gemeinsamer Aktivitäten – Begegnungsmöglichkeiten mit Betroffenen und/oder interessierten Bürgern, Freunden, Angehörigen fördern – – – – – – - - - Leistung Ziele Gruppenangebote können dabei u.a. sein: Bildungs-, Freizeit- und Begegnungsgruppen sportliche und kreative Gruppenangebote gemeinsame Urlaubs- und Bildungsfahrten und Ausflüge Beteiligung an öffentlichen Aktivitäten Angebot an offene und geschlossene Gesprächsgruppen und Selbsthilfegruppen Angebote sind so zu gestalten, dass die Betroffenen zur Teilnahme motiviert werden, lebensnahe Hilfen (Mahlzeiten-/Getränkeangebote) sollen im Vordergrund stehen Begegnung und soziales Miteinander (“unter Menschen sein“) sollen entwickelt und gefördert werden Angebote: Café, Bibliothek, PC-Nutzung, Spiele, Sport, Gartenpflege, musikalische Betätigung, Café-Galerie, Brunch, offenes Frühstück u.a. niederschwellige Holzwerkstatt für psychisch kranke Menschen die in keinem anderen Arbeits- und Beschäftigungsangebot unterkommen Bemerkungen – X X Fachkräften anderweitigen Mitarbeitern es ist ein familienersetzender Raum zu schaffen, in denen Menschen mit schweren psychischen Störungen die Chance ei- Stadt Leipzig – Gesundheitsamt – Stabsstelle – Psychiatriekoordination – Leistungskatalog 2019- 2020 - psychosoziale Gemeindezentren Das BOOT gGmbH – Stand: 17.09.2018 Einsatz von 5.2. Festlegung der Öffnungszeiten – Sicherung von nutzerfreundlichen, bedarfsorientierten Öffnungszeiten 6. Förderung von Arbeit, Beschäftigung, Handlungskompetenzen - Training und (Wieder-) Erlangung von Fähigkeiten in Bezug auf Arbeit und Beschäftigung (Pünktlichkeit, Dauer, Bewältigung von spezifischen Arbeitsanforderungen) Training/(Wieder-)Erlangung von Handlungsfähigkeiten (z.B. bei Ergotherapieangeboten) Training der Belastbarkeit und des störungsbedingten Stressmanagements Vermittlung in berufliche Rehabilitationsangebote – – Leistung 7. Beratung Angehöriger ner Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht wird Beratungsstelle Süd: Mo. 10:00 – 12:00 und 13:00 – 20:00 Uhr Di – Fr 09:00 – 20:00 Uhr Beratung Südwest: Di 10:00 – 20:00 Uhr Fr. 10:00 – 14:00 und 14:00 – 15:00 Uhr Teestube Süd: Mo. – Fr. 11.00 – 20:00 Uhr Sa., So. und Feiertage 14:00 – 19:00 Uhr Teestube Südwest: Di. und Fr. 10:00 – 17:00 Uhr – Beschäftigungsangebote im Zusammenhang mit den Angeboten im Gemeindezentrum/Tagesangebot einschließlich Außenbereich( Garten-/Grünflächenbereich ) – Entwicklung und Angebot von Zuverdienstmöglichkeiten – Ergotherapeutische Angebote – Arbeiten mit Holz und anderen Werkstoffen und Materialien – Kooperation mit Leipziger Reha-Angeboten (Runder Tisch Arbeit für psychisch kranke Menschen - Rehakette Leipzig) – Entwicklung von ehrenamtliche Arbeitsmöglichkeiten X Bemerkungen Fachkräften Einzel- und Gruppenangebote möglich fachliche psychoedukative Beratung X Ziele – Beratung zu störungsspezifischen Anforderungen an die Familie Hinweise zu möglichen Unterstützungs- und Therapieangeboten – – anderweitigen Mitarbeitern Stadt Leipzig – Gesundheitsamt – Stabsstelle – Psychiatriekoordination – Leistungskatalog 2019- 2020 - psychosoziale Gemeindezentren Das BOOT gGmbH – Stand: 17.09.2018 Einsatz von – 8.Qualitäts-sicherung/ Öffentlich-keitsarbeit – – – – – – 9. Betreuung von Praktikanten  Unterstützung in Krisen- und Krankheitsphasen Dokumentation und Berichterstattung der Leistungen fachspezifische Weiterbildung (10 Std. pro Fachkraft und anderweitigen Mitarbeiter pro Jahr) Supervision der Mitarbeiter mindestens 4x und maximal 6x für 2 Stunden (pro Fachkraft und anderweitigen Mitarbeiter) pro Jahr Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen Förderung von Nachbarschafts- und Sozialraumkontakten Sicherung der psychosozialen Gremienarbeit Organisation der Anleitung und des sachgerechten Einsatzes von Praktikanten – – – – –     Anwendung der Software BADO-K Beteiligung an der Weiterentwicklung des Dokumentationssystems zur Sicherung bedarfsgerechter Versorgungsstrukturen Beteiligung an Antistigma- und Aufklärungsaktionen öffentliche Präsenz durch Printund elektronische Medien (z.B. Flyer, Mailverteiler) Kooperation mit Behörden, Vereinen, med. Einrichtungen schriftliche Dokumentation im Verwendungsnachweis X Vermittlung von Fachkenntnissen Vor und Nachbereitung des Einsatzes Sicherung des Kontaktes zu Ausbildungseinrichtung X Stadt Leipzig – Gesundheitsamt – Stabsstelle – Psychiatriekoordination – Leistungskatalog 2019- 2020 - psychosoziale Gemeindezentren Das BOOT gGmbH – Stand: 17.09.2018 VERSORGUNGSVERTRAG für die Bereitstellung und Durchführung von Hilfen im Bereich der ambulanten und komplementären psychiatrischen Versorgung in der Stadt Leipzig zwischen der Stadt Leipzig vertreten durch den Oberbürgermeister, Neues Rathaus, Martin-Luther-Ring 4-6, 04109 Leipzig, dieser endvertreten durch den Bürgermeister und Beigeordneten für Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule, Herrn Prof. Dr. Fabian - nachstehend Stadt Leipzig genannt und Durchblick e. V. vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Stoppa Interessengemeinschaft für psychiatrisch Betroffene Mainzer Straße 7, 04109 Leipzig, - nachstehend Träger genannt Präambel 1) Hilfeleistungen für psychisch Kranke und psychisch Behinderte, von psychischer Krankheit oder Behinderung bedrohte Menschen (nachstehend Betroffene genannte) sind Pflichtleistungen der Kommune und liegen in deren Gesamtverantwortung. Diese Verpflichtung umfasst die Planung, den Aufbau und die Durchführung sowie die Koordination und die Qualitätskontrolle der Hilfen im Sinne der §§ 5, 6 und 7 Sächsisches Gesetz über die Hilfen und die Unterbringung bei psychischen Krankheiten (SächsPsychKG) . Die Kommune kann diese Versorgungsverpflichtung ganz oder teilweise an Träger der freien Wohlfahrtspflege oder an gemeinnützige Institutionen übertragen 1). 2) Fachliche Grundlagen sind die zum Aufbau und zur Verbesserung der psychiatrischen Versorgung erlassenen Gesetze und die gefassten gesundheits- und sozialpolitischen Beschlüsse, insbesondere:  Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst im Freistaat Sachsen (SächsGDG) vom 11. Dezember 1991 (SächsGVBI. S. 413), das zuletzt durch Artikel 14 des Gesetzes vom 26. April 2018 (SächsGVBl. S. 198) geändert worden ist  SGB II § 16a Nr. 3 in Verbindung mit SGB II § 6 Abs. 1 Nr. 2  Sächsisches Gesetz über die Hilfen und die Unterbringung bei psychischen Krankheiten (SächsPsychKG) i. d. F. vom 10. Oktober 2007 (SächsGVBI., Jg. 2007, Bl. Nr.12, S. 422), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 07. August 2014 (SächsGVBl. S. 446)  Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Förderung sozialpsychiatrischer Hilfen, der Suchtprävention und Suchtkrankenhilfe (Richtlinie Psychiatrie und Suchthilfe - RL-PsySu) vom 12. September 2017 (SächsABl. S. 1289)  Regionaler Psychiatrieplan der Stadt Leipzig vom 17. März 1999 (Beschluss des Stadtrates 1543/99) in aktueller Fassung  Zweiter Landespsychiatrieplan 2011 1 SächsPsychKG § 6 Abs. 1 TEIL I Zweck des Vertrages §1 Inhalt des Vertrages (1) Dieser Vertrag regelt die Wahrnehmung der kommunalen Versorgungsverpflichtung oder Teilen davon für alle Betroffenen des Versorgungsgebietes im Sinne des § 4 durch den Träger. (Diese Übertragung ist eine Beteiligung des Trägers als Drittem im Sinne der §§ 4 und 5 SGB XII in Verbindung mit § 17 Abs. 3 SGB I und § 97 Abs. 1 SGB X und § 16a Nr. 3 SGB II in Verbindung mit § 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB II) (2) Für die Betroffenen erwachsen aus diesem Vertrag keine Verpflichtungen. §2 Übernahme der Versorgungsverpflichtung Der Träger ist verpflichtet, die ihm übertragenen kommunalen Versorgungsleistungen für die von ihm zu betreuenden Betroffenen wirtschaftlich, bedarfsgerecht und entsprechend moderner fachlicher Standards zu erbringen und an der stetig erforderlichen Weiterentwicklung der Versorgungsangebote im kommunalen gemeindepsychiatrischen Verbund aktiv mitzuwirken. Teil II Pflichten des Trägers §3 Umfang der Versorgungsverpflichtung (1) Die übertragene Versorgungsverpflichtung umfasst die Sicherstellung vorsorgender, begleitender und nachsorgender Hilfen gemäß § 5 SächsPsychKG bei Notwendigkeit auch die Prüfung der Unterbringungsvoraussetzungen nach §§ 13 und 18 PsychKG in enger Zusammenarbeit mit der Stadt Leipzig. Bei Beachtung des Zieles der effektiven Vernetzung aller Angebote im gemeindepsychiatrischen Verbund sind dies 1. Angebote im Bereich Begegnung, Beratung und Tagesstrukturierung in Verantwortung von Psychiatrieerfahrenen:  Kreativangebote (z.B. Kunstgruppe, Galerie, Steinmetz u.a.)  Organisation und Koordination der Patientenfürsprecher entsprechend PsychKG  Betrieb eines Nachtcafés  Betrieb einer Kontakt- und Beratungsstelle mit Tagestreff 2. Angebote im Bereich Wohnen:  Betrieb des ambulant betreuten Wohnens  Bereitstellung von 4 Krisenzimmern und einem Krisenbett als Übergangswohnen 3. Angebote im Bereich Arbeiten:  Zuverdienstprojekt für Psychiatriebetroffene in den Bereichen: Küche, Nachtcafé, Dienstleistung, Beratungsstelle und Museum. 4. Angebote im Bereich Bildung, Kultur und Öffentlichkeitsarbeit: Betrieb des Sächsischen Psychiatriemuseum als Integrationsprojekt für und mit Psychiatriebetroffenen. Änderungen, auch konzeptioneller Art (Angebote entsprechend § 3 Abs. (1) 1.-4.) bedürfen immer der Zustimmung der Stadt Leipzig. Die in den psychosozialen Gemeindezentren vorzuhaltenden Leistungen sind im Leistungskatalog2) festgeschrieben. Der Leistungskatalog ist Bestandteil des Vertrages. 2 s. Anlage Leistungskatalog vom 17.09.2018 Die Leistungen sind durch entsprechendes Fachpersonal zu erbringen. Die Berechnung der Fachkräfte beruht auf dem Kosten- und Finanzierungsplan vom 23.07.2018. Entsprechend sind 2,775 VzÄ Fachkräfte, 1,075 VzÄ anderweitige Mitarbeiter*innen und 0,225 VzÄ für Leitung und Verwaltung abzusichern. Änderungen sind der Stadt Leipzig mitzuteilen. Die Finanzierung der Angebote §3 (1) 2.- ist nicht Bestandteil dieses Vertrages. Die Angebote sind gesondert über die zuständigen Kostenträger zu verhandeln. Die notwendigen Personal- und Sachkosten sind über diese Verhandlungen vollständig abzudecken. (2) Der Träger ist verpflichtet keinen Betroffenen aus dem ihm nach § 4 übertragenen Versorgungsgebiet von der Versorgung auszuschließen. (3) Der Träger ist Mitglied des Psychiatriebeirates der Stadt Leipzig (als PSAG im Sinne des § 7 SächsPsychKG). Der Träger und die Stadt Leipzig verpflichten sich, im Rahmen einer abgestimmten Bedarfsplanung innerhalb des Beirates auf bedarfsgerechte Versorgungskapazitäten hinzuwirken. Änderungen, auch konzeptioneller Art, bedürfen immer der Zustimmung der Stadt Leipzig. §4 Versorgungsgebiet Das Versorgungsgebiet umfasst das Stadtgebiet der Stadt Leipzig in seinen jeweils geltenden Grenzen §5 Psychiatrieberichterstattung (1) Der Träger dokumentiert seine Leistungen und erstattet jährlich bis zum 28.02. des Folgejahres einen Bericht an die Stadt Leipzig. (2) Der Träger ist verpflichtet, ein nach § 7 Abs. 2 SächsPsychKG erstelltes Dokumentationssystem zu übernehmen und in diesem Sinne an einer regionalen und überregionalen Psychiatrieberichterstattung bzw. einer Evaluation der einzelnen Versorgungsangebote mitzuwirken und die Daten jährlich an das Gesundheitsamt zu übermitteln. (3) Für die Träger ist ein durch die Stadt Leipzig anerkanntes Dokumentationssystem und der standardisierte Jahresbericht verbindlich. Die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes in Verbindung mit dem Sächsischen Datenschutzgesetz in der jeweils gültigen Fassung sind einzuhalten. TEIL III Pflichten der Kommune §6 Finanzierung (1) Die finanzielle Sicherstellung der Versorgungsverpflichtungen des Trägers erfolgt (unbeschadet der Verpflichtungen Dritter) durch die Stadt Leipzig. Vorrangige Leistungsansprüche anderer sind zu beachten. Sie ergeben sich aus der Prüfung des Umfangs der Versorgungsverpflichtung nach § 3 dieses Vertrages. Die Vertragspartner wirken dabei auf eine Regelung der sich aus der Besonderheit des Einzelfalles ergebenden Mischfinanzierung hin. (2) Der Träger verpflichtet sich, die Leistungen gemäß den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Leistungsfähigkeit zu erbringen. (3) Der Träger erhält als Ausgleich für die finanziellen Aufwendungen bei der Erfüllung der im Vertrag genannten Pflichten von der Stadt Leipzig einen jährlichen Erstattungsbetrag zu den anerkannten Kosten. Dieser beträgt im Jahr 2019 276.805,00 € und im Jahr 2020 293.634,00 €. Soweit der Erstattungsbetrag beim Träger umsatzsteuerpflichtig ist, wird die Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe zusätzlich von der Stadt Leipzig an den Träger gezahlt. Mit dieser Vergütung sind Sachkosten und Personalkosten abgegolten. Grundlage der Kostenerstattung ist der am 23.07.2018 eingereichte Kosten- und Finanzierungsplan für die Jahre 2019 und 2020. Die Zahlung erfolgt quartalsweise des jeweiligen Jahres. Der Träger verpflichtet sich, sich im Rahmen seiner Geschäftsführung soweit wie möglich für die entstehenden Aufwendungen bei der Erfüllung des Vertrages an den Kosten- und Finanzierungsplan zu halten. Unvorhersehbare Kostensteigerungen bei der Erfüllung der im Vertrag genannten Pflichten sind unverzüglich gegenüber dem Gesundheitsamt der Stadt Leipzig anzuzeigen, um in Abstimmung mit der Stadt Leipzig ggf. Leistungsinhalte neu zu definieren. (4) Unter Hinweis auf das geltende Haushaltsrecht erfolgt die Zahlung des Erstattungsbeitrages teilweise oder gar nicht, wenn die Mittel nachweislich nicht zweckentsprechend verwendet werden. (5) Das Fachdezernat wird bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank (SAB) Fördermittel gemäß Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Förderung sozialpsychiatrischer Hilfen, der Suchtprävention und Suchtkrankenhilfe (RL-PsySu) vom 12. September 2017 B. Teil 1 VII. beantragen. Grundlage hierfür ist der am 23.07.2018 eingereichte Kosten- und Finanzierungsplan. Auf die Einhaltung der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) sowie die Vergabebestimmungen wird hingewiesen. In dem Erstattungsbetrag gemäß Absatz (3) ist der zu beantragende Landesanteil enthalten. Dieser wird nach Vorlage des Bewilligungsbescheides der SAB an die Stadt Leipzig dem Träger mittels Zuwendungsbescheid formal zugewiesen, jedoch nicht separat ausgezahlt. Die §§ 23 und 44 der Sächsischen Haushaltsordnung (SäHO), die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zur Sächsischen Haushaltsordnung (VwV-SäHO) und die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung entsprechend Anlage 2 zur VwV zu § 44 SäHO sind einzuhalten. (6) Der Träger versichert, dass die in dem Kosten- und Finanzierungplan gemachten Angaben richtig und vollständig sind. Mit Unterzeichnung des Vertrages versichert der Träger, dass kein/e Insolvenzverfahren, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen (einschließlich Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung) oder Mahn-/Klageverfahren bzw. Kreditkündigungen, die für die wirtschaftlichen Verhältnisse des Trägers von Bedeutung sind, beantragt oder durchgeführt sind. Dem Träger ist bekannt, dass falsche Angaben den Widerruf des Erstattungsbetrages und die Rückerstattung bereits ausgezahlter Beträge nebst Verzinsung zur Folge haben können. (7) Für die Fortführung der Finanzierung der Jahre 2021/2022 ist ein Antrag bis zum 31.12.2019 an die Stadt Leipzig, Gesundheitsamt, 04092 Leipzig zu stellen. Der Antrag beinhaltet den Kosten- und Finanzierungsplan getrennt für die Jahre 2021 und 2022, Angaben zur Personalausstattung mit Angaben der Wochenarbeitszeit pro Fach-/Verwaltungskraft, Eingruppierung und Bruttopersonalkosten sowie eine Aufstellung der Standorte mit Angaben der Öffnungszeiten. Sofern eine Vorsteuerabzugsberechtigung besteht, sind die Bruttokosten/ausgaben abzüglich der anrechenbaren Umsatzsteuer anzugeben. Sind für die Antragstellung gegenüber der SAB weitere Unterlagen erforderlich, ist der Träger zur Beibringung verpflichtet. §7 Verwendungsnachweis (1) Der Träger ist verpflichtet, für das Jahr 2019 bis zum 31.03.2020 und für das Jahr 2020 bis zum 31.03.2021 eine Abrechnung einzureichen. Diese besteht aus einem zahlenmäßigen Nachweis und einem Sachbericht. In dem Sachbericht sind die Verwendung des Erstattungsbetrages sowie das erzielte Ergebnis darzustellen. In dem zahlenmäßigen Nachweis sind die Einnahmen (Erstattungen, Zuwendungen, Leistungen Dritter, eigene Mittel) entsprechend dem Finanzierungsplan und die Ausgaben entsprechend dem Kostenplan summarisch auszuweisen. Der Nachweis muss alle mit der Maßnahme zusammenhängenden Einnahmen und Ausgaben sowie eine Personalaufstellung in zeitlicher Folge und voneinander getrennt enthalten. Aus dem Nachweis müssen Rechnungs- und Zahlungsdatum, Empfänger/Einzahler sowie Grund und Einzelbetrag jeder Zahlung ersichtlich sein. Soweit der Träger zum Vorsteuerabzug nach § 15 des Umsatzsteuergesetzes berechtigt ist, dürfen nur die Entgelte (Preise ohne Umsatzsteuer) berücksichtigt werden. Es sind nur Ausgaben abzurechnen, die vorhabensbezogen im Zeitraum 01.01.2019 - 31.12.2019 bzw. 01.01.2020 - 31.12.2020 entstehen und bezahlt werden. Im Verwendungsnachweis ist vom Träger zu bestätigen, dass die Ausgaben notwendig waren, dass wirtschaftlich und sparsam verfahren worden ist, die Angaben mit den Büchern und Belegen übereinstimmen und die Echtheit der Herkunft und Unversehrtheit des Inhaltes der Belege gewährleistet ist. (2) Mit dem Nachweis sind die Originalbelege (Einnahmen- und Ausgabenbelege), die Verträge und Unterlagen über die Vergabe von Aufträgen vorzulegen. Die Stadt Leipzig ist berechtigt, Bücher, Belege und sonstige Geschäftsunterlagen anzufordern sowie die Verwendung der Mittel durch örtliche Erhebungen zu prüfen. Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Leipzig und der Sächsische Rechnungshof sind berechtigt, die Mittelverwendung zu prüfen. Ergibt die Abrechnung, dass der in § 7 festgesetzte Erstattungsbetrag nicht vollständig oder nicht zweckentsprechend für die in § 3 übernommene Versorgungsverpflichtung verausgabt wurde, ist der zuviel ausgezahlte Erstattungsbetrag zurückzuzahlen. TEIL IV Qualität und Kooperation §8 Qualitätssicherung (1) Die Stadt Leipzig und der Träger bestimmen im Rahmen ihrer Zusammenarbeit im Psychiatriebeirat gemeinsam den Inhalt und das Verfahren für Maßnahmen zur Qualitätssicherung der in diesem Vertrag vereinbarten Leistungen. (2) Der Träger ist verpflichtet, an den Maßnahmen zur Qualitätssicherung teilzunehmen. Der Träger ist darüber hinaus dafür verantwortlich, dass interne Maßnahmen zur Sicherung der Struktur, Prozess- und Ergebnisqualität festgelegt und durchgeführt werden. Er kann sich an Maßnahmen der externen Qualitätssicherung beteiligen. Für die Qualitätssicherung werden folgende Maßnahmen ausgewählt:  systematische Dokumentation der Einzelfallbearbeitung  Beteiligung an einrichtungsübergreifenden Qualitätszirkeln (Ambulanzberatung)  Entwicklung und Weiterentwicklung von Verfahrensstandards für die Leistungserbringung Die Durchführung der Qualitätssicherung wird vom Träger in der jährlichen Berichterstattung dokumentiert. (3) Die Durchführung der Qualitätszirkel und die Festlegung des Dokumentationssystems zur Qualitätssicherung obliegt der Stadt Leipzig. (4) Die Stadt Leipzig kann unangekündigt Kontrollen zur Qualitätssicherung bei dem Träger durchführen, insbesondere die Vorlage von Unterlagen und den Nachweis der Durchführung der Qualitätssicherung verlangen. Die Stadt Leipzig hat hierzu ein Zugangs- und Kontrollrecht. §9 Kooperationsverpflichtung (1) Der Träger verpflichtet sich, mit der Stadt Leipzig zusammen zu arbeiten und diese über alle wesentlichen Vorgänge zu informieren. (2) Der Träger ist zur fachlichen Zusammenarbeit mit dem zuständigen Sozialpsychiatrischen Dienst und den aufnahmeverpflichteten Krankenhäusern, den im Sinne von § 72 Abs. 2 und § 72 a SGB V im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung tätigen niedergelassenen Ärzte, insbesondere den Psychiatern und Psychotherapeuten sowie den anderen im Bereich der ambulant-komplementären Versorgung tätigen Trägern verpflichtet. (3) Die Stadt Leipzig hat das Recht und die Pflicht, die Einhaltung dieser Kooperationsverpflichtungen zu prüfen. Sie bedient sich dabei des Psychiatriekoordinators. Der Psychiatriebeirat ist über die Ergebnisse der regelmäßigen Prüfungen zu informieren. § 10 Weiterbildung und Supervision (1) Bei der regionalen Versorgung haben Weiterbildung und Supervision einen besonderen Stellenwert. Der Träger verpflichtet sich daher, Weiterbildungskonzepte zu entwickeln und regelmäßig Weiterbildungsveranstaltungen durchzuführen bzw. den Mitarbeiter*innen die Teilnahme an einschlägigen Veranstaltungen anderer Anbieter zu ermöglichen. Dabei ist effektiv und kostengünstig zu verfahren. Die Vorgaben entsprechend Leistungskatalog sind einzuhalten. TEIL V Vertragsdauer § 11 Vertragsdauer, Änderungen und Auflösung des Vertrages (1) Der Vertrag wird für die Dauer von 2 Jahren geschlossen. Der Vertrag kann frühestens mit einer Frist von sechs Monaten gekündigt werden und ist bis spätestens 1 Jahr vor Vertragsende neu zu verhandeln. (2) Mit dem Ablauf der Kündigungsfrist geht die Sicherstellungspflicht für die in diesem Vertrag vereinbarten Versorgungsleistungen wieder auf die Stadt Leipzig über. (3) Die Vertragspartner wirken bei der Sicherstellung der in diesem Vertrag vereinbarten Versorgungsleistungen im Kündigungszeitraum zusammen. Bei Streitfragen entscheidet auf Antrag eines der Vertragspartner das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz. (4) Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform und der Unterzeichnung durch beide Vertragspartner. (5) Die Vertragspartner haben keine mündlichen Nebenabreden getroffen. § 12 Außerordentliche Kündigung (1) Der Vertrag kann aus wichtigem Grund, insbesondere bei schwerwiegenden, nicht korrigierbaren Verstößen gegen die vorgenannten Vertragsbedingungen jederzeit ohne Einhaltung der in § 12 genannten Frist einseitig gekündigt werden. (2) Der Träger verpflichtet sich, im Falle einer Kündigung nach Abs. 1 mit der Stadt Leipzig bis zum Kündigungstermin mit dem Fachdezernat kooperativ zusammen zu arbeiten und diesem zu ermöglichen, die Maßnahmen selbst weiter zu führen oder auf einen anderen Leistungsträger zu übertragen. Der Träger hat sicher zu stellen, dass 1. die im Rahmen der durch den Träger übernommenen Versorgungsverpflichtung zu erbringenden Leistungen bei Bedarf weiterhin erbracht werden, 2. verbindliche Fristen festgelegt werden, 3. die Vertragspartner auch unter diesen Umständen bis zum Kündigungstermin kooperativ zusammenzuarbeiten, um eine anderweitige Weiterführung der Maßnahme(n) im Interesse der Betroffenen zu ermöglichen. TEIL VI Datenschutz § 13 Datenschutzbestimmungen (1) Bei der Leistungserbringung ist der Träger für die Einhaltung der Datenschutzvorschriften verantwortlich. Dabei sind insbesondere die Vorschriften nach DSGVO und des SächsPsychKG zu beachten. Bei der Leistungserbringung im Rahmen von Aufgaben nach dem Sozialgesetzbuch sind § 35 SGB I und die §§ 67 ff. SGB X einzuhalten. (2) Für die erforderlichen Datenverarbeitungen zur Bewertung, Entscheidung und Abwicklung von Fördermaßnahmen gemäß RL PsySu sowie damit im Zusammenhang stehender Tätigkeiten hat der Träger bei der Verarbeitung personenbezogener Daten zu gewährleisten: a. Die Einhaltung der Voraussetzungen des Art. 6 Abs. 1 DSGVO, u. a. durch die Einholung erforderlicher (und nachweisbarer) Einwilligungen gemäß den Anforderungen von Art. 7 DSGVO, b. die Information der betroffenen Personen gemäß Artt. 13, 14 DSGVO Die erforderlichen Übermittlungen von der Stadt Leipzig an die Bewilligungsstelle und andere an der Förderung beteiligte Stellen und die von diesen Stellen vorgenommene Datenverarbeitung müssen dabei berücksichtigt werden. Die Sätze 1 und 2 gelten für die sich aus diesem Vertrag ergebenden Pflichten des Trägers entsprechend. (3) Dem Träger ist bekannt, dass die Stadt Leipzig, die Sächsischen Staatsministerien und die Sächsische Staatskanzlei, soweit dies zu ihrer Aufgabenerfüllung erforderlich ist, personenbezogene Daten nach den datenschutzrechtlichen Vorschriften des Gesetzes über die Fördermitteldatenbanken im Freistaat Sachsen (SächsFöDaG) verarbeiten und an die zuständigen Stellen übermitteln dürfen. TEIL VII Schlussbestimmungen § 14 Zeitpunkt der Übertragung Die Versorgungsverpflichtung im Sinne des Vertrages beginnt mit Wirkung vom 01.01.2019 und endet am 31.12.2020. § 15 Salvatorische Klausel Falls einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein sollten oder dieser Vertrag Lücken enthält, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht, was nach Zweck und Sinn des Vertrages vereinbart worden wäre, hätte man die Angelegenheit von vornherein bedacht. Im Zweifelsfall muss die unwirksam gewordene Bestimmung einvernehmlich durch eine wirksame ergänzt werden; dies gilt auch für den Fall von Lücken oder von Ergänzungsbedürftigkeit dieses Vertrages. § 16 Gerichtsstand Gerichtsstand ist Leipzig. Leipzig, den Leipzig, den Prof. Dr. Thomas Fabian Bürgermeister und Beigeordneter für Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Träger Leistungskatalog der Betroffenenvertretung Durchblick e.V. für das psychosoziale Gemeindezentrum - Bereich Beratung, Begegnung und Tagesstrukturierung der Stadt Leipzig Zielgruppen der psychosozialen Gemeindezentren psychisch erkrankte Bürger der Stadt Leipzig, bei denen auf Grund der Erkrankung ein besonderer Hilfe-, Beratungs- und Unterstützungsbedarf gegeben ist vorrangig psychisch erkrankte Menschen, die:  in keiner anderen Versorgungsleistung unterkommen  Folgeprobleme durch die Erkrankung haben, die Auswirkung auf das familiäre oder nachbarschaftliche Leben haben  drohende Wohnungslosigkeit, finanzielle und andere schwere Probleme und soziale Folgen der Erkrankung aufweisen  Probleme mit Krankheitseinsicht und - bewältigung haben  häufig wieder erkranken („Drehtürpatient“ bzw. chronisch psychisch erkrankte Menschen) Angehörige, Bezugspersonen und Bürger im sozialen Umfeld von psychisch erkrankten Menschen - Einrichtungen und öffentliche Institutionen die für die Belange der psychosozialen Versorgung aufzuklären sind - allgemeine Öffentlichkeit als Adressat für Information und Aufklärung (Antistigma-Arbeit) Für die komplementäre psychiatrische Versorgung der Stadt Leipzig - Details regelt der Psychiatrieplan der Stadt Leipzig – soll ein Psychosoziales Gemeindezentrum als Betroffenenvertretung vorgehalten werden. Versorgungsregionen und personelle Ausstattung Für je 25.000 Einwohner sind 40 Mitarbeiterwochenstunden für die Umsetzung der Leistung vorzusehen, wenn insgesamt wenigstens 40 Mitarbeiterwochenstunden und davon mindestens 20 Fachkraftwochenstunden erbracht werden. Diese Aufgabe ist überwiegend durch Fachkräfte und anteilig durch andere Mitarbeiter umzusetzen. Der genannte Fachkraftschlüssel ist für die gesamte Stadt Leipzig bezogen auf die aktuelle Einwohnerzahl umzusetzen. Die Verteilung der Fachkraftwochenstunden ist regional – auf die komplementären Versorgungsregionen und Träger – entsprechend der aktuellen Bedarfseinschätzung des Psychiatriebeirates und im Rahmen der Psychiatrieplanung festzulegen. Fachkräfte sind Sozialarbeiter, Sozialpädagogen, Fachkrankenschwestern/ -pfleger für Psychiatrie Heilerziehungspfleger, Ergotherapeuten und Anderweitig geeignete Mitarbeiter sind Personen, die als Betroffene, Angehörige oder in anderer Weise in der Psychiatrie erfahren sind (Laienhelfer, Peer Counseling). Stadt Leipzig – Gesundheitsamt – Stabsstelle – Psychiatriekoordination – Leistungskatalog 2019 und 2010 Betroffenenvertretung - psychosoziales Gemeindezentrum Durchblick e.V.– Stand: 17.09.2018 Einsatz von Leistung Ziele 1. Beratung            Bemerkungen soziale Sicherung Förderung sozialer Kompetenz Schaffung/Erhaltung von Lebensqualität und -zufriedenheit Unterstützung bei Behördenangelegenheiten Unterstützung bei Familien- und Partnerangelegenheiten Aufklärung zu Krankheitserscheinungen und deren Bewältigung Begleitung in Krisen- und Konfliktsituationen, Vermeidung und Verkürzung von stationären Aufenthalten Förderung von Recovery Orientierung bei Hilfeangeboten Partizipativer Ansatz durch Tandemberatung – – – – – – – – – – – – – – – Leistung Ziele ggf. Hilfebedarfsprüfung und Unterstützung bei der Entwicklung einer individuellen Hilfeplanung Vermeidung von Über- und Unterversorgung stabilisierende Begleitung Begleitung bei der Suche nach angemessenen Hilfen Unterstützung bei der Sicherung der sozialen Existenz Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen der Versorgung und Vermittlung Unterstützung bei Ämtergängen, Antragstellungen Sicherung von rechtlichen und materiellen Ansprüchen Regelmäßige Sprech- und Bereitschaftszeiten möglichst in normale, nichtpsychiatrische Unterstützung vermitteln Ganzheitliche Wahrnehmung von Persönlichkeit und Situation Stabilisierung bzw. ggf. Aufbau einer tragfähigen Beziehung stützende lebensbegleitende Gespräche kurzzeitige Unterstützung in der Übergangszeit bis zu einem möglichen Therapiebeginn Fachkräften anderweitigen Mitarbeitern X X Fachkräften anderweitigen Mindestöffnungszeit Beratungsstelle 35 h/ Woche – davon zwei offen (ohne Termine) Bemerkungen Stadt Leipzig – Gesundheitsamt – Stabsstelle – Psychiatriekoordination – Leistungskatalog 2019 und 2010 Betroffenenvertretung - psychosoziales Gemeindezentrum Durchblick e.V.– Stand: 17.09.2018 Einsatz von Mitarbeitern 2. Umsetzung der Beteiligung/Partizipation und Gemeinschaft – - – – – – – 3. Kontakte außerhalb der Einrichtung – – – – – – – Leistung Durchführung von Hausversammlungen als Instrument der Beteiligung, Förderung und Unterstützung der Klienten zur Selbststärkung (Empowerment) Unterstützung von Selbsthilfegruppen Förderung von personenorientierten Arbeiten Beteiligung/Mitwirkung psychiatrieerfahrener Nutzer (Tandemberatung) Entwicklung eines nutzerorientierten Beschwerde- und Konfliktmanagements Förderung der Beschäftigung von Betroffenen (u.a. Ex-In1) Förderung von Ehrenamt Kontakt halten und stabilisieren Beziehungsaufbau und -erhalt Absicherung der Weiterbetreuung Bedarfsklärung Schwellenabbau und Motivation bezüglich einer Weiterbetreuung im System lebenspraktische Unterstützung in Krisenzeiten Unterstützung zur Vermittlung von ergänzenden nachstationären Hilfsangeboten Ziele - – – – – – – – – – – Stärkung der Partizipation der Betroffenen an den Angeboten Selbsthilfeförderung Stärkung von Selbstbestimmung und Ressourcenorientierung Förderung der familienähnlichen Gemeinschaft und Sicherung von lebensnahen Hilfen gemeinsame Festlegung von Regeln im Umgang mit Menschen in Krankheitsphasen Einbindung der Besucher Durchführung von Hausversammlungen X X Beratung entspr. Punkt 1. Motivation und Organisation gegenseitiger Klinikbesuche der Klienten und Hausbesuche ggf. Absprache zu Krisenplänen zur Vermeidung längerer stationärer Aufenthalte Absicherung begleitender Hilfen Kontaktaufnahme in Akutsituationen Vermeidung von störungsbedingtem Rückzug und Verhinderung zunehmender Isolation Koordination Patientenfürsprecher Mitorganisation Psychoseseminare Netzwerkarbeit Gremienarbeit regional: u.a. PSAG, KOB AG; überregional: LAG und BAG Inklusionsfirmen X X Fachkräften ander-weitigen Mitarbeitern Bemerkungen Experienced-Involvement – Ausbildungs- und Qualifizierungsprogramm für Psychiatrie-Erfahrene, damit diese als DozentIn oder als MitarbeiterIn psychiatrischer Einrichtungen tätig werden können 1 Stadt Leipzig – Gesundheitsamt – Stabsstelle – Psychiatriekoordination – Leistungskatalog 2019 und 2010 Betroffenenvertretung - psychosoziales Gemeindezentrum Durchblick e.V.– Stand: 17.09.2018 Einsatz von 4. Gruppenangebote – – – – – 5.1. Tagesstruktur, soziale Gemeinschaft, Kontaktstiftung Förderung/Reaktivierung von sozialen Kompetenzen Förderung der Kommunikation Förderung/Reaktivierung individueller Fähigkeiten Abbau von Ängsten Gesundheitsförderung / Entspannung Förderung von Selbsthilfegruppen von Klienten und Angehörigen Bei Selbsthilfegruppen: Selbstorganisierte Aktivitäten zur gegenseitigen Unterstützung bei der Stärkung der Sozialkompetenz und der Krisenbewältigung Gesprächs- und Erfahrungsaustausch unter Betroffenen – Angebote zur Entwicklung und/oder Stabilisierung von sozialen Kontakten und zur Entwicklung oder zum Erhalt einer Tagesstruktur – Förderung gemeinsamer Aktivitäten – Begegnungsmöglichkeiten mit Betroffenen und/oder interessierten Bürgern, Freunden, Angehörigen fördern – – – – – – – - – – – Leistung 5.2. Festlegung Ziele – Sicherung von nutzerfreundlichen, be- störungsbedingtem Rückzug entgegenwirken, Rückgewinnung sozialer Fähigkeiten Gruppenangebote können dabei u.a. sein: Bildungs-, Freizeit- und Begegnungsgruppen sportliche und kreative Gruppenangebote gemeinsame Urlaubs- und Bildungsfahrten und Ausflüge Beteiligung an öffentlichen Aktivitäten Angebot an offene und geschlossene Gesprächsgruppen und Selbsthilfegruppen Angebote sind so zu gestalten, dass die Betroffenen motiviert werden daran teilzunehmen - lebensnahe Hilfen (Mahlzeiten-/Getränkeangebote) sollen im Vordergrund stehen Begegnung und soziales Miteinander (“unter Menschen sein“) sollen entwickelt und gefördert werden Angebote: Café, Bibliothek, PC-Nutzung, Spiele, Sport, Gartenpflege, musikalische Betätigung, Café-Galerie, Brunch, offenes Frühstück u.a. Hauswirtschaftliche Tätigkeiten wie Wäsche, Kochen, Putzen, Malern, kleinere Reparaturen X es ist ein familienersetzender Raum zu schaffen, in denen Menschen mit schweren psychischen Störungen die Chance einer Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht wird Bemerkungen Fachkräften anderweitigen Mitarbeitern Mo. und Mi. 11:30 – 22:00 Uhr; Stadt Leipzig – Gesundheitsamt – Stabsstelle – Psychiatriekoordination – Leistungskatalog 2019 und 2010 Betroffenenvertretung - psychosoziales Gemeindezentrum Durchblick e.V.– Stand: 17.09.2018 Einsatz von der Öffnungszeiten 6. Förderung von Arbeit, Beschäftigung, Handlungskompetenzen darfsorientierten Öffnungszeiten - - – 7. Beratung Angehöriger – – Leistung 8. Betroffenen- Training und (Wieder-) Erlangung von Fähigkeiten in Bezug auf Arbeit und Beschäftigung (Pünktlichkeit, Dauer, Bewältigung von spezifischen Arbeitsanforderungen) Training/(Wieder-)Erlangung von Handlungsfähigkeiten Training der Belastbarkeit und des störungsbedingten Stressmangements Vermittlung in berufliche Rehabilitationsangebote Beratung zu störungsspezifischen Anforderungen an die Familie Hinweise zu möglichen Unterstützungs- und Therapieangeboten Unterstützung in Krisen- und Krankheitsphasen Di., Do., Fr. 08:30 – 22:00 Uhr – – – – – – Ziele – Vertretung der Interessen Betroffener Beschäftigungsangebote im Zusammenhang mit den Angeboten im Gemeindezentrum/Tagesangebot einschließlich Außenbereich( Garten-/Grünflächenbereich ) Entwicklung und Angebot von Zuverdienstmöglichkeiten Kooperation mit Leipziger Reha-Angeboten (Runder Tisch Arbeit für psychisch kranke Menschen - Rehakette Leipzig) Entwicklung von ehrenamtliche Arbeitsmöglichkeiten Einzel- und Gruppenangebote möglich fachliche psychoedukative Beratung Bemerkungen – X Fachkräften anderweitigen Mitarbeitern schriftliche Dokumentation im Verwendungsnach- Stadt Leipzig – Gesundheitsamt – Stabsstelle – Psychiatriekoordination – Leistungskatalog 2019 und 2010 Betroffenenvertretung - psychosoziales Gemeindezentrum Durchblick e.V.– Stand: 17.09.2018 Einsatz von /Angehörigenvertretung 9. Qualitätssicherung/Berichterstattung – – – – – – – 10. Öffentlichkeitsarbeit / Antistigmaarbeit – – Vertretung der Interessen der Angehörigen Dokumentation und Berichterstattung der Leistungen fachspezifische Weiterbildung (10 Std. pro Fachkraft und anderweitigen Mitarbeiter pro Jahr) Supervision der Mitarbeiter (10 Std. pro Fachkraft und anderweitigen Mitarbeiter pro Jahr) Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen Förderung von Nachbarschafts- und Sozialraumkontakten Sicherung der psychosozialen Gremienarbeit Entstigmatisierung durch Information und Aufklärung über psychische Erkrankungen, Geschichte der Psychiatrie (z.B. „Euthanasie“-Geschichte) und gesellschaftliche ZH weis – – –  – – – – – – 11. Betreuung von Praktikanten  Organisation der Anleitung und des sachgerechten Einsatzes von Praktikanten    Anwendung der Software BADO-K Beteiligung an der Weiterentwicklung des Dokumentationssystems zur Sicherung bedarfsgerechter Versorgungsstrukturen Kooperation mit Behörden, Vereinen, med. Einrichtungen schriftliche Dokumentation im Verwendungsnachweis X Initiierung und Beteiligung an Antistigma- und Aufklärungsaktionen öffentliche Präsenz durch Printund elektronische Medien (z.B. Flyer, Mailverteiler) museale Darstellung der Geschichte der Psychiatrie aus Betroffenensicht Gesprächsrunden und Veranstaltungen mit Betroffenen u.a. als Aus-, Fort- und Weiterbildungsangebote Organisation von öffentlichen Veranstaltungen (Vorträge. Lesungen usw.) Teilnahme an Veranstaltungen (Museumsnacht; Buchmesse u. ä.) Vermittlung von Fachkenntnissen Vor und Nachbereitung des Einsatzes Sicherung des Kontaktes zu Ausbildungseinrichtung X X X Stadt Leipzig – Gesundheitsamt – Stabsstelle – Psychiatriekoordination – Leistungskatalog 2019 und 2010 Betroffenenvertretung - psychosoziales Gemeindezentrum Durchblick e.V.– Stand: 17.09.2018 VERSORGUNGSVERTRAG für die Bereitstellung und Durchführung von Hilfen im Bereich der ambulanten und komplementären psychiatrischen Versorgung in der Stadt Leipzig Zwischen der Stadt Leipzig vertreten durch den Oberbürgermeister, Neues Rathaus, Martin-Luther-Ring 4-6, 04109 Leipzig, dieser endvertreten durch den Bürgermeister und Beigeordneten für Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule, Herrn Prof. Dr. Fabian - nachstehend Stadt Leipzig genannt und der Trägerwerk Soziale Dienste in Sachsen GmbH Geschäftsführer Herrn Stirner Industriestraße 21, 01129 Dresden - nachstehend Träger genannt Präambel 1) Hilfeleistungen für psychisch Kranke und psychisch Behinderte, von psychischer Krankheit oder Behinderung bedrohte Menschen (nachstehend Betroffene genannte) sind Pflichtleistungen der Kommune und liegen in deren Gesamtverantwortung. Diese Verpflichtung umfasst die Planung, den Aufbau und die Durchführung sowie die Koordination und die Qualitätskontrolle der Hilfen im Sinne der §§ 5, 6 und 7 Sächsisches Gesetz über die Hilfen und die Unterbringung bei psychischen Krankheiten (SächsPsychKG) . Die Kommune kann diese Versorgungsverpflichtung ganz oder teilweise an Träger der freien Wohlfahrtspflege oder an gemeinnützige Institutionen übertragen 1). 2) Fachliche Grundlagen sind die zum Aufbau und zur Verbesserung der psychiatrischen Versorgung erlassenen Gesetze und die gefassten gesundheits- und sozialpolitischen Beschlüsse, insbesondere:  Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst im Freistaat Sachsen (SächsGDG) vom 11. Dezember 1991 (SächsGVBI. S. 413), das zuletzt durch Artikel 14 des Gesetzes vom 26. April 2018 (SächsGVBl. S. 198) geändert worden ist  SGB II § 16 (2) Nr. 4 in Verbindung mit SGB II § 6 Abs. 1 Nr. 2  Sächsisches Gesetz über die Hilfen und die Unterbringung bei psychischen Krankheiten (SächsPsychKG) i. d. F. vom 10. Oktober 2007 (SächsGVBI., Jg. 2007, Bl. Nr.12, S. 422), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 07. August 2014 (SächsGVBl. S. 446)  Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Förderung sozialpsychiatrischer Hilfen, der Suchtprävention und Suchtkrankenhilfe (Richtlinie Psychiatrie und Suchthilfe - RL-PsySu) vom 12. September 2017 (SächsABl. S. 1289)  Regionaler Psychiatrieplan der Stadt Leipzig vom 17. März 1999 (Beschluss des Stadtrates 1543/99) in aktueller Fassung  Zweiter Landespsychiatrieplan 2011 1 SächsPsychKG § 6 Abs. 1 1 TEIL I Zweck des Vertrages §1 Inhalt des Vertrages (1) Dieser Vertrag regelt die Wahrnehmung der kommunalen Versorgungsverpflichtung oder Teilen davon für alle Betroffenen des Versorgungsgebietes im Sinne des § 4 durch den Träger. (Diese Übertragung ist eine Beteiligung des Trägers als Drittem im Sinne der §§ 4 und 5 SGB XII in Verbindung mit § 17 Abs. 3 SGB I und § 97 Abs. 1 SGB X und des SGB II § 16 Abs. 2 Nr. 4 SGB II in Verbindung mit § 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB II) (2) Für die Betroffenen erwachsen aus diesem Vertrag keine Verpflichtungen. §2 Übernahme der Versorgungsverpflichtung Der Träger ist verpflichtet, die ihm übertragenen kommunalen Versorgungsleistungen für die von ihm zu betreuenden Betroffenen wirtschaftlich, bedarfsgerecht und entsprechend moderner fachlicher Standards zu erbringen und an der stetig erforderlichen Weiterentwicklung der Versorgungsangebote im kommunalen gemeindepsychiatrischen Verbund aktiv mitzuwirken. TEIL II Pflichten des Trägers §3 Umfang der Versorgungsverpflichtung (1) Die übertragene Versorgungsverpflichtung umfasst die Sicherstellung vorsorgender, begleitender und nachsorgender Hilfen gemäß § 5 SächsPsychKG bei Notwendigkeit auch die Prüfung der Unterbringungsvoraussetzungen nach §§ 13 und 18 PsychKG in enger Zusammenarbeit mit der Stadt Leipzig. Bei Beachtung des Zieles der effektiven Vernetzung aller Angebote im gemeindepsychiatrischen Verbund sind dies: 1. Hilfeangebote im Bereich Begegnung, Beratung und Tagesstrukturierung  Betrieb eines psychosozialen Gemeindezentrums mit Kontakt- und Beratungsstelle und eines Freizeitclubs 2. Hilfeangebote im Bereich Wohnen:  Betrieb des ambulant betreuten Wohnens  Betrieb von Außenwohngruppen 3. Angebote im Bereich Beschäftigung und Zuverdienst Änderungen, auch konzeptioneller Art (Angebote entsprechend § 3 Abs. (1) 1.-4.) bedürfen immer der Zustimmung der Stadt Leipzig. Die in den psychosozialen Gemeindezentren vorzuhaltenden Leistungen sind im Leistungskatalog2) festgeschrieben. Der Leistungskatalog ist Bestandteil des Vertrages. Die Leistungen sind durch entsprechendes Fachpersonal zu erbringen. Die Berechnung der Fachkräfte beruht auf dem Kosten- und Finanzierungsplan vom 21.06.2018. Entsprechend sind 3,0 VzÄ für die Kontakt- und Beratungsstelle abzusichern. Änderungen sind der Stadt Leipzig mitzuteilen. Die Finanzierung der Angebote §3 (1) 2.-3. ist nicht Bestandteil dieses Vertrages. Die Angebote sind gesondert über die zuständigen Kostenträger zu verhandeln. Die notwendigen Personal- und Sachkosten sind über diese Verhandlungen vollständig abzudecken. (2) Der Träger ist verpflichtet, keinen Betroffenen aus dem ihm nach § 4 übertragenen Versorgungsgebiet von der Versorgung auszuschließen. 2 s. Anlage Leistungskatalog vom 17.09.2018 2 (3) Der Träger ist Mitglied des Psychiatriebeirates der Stadt Leipzig (als PSAG im Sinne des § 7 SächsPsychKG). Der Träger und die Stadt Leipzig verpflichten sich, im Rahmen einer abgestimmten Bedarfsplanung innerhalb des Beirates auf bedarfsgerechte Versorgungskapazitäten hinzuwirken. Änderungen, auch konzeptioneller Art, bedürfen immer der Zustimmung der Stadt Leipzig. §4 Versorgungsgebiet Das Versorgungsgebiet umfasst den im Psychiatrieplan festgelegten Stadtbezirk West im Stadtgebiet der Stadt Leipzig in seinen jeweils geltenden Grenzen. §5 Psychiatrieberichterstattung (1) Der Träger dokumentiert seine Leistungen und erstattet jährlich bis zum 28.02. des Folgejahres einen Bericht an die Stadt Leipzig. (2) Der Träger ist verpflichtet , ein nach § 7 Abs. 2 SächsPsychKG erstelltes Dokumentationssystem zu übernehmen und in diesem Sinne an einer regionalen und überregionalen Psychiatrieberichterstattung bzw. einer Evaluation der einzelnen Versorgungsangebote mitzuwirken und die Daten jährlich an das Gesundheitsamt zu übermitteln. (3) Für die Träger ist ein durch die Stadt Leipzig anerkanntes Dokumentationssystem und der standardisierte Jahresbericht verbindlich. Die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes in Verbindung mit dem Sächsischen Datenschutzgesetz in der jeweils gültigen Fassung sind einzuhalten. TEIL III Pflichten der Kommune §6 Finanzierung (1) Die finanzielle Sicherstellung der Versorgungsverpflichtungen des Trägers erfolgt (unbeschadet der Verpflichtungen Dritter) durch die Stadt Leipzig. Vorrangige Leistungsansprüche anderer sind zu beachten. Sie ergeben sich aus der Prüfung des Umfangs der Versorgungsverpflichtung nach § 3 dieses Vertrages. Die Vertragspartner wirken dabei auf eine Regelung der sich aus der Besonderheit des Einzelfalles ergebenden Mischfinanzierung hin. (2) Der Träger verpflichtet sich, die Leistungen gemäß den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Leistungsfähigkeit zu erbringen. (3) Der Träger erhält als Ausgleich für die finanziellen Aufwendungen bei der Erfüllung der im Vertrag genannten Pflichten von der Stadt Leipzig einen jährlichen Erstattungsbetrag zu den anerkannten Kosten. Dieser beträgt im Jahr 2019 154.513,00 € und im Jahr 2020 158.244,00 €. Soweit der Erstattungsbetrag beim Träger umsatzsteuerpflichtig ist, wird die Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe von der Stadt Leipzig an den Träger gezahlt. Mit dieser Vergütung sind Sachkosten und Personalkosten abgegolten. Grundlage der Kostenerstattung ist der am 21.06.2018 eingereichte Kosten- und Finanzierungsplan für die Jahre 2019 und 2020. Die Zahlung erfolgt quartalsweise des jeweiligen Jahres. Der Träger verpflichtet sich, sich im Rahmen seiner Geschäftsführung soweit wie möglich für die entstehenden Aufwendungen bei der Erfüllung des Vertrages an den Kosten- und Finanzierungsplan zu halten. Unvorhersehbare Kostensteigerungen bei der Erfüllung der im Vertrag genannten Pflichten sind unverzüglich gegenüber dem Gesundheitsamt der Stadt Leipzig anzuzeigen, um in Abstimmung mit der Stadt Leipzig ggf. Leistungsinhalte neu zu definieren. (4) Unter Hinweis auf das geltende Haushaltsrecht erfolgt die Zahlung des Erstattungsbeitrages teilweise oder gar nicht, wenn die Mittel nachweislich nicht zweckentsprechend verwendet werden. 3 (5) Das Fachdezernat wird bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank (SAB) Fördermittel gemäß Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Förderung sozialpsychiatrischer Hilfen, der Suchtprävention und Suchtkrankenhilfe (RL-PsySu) vom 12. September 2017 B. Teil 1 VII. beantragen. Grundlage hierfür ist der am 21.06.2018 eingereichte Kosten- und Finanzierungsplan. Auf die Einhaltung der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) sowie die Vergabebestimmungen wird hingewiesen. In dem Erstattungsbetrag gemäß Absatz (3) ist der zu beantragende Landesanteil enthalten. Dieser wird nach Vorlage des Bewilligungsbescheides der SAB an die Stadt Leipzig dem Träger mittels Zuwendungsbescheid formal zugewiesen, jedoch nicht separat ausgezahlt. Die §§ 23 und 44 der Sächsischen Haushaltsordnung (SäHO), die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zur Sächsischen Haushaltsordnung (VwV-SäHO) und die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung entsprechend Anlage 2 zur VwV zu § 44 SäHO sind einzuhalten. (6) Der Träger versichert, dass die in dem Kosten- und Finanzierungplan gemachten Angaben richtig und vollständig sind. Mit Unterzeichnung des Vertrages versichert der Träger, dass kein/e Insolvenzverfahren, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen (einschließlich Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung) oder Mahn-/Klageverfahren bzw. Kreditkündigungen, die für die wirtschaftlichen Verhältnisse des Trägers von Bedeutung sind, beantragt oder durchgeführt sind. Dem Träger ist bekannt, dass falsche Angaben den Widerruf des Erstattungsbetrages und die Rückerstattung bereits ausgezahlter Beträge nebst Verzinsung zur Folge haben können. (7) Für die Fortführung der Finanzierung der Jahre 2021/2022 ist ein Antrag bis zum 31.12.2019 an die Stadt Leipzig, Gesundheitsamt, 04092 Leipzig zu stellen. Der Antrag beinhaltet den Kosten- und Finanzierungsplan getrennt für die Jahre 2021 und 2022, Angaben zur Personalausstattung mit Angaben der Wochenarbeitszeit pro Fach-/Verwaltungskraft, Eingruppierung und Bruttopersonalkosten sowie eine Aufstellung der Standorte mit Angaben der Öffnungszeiten. Sofern eine Vorsteuerabzugsberechtigung besteht, sind die Bruttokosten/-ausgaben abzüglich der anrechenbaren Umsatzsteuer anzugeben. Sind für die Antragstellung gegenüber der SAB weitere Unterlagen erforderlich, ist der Träger zur Beibringung verpflichtet. §7 Verwendungsnachweis (1) Der Träger ist verpflichtet, für das Jahr 2019 bis zum 31.03.2020 und für das Jahr 2020 bis zum 31.03.2021 eine Abrechnung einzureichen. Diese besteht aus einem zahlenmäßigen Nachweis und einem Sachbericht. In dem Sachbericht ist die Verwendung des Erstattungsbetrages sowie das erzielte Ergebnis darzustellen. In dem zahlenmäßigen Nachweis sind die Einnahmen (Erstattungen, Zuwendungen, Leistungen Dritter, eigene Mittel) entsprechend dem Finanzierungsplan und die Ausgaben entsprechend dem Kostenplan summarisch auszuweisen. Der Nachweis muss alle mit der Maßnahme zusammenhängenden Einnahmen und Ausgaben sowie eine Personalaufstellung in zeitlicher Folge und voneinander getrennt enthalten. Aus dem Nachweis müssen Rechnungs- und Zahlungsdatum, Empfänger/Einzahler sowie Grund und Einzelbetrag jeder Zahlung ersichtlich sein. Soweit der Träger zum Vorsteuerabzug nach § 15 des Umsatzsteuergesetzes berechtigt ist, dürfen nur die Entgelte (Preise ohne Umsatzsteuer) berücksichtigt werden. Es sind nur Ausgaben abzurechnen, die vorhabensbezogen im Zeitraum 01.01.2019 - 31.12.2019 bzw. 01.01.2020 - 31.12.2020 entstehen und bezahlt werden. Im Verwendungsnachweis ist vom Träger zu bestätigen, dass die Ausgaben notwendig waren, dass wirtschaftlich und sparsam verfahren worden ist, die Angaben mit den Büchern und Belegen übereinstimmen und die Echtheit der Herkunft und Unversehrtheit des Inhaltes der Belege gewährleistet ist. 4 (2) Mit dem Nachweis sind die Originalbelege (Einnahmen- und Ausgabenbelege), die Verträge und Unterlagen über die Vergabe von Aufträgen vorzulegen. Die Stadt Leipzig ist berechtigt, Bücher, Belege und sonstige Geschäftsunterlagen anzufordern sowie die Verwendung der Mittel durch örtliche Erhebungen zu prüfen. Das Rechnungs-prüfungsamt der Stadt Leipzig und der Sächsische Rechnungshof sind berechtigt, die Mittelverwendung zu prüfen. Ergibt die Abrechnung, dass der in § 7 festgesetzte Erstattungsbetrag nicht vollständig oder nicht zweckentsprechend für die in § 3 übernommene Versorgungsverpflichtung verausgabt wurde, ist derzu viel ausgezahlte Erstattungsbetrag zurückzuzahlen. TEIL IV Qualität und Kooperation §8 Qualitätssicherung (1) Die Stadt Leipzig und der Träger bestimmen im Rahmen ihrer Zusammenarbeit im Psychiatriebeirat gemeinsam den Inhalt und das Verfahren für Maßnahmen zur Qualitätssicherung der in diesem Vertrag vereinbarten Leistungen. (2) Der Träger ist verpflichtet, an den Maßnahmen zur Qualitätssicherung teilzunehmen. Der Träger ist darüber hinaus dafür verantwortlich, dass interne Maßnahmen zur Sicherung der Struktur, Prozess- und Ergebnisqualität festgelegt und durchgeführt werden. Er kann sich an Maßnahmen der externen Qualitätssicherung beteiligen. Für die Qualitätssicherung werden folgende Maßnahmen ausgewählt:  systematische Dokumentation der Einzelfallbearbeitung  Beteiligung an einrichtungsübergreifenden Qualitätszirkeln (Ambulanzberatung)  Entwicklung und Weiterentwicklung von Verfahrensstandards für die Leistungserbringung Die Durchführung der Qualitätssicherung wird vom Träger in der jährlichen Berichterstattung dokumentiert. (3) Die Durchführung der Qualitätszirkel und die Festlegung des Dokumentationssystems zur Qualitätssicherung obliegt der Stadt Leipzig. (4) Die Stadt Leipzig kann unangekündigt Kontrollen zur Qualitätssicherung bei dem Träger durchführen, insbesondere die Vorlage von Unterlagen und den Nachweis der Durchführung der Qualitätssicherung verlangen. Die Stadt Leipzig hat hierzu ein Zugangs- und Kontrollrecht. §9 Kooperationsverpflichtung (1) Der Träger verpflichtet sich, mit der Stadt Leipzig zusammen zu arbeiten und diese über alle wesentlichen Vorgänge zu informieren. (2) Der Träger ist zur fachlichen Zusammenarbeit mit dem zuständigen Sozialpsychiatrischen Dienst und den aufnahmeverpflichteten Krankenhäusern, den im Sinne von § 72 Abs. 2 und § 72 a SGB V im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung tätigen niedergelassenen Ärzte, insbesondere den Psychiatern und Psychotherapeuten sowie den anderen im Bereich der ambulant-komplementären Versorgung tätigen Trägern verpflichtet. (3) Die Stadt Leipzig hat das Recht und die Pflicht, die Einhaltung dieser Kooperationsverpflichtungen zu prüfen. Sie bedient sich dabei des Psychiatriekoordinators. Der Psychiatriebeirat ist über die Ergebnisse der regelmäßigen Prüfungen zu informieren. 5 § 10 Weiterbildung und Supervision (1) Bei der regionalen Versorgung haben Weiterbildung und Supervision einen besonderen Stellenwert. Der Träger verpflichtet sich daher, Weiterbildungskonzepte zu entwickeln und regelmäßig Weiterbildungsveranstaltungen durchzuführen bzw. den Mitarbeiter*innen die Teilnahme an einschlägigen Veranstaltungen anderer Anbieter zu ermöglichen. Dabei ist effektiv und kostengünstig zu verfahren. Die Vorgaben entsprechend Leistungskatalog sind einzuhalten. TEIL V Vertragsdauer § 11 Vertragsdauer, Änderungen und Auflösung des Vertrages (1) Der Vertrag wird für die Dauer von 2 Jahren geschlossen. Der Vertrag kann frühestens mit einer Frist von sechs Monaten gekündigt werden und ist bis spätestens 1 Jahr vor Vertragsende neu zu verhandeln. (2) Mit dem Ablauf der Kündigungsfrist geht die Sicherstellungspflicht für die in diesem Vertrag vereinbarten Versorgungsleistungen wieder auf die Stadt Leipzig über. (3) Die Vertragspartner wirken bei der Sicherstellung der in diesem Vertrag vereinbarten Versorgungsleistungen im Kündigungszeitraum zusammen. Bei Streitfragen entscheidet auf Antrag eines der Vertragspartner das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz. (4) Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform und der Unterzeichnung durch beide Vertragspartner. (5) Die Vertragspartner haben keine mündlichen Nebenabreden getroffen. § 12 Außerordentliche Kündigung (1) Der Vertrag kann aus wichtigem Grund, insbesondere bei schwerwiegenden, nicht korrigierbaren Verstößen gegen die vorgenannten Vertragsbedingungen jederzeit ohne Einhaltung der in § 12 genannten Frist einseitig gekündigt werden. (2) Der Träger verpflichtet sich, im Falle einer Kündigung nach Abs. 1 mit der Stadt Leipzig bis zum Kündigungstermin mit dem Fachdezernat kooperativ zusammen zu arbeiten und diesem zu ermöglichen, die Maßnahmen selbst weiter zu führen oder auf einen anderen Leistungsträger zu übertragen. Der Träger hat sicher zu stellen, dass 1. die im Rahmen der durch den Träger übernommenen Versorgungsverpflichtung zu erbringenden Leistungen bei Bedarf weiterhin erbracht werden, 2. verbindliche Fristen festgelegt werden, 3. die Vertragspartner auch unter diesen Umständen bis zum Kündigungstermin kooperativ zusammenzuarbeiten, um eine anderweitige Weiterführung der Maßnahme(n) im Interesse der Betroffenen zu ermöglichen. TEIL VI Datenschutzhinweise § 13 Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung Bei der Psychiatrieberichterstattung sind die datenschutzrechtlichen Vorschriften zu beachten, insbesondere die Datenschutzgrundverordnung, das Sächsische Gesetz über die Hilfen und die Unterbringung bei psychischen Krankheiten (PsychKG) und das Bundesdatenschutzgesetz. 6 Der Träger wird darauf hingewiesen, dass insbesondere für die Erhebung, Speicherung, Nutzung und Übermittlung von Daten, die für die Bearbeitung erforderlichen personenbezogenen Daten nach § 4 Abs. 3 Sächsisches Datenschutzgesetz (SächsDSG) die Einwilligung vorliegt. Die Einwilligung gilt auch für die Übermittlung der Daten an alle an der Auszahlung, Verwaltung und Abrechnung des Erstattungsbetrages beteiligten Stellen und die Verarbeitung der übermittelten Daten durch diese Stellen. Dem Träger ist bekannt, dass die Stadt Leipzig, die Sächsischen Staatsministerien und die Sächsische Staatskanzlei, soweit dies zu ihrer Aufgabenerfüllung erforderlich ist, seine personenbezogenen Daten nach § 4 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über Fördermitteldatenbanken im Freistaat Sachsen (SächsFöDaG) verarbeiten und an die zuständigen Stellen übermitteln dürfen. TEIL VII Schlussbestimmungen § 14 Zeitpunkt der Übertragung Die Versorgungsverpflichtung im Sinne des Vertrages beginnt mit Wirkung vom 01.01.2019 und endet am 31.12.2020. § 15 Salvatorische Klausel Falls einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein sollten oder dieser Vertrag Lücken enthält, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht, was nach Zweck und Sinn des Vertrages vereinbart worden wäre, hätte man die Angelegenheit von vornherein bedacht. Im Zweifelsfall muss die unwirksam gewordene Bestimmung einvernehmlich durch eine wirksame ergänzt werden; dies gilt auch für den Fall von Lücken oder von Ergänzungsbedürftigkeit dieses Vertrages. § 16 Gerichtsstand Gerichtsstand ist Leipzig. Leipzig, den Leipzig, den Prof. Dr. Thomas Fabian Bürgermeister und Beigeordneter für Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Träger 7 Leistungskatalog psychosoziales Gemeindezentrum Trägerwerk Soziale Dienste in Sachsen GmbH- Bereich Beratung, Begegnung und Tagesstrukturierung der Stadt Leipzig Zielgruppen der psychosozialen Gemeindezentren - psychisch erkrankte Bürger der Stadt Leipzig, bei denen auf Grund der Erkrankung ein besonderer Hilfe-, Beratungs- und Unterstützungsbedarf gegeben ist vorrangig psychisch erkrankte Menschen, die:  in keiner anderen Versorgungsleistung unterkommen  Folgeprobleme durch die Erkrankung haben, die Auswirkung auf das familiäre oder nachbarschaftliche Leben haben  drohende Wohnungslosigkeit, finanzielle und andere schwere Probleme und soziale Folgen der Erkrankung aufweisen  Probleme mit Krankheitseinsicht und –-bewältigung haben  häufig wieder erkranken („Drehtürpatient“ bzw. chronisch psychisch erkrankte Menschen) Angehörige, Bezugspersonen und Bürger im sozialen Umfeld von psychisch erkrankten Menschen Je Versorgungsregion der komplementären psychiatrischen Versorgung der Stadt Leipzig - Details regelt der Psychiatrieplan der Stadt Leipzig – soll ein psychosoziales Gemeindezentrum vorgehalten werden. Diese können an mehreren Standorten betrieben werden, soweit dies regional notwendig ist und die Versorgungsregion 100.000 Einwohner überschreitet. Die Versorgungsregion für das Psychosoziale Gemeindezentrum ist der Stadtbezirk West (Grünau, Schönau, Lausen, Miltitz). Versorgungsregionen und personelle Ausstattung Für je 25.000 Einwohner sind 40 Mitarbeiterwochenstunden für die Umsetzung der Leistung vorzusehen, wenn insgesamt wenigstens 40 Mitarbeiterwochenstunden und davon mindestens 20 Fachkraftwochenstunden erbracht werden. Diese Aufgabe ist überwiegend durch Fachkräfte und anteilig durch andere Mitarbeiter umzusetzen. Der genannte Fachkraftschlüssel ist für die gesamte Stadt Leipzig bezogen auf die aktuelle Einwohnerzahl umzusetzen. Die Verteilung der Fachkraftwochenstunden ist regional – auf die komplementären Versorgungsregionen und Träger – entsprechend der aktuellen Bedarfseinschätzung des Psychiatriebeirates und im Rahmen der Psychiatrieplanung festzulegen. Fachkräfte sind Sozialarbeiter, Sozialpädagogen, Heilerziehungspfleger, Ergotherapeuten und Fachkrankenschwestern/ pfleger für Psychiatrie Anderweitig geeignete Mitarbeiter sind Personen, die als Betroffene, Angehörige oder in anderer Weise in der Psychiatrie erfahren sind (Laienhelfer). Stadt Leipzig – Gesundheitsamt – Stabsstelle – Psychiatriekoordination – Leistungskatalog psychosoziale Gemeindezentren 2019 und 2020 - TWSD – Stand: 17.09.2018 Leistung Ziele 1. Beratung           Bemerkungen soziale Sicherung Förderung sozialer Kompetenz Schaffung/Erhaltung von Lebensqualität und -zufriedenheit Unterstützung bei Behördenangelegenheiten Unterstützung bei Familien- und Partnerangelegenheiten Aufklärung zu Krankheitserscheinungen und deren Bewältigung Begleitung in Krisen- und Konfliktsituationen, Vermeidung und Verkürzung von stationären Aufenthalten Förderung von Recovery Orientierung bei Hilfeangeboten – – – – – – – – – – – – – – – Leistung Ziele ggf. Hilfebedarfsprüfung und Unterstützung bei der Entwicklung einer individuellen Hilfeplanung Vermeidung von Über- und Unterversorgung stabilisierende Begleitung Begleitung bei der Suche nach angemessenen Hilfen Unterstützung bei der Sicherung der sozialen Existenz Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen der Versorgung und Vermittlung Unterstützung bei Ämtergängen, Antragstellungen Sicherung von rechtlichen und materiellen Ansprüchen Regelmäßige Sprech- und Bereitschaftszeiten möglichst in normale, nichtpsychiatrische Unterstützung vermitteln Ganzheitliche Wahrnehmung von Persönlichkeit und Situation Stabilisierung bzw. ggf. Aufbau einer tragfähigen Beziehung stützende lebensbegleitende Gespräche kurzzeitige Unterstützung in der Übergangszeit bis zu einem möglichen Therapiebeginn Mindestöffnungszeit Beratungsstelle 35 h/ Woche – davon zwei offen (ohne Termine) Bemerkungen überwiegender Einsatz von Fachkräften anderweitigen Mitarbeitern X Fachkräften ander- Stadt Leipzig – Gesundheitsamt – Stabsstelle – Psychiatriekoordination – Leistungskatalog psychosoziale Gemeindezentren 2019 und 2020 - TWSD – Stand: 17.09.2018 überwiegender Einsatz von weitigen Mitarbeitern 2. Förderung von Beteiligung/Partizipation und Gemeinschaft 3. Kontakte außerhalb der Einrichtung Leistung – Durchführung von Hausversammlungen als Instrument der Beteiligung, Förderung und Unterstützung der Klienten zur Selbststärkung (Empowerment) – Unterstützung von Selbsthilfegruppen – Förderung von personenorientierten Arbeiten – Beteiligung/Mitwirkung psychiatrieerfahrener Nutzer – Entwicklung eines nutzerorientierten Beschwerde- und Konfliktmanagements – Förderung von Betroffenenprojekten (Ex-In1) – Förderung von Ehrenamt – Kontakt halten und stabilisieren – Beziehungsaufbau und -erhalt – Absicherung der Weiterbetreuung – Bedarfsklärung – Schwellenabbau und Motivation bezüglich einer Weiterbetreuung im System – lebenspraktische Unterstützung in Krisenzeiten – Unterstützung zur Vermittlung von ergänzenden nachstationären Hilfsangeboten - Stärkung der Partizipation der Betroffenen an den Angeboten Selbsthilfeförderung Stärkung von Selbstbestimmung und Ressourcenorientierung Förderung der familienähnlichen Gemeinschaft und Sicherung von lebensnahen Hilfen gemeinsame Festlegung von Regeln im Umgang mit Menschen in Krankheitsphasen X Beratung entspr. Punkt 1. Motivation und Organisation gegenseitiger Klinikbesuche der Klienten – ggf. Absprache zu Krisenplänen zur Vermeidung längerer stationärer Aufenthalte – Absicherung begleitender Hilfen – Kontaktaufnahme in Akutsituationen – Vermeidung von störungsbedingtem Rückzug und Verhinderung zunehmender Isolation X Ziele Bemerkungen Fachkräften - – – anderweitigen Experienced-Involvement – Ausbildungs- und Qualifizierungsprogramm für Psychiatrie-Erfahrene, damit diese als DozentIn oder als MitarbeiterIn psychiatrischer Einrichtungen tätig werden können 1 Stadt Leipzig – Gesundheitsamt – Stabsstelle – Psychiatriekoordination – Leistungskatalog psychosoziale Gemeindezentren 2019 und 2020 - TWSD – Stand: 17.09.2018 überwiegender Einsatz von Mitarbeitern 4. Gruppenangebote – – – – – 5. niederschwellige Begegnungs- und tagesstrukturierende Angebote 5.1. Tagesstruktur, soziale Gemeinschaft, Kontaktstiftung Förderung/Reaktivierung von sozialen Kompetenzen Förderung der Kommunikation Förderung/Reaktivierung individueller Fähigkeiten Abbau von Ängsten Gesundheitsförderung / Entspannung Förderung von Selbsthilfegruppen von Klienten und Angehörigen Bei Selbsthilfegruppen: Selbstorganisierte Aktivitäten zur gegenseitigen Unterstützung bei der Stärkung der Sozialkompetenz und der Krisenbewältigung Gesprächs- und Erfahrungsaustausch unter Betroffenen – Angebote zur Entwicklung und/oder Stabilisierung von sozialen Kontakten und zur Entwicklung oder zum Erhalt einer Tagesstruktur – Förderung gemeinsamer Aktivitäten – Begegnungsmöglichkeiten mit Betroffenen und/oder interessierten Bürgern, Freunden, Angehörigen fördern – – – – – – – - - – Leistung Ziele störungsbedingtem Rückzug entgegenwirken, Rückgewinnung sozialer Fähigkeiten Gruppenangebote können dabei u.a. sein: Bildungs-, Freizeit- und Begegnungsgruppen sportliche und kreative Gruppenangebote gemeinsame Urlaubs- und Bildungsfahrten und Ausflüge Beteiligung an öffentlichen Aktivitäten Angebot an offene und geschlossene Gesprächsgruppen und Selbsthilfegruppen X X Angebote sind so zu gestalten, dass die Betroffenen motiviert werden daran teilzunehmen - lebensnahe Hilfen (Mahlzeiten-/Getränkeangebote) sollen im Vordergrund stehen Begegnung und soziales Miteinander (“unter Menschen sein“) sollen entwickelt und gefördert werden Angebote: Café, Bibliothek, PC-Nutzung, Spiele, Sport, Gartenpflege, musikalische Betätigung, Café-Galerie, Brunch, offenes Frühstück u.a. Hauswirtschaftliche Tätigkeiten wie Wäsche, Kochen, Putzen, Malern, kleinere Reparaturen X X Fachkräften anderweitigen Mitarbeitern Bemerkungen Stadt Leipzig – Gesundheitsamt – Stabsstelle – Psychiatriekoordination – Leistungskatalog psychosoziale Gemeindezentren 2019 und 2020 - TWSD – Stand: 17.09.2018 überwiegender Einsatz von – 5.2. Festlegung der Öffnungszeiten – Sicherung von nutzerfreundlichen, bedarfsorientierten Öffnungszeiten es ist ein familienersetzender Raum zu schaffen, in denen Menschen mit schweren psychischen Störungen die Chance einer Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht wird 01.11. – 30.04.: Mo. 10:00 – 17:00 Uhr Di. 09:00 – 19:00 Uhr Mi. 10:00 – 18:00 Uhr Do. 09:00 – 19:00 Uhr Fr. 10:00 – 14:00 Uhr 01.05. – 31.10.: Mo. 10:00 – 17:00 Uhr Di. 11:00 – 21:00 Uhr Mi. 09:00 – 17:00 Uhr Do. 11:00 – 21:00 Uhr Fr. 10:00 – 14:00 Uhr 6. Förderung von Arbeit, Beschäftigung, Handlungskompetenzen - – – Training und (Wieder-) Erlangung von Fähigkeiten in Bezug auf Arbeit und Beschäftigung (Pünktlichkeit, Dauer, Bewältigung von spezifischen Arbeitsanforderungen) Training/(Wieder-)Erlangung von Handlungsfähigkeiten (z.B. bei Ergotherapieangeboten) Training der Belastbarkeit und des störungsbedingten Stressmangements Vermittlung in berufliche Rehabilitationsangebote – – – – – – Leistung Ziele Beschäftigungsangebote im Zusammenhang mit den Angeboten im Gemeindezentrum/Tagesangebot einschließlich Außenbereich( Garten/Grünflächenbereich ) Entwicklung und Angebot von Zuverdienstmöglichkeiten Ergotherapeutische Angebote Arbeiten mit Holz und anderen Werkstoffen und Materialien Kooperation mit Leipziger Reha-Angeboten (Runder Tisch Arbeit für psychisch kranke Menschen - Rehakette Leipzig) Entwicklung von ehrenamtliche Arbeitsmöglichkeiten Bemerkungen X X Fachkräften anderweitigen Mitarbeitern Stadt Leipzig – Gesundheitsamt – Stabsstelle – Psychiatriekoordination – Leistungskatalog psychosoziale Gemeindezentren 2019 und 2020 - TWSD – Stand: 17.09.2018 überwiegender Einsatz von 7. Beratung Angehöriger – – 8.Qualitätssicherung/Öffentlichkeitsarbeit – – – – – – 9. Betreuung von Praktikanten  Beratung zu störungsspezifischen Anforderungen an die Familie Hinweise zu möglichen Unterstützungs- und Therapieangeboten Unterstützung in Krisen- und Krankheitsphasen Dokumentation und Berichterstattung der Leistungen fachspezifische Weiterbildung (10 Std. pro Fachkraft und anderweitigen Mitarbeiter pro Jahr) Supervision der Mitarbeiter mindestens 4x und maximal 6x für 2 Stunden (pro Fachkraft und anderweitigen Mitarbeiter) pro Jahr Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen Förderung von Nachbarschafts- und Sozialraumkontakten Sicherung der psychosozialen Gremienarbeit Organisation der Anleitung und des sachgerechten Einsatzes von Praktikanten Einzel- und Gruppenangebote möglich fachliche psychoedukative Beratung X - Anwendung der Software BADO-K Beteiligung an der Weiterentwicklung des Dokumentationssystems zur Sicherung bedarfsgerechter Versorgungsstrukturen – Beteiligung an Antistigma- und Aufklärungsaktionen – öffentliche Präsenz durch Printund elektronische Medien (z.B. Flyer, Mailverteiler) – Kooperation mit Behörden, Vereinen, med. Einrichtungen  schriftliche Dokumentation im Verwendungsnachweis X    Vermittlung von Fachkenntnissen Vor und Nachbereitung des Einsatzes Sicherung des Kontaktes zu Ausbildungseinrichtung X – – – Stadt Leipzig – Gesundheitsamt – Stabsstelle – Psychiatriekoordination – Leistungskatalog psychosoziale Gemeindezentren 2019 und 2020 - TWSD – Stand: 17.09.2018 VERSORGUNGSVERTRAG für die Bereitstellung und Durchführung von Hilfen im Bereich der ambulanten und komplementären psychiatrischen Versorgung in der Stadt Leipzig zwischen der Stadt Leipzig vertreten durch den Oberbürgermeister, Neues Rathaus, Martin-Luther-Ring 4-6, 04109 Leipzig, dieser endvertreten durch den Bürgermeister und Beigeordneten für Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule, Herrn Prof. Dr. Fabian - nachstehend Stadt Leipzig genannt und Gutshof Stötteritz e. V. vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Peiffer Oberdorfstraße 15, 04299 Leipzig - nachstehend Träger genannt – Präambel 1) Hilfeleistungen für psychisch Kranke und psychisch Behinderte, von psychischer Krankheit oder Behinderung bedrohte Menschen (nachstehend Betroffene genannte) sind Pflichtleistungen der Kommune und liegen in deren Gesamtverantwortung. Diese Verpflichtung umfasst die Planung, den Aufbau und die Durchführung sowie die Koordination und die Qualitätskontrolle der Hilfen im Sinne der §§ 5, 6 und 7 Sächsisches Gesetz über die Hilfen und die Unterbringung bei psychischen Krankheiten (SächsPsychKG) . Die Kommune kann diese Versorgungsverpflichtung ganz oder teilweise an Träger der freien Wohlfahrtspflege oder an gemeinnützige Institutionen übertragen 1). 2) Fachliche Grundlagen sind die zum Aufbau und zur Verbesserung der psychiatrischen Versorgung erlassenen Gesetze und die gefassten gesundheits- und sozialpolitischen Beschlüsse, insbesondere:  Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst im Freistaat Sachsen (SächsGDG) vom 11. Dezember 1991 (SächsGVBI. S. 413), das zuletzt durch Artikel 14 des Gesetzes vom 26. April 2018 (SächsGVBl. S. 198) geändert worden ist  SGB II § 16a Nr. 3 in Verbindung mit SGB II § 6 Abs. 1 Nr. 2  Sächsisches Gesetz über die Hilfen und die Unterbringung bei psychischen Krankheiten (SächsPsychKG) i. d. F. vom 10. Oktober 2007 (SächsGVBI., Jg. 2007, Bl. Nr.12, S. 422), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 07. August 2014 (SächsGVBl. S. 446)  Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Förderung sozialpsychiatrischer Hilfen, der Suchtprävention und Suchtkrankenhilfe (Richtlinie Psychiatrie und Suchthilfe - RL-PsySu) vom 12. September 2017 (SächsABl. S. 1289)  Regionaler Psychiatrieplan der Stadt Leipzig vom 17. März 1999 (Beschluss des Stadtrates 1543/99) in aktueller Fassung  Zweiter Landespsychiatrieplan 2011 1 SächsPsychKG § 6 Abs. 1 TEIL I Zweck des Vertrages §1 Inhalt des Vertrages (1) Dieser Vertrag regelt die Wahrnehmung der kommunalen Versorgungsverpflichtung oder Teilen davon für alle Betroffenen des Versorgungsgebietes im Sinne des § 4 durch den Träger. (Diese Übertragung ist eine Beteiligung des Trägers als Drittem im Sinne der §§ 4 und 5 SGB XII in Verbindung mit § 17 Abs. 3 SGB I und § 97 Abs. 1 SGB X und § 16a Nr. 3 SGB II in Verbindung mit § 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB II) (2) Für die Betroffenen erwachsen aus diesem Vertrag keine Verpflichtungen. §2 Übernahme der Versorgungsverpflichtung Der Träger ist verpflichtet, die ihm übertragenen kommunalen Versorgungsleistungen für die von ihm zu betreuenden Betroffenen wirtschaftlich, bedarfsgerecht und entsprechend moderner fachlicher Standards zu erbringen und an der stetig erforderlichen Weiterentwicklung der Versorgungsangebote im kommunalen gemeindepsychiatrischen Verbund aktiv mitzuwirken. TEIL II Pflichten des Trägers §3 Umfang der Versorgungsverpflichtung (1) Die übertragene Versorgungsverpflichtung umfasst die Sicherstellung vorsorgender, begleitender und nachsorgender Hilfen gemäß § 5 SächsPsychKG bei Notwendigkeit auch die Prüfung der Unterbringungsvoraussetzungen nach §§ 13 und 18 PsychKG in enger Zusammenarbeit mit der Stadt Leipzig. Bei Beachtung des Zieles der effektiven Vernetzung aller Angebote im gemeindepsychiatrischen Verbund sind dies: 1. Hilfeangebote im Bereich Begegnung, Beratung und Tagesstrukturierung:  Betrieb eines psychosozialen Gemeindezentrums mit Kontakt- und Beratungsstelle und Tageszentrum "Vielfalt" 2. Hilfeangebote im Bereich Wohnen:  Betrieb des ambulant betreuten Wohnens  Betrieb von Außenwohngruppen  Betrieb einer sozialtherapeutischen Wohnstätte mit maximal 24 Plätzen 3. Hilfeangebote im Bereich Arbeiten:  Betrieb einer Werkstatt für behinderte Menschen  Vorhaltung von Beschäftigungsgelegenheiten für Klienten 4. Besondere Angebote:  Ehrenamtlicher Besuchsdienst für psychisch kranke Menschen Änderungen, auch konzeptioneller Art (Angebote entsprechend § 3 Abs. (1) 1.-4.) Bedürfen immer der Zustimmung der Stadt Leipzig. Die in den psychosozialen Gemeindezentren vorzuhaltenden Leistungen sind im Leistungskatalog2) festgeschrieben. Der Leistungskatalog ist Bestandteil des Vertrages. Die Leistungen sind durch entsprechendes Fachpersonal zu erbringen. Die Berechnung der Fachkräfte beruht auf der Mitteilung vom 04.09.2018. 2 s. Anlage Leistungskatalog vom 17.09.2018 Entsprechend sind 3,975 VzÄ für die Kontakt- und Beratungsstelle, 0,13 VzÄ für anderweitige Mitarbeiter *innen (Theater)und 0,13 VzÄ für den Ehrenamtlichen Besuchsdienst abzusichern. Änderungen sind der Stadt Leipzig mitzuteilen. Die Finanzierung der Angebote §3 (1) 2.-3. ist nicht Bestandteil dieses Vertrages. Die Angebote sind gesondert über die zuständigen Kostenträger zu verhandeln. Die notwendigen Personal- und Sachkosten sind über diese Verhandlungen vollständig abzudecken. (2) Der Träger ist verpflichtet keinen Betroffenen aus dem ihm nach § 4 übertragenen Versorgungsgebiet von der Versorgung auszuschließen. (3) Der Träger ist Mitglied des Psychiatriebeirates der Stadt Leipzig (als PSAG im Sinne des § 7 SächsPsychKG). Der Träger und die Stadt Leipzig verpflichten sich, im Rahmen einer abgestimmten Bedarfsplanung innerhalb des Beirates auf bedarfsgerechte Versorgungskapazitäten hinzuwirken. Änderungen, auch konzeptioneller Art, bedürfen immer der Zustimmung der Stadt Leipzig. §4 Versorgungsgebiet Das Versorgungsgebiet umfasst die im Psychiatrieplan festgelegten Stadtbezirke Ost, Südost im Stadtgebiet der Stadt Leipzig in seinen jeweils geltenden Grenzen. §5 Psychiatrieberichterstattung (1) Der Träger dokumentiert seine Leistungen und erstattet jährlich bis zum 28.02. des Folgejahres einen Bericht an die Stadt Leipzig. (2) Der Träger ist verpflichtet , ein nach § 7 Abs. 2 SächsPsychKG erstelltes Dokumentationssystem zu übernehmen und in diesem Sinne an einer regionalen und überregionalen Psychiatrieberichterstattung bzw. einer Evaluation der einzelnen Versorgungsangebote mitzuwirken und die Daten jährlich an das Gesundheitsamt zu übermitteln. (3) Für die Träger ist ein durch die Stadt Leipzig anerkanntes Dokumentationssystem und der standardisierte Jahresbericht verbindlich. Die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes in Verbindung mit dem Sächsischen Datenschutzgesetz in der jeweils gültigen Fassung sind einzuhalten. TEIL III Pflichten der Kommune §6 Finanzierung (1) Die finanzielle Sicherstellung der Versorgungsverpflichtungen des Trägers erfolgt (unbeschadet der Verpflichtungen Dritter) durch die Stadt Leipzig. Vorrangige Leistungsansprüche anderer sind zu beachten. Sie ergeben sich aus der Prüfung des Umfangs der Versorgungsverpflichtung nach § 3 dieses Vertrages. Die Vertragspartner wirken dabei auf eine Regelung der sich aus der Besonderheit des Einzelfalles ergebenden Mischfinanzierung hin. (2) Der Träger verpflichtet sich, die Leistungen gemäß den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Leistungsfähigkeit zu erbringen. (3) Der Träger erhält als Ausgleich für die finanziellen Aufwendungen bei der Erfüllung der im Vertrag genannten Pflichten von der Stadt Leipzig einen jährlichen Erstattungsbetrag zu den anerkannten Kosten. Dieser beträgt im Jahr 2019 298.788,00 € (inkl. der Mittel für den Ehrenamtlichen Besuchsdienst) und im Jahr 2020 305.073,00 €. Soweit der Erstattungsbetrag beim Träger umsatzsteuerpflichtig ist, wird die Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe zusätzlich von der Stadt Leipzig an den Träger gezahlt. Mit dieser Vergütung sind Sachkosten und Personalkosten abgegolten. Grundlage der Kostenerstattung ist der am 04.01.2018 und der Mitteilung vom 04.09.2018 eingereichte Kosten- und Finanzierungsplan für die Jahre 2019 und 2020. Die Zahlung erfolgt quartalsweise des jeweiligen Jahres. Der Träger verpflichtet sich, sich im Rahmen seiner Geschäftsführung soweit wie möglich für die entstehenden Aufwendungen bei der Erfüllung des Vertrages an den Kosten- und Finanzierungsplan zu halten. Unvorhersehbare Kostensteigerungen bei der Erfüllung der im Vertrag genannten Pflichten sind unverzüglich gegenüber dem Gesundheitsamt der Stadt Leipzig anzuzeigen, um in Abstimmung mit der Stadt Leipzig ggf. Leistungsinhalte neu zu definieren. (4) Unter Hinweis auf das geltende Haushaltsrecht erfolgt die Zahlung des Erstattungsbeitrages teilweise oder gar nicht, wenn die Mittel nachweislich nicht zweckentsprechend verwendet werden. (5) Das Fachdezernat wird bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank (SAB) Fördermittel gemäß Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Förderung sozialpsychiatrischer Hilfen, der Suchtprävention und Suchtkrankenhilfe (RL-PsySu) vom 12. September 2017 B. Teil 1 VII. beantragen. Grundlage hierfür ist der am 04.01.2018 /04.09.2018 eingereichte Kosten- und Finanzierungsplan. Auf die Einhaltung der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) sowie die Vergabebestimmungen wird hingewiesen. In dem Erstattungsbetrag gemäß Absatz (3) ist der zu beantragende Landesanteil enthalten. Dieser wird nach Vorlage des Bewilligungsbescheides der SAB an die Stadt Leipzig dem Träger mittels Zuwendungsbescheid formal zugewiesen, jedoch nicht separat ausgezahlt. Die §§ 23 und 44 der Sächsischen Haushaltsordnung (SäHO), die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zur Sächsischen Haushaltsordnung (VwV-SäHO) und die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung entsprechend Anlage 2 zur VwV zu § 44 SäHO sind einzuhalten. (6) Der Träger versichert, dass die in dem Kosten- und Finanzierungplan gemachten Angaben richtig und vollständig sind. Mit Unterzeichnung des Vertrages versichert der Träger, dass kein/e Insolvenzverfahren, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen (einschließlich Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung) oder Mahn-/Klageverfahren bzw. Kreditkündigungen, die für die wirtschaftlichen Verhältnisse des Trägers von Bedeutung sind, beantragt oder durchgeführt sind. Dem Träger ist bekannt, dass falsche Angaben den Widerruf des Erstattungsbetrages und die Rückerstattung bereits ausgezahlter Beträge nebst Verzinsung zur Folge haben können. (7) Für die Fortführung der Finanzierung der Jahre 2021/2022 ist ein Antrag bis zum 31.12.2019 an die Stadt Leipzig, Gesundheitsamt, 04092 Leipzig zu stellen. Der Antrag beinhaltet den Kosten- und Finanzierungsplan getrennt für die Jahre 2021 und 2022, Angaben zur Personalausstattung mit Angaben der Wochenarbeitszeit pro Fach-/Verwaltungskraft, Eingruppierung und Bruttopersonalkosten sowie eine Aufstellung der Standorte mit Angaben der Öffnungszeiten. Sofern eine Vorsteuerabzugsberechtigung besteht, sind die Bruttokosten/ausgaben abzüglich der anrechenbaren Umsatzsteuer anzugeben. Sind für die Antragstellung gegenüber der SAB weitere Unterlagen erforderlich, ist der Träger zur Beibringung verpflichtet. §7 Verwendungsnachweis (1) Der Träger ist verpflichtet, für das Jahr 2019 bis zum 31.03.2020 und für das Jahr 2020 bis zum 31.03.2021 eine Abrechnung einzureichen. Diese besteht aus einem zahlenmäßigen Nachweis und einem Sachbericht. In dem Sachbericht ist die Verwendung des Erstattungsbetrages sowie das erzielte Ergebnis darzustellen. In dem zahlenmäßigen Nachweis sind die Einnahmen (Erstattungen, Zuwendungen, Leistungen Dritter, eigene Mittel) entsprechend dem Finanzierungsplan und die Ausgaben entsprechend dem Kostenplan summarisch auszuweisen. Der Nachweis muss alle mit der Maßnahme zusammenhängenden Einnahmen und Ausgaben sowie eine Personalaufstellung in zeitlicher Folge und voneinander getrennt enthalten. Aus dem Nachweis müssen Rechnungs- und Zahlungsdatum, Empfänger/Einzahler sowie Grund und Einzelbetrag jeder Zahlung ersichtlich sein. Soweit der Träger zum Vorsteuerabzug nach § 15 des Umsatzsteuergesetzes berechtigt ist, dürfen nur die Entgelte (Preise ohne Umsatzsteuer) berücksichtigt werden. Es sind nur Ausgaben abzurechnen, die vorhabensbezogen im Zeitraum 01.01.2019 - 31.12.2019 bzw. 01.01.2020 - 31.12.2020 entstehen und bezahlt werden. Im Verwendungsnachweis ist vom Träger zu bestätigen, dass die Ausgaben notwendig waren, dass wirtschaftlich und sparsam verfahren worden ist, die Angaben mit den Büchern und Belegen übereinstimmen und die Echtheit der Herkunft und Unversehrtheit des Inhaltes der Belege gewährleistet ist. (2) Mit dem Nachweis sind die Originalbelege (Einnahmen- und Ausgabenbelege), die Verträge und Unterlagen über die Vergabe von Aufträgen vorzulegen. Die Stadt Leipzig ist berechtigt, Bücher, Belege und sonstige Geschäftsunterlagen anzufordern sowie die Verwendung der Mittel durch örtliche Erhebungen zu prüfen. Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Leipzig und der Sächsische Rechnungshof sind berechtigt, die Mittelverwendung zu prüfen. Ergibt die Abrechnung, dass der in § 7 festgesetzte Erstattungsbetrag nicht vollständig oder nicht zweckentsprechend für die in § 3 übernommene Versorgungsverpflichtung verausgabt wurde, ist der zuviel ausgezahlte Erstattungsbetrag zurückzuzahlen. TEIL IV Qualität und Kooperation §8 Qualitätssicherung (1) Die Stadt Leipzig und der Träger bestimmen im Rahmen ihrer Zusammenarbeit im Psychiatriebeirat gemeinsam den Inhalt und das Verfahren für Maßnahmen zur Qualitätssicherung der in diesem Vertrag vereinbarten Leistungen. (2) Der Träger ist verpflichtet, an den Maßnahmen zur Qualitätssicherung teilzunehmen. Der Träger ist darüber hinaus dafür verantwortlich, dass interne Maßnahmen zur Sicherung der Struktur, Prozess- und Ergebnisqualität festgelegt und durchgeführt werden. Er kann sich an Maßnahmen der externen Qualitätssicherung beteiligen. Für die Qualitätssicherung werden folgende Maßnahmen ausgewählt:  systematische Dokumentation der Einzelfallbearbeitung  Beteiligung an einrichtungsübergreifenden Qualitätszirkeln (Ambulanzberatung)  Entwicklung und Weiterentwicklung von Verfahrensstandards für die Leistungserbringung Die Durchführung der Qualitätssicherung wird vom Träger in der jährlichen Berichterstattung dokumentiert. (3) Die Durchführung der Qualitätszirkel und die Festlegung des Dokumentationssystems zur Qualitätssicherung obliegt der Stadt Leipzig. (4) Die Stadt Leipzig kann unangekündigt Kontrollen zur Qualitätssicherung bei dem Träger durchführen, insbesondere die Vorlage von Unterlagen und den Nachweis der Durchführung der Qualitätssicherung verlangen. Die Stadt Leipzig hat hierzu ein Zugangs- und Kontrollrecht. §9 Kooperationsverpflichtung (1) Der Träger verpflichtet sich, mit der Stadt Leipzig zusammen zu arbeiten und diese über alle wesentlichen Vorgänge zu informieren. (2) Der Träger ist zur fachlichen Zusammenarbeit mit dem zuständigen Sozialpsychiatrischen Dienst und den aufnahmeverpflichteten Krankenhäusern, den im Sinne von § 72 Abs. 2 und § 72 a SGB V im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung tätigen niedergelassenen Ärzte, insbesondere den Psychiatern und Psychotherapeuten sowie den anderen im Bereich der ambulant-komplementären Versorgung tätigen Trägern verpflichtet. (3) Die Stadt Leipzig hat das Recht und die Pflicht, die Einhaltung dieser Kooperationsverpflichtungen zu prüfen. Sie bedient sich dabei des Psychiatriekoordinators. Der Psychiatriebeirat ist über die Ergebnisse der regelmäßigen Prüfungen zu informieren. § 10 Weiterbildung und Supervision (1) Bei der regionalen Versorgung haben Weiterbildung und Supervision einen besonderen Stellenwert. Der Träger verpflichtet sich daher, Weiterbildungskonzepte zu entwickeln und regelmäßig Weiterbildungsveranstaltungen durchzuführen bzw. den Mitarbeiter*innen die Teilnahme an einschlägigen Veranstaltungen anderer Anbieter zu ermöglichen. Dabei ist effektiv und kostengünstig zu verfahren. Die Vorgaben entsprechend Leistungskatalog sind einzuhalten. TEIL V Vertragsdauer § 11 Vertragsdauer, Änderungen und Auflösung des Vertrages (1) Der Vertrag wird für die Dauer von 2 Jahren geschlossen. Der Vertrag kann frühestens mit einer Frist von sechs Monaten gekündigt werden und ist bis spätestens 1 Jahr vor Vertragsende neu zu verhandeln. (2) Mit dem Ablauf der Kündigungsfrist geht die Sicherstellungspflicht für die in diesem Vertrag vereinbarten Versorgungsleistungen wieder auf die Stadt Leipzig über. (3) Die Vertragspartner wirken bei der Sicherstellung der in diesem Vertrag vereinbarten Versorgungsleistungen im Kündigungszeitraum zusammen. Bei Streitfragen entscheidet auf Antrag eines der Vertragspartner das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz. (4) Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform und der Unterzeichnung durch beide Vertragspartner. (5) Die Vertragspartner haben keine mündlichen Nebenabreden getroffen. § 12 Außerordentliche Kündigung (1) Der Vertrag kann aus wichtigem Grund, insbesondere bei schwerwiegenden, nicht korrigierbaren Verstößen gegen die vorgenannten Vertragsbedingungen jederzeit ohne Einhaltung der in § 12 genannten Frist einseitig gekündigt werden. (2) Der Träger verpflichtet sich, im Falle einer Kündigung nach Abs. 1 mit der Stadt Leipzig bis zum Kündigungstermin mit dem Fachdezernat kooperativ zusammen zu arbeiten und diesem zu ermöglichen, die Maßnahmen selbst weiter zu führen oder auf einen anderen Leistungsträger zu übertragen. Der Träger hat sicher zu stellen, dass 1. die im Rahmen der durch den Träger übernommenen Versorgungsverpflichtung zu erbringenden Leistungen bei Bedarf weiterhin erbracht werden, 2. verbindliche Fristen festgelegt werden, 3. die Vertragspartner auch unter diesen Umständen bis zum Kündigungstermin kooperativ zusammenzuarbeiten, um eine anderweitige Weiterführung der Maßnahme(n) im Interesse der Betroffenen zu ermöglichen. TEIL VI Datenschutz § 13 Datenschutzbestimmungen (1) Bei der Leistungserbringung ist der Träger für die Einhaltung der Datenschutzvorschriften verantwortlich. Dabei sind insbesondere die Vorschriften nach DSGVO und des SächsPsychKG zu beachten. Bei der Leistungserbringung im Rahmen von Aufgaben nach dem Sozialgesetzbuch sind § 35 SGB I und die §§ 67 ff. SGB X einzuhalten. (2) Für die erforderlichen Datenverarbeitungen zur Bewertung, Entscheidung und Abwicklung von Fördermaßnahmen gemäß RL PsySu sowie damit im Zusammenhang stehender Tätigkeiten hat der Träger bei der Verarbeitung personenbezogener Daten zu gewährleisten: a. die Einhaltung der Voraussetzungen des Art. 6 Abs. 1 DSGVO, u. a. durch die Einholung erforderlicher (und nachweisbarer) Einwilligungen gemäß den Anforderungen von Art. 7 DSGVO, b. die Information der betroffenen Personen gemäß Artt. 13, 14 DSGVO Die erforderlichen Übermittlungen von der Stadt Leipzig an die Bewilligungsstelle und andere an der Förderung beteiligte Stellen und die von diesen Stellen vorgenommene Datenverarbeitung müssen dabei berücksichtigt werden. Die Sätze 1 und 2 gelten für die sich aus diesem Vertrag ergebenden Pflichten des Trägers entsprechend. (3) Dem Träger ist bekannt, dass die Stadt Leipzig, die Sächsischen Staatsministerien und die Sächsische Staatskanzlei, soweit dies zu ihrer Aufgabenerfüllung erforderlich ist, personenbezogene Daten nach den datenschutzrechtlichen Vorschriften des Gesetzes über die Fördermitteldatenbanken im Freistaat Sachsen (SächsFöDaG) verarbeiten und an die zuständigen Stellen übermitteln dürfen. TEIL VII Schlussbestimmungen § 14 Zeitpunkt der Übertragung Die Versorgungsverpflichtung im Sinne des Vertrages beginnt mit Wirkung vom 01.01.2019 und endet am 31.12.2020. § 15 Salvatorische Klausel Falls einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein sollten oder dieser Vertrag Lücken enthält, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht, was nach Zweck und Sinn des Vertrages vereinbart worden wäre, hätte man die Angelegenheit von vornherein bedacht. Im Zweifelsfall muss die unwirksam gewordene Bestimmung einvernehmlich durch eine wirksame ergänzt werden; dies gilt auch für den Fall von Lücken oder von Ergänzungsbedürftigkeit dieses Vertrages. § 16 Gerichtsstand Gerichtsstand ist Leipzig. Leipzig, den Leipzig, den Prof. Dr. Thomas Fabian Bürgermeister und Beigeordneter für Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Träger Leistungskatalog des psychosozialen Gemeindezentrums Gutshof Stötteritz e.V. - Bereich Beratung, Begegnung und Tagesstrukturierung der Stadt Leipzig Zielgruppen der psychosozialen Gemeindezentren - psychisch erkrankte Bürger der Stadt Leipzig, bei denen auf Grund der Erkrankung ein besonderer Hilfe-, Beratungs- und Unterstützungsbedarf gegeben ist vorrangig psychisch erkrankte Menschen, die:  in keiner anderen Versorgungsleistung unterkommen  Folgeprobleme durch die Erkrankung haben, die Auswirkung auf das familiäre oder nachbarschaftliche Leben haben  drohende Wohnungslosigkeit, finanzielle und andere schwere Probleme und soziale Folgen der Erkrankung aufweisen  Probleme mit Krankheitseinsicht und –-bewältigung haben  häufig wieder erkranken („Drehtürpatient“ bzw. chronisch psychisch erkrankte Menschen) Angehörige, Bezugspersonen und Bürger im sozialen Umfeld von psychisch erkrankten Menschen Je Versorgungsregion der komplementären psychiatrischen Versorgung der Stadt Leipzig - Details regelt der Psychiatrieplan der Stadt Leipzig – soll ein psychosoziales Gemeindezentrum vorgehalten werden. Diese können an mehreren Standorten betrieben werden, soweit dies regional notwendig ist und die Versorgungsregion 100.000 Einwohner überschreitet. Die Versorgungsregion für das Psychosoziale Gemeindezentrum umfasst die Stadtbezirke Südost und Ost (Reudnitz-Thonberg, Stötteritz, Probstheida, Meusdorf, Liebertwolkwitz, Holzhausen, Neustadt-Neuschönefeld, Volkmarsdorf, Anger-Crottendorf, Sellerhausen-Stünz, Paunsdorf, Heiterblick, Mölkau, Engelsdorf, Baalsdorf, AlthenKleinpösna)). Versorgungsregion en und personelle Ausstattung Für je 25.000 Einwohner sind 40 Mitarbeiterwochenstunden für die Umsetzung der Leistung vorzusehen, wenn insgesamt wenigstens 40 Mitarbeiterwochenstunden und davon mindestens 20 Fachkraftwochenstunden erbracht werden. Diese Aufgabe ist überwiegend durch Fachkräfte und anteilig durch andere Mitarbeiter umzusetzen. Der genannte Fachkraftschlüssel ist für die gesamte Stadt Leipzig bezogen auf die aktuelle Einwohnerzahl umzusetzen. Die Verteilung der Fachkraftwochenstunden ist regional – auf die komplementären Versorgungsregionen und Träger – entsprechend der aktuellen Bedarfseinschätzung des Psychiatriebeirates und im Rahmen der Psychiatrieplanung festzulegen. Fachkräfte sind Sozialarbeiter, Sozialpädagogen, Heilerziehungspfleger, Ergotherapeuten und Fachkrankenschwestern/ pfleger für Psychiatrie Anderweitig geeignete Mitarbeiter sind Personen, die als Betroffene, Angehörige oder in anderer Weise in der Psychiatrie erfahren sind (Laienhelfer).). Darüber hinaus können Ehrenamtler ohne Psychiatrieerfahrung für angemessene Arbeiten wie z. B. Besuchsdienst einbezogen werden. Stadt Leipzig – Gesundheitsamt – Stabsstelle – Psychiatriekoordination – Leistungskatalog psychosoziales Gemeindezentrum 2019 und 2010 - GS e.V. – Stand: 17.09.2018 Leistung Ziele 1. Beratung           soziale Sicherung Förderung sozialer Kompetenz Schaffung/Erhaltung von Lebensqualität und -zufriedenheit Unterstützung bei Behördenangelegenheiten Unterstützung bei Familien- und Partnerangelegenheiten Aufklärung zu Krankheitserscheinungen und deren Bewältigung Begleitung in Krisen- und Konfliktsituationen, Vermeidung und Verkürzung von stationären Aufenthalten Förderung von Recovery Orientierung bei Hilfeangeboten Bemerkungen – – – – – – – – – – – – – – – ggf. Hilfebedarfsprüfung und Unterstützung bei der Entwicklung einer individuellen Hilfeplanung Vermeidung von Über- und Unterversorgung stabilisierende Begleitung Begleitung bei der Suche nach angemessenen Hilfen Unterstützung bei der Sicherung der sozialen Existenz Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen der Versorgung und Vermittlung Unterstützung bei Antragstellungen ggü. Ämter und Behörden Sicherung von rechtlichen und materiellen Ansprüchen Regelmäßige Sprech- und Bereitschaftszeiten möglichst in normale, nichtpsychiatrische Unterstützung vermitteln Ganzheitliche Wahrnehmung von Persönlichkeit und Situation Stabilisierung bzw. ggf. Aufbau einer tragfähigen Beziehung stützende lebensbegleitende Gespräche kurzzeitige Unterstützung in der Übergangszeit bis zu einem möglichen Therapiebeginn Mindestöffnungszeit Beratungsstelle 35 h/ Woche – davon fünf offen (ohne Termine) Einsatz von Fachkräften anderweitigen Mitarbeitern X Stadt Leipzig – Gesundheitsamt – Stabsstelle – Psychiatriekoordination – Leistungskatalog psychosoziales Gemeindezentrum 2019 und 2010 - GS e.V. – Stand: 17.09.2018 Einsatz von Leistung 2. Förderung von Beteiligung/Partizipation und Gemeinschaft Ziele – – – – – – – 3. Kontakte außerhalb der Einrichtung – – – – – – – Durchführung von Hausversammlungen als Instrument der Beteiligung, Förderung und Unterstützung der Klienten zur Selbststärkung (Empowerment) Unterstützung von Selbsthilfegruppen Förderung von personenorientierten Arbeiten Beteiligung/Mitwirkung psychiatrieerfahrener Nutzer Entwicklung eines nutzerorientierten Beschwerde- und Konfliktmanagements Förderung von Betroffenenprojekten (Ex-In1) Förderung von Ehrenamt Kontakt halten und stabilisieren Beziehungsaufbau und -erhalt Absicherung der Weiterbetreuung Bedarfsklärung Schwellenabbau und Motivation bezüglich einer Weiterbetreuung im System lebenspraktische Unterstützung in Krisenzeiten Unterstützung zur Vermittlung von ergänzenden nachstationären Hilfsangeboten Bemerkungen - – – – – – – Fachkräften Stärkung der Partizipation der Betroffenen an den Angeboten Selbsthilfeförderung Stärkung von Selbstbestimmung und Ressourcenorientierung Förderung der familienähnlichen Gemeinschaft und Sicherung von lebensnahen Hilfen gemeinsame Festlegung von Regeln im Umgang mit Menschen in Krankheitsphasen X Beratung entspr. Punkt 1. Motivation und Organisation gegenseitiger Klinikbesuche der Klienten ggf. Absprache zu Krisenplänen zur Vermeidung längerer stationärer Aufenthalte Absicherung begleitender Hilfen Kontaktaufnahme in Akutsituationen Vermeidung von störungsbedingtem Rückzug und Verhinderung zunehmender Isolation X anderweitigen Mitarbeitern Experienced-Involvement – Ausbildungs- und Qualifizierungsprogramm für Psychiatrie-Erfahrene, damit diese als DozentIn oder als MitarbeiterIn psychiatrischer Einrichtungen tätig werden können 1 Stadt Leipzig – Gesundheitsamt – Stabsstelle – Psychiatriekoordination – Leistungskatalog psychosoziales Gemeindezentrum 2019 und 2010 - GS e.V. – Stand: 17.09.2018 Leistung 4. Gruppenangebote Ziele – – – – – 5. niederschwellige Begegnungs- und tagesstrukturierende Angebote 5.1. Tagesstruktur, soziale Gemeinschaft, Kontaktstiftung Förderung/Reaktivierung von sozialen Kompetenzen Förderung der Kommunikation Förderung/Reaktivierung individueller Fähigkeiten Abbau von Ängsten Gesundheitsförderung / Entspannung Förderung von Selbsthilfegruppen von Klienten und Angehörigen Bei Selbsthilfegruppen: Selbstorganisierte Aktivitäten zur gegenseitigen Unterstützung bei der Stärkung der Sozialkompetenz und der Krisenbewältigung Gesprächs- und Erfahrungsaustausch unter Betroffenen – Angebote zur Entwicklung und/oder Stabilisierung von sozialen Kontakten und zur Entwicklung oder zum Erhalt einer Tagesstruktur – Förderung gemeinsamer Aktivitäten – Begegnungsmöglichkeiten mit Betroffenen und/oder interessierten Bürgern, Freunden, Angehörigen fördern Bemerkungen – – – – – – – - - – Leistung Ziele Einsatz von Fachkräften anderweitigen Mitarbeitern störungsbedingtem Rückzug entgegenwirken, Rückgewinnung sozialer Fähigkeiten Gruppenangebote können dabei u.a. sein: Bildungs-, Freizeit- und Begegnungsgruppen sportliche und kreative Gruppenangebote gemeinsame Urlaubs- und Bildungsfahrten und Ausflüge Beteiligung an öffentlichen Aktivitäten Angebot an offene und geschlossene Gesprächsgruppen und Selbsthilfegruppen X X Angebote sind so zu gestalten, dass die Betroffenen motiviert werden daran teilzunehmen - lebensnahe Hilfen (Mahlzeiten-/Getränkeangebote) sollen im Vordergrund stehen Begegnung und soziales Miteinander (“unter Menschen sein“) sollen entwickelt und gefördert werden Angebote: Café, Bibliothek, Spiele, Sport, Gartenpflege, musikalische Betätigung, Café-Galerie, Brunch, offenes Frühstück u.a. Hauswirtschaftliche Tätigkeiten wie Wäsche, Kochen, Putzen, Malern, kleinere Reparaturen X X Fachkräften ander- Bemerkungen Stadt Leipzig – Gesundheitsamt – Stabsstelle – Psychiatriekoordination – Leistungskatalog psychosoziales Gemeindezentrum 2019 und 2010 - GS e.V. – Stand: 17.09.2018 Einsatz von weitigen Mitarbeitern es ist ein familienersetzender Raum zu schaffen, in denen Menschen mit schweren psychischen Störungen die Chance einer Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht wird Mo. 09:00 – 17:00 Uhr Di. 09:00 – 19:00 Uhr Mi. 09:00 – 20:00 Uhr Do. 09:00 – 19:30 Uhr Fr. 09:00 – 14:00 Uhr Sa. 1 x/Monat – Beschäftigungsangebote im Zusammenhang mit den Angeboten im Gemeindezentrum/Tagesangebot einschließlich Außenbereich( Garten/Grünflächenbereich ) – Entwicklung und Angebot von Zuverdienstmöglichkeiten – Ergotherapeutische Angebote – Arbeiten mit Holz und anderen Werkstoffen und Materialien – Kooperation mit Leipziger Reha-Angeboten (Runder Tisch Arbeit für psychisch kranke Menschen - Rehakette Leipzig) – Entwicklung von ehrenamtliche Arbeitsmöglichkeiten – Einzel- und Gruppenangebote möglich – fachliche psychoedukative Beratung – 5.2. Festlegung der Öffnungszeiten – Sicherung von nutzerfreundlichen, bedarfsorientierten Öffnungszeiten 6. Förderung von Arbeit, Beschäftigung, Handlungskompetenzen - Training und (Wieder-) Erlangung von Fähigkeiten in Bezug auf Arbeit und Beschäftigung (Pünktlichkeit, Dauer, Bewältigung von spezifischen Arbeitsanforderungen) Training/(Wieder-)Erlangung von Handlungsfähigkeiten (z.B. bei Ergotherapieangeboten) Training der Belastbarkeit und des störungsbedingten Stressmangements Vermittlung in berufliche Rehabilitationsangebote – – 7. Beratung Angehöriger – – Leistung Beratung zu störungsspezifischen Anforderungen an die Familie Hinweise zu möglichen Unterstützungs- und Therapieangeboten Unterstützung in Krisen- und Krankheitsphasen Ziele Bemerkungen X Fachkräften anderweitigen Mitarbeitern Stadt Leipzig – Gesundheitsamt – Stabsstelle – Psychiatriekoordination – Leistungskatalog psychosoziales Gemeindezentrum 2019 und 2010 - GS e.V. – Stand: 17.09.2018 Einsatz von 8.Qualitätssicherung/Öffentlichkeitsarbeit – – – – – – 9. Betreuung von Praktikanten  Dokumentation und Berichterstattung der Leistungen fachspezifische Weiterbildung (10 Std. pro Fachkraft und anderweitigen Mitarbeiter pro Jahr) Supervision der Mitarbeiter mindestens 4x und maximal 6x für 2 Stunden (pro Fachkraft und anderweitigen Mitarbeiter) pro Jahr Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen Förderung von Nachbarschafts- und Sozialraumkontakten Sicherung der psychosozialen Gremienarbeit Organisation der Anleitung und des sachgerechten Einsatzes von Praktikanten – – – – –     Anwendung einer anerkannten Dokumentationssoftware Beteiligung an der Weiterentwicklung des Dokumentationssystems zur Sicherung bedarfsgerechter Versorgungsstrukturen Beteiligung an Antistigma- und Aufklärungsaktionen öffentliche Präsenz durch Printund elektronische Medien (z.B. Flyer, Homepage) Kooperation mit Behörden, Vereinen, med. Einrichtungen schriftliche Dokumentation im Verwendungsnachweis Vermittlung von Fachkenntnissen Vor und Nachbereitung des Einsatzes Sicherung des Kontaktes zu Ausbildungseinrichtung X X Stadt Leipzig – Gesundheitsamt – Stabsstelle – Psychiatriekoordination – Leistungskatalog psychosoziales Gemeindezentrum 2019 und 2010 - GS e.V. – Stand: 17.09.2018 VERSORGUNGSVERTRAG für die Bereitstellung und Durchführung von Hilfen im Bereich der ambulanten und komplementären psychiatrischen Versorgung in der Stadt Leipzig Zwischen der Stadt Leipzig vertreten durch den Oberbürgermeister, Neues Rathaus, Martin-Luther-Ring 4-6, 04109 Leipzig, dieser endvertreten durch Frau Dr. Krause-Döring, Amtsleiterin des Gesundheitsamtes - nachstehend Stadt Leipzig genannt und dem Wege e.V. vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Dr. Schubert Lützner Straße 75, 04177 Leipzig - nachstehend Träger genannt Präambel 1) Hilfeleistungen für psychisch Kranke und psychisch Behinderte, von psychischer Krankheit oder Behinderung bedrohte Menschen (nachstehend Betroffene genannte) sind Pflichtleistungen der Kommune und liegen in deren Gesamtverantwortung. Diese Verpflichtung umfasst die Planung, den Aufbau und die Durchführung sowie die Koordination und die Qualitätskontrolle der Hilfen im Sinne der §§ 5, 6 und 7 Sächsisches Gesetz über die Hilfen und die Unterbringung bei psychischen Krankheiten (SächsPsychKG) . Die Kommune kann diese Versorgungsverpflichtung ganz oder teilweise an Träger der freien Wohlfahrtspflege oder an gemeinnützige Institutionen übertragen 1). 2) Fachliche Grundlagen sind die zum Aufbau und zur Verbesserung der psychiatrischen Versorgung erlassenen Gesetze und die gefassten gesundheits- und sozialpolitischen Beschlüsse, insbesondere:  Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst im Freistaat Sachsen (SächsGDG) vom 11. Dezember 1991 (SächsGVBI. S. 413), das zuletzt durch Artikel 14 des Gesetzes vom 26. April 2018 (SächsGVBl. S. 198) geändert worden ist  SGB II § 16a Nr. 3 in Verbindung mit SGB II § 6 Abs. 1 Nr. 2  Sächsisches Gesetz über die Hilfen und die Unterbringung bei psychischen Krankheiten (SächsPsychKG) i. d. F. vom 10. Oktober 2007 (SächsGVBI., Jg. 2007, Bl. Nr.12, S. 422), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 07. August 2014 (SächsGVBl. S. 446)  Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Förderung sozialpsychiatrischer Hilfen, der Suchtprävention und Suchtkrankenhilfe (Richtlinie Psychiatrie und Suchthilfe - RL-PsySu) vom 12. September 2017 (SächsABl. S. 1289)  Regionaler Psychiatrieplan der Stadt Leipzig vom 17. März 1999 (Beschluss des Stadtrates 1543/99) in aktueller Fassung  Zweiter Landespsychiatrieplan 2011 1 SächsPsychKG § 6 Abs. 1 1 TEIL I Zweck des Vertrages §1 Inhalt des Vertrages TEIL II (1) Dieser Vertrag regelt die Wahrnehmung der kommunalen Versorgungsverpflichtung oder Teilen davon für alle Betroffenen des Versorgungsgebietes im Sinne des § 4 durch den Träger. (Diese Übertragung ist eine Beteiligung des Trägers als Drittem im Sinne der §§ 4 und 5 SGB XII in Verbindung mit § 17 Abs. 3 SGB I und § 97 Abs. 1 SGB X und § 16a Nr. 3 SGB II in Verbindung mit § 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB II) (2) Für die Betroffenen erwachsen aus diesem Vertrag keine Verpflichtungen. §2 Übernahme der Versorgungsverpflichtung Der Träger ist verpflichtet, die ihm übertragenen kommunalen Versorgungsleistungen für die von ihm zu betreuenden Betroffenen wirtschaftlich, bedarfsgerecht und entsprechend moderner fachlicher Standards zu erbringen und an der stetig erforderlichen Weiterentwicklung der Versorgungsangebote im kommunalen gemeindepsychiatrischen Verbund aktiv mitzuwirken. Pflichten des Trägers §3 Umfang der Versorgungsverpflichtung (1) Die übertragene Versorgungsverpflichtung umfasst die Sicherstellung vorsorgender, begleitender und nachsorgender Hilfen gemäß § 5 SächsPsychKG. Bei Beachtung des Zieles der effektiven Vernetzung aller Angebote im gemeindepsychiatrischen Verbund sind dies 1. Angebote im Bereich Begegnung, Beratung und Tagesstrukturierung  Betrieb eines psychosozialen Gemeindezentrums mit Kontakt- und Beratungsstelle, vordergründig für Angehörige 2. Angebote im Bereich Wohnen:  Betrieb des ambulant betreuten Wohnens  Betrieb der Außenwohngruppen (Haus CHIRON) 3.Angebote im Bereich Arbeiten:  Arbeitsangebot DISTEL 4. Besondere Angebote:  Familienhaus WEGE  Betrieb der Beratungsstelle AURYN  bedürfnisorientierte Hilfen für psychisch erkrankte Jugendliche (BOJE)  Bewegungs- und Beschäftigungsprojekt „NEUER SCHWUNG für gesunde Seelen“ 5. Angebote, die sich vorbehaltlich der Bedarfsbestätigung durch den Psychiatriebeirat aus einer Fortschreibung des regionalen Psychiatrieplanes im Versorgungsgebiet nach § 4 ergeben.“ Änderungen, auch konzeptioneller Art (Angebote entsprechend § 3 Abs. (1) 1.-5.) Bedürfen immer der Zustimmung der Stadt Leipzig. Die in den psychosozialen Gemeindezentren vorzuhaltenden Leistungen sind im Leistungskatalog2) festgeschrieben. Der Leistungskatalog ist Bestandteil des Vertrages. 2 s. Anlage Leistungskatalog vom 17.09.2018 2 Die Leistungen sind durch entsprechendes Personal zu erbringen. Die Berechnung der anderweitigen Mitarbeiter beruht auf dem Kosten- und Finanzierungsplan vom 04.01.2018. Entsprechend sind 1,08 VzÄ für die Kontakt- und Beratungsstelle abzusichern. Änderungen sind dem Gesundheitsamt mitzuteilen. Die Finanzierung der Angebote §3 (1) 2.-5. ist nicht Bestandteil dieses Vertrages. Die Angebote sind gesondert über die zuständigen Kostenträger zu verhandeln. Die notwendigen Personal- und Sachkosten sind über diese Verhandlungen vollständig abzudecken. (2) Der Träger ist verpflichtet keinen Betroffenen aus dem ihm nach § 4 übertragenen Versorgungsgebiet von der Versorgung auszuschließen. (3) Der Träger ist Mitglied des Psychiatriebeirates der Stadt Leipzig (als PSAG im Sinne des § 7 SächsPsychKG). Der Träger und die Stadt Leipzig verpflichten sich, im Rahmen einer abgestimmten Bedarfsplanung innerhalb des Beirates auf bedarfsgerechte Versorgungskapazitäten hinzuwirken. Änderungen, auch konzeptioneller Art, bedürfen immer der Zustimmung der Stadt Leipzig. §4 Versorgungsgebiet Das Versorgungsgebiet umfasst das Stadtgebiet der Stadt Leipzig in seinen jeweils geltenden Grenzen. §5 Psychiatrieberichterstattung (1) Der Träger dokumentiert seine Leistungen und erstattet jährlich bis zum 28.02. des Folgejahres einen Bericht an die Stadt Leipzig. (2) Der Träger ist verpflichtet , ein nach § 7 Abs. 2 SächsPsychKG erstelltes Dokumentationssystem zu übernehmen und in diesem Sinne an einer regionalen und überregionalen Psychiatrieberichterstattung bzw. einer Evaluation der einzelnen Versorgungsangebote mitzuwirken und die Daten jährlich an das Gesundheitsamt zu übermitteln. (3) Für die Träger ist ein durch die Stadt Leipzig anerkanntes Dokumentationssystem und der standardisierte Jahresbericht verbindlich. Die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes in Verbindung mit dem Sächsischen Datenschutzgesetz in der jeweils gültigen Fassung sind einzuhalten. TEIL III Pflichten der Kommune §6 Finanzierung (1) Die finanzielle Sicherstellung der Versorgungsverpflichtungen des Trägers erfolgt (unbeschadet der Verpflichtungen Dritter) durch die Stadt Leipzig. Vorrangige Leistungsansprüche anderer sind zu beachten. Sie ergeben sich aus der Prüfung des Umfangs der Versorgungsverpflichtung nach § 3 dieses Vertrages. Die Vertragspartner wirken dabei auf eine Regelung der sich aus der Besonderheit des Einzelfalles ergebenden Mischfinanzierung hin. (2) Der Träger verpflichtet sich, die Leistungen gemäß den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Leistungsfähigkeit zu erbringen. (3) Der Träger erhält als Ausgleich für die finanziellen Aufwendungen bei der Erfüllung der im Vertrag genannten Pflichten von der Stadt Leipzig einen jährlichen Erstattungsbetrag zu den anerkannten Kosten. Dieser beträgt im Jahr 2019 45.963,00 € und im Jahr 2020 45.963,00 €. 3 Soweit der Erstattungsbetrag beim Träger umsatzsteuerpflichtig ist, wird die Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe zusätzlich von der Stadt Leipzig an den Träger gezahlt.. Mit dieser Vergütung sind Sachkosten und Personalkosten abgegolten. Grundlage der Kostenerstattung ist der am 04.01.2018 eingereichte Kosten- und Finanzierungsplan für die Jahre 2019 und 2020. Die Zahlung erfolgt quartalsweise des jeweiligen Jahres. Der Träger verpflichtet sich, sich im Rahmen seiner Geschäftsführung soweit wie möglich für die entstehenden Aufwendungen bei der Erfüllung des Vertrages an den Kosten- und Finanzierungsplan zu halten. Unvorhersehbare Kostensteigerungen bei der Erfüllung der im Vertrag genannten Pflichten sind unverzüglich gegenüber dem Gesundheitsamt der Stadt Leipzig anzuzeigen, um in Abstimmung mit der Stadt Leipzig ggf. Leistungsinhalte neu zu definieren. (4) Unter Hinweis auf das geltende Haushaltsrecht erfolgt die Zahlung des Erstattungsbeitrages teilweise oder gar nicht, wenn die Mittel nachweislich nicht zweckentsprechend verwendet werden. (5) Das Fachdezernat wird bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank (SAB) Fördermittel gemäß Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Förderung sozialpsychiatrischer Hilfen, der Suchtprävention und Suchtkrankenhilfe (RL-PsySu) vom 12. September 2017 B. Teil 1 VII. beantragen. Grundlage hierfür ist der am 04.01.2018 eingereichte Kosten- und Finanzierungsplan. Auf die Einhaltung der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) sowie die Vergabebestimmungen wird hingewiesen. In dem Erstattungsbetrag gemäß Absatz (3) ist der zu beantragende Landesanteil enthalten. Dieser wird nach Vorlage des Bewilligungsbescheides der SAB an die Stadt Leipzig dem Träger mittels Zuwendungsbescheid formal zugewiesen, jedoch nicht separat ausgezahlt. Die §§ 23 und 44 der Sächsischen Haushaltsordnung (SäHO), die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zur Sächsischen Haushaltsordnung (VwV-SäHO) und die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung entsprechend Anlage 2 zur VwV zu § 44 SäHO sind einzuhalten. (6) Der Träger versichert, dass die in dem Kosten- und Finanzierungplan gemachten Angaben richtig und vollständig sind. Mit Unterzeichnung des Vertrages versichert der Träger, dass kein/e Insolvenzverfahren, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen (einschließlich Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung) oder Mahn-/Klageverfahren bzw. Kreditkündigungen, die für die wirtschaftlichen Verhältnisse des Trägers von Bedeutung sind, beantragt oder durchgeführt sind. Dem Träger ist bekannt, dass falsche Angaben den Widerruf des Erstattungsbetrages und die Rückerstattung bereits ausgezahlter Beträge nebst Verzinsung zur Folge haben können. (7) Für die Fortführung der Finanzierung der Jahre 2021/2022 ist ein Antrag bis zum 31.12.2019 an die Stadt Leipzig, Gesundheitsamt, 04092 Leipzig zu stellen. Der Antrag beinhaltet den Kosten- und Finanzierungsplan getrennt für die Jahre 2021 und 2022, Angaben zur Personalausstattung mit Angaben der Wochenarbeitszeit pro Fach-/Verwaltungskraft, Eingruppierung und Bruttopersonalkosten sowie eine Aufstellung der Standorte mit Angaben der Öffnungszeiten. Sofern eine Vorsteuerabzugsberechtigung besteht, sind die Bruttokosten/-ausgaben abzüglich der anrechenbaren Umsatzsteuer anzugeben. Sind für die Antragstellung gegenüber der SAB weitere Unterlagen erforderlich, ist der Träger zur Beibringung verpflichtet. §7 Verwendungsnachweis (1) Der Träger ist verpflichtet, für das Jahr 2019 bis zum 31.03.2020 und für das Jahr 2020 bis zum 31.03.2021 eine Abrechnung einzureichen. Diese besteht aus einem zahlenmäßigen Nachweis und einem Sachbericht. In dem Sachbericht ist die Verwendung des Erstattungsbetrages sowie das erzielte Ergebnis darzustellen. In dem zahlenmäßigen Nachweis sind die Einnahmen (Erstattungen, Zuwendungen, Leistungen Dritter, eigene Mittel) entsprechend dem Finanzierungsplan und die Ausgaben entsprechend dem Kostenplan summarisch auszuweisen. Der Nachweis muss alle mit der Maßnahme zusammen4 hängenden Einnahmen und Ausgaben sowie eine Personalaufstellung in zeitlicher Folge und voneinander getrennt enthalten. Aus dem Nachweis müssen Rechnungs- und Zahlungsdatum, Empfänger/Einzahler sowie Grund und Einzelbetrag jeder Zahlung ersichtlich sein. Soweit der Träger zum Vorsteuerabzug nach § 15 des Umsatzsteuergesetzes berechtigt ist, dürfen nur die Entgelte (Preise ohne Umsatzsteuer) berücksichtigt werden. Es sind nur Ausgaben abzurechnen, die vorhabensbezogen im Zeitraum 01.01.2019 - 31.12.2019 bzw. 01.01.2020 - 31.12.2020 entstehen und bezahlt werden. Im Verwendungsnachweis ist vom Träger zu bestätigen, dass die Ausgaben notwendig waren, dass wirtschaftlich und sparsam verfahren worden ist, die Angaben mit den Büchern und Belegen übereinstimmen und die Echtheit der Herkunft und Unversehrtheit des Inhaltes der Belege gewährleistet ist. (2) Mit dem Nachweis sind die Originalbelege (Einnahmen- und Ausgabenbelege), die Verträge und Unterlagen über die Vergabe von Aufträgen vorzulegen. Die Stadt Leipzig ist berechtigt, Bücher, Belege und sonstige Geschäftsunterlagen anzufordern sowie die Verwendung der Mittel durch örtliche Erhebungen zu prüfen. Das Rechnungs-prüfungsamt der Stadt Leipzig und der Sächsische Rechnungshof sind berechtigt, die Mittelverwendung zu prüfen. Ergibt die Abrechnung, dass der in § 7 festgesetzte Erstattungsbetrag nicht vollständig oder nicht zweckentsprechend für die in § 3 übernommene Versorgungsverpflichtung verausgabt wurde, ist der zuviel ausgezahlte Erstattungsbetrag zurückzuzahlen. TEIL IV Qualität und Kooperation §8 Qualitätssicherung (1) Die Stadt Leipzig und der Träger bestimmen im Rahmen ihrer Zusammenarbeit im Psychiatriebeirat gemeinsam den Inhalt und das Verfahren für Maßnahmen zur Qualitätssicherung der in diesem Vertrag vereinbarten Leistungen. (2) Der Träger ist verpflichtet, an den Maßnahmen zur Qualitätssicherung teilzunehmen. Der Träger ist darüber hinaus dafür verantwortlich, dass interne Maßnahmen zur Sicherung der Struktur, Prozess- und Ergebnisqualität festgelegt und durchgeführt werden. Er kann sich an Maßnahmen der externen Qualitätssicherung beteiligen. Für die Qualitätssicherung werden folgende Maßnahmen ausgewählt:  systematische Dokumentation der Einzelfallbearbeitung  Beteiligung an einrichtungsübergreifenden Qualitätszirkeln (Ambulanzberatung)  Entwicklung und Weiterentwicklung von Verfahrensstandards für die Leistungserbringung Die Durchführung der Qualitätssicherung wird vom Träger in der jährlichen Berichterstattung dokumentiert. (3) Die Durchführung der Qualitätszirkel und die Festlegung des Dokumentationssystems zur Qualitätssicherung obliegt der Stadt Leipzig. (4) Die Stadt Leipzig kann unangekündigt Kontrollen zur Qualitätssicherung bei dem Träger durchführen, insbesondere die Vorlage von Unterlagen und den Nachweis der Durchführung der Qualitätssicherung verlangen. Die Stadt Leipzig hat hierzu ein Zugangs- und Kontrollrecht. 5 §9 Kooperationsverpflichtung (1) Der Träger verpflichtet sich, mit der Stadt Leipzig zusammen zu arbeiten und diese über alle wesentlichen Vorgänge zu informieren. (2) Der Träger ist zur fachlichen Zusammenarbeit mit dem zuständigen Sozialpsychiatrischen Dienst und den aufnahmeverpflichteten Krankenhäusern, den im Sinne von § 72 Abs. 2 und § 72 a SGB V im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung tätigen niedergelassenen Ärzte, insbesondere den Psychiatern und Psychotherapeuten sowie den anderen im Bereich der ambulantkomplementären Versorgung tätigen Trägern verpflichtet. (3) Die Stadt Leipzig hat das Recht und die Pflicht, die Einhaltung dieser Kooperationsverpflichtungen zu prüfen. Sie bedient sich dabei des Psychiatriekoordinators. Der Psychiatriebeirat ist über die Ergebnisse der regelmäßigen Prüfungen zu informieren. § 10 Weiterbildung und Supervision (1) Bei der regionalen Versorgung haben Weiterbildung und Supervision einen besonderen Stellenwert. Der Träger verpflichtet sich daher, Weiterbildungskonzepte zu entwickeln und regelmäßig Weiterbildungsveranstaltungen durchzuführen bzw. den Mitarbeiter*innen die Teilnahme an einschlägigen Veranstaltungen anderer Anbieter zu ermöglichen. Dabei ist effektiv und kostengünstig zu verfahren. Die Vorgaben entsprechend Leistungskatalog sind einzuhalten. TEIL V Vertragsdauer § 11 Vertragsdauer, Änderungen und Auflösung des Vertrages (1) Der Vertrag wird für die Dauer von 2 Jahren geschlossen. Der Vertrag kann frühestens mit einer Frist von sechs Monaten gekündigt werden und ist bis spätestens 1 Jahr vor Vertragsende neu zu verhandeln. (2) Mit dem Ablauf der Kündigungsfrist geht die Sicherstellungspflicht für die in diesem Vertrag vereinbarten Versorgungsleistungen wieder auf die Stadt Leipzig über. (3) Die Vertragspartner wirken bei der Sicherstellung der in diesem Vertrag vereinbarten Versorgungsleistungen im Kündigungszeitraum zusammen. Bei Streitfragen entscheidet auf Antrag eines der Vertragspartner das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz. (4) Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform und der Unterzeichnung durch beide Vertragspartner. (5) Die Vertragspartner haben keine mündlichen Nebenabreden getroffen. § 12 Außerordentliche Kündigung (1) Der Vertrag kann aus wichtigem Grund, insbesondere bei schwerwiegenden, nicht korrigierbaren Verstößen gegen die vorgenannten Vertragsbedingungen jederzeit ohne Einhaltung der in § 12 genannten Frist einseitig gekündigt werden. (2) Der Träger verpflichtet sich, im Falle einer Kündigung nach Abs. 1 mit der Stadt Leipzig bis zum Kündigungstermin mit dem Fachdezernat kooperativ zusammen zu arbeiten und diesem zu ermöglichen, die Maßnahmen selbst weiter zu führen oder auf einen anderen Leistungsträger zu übertragen. Der Träger hat sicher zu stellen, dass 1. die im Rahmen der durch den Träger übernommenen Versorgungsverpflichtung zu erbringenden Leistungen bei Bedarf weiterhin erbracht werden, 6 2. verbindliche Fristen festgelegt werden, 3. die Vertragspartner auch unter diesen Umständen bis zum Kündigungstermin kooperativ zusammenzuarbeiten, um eine anderweitige Weiterführung der Maßnahme(n) im Interesse der Betroffenen zu ermöglichen. TEIL VI Datenschutz § 13 Datenschutzbestimmungen (1) Bei der Leistungserbringung ist der Träger für die Einhaltung der Datenschutzvorschriften verantwortlich. Dabei sind insbesondere die Vorschriften nach DSGVO und des SächsPsychKG zu beachten. Bei der Leistungserbringung im Rahmen von Aufgaben nach dem Sozialgesetzbuch sind § 35 SGB I und die §§ 67 ff. SGB X einzuhalten. (2) Für die erforderlichen Datenverarbeitungen zur Bewertung, Entscheidung und Abwicklung von Fördermaßnahmen gemäß RL PsySu sowie damit im Zusammenhang stehender Tätigkeiten hat der Träger bei der Verarbeitung personenbezogener Daten zu gewährleisten: a. die Einhaltung der Voraussetzungen des Art. 6 Abs. 1 DSGVO, u. a. durch die Einholung erforderlicher (und nachweisbarer) Einwilligungen gemäß den Anforderungen von Art. 7 DSGVO, b. die Information der betroffenen Personen gemäß Artt. 13, 14 DSGVO Die erforderlichen Übermittlungen von der Stadt Leipzig an die Bewilligungsstelle und andere an der Förderung beteiligte Stellen und die von diesen Stellen vorgenommene Datenverarbeitung müssen dabei berücksichtigt werden. Die Sätze 1 und 2 gelten für die sich aus diesem Vertrag ergebenden Pflichten des Trägers entsprechend. (3) Dem Träger ist bekannt, dass die Stadt Leipzig, die Sächsischen Staatsministerien und die Sächsische Staatskanzlei, soweit dies zu ihrer Aufgabenerfüllung erforderlich ist, personenbezogene Daten nach den datenschutzrechtlichen Vorschriften des Gesetzes über die Fördermitteldatenbanken im Freistaat Sachsen (SächsFöDaG) verarbeiten und an die zuständigen Stellen übermitteln dürfen. TEIL VII Schlussbestimmungen § 14 Zeitpunkt der Übertragung Die Versorgungsverpflichtung im Sinne des Vertrages beginnt mit Wirkung vom 01.01.2019 und endet am 31.12.2020. § 15 Salvatorische Klausel Falls einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein sollten oder dieser Vertrag Lücken enthält, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht, was nach Zweck und Sinn des Vertrages vereinbart worden wäre, hätte man die Angelegenheit von vornherein bedacht. Im Zweifelsfall muss die unwirksam gewordene Bestimmung einvernehmlich durch eine wirksame ergänzt werden; dies gilt auch für den Fall von Lücken oder von Ergänzungsbedürftigkeit dieses Vertrages. 7 § 16 Gerichtsstand Gerichtsstand ist Leipzig. Leipzig, den Leipzig, den Leitende Medizinaldirektorin Dr. med. Regine Krause-Döring Amtsärztin Träger 8 Leistungskatalog psychosoziales Gemeindezentrum als Angehörigenvertretung im Bereich Begegnung, Beratung, Tagesstrukturierung der Stadt Leipzig Zielgruppe - Vorrangig Angehörige, Familien, Bezugspersonen von psychisch kranken Menschen und Bürger im sozialen Umfeld von psychisch erkrankten Menschen Familienmitglieder von psychisch erkrankte Bürgern der Stadt Leipzig, bei denen auf Grund der Erkrankung ein besonderer Hilfe-, Beratungs- und Unterstützungsbedarf gegeben ist Familien deren psychisch erkrankte Familienmitglieder:  in keiner anderen Versorgungsleistung unterkommen  Folgeprobleme durch die Erkrankung haben, die Auswirkung auf das familiäre oder nachbarschaftliche Leben haben  drohende Wohnungslosigkeit, finanzielle und andere schwere Probleme und soziale Folgen der Erkrankung aufweisen  Probleme mit Krankheitseinsicht und –-bewältigung haben Für die komplementäre psychiatrische Versorgung der Stadt Leipzig - Details regelt der Psychiatrieplan der Stadt Leipzig – soll ein Psychosoziales Gemeindezentrum als Angehörigenvertretung vorgehalten werden. Versorgungsregionen und personelle Ausstattung Für je 25.000 Einwohner sind 40 Mitarbeiterwochenstunden für die Umsetzung der Leistung vorzusehen, wenn insgesamt wenigstens 40 Mitarbeiterwochenstunden und davon mindestens 20 Fachkraftwochenstunden erbracht werden. Diese Aufgabe ist überwiegend durch Fachkräfte und anteilig durch andere Mitarbeiter umzusetzen. Der genannte Fachkraftschlüssel ist für die gesamte Stadt Leipzig bezogen auf die aktuelle Einwohnerzahl umzusetzen. Die Verteilung der Fachkraftwochenstunden ist regional – auf die komplementären Versorgungsregionen und Träger – entsprechend der aktuellen Bedarfseinschätzung des Psychiatriebeirates und im Rahmen der Psychiatrieplanung festzulegen. Fachkräfte sind Sozialarbeiter, Sozialpädagogen, Heilerziehungspfleger, Ergotherapeuten und Fachkrankenschwestern/ pfleger für Psychiatrie Anderweitig geeignete Mitarbeiter sind Personen, die als Betroffene, Angehörige oder in anderer Weise in der Psychiatrie erfahren sind (Laienhelfer). Stadt Leipzig – Gesundheitsamt – Stabsstelle – Psychiatriekoordination – Leistungskatalog psychosoziale Gemeindezentren 2019 und 2010 - WEGE – Stand: 17.09.2018 Leistung Ziele 1. Angehörigenberatung       soziale Sicherung der Familien psychisch kranker Menschen Schaffung/Erhaltung von Lebensqualität und –zufriedenheit der Familien Aufklärung zu Krankheitserscheinungen und deren Bewältigung Begleitung in Krisen- und Konfliktsituationen, Förderung von Resilienz und Empowerment Orientierung bei Hilfeangeboten Bemerkungen – – – – – – – – – – – – – stabilisierende Begleitung Begleitung bei der Suche nach angemessenen Hilfen Unterstützung bei der Sicherung der sozialen Existenz Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen der Versorgung und Vermittlung Unterstützung bei Ämtergängen, Antragstellungen Sicherung von rechtlichen und materiellen Ansprüchen Regelmäßige Sprech- und Bereitschaftszeiten möglichst in normale, nichtpsychiatrische Unterstützung vermitteln Ganzheitliche Wahrnehmung von Persönlichkeit und Situation Stabilisierung bzw. ggf. Aufbau einer tragfähigen Beziehung stützende lebensbegleitende Gespräche kurzzeitige Unterstützung in der Übergangszeit bis zu einem möglichen Therapiebeginn Berater ( Peer to Peer) sind für die Beratungsleistung zu schulen überwiegender Einsatz von Fachkräften anderweitigen Mitarbeitern X (anteilig) X Stadt Leipzig – Gesundheitsamt – Stabsstelle – Psychiatriekoordination – Leistungskatalog psychosoziale Gemeindezentren 2019 und 2010 - WEGE – Stand: 17.09.2018 Leistung 2. Förderung von Beteiligung/ Partizipation und Gemeinschaft Ziele – - – – – 3. persönliche Kontakte – – – – – – Durchführung von Trialogen als Instrument der Beteiligung, Förderung und Unterstützung der Angehörigen und ggf. Klienten zur Selbststärkung (Empowerment) Unterstützung von Selbsthilfegruppen Förderung von personenorientierten Arbeiten Beteiligung/Mitwirkung von Angehörigen Förderung von Angehörigen – bzw. Betroffenenprojekten (Ex-In1) Förderung von Ehrenamt Beziehungsaufbau, -erhalt und Stabilisierung Absicherung der Weiterbetreuung Bedarfsklärung Schwellenabbau und Motivation bezüglich einer Weiterbetreuung im System lebenspraktische Unterstützung in Krisenzeiten Bemerkungen - – – Stärkung der Partizipation Betroffener und von Angehörigen an den Angeboten Selbsthilfeförderung Stärkung von Selbstbestimmung und Ressourcenorientierung Kontaktaufnahme in Akutsituationen Vermeidung von störungsbedingtem Rückzug und Verhinderung zunehmender Isolation überwiegender Einsatz von Fachkräften anderweitigen Mitarbeiter n X X X Experienced-Involvement – Ausbildungs- und Qualifizierungsprogramm für Psychiatrie-Erfahrene, damit diese als DozentIn oder als MitarbeiterIn psychiatrischer Einrichtungen tätig werden können 1 Stadt Leipzig – Gesundheitsamt – Stabsstelle – Psychiatriekoordination – Leistungskatalog psychosoziale Gemeindezentren 2019 und 2010 - WEGE – Stand: 17.09.2018 Leistung 4. Gruppenangebote Ziele – – – – – 5. Tagesstruktur, soziale Gemeinschaft, Kontaktstiftung Förderung/Reaktivierung von sozialen Kompetenzen Förderung der Kommunikation Förderung/Reaktivierung individueller Fähigkeiten Abbau von Ängsten Gesundheitsförderung / Entspannung Förderung von Selbsthilfegruppen von Klienten und Angehörigen Bei Angehörigen-Selbsthilfegruppen: Selbstorganisierte Aktivitäten zur gegenseitigen Unterstützung bei der Stärkung der Sozialkompetenz und der Krisenbewältigung Gesprächs- und Erfahrungsaustausch unter Angehörigen – Angebote zur Entwicklung und/oder Stabilisierung von sozialen Kontakten und zur Entwicklung oder zum Erhalt einer Tagesstruktur – Förderung gemeinsamer Aktivitäten – Begegnungsmöglichkeiten mit Betroffenen und/oder interessierten Bürgern, Freunden, Angehörigen fördern Bemerkungen – – – – – – – - - überwiegender Einsatz von Fachkräften anderweitigen Mitarbeiter n Rückgewinnung sozialer Fähigkeiten Gruppenangebote können dabei u.a. sein: Bildungs-, Freizeit- und Begegnungsgruppen sportliche und kreative Gruppenangebote gemeinsame Urlaubs- und Bildungsfahrten und Ausflüge Beteiligung an öffentlichen Aktivitäten Angebot an offene und geschlossene Gesprächsgruppen und Selbsthilfegruppen X Angebote sind so zu gestalten, dass die Betroffenen motiviert werden daran teilzunehmen - lebensnahe Hilfen (Mahlzeiten-/Getränkeangebote) sollen im Vordergrund stehen Begegnung und soziales Miteinander (“unter Menschen sein“) sollen entwickelt und gefördert werden Beschäftigungsangebote (DISTEL) und Entwicklung von ehrenamtlichen Arbeitsmöglichkeiten X Stadt Leipzig – Gesundheitsamt – Stabsstelle – Psychiatriekoordination – Leistungskatalog psychosoziale Gemeindezentren 2019 und 2010 - WEGE – Stand: 17.09.2018 Leistung 6. Festlegung der Öffnungszeiten 7. QualitätsSicherung /Öffentlichkeits-arbeit Ziele – Sicherung von nutzerfreundlichen, bedarfsorientierten Öffnungszeiten – Dokumentation und Berichterstattung der Leistungen fachspezifische Weiterbildung (10 Std. pro Fachkraft und anderweitigen Mitarbeiter pro Jahr) Supervision der Mitarbeiter (mindestens 4x – maximal 6 mal im Jahr a 2 Stunden pro Fachkraft und anderweitigen Mitarbeiter) Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen Förderung von Nachbarschafts- und Sozialraumkontakten Sicherung der psychosozialen Gremienarbeit Erarbeitung eines trägerspezifischen Aktionsplanes zur Umsetzung der UNBRK im Rahmen des Teilhabeplans der Stadt Leipzig Organisation der Anleitung und des sachgerechten Einsatzes von Praktikanten – – – – – – 8. Betreuung von Praktikanten  Bemerkungen überwiegender Einsatz von Fachkräften anderweitigen Mitarbeiter n – es ist ein familienersetzender Raum zu schaffen, in denen Menschen mit schweren psychischen Störungen die Chance einer Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht wird Mo. – Fr. 09:00 – 16:00 Uhr Di. bis 18:00 Uhr – Anwendung der Software BADO-K Beteiligung an der Weiterentwicklung des Dokumentationssystems zur Sicherung bedarfsgerechter Versorgungsstrukturen Beteiligung an Antistigma- und Aufklärungsaktionen öffentliche Präsenz durch Printund elektronische Medien (z.B. Flyer, Mailverteiler) Kooperation mit Behörden, Verei-nen, med. Einrichtungen schriftliche Dokumentation im Verwendungsnachweis X Vermittlung von Fachkenntnissen Vor und Nachbereitung des Einsatzes Sicherung des Kontaktes zu Ausbildungseinrichtung X – – – –     Stadt Leipzig – Gesundheitsamt – Stabsstelle – Psychiatriekoordination – Leistungskatalog psychosoziale Gemeindezentren 2019 und 2010 - WEGE – Stand: 17.09.2018