Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1436879.pdf
Größe
2,5 MB
Erstellt
17.09.18, 12:00
Aktualisiert
05.11.18, 14:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Verwaltungsausschuss
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-06385
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff:
Fortführung der Versorgungsverträge mit freien Trägern auf dem Gebiet der
Psychiatrie für die Jahre 2019 und 2020
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Verwaltungsausschuss
05.12.2018
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
Die Versorgungsverträge für die Bereitstellung und Durchführung von Hilfen im Bereich der
ambulanten und komplementären psychiatrischen Versorgung in der Stadt Leipzig werden
für den Zeitraum 01.01.2019 -31.12.2020 mit folgenden freien Trägern fortgeführt:
Diakonisches Werk Innere Mission Leipzig e. V.
Das BOOT gGmbH
Durchblick e. V.
Trägerwerk Soziale Dienste in Sachsen GmbH
Gutshof Stötteritz e.V.
WEGE e. V.
Zusammenfassung:
Anlass der Vorlage:
Rechtliche Vorschriften
Stadtratsbeschluss
Verwaltungshandeln
Sonstiges:
Nach dem Sächsischen Gesetz über die Hilfen und die Unterbringung bei psychischen
Krankheiten (SächsPsychKG) sind Hilfeleistungen für psychisch kranke Menschen
Pflichtleistungen der Kommune und liegen in deren Gesamtverantwortung. Der Abschluss von
Versorgungsverträgen mit den beteiligten freien Trägern ist durch Richtlinie Psychiatrie und
Suchthilfe (RL PsySu) vorgeschrieben.
1/5
2/5
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
nicht relevant
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
Kostengünstigere Alternativen geprüft
Folgen bei Ablehnung
nein
nein
x
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
nein
x
wenn ja,
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Von
Bis
Höhe in EUR
01/2019
01/2020
12/2019
12/2020
1.579.602
1.623.545
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
1.100.41.4.0.03.05/
44570000
Einzahlungen
Auszahlungen
x
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
x
nein
wenn ja,
x
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
3/5
Sachverhalt
1.
Nichtöffentlichkeits- und Eilbedürftigkeitsbegründung
2.
Sachverhalt
2.1
Anlass
Die bestehenden Versorgungsverträge mit den Trägern laufen bis zum 31.12.2018. Um eine
kontinuierliche Leistungserbringung abzusichern, waren die Versorgungsverträge unter
Berücksichtigung aktueller Rahmenbedingungen anzupassen. Insbesondere waren dabei
steigende Personalkosten auf Grund tariflicher Verpflichtungen bei den Trägern zu
berücksichtigen. Der Erstattungsbetrag wurde in Höhe der Personalkostensteigerungen
angehoben.
2.2
Strategische Ziele
Mit der Vorlage wird das Ziel „Leipzig schafft soziale Stabilität“ mit dem
Handlungsschwerpunkt „Chancengerechtigkeit in der inklusiven Stadt“ umgesetzt. Für
Menschen mit schweren psychischen Krankheiten werden damit stadtweit gemeindenahe
niedrigschwellige Hilfen zur Unterstützung im Bereich Beratung, Begegnung und
Tagesstrukturierung – als Grundlage aller komplementären Hilfen – gesichert.
2.3
Operative Umsetzung
Sicherung einer abgestimmten gemeindenahen Versorgung schwer psychisch kranker
Menschen im städtischen Gemeindepsychiatrischen Verbund.
Mit den auf Stadtbezirke festgelegten Angeboten kann auf die besonderen
Herausforderungen in den Schwerpunktgebiete der integrierten Stadtteilentwicklung (
Grünau, Leipziger Osten, Paunsdorf, Schönefeld, Mockau) und den
Aufmerksamkeitsgebieten mit kleinräumige Problemlagen ( Teile von Gohlis-Nord, Möckern,
Lößnig, Kleinzschocher, Altlindenau) eingegangen werden
2.4
Realisierungs-/ Zeithorizont
Die Versorgungsverträge sichern die o.g. Hilfen für die Jahre 2019 und 2010.
3.
Finanzielle Auswirkungen
Die mit der Vorlage verbundenen finanziellen Auswirkungen sind auf Seite 2 dargestellt.
4.
Auswirkungen auf den Stellenplan
Der Abschluss der Leistungsvereinbarung hat keine Auswirkungen auf den Stellenplan der
Stadt Leipzig.
5.
Bürgerbeteiligung
Die Beschlussvorlage geht auf die gesetzliche Verpflichtung der Stadt durch das
Sächsisches Gesetz über die Hilfen und die Unterbringung bei psychischen Krankheiten
(SächsPsychKG) zurück, die keine Bürgerbeteiligung vorschreibt. In die Erarbeitung des
Vorschlages war der Psychiatriebeirat – in dem fachkompetente Bürger der Stadt Leipzig
berufen sind – einbezogen.
4/5
6.
Besonderheiten der Vorlage
keine
7.
Folgen bei Nichtbeschluss
Bei Nichtabschluss geht die Sicherstellungspflicht für die mit den Trägern verhandelten
Versorgungsleistungen und Aufgaben wieder auf die Kommune über.
Anlagen:
Anlage 1 Versorgungsvertrag Diakonisches Werk Innere Mission Leipzig e. V.
Anlage 1.1 Leistungskatalog
Anlage 2 Versorgungsvertrag Das BOOT gGmbH
Anlage 2.1 Leistungskatalog
Anlage 3 Versorgungsvertrag Durchblick e. V.
Anlage 3.1 Leistungskatalog
Anlage 4 Versorgungsvertrag Trägerwerk Soziale Dienste in Sachsen GmbH
Anlage 4.1 Leistungskatalog
Anlage 5 Versorgungsvertrag Gutshof Stötteritz e.V.
Anlage 5.1 Leistungskatalog
Anlage 6 Versorgungsvertrag WEGE e. V.
Anlage 6.1 Leistungskatalog
5/5
VERSORGUNGSVERTRAG
für die Bereitstellung und Durchführung von Hilfen im Bereich der ambulanten und
komplementären psychiatrischen Versorgung in der Stadt Leipzig
Zwischen
der Stadt Leipzig
vertreten durch den Oberbürgermeister,
Neues Rathaus, Martin-Luther-Ring 4-6, 04109 Leipzig,
dieser endvertreten durch den Bürgermeister und Beigeordneten für Jugend, Soziales,
Gesundheit und Schule, Herrn Prof. Dr. Fabian
- nachstehend Stadt Leipzig genannt und
dem Diakonisches Werk Innere Mission Leipzig e. V.
vertreten durch den Missionsdirektor Pfarrer Kreusel und den kaufmännischen Vorstand
Herrn Junge
Gneisenaustraße 10
04105 Leipzig
- nachstehend Träger genannt –
Präambel
1) Hilfeleistungen für psychisch Kranke und psychisch Behinderte, von psychischer Krankheit
oder Behinderung bedrohte Menschen (nachstehend Betroffene genannte) sind Pflichtleistungen
der Kommune und liegen in deren Gesamtverantwortung. Diese Verpflichtung umfasst die
Planung, den Aufbau und die Durchführung sowie die Koordination und die Qualitätskontrolle der
Hilfen im Sinne der §§ 5, 6 und 7 Sächsisches Gesetz über die Hilfen und die Unterbringung bei
psychischen Krankheiten (SächsPsychKG) . Die Kommune kann diese Versorgungsverpflichtung
ganz oder teilweise an Träger der freien Wohlfahrtspflege oder an gemeinnützige Institutionen
übertragen 1).
2) Fachliche Grundlagen sind die zum Aufbau und zur Verbesserung der psychiatrischen
Versorgung erlassenen Gesetze und die gefassten gesundheits- und sozialpolitischen
Beschlüsse, insbesondere:
Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst im Freistaat Sachsen (SächsGDG) vom
11. Dezember 1991 (SächsGVBI. S. 413), das zuletzt durch Artikel 14 des Gesetzes vom 26.
April 2018 (SächsGVBl. S. 198) geändert worden ist
SGB II § 16a Nr. 3 in Verbindung mit SGB II § 6 Abs. 1 Nr. 2
Sächsisches Gesetz über die Hilfen und die Unterbringung bei psychischen Krankheiten
(SächsPsychKG) i. d. F. vom 10. Oktober 2007 (SächsGVBI, Jg. 2007, Bl. Nr.12, S. 422),
zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 07. August 2014 (SächsGVBl. S. 446)
Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur
Förderung sozialpsychiatrischer Hilfen, der Suchtprävention und Suchtkrankenhilfe (Richtlinie
Psychiatrie und Suchthilfe - RL-PsySu) vom 12. September 2017 (SächsABl. S. 1289)
Regionaler Psychiatrieplan der Stadt Leipzig vom 17. März 1999 (Beschluss des Stadtrates
1543/99) in aktueller Fassung
Zweiter Landespsychiatrieplan 2011
1
SächsPsychKG § 6 Abs. 1
TEIL I
Zweck des Vertrages
§1
Inhalt des Vertrages
(1) Dieser Vertrag regelt die Wahrnehmung der kommunalen Versorgungsverpflichtung oder
Teilen davon für alle Betroffenen des Versorgungsgebietes im Sinne des § 4 durch den Träger.
(Diese Übertragung ist eine Beteiligung des Trägers als Drittem im Sinne der §§ 4 und 5 SGB XII
in Verbindung mit § 17 Abs. 3 SGB I und § 97 Abs. 1 SGB X und § 16a Nr. 3 SGB II in
Verbindung mit § 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB II)
(2) Für die Betroffenen erwachsen aus diesem Vertrag keine Verpflichtungen.
§2
Übernahme der Versorgungsverpflichtung
Der Träger ist verpflichtet, die ihm übertragenen kommunalen Versorgungsleistungen für die von
ihm zu betreuenden Betroffenen wirtschaftlich, bedarfsgerecht und entsprechend moderner
fachlicher Standards zu erbringen und an der stetig erforderlichen Weiterentwicklung der
Versorgungsangebote im kommunalen gemeindepsychiatrischen Verbund aktiv mitzuwirken.
TEIL II
Pflichten des Trägers
§3
Umfang der Versorgungsverpflichtung
(1) Die übertragene Versorgungsverpflichtung umfasst die Sicherstellung vorsorgender,
begleitender und nachsorgender Hilfen gemäß § 5 SächsPsychKG bei Notwendigkeit auch die
Prüfung der Unterbringungsvoraussetzungen nach §§ 13 und 18 PsychKG in enger
Zusammenarbeit mit der Stadt Leipzig. Bei Beachtung des Zieles der effektiven Vernetzung aller
Angebote im gemeindepsychiatrischen Verbund sind dies:
1. Angebote im Bereich Begegnung, Beratung und Tagesstrukturierung:
Betrieb eines psychosozialen Gemeindezentrums mit einer Kontakt- und Beratungsstelle
und dem Sozialcafé "Blickwechsel"
2. Angebote im Bereich Wohnen:
Betrieb des ambulant betreuten Wohnens
Betrieb von Außenwohngruppen
Entwicklung eines intensiv betreuten Wohnbereiches für psychisch erkrankte
junge Erwachsene zwischen 18 und 27 Jahren
Entwicklung eines Schnittstellenprojektes zwischen Jugendhilfe und
Erwachsenenpsychiatrie (Kombination von SpFh und ABW).
3. Angebote im Bereich Arbeiten:
Betrieb einer Kreativen Bürgerwerkstatt
Änderungen, auch konzeptioneller Art (Angebote entsprechend § 3 Abs. (1) 1.-3.) bedürfen immer
der Zustimmung der Stadt Leipzig.
Die in den psychosozialen Gemeindezentren vorzuhaltenden Leistungen sind im
Leistungskatalog2) festgeschrieben. Der Leistungskatalog ist Bestandteil des Vertrages.
Die Leistungen sind durch entsprechendes Fachpersonal zu erbringen. Die Berechnung der
Fachkräfte beruht auf dem Kosten- und Finanzierungsplan vom 04.09.2018. Entsprechend sind
3,250 VzÄ Fachpersonal und 2,25 VzÄ anderweitige Mitarbeiter*innen für die Kontakt- und
Beratungsstelle abzusichern. Änderungen sind der Stadt Leipzig mitzuteilen.
2
s. Anlage Leistungskatalog vom 17.09.2018
Die Finanzierung der Angebote §3 (1) 2.-3. ist nicht Bestandteil dieses Vertrages. Die Angebote
sind gesondert über die zuständigen Kostenträger zu verhandeln. Die notwendigen Personal- und
Sachkosten sind über diese Verhandlungen vollständig abzudecken.
(2) Der Träger ist verpflichtet keinen Betroffenen aus dem ihm nach § 4 übertragenen
Versorgungsgebiet von der Versorgung auszuschließen.
(3) Der Träger ist Mitglied des Psychiatriebeirates der Stadt Leipzig (als PSAG im Sinne des
§ 7 SächsPsychKG). Der Träger und die Stadt Leipzig verpflichten sich, im Rahmen einer
abgestimmten Bedarfsplanung innerhalb des Beirates auf bedarfsgerechte
Versorgungskapazitäten hinzuwirken.
Änderungen, auch konzeptioneller Art, bedürfen immer der Zustimmung der Stadt Leipzig.
§4
Versorgungsgebiet
Das Versorgungsgebiet umfasst die im Psychiatrieplan festgelegten Stadtbezirke.
Nord, Nordwest, Mitte
Im Stadtgebiet der Stadt Leipzig in seinen jeweils geltenden Grenzen.
§5
Psychiatrieberichterstattung
(1) Der Träger dokumentiert seine Leistungen und erstattet jährlich bis zum 28.02. des
Folgejahres einen Bericht an die Stadt Leipzig.
(2) Der Träger ist verpflichtet, ein nach § 7 Abs. 2 SächsPsychKG erstelltes
Dokumentationssystem zu übernehmen und in diesem Sinne an einer regionalen und
überregionalen Psychiatrieberichterstattung bzw. einer Evaluation der einzelnen
Versorgungsangebote mitzuwirken und die Daten jährlich an das Gesundheitsamt zu übermitteln.
(3) Für den Träger ist ein durch die Stadt Leipzig anerkanntes Dokumentationssystem und der
standardisierte Jahresbericht verbindlich. Die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes in
Verbindung mit dem Sächsischen Datenschutzgesetz in der jeweils gültigen Fassung sind
einzuhalten.
TEIL III
Pflichten der Kommune
§6
Finanzierung
(1) Die finanzielle Sicherstellung der Versorgungsverpflichtungen des Trägers erfolgt
(unbeschadet der Verpflichtungen Dritter) durch die Stadt Leipzig. Vorrangige
Leistungsansprüche anderer sind zu beachten. Sie ergeben sich aus der Prüfung des Umfangs
der Versorgungsverpflichtung nach § 3 dieses Vertrages. Die Vertragspartner wirken dabei auf
eine Regelung der sich aus der Besonderheit des Einzelfalles ergebenden Mischfinanzierung hin.
(2) Der Träger verpflichtet sich, die Leistungen gemäß den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit,
Sparsamkeit und Leistungsfähigkeit zu erbringen.
(3) Der Träger erhält als Ausgleich für die finanziellen Aufwendungen bei der Erfüllung der im
Vertrag genannten Pflichten von der Stadt Leipzig einen jährlichen Erstattungsbetrag zu den
anerkannten Kosten. Dieser beträgt im Jahr 2019 410.539,00 € und im Jahr 2020 420.357,00 €.
Soweit der Erstattungsbetrag beim Träger umsatzsteuerpflichtig ist, wird die Umsatzsteuer in der
in der jeweiligen gesetzlichen Höhe zusätzlich von der Stadt Leipzig an den Träger gezahlt. Mit
dieser Vergütung sind Sachkosten und Personalkosten abgegolten. Grundlage der
Kostenerstattung ist der am 04.09.2018 eingereichte Kosten- und Finanzierungsplan für die Jahre
2019 und 2020. Die Zahlung erfolgt quartalsweise des jeweiligen Jahres.
Der Träger verpflichtet sich, sich im Rahmen seiner Geschäftsführung soweit wie möglich für die
entstehenden Aufwendungen bei der Erfüllung des Vertrages an den Kosten- und
Finanzierungsplan zu halten. Unvorhersehbare Kostensteigerungen bei der Erfüllung der im
Vertrag genannten Pflichten sind unverzüglich gegenüber dem Gesundheitsamt der Stadt Leipzig
anzuzeigen, um in Abstimmung mit der Stadt Leipzig ggf. Leistungsinhalte neu zu definieren.
(4) Unter Hinweis auf das geltende Haushaltsrecht erfolgt die Zahlung des Erstattungsbeitrages
teilweise oder gar nicht, wenn die Mittel nachweislich nicht zweckentsprechend verwendet
werden.
(5) Das Fachdezernat wird bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank (SAB) Fördermittel
gemäß Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur
Förderung sozialpsychiatrischer Hilfen, der Suchtprävention und Suchtkrankenhilfe (RL-PsySu)
vom 12. September 2017 B. Teil 1 VII. beantragen. Grundlage hierfür ist der am 04.09.2018
eingereichte Kosten- und Finanzierungsplan.
Auf die Einhaltung der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung
(ANBest-P) sowie die Vergabebestimmungen wird hingewiesen.
In dem Erstattungsbetrag gemäß Absatz (3) ist der zu beantragende Landesanteil enthalten.
Dieser wird nach Vorlage des Bewilligungsbescheides der SAB an die Stadt Leipzig dem Träger
mittels Zuwendungsbescheid formal zugewiesen, jedoch nicht separat ausgezahlt. Die §§ 23 und
44 der Sächsischen Haushaltsordnung (SäHO), die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen
Staatsministeriums der Finanzen zur Sächsischen Haushaltsordnung (VwV-SäHO) und die
Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung entsprechend Anlage
2 zur VwV zu § 44 SäHO sind einzuhalten.
(6) Der Träger versichert, dass die in dem Kosten- und Finanzierungplan gemachten Angaben
richtig und vollständig sind. Mit Unterzeichnung des Vertrages versichert der Träger, dass kein/e
Insolvenzverfahren, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen (einschließlich Abgabe einer
eidesstattlichen Versicherung) oder Mahn-/Klageverfahren bzw. Kreditkündigungen, die für die
wirtschaftlichen Verhältnisse des Trägers von Bedeutung sind, beantragt oder durchgeführt sind.
Dem Träger ist bekannt, dass falsche Angaben den Widerruf des Erstattungsbetrages und die
Rückerstattung bereits ausgezahlter Beträge nebst Verzinsung zur Folge haben können.
(7) Für die Fortführung der Finanzierung der Jahre 2021/2022 ist ein Antrag bis zum 31.12.2019
an die Stadt Leipzig, Gesundheitsamt, 04092 Leipzig zu stellen. Der Antrag beinhaltet den
Kosten- und Finanzierungsplan getrennt für die Jahre 2021 und 2022, Angaben zur
Personalausstattung mit Angaben der Wochenarbeitszeit pro Fach-/Verwaltungskraft,
Eingruppierung und Bruttopersonalkosten sowie eine Aufstellung der Standorte mit Angaben der
Öffnungszeiten. Sofern eine Vorsteuerabzugsberechtigung besteht, sind die Bruttokosten/ausgaben abzüglich der anrechenbaren Umsatzsteuer anzugeben.
Sind für die Antragstellung gegenüber der SAB weitere Unterlagen erforderlich, ist der Träger zur
Beibringung verpflichtet.
§7
Verwendungsnachweis
(1) Der Träger ist verpflichtet für das Jahr 2019 bis zum 31.03.2020 und für das Jahr 2020 bis
zum 31.03.2021 eine Abrechnung einzureichen. Diese besteht aus einem zahlenmäßigen
Nachweis und einem Sachbericht.
In dem Sachbericht sind die Verwendung des Erstattungsbetrages sowie das erzielte Ergebnis
darzustellen.
In dem zahlenmäßigen Nachweis sind die Einnahmen (Erstattungen, Zuwendungen, Leistungen
Dritter, eigene Mittel) entsprechend dem Finanzierungsplan und die Ausgaben entsprechend dem
Kostenplan summarisch auszuweisen. Der Nachweis muss alle mit der Maßnahme
zusammenhängenden Einnahmen und Ausgaben sowie eine Personalaufstellung in zeitlicher
Folge und voneinander getrennt enthalten.
Aus dem Nachweis müssen Rechnungs- und Zahlungsdatum, Empfänger/Einzahler sowie Grund
und Einzelbetrag jeder Zahlung ersichtlich sein.
Soweit der Träger zum Vorsteuerabzug nach § 15 des Umsatzsteuergesetzes berechtigt ist,
dürfen nur die Entgelte (Preise ohne Umsatzsteuer) berücksichtigt werden.
Es sind nur Ausgaben abzurechnen, die vorhabensbezogen im Zeitraum 01.01.2019 - 31.12.2019 bzw.
01.01.2020 - 31.12.2020 entstehen und bezahlt werden.
Im Verwendungsnachweis ist vom Träger zu bestätigen, dass die Ausgaben notwendig waren,
dass wirtschaftlich und sparsam verfahren worden ist, die Angaben mit den Büchern und Belegen
übereinstimmen und die Echtheit der Herkunft und Unversehrtheit des Inhaltes der Belege
gewährleistet ist.
(2) Mit dem Nachweis sind die Originalbelege (Einnahmen- und Ausgabenbelege), die Verträge
und Unterlagen über die Vergabe von Aufträgen vorzulegen.
Die Stadt Leipzig ist berechtigt, Bücher, Belege und sonstige Geschäftsunterlagen anzufordern
sowie die Verwendung der Mittel durch örtliche Erhebungen zu prüfen. Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Leipzig und der Sächsische Rechnungshof sind berechtigt, die
Mittelverwendung zu prüfen.
Ergibt die Abrechnung, dass der in § 7 festgesetzte Erstattungsbetrag nicht vollständig oder nicht
zweckentsprechend für die in § 3 übernommene Versorgungsverpflichtung verausgabt wurde, ist
der zuviel gezahlte Erstattungsbetrag zurückzuzahlen.
TEIL IV
Qualität und Kooperation
§8
Qualitätssicherung
(1) Die Stadt Leipzig und der Träger bestimmen im Rahmen ihrer Zusammenarbeit im
Psychiatriebeirat gemeinsam den Inhalt und das Verfahren für Maßnahmen zur
Qualitätssicherung der in diesem Vertrag vereinbarten Leistungen.
(2) Der Träger ist verpflichtet, an den Maßnahmen zur Qualitätssicherung teilzunehmen. Der
Träger ist darüber hinaus dafür verantwortlich, dass interne Maßnahmen zur Sicherung der
Struktur, Prozess- und Ergebnisqualität festgelegt und durchgeführt werden. Er kann sich an
Maßnahmen der externen Qualitätssicherung beteiligen. Für die Qualitätssicherung werden
folgende Maßnahmen ausgewählt:
systematische Dokumentation der Einzelfallbearbeitung
Beteiligung an einrichtungsübergreifenden Qualitätszirkeln (Ambulanzberatung)
Entwicklung und Weiterentwicklung von Verfahrensstandards für die Leistungserbringung
Die Durchführung der Qualitätssicherung wird vom Träger in der jährlichen Berichterstattung
dokumentiert.
(3) Die Durchführung der Qualitätszirkel und die Festlegung des Dokumentationssystems zur
Qualitätssicherung obliegen der Stadt Leipzig.
(4) Die Stadt Leipzig kann unangekündigt Kontrollen zur Qualitätssicherung bei dem Träger
durchführen, insbesondere die Vorlage von Unterlagen und den Nachweis der Durchführung der
Qualitätssicherung verlangen. Die Stadt Leipzig hat hierzu ein Zugangs- und Kontrollrecht.
§9
Kooperationsverpflichtung
(1) Der Träger verpflichtet sich, mit der Stadt Leipzig zusammen zu arbeiten und diese über alle
wesentlichen Vorgänge zu informieren.
(2) Der Träger ist zur fachlichen Zusammenarbeit mit dem zuständigen Sozialpsychiatrischen
Dienst und den aufnahmeverpflichteten Krankenhäusern, den im Sinne von § 72 Abs. 2 und
§ 72 a SGB V im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung tätigen niedergelassenen Ärzte,
insbesondere den Psychiatern und Psychotherapeuten sowie den anderen im Bereich der
ambulant-komplementären Versorgung tätigen Trägern verpflichtet.
(3) Die Stadt Leipzig hat das Recht und die Pflicht, die Einhaltung dieser
Kooperationsverpflichtungen zu prüfen. Sie bedient sich dabei des Psychiatriekoordinators. Der
Psychiatriebeirat ist über die Ergebnisse der regelmäßigen Prüfungen zu informieren.
§ 10
Weiterbildung und Supervision
(1) Bei der regionalen Versorgung haben Weiterbildung und Supervision einen besonderen
Stellenwert. Der Träger verpflichtet sich daher, Weiterbildungskonzepte zu entwickeln und
regelmäßig Weiterbildungsveranstaltungen durchzuführen bzw. den Mitarbeiter*innen die
Teilnahme an einschlägigen Veranstaltungen anderer Anbieter zu ermöglichen. Dabei ist effektiv
und kostengünstig zu verfahren. Die Vorgaben entsprechend Leistungskatalog sind einzuhalten.
TEIL V
Vertragsdauer
§ 11
Vertragsdauer, Änderungen und Auflösung des Vertrages
(1) Der Vertrag wird für die Dauer von 2 Jahren geschlossen. Der Vertrag kann frühestens mit
einer Frist von sechs Monaten gekündigt werden und ist bis spätestens 1 Jahr vor Vertragsende
neu zu verhandeln.
(2) Mit dem Ablauf der Kündigungsfrist geht die Sicherstellungspflicht für die in diesem Vertrag
vereinbarten Versorgungsleistungen wieder auf die Stadt Leipzig über.
(3) Die Vertragspartner wirken bei der Sicherstellung der in diesem Vertrag vereinbarten
Versorgungsleistungen im Kündigungszeitraum zusammen. Bei Streitfragen entscheidet auf
Antrag eines der Vertragspartner das Sächsische Staatsministerium für Soziales und
Verbraucherschutz.
(4) Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform und der Unterzeichnung durch beide
Vertragspartner.
(5) Die Vertragspartner haben keine mündlichen Nebenabreden getroffen.
§ 12
Außerordentliche Kündigung
(1) Der Vertrag kann aus wichtigem Grund, insbesondere bei schwerwiegenden, nicht
korrigierbaren Verstößen gegen die vorgenannten Vertragsbedingungen jederzeit ohne
Einhaltung der in § 12 genannten Frist einseitig gekündigt werden.
(2) Der Träger verpflichtet sich, im Falle einer Kündigung nach Abs. 1 mit der Stadt Leipzig bis
zum Kündigungstermin mit dem Fachdezernat kooperativ zusammen zu arbeiten und diesem zu
ermöglichen, die Maßnahmen selbst weiter zu führen oder auf einen anderen Leistungsträger zu
übertragen. Der Träger hat sicher zu stellen, dass
1.
die im Rahmen der durch den Träger übernommenen Versorgungsverpflichtung zu
erbringenden Leistungen bei Bedarf weiterhin erbracht werden,
2.
verbindliche Fristen festgelegt werden,
3.
die Vertragspartner auch unter diesen Umständen bis zum Kündigungstermin kooperativ
zusammenzuarbeiten, um eine anderweitige Weiterführung der Maßnahme(n) im Interesse
der Betroffenen zu ermöglichen.
TEIL VI
Datenschutz
§ 13
Datenschutzbestimmungen
(1) Bei der Leistungserbringung ist der Träger für die Einhaltung der Datenschutzvorschriften
verantwortlich. Dabei sind insbesondere die Vorschriften nach DSGVO und des
SächsPsychKG zu beachten. Bei der Leistungserbringung im Rahmen von Aufgaben nach
dem Sozialgesetzbuch sind § 35 SGB I und die §§ 67 ff. SGB X einzuhalten.
(2) Für die erforderlichen Datenverarbeitungen zur Bewertung, Entscheidung und Abwicklung
von Fördermaßnahmen gemäß RL PsySu sowie damit im Zusammenhang stehender
Tätigkeiten hat der Träger bei der Verarbeitung personenbezogener Daten zu gewährleisten:
a. die Einhaltung der Voraussetzungen des Art. 6 Abs. 1 DSGVO, u. a. durch die
Einholung erforderlicher (und nachweisbarer) Einwilligungen gemäß den
Anforderungen von Art. 7 DSGVO,
b. die Information der betroffenen Personen gemäß Artt. 13, 14 DSGVO
Die erforderlichen Übermittlungen von der Stadt Leipzig an die Bewilligungsstelle und andere
an der Förderung beteiligte Stellen und die von diesen Stellen vorgenommene
Datenverarbeitung müssen dabei berücksichtigt werden. Die Sätze 1 und 2 gelten für die sich
aus diesem Vertrag ergebenden Pflichten des Trägers entsprechend.
(3) Dem Träger ist bekannt, dass die Stadt Leipzig, die Sächsischen Staatsministerien und die
Sächsische Staatskanzlei, soweit dies zu ihrer Aufgabenerfüllung erforderlich ist,
personenbezogene Daten nach den datenschutzrechtlichen Vorschriften des Gesetzes über
die Fördermitteldatenbanken im Freistaat Sachsen (SächsFöDaG) verarbeiten und an die
zuständigen Stellen übermitteln dürfen.
TEIL VII
Schlussbestimmungen
§ 14
Zeitpunkt der Übertragung
Die Versorgungsverpflichtung im Sinne des Vertrages beginnt mit Wirkung vom 01.01.2019 und
endet am 31.12.2020.
§ 15
Salvatorische Klausel
Falls einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein sollten oder dieser Vertrag Lücken
enthält, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der
unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht,
was nach Zweck und Sinn des Vertrages vereinbart worden wäre, hätte man die Angelegenheit
von vornherein bedacht. Im Zweifelsfall muss die unwirksam gewordene Bestimmung
einvernehmlich durch eine wirksame ergänzt werden; dies gilt auch für den Fall von Lücken oder
von Ergänzungsbedürftigkeit dieses Vertrages.
§ 16
Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Leipzig.
Leipzig, den
Leipzig, den
Prof. Dr. Thomas Fabian
Bürgermeister und Beigeordneter für
Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Träger
Leistungskatalog des psychosozialen Gemeindezentrums des Diakonischen Werkes Innere Mission Leipzig e.V. - Bereich Beratung,
Begegnung und Tagesstrukturierung der Stadt Leipzig
Zielgruppen
der psychosozialen
Gemeindezentren
-
psychisch erkrankte Bürger der Stadt Leipzig, bei denen auf Grund der Erkrankung ein besonderer Hilfe-,
Beratungs- und Unterstützungsbedarf gegeben ist
vorrangig psychisch erkrankte Menschen, die:
in keiner anderen Versorgungsleistung unterkommen
Folgeprobleme durch die Erkrankung haben, die Auswirkung auf das familiäre oder nachbarschaftliche Leben
haben
drohende Wohnungslosigkeit, finanzielle und andere schwere Probleme und soziale Folgen der Erkrankung
aufweisen
Probleme mit Krankheitseinsicht und –-bewältigung haben
häufig wieder erkranken („Drehtürpatient“ bzw. chronisch psychisch erkrankte Menschen)
Angehörige, Bezugspersonen und Bürger im sozialen Umfeld von psychisch erkrankten Menschen
Je Versorgungsregion der komplementären psychiatrischen Versorgung der Stadt Leipzig - Details regelt der
Psychiatrieplan der Stadt Leipzig – soll ein psychosoziales Gemeindezentrum vorgehalten werden. Diese können an
mehreren Standorten betrieben werden, soweit dies regional notwendig ist und die Versorgungsregion 100.000
Einwohner überschreitet. Die Versorgungsregion für das Psychosoziale Gemeindezentrum umfasst die Stadtbezirke
Mitte, Nord und Nordwest (Zentrum, Gohlis, Eutritzsch, Seehausen, Wiederitzsch, Möckern, Wahren, LützschenStahmeln, Lindenthal).
Versorgungsregionen
und personelle
Ausstattung
Für je 25.000 Einwohner sind 40 Mitarbeiterwochenstunden für die Umsetzung der Leistung vorzusehen, wenn
insgesamt wenigstens 40 Mitarbeiterwochenstunden und davon mindestens 20 Fachkraftwochenstunden erbracht
werden. Diese Aufgabe ist überwiegend durch Fachkräfte und anteilig durch andere Mitarbeiter umzusetzen. Der
genannte Fachkraftschlüssel ist für die gesamte Stadt Leipzig bezogen auf die aktuelle Einwohnerzahl umzusetzen. Die
Verteilung der Fachkraftwochenstunden ist regional – auf die komplementären Versorgungsregionen und Träger –
entsprechend der aktuellen Bedarfseinschätzung des Psychiatriebeirates und im Rahmen der Psychiatrieplanung
festzulegen.
Fachkräfte sind Sozialarbeiter, Sozialpädagogen, Heilerziehungspfleger, Physiotherapeuten, Ergotherapeuten und
Fachkrankenschwestern/ -pfleger für Psychiatrie
Anderweitig geeignete Mitarbeiter sind Personen, die als Betroffene, Angehörige oder in anderer Weise in der
Psychiatrie erfahren sind (Laienhelfer).
Stadt Leipzig – Gesundheitsamt – Stabsstelle – Psychiatriekoordination – Leistungskatalog psychosoziale Gemeindezentren 2019 und 2010 - Diakonie– Stand:
17.09.2018
Leistung
Ziele
1. Beratung
Bemerkungen
soziale Sicherung
Förderung sozialer Kompetenz
Schaffung/Erhaltung von Lebensqualität
und -zufriedenheit
Unterstützung bei
Behördenangelegenheiten
Unterstützung bei Familien- und Partnerangelegenheiten
Aufklärung zu Krankheitserscheinungen
und deren Bewältigung
Begleitung in Krisen- und
Konfliktsituationen,
Vermeidung und Verkürzung von
stationären Aufenthalten
Förderung von Recovery
Orientierung bei Hilfeangeboten
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
Leistung
Ziele
ggf. Hilfebedarfsprüfung und Unterstützung bei der Entwicklung einer individuellen Hilfeplanung
Vermeidung von Über- und Unterversorgung
stabilisierende Begleitung
Begleitung bei der Suche nach angemessenen Hilfen
Unterstützung bei der Sicherung der sozialen Existenz
Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen der Versorgung und Vermittlung
Unterstützung bei Ämtergängen, Antragstellungen
Sicherung von rechtlichen und materiellen Ansprüchen
Regelmäßige Sprech- und Bereitschaftszeiten
möglichst in normale, nichtpsychiatrische Unterstützung vermitteln
Ganzheitliche Wahrnehmung von Persönlichkeit und Situation
Stabilisierung bzw. ggf. Aufbau einer
tragfähigen Beziehung
stützende lebensbegleitende Gespräche
kurzzeitige Unterstützung in der Übergangszeit bis zu einem möglichen Therapiebeginn
Mindestöffnungszeit Beratungsstelle 35
h/ Woche – davon zwei offen (ohne
Termine)
Bemerkungen
Einsatz von
Fachkräften
anderweitigen
Mitarbeitern
X
Fachkräften
ander-
Stadt Leipzig – Gesundheitsamt – Stabsstelle – Psychiatriekoordination – Leistungskatalog psychosoziale Gemeindezentren 2019 und 2010 - Diakonie– Stand:
17.09.2018
Einsatz von
weitigen
Mitarbeitern
2. Förderung
von Beteiligung/Partizipation und Gemeinschaft
–
–
–
–
–
–
–
3. Kontakte
außerhalb der
Einrichtung
–
–
–
–
–
–
–
Leistung
Durchführung von Hausversammlungen als Instrument der Beteiligung,
Förderung und Unterstützung der Klienten zur Selbststärkung (Empowerment)
Unterstützung von Selbsthilfegruppen
Förderung von personenorientierten
Arbeiten
Beteiligung/Mitwirkung psychiatrieerfahrener Nutzer
Entwicklung eines nutzerorientierten
Beschwerde- und Konfliktmanagements
Förderung von Betroffenenprojekten
(Ex-In1)
Förderung von Ehrenamt
Kontakt halten und stabilisieren
Beziehungsaufbau und -erhalt
Absicherung der Weiterbetreuung
Bedarfsklärung
Schwellenabbau und Motivation bezüglich einer Weiterbetreuung im System
lebenspraktische Unterstützung in Krisenzeiten
Unterstützung zur Vermittlung von ergänzenden nachstationären Hilfsangeboten
Ziele
-
–
–
–
–
–
–
Stärkung der Partizipation der Betroffenen an den Angeboten
Selbsthilfeförderung
Stärkung von Selbstbestimmung und
Ressourcenorientierung
Förderung der familienähnlichen Gemeinschaft und Sicherung von lebensnahen Hilfen
gemeinsame Festlegung von Regeln
im Umgang mit Menschen in Krankheitsphasen
X
X
Beratung entspr. Punkt 1.
Motivation und Organisation gegenseitiger Klinikbesuche der Klienten
ggf. Absprache zu Krisenplänen zur
Vermeidung längerer stationärer Aufenthalte
Absicherung begleitender Hilfen
Kontaktaufnahme in Akutsituationen
Vermeidung von störungsbedingtem
Rückzug und Verhinderung zunehmender Isolation
X
X
Fachkräften
anderweitigen
Bemerkungen
Experienced-Involvement – Ausbildungs- und Qualifizierungsprogramm für Psychiatrie-Erfahrene, damit diese als DozentIn oder als MitarbeiterIn psychiatrischer Einrichtungen
tätig werden können
1
Stadt Leipzig – Gesundheitsamt – Stabsstelle – Psychiatriekoordination – Leistungskatalog psychosoziale Gemeindezentren 2019 und 2010 - Diakonie– Stand:
17.09.2018
Einsatz von
Mitarbeitern
4. Gruppenangebote
–
–
–
–
–
5. niederschwellige Begegnungs- und
tagesstrukturierende Angebote
5.1. Tagesstruktur, soziale Gemeinschaft, Kontaktstiftung
Förderung/Reaktivierung von sozialen
Kompetenzen
Förderung der Kommunikation Förderung/Reaktivierung individueller Fähigkeiten
Abbau von Ängsten
Gesundheitsförderung / Entspannung
Förderung von Selbsthilfegruppen von
Klienten und Angehörigen
Bei Selbsthilfegruppen:
Selbstorganisierte Aktivitäten zur gegenseitigen Unterstützung bei der Stärkung der Sozialkompetenz und der Krisenbewältigung
Gesprächs- und Erfahrungsaustausch
unter Betroffenen
– Angebote zur Entwicklung und/oder
Stabilisierung von sozialen Kontakten
und zur Entwicklung oder zum Erhalt
einer Tagesstruktur
– Förderung gemeinsamer Aktivitäten
– Begegnungsmöglichkeiten mit Betroffenen und/oder interessierten Bürgern,
Freunden, Angehörigen fördern
–
–
–
–
–
–
–
-
-
–
Leistung
Ziele
störungsbedingtem Rückzug entgegenwirken, Rückgewinnung sozialer
Fähigkeiten
Gruppenangebote können dabei u.a.
sein:
Bildungs-, Freizeit- und Begegnungsgruppen
sportliche und kreative Gruppenangebote
gemeinsame Urlaubs- und Bildungsfahrten und Ausflüge
Beteiligung an öffentlichen Aktivitäten
Angebot an offene und geschlossene
Gesprächsgruppen und Selbsthilfegruppen
X
X
Angebote sind so zu gestalten, dass
die Betroffenen motiviert werden daran teilzunehmen - lebensnahe Hilfen
(Mahlzeiten-/Getränkeangebote) sollen im Vordergrund stehen
Begegnung und soziales Miteinander
(“unter Menschen sein“) sollen entwickelt und gefördert werden
Angebote: Café, Bibliothek, PC-Nutzung, Spiele, Sport, Gartenpflege,
musikalische Betätigung, Café-Galerie, Brunch, offenes Frühstück u.a.—
ggf. Anteile Bürgerwerkstatt
Hauswirtschaftliche Tätigkeiten wie
Wäsche, Kochen, Putzen, Malern,
kleinere Reparaturen
X
X
Fachkräften
anderweitigen
Mitarbeitern
Bemerkungen
Stadt Leipzig – Gesundheitsamt – Stabsstelle – Psychiatriekoordination – Leistungskatalog psychosoziale Gemeindezentren 2019 und 2010 - Diakonie– Stand:
17.09.2018
Einsatz von
es ist ein familienersetzender Raum
zu schaffen, in denen Menschen mit
schweren psychischen Störungen die
Chance einer Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht wird
Beratungsstelle:
Mo. – Do. 08:00 – 18:00 Uhr
Fr. 08:00 – 16:00 Uhr
Café Blickwechsel:
Werktags 09:00 – 18:30 Uhr
Mi. 11:00 – 18:30 Uhr
So. u. Feiertag 14:00 – 18:30 Uhr
Bürgerwerkstatt:
Mo. 12:00 – 15:00 Uhr
Di. 09:00 – 15:00 Uhr
Mi. – Do. 13:00 – 18:00 Uhr
Fr. 09:00 – 12:00 Uhr
– Beschäftigungsangebote im Zusammenhang mit den Angeboten im Gemeindezentrum/Tagesangebot einschließlich Außenbereich( Garten/Grünflächenbereich ) und Bürgerwerkstatt
– Entwicklung und Angebot von Zuverdienstmöglichkeiten
– Ergotherapeutische Angebote
– Arbeiten mit Holz und anderen Werkstoffen und Materialien
– Kooperation mit Leipziger Reha-Angeboten (Runder Tisch Arbeit für psychisch kranke Menschen - Rehakette
Leipzig)
– Entwicklung von ehrenamtliche Arbeitsmöglichkeiten
–
X
X
Bemerkungen
Fachkräften
anderweitigen
Mitarbeitern
–
5.2. Festlegung
der Öffnungszeiten
–
Sicherung von nutzerfreundlichen, bedarfsorientierten Öffnungszeiten
6. Förderung
von Arbeit, Beschäftigung,
Handlungskompetenzen
-
Training und (Wieder-) Erlangung von Fähigkeiten in Bezug
auf Arbeit und Beschäftigung
(Pünktlichkeit, Dauer, Bewältigung von spezifischen Arbeitsanforderungen)
Training/(Wieder-)Erlangung von
Handlungsfähigkeiten (z.B. bei Ergotherapieangeboten)
Training der Belastbarkeit und des störungsbedingten Stressmanagements
Vermittlung in berufliche Rehabilitationsangebote
–
–
Leistung
Ziele
Stadt Leipzig – Gesundheitsamt – Stabsstelle – Psychiatriekoordination – Leistungskatalog psychosoziale Gemeindezentren 2019 und 2010 - Diakonie– Stand:
17.09.2018
Einsatz von
7. Beratung Angehöriger
–
–
8.Qualitäts-sicherung/
Öffentlichkeitsarbeit
–
–
–
–
–
–
9. Betreuung
von Praktikanten
Beratung zu störungsspezifischen Anforderungen an die Familie
Hinweise zu möglichen Unterstützungs- und Therapieangeboten
Unterstützung in Krisen- und Krankheitsphasen
–
Dokumentation und Berichterstattung
der Leistungen
fachspezifische Weiterbildung (10 Std.
pro Fachkraft und anderweitigen Mitarbeiter pro Jahr)
Supervision der Mitarbeiter mindestens
4x und maximal 6x für 2 Stunden (pro
Fachkraft und anderweitigen Mitarbeiter) pro Jahr
Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen
Förderung von Nachbarschafts- und Sozialraumkontakten
Sicherung der psychosozialen Gremienarbeit
Organisation der Anleitung und des
sachgerechten Einsatzes von Praktikanten
–
–
–
–
–
–
Einzel- und Gruppenangebote möglich
fachliche psychoedukative Beratung
X
Anwendung der Software BADO-K
Beteiligung an der Weiterentwicklung
des Dokumentationssystems
zur Sicherung bedarfsgerechter
Versorgungsstrukturen
Beteiligung an Antistigma- und
Aufklärungsaktionen
öffentliche Präsenz durch Printund elektronische Medien (z.B.
Flyer, Mailverteiler)
Kooperation mit Behörden, Vereinen,
med. Einrichtungen
schriftliche Dokumentation im Verwendungsnachweis
X
Vermittlung von Fachkenntnissen
Vor und Nachbereitung des Einsatzes
Sicherung des Kontaktes zu Ausbildungseinrichtung
X
Stadt Leipzig – Gesundheitsamt – Stabsstelle – Psychiatriekoordination – Leistungskatalog psychosoziale Gemeindezentren 2019 und 2010 - Diakonie– Stand:
17.09.2018
VERSORGUNGSVERTRAG
für die Bereitstellung und Durchführung von Hilfen im Bereich der ambulanten und
komplementären psychiatrischen Versorgung in der Stadt Leipzig
zwischen
der Stadt Leipzig
vertreten durch den Oberbürgermeister,
Neues Rathaus, Martin-Luther-Ring 4-6, 04109 Leipzig,
dieser endvertreten durch den Bürgermeister und Beigeordneten für Jugend, Soziales,
Gesundheit und Schule, Herrn Prof. Dr. Fabian
- nachstehend Stadt Leipzig genannt und
der DAS BOOT gGmbH
vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Erning
Sozialpsychiatrisches Zentrum
Könneritzstraße 72, 04229 Leipzig
-
nachstehend Träger genannt –
Präambel
1) Hilfeleistungen für psychisch Kranke und psychisch Behinderte, von psychischer Krankheit
oder Behinderung bedrohte Menschen (nachstehend Betroffene genannte) sind Pflichtleistungen
der Kommune und liegen in deren Gesamtverantwortung. Diese Verpflichtung umfasst die
Planung, den Aufbau und die Durchführung sowie die Koordination und die Qualitätskontrolle der
Hilfen im Sinne der §§ 5, 6 und 7 Sächsisches Gesetz über die Hilfen und die Unterbringung bei
psychischen Krankheiten (SächsPsychKG). Die Kommune kann diese Versorgungsverpflichtung
ganz oder teilweise an Träger der freien Wohlfahrtspflege oder an gemeinnützige Institutionen
übertragen1).
2) Fachliche Grundlagen sind die zum Aufbau und zur Verbesserung der psychiatrischen
Versorgung erlassenen Gesetze und die gefassten gesundheits- und sozialpolitischen
Beschlüsse, insbesondere:
Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst im Freistaat Sachsen (SächsGDG) vom
11. Dezember 1991 (SächsGVBI. S. 413), das zuletzt durch Artikel 14 des Gesetzes vom 26.
April 2018 (SächsGVBl. S. 198) geändert worden ist
SGB II § 16a Nr. 3 in Verbindung mit SGB II § 6 Abs. 1 Nr. 2
Sächsisches Gesetz über die Hilfen und die Unterbringung bei psychischen Krankheiten
(SächsPsychKG) i. d. F. vom 10. Oktober 2007 (SächsGVBI, Jg. 2007, Bl. Nr.12, S. 422),
zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 07. August 2014 (SächsGVBl. S. 446)
Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur
Förderung sozialpsychiatrischer Hilfen, der Suchtprävention und Suchtkrankenhilfe (Richtlinie
Psychiatrie und Suchthilfe - RL-PsySu) vom 12. September 2017 (SächsABl. S. 1289)
Regionaler Psychiatrieplan der Stadt Leipzig vom 17. März 1999 (Beschluss des Stadtrates
1543/99) in aktueller Fassung
Zweiter Landespsychiatrieplan 2011
1
SächsPsychKG § 6 Abs. 1
TEIL I
Zweck des Vertrages
§1
Inhalt des Vertrages
(1) Dieser Vertrag regelt die Wahrnehmung der kommunalen Versorgungsverpflichtung oder
Teilen davon für alle Betroffenen des Versorgungsgebietes im Sinne des § 4 durch den Träger.
(Diese Übertragung ist eine Beteiligung des Trägers als Drittem im Sinne der §§ 4 und 5 SGB XII
in Verbindung mit § 17 Abs. 3 SGB I und § 97 Abs. 1 SGB X und § 16a Nr. 3 SGB II in
Verbindung mit § 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB II)
(2) Für die Betroffenen erwachsen aus diesem Vertrag keine Verpflichtungen.
§2
Übernahme der Versorgungsverpflichtung
Der Träger ist verpflichtet, die ihm übertragenen kommunalen Versorgungsleistungen für die von
ihm zu betreuenden Betroffenen wirtschaftlich, bedarfsgerecht und entsprechend moderner
fachlicher Standards zu erbringen und an der stetig erforderlichen Weiterentwicklung der
Versorgungsangebote im kommunalen gemeindepsychiatrischen Verbund aktiv mitzuwirken.
TEIL II
Pflichten des Trägers
§3
Umfang der Versorgungsverpflichtung
(1) Die übertragene Versorgungsverpflichtung umfasst die Sicherstellung vorsorgender,
begleitender und nachsorgender Hilfen gemäß § 5 SächsPsychKG bei Notwendigkeit auch die
Prüfung der Unterbringungsvoraussetzungen nach §§ 13 und 18 PsychKG in enger
Zusammenarbeit mit der Stadt Leipzig. Bei Beachtung des Zieles der effektiven Vernetzung aller
Angebote im gemeindepsychiatrischen Verbund sind dies:
1. Angebote im Bereich Begegnung, Beratung und Tagesstrukturierung:
Betrieb eines psychosozialen Gemeindezentrums mit Kontakt- und Beratungsstelle,
integrierter Teestube, Küche sowie Tagestreff und tagesstrukturierenden sowie
ergotherapeutischen Angeboten
Betrieb von Kontaktangeboten in Verantwortung von Psychiatriebetroffenen
„Freitagsclub“ im BOOTSHAUS.
2. Angebote im Bereich Wohnen:
Betrieb des ambulant betreuten Wohnens
Betrieb von Außenwohngruppen
Betrieb einer Clearingstelle für notuntergebrachte,
kranke Menschen (Projekt Notunterbringung).
wohnungslose
psychisch
3. Angebote im Bereich Arbeiten:
Betrieb einer Holzwerkstatt
Schaffung und Erhalt von Zuverdienstmöglichkeiten für psychisch kranke Menschen
Schaffung und Erhalt von ehrenamtlichen Beschäftigungsmöglichkeiten für psychisch
kranke Menschen
Schaffung und Erhalt von Arbeitsplätzen für Psychiatriebetroffene mit EX-IN-Ausbildung.
4. Besondere Angebote:
niedrigschwellige Betreuungsangebote nach § 45b SGB XI
Psychoedukationsgruppe
5. Besondere Angebote nach SGB V
Soziotherapeutische Einzel- und Gruppenangebote nach § 37a SGB V
(Stabilisierungsgruppe, Soziales Kompetenztraining)
Entwicklung und Betrieb der Integrierten sozialpsychiatrischen Versorgung nach § 140a
ff. SGB V
Änderungen, auch konzeptioneller Art (Angebote entsprechend § 3 Abs. (1) 1.-5.) Bedürfen immer
der Zustimmung der Stadt Leipzig.
Die in den psychosozialen Gemeindezentren vorzuhaltenden Leistungen sind im
Leistungskatalog2) festgeschrieben. Der Leistungskatalog ist Bestandteil des Vertrages.
Die Leistungen sind durch entsprechendes Fachpersonal zu erbringen. Die Berechnung der
Fachkräfte beruht auf dem Kosten- und Finanzierungsplan vom 05.07.2018. Entsprechend sind
6,8 VzÄ für die Kontakt- und Beratungsstelle und 2,425 VzÄ anderweitige Mitarbeiter*innen
abzusichern. Änderungen sind der Stadt Leipzig mitzuteilen.
Die Finanzierung der Angebote §3 (1) Punkt 2., 4. und 5. sind nicht Bestandteil dieses Vertrages.
Die Angebote sind gesondert über die zuständigen Kostenträger zu verhandeln. Die notwendigen
Personal- und Sachkosten sind über diese Verhandlungen vollständig abzudecken.
(2) Der Träger ist verpflichtet keinen Betroffenen aus dem ihm nach § 4 übertragenen
Versorgungsgebiet von der Versorgung auszuschließen.
(3) Der Träger ist Mitglied des Psychiatriebeirates der Stadt Leipzig (als PSAG im Sinne des
§ 7 SächsPsychKG). Der Träger und die Stadt Leipzig verpflichten sich, im Rahmen einer
abgestimmten Bedarfsplanung innerhalb des Beirates auf bedarfsgerechte
Versorgungskapazitäten hinzuwirken.
Änderungen, auch konzeptioneller Art, bedürfen immer der Zustimmung der Stadt Leipzig.
§4
Versorgungsgebiet
Das Versorgungsgebiet umfasst die im Psychiatrieplan festgelegten Stadtbezirke
Alt-West, Süd-West und Süd
im Stadtgebiet der Stadt Leipzig in seinen jeweils geltenden Grenzen.
§5
Psychiatrieberichterstattung
(1) Der Träger dokumentiert seine Leistungen und erstattet jährlich bis zum 28.02. des
Folgejahres einen Bericht an die Stadt Leipzig.
(2) Der Träger ist verpflichtet, ein nach § 7 Abs. 2 SächsPsychKG erstelltes
Dokumentationssystem zu übernehmen und in diesem Sinne an einer regionalen und
überregionalen Psychiatrieberichterstattung bzw. einer Evaluation der einzelnen
Versorgungsangebote mitzuwirken und die Daten jährlich an das Gesundheitsamt zu übermitteln.
(3) Für den Träger ist ein durch die Stadt Leipzig anerkanntes Dokumentationssystem und der
standardisierte Jahresbericht verbindlich. Die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes in
Verbindung mit dem Sächsischen Datenschutzgesetz in der jeweils gültigen Fassung sind
einzuhalten.
2
s. Anlage Leistungskatalog vom 17.09.2018
TEIL III
Pflichten der Kommune
§6
Finanzierung
(1) Die finanzielle Sicherstellung der Versorgungsverpflichtungen des Trägers erfolgt
(unbeschadet der Verpflichtungen Dritter) durch die Stadt Leipzig. Vorrangige
Leistungsansprüche anderer sind zu beachten. Sie ergeben sich aus der Prüfung des Umfangs
der Versorgungsverpflichtung nach § 3 dieses Vertrages. Die Vertragspartner wirken dabei auf
eine Regelung der sich aus der Besonderheit des Einzelfalles ergebenden Mischfinanzierung hin.
(2) Der Träger verpflichtet sich, die Leistungen gemäß den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit,
Sparsamkeit und Leistungsfähigkeit zu erbringen.
(3) Der Träger erhält als Ausgleich für die finanziellen Aufwendungen bei der Erfüllung der im
Vertrag genannten Pflichten von der Stadt Leipzig einen jährlichen Erstattungsbetrag zu den
anerkannten Kosten. Dieser beträgt im Jahr 2019 391.994,00 € und im Jahr 2020 400.274,00 €.
Soweit der Erstattungsbetrag beim Träger umsatzsteuerpflichtig ist, wird die Umsatzsteuer in der
jeweiligen gesetzlichen Höhe zusätzlich von der Stadt Leipzig an den Träger gezahlt. Mit dieser
Vergütung sind Sachkosten und Personalkosten abgegolten. Grundlage der Kostenerstattung ist
der am 05.07.2018 eingereichte Kosten- und Finanzierungsplan für die Jahre 2019 und 2020. Die
Zahlung erfolgt ab 15.02. des laufenden Jahres im zweimonatigen Rhythmus.
Der Träger verpflichtet sich, sich im Rahmen seiner Geschäftsführung soweit wie möglich für die
entstehenden Aufwendungen bei der Erfüllung des Vertrages an den Kosten- und
Finanzierungsplan zu halten. Unvorhersehbare Kostensteigerungen bei der Erfüllung der im
Vertrag genannten Pflichten sind unverzüglich gegenüber dem Gesundheitsamt der Stadt Leipzig
anzuzeigen, um in Abstimmung mit der Stadt Leipzig ggf. Leistungsinhalte neu zu definieren.
(4) Unter Hinweis auf das geltende Haushaltsrecht erfolgt die Zahlung des Erstattungsbeitrages
teilweise oder gar nicht, wenn die Mittel nachweislich nicht zweckentsprechend verwendet
werden.
(5) Das Fachdezernat wird bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank (SAB) Fördermittel
gemäß Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur
Förderung sozialpsychiatrischer Hilfen, der Suchtprävention und Suchtkrankenhilfe (RL-PsySu)
vom 12. September 2017 B. Teil 1 VII. beantragen. Grundlage hierfür ist der am 05.07.2018
eingereichte Kosten- und Finanzierungsplan.
Auf die Einhaltung der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung
(ANBest-P) sowie die Vergabebestimmungen wird hingewiesen.
In dem Erstattungsbetrag gemäß Absatz (3) ist der zu beantragende Landesanteil enthalten.
Dieser wird nach Vorlage des Bewilligungsbescheides der SAB an die Stadt Leipzig dem Träger
mittels Zuwendungsbescheid formal zugewiesen, jedoch nicht separat ausgezahlt. Die §§ 23 und
44 der Sächsischen Haushaltsordnung (SäHO), die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen
Staatsministeriums der Finanzen zur Sächsischen Haushaltsordnung (VwV-SäHO) und die
Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung entsprechend Anlage
2 zur VwV zu § 44 SäHO sind einzuhalten.
(6) Der Träger versichert, dass die in dem Kosten- und Finanzierungplan gemachten Angaben
richtig und vollständig sind. Mit Unterzeichnung des Vertrages versichert der Träger, dass kein/e
Insolvenzverfahren, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen (einschließlich Abgabe einer
eidesstattlichen Versicherung) oder Mahn-/Klageverfahren bzw. Kreditkündigungen, die für die
wirtschaftlichen Verhältnisse des Trägers von Bedeutung sind, beantragt oder durchgeführt sind.
Dem Träger ist bekannt, dass falsche Angaben den Widerruf des Erstattungsbetrages und die
Rückerstattung bereits ausgezahlter Beträge nebst Verzinsung zur Folge haben können.
(7) Für die Fortführung der Finanzierung der Jahre 2021/2022 ist ein Antrag bis zum 31.12.2019
an die Stadt Leipzig, Gesundheitsamt, 04092 Leipzig zu stellen. Der Antrag beinhaltet den
Kosten- und Finanzierungsplan getrennt für die Jahre 2021 und 2022, Angaben zur
Personalausstattung mit Angaben der Wochenarbeitszeit pro Fach-/Verwaltungskraft,
Eingruppierung und Bruttopersonalkosten sowie eine Aufstellung der Standorte mit Angaben der
Öffnungszeiten. Sofern eine Vorsteuerabzugsberechtigung besteht, sind die Bruttokosten/ausgaben abzüglich der anrechenbaren Umsatzsteuer anzugeben.
Sind für die Antragstellung gegenüber der SAB weitere Unterlagen erforderlich, ist der Träger zur
Beibringung verpflichtet.
§7
Verwendungsnachweis
(1) Der Träger ist verpflichtet für das Jahr 2019 bis zum 31.03.2020 und für das Jahr 2020 bis
zum 31.03.2021 eine Abrechnung einzureichen. Diese besteht aus einem zahlenmäßigen
Nachweis und einem Sachbericht.
In dem Sachbericht sind die Verwendung des Erstattungsbetrages sowie das erzielte Ergebnis
darzustellen.
In dem zahlenmäßigen Nachweis sind die Einnahmen (Erstattungen, Zuwendungen, Leistungen
Dritter, eigene Mittel) entsprechend dem Finanzierungsplan und die Ausgaben entsprechend dem
Kostenplan summarisch auszuweisen. Der Nachweis muss alle mit der Maßnahme
zusammenhängenden Einnahmen und Ausgaben sowie eine Personalaufstellung in zeitlicher
Folge und voneinander getrennt enthalten.
Aus dem Nachweis müssen Rechnungs- und Zahlungsdatum, Empfänger/Einzahler sowie Grund
und Einzelbetrag jeder Zahlung ersichtlich sein.
Soweit der Träger zum Vorsteuerabzug nach § 15 des Umsatzsteuergesetzes berechtigt ist,
dürfen nur die Entgelte (Preise ohne Umsatzsteuer) berücksichtigt werden.
Es sind nur Ausgaben abzurechnen, die vorhabensbezogen im Zeitraum 01.01.2019 - 31.12.2019 bzw.
01.01.2020 - 31.12.2020 entstehen und bezahlt werden.
Im Verwendungsnachweis ist vom Träger zu bestätigen, dass die Ausgaben notwendig waren,
dass wirtschaftlich und sparsam verfahren worden ist, die Angaben mit den Büchern und Belegen
übereinstimmen und die Echtheit der Herkunft und Unversehrtheit des Inhaltes der Belege
gewährleistet ist.
(2) Mit dem Nachweis sind die Originalbelege (Einnahmen- und Ausgabenbelege), die Verträge
und Unterlagen über die Vergabe von Aufträgen vorzulegen.
Die Stadt Leipzig ist berechtigt, Bücher, Belege und sonstige Geschäftsunterlagen anzufordern
sowie die Verwendung der Mittel durch örtliche Erhebungen zu prüfen. Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Leipzig und der Sächsische Rechnungshof sind berechtigt, die
Mittelverwendung zu prüfen.
Ergibt die Abrechnung, dass der in § 7 festgesetzte Erstattungsbetrag nicht vollständig oder nicht
zweckentsprechend für die in § 3 übernommene Versorgungsverpflichtung verausgabt wurde, ist
der zuviel ausgezahlte Erstattungsbetrag zurückzuzahlen.
TEIL IV
Qualität und Kooperation
§8
Qualitätssicherung
(1) Die Stadt Leipzig und der Träger bestimmen im Rahmen ihrer Zusammenarbeit im
Psychiatriebeirat gemeinsam den Inhalt und das Verfahren für Maßnahmen zur
Qualitätssicherung der in diesem Vertrag vereinbarten Leistungen.
(2) Der Träger ist verpflichtet, an den Maßnahmen zur Qualitätssicherung teilzunehmen. Der
Träger ist darüber hinaus dafür verantwortlich, dass interne Maßnahmen zur Sicherung der
Struktur, Prozess- und Ergebnisqualität festgelegt und durchgeführt werden. Er kann sich an
Maßnahmen der externen Qualitätssicherung beteiligen. Für die Qualitätssicherung werden
folgende Maßnahmen ausgewählt:
systematische Dokumentation der Einzelfallbearbeitung
Beteiligung an einrichtungsübergreifenden Qualitätszirkeln (Ambulanzberatung)
Entwicklung und Weiterentwicklung von Verfahrensstandards für die Leistungserbringung
Die Durchführung der Qualitätssicherung wird vom Träger in der jährlichen Berichterstattung
dokumentiert.
(3) Die Durchführung der Qualitätszirkel und die Festlegung des Dokumentationssystems zur
Qualitätssicherung obliegt der Stadt Leipzig.
(4) Die Stadt Leipzig kann unangekündigt Kontrollen zur Qualitätssicherung bei dem Träger
durchführen, insbesondere die Vorlage von Unterlagen und den Nachweis der Durchführung der
Qualitätssicherung verlangen. Die Stadt Leipzig hat hierzu ein Zugangs- und Kontrollrecht.
§9
Kooperationsverpflichtung
(1) Der Träger verpflichtet sich, mit der Stadt Leipzig zusammen zu arbeiten und diese über alle
wesentlichen Vorgänge zu informieren.
(2) Der Träger ist zur fachlichen Zusammenarbeit mit dem zuständigen Sozialpsychiatrischen
Dienst und den aufnahmeverpflichteten Krankenhäusern, den im Sinne von § 72 Abs. 2 und
§ 72 a SGB V im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung tätigen niedergelassenen Ärzte,
insbesondere den Psychiatern und Psychotherapeuten sowie den anderen im Bereich der
ambulant-komplementären Versorgung tätigen Trägern verpflichtet.
(3) Die Stadt Leipzig hat das Recht und die Pflicht, die Einhaltung dieser
Kooperationsverpflichtungen zu prüfen. Sie bedient sich dabei des Psychiatriekoordinators. Der
Psychiatriebeirat ist über die Ergebnisse der regelmäßigen Prüfungen zu informieren.
§ 10
Weiterbildung und Supervision
(1) Bei der regionalen Versorgung haben Weiterbildung und Supervision einen besonderen
Stellenwert. Der Träger verpflichtet sich daher, Weiterbildungskonzepte zu entwickeln und
regelmäßig Weiterbildungsveranstaltungen durchzuführen bzw. den Mitarbeiter*innen die
Teilnahme an einschlägigen Veranstaltungen anderer Anbieter zu ermöglichen. Dabei ist effektiv
und kostengünstig zu verfahren. Die Vorgaben entsprechend Leistungskatalog sind einzuhalten.
TEIL V
Vertragsdauer
§ 11
Vertragsdauer, Änderungen und Auflösung des Vertrages
(1) Der Vertrag wird für die Dauer von 2 Jahren geschlossen. Der Vertrag kann frühestens mit
einer Frist von sechs Monaten gekündigt werden und ist bis spätestens 1 Jahr vor Vertragsende
neu zu verhandeln.
(2) Mit dem Ablauf der Kündigungsfrist geht die Sicherstellungspflicht für die in diesem Vertrag
vereinbarten Versorgungsleistungen wieder auf die Stadt Leipzig über.
(3) Die Vertragspartner wirken bei der Sicherstellung der in diesem Vertrag vereinbarten
Versorgungsleistungen im Kündigungszeitraum zusammen. Bei Streitfragen entscheidet auf
Antrag eines der Vertragspartner das Sächsische Staatsministerium für Soziales und
Verbraucherschutz.
(4) Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform und der Unterzeichnung durch beide
Vertragspartner.
(5) Die Vertragspartner haben keine mündlichen Nebenabreden getroffen.
§ 12
Außerordentliche Kündigung
(1) Der Vertrag kann aus wichtigem Grund, insbesondere bei schwerwiegenden, nicht
korrigierbaren Verstößen gegen die vorgenannten Vertragsbedingungen jederzeit ohne
Einhaltung der in § 12 genannten Frist einseitig gekündigt werden.
(2) Der Träger verpflichtet sich, im Falle einer Kündigung nach Abs. 1 mit der Stadt Leipzig bis
zum Kündigungstermin mit dem Fachdezernat kooperativ zusammen zu arbeiten und diesem zu
ermöglichen, die Maßnahmen selbst weiter zu führen oder auf einen anderen Leistungsträger zu
übertragen. Der Träger hat sicher zu stellen, dass
1.
die im Rahmen der durch den Träger übernommenen Versorgungsverpflichtung zu
erbringenden Leistungen bei Bedarf weiterhin erbracht werden,
2.
verbindliche Fristen festgelegt werden,
3.
die Vertragspartner auch unter diesen Umständen bis zum Kündigungstermin kooperativ
zusammenzuarbeiten, um eine anderweitige Weiterführung der Maßnahme(n) im Interesse
der Betroffenen zu ermöglichen.
TEIL VI
Datenschutz
§ 13
Datenschutzbestimmungen
(1) Bei der Leistungserbringung ist der Träger für die Einhaltung der Datenschutzvorschriften
verantwortlich. Dabei sind insbesondere die Vorschriften nach DSGVO und des
SächsPsychKG zu beachten. Bei der Leistungserbringung im Rahmen von Aufgaben nach
dem Sozialgesetzbuch sind § 35 SGB I und die §§ 67 ff. SGB X einzuhalten.
(2) Für die erforderlichen Datenverarbeitungen zur Bewertung, Entscheidung und Abwicklung
von Fördermaßnahmen gemäß RL PsySu sowie damit im Zusammenhang stehender
Tätigkeiten hat der Träger bei der Verarbeitung personenbezogener Daten zu gewährleisten:
a. die Einhaltung der Voraussetzungen des Art. 6 Abs. 1 DSGVO, u. a. durch die
Einholung erforderlicher (und nachweisbarer) Einwilligungen gemäß den
Anforderungen von Art. 7 DSGVO,
b. die Information der betroffenen Personen gemäß Artt. 13, 14 DSGVO
Die erforderlichen Übermittlungen von der Stadt Leipzig an die Bewilligungsstelle und andere
an der Förderung beteiligte Stellen und die von diesen Stellen vorgenommene
Datenverarbeitung müssen dabei berücksichtigt werden. Die Sätze 1 und 2 gelten für die sich
aus diesem Vertrag ergebenden Pflichten des Trägers entsprechend.
(3) Dem Träger ist bekannt, dass die Stadt Leipzig, die Sächsischen Staatsministerien und die
Sächsische Staatskanzlei, soweit dies zu ihrer Aufgabenerfüllung erforderlich ist,
personenbezogene Daten nach den datenschutzrechtlichen Vorschriften des Gesetzes über
die Fördermitteldatenbanken im Freistaat Sachsen (SächsFöDaG) verarbeiten und an die
zuständigen Stellen übermitteln dürfen.
TEIL VII
Schlussbestimmungen
§ 14
Zeitpunkt der Übertragung
Die Versorgungsverpflichtung im Sinne des Vertrages beginnt mit Wirkung vom 01.01.2019 und
endet am 31.12.2020.
§ 15
Salvatorische Klausel
Falls einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein sollten oder dieser Vertrag Lücken
enthält, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der
unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht,
was nach Zweck und Sinn des Vertrages vereinbart worden wäre, hätte man die Angelegenheit
von vornherein bedacht. Im Zweifelsfall muss die unwirksam gewordene Bestimmung
einvernehmlich durch eine wirksame ergänzt werden; dies gilt auch für den Fall von Lücken oder
von Ergänzungsbedürftigkeit dieses Vertrages.
§ 16
Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Leipzig.
Leipzig, den
Leipzig, den
Prof. Dr. Thomas Fabian
Bürgermeister und Beigeordneter für
Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Träger
Leistungskatalog des psychosozialen Gemeindezentrums BOOT gGmbH - Bereich Beratung, Begegnung und Tagesstrukturierung der
Stadt Leipzig
Zielgruppen
der psychosozialen
Gemeindezentren
psychisch erkrankte Bürger der Stadt Leipzig, bei denen auf Grund der Erkrankung ein besonderer Hilfe-,
Beratungs- und Unterstützungsbedarf gegeben ist
vorrangig psychisch erkrankte Menschen, die:
in keiner anderen Versorgungsleistung unterkommen
Folgeprobleme durch die Erkrankung haben, die Auswirkung auf das familiäre oder nachbarschaftliche
Leben
haben
drohende Wohnungslosigkeit, finanzielle und andere schwere Probleme und soziale Folgen der Erkrankung
aufweisen
Probleme mit Krankheitseinsicht und –-bewältigung haben
häufig wieder erkranken („Drehtürpatient“ bzw. chronisch psychisch erkrankte Menschen)
sowie Angehörige, Bezugspersonen und Bürger im sozialen Umfeld von psychisch erkrankten Menschen
Je Versorgungsregion der komplementären psychiatrischen Versorgung der Stadt Leipzig - Details regelt der
Psychiatrieplan der Stadt Leipzig – soll ein psychosoziales Gemeindezentrum vorgehalten werden. Diese können an
mehreren Standorten betrieben werden, soweit dies regional notwendig ist und die Versorgungsregion 100.000
Einwohner überschreitet. Die Versorgungsregion für das Psychosoziale Gemeindezentrum umfasst die Stadtbezirke
Süd, Südwest, Altwest mit den Stadtteilen Südvorstadt, Connewitz, Marienbrunn, Lößnig, Dölitz-Dösen, Schleußig,
Plagwitz, Kleinzschocher, Großzschocher, Knautkleeberg-Knauthain, Hartmannsdorf-Knautnaundorf, Lindenau,
Altlindenau, Neulindenau, Leutzsch, Böhlitz-Ehrenberg und Burghausen-Rückmarsdorf.
Versorgungsregionen
und personelle
Ausstattung
Für je 25.000 Einwohner sind 40 Mitarbeiterwochenstunden für die Umsetzung der Leistung vorzusehen, wenn
insgesamt wenigstens 40 Mitarbeiterwochenstunden und davon mindestens 20 Fachkraftwochenstunden erbracht
werden. Diese Aufgabe ist überwiegend durch Fachkräfte und anteilig durch andere Mitarbeiter umzusetzen. Der
genannte Fachkraftschlüssel ist für die gesamte Stadt Leipzig bezogen auf die aktuelle Einwohnerzahl umzusetzen.
Die Verteilung der Fachkraftwochenstunden ist regional – auf die komplementären Versorgungsregionen und Träger –
entsprechend der aktuellen Bedarfseinschätzung des Psychiatriebeirates und im Rahmen der Psychiatrieplanung
festzulegen.
Fachkräfte sind Sozialarbeiter, Sozialpädagogen, Heilerziehungspfleger, Physiotherapeuten, Ergotherapeuten und
Fachkrankenschwestern/ -pfleger für Psychiatrie
Anderweitig geeignete Mitarbeiter sind Personen, die als Betroffene, Angehörige oder in anderer Weise in der
Psychiatrie erfahren sind (Laienhelfer).
Stadt Leipzig – Gesundheitsamt – Stabsstelle – Psychiatriekoordination – Leistungskatalog 2019- 2020 - psychosoziale Gemeindezentren Das BOOT gGmbH –
Stand: 17.09.2018
Leistung
Ziele
1. Beratung
Bemerkungen
soziale Sicherung
Förderung sozialer Kompetenz
Schaffung/Erhaltung von Lebensqualität
und -zufriedenheit
Unterstützung bei
Behördenangelegenheiten
Unterstützung bei Familien- und Partnerangelegenheiten
Aufklärung zu Krankheitserscheinungen
und deren Bewältigung
Begleitung in Krisen- und
Konfliktsituationen,
Vermeidung und Verkürzung von
stationären Aufenthalten
Förderung von Recovery
Orientierung bei Hilfeangeboten
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
Leistung
2. Förderung
Ziele
–
Durchführung von Hausversammlun-
ggf. Hilfebedarfsprüfung und Unterstützung
bei der Entwicklung einer individuellen Hilfeplanung
Vermeidung von Über- und Unterversorgung
stabilisierende Begleitung
Begleitung bei der Suche nach angemessenen Hilfen
Unterstützung bei der Sicherung der sozialen Existenz
Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen
der Versorgung und Vermittlung
Unterstützung bei Ämtergängen, Antragstellungen
Sicherung von rechtlichen und materiellen
Ansprüchen
Regelmäßige Sprech- und Bereitschaftszeiten
möglichst in normale, nichtpsychiatrische
Unterstützung vermitteln
Ganzheitliche Wahrnehmung von Persönlichkeit und Situation
Stabilisierung bzw. ggf. Aufbau einer tragfähigen Beziehung
stützende lebensbegleitende Gespräche
kurzzeitige Unterstützung in der Übergangszeit bis zu einem möglichen Therapiebeginn
Mindestöffnungszeit Beratungsstelle 35 h/
Woche – davon zwei offen (ohne Termine)
Bemerkungen
-
Stärkung der Partizipation der Betroffe-
Einsatz von
Fachkräften
anderweitigen
Mitarbeitern
X
Fachkräften
anderweitigen
Mitarbeitern
X
X
Stadt Leipzig – Gesundheitsamt – Stabsstelle – Psychiatriekoordination – Leistungskatalog 2019- 2020 - psychosoziale Gemeindezentren Das BOOT gGmbH –
Stand: 17.09.2018
Einsatz von
von Beteiligung/Partizipation und Gemeinschaft
–
–
–
–
–
–
3. Kontakte
außerhalb der
Einrichtung
–
–
–
–
–
–
–
Leistung
4. Gruppenangebote
gen als Instrument der Beteiligung,
Förderung und Unterstützung der Klienten zur Selbststärkung (Empowerment)
Unterstützung von Selbsthilfegruppen
Förderung von personenorientierten
Arbeiten
Beteiligung/Mitwirkung psychiatrieerfahrener Nutzer
Entwicklung eines nutzerorientierten
Beschwerde- und Konfliktmanagements
Förderung von Betroffenenprojekten
(Ex-In1)
Förderung von Ehrenamt
Kontakt halten und stabilisieren
Beziehungsaufbau und -erhalt
Absicherung der Weiterbetreuung
Bedarfsklärung
Schwellenabbau und Motivation bezüglich einer Weiterbetreuung im System
lebenspraktische Unterstützung in Krisenzeiten
Unterstützung zur Vermittlung von ergänzenden nachstationären Hilfsangeboten
-
–
–
–
–
–
–
Ziele
–
Förderung/Reaktivierung von sozialen
Kompetenzen
nen an den Angeboten
Selbsthilfeförderung
Stärkung von Selbstbestimmung und
Ressourcenorientierung
Förderung der familienähnlichen Gemeinschaft und Sicherung von lebensnahen
Hilfen
gemeinsame Festlegung von Regeln im
Umgang mit Menschen in Krankheitsphasen
Beratung entspr. Punkt 1.
Motivation und Organisation gegenseitiger Klinikbesuche der Klienten
ggf. Absprache zu Krisenplänen zur Vermeidung längerer stationärer Aufenthalte
Absicherung begleitender Hilfen
Kontaktaufnahme in Akutsituationen
Vermeidung von störungsbedingtem
Rückzug und Verhinderung zunehmender
Isolation
Bemerkungen
–
störungsbedingtem Rückzug entgegenwirken, Rückgewinnung sozialer Fähigkeiten
X
X
Fachkräften
anderweitigen
Mitarbeitern
X
X
Experienced-Involvement – Ausbildungs- und Qualifizierungsprogramm für Psychiatrie-Erfahrene, damit diese als DozentIn oder als MitarbeiterIn psychiatrischer Einrichtungen
tätig werden können
1
Stadt Leipzig – Gesundheitsamt – Stabsstelle – Psychiatriekoordination – Leistungskatalog 2019- 2020 - psychosoziale Gemeindezentren Das BOOT gGmbH –
Stand: 17.09.2018
Einsatz von
–
–
–
–
5. niederschwellige Begegnungs- und
tagesstrukturierende Angebote
5.1. Tagesstruktur, soziale Gemeinschaft, Kontaktstiftung
Förderung der Kommunikation Förderung/Reaktivierung individueller Fähigkeiten
Abbau von Ängsten
Gesundheitsförderung / Entspannung
Förderung von Selbsthilfegruppen von
Klienten und Angehörigen
Bei Selbsthilfegruppen
Zahl der SHG festhalten:
Selbstorganisierte Aktivitäten zur gegenseitigen Unterstützung bei der Stärkung der Sozialkompetenz und der Krisenbewältigung
Gesprächs- und Erfahrungsaustausch
unter Betroffenen
– Angebote zur Entwicklung und/oder
Stabilisierung von sozialen Kontakten
und zur Entwicklung oder zum Erhalt
einer Tagesstruktur
– Förderung gemeinsamer Aktivitäten
– Begegnungsmöglichkeiten mit Betroffenen und/oder interessierten Bürgern,
Freunden, Angehörigen fördern
–
–
–
–
–
–
-
-
-
Leistung
Ziele
Gruppenangebote können dabei u.a. sein:
Bildungs-, Freizeit- und Begegnungsgruppen
sportliche und kreative Gruppenangebote
gemeinsame Urlaubs- und Bildungsfahrten und Ausflüge
Beteiligung an öffentlichen Aktivitäten
Angebot an offene und geschlossene Gesprächsgruppen und Selbsthilfegruppen
Angebote sind so zu gestalten, dass die
Betroffenen zur Teilnahme motiviert werden, lebensnahe Hilfen (Mahlzeiten-/Getränkeangebote) sollen im Vordergrund
stehen
Begegnung und soziales Miteinander
(“unter Menschen sein“) sollen entwickelt
und gefördert werden
Angebote: Café, Bibliothek, PC-Nutzung,
Spiele, Sport, Gartenpflege, musikalische
Betätigung, Café-Galerie, Brunch, offenes
Frühstück u.a.
niederschwellige Holzwerkstatt für psychisch kranke Menschen die in keinem
anderen Arbeits- und Beschäftigungsangebot unterkommen
Bemerkungen
–
X
X
Fachkräften
anderweitigen
Mitarbeitern
es ist ein familienersetzender Raum zu
schaffen, in denen Menschen mit schweren psychischen Störungen die Chance ei-
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Stand: 17.09.2018
Einsatz von
5.2. Festlegung
der Öffnungszeiten
–
Sicherung von nutzerfreundlichen, bedarfsorientierten Öffnungszeiten
6. Förderung
von Arbeit, Beschäftigung,
Handlungskompetenzen
-
Training und (Wieder-) Erlangung von Fähigkeiten in Bezug
auf Arbeit und Beschäftigung
(Pünktlichkeit, Dauer, Bewältigung von spezifischen Arbeitsanforderungen)
Training/(Wieder-)Erlangung von
Handlungsfähigkeiten (z.B. bei Ergotherapieangeboten)
Training der Belastbarkeit und des störungsbedingten Stressmanagements
Vermittlung in berufliche Rehabilitationsangebote
–
–
Leistung
7. Beratung Angehöriger
ner Teilhabe am gesellschaftlichen Leben
ermöglicht wird
Beratungsstelle Süd:
Mo. 10:00 – 12:00 und 13:00 – 20:00 Uhr
Di – Fr 09:00 – 20:00 Uhr
Beratung Südwest:
Di 10:00 – 20:00 Uhr
Fr. 10:00 – 14:00 und 14:00 – 15:00 Uhr
Teestube Süd:
Mo. – Fr. 11.00 – 20:00 Uhr
Sa., So. und Feiertage 14:00 – 19:00 Uhr
Teestube Südwest:
Di. und Fr. 10:00 – 17:00 Uhr
– Beschäftigungsangebote im Zusammenhang mit den Angeboten im Gemeindezentrum/Tagesangebot einschließlich Außenbereich( Garten-/Grünflächenbereich )
– Entwicklung und Angebot von Zuverdienstmöglichkeiten
– Ergotherapeutische Angebote
– Arbeiten mit Holz und anderen Werkstoffen und Materialien
– Kooperation mit Leipziger Reha-Angeboten (Runder Tisch Arbeit für psychisch
kranke Menschen - Rehakette Leipzig)
– Entwicklung von ehrenamtliche Arbeitsmöglichkeiten
X
Bemerkungen
Fachkräften
Einzel- und Gruppenangebote möglich
fachliche psychoedukative Beratung
X
Ziele
–
Beratung zu störungsspezifischen Anforderungen an die Familie
Hinweise zu möglichen Unterstützungs- und Therapieangeboten
–
–
anderweitigen
Mitarbeitern
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Stand: 17.09.2018
Einsatz von
–
8.Qualitäts-sicherung/
Öffentlich-keitsarbeit
–
–
–
–
–
–
9. Betreuung
von Praktikanten
Unterstützung in Krisen- und Krankheitsphasen
Dokumentation und Berichterstattung
der Leistungen
fachspezifische Weiterbildung (10 Std.
pro Fachkraft und anderweitigen Mitarbeiter pro Jahr)
Supervision der Mitarbeiter mindestens
4x und maximal 6x für 2 Stunden (pro
Fachkraft und anderweitigen Mitarbeiter) pro Jahr
Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen
Förderung von Nachbarschafts- und Sozialraumkontakten
Sicherung der psychosozialen Gremienarbeit
Organisation der Anleitung und des
sachgerechten Einsatzes von Praktikanten
–
–
–
–
–
Anwendung der Software BADO-K
Beteiligung an der Weiterentwicklung des
Dokumentationssystems
zur Sicherung bedarfsgerechter
Versorgungsstrukturen
Beteiligung an Antistigma- und
Aufklärungsaktionen
öffentliche Präsenz durch Printund elektronische Medien (z.B.
Flyer, Mailverteiler)
Kooperation mit Behörden, Vereinen, med.
Einrichtungen
schriftliche Dokumentation im Verwendungsnachweis
X
Vermittlung von Fachkenntnissen
Vor und Nachbereitung des Einsatzes
Sicherung des Kontaktes zu Ausbildungseinrichtung
X
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Stand: 17.09.2018
VERSORGUNGSVERTRAG
für die Bereitstellung und Durchführung von Hilfen im Bereich der ambulanten und
komplementären psychiatrischen Versorgung in der Stadt Leipzig
zwischen
der Stadt Leipzig
vertreten durch den Oberbürgermeister,
Neues Rathaus, Martin-Luther-Ring 4-6, 04109 Leipzig,
dieser endvertreten durch den Bürgermeister und Beigeordneten für Jugend, Soziales,
Gesundheit und Schule, Herrn Prof. Dr. Fabian
- nachstehend Stadt Leipzig genannt und
Durchblick e. V.
vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Stoppa
Interessengemeinschaft für psychiatrisch Betroffene
Mainzer Straße 7, 04109 Leipzig,
- nachstehend Träger genannt Präambel
1) Hilfeleistungen für psychisch Kranke und psychisch Behinderte, von psychischer Krankheit
oder Behinderung bedrohte Menschen (nachstehend Betroffene genannte) sind Pflichtleistungen
der Kommune und liegen in deren Gesamtverantwortung. Diese Verpflichtung umfasst die
Planung, den Aufbau und die Durchführung sowie die Koordination und die Qualitätskontrolle der
Hilfen im Sinne der §§ 5, 6 und 7 Sächsisches Gesetz über die Hilfen und die Unterbringung bei
psychischen Krankheiten (SächsPsychKG) . Die Kommune kann diese Versorgungsverpflichtung
ganz oder teilweise an Träger der freien Wohlfahrtspflege oder an gemeinnützige Institutionen
übertragen 1).
2) Fachliche Grundlagen sind die zum Aufbau und zur Verbesserung der psychiatrischen
Versorgung erlassenen Gesetze und die gefassten gesundheits- und sozialpolitischen
Beschlüsse, insbesondere:
Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst im Freistaat Sachsen (SächsGDG) vom
11. Dezember 1991 (SächsGVBI. S. 413), das zuletzt durch Artikel 14 des Gesetzes vom 26.
April 2018 (SächsGVBl. S. 198) geändert worden ist
SGB II § 16a Nr. 3 in Verbindung mit SGB II § 6 Abs. 1 Nr. 2
Sächsisches Gesetz über die Hilfen und die Unterbringung bei psychischen Krankheiten
(SächsPsychKG) i. d. F. vom 10. Oktober 2007 (SächsGVBI., Jg. 2007, Bl. Nr.12, S. 422),
zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 07. August 2014 (SächsGVBl. S. 446)
Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur
Förderung sozialpsychiatrischer Hilfen, der Suchtprävention und Suchtkrankenhilfe (Richtlinie
Psychiatrie und Suchthilfe - RL-PsySu) vom 12. September 2017 (SächsABl. S. 1289)
Regionaler Psychiatrieplan der Stadt Leipzig vom 17. März 1999 (Beschluss des Stadtrates
1543/99) in aktueller Fassung
Zweiter Landespsychiatrieplan 2011
1
SächsPsychKG § 6 Abs. 1
TEIL I
Zweck des Vertrages
§1
Inhalt des Vertrages
(1) Dieser Vertrag regelt die Wahrnehmung der kommunalen Versorgungsverpflichtung oder
Teilen davon für alle Betroffenen des Versorgungsgebietes im Sinne des § 4 durch den Träger.
(Diese Übertragung ist eine Beteiligung des Trägers als Drittem im Sinne der §§ 4 und 5 SGB XII
in Verbindung mit § 17 Abs. 3 SGB I und § 97 Abs. 1 SGB X und § 16a Nr. 3 SGB II in
Verbindung mit § 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB II)
(2) Für die Betroffenen erwachsen aus diesem Vertrag keine Verpflichtungen.
§2
Übernahme der Versorgungsverpflichtung
Der Träger ist verpflichtet, die ihm übertragenen kommunalen Versorgungsleistungen für die von
ihm zu betreuenden Betroffenen wirtschaftlich, bedarfsgerecht und entsprechend moderner
fachlicher Standards zu erbringen und an der stetig erforderlichen Weiterentwicklung der
Versorgungsangebote im kommunalen gemeindepsychiatrischen Verbund aktiv mitzuwirken.
Teil II
Pflichten des Trägers
§3
Umfang der Versorgungsverpflichtung
(1) Die übertragene Versorgungsverpflichtung umfasst die Sicherstellung vorsorgender,
begleitender und nachsorgender Hilfen gemäß § 5 SächsPsychKG bei Notwendigkeit auch die
Prüfung der Unterbringungsvoraussetzungen nach §§ 13 und 18 PsychKG in enger
Zusammenarbeit mit der Stadt Leipzig. Bei Beachtung des Zieles der effektiven Vernetzung
aller Angebote im gemeindepsychiatrischen Verbund sind dies
1. Angebote im Bereich Begegnung, Beratung und Tagesstrukturierung in Verantwortung
von Psychiatrieerfahrenen:
Kreativangebote (z.B. Kunstgruppe, Galerie, Steinmetz u.a.)
Organisation und Koordination der Patientenfürsprecher entsprechend PsychKG
Betrieb eines Nachtcafés
Betrieb einer Kontakt- und Beratungsstelle mit Tagestreff
2. Angebote im Bereich Wohnen:
Betrieb des ambulant betreuten Wohnens
Bereitstellung von 4 Krisenzimmern und einem Krisenbett als Übergangswohnen
3. Angebote im Bereich Arbeiten:
Zuverdienstprojekt für Psychiatriebetroffene in den Bereichen: Küche, Nachtcafé,
Dienstleistung, Beratungsstelle und Museum.
4.
Angebote im Bereich Bildung, Kultur und Öffentlichkeitsarbeit: Betrieb des Sächsischen
Psychiatriemuseum als Integrationsprojekt für und mit Psychiatriebetroffenen.
Änderungen, auch konzeptioneller Art (Angebote entsprechend § 3 Abs. (1) 1.-4.) bedürfen
immer der Zustimmung der Stadt Leipzig.
Die in den psychosozialen Gemeindezentren vorzuhaltenden Leistungen sind im
Leistungskatalog2) festgeschrieben. Der Leistungskatalog ist Bestandteil des Vertrages.
2
s. Anlage Leistungskatalog vom 17.09.2018
Die Leistungen sind durch entsprechendes Fachpersonal zu erbringen. Die Berechnung der
Fachkräfte beruht auf dem Kosten- und Finanzierungsplan vom 23.07.2018. Entsprechend sind
2,775 VzÄ Fachkräfte, 1,075 VzÄ anderweitige Mitarbeiter*innen und 0,225 VzÄ für Leitung und
Verwaltung abzusichern. Änderungen sind der Stadt Leipzig mitzuteilen.
Die Finanzierung der Angebote §3 (1) 2.- ist nicht Bestandteil dieses Vertrages. Die Angebote
sind gesondert über die zuständigen Kostenträger zu verhandeln. Die notwendigen Personal- und
Sachkosten sind über diese Verhandlungen vollständig abzudecken.
(2) Der Träger ist verpflichtet keinen Betroffenen aus dem ihm nach § 4 übertragenen
Versorgungsgebiet von der Versorgung auszuschließen.
(3) Der Träger ist Mitglied des Psychiatriebeirates der Stadt Leipzig (als PSAG im Sinne des
§ 7 SächsPsychKG). Der Träger und die Stadt Leipzig verpflichten sich, im Rahmen einer
abgestimmten Bedarfsplanung innerhalb des Beirates auf bedarfsgerechte
Versorgungskapazitäten hinzuwirken.
Änderungen, auch konzeptioneller Art, bedürfen immer der Zustimmung der Stadt Leipzig.
§4
Versorgungsgebiet
Das Versorgungsgebiet umfasst das Stadtgebiet der Stadt Leipzig in seinen jeweils geltenden
Grenzen
§5
Psychiatrieberichterstattung
(1) Der Träger dokumentiert seine Leistungen und erstattet jährlich bis zum 28.02. des
Folgejahres einen Bericht an die Stadt Leipzig.
(2) Der Träger ist verpflichtet, ein nach § 7 Abs. 2 SächsPsychKG erstelltes
Dokumentationssystem zu übernehmen und in diesem Sinne an einer regionalen und
überregionalen Psychiatrieberichterstattung bzw. einer Evaluation der einzelnen
Versorgungsangebote mitzuwirken und die Daten jährlich an das Gesundheitsamt zu übermitteln.
(3) Für die Träger ist ein durch die Stadt Leipzig anerkanntes Dokumentationssystem und der
standardisierte Jahresbericht verbindlich. Die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes in
Verbindung mit dem Sächsischen Datenschutzgesetz in der jeweils gültigen Fassung sind
einzuhalten.
TEIL III
Pflichten der Kommune
§6
Finanzierung
(1) Die finanzielle Sicherstellung der Versorgungsverpflichtungen des Trägers erfolgt
(unbeschadet der Verpflichtungen Dritter) durch die Stadt Leipzig. Vorrangige
Leistungsansprüche anderer sind zu beachten. Sie ergeben sich aus der Prüfung des Umfangs
der Versorgungsverpflichtung nach § 3 dieses Vertrages. Die Vertragspartner wirken dabei auf
eine Regelung der sich aus der Besonderheit des Einzelfalles ergebenden Mischfinanzierung hin.
(2) Der Träger verpflichtet sich, die Leistungen gemäß den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit,
Sparsamkeit und Leistungsfähigkeit zu erbringen.
(3) Der Träger erhält als Ausgleich für die finanziellen Aufwendungen bei der Erfüllung der im
Vertrag genannten Pflichten von der Stadt Leipzig einen jährlichen Erstattungsbetrag zu den
anerkannten Kosten. Dieser beträgt im Jahr 2019 276.805,00 € und im Jahr 2020 293.634,00 €.
Soweit der Erstattungsbetrag beim Träger umsatzsteuerpflichtig ist, wird die Umsatzsteuer in der
jeweiligen gesetzlichen Höhe zusätzlich von der Stadt Leipzig an den Träger gezahlt. Mit dieser
Vergütung sind Sachkosten und Personalkosten abgegolten. Grundlage der Kostenerstattung ist
der am 23.07.2018 eingereichte Kosten- und Finanzierungsplan für die Jahre 2019 und 2020. Die
Zahlung erfolgt quartalsweise des jeweiligen Jahres.
Der Träger verpflichtet sich, sich im Rahmen seiner Geschäftsführung soweit wie möglich für die
entstehenden Aufwendungen bei der Erfüllung des Vertrages an den Kosten- und
Finanzierungsplan zu halten. Unvorhersehbare Kostensteigerungen bei der Erfüllung der im
Vertrag genannten Pflichten sind unverzüglich gegenüber dem Gesundheitsamt der Stadt Leipzig
anzuzeigen, um in Abstimmung mit der Stadt Leipzig ggf. Leistungsinhalte neu zu definieren.
(4) Unter Hinweis auf das geltende Haushaltsrecht erfolgt die Zahlung des Erstattungsbeitrages
teilweise oder gar nicht, wenn die Mittel nachweislich nicht zweckentsprechend verwendet
werden.
(5) Das Fachdezernat wird bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank (SAB) Fördermittel
gemäß Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur
Förderung sozialpsychiatrischer Hilfen, der Suchtprävention und Suchtkrankenhilfe (RL-PsySu)
vom 12. September 2017 B. Teil 1 VII. beantragen. Grundlage hierfür ist der am 23.07.2018
eingereichte Kosten- und Finanzierungsplan.
Auf die Einhaltung der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung
(ANBest-P) sowie die Vergabebestimmungen wird hingewiesen.
In dem Erstattungsbetrag gemäß Absatz (3) ist der zu beantragende Landesanteil enthalten.
Dieser wird nach Vorlage des Bewilligungsbescheides der SAB an die Stadt Leipzig dem Träger
mittels Zuwendungsbescheid formal zugewiesen, jedoch nicht separat ausgezahlt. Die §§ 23 und
44 der Sächsischen Haushaltsordnung (SäHO), die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen
Staatsministeriums der Finanzen zur Sächsischen Haushaltsordnung (VwV-SäHO) und die
Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung entsprechend Anlage
2 zur VwV zu § 44 SäHO sind einzuhalten.
(6) Der Träger versichert, dass die in dem Kosten- und Finanzierungplan gemachten Angaben
richtig und vollständig sind. Mit Unterzeichnung des Vertrages versichert der Träger, dass kein/e
Insolvenzverfahren, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen (einschließlich Abgabe einer
eidesstattlichen Versicherung) oder Mahn-/Klageverfahren bzw. Kreditkündigungen, die für die
wirtschaftlichen Verhältnisse des Trägers von Bedeutung sind, beantragt oder durchgeführt sind.
Dem Träger ist bekannt, dass falsche Angaben den Widerruf des Erstattungsbetrages und die
Rückerstattung bereits ausgezahlter Beträge nebst Verzinsung zur Folge haben können.
(7) Für die Fortführung der Finanzierung der Jahre 2021/2022 ist ein Antrag bis zum 31.12.2019
an die Stadt Leipzig, Gesundheitsamt, 04092 Leipzig zu stellen. Der Antrag beinhaltet den
Kosten- und Finanzierungsplan getrennt für die Jahre 2021 und 2022, Angaben zur
Personalausstattung mit Angaben der Wochenarbeitszeit pro Fach-/Verwaltungskraft,
Eingruppierung und Bruttopersonalkosten sowie eine Aufstellung der Standorte mit Angaben der
Öffnungszeiten. Sofern eine Vorsteuerabzugsberechtigung besteht, sind die Bruttokosten/ausgaben abzüglich der anrechenbaren Umsatzsteuer anzugeben.
Sind für die Antragstellung gegenüber der SAB weitere Unterlagen erforderlich, ist der Träger zur
Beibringung verpflichtet.
§7
Verwendungsnachweis
(1) Der Träger ist verpflichtet, für das Jahr 2019 bis zum 31.03.2020 und für das Jahr 2020 bis
zum 31.03.2021 eine Abrechnung einzureichen. Diese besteht aus einem zahlenmäßigen
Nachweis und einem Sachbericht.
In dem Sachbericht sind die Verwendung des Erstattungsbetrages sowie das erzielte Ergebnis
darzustellen.
In dem zahlenmäßigen Nachweis sind die Einnahmen (Erstattungen, Zuwendungen, Leistungen
Dritter, eigene Mittel) entsprechend dem Finanzierungsplan und die Ausgaben entsprechend dem
Kostenplan summarisch auszuweisen. Der Nachweis muss alle mit der Maßnahme
zusammenhängenden Einnahmen und Ausgaben sowie eine Personalaufstellung in zeitlicher
Folge und voneinander getrennt enthalten.
Aus dem Nachweis müssen Rechnungs- und Zahlungsdatum, Empfänger/Einzahler sowie Grund
und Einzelbetrag jeder Zahlung ersichtlich sein.
Soweit der Träger zum Vorsteuerabzug nach § 15 des Umsatzsteuergesetzes berechtigt ist,
dürfen nur die Entgelte (Preise ohne Umsatzsteuer) berücksichtigt werden.
Es sind nur Ausgaben abzurechnen, die vorhabensbezogen im Zeitraum 01.01.2019 - 31.12.2019 bzw.
01.01.2020 - 31.12.2020 entstehen und bezahlt werden.
Im Verwendungsnachweis ist vom Träger zu bestätigen, dass die Ausgaben notwendig waren,
dass wirtschaftlich und sparsam verfahren worden ist, die Angaben mit den Büchern und Belegen
übereinstimmen und die Echtheit der Herkunft und Unversehrtheit des Inhaltes der Belege
gewährleistet ist.
(2) Mit dem Nachweis sind die Originalbelege (Einnahmen- und Ausgabenbelege), die Verträge
und Unterlagen über die Vergabe von Aufträgen vorzulegen.
Die Stadt Leipzig ist berechtigt, Bücher, Belege und sonstige Geschäftsunterlagen anzufordern
sowie die Verwendung der Mittel durch örtliche Erhebungen zu prüfen. Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Leipzig und der Sächsische Rechnungshof sind berechtigt, die
Mittelverwendung zu prüfen.
Ergibt die Abrechnung, dass der in § 7 festgesetzte Erstattungsbetrag nicht vollständig oder nicht
zweckentsprechend für die in § 3 übernommene Versorgungsverpflichtung verausgabt wurde, ist
der zuviel ausgezahlte Erstattungsbetrag zurückzuzahlen.
TEIL IV
Qualität und Kooperation
§8
Qualitätssicherung
(1) Die Stadt Leipzig und der Träger bestimmen im Rahmen ihrer Zusammenarbeit im
Psychiatriebeirat gemeinsam den Inhalt und das Verfahren für Maßnahmen zur
Qualitätssicherung der in diesem Vertrag vereinbarten Leistungen.
(2) Der Träger ist verpflichtet, an den Maßnahmen zur Qualitätssicherung teilzunehmen. Der
Träger ist darüber hinaus dafür verantwortlich, dass interne Maßnahmen zur Sicherung der
Struktur, Prozess- und Ergebnisqualität festgelegt und durchgeführt werden. Er kann sich an
Maßnahmen der externen Qualitätssicherung beteiligen. Für die Qualitätssicherung werden
folgende Maßnahmen ausgewählt:
systematische Dokumentation der Einzelfallbearbeitung
Beteiligung an einrichtungsübergreifenden Qualitätszirkeln (Ambulanzberatung)
Entwicklung und Weiterentwicklung von Verfahrensstandards für die Leistungserbringung
Die Durchführung der Qualitätssicherung wird vom Träger in der jährlichen Berichterstattung
dokumentiert.
(3) Die Durchführung der Qualitätszirkel und die Festlegung des Dokumentationssystems zur
Qualitätssicherung obliegt der Stadt Leipzig.
(4) Die Stadt Leipzig kann unangekündigt Kontrollen zur Qualitätssicherung bei dem Träger
durchführen, insbesondere die Vorlage von Unterlagen und den Nachweis der Durchführung der
Qualitätssicherung verlangen. Die Stadt Leipzig hat hierzu ein Zugangs- und Kontrollrecht.
§9
Kooperationsverpflichtung
(1) Der Träger verpflichtet sich, mit der Stadt Leipzig zusammen zu arbeiten und diese über alle
wesentlichen Vorgänge zu informieren.
(2) Der Träger ist zur fachlichen Zusammenarbeit mit dem zuständigen Sozialpsychiatrischen
Dienst und den aufnahmeverpflichteten Krankenhäusern, den im Sinne von § 72 Abs. 2 und
§ 72 a SGB V im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung tätigen niedergelassenen Ärzte,
insbesondere den Psychiatern und Psychotherapeuten sowie den anderen im Bereich der
ambulant-komplementären Versorgung tätigen Trägern verpflichtet.
(3) Die Stadt Leipzig hat das Recht und die Pflicht, die Einhaltung dieser
Kooperationsverpflichtungen zu prüfen. Sie bedient sich dabei des Psychiatriekoordinators. Der
Psychiatriebeirat ist über die Ergebnisse der regelmäßigen Prüfungen zu informieren.
§ 10
Weiterbildung und Supervision
(1) Bei der regionalen Versorgung haben Weiterbildung und Supervision einen besonderen
Stellenwert. Der Träger verpflichtet sich daher, Weiterbildungskonzepte zu entwickeln und
regelmäßig Weiterbildungsveranstaltungen durchzuführen bzw. den Mitarbeiter*innen die
Teilnahme an einschlägigen Veranstaltungen anderer Anbieter zu ermöglichen. Dabei ist effektiv
und kostengünstig zu verfahren. Die Vorgaben entsprechend Leistungskatalog sind einzuhalten.
TEIL V
Vertragsdauer
§ 11
Vertragsdauer, Änderungen und Auflösung des Vertrages
(1) Der Vertrag wird für die Dauer von 2 Jahren geschlossen. Der Vertrag kann frühestens mit
einer Frist von sechs Monaten gekündigt werden und ist bis spätestens 1 Jahr vor Vertragsende
neu zu verhandeln.
(2) Mit dem Ablauf der Kündigungsfrist geht die Sicherstellungspflicht für die in diesem Vertrag
vereinbarten Versorgungsleistungen wieder auf die Stadt Leipzig über.
(3) Die Vertragspartner wirken bei der Sicherstellung der in diesem Vertrag vereinbarten
Versorgungsleistungen im Kündigungszeitraum zusammen. Bei Streitfragen entscheidet auf
Antrag eines der Vertragspartner das Sächsische Staatsministerium für Soziales und
Verbraucherschutz.
(4) Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform und der Unterzeichnung durch beide
Vertragspartner.
(5) Die Vertragspartner haben keine mündlichen Nebenabreden getroffen.
§ 12
Außerordentliche Kündigung
(1) Der Vertrag kann aus wichtigem Grund, insbesondere bei schwerwiegenden, nicht
korrigierbaren Verstößen gegen die vorgenannten Vertragsbedingungen jederzeit ohne
Einhaltung der in § 12 genannten Frist einseitig gekündigt werden.
(2) Der Träger verpflichtet sich, im Falle einer Kündigung nach Abs. 1 mit der Stadt Leipzig bis
zum Kündigungstermin mit dem Fachdezernat kooperativ zusammen zu arbeiten und diesem zu
ermöglichen, die Maßnahmen selbst weiter zu führen oder auf einen anderen Leistungsträger zu
übertragen. Der Träger hat sicher zu stellen, dass
1.
die im Rahmen der durch den Träger übernommenen Versorgungsverpflichtung zu
erbringenden Leistungen bei Bedarf weiterhin erbracht werden,
2.
verbindliche Fristen festgelegt werden,
3.
die Vertragspartner auch unter diesen Umständen bis zum Kündigungstermin kooperativ
zusammenzuarbeiten, um eine anderweitige Weiterführung der Maßnahme(n) im Interesse
der Betroffenen zu ermöglichen.
TEIL VI
Datenschutz
§ 13
Datenschutzbestimmungen
(1) Bei der Leistungserbringung ist der Träger für die Einhaltung der Datenschutzvorschriften
verantwortlich. Dabei sind insbesondere die Vorschriften nach DSGVO und des
SächsPsychKG zu beachten. Bei der Leistungserbringung im Rahmen von Aufgaben nach
dem Sozialgesetzbuch sind § 35 SGB I und die §§ 67 ff. SGB X einzuhalten.
(2) Für die erforderlichen Datenverarbeitungen zur Bewertung, Entscheidung und Abwicklung
von Fördermaßnahmen gemäß RL PsySu sowie damit im Zusammenhang stehender
Tätigkeiten hat der Träger bei der Verarbeitung personenbezogener Daten zu gewährleisten:
a. Die Einhaltung der Voraussetzungen des Art. 6 Abs. 1 DSGVO, u. a. durch die
Einholung erforderlicher (und nachweisbarer) Einwilligungen gemäß den
Anforderungen von Art. 7 DSGVO,
b. die Information der betroffenen Personen gemäß Artt. 13, 14 DSGVO
Die erforderlichen Übermittlungen von der Stadt Leipzig an die Bewilligungsstelle und andere
an der Förderung beteiligte Stellen und die von diesen Stellen vorgenommene
Datenverarbeitung müssen dabei berücksichtigt werden. Die Sätze 1 und 2 gelten für die sich
aus diesem Vertrag ergebenden Pflichten des Trägers entsprechend.
(3) Dem Träger ist bekannt, dass die Stadt Leipzig, die Sächsischen Staatsministerien und die
Sächsische Staatskanzlei, soweit dies zu ihrer Aufgabenerfüllung erforderlich ist,
personenbezogene Daten nach den datenschutzrechtlichen Vorschriften des Gesetzes über
die Fördermitteldatenbanken im Freistaat Sachsen (SächsFöDaG) verarbeiten und an die
zuständigen Stellen übermitteln dürfen.
TEIL VII
Schlussbestimmungen
§ 14
Zeitpunkt der Übertragung
Die Versorgungsverpflichtung im Sinne des Vertrages beginnt mit Wirkung vom 01.01.2019 und
endet am 31.12.2020.
§ 15
Salvatorische Klausel
Falls einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein sollten oder dieser Vertrag Lücken
enthält, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der
unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht,
was nach Zweck und Sinn des Vertrages vereinbart worden wäre, hätte man die Angelegenheit
von vornherein bedacht. Im Zweifelsfall muss die unwirksam gewordene Bestimmung
einvernehmlich durch eine wirksame ergänzt werden; dies gilt auch für den Fall von Lücken oder
von Ergänzungsbedürftigkeit dieses Vertrages.
§ 16
Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Leipzig.
Leipzig, den
Leipzig, den
Prof. Dr. Thomas Fabian
Bürgermeister und Beigeordneter für
Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Träger
Leistungskatalog der Betroffenenvertretung Durchblick e.V. für das psychosoziale Gemeindezentrum - Bereich Beratung, Begegnung und
Tagesstrukturierung der Stadt Leipzig
Zielgruppen
der psychosozialen
Gemeindezentren
psychisch erkrankte Bürger der Stadt Leipzig, bei denen auf Grund der Erkrankung ein besonderer Hilfe-,
Beratungs- und Unterstützungsbedarf gegeben ist
vorrangig psychisch erkrankte Menschen, die:
in keiner anderen Versorgungsleistung unterkommen
Folgeprobleme durch die Erkrankung haben, die Auswirkung auf das familiäre oder nachbarschaftliche
Leben
haben
drohende Wohnungslosigkeit, finanzielle und andere schwere Probleme und soziale Folgen der Erkrankung
aufweisen
Probleme mit Krankheitseinsicht und - bewältigung haben
häufig wieder erkranken („Drehtürpatient“ bzw. chronisch psychisch erkrankte Menschen)
Angehörige, Bezugspersonen und Bürger im sozialen Umfeld von psychisch erkrankten Menschen
- Einrichtungen und öffentliche Institutionen die für die Belange der psychosozialen Versorgung aufzuklären sind - allgemeine
Öffentlichkeit als Adressat für Information und Aufklärung (Antistigma-Arbeit)
Für die komplementäre psychiatrische Versorgung der Stadt Leipzig - Details regelt der Psychiatrieplan der Stadt
Leipzig – soll ein Psychosoziales Gemeindezentrum als Betroffenenvertretung vorgehalten werden.
Versorgungsregionen
und personelle
Ausstattung
Für je 25.000 Einwohner sind 40 Mitarbeiterwochenstunden für die Umsetzung der Leistung vorzusehen, wenn
insgesamt wenigstens 40 Mitarbeiterwochenstunden und davon mindestens 20 Fachkraftwochenstunden erbracht
werden. Diese Aufgabe ist überwiegend durch Fachkräfte und anteilig durch andere Mitarbeiter umzusetzen. Der
genannte Fachkraftschlüssel ist für die gesamte Stadt Leipzig bezogen auf die aktuelle Einwohnerzahl umzusetzen.
Die Verteilung der Fachkraftwochenstunden ist regional – auf die komplementären Versorgungsregionen und Träger –
entsprechend der aktuellen Bedarfseinschätzung des Psychiatriebeirates und im Rahmen der Psychiatrieplanung
festzulegen.
Fachkräfte
sind
Sozialarbeiter,
Sozialpädagogen,
Fachkrankenschwestern/ -pfleger für Psychiatrie
Heilerziehungspfleger,
Ergotherapeuten
und
Anderweitig geeignete Mitarbeiter sind Personen, die als Betroffene, Angehörige oder in anderer Weise in der
Psychiatrie erfahren sind (Laienhelfer, Peer Counseling).
Stadt Leipzig – Gesundheitsamt – Stabsstelle – Psychiatriekoordination – Leistungskatalog 2019 und 2010 Betroffenenvertretung - psychosoziales Gemeindezentrum Durchblick e.V.– Stand: 17.09.2018
Einsatz von
Leistung
Ziele
1. Beratung
Bemerkungen
soziale Sicherung
Förderung sozialer Kompetenz
Schaffung/Erhaltung von Lebensqualität
und -zufriedenheit
Unterstützung bei
Behördenangelegenheiten
Unterstützung bei Familien- und Partnerangelegenheiten
Aufklärung zu Krankheitserscheinungen
und deren Bewältigung
Begleitung in Krisen- und
Konfliktsituationen,
Vermeidung und Verkürzung von
stationären Aufenthalten
Förderung von Recovery
Orientierung bei Hilfeangeboten
Partizipativer Ansatz durch
Tandemberatung
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
Leistung
Ziele
ggf. Hilfebedarfsprüfung und Unterstützung bei
der Entwicklung einer individuellen Hilfeplanung
Vermeidung von Über- und Unterversorgung
stabilisierende Begleitung
Begleitung bei der Suche nach angemessenen
Hilfen
Unterstützung bei der Sicherung der sozialen
Existenz
Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen der
Versorgung und Vermittlung
Unterstützung bei Ämtergängen, Antragstellungen
Sicherung von rechtlichen und materiellen Ansprüchen
Regelmäßige Sprech- und Bereitschaftszeiten
möglichst in normale, nichtpsychiatrische Unterstützung vermitteln
Ganzheitliche Wahrnehmung von Persönlichkeit
und Situation
Stabilisierung bzw. ggf. Aufbau einer tragfähigen
Beziehung
stützende lebensbegleitende Gespräche
kurzzeitige Unterstützung in der Übergangszeit
bis zu einem möglichen Therapiebeginn
Fachkräften
anderweitigen
Mitarbeitern
X
X
Fachkräften
anderweitigen
Mindestöffnungszeit Beratungsstelle 35 h/ Woche –
davon zwei offen (ohne Termine)
Bemerkungen
Stadt Leipzig – Gesundheitsamt – Stabsstelle – Psychiatriekoordination – Leistungskatalog 2019 und 2010 Betroffenenvertretung - psychosoziales Gemeindezentrum Durchblick e.V.– Stand: 17.09.2018
Einsatz von
Mitarbeitern
2. Umsetzung
der Beteiligung/Partizipation und Gemeinschaft
–
-
–
–
–
–
–
3. Kontakte
außerhalb der
Einrichtung
–
–
–
–
–
–
–
Leistung
Durchführung von Hausversammlungen als Instrument der Beteiligung,
Förderung und Unterstützung der Klienten zur Selbststärkung (Empowerment)
Unterstützung von Selbsthilfegruppen
Förderung von personenorientierten
Arbeiten
Beteiligung/Mitwirkung psychiatrieerfahrener Nutzer (Tandemberatung)
Entwicklung eines nutzerorientierten
Beschwerde- und Konfliktmanagements
Förderung der Beschäftigung von Betroffenen (u.a. Ex-In1)
Förderung von Ehrenamt
Kontakt halten und stabilisieren
Beziehungsaufbau und -erhalt
Absicherung der Weiterbetreuung
Bedarfsklärung
Schwellenabbau und Motivation bezüglich einer Weiterbetreuung im System
lebenspraktische Unterstützung in Krisenzeiten
Unterstützung zur Vermittlung von ergänzenden nachstationären Hilfsangeboten
Ziele
-
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
Stärkung der Partizipation der Betroffenen an den
Angeboten
Selbsthilfeförderung
Stärkung von Selbstbestimmung und Ressourcenorientierung
Förderung der familienähnlichen Gemeinschaft
und Sicherung von lebensnahen Hilfen
gemeinsame Festlegung von Regeln im Umgang
mit Menschen in Krankheitsphasen
Einbindung der Besucher
Durchführung von Hausversammlungen
X
X
Beratung entspr. Punkt 1.
Motivation und Organisation gegenseitiger Klinikbesuche der Klienten und Hausbesuche
ggf. Absprache zu Krisenplänen zur Vermeidung
längerer stationärer Aufenthalte
Absicherung begleitender Hilfen
Kontaktaufnahme in Akutsituationen
Vermeidung von störungsbedingtem Rückzug und
Verhinderung zunehmender Isolation
Koordination Patientenfürsprecher
Mitorganisation Psychoseseminare
Netzwerkarbeit
Gremienarbeit regional: u.a. PSAG, KOB AG;
überregional: LAG und BAG Inklusionsfirmen
X
X
Fachkräften
ander-weitigen
Mitarbeitern
Bemerkungen
Experienced-Involvement – Ausbildungs- und Qualifizierungsprogramm für Psychiatrie-Erfahrene, damit diese als DozentIn oder als MitarbeiterIn psychiatrischer Einrichtungen tätig
werden können
1
Stadt Leipzig – Gesundheitsamt – Stabsstelle – Psychiatriekoordination – Leistungskatalog 2019 und 2010 Betroffenenvertretung - psychosoziales Gemeindezentrum Durchblick e.V.– Stand: 17.09.2018
Einsatz von
4. Gruppenangebote
–
–
–
–
–
5.1. Tagesstruktur, soziale Gemeinschaft, Kontaktstiftung
Förderung/Reaktivierung von sozialen
Kompetenzen
Förderung der Kommunikation Förderung/Reaktivierung individueller Fähigkeiten
Abbau von Ängsten
Gesundheitsförderung / Entspannung
Förderung von Selbsthilfegruppen von
Klienten und Angehörigen
Bei Selbsthilfegruppen:
Selbstorganisierte Aktivitäten zur gegenseitigen Unterstützung bei der Stärkung der Sozialkompetenz und der Krisenbewältigung
Gesprächs- und Erfahrungsaustausch
unter Betroffenen
– Angebote zur Entwicklung und/oder
Stabilisierung von sozialen Kontakten
und zur Entwicklung oder zum Erhalt
einer Tagesstruktur
– Förderung gemeinsamer Aktivitäten
– Begegnungsmöglichkeiten mit Betroffenen und/oder interessierten Bürgern,
Freunden, Angehörigen fördern
–
–
–
–
–
–
–
-
–
–
–
Leistung
5.2. Festlegung
Ziele
–
Sicherung von nutzerfreundlichen, be-
störungsbedingtem Rückzug entgegenwirken,
Rückgewinnung sozialer Fähigkeiten
Gruppenangebote können dabei u.a. sein:
Bildungs-, Freizeit- und Begegnungsgruppen
sportliche und kreative Gruppenangebote
gemeinsame Urlaubs- und Bildungsfahrten und
Ausflüge
Beteiligung an öffentlichen Aktivitäten
Angebot an offene und geschlossene Gesprächsgruppen und Selbsthilfegruppen
Angebote sind so zu gestalten, dass die Betroffenen motiviert werden daran teilzunehmen - lebensnahe Hilfen (Mahlzeiten-/Getränkeangebote)
sollen im Vordergrund stehen
Begegnung und soziales Miteinander (“unter Menschen sein“) sollen entwickelt und gefördert werden
Angebote: Café, Bibliothek, PC-Nutzung, Spiele,
Sport, Gartenpflege, musikalische Betätigung,
Café-Galerie, Brunch, offenes Frühstück u.a.
Hauswirtschaftliche Tätigkeiten wie Wäsche, Kochen, Putzen, Malern, kleinere Reparaturen
X
es ist ein familienersetzender Raum zu schaffen, in
denen Menschen mit schweren psychischen Störungen die Chance einer Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht wird
Bemerkungen
Fachkräften
anderweitigen
Mitarbeitern
Mo. und Mi. 11:30 – 22:00 Uhr;
Stadt Leipzig – Gesundheitsamt – Stabsstelle – Psychiatriekoordination – Leistungskatalog 2019 und 2010 Betroffenenvertretung - psychosoziales Gemeindezentrum Durchblick e.V.– Stand: 17.09.2018
Einsatz von
der Öffnungszeiten
6. Förderung
von Arbeit, Beschäftigung,
Handlungskompetenzen
darfsorientierten Öffnungszeiten
-
-
–
7. Beratung Angehöriger
–
–
Leistung
8. Betroffenen-
Training und (Wieder-) Erlangung von Fähigkeiten in Bezug
auf Arbeit und Beschäftigung
(Pünktlichkeit, Dauer, Bewältigung von spezifischen Arbeitsanforderungen)
Training/(Wieder-)Erlangung von
Handlungsfähigkeiten Training der Belastbarkeit und des störungsbedingten
Stressmangements
Vermittlung in berufliche Rehabilitationsangebote
Beratung zu störungsspezifischen Anforderungen an die Familie
Hinweise zu möglichen Unterstützungs- und Therapieangeboten
Unterstützung in Krisen- und Krankheitsphasen
Di., Do., Fr. 08:30 – 22:00 Uhr
–
–
–
–
–
–
Ziele
–
Vertretung der Interessen Betroffener
Beschäftigungsangebote im Zusammenhang mit
den Angeboten im Gemeindezentrum/Tagesangebot einschließlich Außenbereich( Garten-/Grünflächenbereich )
Entwicklung und Angebot von Zuverdienstmöglichkeiten
Kooperation mit Leipziger Reha-Angeboten
(Runder Tisch Arbeit für psychisch kranke Menschen - Rehakette Leipzig)
Entwicklung von ehrenamtliche Arbeitsmöglichkeiten
Einzel- und Gruppenangebote möglich
fachliche psychoedukative Beratung
Bemerkungen
–
X
Fachkräften
anderweitigen
Mitarbeitern
schriftliche Dokumentation im Verwendungsnach-
Stadt Leipzig – Gesundheitsamt – Stabsstelle – Psychiatriekoordination – Leistungskatalog 2019 und 2010 Betroffenenvertretung - psychosoziales Gemeindezentrum Durchblick e.V.– Stand: 17.09.2018
Einsatz von
/Angehörigenvertretung
9. Qualitätssicherung/Berichterstattung
–
–
–
–
–
–
–
10. Öffentlichkeitsarbeit / Antistigmaarbeit
–
–
Vertretung der Interessen der Angehörigen
Dokumentation und Berichterstattung
der Leistungen
fachspezifische Weiterbildung (10 Std.
pro Fachkraft und anderweitigen Mitarbeiter pro Jahr)
Supervision der Mitarbeiter (10 Std. pro
Fachkraft und anderweitigen Mitarbeiter
pro Jahr)
Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen
Förderung von Nachbarschafts- und Sozialraumkontakten
Sicherung der psychosozialen Gremienarbeit
Entstigmatisierung durch Information
und Aufklärung über psychische Erkrankungen, Geschichte der Psychiatrie
(z.B. „Euthanasie“-Geschichte) und gesellschaftliche ZH
weis
–
–
–
–
–
–
–
–
–
11. Betreuung
von Praktikanten
Organisation der Anleitung und des
sachgerechten Einsatzes von Praktikanten
Anwendung der Software BADO-K
Beteiligung an der Weiterentwicklung des Dokumentationssystems
zur Sicherung bedarfsgerechter
Versorgungsstrukturen
Kooperation mit Behörden, Vereinen, med. Einrichtungen
schriftliche Dokumentation im Verwendungsnachweis
X
Initiierung und Beteiligung an Antistigma- und Aufklärungsaktionen
öffentliche Präsenz durch Printund elektronische Medien (z.B.
Flyer, Mailverteiler)
museale Darstellung der Geschichte der Psychiatrie aus Betroffenensicht
Gesprächsrunden und Veranstaltungen mit Betroffenen u.a. als Aus-, Fort- und Weiterbildungsangebote
Organisation von öffentlichen Veranstaltungen
(Vorträge. Lesungen usw.)
Teilnahme an Veranstaltungen (Museumsnacht;
Buchmesse u. ä.)
Vermittlung von Fachkenntnissen
Vor und Nachbereitung des Einsatzes
Sicherung des Kontaktes zu Ausbildungseinrichtung
X
X
X
Stadt Leipzig – Gesundheitsamt – Stabsstelle – Psychiatriekoordination – Leistungskatalog 2019 und 2010 Betroffenenvertretung - psychosoziales Gemeindezentrum Durchblick e.V.– Stand: 17.09.2018
VERSORGUNGSVERTRAG
für die Bereitstellung und Durchführung von Hilfen im Bereich der ambulanten und
komplementären psychiatrischen Versorgung in der Stadt Leipzig
Zwischen
der Stadt Leipzig
vertreten durch den Oberbürgermeister,
Neues Rathaus, Martin-Luther-Ring 4-6, 04109 Leipzig,
dieser endvertreten durch den Bürgermeister und Beigeordneten für Jugend, Soziales,
Gesundheit und Schule, Herrn Prof. Dr. Fabian
- nachstehend Stadt Leipzig genannt und
der Trägerwerk Soziale Dienste in Sachsen GmbH
Geschäftsführer Herrn Stirner
Industriestraße 21, 01129 Dresden
- nachstehend Träger genannt Präambel
1) Hilfeleistungen für psychisch Kranke und psychisch Behinderte, von psychischer Krankheit
oder Behinderung bedrohte Menschen (nachstehend Betroffene genannte) sind Pflichtleistungen
der Kommune und liegen in deren Gesamtverantwortung. Diese Verpflichtung umfasst die Planung, den Aufbau und die Durchführung sowie die Koordination und die Qualitätskontrolle der
Hilfen im Sinne der §§ 5, 6 und 7 Sächsisches Gesetz über die Hilfen und die Unterbringung bei
psychischen Krankheiten (SächsPsychKG) . Die Kommune kann diese Versorgungsverpflichtung
ganz oder teilweise an Träger der freien Wohlfahrtspflege oder an gemeinnützige Institutionen
übertragen 1).
2) Fachliche Grundlagen sind die zum Aufbau und zur Verbesserung der psychiatrischen Versorgung erlassenen Gesetze und die gefassten gesundheits- und sozialpolitischen Beschlüsse, insbesondere:
Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst im Freistaat Sachsen (SächsGDG) vom
11. Dezember 1991 (SächsGVBI. S. 413), das zuletzt durch Artikel 14 des Gesetzes vom 26.
April 2018 (SächsGVBl. S. 198) geändert worden ist
SGB II § 16 (2) Nr. 4 in Verbindung mit SGB II § 6 Abs. 1 Nr. 2
Sächsisches Gesetz über die Hilfen und die Unterbringung bei psychischen Krankheiten
(SächsPsychKG) i. d. F. vom 10. Oktober 2007 (SächsGVBI., Jg. 2007, Bl. Nr.12, S. 422),
zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 07. August 2014 (SächsGVBl. S. 446)
Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Förderung sozialpsychiatrischer Hilfen, der Suchtprävention und Suchtkrankenhilfe (Richtlinie
Psychiatrie und Suchthilfe - RL-PsySu) vom 12. September 2017 (SächsABl. S. 1289)
Regionaler Psychiatrieplan der Stadt Leipzig vom 17. März 1999 (Beschluss des Stadtrates
1543/99) in aktueller Fassung
Zweiter Landespsychiatrieplan 2011
1
SächsPsychKG § 6 Abs. 1
1
TEIL I
Zweck des Vertrages
§1
Inhalt des Vertrages
(1) Dieser Vertrag regelt die Wahrnehmung der kommunalen Versorgungsverpflichtung oder Teilen davon für alle Betroffenen des Versorgungsgebietes im Sinne des § 4 durch den Träger. (Diese Übertragung ist eine Beteiligung des Trägers als Drittem im Sinne der §§ 4 und 5 SGB XII in
Verbindung mit § 17 Abs. 3 SGB I und § 97 Abs. 1 SGB X und des SGB II § 16 Abs. 2 Nr. 4 SGB
II in Verbindung mit § 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB II)
(2) Für die Betroffenen erwachsen aus diesem Vertrag keine Verpflichtungen.
§2
Übernahme der Versorgungsverpflichtung
Der Träger ist verpflichtet, die ihm übertragenen kommunalen Versorgungsleistungen für die von
ihm zu betreuenden Betroffenen wirtschaftlich, bedarfsgerecht und entsprechend moderner fachlicher Standards zu erbringen und an der stetig erforderlichen Weiterentwicklung der Versorgungsangebote im kommunalen gemeindepsychiatrischen Verbund aktiv mitzuwirken.
TEIL II
Pflichten des Trägers
§3
Umfang der Versorgungsverpflichtung
(1) Die übertragene Versorgungsverpflichtung umfasst die Sicherstellung vorsorgender, begleitender und nachsorgender Hilfen gemäß § 5 SächsPsychKG bei Notwendigkeit auch die Prüfung
der Unterbringungsvoraussetzungen nach §§ 13 und 18 PsychKG in enger Zusammenarbeit mit
der Stadt Leipzig. Bei Beachtung des Zieles der effektiven Vernetzung aller Angebote im gemeindepsychiatrischen Verbund sind dies:
1. Hilfeangebote im Bereich Begegnung, Beratung und Tagesstrukturierung
Betrieb eines psychosozialen Gemeindezentrums mit Kontakt- und Beratungsstelle und
eines Freizeitclubs
2. Hilfeangebote im Bereich Wohnen:
Betrieb des ambulant betreuten Wohnens
Betrieb von Außenwohngruppen
3. Angebote im Bereich Beschäftigung und Zuverdienst
Änderungen, auch konzeptioneller Art (Angebote entsprechend § 3 Abs. (1) 1.-4.) bedürfen immer
der Zustimmung der Stadt Leipzig.
Die in den psychosozialen Gemeindezentren vorzuhaltenden Leistungen sind im Leistungskatalog2) festgeschrieben. Der Leistungskatalog ist Bestandteil des Vertrages.
Die Leistungen sind durch entsprechendes Fachpersonal zu erbringen. Die Berechnung der Fachkräfte beruht auf dem Kosten- und Finanzierungsplan vom 21.06.2018. Entsprechend sind 3,0 VzÄ
für die Kontakt- und Beratungsstelle abzusichern. Änderungen sind der Stadt Leipzig mitzuteilen.
Die Finanzierung der Angebote §3 (1) 2.-3. ist nicht Bestandteil dieses Vertrages. Die Angebote
sind gesondert über die zuständigen Kostenträger zu verhandeln. Die notwendigen Personal- und
Sachkosten sind über diese Verhandlungen vollständig abzudecken.
(2) Der Träger ist verpflichtet, keinen Betroffenen aus dem ihm nach § 4 übertragenen Versorgungsgebiet von der Versorgung auszuschließen.
2
s. Anlage Leistungskatalog vom 17.09.2018
2
(3) Der Träger ist Mitglied des Psychiatriebeirates der Stadt Leipzig (als PSAG im Sinne des
§ 7 SächsPsychKG). Der Träger und die Stadt Leipzig verpflichten sich, im Rahmen einer abgestimmten Bedarfsplanung innerhalb des Beirates auf bedarfsgerechte Versorgungskapazitäten
hinzuwirken.
Änderungen, auch konzeptioneller Art, bedürfen immer der Zustimmung der Stadt Leipzig.
§4
Versorgungsgebiet
Das Versorgungsgebiet umfasst den im Psychiatrieplan festgelegten Stadtbezirk
West
im Stadtgebiet der Stadt Leipzig in seinen jeweils geltenden Grenzen.
§5
Psychiatrieberichterstattung
(1) Der Träger dokumentiert seine Leistungen und erstattet jährlich bis zum 28.02. des Folgejahres einen Bericht an die Stadt Leipzig.
(2) Der Träger ist verpflichtet , ein nach § 7 Abs. 2 SächsPsychKG erstelltes Dokumentationssystem zu übernehmen und in diesem Sinne an einer regionalen und überregionalen Psychiatrieberichterstattung bzw. einer Evaluation der einzelnen Versorgungsangebote mitzuwirken und die
Daten jährlich an das Gesundheitsamt zu übermitteln.
(3) Für die Träger ist ein durch die Stadt Leipzig anerkanntes Dokumentationssystem und der
standardisierte Jahresbericht verbindlich. Die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes in
Verbindung mit dem Sächsischen Datenschutzgesetz in der jeweils gültigen Fassung sind einzuhalten.
TEIL III
Pflichten der Kommune
§6
Finanzierung
(1) Die finanzielle Sicherstellung der Versorgungsverpflichtungen des Trägers erfolgt (unbeschadet der Verpflichtungen Dritter) durch die Stadt Leipzig. Vorrangige Leistungsansprüche anderer
sind zu beachten. Sie ergeben sich aus der Prüfung des Umfangs der Versorgungsverpflichtung
nach § 3 dieses Vertrages. Die Vertragspartner wirken dabei auf eine Regelung der sich aus der
Besonderheit des Einzelfalles ergebenden Mischfinanzierung hin.
(2) Der Träger verpflichtet sich, die Leistungen gemäß den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit,
Sparsamkeit und Leistungsfähigkeit zu erbringen.
(3) Der Träger erhält als Ausgleich für die finanziellen Aufwendungen bei der Erfüllung der im
Vertrag genannten Pflichten von der Stadt Leipzig einen jährlichen Erstattungsbetrag zu den anerkannten Kosten. Dieser beträgt im Jahr 2019 154.513,00 € und im Jahr 2020 158.244,00 €.
Soweit der Erstattungsbetrag beim Träger umsatzsteuerpflichtig ist, wird die Umsatzsteuer in
der jeweiligen gesetzlichen Höhe von der Stadt Leipzig an den Träger gezahlt. Mit dieser Vergütung sind Sachkosten und Personalkosten abgegolten. Grundlage der Kostenerstattung ist der
am 21.06.2018 eingereichte Kosten- und Finanzierungsplan für die Jahre 2019 und 2020. Die
Zahlung erfolgt quartalsweise des jeweiligen Jahres.
Der Träger verpflichtet sich, sich im Rahmen seiner Geschäftsführung soweit wie möglich für die
entstehenden Aufwendungen bei der Erfüllung des Vertrages an den Kosten- und Finanzierungsplan zu halten. Unvorhersehbare Kostensteigerungen bei der Erfüllung der im Vertrag genannten
Pflichten sind unverzüglich gegenüber dem Gesundheitsamt der Stadt Leipzig anzuzeigen, um in
Abstimmung mit der Stadt Leipzig ggf. Leistungsinhalte neu zu definieren.
(4) Unter Hinweis auf das geltende Haushaltsrecht erfolgt die Zahlung des Erstattungsbeitrages
teilweise oder gar nicht, wenn die Mittel nachweislich nicht zweckentsprechend verwendet werden.
3
(5) Das Fachdezernat wird bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank (SAB) Fördermittel gemäß Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Förderung sozialpsychiatrischer Hilfen, der Suchtprävention und Suchtkrankenhilfe (RL-PsySu) vom
12. September 2017 B. Teil 1 VII. beantragen. Grundlage hierfür ist der am 21.06.2018 eingereichte Kosten- und Finanzierungsplan.
Auf die Einhaltung der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung
(ANBest-P) sowie die Vergabebestimmungen wird hingewiesen.
In dem Erstattungsbetrag gemäß Absatz (3) ist der zu beantragende Landesanteil enthalten. Dieser wird nach Vorlage des Bewilligungsbescheides der SAB an die Stadt Leipzig dem Träger
mittels Zuwendungsbescheid formal zugewiesen, jedoch nicht separat ausgezahlt. Die §§ 23 und
44 der Sächsischen Haushaltsordnung (SäHO), die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen
Staatsministeriums der Finanzen zur Sächsischen Haushaltsordnung (VwV-SäHO) und die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung entsprechend Anlage 2 zur
VwV zu § 44 SäHO sind einzuhalten.
(6) Der Träger versichert, dass die in dem Kosten- und Finanzierungplan gemachten Angaben
richtig und vollständig sind. Mit Unterzeichnung des Vertrages versichert der Träger, dass kein/e
Insolvenzverfahren, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen (einschließlich Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung) oder Mahn-/Klageverfahren bzw. Kreditkündigungen, die für die wirtschaftlichen Verhältnisse des Trägers von Bedeutung sind, beantragt oder durchgeführt sind. Dem Träger ist bekannt, dass falsche Angaben den Widerruf des Erstattungsbetrages und die Rückerstattung bereits ausgezahlter Beträge nebst Verzinsung zur Folge haben können.
(7) Für die Fortführung der Finanzierung der Jahre 2021/2022 ist ein Antrag bis zum 31.12.2019
an die Stadt Leipzig, Gesundheitsamt, 04092 Leipzig zu stellen. Der Antrag beinhaltet den Kosten- und Finanzierungsplan getrennt für die Jahre 2021 und 2022, Angaben zur Personalausstattung mit Angaben der Wochenarbeitszeit pro Fach-/Verwaltungskraft, Eingruppierung und Bruttopersonalkosten sowie eine Aufstellung der Standorte mit Angaben der Öffnungszeiten. Sofern
eine Vorsteuerabzugsberechtigung besteht, sind die Bruttokosten/-ausgaben abzüglich der anrechenbaren Umsatzsteuer anzugeben.
Sind für die Antragstellung gegenüber der SAB weitere Unterlagen erforderlich, ist der Träger zur
Beibringung verpflichtet.
§7
Verwendungsnachweis
(1) Der Träger ist verpflichtet, für das Jahr 2019 bis zum 31.03.2020 und für das Jahr 2020 bis
zum 31.03.2021 eine Abrechnung einzureichen. Diese besteht aus einem zahlenmäßigen Nachweis und einem Sachbericht.
In dem Sachbericht ist die Verwendung des Erstattungsbetrages sowie das erzielte Ergebnis
darzustellen.
In dem zahlenmäßigen Nachweis sind die Einnahmen (Erstattungen, Zuwendungen, Leistungen
Dritter, eigene Mittel) entsprechend dem Finanzierungsplan und die Ausgaben entsprechend dem
Kostenplan summarisch auszuweisen. Der Nachweis muss alle mit der Maßnahme zusammenhängenden Einnahmen und Ausgaben sowie eine Personalaufstellung in zeitlicher Folge und
voneinander getrennt enthalten.
Aus dem Nachweis müssen Rechnungs- und Zahlungsdatum, Empfänger/Einzahler sowie Grund
und Einzelbetrag jeder Zahlung ersichtlich sein.
Soweit der Träger zum Vorsteuerabzug nach § 15 des Umsatzsteuergesetzes berechtigt ist, dürfen nur die Entgelte (Preise ohne Umsatzsteuer) berücksichtigt werden.
Es sind nur Ausgaben abzurechnen, die vorhabensbezogen im Zeitraum 01.01.2019 - 31.12.2019 bzw.
01.01.2020 - 31.12.2020 entstehen und bezahlt werden.
Im Verwendungsnachweis ist vom Träger zu bestätigen, dass die Ausgaben notwendig waren,
dass wirtschaftlich und sparsam verfahren worden ist, die Angaben mit den Büchern und Belegen
übereinstimmen und die Echtheit der Herkunft und Unversehrtheit des Inhaltes der Belege gewährleistet ist.
4
(2) Mit dem Nachweis sind die Originalbelege (Einnahmen- und Ausgabenbelege), die Verträge
und Unterlagen über die Vergabe von Aufträgen vorzulegen.
Die Stadt Leipzig ist berechtigt, Bücher, Belege und sonstige Geschäftsunterlagen anzufordern
sowie die Verwendung der Mittel durch örtliche Erhebungen zu prüfen. Das Rechnungs-prüfungsamt der Stadt Leipzig und der Sächsische Rechnungshof sind berechtigt, die Mittelverwendung
zu prüfen.
Ergibt die Abrechnung, dass der in § 7 festgesetzte Erstattungsbetrag nicht vollständig oder nicht
zweckentsprechend für die in § 3 übernommene Versorgungsverpflichtung verausgabt wurde, ist
derzu viel ausgezahlte Erstattungsbetrag zurückzuzahlen.
TEIL IV
Qualität und Kooperation
§8
Qualitätssicherung
(1) Die Stadt Leipzig und der Träger bestimmen im Rahmen ihrer Zusammenarbeit im Psychiatriebeirat gemeinsam den Inhalt und das Verfahren für Maßnahmen zur Qualitätssicherung der in
diesem Vertrag vereinbarten Leistungen.
(2) Der Träger ist verpflichtet, an den Maßnahmen zur Qualitätssicherung teilzunehmen. Der Träger ist darüber hinaus dafür verantwortlich, dass interne Maßnahmen zur Sicherung der Struktur,
Prozess- und Ergebnisqualität festgelegt und durchgeführt werden. Er kann sich an Maßnahmen
der externen Qualitätssicherung beteiligen. Für die Qualitätssicherung werden folgende Maßnahmen ausgewählt:
systematische Dokumentation der Einzelfallbearbeitung
Beteiligung an einrichtungsübergreifenden Qualitätszirkeln (Ambulanzberatung)
Entwicklung und Weiterentwicklung von Verfahrensstandards für die Leistungserbringung
Die Durchführung der Qualitätssicherung wird vom Träger in der jährlichen Berichterstattung dokumentiert.
(3) Die Durchführung der Qualitätszirkel und die Festlegung des Dokumentationssystems zur
Qualitätssicherung obliegt der Stadt Leipzig.
(4) Die Stadt Leipzig kann unangekündigt Kontrollen zur Qualitätssicherung bei dem Träger
durchführen, insbesondere die Vorlage von Unterlagen und den Nachweis der Durchführung der
Qualitätssicherung verlangen. Die Stadt Leipzig hat hierzu ein Zugangs- und Kontrollrecht.
§9
Kooperationsverpflichtung
(1) Der Träger verpflichtet sich, mit der Stadt Leipzig zusammen zu arbeiten und diese über alle
wesentlichen Vorgänge zu informieren.
(2) Der Träger ist zur fachlichen Zusammenarbeit mit dem zuständigen Sozialpsychiatrischen
Dienst und den aufnahmeverpflichteten Krankenhäusern, den im Sinne von § 72 Abs. 2 und
§ 72 a SGB V im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung tätigen niedergelassenen Ärzte,
insbesondere den Psychiatern und Psychotherapeuten sowie den anderen im Bereich der ambulant-komplementären Versorgung tätigen Trägern verpflichtet.
(3) Die Stadt Leipzig hat das Recht und die Pflicht, die Einhaltung dieser Kooperationsverpflichtungen zu prüfen. Sie bedient sich dabei des Psychiatriekoordinators. Der Psychiatriebeirat ist
über die Ergebnisse der regelmäßigen Prüfungen zu informieren.
5
§ 10
Weiterbildung und Supervision
(1) Bei der regionalen Versorgung haben Weiterbildung und Supervision einen besonderen Stellenwert. Der Träger verpflichtet sich daher, Weiterbildungskonzepte zu entwickeln und regelmäßig Weiterbildungsveranstaltungen durchzuführen bzw. den Mitarbeiter*innen die Teilnahme an
einschlägigen Veranstaltungen anderer Anbieter zu ermöglichen. Dabei ist effektiv und kostengünstig zu verfahren. Die Vorgaben entsprechend Leistungskatalog sind einzuhalten.
TEIL V
Vertragsdauer
§ 11
Vertragsdauer, Änderungen und Auflösung des Vertrages
(1) Der Vertrag wird für die Dauer von 2 Jahren geschlossen. Der Vertrag kann frühestens mit
einer Frist von sechs Monaten gekündigt werden und ist bis spätestens 1 Jahr vor Vertragsende
neu zu verhandeln.
(2) Mit dem Ablauf der Kündigungsfrist geht die Sicherstellungspflicht für die in diesem Vertrag
vereinbarten Versorgungsleistungen wieder auf die Stadt Leipzig über.
(3) Die Vertragspartner wirken bei der Sicherstellung der in diesem Vertrag vereinbarten Versorgungsleistungen im Kündigungszeitraum zusammen. Bei Streitfragen entscheidet auf Antrag
eines der Vertragspartner das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz.
(4) Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform und der Unterzeichnung durch beide
Vertragspartner.
(5) Die Vertragspartner haben keine mündlichen Nebenabreden getroffen.
§ 12
Außerordentliche Kündigung
(1) Der Vertrag kann aus wichtigem Grund, insbesondere bei schwerwiegenden, nicht korrigierbaren Verstößen gegen die vorgenannten Vertragsbedingungen jederzeit ohne Einhaltung der in
§ 12 genannten Frist einseitig gekündigt werden.
(2) Der Träger verpflichtet sich, im Falle einer Kündigung nach Abs. 1 mit der Stadt Leipzig bis
zum Kündigungstermin mit dem Fachdezernat kooperativ zusammen zu arbeiten und diesem zu
ermöglichen, die Maßnahmen selbst weiter zu führen oder auf einen anderen Leistungsträger zu
übertragen. Der Träger hat sicher zu stellen, dass
1.
die im Rahmen der durch den Träger übernommenen Versorgungsverpflichtung zu erbringenden Leistungen bei Bedarf weiterhin erbracht werden,
2.
verbindliche Fristen festgelegt werden,
3.
die Vertragspartner auch unter diesen Umständen bis zum Kündigungstermin kooperativ zusammenzuarbeiten, um eine anderweitige Weiterführung der Maßnahme(n) im Interesse der
Betroffenen zu ermöglichen.
TEIL VI
Datenschutzhinweise
§ 13
Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung
Bei der Psychiatrieberichterstattung sind die datenschutzrechtlichen Vorschriften zu beachten,
insbesondere die Datenschutzgrundverordnung, das Sächsische Gesetz über die Hilfen und die
Unterbringung bei psychischen Krankheiten (PsychKG) und das Bundesdatenschutzgesetz.
6
Der Träger wird darauf hingewiesen, dass insbesondere für die Erhebung, Speicherung, Nutzung
und Übermittlung von Daten, die für die Bearbeitung erforderlichen personenbezogenen Daten
nach § 4 Abs. 3 Sächsisches Datenschutzgesetz (SächsDSG) die Einwilligung vorliegt. Die Einwilligung gilt auch für die Übermittlung der Daten an alle an der Auszahlung, Verwaltung und Abrechnung des Erstattungsbetrages beteiligten Stellen und die Verarbeitung der übermittelten Daten durch diese Stellen.
Dem Träger ist bekannt, dass die Stadt Leipzig, die Sächsischen Staatsministerien und die Sächsische Staatskanzlei, soweit dies zu ihrer Aufgabenerfüllung erforderlich ist, seine personenbezogenen Daten nach § 4 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über Fördermitteldatenbanken im Freistaat
Sachsen (SächsFöDaG) verarbeiten und an die zuständigen Stellen übermitteln dürfen.
TEIL VII
Schlussbestimmungen
§ 14
Zeitpunkt der Übertragung
Die Versorgungsverpflichtung im Sinne des Vertrages beginnt mit Wirkung vom 01.01.2019 und
endet am 31.12.2020.
§ 15
Salvatorische Klausel
Falls einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein sollten oder dieser Vertrag Lücken
enthält, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht,
was nach Zweck und Sinn des Vertrages vereinbart worden wäre, hätte man die Angelegenheit
von vornherein bedacht. Im Zweifelsfall muss die unwirksam gewordene Bestimmung einvernehmlich durch eine wirksame ergänzt werden; dies gilt auch für den Fall von Lücken oder von
Ergänzungsbedürftigkeit dieses Vertrages.
§ 16
Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Leipzig.
Leipzig, den
Leipzig, den
Prof. Dr. Thomas Fabian
Bürgermeister und Beigeordneter für
Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Träger
7
Leistungskatalog psychosoziales Gemeindezentrum Trägerwerk Soziale Dienste in Sachsen GmbH- Bereich Beratung, Begegnung und
Tagesstrukturierung der Stadt Leipzig
Zielgruppen
der psychosozialen
Gemeindezentren
-
psychisch erkrankte Bürger der Stadt Leipzig, bei denen auf Grund der Erkrankung ein besonderer Hilfe-,
Beratungs- und Unterstützungsbedarf gegeben ist
vorrangig psychisch erkrankte Menschen, die:
in keiner anderen Versorgungsleistung unterkommen
Folgeprobleme durch die Erkrankung haben, die Auswirkung auf das familiäre oder nachbarschaftliche Leben
haben
drohende Wohnungslosigkeit, finanzielle und andere schwere Probleme und soziale Folgen der Erkrankung
aufweisen
Probleme mit Krankheitseinsicht und –-bewältigung haben
häufig wieder erkranken („Drehtürpatient“ bzw. chronisch psychisch erkrankte Menschen)
Angehörige, Bezugspersonen und Bürger im sozialen Umfeld von psychisch erkrankten Menschen
Je Versorgungsregion der komplementären psychiatrischen Versorgung der Stadt Leipzig - Details regelt der
Psychiatrieplan der Stadt Leipzig – soll ein psychosoziales Gemeindezentrum vorgehalten werden. Diese können an
mehreren Standorten betrieben werden, soweit dies regional notwendig ist und die Versorgungsregion 100.000 Einwohner
überschreitet. Die Versorgungsregion für das Psychosoziale Gemeindezentrum ist der Stadtbezirk West (Grünau,
Schönau, Lausen, Miltitz).
Versorgungsregionen und
personelle
Ausstattung
Für je 25.000 Einwohner sind 40 Mitarbeiterwochenstunden für die Umsetzung der Leistung vorzusehen, wenn insgesamt
wenigstens 40 Mitarbeiterwochenstunden und davon mindestens 20 Fachkraftwochenstunden erbracht werden. Diese
Aufgabe ist überwiegend durch Fachkräfte und anteilig durch andere Mitarbeiter umzusetzen. Der genannte
Fachkraftschlüssel ist für die gesamte Stadt Leipzig bezogen auf die aktuelle Einwohnerzahl umzusetzen. Die Verteilung
der Fachkraftwochenstunden ist regional – auf die komplementären Versorgungsregionen und Träger – entsprechend der
aktuellen Bedarfseinschätzung des Psychiatriebeirates und im Rahmen der Psychiatrieplanung festzulegen.
Fachkräfte sind Sozialarbeiter, Sozialpädagogen, Heilerziehungspfleger, Ergotherapeuten und Fachkrankenschwestern/ pfleger für Psychiatrie
Anderweitig geeignete Mitarbeiter sind Personen, die als Betroffene, Angehörige oder in anderer Weise in der Psychiatrie
erfahren sind (Laienhelfer).
Stadt Leipzig – Gesundheitsamt – Stabsstelle – Psychiatriekoordination – Leistungskatalog psychosoziale Gemeindezentren 2019 und 2020 - TWSD – Stand:
17.09.2018
Leistung
Ziele
1. Beratung
Bemerkungen
soziale Sicherung
Förderung sozialer Kompetenz
Schaffung/Erhaltung von Lebensqualität
und -zufriedenheit
Unterstützung bei
Behördenangelegenheiten
Unterstützung bei Familien- und Partnerangelegenheiten
Aufklärung zu Krankheitserscheinungen
und deren Bewältigung
Begleitung in Krisen- und
Konfliktsituationen,
Vermeidung und Verkürzung von
stationären Aufenthalten
Förderung von Recovery
Orientierung bei Hilfeangeboten
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
Leistung
Ziele
ggf. Hilfebedarfsprüfung und Unterstützung bei der Entwicklung einer individuellen Hilfeplanung
Vermeidung von Über- und Unterversorgung
stabilisierende Begleitung
Begleitung bei der Suche nach angemessenen Hilfen
Unterstützung bei der Sicherung der sozialen Existenz
Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen der Versorgung und Vermittlung
Unterstützung bei Ämtergängen, Antragstellungen
Sicherung von rechtlichen und materiellen Ansprüchen
Regelmäßige Sprech- und Bereitschaftszeiten
möglichst in normale, nichtpsychiatrische Unterstützung vermitteln
Ganzheitliche Wahrnehmung von Persönlichkeit und Situation
Stabilisierung bzw. ggf. Aufbau einer
tragfähigen Beziehung
stützende lebensbegleitende Gespräche
kurzzeitige Unterstützung in der Übergangszeit bis zu einem möglichen Therapiebeginn
Mindestöffnungszeit Beratungsstelle 35
h/ Woche – davon zwei offen (ohne
Termine)
Bemerkungen
überwiegender Einsatz
von
Fachkräften
anderweitigen
Mitarbeitern
X
Fachkräften
ander-
Stadt Leipzig – Gesundheitsamt – Stabsstelle – Psychiatriekoordination – Leistungskatalog psychosoziale Gemeindezentren 2019 und 2020 - TWSD – Stand:
17.09.2018
überwiegender Einsatz
von
weitigen
Mitarbeitern
2. Förderung
von Beteiligung/Partizipation und Gemeinschaft
3. Kontakte
außerhalb der
Einrichtung
Leistung
–
Durchführung von Hausversammlungen als Instrument der Beteiligung,
Förderung und Unterstützung der Klienten zur Selbststärkung (Empowerment)
– Unterstützung von Selbsthilfegruppen
– Förderung von personenorientierten
Arbeiten
– Beteiligung/Mitwirkung psychiatrieerfahrener Nutzer
– Entwicklung eines nutzerorientierten
Beschwerde- und Konfliktmanagements
– Förderung von Betroffenenprojekten
(Ex-In1)
–
Förderung von Ehrenamt
– Kontakt halten und stabilisieren
– Beziehungsaufbau und -erhalt
– Absicherung der Weiterbetreuung
– Bedarfsklärung
– Schwellenabbau und Motivation bezüglich einer Weiterbetreuung im System
– lebenspraktische Unterstützung in Krisenzeiten
– Unterstützung zur Vermittlung von ergänzenden nachstationären Hilfsangeboten
-
Stärkung der Partizipation der Betroffenen an den Angeboten
Selbsthilfeförderung
Stärkung von Selbstbestimmung und
Ressourcenorientierung
Förderung der familienähnlichen Gemeinschaft und Sicherung von lebensnahen Hilfen
gemeinsame Festlegung von Regeln
im Umgang mit Menschen in Krankheitsphasen
X
Beratung entspr. Punkt 1.
Motivation und Organisation gegenseitiger Klinikbesuche der Klienten
– ggf. Absprache zu Krisenplänen zur
Vermeidung längerer stationärer Aufenthalte
– Absicherung begleitender Hilfen
– Kontaktaufnahme in Akutsituationen
–
Vermeidung von störungsbedingtem Rückzug und Verhinderung zunehmender Isolation
X
Ziele
Bemerkungen
Fachkräften
-
–
–
anderweitigen
Experienced-Involvement – Ausbildungs- und Qualifizierungsprogramm für Psychiatrie-Erfahrene, damit diese als DozentIn oder als MitarbeiterIn psychiatrischer Einrichtungen
tätig werden können
1
Stadt Leipzig – Gesundheitsamt – Stabsstelle – Psychiatriekoordination – Leistungskatalog psychosoziale Gemeindezentren 2019 und 2020 - TWSD – Stand:
17.09.2018
überwiegender Einsatz
von
Mitarbeitern
4. Gruppenangebote
–
–
–
–
–
5. niederschwellige Begegnungs- und
tagesstrukturierende Angebote
5.1. Tagesstruktur, soziale Gemeinschaft, Kontaktstiftung
Förderung/Reaktivierung von sozialen
Kompetenzen
Förderung der Kommunikation Förderung/Reaktivierung individueller Fähigkeiten
Abbau von Ängsten
Gesundheitsförderung / Entspannung
Förderung von Selbsthilfegruppen von
Klienten und Angehörigen
Bei Selbsthilfegruppen:
Selbstorganisierte Aktivitäten zur gegenseitigen Unterstützung bei der Stärkung der Sozialkompetenz und der Krisenbewältigung
Gesprächs- und Erfahrungsaustausch
unter Betroffenen
– Angebote zur Entwicklung und/oder
Stabilisierung von sozialen Kontakten
und zur Entwicklung oder zum Erhalt
einer Tagesstruktur
– Förderung gemeinsamer Aktivitäten
– Begegnungsmöglichkeiten mit Betroffenen und/oder interessierten Bürgern,
Freunden, Angehörigen fördern
–
–
–
–
–
–
–
-
-
–
Leistung
Ziele
störungsbedingtem Rückzug entgegenwirken, Rückgewinnung sozialer
Fähigkeiten
Gruppenangebote können dabei u.a.
sein:
Bildungs-, Freizeit- und Begegnungsgruppen
sportliche und kreative Gruppenangebote
gemeinsame Urlaubs- und Bildungsfahrten und Ausflüge
Beteiligung an öffentlichen Aktivitäten
Angebot an offene und geschlossene
Gesprächsgruppen und Selbsthilfegruppen
X
X
Angebote sind so zu gestalten, dass
die Betroffenen motiviert werden daran teilzunehmen - lebensnahe Hilfen
(Mahlzeiten-/Getränkeangebote) sollen im Vordergrund stehen
Begegnung und soziales Miteinander
(“unter Menschen sein“) sollen entwickelt und gefördert werden
Angebote: Café, Bibliothek, PC-Nutzung, Spiele, Sport, Gartenpflege,
musikalische Betätigung, Café-Galerie, Brunch, offenes Frühstück u.a.
Hauswirtschaftliche Tätigkeiten wie
Wäsche, Kochen, Putzen, Malern,
kleinere Reparaturen
X
X
Fachkräften
anderweitigen
Mitarbeitern
Bemerkungen
Stadt Leipzig – Gesundheitsamt – Stabsstelle – Psychiatriekoordination – Leistungskatalog psychosoziale Gemeindezentren 2019 und 2020 - TWSD – Stand:
17.09.2018
überwiegender Einsatz
von
–
5.2. Festlegung
der Öffnungszeiten
–
Sicherung von nutzerfreundlichen, bedarfsorientierten Öffnungszeiten
es ist ein familienersetzender Raum
zu schaffen, in denen Menschen mit
schweren psychischen Störungen die
Chance einer Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht wird
01.11. – 30.04.:
Mo. 10:00 – 17:00 Uhr
Di. 09:00 – 19:00 Uhr
Mi. 10:00 – 18:00 Uhr
Do. 09:00 – 19:00 Uhr
Fr. 10:00 – 14:00 Uhr
01.05. – 31.10.:
Mo. 10:00 – 17:00 Uhr
Di. 11:00 – 21:00 Uhr
Mi. 09:00 – 17:00 Uhr
Do. 11:00 – 21:00 Uhr
Fr. 10:00 – 14:00 Uhr
6. Förderung
von Arbeit, Beschäftigung,
Handlungskompetenzen
-
–
–
Training und (Wieder-) Erlangung von Fähigkeiten in Bezug
auf Arbeit und Beschäftigung
(Pünktlichkeit, Dauer, Bewältigung von spezifischen Arbeitsanforderungen)
Training/(Wieder-)Erlangung von
Handlungsfähigkeiten (z.B. bei Ergotherapieangeboten)
Training der Belastbarkeit und des störungsbedingten Stressmangements
Vermittlung in berufliche Rehabilitationsangebote
–
–
–
–
–
–
Leistung
Ziele
Beschäftigungsangebote im Zusammenhang mit den Angeboten im Gemeindezentrum/Tagesangebot einschließlich Außenbereich( Garten/Grünflächenbereich )
Entwicklung und Angebot von Zuverdienstmöglichkeiten
Ergotherapeutische Angebote
Arbeiten mit Holz und anderen Werkstoffen und Materialien
Kooperation mit Leipziger Reha-Angeboten (Runder Tisch Arbeit für psychisch kranke Menschen - Rehakette
Leipzig)
Entwicklung von ehrenamtliche Arbeitsmöglichkeiten
Bemerkungen
X
X
Fachkräften
anderweitigen
Mitarbeitern
Stadt Leipzig – Gesundheitsamt – Stabsstelle – Psychiatriekoordination – Leistungskatalog psychosoziale Gemeindezentren 2019 und 2020 - TWSD – Stand:
17.09.2018
überwiegender Einsatz
von
7. Beratung Angehöriger
–
–
8.Qualitätssicherung/Öffentlichkeitsarbeit
–
–
–
–
–
–
9. Betreuung
von Praktikanten
Beratung zu störungsspezifischen Anforderungen an die Familie
Hinweise zu möglichen Unterstützungs- und Therapieangeboten
Unterstützung in Krisen- und Krankheitsphasen
Dokumentation und Berichterstattung
der Leistungen
fachspezifische Weiterbildung (10 Std.
pro Fachkraft und anderweitigen Mitarbeiter pro Jahr)
Supervision der Mitarbeiter mindestens
4x und maximal 6x für 2 Stunden (pro
Fachkraft und anderweitigen Mitarbeiter) pro Jahr
Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen
Förderung von Nachbarschafts- und Sozialraumkontakten
Sicherung der psychosozialen Gremienarbeit
Organisation der Anleitung und des
sachgerechten Einsatzes von Praktikanten
Einzel- und Gruppenangebote möglich
fachliche psychoedukative Beratung
X
-
Anwendung der Software BADO-K
Beteiligung an der Weiterentwicklung des Dokumentationssystems
zur Sicherung bedarfsgerechter
Versorgungsstrukturen
–
Beteiligung an Antistigma- und
Aufklärungsaktionen
–
öffentliche Präsenz durch Printund elektronische Medien (z.B.
Flyer, Mailverteiler)
–
Kooperation mit Behörden, Vereinen, med. Einrichtungen
schriftliche Dokumentation im Verwendungsnachweis
X
Vermittlung von Fachkenntnissen
Vor und Nachbereitung des Einsatzes
Sicherung des Kontaktes zu Ausbildungseinrichtung
X
–
–
–
Stadt Leipzig – Gesundheitsamt – Stabsstelle – Psychiatriekoordination – Leistungskatalog psychosoziale Gemeindezentren 2019 und 2020 - TWSD – Stand:
17.09.2018
VERSORGUNGSVERTRAG
für die Bereitstellung und Durchführung von Hilfen im Bereich der ambulanten und
komplementären psychiatrischen Versorgung in der Stadt Leipzig
zwischen
der Stadt Leipzig
vertreten durch den Oberbürgermeister,
Neues Rathaus, Martin-Luther-Ring 4-6, 04109 Leipzig,
dieser endvertreten durch den Bürgermeister und Beigeordneten für Jugend, Soziales,
Gesundheit und Schule, Herrn Prof. Dr. Fabian
- nachstehend Stadt Leipzig genannt und
Gutshof Stötteritz e. V.
vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Peiffer
Oberdorfstraße 15, 04299 Leipzig
- nachstehend Träger genannt –
Präambel
1) Hilfeleistungen für psychisch Kranke und psychisch Behinderte, von psychischer Krankheit
oder Behinderung bedrohte Menschen (nachstehend Betroffene genannte) sind Pflichtleistungen
der Kommune und liegen in deren Gesamtverantwortung. Diese Verpflichtung umfasst die
Planung, den Aufbau und die Durchführung sowie die Koordination und die Qualitätskontrolle der
Hilfen im Sinne der §§ 5, 6 und 7 Sächsisches Gesetz über die Hilfen und die Unterbringung bei
psychischen Krankheiten (SächsPsychKG) . Die Kommune kann diese Versorgungsverpflichtung
ganz oder teilweise an Träger der freien Wohlfahrtspflege oder an gemeinnützige Institutionen
übertragen 1).
2) Fachliche Grundlagen sind die zum Aufbau und zur Verbesserung der psychiatrischen
Versorgung erlassenen Gesetze und die gefassten gesundheits- und sozialpolitischen
Beschlüsse, insbesondere:
Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst im Freistaat Sachsen (SächsGDG) vom
11. Dezember 1991 (SächsGVBI. S. 413), das zuletzt durch Artikel 14 des Gesetzes vom 26.
April 2018 (SächsGVBl. S. 198) geändert worden ist
SGB II § 16a Nr. 3 in Verbindung mit SGB II § 6 Abs. 1 Nr. 2
Sächsisches Gesetz über die Hilfen und die Unterbringung bei psychischen Krankheiten
(SächsPsychKG) i. d. F. vom 10. Oktober 2007 (SächsGVBI., Jg. 2007, Bl. Nr.12, S. 422),
zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 07. August 2014 (SächsGVBl. S. 446)
Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur
Förderung sozialpsychiatrischer Hilfen, der Suchtprävention und Suchtkrankenhilfe (Richtlinie
Psychiatrie und Suchthilfe - RL-PsySu) vom 12. September 2017 (SächsABl. S. 1289)
Regionaler Psychiatrieplan der Stadt Leipzig vom 17. März 1999 (Beschluss des Stadtrates
1543/99) in aktueller Fassung
Zweiter Landespsychiatrieplan 2011
1
SächsPsychKG § 6 Abs. 1
TEIL I
Zweck des Vertrages
§1
Inhalt des Vertrages
(1) Dieser Vertrag regelt die Wahrnehmung der kommunalen Versorgungsverpflichtung oder
Teilen davon für alle Betroffenen des Versorgungsgebietes im Sinne des § 4 durch den Träger.
(Diese Übertragung ist eine Beteiligung des Trägers als Drittem im Sinne der §§ 4 und 5 SGB XII
in Verbindung mit § 17 Abs. 3 SGB I und § 97 Abs. 1 SGB X und § 16a Nr. 3 SGB II in
Verbindung mit § 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB II)
(2) Für die Betroffenen erwachsen aus diesem Vertrag keine Verpflichtungen.
§2
Übernahme der Versorgungsverpflichtung
Der Träger ist verpflichtet, die ihm übertragenen kommunalen Versorgungsleistungen für die von
ihm zu betreuenden Betroffenen wirtschaftlich, bedarfsgerecht und entsprechend moderner
fachlicher Standards zu erbringen und an der stetig erforderlichen Weiterentwicklung der
Versorgungsangebote im kommunalen gemeindepsychiatrischen Verbund aktiv mitzuwirken.
TEIL II
Pflichten des Trägers
§3
Umfang der Versorgungsverpflichtung
(1) Die übertragene Versorgungsverpflichtung umfasst die Sicherstellung vorsorgender,
begleitender und nachsorgender Hilfen gemäß § 5 SächsPsychKG bei Notwendigkeit auch die
Prüfung der Unterbringungsvoraussetzungen nach §§ 13 und 18 PsychKG in enger
Zusammenarbeit mit der Stadt Leipzig. Bei Beachtung des Zieles der effektiven Vernetzung aller
Angebote im gemeindepsychiatrischen Verbund sind dies:
1. Hilfeangebote im Bereich Begegnung, Beratung und Tagesstrukturierung:
Betrieb eines psychosozialen Gemeindezentrums mit Kontakt- und Beratungsstelle und
Tageszentrum "Vielfalt"
2. Hilfeangebote im Bereich Wohnen:
Betrieb des ambulant betreuten Wohnens
Betrieb von Außenwohngruppen
Betrieb einer sozialtherapeutischen Wohnstätte mit maximal 24 Plätzen
3. Hilfeangebote im Bereich Arbeiten:
Betrieb einer Werkstatt für behinderte Menschen
Vorhaltung von Beschäftigungsgelegenheiten für Klienten
4. Besondere Angebote:
Ehrenamtlicher Besuchsdienst für psychisch kranke Menschen
Änderungen, auch konzeptioneller Art (Angebote entsprechend § 3 Abs. (1) 1.-4.) Bedürfen immer
der Zustimmung der Stadt Leipzig.
Die in den psychosozialen Gemeindezentren vorzuhaltenden Leistungen sind im
Leistungskatalog2) festgeschrieben. Der Leistungskatalog ist Bestandteil des Vertrages.
Die Leistungen sind durch entsprechendes Fachpersonal zu erbringen. Die Berechnung der
Fachkräfte beruht auf der Mitteilung vom 04.09.2018.
2
s. Anlage Leistungskatalog vom 17.09.2018
Entsprechend sind 3,975 VzÄ für die Kontakt- und Beratungsstelle, 0,13 VzÄ für anderweitige
Mitarbeiter *innen (Theater)und 0,13 VzÄ für den Ehrenamtlichen Besuchsdienst abzusichern.
Änderungen sind der Stadt Leipzig mitzuteilen.
Die Finanzierung der Angebote §3 (1) 2.-3. ist nicht Bestandteil dieses Vertrages. Die Angebote
sind gesondert über die zuständigen Kostenträger zu verhandeln. Die notwendigen Personal- und
Sachkosten sind über diese Verhandlungen vollständig abzudecken.
(2) Der Träger ist verpflichtet keinen Betroffenen aus dem ihm nach § 4 übertragenen
Versorgungsgebiet von der Versorgung auszuschließen.
(3) Der Träger ist Mitglied des Psychiatriebeirates der Stadt Leipzig (als PSAG im Sinne des
§ 7 SächsPsychKG). Der Träger und die Stadt Leipzig verpflichten sich, im Rahmen einer
abgestimmten Bedarfsplanung innerhalb des Beirates auf bedarfsgerechte
Versorgungskapazitäten hinzuwirken.
Änderungen, auch konzeptioneller Art, bedürfen immer der Zustimmung der Stadt Leipzig.
§4
Versorgungsgebiet
Das Versorgungsgebiet umfasst die im Psychiatrieplan festgelegten Stadtbezirke
Ost, Südost
im Stadtgebiet der Stadt Leipzig in seinen jeweils geltenden Grenzen.
§5
Psychiatrieberichterstattung
(1) Der Träger dokumentiert seine Leistungen und erstattet jährlich bis zum 28.02. des
Folgejahres einen Bericht an die Stadt Leipzig.
(2) Der Träger ist verpflichtet , ein nach § 7 Abs. 2 SächsPsychKG erstelltes
Dokumentationssystem zu übernehmen und in diesem Sinne an einer regionalen und
überregionalen Psychiatrieberichterstattung bzw. einer Evaluation der einzelnen
Versorgungsangebote mitzuwirken und die Daten jährlich an das Gesundheitsamt zu übermitteln.
(3) Für die Träger ist ein durch die Stadt Leipzig anerkanntes Dokumentationssystem und der
standardisierte Jahresbericht verbindlich. Die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes in
Verbindung mit dem Sächsischen Datenschutzgesetz in der jeweils gültigen Fassung sind
einzuhalten.
TEIL III
Pflichten der Kommune
§6
Finanzierung
(1) Die finanzielle Sicherstellung der Versorgungsverpflichtungen des Trägers erfolgt
(unbeschadet der Verpflichtungen Dritter) durch die Stadt Leipzig. Vorrangige
Leistungsansprüche anderer sind zu beachten. Sie ergeben sich aus der Prüfung des Umfangs
der Versorgungsverpflichtung nach § 3 dieses Vertrages. Die Vertragspartner wirken dabei auf
eine Regelung der sich aus der Besonderheit des Einzelfalles ergebenden Mischfinanzierung hin.
(2) Der Träger verpflichtet sich, die Leistungen gemäß den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit,
Sparsamkeit und Leistungsfähigkeit zu erbringen.
(3) Der Träger erhält als Ausgleich für die finanziellen Aufwendungen bei der Erfüllung der im
Vertrag genannten Pflichten von der Stadt Leipzig einen jährlichen Erstattungsbetrag zu den
anerkannten Kosten. Dieser beträgt im Jahr 2019 298.788,00 € (inkl. der Mittel für den
Ehrenamtlichen Besuchsdienst) und im Jahr 2020 305.073,00 €.
Soweit der Erstattungsbetrag beim Träger umsatzsteuerpflichtig ist, wird die Umsatzsteuer in der
jeweiligen gesetzlichen Höhe zusätzlich von der Stadt Leipzig an den Träger gezahlt. Mit dieser
Vergütung sind Sachkosten und Personalkosten abgegolten. Grundlage der Kostenerstattung ist
der am 04.01.2018 und der Mitteilung vom 04.09.2018 eingereichte Kosten- und
Finanzierungsplan für die Jahre 2019 und 2020. Die Zahlung erfolgt quartalsweise des jeweiligen
Jahres.
Der Träger verpflichtet sich, sich im Rahmen seiner Geschäftsführung soweit wie möglich für die
entstehenden Aufwendungen bei der Erfüllung des Vertrages an den Kosten- und
Finanzierungsplan zu halten. Unvorhersehbare Kostensteigerungen bei der Erfüllung der im
Vertrag genannten Pflichten sind unverzüglich gegenüber dem Gesundheitsamt der Stadt Leipzig
anzuzeigen, um in Abstimmung mit der Stadt Leipzig ggf. Leistungsinhalte neu zu definieren.
(4) Unter Hinweis auf das geltende Haushaltsrecht erfolgt die Zahlung des Erstattungsbeitrages
teilweise oder gar nicht, wenn die Mittel nachweislich nicht zweckentsprechend verwendet
werden.
(5) Das Fachdezernat wird bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank (SAB) Fördermittel
gemäß Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur
Förderung sozialpsychiatrischer Hilfen, der Suchtprävention und Suchtkrankenhilfe (RL-PsySu)
vom 12. September 2017 B. Teil 1 VII. beantragen. Grundlage hierfür ist der am 04.01.2018
/04.09.2018 eingereichte Kosten- und Finanzierungsplan.
Auf die Einhaltung der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung
(ANBest-P) sowie die Vergabebestimmungen wird hingewiesen.
In dem Erstattungsbetrag gemäß Absatz (3) ist der zu beantragende Landesanteil enthalten.
Dieser wird nach Vorlage des Bewilligungsbescheides der SAB an die Stadt Leipzig dem Träger
mittels Zuwendungsbescheid formal zugewiesen, jedoch nicht separat ausgezahlt. Die §§ 23 und
44 der Sächsischen Haushaltsordnung (SäHO), die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen
Staatsministeriums der Finanzen zur Sächsischen Haushaltsordnung (VwV-SäHO) und die
Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung entsprechend Anlage
2 zur VwV zu § 44 SäHO sind einzuhalten.
(6) Der Träger versichert, dass die in dem Kosten- und Finanzierungplan gemachten Angaben
richtig und vollständig sind. Mit Unterzeichnung des Vertrages versichert der Träger, dass kein/e
Insolvenzverfahren, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen (einschließlich Abgabe einer
eidesstattlichen Versicherung) oder Mahn-/Klageverfahren bzw. Kreditkündigungen, die für die
wirtschaftlichen Verhältnisse des Trägers von Bedeutung sind, beantragt oder durchgeführt sind.
Dem Träger ist bekannt, dass falsche Angaben den Widerruf des Erstattungsbetrages und die
Rückerstattung bereits ausgezahlter Beträge nebst Verzinsung zur Folge haben können.
(7) Für die Fortführung der Finanzierung der Jahre 2021/2022 ist ein Antrag bis zum 31.12.2019
an die Stadt Leipzig, Gesundheitsamt, 04092 Leipzig zu stellen. Der Antrag beinhaltet den
Kosten- und Finanzierungsplan getrennt für die Jahre 2021 und 2022, Angaben zur
Personalausstattung mit Angaben der Wochenarbeitszeit pro Fach-/Verwaltungskraft,
Eingruppierung und Bruttopersonalkosten sowie eine Aufstellung der Standorte mit Angaben der
Öffnungszeiten. Sofern eine Vorsteuerabzugsberechtigung besteht, sind die Bruttokosten/ausgaben abzüglich der anrechenbaren Umsatzsteuer anzugeben.
Sind für die Antragstellung gegenüber der SAB weitere Unterlagen erforderlich, ist der Träger zur
Beibringung verpflichtet.
§7
Verwendungsnachweis
(1) Der Träger ist verpflichtet, für das Jahr 2019 bis zum 31.03.2020 und für das Jahr 2020 bis
zum 31.03.2021 eine Abrechnung einzureichen. Diese besteht aus einem zahlenmäßigen
Nachweis und einem Sachbericht.
In dem Sachbericht ist die Verwendung des Erstattungsbetrages sowie das erzielte Ergebnis
darzustellen.
In dem zahlenmäßigen Nachweis sind die Einnahmen (Erstattungen, Zuwendungen, Leistungen
Dritter, eigene Mittel) entsprechend dem Finanzierungsplan und die Ausgaben entsprechend dem
Kostenplan summarisch auszuweisen. Der Nachweis muss alle mit der Maßnahme
zusammenhängenden Einnahmen und Ausgaben sowie eine Personalaufstellung in zeitlicher
Folge und voneinander getrennt enthalten.
Aus dem Nachweis müssen Rechnungs- und Zahlungsdatum, Empfänger/Einzahler sowie Grund
und Einzelbetrag jeder Zahlung ersichtlich sein.
Soweit der Träger zum Vorsteuerabzug nach § 15 des Umsatzsteuergesetzes berechtigt ist,
dürfen nur die Entgelte (Preise ohne Umsatzsteuer) berücksichtigt werden.
Es sind nur Ausgaben abzurechnen, die vorhabensbezogen im Zeitraum 01.01.2019 - 31.12.2019 bzw.
01.01.2020 - 31.12.2020 entstehen und bezahlt werden.
Im Verwendungsnachweis ist vom Träger zu bestätigen, dass die Ausgaben notwendig waren,
dass wirtschaftlich und sparsam verfahren worden ist, die Angaben mit den Büchern und Belegen
übereinstimmen und die Echtheit der Herkunft und Unversehrtheit des Inhaltes der Belege
gewährleistet ist.
(2) Mit dem Nachweis sind die Originalbelege (Einnahmen- und Ausgabenbelege), die Verträge
und Unterlagen über die Vergabe von Aufträgen vorzulegen.
Die Stadt Leipzig ist berechtigt, Bücher, Belege und sonstige Geschäftsunterlagen anzufordern
sowie die Verwendung der Mittel durch örtliche Erhebungen zu prüfen. Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Leipzig und der Sächsische Rechnungshof sind berechtigt, die
Mittelverwendung zu prüfen.
Ergibt die Abrechnung, dass der in § 7 festgesetzte Erstattungsbetrag nicht vollständig oder nicht
zweckentsprechend für die in § 3 übernommene Versorgungsverpflichtung verausgabt wurde, ist
der zuviel ausgezahlte Erstattungsbetrag zurückzuzahlen.
TEIL IV
Qualität und Kooperation
§8
Qualitätssicherung
(1) Die Stadt Leipzig und der Träger bestimmen im Rahmen ihrer Zusammenarbeit im
Psychiatriebeirat gemeinsam den Inhalt und das Verfahren für Maßnahmen zur
Qualitätssicherung der in diesem Vertrag vereinbarten Leistungen.
(2) Der Träger ist verpflichtet, an den Maßnahmen zur Qualitätssicherung teilzunehmen. Der
Träger ist darüber hinaus dafür verantwortlich, dass interne Maßnahmen zur Sicherung der
Struktur, Prozess- und Ergebnisqualität festgelegt und durchgeführt werden. Er kann sich an
Maßnahmen der externen Qualitätssicherung beteiligen. Für die Qualitätssicherung werden
folgende Maßnahmen ausgewählt:
systematische Dokumentation der Einzelfallbearbeitung
Beteiligung an einrichtungsübergreifenden Qualitätszirkeln (Ambulanzberatung)
Entwicklung und Weiterentwicklung von Verfahrensstandards für die Leistungserbringung
Die Durchführung der Qualitätssicherung wird vom Träger in der jährlichen Berichterstattung
dokumentiert.
(3) Die Durchführung der Qualitätszirkel und die Festlegung des Dokumentationssystems zur
Qualitätssicherung obliegt der Stadt Leipzig.
(4) Die Stadt Leipzig kann unangekündigt Kontrollen zur Qualitätssicherung bei dem Träger
durchführen, insbesondere die Vorlage von Unterlagen und den Nachweis der Durchführung der
Qualitätssicherung verlangen. Die Stadt Leipzig hat hierzu ein Zugangs- und Kontrollrecht.
§9
Kooperationsverpflichtung
(1) Der Träger verpflichtet sich, mit der Stadt Leipzig zusammen zu arbeiten und diese über alle
wesentlichen Vorgänge zu informieren.
(2) Der Träger ist zur fachlichen Zusammenarbeit mit dem zuständigen Sozialpsychiatrischen
Dienst und den aufnahmeverpflichteten Krankenhäusern, den im Sinne von § 72 Abs. 2 und
§ 72 a SGB V im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung tätigen niedergelassenen Ärzte,
insbesondere den Psychiatern und Psychotherapeuten sowie den anderen im Bereich der
ambulant-komplementären Versorgung tätigen Trägern verpflichtet.
(3) Die Stadt Leipzig hat das Recht und die Pflicht, die Einhaltung dieser
Kooperationsverpflichtungen zu prüfen. Sie bedient sich dabei des Psychiatriekoordinators. Der
Psychiatriebeirat ist über die Ergebnisse der regelmäßigen Prüfungen zu informieren.
§ 10
Weiterbildung und Supervision
(1) Bei der regionalen Versorgung haben Weiterbildung und Supervision einen besonderen
Stellenwert. Der Träger verpflichtet sich daher, Weiterbildungskonzepte zu entwickeln und
regelmäßig Weiterbildungsveranstaltungen durchzuführen bzw. den Mitarbeiter*innen die
Teilnahme an einschlägigen Veranstaltungen anderer Anbieter zu ermöglichen. Dabei ist effektiv
und kostengünstig zu verfahren. Die Vorgaben entsprechend Leistungskatalog sind einzuhalten.
TEIL V
Vertragsdauer
§ 11
Vertragsdauer, Änderungen und Auflösung des Vertrages
(1) Der Vertrag wird für die Dauer von 2 Jahren geschlossen. Der Vertrag kann frühestens mit
einer Frist von sechs Monaten gekündigt werden und ist bis spätestens 1 Jahr vor Vertragsende
neu zu verhandeln.
(2) Mit dem Ablauf der Kündigungsfrist geht die Sicherstellungspflicht für die in diesem Vertrag
vereinbarten Versorgungsleistungen wieder auf die Stadt Leipzig über.
(3) Die Vertragspartner wirken bei der Sicherstellung der in diesem Vertrag vereinbarten
Versorgungsleistungen im Kündigungszeitraum zusammen. Bei Streitfragen entscheidet auf
Antrag eines der Vertragspartner das Sächsische Staatsministerium für Soziales und
Verbraucherschutz.
(4) Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform und der Unterzeichnung durch beide
Vertragspartner.
(5) Die Vertragspartner haben keine mündlichen Nebenabreden getroffen.
§ 12
Außerordentliche Kündigung
(1) Der Vertrag kann aus wichtigem Grund, insbesondere bei schwerwiegenden, nicht
korrigierbaren Verstößen gegen die vorgenannten Vertragsbedingungen jederzeit ohne
Einhaltung der in § 12 genannten Frist einseitig gekündigt werden.
(2) Der Träger verpflichtet sich, im Falle einer Kündigung nach Abs. 1 mit der Stadt Leipzig bis
zum Kündigungstermin mit dem Fachdezernat kooperativ zusammen zu arbeiten und diesem zu
ermöglichen, die Maßnahmen selbst weiter zu führen oder auf einen anderen Leistungsträger zu
übertragen. Der Träger hat sicher zu stellen, dass
1.
die im Rahmen der durch den Träger übernommenen Versorgungsverpflichtung zu
erbringenden Leistungen bei Bedarf weiterhin erbracht werden,
2.
verbindliche Fristen festgelegt werden,
3.
die Vertragspartner auch unter diesen Umständen bis zum Kündigungstermin kooperativ
zusammenzuarbeiten, um eine anderweitige Weiterführung der Maßnahme(n) im Interesse
der Betroffenen zu ermöglichen.
TEIL VI
Datenschutz
§ 13
Datenschutzbestimmungen
(1) Bei der Leistungserbringung ist der Träger für die Einhaltung der Datenschutzvorschriften
verantwortlich. Dabei sind insbesondere die Vorschriften nach DSGVO und des
SächsPsychKG zu beachten. Bei der Leistungserbringung im Rahmen von Aufgaben nach
dem Sozialgesetzbuch sind § 35 SGB I und die §§ 67 ff. SGB X einzuhalten.
(2) Für die erforderlichen Datenverarbeitungen zur Bewertung, Entscheidung und Abwicklung
von Fördermaßnahmen gemäß RL PsySu sowie damit im Zusammenhang stehender
Tätigkeiten hat der Träger bei der Verarbeitung personenbezogener Daten zu gewährleisten:
a. die Einhaltung der Voraussetzungen des Art. 6 Abs. 1 DSGVO, u. a. durch die
Einholung erforderlicher (und nachweisbarer) Einwilligungen gemäß den
Anforderungen von Art. 7 DSGVO,
b. die Information der betroffenen Personen gemäß Artt. 13, 14 DSGVO
Die erforderlichen Übermittlungen von der Stadt Leipzig an die Bewilligungsstelle und andere
an der Förderung beteiligte Stellen und die von diesen Stellen vorgenommene
Datenverarbeitung müssen dabei berücksichtigt werden. Die Sätze 1 und 2 gelten für die sich
aus diesem Vertrag ergebenden Pflichten des Trägers entsprechend.
(3) Dem Träger ist bekannt, dass die Stadt Leipzig, die Sächsischen Staatsministerien und die
Sächsische Staatskanzlei, soweit dies zu ihrer Aufgabenerfüllung erforderlich ist,
personenbezogene Daten nach den datenschutzrechtlichen Vorschriften des Gesetzes über
die Fördermitteldatenbanken im Freistaat Sachsen (SächsFöDaG) verarbeiten und an die
zuständigen Stellen übermitteln dürfen.
TEIL VII
Schlussbestimmungen
§ 14
Zeitpunkt der Übertragung
Die Versorgungsverpflichtung im Sinne des Vertrages beginnt mit Wirkung vom 01.01.2019 und
endet am 31.12.2020.
§ 15
Salvatorische Klausel
Falls einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein sollten oder dieser Vertrag Lücken
enthält, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der
unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht,
was nach Zweck und Sinn des Vertrages vereinbart worden wäre, hätte man die Angelegenheit
von vornherein bedacht. Im Zweifelsfall muss die unwirksam gewordene Bestimmung
einvernehmlich durch eine wirksame ergänzt werden; dies gilt auch für den Fall von Lücken oder
von Ergänzungsbedürftigkeit dieses Vertrages.
§ 16
Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Leipzig.
Leipzig, den
Leipzig, den
Prof. Dr. Thomas Fabian
Bürgermeister und Beigeordneter für
Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Träger
Leistungskatalog des psychosozialen Gemeindezentrums Gutshof Stötteritz e.V. - Bereich Beratung, Begegnung und
Tagesstrukturierung der Stadt Leipzig
Zielgruppen
der psychosozialen
Gemeindezentren
-
psychisch erkrankte Bürger der Stadt Leipzig, bei denen auf Grund der Erkrankung ein besonderer Hilfe-,
Beratungs- und Unterstützungsbedarf gegeben ist
vorrangig psychisch erkrankte Menschen, die:
in keiner anderen Versorgungsleistung unterkommen
Folgeprobleme durch die Erkrankung haben, die Auswirkung auf das familiäre oder nachbarschaftliche Leben
haben
drohende Wohnungslosigkeit, finanzielle und andere schwere Probleme und soziale Folgen der Erkrankung
aufweisen
Probleme mit Krankheitseinsicht und –-bewältigung haben
häufig wieder erkranken („Drehtürpatient“ bzw. chronisch psychisch erkrankte Menschen)
Angehörige, Bezugspersonen und Bürger im sozialen Umfeld von psychisch erkrankten Menschen
Je Versorgungsregion der komplementären psychiatrischen Versorgung der Stadt Leipzig - Details regelt der
Psychiatrieplan der Stadt Leipzig – soll ein psychosoziales Gemeindezentrum vorgehalten werden. Diese können an
mehreren Standorten betrieben werden, soweit dies regional notwendig ist und die Versorgungsregion 100.000 Einwohner
überschreitet. Die Versorgungsregion für das Psychosoziale Gemeindezentrum umfasst die Stadtbezirke Südost und Ost
(Reudnitz-Thonberg, Stötteritz, Probstheida, Meusdorf, Liebertwolkwitz, Holzhausen, Neustadt-Neuschönefeld,
Volkmarsdorf, Anger-Crottendorf, Sellerhausen-Stünz, Paunsdorf, Heiterblick, Mölkau, Engelsdorf, Baalsdorf, AlthenKleinpösna)).
Versorgungsregion
en und personelle
Ausstattung
Für je 25.000 Einwohner sind 40 Mitarbeiterwochenstunden für die Umsetzung der Leistung vorzusehen, wenn insgesamt
wenigstens 40 Mitarbeiterwochenstunden und davon mindestens 20 Fachkraftwochenstunden erbracht werden. Diese
Aufgabe ist überwiegend durch Fachkräfte und anteilig durch andere Mitarbeiter umzusetzen. Der genannte
Fachkraftschlüssel ist für die gesamte Stadt Leipzig bezogen auf die aktuelle Einwohnerzahl umzusetzen. Die Verteilung
der Fachkraftwochenstunden ist regional – auf die komplementären Versorgungsregionen und Träger – entsprechend der
aktuellen Bedarfseinschätzung des Psychiatriebeirates und im Rahmen der Psychiatrieplanung festzulegen.
Fachkräfte sind Sozialarbeiter, Sozialpädagogen, Heilerziehungspfleger, Ergotherapeuten und Fachkrankenschwestern/ pfleger für Psychiatrie
Anderweitig geeignete Mitarbeiter sind Personen, die als Betroffene, Angehörige oder in anderer Weise in der Psychiatrie
erfahren sind (Laienhelfer).). Darüber hinaus können Ehrenamtler ohne Psychiatrieerfahrung für angemessene Arbeiten
wie z. B. Besuchsdienst einbezogen werden.
Stadt Leipzig – Gesundheitsamt – Stabsstelle – Psychiatriekoordination – Leistungskatalog psychosoziales Gemeindezentrum 2019 und 2010 - GS e.V. – Stand:
17.09.2018
Leistung
Ziele
1. Beratung
soziale Sicherung
Förderung sozialer Kompetenz
Schaffung/Erhaltung von Lebensqualität
und -zufriedenheit
Unterstützung bei
Behördenangelegenheiten
Unterstützung bei Familien- und Partnerangelegenheiten
Aufklärung zu Krankheitserscheinungen
und deren Bewältigung
Begleitung in Krisen- und
Konfliktsituationen,
Vermeidung und Verkürzung von
stationären Aufenthalten
Förderung von Recovery
Orientierung bei Hilfeangeboten
Bemerkungen
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
ggf. Hilfebedarfsprüfung und Unterstützung bei der Entwicklung einer individuellen Hilfeplanung
Vermeidung von Über- und Unterversorgung
stabilisierende Begleitung
Begleitung bei der Suche nach angemessenen Hilfen
Unterstützung bei der Sicherung der sozialen Existenz
Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen der Versorgung und Vermittlung
Unterstützung bei Antragstellungen
ggü. Ämter und Behörden
Sicherung von rechtlichen und materiellen Ansprüchen
Regelmäßige Sprech- und Bereitschaftszeiten
möglichst in normale, nichtpsychiatrische Unterstützung vermitteln
Ganzheitliche Wahrnehmung von Persönlichkeit und Situation
Stabilisierung bzw. ggf. Aufbau einer
tragfähigen Beziehung
stützende lebensbegleitende Gespräche
kurzzeitige Unterstützung in der Übergangszeit bis zu einem möglichen Therapiebeginn
Mindestöffnungszeit Beratungsstelle 35
h/ Woche – davon fünf offen (ohne Termine)
Einsatz von
Fachkräften
anderweitigen
Mitarbeitern
X
Stadt Leipzig – Gesundheitsamt – Stabsstelle – Psychiatriekoordination – Leistungskatalog psychosoziales Gemeindezentrum 2019 und 2010 - GS e.V. – Stand:
17.09.2018
Einsatz von
Leistung
2. Förderung
von Beteiligung/Partizipation und Gemeinschaft
Ziele
–
–
–
–
–
–
–
3. Kontakte
außerhalb der
Einrichtung
–
–
–
–
–
–
–
Durchführung von Hausversammlungen als Instrument der Beteiligung,
Förderung und Unterstützung der Klienten zur Selbststärkung (Empowerment)
Unterstützung von Selbsthilfegruppen
Förderung von personenorientierten
Arbeiten
Beteiligung/Mitwirkung psychiatrieerfahrener Nutzer
Entwicklung eines nutzerorientierten
Beschwerde- und Konfliktmanagements
Förderung von Betroffenenprojekten
(Ex-In1)
Förderung von Ehrenamt
Kontakt halten und stabilisieren
Beziehungsaufbau und -erhalt
Absicherung der Weiterbetreuung
Bedarfsklärung
Schwellenabbau und Motivation bezüglich einer Weiterbetreuung im System
lebenspraktische Unterstützung in Krisenzeiten
Unterstützung zur Vermittlung von ergänzenden nachstationären Hilfsangeboten
Bemerkungen
-
–
–
–
–
–
–
Fachkräften
Stärkung der Partizipation der Betroffenen an den Angeboten
Selbsthilfeförderung
Stärkung von Selbstbestimmung und
Ressourcenorientierung
Förderung der familienähnlichen Gemeinschaft und Sicherung von lebensnahen Hilfen
gemeinsame Festlegung von Regeln
im Umgang mit Menschen in Krankheitsphasen
X
Beratung entspr. Punkt 1.
Motivation und Organisation gegenseitiger Klinikbesuche der Klienten
ggf. Absprache zu Krisenplänen zur
Vermeidung längerer stationärer Aufenthalte
Absicherung begleitender Hilfen
Kontaktaufnahme in Akutsituationen
Vermeidung von störungsbedingtem
Rückzug und Verhinderung zunehmender Isolation
X
anderweitigen
Mitarbeitern
Experienced-Involvement – Ausbildungs- und Qualifizierungsprogramm für Psychiatrie-Erfahrene, damit diese als DozentIn oder als MitarbeiterIn psychiatrischer Einrichtungen
tätig werden können
1
Stadt Leipzig – Gesundheitsamt – Stabsstelle – Psychiatriekoordination – Leistungskatalog psychosoziales Gemeindezentrum 2019 und 2010 - GS e.V. – Stand:
17.09.2018
Leistung
4. Gruppenangebote
Ziele
–
–
–
–
–
5. niederschwellige Begegnungs- und
tagesstrukturierende Angebote
5.1. Tagesstruktur, soziale Gemeinschaft, Kontaktstiftung
Förderung/Reaktivierung von sozialen
Kompetenzen
Förderung der Kommunikation Förderung/Reaktivierung individueller Fähigkeiten
Abbau von Ängsten
Gesundheitsförderung / Entspannung
Förderung von Selbsthilfegruppen von
Klienten und Angehörigen
Bei Selbsthilfegruppen:
Selbstorganisierte Aktivitäten zur gegenseitigen Unterstützung bei der Stärkung der Sozialkompetenz und der Krisenbewältigung
Gesprächs- und Erfahrungsaustausch
unter Betroffenen
– Angebote zur Entwicklung und/oder
Stabilisierung von sozialen Kontakten
und zur Entwicklung oder zum Erhalt
einer Tagesstruktur
– Förderung gemeinsamer Aktivitäten
– Begegnungsmöglichkeiten mit Betroffenen und/oder interessierten Bürgern,
Freunden, Angehörigen fördern
Bemerkungen
–
–
–
–
–
–
–
-
-
–
Leistung
Ziele
Einsatz von
Fachkräften
anderweitigen
Mitarbeitern
störungsbedingtem Rückzug entgegenwirken, Rückgewinnung sozialer
Fähigkeiten
Gruppenangebote können dabei u.a.
sein:
Bildungs-, Freizeit- und Begegnungsgruppen
sportliche und kreative Gruppenangebote
gemeinsame Urlaubs- und Bildungsfahrten und Ausflüge
Beteiligung an öffentlichen Aktivitäten
Angebot an offene und geschlossene
Gesprächsgruppen und Selbsthilfegruppen
X
X
Angebote sind so zu gestalten, dass
die Betroffenen motiviert werden daran teilzunehmen - lebensnahe Hilfen
(Mahlzeiten-/Getränkeangebote) sollen im Vordergrund stehen
Begegnung und soziales Miteinander
(“unter Menschen sein“) sollen entwickelt und gefördert werden
Angebote: Café, Bibliothek, Spiele,
Sport, Gartenpflege, musikalische
Betätigung, Café-Galerie, Brunch, offenes Frühstück u.a.
Hauswirtschaftliche Tätigkeiten wie
Wäsche, Kochen, Putzen, Malern,
kleinere Reparaturen
X
X
Fachkräften
ander-
Bemerkungen
Stadt Leipzig – Gesundheitsamt – Stabsstelle – Psychiatriekoordination – Leistungskatalog psychosoziales Gemeindezentrum 2019 und 2010 - GS e.V. – Stand:
17.09.2018
Einsatz von
weitigen
Mitarbeitern
es ist ein familienersetzender Raum
zu schaffen, in denen Menschen mit
schweren psychischen Störungen die
Chance einer Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht wird
Mo. 09:00 – 17:00 Uhr
Di. 09:00 – 19:00 Uhr
Mi. 09:00 – 20:00 Uhr
Do. 09:00 – 19:30 Uhr
Fr. 09:00 – 14:00 Uhr
Sa. 1 x/Monat
– Beschäftigungsangebote im Zusammenhang mit den Angeboten im Gemeindezentrum/Tagesangebot einschließlich Außenbereich( Garten/Grünflächenbereich )
– Entwicklung und Angebot von Zuverdienstmöglichkeiten
– Ergotherapeutische Angebote
– Arbeiten mit Holz und anderen Werkstoffen und Materialien
– Kooperation mit Leipziger Reha-Angeboten (Runder Tisch Arbeit für psychisch kranke Menschen - Rehakette
Leipzig)
– Entwicklung von ehrenamtliche Arbeitsmöglichkeiten
– Einzel- und Gruppenangebote möglich
– fachliche psychoedukative Beratung
–
5.2. Festlegung
der Öffnungszeiten
–
Sicherung von nutzerfreundlichen, bedarfsorientierten Öffnungszeiten
6. Förderung
von Arbeit, Beschäftigung,
Handlungskompetenzen
-
Training und (Wieder-) Erlangung von Fähigkeiten in Bezug
auf Arbeit und Beschäftigung
(Pünktlichkeit, Dauer, Bewältigung von spezifischen Arbeitsanforderungen)
Training/(Wieder-)Erlangung von
Handlungsfähigkeiten (z.B. bei Ergotherapieangeboten)
Training der Belastbarkeit und des störungsbedingten Stressmangements
Vermittlung in berufliche Rehabilitationsangebote
–
–
7. Beratung Angehöriger
–
–
Leistung
Beratung zu störungsspezifischen Anforderungen an die Familie
Hinweise zu möglichen Unterstützungs- und Therapieangeboten
Unterstützung in Krisen- und Krankheitsphasen
Ziele
Bemerkungen
X
Fachkräften
anderweitigen
Mitarbeitern
Stadt Leipzig – Gesundheitsamt – Stabsstelle – Psychiatriekoordination – Leistungskatalog psychosoziales Gemeindezentrum 2019 und 2010 - GS e.V. – Stand:
17.09.2018
Einsatz von
8.Qualitätssicherung/Öffentlichkeitsarbeit
–
–
–
–
–
–
9. Betreuung
von Praktikanten
Dokumentation und Berichterstattung
der Leistungen
fachspezifische Weiterbildung (10 Std.
pro Fachkraft und anderweitigen Mitarbeiter pro Jahr)
Supervision der Mitarbeiter mindestens
4x und maximal 6x für 2 Stunden (pro
Fachkraft und anderweitigen Mitarbeiter) pro Jahr
Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen
Förderung von Nachbarschafts- und
Sozialraumkontakten
Sicherung der psychosozialen Gremienarbeit
Organisation der Anleitung und des
sachgerechten Einsatzes von Praktikanten
–
–
–
–
–
Anwendung einer anerkannten Dokumentationssoftware
Beteiligung an der Weiterentwicklung
des Dokumentationssystems
zur Sicherung bedarfsgerechter
Versorgungsstrukturen
Beteiligung an Antistigma- und
Aufklärungsaktionen
öffentliche Präsenz durch Printund elektronische Medien (z.B.
Flyer, Homepage)
Kooperation mit Behörden, Vereinen,
med. Einrichtungen
schriftliche Dokumentation im Verwendungsnachweis
Vermittlung von Fachkenntnissen
Vor und Nachbereitung des Einsatzes
Sicherung des Kontaktes zu Ausbildungseinrichtung
X
X
Stadt Leipzig – Gesundheitsamt – Stabsstelle – Psychiatriekoordination – Leistungskatalog psychosoziales Gemeindezentrum 2019 und 2010 - GS e.V. – Stand:
17.09.2018
VERSORGUNGSVERTRAG
für die Bereitstellung und Durchführung von Hilfen im Bereich der ambulanten und
komplementären psychiatrischen Versorgung in der Stadt Leipzig
Zwischen
der Stadt Leipzig
vertreten durch den Oberbürgermeister,
Neues Rathaus, Martin-Luther-Ring 4-6, 04109 Leipzig,
dieser endvertreten durch Frau Dr. Krause-Döring, Amtsleiterin des Gesundheitsamtes
- nachstehend Stadt Leipzig genannt und
dem Wege e.V.
vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Dr. Schubert
Lützner Straße 75, 04177 Leipzig
-
nachstehend Träger genannt Präambel
1) Hilfeleistungen für psychisch Kranke und psychisch Behinderte, von psychischer Krankheit
oder Behinderung bedrohte Menschen (nachstehend Betroffene genannte) sind Pflichtleistungen
der Kommune und liegen in deren Gesamtverantwortung. Diese Verpflichtung umfasst die Planung, den Aufbau und die Durchführung sowie die Koordination und die Qualitätskontrolle der
Hilfen im Sinne der §§ 5, 6 und 7 Sächsisches Gesetz über die Hilfen und die Unterbringung bei
psychischen Krankheiten (SächsPsychKG) . Die Kommune kann diese Versorgungsverpflichtung
ganz oder teilweise an Träger der freien Wohlfahrtspflege oder an gemeinnützige Institutionen
übertragen 1).
2) Fachliche Grundlagen sind die zum Aufbau und zur Verbesserung der psychiatrischen Versorgung erlassenen Gesetze und die gefassten gesundheits- und sozialpolitischen Beschlüsse, insbesondere:
Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst im Freistaat Sachsen (SächsGDG) vom
11. Dezember 1991 (SächsGVBI. S. 413), das zuletzt durch Artikel 14 des Gesetzes vom 26.
April 2018 (SächsGVBl. S. 198) geändert worden ist
SGB II § 16a Nr. 3 in Verbindung mit SGB II § 6 Abs. 1 Nr. 2
Sächsisches Gesetz über die Hilfen und die Unterbringung bei psychischen Krankheiten
(SächsPsychKG) i. d. F. vom 10. Oktober 2007 (SächsGVBI., Jg. 2007, Bl. Nr.12, S. 422),
zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 07. August 2014 (SächsGVBl. S. 446)
Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Förderung sozialpsychiatrischer Hilfen, der Suchtprävention und Suchtkrankenhilfe (Richtlinie
Psychiatrie und Suchthilfe - RL-PsySu) vom 12. September 2017 (SächsABl. S. 1289)
Regionaler Psychiatrieplan der Stadt Leipzig vom 17. März 1999 (Beschluss des Stadtrates
1543/99) in aktueller Fassung
Zweiter Landespsychiatrieplan 2011
1
SächsPsychKG § 6 Abs. 1
1
TEIL I
Zweck des Vertrages
§1
Inhalt des Vertrages TEIL II
(1) Dieser Vertrag regelt die Wahrnehmung der kommunalen Versorgungsverpflichtung oder Teilen davon für alle Betroffenen des Versorgungsgebietes im Sinne des § 4 durch den Träger. (Diese Übertragung ist eine Beteiligung des Trägers als Drittem im Sinne der §§ 4 und 5 SGB XII in
Verbindung mit § 17 Abs. 3 SGB I und § 97 Abs. 1 SGB X und § 16a Nr. 3 SGB II in Verbindung
mit § 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB II)
(2) Für die Betroffenen erwachsen aus diesem Vertrag keine Verpflichtungen.
§2
Übernahme der Versorgungsverpflichtung
Der Träger ist verpflichtet, die ihm übertragenen kommunalen Versorgungsleistungen für die von
ihm zu betreuenden Betroffenen wirtschaftlich, bedarfsgerecht und entsprechend moderner fachlicher Standards zu erbringen und an der stetig erforderlichen Weiterentwicklung der Versorgungsangebote im kommunalen gemeindepsychiatrischen Verbund aktiv mitzuwirken.
Pflichten des Trägers
§3
Umfang der Versorgungsverpflichtung
(1) Die übertragene Versorgungsverpflichtung umfasst die Sicherstellung vorsorgender, begleitender und nachsorgender Hilfen gemäß § 5 SächsPsychKG. Bei Beachtung des Zieles der effektiven Vernetzung aller Angebote im gemeindepsychiatrischen Verbund sind dies
1. Angebote im Bereich Begegnung, Beratung und Tagesstrukturierung
Betrieb eines psychosozialen Gemeindezentrums mit Kontakt- und Beratungsstelle, vordergründig für Angehörige
2. Angebote im Bereich Wohnen:
Betrieb des ambulant betreuten Wohnens
Betrieb der Außenwohngruppen (Haus CHIRON)
3.Angebote im Bereich Arbeiten:
Arbeitsangebot DISTEL
4. Besondere Angebote:
Familienhaus WEGE
Betrieb der Beratungsstelle AURYN
bedürfnisorientierte Hilfen für psychisch erkrankte Jugendliche (BOJE)
Bewegungs- und Beschäftigungsprojekt „NEUER SCHWUNG für gesunde Seelen“
5. Angebote, die sich vorbehaltlich der Bedarfsbestätigung durch den Psychiatriebeirat aus
einer Fortschreibung des regionalen Psychiatrieplanes im Versorgungsgebiet nach § 4 ergeben.“
Änderungen, auch konzeptioneller Art (Angebote entsprechend § 3 Abs. (1) 1.-5.) Bedürfen immer
der Zustimmung der Stadt Leipzig.
Die in den psychosozialen Gemeindezentren vorzuhaltenden Leistungen sind im Leistungskatalog2) festgeschrieben. Der Leistungskatalog ist Bestandteil des Vertrages.
2
s. Anlage Leistungskatalog vom 17.09.2018
2
Die Leistungen sind durch entsprechendes Personal zu erbringen. Die Berechnung der anderweitigen Mitarbeiter beruht auf dem Kosten- und Finanzierungsplan vom 04.01.2018. Entsprechend
sind 1,08 VzÄ für die Kontakt- und Beratungsstelle abzusichern. Änderungen sind dem Gesundheitsamt mitzuteilen.
Die Finanzierung der Angebote §3 (1) 2.-5. ist nicht Bestandteil dieses Vertrages. Die Angebote
sind gesondert über die zuständigen Kostenträger zu verhandeln. Die notwendigen Personal- und
Sachkosten sind über diese Verhandlungen vollständig abzudecken.
(2) Der Träger ist verpflichtet keinen Betroffenen aus dem ihm nach § 4 übertragenen Versorgungsgebiet von der Versorgung auszuschließen.
(3) Der Träger ist Mitglied des Psychiatriebeirates der Stadt Leipzig (als PSAG im Sinne des
§ 7 SächsPsychKG). Der Träger und die Stadt Leipzig verpflichten sich, im Rahmen einer abgestimmten Bedarfsplanung innerhalb des Beirates auf bedarfsgerechte Versorgungskapazitäten
hinzuwirken.
Änderungen, auch konzeptioneller Art, bedürfen immer der Zustimmung der Stadt Leipzig.
§4
Versorgungsgebiet
Das Versorgungsgebiet umfasst das Stadtgebiet der Stadt Leipzig in seinen jeweils geltenden
Grenzen.
§5
Psychiatrieberichterstattung
(1) Der Träger dokumentiert seine Leistungen und erstattet jährlich bis zum 28.02. des Folgejahres einen Bericht an die Stadt Leipzig.
(2) Der Träger ist verpflichtet , ein nach § 7 Abs. 2 SächsPsychKG erstelltes Dokumentationssystem zu übernehmen und in diesem Sinne an einer regionalen und überregionalen Psychiatrieberichterstattung bzw. einer Evaluation der einzelnen Versorgungsangebote mitzuwirken und die
Daten jährlich an das Gesundheitsamt zu übermitteln.
(3) Für die Träger ist ein durch die Stadt Leipzig anerkanntes Dokumentationssystem und der
standardisierte Jahresbericht verbindlich. Die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes in
Verbindung mit dem Sächsischen Datenschutzgesetz in der jeweils gültigen Fassung sind einzuhalten.
TEIL III
Pflichten der Kommune
§6
Finanzierung
(1) Die finanzielle Sicherstellung der Versorgungsverpflichtungen des Trägers erfolgt (unbeschadet der Verpflichtungen Dritter) durch die Stadt Leipzig. Vorrangige Leistungsansprüche anderer
sind zu beachten. Sie ergeben sich aus der Prüfung des Umfangs der Versorgungsverpflichtung
nach § 3 dieses Vertrages. Die Vertragspartner wirken dabei auf eine Regelung der sich aus der
Besonderheit des Einzelfalles ergebenden Mischfinanzierung hin.
(2) Der Träger verpflichtet sich, die Leistungen gemäß den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit,
Sparsamkeit und Leistungsfähigkeit zu erbringen.
(3) Der Träger erhält als Ausgleich für die finanziellen Aufwendungen bei der Erfüllung der im
Vertrag genannten Pflichten von der Stadt Leipzig einen jährlichen Erstattungsbetrag zu den anerkannten Kosten. Dieser beträgt im Jahr 2019 45.963,00 € und im Jahr 2020 45.963,00 €.
3
Soweit der Erstattungsbetrag beim Träger umsatzsteuerpflichtig ist, wird die Umsatzsteuer in der
jeweiligen gesetzlichen Höhe zusätzlich von der Stadt Leipzig an den Träger gezahlt.. Mit dieser
Vergütung sind Sachkosten und Personalkosten abgegolten. Grundlage der Kostenerstattung ist
der am 04.01.2018 eingereichte Kosten- und Finanzierungsplan für die Jahre 2019 und 2020. Die
Zahlung erfolgt quartalsweise des jeweiligen Jahres.
Der Träger verpflichtet sich, sich im Rahmen seiner Geschäftsführung soweit wie möglich für die
entstehenden Aufwendungen bei der Erfüllung des Vertrages an den Kosten- und Finanzierungsplan zu halten. Unvorhersehbare Kostensteigerungen bei der Erfüllung der im Vertrag genannten
Pflichten sind unverzüglich gegenüber dem Gesundheitsamt der Stadt Leipzig anzuzeigen, um in
Abstimmung mit der Stadt Leipzig ggf. Leistungsinhalte neu zu definieren.
(4) Unter Hinweis auf das geltende Haushaltsrecht erfolgt die Zahlung des Erstattungsbeitrages
teilweise oder gar nicht, wenn die Mittel nachweislich nicht zweckentsprechend verwendet werden.
(5) Das Fachdezernat wird bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank (SAB) Fördermittel
gemäß Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur
Förderung sozialpsychiatrischer Hilfen, der Suchtprävention und Suchtkrankenhilfe (RL-PsySu)
vom 12. September 2017 B. Teil 1 VII. beantragen. Grundlage hierfür ist der am 04.01.2018 eingereichte Kosten- und Finanzierungsplan.
Auf die Einhaltung der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung
(ANBest-P) sowie die Vergabebestimmungen wird hingewiesen.
In dem Erstattungsbetrag gemäß Absatz (3) ist der zu beantragende Landesanteil enthalten. Dieser wird nach Vorlage des Bewilligungsbescheides der SAB an die Stadt Leipzig dem Träger
mittels Zuwendungsbescheid formal zugewiesen, jedoch nicht separat ausgezahlt. Die §§ 23 und
44 der Sächsischen Haushaltsordnung (SäHO), die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen
Staatsministeriums der Finanzen zur Sächsischen Haushaltsordnung (VwV-SäHO) und die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung entsprechend Anlage 2 zur
VwV zu § 44 SäHO sind einzuhalten.
(6) Der Träger versichert, dass die in dem Kosten- und Finanzierungplan gemachten Angaben
richtig und vollständig sind. Mit Unterzeichnung des Vertrages versichert der Träger, dass kein/e
Insolvenzverfahren, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen (einschließlich Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung) oder Mahn-/Klageverfahren bzw. Kreditkündigungen, die für die wirtschaftlichen Verhältnisse des Trägers von Bedeutung sind, beantragt oder durchgeführt sind. Dem Träger ist bekannt, dass falsche Angaben den Widerruf des Erstattungsbetrages und die Rückerstattung bereits ausgezahlter Beträge nebst Verzinsung zur Folge haben können.
(7) Für die Fortführung der Finanzierung der Jahre 2021/2022 ist ein Antrag bis zum 31.12.2019
an die Stadt Leipzig, Gesundheitsamt, 04092 Leipzig zu stellen. Der Antrag beinhaltet den Kosten- und Finanzierungsplan getrennt für die Jahre 2021 und 2022, Angaben zur Personalausstattung mit Angaben der Wochenarbeitszeit pro Fach-/Verwaltungskraft, Eingruppierung und Bruttopersonalkosten sowie eine Aufstellung der Standorte mit Angaben der Öffnungszeiten. Sofern
eine Vorsteuerabzugsberechtigung besteht, sind die Bruttokosten/-ausgaben abzüglich der anrechenbaren Umsatzsteuer anzugeben.
Sind für die Antragstellung gegenüber der SAB weitere Unterlagen erforderlich, ist der Träger zur
Beibringung verpflichtet.
§7
Verwendungsnachweis
(1) Der Träger ist verpflichtet, für das Jahr 2019 bis zum 31.03.2020 und für das Jahr 2020 bis
zum 31.03.2021 eine Abrechnung einzureichen. Diese besteht aus einem zahlenmäßigen Nachweis und einem Sachbericht.
In dem Sachbericht ist die Verwendung des Erstattungsbetrages sowie das erzielte Ergebnis
darzustellen.
In dem zahlenmäßigen Nachweis sind die Einnahmen (Erstattungen, Zuwendungen, Leistungen
Dritter, eigene Mittel) entsprechend dem Finanzierungsplan und die Ausgaben entsprechend dem
Kostenplan summarisch auszuweisen. Der Nachweis muss alle mit der Maßnahme zusammen4
hängenden Einnahmen und Ausgaben sowie eine Personalaufstellung in zeitlicher Folge und
voneinander getrennt enthalten.
Aus dem Nachweis müssen Rechnungs- und Zahlungsdatum, Empfänger/Einzahler sowie Grund
und Einzelbetrag jeder Zahlung ersichtlich sein.
Soweit der Träger zum Vorsteuerabzug nach § 15 des Umsatzsteuergesetzes berechtigt ist, dürfen nur die Entgelte (Preise ohne Umsatzsteuer) berücksichtigt werden.
Es sind nur Ausgaben abzurechnen, die vorhabensbezogen im Zeitraum 01.01.2019 - 31.12.2019 bzw.
01.01.2020 - 31.12.2020 entstehen und bezahlt werden.
Im Verwendungsnachweis ist vom Träger zu bestätigen, dass die Ausgaben notwendig waren,
dass wirtschaftlich und sparsam verfahren worden ist, die Angaben mit den Büchern und Belegen
übereinstimmen und die Echtheit der Herkunft und Unversehrtheit des Inhaltes der Belege gewährleistet ist.
(2) Mit dem Nachweis sind die Originalbelege (Einnahmen- und Ausgabenbelege), die Verträge
und Unterlagen über die Vergabe von Aufträgen vorzulegen.
Die Stadt Leipzig ist berechtigt, Bücher, Belege und sonstige Geschäftsunterlagen anzufordern
sowie die Verwendung der Mittel durch örtliche Erhebungen zu prüfen. Das Rechnungs-prüfungsamt der Stadt Leipzig und der Sächsische Rechnungshof sind berechtigt, die Mittelverwendung
zu prüfen.
Ergibt die Abrechnung, dass der in § 7 festgesetzte Erstattungsbetrag nicht vollständig oder nicht
zweckentsprechend für die in § 3 übernommene Versorgungsverpflichtung verausgabt wurde, ist
der zuviel ausgezahlte Erstattungsbetrag zurückzuzahlen.
TEIL IV
Qualität und Kooperation
§8
Qualitätssicherung
(1) Die Stadt Leipzig und der Träger bestimmen im Rahmen ihrer Zusammenarbeit im Psychiatriebeirat gemeinsam den Inhalt und das Verfahren für Maßnahmen zur Qualitätssicherung der in
diesem Vertrag vereinbarten Leistungen.
(2) Der Träger ist verpflichtet, an den Maßnahmen zur Qualitätssicherung teilzunehmen. Der Träger ist darüber hinaus dafür verantwortlich, dass interne Maßnahmen zur Sicherung der Struktur,
Prozess- und Ergebnisqualität festgelegt und durchgeführt werden. Er kann sich an Maßnahmen
der externen Qualitätssicherung beteiligen. Für die Qualitätssicherung werden folgende Maßnahmen ausgewählt:
systematische Dokumentation der Einzelfallbearbeitung
Beteiligung an einrichtungsübergreifenden Qualitätszirkeln (Ambulanzberatung)
Entwicklung und Weiterentwicklung von Verfahrensstandards für die Leistungserbringung
Die Durchführung der Qualitätssicherung wird vom Träger in der jährlichen Berichterstattung dokumentiert.
(3) Die Durchführung der Qualitätszirkel und die Festlegung des Dokumentationssystems zur
Qualitätssicherung obliegt der Stadt Leipzig.
(4) Die Stadt Leipzig kann unangekündigt Kontrollen zur Qualitätssicherung bei dem Träger
durchführen, insbesondere die Vorlage von Unterlagen und den Nachweis der Durchführung der
Qualitätssicherung verlangen. Die Stadt Leipzig hat hierzu ein Zugangs- und Kontrollrecht.
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§9
Kooperationsverpflichtung
(1) Der Träger verpflichtet sich, mit der Stadt Leipzig zusammen zu arbeiten und diese über alle
wesentlichen Vorgänge zu informieren.
(2) Der Träger ist zur fachlichen Zusammenarbeit mit dem zuständigen Sozialpsychiatrischen
Dienst und den aufnahmeverpflichteten Krankenhäusern, den im Sinne von § 72 Abs. 2 und § 72
a SGB V im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung tätigen niedergelassenen Ärzte, insbesondere den Psychiatern und Psychotherapeuten sowie den anderen im Bereich der ambulantkomplementären Versorgung tätigen Trägern verpflichtet.
(3) Die Stadt Leipzig hat das Recht und die Pflicht, die Einhaltung dieser Kooperationsverpflichtungen zu prüfen. Sie bedient sich dabei des Psychiatriekoordinators. Der Psychiatriebeirat ist
über die Ergebnisse der regelmäßigen Prüfungen zu informieren.
§ 10
Weiterbildung und Supervision
(1) Bei der regionalen Versorgung haben Weiterbildung und Supervision einen besonderen Stellenwert. Der Träger verpflichtet sich daher, Weiterbildungskonzepte zu entwickeln und regelmäßig Weiterbildungsveranstaltungen durchzuführen bzw. den Mitarbeiter*innen die Teilnahme an
einschlägigen Veranstaltungen anderer Anbieter zu ermöglichen. Dabei ist effektiv und kostengünstig zu verfahren. Die Vorgaben entsprechend Leistungskatalog sind einzuhalten.
TEIL V
Vertragsdauer
§ 11
Vertragsdauer, Änderungen und Auflösung des Vertrages
(1) Der Vertrag wird für die Dauer von 2 Jahren geschlossen. Der Vertrag kann frühestens mit
einer Frist von sechs Monaten gekündigt werden und ist bis spätestens 1 Jahr vor Vertragsende
neu zu verhandeln.
(2) Mit dem Ablauf der Kündigungsfrist geht die Sicherstellungspflicht für die in diesem Vertrag
vereinbarten Versorgungsleistungen wieder auf die Stadt Leipzig über.
(3) Die Vertragspartner wirken bei der Sicherstellung der in diesem Vertrag vereinbarten Versorgungsleistungen im Kündigungszeitraum zusammen. Bei Streitfragen entscheidet auf Antrag
eines der Vertragspartner das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz.
(4) Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform und der Unterzeichnung durch beide
Vertragspartner.
(5) Die Vertragspartner haben keine mündlichen Nebenabreden getroffen.
§ 12
Außerordentliche Kündigung
(1) Der Vertrag kann aus wichtigem Grund, insbesondere bei schwerwiegenden, nicht korrigierbaren Verstößen gegen die vorgenannten Vertragsbedingungen jederzeit ohne Einhaltung der in
§ 12 genannten Frist einseitig gekündigt werden.
(2) Der Träger verpflichtet sich, im Falle einer Kündigung nach Abs. 1 mit der Stadt Leipzig bis
zum Kündigungstermin mit dem Fachdezernat kooperativ zusammen zu arbeiten und diesem zu
ermöglichen, die Maßnahmen selbst weiter zu führen oder auf einen anderen Leistungsträger zu
übertragen. Der Träger hat sicher zu stellen, dass
1.
die im Rahmen der durch den Träger übernommenen Versorgungsverpflichtung zu erbringenden Leistungen bei Bedarf weiterhin erbracht werden,
6
2.
verbindliche Fristen festgelegt werden,
3.
die Vertragspartner auch unter diesen Umständen bis zum Kündigungstermin kooperativ zusammenzuarbeiten, um eine anderweitige Weiterführung der Maßnahme(n) im Interesse der
Betroffenen zu ermöglichen.
TEIL VI
Datenschutz
§ 13
Datenschutzbestimmungen
(1) Bei der Leistungserbringung ist der Träger für die Einhaltung der Datenschutzvorschriften
verantwortlich. Dabei sind insbesondere die Vorschriften nach DSGVO und des SächsPsychKG zu beachten. Bei der Leistungserbringung im Rahmen von Aufgaben nach dem Sozialgesetzbuch sind § 35 SGB I und die §§ 67 ff. SGB X einzuhalten.
(2) Für die erforderlichen Datenverarbeitungen zur Bewertung, Entscheidung und Abwicklung
von Fördermaßnahmen gemäß RL PsySu sowie damit im Zusammenhang stehender Tätigkeiten hat der Träger bei der Verarbeitung personenbezogener Daten zu gewährleisten:
a. die Einhaltung der Voraussetzungen des Art. 6 Abs. 1 DSGVO, u. a. durch die Einholung erforderlicher (und nachweisbarer) Einwilligungen gemäß den Anforderungen
von Art. 7 DSGVO,
b. die Information der betroffenen Personen gemäß Artt. 13, 14 DSGVO
Die erforderlichen Übermittlungen von der Stadt Leipzig an die Bewilligungsstelle und andere
an der Förderung beteiligte Stellen und die von diesen Stellen vorgenommene
Datenverarbeitung müssen dabei berücksichtigt werden. Die Sätze 1 und 2 gelten für die sich
aus diesem Vertrag ergebenden Pflichten des Trägers entsprechend.
(3) Dem Träger ist bekannt, dass die Stadt Leipzig, die Sächsischen Staatsministerien und die
Sächsische Staatskanzlei, soweit dies zu ihrer Aufgabenerfüllung erforderlich ist, personenbezogene Daten nach den datenschutzrechtlichen Vorschriften des Gesetzes über die Fördermitteldatenbanken im Freistaat Sachsen (SächsFöDaG) verarbeiten und an die zuständigen Stellen übermitteln dürfen.
TEIL VII
Schlussbestimmungen
§ 14
Zeitpunkt der Übertragung
Die Versorgungsverpflichtung im Sinne des Vertrages beginnt mit Wirkung vom 01.01.2019 und
endet am 31.12.2020.
§ 15
Salvatorische Klausel
Falls einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein sollten oder dieser Vertrag Lücken
enthält, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht,
was nach Zweck und Sinn des Vertrages vereinbart worden wäre, hätte man die Angelegenheit
von vornherein bedacht. Im Zweifelsfall muss die unwirksam gewordene Bestimmung einvernehmlich durch eine wirksame ergänzt werden; dies gilt auch für den Fall von Lücken oder von
Ergänzungsbedürftigkeit dieses Vertrages.
7
§ 16
Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Leipzig.
Leipzig, den
Leipzig, den
Leitende Medizinaldirektorin
Dr. med. Regine Krause-Döring
Amtsärztin
Träger
8
Leistungskatalog psychosoziales Gemeindezentrum als Angehörigenvertretung im Bereich Begegnung, Beratung, Tagesstrukturierung
der Stadt Leipzig
Zielgruppe
-
Vorrangig Angehörige, Familien, Bezugspersonen von psychisch kranken Menschen und Bürger im sozialen Umfeld von psychisch
erkrankten Menschen
Familienmitglieder von psychisch erkrankte Bürgern der Stadt Leipzig, bei denen auf Grund der Erkrankung ein
besonderer Hilfe-, Beratungs- und Unterstützungsbedarf gegeben ist
Familien deren psychisch erkrankte Familienmitglieder:
in keiner anderen Versorgungsleistung unterkommen
Folgeprobleme durch die Erkrankung haben, die Auswirkung auf das familiäre oder nachbarschaftliche Leben
haben
drohende Wohnungslosigkeit, finanzielle und andere schwere Probleme und soziale Folgen der Erkrankung
aufweisen
Probleme mit Krankheitseinsicht und –-bewältigung haben
Für die komplementäre psychiatrische Versorgung der Stadt Leipzig - Details regelt der Psychiatrieplan der Stadt Leipzig
– soll ein Psychosoziales Gemeindezentrum als Angehörigenvertretung vorgehalten werden.
Versorgungsregionen und
personelle
Ausstattung
Für je 25.000 Einwohner sind 40 Mitarbeiterwochenstunden für die Umsetzung der Leistung vorzusehen, wenn insgesamt
wenigstens 40 Mitarbeiterwochenstunden und davon mindestens 20 Fachkraftwochenstunden erbracht werden. Diese
Aufgabe ist überwiegend durch Fachkräfte und anteilig durch andere Mitarbeiter umzusetzen. Der genannte
Fachkraftschlüssel ist für die gesamte Stadt Leipzig bezogen auf die aktuelle Einwohnerzahl umzusetzen. Die Verteilung
der Fachkraftwochenstunden ist regional – auf die komplementären Versorgungsregionen und Träger – entsprechend der
aktuellen Bedarfseinschätzung des Psychiatriebeirates und im Rahmen der Psychiatrieplanung festzulegen.
Fachkräfte sind Sozialarbeiter, Sozialpädagogen, Heilerziehungspfleger, Ergotherapeuten und Fachkrankenschwestern/ pfleger für Psychiatrie
Anderweitig geeignete Mitarbeiter sind Personen, die als Betroffene, Angehörige oder in anderer Weise in der Psychiatrie
erfahren sind (Laienhelfer).
Stadt Leipzig – Gesundheitsamt – Stabsstelle – Psychiatriekoordination – Leistungskatalog psychosoziale Gemeindezentren 2019 und 2010 - WEGE – Stand:
17.09.2018
Leistung
Ziele
1. Angehörigenberatung
soziale Sicherung der Familien
psychisch kranker Menschen
Schaffung/Erhaltung von Lebensqualität
und –zufriedenheit der Familien
Aufklärung zu Krankheitserscheinungen
und deren Bewältigung
Begleitung in Krisen- und
Konfliktsituationen,
Förderung von Resilienz und
Empowerment
Orientierung bei Hilfeangeboten
Bemerkungen
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
stabilisierende Begleitung
Begleitung bei der Suche nach angemessenen Hilfen
Unterstützung bei der Sicherung der
sozialen Existenz
Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen der Versorgung und Vermittlung
Unterstützung bei Ämtergängen, Antragstellungen
Sicherung von rechtlichen und materiellen Ansprüchen
Regelmäßige Sprech- und Bereitschaftszeiten
möglichst in normale, nichtpsychiatrische Unterstützung vermitteln
Ganzheitliche Wahrnehmung von
Persönlichkeit und Situation
Stabilisierung bzw. ggf. Aufbau einer
tragfähigen Beziehung
stützende lebensbegleitende Gespräche
kurzzeitige Unterstützung in der
Übergangszeit bis zu einem möglichen Therapiebeginn
Berater ( Peer to Peer) sind für die
Beratungsleistung zu schulen
überwiegender Einsatz von
Fachkräften
anderweitigen
Mitarbeitern
X (anteilig)
X
Stadt Leipzig – Gesundheitsamt – Stabsstelle – Psychiatriekoordination – Leistungskatalog psychosoziale Gemeindezentren 2019 und 2010 - WEGE – Stand:
17.09.2018
Leistung
2. Förderung
von Beteiligung/
Partizipation und
Gemeinschaft
Ziele
–
-
–
–
–
3. persönliche
Kontakte
–
–
–
–
–
–
Durchführung von Trialogen als Instrument der Beteiligung, Förderung und
Unterstützung der Angehörigen und
ggf. Klienten zur Selbststärkung
(Empowerment)
Unterstützung von Selbsthilfegruppen
Förderung von personenorientierten
Arbeiten
Beteiligung/Mitwirkung von Angehörigen
Förderung von Angehörigen – bzw.
Betroffenenprojekten (Ex-In1)
Förderung von Ehrenamt
Beziehungsaufbau, -erhalt und Stabilisierung
Absicherung der Weiterbetreuung
Bedarfsklärung
Schwellenabbau und Motivation bezüglich einer Weiterbetreuung im System
lebenspraktische Unterstützung in Krisenzeiten
Bemerkungen
-
–
–
Stärkung der Partizipation Betroffener und von Angehörigen an den Angeboten
Selbsthilfeförderung
Stärkung von Selbstbestimmung und
Ressourcenorientierung
Kontaktaufnahme in Akutsituationen
Vermeidung von störungsbedingtem
Rückzug und Verhinderung zunehmender Isolation
überwiegender Einsatz von
Fachkräften
anderweitigen
Mitarbeiter
n
X
X
X
Experienced-Involvement – Ausbildungs- und Qualifizierungsprogramm für Psychiatrie-Erfahrene, damit diese als DozentIn oder als MitarbeiterIn psychiatrischer Einrichtungen
tätig werden können
1
Stadt Leipzig – Gesundheitsamt – Stabsstelle – Psychiatriekoordination – Leistungskatalog psychosoziale Gemeindezentren 2019 und 2010 - WEGE – Stand:
17.09.2018
Leistung
4. Gruppenangebote
Ziele
–
–
–
–
–
5. Tagesstruktur,
soziale Gemeinschaft, Kontaktstiftung
Förderung/Reaktivierung von sozialen
Kompetenzen
Förderung der Kommunikation Förderung/Reaktivierung individueller Fähigkeiten
Abbau von Ängsten
Gesundheitsförderung / Entspannung
Förderung von Selbsthilfegruppen von
Klienten und Angehörigen
Bei Angehörigen-Selbsthilfegruppen:
Selbstorganisierte Aktivitäten zur gegenseitigen Unterstützung bei der Stärkung der Sozialkompetenz und der Krisenbewältigung
Gesprächs- und Erfahrungsaustausch
unter Angehörigen
– Angebote zur Entwicklung und/oder
Stabilisierung von sozialen Kontakten
und zur Entwicklung oder zum Erhalt
einer Tagesstruktur
– Förderung gemeinsamer Aktivitäten
– Begegnungsmöglichkeiten mit Betroffenen und/oder interessierten Bürgern,
Freunden, Angehörigen fördern
Bemerkungen
–
–
–
–
–
–
–
-
-
überwiegender Einsatz von
Fachkräften
anderweitigen
Mitarbeiter
n
Rückgewinnung sozialer Fähigkeiten
Gruppenangebote können dabei u.a.
sein:
Bildungs-, Freizeit- und Begegnungsgruppen
sportliche und kreative Gruppenangebote
gemeinsame Urlaubs- und Bildungsfahrten und Ausflüge
Beteiligung an öffentlichen Aktivitäten
Angebot an offene und geschlossene
Gesprächsgruppen und Selbsthilfegruppen
X
Angebote sind so zu gestalten, dass
die Betroffenen motiviert werden daran teilzunehmen - lebensnahe Hilfen
(Mahlzeiten-/Getränkeangebote) sollen im Vordergrund stehen
Begegnung und soziales Miteinander
(“unter Menschen sein“) sollen entwickelt und gefördert werden
Beschäftigungsangebote (DISTEL)
und Entwicklung von ehrenamtlichen
Arbeitsmöglichkeiten
X
Stadt Leipzig – Gesundheitsamt – Stabsstelle – Psychiatriekoordination – Leistungskatalog psychosoziale Gemeindezentren 2019 und 2010 - WEGE – Stand:
17.09.2018
Leistung
6. Festlegung
der Öffnungszeiten
7. QualitätsSicherung /Öffentlichkeits-arbeit
Ziele
–
Sicherung von nutzerfreundlichen, bedarfsorientierten Öffnungszeiten
–
Dokumentation und Berichterstattung
der Leistungen
fachspezifische Weiterbildung (10 Std.
pro Fachkraft und anderweitigen Mitarbeiter pro Jahr)
Supervision der Mitarbeiter (mindestens
4x – maximal 6 mal im Jahr a 2 Stunden
pro Fachkraft und anderweitigen Mitarbeiter)
Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen
Förderung von Nachbarschafts- und Sozialraumkontakten
Sicherung der psychosozialen Gremienarbeit
Erarbeitung eines trägerspezifischen
Aktionsplanes zur Umsetzung der UNBRK im Rahmen des Teilhabeplans der
Stadt Leipzig
Organisation der Anleitung und des
sachgerechten Einsatzes von Praktikanten
–
–
–
–
–
–
8. Betreuung
von Praktikanten
Bemerkungen
überwiegender Einsatz von
Fachkräften
anderweitigen
Mitarbeiter
n
–
es ist ein familienersetzender Raum
zu schaffen, in denen Menschen mit
schweren psychischen Störungen die
Chance einer Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht wird
Mo. – Fr. 09:00 – 16:00 Uhr
Di. bis 18:00 Uhr
–
Anwendung der Software BADO-K
Beteiligung an der Weiterentwicklung
des Dokumentationssystems
zur Sicherung bedarfsgerechter
Versorgungsstrukturen
Beteiligung an Antistigma- und
Aufklärungsaktionen
öffentliche Präsenz durch Printund elektronische Medien (z.B.
Flyer, Mailverteiler)
Kooperation mit Behörden, Verei-nen,
med. Einrichtungen
schriftliche Dokumentation im Verwendungsnachweis
X
Vermittlung von Fachkenntnissen
Vor und Nachbereitung des Einsatzes
Sicherung des Kontaktes zu Ausbildungseinrichtung
X
–
–
–
–
Stadt Leipzig – Gesundheitsamt – Stabsstelle – Psychiatriekoordination – Leistungskatalog psychosoziale Gemeindezentren 2019 und 2010 - WEGE – Stand:
17.09.2018