Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1448485.pdf
Größe
82 kB
Erstellt
22.10.18, 12:00
Aktualisiert
24.10.18, 15:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Änderungsantrag Nr. VI-DS-05105-ÄA-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Betreff:
Forstwirtschaftsplan 2018
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Ratsversammlung
24.10.2018
Zuständigkeit
Beschlussvorschlag:
Der Beschluss wird ergänzt durch die Punkte:
-
Dem Stadtrat werden Präzisierungen von Femelflächen und Sanitärhieben innerhalb
der Suchräume vor Beginn der Fällungen vorgelegt.
-
Die Femelflächen in der Gottge sowie im Hainholz am Cospudener See werden
bezüglich Ort und Anzahl und Größe innerhalb der Suchräume präzisiert.
-
Es erfolgt eine konkrete Festlegung der Wegeabschnitte bzw. abgängigen Bäume,
die zur Gewährleistung der Sicherheit auf den größeren Wegen gefällt werden sollen
(Konkretisierung der Sanitärhiebe) und werden vor Beginn der Fällungen dem
Stadtrat vorgelegt.
-
Die Abteilung Stadtforsten bereitet umfangreiche Vorkehrungen zur Absicherung der
FFH-Verträglichkeit und der Vermeidung von artenschutzrechtlichen
Verbotstatbeständen wie Starkbaumkartierungen und faunistische Kartierungen
(Eremit u.a.) sowie die Erfassung von Höhlen- und Quartierbäumen vor und legt
diese dem Stadtrat vor Beginn der Fällungen vor.
-
Bei der Umsetzung der forstlichen Maßnahmen werden folgende Vorgaben
eingehalten
Es werden keine Starkbäume (Definition gemäß Starkbaumkartierung) gefällt.
Der Erhalt von Höhlenbäumen, Quartierbäumen, Bäumen von
Eremitenvorkommen, potenziellen Fortpflanzungs- und Ruhestätten wird
gewährleistet.
Erhalt und Förderung von Stieleichen,
Rückeschäden werden weitgehend vermieden (FSC-Standard)
Totholzanteil im Wald wird erhöht (Zielgröße ca. 50 m³/ha, Begleitung durch
Totholzkonzept).
-
Die forstlichen Maßnahmen werden durch eine fachlich geeignete und auf
Waldökologie spezialisierte ökologische Begleitung abgesichert, die eine fachliche
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-
Einweisung der Ausführenden vornimmt und die Durchführung der Fällungen
naturschutzfachlich begleitet.
Die Abteilung Stadtforsten informiert den Stadtrat im Folgejahr außerdem über die
Anwuchserfolge innerhalb der Femellöcher.
Sachverhalt:
Begründung erfolgt mündlich
Anlagen:
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