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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1448485.pdf
Größe
82 kB
Erstellt
22.10.18, 12:00
Aktualisiert
24.10.18, 15:16

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Inhalt der Datei

Änderungsantrag Nr. VI-DS-05105-ÄA-01 Status: öffentlich Eingereicht von Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Betreff: Forstwirtschaftsplan 2018 Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Ratsversammlung 24.10.2018 Zuständigkeit Beschlussvorschlag: Der Beschluss wird ergänzt durch die Punkte: - Dem Stadtrat werden Präzisierungen von Femelflächen und Sanitärhieben innerhalb der Suchräume vor Beginn der Fällungen vorgelegt. - Die Femelflächen in der Gottge sowie im Hainholz am Cospudener See werden bezüglich Ort und Anzahl und Größe innerhalb der Suchräume präzisiert. - Es erfolgt eine konkrete Festlegung der Wegeabschnitte bzw. abgängigen Bäume, die zur Gewährleistung der Sicherheit auf den größeren Wegen gefällt werden sollen (Konkretisierung der Sanitärhiebe) und werden vor Beginn der Fällungen dem Stadtrat vorgelegt. - Die Abteilung Stadtforsten bereitet umfangreiche Vorkehrungen zur Absicherung der FFH-Verträglichkeit und der Vermeidung von artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen wie Starkbaumkartierungen und faunistische Kartierungen (Eremit u.a.) sowie die Erfassung von Höhlen- und Quartierbäumen vor und legt diese dem Stadtrat vor Beginn der Fällungen vor. - Bei der Umsetzung der forstlichen Maßnahmen werden folgende Vorgaben eingehalten  Es werden keine Starkbäume (Definition gemäß Starkbaumkartierung) gefällt.  Der Erhalt von Höhlenbäumen, Quartierbäumen, Bäumen von Eremitenvorkommen, potenziellen Fortpflanzungs- und Ruhestätten wird gewährleistet.  Erhalt und Förderung von Stieleichen,  Rückeschäden werden weitgehend vermieden (FSC-Standard)  Totholzanteil im Wald wird erhöht (Zielgröße ca. 50 m³/ha, Begleitung durch Totholzkonzept). - Die forstlichen Maßnahmen werden durch eine fachlich geeignete und auf Waldökologie spezialisierte ökologische Begleitung abgesichert, die eine fachliche 1/2 - Einweisung der Ausführenden vornimmt und die Durchführung der Fällungen naturschutzfachlich begleitet. Die Abteilung Stadtforsten informiert den Stadtrat im Folgejahr außerdem über die Anwuchserfolge innerhalb der Femellöcher. Sachverhalt: Begründung erfolgt mündlich Anlagen: 2/2