Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1448008.pdf
Größe
72 kB
Erstellt
18.10.18, 12:00
Aktualisiert
03.12.18, 19:56
Stichworte
Inhalt der Datei
Anfrage Nr. VI-F-06567
Status: öffentlich
Eingereicht von
Bärwald-Wohlfarth, Nicole
Betreff:
Haftung für Fehlwürfe und Schäden bei der Müllentsorgung
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
22.11.2018
mündliche Beantwortung
Sachverhalt:
In den vergangenen Wochen haben die Abfallentsorger in Leipzig vermehrt Kontrollen auf
Fehlwürfe bei der Abfallentsorgung vorgenommen. Sofern eine solche festgestellt wurde,
war die Entsorgung entsprechend als Restmüll gesondert zu bestellen und zu bezahlen.
Auch die LWB hat öffentlich zugängliche Müllplätze oder Tonnen und Fehlwürfe daher auch
von Dritten verursacht werden können, sodass die Kosten im Zweifel zu Unrecht umgelegt
werden. In einigen Gebieten unserer Stadt werden die Tonnen zwischen parkende KfZ gestellt, sodass es zu Schäden an den Fahrzeugen kann. Daher frage ich an:
1. Wie viele Fälle von Fehlwürfen sind ermittelt worden?
2. Sind die anfallenden Gebühren für eine Sonderleerung auf die Mieter und Mieterinnen eines Mehrfamilienhauses umlegbar?
3. Betrifft eine Umlegung auch Mieter und Mieterinnen der LWB, wenn deren Mülltonnen öffentlich zugänglich sind und nicht ausgeschlossen werden kann, dass Dritte,
bspw. Hundehalter und Hundehalterinnen dort zu Fehlwürfen führen?
4. Wann plant die LWB die Müllstandplätze aller Liegenschaften so umgestaltet zu haben, dass die Tonnen der Mieterinnen und Mieter nicht mehr öffentlich zugänglich
sind?
5. Sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Leipziger Entsorgungsfirmen verpflichtet, Schäden, die während der Leerung an den Tonnen oder auch StVO- konform
parkenden Autos zu melden? Wenn ja, wie werden die Hauseigentümer und Hauseigentümerinnen bzw. KfZ-Halter und Halterinnen informiert? Wenn nein, welche Möglichkeiten haben Eigentümerinnen und Eigentümer den Schaden reguliert zu bekommen?
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