Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1445865.pdf
Größe
266 kB
Erstellt
12.10.18, 12:00
Aktualisiert
22.10.18, 14:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Informationsvorlage Nr. VI-Ifo-06535
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff:
Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern in der Zuständigkeit der
Stadt Leipzig - Stand: III/2018
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Ratsversammlung
FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
24.10.2018
24.10.2018
Bestätigung
Information zur Kenntnis
Vorberatung
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
Zusammenfassung:
Anlass der Vorlage:
Rechtliche Vorschriften
Stadtratsbeschluss x Verwaltungshandeln
Sonstiges:
Die Vorlage stellt den Stand der Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Ausländer/innen innerhalb der Zuständigkeit der Stadt Leipzig mit Stand zum 30.09.2018 dar. Es wird
dargestellt, wie viele unbegleitete minderjährige Ausländer/-innen derzeit in Leipzig leben, im
Jahr 2018 nach Leipzig gekommen sind und woher diese stammen. Des Weiteren setzt sich
die Vorlage mit der Inobhutnahmesituation der unbegleiteten Ausländer/-innen auseinander,
beschreibt die Kapazitätsentwicklung für diese Zielgruppe und zeigt die aktuellen
Entwicklungen auf.
1/3
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
nicht relevant
x
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
x
nein
wenn ja,
x
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
2/3
Anlagen:
Sachstand
3/3
Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Ausländer/-innen in der
Zuständigkeit der Stadt Leipzig - Stand III/2018
1.
Einführung
Die Zahl der unbegleiteten minderjährigen Ausländer/-innen (umA) in der Bundesrepublik
hat sich seit 2016 deutlich verringert. Zum 01.10.2018 betrug sie 12.882. Zusätzlich
befanden sich 25.523 junge Volljährige in der Zuständigkeit der Jugendhilfe (gesamt
44.495 Personen). Zum 30.10.2017 und zum 28.10.2016 befanden sich im Vergleich dazu
32.288 und 50.365 unbegleitete minderjährige Ausländer/-innen in der Bundesrepublik
Deutschland.
Seit 01.05.2017 wird ein neues Verfahren zur Verteilung der unbegleiteten minderjährigen
Ausländer/-innen auf der Grundlage eines Prognosemodells angewandt. Deutschlandweit
stieg die monatliche Einreiseprognose im Jahr 2018 leicht an, sie betrug für Juli 582, für
August 573 sowie für September 604 unbegleitete minderjährigen Ausländer/-innen.
Mit Stand 01.10.2018 wurden in Sachsen 1.449 unbegleitete minderjährige und ehemals
minderjährige Ausländer/-innen durch sächsische Jugendämter betreut. Sachsen ist mit
einer Quotenerfüllung von 95,3% derzeit aufnehmendes Bundesland.
2. Statistische Daten
2.1.
Wie viele unbegleitete minderjährige Ausländer/-innen leben derzeit in
Leipzig?
Ende September 2018 wurden 158 unbegleitete minderjährige sowie 81 junge volljährige
Ausländer/-innen sowie 2 Einzelfälle in Amtshilfe durch das Amt für Jugend, Familie und
Bildung betreut (in Summe 241 Klienten).
Die Zahl der unbegleiteten minderjährigen Ausländer/-innen, die der Stadt Leipzig
zugewiesen werden, hat sich seit 2016 deutlich verringert. Im Jahr 2016 waren dies noch
300, im Jahr 2017 bereits nur noch 117. Im Jahr 2018 wurden bis Ende September
insgesamt 87 unbegleitete minderjährige Ausländer/-innen in der Stadt Leipzig neu in
Obhut genommen.
Innerhalb Sachsens hat die Stadt Leipzig die Quote aufzunehmender unbegleiteten
minderjährigen Ausländer/-innen um 13 überschritten. In Leipzig erstaufgegriffene
unbegleiteten minderjährigen Ausländer/-innen werden daher durch den Fachdienst umA
zur Verteilung innerhalb Sachsens angemeldet.
2.3.
Woher kommen die unbegleiteten Minderjährigen?
Die in Obhut des Amtes für Jugend, Familie und Bildung befindlichen minderjährigen und
volljährigen Ausländer/-innen kommen aus insgesamt 23 Ländern, davon 80 aus
Afghanistan sowie 51 aus Syrien. Steigende Zahlen verzeichnet Leipzig aus afrikanischen
Staaten mit derzeit 19 unbegleiteten Minderjährigen aus Somalia und 10 aus Eritrea.
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afghanisch
syrisch
somalisch
Herkunfsländer
irakisch
eritreisch
guineisch
gambisch
äthiopisch
ivorisch
tunesisch
sonstige
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
Anzahl der zum Stichtag 30.09.2018 in Obhut befindlichen
unbegleiteten minderjährigen Ausländer
Quelle: Amt für Jugend, Familie und Bildung
3.
Inobhutnahme und Hilfe zur Erziehung für unbegleitete
minderjährige Ausländer/-innen
Mit Stand vom 30.09.2018 wurden 32 unbegleitete minderjährige Ausländer/-innen in der
Inobhutnahmeeinrichtung gemäß § 42 und 42a SGB VIII betreut. Weitere 130 unbegleitete
minderjährige und junge volljährige Ausländer/-innen lebten in Wohngruppen gemäß § 34
und § 41/34 SGB VIII sowie § 41/35a SGB VIII. 39 unbegleitete Minderjährige bzw. junge
volljährige Ausländer/-innen erhalten ambulante Hilfe gemäß § 30/31 bzw. § 41/30 SGB
VIII. Vier unbegleitete Minderjährige und 2 junge Volljährige lebten in einer Gastfamilie
gemäß § 33 SGB VIII. Zusätzlich lebten 36 unbegleitete Minderjährige in der Obhut
geeigneter Personen, z.B. aus dem Familienkreis oder engen Bekanntenkreis. Davon
konnten bereits 21 Minderjährige mit den geeigneten Personen in einen eigenen
Wohnraum ziehen. 6 unbegleitete Minderjährige sind mit den geeigneten Personen noch
in einer Gemeinschaftsunterkunft untergebracht.
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3.1
Beendigung von Hilfen für unbegleitete minderjährige Ausländer/-innen
Von Januar bis September 2018 konnten insgesamt 229 Inobhutnahmen gemäß §§ 42,
42a, 42b SGB VIII sowie Hilfen nach §§ 34, 33, 35a sowie § 41 SGB VIII beendet werden.
97 dieser Hilfen wurden erfolgreich abgeschlossen, d.h. die Hilfeplanziele wurden erreicht,
49 Inobhutnahmen bzw. Hilfen endeten durch Eintritt der Volljährigkeit.
3.2
Kapazitäten für unbegleitete minderjährige Ausländer/-innen
3.2.1 Plätze für Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII
Für die Inobhutnahme unbegleiteter minderjähriger Ausländer/-innen gemäß § 42a und §
42 SGB VIII steht derzeit eine spezialisierte Einrichtung mit 48 Plätzen zur Verfügung.
Das Objekt in der „Kröbelstraße“ wird seit Ende Januar 2017 genutzt.
Standort
Träger
Kapazität
Interim „Kröbelstrasse“
Amt für Jugend, Familie und Bildung
48
Summe
48
Die Einrichtung dient als Ausweichquartier für das geschlossene Interim „Am Mühlholz“,
welches derzeit als dauerhafte Inobhutnahme- und Clearingeinrichtung umgebaut wird.
Voraussichtlich im letzten Quartal 2018 erfolgt der Rückzug in das Objekt „Am Mühlholz“ in
der Prinz-Eugen-Straße. An diesem Standort sollen auch Betreuungsplätze für zeitlich
befristete stationäre Hilfe zur Erziehung vorhalten werden.
3.2.2 Betreuungsplätze in Wohngruppen nach § 34 SGB VIII
130 Plätze in Wohngruppen gemäß §§ 34, 41/34 SGB VIII bei 17 Trägern der Jugendhilfe
werden derzeit durch unbegleitete minderjährige Ausländer/-innen belegt. Aufgrund
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individueller pädagogischer Bedarfe werden im Einzelfall auch Plätze außerhalb des
Stadtgebietes Leipzig genutzt.
Die Zahl der ausschließlich auf die Zielgruppe der unbegleiteten minderjährigen
Ausländer/-innen ausgerichteten Angebote im Stadtgebiet Leipzig hat sich daher weiter
reduziert.
4.
Aktuelle Entwicklung / Ausblick
In den letzten Monaten fällt auf, dass einzelne Jugendliche, die neu in Obhut genommen
werden, bereits mit guten Kenntnissen zu Strukturen und Ansprechpartnern in Leipzig
ankommen.
Zunehmend qualifizieren Leipziger Träger ihre Konzepte und bieten Betreuungsformen an,
die durch gemischte Belegung dem Ziel der Integration der unbegleiteten Minderjährigen
besser gerecht werden.
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