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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1443110.pdf
Größe
831 kB
Erstellt
04.10.18, 12:00
Aktualisiert
24.10.18, 15:16

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-06478 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Dezernat Finanzen Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff: Beauftragung Schulneubau Barnet-Licht-Platz Finanzierung der Sofortmaßnahmen in 2018 sowie Bestätigung überplanmäßiger Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen nach § 79 (1) bzw. 81 (5) SächsGemO (Umsetzung des Beschlusses VI-DS-05899-NF-21) Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium FA Finanzen FA Stadtentwicklung und Bau Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Ratsversammlung voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit 24.10.2018 Vorberatung Vorberatung Bestätigung Vorberatung Beschlussfassung Beschlussvorschlag: I. Beauftragung Schulneubau Barnet-Licht-Platz 1. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, den Auftrag zur Auslösung der Generalübernehmer-Leistungen zur Errichtung der Oberschule am Barnet-Licht-Platz auf das wirtschaftlichste Angebot zu erteilen. Die Auftragssumme auf die Generalübernehmerleistung beträgt betragen 24,3 Mio. € (höhere Kosten gegenüber dem Beschluss VI-DS-05899-NF-21 in Höhe von 6,3 Mio. €). 2. Die überplanmäßigen Auszahlungen nach § 79 (1) SächsGemO für das Haushaltsjahr 2018 i.H.v. 4,475 Mio. € (zusätzlich zu bestätigten 3 Mio. € lt. VI-DS05899-NF-21) im PSP-Element „OS Barnet-Licht-Platz“ (7.0001896) werden bestätigt. Die Deckung erfolgt entsprechend Anlage 2 der Vorlage, die darin zur Deckung benannten Ansätze werden zur Auszahlung für das Haushaltsjahr 2018 gesperrt. 3. Die überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung nach § 81 SächsGemO für das Haushaltsjahr 2018 kassenwirksam in 2019 / 2020 i.H.v. 3.000.000 € (zusätzlich zu bestätigten 15 Mio. € lt. VI-DS-05899-NF-21) im PSP-Element „OS Barnet-LichtPlatz“ (7.0001896) wird bestätigt. Die Deckung erfolgt aus dem PSP-Element „Komplettsanierung Hw-Budget Sachsen“ (7.0001675.700) in Höhe von 3 Mio. € und Kassenwirksamkeit in 2020. 1/9 II. Finanzierung der Sofortmaßnahmen in 2018 1. Bezugnehmend auf Beschlusspunkt 5 der Drucksache VI-DS-05899-NF-21 werden die Auszahlungsansätze entsprechend des Begründungstextes (Punkt 5.1) zur Auszahlung in 2018 gesperrt. Damit können die bereits prinzipiell bestätigten überund außerplanmäßigen Auszahlungen für die Sofort-Schulen in Höhe von bis zu 9,2 Mio. € in 2018 freigegeben werden. 2. Die mit Stadtratsbeschluss VI-DS-05899-NF-21 bestätigten zusätzlichen Finanzmittel für 2018 in Höhe von in Summe maximal 9,2 Mio. € werden entsprechend Anlage 1 neu auf die einzelnen Projekte aufgeteilt. Die damit einhergehenden außer- und überplanmäßigen Auszahlungen nach § 79 (1) SächsGemO werden bestätigt. 3. Die mit Stadtratsbeschluss VI-DS-05899-NF-21 bestätigten zusätzlichen Verpflichtungsermächtigungen für 2018 in Höhe von in Summe maximal 31,9 Mio. € werden entsprechend Anlage 1 neu auf die einzelnen Projekte aufgeteilt. Die damit einhergehenden außer- und überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen nach § 81 (5) SächsGemO werden bestätigt. Zusammenfassung: Anlass der Vorlage: Rechtliche Vorschriften Stadtratsbeschluss Verwaltungshandeln x Sonstiges: Mit dem Beschluss des Stadtrates VI-DS-05899-NF-21 vom 27.06.2018 wurde die Verwaltung beauftragt, am Standort Barnet-Licht-Platz den Neubau einer 4-zügigen Oberschule mit dem Ziel einer Inbetriebnahme noch zum Schuljahresbeginn 2019 voranzutreiben. Entsprechend Anlage vorgenannter Drucksache wurden zum Zeitpunkt der Beschlussfassung die Maßnahmekosten mit einer Gesamthöhe von 18 Mio. € prognostiziert. Nach Durchführung des europaweiten Teilnahmewettbewerbes und des anschließenden wettbewerblichen Dialoges sind am 15.10.2018 die Angebote für die GeneralübernehmerLeistungen zur Errichtung der Schule eingegangen. Nach Prüfung der Angebote (Stand 17.10.2018) muss ein Angebot auf Grund unvollständiger Angebotsunterlagen ausgeschlossen werden. Das verbleibende Angebot schließt mit einer deutlich höheren Angebotssumme, als bisher vom Stadtrat legitimiert, ab. Da die aktuell zu erwartenden Projektkosten durch den Stadtratsbeschluss vom Juni 2018 nicht gedeckt sind, ist eine erneute Bestätigung des Stadtrates erforderlich. Darüber hinaus ist eine Anpassung für weitere Sofort-Maßnahmen hinsichtlich der in 2018 bereits benötigten Mittelansätze erforderlich. 2/9 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichene Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. (siehe Anlage Prüfkatalog) Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: nein wenn ja, nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 3/9 1. Beauftragung Schulneubau Barnet-Licht-Platz 1.1. Sachverhalt 5 5 1.1.1. Anlass 5 1.1.2. Strategische Ziele 5 1.1.3. Operative Umsetzung 6 1.1.4. Realisierungs-/Zeithorizont 6 1.2. Finanzielle Auswirkungen 6 1.3. Folgen bei Nichtbeschluss 8 2. Finanzierung der Sofortmaßnahmen in 2018 2.1. Sachverhalt 8 8 2.1.1. Anlass 8 2.1.2. Strategische Ziele 8 2.2. Finanzielle Auswirkungen 9 2.2.1 Konkretisierung Beschlusspunkt 5 der Drucksache VI-DS-05899-NF-21 9 2.2.2 Anpassung der unterjährigen Finanzierung in 2018 9 2.3. Folgen bei Nichtbeschluss 9 4/9 Beauftragung Schulneubau Barnet-Licht-Platz und Finanzierung der Sofortmaßnahme(n) in 2018 Eilbedürftigkeitsbegründung Die Umsetzung des Vorhabens zum Neubau der Oberschule am Barnet-Licht-Platz stand von Beginn an unter einem enormen Zeitdruck und ist mit deutlichen zeitlichen Risiken behaftet. Eine europaweite Ausschreibung und die Durchführung des wettbewerblichen Dialoges konnten bisher im Rahmen des geplanten Terminplanes durchgeführt werden, auch die Angebotsabgabe seitens der Bieter erfolgte fristgemäß. Auf Grund des sich aus dem Fertigstellungstermin ergebenden Zeitdruckes war zwischen Angebotsabgabe und Beauftragung schon mit der Veröffentlichung des Teilnahmewettbewerbes nur ein Zeitraum von ca. 3 Wochen (bis 05.11.18) vorgesehen. Die Beauftragung der Leistungen muss zwingend am 05.11.2018 erfolgen, da andernfalls sämtliche bisher mit den Bietern kommunizierten Fristen für die Umsetzung des Vorhabens hinfällig wären. Mit Angebotseröffnung am 15.10.2018 musste festgestellt werden, dass die erteilte Legitimation des Stadtrates lt. Ratsbeschluss VI-DS-05899-NF-21 für die Beauftragung der Leistungen nicht ausreichend ist (Beschlusspunkte 1 bis 3). In gleichem Maße dringlich ist die Bestätigung der angepassten Finanzierung der Sofortmaßnahmen nach VI-DS-05899-NF-21. Die Angaben entsprechend Anlage 1 dieser Vorlage entsprachen der Prognose zum Zeitpunkt Juni 2018. Mittelweile wurden die Verfahren für die Ausschreibung der Schulen präzisiert, woraus sich neue Erkenntnisse ergeben. Auch muss vor der weiteren Bindung von Aufträgen eine Forderung der Rechtsaufsicht zum genannten Beschluss umgesetzt werden (Beschlusspunkte 4 bis 6). 1. BEAUFTRAGUNG SCHULNEUBAU BARNET-LICHT-PLATZ 1.1 Sachverhalt 1.1.1 Anlass Mit dem Beschluss des Stadtrates VI-DS-05899-NF-21 vom 27.06.2018 wurde die Verwaltung beauftragt, am Standort Barnet-Licht-Platz den Neubau einer 4-zügigen Oberschule mit dem Ziel einer Inbetriebnahme noch zum Schuljahresbeginn 2019 voranzutreiben. Entsprechend Anlage vorgenannter Drucksache wurden zum Zeitpunkt der Beschlussfassung die Kosten der Bauleistungen in einer Höhe von ca. 18 Mio. € prognostiziert. Nach Durchführung des europaweiten Teilnahmewettbewerbes und des anschließenden wettbewerblichen Dialoges sind am 15.10.2018 die Angebote für die generalübernehmerLeistungen zur Errichtung der Schule eingegangen. Nach Prüfung der beiden eingegangenen Angebote (Stand 17.10.2018) muss ein Angebot auf Grund unvollständiger Angebotsunterlagen ausgeschlossen werden. Das verbleibende Angebot schließt mit einer deutlich höheren Angebotssumme, als bisher vom Stadtrat legitimiert, ab. Da die aktuell zu erwartenden Projektkosten durch den Stadtratsbeschluss vom Juni 2018 nicht gedeckt sind, ist eine erneute Bestätigung des Stadtrates erforderlich. 1.1.2 Strategische Ziele Der Neubau der Oberschule am Barnet-Licht-Platz ist zur Abdeckung der mittel- und langfristigen Bedarfe an Kapazitäten in weiterführenden Schulen zwingend erforderlich. Entsprechend der gemeinsamen Prognose des Amtes für Jugend, Familie und Bildung mit der Rechtsaufsicht vom April 2018 ist auf Grund der Entwicklung der Anmeldezahlen aber 5/9 auch davon auszugehen, dass die Schule am Barnet-Licht-Platz zumindest in Teilen bereits für den Schuljahresbeginn 2019/2020 benötigt wird (Teilinbetriebnahme mit 8 Klassen). 1.1.3 Operative Umsetzung Die Vergabe der Planungs- und Bauleistungen für den Schulneubau wurde im Rahmen eines „Wettbewerblichen Dialoges“ nach vorgeschaltetem europaweitem Teilnahmeverfahren vorbereitet. Die Auftragserteilung soll am 05.11.2018 erfolgen. 1.1.4 Realisierungs-/ Zeithorizont Beauftragung nach Beschluss des Stadtrates Baubeginn (Erdarbeiten) Bauende (Teilinbetriebnahme) Bauende (Gesamtfertigstellung) 05.11.2018 IV. Quartal 2018 07/2019 II. Quartal 2020 Nach der Beauftragung am 05.11.2019 ist es Ziel, die Baugenehmigung noch in 2018 zu erteilen, Baubeginn für die gründungsvorbereitenden Arbeiten ist ebenfalls noch für 2018 geplant. Eine Innutzungnahme des ersten Bauabschnittes (8 Klassenräume einschl. notwendiger Funktions- und Nebenräume) zum Schuljahresbeginn ist stark risikobehaftet. Insbesondere Witterungsbedingungen in den nächsten Monaten, aber auch die Gründungsarbeiten werden hier einen erheblichen Einfluss haben. Allerdings ist die Aufrechterhaltung des Termins der Teilinbetriebnahme überhaupt nur dann möglich, wenn die Beauftragung der Generalübernehmer-Leistungen am 05.11.2018 erfolgen kann. 1.2. Finanzielle Auswirkungen Nach Vorliegen und Auswertung der Angebote für die Generalübernehmer-Leistungen soll das vorliegende wertbare Angebot für die Generalübernehmerleistung (GÜ) mit einer Angebotssumme von 24,3 Mio. € bezuschlagt werden. Damit werden die Kosten für die GÜLeistungen gegenüber dem Ratsbeschluss mit 6,3 Mio. € überschritten. Für die Finanzierung der Gesamtmaßnahme einschl. der durch die Stadt zu beauftragenden Leistungen (ohne bewegliche Ausstattung) ergeben sich voraussichtliche Gesamtprojektkosten wie folgt (in Klammern Bedarf 2018): GÜ-Leistungen 24.300.000 € (24.300.000 €) Nebenkosten (Beratung, Gutachten etc.) Abbrucharbeiten (Gründung, Brandwände Asyl) vorbereitende Erdarbeiten Freianlagen Sonstiges SUMME 910.000 € 275.000 € 300.000 € 1.400.000 € 150.000 € 27.335.000 € (500.000 €) (275.000 €) (300.000 €) (0 €) (100.000 €) (25.475.000 €) Nach BKI-Kennwerten 2018 war für den Neubau von Allgemeinbildenden Schulen ein Kostenkennwert für die KG 300+400 von 1.360 €/m² BGF BKI unten und 1.990 €/m² BGF BKI oben hinterlegt. Als Grundlage der Grobkostenannahme wurden 8.000 m² BGF und 1.526 EUR /m² BGF = Wert zwischen BKI unten und BKI Mitte angenommen. KG 300+400: 1.526 x 8.000 + 27 % für KG 200,500,600/700 Zwischensumme + Berater GU/Marktentwicklung Zuschläge Summe gerundet 6/9 12.208.000 € für BGF 3.296.160 € 15.504.160 € 2.500.000 € 18.000.000 € Diese Maßnahmen haben sich im Ergebnis des Vergabeverfahrens nicht bestätigt. Grund dafür ist der enorme Zeitdruck der auf diesem Vorhaben lastet. Es blieb letztlich nur ein Bieter übrig. Der GÜ Zuschlag liegt bei ca. 19 %. Aufgrund der aktuellen Entwicklung ist für den Neubau einer vergleichbaren Schule von Gesamtkosten (KG 200-700) von ca. 20 bis 22 Mio. € mit 19% GU Zuschlag(ohne Sporthalle, mit Freianlagen) auszugehen. Es zeigt sich, dass die notwendige kurzfristige Umsetzung mit einer einhergehenden relativ geringen Marktattraktivität auf Grund der hohen Auslastung der Bauunternehmen, die allgemeine Preis- und Marktsituation der Baubranche, Besonderheiten der modularen Bauweise, wahrscheinlich aber auch eingepreiste Risikozuschläge zu deutlich höheren Projektkosten führen. Trotz dieser hohen Kosten ist vor dem Hintergrund der zu schaffenden Schulplätze zur Abdeckung der Kapazitäten die Beauftragung der Leistungen erforderlich – dies trotz des Risikos, dass eine Teilinbetriebnahme zum Schuljahresbeginn 2019/2020 angesichts des Termindrucks (Winterbaurisiken) nicht endgültig gesichert ist. Zur Umsetzung des Vorhabens sind somit Mehrkosten für die GÜ-Leistungen gegenüber dem Beschluss vom 27.06.2018 VI-DS-05899-NF-21 in Höhe von 6,3 Mio. € zu bestätigen. Weiterhin werden in 2018 Mittel in Höhe von 1,175 Mio. € für separat durch die Stadt zu beauftragende Leistungen (s.o.) vergeben. Zur Beauftragung der Leistungen müssen in 2018 somit Haushaltsmittel bzw. Verpflichtungsermächtigungen von in Summe 25,475 Mio. € bereitgestellt werden. Mit der Drucksache VI-DS-05899-NF-21 wurden für das Vorhaben in 2018 3 Mio. € bestätigt, im Haushaltsplanentwurf sind für 2019 18 Mio. € geplant. Als Grundlage der Beauftragung der GÜ-Leistungen werden in 2018 nochmals ein zusätzlicher Auszahlungsansatz von 4.475.000 € und Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 3 Mio. € zusätzlich zum Beschluss VI-DS-05899-NF-21 bestätigt werden. 2018 Auszahlungen Mittelbereitstellung lt. VI-DS-05899-NF-21 3.000.000 außerpl. Ausz. 2018 bzw. HH-Entwurf 2019 3.000.000 Bedarf lt. Angebot / aktueller Prognose 7.475.000 2019 Gesamt VE Auszahlungen 15.000.000 15.000.000 18.000.000 18.000.000 21.000.000 18.000.000 25.475.000 18.000.000 VE Auszahlungen Weitere Mittel in Höhe von 1,86 Mio. € (insbesondere für Freianlagen) müssen in 2019 bzw. nach Erfordernis bereitgestellt werden. Im Rahmen der Vorbereitung des Vorhabens parallel zum wettbewerblichen Dialog wurde durch die Verwaltung auch ein Schadstoff- und Bodengutachten beauftragt. Im Ergebnis dieser Gutachten musste zu einem relativ späten Zeitpunkt im Vergabeverfahren festgestellt werden, dass auf dem Baugrundstück ein außergewöhnlich inhomogener Baugrund vorgefunden wird: auf dem Grundstück wurde ursprünglich Ton abgebaut, die Grube wurde im bzw. nach dem 2. Weltkrieg in sehr unterschiedlichen Schichten mit Trümmer- und Bauschutt, Asche und Hausmüll aufgefüllt. Vor diesem Hintergrund wurde mit den Bietern vereinbart, dass zu den Erdarbeiten durch die Bieter kein pauschaliertes Angebot abgegeben werden kann. Insofern ergibt sich diesbezüglich ein nicht abschließend finanziell bezifferbares Kostenrisiko, welches allerdings auch bei einer konventionellen Realisierung des Vorhabens zu berücksichtigen wäre. Da seitens des Bieters noch keine Zahlpläne im Detail vereinbart wurde, müssen ggf. zwischen den Jahresscheiben 2018 und 2019 innerhalb des Gesamtbudgets noch 7/9 Verschiebungen vorgenommen werden. Über diesbezügliche Umwidmungen nach § 79 SächsGemO wird der Stadtrat bei Erfordernis umgehend informiert. 3. Folgen bei Nichtbeschluss Bei Nichtbeschlussfassung kann der Auftrag zum Neubau der Oberschule nicht erteilt werden, die notwendigen Kapazitäten an weiterführenden Schulen fehlen dann kurz-, mittelund auch langfristig. Darüber hinaus sind die bisher erbrachten Leistungen in einer Größenordnung von ca. 700.000 € für andere Maßnahmen nicht verwendbar und auch nicht aktivierbar. Die Folgen einer späteren Beschlussfassung (also nach dem 05.11.2018) können nicht abschließend bewertet werden. Es ist jedoch zwingend davon auszugehen, dass die bisher angestrebten Vertragsfristen nicht eingehalten werden können, ggf. ist auch die Aufhebung des Vergabeverfahrens notwendig. Der Neustart eines Vergabeverfahrens zum jetzigen Zeitpunkt würde die Teil-Inbetriebnahme der Schule 2019/2020 und die Gesamtfertigstellung zum Schuljahresbeginn 2020/2021 mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht mehr gewährleisten. Zudem wäre fraglich, ob überhaupt noch Angebote eingehen. 2. FINANZIERUNG DER SOFORTMAßNAHMEN IN 2018 2.1. Sachverhalt 2.1.1 Anlass Nach Bestätigung des Stadtrates zur Drucksache VI-DS-05899-NF-21 „Sammelplanungsund Baubeschluss sowie Beschluss zum Abschluss von Mietverträgen zur Schaffung zusätzlicher Schulkapazitäten und Bestätigung außerplanmäßiger Auszahlungen nach § 79 (1) SächsGemO“ wurde der Beschluss durch die Landesdirektion Sachsen als Rechtsaufsicht geprüft. Mit Schreiben vom 10.09.2018 wurde die Verwaltung darauf hingewiesen, dass bezugnehmend auf den Beschlusspunkt 5 und die dort bestätigten überund außerplanmäßigen Auszahlungen in Höhe von bis zu 9,2 Mio. € (8 Mio. € SofortMaßnahmen zzgl. 1,2 Mio. € für Vorhaben Prager Dreieck) „eine Beschlussfassung über die geänderte Verwendung der veranschlagten Haushaltsmittel durch den Gemeinderat unabdingbar ist.“ Damit ist implementiert, dass der Beschlusspunkt 5 mit der allgemeinen Aussage, dass die Deckung „… im Rahmen der im Haushaltsplan 2018 genehmigten Gesamtermächtigungen …[erfolgt]“ zwar prinzipiell mit dem Haushaltsrecht in Übereinstimmung steht, allerdings noch durch einen Beschluss des Stadtrates zu den konkret zu sperrenden Maßnahmen ergänzt werden muss. 2.1.2 Strategische Ziele Der Neubau Sofort-Schulen entsprechend des Beschlusses VI-DS-05899-NF-21 ist zur Abdeckung der kurz-, mittel- und langfristigen Bedarfe an Kapazitäten insbesondere in weiterführenden Schulen zwingend erforderlich. Um die Maßnahmen umzusetzen, ist die Absicherung der Finanzierung sowohl der Vorbereitungs- und Planungsleistungen, als auch der Beauftragung von Bauleistungen abzusichern. 2.2 Finanzielle Auswirkungen Die Beschlussfassung der Beschlusspunkte 4 bis 6 hat nicht unmittelbar finanzielle Auswirkungen, da die Bereitstellung der Auszahlungsansätze bereits mit der Beschlussfassung zur Drucksache VI-DS-05899-NF-21 erfolgte. Vielmehr wird mit 8/9 Bestätigung der Vorlage der Forderung der Rechtsaufsicht zur haushaltsrechtlich korrekten Umsetzung des Ratsbeschlusses gefolgt und die benötigten Mittel für 2018 konkretisiert. 2.2.1 Konkretisierung Beschlusspunkt 5 der Drucksache VI-DS-05899-NF-21 Nachfolgend werden die regulär im Haushaltsplan 2018 veranschlagten Maßnahmen benannt, für welche die in 2018 veranschlagten Auszahlungsansätze auf Grund von der Finanzplanung abweichender Baufortschritte nicht benötigt und somit gesperrt werden, um die o.g. Forderung der Rechtsaufsicht zu erfüllen. Amt PSP Bezeichnung Liegenschaftsamt 7.0001698 Branddirektion 7.0001695 Kulturamt Leipziger Städtische Bibliotheken Amt für Sport AGM AfJFB Summe 7.0000736 7.0000754 Strategischer GE „Wachsende Stadt“ Neubau Fw.-gerätehaus FF Nordost Naturkundemuseum Stadtteilbibliothek Südvorstadt 7.0001036 7.0001449 7.0001666 Grundsanierung Radrennbahn Modernisierung Sitzungssaal An der Kotsche, 78. Schule zu sperrende Ansätze 6.000.000 € 500.000 € 700.000 € 307.000 € 250.000 € 1.000.000 € 443.000 € 9.200.000 € 2.2.2 Anpassung der unterjährigen Finanzierung in 2018 Seit Beschlussfassung der Sofort-Maßnahmen mit dem Beschluss VI-DS-05899-NF-21 haben sich zu den im Juni 2018 prognostizierten Mittelbedarfen in 2018 Änderungen ergeben. Diese resultieren insbesondere daraus, dass einzelne Vorhaben schon in 2018 in größerem Umfang vorbereitet werden können als ursprünglich geplant (z.B. Schraderhaus), für die Prager Spitze hingegen nicht der gesamte Ansatz benötigt wird. In der Anlage 1 werden die aktuellen Erkenntnisse zu den Finanzierungsbedarfen in 2018 der Grundlage der Bedarfsermittlung für die Drucksache VI-DS-05899-NF-21 (siehe dort Anlage 1) gegenübergestellt. Mit der Vorlage sollen darauf bezugnehmend die entsprechenden überplanmäßigen Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen nach § 79 (1) bzw. § 81 SächsGemO bestätigt werden. 2.3. Folgen bei Nichtbeschluss Bei Nichtbeschlussfassung des Beschlusspunktes 1 werden die Forderungen der Rechtsaufsicht nicht umgesetzt. Die Nichtbeschlussfassung der Punkte 2 und 3 würde zu einer unzureichenden Mittelbereitstellung für die einzelnen Vorhaben führen. Damit könnten keine weiteren Beauftragungen erfolgen und die angestrebten Umsetzungstermine für die dringend benötigten Schulkapazitäten könnten nicht eingehalten werden. Anlagen: Anlage 1 Anlage 2 Übersicht Finanzmittelbedarf 2018 für Sofort-Maßnahmen vorgeschlagene Deckung Mehrkosten 9/9 Sammelplanungs- und Baubeschluss sowie Abschluss von Mietverträgen zur Schaffung zusätzlicher Schulkapazitäten Übersicht Finanzmittelbedarf 2018 Finanzmittelbedarf 2018 aktuell Stand 10.10.2018 Finanzmittelbedarf 2018 lt. Beschluss VI-DS-05899-NF-21 Prognostizierten Maßnahmekosten Kapazitätserweiterungen Anlage 1 ErgHH FinHH VE ErgHH FinHH VE weiterführende Schulen (entsprechend Beschlusspunkte 1 bis 3) Barnet-Licht-Platz (4-zügige OS) 18.000.000 ext. Begleitung für Rechtsberatung, Ausschreibung - 100.000 - - 50.000 - Projektsteuerung - 400.000 - - 100.000 200.000 Ausschreibung / Beauftragung in 2018 - 3.000.000 15.000.000 - 3.000.000 15.000.000 ext. Begleitung für Rechtsberatung, Ausschreibung - 100.000 - - 10.000 Projektsteuerung - 400.000 - - 25.000 100.000 Schulbaufläche Leipziger Norden - Oberschule (5zügige OS) 20.000.000 Gutachten / Planung - - - - 400.000 - - 100.000 - - 160.000 - ext. Begleitung für Rechtsberatung, Ausschreibung - 100.000 - - 100.000 Ausschreibung / Beauftragung in 2018 - - 16.000.000 - 1.000.000 450.000 - 500.000 - - - - - 100.000 - - 100.000 - - - 900.000 - 900.000 630.000 - 450.000 - - 450.000 - Schulbaufläche Leipziger Norden - Gymnasium (5zügiges Gym.) 20.000.000 ehem. Lichtenberg Gymnasium (4-zügiges Gym.) 16.000.000 Sonstiges Schraderhaus / Heinrichstraße (4-zügige OS) 12.000.000 Gutachten Planung A.-v.-Wiedebach (Systemanbau 6 AUR, z.Z. bereits 4) *1) 4.500.000 LESG-Maßnahme Planung und Umsetzung Brandschutz am Bestand - 100.000 - - 100.000 - - - - - - - 13.000.000 - - - - - - 5.000.000 - - - - 100.000 25.000 (5.500.000) - 250.000 - - 250.000 - 100.000 - - 100.000 - - *2) ext. Begleitung für Rechtsberatung, Ausschreibung - (100.000) - - 100.000 - *3) Projektsteuerung - (400.000) - - - - Ausschreibung / Beauftragung in 2018 - - - - - - - 1.200.000 - - 75.000 290.000 Schule am Adler (z.Z. 2,5 + 1 Zug neu) Hainbuchenstraße (3-zügige OS) 8.000.000 9.500.000 Georg-Schumann-Schule (zusätzl. 2,5 Züge) Container Telemann 8 AUR Erweiterung Kepler Eutritzscher Straße 17/19 - Mietobjekt (2-zügige OS) Torgauer Straße 114 - Mietobjekt (2-zügige OS) Goyastraße (8 AUR) (3.000.000) Prager Dreieck - zusätzlich Grundschulen (entsprechend Beschlusspunkt 4) Grundschule Böhlitz-Ehrenberg (neue Mensa) 5.900.000 - 590.000 - - 590.000 - 91. Schule, Grundschule, Grünau (7AUR+Mensa) 4.500.000 - 450.000 - - 450.000 - Alfred-Kästner-Schule, Lindenthal (4 AUR+mensa) 3.500.000 - 700.000 - - 700.000 - 172. Schule, Leutzsch (10AUR+Mensa) 5.500.000 - 550.000 - - 550.000 - 145.400.000 100.000 9.090.000 31.900.000 0 9.110.000 16.695.000 SUMME *1) Der darüber hinaus gehende Mehrbedarf 2ß18 wird mit den Beschlusspunkten 1 bis 3 der Vorlage geregelt. *2) Mittel werden voraussichtlich 2018 nicht benötigt. *3) Aktuell wird davon ausgegangen, dass diese Vorhaben nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt umgesetzt werden, so dass eine Bereitsstellung in 2018 nicht mehr erforderlich ist. *4) Für Vorbereitung des Wettbewerbsverfahresn sind die angegebenen Mittel für 2018 ausreichend. *4) Anlage 2 Deckungsansätze zur Sperrung Mehrbedarf Vorhaben Barnet-Licht-Platz 2018 Projekt-Definition Bezeichnung Projekt zu sperrende Ansätze 2018 VTA 7.0000554 K.-Eisner-Str. (A.-Hoffmann-Wundtstr.) 550.083 7.0000584 Brücken Autobahn A14 456.781 7.0000560 S1, Anbindg. Slevogtstr. (Diderot- b. Sc 1.300.000 7.0000581 Peterssteinweg/Karl-Liebknecht-Straße 190.000 7.0000559 Miltitzer Str. v. Saturn- b. Alte Dorfst 78.314 7.0000642 G.-Schumann-Str. v. Delitzscher b.Stahmeln 27.000 7.0000528 TV Nord zw. Leibniz- u. Löhrstr. 74.597 Liegenschaftsamt 7.000619 strategischer Grunderwerb 1.000.000 AfSG 7.0000279 Wiederherstellung ehem. Flussläufe Luppe 405.000 An der Kotsche,78.Sch.Martinsch.InnereSa 393.225 AfJFB 7.0001666 4.475.000