Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1443110.pdf
Größe
831 kB
Erstellt
04.10.18, 12:00
Aktualisiert
24.10.18, 15:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-06478
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Dezernat Finanzen
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff:
Beauftragung Schulneubau Barnet-Licht-Platz
Finanzierung der Sofortmaßnahmen in 2018
sowie Bestätigung überplanmäßiger Auszahlungen und
Verpflichtungsermächtigungen nach § 79 (1) bzw. 81 (5) SächsGemO
(Umsetzung des Beschlusses VI-DS-05899-NF-21)
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
FA Finanzen
FA Stadtentwicklung und Bau
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Ratsversammlung
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
24.10.2018
Vorberatung
Vorberatung
Bestätigung
Vorberatung
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
I.
Beauftragung Schulneubau Barnet-Licht-Platz
1.
Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, den Auftrag zur Auslösung der
Generalübernehmer-Leistungen zur Errichtung der Oberschule am Barnet-Licht-Platz
auf das wirtschaftlichste Angebot zu erteilen.
Die Auftragssumme auf die Generalübernehmerleistung beträgt betragen 24,3 Mio. €
(höhere Kosten gegenüber dem Beschluss VI-DS-05899-NF-21 in Höhe von 6,3 Mio.
€).
2.
Die überplanmäßigen Auszahlungen nach § 79 (1) SächsGemO für das
Haushaltsjahr 2018 i.H.v. 4,475 Mio. € (zusätzlich zu bestätigten 3 Mio. € lt. VI-DS05899-NF-21) im PSP-Element „OS Barnet-Licht-Platz“ (7.0001896) werden
bestätigt. Die Deckung erfolgt entsprechend Anlage 2 der Vorlage, die darin zur
Deckung benannten Ansätze werden zur Auszahlung für das Haushaltsjahr 2018
gesperrt.
3.
Die überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung nach § 81 SächsGemO für das
Haushaltsjahr 2018 kassenwirksam in 2019 / 2020 i.H.v. 3.000.000 € (zusätzlich zu
bestätigten 15 Mio. € lt. VI-DS-05899-NF-21) im PSP-Element „OS Barnet-LichtPlatz“ (7.0001896) wird bestätigt. Die Deckung erfolgt aus dem PSP-Element
„Komplettsanierung Hw-Budget Sachsen“ (7.0001675.700) in Höhe von 3 Mio. € und
Kassenwirksamkeit in 2020.
1/9
II.
Finanzierung der Sofortmaßnahmen in 2018
1.
Bezugnehmend auf Beschlusspunkt 5 der Drucksache VI-DS-05899-NF-21 werden
die Auszahlungsansätze entsprechend des Begründungstextes (Punkt 5.1) zur
Auszahlung in 2018 gesperrt. Damit können die bereits prinzipiell bestätigten überund außerplanmäßigen Auszahlungen für die Sofort-Schulen in Höhe von bis zu 9,2
Mio. € in 2018 freigegeben werden.
2.
Die mit Stadtratsbeschluss VI-DS-05899-NF-21 bestätigten zusätzlichen Finanzmittel
für 2018 in Höhe von in Summe maximal 9,2 Mio. € werden entsprechend Anlage 1
neu auf die einzelnen Projekte aufgeteilt. Die damit einhergehenden außer- und
überplanmäßigen Auszahlungen nach § 79 (1) SächsGemO werden bestätigt.
3.
Die mit Stadtratsbeschluss VI-DS-05899-NF-21 bestätigten zusätzlichen
Verpflichtungsermächtigungen für 2018 in Höhe von in Summe maximal 31,9 Mio. €
werden entsprechend Anlage 1 neu auf die einzelnen Projekte aufgeteilt. Die damit
einhergehenden außer- und überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen nach §
81 (5) SächsGemO werden bestätigt.
Zusammenfassung:
Anlass der Vorlage:
Rechtliche Vorschriften
Stadtratsbeschluss
Verwaltungshandeln x
Sonstiges:
Mit dem Beschluss des Stadtrates VI-DS-05899-NF-21 vom 27.06.2018 wurde die
Verwaltung beauftragt, am Standort Barnet-Licht-Platz den Neubau einer 4-zügigen
Oberschule mit dem Ziel einer Inbetriebnahme noch zum Schuljahresbeginn 2019
voranzutreiben. Entsprechend Anlage vorgenannter Drucksache wurden zum Zeitpunkt der
Beschlussfassung die Maßnahmekosten mit einer Gesamthöhe von 18 Mio. € prognostiziert.
Nach Durchführung des europaweiten Teilnahmewettbewerbes und des anschließenden
wettbewerblichen Dialoges sind am 15.10.2018 die Angebote für die GeneralübernehmerLeistungen zur Errichtung der Schule eingegangen. Nach Prüfung der Angebote (Stand
17.10.2018) muss ein Angebot auf Grund unvollständiger Angebotsunterlagen
ausgeschlossen werden. Das verbleibende Angebot schließt mit einer deutlich höheren
Angebotssumme, als bisher vom Stadtrat legitimiert, ab. Da die aktuell zu erwartenden
Projektkosten durch den Stadtratsbeschluss vom Juni 2018 nicht gedeckt sind, ist eine
erneute Bestätigung des Stadtrates erforderlich.
Darüber hinaus ist eine Anpassung für weitere Sofort-Maßnahmen hinsichtlich der in 2018
bereits benötigten Mittelansätze erforderlich.
2/9
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichene Altersstruktur.
Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus.
(siehe Anlage Prüfkatalog)
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
3/9
1. Beauftragung Schulneubau Barnet-Licht-Platz
1.1. Sachverhalt
5
5
1.1.1. Anlass
5
1.1.2. Strategische Ziele
5
1.1.3. Operative Umsetzung
6
1.1.4. Realisierungs-/Zeithorizont
6
1.2. Finanzielle Auswirkungen
6
1.3. Folgen bei Nichtbeschluss
8
2. Finanzierung der Sofortmaßnahmen in 2018
2.1. Sachverhalt
8
8
2.1.1. Anlass
8
2.1.2. Strategische Ziele
8
2.2. Finanzielle Auswirkungen
9
2.2.1 Konkretisierung Beschlusspunkt 5 der Drucksache
VI-DS-05899-NF-21
9
2.2.2 Anpassung der unterjährigen Finanzierung in 2018
9
2.3. Folgen bei Nichtbeschluss
9
4/9
Beauftragung Schulneubau Barnet-Licht-Platz und Finanzierung der
Sofortmaßnahme(n) in 2018
Eilbedürftigkeitsbegründung
Die Umsetzung des Vorhabens zum Neubau der Oberschule am Barnet-Licht-Platz stand
von Beginn an unter einem enormen Zeitdruck und ist mit deutlichen zeitlichen Risiken
behaftet. Eine europaweite Ausschreibung und die Durchführung des wettbewerblichen
Dialoges konnten bisher im Rahmen des geplanten Terminplanes durchgeführt werden, auch
die Angebotsabgabe seitens der Bieter erfolgte fristgemäß. Auf Grund des sich aus dem
Fertigstellungstermin ergebenden Zeitdruckes war zwischen Angebotsabgabe und
Beauftragung schon mit der Veröffentlichung des Teilnahmewettbewerbes nur ein Zeitraum
von ca. 3 Wochen (bis 05.11.18) vorgesehen. Die Beauftragung der Leistungen muss
zwingend am 05.11.2018 erfolgen, da andernfalls sämtliche bisher mit den Bietern
kommunizierten Fristen für die Umsetzung des Vorhabens hinfällig wären. Mit
Angebotseröffnung am 15.10.2018 musste festgestellt werden, dass die erteilte Legitimation
des Stadtrates lt. Ratsbeschluss VI-DS-05899-NF-21 für die Beauftragung der Leistungen
nicht ausreichend ist (Beschlusspunkte 1 bis 3).
In gleichem Maße dringlich ist die Bestätigung der angepassten Finanzierung der
Sofortmaßnahmen nach VI-DS-05899-NF-21. Die Angaben entsprechend Anlage 1 dieser
Vorlage entsprachen der Prognose zum Zeitpunkt Juni 2018. Mittelweile wurden die
Verfahren für die Ausschreibung der Schulen präzisiert, woraus sich neue Erkenntnisse
ergeben. Auch muss vor der weiteren Bindung von Aufträgen eine Forderung der
Rechtsaufsicht zum genannten Beschluss umgesetzt werden (Beschlusspunkte 4 bis 6).
1.
BEAUFTRAGUNG SCHULNEUBAU BARNET-LICHT-PLATZ
1.1
Sachverhalt
1.1.1 Anlass
Mit dem Beschluss des Stadtrates VI-DS-05899-NF-21 vom 27.06.2018 wurde die
Verwaltung beauftragt, am Standort Barnet-Licht-Platz den Neubau einer 4-zügigen
Oberschule mit dem Ziel einer Inbetriebnahme noch zum Schuljahresbeginn 2019
voranzutreiben. Entsprechend Anlage vorgenannter Drucksache wurden zum Zeitpunkt der
Beschlussfassung die Kosten der Bauleistungen in einer Höhe von ca. 18 Mio. €
prognostiziert.
Nach Durchführung des europaweiten Teilnahmewettbewerbes und des anschließenden
wettbewerblichen Dialoges sind am 15.10.2018 die Angebote für die generalübernehmerLeistungen zur Errichtung der Schule eingegangen. Nach Prüfung der beiden
eingegangenen Angebote (Stand 17.10.2018) muss ein Angebot auf Grund unvollständiger
Angebotsunterlagen ausgeschlossen werden. Das verbleibende Angebot schließt mit einer
deutlich höheren Angebotssumme, als bisher vom Stadtrat legitimiert, ab. Da die aktuell zu
erwartenden Projektkosten durch den Stadtratsbeschluss vom Juni 2018 nicht gedeckt sind,
ist eine erneute Bestätigung des Stadtrates erforderlich.
1.1.2 Strategische Ziele
Der Neubau der Oberschule am Barnet-Licht-Platz ist zur Abdeckung der mittel- und
langfristigen Bedarfe an Kapazitäten in weiterführenden Schulen zwingend erforderlich.
Entsprechend der gemeinsamen Prognose des Amtes für Jugend, Familie und Bildung mit
der Rechtsaufsicht vom April 2018 ist auf Grund der Entwicklung der Anmeldezahlen aber
5/9
auch davon auszugehen, dass die Schule am Barnet-Licht-Platz zumindest in Teilen bereits
für den Schuljahresbeginn 2019/2020 benötigt wird (Teilinbetriebnahme mit 8 Klassen).
1.1.3 Operative Umsetzung
Die Vergabe der Planungs- und Bauleistungen für den Schulneubau wurde im Rahmen eines
„Wettbewerblichen Dialoges“ nach vorgeschaltetem europaweitem Teilnahmeverfahren
vorbereitet. Die Auftragserteilung soll am 05.11.2018 erfolgen.
1.1.4 Realisierungs-/ Zeithorizont
Beauftragung nach Beschluss des Stadtrates
Baubeginn (Erdarbeiten)
Bauende (Teilinbetriebnahme)
Bauende (Gesamtfertigstellung)
05.11.2018
IV. Quartal 2018
07/2019
II. Quartal 2020
Nach der Beauftragung am 05.11.2019 ist es Ziel, die Baugenehmigung noch in 2018 zu
erteilen, Baubeginn für die gründungsvorbereitenden Arbeiten ist ebenfalls noch für 2018
geplant.
Eine Innutzungnahme des ersten Bauabschnittes (8 Klassenräume einschl. notwendiger
Funktions- und Nebenräume) zum Schuljahresbeginn ist stark risikobehaftet. Insbesondere
Witterungsbedingungen in den nächsten Monaten, aber auch die Gründungsarbeiten werden
hier einen erheblichen Einfluss haben. Allerdings ist die Aufrechterhaltung des Termins der
Teilinbetriebnahme überhaupt nur dann möglich, wenn die Beauftragung der
Generalübernehmer-Leistungen am 05.11.2018 erfolgen kann.
1.2.
Finanzielle Auswirkungen
Nach Vorliegen und Auswertung der Angebote für die Generalübernehmer-Leistungen soll
das vorliegende wertbare Angebot für die Generalübernehmerleistung (GÜ) mit einer
Angebotssumme von 24,3 Mio. € bezuschlagt werden. Damit werden die Kosten für die GÜLeistungen gegenüber dem Ratsbeschluss mit 6,3 Mio. € überschritten.
Für die Finanzierung der Gesamtmaßnahme einschl. der durch die Stadt zu beauftragenden
Leistungen
(ohne
bewegliche
Ausstattung)
ergeben
sich
voraussichtliche
Gesamtprojektkosten wie folgt (in Klammern Bedarf 2018):
GÜ-Leistungen
24.300.000 €
(24.300.000 €)
Nebenkosten (Beratung, Gutachten etc.)
Abbrucharbeiten (Gründung, Brandwände Asyl)
vorbereitende Erdarbeiten
Freianlagen
Sonstiges
SUMME
910.000 €
275.000 €
300.000 €
1.400.000 €
150.000 €
27.335.000 €
(500.000 €)
(275.000 €)
(300.000 €)
(0 €)
(100.000 €)
(25.475.000 €)
Nach BKI-Kennwerten 2018 war für den Neubau von Allgemeinbildenden Schulen ein
Kostenkennwert für die KG 300+400 von 1.360 €/m² BGF BKI unten und 1.990 €/m² BGF
BKI oben hinterlegt. Als Grundlage der Grobkostenannahme wurden 8.000 m² BGF und
1.526 EUR /m² BGF = Wert zwischen BKI unten und BKI Mitte angenommen.
KG 300+400: 1.526 x 8.000
+ 27 % für KG 200,500,600/700
Zwischensumme
+ Berater GU/Marktentwicklung Zuschläge
Summe gerundet
6/9
12.208.000 € für BGF
3.296.160 €
15.504.160 €
2.500.000 €
18.000.000 €
Diese Maßnahmen haben sich im Ergebnis des Vergabeverfahrens nicht bestätigt. Grund
dafür ist der enorme Zeitdruck der auf diesem Vorhaben lastet. Es blieb letztlich nur ein
Bieter übrig. Der GÜ Zuschlag liegt bei ca. 19 %.
Aufgrund der aktuellen Entwicklung ist für den Neubau einer vergleichbaren Schule von
Gesamtkosten (KG 200-700) von ca. 20 bis 22 Mio. € mit 19% GU Zuschlag(ohne
Sporthalle, mit Freianlagen) auszugehen. Es zeigt sich, dass die notwendige kurzfristige
Umsetzung mit einer einhergehenden relativ geringen Marktattraktivität auf Grund der hohen
Auslastung der Bauunternehmen, die allgemeine Preis- und Marktsituation der Baubranche,
Besonderheiten der modularen Bauweise, wahrscheinlich aber auch eingepreiste
Risikozuschläge zu deutlich höheren Projektkosten führen.
Trotz dieser hohen Kosten ist vor dem Hintergrund der zu schaffenden Schulplätze zur
Abdeckung der Kapazitäten die Beauftragung der Leistungen erforderlich – dies trotz des
Risikos, dass eine Teilinbetriebnahme zum Schuljahresbeginn 2019/2020 angesichts des
Termindrucks (Winterbaurisiken) nicht endgültig gesichert ist.
Zur Umsetzung des Vorhabens sind somit Mehrkosten für die GÜ-Leistungen gegenüber
dem Beschluss vom 27.06.2018 VI-DS-05899-NF-21 in Höhe von 6,3 Mio. € zu bestätigen.
Weiterhin werden in 2018 Mittel in Höhe von 1,175 Mio. € für separat durch die Stadt zu
beauftragende Leistungen (s.o.) vergeben.
Zur Beauftragung der Leistungen müssen in 2018 somit Haushaltsmittel bzw.
Verpflichtungsermächtigungen von in Summe 25,475 Mio. € bereitgestellt werden. Mit der
Drucksache VI-DS-05899-NF-21 wurden für das Vorhaben in 2018 3 Mio. € bestätigt, im
Haushaltsplanentwurf sind für 2019 18 Mio. € geplant.
Als Grundlage der Beauftragung der GÜ-Leistungen werden in 2018 nochmals ein
zusätzlicher Auszahlungsansatz von 4.475.000 € und Verpflichtungsermächtigungen in
Höhe von 3 Mio. € zusätzlich zum Beschluss VI-DS-05899-NF-21 bestätigt werden.
2018
Auszahlungen
Mittelbereitstellung lt. VI-DS-05899-NF-21
3.000.000
außerpl. Ausz. 2018 bzw. HH-Entwurf 2019
3.000.000
Bedarf lt. Angebot / aktueller Prognose
7.475.000
2019
Gesamt
VE
Auszahlungen
15.000.000
15.000.000
18.000.000
18.000.000
21.000.000
18.000.000
25.475.000
18.000.000
VE
Auszahlungen
Weitere Mittel in Höhe von 1,86 Mio. € (insbesondere für Freianlagen) müssen in 2019 bzw.
nach Erfordernis bereitgestellt werden.
Im Rahmen der Vorbereitung des Vorhabens parallel zum wettbewerblichen Dialog wurde
durch die Verwaltung auch ein Schadstoff- und Bodengutachten beauftragt. Im Ergebnis
dieser Gutachten musste zu einem relativ späten Zeitpunkt im Vergabeverfahren festgestellt
werden, dass auf dem Baugrundstück ein außergewöhnlich inhomogener Baugrund
vorgefunden wird: auf dem Grundstück wurde ursprünglich Ton abgebaut, die Grube wurde
im bzw. nach dem 2. Weltkrieg in sehr unterschiedlichen Schichten mit Trümmer- und
Bauschutt, Asche und Hausmüll aufgefüllt. Vor diesem Hintergrund wurde mit den Bietern
vereinbart, dass zu den Erdarbeiten durch die Bieter kein pauschaliertes Angebot
abgegeben werden kann. Insofern ergibt sich diesbezüglich ein nicht abschließend finanziell
bezifferbares Kostenrisiko, welches allerdings auch bei einer konventionellen Realisierung
des Vorhabens zu berücksichtigen wäre.
Da seitens des Bieters noch keine Zahlpläne im Detail vereinbart wurde, müssen ggf.
zwischen den Jahresscheiben 2018 und 2019 innerhalb des Gesamtbudgets noch
7/9
Verschiebungen vorgenommen werden. Über diesbezügliche Umwidmungen nach § 79
SächsGemO wird der Stadtrat bei Erfordernis umgehend informiert.
3.
Folgen bei Nichtbeschluss
Bei Nichtbeschlussfassung kann der Auftrag zum Neubau der Oberschule nicht erteilt
werden, die notwendigen Kapazitäten an weiterführenden Schulen fehlen dann kurz-, mittelund auch langfristig. Darüber hinaus sind die bisher erbrachten Leistungen in einer
Größenordnung von ca. 700.000 € für andere Maßnahmen nicht verwendbar und auch nicht
aktivierbar.
Die Folgen einer späteren Beschlussfassung (also nach dem 05.11.2018) können nicht
abschließend bewertet werden. Es ist jedoch zwingend davon auszugehen, dass die bisher
angestrebten Vertragsfristen nicht eingehalten werden können, ggf. ist auch die Aufhebung
des Vergabeverfahrens notwendig.
Der Neustart eines Vergabeverfahrens zum jetzigen Zeitpunkt würde die Teil-Inbetriebnahme
der Schule 2019/2020 und die Gesamtfertigstellung zum Schuljahresbeginn 2020/2021 mit
hoher Wahrscheinlichkeit nicht mehr gewährleisten. Zudem wäre fraglich, ob überhaupt noch
Angebote eingehen.
2.
FINANZIERUNG DER SOFORTMAßNAHMEN IN 2018
2.1.
Sachverhalt
2.1.1 Anlass
Nach Bestätigung des Stadtrates zur Drucksache VI-DS-05899-NF-21 „Sammelplanungsund Baubeschluss sowie Beschluss zum Abschluss von Mietverträgen zur Schaffung
zusätzlicher Schulkapazitäten und Bestätigung außerplanmäßiger Auszahlungen nach § 79
(1) SächsGemO“ wurde der Beschluss durch die Landesdirektion Sachsen als
Rechtsaufsicht geprüft. Mit Schreiben vom 10.09.2018 wurde die Verwaltung darauf
hingewiesen, dass bezugnehmend auf den Beschlusspunkt 5 und die dort bestätigten überund außerplanmäßigen Auszahlungen in Höhe von bis zu 9,2 Mio. € (8 Mio. € SofortMaßnahmen zzgl. 1,2 Mio. € für Vorhaben Prager Dreieck) „eine Beschlussfassung über die
geänderte Verwendung der veranschlagten Haushaltsmittel durch den Gemeinderat
unabdingbar ist.“
Damit ist implementiert, dass der Beschlusspunkt 5 mit der allgemeinen Aussage, dass die
Deckung „… im Rahmen der im Haushaltsplan 2018 genehmigten Gesamtermächtigungen
…[erfolgt]“ zwar prinzipiell mit dem Haushaltsrecht in Übereinstimmung steht, allerdings noch
durch einen Beschluss des Stadtrates zu den konkret zu sperrenden Maßnahmen ergänzt
werden muss.
2.1.2 Strategische Ziele
Der Neubau Sofort-Schulen entsprechend des Beschlusses VI-DS-05899-NF-21 ist zur
Abdeckung der kurz-, mittel- und langfristigen Bedarfe an Kapazitäten insbesondere in
weiterführenden Schulen zwingend erforderlich. Um die Maßnahmen umzusetzen, ist die
Absicherung der Finanzierung sowohl der Vorbereitungs- und Planungsleistungen, als auch
der Beauftragung von Bauleistungen abzusichern.
2.2
Finanzielle Auswirkungen
Die Beschlussfassung der Beschlusspunkte 4 bis 6 hat nicht unmittelbar finanzielle
Auswirkungen, da die Bereitstellung der Auszahlungsansätze bereits mit der
Beschlussfassung zur Drucksache VI-DS-05899-NF-21 erfolgte. Vielmehr wird mit
8/9
Bestätigung der Vorlage der Forderung der Rechtsaufsicht zur haushaltsrechtlich korrekten
Umsetzung des Ratsbeschlusses gefolgt und die benötigten Mittel für 2018 konkretisiert.
2.2.1 Konkretisierung Beschlusspunkt 5 der Drucksache VI-DS-05899-NF-21
Nachfolgend werden die regulär im Haushaltsplan 2018 veranschlagten Maßnahmen
benannt, für welche die in 2018 veranschlagten Auszahlungsansätze auf Grund von der
Finanzplanung abweichender Baufortschritte nicht benötigt und somit gesperrt werden, um
die o.g. Forderung der Rechtsaufsicht zu erfüllen.
Amt
PSP
Bezeichnung
Liegenschaftsamt
7.0001698
Branddirektion
7.0001695
Kulturamt
Leipziger Städtische
Bibliotheken
Amt für Sport
AGM
AfJFB
Summe
7.0000736
7.0000754
Strategischer GE „Wachsende
Stadt“
Neubau Fw.-gerätehaus FF
Nordost
Naturkundemuseum
Stadtteilbibliothek Südvorstadt
7.0001036
7.0001449
7.0001666
Grundsanierung Radrennbahn
Modernisierung Sitzungssaal
An der Kotsche, 78. Schule
zu sperrende
Ansätze
6.000.000 €
500.000 €
700.000 €
307.000 €
250.000 €
1.000.000 €
443.000 €
9.200.000 €
2.2.2 Anpassung der unterjährigen Finanzierung in 2018
Seit Beschlussfassung der Sofort-Maßnahmen mit dem Beschluss VI-DS-05899-NF-21
haben sich zu den im Juni 2018 prognostizierten Mittelbedarfen in 2018 Änderungen
ergeben. Diese resultieren insbesondere daraus, dass einzelne Vorhaben schon in 2018 in
größerem Umfang vorbereitet werden können als ursprünglich geplant (z.B. Schraderhaus),
für die Prager Spitze hingegen nicht der gesamte Ansatz benötigt wird.
In der Anlage 1 werden die aktuellen Erkenntnisse zu den Finanzierungsbedarfen in 2018
der Grundlage der Bedarfsermittlung für die Drucksache VI-DS-05899-NF-21 (siehe dort
Anlage 1) gegenübergestellt. Mit der Vorlage sollen darauf bezugnehmend die
entsprechenden überplanmäßigen Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen nach §
79 (1) bzw. § 81 SächsGemO bestätigt werden.
2.3.
Folgen bei Nichtbeschluss
Bei Nichtbeschlussfassung des Beschlusspunktes 1 werden die Forderungen der
Rechtsaufsicht nicht umgesetzt.
Die Nichtbeschlussfassung der Punkte 2 und 3 würde zu einer unzureichenden
Mittelbereitstellung für die einzelnen Vorhaben führen. Damit könnten keine weiteren
Beauftragungen erfolgen und die angestrebten Umsetzungstermine für die dringend
benötigten Schulkapazitäten könnten nicht eingehalten werden.
Anlagen:
Anlage 1
Anlage 2
Übersicht Finanzmittelbedarf 2018 für Sofort-Maßnahmen
vorgeschlagene Deckung Mehrkosten
9/9
Sammelplanungs- und Baubeschluss sowie Abschluss von Mietverträgen zur Schaffung zusätzlicher Schulkapazitäten
Übersicht Finanzmittelbedarf 2018
Finanzmittelbedarf 2018
aktuell Stand 10.10.2018
Finanzmittelbedarf 2018
lt. Beschluss VI-DS-05899-NF-21
Prognostizierten
Maßnahmekosten
Kapazitätserweiterungen
Anlage 1
ErgHH
FinHH
VE
ErgHH
FinHH
VE
weiterführende Schulen (entsprechend Beschlusspunkte 1 bis 3)
Barnet-Licht-Platz (4-zügige OS)
18.000.000
ext. Begleitung für Rechtsberatung, Ausschreibung
-
100.000
-
-
50.000
-
Projektsteuerung
-
400.000
-
-
100.000
200.000
Ausschreibung / Beauftragung in 2018
-
3.000.000
15.000.000
-
3.000.000
15.000.000
ext. Begleitung für Rechtsberatung, Ausschreibung
-
100.000
-
-
10.000
Projektsteuerung
-
400.000
-
-
25.000
100.000
Schulbaufläche Leipziger Norden - Oberschule (5zügige OS)
20.000.000
Gutachten / Planung
-
-
-
-
400.000
-
-
100.000
-
-
160.000
-
ext. Begleitung für Rechtsberatung, Ausschreibung
-
100.000
-
-
100.000
Ausschreibung / Beauftragung in 2018
-
-
16.000.000
-
1.000.000
450.000
-
500.000
-
-
-
-
-
100.000
-
-
100.000
-
-
-
900.000
-
900.000
630.000
-
450.000
-
-
450.000
-
Schulbaufläche Leipziger Norden - Gymnasium (5zügiges Gym.)
20.000.000
ehem. Lichtenberg Gymnasium (4-zügiges Gym.)
16.000.000
Sonstiges
Schraderhaus / Heinrichstraße (4-zügige OS)
12.000.000
Gutachten
Planung
A.-v.-Wiedebach (Systemanbau 6 AUR, z.Z. bereits
4)
*1)
4.500.000
LESG-Maßnahme
Planung und Umsetzung Brandschutz am Bestand
-
100.000
-
-
100.000
-
-
-
-
-
-
-
13.000.000
-
-
-
-
-
-
5.000.000
-
-
-
-
100.000
25.000
(5.500.000)
-
250.000
-
-
250.000
-
100.000
-
-
100.000
-
-
*2)
ext. Begleitung für Rechtsberatung, Ausschreibung
-
(100.000)
-
-
100.000
-
*3)
Projektsteuerung
-
(400.000)
-
-
-
-
Ausschreibung / Beauftragung in 2018
-
-
-
-
-
-
-
1.200.000
-
-
75.000
290.000
Schule am Adler (z.Z. 2,5 + 1 Zug neu)
Hainbuchenstraße (3-zügige OS)
8.000.000
9.500.000
Georg-Schumann-Schule (zusätzl. 2,5 Züge)
Container Telemann 8 AUR
Erweiterung Kepler
Eutritzscher Straße 17/19 - Mietobjekt (2-zügige OS)
Torgauer Straße 114 - Mietobjekt (2-zügige OS)
Goyastraße (8 AUR)
(3.000.000)
Prager Dreieck - zusätzlich
Grundschulen (entsprechend Beschlusspunkt 4)
Grundschule Böhlitz-Ehrenberg (neue Mensa)
5.900.000
-
590.000
-
-
590.000
-
91. Schule, Grundschule, Grünau (7AUR+Mensa)
4.500.000
-
450.000
-
-
450.000
-
Alfred-Kästner-Schule, Lindenthal (4 AUR+mensa)
3.500.000
-
700.000
-
-
700.000
-
172. Schule, Leutzsch (10AUR+Mensa)
5.500.000
-
550.000
-
-
550.000
-
145.400.000
100.000
9.090.000
31.900.000
0
9.110.000
16.695.000
SUMME
*1) Der darüber hinaus gehende Mehrbedarf 2ß18 wird mit den Beschlusspunkten 1 bis 3 der Vorlage geregelt.
*2) Mittel werden voraussichtlich 2018 nicht benötigt.
*3) Aktuell wird davon ausgegangen, dass diese Vorhaben nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt umgesetzt werden, so dass eine Bereitsstellung in 2018 nicht mehr erforderlich ist.
*4) Für Vorbereitung des Wettbewerbsverfahresn sind die angegebenen Mittel für 2018 ausreichend.
*4)
Anlage 2
Deckungsansätze zur Sperrung Mehrbedarf Vorhaben Barnet-Licht-Platz 2018
Projekt-Definition
Bezeichnung Projekt
zu sperrende Ansätze
2018
VTA
7.0000554
K.-Eisner-Str. (A.-Hoffmann-Wundtstr.)
550.083
7.0000584
Brücken Autobahn A14
456.781
7.0000560
S1, Anbindg. Slevogtstr. (Diderot- b. Sc
1.300.000
7.0000581
Peterssteinweg/Karl-Liebknecht-Straße
190.000
7.0000559
Miltitzer Str. v. Saturn- b. Alte Dorfst
78.314
7.0000642
G.-Schumann-Str. v. Delitzscher b.Stahmeln
27.000
7.0000528
TV Nord zw. Leibniz- u. Löhrstr.
74.597
Liegenschaftsamt
7.000619
strategischer Grunderwerb
1.000.000
AfSG
7.0000279
Wiederherstellung ehem. Flussläufe Luppe
405.000
An der Kotsche,78.Sch.Martinsch.InnereSa
393.225
AfJFB
7.0001666
4.475.000