Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1021942.pdf
Größe
106 kB
Erstellt
26.03.15, 12:00
Aktualisiert
22.10.18, 20:10
Stichworte
Inhalt der Datei
Antrag Nr. VI-A-01220
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Fachausschuss Allgemeine Verwaltung
1. Lesung
Fachausschuss Umwelt und Ordnung
1. Lesung
Ortschaftsrat Böhlitz-Ehrenberg
Anhörung
Ortschaftsrat Burghausen
Anhörung
Ortschaftsrat Engelsdorf
Anhörung
Ortschaftsrat Hartmannsdorf-Knautnaundorf
Anhörung
Ortschaftsrat Holzhausen
Anhörung
Ortschaftsrat Liebertwolkwitz
Anhörung
Ortschaftsrat Lindenthal
Anhörung
Ortschaftsrat Lützschena-Stahmeln
Anhörung
Ortschaftsrat Miltitz
Anhörung
Ortschaftsrat Mölkau
Anhörung
Ortschaftsrat Plaußig
Anhörung
Ortschaftsrat Rückmarsdorf
Anhörung
Ortschaftsrat Seehausen
Anhörung
Ortschaftsrat Wiederitzsch
Anhörung
Stadtbezirksbeirat Leipzig-Alt-West
Anhörung
Stadtbezirksbeirat Leipzig-Mitte
Anhörung
Stadtbezirksbeirat Leipzig-Nord
Anhörung
Stadtbezirksbeirat Leipzig-Nordost
Anhörung
Stadtbezirksbeirat Leipzig-Ost
Anhörung
Stadtbezirksbeirat Leipzig-Nordwest
Anhörung
Stadtbezirksbeirat Leipzig-Süd
Anhörung
Stadtbezirksbeirat Leipzig-Südost
Anhörung
Stadtbezirksbeirat Leipzig-Südwest
Anhörung
Stadtbezirksbeirat Leipzig-West
Anhörung
Ratsversammlung
15.04.2015
1. Lesung
Eingereicht von
Fraktion DIE LINKE
Betreff
Einführung der Ortschaftsverfassung für das gesamte Stadtgebiet Leipzig
Beschluss:
1. Die Ortschaftsverfassung wird entsprechend der Sächsischen Gemeindeordnung im
gesamten Stadtgebiet eingeführt. Das Stadtgebiet wird dazu analog der bisherigen
Stadtbezirke in Ortschaften gegliedert.
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2. Die bestehenden Ortschaften werden unbefristet weitergeführt.
3. Der Oberbürgermeister unterbreitet dem Stadtrat bis Dezember 2015 einen
Organisationsvorschlag und einen Zeitplan zur Einführung der Ortschaftsverfassung.
4. Die Hauptsatzung, die Entschädigungssatzung und die Geschäftsordnung der Stadt Leipzig
werden entsprechend neu gefasst.
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Sachverhalt:
Durch die nach wie vor geringere Ausstattung der zehn Leipziger Stadtbezirksbeiräte mit Rechten
und Befugnissen gegenüber den Ortschaftsräten sind die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Leipzig
in ihren Rechten ungleich gestellt. Das soll überwunden werden, indem auch in den Stadtbezirken
die Ortschaftsverfassung eingeführt wird. Die Fraktion Die LINKE im Leipziger Stadtrat unternimmt
seit Jahren Anstrengungen zur Stärkung der demokratischen Rechte der Bürgerinnen und Bürger.
Die Einführung der Ortschaftsverfassung im gesamten Stadtgebiet steht gemäß Sächsischer
Gemeindeordnung im Entscheidungsspielraum des Stadtrats.1
Die Ortschaftsverfassung ist eine gute Möglichkeit, Entscheidungen, die Menschen vor Ort betreffen,
auch direkt in den Ortschaften zu treffen. Damit ergeben sich verbesserte Gestaltungsspielräume
der Bürger in der Kommunalpolitik, indem Entscheidungen dort gefällt werden, wo die unmittelbare
Kenntnis der Sache vorhanden ist und die davon Betroffenen leben.
Die Ortschaftsverfassung zeichnet sich mit der direkten Wahl der Ortschaftsräte durch eine eigene
demokratische Legitimation aus. Dem entspricht eine eigene Aufgabenkompetenz und
weitergehende Mitwirkungsrechte gegenüber dem Stadtrat wie Rede- und Antragsrecht. Den
Ortschaftsräten ergeben sich im Unterschied zu den Stadtbezirksbeiräten, die berufen und nicht
gewählt sind, auch finanziell bessere Gestaltungsmöglichkeiten, da sie zur Erfüllung der ihnen
übertragenen Aufgaben über entsprechende Haushaltsmittel entscheiden dürfen. Nicht zuletzt ist die
unterschiedliche Entschädigung der ehrenamtlichen Arbeit von Ortschaftsräten und
Stadtbezirksbeiräten nicht nachvollziehbar.
Der Stadtrat kann dem Ortschaftsrat weitere örtliche Angelegenheiten zuweisen2, soweit diese nicht
in die laufende Verwaltung des Oberbürgermeisters oder in die ausschließliche Kompetenz des
Stadtrats fallen3. Das Recht des Stadtrates, über den Haushalt zu beschließen, bleibt davon
unberührt.4
Die stadtweit einzuführenden Ortschaftsräte stehen daher nicht in Konkurrenz zum Stadtrat.
Entscheidungen werden lediglich näher an die Bürgerinnen und Bürger gebracht. Auch führt die
Wahl von Ortschaftsräten nicht zu einem wesentlich höheren Aufwand bei den Kommunalwahlen.
Zudem finden die nächsten Kommunalwahlen erst im Jahr 2019 statt, was einen hinreichenden
organisatorischen Vorlauf gewährleisten sollte.
Der Dresdner Stadtrat hat in seiner Sitzung am 6.3.2014 einen vergleichbaren Beschluss gefasst.
1§
65 (1) SächsGemO: Für Ortsteile einer Gemeinde kann durch die Hauptsatzung die Ortschaftsverfassung
eingeführt werden.
2gemäß § 67 (2) SächsGemO
3entspr. § 41 (2) SächsGemO
4entspr. § 76 (2) SächsGemO
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