Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1021942.pdf
Größe
106 kB
Erstellt
26.03.15, 12:00
Aktualisiert
22.10.18, 20:10

öffnen download melden Dateigröße: 106 kB

Inhalt der Datei

Antrag Nr. VI-A-01220 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Fachausschuss Allgemeine Verwaltung 1. Lesung Fachausschuss Umwelt und Ordnung 1. Lesung Ortschaftsrat Böhlitz-Ehrenberg Anhörung Ortschaftsrat Burghausen Anhörung Ortschaftsrat Engelsdorf Anhörung Ortschaftsrat Hartmannsdorf-Knautnaundorf Anhörung Ortschaftsrat Holzhausen Anhörung Ortschaftsrat Liebertwolkwitz Anhörung Ortschaftsrat Lindenthal Anhörung Ortschaftsrat Lützschena-Stahmeln Anhörung Ortschaftsrat Miltitz Anhörung Ortschaftsrat Mölkau Anhörung Ortschaftsrat Plaußig Anhörung Ortschaftsrat Rückmarsdorf Anhörung Ortschaftsrat Seehausen Anhörung Ortschaftsrat Wiederitzsch Anhörung Stadtbezirksbeirat Leipzig-Alt-West Anhörung Stadtbezirksbeirat Leipzig-Mitte Anhörung Stadtbezirksbeirat Leipzig-Nord Anhörung Stadtbezirksbeirat Leipzig-Nordost Anhörung Stadtbezirksbeirat Leipzig-Ost Anhörung Stadtbezirksbeirat Leipzig-Nordwest Anhörung Stadtbezirksbeirat Leipzig-Süd Anhörung Stadtbezirksbeirat Leipzig-Südost Anhörung Stadtbezirksbeirat Leipzig-Südwest Anhörung Stadtbezirksbeirat Leipzig-West Anhörung Ratsversammlung 15.04.2015 1. Lesung Eingereicht von Fraktion DIE LINKE Betreff Einführung der Ortschaftsverfassung für das gesamte Stadtgebiet Leipzig Beschluss: 1. Die Ortschaftsverfassung wird entsprechend der Sächsischen Gemeindeordnung im gesamten Stadtgebiet eingeführt. Das Stadtgebiet wird dazu analog der bisherigen Stadtbezirke in Ortschaften gegliedert. Seite 1/4 2. Die bestehenden Ortschaften werden unbefristet weitergeführt. 3. Der Oberbürgermeister unterbreitet dem Stadtrat bis Dezember 2015 einen Organisationsvorschlag und einen Zeitplan zur Einführung der Ortschaftsverfassung. 4. Die Hauptsatzung, die Entschädigungssatzung und die Geschäftsordnung der Stadt Leipzig werden entsprechend neu gefasst. Seite 2/4 Sachverhalt: Durch die nach wie vor geringere Ausstattung der zehn Leipziger Stadtbezirksbeiräte mit Rechten und Befugnissen gegenüber den Ortschaftsräten sind die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Leipzig in ihren Rechten ungleich gestellt. Das soll überwunden werden, indem auch in den Stadtbezirken die Ortschaftsverfassung eingeführt wird. Die Fraktion Die LINKE im Leipziger Stadtrat unternimmt seit Jahren Anstrengungen zur Stärkung der demokratischen Rechte der Bürgerinnen und Bürger. Die Einführung der Ortschaftsverfassung im gesamten Stadtgebiet steht gemäß Sächsischer Gemeindeordnung im Entscheidungsspielraum des Stadtrats.1 Die Ortschaftsverfassung ist eine gute Möglichkeit, Entscheidungen, die Menschen vor Ort betreffen, auch direkt in den Ortschaften zu treffen. Damit ergeben sich verbesserte Gestaltungsspielräume der Bürger in der Kommunalpolitik, indem Entscheidungen dort gefällt werden, wo die unmittelbare Kenntnis der Sache vorhanden ist und die davon Betroffenen leben. Die Ortschaftsverfassung zeichnet sich mit der direkten Wahl der Ortschaftsräte durch eine eigene demokratische Legitimation aus. Dem entspricht eine eigene Aufgabenkompetenz und weitergehende Mitwirkungsrechte gegenüber dem Stadtrat wie Rede- und Antragsrecht. Den Ortschaftsräten ergeben sich im Unterschied zu den Stadtbezirksbeiräten, die berufen und nicht gewählt sind, auch finanziell bessere Gestaltungsmöglichkeiten, da sie zur Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben über entsprechende Haushaltsmittel entscheiden dürfen. Nicht zuletzt ist die unterschiedliche Entschädigung der ehrenamtlichen Arbeit von Ortschaftsräten und Stadtbezirksbeiräten nicht nachvollziehbar. Der Stadtrat kann dem Ortschaftsrat weitere örtliche Angelegenheiten zuweisen2, soweit diese nicht in die laufende Verwaltung des Oberbürgermeisters oder in die ausschließliche Kompetenz des Stadtrats fallen3. Das Recht des Stadtrates, über den Haushalt zu beschließen, bleibt davon unberührt.4 Die stadtweit einzuführenden Ortschaftsräte stehen daher nicht in Konkurrenz zum Stadtrat. Entscheidungen werden lediglich näher an die Bürgerinnen und Bürger gebracht. Auch führt die Wahl von Ortschaftsräten nicht zu einem wesentlich höheren Aufwand bei den Kommunalwahlen. Zudem finden die nächsten Kommunalwahlen erst im Jahr 2019 statt, was einen hinreichenden organisatorischen Vorlauf gewährleisten sollte. Der Dresdner Stadtrat hat in seiner Sitzung am 6.3.2014 einen vergleichbaren Beschluss gefasst. 1§ 65 (1) SächsGemO: Für Ortsteile einer Gemeinde kann durch die Hauptsatzung die Ortschaftsverfassung eingeführt werden. 2gemäß § 67 (2) SächsGemO 3entspr. § 41 (2) SächsGemO 4entspr. § 76 (2) SächsGemO Seite 3/4 Seite 4/4