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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1447952.pdf
Größe
77 kB
Erstellt
19.10.18, 12:00
Aktualisiert
22.10.18, 13:40

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Inhalt der Datei

Antrag Nr. VI-A-06568 Status: öffentlich Eingereicht von Fraktion DIE LINKE Betreff: Gewährleistung der Abfallentsorgung Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium FA Umwelt und Ordnung FA Stadtentwicklung und Bau BA Stadtreinigung Ratsversammlung voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit 24.10.2018 Vorberatung Vorberatung Vorberatung 1. Lesung Beschlussvorschlag: 1. Es wird eine Übersicht erstellt über a. alle Straßen, in denen in den letzten 12 Monaten die Müllentsorgung vor Ort aufgrund zugeparkter Straßen entfiel, b. alle Straßen, deren Breite keine Entsorgung vor Ort mehr ermöglicht, c. alle Straßen, in denen es derzeit Einschränkungen gibt, bei denen jedoch durch zeitweilige Park/Halteverbote oder andere Verkehrsführungen die Müllentsorgung vor Ort möglich wäre 2. Für die unter 1c genannten Straßen wird das VTA beauftragt, entsprechende Lösungen vorzuschlagen und verkehrlich zu regeln. Dazu finden Bürgerinformationen statt. 3. Für die verkehrlich nicht lösbaren Bereiche wird das Gespräch mit den betroffenen Bürgern gesucht und eine Lösung durch den Betrieb Stadtreinigung angeboten. Hier ist zu beachten, dass der Bürger einem Anschluss- und Benutzungszwang unterliegt, dementsprechend muss die Stadt die Voraussetzungen für die regelmäßige Leerung schaffen. 4. In allen Fällen wird auf eine wirtschaftlich zumutbare Lösung geachtet. 5. Parallel zum Verwaltungshandeln wird die Öffentlichkeitsarbeit mit den betroffenen Bürgern begonnen. Im Dezember wird der Stadtrat über den Stand informiert. 1/2 Sachverhalt: Der Eigenbetrieb Stadtreinigung hat den Betriebsausschuss rechtzeitig über die neue Rechtslage informiert. Leider wurde versäumt, mit den betroffenen Bürgern zu sprechen, um eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen. Ebenso hat die Geschäftsführung des Eigenbetriebes Stadtreinigung in ihrer Darstellung vergessen, dass sie der städtische Beauftragte zur Durchsetzung des Anschluss- und Benutzungszwanges ist. Das heißt, die Stadtreinigung muss die Entsorgung gewährleisten und darf den Müll nicht einfach stehen lassen, wie nach Informationen von Bürgern geschehen. Nach Ansicht der Linksfraktion gibt es auf beiden Seiten keinen Ermessensspielraum. Sicher lässt sich die Müllentsorgung in vielen Fällen durch gegenseitiges Entgegenkommen lösen. Bleiben dann die Fälle, die mit den derzeitigen Organisationen nicht lösbar sind, hier muss eine ökonomische Lösung her, die neu definierten Begriffe der befahrbaren Straßen helfen dem Bürger nicht. Dem Oberbürgermeister wird empfohlen, den Stadtrat zeitnah in die Arbeit einzubeziehen. 2/2