Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1447952.pdf
Größe
77 kB
Erstellt
19.10.18, 12:00
Aktualisiert
22.10.18, 13:40
Stichworte
Inhalt der Datei
Antrag Nr. VI-A-06568
Status: öffentlich
Eingereicht von
Fraktion DIE LINKE
Betreff:
Gewährleistung der Abfallentsorgung
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
FA Umwelt und Ordnung
FA Stadtentwicklung und Bau
BA Stadtreinigung
Ratsversammlung
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
24.10.2018
Vorberatung
Vorberatung
Vorberatung
1. Lesung
Beschlussvorschlag:
1. Es wird eine Übersicht erstellt über
a.
alle Straßen, in denen in den letzten 12 Monaten die Müllentsorgung vor Ort
aufgrund zugeparkter Straßen entfiel,
b.
alle Straßen, deren Breite keine Entsorgung vor Ort mehr ermöglicht,
c.
alle Straßen, in denen es derzeit Einschränkungen gibt, bei denen jedoch
durch zeitweilige Park/Halteverbote oder andere Verkehrsführungen die
Müllentsorgung vor Ort möglich wäre
2. Für die unter 1c genannten Straßen wird das VTA beauftragt, entsprechende Lösungen
vorzuschlagen und verkehrlich zu regeln. Dazu finden Bürgerinformationen statt.
3. Für die verkehrlich nicht lösbaren Bereiche wird das Gespräch mit den betroffenen
Bürgern gesucht und eine Lösung durch den Betrieb Stadtreinigung angeboten. Hier ist
zu beachten, dass der Bürger einem Anschluss- und Benutzungszwang unterliegt,
dementsprechend muss die Stadt die Voraussetzungen für die regelmäßige Leerung
schaffen.
4. In allen Fällen wird auf eine wirtschaftlich zumutbare Lösung geachtet.
5. Parallel zum Verwaltungshandeln wird die Öffentlichkeitsarbeit mit den betroffenen
Bürgern begonnen. Im Dezember wird der Stadtrat über den Stand informiert.
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Sachverhalt:
Der Eigenbetrieb Stadtreinigung hat den Betriebsausschuss rechtzeitig über die neue
Rechtslage informiert. Leider wurde versäumt, mit den betroffenen Bürgern zu sprechen, um
eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen. Ebenso hat die Geschäftsführung des
Eigenbetriebes Stadtreinigung in ihrer Darstellung vergessen, dass sie der städtische
Beauftragte zur Durchsetzung des Anschluss- und Benutzungszwanges ist. Das heißt, die
Stadtreinigung muss die Entsorgung gewährleisten und darf den Müll nicht einfach stehen
lassen, wie nach Informationen von Bürgern geschehen. Nach Ansicht der Linksfraktion gibt
es auf beiden Seiten keinen Ermessensspielraum.
Sicher lässt sich die Müllentsorgung in vielen Fällen durch gegenseitiges Entgegenkommen
lösen. Bleiben dann die Fälle, die mit den derzeitigen Organisationen nicht lösbar sind, hier
muss eine ökonomische Lösung her, die neu definierten Begriffe der befahrbaren Straßen
helfen dem Bürger nicht.
Dem Oberbürgermeister wird empfohlen, den Stadtrat zeitnah in die Arbeit einzubeziehen.
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