Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1406610.pdf
Größe
104 kB
Erstellt
05.06.18, 12:00
Aktualisiert
20.10.18, 19:22
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-05864-VSP-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff:
Aufbau eines kommunalen Wohnungsbauprogramms
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Ratsversammlung
24.10.2018
Bestätigung
Beschlussfassung
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
☐
Rechtswidrig und/oder
☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig.
☐
Zustimmung
☐ Ablehnung
☐
Zustimmung mit Ergänzung
☐ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
☒
Alternativvorschlag
☐ Sachstandsbericht
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung empfiehlt folgenden Alternativvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in einem pilothaften Verfahren eine kommunale
Förderung von großen Wohnungen für Haushalte ab 5-Personen vorzubereiten, das die
Landesrichtlinie gebundener Mietwohnraum ergänzt.
Weiter wird der Oberbürgermeister beauftragt, im Ergebnis der Pilotphase an einem
kommunalen Wohnungsbauprogramm zu arbeiten.
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Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
x
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Die finanziellen Auswirkungen sind in der angekündigten
Vorlage des Oberbürgermeisters im Einzelnen auszuweisen.
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
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Sachverhalt:
Der Antrag der Fraktion DIE LINKE fordert den Aufbau eines kommunalen
Wohnungsbauprogramms, welches bis Ende 2018 dem Stadtrat zum Beschluss vorgelegt
werden soll. Vorgesehen ist die Förderung von mietpreis- und belegungsgebundenem
Wohnraum im KdU-Segment. Das Programm soll große Wohnungen ab 4 Räumen für 5
Personen fördern und mit der sächsischen Richtlinie mietpreis- und belegungsgebundener
Wohnraum gekoppelt werden.
In 2018 stehen aus Mitteln des Wohnungspolitischen Konzeptes 400.000 Euro (250.000 €
aus dem Baustein C 4 und 150.000 € aus dem Baustein B 3) für ein kommunales
Förderprogramm zur Schaffung von Wohnungen für besondere Bedarfsgruppen zur
Verfügung, für dessen Verwendung ein gesonderter Beschluss erforderlich ist (vgl. VI-DS04464-NF-01). Eine Vorlage für die Freigabe der in 2018 gesperrten Haushaltsmittel zur
Beschlussfassung für die Ratsversammlung ist vom Amt für Stadterneuerung und
Wohnungsbauförderung erarbeitet worden und befindet sich im Gremienumlauf. Diese
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-06397 soll am 12.12.2018 in der Ratsversammlung beschlossen
werden. In diesem Zusammenhang sollen die bisher im Ergebnishaushalt geplanten Mittel in
den Finanzhaushalt übergehen mit der Inanspruchnahme in 2019 ff.
In Anwendung des § IV Ziff. 3 der Richtlinie gebundener Mietwohnraum sollen diese
kommunalen Mitteln die Fördermiete von 6,50 €/m² Wohnfläche im Neubau in den Bereich
der Kosten der Unterkunft für große Wohnungen ab 5-Personen subventionieren.
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