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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1406610.pdf
Größe
104 kB
Erstellt
05.06.18, 12:00
Aktualisiert
20.10.18, 19:22

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-05864-VSP-01 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff: Aufbau eines kommunalen Wohnungsbauprogramms Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters Ratsversammlung 24.10.2018 Bestätigung Beschlussfassung Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre ☐ Rechtswidrig und/oder ☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig. ☐ Zustimmung ☐ Ablehnung ☐ Zustimmung mit Ergänzung ☐ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln ☒ Alternativvorschlag ☐ Sachstandsbericht Beschlussvorschlag: Die Verwaltung empfiehlt folgenden Alternativvorschlag: Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in einem pilothaften Verfahren eine kommunale Förderung von großen Wohnungen für Haushalte ab 5-Personen vorzubereiten, das die Landesrichtlinie gebundener Mietwohnraum ergänzt. Weiter wird der Oberbürgermeister beauftragt, im Ergebnis der Pilotphase an einem kommunalen Wohnungsbauprogramm zu arbeiten. 1/3 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: x Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Die finanziellen Auswirkungen sind in der angekündigten Vorlage des Oberbürgermeisters im Einzelnen auszuweisen. Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: nein wenn ja, nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 2/3 Sachverhalt: Der Antrag der Fraktion DIE LINKE fordert den Aufbau eines kommunalen Wohnungsbauprogramms, welches bis Ende 2018 dem Stadtrat zum Beschluss vorgelegt werden soll. Vorgesehen ist die Förderung von mietpreis- und belegungsgebundenem Wohnraum im KdU-Segment. Das Programm soll große Wohnungen ab 4 Räumen für 5 Personen fördern und mit der sächsischen Richtlinie mietpreis- und belegungsgebundener Wohnraum gekoppelt werden. In 2018 stehen aus Mitteln des Wohnungspolitischen Konzeptes 400.000 Euro (250.000 € aus dem Baustein C 4 und 150.000 € aus dem Baustein B 3) für ein kommunales Förderprogramm zur Schaffung von Wohnungen für besondere Bedarfsgruppen zur Verfügung, für dessen Verwendung ein gesonderter Beschluss erforderlich ist (vgl. VI-DS04464-NF-01). Eine Vorlage für die Freigabe der in 2018 gesperrten Haushaltsmittel zur Beschlussfassung für die Ratsversammlung ist vom Amt für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung erarbeitet worden und befindet sich im Gremienumlauf. Diese Beschlussvorlage Nr. VI-DS-06397 soll am 12.12.2018 in der Ratsversammlung beschlossen werden. In diesem Zusammenhang sollen die bisher im Ergebnishaushalt geplanten Mittel in den Finanzhaushalt übergehen mit der Inanspruchnahme in 2019 ff. In Anwendung des § IV Ziff. 3 der Richtlinie gebundener Mietwohnraum sollen diese kommunalen Mitteln die Fördermiete von 6,50 €/m² Wohnfläche im Neubau in den Bereich der Kosten der Unterkunft für große Wohnungen ab 5-Personen subventionieren. 3/3