Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1447675.pdf
Größe
76 kB
Erstellt
18.10.18, 12:00
Aktualisiert
22.10.18, 12:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Änderungsantrag Nr. VI-DS-05896-ÄA-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
Fraktion DIE LINKE
SPD-Fraktion
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Betreff:
Gesamtstädtische Voruntersuchung zum Einsatz von Sozialen Erhaltungssatzungen
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
24.10.2018
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
Der Beschlusstext wird wie folgt ergänzt:
1. Im Ergebnis der Voruntersuchung (Grobscreening) werden vier Stadträume in Leipzig mit
Relevanz für eine Soziale Erhaltungssatzung identifiziert:
I. Teile von Zentrum-West und Zentrum-Nordwest (gemäß Anlage)
II. Teile von Neustadt-Neuschönefeld, Volkmarsdorf, Anger-Crottendorf, Sellerhausen-Stünz,
Reudnitz-Thonberg und Stötteritz (gemäß Anlage)
III. Teile von Plagwitz, Kleinzschocher, Lindenau, Altlindenau, Neulindenau, Leutzsch und
Schleußig (gemäß Anlage)
IV. Teile von Gohlis-Süd und Eutritzsch (gemäß Anlage).
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für die in Satz 1 genannten Stadträume
Aufstellungsbeschlüsse für Soziale Erhaltungssatzungen vorzubereiten, um diese
dem Stadtrat bis spätestens zum Ende des IV. Quartals 2018 zur Beschlussfassung
vorzulegen.
2. Der Stadtrat beauftragt den Oberbürgermeister, bis Anfang 2019 für diese Stadträume
eine vertiefende Detailuntersuchung (Detailscreening) durchzuführen als Basis ggf. für den
Erlass von Sozialen Erhaltungssatzungen in 2019 für diese Gebiete.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ggf. diese entsprechenden Sozialen
Erhaltungssatzungen dem Stadtrat bis spätestens zum Ende des 2. Quartals 2019 zur
Beschlussfassung vorzulegen.
3. bleibt unverändert
4.(neu) Der Oberbürgermeister wird beauftragt, künftig alle zwei Jahre
gesamtstädtische Voruntersuchungen zum Einsatz von Sozialen Erhaltungssatzungen
(Grobscreening) durchzuführen. Der Stadtrat wird über die Ergebnisse der
Voruntersuchungen informiert. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in Bezug auf
ggf.
neue
identifizierte
Stadträume
unverzüglich
entsprechende
Aufstellungsbeschlüsse vorzubereiten, um diese wiederum umgehend dem Stadtrat
zur Beschlussfassung vorzulegen. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, eine
Weiterentwicklung des Indikatorensets zu prüfen. Zielstellung sollte sein, dass neben
1/2
dem Aufwertungspotenzial durch länger zurückliegende Sanierungen auch der
Aufwertungsdruck durch Sanierungen, die ohne Baugenehmigung möglich sind,
erfasst werden kann. Das Prüfergebnis ist dem Fachausschuss Stadtentwicklung/Bau
bis zum 3. Quartal 2019 vorzulegen.
Begründung:
Erfolgt mündlich
2/2