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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1447675.pdf
Größe
76 kB
Erstellt
18.10.18, 12:00
Aktualisiert
22.10.18, 12:08

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Änderungsantrag Nr. VI-DS-05896-ÄA-01 Status: öffentlich Eingereicht von Fraktion DIE LINKE SPD-Fraktion Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Betreff: Gesamtstädtische Voruntersuchung zum Einsatz von Sozialen Erhaltungssatzungen Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Ratsversammlung 24.10.2018 Beschlussfassung Beschlussvorschlag: Der Beschlusstext wird wie folgt ergänzt: 1. Im Ergebnis der Voruntersuchung (Grobscreening) werden vier Stadträume in Leipzig mit Relevanz für eine Soziale Erhaltungssatzung identifiziert: I. Teile von Zentrum-West und Zentrum-Nordwest (gemäß Anlage) II. Teile von Neustadt-Neuschönefeld, Volkmarsdorf, Anger-Crottendorf, Sellerhausen-Stünz, Reudnitz-Thonberg und Stötteritz (gemäß Anlage) III. Teile von Plagwitz, Kleinzschocher, Lindenau, Altlindenau, Neulindenau, Leutzsch und Schleußig (gemäß Anlage) IV. Teile von Gohlis-Süd und Eutritzsch (gemäß Anlage). Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für die in Satz 1 genannten Stadträume Aufstellungsbeschlüsse für Soziale Erhaltungssatzungen vorzubereiten, um diese dem Stadtrat bis spätestens zum Ende des IV. Quartals 2018 zur Beschlussfassung vorzulegen. 2. Der Stadtrat beauftragt den Oberbürgermeister, bis Anfang 2019 für diese Stadträume eine vertiefende Detailuntersuchung (Detailscreening) durchzuführen als Basis ggf. für den Erlass von Sozialen Erhaltungssatzungen in 2019 für diese Gebiete. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ggf. diese entsprechenden Sozialen Erhaltungssatzungen dem Stadtrat bis spätestens zum Ende des 2. Quartals 2019 zur Beschlussfassung vorzulegen. 3. bleibt unverändert 4.(neu) Der Oberbürgermeister wird beauftragt, künftig alle zwei Jahre gesamtstädtische Voruntersuchungen zum Einsatz von Sozialen Erhaltungssatzungen (Grobscreening) durchzuführen. Der Stadtrat wird über die Ergebnisse der Voruntersuchungen informiert. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in Bezug auf ggf. neue identifizierte Stadträume unverzüglich entsprechende Aufstellungsbeschlüsse vorzubereiten, um diese wiederum umgehend dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, eine Weiterentwicklung des Indikatorensets zu prüfen. Zielstellung sollte sein, dass neben 1/2 dem Aufwertungspotenzial durch länger zurückliegende Sanierungen auch der Aufwertungsdruck durch Sanierungen, die ohne Baugenehmigung möglich sind, erfasst werden kann. Das Prüfergebnis ist dem Fachausschuss Stadtentwicklung/Bau bis zum 3. Quartal 2019 vorzulegen. Begründung: Erfolgt mündlich 2/2