Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1445981.pdf
Größe
122 kB
Erstellt
15.10.18, 12:00
Aktualisiert
19.10.18, 10:40
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Änderungsantrag Nr. VI-DS-05610-NF-02-ÄA-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
CDU-Fraktion
Betreff:
Kulturstiftung Leipzig - Institutionelle Förderung ab 2019 und Zuschuss für
Sanierungsmaßnahmen am Gebäude Alte Nikolaischule
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Ratsversammlung
Zuständigkeit
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
Der Beschlusstext wird wie folgt neugefasst:
1.
Die Kulturstiftung Leipzig wird ab 2019 in die institutionelle Förderung
nach Fachförderrichtlinie Kultur (VI-DS-03996) aufgenommen.
1.1.
Es werden Mittel in Höhe der Mietnebenkosten für die Nutzung ihres
Büros und der Räumlichkeiten des Wagner Museums in Höhe von
max. 12 TEUR pro Jahr zur Verfügung gestellt, die zweckgebunden
für die o.g. Ausgaben zu nutzen sind.
1.2.
Darüberhinaus werden der Kulturstiftung Leipzig Mittel in Höhe von bis zu
35.000,00 EUR für die Erfüllung des Stiftungszweckes, hier Förderung der
Kultur, gewährt. Über die Förderhöhe wird auf der Grundlage des
Antrages im Rahmen des Kulturförderverfahrens entschieden. Die Mittel
sind bis zur Entscheidung über die Vergabe der Kulturfördermittel im
Rahmen des Kulturförderverfahrens 2019 gesperrt.
1.3.
Die Deckung der institutionellen Förderung erfolgt aus dem PSP- Element
1.100.25.4.0.01.01.01.sonstige Sparten und regionsübergreifende
Förderung im Ergebnishaushalt des Kulturamtes. Die Mittel werden ab
2019 planmäßig, d.h. zusätzlich, zur Verfügung gestellt.
2.
Der Oberbürgermeister wird ermächtigt den Pachtvertrag mit der
Stiftung einvernehmlich mit dieser zu beenden und einen neuen
Mietvertrag/Nutzungsvertrag mit der Stiftung zu schließen. Dieser
soll eine Laufzeit von mind. 25 Jahren haben und die kostenfreie
Überlassung der Büroräume + Raum Wagner Museum (+ evtl.
baulich notwendiger Räume) beinhalten. Außerdem darf die Stiftung
1/2
5 kostenfreie eigene Veranstaltungen im Versammlungsraum im OG
pro Jahr durchführen.
3.
Für das Gebäude Alte Nikolaischule werden im Haushalt 2019/2020 in
zwei Jahresscheiben insgesamt 350.000,00 EUR eingestellt, die zur
dringenden Sanierung des Objektes genutzt werden sollen.
3.1
Die Deckung erfolgt aus dem laufenden Haushalt des Liegenschaftsamtes
PSP-Element 1.100.11.1.3.05.Liegenschaftsmanagement, in dem das
Objekt dann später komplett betreut wird.
4.
Der Beschluss gilt unter Vorbehalt der Beschlussfassung zu den
Haushaltsplänen der jeweiligen Haushaltsjahre.
Begründung:
Die Kulturstiftung ist eine besondere Stiftung in Leipzig, deren Arbeit für das
Allgemeinwohl der Bürger von Leipzig eine bedeutende Rolle spielt. Da die Stiftung
sich gem. eigenem Haushalt sehr erheblich in wirtschaftlichem und im zeitlichen
Sinne mit der Bewirtschaftung der Alten Nikolaischule beschäftigen muss, macht es
Sinn, dies zu entkoppeln. Das Liegenschaftsamt kann die Bewirtschaftung
übernehmen, die Mietverträge koordinieren und Neuanmietungen durchführen. Mit
der Trennung der Stiftung zum Objekt kann die Stiftung sich mehr um die eigene
Stiftungsarbeit kümmern und trägt auch keine wirtschaftlichen Risiken aus dem
Objekt mehr.
Um die Arbeit der Stiftung zu fördern soll die Stiftung Ihr Büro und die Räume des
Wagner Museums kostenfrei zur Verfügung gestellt bekommen mit einem separaten
Nutzungsvertrag. Dazu kommen noch Räumlichkeiten, die sich baulich nicht
abtrennen lassen oder die zur Nutzung des Büro’s und des Museums notwendig
erscheinen. Hier kann auch eine Mitnutzung vereinbart werden. Die anfallenden
Mietnebenkosten werden mit bis zu 12 TEUR pro Jahr als freiwillige Ausgabe im
Rahmen einer institutionellen Förderung bereitgestellt. Die Verwaltung der Stadt
Leipzig wird diesen Betrag während der Dauer des Nutzungsvertrages im jeweiligen
Haushalt der Stadt dem Stadtrat mit vorschlagen.
Auch kann die Stiftung Kulturmittel für die Stiftungsarbeit beantragen.
Damit hat die Stiftung Planungssicherheit für die nächsten 25 Jahre, da der jetzige
Pachtvertrag nur bis 2033 laufen würde.
Die Stadt wird im Gegenzug die notwendigen Sanierungen durchführen, um die Alte
Nikolaischule in einem ordentlichen Zustand zu halten.
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