Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1445981.pdf
Größe
122 kB
Erstellt
15.10.18, 12:00
Aktualisiert
19.10.18, 10:40

öffnen download melden Dateigröße: 122 kB

Inhalt der Datei

Ratsversammlung Änderungsantrag Nr. VI-DS-05610-NF-02-ÄA-01 Status: öffentlich Eingereicht von CDU-Fraktion Betreff: Kulturstiftung Leipzig - Institutionelle Förderung ab 2019 und Zuschuss für Sanierungsmaßnahmen am Gebäude Alte Nikolaischule Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Ratsversammlung Zuständigkeit Beschlussfassung Beschlussvorschlag: Der Beschlusstext wird wie folgt neugefasst: 1. Die Kulturstiftung Leipzig wird ab 2019 in die institutionelle Förderung nach Fachförderrichtlinie Kultur (VI-DS-03996) aufgenommen. 1.1. Es werden Mittel in Höhe der Mietnebenkosten für die Nutzung ihres Büros und der Räumlichkeiten des Wagner Museums in Höhe von max. 12 TEUR pro Jahr zur Verfügung gestellt, die zweckgebunden für die o.g. Ausgaben zu nutzen sind. 1.2. Darüberhinaus werden der Kulturstiftung Leipzig Mittel in Höhe von bis zu 35.000,00 EUR für die Erfüllung des Stiftungszweckes, hier Förderung der Kultur, gewährt. Über die Förderhöhe wird auf der Grundlage des Antrages im Rahmen des Kulturförderverfahrens entschieden. Die Mittel sind bis zur Entscheidung über die Vergabe der Kulturfördermittel im Rahmen des Kulturförderverfahrens 2019 gesperrt. 1.3. Die Deckung der institutionellen Förderung erfolgt aus dem PSP- Element 1.100.25.4.0.01.01.01.sonstige Sparten und regionsübergreifende Förderung im Ergebnishaushalt des Kulturamtes. Die Mittel werden ab 2019 planmäßig, d.h. zusätzlich, zur Verfügung gestellt. 2. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt den Pachtvertrag mit der Stiftung einvernehmlich mit dieser zu beenden und einen neuen Mietvertrag/Nutzungsvertrag mit der Stiftung zu schließen. Dieser soll eine Laufzeit von mind. 25 Jahren haben und die kostenfreie Überlassung der Büroräume + Raum Wagner Museum (+ evtl. baulich notwendiger Räume) beinhalten. Außerdem darf die Stiftung 1/2 5 kostenfreie eigene Veranstaltungen im Versammlungsraum im OG pro Jahr durchführen. 3. Für das Gebäude Alte Nikolaischule werden im Haushalt 2019/2020 in zwei Jahresscheiben insgesamt 350.000,00 EUR eingestellt, die zur dringenden Sanierung des Objektes genutzt werden sollen. 3.1 Die Deckung erfolgt aus dem laufenden Haushalt des Liegenschaftsamtes PSP-Element 1.100.11.1.3.05.Liegenschaftsmanagement, in dem das Objekt dann später komplett betreut wird. 4. Der Beschluss gilt unter Vorbehalt der Beschlussfassung zu den Haushaltsplänen der jeweiligen Haushaltsjahre. Begründung: Die Kulturstiftung ist eine besondere Stiftung in Leipzig, deren Arbeit für das Allgemeinwohl der Bürger von Leipzig eine bedeutende Rolle spielt. Da die Stiftung sich gem. eigenem Haushalt sehr erheblich in wirtschaftlichem und im zeitlichen Sinne mit der Bewirtschaftung der Alten Nikolaischule beschäftigen muss, macht es Sinn, dies zu entkoppeln. Das Liegenschaftsamt kann die Bewirtschaftung übernehmen, die Mietverträge koordinieren und Neuanmietungen durchführen. Mit der Trennung der Stiftung zum Objekt kann die Stiftung sich mehr um die eigene Stiftungsarbeit kümmern und trägt auch keine wirtschaftlichen Risiken aus dem Objekt mehr. Um die Arbeit der Stiftung zu fördern soll die Stiftung Ihr Büro und die Räume des Wagner Museums kostenfrei zur Verfügung gestellt bekommen mit einem separaten Nutzungsvertrag. Dazu kommen noch Räumlichkeiten, die sich baulich nicht abtrennen lassen oder die zur Nutzung des Büro’s und des Museums notwendig erscheinen. Hier kann auch eine Mitnutzung vereinbart werden. Die anfallenden Mietnebenkosten werden mit bis zu 12 TEUR pro Jahr als freiwillige Ausgabe im Rahmen einer institutionellen Förderung bereitgestellt. Die Verwaltung der Stadt Leipzig wird diesen Betrag während der Dauer des Nutzungsvertrages im jeweiligen Haushalt der Stadt dem Stadtrat mit vorschlagen. Auch kann die Stiftung Kulturmittel für die Stiftungsarbeit beantragen. Damit hat die Stiftung Planungssicherheit für die nächsten 25 Jahre, da der jetzige Pachtvertrag nur bis 2033 laufen würde. Die Stadt wird im Gegenzug die notwendigen Sanierungen durchführen, um die Alte Nikolaischule in einem ordentlichen Zustand zu halten. 2/2