Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1420207.pdf
Größe
8,7 MB
Erstellt
08.08.18, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 19:44
Stichworte
Inhalt der Datei
Grundstücksverkehrsausschuss
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-06175
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Kultur
Betreff:
Überlassungsvertrag zwischen der Stadt Leipzig/Dezernat Kultur und dem Verein
"Stadtteilzentrum Anker" e. V.
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Finanzen
FA Kultur
SBB Nordwest
Grundstücksverkehrsausschuss
26.11.2018
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
Der Grundstücksverkehrsausschuss stimmt dem Überlassungsvertrag zum „Anker“ (Anlage)
zu.
Zusammenfassung:
Anlass der Vorlage:
Rechtliche Vorschriften
Stadtratsbeschluss
Verwaltungshandeln
Sonstiges:
Umsetzung des Stadtratsbeschlusses Nr. DS-00705/14 vom 25.03.2015.
Mit der Vorlage wird der Überlassungsvertrag für die Objekte Renftstraße 1, Wolffstraße 2
und 4 / Anker vorgelegt, den die Stadt Leipzig/Dezernat Kultur nach Abschluss der
Bauarbeiten mit dem Verein „Stadtteilzentrum Anker e. V.“ abschließt. Eine Miete wird
aufgrund der städtebaulichen Förderung nicht erhoben.
Abwägungsprozess
- entfällt –
1/3
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
Finanzielle Auswirkungen
nein
X
Kostengünstigere Alternativen geprüft
Folgen bei Ablehnung
nein
nein
X
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
Erträge
nein
von
bis
01.09.2018
31.12.2018
jährlich
X
wenn ja,
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
X
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Höhe in EUR
wo veranschlagt
16.008,96
1.100.28.1.0.01.04
Jährlich 93.600
Vorauszahlbetrag
Betriebskosten vom
Verein
1.100.28.1.0.01.04
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
X
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
X
nein
wenn ja,
X
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
2/3
Sachverhalt:
Mit Beschluss vom 25.3.2015 (DS-00705/14 „2. Änderung zum Baubeschluss Nr. RBV
1307/12") hat die Ratsversammlung festgelegt, nach der Beendigung der Baumaßnahmen
mit dem Stadtteilzentrum Anker e. V. für die Objekte Renftstraße 1, Wolffstraße 2 und
Wolffstraße 4 einen Überlassungsvertrag abzuschließen.
Nachdem mit Teilüberlassungsvertrag vom 2.11.2016 und dessen Änderung vom
17.03.2017 bereits in den Jahren 2016 und 2017 Teilflächen des Gebäudekomplexes und
angrenzenden Freiflächen an den Verein „Stadtteilzentrum Anker“ e. V. übergeben werden
konnten, ist mit der Fertigstellung des Saalgebäudes der komplexe Um- und Neubau
vollendet.
Vor diesem Hintergrund soll der Teilüberlassungsvertrag vom 2.11.2016 und dessen
Änderung vom 17.03.2017 mit Wirkung für die Zukunft und mit Inkrafttreten des vorliegenden
Überlassungsvertrages aufgehoben und ein neues Überlassungsvertragsverhältnis
begründet werden.
Die Baumaßnahme Anker war Bestandteil des dem Förderprogramm (Bund-LänderProgramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren (SOP) – Georg-Schumann-Straße“)
zugrundeliegenden Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes Georg-Schumann-Straße (RBV1135/12 vom 29.02.2011).
Der Verein „Stadtteilzentrum Anker“ e. V. betreibt seit 1991 das Stadtteilzentrum Anker als
soziokulturelles Zentrum. Die Sanierung, Neugestaltung und Erweiterung des gesamten
Gebäudekomplexes verbessert die Bedingungen für die Tätigkeit in den Arbeitsbereichen
Kunst und Kultur, Jugend- und Altenhilfe und Bildung am Standort erheblich. Nachhaltig
können nun auch Tätigkeitsfelder etabliert werden, die eng am Gemeinwesen orientiert sind
und den Anforderungen der wachsenden Stadt Leipzig insbesondere in den umliegenden
Ortsteilen gerecht werden.
Das Stadtteilzentrum Anker umfasst die Objekte Renftstraße 1, Wolffstraße 2 und
Wolffstraße 4 einschließlich Innenhof, Garten/Spielplatz und Freifläche am und neben dem
Saalgebäude. Für diese Liegenschaften (Gebäude und Freiflächen) soll ein
Überlassungsvertrag abgeschlossen werden. Die Überlassung soll für 15 Jahre entgeltfrei
erfolgen. Dies ist in den Förderbedingungen des o. g. Programmes festgelegt. Somit regelt
der abzuschließende Überlassungsvertrag u. a. nur die durch den Verein zu tragenden
gesamten Betriebs- und Nebenkosten.
Folgen bei Ablehnung
Bei Nichtbeschlussfassung des Überlassungsvertrages mit dem Stadtteilzentrum Anker e. V.
werden die für die Baumaßnahme Anker eingesetzten Fördermittel nicht dem Förderzweck
entsprechend verwendet. Dies könnte zur Rückzahlung der Fördermittel führen. Für die
Arbeit des Vereins am Standort würde die Grundlage fehlen.
Anlagen:
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Anlage 5
Anlage 6
Entwurf Überlassungsvertrag zwischen der Stadt Leipzig und dem Verein
Stadtteilzentrum Anker e. V.
Datenauszug LeipziGIS
Betreiberkonzept STZ ANKER e. V.
Flächenberechnung für Überlassung „ANKER“ komplett
Ansprechpartner der Stadt Leipzig – Schadensmeldungen/Havarien
Übergabe Inventar
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