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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1420207.pdf
Größe
8,7 MB
Erstellt
08.08.18, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 19:44

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Inhalt der Datei

Grundstücksverkehrsausschuss Beschlussvorlage Nr. VI-DS-06175 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Kultur Betreff: Überlassungsvertrag zwischen der Stadt Leipzig/Dezernat Kultur und dem Verein "Stadtteilzentrum Anker" e. V. Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Finanzen FA Kultur SBB Nordwest Grundstücksverkehrsausschuss 26.11.2018 Beschlussfassung Beschlussvorschlag: Der Grundstücksverkehrsausschuss stimmt dem Überlassungsvertrag zum „Anker“ (Anlage) zu. Zusammenfassung: Anlass der Vorlage: Rechtliche Vorschriften Stadtratsbeschluss Verwaltungshandeln Sonstiges: Umsetzung des Stadtratsbeschlusses Nr. DS-00705/14 vom 25.03.2015. Mit der Vorlage wird der Überlassungsvertrag für die Objekte Renftstraße 1, Wolffstraße 2 und 4 / Anker vorgelegt, den die Stadt Leipzig/Dezernat Kultur nach Abschluss der Bauarbeiten mit dem Verein „Stadtteilzentrum Anker e. V.“ abschließt. Eine Miete wird aufgrund der städtebaulichen Förderung nicht erhoben. Abwägungsprozess - entfällt – 1/3 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: Finanzielle Auswirkungen nein X Kostengünstigere Alternativen geprüft Folgen bei Ablehnung nein nein X Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt Erträge nein von bis 01.09.2018 31.12.2018 jährlich X wenn ja, ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung X ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Höhe in EUR wo veranschlagt 16.008,96 1.100.28.1.0.01.04 Jährlich 93.600 Vorauszahlbetrag Betriebskosten vom Verein 1.100.28.1.0.01.04 Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen X Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: X nein wenn ja, X nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 2/3 Sachverhalt: Mit Beschluss vom 25.3.2015 (DS-00705/14 „2. Änderung zum Baubeschluss Nr. RBV 1307/12") hat die Ratsversammlung festgelegt, nach der Beendigung der Baumaßnahmen mit dem Stadtteilzentrum Anker e. V. für die Objekte Renftstraße 1, Wolffstraße 2 und Wolffstraße 4 einen Überlassungsvertrag abzuschließen. Nachdem mit Teilüberlassungsvertrag vom 2.11.2016 und dessen Änderung vom 17.03.2017 bereits in den Jahren 2016 und 2017 Teilflächen des Gebäudekomplexes und angrenzenden Freiflächen an den Verein „Stadtteilzentrum Anker“ e. V. übergeben werden konnten, ist mit der Fertigstellung des Saalgebäudes der komplexe Um- und Neubau vollendet. Vor diesem Hintergrund soll der Teilüberlassungsvertrag vom 2.11.2016 und dessen Änderung vom 17.03.2017 mit Wirkung für die Zukunft und mit Inkrafttreten des vorliegenden Überlassungsvertrages aufgehoben und ein neues Überlassungsvertragsverhältnis begründet werden. Die Baumaßnahme Anker war Bestandteil des dem Förderprogramm (Bund-LänderProgramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren (SOP) – Georg-Schumann-Straße“) zugrundeliegenden Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes Georg-Schumann-Straße (RBV1135/12 vom 29.02.2011). Der Verein „Stadtteilzentrum Anker“ e. V. betreibt seit 1991 das Stadtteilzentrum Anker als soziokulturelles Zentrum. Die Sanierung, Neugestaltung und Erweiterung des gesamten Gebäudekomplexes verbessert die Bedingungen für die Tätigkeit in den Arbeitsbereichen Kunst und Kultur, Jugend- und Altenhilfe und Bildung am Standort erheblich. Nachhaltig können nun auch Tätigkeitsfelder etabliert werden, die eng am Gemeinwesen orientiert sind und den Anforderungen der wachsenden Stadt Leipzig insbesondere in den umliegenden Ortsteilen gerecht werden. Das Stadtteilzentrum Anker umfasst die Objekte Renftstraße 1, Wolffstraße 2 und Wolffstraße 4 einschließlich Innenhof, Garten/Spielplatz und Freifläche am und neben dem Saalgebäude. Für diese Liegenschaften (Gebäude und Freiflächen) soll ein Überlassungsvertrag abgeschlossen werden. Die Überlassung soll für 15 Jahre entgeltfrei erfolgen. Dies ist in den Förderbedingungen des o. g. Programmes festgelegt. Somit regelt der abzuschließende Überlassungsvertrag u. a. nur die durch den Verein zu tragenden gesamten Betriebs- und Nebenkosten. Folgen bei Ablehnung Bei Nichtbeschlussfassung des Überlassungsvertrages mit dem Stadtteilzentrum Anker e. V. werden die für die Baumaßnahme Anker eingesetzten Fördermittel nicht dem Förderzweck entsprechend verwendet. Dies könnte zur Rückzahlung der Fördermittel führen. Für die Arbeit des Vereins am Standort würde die Grundlage fehlen. Anlagen: Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Entwurf Überlassungsvertrag zwischen der Stadt Leipzig und dem Verein Stadtteilzentrum Anker e. V. Datenauszug LeipziGIS Betreiberkonzept STZ ANKER e. V. Flächenberechnung für Überlassung „ANKER“ komplett Ansprechpartner der Stadt Leipzig – Schadensmeldungen/Havarien Übergabe Inventar 3/3