Daten
Kommune
Leipzig
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1431103.pdf
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04.09.18, 12:00
Aktualisiert
12.11.18, 23:25
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Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-06302
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff:
Wirtschaftsplan 2019 des Eigenbetriebes Verbund Kommunaler Kinder- und
Jugendhilfe (VKKJ)
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Finanzen
BA Jugend, Soziales, Gesundheit
Ratsversammlung
12.12.2018
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
Die Ratsversammlung beschließt den vorliegenden Wirtschaftsplan des Verbundes
Kommunaler Kinder- und Jugendhilfe (VKKJ) für das Jahr 2019 mit folgenden Eckwerten:
-
Summe der Erträge aus dem Erfolgsplan 12.119 T€
Summe der Aufwendungen aus dem Erfolgsplan 12.119T€
Endergebnis des Erfolgsplanes 0 T€
Mittelzufluss aus laufender Geschäftstätigkeit 215 T€
Mittelabfluss aus Investitionstätigkeit 2.275 T€
Mittelzufluss aus Finanzierungstätigkeit 2.060T€
Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen 0 T€
Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigung 0 T€
Höchstbetrag der Kassenkredite 0 T€
Zusammenfassung:
Anlass der Vorlage:
X Rechtliche Vorschriften
Stadtratsbeschluss
Verwaltungshandeln
Sonstiges:
Vorgelegt wird die Wirtschaftsplanung des städtischen Eigenbetriebes Verbund Kommunale
Kinder- und Jugendhilfe für das Jahr 2019 sowie die Fortschreibung für die Folgejahre bis
2022. Zu den dargestellten Herausforderungen im Geschäftsbereich des VKKJ zählen die
gebäudemäßige Absicherung seiner Leistungsangebote und -kapazitäten sowie die
Begegnung des Fachkräftemangels vor allem im HzE-Bereich.
1/14
2/14
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
von
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen AfJFB
2018
2019
2020
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
320 TEUR 7.000 1751.740
2.060 TEUR Investzuschuss EB
3.370 TEUR VKKJ
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
nein
Beantragte Stellenerweiterung: 7,5 VzÄ für 2020
x
wenn ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
x
Beteiligung Personalrat
3/14
nein
ja,
Inhaltsverzeichnis
Übereinstimmung mit strategischen Zielen: ...............................................................................3
1
Rahmen und aktuelle Situation ........................................................................................5
2
Erläuterungen zum vorliegenden Wirtschaftsplan ...........................................................7
2.1
Aufbau der Daten .........................................................................................................7
2.2
Erläuterungen zum Erfolgsplan ...................................................................................8
2.2.1
Umsatzerlöse und Erträge .....................................................................................8
2.2.2
Aufwendungen ......................................................................................................9
2.2.2.1
Materialaufwendungen .......................................................................................10
2.2.2.2
Personalaufwendungen .......................................................................................10
2.2.2.3
Abschreibungen ..................................................................................................10
2.2.2.4
Sonstige betriebliche Aufwendungen .................................................................11
2.2.3
Jahresergebnis ..........................................................................................................11
2.2.4
Planung 2019 – 2022 ................................................................................................11
4/14
1
Rahmen und aktuelle Situation
Seit 1999 bietet der VKKJ im Rahmen des Jugendhilfesektors in Leipzig in mehreren
Bereichen unterschiedliche Bausteine an, in denen Kinder, Jugendliche, deren Familien
sowie junge Volljährige betreut und gefördert werden. Konkret ist der VKKJ dabei in
folgenden Leistungssektoren tätig:
Stationäre Wohnformen für Kinder und Jugendliche nach §§ 34, 35a SGB VIII,
Mutter/Vater-Kind-Wohngruppe nach § 19 SGB VIII,
Inobhutnahmeleistungen nach § 42 SGB VIII,
die Absicherung des Kindertagespflegemanagements für die Stadt Leipzig sowie
die Aufsicht- und Betreuungsleistungen für Schüler der sportbetonten Schulen der Stadt
Leipzig im Sportinternat Kolonnadenstraße.
Dieses umfangreiche Leistungsportfolio beinhaltet eine Vielfalt der Ausgestaltung
bedarfsorientierter Hilfen, des Abgleichs inhaltlicher und strategischer Konzepte sowie der
Ausrichtung an verschiedenste strukturelle und gesellschaftliche Parameter für die Stadt
Leipzig, die sowohl das enorme Wachstum der Stadt berücksichtigen als auch die
verändernden Zielgruppenparameter und die Mitarbeiterqualität in die Qualitätsbausteine
einfließen lassen. Der VKKJ unterstützt als kommunaler Eigenbetrieb die fachinhaltliche,
wirtschaftliche
Steuerung
und
bedarfsgerechte,
nachhaltige
Entwicklung
und
Qualitätssicherung in den relevanten Aufgaben- und Leistungsbereichen der Kinder- und
Jugendhilfe und stellt dabei die Förderung und Entwicklung der Kinder und Jugendlichen als
auch den Kinderschutz bedarfsgerecht sicher.
Der VKKJ steht auch weiterhin vor wesentlichen Kernaufgaben:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
Die Anpassung bzw. der Ausbau der Kapazitäten im stationären Jugendhilfebereich mit
entsprechender qualitativer Untersetzung (Zielgruppenveränderungen, „Nachschulung“
der ausgebildeten Fachkräfte bzgl. der real existierenden Praxisanforderungen, sich
verkomplizierende Genehmigungs- und Betriebserlaubnisverfahren, Anforderungen
hinsichtlich der Personalkontinuität, effiziente und nachhaltige Maßnahmeplanungen,
Wirtschaftlichkeitsberechnungen sowie Markt- und Risikobewertungen etc.),
die umfangreiche Qualitätssicherung und Akquise im Rahmen der Kindertagespflege
sowie die Etablierung einer Koordinationsstelle für ein flexibles, bedarfsorientiertes
Vertretungssystem durch den VKKJ,
eine weitere Qualifizierung der Netzwerk- und Öffentlichkeitsarbeit hinsichtlich der
Akzeptanz von neu zu erschaffenden Jugendhilfeeinrichtungen im Gemeinwesen
(Ortschaftsräte, Bürgervereine etc.),
eine tangierende Begleitung des Amtes für Sport der Stadt Leipzig hinsichtlich der
pädagogischen
Anforderungen
für
die
Qualifizierung
der
strukturellen
Rahmenbedingungen zum Neu- bzw. Umbau des Sportinternates sowie
die langanhaltende, nachhaltige Sicherung der Qualität in den bestehenden
Maßnahmen, auch unter der Betrachtung sich verändernder Problemlagen in den
Familiensystemen sowie
die Gewinnung und Qualifizierung geeigneter Fachkräfte auf dem vielfältigen
Arbeitsmarkt im erzieherisch-sozialpädagogischen Bereich einer ständig wachsenden
Metropole Leipzig.
Im Zuge der Maßnahmeerweiterungen und Anpassungen befindet sich der VKKJ in dem
spannenden Lern- und Arbeitsfeld hinsichtlich von Bauplanungen, Gesprächen mit
Investoren, Architekten und deren Einbindung bezüglich der Anforderungen einer
lebensweltorientierten pädagogischen Alltagsbetreuung im Abgleich einer bedarfsgerechten
Bauplanung.
5/14
Da Standorte in einem sozialen Umfeld bevorzugt werden, welche den Kindern und
Jugendlichen positive soziale Ressourcen und Perspektiven vermitteln (keine sozialen
Brennpunkte, gute Gemeinwesen- und Vereinsarbeit etc.), sind die Anforderungen an
geeignete Objekte gewachsen, schon allein dem Sachverhalt geschuldet, dass diese in
bestimmten Stadtteilen schwer zu finden sind. Hieraus ergibt sich die Aufgabe, die
Notwendigkeit von geeigneten Rahmenbedingungen im HzE-Bereich umfassend in
Arbeitsgremien, Ausschüssen und Politik zu transportieren, auch um durch den
gewachsenen Bedarf im Kita- und Schulbereich nicht ins Hintertreffen zu geraten.
Gerade um der weiter anhaltenden brisanten Fallzahlentwicklung im Inobhutnahmebereich
zu begegnen, ist die Etablierung von Nachfolgeeinrichtungen und Flexibilisierungsmodellen
in der stationären Jugendhilfe von hoher Bedeutung.
Auch die aktuelle Situation im Bereich der Inobhutnahme erfordert in einem Ballungsraum
mit steigender Bevölkerungsdichte, wie Leipzig, veränderte räumliche und örtliche
Strukturen.
Die Umsetzung des Bauvorhabens eines separierten Kindernotdienstes mit verortetem
Übergangsangebot für Säuglinge und Kleinkinder ermöglicht die dringend notwendige
Trennung des Kindernotdienstes vom Jugendnotdienst sowie eine flexible Berücksichtigung
von Platzkapazitäten für Bereitschaftseinsätze zu Schließzeiten des ASD.
Ziel ist es, die Säuglinge und Kleinkinder in einem familiennahen Wohngruppensetting zu
betreuen, wenn während oder nach der Inobhutnahme keine langfristigen stationären oder
innerfamiliären Hilfen (Bereitschaftspflege, Vollzeitpflege etc.) angezeigt bzw. vorhanden
sind. Dieses Vorhaben, sowohl in der Planung als auch in der Umsetzung, betrachtet der
VKKJ als eine der wesentlichsten Kernaufgaben für die Jahre 2019/2020.
Der Bereich des Kindertagespflegemanagements steht weiterhin vor der Hauptaufgabe die
Forderung nach einer schnellen Gewinnung von Platzkapazitäten für Kinder im Alter von 0
bis 3 Jahren zu erfüllen und seinen entsprechenden Beitrag zu leisten, dass junge Familien
ihren Rechtsanspruch der Betreuung ihrer Kinder auch abgesichert sehen.
Um der zunehmenden Anfrage nach Betreuungsplätzen begegnen zu können, ist die
Akquise neuer Kindertagespflegepersonen wesentlicher Schwerpunkt, um das Angebot
Kindertagespflege weiterhin stetig vorhalten bzw. ausbauen zu können. Konkret wurde eine
Informationsoffensive
etabliert,
die
einerseits
die
Bildungsträger
erreicht
(Informationsveranstaltungen) und andererseits über gezielte Plakat- und Infoflyer, Presseund Fernseh-Aktionen, verbunden mit konkreter Beratung potentielle Kindertagesmütter/väter motiviert, dieses interessante und verantwortungsvolle Arbeitsfeld für sich zu
erschließen. Zusammengefasst lassen sich folgende Schwerpunktparameter beziffern:
Die Akquise von Kindertagespflegepersonen mit verstärkter Öffentlichkeitsarbeit
(Plakate, Flyer etc.),
die Ausgestaltung der Erfahrungsaustausche der Kindertagespflegestellen im Hinblick
auf aktuelle fachinhaltliche Themen,
ein Qualitätsdiskurs zu Kindern mit erhöhtem Förderbedarf (Handlungskompetenzen,
pädagogische Anforderungen),
die Sicherung kontinuierlich zur Verfügung stehender Vertretungsmöglichkeiten,
eine erweiterte Qualitätsdebatte bzgl. der Methodik für gruppendynamische Prozesse
und Berücksichtigung dessen in den Konzepten für neu geplante Vertretungsstützpunkte
sowie
die Qualifizierung von Hospitationsmodellen zur fachinhaltlichen Förderung der
Kindertagespflegestellen.
Zusätzlich arbeitet der VKKJ gemeinsam mit dem AfJFB an der Umsetzung einer zentralen
Koordinierungsstelle für Vertretungssysteme im VKKJ, die für die Eltern und die
Kindertagepflegepersonen einen wesentlichen Qualitätssprung beinhaltet.
6/14
Neben den geplanten Kapazitätserweiterungen, die die steigenden Bedarfslagen vor allem in
den stationären Jugendhilfebereichen erfordern, erkennen wir jedoch weiterhin dramatisch
zunehmend einen Fachkräftemangel. Wie bereits in den letzten Jahren schon punktuell
beschrieben, trifft der HzE-Bereich in Leipzig auf quantitativ wachsende Fallzahlen, obwohl
die Anzahl der geeigneten Fachkräfte, die bereit sind über Jahre und Jahrzehnte in diesem
Bereich tätig zu sein, nach unseren Beobachtungen eher rückläufig ist.
Dahingehend halten wir an dem Wissenstransfer hinsichtlich der Praxisanforderungen
gegenüber den Bildungsträgern fest, stehen als Praxisstellen zur Verfügung und geben
sowohl in der Praktikantenanleitung sowie in der Einarbeitung neuer Mitarbeiter/-innen
qualitativ-strukturierte
Qualitätsvorgaben
(Praxishandbuch,
Qualitätsleitfaden
zur
Einarbeitung, standardisierte Reflexionen etc.).
2
Erläuterungen zum vorliegenden Wirtschaftsplan
2.1
Aufbau der Daten
Die Grundlage für die Erstellung des Wirtschaftsplanes 2019 bilden die prognostizierten
Leistungsentgelte für die aufgeführten Leistungen und Angebote unter Berücksichtigung
derzeit geltender Beschlüsse der Entgeltkommission der Stadt Leipzig und der zu
erwartenden Realisierung der sich in Planung befindlichen Projekte im VKKJ (Umzug
Kindernotdienst zuzüglich Schaffung eines Übergangsangebotes für Kleinkinder mit + 8
Plätzen ab 10/2020 auf dem Gelände der Robert-Koch-Klinik) und der sich daraus
ergebenden Kapazitätserweiterung.
Die Wirtschaftsplanung basiert auf folgenden Kapazitäten bzw. geplanten Auslastungen
dezentral, einrichtungs- bzw. angebotskonkret sowie der Geschäftsstelle des VKKJ, was ein
ständiges Budgetcontrolling nach Kostenart klienten- und einrichtungsbezogen ermöglicht:
Leistungsdaten
Anzahl stationärer Plätze
Ø prozentuale Auslastung
geplant/erwartet
Stunden ambulanter Leistungen
im Monat
Ø Ist 2017
135
99
Ø Erwartung 2018
136
98
Ø Plan 2019
139
98
318
300
300
Analog der Vorjahre plant der VKKJ für das Jahr 2019 mit einem ausgeglichenen Ergebnis.
Das Erreichen eines selbst moderaten Jahresüberschusses ist nicht realistisch, da der
Korridor für eine Gewinnerzielung bei einem Auslastungsfaktor von 98 % hinsichtlich einer
verantwortbaren
und
genehmigungsfähigen
Kapazitätsüberbelegung
durch
das
Landesjugendamt nicht gegeben ist.
Der Planung der Personalkosten sind die vom Personalamt der Stadt Leipzig ermittelten
Durchschnittswerte zu Grunde gelegt. Dabei basiert die Berechnung der durchschnittlichen
Personalkosten für eine volle Stelle im Jahr 2019 auf den im April 2018 erzielten
Durchschnittswerten der festen monatlichen Zahlungen (einschließlich Zulagen, Pauschalen,
Strukturausgleich, vermögenswirksamer Leistungen des Arbeitgebers) und der variablen
monatlichen Zahlungen (Zeitzuschläge usw.).
Die Jahressonderzahlung für 2019 ist ohne Tariferhöhung, aber mit 82 % des
Bemessungssatzes West eingerechnet. Die durchschnittliche Stufensteigerung wurde
berücksichtigt. Ebenso ist das Leistungsentgelt nach § 18 TVöD enthalten.
Die Tariferhöhungen von 2018 und 2019 mit Stand der Tarifeinigung vom 24.04.2018 sind
eingearbeitet (durchschnittlich 3,19 % ab 03/2018 und 3,09 % ab 04/2019, also 5,58 %
ganzjährig).
7/14
Mögliche Tarifsteigerungen für den öffentlichen Dienst wurden ab dem 01.01.2020 ff. in
Höhe von ca. 2 % jährlich berücksichtigt.
In der Sozialversicherung wurde mit folgenden Arbeitgeberanteilen gerechnet:
Krankenversicherung
Gesetzliche Umlage U2
Pflegeversicherung
Rentenversicherung
Arbeitslosenversicherung
7,30 %
individueller Wert der Krankenkassen des Beschäftigten
0,775 %
9,30 %
1,50 %
Die Bemessungsgrenzen für die SV-Beitragsberechnungen wurden entsprechend den
bekannten Werten für 2018 angenommen.
Die Arbeitgeberkosten für die Zusatzversorgung wurden für 2019 mit 2,3 % Kapitalbeitrag
und 1,2 % Umlage, die pauschalsteuerpflichtig und SV-pflichtig ist, gerechnet. Das entspricht
einem zusätzlichen Betrag von ca. 0,36 %.
Damit ergeben sich insgesamt 3,86 % Belastung für den Arbeitgeber durch die
Zusatzversorgung.
Der Stellenplan für das Jahr 2019 ist mit insgesamt 170,00 VzÄ im Vergleich zum Jahr 2018
unverändert.
Der Stellenplan bietet auch weiterhin den Rahmen für unterjährige bedarfsgerechte
Kapazitätsanpassungen mit sogenannten Reservestellen von insgesamt 7,25 VzÄ.
Für den Stellenplan 2020 werden 7,50 VzÄ mehr angemeldet. Diese Erhöhung
berücksichtigt die geplanten Kapazitätserweiterungen durch die Schaffung eines neuen
Übergangsangebotes für Kleinkinder mit + 8 Plätzen auf dem Gelände der Robert-KochKlinik.
Diese Stellenerweiterungen sind in der Darstellung der einzelnen Werte der Jahre 2020 ff.
vorliegenden Wirtschaftsplan eingeflossen.
2.2
Erläuterungen zum Erfolgsplan
2.2.1 Umsatzerlöse und Erträge
Die Finanzierung der Leistungen und Angebote erfolgt auf der Grundlage der
„Grundsatzvereinbarung
für
den
Abschluss
von
Leistungs-,
Entgeltund
Qualitätsentwicklungsvereinbarungen der Kinder- und Jugendhilfe der Stadt Leipzig“.
Entsprechende Vereinbarungen werden auf der Grundlage der bestätigten
Leistungsbeschreibungen zwischen dem Amt für Jugend, Familie und Bildung (AfJFB) und
dem Verbund Kommunaler Kinder und Jugendhilfe (VKKJ) geschlossen.
Die mit dem zuständigen Kostenträger (AfJFB) zu verhandelnden Leistungsentgelte unter
Berücksichtigung geltender Beschlüsse der Entgeltkommission bilden die Grundlage für die
Planung der Erlöse im Wirtschaftsjahr 2019 sowie der Folgejahre.
Diese wurden nach dem Kostendeckungsprinzip für jede Leistungsart sowie die zu
erwartenden Kapazitätsauslastungen - von Ø 98 % - ermittelt.
Auf Grund der anhaltend hohen Bedarfssituation wird grundsätzlich die Aufnahme von
Leipziger Kindern/Jugendlichen durch den VKKJ priorisiert. Die durch den VKKJ
angebotenen Leistungen werden zu ca. 95 % durch das Amt für Jugend, Familie und Bildung
der Stadt Leipzig in Anspruch genommen.
8/14
Die Inanspruchnahme der weiteren Kapazitäten durch andere Jugendämter begründet sich
einerseits durch Zuständigkeitswechsel innerhalb der Leistungserbringung, andererseits aber
auch durch die geschätzte Fachlichkeit und Qualität der Leistungsangebote im VKKJ,
letztlich aber auch die Notwendigkeit einer durchgängigen Belegungssicherung für den
Eigenbetrieb.
Das vereinbarte Leistungsentgelt für den Kinder- und Jugendnotdienst (16 Plätze pauschal
finanziert) wird durch das Amt für Jugend, Familie und Bildung der Stadt Leipzig am Anfang
des Leistungsmonates gezahlt. Die Belegung ab dem 24. Platz im Kinder- und
Jugendnotdienst erfordert eine Zusatzfinanzierung der Aufwendungen und wird vom Amt für
Jugend, Familie und Bildung entsprechend geleistet.
Das Leistungsentgelt für das Kindertagespflegemanagement wird ebenfalls durch das Amt
für Jugend, Familie und Bildung der Stadt Leipzig am Anfang des Leistungsmonates gezahlt.
Um sich den Herausforderungen im Kindertagespflegemanagement insbesondere
hinsichtlich einer inhaltlichen Qualitätsstruktur (individuelles Betreuungsangebot), dem
Ausbau und der Koordinierung eines angemessenen Vertretungssystems unter Etablierung
auch neuer Modelle (z. B. Vertretungsstützpunkte) als auch der weiteren Akquise von
Kindertagespflegepersonen mit verstärkter Öffentlichkeitsarbeit stellen zu können, hat der
VKKJ ab 01.04.2018 dafür eine zusätzliche Stellenkapazität von 0,75 VzÄ aus seinen
„Reservestellen“ aktiviert. Die Finanzierung dieser Stelle soll über den Haushalt 2019/20
über das AfJFB nachhaltig sichergestellt werden (siehe dazu auch Ausführungen unter Punkt
2.7 Plan haushaltsrelevante Positionen).
Die Aufwendungen für die Betreuung der Sportschüler im Internat Kolonnadenstraße sind zu
100 % durch die Stadt Leipzig dem VKKJ finanziert.
Die Leistungsentgelte für die stationären und ambulanten Leistungen (Fachleistungsstunden)
werden klientenbezogen nach erfolgter Rechnungslegung durch den VKKJ in der Regel nach
Leistungserbringung durch das Amt für Jugend, Familie und Bildung Leipzig erstattet.
Übersicht der Umsatzerlöse:
Angaben in TEURO
Umsatzerlöse
Davon
Leistungsentgelt WG´s
ambulante Leistungen
KJND/Kindertagespflege/
Internatsbetreuung
Zuschuss Stadt
Sonstige Erträge
Ist 2017
11.338
8.258
Erwartung 2018
11.678
8.605
Plan 2019
11.935
8.776
148
2.932
148
2.925
151
3.008
0
252
320
205
2.060
184
Die Umsatzerlöse berücksichtigen die in den Aufwendungen beschriebenen Entwicklungen
im Personal- und Sachkostenbereich (s. Pkt. 2.2.2 ff.) bei kostendeckenden
Leistungsentgelten.
Die Planwerte bei den sonstigen betrieblichen Erträgen beinhalten Rückerstattungen der
Krankenkassen im Rahmen des sofortigen Beschäftigungsverbotes für Schwangere als auch
Spenden. Beides wurde an die Erwartung des Jahres 2018 als auch die Istwerte des Jahres
2017 angepasst.
2.2.2 Aufwendungen
Die ausgewiesenen Aufwendungen basieren auf den für das Jahr 2019 prognostizierten
Leistungsentgelten – einschließlich der geplanten Kapazitätserweiterungen - und den
derzeitig gültigen Beschlüssen der Entgeltkommission.
9/14
Die Planung aller Aufwendungen wurde je Einrichtung bzw. Leistungsart vorgenommen und
entsprechend kumuliert. Dabei wurden die Kosten für die Geschäftsstelle als einzelner
Mandant betrachtet. Auf Grundlage dieser Planung ist auch im Jahr 2019 ein
entsprechendes Betriebscontrolling mit den notwendigen Steuerungsmechanismen zur
Überwachung der Risikofaktoren möglich.
Übersicht der geplanten Aufwendungen:
Angaben in TEURO
Materialaufwand
Personalaufwand
Abschreibungen
Sonstige betriebliche
Aufwendungen
Ist 2017
516
9.194
143
1.099
Erwartung 2018
565
9.700
288
1.330
Plan 2019
573
10.044
215
1.287
Die Aufwendungen für Material, Abschreibungen und sonstige betriebliche Aufwendungen
wurden angepasst an die tatsächliche Auslastung des Jahres 2017.
Ab dem Jahr 2019 wurde eine Ø 98 % Auslastung der stationären Angebote berücksichtigt.
Eine Erhöhung bzw. Verringerung der Auslastung führt auch in der Position des
Materialaufwandes zu analogen Veränderungen.
2.2.2.1
Materialaufwendungen
Die Materialaufwendungen wurden aus den nachfolgenden Positionen im Leistungsentgelt
ermittelt und in die Planung für 2019 mit Kostensteigerungen übernommen:
Allgemeiner Materialaufwand,
Verpflegung pro Platz (derzeitig keine Kostensteigerungen, da Betrag fest vorgegeben),
Aufwendungen für Beförderung,
Aufwendungen für Gemeinschaftsveranstaltungen (keine Kostensteigerungen, da Betrag
fest vorgegeben).
2.2.2.2
Personalaufwendungen
Die Grundlage der Planung der Personalaufwendungen ist der Stellenplan des VKKJ. Die
Personalkosten für das Jahr 2018 wurden vom Personalamt ermittelt und zu Grunde gelegt
(siehe auch Ausführungen im Punkt 2.1 Aufbau der Daten bzw. Punkt 2.3 Erläuterungen zum
Personalplan).
Die Tariferhöhungen von 2018 und 2019 mit Stand der Tarifeinigung vom 24.04.2018 sind
eingearbeitet (durchschnittlich 3,19 % ab 03/2018 und 3,09 % ab 04/2019, also 5,58 %
ganzjährig).
Mögliche Tarifsteigerungen für den öffentlichen Dienst wurden ab dem 01.01.2020 ff. in
Höhe von ca. 2 % jährlich berücksichtigt.
2.2.2.3
Abschreibungen
Diese Position untergliedert sich in Abschreibungen auf Sachanlagen geringwertige
Wirtschaftsgüter. Die Refinanzierung erfolgt entsprechend über das Leistungsentgelt. Der
VKKJ macht auch weiterhin von seinem Wahlrecht Gebrauch, die geringwertigen
Wirtschaftsgüter im Jahr der Anschaffung sofort abzuschreiben. Eine Abschreibung über 5
Jahre (Poolabschreibung) würde im VKKJ zwangsläufig zu einer unsachgemäßen
Verfälschung der Vermögenslage führen, da die Nutzungsdauer der meisten
Wirtschaftsgüter im VKKJ erfahrungsgemäß deutlich weniger als 5 Jähre beträgt.
10/14
2.2.2.4
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Hierin enthalten sind Instandhaltungs- und Betreiberkosten (einschließlich der Kosten für
Brennstoffe, Wasser und Energie sowie sonstige Betriebskosten), welche im
Leistungsentgelt bezüglich ihrer Verwendung nach Kostenarten getrennt ausgewiesen sind.
Weiterhin berücksichtigt wurden die im Leistungsentgelt eingestellten Aufwendungen für die
Fort- und Weiterbildung der Mitarbeiter/-innen, Abgaben und Versicherungen, zentrale
Leistungen (wie z. B. Personalabrechnung, Aufwendungen für Wirtschaftsprüfung etc.),
fremde Leistungen (wie z. B. Gebäudereinigung, Wäschereidienste etc.) und allgemeiner
Verwaltungsbedarf. Für die Jahre 2019 ff. wurden mögliche Kostensteigerungen auch auf
Grund der geplanten Kapazitätserweiterungen – vor allem in den Miet- und Betriebskosten –
entsprechend berücksichtigt.
2.2.3
Jahresergebnis
Bei der Planung für das Jahr 2019 wurde von einem ausgeglichenen Jahresergebnis unter
Berücksichtigung des Selbstkostendeckungsprinzips der Leistungsentgelte und einer
durchschnittlichen Auslastung der Angebote von 98 % im stationären und von 100 % im
ambulanten Bereich (Fachleistungsstunden) ausgegangen. Wird eine höhere Auslastung
erreicht, so steigen ebenfalls die Aufwendungen – vor allem auch in der Position des
Personalaufwandes. Das Erreichen eines selbst moderaten Jahresüberschusses ist nicht
realistisch, da der Korridor für eine Gewinnerzielung bei einem Auslastungsfaktor von 98 %
auch durch eine verantwortbare Kapazitätsüberbelegung kaum noch gegeben ist.
2.2.4
Planung 2019 – 2022
Die Planung für die Folgejahre weist Kostensteigerungen (Personalkosten,
Energieaufwendungen/Betriebskosten)
aus,
auch
hier
wurde
vom
Selbstkostendeckungsprinzip der Leistungsentgelte und einer durchschnittlichen Auslastung
aller vorhandenen Angebote von 98 % im stationären und von 100 % im ambulanten Bereich
(Fachleistungsstunden) ausgegangen.
In Umsetzung des Stadtratsbeschlusses vom 01.02.2017 (Änderungsantrag A0003/17/18)
berücksichtigt der vorliegende Wirtschaftsplan für die Jahre 2019 bis 2021 weitere
Kapazitätserweiterungen mit insgesamt 38 Plätzen und damit verbundenen Erhöhungen des
Personals mit insgesamt 31 VzÄ bis zum Jahr 2021. Für 2 Bauprojekte liegen entsprechende
Planungsbeschlüsse vor (Gesamtbetrag 4.039 TEUR). Derzeitig noch nicht mit konkreten
Projekten untersetzt ist ein Betrage i. H. v. 1.711 TEUR, welcher ggf. für Kostensteigerungen
innerhalb der bereits geplanten Projekte bzw. für die Sanierung bereits bestehender VKKJObjekte zur Verfügung steht.
2.3
Erläuterungen zum Personalplan
Die Gliederung des Personalplanes erfolgte nach der Anzahl der Vollzeitäquivalente (StBe)
und der Anzahl der Personen (Be) analog der Aufteilung entsprechend der Leistungsentgelte
der einzelnen Leistungen und Angebote.
Der Stellenplan für das Jahr 2019 ist mit insgesamt 170,00 VzÄ im Vergleich zum Jahr 2018
unverändert.
Der Stellenplan bietet auch weiterhin den Rahmen für unterjährige bedarfsgerechte
Kapazitätsanpassungen mit sogenannten Reservestellen von insgesamt 7,25 VzÄ.
Für den Stellenplan 2020 werden 7,50 VzÄ mehr angemeldet. Diese Erhöhung
berücksichtigt die geplanten Kapazitätserweiterungen durch die Schaffung eines neuen
Übergangsangebotes für Kleinkinder mit + 8 Plätzen.
11/14
Diese Stellenerweiterungen sind in der Darstellung der einzelnen Werte der Jahre 2020 ff.
vorliegenden Wirtschaftsplan eingeflossen.
2.4
Erläuterungen zum Investitionsplan
2.4.1 Bewegliche Anlagegüter (Betriebs- und Geschäftsausstattung, Software)
Die aufgeführten Investitionsmaßnahmen dienen dem Erhalt des vorhandenen
Ausstattungsniveaus und der zur Wartung des Datenverarbeitungsnetzes notwendigen Hardund Software. Die Investitionen (Ausstattung mit Mobiliar) Umzug Kindernotdienst, Schaffung
des neuen Übergangsangebotes auf dem Gelände der Robert-Koch-Klinik sowie dem
Neubau in Böhlitz-Ehrenberg sind in den Jahren 2019 ff. berücksichtigt, ebenso der geplante
Umzug der Geschäftsstelle und des Kindertagespflegemanagements auf das Gelände der
Neuen Messe Angang 2021.
Ebenso
berücksichtigt
die
Investitionsplanung
die
Inanspruchnahme
der
Investitionszuschüsse des Änderungsantrages A0003/17/18 entsprechend der momentan
dazu vorhandenen Planungen:
-
Für die Jahre 2018 – 2020 plant der VKKJ den Umbau des Hauses 10 auf dem Gelände
der Robert-Koch-Klinik (Gesamtkosten derzeitig geplant i. H. von 689 TEUR);
für die Jahre 2018 - 2020 plant der VKKJ einen Neubau für 30 Plätze in BöhlitzEhrenberg mit derzeitig geplanten Gesamtkosten i. H. v. 3.350 TEUR;
für weitere Bauprojekte (Neubau bzw. Sanierung bestehender VKKJ-Objekte) oder zur
Finanzierung von Restrisiken für die per Planungsbeschluss zu planenden Bauvorhaben
(Differenz von tatsächlichen Investitionsausgaben in Folge von Kostensteigerungen
durch bisher noch nicht bekannte Themen zu den veranschlagten Planungskosten)
stehen entsprechend des Stadtratsbeschlusses noch weitere 1.711 TEUR zur
Verfügung.
Alle einzelnen konkreten Bauvorhaben werden nach den erfolgten Planungsleistungen gem.
Planungsbeschluss (bis zur Leistungsphase 4 HOAI) jeweils über Einzelvorlagen
(Baubeschluss) nochmals mit vertieften Erkenntnissen untersetzt und finanziell beziffert und
gem. Betriebssatzung zur Abstimmung gebracht.
2.5
Erläuterungen zum Liquiditäts- und Finanzplan
Die Darstellung/Planung der liquiden Mittel im Finanz- als auch Liquiditätsplan berücksichtigt,
dass der Hauptteil der freien Mittel im Cash-Pool der Stadt Leipzig zusammengeführt wird.
Die Konten- und Vorschussgelder der einzelnen Wohngruppen zur Sicherung des
Lebensunterhaltes der Kinder und Jugendlichen sind nicht Bestandteil des Cash-Pools der
Stadt Leipzig.
Die unter Punkt 2.4.1 dargestellten Vorhaben zur Umsetzung des Stadtratsbeschlusses sind
ebenfalls im Liquiditätsplan als auch im Finanzplan berücksichtigt.
2.6
Erläuterung zur Planbilanz
Die Bilanz des Jahres 2019 ff. beruht auf der Fortschreibung der Vorjahresbilanzen unter
Berücksichtigung der vorab beschriebenen Veränderungen. Die in der Bilanz enthaltenen
Rückstellungen werden für die Folgejahre in entsprechender Höhe erwartet. In den
Rückstellungen wurden Werte für Jubiläen, Zahlung von Zeitzuschlägen, Mehrstunden und
Resturlaub sowie für ausstehende Eingangsrechnungen etc. gemäß ihrer tatsächlichen
Inanspruchnahme berücksichtigt.
Die mit dem Neubau von Objekten verbundenen Aktivierungen in das Sachanlagevermögen
des VKKJ in den Jahren der Fertigstellung (2020 bzw. 2021) wurden ebenso berücksichtigt.
Die dafür erhaltenen Investitionszuschüsse wurden entsprechend der derzeitig geplanten
12/14
Inanspruchnahme ebenfalls in der Bilanz für die Jahre 2018 bis 2020 dargestellt (sonstige
Verbindlichkeiten bzw. nach Inbetriebnahme unter der Position „Weitere Sonderposten“).
2.7.
Plan haushaltsrelevante Positionen
Die durch den VKKJ angebotenen Leistungen werden zu ca. 95 % durch das Amt für
Jugend, Familie und Bildung der Stadt Leipzig in Anspruch genommen.
Die vereinbarten Leistungsentgelte für den Kinder- und Jugendnotdienst (16 Plätze pauschal
finanziert) und das Kindertagespflegemanagement werden durch das Amt für Jugend,
Familie und Bildung der Stadt Leipzig am Anfang des Leistungsmonates gezahlt.
Da im Haushaltsplan der Stadt Leipzig auf Grund des Doppelhaushaltes 2017/2018 für diese
Position (betr. Kindertagespflegemanagement) für das Jahr 2018 analog dem Jahr 2017
270.000 € geplant wurden und der Wirtschaftsplan des VKKJ in dieser Position mit dem
Haushaltsplan der Stadt Leipzig übereinstimmen muss, wurde der Differenzbetrag in Höhe
von 40.460,52 € analog 2017 verwaltungsintern als überplanmäßige Aufwendungen nach §
79 (1) SächsGemO auf der Grundlage der aktuellen Kapazitäts- und Betreuungssituation in
Leipzig, wo das Kindertagespflegemanagement eine wichtige Rolle einnimmt, bereitgestellt.
Für das Haushaltsjahr 2019 plant der VKKJ für das Kindertagespflegemanagement diese
Leistung mit insgesamt 4,5 VzÄ in Höhe von 375 TEUR. Um das Leistungsangebot der
Kindertagespflege in Leipzig als ein individuelles Betreuungsangebot mit entsprechenden
Qualitätsparametern auch unter Sicherstellung der notwendigen Vertretungsangebote
bedarfsgerecht auszubauen, hatte der VKKJ zur entsprechenden Leistungserbringung mit
dezernatsinterner Abstimmung 0,75 VzÄ zusätzlich im Jahr 2018 aus seiner
„Reservekapazität“ aktiviert. Da auch im Doppelhaushalt 2019/2020 diese Position mit dem
Haushaltsplan der Stadt Leipzig übereinstimmen muss, besteht derzeit auf diesem
Hintergrund eine Differenz i. H. v. 55,2 TEUR für das Jahr 2019 (Stadt Leipzig, AfJFB 319,8
TEUR) und i. H. v. 52,6 TEUR für das Jahr 2020 (Plan VKKJ mit 382 TEUR, AfJFB 329,4
TEUR). Zur Anpassung bzw. Übereinstimmung wird aktuell eine Beschlussgrundlage im Amt
für Jugend, Familie und Bildung erarbeitet.
Die Aufwendungen für die Betreuung der Sportschüler im Internat sind zu 100 % durch die
Stadt Leipzig getragen.
Für in Anspruch genommene Dienstleistungen verschiedener Ämter der Stadt Leipzig (Amt
für Jugend, Familie und Bildung für gemietete Objekte, Personalamt für
Personalabrechnung, ASiD, Stadtkämmerei für Versicherungen, Hauptamt, Brandschutzamt
etc.) entrichtet der VKKJ ca. 440 TEUR. Die Bereitstellung der Investitionszuschüsse wurde
entsprechend ihrer geplanten Inanspruchnahme auch im Plan der haushaltsrelevanten
Positionen dargestellt, ebenso die Übertragung des Grundstückes in das
Sachanlagevermögen des VKKJ.
Der Jahresüberschuss in Höhe von 639.096,92 EUR aus dem Jahr 2017 soll vorbehaltlich
des Stadtratsbeschlusses an die Stadt Leipzig zur nachhaltigen Instandsetzung/Sanierung
eines VKKJ-Objektes (Objekt E.-Kaiser-Straße bzw. Breisgaustraße) weitergeleitet werden.
Leipzig, den 29. Juni 2018
Müller-Ziermann
Betriebsleiterin
13/14
Anlagenverzeichnis Formulare Wirtschaftsplan 2019 des Eigenbetriebes
Verbund Kommunaler Kinder- und Jugendhilfe der Stadt Leipzig (VKKJ)
/ Planmappe
Erfolgsplan
Finanzplan
Liquiditätsplan
Bilanz
Leistungsdaten
Plan haushaltsrelevante Positionen für die Stadt Leipzig
Personalplan
Investitionsplan
Instandhaltungsplan
14/14
A
Erfolgsplan / GuV
Lfd.
Nr.
1.
Verbund Kommunaler Kinder‐und Jugendhilfe
Angaben in vollen TEURO
Umsatzerlöse
2.
Bestandsveränderungen FE/UE
2019 bis 2022
Ist
2017
11.338
Erwartung
2018
11.678
Planjahr
2019
11.935
Quartal 1
2019
2.982
Quartal 2
2019
2.983
Quartal 3
2019
2.983
Quartal 4
2019
2.987
2020
12.744
Folgejahre
2021
14.494
2022
14.755
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
a) Bestandserhöhungen
b) Bestandsverminderungen
3.
Andere aktivierte Eigenleistungen
4.
Sonstige betriebliche Erträge
I.
Gesamtleistung
5.
Materialaufwand
516
565
573
137
136
150
150
582
702
702
a) RHB und bezogene Waren
439
496
502
120
120
131
131
506
626
626
b) bezogene Leistungen
6.
7.
252
205
184
46
46
46
46
184
184
184
11.590
11.883
12.119
3.028
3.029
3.029
3.033
12.928
14.678
14.939
77
69
71
17
16
19
19
76
76
76
Personalaufwand
9.194
9.700
10.044
2.370
2.370
2.370
2.934
10.574
12.279
12.525
a) Löhne und Gehälter
7.524
7.682
7.955
1.900
1.900
1.900
2.255
8.375
9.685
9.880
b) soziale Abgaben
1.670
2.018
2.089
470
470
470
679
2.199
2.594
2.645
‐ davon für Altersversorgung
226
276
286
65
65
65
91
301
355
362
Abschreibungen
143
288
215
53
54
54
54
385
235
240
a) auf immat. AV und auf SAV
110
178
95
23
24
24
24
245
95
100
33
110
120
30
30
30
30
140
140
140
1.099
1.330
1.287
313
320
327
327
1.387
1.462
1.472
639
0
0
155
149
128
‐432
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
639
0
0
155
149
128
‐432
0
0
0
639
0
0
155
149
128
‐432
0
0
0
639
0
0
155
149
128
‐432
0
0
0
639
0
0
155
149
128
‐432
0
0
0
b) auf VG des Umlaufvermögens
c) Sonderverlustkonto
d) auf GWG's
‐ davon außerplanmäßige Abschreibungen
8.
Sonstige betriebliche Aufwendungen
II.
Zwischenergebnis
9.
Erträge aus Gewinnabführungsvertrag
10.
Erträge aus Beteiligungen
‐ davon aus verbundenen Unternehmen
11.
Erträge aus and. Wertp. u. Ausleih. des FAV
‐ davon aus verbundenen Unternehmen
12.
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
0
‐ davon aus verbundenen Unternehmen
13.
Abschr. auf FAV und Wertpapiere des UV
14.
Aufwendungen aus Verlustübernahme
15.
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
0
‐ davon an verbundene Unternehmen
III.
Finanzergebnis
16.
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
IV.
Ergebnis nach Steuern
17.
Sonstige Steuern
18.
Ausgleichszahlung an Minderheitsgesellsch.
19.
Auf Grund Gewinnabf.vertages abgef. Gewinn
20.
Erträge aus Verlustübernahme
V.
Jahresüberschuss/‐fehlbetrag
Ergebnis ohne Ergebnisabführung
21.
Gewinn‐/Verlustvortrag aus Vorjahr
22.
Entnahme Rücklagen
23.
Einstellung Rücklagen
VIII.
Bilanzgewinn/Bilanzverlust
Nachrichtlich
Ausschüttung / Gewinnabf. an Gesellschafter
639
(Verlust)Ausgleich durch Gesellschafter
Vortrag auf neue Rechnung
Einstellung Gewinnrücklagen
Entnahme Gewinnrücklage
Entnahme Kapitalrücklage
Gesamtaufwendungen
10.951
11.883
12.119
2.873
2.880
2.901
3.465
12.928
14.678
14.939
Gesamterträge
11.590
11.883
12.119
3.028
3.029
3.029
3.033
12.928
14.678
14.939
Lfd.
Nr.
1.
Verbund Kommunaler Kinder‐und Jugendhilfe
Angaben in vollen TEURO
UP Umsatzerlöse
stationäre Leistungen
Ist
2017
Erwartung
2018
Planjahr
2019
Quartal 1
2019
Quartal 2
2019
Quartal 3
2019
Quartal 4
2019
Folgejahre
2021
2020
2022
11.338
11.678
11.935
2.982
2.983
2.983
2.987
12.744
14.494
14.755
8.257
8.605
8.776
2.194
2.194
2.194
2.194
9.523
11.208
11.403
teilstationäre Leistungen
ambulante Leistungen
Kinder‐ und Jugendnotdienst (KJND)
148
148
151
37
37
37
40
154
157
160
2.297
2.290
2.308
577
577
577
577
2.354
2.401
2.449
Tagespflegemanagement
310
310
375
93
94
94
94
382
390
398
Internat
325
325
325
81
81
81
82
331
338
345
252
205
184
46
46
46
46
184
184
184
31
32
32
8
8
8
8
32
32
32
sonstige Erträge
221
173
152
38
38
38
38
152
152
152
UP RHB und bezogene Waren
439
496
502
120
120
131
131
506
626
626
Aufwendungen Verpflegung/ Lebensmittel
313
336
342
85
85
86
86
346
424
424
übrige
4.
UP Sonstige betriebliche Erträge
Einnahmen aus Spenden
5a.
allgemeiner Materialaufwand
72
90
90
20
20
25
25
90
115
115
med./hyg. Sachaufwand
29
42
42
8
8
13
13
42
53
53
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
22
24
24
6
6
6
6
24
30
30
3
4
4
1
1
1
1
4
4
4
UP bezogene Leistungen
77
69
71
17
16
19
19
76
76
76
Veranstaltungen Kinder und Jugendliche
46
54
55
13
12
15
15
60
60
60
4
7
8
2
2
2
2
8
8
8
27
8
8
2
2
2
2
8
8
8
1.099
1.330
1.287
313
320
327
327
1.387
1.462
1.472
568
660
660
165
165
165
165
740
780
800
103
94
100
25
25
25
25
105
120
120
Zentrale Leistungen
207
224
200
50
50
50
50
200
200
200
Instandhaltung/ Wartung und Entsorgung
121
200
180
45
45
45
45
180
180
180
6
8
8
22
22
22
15
15
20
20
70
85
85
Gemeinschaftsveranstaltungen
Lehr‐ und Lernmittel/Spiel‐ und Beschäftigungsmaterial
Verwendung Spendengelder
5b.
Schülerbeförderung
Verwendung Spendengelder
8.
UP Sonstige betriebliche Aufwendungen
Miete und Betriebskosten einschließlich
Wasser/Energie/Brennstoffe
Allgemeine Verwaltungsaufwendungen
Abgaben/Steuern/Versicherungen
22
22
22
Fortbildung / Supervision
47
69
70
Fremde Leistungen
30
Ausgaben aus Spendengeldern
Forderungsverluste
41
35
8
9
9
9
50
55
45
20
20
5
5
5
5
20
20
20
Finanzplan
(in Anlehnung an DRS 21 indirekt)
Verbund Kommunaler Kinder‐und Jugendhilfe
B
Lfd.
Nr.
1.
+
‐
+
‐
+
‐
Angaben in vollen TEURO
Laufende Geschäftstätigkeit
Periodenergebnis (vor Zuwendungen, Zuschüssen,
Zuweisungen)
Abschreibungen/Zuschreibungen auf AV
Zunahme/Abnahme der Rückstellungen
Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen/Erträge
Zu‐/Abnahme d. Vorräte, Ford. u. anderen Aktiva, die
nicht der Inv./Fin.tätigk. zuzuordnen sind
Zu‐/Abnahme d. Verbindlichk. und anderen Passiva, die
nicht der Inv./Fin.tätigk. zuzuordnen sind
Gewinn/Verlust aus Abgang von AV
Zinsaufwendungen/Zinserträge
Sonstige Beteiligungserträge
Aufwendungen/Erträge außerordentlicher Posten
Ertragssteueraufwand/‐ertrag
Einzahlungen aus außerordentlichen Posten
Auszahlungen aus außerordentlichen Posten
Ertragssteuerzahlungen
Sonstige Einzahlungen und Auszahlungen
Mittelzu‐/‐abfluss aus lfd. Geschäftstätigkeit
Investitionstätigkeit
Einzahlungen aus Abgängen immat. AV
Auszahlungen für Investitionen immat. AV
Einzahlungen aus Abgängen SAV
Auszahlungen für Investitionen SAV
Einzahlungen aus Abgängen FAV
Auszahlungen für Investitionen FAV
+
Einzahlungen aus Abgängen aus dem Konsolidierungskreis
+/‐
+/‐
+/‐
‐/+
+/‐
‐/+
+/‐
‐
+/‐
+/‐
+
‐
‐/+
+/‐
2.
Ist
2017
bis
2022
Erwartung
2018
Planjahr
2019
2020
Folgejahre
2021
2022
639
143
51
‐12
288
215
385
235
240
1.059
288
215
385
235
240
‐107
‐608
‐2.275
‐3.755
‐235
‐240
‐107
‐608
‐2.275
‐3.755
‐235
‐240
320
2.060
3.370
0
952
320
0
2.060
0
3.370
0
0
0
0
0
1.132
2.084
2.044
40
2.084
2.084
2.044
40
2.084
2.084
2.044
40
2.084
2.084
2.044
40
2.084
2.084
2.044
40
2.084
2.084
2.044
40
148
84
6
‐
3.
Auszahlungen für Zugänge zum Konsolidierungskreis
Einzahlungen aufgrund von Finanzmittelanlagen im
+
Rahmen der kurzfristigen Finanzdisposition
Auszahlungen aufgrund von Finanzmittelanlagen im
‐
Rahmen der kurzfristigen Finanzdisposition
+
Einzahlungen aus außerordentlichen Posten
‐
Auszahlungen aus außerordentlichen Posten
+
Erhaltene Zinsen
+
Erhaltene Dividenden
+/‐ Sonstige Einzahlungen und Auszahlungen
Mittelzu‐/‐abfluss aus Investitionstätigkeit
Finanzierungstätigkeit
+
Einzahlungen aus EK‐Zuführungen der Stadt Leipzig
Einzahlungen aus EK‐Zuführungen von anderen
+
Gesellschaftern
‐
Auszahlungen aus EK‐Herabsetzung der Stadt Leipzig
Auszahlungen aus EK‐Herabsetzung an übrige
‐
Unternehmenseigner
Einzahlungen aus der Aufnahme von (Finanz‐) Krediten
+
der Stadt Leipzig
Einzahlungen aus der Aufnahme von (Finanz‐) Krediten
+
Dritter und Begebung von Anleihen
Auszahlungen aus der Tilgung von (Finanz‐) Krediten der
‐
Stadt Leipzig
Auszahlungen aus der Tilgung von (Finanz‐) Krediten
‐
Dritter und Anleihen
Einzahlung aus erhaltenenen Zuwendungen, Zuschüssen,
+
Zuweisungen der Stadt Leipzig
Einzahlung aus erhaltenenen Zuwendungen, Zuschüssen,
+
Zuweisungen Dritter
2019
‐
+
‐
‐
‐
‐
+/‐
+/‐
4.
+/‐
+/‐
Rückzahlungen von Zuwendungen, Zuschüssen,
Zuweisungen
Einzahlungen aus außerordentlichen Posten
Auszahlungen aus außerordentlichen Posten
gezahlte Zinsen
Auszahlungen an die Gesellschafterin Stadt Leipzig
Auszahlungen an übrige Unternehmenseigner und
Minderheitsgesellschafter
Ein‐ u. Auszahlungen aus Ergebnisabführungsvertrag
Sonstige Ein‐ u. Auszahlungen
Mittelzu‐/‐abfluss aus Finanzierungstätigkeit
Zahlungswirksame Veränd. der Finanzmittel
Wechselkurs‐ und bewertungsbedingte Änderung des
Finanzmittelfonds
Konsolidierungskreisbedingte Änderungen des
Finanzmittelfonds
Finanzmittelbest. Anfang d. Periode (inkl. Cash‐Pool)
Finanzmittelbestand Ende d. Periode (inkl. Cash‐Pool)
Bestand Cash‐Pool am Ende der Periode
liquide Mittel (ohne Cash‐Pool)
Liquidität
(in Anlehnung an DRS 21 indirekt)
Verbund Kommunaler Kinder‐und Jugendhilfe
Lfd. Nr.
1.
+/‐
+/‐
+/‐
‐/+
+/‐
‐/+
+/‐
‐
+/‐
+/‐
+
‐
+/‐
+/‐
2.
+
‐
+
‐
+
‐
+
‐
+
‐
+
‐
+
+
+/‐
2019
Planung der Geldein‐ und auszahlungen
Planjahr
Laufende Geschäftstätigkeit
Periodenergebnis (vor Zuwendungen, Zuschüssen,
0
Zuweisungen)
Abschreibungen/Zuschreibungen auf AV
215
Zunahme/Abnahme der Rückstellungen
0
Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen/Erträge
0
Zu‐/Abnahme d. Vorräte, Ford. u. anderen Aktiva, die
0
nicht der Inv./Fin.tätigk. zuzuordnen sind
Zu‐/Abnahme d. Verbindlichk. und anderen Passiva, die
0
nicht der Inv./Fin.tätigk. zuzuordnen sind
Gewinn/Verlust aus Abgang von AV
0
Zinsaufwendungen/Zinserträge
0
Sonstige Beteiligungserträge
0
Aufwendungen/Erträge außerordentlicher Posten
0
Ertragssteueraufwand/‐ertrag
0
Einzahlungen aus außerordentlichen Posten
0
Auszahlungen aus außerordentlichen Posten
0
Ertragssteuerzahlungen
0
Sonstige Einzahlungen und Auszahlungen
0
Mittelzu‐/‐abfluss aus lfd. Geschäftstätigkeit
215
Investitionstätigkeit
Einzahlungen aus Abgängen immat. AV
0
‐2.275
Auszahlungen für Investitionen immat. AV
Einzahlungen aus Abgängen SAV
0
Auszahlungen für Investitionen SAV
0
Einzahlungen aus Abgängen FAV
0
Auszahlungen für Investitionen FAV
0
Einzahlungen aus Abgängen aus dem
0
Konsolidierungskreis
Auszahlungen für Zugänge zum Konsolidierungskreis
0
Einzahlungen aufgrund von Finanzmittelanlagen im
0
Rahmen der kurzfristigen Finanzdisposition
Auszahlungen aufgrund von Finanzmittelanlagen im
0
Rahmen der kurzfristigen Finanzdisposition
Einzahlungen aus außerordentlichen Posten
0
Auszahlungen aus außerordentlichen Posten
0
Erhaltene Zinsen
0
Erhaltene Dividenden
0
Sonstige Einzahlungen und Auszahlungen
0
Mittelzu‐/‐abfluss aus Investitionstätigkeit
‐2.275
Januar
Februar
März
April
Mai
Juni
Juli
August
Angaben in vollen TEURO
Okt.
Nov.
Dez.
Sept.
50
50
55
49
50
50
42
42
44
50
‐400
‐82
17
17
19
18
18
18
18
18
18
18
18
18
67
67
74
67
68
68
60
60
62
68
‐382
‐64
‐117
‐117
‐119
‐18
‐18
‐18
‐18
‐418
‐418
‐418
‐478
‐118
‐117
‐117
‐119
‐18
‐18
‐18
‐18
‐418
‐418
‐418
‐478
‐118
Verbund Kommunaler Kinder‐und Jugendhilfe
Lfd. Nr.
3.
+
+
‐
‐
+
+
‐
‐
+
+
‐
+
‐
‐
‐
‐
+/‐
+/‐
4.
+/‐
+/‐
Planung der Geldein‐ und auszahlungen
Finanzierungstätigkeit
Einzahlungen aus EK‐Zuführungen der Stadt Leipzig
Einzahlungen aus EK‐Zuführungen von anderen
Gesellschaftern
Auszahlungen aus EK‐Herabsetzung der Stadt Leipzig
Auszahlungen aus EK‐Herabsetzung an übrige
Unternehmenseigner
Einzahlungen aus der Aufnahme von (Finanz‐) Krediten
der Stadt Leipzig
Einzahlungen aus der Aufnahme von (Finanz‐) Krediten
Dritter und Begebung von Anleihen
Auszahlungen aus der Tilgung von (Finanz‐) Krediten der
Stadt Leipzig
Auszahlungen aus der Tilgung von (Finanz‐) Krediten
Dritter und Anleihen
Einzahlung aus erhaltenenen Zuwendungen, Zuschüssen,
Zuweisungen der Stadt Leipzig
Einzahlung aus erhaltenenen Zuwendungen, Zuschüssen,
Zuweisungen Dritter
Rückzahlungen von Zuwendungen, Zuschüssen,
Zuweisungen
Einzahlungen aus außerordentlichen Posten
Auszahlungen aus außerordentlichen Posten
gezahlte Zinsen
Auszahlungen an die Gesellschafterin Stadt Leipzig
Auszahlungen an übrige Unternehmenseigner und Minder
Ein‐ u. Auszahlungen aus Ergebnisabführungsvertrag
Sonstige Ein‐ u. Auszahlungen
Mittelzu‐/‐abfluss aus Finanzierungstätigkeit
Zahlungswirksame Veränd. der Finanzmittel
Wechselkurs‐ und bewertungsbedingte Änderung des
Finanzmittelfonds
Konsolidierungskreisbedingte Änderungen des
Finanzmittelfonds
Finanzmittelbest. Anfang d. Periode (inkl. Cash‐Pool)
Finanzmittelbestand Ende d. Periode (inkl. Cash‐Pool)
Bestand Cash‐Pool am Ende der Periode
liquide Mittel (ohne Cash‐Pool)
Planjahr
Januar
Februar
März
April
Mai
Juni
Juli
August
Sept.
Angaben in vollen TEURO
Okt.
Nov.
Dez.
0
0
0
0
0
0
0
0
2.060
2.000
60
0
0
0
0
0
0
0
0
0
2.060
0
0
‐50
0
‐50
0
‐45
2.000
2.049
0
50
0
50
0
42
0
‐358
0
‐356
0
‐350
60
‐800
0
‐182
2.084
2.034
2.000
34
2.034
1.984
1.950
34
1.984
1.939
1.900
39
1.939
3.988
3.948
40
3.988
4.038
4.000
38
4.038
4.088
4.058
30
4.088
4.130
4.100
30
4.130
3.772
3.750
22
3.772
3.416
3.350
66
3.416
3.066
3.000
66
3.066
2.266
2.200
66
2.266
2.084
2.044
40
0
0
2.084
2.084
2.044
40
Bilanz
2019
Verbund Kommunaler Kinder‐und Jugendhilfe
Pos.
A.
Angaben in vollen TEURO
Aktiva
Anlagevermögen
Ist
2017
Erwartung
2018
459
Planjahr
2019
bis 2022
Folgejahre
2021
2020
2022
779
2.839
6.209
6.209
6.209
459
779
2.839
6.209
6.209
6.209
2.409
2.409
2.409
2.409
2.409
2.409
II. FForderungen und sonst. Vermögensgegenstände
2.369
2.369
2.369
2.369
2.369
2.369
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
34
34
34
34
34
34
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen
1
1
1
1
1
1
2.334
2.334
2.334
2.334
2.334
2.334
40
40
40
40
40
40
0
0
2.868
3.188
5.248
8.618
8.618
8.618
2.013
2.013
2.013
2.013
2.013
2.013
205
205
205
205
205
205
937
1.169
1.169
1.169
1.169
1.169
937
1.169
1.169
1.169
1.169
1.169
IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag
232
639
639
639
639
639
V.
639
15
335
2.395
5.765
5.765
5.765
388
388
388
388
388
388
388
388
388
388
388
388
262
262
262
262
262
262
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
0
II. Sachanlagen
III. Finanzanlagen
B.
Umlaufvermögen
I. Vorräte
3. Ford. geg. Unt., mit denen Beteiligungsverh. besteht
4. Ford. geg. Gesellsch./an die Gemeinde/and. Eigenbetr.
5. Sonstige Vermögensgegenstände
0
III. Wertpapiere
IV. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten
C.
Rechnungsabgrenzungsposten
D.
Sonderverlustkonto gem. § 17 (4) DMBilG
E.
Aktive latente Steuern
F.
Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensver.
G.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag
Summe Aktiva
Treuhandvermögen
Passiva
A.
Eigenkapital
I.
Gezeichnetes Kapital/festgesetztes Kapital/Stammkapital
II. Kapitalrücklage
III. Gewinnrücklagen
1. Gesetzliche Rücklage
2. Rücklage für Anteile an herrschenden oder
mehrheitlich beteiligten Unternehmen
3. Satzungsmäßige Rücklagen
4. Andere Gewinnrücklagen
5. Sonderrücklagen DMBilG
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag
VI. Bilanzgewinn/Bilanzverlust
VII. Nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag
VIII. Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter
B.
Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung
C.
Ausgleichsposten aus Erwerbsgewinn
1.
Sonderposten aus öffentlichen Fördermitteln
2.
Sonderposten aus nichtöffentlichen Fördermitteln
3.
Weitere Sonderposten
D.
Empfangene Ertragszuschüsse
E.
Rückstellungen
1.
F.
Rückst. für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
2.
Steuerrückstellungen
3.
Sonstige Rückstellungen
Verbindlichkeiten
1.
Anleihen
2.
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
Verbund Kommunaler Kinder‐und Jugendhilfe
Pos.
Angaben in vollen TEURO
3.
Ist
2017
Erwartung
2018
Planjahr
2019
Folgejahre
2021
2020
2022
Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen
4.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
5.
Verbindlichkeiten aus Wechseln
6.
Verb. aus sonstigen Zuwendungen zur Finanzierung AV
7.
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unt.
Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein
8.
Beteiligungsverhältnis besteht
Verbindlichkeiten ggü. Gesellschafter/Gemeinde/and.
9.
Eigenbetrieben
10. Sonstige Verbindlichkeiten
G.
Rechnungsabgrenzungsposten
H.
Passive latente Steuern
Summe Passiva
Treuhandverbindlichkeiten
85
85
85
85
85
85
18
18
18
18
18
18
144
144
144
144
144
144
15
15
15
15
15
15
190
190
190
190
190
190
2.868
3.188
5.248
8.618
8.618
8.618
0
0
0
0
0
0
Leistungsdaten
Lfd. Verbund Kommunaler Kinder‐und Jugendhilfe
Nr.
Anzahl stationäre Plätze
Umfang ambulante Leistungen(h)
Pauschalfinanzierung KJND
Pauschalfinanzierung Kindertagesstellenpflege
Auslastung stationärer Bereich in %
Auslastung ambulanter Bereich in %
Internatsbetreuung
2019
Ist
2017
2
2
2
2
2
2
2
135
318
19
941
99
106
60
Erwartung
2018
136
300
16
950
98
100
60
Planjahr
2019
139
300
16
900
98
100
60
bis
Quartal 1
2019
139
300
16
900
98
100
60
Quartal 2
2019
139
300
16
900
98
100
60
Quartal 3
2019
139
300
16
900
98
100
60
Quartal 4
2019
139
300
16
900
98
100
60
2022
2020
141
300
16
850
98
100
60
Folgejahre
2021
176
300
16
800
98
100
60
2022
176
300
16
750
98
100
60
Lfd.
Nr.
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
11.
12.
13.
14.
15.
16.
Haushaltsrelevante Positionen für die Stadt Leipzig
Verbund Kommunaler Kinder‐und Jugendhilfe
Angaben in vollen TEURO
Veränderung Eigenkapital
Erhöhung (+)/Verminderung (‐) Eigenkapital
Gewinnabführung
Auszahlung Gewinnabführung (netto)
Verlustausgleich
Ertrag aus Verlustausgleich
Einzahlung aus Verlustausgleich
Mittelweiterleitung
Aufwand aus Mittelweiterleitung
Auszahlung aus Mittelweiterleitung
Bürgschaftsentgelt
Aufwand aus Bürgschaftsentgelt
Auszahlung aus Bürgschaftsentgelt
Erbbauzins/Erbbaupacht
Aufwand aus Erbbauzins/Erbbaupacht
Auszahlung aus Erbbauzins/Erbbaupacht
Gesellschafterdarlehen Tilgung
Auszahlung Tilgung Gesellschafterdarlehen
Gesellschafterdarlehen Zins
Aufwand Zins Gesellschafterdarlehen
Auszahlung Zins Gesellschafterdarlehen
Grunddienstbarkeiten
Aufwand Grunddienstbarkeiten
Auszahlung Grunddienstbarkeiten
Konzessionsabgaben
Aufwand Konzessionsabgaben
Auszahlung Konzessionsabgaben
Kapitaleinlagen
Einzahlung in Kapitaleinlage
Kostenbeteiligungen
Ertrag aus Kostenbeteiligungen
Einzahlung aus Kostenbeteiligungen
Leistungsentgelt
Ertrag aus Leistungsentgelt
Einzahlung aus Leistungsentgelt
Investitionszuschüsse
Einzahlung aus Investitionszuschüssen
Zuschüsse
Ertrag aus Zuschüssen
Einzahlung aus Zuschüssen
weitere Ansätze
Ertrag aus weitere Ansätze
Aufwand aus weitere Ansätze
Einzahlung aus weitere Ansätze
Auszahlung aus weitere Ansätze
2019
Ist
2017
Erw.
2018
Planjahr
2019
2020
639
0
639
0
11.338
11.338
11.213
11.213
11.496
11.496
12.268
12.268
320
2.060
3.370
370
420
440
370
420
440
bis
2022
Folgejahre
2021
2022
13.934
13.934
14.185
14.185
450
450
450
450
450
450
Personal
2019
bis
2022
Verbund Kommunaler Kinder‐und Jugendhilfe
Zeilen‐
Nr.
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
Ist
2017
A. Entwicklung der Beschäftigungsverhältnisse
Beschäftigte Personen
zum Ende des Zeitraumes
davon Frauen
B. Durchschnittliche Anzahl
Beschäftigte Personen
Vollzeitäquivalente (VZÄ)/Vollkräfte (VK)
Auszubildende
C: Aufgliederung der VZÄ/VK
Angaben in Vollzeitäquivalenten
(Krankenhäuser in Vollkräften)
Betriebsleitung
Koordinator/MA Verwaltung
MA Kindertagespflegemanagement
Hausmeister/Hauswirtschafterinnen
Bereichsleiter/Teamleiter/innen
Sozialarbeiter/innen
Erzieher/innen
Reservestellen für kurzfriste Kapazitätsanpassungen
Stellen besetzt durch Langzeitkranke, Elternzeit etc.
unbesetzte Stellen
Summe
darunter Teilzeitstellen
D: Stellenübersicht nach
§ 21 Abs. 1 Sächs EigBVO
Stellen
Nachrichtlich:
Beamte
Erwartg.
2018
Planjahr
2019
2020
Folgejahre
2021
2022
186
152
193
157
200
160
210
170
240
190
240
190
169,25
139,45
0,00
193,00
153,25
0,00
200,00
155,00
0,00
205,00
160,00
0,00
240,00
185,00
0,00
240,00
185,00
0,00
Ist
2017
Erwartg.
2018
Planjahr
2019
2020
Folgejahre
2021
2022
3,00
5,28
3,75
3,75
12,57
24,69
86,41
8,00
12,50
4,05
3,00
6,15
4,50
3,75
11,70
24,45
97,78
7,25
11,42
3,00
6,15
4,50
3,75
12,00
24,45
97,78
7,25
11,12
3,00
6,65
4,50
3,75
13,00
24,45
103,78
7,25
11,12
3,00
9,05
4,50
3,75
16,00
24,45
121,88
7,25
11,12
3,00
9,05
4,50
3,75
16,00
24,45
121,88
7,25
11,12
164,00
119,00
170,00
130,00
170,00
130,00
177,50
142,00
201,00
170,00
201,00
170,00
vorge‐
tat‐
sehene
sächlich
Stellen
besetzte
besetzte
geplante
geplante
geplante
geplante
Stellen
Stellen
zum 30.6.
Stellen
Stellen
Stellen
Stellen
2017
2018
2019
2020
2021
2022
152,70
170,00
160,35
170,00
177,50
201,00
201,00
Investitionen
2019
Verbund Kommunaler Kinder‐und Jugendhilfe
Lfd.
Nr. Bezeichnung
Zimmerausstattung
Büroausstattung
techn. Geräte
Außenanlagen
PKW
Ausstattung neues Objekt Getreidegasse
Ausstattung neues Objekt Ro.‐Koch‐Klinik
Ausstattung neues Objekt Böhlitz‐Ehrenberg
Planungsleistungen Umbau Ro.Koch‐Klinik
Baukosten für Umbau Ro.‐Koch‐Klinik
Neubau Böhlitz‐Ehrenberg Kosten Planungsleistungen
Neubau Böhlitz‐Ehrenberg Baukosten
Sanierung/Neubau weitere Objekte Planungsleistungen/Baukosten
Investitionen in GWG
Summe übrige Investitionsprojekte 2020
Summe übrige Investitionsprojekte 2021
Summe übrige Investitionsprojekte 2022
Summe gesamt
Finanzierung durch:
Zuwendungen Stadt Leipzig
Zuwendungen Dritter (ohne Stadt Leipzig)
Kreditaufnahme
Eigenanteil
Gesamt
212
70
104
117
157
78
50
100
160
529
650
2.700
1.711
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
822
0
0
0
7.460
5.750
0
0
1.710
Erwartg.
bis incl.
2017
Erwartg.
Planjahr
2018
2019
27
10
19
2
17
0
0
0
25
10
10
15
40
78
0
0
30
10
15
20
20
0
0
0
0
0
0
0
100
0
220
0
0
60
32
107
107
bis
2022
Angaben in vollen TEURO
Investitionsbeträge je Projekt
Folgejahre
restl.
2020
2021
2022
Jahre
30
30
35
35
10
10
10
10
15
15
15
15
20
20
20
20
20
20
20
20
50
100
300
1.700
529
130
1.000
1.711
110
120
140
140
140
140
608
2.275
3.755
235
240
240
320
2.060
3.370
288
215
385
235
240
240
Instandhaltungsplan
2019 bis 2022
Verbund Kommunaler Kinder‐und Jugendhilfe
Instandhaltungsbeträge je Projekt
Planjahre
Lfd.
Nr. Bezeichnung
Gesamt
bauliche Anlagen
Brandschutzmaßnahmen
PKW‐Reparaturen
Zimmerausstattung
techn. Geräte/anlagen/ Nachrichten‐ und Elt‐Anlagen
Büromaschinen
Außenanlagen
Summe gesamt
Finanzierung durch
Zuwendungen Stadt Leipzig
Zuwendungen Dritter (ohne Stadt Leipzig)
Kreditaufnahme
Eigenanteil (bzw. Zuwend. lfd. Geschäft)
Erwartung
2018
2019
2020
2021
restl.
Jahre
2022
320
300
150
120
90
30
90
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
1.100
70
50
25
20
15
5
15
50
50
25
20
15
5
15
50
50
25
20
15
5
15
50
50
25
20
15
5
15
50
50
25
20
15
5
15
50
50
25
20
15
5
15
200
180
180
180
180
180
0
0
0
1.100
200
180
180
180
180
180