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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1431103.pdf
Größe
592 kB
Erstellt
04.09.18, 12:00
Aktualisiert
12.11.18, 23:25

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Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-06302 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff: Wirtschaftsplan 2019 des Eigenbetriebes Verbund Kommunaler Kinder- und Jugendhilfe (VKKJ) Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Finanzen BA Jugend, Soziales, Gesundheit Ratsversammlung 12.12.2018 Beschlussfassung Beschlussvorschlag: Die Ratsversammlung beschließt den vorliegenden Wirtschaftsplan des Verbundes Kommunaler Kinder- und Jugendhilfe (VKKJ) für das Jahr 2019 mit folgenden Eckwerten: - Summe der Erträge aus dem Erfolgsplan 12.119 T€ Summe der Aufwendungen aus dem Erfolgsplan 12.119T€ Endergebnis des Erfolgsplanes 0 T€ Mittelzufluss aus laufender Geschäftstätigkeit 215 T€ Mittelabfluss aus Investitionstätigkeit 2.275 T€ Mittelzufluss aus Finanzierungstätigkeit 2.060T€ Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen 0 T€ Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigung 0 T€ Höchstbetrag der Kassenkredite 0 T€ Zusammenfassung: Anlass der Vorlage: X Rechtliche Vorschriften Stadtratsbeschluss Verwaltungshandeln Sonstiges: Vorgelegt wird die Wirtschaftsplanung des städtischen Eigenbetriebes Verbund Kommunale Kinder- und Jugendhilfe für das Jahr 2019 sowie die Fortschreibung für die Folgejahre bis 2022. Zu den dargestellten Herausforderungen im Geschäftsbereich des VKKJ zählen die gebäudemäßige Absicherung seiner Leistungsangebote und -kapazitäten sowie die Begegnung des Fachkräftemangels vor allem im HzE-Bereich. 1/14 2/14 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: Finanzielle Auswirkungen nein x wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt von bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen AfJFB 2018 2019 2020 Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE 320 TEUR 7.000 1751.740 2.060 TEUR Investzuschuss EB 3.370 TEUR VKKJ nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan nein Beantragte Stellenerweiterung: 7,5 VzÄ für 2020 x wenn ja, Vorgesehener Stellenabbau: x Beteiligung Personalrat 3/14 nein ja, Inhaltsverzeichnis Übereinstimmung mit strategischen Zielen: ...............................................................................3 1 Rahmen und aktuelle Situation ........................................................................................5 2 Erläuterungen zum vorliegenden Wirtschaftsplan ...........................................................7 2.1 Aufbau der Daten .........................................................................................................7 2.2 Erläuterungen zum Erfolgsplan ...................................................................................8 2.2.1 Umsatzerlöse und Erträge .....................................................................................8 2.2.2 Aufwendungen ......................................................................................................9 2.2.2.1 Materialaufwendungen .......................................................................................10 2.2.2.2 Personalaufwendungen .......................................................................................10 2.2.2.3 Abschreibungen ..................................................................................................10 2.2.2.4 Sonstige betriebliche Aufwendungen .................................................................11 2.2.3 Jahresergebnis ..........................................................................................................11 2.2.4 Planung 2019 – 2022 ................................................................................................11 4/14 1 Rahmen und aktuelle Situation Seit 1999 bietet der VKKJ im Rahmen des Jugendhilfesektors in Leipzig in mehreren Bereichen unterschiedliche Bausteine an, in denen Kinder, Jugendliche, deren Familien sowie junge Volljährige betreut und gefördert werden. Konkret ist der VKKJ dabei in folgenden Leistungssektoren tätig:      Stationäre Wohnformen für Kinder und Jugendliche nach §§ 34, 35a SGB VIII, Mutter/Vater-Kind-Wohngruppe nach § 19 SGB VIII, Inobhutnahmeleistungen nach § 42 SGB VIII, die Absicherung des Kindertagespflegemanagements für die Stadt Leipzig sowie die Aufsicht- und Betreuungsleistungen für Schüler der sportbetonten Schulen der Stadt Leipzig im Sportinternat Kolonnadenstraße. Dieses umfangreiche Leistungsportfolio beinhaltet eine Vielfalt der Ausgestaltung bedarfsorientierter Hilfen, des Abgleichs inhaltlicher und strategischer Konzepte sowie der Ausrichtung an verschiedenste strukturelle und gesellschaftliche Parameter für die Stadt Leipzig, die sowohl das enorme Wachstum der Stadt berücksichtigen als auch die verändernden Zielgruppenparameter und die Mitarbeiterqualität in die Qualitätsbausteine einfließen lassen. Der VKKJ unterstützt als kommunaler Eigenbetrieb die fachinhaltliche, wirtschaftliche Steuerung und bedarfsgerechte, nachhaltige Entwicklung und Qualitätssicherung in den relevanten Aufgaben- und Leistungsbereichen der Kinder- und Jugendhilfe und stellt dabei die Förderung und Entwicklung der Kinder und Jugendlichen als auch den Kinderschutz bedarfsgerecht sicher. Der VKKJ steht auch weiterhin vor wesentlichen Kernaufgaben: 1. 2. 3. 4. 5. 6. Die Anpassung bzw. der Ausbau der Kapazitäten im stationären Jugendhilfebereich mit entsprechender qualitativer Untersetzung (Zielgruppenveränderungen, „Nachschulung“ der ausgebildeten Fachkräfte bzgl. der real existierenden Praxisanforderungen, sich verkomplizierende Genehmigungs- und Betriebserlaubnisverfahren, Anforderungen hinsichtlich der Personalkontinuität, effiziente und nachhaltige Maßnahmeplanungen, Wirtschaftlichkeitsberechnungen sowie Markt- und Risikobewertungen etc.), die umfangreiche Qualitätssicherung und Akquise im Rahmen der Kindertagespflege sowie die Etablierung einer Koordinationsstelle für ein flexibles, bedarfsorientiertes Vertretungssystem durch den VKKJ, eine weitere Qualifizierung der Netzwerk- und Öffentlichkeitsarbeit hinsichtlich der Akzeptanz von neu zu erschaffenden Jugendhilfeeinrichtungen im Gemeinwesen (Ortschaftsräte, Bürgervereine etc.), eine tangierende Begleitung des Amtes für Sport der Stadt Leipzig hinsichtlich der pädagogischen Anforderungen für die Qualifizierung der strukturellen Rahmenbedingungen zum Neu- bzw. Umbau des Sportinternates sowie die langanhaltende, nachhaltige Sicherung der Qualität in den bestehenden Maßnahmen, auch unter der Betrachtung sich verändernder Problemlagen in den Familiensystemen sowie die Gewinnung und Qualifizierung geeigneter Fachkräfte auf dem vielfältigen Arbeitsmarkt im erzieherisch-sozialpädagogischen Bereich einer ständig wachsenden Metropole Leipzig. Im Zuge der Maßnahmeerweiterungen und Anpassungen befindet sich der VKKJ in dem spannenden Lern- und Arbeitsfeld hinsichtlich von Bauplanungen, Gesprächen mit Investoren, Architekten und deren Einbindung bezüglich der Anforderungen einer lebensweltorientierten pädagogischen Alltagsbetreuung im Abgleich einer bedarfsgerechten Bauplanung. 5/14 Da Standorte in einem sozialen Umfeld bevorzugt werden, welche den Kindern und Jugendlichen positive soziale Ressourcen und Perspektiven vermitteln (keine sozialen Brennpunkte, gute Gemeinwesen- und Vereinsarbeit etc.), sind die Anforderungen an geeignete Objekte gewachsen, schon allein dem Sachverhalt geschuldet, dass diese in bestimmten Stadtteilen schwer zu finden sind. Hieraus ergibt sich die Aufgabe, die Notwendigkeit von geeigneten Rahmenbedingungen im HzE-Bereich umfassend in Arbeitsgremien, Ausschüssen und Politik zu transportieren, auch um durch den gewachsenen Bedarf im Kita- und Schulbereich nicht ins Hintertreffen zu geraten. Gerade um der weiter anhaltenden brisanten Fallzahlentwicklung im Inobhutnahmebereich zu begegnen, ist die Etablierung von Nachfolgeeinrichtungen und Flexibilisierungsmodellen in der stationären Jugendhilfe von hoher Bedeutung. Auch die aktuelle Situation im Bereich der Inobhutnahme erfordert in einem Ballungsraum mit steigender Bevölkerungsdichte, wie Leipzig, veränderte räumliche und örtliche Strukturen. Die Umsetzung des Bauvorhabens eines separierten Kindernotdienstes mit verortetem Übergangsangebot für Säuglinge und Kleinkinder ermöglicht die dringend notwendige Trennung des Kindernotdienstes vom Jugendnotdienst sowie eine flexible Berücksichtigung von Platzkapazitäten für Bereitschaftseinsätze zu Schließzeiten des ASD. Ziel ist es, die Säuglinge und Kleinkinder in einem familiennahen Wohngruppensetting zu betreuen, wenn während oder nach der Inobhutnahme keine langfristigen stationären oder innerfamiliären Hilfen (Bereitschaftspflege, Vollzeitpflege etc.) angezeigt bzw. vorhanden sind. Dieses Vorhaben, sowohl in der Planung als auch in der Umsetzung, betrachtet der VKKJ als eine der wesentlichsten Kernaufgaben für die Jahre 2019/2020. Der Bereich des Kindertagespflegemanagements steht weiterhin vor der Hauptaufgabe die Forderung nach einer schnellen Gewinnung von Platzkapazitäten für Kinder im Alter von 0 bis 3 Jahren zu erfüllen und seinen entsprechenden Beitrag zu leisten, dass junge Familien ihren Rechtsanspruch der Betreuung ihrer Kinder auch abgesichert sehen. Um der zunehmenden Anfrage nach Betreuungsplätzen begegnen zu können, ist die Akquise neuer Kindertagespflegepersonen wesentlicher Schwerpunkt, um das Angebot Kindertagespflege weiterhin stetig vorhalten bzw. ausbauen zu können. Konkret wurde eine Informationsoffensive etabliert, die einerseits die Bildungsträger erreicht (Informationsveranstaltungen) und andererseits über gezielte Plakat- und Infoflyer, Presseund Fernseh-Aktionen, verbunden mit konkreter Beratung potentielle Kindertagesmütter/väter motiviert, dieses interessante und verantwortungsvolle Arbeitsfeld für sich zu erschließen. Zusammengefasst lassen sich folgende Schwerpunktparameter beziffern:       Die Akquise von Kindertagespflegepersonen mit verstärkter Öffentlichkeitsarbeit (Plakate, Flyer etc.), die Ausgestaltung der Erfahrungsaustausche der Kindertagespflegestellen im Hinblick auf aktuelle fachinhaltliche Themen, ein Qualitätsdiskurs zu Kindern mit erhöhtem Förderbedarf (Handlungskompetenzen, pädagogische Anforderungen), die Sicherung kontinuierlich zur Verfügung stehender Vertretungsmöglichkeiten, eine erweiterte Qualitätsdebatte bzgl. der Methodik für gruppendynamische Prozesse und Berücksichtigung dessen in den Konzepten für neu geplante Vertretungsstützpunkte sowie die Qualifizierung von Hospitationsmodellen zur fachinhaltlichen Förderung der Kindertagespflegestellen. Zusätzlich arbeitet der VKKJ gemeinsam mit dem AfJFB an der Umsetzung einer zentralen Koordinierungsstelle für Vertretungssysteme im VKKJ, die für die Eltern und die Kindertagepflegepersonen einen wesentlichen Qualitätssprung beinhaltet. 6/14 Neben den geplanten Kapazitätserweiterungen, die die steigenden Bedarfslagen vor allem in den stationären Jugendhilfebereichen erfordern, erkennen wir jedoch weiterhin dramatisch zunehmend einen Fachkräftemangel. Wie bereits in den letzten Jahren schon punktuell beschrieben, trifft der HzE-Bereich in Leipzig auf quantitativ wachsende Fallzahlen, obwohl die Anzahl der geeigneten Fachkräfte, die bereit sind über Jahre und Jahrzehnte in diesem Bereich tätig zu sein, nach unseren Beobachtungen eher rückläufig ist. Dahingehend halten wir an dem Wissenstransfer hinsichtlich der Praxisanforderungen gegenüber den Bildungsträgern fest, stehen als Praxisstellen zur Verfügung und geben sowohl in der Praktikantenanleitung sowie in der Einarbeitung neuer Mitarbeiter/-innen qualitativ-strukturierte Qualitätsvorgaben (Praxishandbuch, Qualitätsleitfaden zur Einarbeitung, standardisierte Reflexionen etc.). 2 Erläuterungen zum vorliegenden Wirtschaftsplan 2.1 Aufbau der Daten Die Grundlage für die Erstellung des Wirtschaftsplanes 2019 bilden die prognostizierten Leistungsentgelte für die aufgeführten Leistungen und Angebote unter Berücksichtigung derzeit geltender Beschlüsse der Entgeltkommission der Stadt Leipzig und der zu erwartenden Realisierung der sich in Planung befindlichen Projekte im VKKJ (Umzug Kindernotdienst zuzüglich Schaffung eines Übergangsangebotes für Kleinkinder mit + 8 Plätzen ab 10/2020 auf dem Gelände der Robert-Koch-Klinik) und der sich daraus ergebenden Kapazitätserweiterung. Die Wirtschaftsplanung basiert auf folgenden Kapazitäten bzw. geplanten Auslastungen dezentral, einrichtungs- bzw. angebotskonkret sowie der Geschäftsstelle des VKKJ, was ein ständiges Budgetcontrolling nach Kostenart klienten- und einrichtungsbezogen ermöglicht: Leistungsdaten Anzahl stationärer Plätze Ø prozentuale Auslastung geplant/erwartet Stunden ambulanter Leistungen im Monat Ø Ist 2017 135 99 Ø Erwartung 2018 136 98 Ø Plan 2019 139 98 318 300 300 Analog der Vorjahre plant der VKKJ für das Jahr 2019 mit einem ausgeglichenen Ergebnis. Das Erreichen eines selbst moderaten Jahresüberschusses ist nicht realistisch, da der Korridor für eine Gewinnerzielung bei einem Auslastungsfaktor von 98 % hinsichtlich einer verantwortbaren und genehmigungsfähigen Kapazitätsüberbelegung durch das Landesjugendamt nicht gegeben ist. Der Planung der Personalkosten sind die vom Personalamt der Stadt Leipzig ermittelten Durchschnittswerte zu Grunde gelegt. Dabei basiert die Berechnung der durchschnittlichen Personalkosten für eine volle Stelle im Jahr 2019 auf den im April 2018 erzielten Durchschnittswerten der festen monatlichen Zahlungen (einschließlich Zulagen, Pauschalen, Strukturausgleich, vermögenswirksamer Leistungen des Arbeitgebers) und der variablen monatlichen Zahlungen (Zeitzuschläge usw.). Die Jahressonderzahlung für 2019 ist ohne Tariferhöhung, aber mit 82 % des Bemessungssatzes West eingerechnet. Die durchschnittliche Stufensteigerung wurde berücksichtigt. Ebenso ist das Leistungsentgelt nach § 18 TVöD enthalten. Die Tariferhöhungen von 2018 und 2019 mit Stand der Tarifeinigung vom 24.04.2018 sind eingearbeitet (durchschnittlich 3,19 % ab 03/2018 und 3,09 % ab 04/2019, also 5,58 % ganzjährig). 7/14 Mögliche Tarifsteigerungen für den öffentlichen Dienst wurden ab dem 01.01.2020 ff. in Höhe von ca. 2 % jährlich berücksichtigt. In der Sozialversicherung wurde mit folgenden Arbeitgeberanteilen gerechnet: Krankenversicherung Gesetzliche Umlage U2 Pflegeversicherung Rentenversicherung Arbeitslosenversicherung 7,30 % individueller Wert der Krankenkassen des Beschäftigten 0,775 % 9,30 % 1,50 % Die Bemessungsgrenzen für die SV-Beitragsberechnungen wurden entsprechend den bekannten Werten für 2018 angenommen. Die Arbeitgeberkosten für die Zusatzversorgung wurden für 2019 mit 2,3 % Kapitalbeitrag und 1,2 % Umlage, die pauschalsteuerpflichtig und SV-pflichtig ist, gerechnet. Das entspricht einem zusätzlichen Betrag von ca. 0,36 %. Damit ergeben sich insgesamt 3,86 % Belastung für den Arbeitgeber durch die Zusatzversorgung. Der Stellenplan für das Jahr 2019 ist mit insgesamt 170,00 VzÄ im Vergleich zum Jahr 2018 unverändert. Der Stellenplan bietet auch weiterhin den Rahmen für unterjährige bedarfsgerechte Kapazitätsanpassungen mit sogenannten Reservestellen von insgesamt 7,25 VzÄ. Für den Stellenplan 2020 werden 7,50 VzÄ mehr angemeldet. Diese Erhöhung berücksichtigt die geplanten Kapazitätserweiterungen durch die Schaffung eines neuen Übergangsangebotes für Kleinkinder mit + 8 Plätzen auf dem Gelände der Robert-KochKlinik. Diese Stellenerweiterungen sind in der Darstellung der einzelnen Werte der Jahre 2020 ff. vorliegenden Wirtschaftsplan eingeflossen. 2.2 Erläuterungen zum Erfolgsplan 2.2.1 Umsatzerlöse und Erträge Die Finanzierung der Leistungen und Angebote erfolgt auf der Grundlage der „Grundsatzvereinbarung für den Abschluss von Leistungs-, Entgeltund Qualitätsentwicklungsvereinbarungen der Kinder- und Jugendhilfe der Stadt Leipzig“. Entsprechende Vereinbarungen werden auf der Grundlage der bestätigten Leistungsbeschreibungen zwischen dem Amt für Jugend, Familie und Bildung (AfJFB) und dem Verbund Kommunaler Kinder und Jugendhilfe (VKKJ) geschlossen. Die mit dem zuständigen Kostenträger (AfJFB) zu verhandelnden Leistungsentgelte unter Berücksichtigung geltender Beschlüsse der Entgeltkommission bilden die Grundlage für die Planung der Erlöse im Wirtschaftsjahr 2019 sowie der Folgejahre. Diese wurden nach dem Kostendeckungsprinzip für jede Leistungsart sowie die zu erwartenden Kapazitätsauslastungen - von Ø 98 % - ermittelt. Auf Grund der anhaltend hohen Bedarfssituation wird grundsätzlich die Aufnahme von Leipziger Kindern/Jugendlichen durch den VKKJ priorisiert. Die durch den VKKJ angebotenen Leistungen werden zu ca. 95 % durch das Amt für Jugend, Familie und Bildung der Stadt Leipzig in Anspruch genommen. 8/14 Die Inanspruchnahme der weiteren Kapazitäten durch andere Jugendämter begründet sich einerseits durch Zuständigkeitswechsel innerhalb der Leistungserbringung, andererseits aber auch durch die geschätzte Fachlichkeit und Qualität der Leistungsangebote im VKKJ, letztlich aber auch die Notwendigkeit einer durchgängigen Belegungssicherung für den Eigenbetrieb. Das vereinbarte Leistungsentgelt für den Kinder- und Jugendnotdienst (16 Plätze pauschal finanziert) wird durch das Amt für Jugend, Familie und Bildung der Stadt Leipzig am Anfang des Leistungsmonates gezahlt. Die Belegung ab dem 24. Platz im Kinder- und Jugendnotdienst erfordert eine Zusatzfinanzierung der Aufwendungen und wird vom Amt für Jugend, Familie und Bildung entsprechend geleistet. Das Leistungsentgelt für das Kindertagespflegemanagement wird ebenfalls durch das Amt für Jugend, Familie und Bildung der Stadt Leipzig am Anfang des Leistungsmonates gezahlt. Um sich den Herausforderungen im Kindertagespflegemanagement insbesondere hinsichtlich einer inhaltlichen Qualitätsstruktur (individuelles Betreuungsangebot), dem Ausbau und der Koordinierung eines angemessenen Vertretungssystems unter Etablierung auch neuer Modelle (z. B. Vertretungsstützpunkte) als auch der weiteren Akquise von Kindertagespflegepersonen mit verstärkter Öffentlichkeitsarbeit stellen zu können, hat der VKKJ ab 01.04.2018 dafür eine zusätzliche Stellenkapazität von 0,75 VzÄ aus seinen „Reservestellen“ aktiviert. Die Finanzierung dieser Stelle soll über den Haushalt 2019/20 über das AfJFB nachhaltig sichergestellt werden (siehe dazu auch Ausführungen unter Punkt 2.7 Plan haushaltsrelevante Positionen). Die Aufwendungen für die Betreuung der Sportschüler im Internat Kolonnadenstraße sind zu 100 % durch die Stadt Leipzig dem VKKJ finanziert. Die Leistungsentgelte für die stationären und ambulanten Leistungen (Fachleistungsstunden) werden klientenbezogen nach erfolgter Rechnungslegung durch den VKKJ in der Regel nach Leistungserbringung durch das Amt für Jugend, Familie und Bildung Leipzig erstattet. Übersicht der Umsatzerlöse: Angaben in TEURO Umsatzerlöse Davon Leistungsentgelt WG´s ambulante Leistungen KJND/Kindertagespflege/ Internatsbetreuung Zuschuss Stadt Sonstige Erträge Ist 2017 11.338 8.258 Erwartung 2018 11.678 8.605 Plan 2019 11.935 8.776 148 2.932 148 2.925 151 3.008 0 252 320 205 2.060 184 Die Umsatzerlöse berücksichtigen die in den Aufwendungen beschriebenen Entwicklungen im Personal- und Sachkostenbereich (s. Pkt. 2.2.2 ff.) bei kostendeckenden Leistungsentgelten. Die Planwerte bei den sonstigen betrieblichen Erträgen beinhalten Rückerstattungen der Krankenkassen im Rahmen des sofortigen Beschäftigungsverbotes für Schwangere als auch Spenden. Beides wurde an die Erwartung des Jahres 2018 als auch die Istwerte des Jahres 2017 angepasst. 2.2.2 Aufwendungen Die ausgewiesenen Aufwendungen basieren auf den für das Jahr 2019 prognostizierten Leistungsentgelten – einschließlich der geplanten Kapazitätserweiterungen - und den derzeitig gültigen Beschlüssen der Entgeltkommission. 9/14 Die Planung aller Aufwendungen wurde je Einrichtung bzw. Leistungsart vorgenommen und entsprechend kumuliert. Dabei wurden die Kosten für die Geschäftsstelle als einzelner Mandant betrachtet. Auf Grundlage dieser Planung ist auch im Jahr 2019 ein entsprechendes Betriebscontrolling mit den notwendigen Steuerungsmechanismen zur Überwachung der Risikofaktoren möglich. Übersicht der geplanten Aufwendungen: Angaben in TEURO Materialaufwand Personalaufwand Abschreibungen Sonstige betriebliche Aufwendungen Ist 2017 516 9.194 143 1.099 Erwartung 2018 565 9.700 288 1.330 Plan 2019 573 10.044 215 1.287 Die Aufwendungen für Material, Abschreibungen und sonstige betriebliche Aufwendungen wurden angepasst an die tatsächliche Auslastung des Jahres 2017. Ab dem Jahr 2019 wurde eine Ø 98 % Auslastung der stationären Angebote berücksichtigt. Eine Erhöhung bzw. Verringerung der Auslastung führt auch in der Position des Materialaufwandes zu analogen Veränderungen. 2.2.2.1 Materialaufwendungen Die Materialaufwendungen wurden aus den nachfolgenden Positionen im Leistungsentgelt ermittelt und in die Planung für 2019 mit Kostensteigerungen übernommen:     Allgemeiner Materialaufwand, Verpflegung pro Platz (derzeitig keine Kostensteigerungen, da Betrag fest vorgegeben), Aufwendungen für Beförderung, Aufwendungen für Gemeinschaftsveranstaltungen (keine Kostensteigerungen, da Betrag fest vorgegeben). 2.2.2.2 Personalaufwendungen Die Grundlage der Planung der Personalaufwendungen ist der Stellenplan des VKKJ. Die Personalkosten für das Jahr 2018 wurden vom Personalamt ermittelt und zu Grunde gelegt (siehe auch Ausführungen im Punkt 2.1 Aufbau der Daten bzw. Punkt 2.3 Erläuterungen zum Personalplan). Die Tariferhöhungen von 2018 und 2019 mit Stand der Tarifeinigung vom 24.04.2018 sind eingearbeitet (durchschnittlich 3,19 % ab 03/2018 und 3,09 % ab 04/2019, also 5,58 % ganzjährig). Mögliche Tarifsteigerungen für den öffentlichen Dienst wurden ab dem 01.01.2020 ff. in Höhe von ca. 2 % jährlich berücksichtigt. 2.2.2.3 Abschreibungen Diese Position untergliedert sich in Abschreibungen auf Sachanlagen geringwertige Wirtschaftsgüter. Die Refinanzierung erfolgt entsprechend über das Leistungsentgelt. Der VKKJ macht auch weiterhin von seinem Wahlrecht Gebrauch, die geringwertigen Wirtschaftsgüter im Jahr der Anschaffung sofort abzuschreiben. Eine Abschreibung über 5 Jahre (Poolabschreibung) würde im VKKJ zwangsläufig zu einer unsachgemäßen Verfälschung der Vermögenslage führen, da die Nutzungsdauer der meisten Wirtschaftsgüter im VKKJ erfahrungsgemäß deutlich weniger als 5 Jähre beträgt. 10/14 2.2.2.4 Sonstige betriebliche Aufwendungen Hierin enthalten sind Instandhaltungs- und Betreiberkosten (einschließlich der Kosten für Brennstoffe, Wasser und Energie sowie sonstige Betriebskosten), welche im Leistungsentgelt bezüglich ihrer Verwendung nach Kostenarten getrennt ausgewiesen sind. Weiterhin berücksichtigt wurden die im Leistungsentgelt eingestellten Aufwendungen für die Fort- und Weiterbildung der Mitarbeiter/-innen, Abgaben und Versicherungen, zentrale Leistungen (wie z. B. Personalabrechnung, Aufwendungen für Wirtschaftsprüfung etc.), fremde Leistungen (wie z. B. Gebäudereinigung, Wäschereidienste etc.) und allgemeiner Verwaltungsbedarf. Für die Jahre 2019 ff. wurden mögliche Kostensteigerungen auch auf Grund der geplanten Kapazitätserweiterungen – vor allem in den Miet- und Betriebskosten – entsprechend berücksichtigt. 2.2.3 Jahresergebnis Bei der Planung für das Jahr 2019 wurde von einem ausgeglichenen Jahresergebnis unter Berücksichtigung des Selbstkostendeckungsprinzips der Leistungsentgelte und einer durchschnittlichen Auslastung der Angebote von 98 % im stationären und von 100 % im ambulanten Bereich (Fachleistungsstunden) ausgegangen. Wird eine höhere Auslastung erreicht, so steigen ebenfalls die Aufwendungen – vor allem auch in der Position des Personalaufwandes. Das Erreichen eines selbst moderaten Jahresüberschusses ist nicht realistisch, da der Korridor für eine Gewinnerzielung bei einem Auslastungsfaktor von 98 % auch durch eine verantwortbare Kapazitätsüberbelegung kaum noch gegeben ist. 2.2.4 Planung 2019 – 2022 Die Planung für die Folgejahre weist Kostensteigerungen (Personalkosten, Energieaufwendungen/Betriebskosten) aus, auch hier wurde vom Selbstkostendeckungsprinzip der Leistungsentgelte und einer durchschnittlichen Auslastung aller vorhandenen Angebote von 98 % im stationären und von 100 % im ambulanten Bereich (Fachleistungsstunden) ausgegangen. In Umsetzung des Stadtratsbeschlusses vom 01.02.2017 (Änderungsantrag A0003/17/18) berücksichtigt der vorliegende Wirtschaftsplan für die Jahre 2019 bis 2021 weitere Kapazitätserweiterungen mit insgesamt 38 Plätzen und damit verbundenen Erhöhungen des Personals mit insgesamt 31 VzÄ bis zum Jahr 2021. Für 2 Bauprojekte liegen entsprechende Planungsbeschlüsse vor (Gesamtbetrag 4.039 TEUR). Derzeitig noch nicht mit konkreten Projekten untersetzt ist ein Betrage i. H. v. 1.711 TEUR, welcher ggf. für Kostensteigerungen innerhalb der bereits geplanten Projekte bzw. für die Sanierung bereits bestehender VKKJObjekte zur Verfügung steht. 2.3 Erläuterungen zum Personalplan Die Gliederung des Personalplanes erfolgte nach der Anzahl der Vollzeitäquivalente (StBe) und der Anzahl der Personen (Be) analog der Aufteilung entsprechend der Leistungsentgelte der einzelnen Leistungen und Angebote. Der Stellenplan für das Jahr 2019 ist mit insgesamt 170,00 VzÄ im Vergleich zum Jahr 2018 unverändert. Der Stellenplan bietet auch weiterhin den Rahmen für unterjährige bedarfsgerechte Kapazitätsanpassungen mit sogenannten Reservestellen von insgesamt 7,25 VzÄ. Für den Stellenplan 2020 werden 7,50 VzÄ mehr angemeldet. Diese Erhöhung berücksichtigt die geplanten Kapazitätserweiterungen durch die Schaffung eines neuen Übergangsangebotes für Kleinkinder mit + 8 Plätzen. 11/14 Diese Stellenerweiterungen sind in der Darstellung der einzelnen Werte der Jahre 2020 ff. vorliegenden Wirtschaftsplan eingeflossen. 2.4 Erläuterungen zum Investitionsplan 2.4.1 Bewegliche Anlagegüter (Betriebs- und Geschäftsausstattung, Software) Die aufgeführten Investitionsmaßnahmen dienen dem Erhalt des vorhandenen Ausstattungsniveaus und der zur Wartung des Datenverarbeitungsnetzes notwendigen Hardund Software. Die Investitionen (Ausstattung mit Mobiliar) Umzug Kindernotdienst, Schaffung des neuen Übergangsangebotes auf dem Gelände der Robert-Koch-Klinik sowie dem Neubau in Böhlitz-Ehrenberg sind in den Jahren 2019 ff. berücksichtigt, ebenso der geplante Umzug der Geschäftsstelle und des Kindertagespflegemanagements auf das Gelände der Neuen Messe Angang 2021. Ebenso berücksichtigt die Investitionsplanung die Inanspruchnahme der Investitionszuschüsse des Änderungsantrages A0003/17/18 entsprechend der momentan dazu vorhandenen Planungen: - Für die Jahre 2018 – 2020 plant der VKKJ den Umbau des Hauses 10 auf dem Gelände der Robert-Koch-Klinik (Gesamtkosten derzeitig geplant i. H. von 689 TEUR); für die Jahre 2018 - 2020 plant der VKKJ einen Neubau für 30 Plätze in BöhlitzEhrenberg mit derzeitig geplanten Gesamtkosten i. H. v. 3.350 TEUR; für weitere Bauprojekte (Neubau bzw. Sanierung bestehender VKKJ-Objekte) oder zur Finanzierung von Restrisiken für die per Planungsbeschluss zu planenden Bauvorhaben (Differenz von tatsächlichen Investitionsausgaben in Folge von Kostensteigerungen durch bisher noch nicht bekannte Themen zu den veranschlagten Planungskosten) stehen entsprechend des Stadtratsbeschlusses noch weitere 1.711 TEUR zur Verfügung. Alle einzelnen konkreten Bauvorhaben werden nach den erfolgten Planungsleistungen gem. Planungsbeschluss (bis zur Leistungsphase 4 HOAI) jeweils über Einzelvorlagen (Baubeschluss) nochmals mit vertieften Erkenntnissen untersetzt und finanziell beziffert und gem. Betriebssatzung zur Abstimmung gebracht. 2.5 Erläuterungen zum Liquiditäts- und Finanzplan Die Darstellung/Planung der liquiden Mittel im Finanz- als auch Liquiditätsplan berücksichtigt, dass der Hauptteil der freien Mittel im Cash-Pool der Stadt Leipzig zusammengeführt wird. Die Konten- und Vorschussgelder der einzelnen Wohngruppen zur Sicherung des Lebensunterhaltes der Kinder und Jugendlichen sind nicht Bestandteil des Cash-Pools der Stadt Leipzig. Die unter Punkt 2.4.1 dargestellten Vorhaben zur Umsetzung des Stadtratsbeschlusses sind ebenfalls im Liquiditätsplan als auch im Finanzplan berücksichtigt. 2.6 Erläuterung zur Planbilanz Die Bilanz des Jahres 2019 ff. beruht auf der Fortschreibung der Vorjahresbilanzen unter Berücksichtigung der vorab beschriebenen Veränderungen. Die in der Bilanz enthaltenen Rückstellungen werden für die Folgejahre in entsprechender Höhe erwartet. In den Rückstellungen wurden Werte für Jubiläen, Zahlung von Zeitzuschlägen, Mehrstunden und Resturlaub sowie für ausstehende Eingangsrechnungen etc. gemäß ihrer tatsächlichen Inanspruchnahme berücksichtigt. Die mit dem Neubau von Objekten verbundenen Aktivierungen in das Sachanlagevermögen des VKKJ in den Jahren der Fertigstellung (2020 bzw. 2021) wurden ebenso berücksichtigt. Die dafür erhaltenen Investitionszuschüsse wurden entsprechend der derzeitig geplanten 12/14 Inanspruchnahme ebenfalls in der Bilanz für die Jahre 2018 bis 2020 dargestellt (sonstige Verbindlichkeiten bzw. nach Inbetriebnahme unter der Position „Weitere Sonderposten“). 2.7. Plan haushaltsrelevante Positionen Die durch den VKKJ angebotenen Leistungen werden zu ca. 95 % durch das Amt für Jugend, Familie und Bildung der Stadt Leipzig in Anspruch genommen. Die vereinbarten Leistungsentgelte für den Kinder- und Jugendnotdienst (16 Plätze pauschal finanziert) und das Kindertagespflegemanagement werden durch das Amt für Jugend, Familie und Bildung der Stadt Leipzig am Anfang des Leistungsmonates gezahlt. Da im Haushaltsplan der Stadt Leipzig auf Grund des Doppelhaushaltes 2017/2018 für diese Position (betr. Kindertagespflegemanagement) für das Jahr 2018 analog dem Jahr 2017 270.000 € geplant wurden und der Wirtschaftsplan des VKKJ in dieser Position mit dem Haushaltsplan der Stadt Leipzig übereinstimmen muss, wurde der Differenzbetrag in Höhe von 40.460,52 € analog 2017 verwaltungsintern als überplanmäßige Aufwendungen nach § 79 (1) SächsGemO auf der Grundlage der aktuellen Kapazitäts- und Betreuungssituation in Leipzig, wo das Kindertagespflegemanagement eine wichtige Rolle einnimmt, bereitgestellt. Für das Haushaltsjahr 2019 plant der VKKJ für das Kindertagespflegemanagement diese Leistung mit insgesamt 4,5 VzÄ in Höhe von 375 TEUR. Um das Leistungsangebot der Kindertagespflege in Leipzig als ein individuelles Betreuungsangebot mit entsprechenden Qualitätsparametern auch unter Sicherstellung der notwendigen Vertretungsangebote bedarfsgerecht auszubauen, hatte der VKKJ zur entsprechenden Leistungserbringung mit dezernatsinterner Abstimmung 0,75 VzÄ zusätzlich im Jahr 2018 aus seiner „Reservekapazität“ aktiviert. Da auch im Doppelhaushalt 2019/2020 diese Position mit dem Haushaltsplan der Stadt Leipzig übereinstimmen muss, besteht derzeit auf diesem Hintergrund eine Differenz i. H. v. 55,2 TEUR für das Jahr 2019 (Stadt Leipzig, AfJFB 319,8 TEUR) und i. H. v. 52,6 TEUR für das Jahr 2020 (Plan VKKJ mit 382 TEUR, AfJFB 329,4 TEUR). Zur Anpassung bzw. Übereinstimmung wird aktuell eine Beschlussgrundlage im Amt für Jugend, Familie und Bildung erarbeitet. Die Aufwendungen für die Betreuung der Sportschüler im Internat sind zu 100 % durch die Stadt Leipzig getragen. Für in Anspruch genommene Dienstleistungen verschiedener Ämter der Stadt Leipzig (Amt für Jugend, Familie und Bildung für gemietete Objekte, Personalamt für Personalabrechnung, ASiD, Stadtkämmerei für Versicherungen, Hauptamt, Brandschutzamt etc.) entrichtet der VKKJ ca. 440 TEUR. Die Bereitstellung der Investitionszuschüsse wurde entsprechend ihrer geplanten Inanspruchnahme auch im Plan der haushaltsrelevanten Positionen dargestellt, ebenso die Übertragung des Grundstückes in das Sachanlagevermögen des VKKJ. Der Jahresüberschuss in Höhe von 639.096,92 EUR aus dem Jahr 2017 soll vorbehaltlich des Stadtratsbeschlusses an die Stadt Leipzig zur nachhaltigen Instandsetzung/Sanierung eines VKKJ-Objektes (Objekt E.-Kaiser-Straße bzw. Breisgaustraße) weitergeleitet werden. Leipzig, den 29. Juni 2018 Müller-Ziermann Betriebsleiterin 13/14 Anlagenverzeichnis Formulare Wirtschaftsplan 2019 des Eigenbetriebes Verbund Kommunaler Kinder- und Jugendhilfe der Stadt Leipzig (VKKJ) / Planmappe Erfolgsplan Finanzplan Liquiditätsplan Bilanz Leistungsdaten Plan haushaltsrelevante Positionen für die Stadt Leipzig Personalplan Investitionsplan Instandhaltungsplan 14/14 A Erfolgsplan / GuV Lfd. Nr. 1. Verbund Kommunaler Kinder‐und Jugendhilfe Angaben in vollen TEURO Umsatzerlöse 2. Bestandsveränderungen FE/UE 2019 bis 2022 Ist 2017 11.338 Erwartung 2018 11.678 Planjahr 2019 11.935 Quartal 1 2019 2.982 Quartal 2 2019 2.983 Quartal 3 2019 2.983 Quartal 4 2019 2.987 2020 12.744 Folgejahre 2021 14.494 2022 14.755 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 a) Bestandserhöhungen b) Bestandsverminderungen 3. Andere aktivierte Eigenleistungen 4. Sonstige betriebliche Erträge I. Gesamtleistung 5. Materialaufwand 516 565 573 137 136 150 150 582 702 702 a) RHB und bezogene Waren 439 496 502 120 120 131 131 506 626 626 b) bezogene Leistungen 6. 7. 252 205 184 46 46 46 46 184 184 184 11.590 11.883 12.119 3.028 3.029 3.029 3.033 12.928 14.678 14.939 77 69 71 17 16 19 19 76 76 76 Personalaufwand 9.194 9.700 10.044 2.370 2.370 2.370 2.934 10.574 12.279 12.525 a) Löhne und Gehälter 7.524 7.682 7.955 1.900 1.900 1.900 2.255 8.375 9.685 9.880 b) soziale Abgaben 1.670 2.018 2.089 470 470 470 679 2.199 2.594 2.645 ‐ davon für Altersversorgung 226 276 286 65 65 65 91 301 355 362 Abschreibungen 143 288 215 53 54 54 54 385 235 240 a) auf immat. AV und auf SAV 110 178 95 23 24 24 24 245 95 100 33 110 120 30 30 30 30 140 140 140 1.099 1.330 1.287 313 320 327 327 1.387 1.462 1.472 639 0 0 155 149 128 ‐432 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 639 0 0 155 149 128 ‐432 0 0 0 639 0 0 155 149 128 ‐432 0 0 0 639 0 0 155 149 128 ‐432 0 0 0 639 0 0 155 149 128 ‐432 0 0 0 b) auf VG des Umlaufvermögens c) Sonderverlustkonto d) auf GWG's ‐ davon außerplanmäßige Abschreibungen 8. Sonstige betriebliche Aufwendungen II. Zwischenergebnis 9. Erträge aus Gewinnabführungsvertrag 10. Erträge aus Beteiligungen ‐ davon aus verbundenen Unternehmen 11. Erträge aus and. Wertp. u. Ausleih. des FAV ‐ davon aus verbundenen Unternehmen 12. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 0 ‐ davon aus verbundenen Unternehmen 13. Abschr. auf FAV und Wertpapiere des UV 14. Aufwendungen aus Verlustübernahme 15. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 0 ‐ davon an verbundene Unternehmen III. Finanzergebnis 16. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag IV. Ergebnis nach Steuern 17. Sonstige Steuern 18. Ausgleichszahlung an Minderheitsgesellsch. 19. Auf Grund Gewinnabf.vertages abgef. Gewinn 20. Erträge aus Verlustübernahme V. Jahresüberschuss/‐fehlbetrag Ergebnis ohne Ergebnisabführung 21. Gewinn‐/Verlustvortrag aus Vorjahr 22. Entnahme Rücklagen 23. Einstellung Rücklagen VIII. Bilanzgewinn/Bilanzverlust Nachrichtlich Ausschüttung / Gewinnabf. an Gesellschafter 639 (Verlust)Ausgleich durch Gesellschafter Vortrag auf neue Rechnung Einstellung Gewinnrücklagen Entnahme Gewinnrücklage Entnahme Kapitalrücklage Gesamtaufwendungen 10.951 11.883 12.119 2.873 2.880 2.901 3.465 12.928 14.678 14.939 Gesamterträge 11.590 11.883 12.119 3.028 3.029 3.029 3.033 12.928 14.678 14.939 Lfd. Nr. 1. Verbund Kommunaler Kinder‐und Jugendhilfe Angaben in vollen TEURO UP Umsatzerlöse stationäre Leistungen Ist 2017 Erwartung 2018 Planjahr 2019 Quartal 1 2019 Quartal 2 2019 Quartal 3 2019 Quartal 4 2019 Folgejahre 2021 2020 2022 11.338 11.678 11.935 2.982 2.983 2.983 2.987 12.744 14.494 14.755 8.257 8.605 8.776 2.194 2.194 2.194 2.194 9.523 11.208 11.403 teilstationäre Leistungen ambulante Leistungen Kinder‐ und Jugendnotdienst (KJND) 148 148 151 37 37 37 40 154 157 160 2.297 2.290 2.308 577 577 577 577 2.354 2.401 2.449 Tagespflegemanagement 310 310 375 93 94 94 94 382 390 398 Internat 325 325 325 81 81 81 82 331 338 345 252 205 184 46 46 46 46 184 184 184 31 32 32 8 8 8 8 32 32 32 sonstige Erträge 221 173 152 38 38 38 38 152 152 152 UP RHB und bezogene Waren 439 496 502 120 120 131 131 506 626 626 Aufwendungen Verpflegung/ Lebensmittel 313 336 342 85 85 86 86 346 424 424 übrige 4. UP Sonstige betriebliche Erträge Einnahmen aus Spenden 5a. allgemeiner Materialaufwand 72 90 90 20 20 25 25 90 115 115 med./hyg. Sachaufwand 29 42 42 8 8 13 13 42 53 53 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 22 24 24 6 6 6 6 24 30 30 3 4 4 1 1 1 1 4 4 4 UP bezogene Leistungen 77 69 71 17 16 19 19 76 76 76 Veranstaltungen Kinder und Jugendliche 46 54 55 13 12 15 15 60 60 60 4 7 8 2 2 2 2 8 8 8 27 8 8 2 2 2 2 8 8 8 1.099 1.330 1.287 313 320 327 327 1.387 1.462 1.472 568 660 660 165 165 165 165 740 780 800 103 94 100 25 25 25 25 105 120 120 Zentrale Leistungen 207 224 200 50 50 50 50 200 200 200 Instandhaltung/ Wartung und Entsorgung 121 200 180 45 45 45 45 180 180 180 6 8 8 22 22 22 15 15 20 20 70 85 85 Gemeinschaftsveranstaltungen Lehr‐ und Lernmittel/Spiel‐ und Beschäftigungsmaterial Verwendung Spendengelder 5b. Schülerbeförderung Verwendung Spendengelder 8. UP Sonstige betriebliche Aufwendungen Miete und Betriebskosten einschließlich Wasser/Energie/Brennstoffe Allgemeine Verwaltungsaufwendungen Abgaben/Steuern/Versicherungen 22 22 22 Fortbildung / Supervision 47 69 70 Fremde Leistungen 30 Ausgaben aus Spendengeldern Forderungsverluste 41 35 8 9 9 9 50 55 45 20 20 5 5 5 5 20 20 20 Finanzplan (in Anlehnung an DRS 21 indirekt) Verbund Kommunaler Kinder‐und Jugendhilfe B Lfd. Nr. 1. + ‐ + ‐ + ‐ Angaben in vollen TEURO Laufende Geschäftstätigkeit Periodenergebnis (vor Zuwendungen, Zuschüssen, Zuweisungen) Abschreibungen/Zuschreibungen auf AV Zunahme/Abnahme der Rückstellungen Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen/Erträge Zu‐/Abnahme d. Vorräte, Ford. u. anderen Aktiva, die nicht der Inv./Fin.tätigk. zuzuordnen sind Zu‐/Abnahme d. Verbindlichk. und anderen Passiva, die nicht der Inv./Fin.tätigk. zuzuordnen sind Gewinn/Verlust aus Abgang von AV Zinsaufwendungen/Zinserträge Sonstige Beteiligungserträge Aufwendungen/Erträge außerordentlicher Posten Ertragssteueraufwand/‐ertrag Einzahlungen aus außerordentlichen Posten Auszahlungen aus außerordentlichen Posten Ertragssteuerzahlungen Sonstige Einzahlungen und Auszahlungen Mittelzu‐/‐abfluss aus lfd. Geschäftstätigkeit Investitionstätigkeit Einzahlungen aus Abgängen immat. AV Auszahlungen für Investitionen immat. AV Einzahlungen aus Abgängen SAV Auszahlungen für Investitionen SAV Einzahlungen aus Abgängen FAV Auszahlungen für Investitionen FAV + Einzahlungen aus Abgängen aus dem Konsolidierungskreis +/‐ +/‐ +/‐ ‐/+ +/‐ ‐/+ +/‐ ‐ +/‐ +/‐ + ‐ ‐/+ +/‐ 2. Ist 2017 bis 2022 Erwartung 2018 Planjahr 2019 2020 Folgejahre 2021 2022 639 143 51 ‐12 288 215 385 235 240 1.059 288 215 385 235 240 ‐107 ‐608 ‐2.275 ‐3.755 ‐235 ‐240 ‐107 ‐608 ‐2.275 ‐3.755 ‐235 ‐240 320 2.060 3.370 0 952 320 0 2.060 0 3.370 0 0 0 0 0 1.132 2.084 2.044 40 2.084 2.084 2.044 40 2.084 2.084 2.044 40 2.084 2.084 2.044 40 2.084 2.084 2.044 40 2.084 2.084 2.044 40 148 84 6 ‐ 3. Auszahlungen für Zugänge zum Konsolidierungskreis Einzahlungen aufgrund von Finanzmittelanlagen im + Rahmen der kurzfristigen Finanzdisposition Auszahlungen aufgrund von Finanzmittelanlagen im ‐ Rahmen der kurzfristigen Finanzdisposition + Einzahlungen aus außerordentlichen Posten ‐ Auszahlungen aus außerordentlichen Posten + Erhaltene Zinsen + Erhaltene Dividenden +/‐ Sonstige Einzahlungen und Auszahlungen Mittelzu‐/‐abfluss aus Investitionstätigkeit Finanzierungstätigkeit + Einzahlungen aus EK‐Zuführungen der Stadt Leipzig Einzahlungen aus EK‐Zuführungen von anderen + Gesellschaftern ‐ Auszahlungen aus EK‐Herabsetzung der Stadt Leipzig Auszahlungen aus EK‐Herabsetzung an übrige ‐ Unternehmenseigner Einzahlungen aus der Aufnahme von (Finanz‐) Krediten + der Stadt Leipzig Einzahlungen aus der Aufnahme von (Finanz‐) Krediten + Dritter und Begebung von Anleihen Auszahlungen aus der Tilgung von (Finanz‐) Krediten der ‐ Stadt Leipzig Auszahlungen aus der Tilgung von (Finanz‐) Krediten ‐ Dritter und Anleihen Einzahlung aus erhaltenenen Zuwendungen, Zuschüssen, + Zuweisungen der Stadt Leipzig Einzahlung aus erhaltenenen Zuwendungen, Zuschüssen, + Zuweisungen Dritter 2019 ‐ + ‐ ‐ ‐ ‐ +/‐ +/‐ 4. +/‐ +/‐ Rückzahlungen von Zuwendungen, Zuschüssen, Zuweisungen Einzahlungen aus außerordentlichen Posten Auszahlungen aus außerordentlichen Posten gezahlte Zinsen Auszahlungen an die Gesellschafterin Stadt Leipzig Auszahlungen an übrige Unternehmenseigner und Minderheitsgesellschafter Ein‐ u. Auszahlungen aus Ergebnisabführungsvertrag Sonstige Ein‐ u. Auszahlungen Mittelzu‐/‐abfluss aus Finanzierungstätigkeit Zahlungswirksame Veränd. der Finanzmittel Wechselkurs‐ und bewertungsbedingte Änderung des Finanzmittelfonds Konsolidierungskreisbedingte Änderungen des Finanzmittelfonds Finanzmittelbest. Anfang d. Periode (inkl. Cash‐Pool) Finanzmittelbestand Ende d. Periode (inkl. Cash‐Pool) Bestand Cash‐Pool am Ende der Periode liquide Mittel (ohne Cash‐Pool) Liquidität (in Anlehnung an DRS 21 indirekt) Verbund Kommunaler Kinder‐und Jugendhilfe Lfd. Nr. 1. +/‐ +/‐ +/‐ ‐/+ +/‐ ‐/+ +/‐ ‐ +/‐ +/‐ + ‐ +/‐ +/‐ 2. + ‐ + ‐ + ‐ + ‐ + ‐ + ‐ + + +/‐ 2019 Planung der Geldein‐ und auszahlungen Planjahr Laufende Geschäftstätigkeit Periodenergebnis (vor Zuwendungen, Zuschüssen, 0 Zuweisungen) Abschreibungen/Zuschreibungen auf AV 215 Zunahme/Abnahme der Rückstellungen 0 Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen/Erträge 0 Zu‐/Abnahme d. Vorräte, Ford. u. anderen Aktiva, die 0 nicht der Inv./Fin.tätigk. zuzuordnen sind Zu‐/Abnahme d. Verbindlichk. und anderen Passiva, die 0 nicht der Inv./Fin.tätigk. zuzuordnen sind Gewinn/Verlust aus Abgang von AV 0 Zinsaufwendungen/Zinserträge 0 Sonstige Beteiligungserträge 0 Aufwendungen/Erträge außerordentlicher Posten 0 Ertragssteueraufwand/‐ertrag 0 Einzahlungen aus außerordentlichen Posten 0 Auszahlungen aus außerordentlichen Posten 0 Ertragssteuerzahlungen 0 Sonstige Einzahlungen und Auszahlungen 0 Mittelzu‐/‐abfluss aus lfd. Geschäftstätigkeit 215 Investitionstätigkeit Einzahlungen aus Abgängen immat. AV 0 ‐2.275 Auszahlungen für Investitionen immat. AV Einzahlungen aus Abgängen SAV 0 Auszahlungen für Investitionen SAV 0 Einzahlungen aus Abgängen FAV 0 Auszahlungen für Investitionen FAV 0 Einzahlungen aus Abgängen aus dem 0 Konsolidierungskreis Auszahlungen für Zugänge zum Konsolidierungskreis 0 Einzahlungen aufgrund von Finanzmittelanlagen im 0 Rahmen der kurzfristigen Finanzdisposition Auszahlungen aufgrund von Finanzmittelanlagen im 0 Rahmen der kurzfristigen Finanzdisposition Einzahlungen aus außerordentlichen Posten 0 Auszahlungen aus außerordentlichen Posten 0 Erhaltene Zinsen 0 Erhaltene Dividenden 0 Sonstige Einzahlungen und Auszahlungen 0 Mittelzu‐/‐abfluss aus Investitionstätigkeit ‐2.275 Januar Februar März April Mai Juni Juli August Angaben in vollen TEURO Okt. Nov. Dez. Sept. 50 50 55 49 50 50 42 42 44 50 ‐400 ‐82 17 17 19 18 18 18 18 18 18 18 18 18 67 67 74 67 68 68 60 60 62 68 ‐382 ‐64 ‐117 ‐117 ‐119 ‐18 ‐18 ‐18 ‐18 ‐418 ‐418 ‐418 ‐478 ‐118 ‐117 ‐117 ‐119 ‐18 ‐18 ‐18 ‐18 ‐418 ‐418 ‐418 ‐478 ‐118 Verbund Kommunaler Kinder‐und Jugendhilfe Lfd. Nr. 3. + + ‐ ‐ + + ‐ ‐ + + ‐ + ‐ ‐ ‐ ‐ +/‐ +/‐ 4. +/‐ +/‐ Planung der Geldein‐ und auszahlungen Finanzierungstätigkeit Einzahlungen aus EK‐Zuführungen der Stadt Leipzig Einzahlungen aus EK‐Zuführungen von anderen Gesellschaftern Auszahlungen aus EK‐Herabsetzung der Stadt Leipzig Auszahlungen aus EK‐Herabsetzung an übrige Unternehmenseigner Einzahlungen aus der Aufnahme von (Finanz‐) Krediten der Stadt Leipzig Einzahlungen aus der Aufnahme von (Finanz‐) Krediten Dritter und Begebung von Anleihen Auszahlungen aus der Tilgung von (Finanz‐) Krediten der Stadt Leipzig Auszahlungen aus der Tilgung von (Finanz‐) Krediten Dritter und Anleihen Einzahlung aus erhaltenenen Zuwendungen, Zuschüssen, Zuweisungen der Stadt Leipzig Einzahlung aus erhaltenenen Zuwendungen, Zuschüssen, Zuweisungen Dritter Rückzahlungen von Zuwendungen, Zuschüssen, Zuweisungen Einzahlungen aus außerordentlichen Posten Auszahlungen aus außerordentlichen Posten gezahlte Zinsen Auszahlungen an die Gesellschafterin Stadt Leipzig Auszahlungen an übrige Unternehmenseigner und Minder Ein‐ u. Auszahlungen aus Ergebnisabführungsvertrag Sonstige Ein‐ u. Auszahlungen Mittelzu‐/‐abfluss aus Finanzierungstätigkeit Zahlungswirksame Veränd. der Finanzmittel Wechselkurs‐ und bewertungsbedingte Änderung des Finanzmittelfonds Konsolidierungskreisbedingte Änderungen des Finanzmittelfonds Finanzmittelbest. Anfang d. Periode (inkl. Cash‐Pool) Finanzmittelbestand Ende d. Periode (inkl. Cash‐Pool) Bestand Cash‐Pool am Ende der Periode liquide Mittel (ohne Cash‐Pool) Planjahr Januar Februar März April Mai Juni Juli August Sept. Angaben in vollen TEURO Okt. Nov. Dez. 0 0 0 0 0 0 0 0 2.060 2.000 60 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2.060 0 0 ‐50 0 ‐50 0 ‐45 2.000 2.049 0 50 0 50 0 42 0 ‐358 0 ‐356 0 ‐350 60 ‐800 0 ‐182 2.084 2.034 2.000 34 2.034 1.984 1.950 34 1.984 1.939 1.900 39 1.939 3.988 3.948 40 3.988 4.038 4.000 38 4.038 4.088 4.058 30 4.088 4.130 4.100 30 4.130 3.772 3.750 22 3.772 3.416 3.350 66 3.416 3.066 3.000 66 3.066 2.266 2.200 66 2.266 2.084 2.044 40 0 0 2.084 2.084 2.044 40 Bilanz 2019 Verbund Kommunaler Kinder‐und Jugendhilfe Pos. A. Angaben in vollen TEURO Aktiva Anlagevermögen Ist 2017 Erwartung 2018 459 Planjahr 2019 bis 2022 Folgejahre 2021 2020 2022 779 2.839 6.209 6.209 6.209 459 779 2.839 6.209 6.209 6.209 2.409 2.409 2.409 2.409 2.409 2.409 II. FForderungen und sonst. Vermögensgegenstände 2.369 2.369 2.369 2.369 2.369 2.369 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 34 34 34 34 34 34 2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 1 1 1 1 1 1 2.334 2.334 2.334 2.334 2.334 2.334 40 40 40 40 40 40 0 0 2.868 3.188 5.248 8.618 8.618 8.618 2.013 2.013 2.013 2.013 2.013 2.013 205 205 205 205 205 205 937 1.169 1.169 1.169 1.169 1.169 937 1.169 1.169 1.169 1.169 1.169 IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag 232 639 639 639 639 639 V. 639 15 335 2.395 5.765 5.765 5.765 388 388 388 388 388 388 388 388 388 388 388 388 262 262 262 262 262 262 I. Immaterielle Vermögensgegenstände 0 II. Sachanlagen III. Finanzanlagen B. Umlaufvermögen I. Vorräte 3. Ford. geg. Unt., mit denen Beteiligungsverh. besteht 4. Ford. geg. Gesellsch./an die Gemeinde/and. Eigenbetr. 5. Sonstige Vermögensgegenstände 0 III. Wertpapiere IV. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten C. Rechnungsabgrenzungsposten D. Sonderverlustkonto gem. § 17 (4) DMBilG E. Aktive latente Steuern F. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensver. G. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag Summe Aktiva Treuhandvermögen Passiva A. Eigenkapital I. Gezeichnetes Kapital/festgesetztes Kapital/Stammkapital II. Kapitalrücklage III. Gewinnrücklagen 1. Gesetzliche Rücklage 2. Rücklage für Anteile an herrschenden oder mehrheitlich beteiligten Unternehmen 3. Satzungsmäßige Rücklagen 4. Andere Gewinnrücklagen 5. Sonderrücklagen DMBilG Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag VI. Bilanzgewinn/Bilanzverlust VII. Nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag VIII. Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter B. Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung C. Ausgleichsposten aus Erwerbsgewinn 1. Sonderposten aus öffentlichen Fördermitteln 2. Sonderposten aus nichtöffentlichen Fördermitteln 3. Weitere Sonderposten D. Empfangene Ertragszuschüsse E. Rückstellungen 1. F. Rückst. für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 2. Steuerrückstellungen 3. Sonstige Rückstellungen Verbindlichkeiten 1. Anleihen 2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Verbund Kommunaler Kinder‐und Jugendhilfe Pos. Angaben in vollen TEURO 3. Ist 2017 Erwartung 2018 Planjahr 2019 Folgejahre 2021 2020 2022 Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 4. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 5. Verbindlichkeiten aus Wechseln 6. Verb. aus sonstigen Zuwendungen zur Finanzierung AV 7. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unt. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein 8. Beteiligungsverhältnis besteht Verbindlichkeiten ggü. Gesellschafter/Gemeinde/and. 9. Eigenbetrieben 10. Sonstige Verbindlichkeiten G. Rechnungsabgrenzungsposten H. Passive latente Steuern Summe Passiva Treuhandverbindlichkeiten 85 85 85 85 85 85 18 18 18 18 18 18 144 144 144 144 144 144 15 15 15 15 15 15 190 190 190 190 190 190 2.868 3.188 5.248 8.618 8.618 8.618 0 0 0 0 0 0 Leistungsdaten Lfd. Verbund Kommunaler Kinder‐und Jugendhilfe Nr. Anzahl stationäre Plätze Umfang ambulante Leistungen(h) Pauschalfinanzierung KJND Pauschalfinanzierung Kindertagesstellenpflege Auslastung stationärer Bereich in % Auslastung ambulanter Bereich in % Internatsbetreuung 2019 Ist 2017 2 2 2 2 2 2 2 135 318 19 941 99 106 60 Erwartung 2018 136 300 16 950 98 100 60 Planjahr 2019 139 300 16 900 98 100 60 bis Quartal 1 2019 139 300 16 900 98 100 60 Quartal 2 2019 139 300 16 900 98 100 60 Quartal 3 2019 139 300 16 900 98 100 60 Quartal 4 2019 139 300 16 900 98 100 60 2022 2020 141 300 16 850 98 100 60 Folgejahre 2021 176 300 16 800 98 100 60 2022 176 300 16 750 98 100 60 Lfd. Nr. 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. 15. 16. Haushaltsrelevante Positionen für die Stadt Leipzig Verbund Kommunaler Kinder‐und Jugendhilfe Angaben in vollen TEURO Veränderung Eigenkapital Erhöhung (+)/Verminderung (‐) Eigenkapital Gewinnabführung Auszahlung Gewinnabführung (netto) Verlustausgleich Ertrag aus Verlustausgleich Einzahlung aus Verlustausgleich Mittelweiterleitung Aufwand aus Mittelweiterleitung Auszahlung aus Mittelweiterleitung Bürgschaftsentgelt Aufwand aus Bürgschaftsentgelt Auszahlung aus Bürgschaftsentgelt Erbbauzins/Erbbaupacht Aufwand aus Erbbauzins/Erbbaupacht Auszahlung aus Erbbauzins/Erbbaupacht Gesellschafterdarlehen Tilgung Auszahlung Tilgung Gesellschafterdarlehen Gesellschafterdarlehen Zins Aufwand Zins Gesellschafterdarlehen Auszahlung Zins Gesellschafterdarlehen Grunddienstbarkeiten Aufwand Grunddienstbarkeiten Auszahlung Grunddienstbarkeiten Konzessionsabgaben Aufwand Konzessionsabgaben Auszahlung Konzessionsabgaben Kapitaleinlagen Einzahlung in Kapitaleinlage Kostenbeteiligungen Ertrag aus Kostenbeteiligungen Einzahlung aus Kostenbeteiligungen Leistungsentgelt Ertrag aus Leistungsentgelt Einzahlung aus Leistungsentgelt Investitionszuschüsse Einzahlung aus Investitionszuschüssen Zuschüsse Ertrag aus Zuschüssen Einzahlung aus Zuschüssen weitere Ansätze Ertrag aus weitere Ansätze Aufwand aus weitere Ansätze Einzahlung aus weitere Ansätze Auszahlung aus weitere Ansätze 2019 Ist 2017 Erw. 2018 Planjahr 2019 2020 639 0 639 0 11.338 11.338 11.213 11.213 11.496 11.496 12.268 12.268 320 2.060 3.370 370 420 440 370 420 440 bis 2022 Folgejahre 2021 2022 13.934 13.934 14.185 14.185 450 450 450 450 450 450 Personal 2019 bis 2022 Verbund Kommunaler Kinder‐und Jugendhilfe Zeilen‐ Nr. 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 Ist 2017 A. Entwicklung der Beschäftigungsverhältnisse Beschäftigte Personen zum Ende des Zeitraumes davon Frauen B. Durchschnittliche Anzahl Beschäftigte Personen Vollzeitäquivalente (VZÄ)/Vollkräfte (VK) Auszubildende C: Aufgliederung der VZÄ/VK Angaben in Vollzeitäquivalenten (Krankenhäuser in Vollkräften) Betriebsleitung Koordinator/MA Verwaltung MA Kindertagespflegemanagement Hausmeister/Hauswirtschafterinnen Bereichsleiter/Teamleiter/innen Sozialarbeiter/innen Erzieher/innen Reservestellen für kurzfriste Kapazitätsanpassungen Stellen besetzt durch Langzeitkranke, Elternzeit etc. unbesetzte Stellen Summe darunter Teilzeitstellen D: Stellenübersicht nach § 21 Abs. 1 Sächs EigBVO Stellen Nachrichtlich: Beamte Erwartg. 2018 Planjahr 2019 2020 Folgejahre 2021 2022 186 152 193 157 200 160 210 170 240 190 240 190 169,25 139,45 0,00 193,00 153,25 0,00 200,00 155,00 0,00 205,00 160,00 0,00 240,00 185,00 0,00 240,00 185,00 0,00 Ist 2017 Erwartg. 2018 Planjahr 2019 2020 Folgejahre 2021 2022 3,00 5,28 3,75 3,75 12,57 24,69 86,41 8,00 12,50 4,05 3,00 6,15 4,50 3,75 11,70 24,45 97,78 7,25 11,42 3,00 6,15 4,50 3,75 12,00 24,45 97,78 7,25 11,12 3,00 6,65 4,50 3,75 13,00 24,45 103,78 7,25 11,12 3,00 9,05 4,50 3,75 16,00 24,45 121,88 7,25 11,12 3,00 9,05 4,50 3,75 16,00 24,45 121,88 7,25 11,12 164,00 119,00 170,00 130,00 170,00 130,00 177,50 142,00 201,00 170,00 201,00 170,00 vorge‐ tat‐ sehene sächlich Stellen besetzte besetzte geplante geplante geplante geplante Stellen Stellen zum 30.6. Stellen Stellen Stellen Stellen 2017 2018 2019 2020 2021 2022 152,70 170,00 160,35 170,00 177,50 201,00 201,00 Investitionen 2019 Verbund Kommunaler Kinder‐und Jugendhilfe Lfd. Nr. Bezeichnung Zimmerausstattung Büroausstattung techn. Geräte Außenanlagen PKW Ausstattung neues Objekt Getreidegasse Ausstattung neues Objekt Ro.‐Koch‐Klinik Ausstattung neues Objekt Böhlitz‐Ehrenberg Planungsleistungen Umbau Ro.Koch‐Klinik Baukosten für Umbau Ro.‐Koch‐Klinik Neubau Böhlitz‐Ehrenberg Kosten Planungsleistungen Neubau Böhlitz‐Ehrenberg Baukosten Sanierung/Neubau weitere Objekte Planungsleistungen/Baukosten Investitionen in GWG Summe übrige Investitionsprojekte 2020 Summe übrige Investitionsprojekte 2021 Summe übrige Investitionsprojekte 2022 Summe gesamt Finanzierung durch: Zuwendungen Stadt Leipzig Zuwendungen Dritter (ohne Stadt Leipzig) Kreditaufnahme Eigenanteil Gesamt 212 70 104 117 157 78 50 100 160 529 650 2.700 1.711 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 822 0 0 0 7.460 5.750 0 0 1.710 Erwartg. bis incl. 2017 Erwartg. Planjahr 2018 2019 27 10 19 2 17 0 0 0 25 10 10 15 40 78 0 0 30 10 15 20 20 0 0 0 0 0 0 0 100 0 220 0 0 60 32 107 107 bis 2022 Angaben in vollen TEURO Investitionsbeträge je Projekt Folgejahre restl. 2020 2021 2022 Jahre 30 30 35 35 10 10 10 10 15 15 15 15 20 20 20 20 20 20 20 20 50 100 300 1.700 529 130 1.000 1.711 110 120 140 140 140 140 608 2.275 3.755 235 240 240 320 2.060 3.370 288 215 385 235 240 240 Instandhaltungsplan 2019 bis 2022 Verbund Kommunaler Kinder‐und Jugendhilfe Instandhaltungsbeträge je Projekt Planjahre Lfd. Nr. Bezeichnung Gesamt bauliche Anlagen Brandschutzmaßnahmen PKW‐Reparaturen Zimmerausstattung techn. Geräte/anlagen/ Nachrichten‐ und Elt‐Anlagen Büromaschinen Außenanlagen Summe gesamt Finanzierung durch Zuwendungen Stadt Leipzig Zuwendungen Dritter (ohne Stadt Leipzig) Kreditaufnahme Eigenanteil (bzw. Zuwend. lfd. Geschäft) Erwartung 2018 2019 2020 2021 restl. Jahre 2022 320 300 150 120 90 30 90 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1.100 70 50 25 20 15 5 15 50 50 25 20 15 5 15 50 50 25 20 15 5 15 50 50 25 20 15 5 15 50 50 25 20 15 5 15 50 50 25 20 15 5 15 200 180 180 180 180 180 0 0 0 1.100 200 180 180 180 180 180