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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1446897.pdf
Größe
207 kB
Erstellt
08.10.18, 12:00
Aktualisiert
20.10.18, 10:03

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-P-06203-DS-02 Status: öffentlich Eingereicht von Petitionsausschuss Betreff: Baumbewässerung von Bestands- und Jungbäumen Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Ratsversammlung 24.10.2018 Beschlussfassung Beschlussvorschlag: Die Petition wird abgelehnt. 1/4 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: 2/4 Sachverhalt: Dem Vorschlag des Petenten kann nicht gefolgt werden: Die Stadt Leipzig realisiert Baumpflanzungen entsprechend des aktuellen Standes der Technik und berücksichtigt dabei DIN-Normen und Regelwerke bzw. Empfehlungen der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e. V. (FLL) sowie anderer Fachverbände. Die Vorschläge der Petition entsprechen nicht diesen aktuellen Regeln der Technik. Bei den in der Petition zeichnerisch dargestellten Überwölbungen um den Stamm der Jungbäume handelt es sich um Gießringe. Diese vermeiden bei technischer Bewässerung des Jungbaumes in der ersten Zeit nach dessen Pflanzung das Abfließen des Wassers in die Umgebung. Der Gießring entspricht im Durchmesser dem aus der Baumschule gelieferten Ballen der Pflanze und gewährleistet so, dass das Wasser zielgerichtet nur nach unten durch den Ballen und an die einzig im und unmittelbar um den Ballen befindlichen Wurzeln des Gehölzes gelangen kann. Der Gießring ist nach Abschluss der Entwicklungspflege (in der Stadt Leipzig standardmäßig 2,5 bis 3 Jahre nach Pflanzung) einzuplanieren und hält somit dann aus dem Umfeld zufließendes und nach Beendigung der technischen Bewässerung erforderliches Niederschlagswasser zukünftig nicht weiter fern. Eine Pflanzung von Bäumen in Mulden, wie diese zeichnerisch dargestellt ist, widerspricht der DIN 18916. Diese sieht im Punkt 5.5.4 - Pflanztiefe vor: "Die Pflanztiefe ist der Pflanzenart anzupassen. Im Regelfall sind die Pflanzen so tief zu pflanzen, wie sie vorher gestanden haben. Das Setzmaß ist zu beachten." So besteht die Gefahr, dass die durch den Petenten vorgeschlagenen Mulden sich durch Einträge verflachen und somit der Wurzelhorizont überfüllt würde, was zu Schäden und Beeinträchtigungen bei der Wurzelentwicklung führen kann. Es ergeben sich aber auch noch weitere negative Aspekte einer Senke. Ein zu tiefes Einpflanzen oder das dauerhafte Überhöhen des Wurzelbereiches durch Gießring birgt die Gefahr der Staunässe und gewährleistet so keine ausreichende Durchlüftung des Hauptwurzelhorizontes, was ebenfalls zu Beeinträchtigungen führt. Der Wassereintritt in unversiegelte Flächen erfolgt durch gleichmäßige, senkrechte Versickerung. Aus Rasenflächen ist mit einem seitlichen Wasserabfluss nur bei starkem Gefälle, Frost oder erheblicher Bodenverdichtung zu rechnen. Somit ist nur im Falle von Starkregen von einem Zufluss zu den Mulden auszugehen, was wiederum die Gefahr der Staunässe erhöht. Ältere Bäume besitzen im Bereich des Stammes keine wesentlichen wasseraufnehmenden Faserwurzeln mehr. Hier sind vornehmlich Grobwurzeln mit Haltefunktion vorhanden. Somit wäre bei einer dauerhaften Muldengestaltung die Versickerung in dem Bereich mit Faserwurzeln vermindert und der Bereich der Haltewurzeln problematisch durchnässt. Insofern wirkt die angestrebte Muldenbildung langfristig einer gleichmäßigen Wasserversorgung entgegen. Auch bei Baumpflanzungen in versiegelten Flächen des Verkehrsraumes (z. B. Haus Naunhofer Straße 65 gemäß Anmerkung des Petenten) kann eine Muldenbildung nicht unterstützt werden. Hier bestehen in der Regel abgegrenzte und baulich gefasste Baumscheiben. 3/4 Der Standardausbau sieht eine Pflanzhöhe ca. 5 cm unter Pflasterniveau vor. Die Auffüllung der Baumscheibe über dem Pflanzsubstrat erfolgt zudem mit einem sowohl den Durchfluss fördernden, als auch im Porenraum Wasser speichernden Granulat aus Lavabruch. Eine darüber hinaus gehende Absenkung des Pflasterniveaus zur Mulde widerspricht anerkannten Normen des Straßenbaus zur Gefälleausbildung. Ein weiterer zu berücksichtigender Aspekt wäre hier die Barrierefreiheit der Gehwege. Das Gefälle der Gehwege ist regelmäßig zur Fahrbahn geneigt. Somit wird abfließendes Oberflächenwasser bereits anteilig den Baumscheiben zugeführt. Grundsätzlich anzustreben ist dennoch die Verringerung des oberflächlichen Ablaufes von Regenwasser und die Reduzierung der Einleitung in die Kanalisation entsprechend der Intention des Petenten. Hierzu werden durch die Stadt Leipzig je nach Gegebenheit Sickerrinnen, Rigolen sowie drainierende Beläge verwendet. Neue Verfahren wie z. B. Baumrigolen sollen getestet werden. Anlage: - Petition 4/4