Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1446897.pdf
Größe
207 kB
Erstellt
08.10.18, 12:00
Aktualisiert
20.10.18, 10:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-P-06203-DS-02
Status: öffentlich
Eingereicht von
Petitionsausschuss
Betreff:
Baumbewässerung von Bestands- und Jungbäumen
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
24.10.2018
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
Die Petition wird abgelehnt.
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Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
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Sachverhalt:
Dem Vorschlag des Petenten kann nicht gefolgt werden:
Die Stadt Leipzig realisiert Baumpflanzungen entsprechend des aktuellen Standes der
Technik und berücksichtigt dabei DIN-Normen und Regelwerke bzw. Empfehlungen der
Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e. V. (FLL) sowie anderer
Fachverbände. Die Vorschläge der Petition entsprechen nicht diesen aktuellen Regeln der
Technik.
Bei den in der Petition zeichnerisch dargestellten Überwölbungen um den Stamm der
Jungbäume handelt es sich um Gießringe. Diese vermeiden bei technischer Bewässerung
des Jungbaumes in der ersten Zeit nach dessen Pflanzung das Abfließen des Wassers in die
Umgebung. Der Gießring entspricht im Durchmesser dem aus der Baumschule gelieferten
Ballen der Pflanze und gewährleistet so, dass das Wasser zielgerichtet nur nach unten durch
den Ballen und an die einzig im und unmittelbar um den Ballen befindlichen Wurzeln des
Gehölzes gelangen kann.
Der Gießring ist nach Abschluss der Entwicklungspflege (in der Stadt Leipzig standardmäßig
2,5 bis 3 Jahre nach Pflanzung) einzuplanieren und hält somit dann aus dem Umfeld
zufließendes und nach Beendigung der technischen Bewässerung erforderliches
Niederschlagswasser zukünftig nicht weiter fern.
Eine Pflanzung von Bäumen in Mulden, wie diese zeichnerisch dargestellt ist, widerspricht
der DIN 18916. Diese sieht im Punkt 5.5.4 - Pflanztiefe vor: "Die Pflanztiefe ist der
Pflanzenart anzupassen. Im Regelfall sind die Pflanzen so tief zu pflanzen, wie sie vorher
gestanden haben. Das Setzmaß ist zu beachten."
So besteht die Gefahr, dass die durch den Petenten vorgeschlagenen Mulden sich durch
Einträge verflachen und somit der Wurzelhorizont überfüllt würde, was zu Schäden und
Beeinträchtigungen bei der Wurzelentwicklung führen kann.
Es ergeben sich aber auch noch weitere negative Aspekte einer Senke.
Ein zu tiefes Einpflanzen oder das dauerhafte Überhöhen des Wurzelbereiches durch
Gießring birgt die Gefahr der Staunässe und gewährleistet so keine ausreichende
Durchlüftung des Hauptwurzelhorizontes, was ebenfalls zu Beeinträchtigungen führt.
Der Wassereintritt in unversiegelte Flächen erfolgt durch gleichmäßige, senkrechte
Versickerung. Aus Rasenflächen ist mit einem seitlichen Wasserabfluss nur bei starkem
Gefälle, Frost oder erheblicher Bodenverdichtung zu rechnen. Somit ist nur im Falle von
Starkregen von einem Zufluss zu den Mulden auszugehen, was wiederum die Gefahr der
Staunässe erhöht.
Ältere Bäume besitzen im Bereich des Stammes keine wesentlichen wasseraufnehmenden
Faserwurzeln mehr. Hier sind vornehmlich Grobwurzeln mit Haltefunktion vorhanden. Somit
wäre bei einer dauerhaften Muldengestaltung die Versickerung in dem Bereich mit
Faserwurzeln vermindert und der Bereich der Haltewurzeln problematisch durchnässt.
Insofern wirkt die angestrebte Muldenbildung langfristig einer gleichmäßigen
Wasserversorgung entgegen.
Auch bei Baumpflanzungen in versiegelten Flächen des Verkehrsraumes (z. B. Haus
Naunhofer Straße 65 gemäß Anmerkung des Petenten) kann eine Muldenbildung nicht
unterstützt werden. Hier bestehen in der Regel abgegrenzte und baulich gefasste
Baumscheiben.
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Der Standardausbau sieht eine Pflanzhöhe ca. 5 cm unter Pflasterniveau vor. Die Auffüllung
der Baumscheibe über dem Pflanzsubstrat erfolgt zudem mit einem sowohl den Durchfluss
fördernden, als auch im Porenraum Wasser speichernden Granulat aus Lavabruch.
Eine darüber hinaus gehende Absenkung des Pflasterniveaus zur Mulde widerspricht
anerkannten Normen des Straßenbaus zur Gefälleausbildung. Ein weiterer zu
berücksichtigender Aspekt wäre hier die Barrierefreiheit der Gehwege.
Das Gefälle der Gehwege ist regelmäßig zur Fahrbahn geneigt. Somit wird abfließendes
Oberflächenwasser bereits anteilig den Baumscheiben zugeführt.
Grundsätzlich anzustreben ist dennoch die Verringerung des oberflächlichen Ablaufes von
Regenwasser und die Reduzierung der Einleitung in die Kanalisation entsprechend der
Intention des Petenten.
Hierzu werden durch die Stadt Leipzig je nach Gegebenheit Sickerrinnen, Rigolen sowie
drainierende Beläge verwendet. Neue Verfahren wie z. B. Baumrigolen sollen getestet
werden.
Anlage:
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Petition
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