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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1445803.pdf
Größe
79 kB
Erstellt
12.10.18, 12:00
Aktualisiert
08.11.18, 17:37

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Inhalt der Datei

Anfrage Nr. VI-F-06534 Status: öffentlich Eingereicht von Fraktion Freibeuter Betreff: Pflichtwidriges Verhalten leitender Angestellter Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Ratsversammlung 24.10.2018 schriftliche Beantwortung Sachverhalt: Gemäß § 8 Hauptsatzung der Stadt Leipzig fällt die Ernennung, Einstellung, Beförderung/Höhergruppierung und Entlassung von leitenden Bediensteten in die Zuständigkeit der Ratsversammlung. Wir fragen hierzu an: 1. Welches Verfahren geht der Entlassung eines leitenden Bediensteten voraus? 2. Erfüllen a. die erhebliche Fehleinschätzung von Bedarfen, b. die Nichterfüllung von gesetzlichen Pflichtaufgaben und c. die hohe Zahl von Klagen im Bereich der Zuständigkeit des Amtes den Tatbestand des pflichtwidrigen Verhaltens eines leitenden Angestellten? 3. Welche Kosten (Abfindung, Gerichtskosten, etc.) kommen auf die Stadt Leipzig im Falle der Entlassung eines leitenden Bediensteten zu? 1/1