Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1445803.pdf
Größe
79 kB
Erstellt
12.10.18, 12:00
Aktualisiert
08.11.18, 17:37
Stichworte
Inhalt der Datei
Anfrage Nr. VI-F-06534
Status: öffentlich
Eingereicht von
Fraktion Freibeuter
Betreff:
Pflichtwidriges Verhalten leitender Angestellter
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
24.10.2018
schriftliche Beantwortung
Sachverhalt:
Gemäß § 8 Hauptsatzung der Stadt Leipzig fällt die Ernennung, Einstellung,
Beförderung/Höhergruppierung und Entlassung von leitenden Bediensteten in die
Zuständigkeit der Ratsversammlung.
Wir fragen hierzu an:
1. Welches Verfahren geht der Entlassung eines leitenden Bediensteten voraus?
2. Erfüllen
a. die erhebliche Fehleinschätzung von Bedarfen,
b. die Nichterfüllung von gesetzlichen Pflichtaufgaben und
c. die hohe Zahl von Klagen im Bereich der Zuständigkeit des Amtes
den Tatbestand des pflichtwidrigen Verhaltens eines leitenden Angestellten?
3. Welche Kosten (Abfindung, Gerichtskosten, etc.) kommen auf die Stadt Leipzig im
Falle der Entlassung eines leitenden Bediensteten zu?
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