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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1445305.pdf
Größe
72 kB
Erstellt
11.10.18, 12:00
Aktualisiert
03.12.18, 12:04

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Inhalt der Datei

Anfrage Nr. VI-F-06521 Status: öffentlich Eingereicht von Ute Elisabeth Gabelmann Betreff: Brandschutzauflagen bei Baumhäusern Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Ratsversammlung 24.10.2018 schriftliche Beantwortung Sachverhalt: Baumhäuser, also Hütten bzw. Häuser aus Holz oder anderen leichten Materialien, die auf Bäumen angebracht werden, erfreuen seit jeher Jung und Alt. Während einige Baumhäuser erwünscht sind, sind es andere nicht. Sie können unter schlechten Umständen aufgrund der Nichteinhaltung von Auflagen geräumt werden, zum Beispiel wegen des Brandschutzes. Hierzu frage ich an: 1. Welche Auflagen gelten für den Besitz eines Baumhauses? 2. Welche Auflagen gelten beim Betrieb eines Baumhauses? 3. Welche Auflagen gelten konkret im Bezug auf den Brandschutz bei Baumhäusern? 4. Welche bestandsrechtlichen Übergangsregelungen gelten für Baumhäuser, die schon existieren? 1/1