Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1429109.pdf
Größe
76 kB
Erstellt
31.08.18, 12:00
Aktualisiert
30.10.18, 08:47
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-06277
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Allgemeine Verwaltung, Beigeordneter U. Hörning
Betreff:
Personalangelegenheit nach § 8 Abs. 3 der Hauptsatzung - Amtsleiter des
Standesamtes
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Verwaltungsausschuss
Ratsversammlung
22.11.2018
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
Die höherbewerteten Aufgaben der Stelle Amtsleiter Standesamt werden rückwirkend zum
1. Juli 2018 auf Herrn Uwe Bernhardt übertragen.
Der Ratsbeschluss steht unter dem Vorbehalt, dass der Personalrat der Übertragung der
höherwertigen Aufgaben zustimmt.
Zusammenfassung:
Anlass der Vorlage:
Rechtliche Vorschriften
Stadtratsbeschluss
Sonstiges:
1/3
Verwaltungshandeln
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
nicht relevant
2/3
Sachverhalt:
Herrn Uwe Bernhardt wurden im Ergebnis eines Auswahlverfahrens die Aufgaben als
Amtsleiter Standesamt mit Wirkung vom 1. März 2014 übertragen. Mit Wirkung vom
20. Dezember 2014 wurde er zum Verwaltungsoberrat (Besoldungsgruppe A 14
Sächsisches Besoldungsgesetz) befördert.
Mit Wirkung vom 1. Juli 2018 wurde die Stelle „Amtsleiter Standesamt“ im
Stellenverteilungsplan mit der Besoldungsgruppe A 15 Sächsisches Besoldungsgesetz
ausgewiesen.
Aufgrund seiner bisher gezeigten Leistungen wird vorgeschlagen, die höherbewerteten
Aufgaben als Amtsleiter Standesamt (A 15 Sächsisches Besoldungsgesetz) rückwirkend
zum 1. Juli 2018 auf Herrn Uwe Bernhardt zu übertragen.
Die Zuständigkeit der Ratsversammlung ergibt sich aus § 8 Abs. 3 Nr. 3 der Hauptsatzung.
Die Beteiligung der Personalvertretung erfolgt gemäß § 80 Abs. 1 Nr. 2 Sächsisches
Personalvertretungsgesetz.
Anlage:
Lebenslauf (nicht öffentlich)
3/3