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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1424783.pdf
Größe
1,1 MB
Erstellt
20.08.18, 12:00
Aktualisiert
14.10.18, 23:18

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Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-06231 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport, Beigeordneter H. Rosenthal Betreff: 7. Änderung Straßenreinigungsgebührensatzung Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Umwelt und Ordnung FA Finanzen BA Stadtreinigung OR Böhlitz-Ehrenberg OR Burghausen OR Engelsdorf OR Hartmannsdorf-Knautnaundorf OR Holzhausen OR Liebertwolkwitz OR Lindenthal OR Lützschena-Stahmeln OR Miltitz OR Mölkau OR Plaußig OR Rückmarsdorf OR Seehausen OR Wiederitzsch Ratsversammlung voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit 22.11.2018 Information zur Kenntnis Information zur Kenntnis Information zur Kenntnis Information zur Kenntnis Information zur Kenntnis Information zur Kenntnis Information zur Kenntnis Information zur Kenntnis Information zur Kenntnis Information zur Kenntnis Information zur Kenntnis Information zur Kenntnis Information zur Kenntnis Information zur Kenntnis Beschlussfassung Beschlussvorschlag: 1. Die Ratsversammlung beschließt die siebte Änderungssatzung zur Straßenreinigungsgebührensatzung vom 17.11.2011. 2. Der Ausgleich aus der Kostenüberdeckung von 323.000 EUR (davon 170.000 EUR im Jahr 2019 und 153.000 EUR im Jahr 2020) wird beschlossen. 3. Die Satzung tritt nach ihrer Bekanntmachung im Leipziger Amtsblatt am 01.01.2019 in Kraft. 4. Der Beschluss der Ratsversammlung RBV-1013/11 vom 17.11.2011 wird geändert. 1/6 Zusammenfassung: Anlass der Vorlage: Rechtliche Vorschriften Stadtratsbeschluss Verwaltungshandeln Sonstiges: Die Änderungssatzung berücksichtigt die für 2 Jahre neu kalkulierten Gebühren für die kommunale Straßenreinigung in der Stadt Leipzig. 2/6 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen nein x wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung x Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt von bis Höhe in EUR wo veranschlagt Aufwendungen 01.01.19 31.12.19 4.338.650 1.100.54.5.1.01 Aufwendungen 01.01.20 31.12.20 4.427.850 1.100.54.5.1.01 Erträge Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen x Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: x nein wenn ja, x nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat Beschreibung des Abwägungsprozesses: 3/6 Sachverhalt: Begründung 7. Änderung zur Straßenreinigungsgebührensatzung der Stadt Leipzig vom 17.11.2011, gültig ab 01.01.2019 Zu Artikel 2 Änderung des § 5 Gebührenmaßstab und Gebührensätze Erläuterung: Die Gründe für die Änderung der Straßenreinigungsgebührensatzung sind veränderte Kosten und Frontmeter in der Straßenreinigung und daraus folgend neue Jahresgebührensätze. Erstmalig wird ab 2019 eine zweijährige Gebührenkalkulation erarbeitet. Dabei wurden die Kosten für die Jahre 2019 und 2020 ermittelt, zusammengeführt und der Mittelwert errechnet. Ebenfalls wurden die zu veranlagenden Straßenfrontlängen für die Jahre 2019 und 2020 er-mittelt und deren Mittelwert in die Gebührenkalkulation eingestellt. Beide Mittelwerte (Kosten und Straßenfrontlängen) sind die Basis für die Gebührenberechnung für die Jahre 2019 und 2020. Gebührenkalkulation und Berechnung neuer Gebührensätze 1. Erläuterung zur Gebührensatzermittlung Die Reinigungsgebühr für einen Straßenfrontmeter ergibt sich aus dem Quotienten a) von 75 % der Kosten Fahrbahnreinigung dividiert durch die Straßenfrontmeterlänge und b) von 75 % der Kosten Gehwegreinigung dividiert durch die Straßenfrontmeterlänge. Je nach Reinigungsklasse werden beide Gebühren mit der Häufigkeit der Reinigung multipliziert und zu einer Gebühr addiert. Die bekannten Reinigungsklassen gelten für 2019/20 unverändert fort. Es ergeben sich neue Jahresgebühren pro Straßenfrontmeter: Reinigungsklasse (RK) (jährlich) A0 A1 B0 B1 C0 C1 C3 E5 Z1 Z5 Y0 Alt 2018 Neu 2019/2020 3,13 € 7,46 € 6,25 € 10,59 € 9,38 € 13,72 € 22,39 € 37,32 € 4,34 € 21,69 € 1,56 € 3,14 € 7,73 € 6,28 € 10,87 € 9,42 € 14,01 € 23,18 € 38,64 € 4,59 € 22,93 € 1,57 € 2. Erläuterungen zur Gebührenkalkulation (Anlage zur Gebührensatzung) Die Grundlage für die Gebührenkalkulation sind die voraussichtlichen Kosten in den Jahren 2019 und 2020. Die Kostenentwicklung ist aus der Gebührenkalkulation 2019/20 (Anlage zur Straßenreinigungsgebührensatzung, Blatt 1 bis 3) ersichtlich. Die ansatzfähigen Kosten der Straßenreinigung laut Nachkalkulation (NK) 2017 bzw. laut Vorkalkulation (VK) 2018, 2019 und 2020 entwickeln sich wie folgt: 4/6 Angaben in TEUR 2017 (NK) 2018 (VK) 2019 (VK) 2020 (VK) Gesamt 2019/2020 Gesamt 16.054 16.853 17.355 17.711 35.066 Die Kosten für die Straßenreinigung erhöhen sich im Jahr 2019 voraussichtlich um 502 TEUR gegenüber dem Jahr 2018. Für das Jahr 2020 wird eine Steigerung der Gesamtkosten um 356 TEUR gegenüber dem Jahr 2019 erwartet. Im Folgenden werden die Kostenpositionen aus Blatt 1 der Anlage zur Straßenreinigungsgebührensatzung näher erläutert. Die Nummerierung folgt den Angaben der Tabelle. Hinweis: Alle Berechnungen werden im EDV-System mit der größten Genauigkeit vorgenommen. Differenzen in den beiliegenden Übersichten entstehen durch die Rundungen auf zwei Kommastellen. 1. Materialkosten Die voraussichtlich ansatzfähigen Materialkosten in 2019 erhöhen sich gegenüber dem Jahr 2018 um 317 TEUR. Die Erhöhung der Materialaufwendungen um 351 TEUR wird hauptsächlich durch die Kosten für die Baumscheibenreinigung (Fremdvergabe) verursacht. Dem entgegen steht eine geringfügige Senkung der Entsorgungskosten. Von 2019 zu 2020 wird keine Steigerung der Materialkosten erwartet. 2. Personalkosten Die Personalkosten steigen 2019 im Vergleich zu 2018 um 184 TEUR. Für das Jahr 2020 wird eine Erhöhung um 326 TEUR im Vergleich zu 2019 erwartet. Durch den am 18.04.2018 abgeschlossenen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst und die dazugehörige neue Entgeltordnung sind die Personalkosten bereits in 2018 um 3,19 % anstatt der in der Kalkulation 2018 angenommenen 2,4 % gestiegen. Ab April 2019 wird eine Steigerung der Personalkosten um 3,09 % eingerechnet. Für das Jahr 2020 wird mit einer durchschnittlichen Personalkostensteigerung von 2,3 % gerechnet, da die Ergebnisse des Tarifvertrages ab März 2020 eine Steigerung von ca. 1,4 % der Personalkosten bedeuten und nach Ende der Laufzeit des Tarifvertrages ab September 2020 von 3 % Personalkostensteigerung ausgegangen wird. 3. Abschreibungen In den Jahren 2019 und 2020 wird weiterhin kontinuierlich investiert, um eine permanente Erneuerung des Fuhrparkes und der Reinigungstechnik zu gewährleisten. Die Abschreibungen betragen im Jahr 2019 daher 1.035 TEUR und im Jahr 2020 1.010 TEUR und bewegen sich auf dem Niveau von 2017, da im Bereich der Straßenreinigung nur Ersatzinvestitionen getätigt werden. Zum realen Vermögenserhalt erfolgt die Ermittlung der Abschreibungen auf Basis der Wiederbeschaffungszeitwerte (WBZW). Diese Möglichkeit, die das Sächsische Kommunalabgabengesetz (SächsKAG) bietet, wird seit dem Jahr 2012 für die Kalkulation genutzt. 5. Kalkulatorische Zinsen Im Zuge der Gebührennachkalkulation für das Jahr 2017 wurde die kalkulatorische Berücksichtigung des "Sonderpostens für den Gebührenausgleich für Investitionen" kritisch geprüft. Bisher wurde dieser Sonderposten bis zur Inanspruchnahme direkt verzinst. Nunmehr erfolgte eine rückwirkende Neuberechnung ab dem Jahr 2012 (erstmalige Berechnung der Abschreibungen auf Basis der Wiederbeschaffungszeitwerte) und erhöhte die Kostenüberdeckung des Jahres 2017. Dabei wurden bei der Ermittlungsbasis für die Berechnung der kalkulatorischen Zinsen die Restbuchwerte der Sonderposten von den Restbuchwerten des Anlagevermögens abgezogen. Die kalkulatorischen Zinsen sinken dadurch im Jahr 2019 im Vergleich zu den in der Kalkulation für das Jahr 2018 angenommenen kalkulatorischen Zinsen um 73 TEUR und bleiben 5/6 auch im Jahr 2020 in etwa auf diesem Niveau. Für die Jahre 2019 und 2020 ist ein kalkulatorischer Zinssatz von 5 % vorgesehen (vgl. Beschluss der Ratsversammlung vom 26.10.2016 - VI-DS-03056). 7. Umlage Gemeinkostenstellen/8. Interne Leistungsverrechnung Die auf die Gebühren umzulegenden Gemeinkosten in den Jahren 2019 und 2020 sinken im Vergleich zum Jahr 2018. Demgegenüber steigt jedoch die interne Leistungsverrechnung in 2019 um 119 TEUR und für das Jahr 2020 wird mit einer weiteren Erhöhung um 48 TEUR gerechnet. Dies resultiert vor allem aus steigenden Kosten für die Werkstattleistungen und die Fahrzeugwäsche, u.a. infol-ge Personalkostenerhöhung. 12. Vortrag der Kostenüber- bzw. unterdeckungen Zum 01.01.2018 betrugen die Kostenüberdeckungen 604 TEUR. Davon wurden 76 TEUR auf die Kalkulation 2018, 170 TEUR auf die Kalkulation für 2019 und 153 TEUR auf die Kalkulation 2020 vorgetragen. Die vorgetragenen Kostenüberdeckungen mindern den Betrag der auf die Gebühren umzulegenden Kosten. Die Positionen 1 - 14 der Blätter 2 und 3 der Anlage zur Straßenreinigungsgebührensatzung untersetzen die erläuterten Kostenblöcke getrennt nach Gehweg- bzw. Fahrbahnreinigung. Für die Ermittlung der Gebührensätze ist neben dem Kostenansatz die Straßenfrontmeterlän-ge bestimmend. Der Kalkulation für 2019/2020 liegt eine Straßenfrontmeterlänge von 1.601.524 Metern für das Jahr 2019 und 1.606.101 Metern für 2020 zugrunde. Das entspricht einem Anstieg um 4.496 Meter gegenüber der Kalkulation für 2018 (1.597.028 Meter). Für 2020 beträgt der Anstieg 4.577 Meter gegenüber der Kalkulation für 2019. Fazit Die gestiegenen Kosten werden auf die Straßenfrontlänge und die Reinigungsklassen umgelegt. Durch die Erhöhung der zu veranlagenden Frontmeterlänge von durchschnittlich 287.326 Metern im Gehwegbereich und 617.851 Metern im Fahrbahnbereich steigen die Gebührens-ätze jedoch nur geringfügig um ca. 1 %. Gegenüber dem Jahr 2018 steigt die Teilgebühr für die Gehwegreinigung pro Straßenfrontmeter und Reinigung um 0,48 Cent. Die Teilgebühr für die Fahrbahnreinigung steigt um 0,03 Cent an. Das führt zu einem Anstieg der Jahresgebühr pro Frontmeter in allen Reinigungsklassen je nach Reinigungshäufigkeit zwischen 0,01 EUR (RK A0) und 1,32 EUR (RK E5). Zu Artikel 3 Änderung des § 6 Auskunfts- und Anzeigepflicht Erläuterung: Aufgrund der Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und der hierzu ausgesprochenen Empfehlung des Datenschutzbeauftragten der Stadt Leipzig wurde zur Klarheit und Transparenz i. S. d. Art. 5 Abs. 1 lit. a DSGVO die derzeitige Erfassung und Verarbeitung der bei der hoheitlichen Aufgabenerfüllung notwendigen Daten dargestellt. Anlagen: Änderungssatzung Kalkulation 6/6 7. Änderungssatzung zur Straßenreinigungsgebührensatzung der Stadt Leipzig vom 17.11.2011, gültig ab 01.01.2019 Auf der Grundlage  des § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.03.2014 (SächsGVBl. S. 146), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Zweiten Gesetz zur Fortentwicklung des Kommunalrechts vom 13. Dezember 2017 (SächsGVBl. S. 626),  der §§ 2 und 9 des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes (SächsKAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.08.2004 (SächsGVBl. S. 418, verk. am 28.08.2004), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Zweiten Gesetzes zur Fortentwicklung des Kommunalrechts vom 13.Dezember 2017 (SächsGVBl. S. 626) hat die Ratsversammlung der Stadt Leipzig am 22.11.2018 (Nr. VI-DS-06231/18) folgende Änderungssatzung zur Straßenreinigungsgebührensatzung vom 17.11.2011 (Ratsbeschluss V-1013/11, veröffentlicht im Amtsblatt 22/11 vom 03.12.2011, berichtigt im Amtsblatt Nr. 23/11 vom 17.12.2011), geändert am 22.11.2012 (Ratsbeschluss V1426/12, veröffentlicht im Amtsblatt 23/12 vom 08.12.2012), geändert am 21.11.2013 (Ratsbeschluss V-1828/13, veröffentlicht im Amtsblatt 22/13 vom 30.11.2013), geändert am 20.11.2014 (DS Nr. V/00519/14, veröffentlicht im Amtsblatt 23/14 vom 06.12.2014) geändert am 19.11.2015 (Nr. VI-DS-1779/15, veröffentlicht im Amtsblatt 23/15 vom 12.12.2015) geändert am 17.11.2016 (Nr. VI-DS-03216/16, veröffentlicht im Amtsblatt 22/16 vom 10.12.2016), geändert am 17.11.2018 (Nr. VI-DS-04589/17, veröffentlicht im Amtsblatt 22/17 vom 9.12.2017) beschlossen: Artikel 1 Änderung des § 1 Gebührentatbestand Der Absatz 1 wird in den kursiven Passagen geändert und lautet neu: (1) Die Stadt Leipzig (nachfolgend Stadt genannt) erhebt Gebühren für die Inanspruchnahme der Einrichtung der Straßenreinigung, soweit die Inanspruchnahme zwischen dem 1. Januar 2019 und dem 31. Dezember 2020 erfolgt. Artikel 2 Änderung des § 5 Gebührenmaßstab und Gebührensätze Der Absatz 3 wird in den Gebührenbeträgen geändert und lautet neu: (3) Die jährliche Straßenreinigungsgebühr beträgt pro Meter Straßenfrontlänge: 7. ÄS SRGS 2019-2020 Seite 1 von 3 Reinigungsklasse (RK) A0 A1 B0 B1 C0 C1 C3 E5 Z1 Z5 Y0 Gebühr 3,14 € 7,73 € 6,28 € 10,87 € 9,42 € 14,01 € 23,18 € 38,64 € 4,59 € 22,93 € 1,57 € Artikel 3 Änderung des § 6 Auskunfts- und Anzeigepflicht Der Absatz 4 wird neu eingefügt und lautet: (4) Zum Zwecke der Bedarfsplanung, der Gebührenkalkulation und der Festsetzung und Beitreibung nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen ist es zulässig, Angaben über die Anschlusspflichtigen mit Name und Adresse, deren Auskünfte nach den Absätzen 1 bis 3 sowie Angaben über die angeschlossenen, anschlusspflichtigen und anschließbaren Grundstücke automatisiert zu verarbeiten. Über Grundstücke in der Stadt werden folgende Angaben verarbeitet: a) Flurstück mit Nummer und Adresse, b) Name und Adresse der Grundstückseigentümer/innen oder sonst dinglich Berechtigten an dem Grundstück sowie deren Empfangsbevollmächtigten sowie deren Bankdaten, c) Name, Adresse und Ansprechpartner/in bzw. Empfangsbevollmächtigte/n von anderen Anschlusspflichtigen als den/die dinglich Berechtigte/n sowie deren Bankdaten. Weitere Daten dürfen verarbeitet werden, sofern eine gesetzliche Ermächtigung oder Einwilligung der Betroffenen vorliegt. Artikel 4 Änderung des § 8 Inkrafttreten Der Paragraf wird geändert und lautet neu: Diese Änderungssatzung tritt nach ihrer Bekanntmachung im Leipziger Amtsblatt am 1. Januar 2019 in Kraft. Leipzig, am 23.11.2018 Burkhard Jung Oberbürgermeister Die eventuelle Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften ist innerhalb eines Jahres nach der Bekanntgabe dieser Satzung geltend zu machen. Hinweis Etwa vier Wochen nach der Veröffentlichung der Änderungssatzung im Leipziger Amtsblatt und deren Inkrafttreten ist die komplette Straßenreinigungsgebührensatzung als 7. ÄS SRGS 2019-2020 Seite 2 von 3 Druckexemplar erhältlich. Außerdem kann sie nach dem Inkrafttreten im Internet unter www.leipzig.de oder www.stadtreinigung-leipzig.de abgerufen werden. 7. ÄS SRGS 2019-2020 Seite 3 von 3 Anlage zur Straßenreinigungsgebührensatzung 2019/2020 Gebührenkalkulation 2019 / 2020 1. Kostenermittlung für die Gebührenrechnung Straßenreinigung 1. Materialkosten davon 1.1. Material davon 1.2. Entsorgungskosten Gesamt Kosten voraussichtliche Kosten 2017 (laut Nachkalkulation) 2018 (laut Kalkulation) € € 1.135.569 1.321.300 voraussichtliche Kosten voraussichtliche Kosten 2019 2020 € € 1.637.850 1.637.850 Gesamtkosten 2019 / 2020 € 3.275.700 886.778 248.791 1.001.200 320.100 1.351.750 286.100 1.351.750 286.100 2.703.500 572.200 2. Personalkosten 10.052.680 10.416.550 10.600.600 10.927.050 21.527.650 3. Abschreibungen 1.038.223 1.046.700 1.035.250 1.010.000 2.045.250 400.287 396.250 403.700 412.350 816.050 363.626 406.000 333.450 336.000 669.450 6. Zwischensumme direkt zurechenbare Kosten 12.990.385 13.586.800 14.010.850 14.323.250 28.334.100 7. Umlage Gemeinkostenstellen 2.825.827 2.953.900 2.916.150 2.889.800 5.805.950 8. Interne Leistungsverrechnung 501.989 577.250 696.300 743.950 1.440.250 16.318.201 17.117.950 17.623.300 17.957.000 35.580.300 264.146 264.950 268.700 245.600 514.300 16.054.055 16.853.000 17.354.600 17.711.400 35.066.000 4.013.514 12.040.541 4.213.250 12.639.750 4.338.650 13.015.950 4.427.850 13.283.550 8.766.500 26.299.500 40.000 55.543 0 4.457 -1.440 0 -18.560 0 0 0 0 76.000 0 0 75.288 0 17.845 -55.575 38.443 0 0 0 170.000 0 0 0 0 0 0 129.042 -739 41.697 0 153.000 0 0 0 0 0 0 0 0 153.000 0 323.000 0 0 0 0 0 0 129.042 -739 194.697 0 10.344 4.068 8.860 5.623 14.483 11.990.197 12.559.682 12.837.090 13.124.927 25.962.017 4. Sonstige betriebliche Kosten z.B. Energie, Wasser, Versicherung, Kostenerstattungen an Stadtverwaltung 5. Kalkulatorische Zinsen 9. Zwischensumme Kosten/Umlagen 10. kostenmindernde Erlöse 11. Gesamtkosten Anteil Allgemeininteresse (25%)* Anteil Gebühren (75%) 12. Vortrag der Kostenüber- bzw. unterdeckungen davon 12.3 Kostenüberdeckung aus 2013 davon 12.4 Kostenunterdeckung aus 2013 davon 12.5 Kostenüberdeckung aus 2014 davon 12.6 Kostenunterdeckung aus 2014 davon 12.7 Kostenüberdeckung aus 2015 davon 12.8 Kostenunterdeckung aus 2015 davon 12.9 Kostenüberdeckung aus 2016 davon 12.10 Kostenunterdeckung aus 2016 davon 12.9 Kostenüberdeckung aus 2017 davon 12.10 Kostenunterdeckung aus 2017 13. Verzinsung der Kostenüber- bzw. unterdeckungen 14. Auf Gebühren umzulegende Kosten *Abweichungen in der letzten Stelle durch Rundung 14.08.2018/180814_SRGS_2019-2020_Kalkulation_FINAL.xlsx/1 Übersicht Blatt 1 Anlage zur Straßenreinigungsgebührensatzung 2019-2020 Gebührenkalkulation 2019 / 2020 1. 1. Kosten Gehwegreinigung (GW) Kosten GW 2017 (laut Nachkalkulation) € 494.411 voraussichtliche Kosten GW 2018 (laut Kalkulation) € 639.500 voraussichtliche Kosten GW 2019 € 941.700 voraussichtliche Kosten GW 2020 € 941.700 Gesamtkosten 2019 / 2020 € 1.883.400 410.932 83.479 533.000 106.500 857.200 84.500 857.200 84.500 1.714.400 169.000 2. Personalkosten 4.804.280 4.943.350 4.941.900 5.111.300 10.053.200 3. Abschreibungen 394.258 373.100 382.300 400.950 783.250 4. Sonstige betriebliche Kosten 225.158 201.650 203.500 212.100 415.600 154.155 161.550 153.350 157.700 311.050 6. Zwischensumme direkt zurechenbare Kosten 6.072.261 6.319.150 6.622.750 6.823.750 13.446.500 7. Umlage Gemeinkostenstellen 1.326.971 1.386.250 1.337.100 1.324.450 2.661.550 8. Interne Leistungsverrechnung 134.965 116.550 163.600 194.250 357.850 7.534.197 7.821.950 8.123.450 8.342.450 16.465.900 122.783 105.700 110.150 97.000 207.150 7.411.414 7.716.250 8.013.300 8.245.450 16.258.750 1.852.853 5.558.560 1.929.063 5.787.188 2.003.325 6.009.975 2.061.363 6.184.088 4.064.688 12.194.063 60.000 55.543 76.000 20.000 44.000 4.457 75.288 -739 20.739 44.000 64.000 0 0 0 0 0 0 0 -739 64.739 0 1. Materialkosten davon 1.1. Material davon 1.2. Entsorgungskosten z.B. Energie, Wasser, Versicherung, Kostenerstattungen an Stadtverwaltung 5. Kalkulatorische Zinsen 9. Zwischensumme Kosten/Umlagen 10. kostenmindernde Erlöse 11. Gesamtkosten Anteil Allgemeininteresse (25%) Anteil Gebühren (75%) 12. Vortrag der Kostenüber- bzw. unterdeckungen davon 12.3 Kostenüberdeckung aus 2013 davon 12.4 Kostenunterdeckung aus 2013 davon 12.5 Kostenüberdeckung aus 2014 davon 12.6 Kostenunterdeckung aus 2014 17.845 davon 12.7 Kostenüberdeckung aus 2015 davon 12.8 Kostenunterdeckung aus 2015 -17.132 davon 12.9 Kostenüberdeckung aus 2016 davon 12.10 Kostenunterdeckung aus 2016 davon 12.9 Kostenüberdeckung aus 2017 davon 12.10 Kostenunterdeckung aus 2017 13. Verzinsung der Kostenüber- bzw. unterdeckungen 14. Auf Gebühren umzulegende Kosten 14.08.2018/180814_SRGS_2019-2020_Kalkulation_FINAL.xlsx/2 Übersicht (GW) 4.806 931 2.383 1.736 4.120 5.493.755 5.710.256 5.987.592 6.138.351 12.125.943 Blatt 2 Anlage zur Straßenreinigungsgebührensatzung 2019-2020 Gebührenkalkulation 2019 / 2020 1. 2. Kosten Fahrbahnreinigung (FB) Kosten FB 2017 (laut Nachkalkulation) € 641.158 voraussichtliche Kosten FB 2018 (laut Kalkulation) € 681.800 475.846 165.312 468.200 213.600 494.550 201.600 494.550 201.600 989.100 403.200 2. Personalkosten 5.248.400 5.473.200 5.658.700 5.815.750 11.474.450 3. Abschreibungen 643.965 673.600 652.950 609.050 1.262.000 4. Sonstige betriebliche Kosten 175.129 194.600 200.200 200.250 400.450 209.471 244.450 180.100 178.300 358.400 6. Zwischensumme direkt zurechenbare Kosten 6.918.124 7.267.650 7.388.100 7.499.500 14.887.600 7. Umlage Gemeinkostenstellen 1.498.856 1.567.650 1.579.050 1.565.350 3.144.400 8. Interne Leistungsverrechnung 367.024 460.700 532.700 549.700 1.082.400 8.784.004 9.296.000 9.499.850 9.614.550 19.114.400 141.362 159.250 158.550 148.600 307.150 8.642.642 9.136.750 9.341.300 9.465.950 18.807.250 2.160.660 6.481.981 2.284.188 6.852.563 2.335.325 7.005.975 2.366.488 7.099.463 4.701.813 14.105.438 -20.000 0 150.000 109.000 -55.575 55.575 129.042 259.000 0 0 0 0 0 0 129.042 0 129.958 0 1. Materialkosten davon 1.1. Material davon 1.2. Entsorgungskosten voraussichtliche Kosten FB voraussichtliche Kosten FB 2019 2020 € € 696.150 696.150 Gesamtkosten 2019 / 2020 € 1.392.300 z.B. Energie, Wasser, Versicherung, Kostenerstattungen an Stadtverwaltung 5. Kalkulatorische Zinsen 9. Zwischensumme Kosten/Umlagen 10. kostenmindernde Erlöse 11. Gesamtkosten Anteil Allgemeininteresse (25%) Anteil Gebühren (75%) 12. Vortrag der Kostenüber- bzw. unterdeckungen davon 12.3 Kostenüberdeckung aus 2013 davon 12.4 Kostenunterdeckung aus 2013 davon 12.5 Kostenüberdeckung aus 2014 davon 12.6 Kostenunterdeckung aus 2014 -1.440 davon 12.7 Kostenüberdeckung aus 2015 davon 12.8 Kostenunterdeckung aus 2015 -18.560 davon 12.9 Kostenüberdeckung aus 2016 davon 12.10 Kostenunterdeckung aus 2016 davon 12.9 Kostenüberdeckung aus 2017 20.958 109.000 davon 12.10 Kostenunterdeckung aus 2017 13. Verzinsung der Kostenüber- bzw. unterdeckungen 14. Auf Gebühren umzulegende Kosten 14.08.2018/180814_SRGS_2019-2020_Kalkulation_FINAL3.xlsx/3 Übersicht (FB) 5.539 3.137 6.477 3.887 10.363 6.496.442 6.849.426 6.849.498 6.986.576 13.836.074 Blatt 3 Anlage zur Straßenreinigungsgebührensatzung 2019-2020 2. Berechnung der Gebührensätze für 2019 / 2020 2.1. Gebührensatzanteil Gehwegreinigung Ansatzfähige Kosten 2019 Ansatzfähige Kosten 2020 Ansatzfähige Gesamtkosten 5.987.592 6.138.351 12.125.943 2019 Reinigungsklasse A0 A1 B0 B1 C0 C1 C3 E5 Z1 Z5 Y0 2020 Gesamt Straßenfrontlänge Straßenfrontlänge Straßenfrontlänge ReinigungsGehweg Gehweg Gehweg häufigkeit in m in m in m pro Woche 327.940 330.919 658.859 0 784.251 784.056 1.568.307 1 21.135 20.911 42.046 0 214.360 214.846 429.206 1 7.439 7.041 14.480 0 161.295 162.781 324.076 1 7.649 7.900 15.549 3 16.102 16.245 32.347 5 47.450 47.403 94.853 1 1.835 1.942 3.777 5 12.068 12.057 24.125 0 Summe 1.601.524 1.606.101 3.207.625 Gebührensatzanteil Gehwegreinigung pro Straßenfrontmeter 14.08.2018/180814_SRGS_2019-2020_Kalkulation_FINAL3.xlsx/4 Gehwegreinigung zu veranlagende voraussichtliche Straßenfrontlänge/Jahr Einnahmen/Jahr in m 0 - € 81.551.964 7.193.379 € 0 - € 22.318.712 1.968.646 € 0 - € 16.851.952 1.486.445 € 2.425.644 213.957 € 8.410.220 741.833 € 4.932.356 435.064 € 982.020 86.620 € 0 - € 137.472.868 12.125.943 € 0,0882 € Blatt 4 Anlage zur Straßenreinigungsgebührensatzung 2019-2020 2.2. Gebührensatzanteil Fahrbahnreinigung 2019 / 2020 Ansatzfähige Kosten 2019 Ansatzfähige Kosten 2020 Ansatzfähige Gesamtkosten 6.849.498 6.986.576 13.836.074 2019 2020 Reinigungsklasse A0 A1 B0 B1 C0 C1 C3 E5 Z1 Z5 Y0 Gesamt Straßenfrontlänge Straßenfrontlänge Straßenfrontlänge ReinigungsFahrbahn Fahrbahn Fahrbahn häufigkeit in m in m in m pro Woche 327.940 330.919 658.859 1 784.251 784.056 1.568.307 1 21.135 20.911 42.046 2 214.360 214.846 429.206 2 7.439 7.041 14.480 3 161.295 162.781 324.076 3 7.649 7.900 15.549 3 16.102 16.245 32.347 5 47.450 47.403 94.853 0 1.835 1.942 3.777 0 12.068 12.057 24.125 0,5 Summe 1.601.524 1.606.101 3.207.625 Gebührensatzanteil Fahrbahnreinigung pro Straßenfrontmeter 14.08.2018/180814_SRGS_2019-2020_Kalkulation_FINAL3.xlsx/5 Fahrbahnreinigung zu veranlagende Straßenfrontlänge/Jahr in m 34.260.668 81.551.964 4.372.784 44.637.424 2.258.880 50.555.856 2.425.644 8.410.220 0 0 627.250 229.100.690 voraussichtliche Einnahmen/Jahr 2.069.104 € 4.925.166 € 264.085 € 2.695.787 € 136.421 € 3.053.219 € 146.492 € 507.918 € - € - € 37.881 € 13.836.074 € 0,0604 € Blatt 5 Anlage zur Straßenreinigungsgebührensatzung 2019-2020 2.3. Ermittlung der jährlichen Straßenreinigungsgebührensätze für 2019 / 2020 Reinigungsklasse Gesamt Gehweg Fahrbahn Gehweg Fahrbahn Jährliche Reinigungshäufigkeit Reinigungshäufigkeit Gebührensatzanteil pro Gebührensatzanteil pro Straßenreinigungspro Woche pro Woche Frontmeter und Woche Frontmeter und Woche gebühr pro Straßenfrontmeter A0 0 1 0,0000 € 0,0604 € 3,14 € A1 1 1 0,0882 € 0,0604 € 7,73 € B0 0 2 0,0000 € 0,1208 € 6,28 € B1 1 2 0,0882 € 0,1208 € 10,87 € C0 0 3 0,0000 € 0,1812 € 9,42 € C1 1 3 0,0882 € 0,1812 € 14,01 € C3 3 3 0,2646 € 0,1812 € 23,18 € E5 5 5 0,4410 € 0,3020 € 38,64 € Z1 1 0 0,0882 € 0,0000 € 4,59 € Z5 5 0 0,4410 € 0,0000 € 22,93 € Y0 0 0,5 0,0000 € 0,0302 € 1,57 € 0,0882 € 0,0604 € Anteile pro Reinigung gemäß 2.1 (Blatt 4) und 2.2 (Blatt 5) 14.08.2018/180814_SRGS_2019-2020_Kalkulation_FINAL3.xlsx/6 Gebührensätze Blatt 6 Anlage zur Straßenreinigungsgebührensatzung 2019-2020 3. Gebührenvergleich Reinigungsklasse A0 A1 B0 B1 C0 C1 C3 E5 Z1 Z5 Y0 2018 2019 / 2020 Jährliche Straßenreinigungsgebühr pro Frontmeter Jährliche Straßenreinigungsgebühr pro Frontmeter 3,13 € 7,46 € 6,25 € 10,59 € 9,38 € 13,72 € 22,39 € 37,32 € 4,34 € 21,69 € 1,56 € 14.08.2018/180814_SRGS_2019-2020_Kalkulation_FINAL3.xlsx/7 Gebührenvergleich 3,14 € 7,73 € 6,28 € 10,87 € 9,42 € 14,01 € 23,18 € 38,64 € 4,59 € 22,93 € 1,57 € Differenz pro Frontmeter 0,01 € 0,27 € 0,03 € 0,28 € 0,04 € 0,29 € 0,79 € 1,32 € 0,25 € 1,24 € 0,01 € Blatt 7 Anlage zur Straßenreinigungsgebührensatzung 2019-2020 Vergleich Jahresgebühren Straßenreinigung 2017 - 2018 (nach Reinigungsklassen) 45,00 € 40,00 € Gebühr pro Frontmeter und Jahr 35,00 € 30,00 € 25,00 € 20,00 € 15,00 € 10,00 € 5,00 € 0,00 € 2018 2019 / 2020 A0 3,13 € 3,14 € A1 7,46 € 7,73 € B0 6,25 € 6,28 € B1 10,59 € 10,87 € C0 9,38 € 9,42 € C1 13,72 € 14,01 € C3 22,39 € 23,18 € E5 37,32 € 38,64 € Z1 4,34 € 4,59 € Z5 21,69 € 22,93 € Y0 1,56 € 1,57 € Reinigungsklasse 14.08.2018/180814_SRGS_2019-2020_Kalkulation_FINAL3.xlsx/8 Grafik Blatt 8