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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1424628.pdf
Größe
778 kB
Erstellt
20.08.18, 12:00
Aktualisiert
15.10.18, 12:04

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Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-06229 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport, Beigeordneter H. Rosenthal Betreff: Abfallwirtschaftsgebührensatzung 2019/2020 Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Umwelt und Ordnung FA Finanzen BA Stadtreinigung OR Böhlitz-Ehrenberg OR Burghausen OR Engelsdorf OR Hartmannsdorf-Knautnaundorf OR Holzhausen OR Liebertwolkwitz OR Lindenthal OR Lützschena-Stahmeln OR Miltitz OR Mölkau OR Rückmarsdorf OR Plaußig OR Seehausen OR Wiederitzsch Ratsversammlung voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit 22.11.2018 Information zur Kenntnis Information zur Kenntnis Information zur Kenntnis Information zur Kenntnis Information zur Kenntnis Information zur Kenntnis Information zur Kenntnis Information zur Kenntnis Information zur Kenntnis Information zur Kenntnis Information zur Kenntnis Information zur Kenntnis Information zur Kenntnis Information zur Kenntnis Beschlussfassung Beschlussvorschlag: 1. Die Ratsversammlung beschließt die Abfallwirtschaftsgebührensatzung. 2. Der Ausgleich aus Kostenüberdeckung in Höhe von insgesamt 1.680.000 EUR (entspricht 840.000 EUR für das Jahr 2019 sowie für das Jahr 2020) wird beschlossen. 3. Der Beschluss der Ratsversammlung VI-DS-04587 vom 17.11.2017 wird aufgehoben. 4. Die Satzung tritt nach ihrer Bekanntmachung im Leipziger Amtsblatt am 01.01.2019 in Kraft. 1/11 Zusammenfassung: Anlass der Vorlage: Rechtliche Vorschriften Stadtratsbeschluss Verwaltungshandeln Sonstiges: Die Gebührensatzung ergänzt die Änderungen der Abfallwirtschaftssatzung ab 2019. Sie begründet die hiernach neu zu kalkulierenden Gebühren für die kommunale Abfallentsorgung. 2/11 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen nein x wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung x Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt von bis Höhe in EUR wo veranschlagt Aufwendungen 01.01.19 31.12.19 90.000 1.100.53.7.0.01 Aufwendungen 01.01.20 31.12.20 90.000 1.100.53.7.0.01 Erträge Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen x Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: x nein wenn ja, x nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat Beschreibung des Abwägungsprozesses: 3/11 Sachverhalt: Begründung Abfallwirtschaftsgebührensatzung der Stadt Leipzig, gültig ab 01.01.2019 Gründe für die Neufassung der Abfallwirtschaftsgebührensatzung sind neben der Verlängerung des Gültigkeitszeitraums auf 2 Jahre, die Einführung neuer Gebührentatbestände sowie die Neukalkulation der Gebührensätze durch Kosten- und Mengenänderungen sowie Leerungs- und Behälterzahländerungen in der Abfallentsorgung. Erstmalig wird ab 2019 eine zweijährige Gebührenkalkulation erarbeitet. Dabei wurden die Kosten für die Jahre 2019 und 2020 ermittelt, zusammengeführt und der Mittelwert errechnet. Ebenfalls wurden die prognostizierten Leerungs- und Behälterzahlen für die Jahre 2019 und 2020 ermittelt und deren Mittelwert in die Gebührenkalkulation eingestellt. Beide Mittelwerte sind die Basis für die Gebührenberechnung für die Jahre 2019 und 2020. Das rasante Bevölkerungswachstums in der Stadt Leipzig und die damit verbundene Verdichtung der Bebauung führt dazu, dass oftmals der Platz nicht vorhanden ist, um ausreichendes Abfallbehältervolumen für den 14-tägigen Entsorgungsturnus vorzuhalten. Der Eigenbetrieb Stadtreinigung Leipzig stellt sich auf diese neue Situation ein und bietet ab 2019 für die Rest- und Bioabfallentsorgung auch den wöchentlichen Entsorgungsturnus an. In den folgenden Abschnitten wird detailliert auf die Änderungen der einzelnen Gebührentatbestände und Gebührensätze eingegangen. Die vollständige Gebührenkalkulation ist als Anlage der Abfallwirtschaftsgebührensatzung beigefügt. I. Erläuterungen zu den einzelnen Kostenblöcken der Gebührenkalkulation Die Grundlage für die Gebührenkalkulation sind die voraussichtlichen Kosten in den Jahren 2019 und 2020. Die ansatzfähigen Kosten der Abfallwirtschaft lt. Nachkalkulation (NK) 2017 bzw. lt. Vorkalkulation (VK) 2018, 2019 und 2020 entwickeln sich wie folgt: Angaben in TEUR 2017 (NK) 2018 (VK) 2019 (VK) Gesamt 38.207 41.816 44.824 2020 (VK) 46.992 Kosten 2019/20 91.816 Die Kosten für die Abfallwirtschaft steigen voraussichtlich im Jahr 2019 gegenüber der Kalkulation für das Jahr 2018 um 3.008 TEUR und im Jahr 2020 gegenüber der Kalkulation für das Jahr 2019 um 2.168 TEUR. Zum 01.01.2018 betrugen die ausgleichpflichtigen Kostenüberdeckungen 5.192 TEUR. Auf die Gebührenkalkulation 2018 wurden 2.067 TEUR, auf die Gebührenkalkulation 2019 und 2020 werden jeweils 840 TEUR vorgetragen (siehe Blatt 1 der Anlage). Dieser Betrag mindert die auf die Gebühren umzulegenden Kosten. Im Folgenden werden die Kostenblöcke erläutert, in denen sich die Ansätze gegenüber 2018 wesentlich ändern. Die vollständige Übersicht zeigt Blatt 2 der Anlage zur 4/11 Abfallwirtschaftsgebührensatzung. Die verwendeten Gliederungsnummern stimmen mit denen auf Blatt 2 der Anlage überein. 1. Materialkosten In den Jahren 2019 und 2020 steigen die Materialkosten, insbesondere durch die Entsorgungsaufwendungen, die im Vergleich zum Jahr 2018 im Jahr 2019 voraussichtlich um 2.168 TEUR und im Jahr 2020 im Vergleich zum Jahr 2019 um 1.586 TEUR steigen. Gegenüber 2018 wird sich u.a. der Verrechnungssatz des Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen (ZAW) um 1,63 €/t auf 174,98 €/t erhöhen. Durch den anhaltenden Anstieg der Einwohnerzahl in der Stadt Leipzig wachsen außerdem die Mengen der zu entsorgenden Abfälle an. Ab dem Jahr 2020 ist außerdem geplant, dass die Bioabfälle in der Biovergärungsanlage in Cröbern entsorgt werden. Hier wird ebenfalls mit steigenden Verwertungskosten gegenüber der preisgünstigeren Kompostierung gerechnet. Außerdem wird ein weiterer Anstieg der Kosten für Dieselkraftstoff und für Abfallbehälter erwartet. Da die Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter in diesem Jahr angehoben wurde, werden nunmehr alle Abfallbehälter über den Betriebsbedarf und nicht mehr über den Investitionsplan finanziert. 2. Personalkosten Durch den am 18.04.2018 abgeschlossenen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst und die dazugehörige neue Entgeltordnung sind die Personalkosten bereits in 2018 um 3,19 % anstatt der in der Kalkulation 2018 angenommenen 2,4 % gestiegen. Ab April 2019 wurde eine Steigerung der Personalkosten um 3,09 % eingerechnet. Im Jahr 2020 wurde mit einer durchschnittlichen Personalkostensteigerung von 2,3 % gerechnet, da die Festlegungen des Tarifvertrages ab März 2020 eine Steigerung von ca. 1,4 % der Personalkosten bedeutet und nach Ende der Laufzeit des Tarifvertrages ab September 2020 von 3 % Personalkostensteigerung ausgegangen wird. 3. Abschreibungen In den Jahren 2019 und 2020 wird weiterhin kontinuierlich investiert, um eine permanente Erneuerung des Fuhrparkes und der Technik zu gewährleisten. Die Abschreibungen betragen im Jahr 2019 daher 2.105 TEUR und im Jahr 2020 2.193 TEUR und bewegen sich annähernd auf dem gleichen Niveau wie 2017. Zum realen Vermögenserhalt erfolgt die Ermittlung der Abschreibungen auf Basis der Wiederbeschaffungszeitwerte. Diese Möglichkeit, die das Sächsische Kommunalabgabengesetz (SächsKAG) bietet, wird seit dem Jahr 2012 für die Kalkulation genutzt. Gegenüber der Kalkulation mit Anschaffungs- und Herstellungskosten ergeben sich Mehrerträge von 193 TEUR im Jahr 2019 und 178 TEUR im Jahr 2020, welche einem Sonderposten für den Gebührenausgleich von Investitionen zugeführt werden. 4. Sonstige betriebliche Kosten Die sonstigen betrieblichen Kosten steigen in den Jahren 2019 und 2020. Im Wesentlichen sind dafür die zu erwartenden Mautkostensteigerungen verantwortlich. Im Jahr 2019 ist außerdem eine Sortieranalyse der von der Stadtreinigung Leipzig zu sammelnden Abfälle geplant, um das Trennverhalten der Leipziger Bürgerinnen und Bürger zu untersuchen. 5/11 5. Kalkulatorische Zinsen Im Zuge der Gebührennachkalkulation für das Jahr 2017 wurde die kalkulatorische Berücksichtigung des „Sonderpostens für den Gebührenausgleich für Investitionen“ kritisch geprüft. Bisher wurde dieser Sonderposten bis zur Inanspruchnahme direkt verzinst. Nunmehr erfolgte eine rückwirkende Neuberechnung ab dem Jahr 2012 (erstmalige Berechnung der Abschreibungen auf Basis der Wiederbeschaffungszeitwerte) und erhöhte die Kostenüberdeckung des Jahres 2017. Dabei wurden bei der Ermittlungsbasis für die Berechnung der kalkulatorischen Zinsen die Restbuchwerte der Sonderposten von den Restbuchwerten des Anlagevermögens abgezogen. Die kalkulatorischen Zinsen sinken dadurch im Jahr 2019 im Vergleich zu den in der Kalkulation für das Jahr 2018 angenommenen kalkulatorischen Zinsen um 194 TEUR und steigen aber im Jahr 2020 im Vergleich zum Jahr 2019 wieder um 24 TEUR. Für die Jahre 2019 und 2020 ist ein kalkulatorischer Zinssatz von 5 % vorgesehen (vgl. Beschluss der Ratsversammlung vom 26.10.2016 – VI-DS-03056). 7. / 8. Umlage Gemeinkostenstellen / interne Leistungsverrechnung Gegenüber 2018 erhöht sich die Umlage der Gemeinkostenstellen in 2019 um 267 TEUR und in 2020 im Vergleich zu 2018 um 111 TEUR. Wesentlicher Grund sind die erwarteten Tariferhöhungen für die Mitarbeiter sowie ein erforderlicher Stellenaufbau in den umlagefinanzierten Bereichen (Verwaltung, Technik). 10. Kostenmindernde Erlöse Die kostenmindernden Erlöse steigen in 2019 voraussichtlich um 285 TEUR. Diese positive Entwicklung wird in erster Linie durch geplante höhere Erlöse für Schrott und Druckerzeugnisse erzielt. Im Jahr 2020 bewegen sich die kostenmindernden Erlöse auf dem Niveau von 2019. 11. Verzinsung der Kostenüberdeckung Die Kostenüberdeckung wird in 2019 mit 54 TEUR und im Jahr 2020 mit 32 TEUR verzinst und kostenmindernd eingesetzt. II. Erläuterungen zur Kalkulation der einzelnen Gebührensätze Im Folgenden werden die einzelnen Gebührensätze und die aktuellen Randbedingungen für die Kalkulation erläutert. Hinweis: Alle Berechnungen werden im EDV-System mit der größten Genauigkeit vorgenommen. Differenzen in den beiliegenden Übersichten entstehen durch die Rundungen auf zwei Kommastellen. 1. Leerungsgebühr Die Leerungsgebühr ist nur zu zahlen, wenn ein Restabfallbehälter tatsächlich geleert wird, wobei im regulären 14-täglichen Turnus eine Leerung, im verkürzten wöchentlichen Turnus zwei Leerungen pro Quartal und Grundstück Pflicht sind. Auf die Leerungsgebühr umgelegt werden ausschließlich Kosten, die im Rahmen der 6/11 Entsorgung (Sammeln, Transportieren, Vorbehandeln und Beseitigen) von Restabfall anfallen. Dabei ist die in den unterschiedlich großen Restabfallbehältern bereitgestellte Abfallmenge ein Maß für die Inanspruchnahme der Teilleistung „Restabfallentsorgung“ der Einrichtung Abfallwirtschaft. Die Kalkulation der Gebührensätze „Leerungsgebühr“ wird auf Blatt 5 der Anlage ausgeführt (Äquivalenzzahlenrechnung). Die umzulegenden Kosten für die Entsorgung des Restabfalls sind für die Jahre 2019 und 2020 mit durchschnittlich etwa 23.179 TEUR rund 1.185 TEUR höher als 2018. Der Betrag wird jedoch durch den Vortrag der ausgleichpflichtigen Kostenüberdeckung um 500 TEUR pro Jahr reduziert. Abzüglich 502 TEUR für die Einnahmen aus Gebühren für die Sammlung außerhalb der Touren, sind die auf die Leerungsgebühr umzulegenden Kosten mit 22.677 TEUR (Blatt 1, D37) pro Jahr um rund 1.286 TEUR höher als für 2018 (21.392 TEUR). Des Weiteren wird ein teilweise höherer Umlageschlüssel (Behälter- und Leerungszahl) prognostiziert. So steigt die Zahl aller Behälter und ebenfalls der prognostizierten Leerungen im Vergleich zum Jahr 2018: Behältergröße 18-19/20 18-19/20 Differenz Differenz Behälter (VG) Leerungszahlen 60-l-Behälter 80-l-Behälter 120-l-Behälter 240-l-Behälter 1.100-l-Behälter Summe 100 100 500 1.000 900 2.600 389 6.415 19.840 13.600 22.368 62.612 Hierbei wird im Wesentlichen auch die Neuregelung für die Erweiterung des Leerungsangebotes auf wöchentliche Leerung berücksichtigt. Dadurch verschieben sich die Verhältnisse im System gegenüber 2018 und fällt die Gebührenänderung bei den verschiedenen Behältergrößen unterschiedlich hoch aus. Wie bereits in den Vorjahren wird das im Rahmen einer repräsentativen Stichprobenahme ermittelte Durchschnittsgewicht der Behälterinhalte in Abhängigkeit von der jeweiligen Restabfallbehältergröße zur Berechnung der Degression der Leerungsgebühr herangezogen. Erst durch diese Rechnung werden die beträchtlichen Dichteunterschiede des Abfalls in den Behältern und damit die Mengen der zur Entsorgung bereitgestellten Abfälle als Maß für die Inanspruchnahme der Leistung Restabfallentsorgung berücksichtigt, da aus rechtlichen Gründen wesentlich Ungleiches nicht gleich behandelt werden darf (siehe letzte Spalte der folgenden Darstellung). 7/11 Ergebnisse der repräsentativen Wägung der Behälterinhalte: Behältergröße Durchschnitt sgewicht des Inhalts 5/2017 [kg] AbfallDichte 5/2017 [kg/m³] Durchschnitts gewicht des Inhalts 5/2018 [kg] AbfallDichte 5/2018 [kg/m³] Gebühr pro Kilogramm [EUR/kg] (Vor der mathematis chen Rundung des Gebührens atzes) 60-l-Behälter 80-l-Behälter 120-l-Behälter 240-l-Behälter 1.100-l-Behälter 250 239 201 138 120 15,0 17,9 21,5 32,9 137,8 258 224 179 137 125 0,26 0,26 0,26 0,26 0,26 15,0 19,1 24,1 33,2 131,9 Aus der Darstellung wird deutlich, dass das durchschnittliche Gewicht des Inhaltes bei 80-, 120- und 240-Liter-Behältern im Vergleich zum Vorjahr teilweise erheblich sinkt. Bei den 1.100-Liter-Restabfallbehältern nimmt es dagegen deutlich zu. Diese sind durchschnittlich 6,0 kg schwerer als 2017. Das durchschnittliche Gewicht eines 60-Liter-Behälters bleibt unverändert. Die prognostizierte durchschnittliche Leerungszahl der Behälter ist relativ unverändert. Hier die Daten im Einzelnen: Behältergröße 60-l-Behälter 80-l-Behälter 120-l-Behälter 240-l-Behälter 1.100-l-Behälter Du. Leerungszahl 2017 (Ist) 7 7 11 20 27 Du. Leerungszahl 2018 (HR Stand Mai) 7 8 11 20 27 Zwischenergebnis Leerungsgebühr Unter Berücksichtigung der prognostizierten Kosten, der aktuellen Durchschnittsgewichte, der prognostizierten Behälter- und Leerungszahlen sowie einer verursachergerechteren Umlage der Kosten sinken die Leerungsgebühren bei den 80-Liter und 120-Liter-Behälter um 0,14 bzw. 0,45 EUR. Bei den anderen Restabfallbehältern erhöhen sich die Gebührensätze in Abhängigkeit vom Volumen zwischen 0,23 EUR und 2,78 EUR pro Leerung. 2. Verwertungsgebühr Die Verwertungsgebühr ist die Gegenleistung für die Entsorgung von Sperrmüll, Gartenabfall, Schrott, Elektro(nik)-altgeräten, Druckerzeugnisabfällen (Kommunalanteil der Blauen Tonne), Schadstoffen und den Kommunalanteil an der Gelben Tonneplus sowie die Vorhaltung der 8/11 dafür nötigen Sammelsysteme. Sie beinhaltet außerdem die Vorhaltekosten für die Bioabfallsammlung über die Biotonne. Sie wird ab 2019 nach dem jeweiligen Entsorgungsturnus berücksichtigt. Für die wöchentliche Leerung fällt eine erhöhte Verwertungsgebühr an. Die Berechnung der Verwertungsgebühr wird auf Blatt 6a der Anlage vorgenommen (Äquivalenzzahlenrechnung). Die für die Verwertung kalkulierten Kosten pro Jahr betragen 15.605 TEUR (Blatt 1, D39). Hinzu kommt der Anteil Fixkosten aus der Bioabfallsammlung (Mittelwert) über die Biotonne von jährlich 2.908 TEUR. Aus ausgleichpflichtiger Kostenüberdeckung werden insgesamt 380 TEUR vorgetragen und 440 TEUR aus Erlösen durch den Wertmarkenverkauf gedeckt. Damit sind auf die Verwertungsgebühr noch 18.072 TEUR (Blatt 1, D42) umzulegen. Die Verwertungsgebühr ist eine behälterbezogene Festgebühr. Das ist ein rechtlich anerkannter Wahrscheinlichkeitsmaßstab. Dieser Maßstab wird aus Gründen der Verwaltungspraktikabilität angewendet. Durch den häufigen Wechsel der Personenzahlen in Leipzig (jährlich über 100.000 Änderungen im Melderegister) wäre ein Personenmaßstab mit einem sehr hohen Verwaltungsaufwand (Datenerfassung, Änderungen der Gebührenbescheide, Widerspruchsbearbeitung) verbunden. Dagegen ist die Zahl der auf den Grundstücken befindlichen Restabfallbehälter ein konstanterer Umlageschlüssel für die Verwertungsgebühr. In der Äquivalenzzahlenrechnung (Blatt 6a) wird durch die Wichtungskennzahl berücksichtigt, wie viele Nutzer zum 01.06. des Kalkulationsjahres im Durchschnitt an die jeweilige Behältergröße angeschlossen sind. So wird über die Zahl der vorhandenen Restabfallbehälter indirekt auf die wahrscheinliche Zahl der Erzeuger von Abfällen zur Verwertung geschlossen. Im Vergleich zur letzten Erhebung fand nur für die 240- und 1.100-Liter-Behälter eine leichte Änderung der auf eine Stelle gerundeten durchschnittliche Nutzerzahl je Behälter statt (siehe folgende Tabelle): Behältergröße durchschnittliche Nutzerzahl je Behälter für 2018 HR Stand Juni 2017 durchschnittliche Nutzerzahl je Behälter für 2019 HR Stand Juni 2018 (Ansatz 2020) 60-l-Behälter 80-l-Behälter 120-l-Behälter 240-l-Behälter 1.100-l-Behälter 1,9 2,4 3,1 6,4 29,2 1,9 2,4 3,1 6,4 29,5 Jahresfestgebüh r je Nutzer 2018 (Durchschnitt vor der mathematischen Rundung) 20,70 € 20,70 € 20,70 € 20,70 € 20,70 € Die Wichtungsrechnung auf Blatt 6a der Anlage dient der Gleichbehandlung bezüglich der Gebührenbelastung aller, da diese Kalkulation dazu führt, dass unabhängig davon, welche Behältergröße genutzt wird, im Durchschnitt der Pro-Kopf-Anteil an der Verwertungsgebühr 9/11 für alle Nutzer gleich ist (siehe letzte Spalte der obigen Tabelle). Diese Berechnungen werden analog für die anhand der aktuellen wöchentlichen Entsorgungstouren ermittelten Behälter angewendet. Zwischenergebnis Verwertungsgebühr Die auf die jeweils genutzten Behälter umgelegte, auf zwei Stellen gerundete monatliche Verwertungsgebühr erhöht sich im Vorjahresvergleich für alle Behälterarten je nach Behältervolumen um 0,05 EUR bis 0,23 EUR für die Behälter im 14-täglichen Abfuhrturnus. Für Behälter, die wöchentlich geleert werden, ist die doppelte Verwertungsgebühr fällig. 3. Biotonnenfestgebühr Die Berechnung der Gebühr für die Entsorgung von Bioabfällen über die Biotonne wird auf Blatt 6b der Anlage zur Abfallwirtschaftsgebührensatzung dargestellt. Die Gesamtkosten für die Bioabfallentsorgung über die Biotonnen steigen gegenüber der Kalkulation für 2018 um durchschnittlich 962 TEUR. Maßgeblich wird dies durch höhere Entsorgungsmengen bei steigenden Entgelten verursacht (100 TEUR in 2019 und 1.580 TEUR in 2020). Aus der ausgleichpflichtigen Kostenüberdeckung für die Biotonne werden jährlich 150 TEUR vorgetragen. Für die notwendige Optimierung der Bioabfallentsorgung wird ab 2019 in Entsprechung der Restabfallentsorgung ein wöchentlicher Turnus neben der 14-täglichen Regelleerung angeboten. Für die prognostizierten Entsorgungen werden die Gebühren entsprechend der vorgenannten Methode berechnet. In der Verwertungsgebühr werden die Fixkosten der Bioabfallsammlung von 2.908 TEUR (Blatt 1, D 41) pro Jahr berücksichtigt. Die variablen Kosten in der Höhe von 3.376 TEUR (Blatt 1, D 45) pro Jahr werden auf die Biotonnenfestgebühr umgelegt. Diese Verfahrensweise ist höchstrichterlich anerkannt, denn auch Eigenkompostierer haben die Möglichkeit, sich kurzfristig für die Biotonne zu entscheiden und dafür muss ein Sammelsystem vorgehalten werden. Zwischenergebnis Biotonnenfestgebühr Die Höhe der direkt auf die Biotonne umgelegten Festgebühr steigt im regulären 14täglichen Entsorgungsturnus in Abhängigkeit von der genutzten Behältergröße um zwischen 0,09 EUR und 0,35 EUR pro Monat. Gegenüber der Leerungsgebühr eines Restabfallbehälters ist die Gebühr für die Leerung einer Biotonne weiterhin wesentlich günstiger. Dadurch soll ein finanzieller Anreiz zur Nutzung der Biotonne bestehen bleiben. 4. Verwaltungsgebühr Der mit der Bearbeitung der Umstellungsanträge verbundene Verwaltungsaufwand pro Standort wird erstmalig ab 2019 mit einer Verwaltungsgebühr in Höhe von 47,50 € festgesetzt. Die Gebührenermittlung erfolgte unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben sowie der entsprechenden Verwaltungskostensatzung der Stadt Lepizig. Fazit Die Leerungsgebühr sinkt für einen 80-Liter-Behälter um 0,14 EUR sowie für einen 120Liter-Behälter um 0,45 EUR pro Leerung. Für die übrigen Behälter steigt sie um 0,23 EUR bis 10/11 2,78 EUR pro Leerung. Die monatliche Verwertungsgebühr bei regulärer 14-täglicher Entsorgung für die einzelnen Behälterarten steigt um 0,05 EUR bis 0,23 EUR. Sie ist bei Umstellung auf wöchentlicher Leerung doppelt so hoch. Die Biotonne wird zwischen 0,09 EUR und 0,35 EUR pro Monat teurer, wenn sie regulär aller 14 Tage zur Leerung bereitgestellt wird. Erfolgt eine Umstellung auf wöchentliche Entsorgung, verdoppelt sich die monatliche Festgebühr. Folgeanpassungen: Weiterhin waren aufgrund des eingeführten 2 Jahreszeitraums für die Gebührengeltung die jeweiligen Passagen der Satzung anzupassen. Im Wesentlichen erfolgte dabei die Streichung der bisherigen Gebührenregelung für erhöhte Leerungsgebühren im wöchentlichen Turnus. Verwendete Abkürzungen BAB Betriebsabrechnungsbogen Beh. Behälter DSD Duales System Deutschland DuDurchschnittlich(e)HR Hochrechnung LG Leerungsgebühr p. a. Pro Jahr Pers. Personenzahl PPK Papier, Pappe, Karton RA Restabfall VG Verwertungsgebühr Anlagen: Satzung Kalkulation 11/11 Abfallwirtschaftsgebührensatzung der Stadt Leipzig Auf der Grundlage  des § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.März 2014 (SächsGVBl. S. 146), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Zweiten Gesetz zur Fortentwicklung des Kommunalrechts vom 13. Dezember 2017 (SächsGVBl. S. 626),  der §§ 2 und 9 des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes (SächsKAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.08.2004 (SächsGVBl. S. 418), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Zweiten Gesetzes zur Fortentwicklung des Kommunalrechts vom 13.Dezember 2017 (SächsGVBl. S. 626),  des Verwaltungskostengesetzes des Freistaates Sachsen (SächsVwKG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.09.2003 (SächsGVBl. S. 698), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes zur Änderung des Verwaltungskostenrechts im Freistaat Sachsen vom 16.01.2003 (SächsGVBl. S. 2) sowie  der Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen in weisungsfreien Angelegenheiten der Stadt Leipzig (Verwaltungskostensatzung) in der Beschlussfassung vom 23.08.2017 (Nr. VI-DS-03283), zuletzt geändert durch Ratsbeschluss vom 03.11.2017 (Nr. VI-DS-04777, Leipziger Amtsblatt Nr. 20 vom 11.11.2017) hat die Ratsversammlung der Stadt Leipzig am 22.11.2018 (Nr. VI-DS-06229/18) folgende Satzung beschlossen: § 1 Gebührentatbestand Die Stadt Leipzig erhebt Gebühren für die Inanspruchnahme der kommunalen Abfallentsorgung als öffentliche Einrichtung, soweit die Inanspruchnahme zwischen dem 01. Januar 2019 und dem 31. Dezember 2020 erfolgt. § 2 Gebührenschuldner (1) Gebührenschuldner ist (a) für die Verwertungsgebühr, die Leerungsgebühr, die Sonderleerungsgebühr, die Gebühr für Nebenablagerungen und Behälterüberfüllungen, die Biotonnenfestgebühr, den Austausch beschädigter Abfallbehälter und die Gestellung/Leerung von Abfallpressen und großcontainern der Grundstückseigentümer. Grundstückseigentümer im Sinne dieser Satzung ist der im Grundbuch eingetragene Eigentümer, bei Wohnungseigentum die Gesamtheit der Wohnungseigentümer. Anstelle des Grundstückseigentümers werden zum Gebührenschuldner in der angegebenen Reihenfolge: - die Erbbauberechtigten - die Nießbraucher, sofern sie das ganze Grundstück selbst nutzen. (b) bei der Benutzung von amtlich gekennzeichneten Restabfall- und Gartenabfallsäcken der Erwerber, (c) bei der Nutzung der Wertstoffhöfe für die Abgabe von Gartenabfall der Abfallbesitzer, (d) bei der Abholung von Sperrmüll und Elektroaltgeräten der Auftraggeber und (e) bei der Beseitigung von Autowracks der Fahrzeughalter. (2) Mehrere Gebührenschuldner eines Grundstücks sind Gesamtschuldner. (3) Bei angeschlossenen Grundstücken, die in Teil- oder Wohnungseigentum stehen, werden die Gebühren einheitlich für die Gemeinschaft festgesetzt. Der Bescheid kann dem von der Gemeinschaft bestellten Verwalter bekannt gegeben werden. Abfallwirtschaftsgebührensatzung 2019-2020 Seite 1 von 8 § 3 Gebührenpflicht (1) Die Gebührenpflicht entsteht ab dem ersten Kalendertag des auf den Anschluss an die kommunale Abfallentsorgung folgenden Monats. Ein Anschluss ist dann erfolgt, wenn Abfallbehälter aufgestellt sind und die turnusmäßige Abfallentsorgung begonnen hat. (2) Die Gebührenpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem der Anschluss an die kommunale Abfallentsorgung endet. Das Ende der Gebührenpflicht setzt voraus, dass der Anschlusspflichtige die Abmeldung gemäß § 7 der Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Leipzig einen Monat im Voraus schriftlich vorgenommen hat. (3) Ist der Eigenbetrieb Stadtreinigung Leipzig (Stadtreinigung Leipzig) durch fehlenden Zugang gehindert, Behälter trotz Abmeldung abholen zu können, bleibt die Gebührenpflicht bis zum Vollzug der Abholung bestehen. (4) Wechselt im laufenden Kalenderjahr der Anschlusspflichtige, unterliegt der nunmehr Anschlusspflichtige als Gebührenschuldner im Sinne des § 2 Abs. 1 Buchstabe a dieser Satzung der Gebührenpflicht von dem Monat an, der auf das Ende der Gebührenpflicht des bisherigen Anschlusspflichtigen fällt. (5) Für saisonal genutzte Grundstücke kann auf schriftlichen Antrag der Anschluss an die städtische Abfallentsorgung für das erste und vierte oder das zweite und dritte Quartal unterbrochen werden. Für diese Zeiträume wird ebenfalls die Gebührenpflicht unterbrochen und es besteht seitens des Gebührenschuldners kein Recht, Einrichtungen der Abfallwirtschaft zu benutzen. § 4 Entstehung und Fälligkeit der Gebührenschuld (1) Erhebungszeitraum ist das Kalenderjahr. Für die Verwertungsgebühr, die Leerungsgebühr Restabfall, die Biotonnengebühr, die Gebühr für Nebenablagerungen und/oder Behälterüberfüllungen entsteht die Gebührenschuld jeweils mit Ablauf des Erhebungszeitraums, soweit diese Satzung nichts anderes bestimmt. (2) Bei Anschluss an die kommunale Abfallentsorgung während des Kalenderjahres beginnt der Erhebungszeitraum ab dem ersten Kalendertag des auf den Anschluss folgenden Monats. (3) Endet der Anschluss an die kommunale Abfallentsorgung vor Ablauf eines Kalenderjahres, endet die Gebührenschuld mit Ablauf des Monats, in dem die Abfallbehälter eingezogen wurden. Die Abmeldefrist nach § 7 Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Leipzig beträgt einen Monat. (4) Änderungen der Größe oder Zahl der Abfallbehälter, die bis zum 15. eines Monats vorgenommen worden sind, werden zum 01. dieses Monats gebührenwirksam. Ab dem 16. des Monats erfolgte Behälteränderungen werden zum Beginn des Folgemonats gebührenwirksam. (5) Für die Verwertungsgebühr, die Leerungsgebühr Restabfall und die Biotonnengebühr sind Vorauszahlungen zu leisten, welche durch Bescheid für ein Grundstück festgesetzt werden. Die Vorauszahlungen werden in vierteljährlichen Teilbeträgen zum 15. Februar, zum 15. Mai, zum 15. August und zum 15. November des Kalenderjahres fällig. (6) Erfolgt der Anschluss an die kommunale Abfallentsorgung während des Kalenderjahres, sind Vorauszahlungen erstmals in dem auf den Anschluss folgenden Monat zu leisten. (7) Die Höhe der Vorauszahlung für die Verwertungsgebühr, die Leerungsgebühr und die Biotonnengebühr bestimmt sich wie folgt: 1. Verwertungsgebühr Anzahl der am Grundstück vorhandenen Restabfallbehälter zum 01.01. des jeweiligen Kalenderjahres multipliziert mit dem Gebührensatz für die geltende Verwertungsgebühr gemäß § 5 Absatz 1. 2. Leerungsgebühr Abfallwirtschaftsgebührensatzung 2019-2020 Seite 2 von 8 Anzahl der Leerungen der Restabfallbehälter im Vorjahr des Kalenderjahres multipliziert mit der Leerungsgebühr gemäß § 5 Absatz 2 bzw. Absatz 3. Fanden im Vorjahr keine Leerungen oder weniger als die Pflichtleerungen statt, wird die Zahl der vorgeschriebenen Pflichtleerungen zum Ansatz gebracht. Stichtag für die genutzte Behältergröße ist jeweils der 01.01. des Kalenderjahres. 3. Biotonnenfestgebühr Anzahl der am Grundstück vorhandenen Biotonnen zum 01.01. des jeweiligen Kalenderjahres multipliziert mit dem geltenden Gebührensatz gemäß § 5 Absatz 9. 4. Liegen keine Vorjahresdaten vor, werden die Zahl der aktuell aufgestellten Restabfallbehälter und Biotonnen sowie die Zahl der vorgeschriebenen Pflichtleerungen gemäß Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Leipzig für die Ermittlung der Höhe der Vorauszahlung angesetzt. 5. Die im Kalenderjahr tatsächlich entstandene Gebührenschuld (Verwertungsgebühr, Leerungsgebühr, Nebenablagerungen, Behälterüberfüllungen und Biotonnenfestgebühr) wird im Jahresgebührenbescheid zu Beginn des Folgejahres nach dem Kalenderjahr endgültig festgesetzt. Sich daraus ergebende Guthaben oder Nachforderungen werden auf dem Vorauszahlungsbescheid für das Folgejahr ausgewiesen und mit den Abschlagszahlungen verrechnet. 6. Sollen dem Gebührenpflichtigen etwaige Guthaben im Folgejahr ausgezahlt werden, ist dies der Stadt, Eigenbetrieb Stadtreinigung Leipzig, mit der entsprechenden Bankverbindung bis zum 31. Oktober des laufenden Kalenderjahres mitzuteilen. (8) Die Gebührenschuld für die Gestellung/Leerung von Abfallpressen und -containern entsteht jeweils am Ende des Monats, in dem die Leistungen in Anspruch genommen wurden und wird 14 Tage nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides fällig. (9) Die Gebühren für Sonderleerungen werden grundsätzlich quartalsweise erhoben. Für die Gebühr für die gelegentliche zusätzliche Leerung (Sonderleerung) von Abfallbehältern ist der Erhebungszeitraum das Kalenderquartal. Die Gebührenschuld entsteht jeweils am letzten Tag des Quartals. Diese Gebühren werden jeweils zum 15. des dem Erhebungszeitraum folgenden übernächsten Monats fällig (15. Februar, 15. Mai, 15. August bzw. 15. November). (10) Für die Abholung von Sperrmüll und Elektroaltgeräten entsteht die Gebührenschuld mit dem Kauf der entsprechenden Wertmarke und wird sofort fällig. Die Wertmarke ist bei der Abholung von Sperrmüll auszuhändigen, bei der Abholung von Elektroaltgeräten am abzuholenden Gerät anzubringen. (11) Die Gebührenschuld für den Austausch von defekten Abfallbehältern entsteht mit dem Austausch durch die Stadt, Eigenbetrieb Stadtreinigung Leipzig, und wird 14 Tage nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides fällig. (12) Die Gebührenschuld für die Entsorgung von Autowracks entsteht mit der Entsorgung der Autowracks durch die Stadt, Stadtreinigung Leipzig, und wird 14 Tage nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides fällig. (13) Bei Erwerb eines amtlich gekennzeichneten Garten- und Restabfallsackes oder der Wertmarken zur Abgabe von Gartenabfall auf den Wertstoffhöfen entsteht die Gebührenschuld mit dem Kauf und wird sofort fällig. § 5 Gebührenmaßstäbe und Gebührensätze Für die Inanspruchnahme der Leistungen der städtischen Abfallentsorgung gemäß der Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Leipzig werden folgende Gebühren erhoben: (1) Verwertungsgebühr Sie ist eine Festgebühr und die Gegenleistung für die Entsorgung der Abfallarten, die verwertet werden. Dazu gehören die Entsorgung von Sperrmüll, Elektrogeräten, Gartenabfall, Abfallwirtschaftsgebührensatzung 2019-2020 Seite 3 von 8 Schadstoffen, Druckerzeugnisabfällen (kommunaler Anteil an der Blauen Tonne), der kommunale Anteil an der „Gelben Tonne plus“ sowie die Vorhaltung der dazu nötigen Sammelsysteme. Sie beinhaltet außerdem die Vorhaltekosten für die Bioabfallsammlung über die Biotonne. Die Verwertungsgebühr wird nach jeweiligem Entsorgungsturnus behälterbezogen für ein Grundstück erhoben. Bei deren Kalkulation wird die zum Stichtag 01.06. des Kalkulationsjahres an die jeweilige Behältergröße durchschnittlich angeschlossene Zahl der amtlich gemeldeten Personen berücksichtigt. Die Verwertungsgebühr beträgt pro Monat im regulären 14-täglichen Turnus aller 2 Wochen bei einem 60-l-Restabfallbehälter 3,36 € 80-l-Restabfallbehälter 4,17 € 120-l-Restabfallbehälter 5,38 € 240-l-Restabfallbehälter 10,99 € 1100-l-Restabfallbehälter 50,32 € Die Verwertungsgebühr beträgt pro Monat im verkürztem wöchentlichen Turnus bei einem (2) 60-l-Restabfallbehälter 6,73 € 80-l-Restabfallbehälter 8,35 € 120-l-Restabfallbehälter 10,76 € 240-l-Restabfallbehälter 21,97 € 1100-l-Restabfallbehälter 100,65 € Leerungsgebühr Restabfall für den 14-täglichen Turnus Die Leerungsgebühr für Restabfall ist die Gegenleistung für die Sammlung im jeweiligen Turnus, den Transport und die Beseitigung einschließlich Vorbehandlung von Restabfällen. Sie wird nach der Behältergröße und der Anzahl der tatsächlichen Entleerungen erhoben. Die Gebühr für die Leerung eines gemäß § 11 Absatz 1 der Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Leipzig im 14-täglichen Turnus bereitgestellten Abfallbehälters beträgt pro Leerung für einen 60-l-Restabfallbehälter 80-l-Restabfallbehälter 120-l-Restabfallbehälter 240-l-Restabfallbehälter 1100-l-Restabfallbehälter 4,03 € 4,65 € 5,59 € 8,55 € 35,83 € (3) Leerungsgebühr Restabfall bei einem verkürzten Turnus gemäß § 11 Absatz 1 der Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Leipzig Die erhöhte Leerungsgebühr für Restabfall ist die Gegenleistung für die Sammlung, den Abfallwirtschaftsgebührensatzung 2019-2020 Seite 4 von 8 Transport und die Beseitigung einschließlich Vorbehandlung von Restabfällen. Sie berücksichtigt außerdem den zusätzlichen Aufwand für die Leerung in einem Turnus kürzer als 14täglich. Sie wird nach der Behältergröße und der Anzahl der tatsächlichen Entleerungen erhoben. Die Gebühr für die Leerung eines im verkürzten Turnus bereitgestellten Abfallbehälters beträgt pro Leerung für einen 60-l-Restabfallbehälter 80-l-Restabfallbehälter 120-l-Restabfallbehälter 240-l-Restabfallbehälter 1100-l-Restabfallbehälter 5,44 € 6,46 € 7,72 € 10,00 € 36,41 € (3) Mindestgebühr Mindestens wird pro Quartal die Gebühr in Höhe einer Behälterleerung nach Absatz 2 abgerechnet, die der notwendigen Anzahl von Pflichtleerungen gemäß § 6 Absatz 11 der Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Leipzig entspricht. Das gilt selbst dann, wenn entgegen der Festlegung einer Pflichtleerung im § 6 Absatz 11 der Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Leipzig in diesem Zeitraum kein Restabfallbehälter zur Leerung bereitgestellt wurde. Werden mehrere Behältergrößen auf einem Grundstück genutzt, richtet sich die Höhe der Mindestgebühr nach dem kleinsten für das Grundstück angemeldeten Behälter. Bestand der Anschluss nicht das komplette Jahr, wird die Mindestgebühr nur für die Quartale angerechnet, für die ein Anschluss während des gesamten Quartals bestand. (4) Sonderleerung Restabfall Die Gebühr für die gelegentliche zusätzliche Leerung eines Restabfallbehälters beträgt pro Leerung für einen 60-l-Restabfallbehälter 80-l-Restabfallbehälter 120-l-Restabfallbehälter 240-l-Restabfallbehälter 1100-l-Restabfallbehälter 11,31 € 11,93 € 12,87 € 15,83 € 43,88 € Diese Gebührensätze finden auch Anwendung, wenn Fehlwürfe in Wertstoffbehältern und Biotonnen die ordnungsgemäße Verwertung verhindern. (5) Restabfallsack Die Gebühr für einen amtlich gekennzeichneten 60-Liter-Restabfallsack beträgt 6,00 €. (6) Nebenablagerungen Für Abfälle, die entgegen den Festlegungen der Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Leipzig neben den Abfallbehältern abgelagert werden, wird die Gebühr von 6,98 € je begonnene 80Liter-Einheit berechnet. (7) Überfüllungen Lassen sich die Restabfallbehälter entgegen den Festlegungen der Abfallwirtschaftssatzung Abfallwirtschaftsgebührensatzung 2019-2020 Seite 5 von 8 der Stadt Leipzig nicht vollständig schließen, liegt eine Überfüllung vor. Für diese wird je überfüllten Restabfallbehälter die Gebühr von 4,03 € berechnet. Ist das Abräumen der Überfüllung nötig, um den Behälter leeren zu können, wird die Gebühr von 6,98 € je begonnener 80-Liter-Einheit berechnet. (8) Abfallpressen und Abfallcontainer Beim Einsatz stadteigener Abfallpressen und -containern werden für die Gestellung bzw. die Leerung folgende Gebühren erhoben: Größe Mietgebühr Transportgebühr zur Entsorgungskosten pro Monat Behandlungsanlage pro Entleerung 5-m³-Abfallgroßcontainer 24,00 € 123,00 € 7-m³-Abfallgroßcontainer 32,00 € 123,00 € Entsprechend 10-m³-Abfallgroßcontainer 33,00 € 123,00 € Bescheid der 10-m³-Abfallpresse 235,00 € 132,00 € Entsorgungsanlage 20-m³-Abfallpresse 300,00 € 132,00 € 24-m³-Abfallpresse 332,00 € 132,00 € Die Mietgebühr fällt nur an, wenn stadteigene Abfallpressen oder Abfallgroßcontainer zum Einsatz kommen. (9) Biotonnenfestgebühr Die Gebühr für die Leerung der Biotonne im 14-täglichen Turnus beträgt pro Monat für eine 60-l-Biotonne 2,72 € 120-l-Biotonne 5,44 € 240-l-Biotonne 10,87 € Die Gebühr für die Leerung der Biotonne im wöchentlichen Turnus beträgt pro Monat für eine 60-l-Biotonne 120-l-Biotonne 240-l-Biotonne 5,44 € 10,87 € 21,75 € (10) Sonderleerung Biotonne Die Gebühr für eine gelegentliche zusätzliche Leerung einer Biotonne beträgt pro Leerung für eine 60-l-Biotonne 8,54 € 120-l-Biotonne 9,79 € 240-l-Biotonne 12,30 € (11) Gartenabfallsack Die Gebühr für einen amtlich gekennzeichneten 100-Liter-Gartenabfallsack beträgt 10,00 €. (12) Gartenabfall Die Gebühr für die Abgabe von Gartenabfall auf den Wertstoffhöfen der Stadt Leipzig beträgt Abfallwirtschaftsgebührensatzung 2019-2020 Seite 6 von 8 0,50 € pro Behältnis mit einem Aufnahmevolumen von bis zu 100 Liter in Form einer Wertmarke. (13) Sperrmüll Die Gebühr für die haushaltsnahe Abholung von bis zu 4 m³ Sperrmüll bei Bereitstellung vor dem Grundstück beträgt 21,00 € in Form einer Wertmarke. Wird der Transport aus der Wohnung bzw. aus dem Grundstück in Anspruch genommen, wird zusätzlich eine Wertmarke zu 50,00 € fällig. (14) Elektroaltgeräte Die Gebühr für die Abholung von Elektroaltgeräten (Waschmaschine, Waschtrockner, Wäschetrockner, Schleuder, Kühlschrank, Gefrierschrank, Gefrier-Kühl-Kombination, Geschirrspüler, Fernsehgerät, Computertechnik, Herd) vor dem Grundstück beträgt pro Gerät 10,00 € in Form einer Wertmarke. (15) Beschädigte Abfallbehälter Die Gebühr für den Ersatz von durch unsachgemäßen Gebrauch beschädigten leeren Abfallbehältern beträgt für einen 60-l-Restabfallbehälter 80-l-Restabfallbehälter 120-l-Restabfallbehälter 240-l-Restabfallbehälter 1100-l-Restabfallbehälter 84,39 € 84,39 € 84,39 € 87,29 € 266,27 € (16) Autowracks Die Gebühr für die Entsorgung widerrechtlich abgestellter Kraftfahrzeuge beträgt 153,39 €. Bei einem widerrechtlich abgestellten Anhänger wird eine Gebühr von 102,26 € für die Entsorgung erhoben. (17) Die Säcke bzw. Wertmarken laut Absatz 5, 11 bis 14 sind an der Kasse der Stadtreinigung Leipzig, in der Geithainer Straße 60 und in den Bürgerämtern erhältlich. Weitere Verkaufsstellen werden jährlich im Leipziger Amtsblatt oder unter www.stadtreinigung-leipzig.de bekannt gegeben. (18) Verwaltungsgebühr Für Anträge auf Änderung des Entsorgungsturnus gemäß § 11 (1) Abfallwirtschaftssatzung wird pro Standort eine Verwaltungsgebühr von 47,50 € erhoben. § 6 Auskunfts- und Anzeigepflicht (1) Jeder Wechsel des Gebührenschuldners ist der Stadt, Eigenbetrieb Stadtreinigung Leipzig, vom vorherigen oder vom neuen Gebührenschuldner gemäß § 7 der Abfallwirtschaftssatzung innerhalb eines Monats nach dem Wechsel schriftlich anzuzeigen und mit Grundbuchauszügen zu belegen. (2) Änderungen der Anschrift des Gebührenschuldners und der Bankverbindung, sofern eine Einzugsermächtigung erteilt ist, sind der Stadt, Eigenbetrieb Stadtreinigung Leipzig, innerhalb eines Monats schriftlich anzuzeigen. (3) Die Gebührenschuldner müssen auf Verlangen der Stadt, Eigenbetrieb Stadtreinigung Leipzig, die zur Festsetzung der Gebühren erforderlichen Auskünfte schriftlich erteilen. Abfallwirtschaftsgebührensatzung 2019-2020 Seite 7 von 8 (4) § 8 Absatz 5 der Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Leipzig gilt entsprechend. § 7 Ordnungswidrigkeiten Gemäß § 124 Absatz 1 der SächsGemO können Verstöße gegen diese Satzung als Ordnungswidrigkeit verfolgt und mit einer Geldbuße geahndet werden. Ordnungswidrig im Sinne dieser Satzung handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 6 seiner Auskunftspflicht nicht nachkommt. § 8 Inkrafttreten Diese Satzung tritt nach ihrer Bekanntmachung im Leipziger Amtsblatt am 1. Januar 2019 in Kraft. Leipzig, am 23.11.2018 Burkhard Jung Oberbürgermeister Die eventuelle Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften ist innerhalb eines Jahres nach der Bekanntgabe dieser Satzung geltend zu machen. Hinweis Etwa vier Wochen nach der Veröffentlichung im Leipziger Amtsblatt und deren Inkrafttreten ist die Abfallwirtschaftsgebührensatzung als Druckexemplar erhältlich. Außerdem kann sie nach dem Inkrafttreten im Internet unter www.leipzig.de oder www.stadtreinigung-leipzig.de abgerufen werden. Abfallwirtschaftsgebührensatzung 2019-2020 Seite 8 von 8 Anlage zur Abfallwirtschaftsgebührensatzung 2019/2020 A B 1 Kostenermittlung für die Gebührenrechnung Abfallwirtschaft 2019/2020 2 C D E F G H I Restabfall Gartenabfall Sperrmüll Schadstoffe Druckerzeugnisse Biotonne Gesamt 3 22.543.800 € 1.005.500 € 1.268.200 € 70.050 € 9.936.500 € 1.863.200 € 726.500 € -21.850 € 2.005.000 € -180.000 € 5.336.200 € 271.200 € 41.816.200 € 3.008.100 € 6 7 Summe als Ansatz für 2019 Ausgleich Kostenunterdeckung (-) / Kostenüberdeckung (+) 23.549.300 € 500.000 € 1.338.250 € 11.799.700 € 150.000 € 704.650 € 40.000 € 1.825.000 € 5.607.400 € 150.000 € 44.824.300 € 840.000 € 8 Auf Gebühren umzulegende Kosten 2019/2020 23.049.300 € 1.338.250 € 11.649.700 € 664.650 € 1.825.000 € 5.457.400 € 43.984.300 € 2019 Kalkulation 2018 Kostenänderungen zwischen 01.01.18 und 31.12.19 4 5 9 10 11 12 Leerungsgebühr 2020 Restabfall 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 Kalkulation 2019 Kostenänderungen zwischen 01.01.19 und 31.12.20 Summe als Ansatz für 2020 Ausgleich Kostenunterdeckung (-) / Kostenüberdeckung (+) Auf Gebühren umzulegende Kosten 2019/2020 23.549.300 € 260.350 € 23.809.650 € 500.000 € 23.309.650 € Gartenabfall 1.338.250 € 3.900 € 1.342.150 € 1.342.150 € Leerungsgebühr 2019/2020 Restabfall 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 15.477.600 € Verwertungsgebühr Gartenabfall Kalkulation 2018/2019 Kostenänderungen zwischen 01.01.18 und 31.12.20 Summe als Ansatz für 2019/20 Ausgleich Kostenunterdeckung (-) / Kostenüberdeckung (+) Auf Gebühren umzulegende Gesamtkosten 2019/2020 46.093.100 € 1.265.850 € 47.358.950 € 1.000.000 € 46.358.950 € 2.606.450 € 73.950 € 2.680.400 € 0€ 2.680.400 € davon jährlich umzulegende Kosten 23.179.475 € 1.340.200 € 180814_AWGS_Abfallgebührenkalkulation_ 2019_20_FINAL.xlsx Leerungsgebühr Kostenumlage pro Jahr Umzulegende Kosten Restabfall 23.179.475 € davon extra Gebühren für Sammlung außerhalb der Touren 502.000 € auf Leerungsgebühr jährlich umzulegende Kosten 22.677.475 € Sperrmüll Schadstoffe 11.799.700 € 704.650 € 225.800 € 24.600 € 12.025.500 € 729.250 € 175.000 € 15.000 € 11.850.500 € 714.250 € 15.731.900 € Verwertungsgebühr Sperrmüll Schadstoffe 21.736.200 € 1.431.150 € 2.089.000 € 2.750 € 23.825.200 € 1.433.900 € 325.000 € 55.000 € 23.500.200 € 1.378.900 € 31.209.500 € 11.750.100 € 689.450 € 15.604.750 € Verwertungsgebühr Biotonnengebühr Druckerzeugnisse 1.825.000 € 0€ 1.825.000 € 1.825.000 € Biotonne 5.607.400 € 1.653.400 € 7.260.800 € 150.000 € 7.110.800 € Gesamt 44.824.300 € 2.168.050 € 46.992.350 € 840.000 € 46.152.350 € Biotonnengebühr Druckerzeugnisse 3.830.000 € -180.000 € 3.650.000 € 0€ 3.650.000 € 1.825.000 € Biotonne Gesamt 10.943.600 € 1.924.600 € 12.868.200 € 300.000 € 12.568.200 € 86.640.500 € 5.176.150 € 91.816.650 € 1.680.000 € 90.136.650 € 6.284.100 € 45.068.325 € Biotonnengebühr (Blatt 7) (Blatt 5) Umzulegende Kosten Verwertung / pa davon extra Gebühren für Wertmarken Zuschlag Fixkosten Biotonne damit auf Verwertungsgebühr umzulegende Kosten 15.604.750 € 440.600 € 2.908.175 € 18.072.325 € (Blatt 9) Hochrechnung (Blatt 6a) Umzulegende Gesamtkosten Biotonne davon direkt auf Biotonne umzulegende Kosten 6.284.100 € 3.375.925 € (Blatt 6b) (Blatt 6b) Insgesamt umzulegende Kosten 45.068.325 € (Blatt 7) Blatt 1 Anlage zur Abfallwirtschaftsgebührensatzung 2019/2020 A 1 Eckwerte Kostenrechnung 2019/2020 Details der Änderungen 2 3 1. Kostenermittlung für das Jahr 2019 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 B C D E F Kosten laut Nachkalkulation 2017 [€] voraussichtliche Kosten laut Kalkulation 2018 [€] voraussichtliche Kosten 2019 [€] voraussichtliche Kostenänderungen 2018 bis 2019 [€] G 1. Materialkosten davon 1.1. Material 1.2. Entsorgungskosten 1.3. Finanzierung Entsorgung Druckerzeugnisse (75% von PPK) 2. Personalkosten 3. Abschreibungen 4. Sonstige betriebliche Kosten z.B. Energie, Wasser, Versicherung, Kostenerstattung an SV 5. Kalkulatorische Zinsen 22.830.280 23.880.100 26.334.800 2.454.700 1.483.993 18.583.077 2.763.209 9.804.886 1.969.937 763.932 1.561.150 19.518.950 2.800.000 10.581.500 2.320.000 959.000 1.847.600 21.687.200 2.800.000 11.440.700 2.104.850 1.024.250 554.123 779.150 584.950 6. Zwischensumme direkt zurechenbare Kosten 35.923.158 38.519.750 41.489.550 3.940.856 936.329 4.427.950 1.203.200 4.695.100 1.255.850 40.800.343 44.150.900 47.440.500 2.441.256 152.029 2.276.850 57.850 2.562.200 54.000 286.450 2.168.250 0 859.200 -215.150 65.250 0 -194.200 0 2.969.800 0 267.150 52.650 0 3.289.600 0 285.350 -3.850 38.207.058 41.816.200 44.824.300 3.008.100 voraussichtliche Kosten laut Kalkulation 2018 [€] 23.880.100 voraussichtliche Kosten laut Kalkulation 2019 [€] 26.334.800 27.897.900 1.563.100 4.017.800 1.561.150 19.518.950 2.800.000 10.581.500 2.320.000 959.000 1.847.600 21.687.200 2.800.000 11.440.700 2.104.850 1.024.250 1.825.000 23.272.900 2.800.000 11.777.450 2.193.450 999.650 -22.600 1.585.700 0 336.750 88.600 -24.600 779.150 38.519.750 4.427.950 1.203.200 44.150.900 2.276.850 57.850 41.816.200 584.950 41.489.550 4.695.100 1.255.850 47.440.500 2.562.200 54.000 44.824.300 608.700 43.477.150 4.806.550 1.304.450 49.588.150 2.558.600 37.200 46.992.350 23.750 -4.957.400 111.450 48.600 2.147.650 -3.600 -16.800 2.168.050 263.850 3.753.950 0 1.195.950 -126.550 40.650 0 0 -170.450 4.957.400 378.600 101.250 5.437.250 281.750 -20.650 5.176.150 7. Umlage Gemeinkostenstellen 8. Interne Leistungsverrechnung 9. Zwischensumme Kosten / Umlagen 10. Kostenmindernde Erlöse 11. Verzinsung Kostenüberdeckung 12. Gesamtkosten 2. Kostenermittlung für das Jahr 2020 1. Materialkosten davon 1.1. Material 1.2. Entsorgungskosten 1.3. Finanzierung Druckerzeugnisse (75% von PPK) 2. Personalkosten 3. Abschreibungen 4. Sonstige betriebliche Kosten z.B. Energie, Wasser, Versicherung, Kostenerstattung an die Stadtverwaltung 5. Kalkulatorische Zinsen 6. Zwischensumme direkt zurechenbare Kosten 7. Umlage Gemeinkostenstellen 8. Interne Leistungsverrechnung 9. Zwischensumme Kosten / Umlagen 10. Kostenmindernde Erlöse 11. Verzinsung Kostenüberdeckung 12. Gesamtkosten voraussichtliche Kosten 2020 [€] voraussichtliche Kostenänderungen 2019 bis 2020 [€] voraussichtliche Kostenänderungen 2018 bis 2020 [€] 3. Gemeinsame Kostenermittlung für die Jahre 2019/2020 1. Materialkosten davon 1.1. Material davon 1.2. Entsorgungskosten davon 1.3. Finanzierung Druckerzeugnisse (75% von PPK) 2. Personalkosten 3. Abschreibungen 4. Sonstige betriebliche Kosten z.B. Energie, Wasser, Versicherung, Kostenerstattungen an Stadtverwaltung 5. Kalkulatorische Zinsen 6. Zwischensumme direkt zurechenbare Kosten 7. Umlage Gemeinkostenstellen 8. Interne Leistungsverrechnung 9. Zwischensumme Kosten/Umlagen 10. kostenmindernde Erlöse 11. Verzinsung Kostenüberdeckung 12. Gesamtkosten 97 180814_AWGS_Abfallgebührenkalkulation_ 2019_20_FINAL.xlsx Kosten laut Nachkalkulation 2017 [€] voraussichtliche Kosten laut Kalkulation 2018 [€] voraussichtliche Kosten 2019 [€] voraussichtliche Kosten 2020 [€] Gesamtkosten 2019/2020 [€] Gesamtkosten MITTELWERT 2019/2020 [€] 22.830.280 1.483.993 18.583.077 2.763.209 9.804.886 1.969.937 763.932 23.880.100 1.561.150 19.518.950 2.800.000 10.581.500 2.320.000 959.000 26.334.800 1.847.600 21.687.200 2.800.000 11.440.700 2.104.850 1.024.250 27.897.900 1.825.000 23.272.900 2.800.000 11.777.450 2.193.450 999.650 54.232.700 3.672.600 44.960.100 5.600.000 23.218.150 4.298.300 2.023.900 27.116.350 1.836.300 22.480.050 2.800.000 11.609.075 2.149.150 1.011.950 554.123 35.923.158 3.940.856 936.329 40.800.343 2.441.256 152.029 779.150 38.519.750 4.427.950 1.203.200 44.150.900 2.276.850 57.850 584.950 41.489.550 4.695.100 1.255.850 47.440.500 2.562.200 54.000 608.700 43.477.150 4.806.550 1.304.450 49.588.150 2.558.600 37.200 1.193.650 84.966.700 9.501.650 2.560.300 97.028.650 5.120.800 91.200 596.825 42.483.350 4.750.825 1.280.150 48.514.325 2.560.400 45.600 38.207.058 41.816.200 44.824.300 46.992.350 91.816.650 45.908.325 Blatt 2 Anlage zur Abfallwirtschaftsgebührensatzung 2019/2020 A B 1 Eckwerte Kostenrechnung 2019/2020 2 3 Anzahl Behälter Restabfall Behältergröße Ist 12/2017 C D E F Behälter- und Leerungszahlen Ist 05/2018 Gesamt pro Jahr für 2019/2020 (Mittelwert) davon Ansatz für Verwertungsgebühr pro Jahr 2019/2020 14-tägl. G Ansatz für Verwertungsgebühr pro Jahr 2019/2020 wöchentl. Ansatz für Leerungsgebühr pro Jahr 2019/2020 (Mittelwert) 4 5 60 l 2.502 2.567 2.600 2.590 10 2.670 6 80 l 13.053 13.055 13.200 13.180 20 13.500 7 120 l 39.490 39.382 40.000 39.650 350 43.000 8 240 l 36.845 37.194 38.000 35.500 2.500 40.000 9 1100 l 11.007 11.170 12.000 8.500 3.500 12.800 10 Summe 102.897 103.368 105.800 99.420 6.380 111.970 11 12 Anzahl der Leerungen Restabfall Behältergröße Ist 12/2017 ohne NA + Ü 13 14 HR 2018 ohne NA + Ü Stand Mai Mittlere LZ HR 2018 gerundet Stand Mai Ansatz pro Jahr 2019/2020 mit NA/Ü 60 l 80 l 14.798 17.655 7 17.889 15 103.036 105.427 8 106.515 16 120 l 468.827 474.021 11 480.740 HR = Hochrechnung 17 240 l 771.234 802.896 20 819.600 LZ = Leerungszahl 18 1100 l 313.206 323.921 27 346.368 19 Summe 1.671.101 1.723.920 NA = Nebenablagerungen 1.771.112 Ü = Überfüllungen 20 21 Anzahl Biotonnen Haushaltungen Behältergröße Ist 12/2017 Ist 05/2018 Gesamt pro Jahr davon Ansatz pro davon Ansatz pro für 2019/2020 Jahr für Jahr für 2019/2020 (Mittelwert) 2019/2020 wöchentlich 14-tägl. 22 23 60 l 2.198 2.467 2.550 2.200 350 24 120 l 22.102 22.325 22.450 19.400 3.050 25 240 l Summe 8.871 9.223 9.350 6.300 3.050 33.171 34.015 34.350 27.900 6.450 26 180814_AWGS_Abfallgebührenkalkulation_ 2019_20_FINAL.xlsx Blatt 3 Anlage zur Abfallwirtschaftsgebührensatzung 2019/2020 A Eckwerte Kostenrechnung 2019/2020 B C D E Ansatz Kalkulation für 2018 [t] Prognose 2019 [t] Prognose 2020 [t] Mengenentwicklung 1 2 3 Abfallarten 4 Restabfall aus Haushaltungen + gewerbliche Abfälle 5 (gemeinsam gesammelt und transportiert) Gewerbliche Restabfälle 6 (gesondert gesammelt und transportiert) Summe Restabfall Haushaltungen/Gewerbe 7 8 9 Sperrmüll 10 Holz 11 Summe 12 13 Schadstoffe 14 Druckerzeugnissabfälle 15 (kommunaler Anteil an der Blauen Tonne) 16 17 Biotonne aus Haushaltungen 18 19 Gartenabfälle aus Haushalten 180814_AWGS_Abfallgebührenkalkulation_ 2019_20_FINAL.xlsx Ist 2017 [t] 80.211 83.400 83.500 84.000 1.571 1.600 1.500 1.500 81.782 85.000 85.000 85.500 14.307 7.512 21.819 16.000 9.000 25.000 17.000 8.200 25.200 17.100 8.200 25.300 402 450 430 430 18.525 19.875 19.425 19.500 20.181 21.900 23.355 24.083 13.143 14.000 14.000 14.000 Blatt 4 Anlage zur Abfallwirtschaftsgebührensatzung 2019/2020 A B C D E 1 Kalkulation Leerungsgebühr für 2019/2020 2 3 4 Auf Leerungsgebühr umzulegende Kosten Restabfallentsorgung 5 BehälterDurchschnitt- Leerungszahl Durchschnittsanzahl liche LZ HR Prognose für masse des Behälter Prognose 2018 2019/20 Inhalts [kg] Ist 2018 6 60-l-Behälter 2.670 17.889 15,5 7 7 80-l-Behälter 13.500 106.515 17,9 8 8 120-l-Behälter 43.000 480.740 21,5 9 11 240-l-Behälter 40.000 819.600 32,9 10 20 137,8 11 1.100-l-Behälter 27 12.800 346.368 12 Summe 111.970 1.771.112 13 14 15 16 HR = Hochrechnung 17 LZ = Leerungszahl 180814_AWGS_Abfallgebührenkalkulation_ 2019_20_FINAL.xlsx F G H I J LG 2018 Änderung 18/19-20 pro Leerung 22.677.475 € Wichtungskennzahl normierte Leerungszahl 0,72 0,83 1,00 1,53 6,41 12.897 88.680 480.740 1.254.179 2.219.977 4.056.472 Quot. H4/G12 LG 2019/20 gerundet 4,03 € 4,65 € 5,59 € 8,55 € 35,83 € 3,76 € 4,79 € 6,04 € 8,32 € 33,05 € 0,27 € 0,14 € 0,45 € 0,23 € 2,78 € 5,59 € Blatt 5 Anlage zur Abfallwirtschaftsgebührensatzung 2019/2020 A B C 1 Kalkulation Verwertungsgebühr für 2019/2020 2 3 Gesamtkosten Verwertung 4 5 davon in Kalkulation Verwertungsgebühr - 14-tgl. Turnus 6 Behälter RA-Behälterzahl Durchschnittliche Prognose Nutzerzahl 7 8 9 10 11 12 13 60-l-Behälter 80-l-Behälter 120-l-Behälter 240-l-Behälter 1.100-l-Behälter Summe 2.590 13.180 39.650 35.500 8.500 99.420 1,95 2,42 3,12 6,37 29,18 14 15 16 17 davon in Kalkulation Verwertungsgebühr - wöchentl. Turnus 18 Behälter RA-Behälterzahl Durchschnittliche Prognose Nutzerzahl 19 60-l-Behälter 20 80-l-Behälter 21 120-l-Behälter 22 240-l-Behälter 23 24 1.100-l-Behälter 25 Summe 26 27 28 VG = Verwertungsgebühr 10 20 350 2.500 3.500 6.380 180814_AWGS_Abfallgebührenkalkulation_ 2019_20_FINAL.xlsx 1,95 2,42 3,12 6,37 29,18 D E F G H I 18.072.325 € 13.137.900 € Wichtungskennzahl (Pers/Beh.) 0,63 0,78 1,00 2,04 9,35 Quot. D5/E13 normierte Behälterzahl 1.619 10.223 39.650 72.479 79.497 203.468 VG pro Jahr VG - 14-tägl. VG 2018 2019/2020 pro Monat pro Monat gerundet 40,36 € 50,08 € 64,57 € 131,83 € 603,89 € 3,36 € 4,17 € 5,38 € 10,99 € 50,32 € VG pro Jahr VG wöchentl. 2019/2020 pro Monat gerundet 6,73 € 8,35 € 10,76 € 21,97 € 100,65 € 3,31 € 4,11 € 5,26 € 10,84 € 50,09 € Änderung 18/ 19-20 pro Monat 0,05 € 0,06 € 0,12 € 0,15 € 0,23 € 64,57 € 4.934.425 € Wichtungskennzahl (Pers/Beh.) normierte Behälterzahl 0,07 0,08 0,11 0,22 1,00 1 2 37 546 3.500 4.086 Quot. D17/E25 1.207,79 € 80,71 € 100,17 € 129,14 € 263,66 € 1.207,79 € Blatt 6a Anlage zur Abfallwirtschaftsgebührensatzung 2018 A B C 1 Kalkulation Biotonnenfestgebühr für 2019/2020 2 3 Auf Biotonne umzulegende Kosten 4 5 davon in Kalkulation Biotonnenfestgebühr - 14-tgl. Turnus 6 Behältergröße Behälterzahl Prognose Wichtungskennzahl Biotonnen (Volumen) D E 60-l-Biotonne 120-l-Biotonne 240-l-Biotonne Summe 180814_AWGS_Abfallgebührenkalkulation_ 2019_20_FINAL.xlsx 350 3.050 3.050 6.450 0,50 1,00 2,00 Quot. D15/D21 G H Festgebühr 14-tägl. Turnus 2018 pro Monat Änderung 18/ 19-20 pro Monat 2,63 € 5,26 € 10,52 € 0,09 € 0,18 € 0,35 € 3.375.925 € 2.159.287 € normierte Behälterzahl 7 0,50 1.100 60-l-Biotonne 2.200 8 9 120-l-Biotonne 19.400 1,00 19.400 10 240-l-Biotonne 6.300 2,00 12.600 11 Summe 27.900 33.100 Quot. D5/D11 65,24 € 12 13 14 15 davon in Kalkulation Biotonnenfestgebühr - wöchentl. Turnus 1.216.638 € 16 Behältergröße Behälterzahl Prognose Wichtungskennzahl normierte Biotonnen (Volumen) Behälterzahl 17 18 19 20 21 22 F 175 3.050 6.100 9.325 Festgebühr 14-tägl. Turnus 2019/2020 pro Jahr Festgebühr 14-tägl. Turnus 2019/2020 pro Monat gerundet 32,62 € 2,72 € 65,24 € 5,44 € 130,47 € 10,87 € Festgebühr wöchentl. Turnus 2019/2020 pro Jahr Festgebühr wöchentl. Turnus 2019/2020 pro Monat gerundet 65,24 € 5,44 € 130,47 € 10,87 € 260,94 € 21,75 € 130,47 € Blatt 6b Anlage zur Abfallwirtschaftsgebührensatzung 2018 A 1 Einnahmen gesamt in 2019/2020 2 3 4 Kosten (Einsatz Rückstellung berücksichtigt) 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 Gesamt (2019/2020) s. Blatt 5 LG Behälterzahl pro Jahr (gesamt) 2. Einnahmen über Sondertouren pro Jahr Pressen, Container, Sondertouren 502.000 € 3. Einnahmen über Wertmarken pro Jahr 440.600 € pro Jahr 45.068.325,00 € 180814_AWGS_Abfallgebührenkalkulation_ 2019_20_FINAL.xlsx E F G H davon jährliche Behälterzahl 14-tägl. Turnus davon jährliche Behälterzahl wöchentl. Turnus Biotonnen pro Jahr (gesamt) davon jährliche Biotonnen 14.-tägl. Turnus davon jährliche Biotonnen wöchentl. Turnus 2.590 13.180 39.650 35.500 8.500 99.420 2.600 13.200 40.000 38.000 12.000 105.800 s. Blatt 6a VG 14-tägl. pro Jahr 4,03 € 4,65 € 5,59 € 8,55 € 35,83 € D I J K L M N 90.136.650 € 17.889 106.515 480.740 819.600 346.368 1.771.112 60-l-Behälter 80-l-Behälter 120-l-Behälter 240-l-Behälter 1100-l-Behälter Gesamt 32 Gesamteinnahmen 33 34 pro Jahr jährliche Behälterleerungen Stück 60-l-Behälter 80-l-Behälter 120-l-Behälter 240-l-Behälter 1100-l-Behälter Gesamt Behälter C 45.068.325 € 5 6 1. Einnahmen über Touren 7 Einnahmen aus Leerungs- und Verwertungs- und Biotonnengebühr 8 Behälter 9 10 11 12 13 14 15 16 17 B s. Blatt 6a VG wöchentl. pro Jahr 40,36 € 50,08 € 64,57 € 131,83 € 603,89 € 10 20 350 2.500 3.500 6.380 s. Blatt 6b Biotonnenfestgebühr 14-tägl. pro Jahr 80,71 € 100,17 € 129,14 € 263,66 € 1.207,79 € 2.550 2.200 350 22.450 9.350 0 34.350 19.400 6.300 3.050 3.050 27.900 6.450 s. Blatt 6b Biotonnenfestgebühr wöchentl. pro Jahr 32,62 € 65,24 € 65,24 € 130,47 € 130,47 € 260,94 € Summe Einnahmen LG pro Jahr Summe Einnahmen LG für 2019/2020 72.098,37 € 144.196,75 € 495.760,03 € 991.520,05 € 2.687.549,19 € 5.375.098,38 € 7.011.413,01 € 14.022.826,02 € 12.410.654,40 € 24.821.308,80 € 22.677.475,00 € 45.354.950,00 € Summe Einnahmen VG pro Jahr 105.329,76 € 662.098,80 € 2.605.398,23 € 5.339.129,27 € 9.360.368,93 € 18.072.325,00 € Summe Einnahmen VG für 2019/2020 Summe Einnahmen Biotonnengebühr pro Jahr Summe Einnahmen Biotonnengebühr für 2019/2020 Gesamt pro Jahr 272.019,27 € 210.659,52 € 94.591,14 € 189.182,27 € 1.157.858,83 € 1.324.197,60 € 6.956.446,69 € 5.210.796,46 € 1.663.499,28 € 3.326.998,55 € 10.678.258,55 € 1.617.834,59 € 3.235.669,18 € 13.968.376,87 € 21.771.023,33 € 18.720.737,87 € 36.144.650,00 € 3.375.925,00 € 6.751.850,00 € 44.125.725,00 € Gesamt 544.038,54 € 2.315.717,65 € 13.912.893,39 € 27.936.753,75 € 43.542.046,67 € 88.251.450,00 € Gesamt (2019/2020) 1.004.000 € Gesamt (2019/2020) 881.200 € Gesamt (2019/2020) 90.136.650 € s. Blatt 9 Dif. B3-B30 0,00 € Blatt 7 Anlage zur Abfallwirtschaftsgebührensatzung 2018 A B C D E F Kosten pro Jahr Miete pro Tag Miete pro Monat 1 Sondergebühren Abfallgroßcontainer und Abfallpressen für 2019/2020 2 3 Mietgebühr Behälterart und -größe 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 Abfallgroßcontainer 5 m³ 7 m³ 10 m³ Abfallpressen 10 m³ 20 m³ 24 m³ Transportgebühr Bezeichnung Personalausgaben (1 Fahrer) Kalkulatorische Kosten Abschreibung Verzinsung Fahrzeugkosten Kraftstoffe Instandhaltungskosten Materialkosten sonstige Kfz-Kosten (Steuer/Versicherung) Schutzbekleidung Verwaltungsgemeinkosten Betriebsgemeinkosten Gesamtkosten/Jahr Einsatzstunden/Jahr Gebühr je Einsatzstunde Gebühr pro Abfuhr (bei Einsatzzeit 1,5 h) Gebühr pro Abfuhr (gerundet) Abschreibung auf Wiederbeschaffungszeitwert Zinsen pro Jahr 258,44 € 347,92 € 353,83 € 27,66 € 36,16 € 37,87 € 286,11 € 384,07 € 391,71 € 0,79 € 1,07 € 1,09 € 24,00 € 32,00 € 33,00 € 2.535,82 € 3.225,82 € 3.574,95 € 285,52 € 370,52 € 406,31 € 2.821,34 € 3.596,34 € 3.981,26 € 7,84 € 9,99 € 11,06 € 235,00 € 300,00 € 332,00 € Abroller Absetzer 48.977 € 48.977 € 25.935 € 4.065 € 25.559 € 4.007 € 15.301 € 11.056 € 7.030 € 1.429 € 143 € 11.118 € 6.701 € 131.754 € 1.500 88 € 132 € 132 € 8.093 € 10.290 € 6.493 € 1.416 € 143 € 11.118 € 6.701 € 122.797 € 1.500 82 € 123 € 123 € (Prognose Blatt 1, Zelle D 36 auf der Grundlage des BAB) 180814_AWGS_Abfallgebührenkalkulation_ 2019_20_FINAL.xlsx Blatt 8 Anlage zur Abfallwirtschaftsgebührensatzung 2018 A 1 B C D Leerungs- bzw. 50% Aufschlag Gebühr Sondergebühren in 2019/2020 2 Nebenablagerung / Überfüllung / Restabfallsack Abrechnungseinheit 3 Entsorgungsgebühr 4 Nebenablagerung je 80-Liter-Einheit 4,65 € 5 abzuräumende Überfüllung je 80-Liter-Einheit 4,65 € 6 Überfüllung je überfüllten Restabfallbehälter 7 Amtlich gekennzeichneter 60-Liter-Restabfallsack 8 Amtlich gekennzeichneter 100-Liter-Gartenabfallsack 9 10 Sonderleerungen Restabfall Leerungsgebühr im Normalturnus Behälter 11 12 13 14 15 16 17 18 19 Sonderleerungen Biotonne 60-Liter-Behälter 80-Liter-Behälter 120-Liter-Behälter 240-Liter-Behälter 1.100-Liter-Behälter Behälter 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 4,03 € 4,65 € 5,59 € 8,55 € 35,83 € Leerungsgebühr 60-Liter-Behälter 120-Liter-Behälter 240-Liter-Behälter 1,26 € 2,51 € 5,02 € 2,33 € 2,33 € Aufschlag 7,28 € 7,28 € 7,28 € 7,28 € 8,05 € Aufschlag 7,28 € 7,28 € 7,28 € 6,98 € 6,98 € 4,03 € 6,00 € 10,00 € Gebühr Sonderleerung Restabfall 11,31 € 11,93 € 12,87 € 15,83 € 43,88 € Gebühr Sonderleerung Biotonne 8,54 € 9,79 € 12,30 € Verwaltungsgebühr Gebühr Antragsgegenstand 47,50 € Umstellung des Entsorgungsturns (pro Standort) Austausch defekter leerer Abfallbehälter Behälter 30 31 60-Liter-Behälter 32 80-Liter-Behälter 33 120-Liter-Behälter 34 240-Liter-Behälter 1.100-Liter-Behälter 35 36 37 Gebühreneinnahmen über Wertmarken 38 Art 39 Sperrmüllwertmarke (für Abholung) 40 Sperrmüllwertmarke (für Abholung und Transport) 41 Elektrogerätewertmarke 42 Gartenabfallwertmarke 43 Gartenabfallsack 44 Summe Einnahmen 180814_AWGS_Abfallgebührenkalkulation_ 2019_20_FINAL.xlsx Behälterkosten (brutto) 24,39 € 24,39 € 24,39 € 27,29 € 206,27 € Stück 3.600 1.400 1.000 550.000 1.000 Transport- und Codierkosten 60,00 € 60,00 € 60,00 € 60,00 € 60,00 € Austauschgebühr 84,39 € 84,39 € 84,39 € 87,29 € 266,27 € Betrag Einnahmen in Euro 75.600,00 € 21,00 € 70.000,00 € 50,00 € 10.000,00 € 10,00 € 0,50 € 275.000,00 € 10,00 € 10.000,00 € 440.600,00 € Blatt 9 Anlage zur Abfallwirtschaftsgebührensatzung 2019/2020 Gebührenvergleich 2018/2019-2020 (Basis: Leipziger Durchschnittswerte) 80,00 € 70,00 € Ausgaben pro Kopf und Jahr 60,00 € 50,00 € 40,00 € 30,00 € 20,00 € 10,00 € - € 1100-l-Behälter 240-l-Behälter 120-l-Behälter 80-l-Behälter 80-l-Behälter 60-l-Behälter 60-l-Behälter mit Biotonne mit Biotonne mit Biotonne mit Biotonne ohne Biotonne mit Biotonne ohne Biotonne 2018 59,14 € 66,15 € 62,15 € 60,32 € 34,24 € 50,05 € 33,87 € 2019/2020 62,86 € 68,68 € 63,44 € 62,81 € 35,84 € 51,26 € 34,52 € Änderung zu 2018 3,72 € 2,53 € 1,29 € 2,49 € 1,60 € 1,21 € 0,65 € Ausstattung 180814_AWGS_Abfallgebührenkalkulation_ 2019_20_FINAL.xlsx Blatt 10