Daten
Kommune
Leipzig
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1424628.pdf
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778 kB
Erstellt
20.08.18, 12:00
Aktualisiert
15.10.18, 12:04
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Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-06229
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport, Beigeordneter H. Rosenthal
Betreff:
Abfallwirtschaftsgebührensatzung 2019/2020
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Umwelt und Ordnung
FA Finanzen
BA Stadtreinigung
OR Böhlitz-Ehrenberg
OR Burghausen
OR Engelsdorf
OR Hartmannsdorf-Knautnaundorf
OR Holzhausen
OR Liebertwolkwitz
OR Lindenthal
OR Lützschena-Stahmeln
OR Miltitz
OR Mölkau
OR Rückmarsdorf
OR Plaußig
OR Seehausen
OR Wiederitzsch
Ratsversammlung
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
22.11.2018
Information zur Kenntnis
Information zur Kenntnis
Information zur Kenntnis
Information zur Kenntnis
Information zur Kenntnis
Information zur Kenntnis
Information zur Kenntnis
Information zur Kenntnis
Information zur Kenntnis
Information zur Kenntnis
Information zur Kenntnis
Information zur Kenntnis
Information zur Kenntnis
Information zur Kenntnis
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
1. Die Ratsversammlung beschließt die Abfallwirtschaftsgebührensatzung.
2. Der Ausgleich aus Kostenüberdeckung in Höhe von insgesamt 1.680.000 EUR
(entspricht 840.000 EUR für das Jahr 2019 sowie für das Jahr 2020) wird
beschlossen.
3. Der Beschluss der Ratsversammlung VI-DS-04587 vom 17.11.2017 wird
aufgehoben.
4. Die Satzung tritt nach ihrer Bekanntmachung im Leipziger Amtsblatt am 01.01.2019
in Kraft.
1/11
Zusammenfassung:
Anlass der Vorlage:
Rechtliche Vorschriften
Stadtratsbeschluss
Verwaltungshandeln
Sonstiges:
Die Gebührensatzung ergänzt die Änderungen der Abfallwirtschaftssatzung ab 2019. Sie
begründet die hiernach neu zu kalkulierenden Gebühren für die kommunale
Abfallentsorgung.
2/11
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
x
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
von
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Aufwendungen
01.01.19
31.12.19
90.000
1.100.53.7.0.01
Aufwendungen
01.01.20
31.12.20
90.000
1.100.53.7.0.01
Erträge
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
x
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
x
nein
wenn ja,
x
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
Beschreibung des Abwägungsprozesses:
3/11
Sachverhalt:
Begründung
Abfallwirtschaftsgebührensatzung der Stadt Leipzig, gültig ab 01.01.2019
Gründe für die Neufassung der Abfallwirtschaftsgebührensatzung sind neben der
Verlängerung des Gültigkeitszeitraums auf 2 Jahre, die Einführung neuer
Gebührentatbestände sowie die Neukalkulation der Gebührensätze durch Kosten- und
Mengenänderungen sowie Leerungs- und Behälterzahländerungen in der Abfallentsorgung.
Erstmalig wird ab 2019 eine zweijährige Gebührenkalkulation erarbeitet. Dabei wurden die
Kosten für die Jahre 2019 und 2020 ermittelt, zusammengeführt und der Mittelwert
errechnet. Ebenfalls wurden die prognostizierten Leerungs- und Behälterzahlen für die
Jahre 2019 und 2020 ermittelt und deren Mittelwert in die Gebührenkalkulation eingestellt.
Beide Mittelwerte sind die Basis für die Gebührenberechnung für die Jahre 2019 und 2020.
Das rasante Bevölkerungswachstums in der Stadt Leipzig und die damit verbundene
Verdichtung der Bebauung führt dazu, dass oftmals der Platz nicht vorhanden ist, um
ausreichendes Abfallbehältervolumen für den 14-tägigen Entsorgungsturnus vorzuhalten.
Der Eigenbetrieb Stadtreinigung Leipzig stellt sich auf diese neue Situation ein und bietet ab
2019 für die Rest- und Bioabfallentsorgung auch den wöchentlichen Entsorgungsturnus an.
In den folgenden Abschnitten wird detailliert auf die Änderungen der einzelnen
Gebührentatbestände und Gebührensätze eingegangen. Die vollständige
Gebührenkalkulation ist als Anlage der Abfallwirtschaftsgebührensatzung beigefügt.
I. Erläuterungen zu den einzelnen Kostenblöcken der Gebührenkalkulation
Die Grundlage für die Gebührenkalkulation sind die voraussichtlichen Kosten in den Jahren
2019 und 2020.
Die ansatzfähigen Kosten der Abfallwirtschaft lt. Nachkalkulation (NK) 2017 bzw. lt.
Vorkalkulation (VK) 2018, 2019 und 2020 entwickeln sich wie folgt:
Angaben in
TEUR
2017 (NK)
2018 (VK)
2019 (VK)
Gesamt
38.207
41.816
44.824
2020 (VK)
46.992
Kosten
2019/20
91.816
Die Kosten für die Abfallwirtschaft steigen voraussichtlich im Jahr 2019 gegenüber der
Kalkulation für das Jahr 2018 um 3.008 TEUR und im Jahr 2020 gegenüber der Kalkulation
für das Jahr 2019 um 2.168 TEUR.
Zum 01.01.2018 betrugen die ausgleichpflichtigen Kostenüberdeckungen 5.192 TEUR. Auf
die Gebührenkalkulation 2018 wurden 2.067 TEUR, auf die Gebührenkalkulation 2019 und
2020 werden jeweils 840 TEUR vorgetragen (siehe Blatt 1 der Anlage). Dieser Betrag
mindert die auf die Gebühren umzulegenden Kosten.
Im Folgenden werden die Kostenblöcke erläutert, in denen sich die Ansätze gegenüber
2018 wesentlich ändern. Die vollständige Übersicht zeigt Blatt 2 der Anlage zur
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Abfallwirtschaftsgebührensatzung. Die verwendeten Gliederungsnummern stimmen mit
denen auf Blatt 2 der Anlage überein.
1. Materialkosten
In den Jahren 2019 und 2020 steigen die Materialkosten, insbesondere durch die
Entsorgungsaufwendungen, die im Vergleich zum Jahr 2018 im Jahr 2019 voraussichtlich
um 2.168 TEUR und im Jahr 2020 im Vergleich zum Jahr 2019 um 1.586 TEUR steigen.
Gegenüber 2018 wird sich u.a. der Verrechnungssatz des Zweckverband Abfallwirtschaft
Westsachsen (ZAW) um 1,63 €/t auf 174,98 €/t erhöhen. Durch den anhaltenden Anstieg
der Einwohnerzahl in der Stadt Leipzig wachsen außerdem die Mengen der zu
entsorgenden Abfälle an.
Ab dem Jahr 2020 ist außerdem geplant, dass die Bioabfälle in der Biovergärungsanlage in
Cröbern entsorgt werden. Hier wird ebenfalls mit steigenden Verwertungskosten gegenüber
der preisgünstigeren Kompostierung gerechnet.
Außerdem wird ein weiterer Anstieg der Kosten für Dieselkraftstoff und für Abfallbehälter
erwartet. Da die Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter in diesem Jahr angehoben
wurde, werden nunmehr alle Abfallbehälter über den Betriebsbedarf und nicht mehr über
den Investitionsplan finanziert.
2. Personalkosten
Durch den am 18.04.2018 abgeschlossenen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst und die
dazugehörige neue Entgeltordnung sind die Personalkosten bereits in 2018 um 3,19 %
anstatt der in der Kalkulation 2018 angenommenen 2,4 % gestiegen. Ab April 2019 wurde
eine Steigerung der Personalkosten um 3,09 % eingerechnet. Im Jahr 2020 wurde mit einer
durchschnittlichen Personalkostensteigerung von 2,3 % gerechnet, da die Festlegungen des
Tarifvertrages ab März 2020 eine Steigerung von ca. 1,4 % der Personalkosten bedeutet
und nach Ende der Laufzeit des Tarifvertrages ab September 2020 von 3 %
Personalkostensteigerung ausgegangen wird.
3. Abschreibungen
In den Jahren 2019 und 2020 wird weiterhin kontinuierlich investiert, um eine permanente
Erneuerung des Fuhrparkes und der Technik zu gewährleisten. Die Abschreibungen
betragen im Jahr 2019 daher 2.105 TEUR und im Jahr 2020 2.193 TEUR und bewegen sich
annähernd auf dem gleichen Niveau wie 2017.
Zum realen Vermögenserhalt erfolgt die Ermittlung der Abschreibungen auf Basis der
Wiederbeschaffungszeitwerte. Diese Möglichkeit, die das Sächsische
Kommunalabgabengesetz (SächsKAG) bietet, wird seit dem Jahr 2012 für die Kalkulation
genutzt. Gegenüber der Kalkulation mit Anschaffungs- und Herstellungskosten ergeben sich
Mehrerträge von 193 TEUR im Jahr 2019 und 178 TEUR im Jahr 2020, welche einem
Sonderposten für den Gebührenausgleich von Investitionen zugeführt werden.
4. Sonstige betriebliche Kosten
Die sonstigen betrieblichen Kosten steigen in den Jahren 2019 und 2020. Im Wesentlichen
sind dafür die zu erwartenden Mautkostensteigerungen verantwortlich. Im Jahr 2019 ist
außerdem eine Sortieranalyse der von der Stadtreinigung Leipzig zu sammelnden Abfälle
geplant, um das Trennverhalten der Leipziger Bürgerinnen und Bürger zu untersuchen.
5/11
5. Kalkulatorische Zinsen
Im Zuge der Gebührennachkalkulation für das Jahr 2017 wurde die kalkulatorische
Berücksichtigung des „Sonderpostens für den Gebührenausgleich für Investitionen“ kritisch
geprüft. Bisher wurde dieser Sonderposten bis zur Inanspruchnahme direkt verzinst.
Nunmehr erfolgte eine rückwirkende Neuberechnung ab dem Jahr 2012 (erstmalige
Berechnung der Abschreibungen auf Basis der Wiederbeschaffungszeitwerte) und erhöhte
die Kostenüberdeckung des Jahres 2017. Dabei wurden bei der Ermittlungsbasis für die
Berechnung der kalkulatorischen Zinsen die Restbuchwerte der Sonderposten von den
Restbuchwerten des Anlagevermögens abgezogen.
Die kalkulatorischen Zinsen sinken dadurch im Jahr 2019 im Vergleich zu den in der
Kalkulation für das Jahr 2018 angenommenen kalkulatorischen Zinsen um 194 TEUR und
steigen aber im Jahr 2020 im Vergleich zum Jahr 2019 wieder um 24 TEUR. Für die Jahre
2019 und 2020 ist ein kalkulatorischer Zinssatz von 5 % vorgesehen (vgl. Beschluss der
Ratsversammlung vom 26.10.2016 – VI-DS-03056).
7. / 8. Umlage Gemeinkostenstellen / interne Leistungsverrechnung
Gegenüber 2018 erhöht sich die Umlage der Gemeinkostenstellen in 2019 um 267 TEUR
und in 2020 im Vergleich zu 2018 um 111 TEUR. Wesentlicher Grund sind die erwarteten
Tariferhöhungen für die Mitarbeiter sowie ein erforderlicher Stellenaufbau in den
umlagefinanzierten Bereichen (Verwaltung, Technik).
10. Kostenmindernde Erlöse
Die kostenmindernden Erlöse steigen in 2019 voraussichtlich um 285 TEUR. Diese positive
Entwicklung wird in erster Linie durch geplante höhere Erlöse für Schrott und
Druckerzeugnisse erzielt. Im Jahr 2020 bewegen sich die kostenmindernden Erlöse auf dem
Niveau von 2019.
11. Verzinsung der Kostenüberdeckung
Die Kostenüberdeckung wird in 2019 mit 54 TEUR und im Jahr 2020 mit 32 TEUR verzinst
und kostenmindernd eingesetzt.
II. Erläuterungen zur Kalkulation der einzelnen Gebührensätze
Im Folgenden werden die einzelnen Gebührensätze und die aktuellen Randbedingungen für
die Kalkulation erläutert.
Hinweis:
Alle Berechnungen werden im EDV-System mit der größten Genauigkeit vorgenommen.
Differenzen in den beiliegenden Übersichten entstehen durch die Rundungen auf zwei
Kommastellen.
1. Leerungsgebühr
Die Leerungsgebühr ist nur zu zahlen, wenn ein Restabfallbehälter tatsächlich geleert wird,
wobei im regulären 14-täglichen Turnus eine Leerung, im verkürzten wöchentlichen Turnus
zwei Leerungen pro Quartal und Grundstück Pflicht sind.
Auf die Leerungsgebühr umgelegt werden ausschließlich Kosten, die im Rahmen der
6/11
Entsorgung (Sammeln, Transportieren, Vorbehandeln und Beseitigen) von Restabfall
anfallen. Dabei ist die in den unterschiedlich großen Restabfallbehältern bereitgestellte
Abfallmenge ein Maß für die Inanspruchnahme der Teilleistung „Restabfallentsorgung“ der
Einrichtung Abfallwirtschaft.
Die Kalkulation der Gebührensätze „Leerungsgebühr“ wird auf Blatt 5 der Anlage ausgeführt
(Äquivalenzzahlenrechnung).
Die umzulegenden Kosten für die Entsorgung des Restabfalls sind für die Jahre 2019 und
2020 mit durchschnittlich etwa 23.179 TEUR rund 1.185 TEUR höher als 2018. Der Betrag
wird jedoch durch den Vortrag der ausgleichpflichtigen Kostenüberdeckung um 500 TEUR
pro Jahr reduziert. Abzüglich 502 TEUR für die Einnahmen aus Gebühren für die Sammlung
außerhalb der Touren, sind die auf die Leerungsgebühr umzulegenden Kosten mit 22.677
TEUR (Blatt 1, D37) pro Jahr um rund 1.286 TEUR höher als für 2018 (21.392 TEUR).
Des Weiteren wird ein teilweise höherer Umlageschlüssel (Behälter- und Leerungszahl)
prognostiziert. So steigt die Zahl aller Behälter und ebenfalls der prognostizierten Leerungen
im Vergleich zum Jahr 2018:
Behältergröße
18-19/20
18-19/20
Differenz
Differenz
Behälter (VG) Leerungszahlen
60-l-Behälter
80-l-Behälter
120-l-Behälter
240-l-Behälter
1.100-l-Behälter
Summe
100
100
500
1.000
900
2.600
389
6.415
19.840
13.600
22.368
62.612
Hierbei wird im Wesentlichen auch die Neuregelung für die Erweiterung des
Leerungsangebotes auf wöchentliche Leerung berücksichtigt. Dadurch verschieben sich die
Verhältnisse im System gegenüber 2018 und fällt die Gebührenänderung bei den
verschiedenen Behältergrößen unterschiedlich hoch aus.
Wie bereits in den Vorjahren wird das im Rahmen einer repräsentativen Stichprobenahme
ermittelte Durchschnittsgewicht der Behälterinhalte in Abhängigkeit von der jeweiligen
Restabfallbehältergröße zur Berechnung der Degression der Leerungsgebühr
herangezogen.
Erst durch diese Rechnung werden die beträchtlichen Dichteunterschiede des Abfalls in den
Behältern und damit die Mengen der zur Entsorgung bereitgestellten Abfälle als Maß für die
Inanspruchnahme der Leistung Restabfallentsorgung berücksichtigt, da aus rechtlichen
Gründen wesentlich Ungleiches nicht gleich behandelt werden darf (siehe letzte Spalte der
folgenden Darstellung).
7/11
Ergebnisse der repräsentativen Wägung der Behälterinhalte:
Behältergröße Durchschnitt
sgewicht
des
Inhalts
5/2017 [kg]
AbfallDichte
5/2017
[kg/m³]
Durchschnitts
gewicht des
Inhalts
5/2018 [kg]
AbfallDichte
5/2018
[kg/m³]
Gebühr pro
Kilogramm
[EUR/kg]
(Vor der
mathematis
chen
Rundung
des
Gebührens
atzes)
60-l-Behälter
80-l-Behälter
120-l-Behälter
240-l-Behälter
1.100-l-Behälter
250
239
201
138
120
15,0
17,9
21,5
32,9
137,8
258
224
179
137
125
0,26
0,26
0,26
0,26
0,26
15,0
19,1
24,1
33,2
131,9
Aus der Darstellung wird deutlich, dass das durchschnittliche Gewicht des Inhaltes bei 80-,
120- und 240-Liter-Behältern im Vergleich zum Vorjahr teilweise erheblich sinkt. Bei den
1.100-Liter-Restabfallbehältern nimmt es dagegen deutlich zu. Diese sind durchschnittlich
6,0 kg schwerer als 2017. Das durchschnittliche Gewicht eines 60-Liter-Behälters bleibt
unverändert.
Die prognostizierte durchschnittliche Leerungszahl der Behälter ist relativ unverändert. Hier
die Daten im Einzelnen:
Behältergröße
60-l-Behälter
80-l-Behälter
120-l-Behälter
240-l-Behälter
1.100-l-Behälter
Du.
Leerungszahl
2017
(Ist)
7
7
11
20
27
Du. Leerungszahl
2018
(HR Stand Mai)
7
8
11
20
27
Zwischenergebnis Leerungsgebühr
Unter Berücksichtigung der prognostizierten Kosten, der aktuellen Durchschnittsgewichte, der
prognostizierten Behälter- und Leerungszahlen sowie einer verursachergerechteren Umlage
der Kosten sinken die Leerungsgebühren bei den 80-Liter und 120-Liter-Behälter um 0,14
bzw. 0,45 EUR. Bei den anderen Restabfallbehältern erhöhen sich die Gebührensätze in
Abhängigkeit vom Volumen zwischen 0,23 EUR und 2,78 EUR pro Leerung.
2. Verwertungsgebühr
Die Verwertungsgebühr ist die Gegenleistung für die Entsorgung von Sperrmüll, Gartenabfall,
Schrott, Elektro(nik)-altgeräten, Druckerzeugnisabfällen (Kommunalanteil der Blauen Tonne),
Schadstoffen und den Kommunalanteil an der Gelben Tonneplus sowie die Vorhaltung der
8/11
dafür nötigen Sammelsysteme. Sie beinhaltet außerdem die Vorhaltekosten für die
Bioabfallsammlung über die Biotonne.
Sie wird ab 2019 nach dem jeweiligen Entsorgungsturnus berücksichtigt. Für die
wöchentliche Leerung fällt eine erhöhte Verwertungsgebühr an.
Die Berechnung der Verwertungsgebühr wird auf Blatt 6a der Anlage vorgenommen
(Äquivalenzzahlenrechnung).
Die für die Verwertung kalkulierten Kosten pro Jahr betragen 15.605 TEUR (Blatt 1, D39).
Hinzu kommt der Anteil Fixkosten aus der Bioabfallsammlung (Mittelwert) über die Biotonne
von jährlich 2.908 TEUR. Aus ausgleichpflichtiger Kostenüberdeckung werden insgesamt 380
TEUR vorgetragen und 440 TEUR aus Erlösen durch den Wertmarkenverkauf gedeckt. Damit
sind auf die Verwertungsgebühr noch 18.072 TEUR (Blatt 1, D42) umzulegen.
Die Verwertungsgebühr ist eine behälterbezogene Festgebühr. Das ist ein rechtlich
anerkannter Wahrscheinlichkeitsmaßstab.
Dieser Maßstab wird aus Gründen der Verwaltungspraktikabilität angewendet. Durch den
häufigen Wechsel der Personenzahlen in Leipzig (jährlich über 100.000 Änderungen im
Melderegister) wäre ein Personenmaßstab mit einem sehr hohen Verwaltungsaufwand
(Datenerfassung, Änderungen der Gebührenbescheide, Widerspruchsbearbeitung)
verbunden.
Dagegen ist die Zahl der auf den Grundstücken befindlichen Restabfallbehälter ein
konstanterer Umlageschlüssel für die Verwertungsgebühr.
In der Äquivalenzzahlenrechnung (Blatt 6a) wird durch die Wichtungskennzahl berücksichtigt,
wie viele Nutzer zum 01.06. des Kalkulationsjahres im Durchschnitt an die jeweilige
Behältergröße angeschlossen sind. So wird über die Zahl der vorhandenen
Restabfallbehälter indirekt auf die wahrscheinliche Zahl der Erzeuger von Abfällen zur
Verwertung geschlossen.
Im Vergleich zur letzten Erhebung fand nur für die 240- und 1.100-Liter-Behälter eine leichte
Änderung der auf eine Stelle gerundeten durchschnittliche Nutzerzahl je Behälter statt (siehe
folgende Tabelle):
Behältergröße durchschnittliche
Nutzerzahl je
Behälter für 2018
HR Stand Juni 2017
durchschnittliche
Nutzerzahl je
Behälter für 2019
HR Stand Juni
2018 (Ansatz 2020)
60-l-Behälter
80-l-Behälter
120-l-Behälter
240-l-Behälter
1.100-l-Behälter
1,9
2,4
3,1
6,4
29,2
1,9
2,4
3,1
6,4
29,5
Jahresfestgebüh
r je Nutzer 2018
(Durchschnitt vor
der
mathematischen
Rundung)
20,70 €
20,70 €
20,70 €
20,70 €
20,70 €
Die Wichtungsrechnung auf Blatt 6a der Anlage dient der Gleichbehandlung bezüglich der
Gebührenbelastung aller, da diese Kalkulation dazu führt, dass unabhängig davon, welche
Behältergröße genutzt wird, im Durchschnitt der Pro-Kopf-Anteil an der Verwertungsgebühr
9/11
für alle Nutzer gleich ist (siehe letzte Spalte der obigen Tabelle).
Diese Berechnungen werden analog für die anhand der aktuellen wöchentlichen
Entsorgungstouren ermittelten Behälter angewendet.
Zwischenergebnis Verwertungsgebühr
Die auf die jeweils genutzten Behälter umgelegte, auf zwei Stellen gerundete monatliche
Verwertungsgebühr erhöht sich im Vorjahresvergleich für alle Behälterarten je nach
Behältervolumen um 0,05 EUR bis 0,23 EUR für die Behälter im 14-täglichen Abfuhrturnus.
Für Behälter, die wöchentlich geleert werden, ist die doppelte Verwertungsgebühr fällig.
3. Biotonnenfestgebühr
Die Berechnung der Gebühr für die Entsorgung von Bioabfällen über die Biotonne wird auf
Blatt 6b der Anlage zur Abfallwirtschaftsgebührensatzung dargestellt.
Die Gesamtkosten für die Bioabfallentsorgung über die Biotonnen steigen gegenüber der
Kalkulation für 2018 um durchschnittlich 962 TEUR. Maßgeblich wird dies durch höhere
Entsorgungsmengen bei steigenden Entgelten verursacht (100 TEUR in 2019 und 1.580
TEUR in 2020). Aus der ausgleichpflichtigen Kostenüberdeckung für die Biotonne werden
jährlich 150 TEUR vorgetragen.
Für die notwendige Optimierung der Bioabfallentsorgung wird ab 2019 in Entsprechung der
Restabfallentsorgung ein wöchentlicher Turnus neben der 14-täglichen Regelleerung
angeboten.
Für die prognostizierten Entsorgungen werden die Gebühren entsprechend der
vorgenannten Methode berechnet.
In der Verwertungsgebühr werden die Fixkosten der Bioabfallsammlung von 2.908 TEUR
(Blatt 1, D 41) pro Jahr berücksichtigt. Die variablen Kosten in der Höhe von 3.376 TEUR
(Blatt 1, D 45) pro Jahr werden auf die Biotonnenfestgebühr umgelegt. Diese
Verfahrensweise ist höchstrichterlich anerkannt, denn auch Eigenkompostierer haben die
Möglichkeit, sich kurzfristig für die Biotonne zu entscheiden und dafür muss ein
Sammelsystem vorgehalten werden.
Zwischenergebnis Biotonnenfestgebühr
Die Höhe der direkt auf die Biotonne umgelegten Festgebühr steigt im regulären 14täglichen Entsorgungsturnus in Abhängigkeit von der genutzten Behältergröße um zwischen
0,09 EUR und 0,35 EUR pro Monat. Gegenüber der Leerungsgebühr eines
Restabfallbehälters ist die Gebühr für die Leerung einer Biotonne weiterhin wesentlich
günstiger. Dadurch soll ein finanzieller Anreiz zur Nutzung der Biotonne bestehen bleiben.
4. Verwaltungsgebühr
Der mit der Bearbeitung der Umstellungsanträge verbundene Verwaltungsaufwand pro
Standort wird erstmalig ab 2019 mit einer Verwaltungsgebühr in Höhe von 47,50 €
festgesetzt. Die Gebührenermittlung erfolgte unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben
sowie der entsprechenden Verwaltungskostensatzung der Stadt Lepizig.
Fazit
Die Leerungsgebühr sinkt für einen 80-Liter-Behälter um 0,14 EUR sowie für einen 120Liter-Behälter um 0,45 EUR pro Leerung. Für die übrigen Behälter steigt sie um 0,23 EUR bis
10/11
2,78 EUR pro Leerung.
Die monatliche Verwertungsgebühr bei regulärer 14-täglicher Entsorgung für die einzelnen
Behälterarten steigt um 0,05 EUR bis 0,23 EUR. Sie ist bei Umstellung auf wöchentlicher
Leerung doppelt so hoch.
Die Biotonne wird zwischen 0,09 EUR und 0,35 EUR pro Monat teurer, wenn sie regulär
aller 14 Tage zur Leerung bereitgestellt wird. Erfolgt eine Umstellung auf wöchentliche
Entsorgung, verdoppelt sich die monatliche Festgebühr.
Folgeanpassungen:
Weiterhin waren aufgrund des eingeführten 2 Jahreszeitraums für die Gebührengeltung die
jeweiligen Passagen der Satzung anzupassen.
Im Wesentlichen erfolgte dabei die Streichung der bisherigen Gebührenregelung für erhöhte
Leerungsgebühren im wöchentlichen Turnus.
Verwendete Abkürzungen
BAB
Betriebsabrechnungsbogen
Beh.
Behälter
DSD
Duales System Deutschland
DuDurchschnittlich(e)HR
Hochrechnung
LG
Leerungsgebühr
p. a.
Pro Jahr
Pers.
Personenzahl
PPK
Papier, Pappe, Karton
RA
Restabfall
VG
Verwertungsgebühr
Anlagen:
Satzung
Kalkulation
11/11
Abfallwirtschaftsgebührensatzung der Stadt Leipzig
Auf der Grundlage
des § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung
der Bekanntmachung vom 03.März 2014 (SächsGVBl. S. 146), zuletzt geändert durch
Artikel 1 des Zweiten Gesetz zur Fortentwicklung des Kommunalrechts vom 13. Dezember 2017 (SächsGVBl. S. 626),
der §§ 2 und 9 des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes (SächsKAG) in der Fassung
der Bekanntmachung vom 26.08.2004 (SächsGVBl. S. 418), zuletzt geändert durch Artikel 7
des Zweiten Gesetzes zur Fortentwicklung des Kommunalrechts vom 13.Dezember 2017
(SächsGVBl. S. 626),
des Verwaltungskostengesetzes des Freistaates Sachsen (SächsVwKG) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 17.09.2003 (SächsGVBl. S. 698), zuletzt geändert durch Artikel 5 des
Gesetzes zur Änderung des Verwaltungskostenrechts im Freistaat Sachsen vom 16.01.2003
(SächsGVBl. S. 2) sowie
der Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen in weisungsfreien Angelegenheiten der Stadt Leipzig (Verwaltungskostensatzung) in der Beschlussfassung vom 23.08.2017 (Nr. VI-DS-03283), zuletzt geändert durch Ratsbeschluss vom
03.11.2017 (Nr. VI-DS-04777, Leipziger Amtsblatt Nr. 20 vom 11.11.2017)
hat die Ratsversammlung der Stadt Leipzig am 22.11.2018 (Nr. VI-DS-06229/18) folgende
Satzung beschlossen:
§ 1 Gebührentatbestand
Die Stadt Leipzig erhebt Gebühren für die Inanspruchnahme der kommunalen Abfallentsorgung
als öffentliche Einrichtung, soweit die Inanspruchnahme zwischen dem 01. Januar 2019 und
dem 31. Dezember 2020 erfolgt.
§ 2 Gebührenschuldner
(1) Gebührenschuldner ist
(a) für die Verwertungsgebühr, die Leerungsgebühr, die Sonderleerungsgebühr, die Gebühr
für Nebenablagerungen und Behälterüberfüllungen, die Biotonnenfestgebühr, den Austausch beschädigter Abfallbehälter und die Gestellung/Leerung von Abfallpressen und großcontainern der Grundstückseigentümer. Grundstückseigentümer im Sinne dieser
Satzung ist der im Grundbuch eingetragene Eigentümer, bei Wohnungseigentum die Gesamtheit der Wohnungseigentümer.
Anstelle des Grundstückseigentümers werden zum Gebührenschuldner in der angegebenen Reihenfolge:
- die Erbbauberechtigten
- die Nießbraucher, sofern sie das ganze Grundstück selbst nutzen.
(b) bei der Benutzung von amtlich gekennzeichneten Restabfall- und Gartenabfallsäcken der
Erwerber,
(c) bei der Nutzung der Wertstoffhöfe für die Abgabe von Gartenabfall der Abfallbesitzer,
(d) bei der Abholung von Sperrmüll und Elektroaltgeräten der Auftraggeber und
(e) bei der Beseitigung von Autowracks der Fahrzeughalter.
(2) Mehrere Gebührenschuldner eines Grundstücks sind Gesamtschuldner.
(3) Bei angeschlossenen Grundstücken, die in Teil- oder Wohnungseigentum stehen, werden
die Gebühren einheitlich für die Gemeinschaft festgesetzt. Der Bescheid kann dem von der
Gemeinschaft bestellten Verwalter bekannt gegeben werden.
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§ 3 Gebührenpflicht
(1) Die Gebührenpflicht entsteht ab dem ersten Kalendertag des auf den Anschluss an die kommunale Abfallentsorgung folgenden Monats. Ein Anschluss ist dann erfolgt, wenn Abfallbehälter aufgestellt sind und die turnusmäßige Abfallentsorgung begonnen hat.
(2) Die Gebührenpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem der Anschluss an die kommunale
Abfallentsorgung endet. Das Ende der Gebührenpflicht setzt voraus, dass der Anschlusspflichtige die Abmeldung gemäß § 7 der Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Leipzig einen Monat im Voraus schriftlich vorgenommen hat.
(3) Ist der Eigenbetrieb Stadtreinigung Leipzig (Stadtreinigung Leipzig) durch fehlenden Zugang
gehindert, Behälter trotz Abmeldung abholen zu können, bleibt die Gebührenpflicht bis zum
Vollzug der Abholung bestehen.
(4) Wechselt im laufenden Kalenderjahr der Anschlusspflichtige, unterliegt der nunmehr Anschlusspflichtige als Gebührenschuldner im Sinne des § 2 Abs. 1 Buchstabe a dieser Satzung
der Gebührenpflicht von dem Monat an, der auf das Ende der Gebührenpflicht des bisherigen
Anschlusspflichtigen fällt.
(5) Für saisonal genutzte Grundstücke kann auf schriftlichen Antrag der Anschluss an die städtische Abfallentsorgung für das erste und vierte oder das zweite und dritte Quartal unterbrochen werden. Für diese Zeiträume wird ebenfalls die Gebührenpflicht unterbrochen und es
besteht seitens des Gebührenschuldners kein Recht, Einrichtungen der Abfallwirtschaft zu
benutzen.
§ 4 Entstehung und Fälligkeit der Gebührenschuld
(1) Erhebungszeitraum ist das Kalenderjahr. Für die Verwertungsgebühr, die Leerungsgebühr
Restabfall, die Biotonnengebühr, die Gebühr für Nebenablagerungen und/oder Behälterüberfüllungen entsteht die Gebührenschuld jeweils mit Ablauf des Erhebungszeitraums, soweit
diese Satzung nichts anderes bestimmt.
(2) Bei Anschluss an die kommunale Abfallentsorgung während des Kalenderjahres beginnt der
Erhebungszeitraum ab dem ersten Kalendertag des auf den Anschluss folgenden Monats.
(3) Endet der Anschluss an die kommunale Abfallentsorgung vor Ablauf eines Kalenderjahres,
endet die Gebührenschuld mit Ablauf des Monats, in dem die Abfallbehälter eingezogen wurden. Die Abmeldefrist nach § 7 Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Leipzig beträgt einen Monat.
(4) Änderungen der Größe oder Zahl der Abfallbehälter, die bis zum 15. eines Monats vorgenommen worden sind, werden zum 01. dieses Monats gebührenwirksam. Ab dem 16. des
Monats erfolgte Behälteränderungen werden zum Beginn des Folgemonats gebührenwirksam.
(5) Für die Verwertungsgebühr, die Leerungsgebühr Restabfall und die Biotonnengebühr sind
Vorauszahlungen zu leisten, welche durch Bescheid für ein Grundstück festgesetzt werden.
Die Vorauszahlungen werden in vierteljährlichen Teilbeträgen zum 15. Februar, zum 15. Mai,
zum 15. August und zum 15. November des Kalenderjahres fällig.
(6) Erfolgt der Anschluss an die kommunale Abfallentsorgung während des Kalenderjahres, sind
Vorauszahlungen erstmals in dem auf den Anschluss folgenden Monat zu leisten.
(7) Die Höhe der Vorauszahlung für die Verwertungsgebühr, die Leerungsgebühr und die Biotonnengebühr bestimmt sich wie folgt:
1. Verwertungsgebühr
Anzahl der am Grundstück vorhandenen Restabfallbehälter zum 01.01. des jeweiligen Kalenderjahres multipliziert mit dem Gebührensatz für die geltende Verwertungsgebühr gemäß § 5
Absatz 1.
2. Leerungsgebühr
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Anzahl der Leerungen der Restabfallbehälter im Vorjahr des Kalenderjahres multipliziert mit
der Leerungsgebühr gemäß § 5 Absatz 2 bzw. Absatz 3. Fanden im Vorjahr keine Leerungen
oder weniger als die Pflichtleerungen statt, wird die Zahl der vorgeschriebenen Pflichtleerungen zum Ansatz gebracht. Stichtag für die genutzte Behältergröße ist jeweils der 01.01. des
Kalenderjahres.
3. Biotonnenfestgebühr
Anzahl der am Grundstück vorhandenen Biotonnen zum 01.01. des jeweiligen Kalenderjahres multipliziert mit dem geltenden Gebührensatz gemäß § 5 Absatz 9.
4. Liegen keine Vorjahresdaten vor, werden die Zahl der aktuell aufgestellten Restabfallbehälter und Biotonnen sowie die Zahl der vorgeschriebenen Pflichtleerungen gemäß Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Leipzig für die Ermittlung der Höhe der Vorauszahlung angesetzt.
5. Die im Kalenderjahr tatsächlich entstandene Gebührenschuld (Verwertungsgebühr, Leerungsgebühr, Nebenablagerungen, Behälterüberfüllungen und Biotonnenfestgebühr) wird im
Jahresgebührenbescheid zu Beginn des Folgejahres nach dem Kalenderjahr endgültig festgesetzt. Sich daraus ergebende Guthaben oder Nachforderungen werden auf dem Vorauszahlungsbescheid für das Folgejahr ausgewiesen und mit den Abschlagszahlungen verrechnet.
6. Sollen dem Gebührenpflichtigen etwaige Guthaben im Folgejahr ausgezahlt werden, ist
dies der Stadt, Eigenbetrieb Stadtreinigung Leipzig, mit der entsprechenden Bankverbindung
bis zum 31. Oktober des laufenden Kalenderjahres mitzuteilen.
(8) Die Gebührenschuld für die Gestellung/Leerung von Abfallpressen und -containern entsteht
jeweils am Ende des Monats, in dem die Leistungen in Anspruch genommen wurden und wird
14 Tage nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides fällig.
(9) Die Gebühren für Sonderleerungen werden grundsätzlich quartalsweise erhoben. Für die
Gebühr für die gelegentliche zusätzliche Leerung (Sonderleerung) von Abfallbehältern ist der
Erhebungszeitraum das Kalenderquartal. Die Gebührenschuld entsteht jeweils am letzten
Tag des Quartals. Diese Gebühren werden jeweils zum 15. des dem Erhebungszeitraum folgenden übernächsten Monats fällig (15. Februar, 15. Mai, 15. August bzw. 15. November).
(10) Für die Abholung von Sperrmüll und Elektroaltgeräten entsteht die Gebührenschuld mit dem
Kauf der entsprechenden Wertmarke und wird sofort fällig. Die Wertmarke ist bei der Abholung von Sperrmüll auszuhändigen, bei der Abholung von Elektroaltgeräten am abzuholenden
Gerät anzubringen.
(11) Die Gebührenschuld für den Austausch von defekten Abfallbehältern entsteht mit dem Austausch durch die Stadt, Eigenbetrieb Stadtreinigung Leipzig, und wird 14 Tage nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides fällig.
(12) Die Gebührenschuld für die Entsorgung von Autowracks entsteht mit der Entsorgung der
Autowracks durch die Stadt, Stadtreinigung Leipzig, und wird 14 Tage nach Bekanntgabe des
Gebührenbescheides fällig.
(13) Bei Erwerb eines amtlich gekennzeichneten Garten- und Restabfallsackes oder der Wertmarken zur Abgabe von Gartenabfall auf den Wertstoffhöfen entsteht die Gebührenschuld mit
dem Kauf und wird sofort fällig.
§ 5 Gebührenmaßstäbe und Gebührensätze
Für die Inanspruchnahme der Leistungen der städtischen Abfallentsorgung gemäß der Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Leipzig werden folgende Gebühren erhoben:
(1) Verwertungsgebühr
Sie ist eine Festgebühr und die Gegenleistung für die Entsorgung der Abfallarten, die verwertet werden. Dazu gehören die Entsorgung von Sperrmüll, Elektrogeräten, Gartenabfall,
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Schadstoffen, Druckerzeugnisabfällen (kommunaler Anteil an der Blauen Tonne), der kommunale Anteil an der „Gelben Tonne plus“ sowie die Vorhaltung der dazu nötigen Sammelsysteme. Sie beinhaltet außerdem die Vorhaltekosten für die Bioabfallsammlung über die Biotonne.
Die Verwertungsgebühr wird nach jeweiligem Entsorgungsturnus behälterbezogen für ein
Grundstück erhoben. Bei deren Kalkulation wird die zum Stichtag 01.06. des Kalkulationsjahres an die jeweilige Behältergröße durchschnittlich angeschlossene Zahl der amtlich gemeldeten Personen berücksichtigt.
Die Verwertungsgebühr beträgt pro Monat im regulären 14-täglichen Turnus aller 2 Wochen
bei einem
60-l-Restabfallbehälter
3,36 €
80-l-Restabfallbehälter
4,17 €
120-l-Restabfallbehälter
5,38 €
240-l-Restabfallbehälter
10,99 €
1100-l-Restabfallbehälter
50,32 €
Die Verwertungsgebühr beträgt pro Monat im verkürztem wöchentlichen Turnus bei einem
(2)
60-l-Restabfallbehälter
6,73 €
80-l-Restabfallbehälter
8,35 €
120-l-Restabfallbehälter
10,76 €
240-l-Restabfallbehälter
21,97 €
1100-l-Restabfallbehälter
100,65 €
Leerungsgebühr
Restabfall
für
den
14-täglichen
Turnus
Die Leerungsgebühr für Restabfall ist die Gegenleistung für die Sammlung im jeweiligen Turnus, den Transport und die Beseitigung einschließlich Vorbehandlung von Restabfällen. Sie
wird nach der Behältergröße und der Anzahl der tatsächlichen Entleerungen erhoben.
Die Gebühr für die Leerung eines gemäß § 11 Absatz 1 der Abfallwirtschaftssatzung der Stadt
Leipzig im 14-täglichen Turnus bereitgestellten Abfallbehälters beträgt pro Leerung für einen
60-l-Restabfallbehälter
80-l-Restabfallbehälter
120-l-Restabfallbehälter
240-l-Restabfallbehälter
1100-l-Restabfallbehälter
4,03 €
4,65 €
5,59 €
8,55 €
35,83 €
(3) Leerungsgebühr Restabfall bei einem verkürzten Turnus gemäß § 11 Absatz 1 der Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Leipzig
Die erhöhte Leerungsgebühr für Restabfall ist die Gegenleistung für die Sammlung, den
Abfallwirtschaftsgebührensatzung 2019-2020
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Transport und die Beseitigung einschließlich Vorbehandlung von Restabfällen. Sie berücksichtigt außerdem den zusätzlichen Aufwand für die Leerung in einem Turnus kürzer als 14täglich.
Sie wird nach der Behältergröße und der Anzahl der tatsächlichen Entleerungen erhoben.
Die Gebühr für die Leerung eines im verkürzten Turnus bereitgestellten Abfallbehälters beträgt pro Leerung für einen
60-l-Restabfallbehälter
80-l-Restabfallbehälter
120-l-Restabfallbehälter
240-l-Restabfallbehälter
1100-l-Restabfallbehälter
5,44 €
6,46 €
7,72 €
10,00 €
36,41 €
(3) Mindestgebühr
Mindestens wird pro Quartal die Gebühr in Höhe einer Behälterleerung nach Absatz 2 abgerechnet, die der notwendigen Anzahl von Pflichtleerungen gemäß § 6 Absatz 11 der Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Leipzig entspricht. Das gilt selbst dann, wenn entgegen der Festlegung einer Pflichtleerung im § 6 Absatz 11 der Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Leipzig in
diesem Zeitraum kein Restabfallbehälter zur Leerung bereitgestellt wurde.
Werden mehrere Behältergrößen auf einem Grundstück genutzt, richtet sich die Höhe der
Mindestgebühr nach dem kleinsten für das Grundstück angemeldeten Behälter.
Bestand der Anschluss nicht das komplette Jahr, wird die Mindestgebühr nur für die Quartale
angerechnet, für die ein Anschluss während des gesamten Quartals bestand.
(4) Sonderleerung Restabfall
Die Gebühr für die gelegentliche zusätzliche Leerung eines Restabfallbehälters beträgt pro
Leerung für einen
60-l-Restabfallbehälter
80-l-Restabfallbehälter
120-l-Restabfallbehälter
240-l-Restabfallbehälter
1100-l-Restabfallbehälter
11,31 €
11,93 €
12,87 €
15,83 €
43,88 €
Diese Gebührensätze finden auch Anwendung, wenn Fehlwürfe in Wertstoffbehältern und
Biotonnen die ordnungsgemäße Verwertung verhindern.
(5) Restabfallsack
Die Gebühr für einen amtlich gekennzeichneten 60-Liter-Restabfallsack beträgt 6,00 €.
(6) Nebenablagerungen
Für Abfälle, die entgegen den Festlegungen der Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Leipzig
neben den Abfallbehältern abgelagert werden, wird die Gebühr von 6,98 € je begonnene 80Liter-Einheit berechnet.
(7) Überfüllungen
Lassen sich die Restabfallbehälter entgegen den Festlegungen der Abfallwirtschaftssatzung
Abfallwirtschaftsgebührensatzung 2019-2020
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der Stadt Leipzig nicht vollständig schließen, liegt eine Überfüllung vor. Für diese wird je überfüllten Restabfallbehälter die Gebühr von 4,03 € berechnet.
Ist das Abräumen der Überfüllung nötig, um den Behälter leeren zu können, wird die Gebühr
von 6,98 € je begonnener 80-Liter-Einheit berechnet.
(8) Abfallpressen und Abfallcontainer
Beim Einsatz stadteigener Abfallpressen und -containern werden für die Gestellung bzw. die
Leerung folgende Gebühren erhoben:
Größe
Mietgebühr Transportgebühr zur Entsorgungskosten
pro Monat
Behandlungsanlage
pro Entleerung
5-m³-Abfallgroßcontainer
24,00 €
123,00 €
7-m³-Abfallgroßcontainer
32,00 €
123,00 €
Entsprechend
10-m³-Abfallgroßcontainer
33,00 €
123,00 €
Bescheid der
10-m³-Abfallpresse
235,00 €
132,00 €
Entsorgungsanlage
20-m³-Abfallpresse
300,00 €
132,00 €
24-m³-Abfallpresse
332,00 €
132,00 €
Die Mietgebühr fällt nur an, wenn stadteigene Abfallpressen oder Abfallgroßcontainer zum
Einsatz kommen.
(9) Biotonnenfestgebühr
Die Gebühr für die Leerung der Biotonne im 14-täglichen Turnus beträgt pro Monat für eine
60-l-Biotonne
2,72 €
120-l-Biotonne
5,44 €
240-l-Biotonne
10,87 €
Die Gebühr für die Leerung der Biotonne im wöchentlichen Turnus beträgt pro Monat für eine
60-l-Biotonne
120-l-Biotonne
240-l-Biotonne
5,44 €
10,87 €
21,75 €
(10) Sonderleerung Biotonne
Die Gebühr für eine gelegentliche zusätzliche Leerung einer Biotonne beträgt pro Leerung für
eine
60-l-Biotonne
8,54 €
120-l-Biotonne
9,79 €
240-l-Biotonne
12,30 €
(11) Gartenabfallsack
Die Gebühr für einen amtlich gekennzeichneten 100-Liter-Gartenabfallsack beträgt 10,00 €.
(12) Gartenabfall
Die Gebühr für die Abgabe von Gartenabfall auf den Wertstoffhöfen der Stadt Leipzig beträgt
Abfallwirtschaftsgebührensatzung 2019-2020
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0,50 € pro Behältnis mit einem Aufnahmevolumen von bis zu 100 Liter in Form einer Wertmarke.
(13) Sperrmüll
Die Gebühr für die haushaltsnahe Abholung von bis zu 4 m³ Sperrmüll bei Bereitstellung vor
dem Grundstück beträgt 21,00 € in Form einer Wertmarke. Wird der Transport aus der Wohnung bzw. aus dem Grundstück in Anspruch genommen, wird zusätzlich eine Wertmarke zu
50,00 € fällig.
(14) Elektroaltgeräte
Die Gebühr für die Abholung von Elektroaltgeräten (Waschmaschine, Waschtrockner, Wäschetrockner, Schleuder, Kühlschrank, Gefrierschrank, Gefrier-Kühl-Kombination, Geschirrspüler, Fernsehgerät, Computertechnik, Herd) vor dem Grundstück beträgt pro Gerät 10,00
€ in Form einer Wertmarke.
(15) Beschädigte Abfallbehälter
Die Gebühr für den Ersatz von durch unsachgemäßen Gebrauch beschädigten leeren Abfallbehältern beträgt für einen
60-l-Restabfallbehälter
80-l-Restabfallbehälter
120-l-Restabfallbehälter
240-l-Restabfallbehälter
1100-l-Restabfallbehälter
84,39 €
84,39 €
84,39 €
87,29 €
266,27 €
(16) Autowracks
Die Gebühr für die Entsorgung widerrechtlich abgestellter Kraftfahrzeuge beträgt 153,39 €.
Bei einem widerrechtlich abgestellten Anhänger wird eine Gebühr von 102,26 € für die Entsorgung erhoben.
(17) Die Säcke bzw. Wertmarken laut Absatz 5, 11 bis 14 sind an der Kasse der Stadtreinigung
Leipzig, in der Geithainer Straße 60 und in den Bürgerämtern erhältlich. Weitere Verkaufsstellen werden jährlich im Leipziger Amtsblatt oder unter www.stadtreinigung-leipzig.de bekannt gegeben.
(18) Verwaltungsgebühr
Für Anträge auf Änderung des Entsorgungsturnus gemäß § 11 (1) Abfallwirtschaftssatzung
wird pro Standort eine Verwaltungsgebühr von 47,50 € erhoben.
§ 6 Auskunfts- und Anzeigepflicht
(1) Jeder Wechsel des Gebührenschuldners ist der Stadt, Eigenbetrieb Stadtreinigung Leipzig,
vom vorherigen oder vom neuen Gebührenschuldner gemäß § 7 der Abfallwirtschaftssatzung
innerhalb eines Monats nach dem Wechsel schriftlich anzuzeigen und mit Grundbuchauszügen zu belegen.
(2) Änderungen der Anschrift des Gebührenschuldners und der Bankverbindung, sofern eine
Einzugsermächtigung erteilt ist, sind der Stadt, Eigenbetrieb Stadtreinigung Leipzig, innerhalb
eines Monats schriftlich anzuzeigen.
(3) Die Gebührenschuldner müssen auf Verlangen der Stadt, Eigenbetrieb Stadtreinigung
Leipzig, die zur Festsetzung der Gebühren erforderlichen Auskünfte schriftlich erteilen.
Abfallwirtschaftsgebührensatzung 2019-2020
Seite 7 von 8
(4) § 8 Absatz 5 der Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Leipzig gilt entsprechend.
§ 7 Ordnungswidrigkeiten
Gemäß § 124 Absatz 1 der SächsGemO können Verstöße gegen diese Satzung als Ordnungswidrigkeit verfolgt und mit einer Geldbuße geahndet werden.
Ordnungswidrig im Sinne dieser Satzung handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 6
seiner Auskunftspflicht nicht nachkommt.
§ 8 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt nach ihrer Bekanntmachung im Leipziger Amtsblatt am 1. Januar 2019 in
Kraft.
Leipzig, am 23.11.2018
Burkhard Jung
Oberbürgermeister
Die eventuelle Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften ist innerhalb eines Jahres
nach der Bekanntgabe dieser Satzung geltend zu machen.
Hinweis
Etwa vier Wochen nach der Veröffentlichung im Leipziger Amtsblatt und deren Inkrafttreten ist
die Abfallwirtschaftsgebührensatzung als Druckexemplar erhältlich. Außerdem kann sie nach
dem Inkrafttreten im Internet unter www.leipzig.de oder www.stadtreinigung-leipzig.de abgerufen werden.
Abfallwirtschaftsgebührensatzung 2019-2020
Seite 8 von 8
Anlage zur Abfallwirtschaftsgebührensatzung 2019/2020
A
B
1 Kostenermittlung für die Gebührenrechnung Abfallwirtschaft 2019/2020
2
C
D
E
F
G
H
I
Restabfall
Gartenabfall
Sperrmüll
Schadstoffe
Druckerzeugnisse
Biotonne
Gesamt
3
22.543.800 €
1.005.500 €
1.268.200 €
70.050 €
9.936.500 €
1.863.200 €
726.500 €
-21.850 €
2.005.000 €
-180.000 €
5.336.200 €
271.200 €
41.816.200 €
3.008.100 €
6
7
Summe als Ansatz für 2019
Ausgleich Kostenunterdeckung (-) / Kostenüberdeckung (+)
23.549.300 €
500.000 €
1.338.250 €
11.799.700 €
150.000 €
704.650 €
40.000 €
1.825.000 €
5.607.400 €
150.000 €
44.824.300 €
840.000 €
8
Auf Gebühren umzulegende Kosten 2019/2020
23.049.300 €
1.338.250 €
11.649.700 €
664.650 €
1.825.000 €
5.457.400 €
43.984.300 €
2019
Kalkulation 2018
Kostenänderungen zwischen 01.01.18 und 31.12.19
4
5
9
10
11
12
Leerungsgebühr
2020
Restabfall
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
Kalkulation 2019
Kostenänderungen zwischen 01.01.19 und 31.12.20
Summe als Ansatz für 2020
Ausgleich Kostenunterdeckung (-) / Kostenüberdeckung (+)
Auf Gebühren umzulegende Kosten 2019/2020
23.549.300 €
260.350 €
23.809.650 €
500.000 €
23.309.650 €
Gartenabfall
1.338.250 €
3.900 €
1.342.150 €
1.342.150 €
Leerungsgebühr
2019/2020
Restabfall
23
24
25
26
27
28
29
30
31
32
33
34
35
36
37
38
39
40
41
42
43
44
45
46
47
48
15.477.600 €
Verwertungsgebühr
Gartenabfall
Kalkulation 2018/2019
Kostenänderungen zwischen 01.01.18 und 31.12.20
Summe als Ansatz für 2019/20
Ausgleich Kostenunterdeckung (-) / Kostenüberdeckung (+)
Auf Gebühren umzulegende Gesamtkosten 2019/2020
46.093.100 €
1.265.850 €
47.358.950 €
1.000.000 €
46.358.950 €
2.606.450 €
73.950 €
2.680.400 €
0€
2.680.400 €
davon jährlich umzulegende Kosten
23.179.475 €
1.340.200 €
180814_AWGS_Abfallgebührenkalkulation_ 2019_20_FINAL.xlsx
Leerungsgebühr
Kostenumlage pro Jahr
Umzulegende Kosten Restabfall
23.179.475 €
davon extra Gebühren für Sammlung außerhalb der Touren
502.000 €
auf Leerungsgebühr jährlich umzulegende Kosten
22.677.475 €
Sperrmüll
Schadstoffe
11.799.700 €
704.650 €
225.800 €
24.600 €
12.025.500 €
729.250 €
175.000 €
15.000 €
11.850.500 €
714.250 €
15.731.900 €
Verwertungsgebühr
Sperrmüll
Schadstoffe
21.736.200 €
1.431.150 €
2.089.000 €
2.750 €
23.825.200 €
1.433.900 €
325.000 €
55.000 €
23.500.200 €
1.378.900 €
31.209.500 €
11.750.100 €
689.450 €
15.604.750 €
Verwertungsgebühr
Biotonnengebühr
Druckerzeugnisse
1.825.000 €
0€
1.825.000 €
1.825.000 €
Biotonne
5.607.400 €
1.653.400 €
7.260.800 €
150.000 €
7.110.800 €
Gesamt
44.824.300 €
2.168.050 €
46.992.350 €
840.000 €
46.152.350 €
Biotonnengebühr
Druckerzeugnisse
3.830.000 €
-180.000 €
3.650.000 €
0€
3.650.000 €
1.825.000 €
Biotonne
Gesamt
10.943.600 €
1.924.600 €
12.868.200 €
300.000 €
12.568.200 €
86.640.500 €
5.176.150 €
91.816.650 €
1.680.000 €
90.136.650 €
6.284.100 €
45.068.325 €
Biotonnengebühr
(Blatt 7)
(Blatt 5)
Umzulegende Kosten Verwertung / pa
davon extra Gebühren für Wertmarken
Zuschlag Fixkosten Biotonne
damit auf Verwertungsgebühr umzulegende Kosten
15.604.750 €
440.600 €
2.908.175 €
18.072.325 €
(Blatt 9)
Hochrechnung
(Blatt 6a)
Umzulegende Gesamtkosten Biotonne
davon direkt auf Biotonne umzulegende Kosten
6.284.100 €
3.375.925 €
(Blatt 6b)
(Blatt 6b)
Insgesamt umzulegende Kosten
45.068.325 €
(Blatt 7)
Blatt 1
Anlage zur Abfallwirtschaftsgebührensatzung 2019/2020
A
1 Eckwerte Kostenrechnung 2019/2020 Details der Änderungen
2
3 1. Kostenermittlung für das Jahr 2019
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
26
27
28
29
53
54
55
56
57
58
59
60
61
62
63
64
65
66
67
68
69
70
71
72
73
74
75
76
77
78
79
80
81
82
83
84
85
86
87
88
89
90
91
92
93
94
95
96
B
C
D
E
F
Kosten laut
Nachkalkulation
2017 [€]
voraussichtliche
Kosten laut
Kalkulation
2018 [€]
voraussichtliche
Kosten
2019 [€]
voraussichtliche
Kostenänderungen
2018 bis 2019 [€]
G
1. Materialkosten
davon
1.1. Material
1.2. Entsorgungskosten
1.3. Finanzierung Entsorgung Druckerzeugnisse (75% von PPK)
2. Personalkosten
3. Abschreibungen
4. Sonstige betriebliche Kosten
z.B. Energie, Wasser, Versicherung, Kostenerstattung an SV
5. Kalkulatorische Zinsen
22.830.280
23.880.100
26.334.800
2.454.700
1.483.993
18.583.077
2.763.209
9.804.886
1.969.937
763.932
1.561.150
19.518.950
2.800.000
10.581.500
2.320.000
959.000
1.847.600
21.687.200
2.800.000
11.440.700
2.104.850
1.024.250
554.123
779.150
584.950
6. Zwischensumme direkt zurechenbare Kosten
35.923.158
38.519.750
41.489.550
3.940.856
936.329
4.427.950
1.203.200
4.695.100
1.255.850
40.800.343
44.150.900
47.440.500
2.441.256
152.029
2.276.850
57.850
2.562.200
54.000
286.450
2.168.250
0
859.200
-215.150
65.250
0
-194.200
0
2.969.800
0
267.150
52.650
0
3.289.600
0
285.350
-3.850
38.207.058
41.816.200
44.824.300
3.008.100
voraussichtliche Kosten
laut Kalkulation
2018 [€]
23.880.100
voraussichtliche
Kosten
laut Kalkulation
2019 [€]
26.334.800
27.897.900
1.563.100
4.017.800
1.561.150
19.518.950
2.800.000
10.581.500
2.320.000
959.000
1.847.600
21.687.200
2.800.000
11.440.700
2.104.850
1.024.250
1.825.000
23.272.900
2.800.000
11.777.450
2.193.450
999.650
-22.600
1.585.700
0
336.750
88.600
-24.600
779.150
38.519.750
4.427.950
1.203.200
44.150.900
2.276.850
57.850
41.816.200
584.950
41.489.550
4.695.100
1.255.850
47.440.500
2.562.200
54.000
44.824.300
608.700
43.477.150
4.806.550
1.304.450
49.588.150
2.558.600
37.200
46.992.350
23.750
-4.957.400
111.450
48.600
2.147.650
-3.600
-16.800
2.168.050
263.850
3.753.950
0
1.195.950
-126.550
40.650
0
0
-170.450
4.957.400
378.600
101.250
5.437.250
281.750
-20.650
5.176.150
7. Umlage Gemeinkostenstellen
8. Interne Leistungsverrechnung
9. Zwischensumme Kosten / Umlagen
10. Kostenmindernde Erlöse
11. Verzinsung Kostenüberdeckung
12. Gesamtkosten
2. Kostenermittlung für das Jahr 2020
1. Materialkosten
davon
1.1. Material
1.2. Entsorgungskosten
1.3. Finanzierung Druckerzeugnisse (75% von PPK)
2. Personalkosten
3. Abschreibungen
4. Sonstige betriebliche Kosten
z.B. Energie, Wasser, Versicherung,
Kostenerstattung an die Stadtverwaltung
5. Kalkulatorische Zinsen
6. Zwischensumme direkt zurechenbare Kosten
7. Umlage Gemeinkostenstellen
8. Interne Leistungsverrechnung
9. Zwischensumme Kosten / Umlagen
10. Kostenmindernde Erlöse
11. Verzinsung Kostenüberdeckung
12. Gesamtkosten
voraussichtliche
Kosten
2020 [€]
voraussichtliche
Kostenänderungen
2019 bis 2020 [€]
voraussichtliche
Kostenänderungen
2018 bis 2020 [€]
3. Gemeinsame Kostenermittlung für die Jahre 2019/2020
1. Materialkosten
davon 1.1. Material
davon 1.2. Entsorgungskosten
davon 1.3. Finanzierung Druckerzeugnisse (75% von PPK)
2. Personalkosten
3. Abschreibungen
4. Sonstige betriebliche Kosten
z.B. Energie, Wasser, Versicherung, Kostenerstattungen
an Stadtverwaltung
5. Kalkulatorische Zinsen
6. Zwischensumme direkt zurechenbare Kosten
7. Umlage Gemeinkostenstellen
8. Interne Leistungsverrechnung
9. Zwischensumme Kosten/Umlagen
10. kostenmindernde Erlöse
11. Verzinsung Kostenüberdeckung
12. Gesamtkosten
97
180814_AWGS_Abfallgebührenkalkulation_ 2019_20_FINAL.xlsx
Kosten laut
Nachkalkulation
2017 [€]
voraussichtliche
Kosten laut
Kalkulation
2018 [€]
voraussichtliche
Kosten
2019 [€]
voraussichtliche
Kosten
2020 [€]
Gesamtkosten
2019/2020 [€]
Gesamtkosten
MITTELWERT
2019/2020 [€]
22.830.280
1.483.993
18.583.077
2.763.209
9.804.886
1.969.937
763.932
23.880.100
1.561.150
19.518.950
2.800.000
10.581.500
2.320.000
959.000
26.334.800
1.847.600
21.687.200
2.800.000
11.440.700
2.104.850
1.024.250
27.897.900
1.825.000
23.272.900
2.800.000
11.777.450
2.193.450
999.650
54.232.700
3.672.600
44.960.100
5.600.000
23.218.150
4.298.300
2.023.900
27.116.350
1.836.300
22.480.050
2.800.000
11.609.075
2.149.150
1.011.950
554.123
35.923.158
3.940.856
936.329
40.800.343
2.441.256
152.029
779.150
38.519.750
4.427.950
1.203.200
44.150.900
2.276.850
57.850
584.950
41.489.550
4.695.100
1.255.850
47.440.500
2.562.200
54.000
608.700
43.477.150
4.806.550
1.304.450
49.588.150
2.558.600
37.200
1.193.650
84.966.700
9.501.650
2.560.300
97.028.650
5.120.800
91.200
596.825
42.483.350
4.750.825
1.280.150
48.514.325
2.560.400
45.600
38.207.058
41.816.200
44.824.300
46.992.350
91.816.650
45.908.325
Blatt 2
Anlage zur Abfallwirtschaftsgebührensatzung 2019/2020
A
B
1 Eckwerte Kostenrechnung 2019/2020
2
3 Anzahl Behälter Restabfall
Behältergröße
Ist
12/2017
C
D
E
F
Behälter- und Leerungszahlen
Ist
05/2018
Gesamt
pro Jahr
für
2019/2020
(Mittelwert)
davon Ansatz für
Verwertungsgebühr
pro Jahr
2019/2020
14-tägl.
G
Ansatz für
Verwertungsgebühr
pro Jahr
2019/2020
wöchentl.
Ansatz für Leerungsgebühr
pro Jahr
2019/2020
(Mittelwert)
4
5
60 l
2.502
2.567
2.600
2.590
10
2.670
6
80 l
13.053
13.055
13.200
13.180
20
13.500
7
120 l
39.490
39.382
40.000
39.650
350
43.000
8
240 l
36.845
37.194
38.000
35.500
2.500
40.000
9
1100 l
11.007
11.170
12.000
8.500
3.500
12.800
10
Summe
102.897
103.368
105.800
99.420
6.380
111.970
11
12 Anzahl der Leerungen Restabfall
Behältergröße
Ist 12/2017
ohne NA + Ü
13
14
HR 2018
ohne NA + Ü
Stand Mai
Mittlere LZ
HR 2018
gerundet
Stand Mai
Ansatz pro Jahr
2019/2020
mit NA/Ü
60 l
80 l
14.798
17.655
7
17.889
15
103.036
105.427
8
106.515
16
120 l
468.827
474.021
11
480.740
HR = Hochrechnung
17
240 l
771.234
802.896
20
819.600
LZ = Leerungszahl
18
1100 l
313.206
323.921
27
346.368
19
Summe
1.671.101
1.723.920
NA = Nebenablagerungen
1.771.112
Ü = Überfüllungen
20
21 Anzahl Biotonnen Haushaltungen
Behältergröße
Ist
12/2017
Ist
05/2018
Gesamt pro Jahr davon Ansatz pro davon Ansatz pro
für 2019/2020
Jahr für
Jahr für
2019/2020
(Mittelwert)
2019/2020
wöchentlich
14-tägl.
22
23
60 l
2.198
2.467
2.550
2.200
350
24
120 l
22.102
22.325
22.450
19.400
3.050
25
240 l
Summe
8.871
9.223
9.350
6.300
3.050
33.171
34.015
34.350
27.900
6.450
26
180814_AWGS_Abfallgebührenkalkulation_ 2019_20_FINAL.xlsx
Blatt 3
Anlage zur Abfallwirtschaftsgebührensatzung 2019/2020
A
Eckwerte Kostenrechnung 2019/2020
B
C
D
E
Ansatz
Kalkulation für
2018 [t]
Prognose
2019 [t]
Prognose
2020 [t]
Mengenentwicklung
1
2
3 Abfallarten
4
Restabfall aus Haushaltungen + gewerbliche Abfälle
5 (gemeinsam gesammelt und transportiert)
Gewerbliche Restabfälle
6 (gesondert gesammelt und transportiert)
Summe Restabfall Haushaltungen/Gewerbe
7
8
9 Sperrmüll
10 Holz
11
Summe
12
13 Schadstoffe
14
Druckerzeugnissabfälle
15 (kommunaler Anteil an der Blauen Tonne)
16
17 Biotonne aus Haushaltungen
18
19 Gartenabfälle aus Haushalten
180814_AWGS_Abfallgebührenkalkulation_ 2019_20_FINAL.xlsx
Ist
2017 [t]
80.211
83.400
83.500
84.000
1.571
1.600
1.500
1.500
81.782
85.000
85.000
85.500
14.307
7.512
21.819
16.000
9.000
25.000
17.000
8.200
25.200
17.100
8.200
25.300
402
450
430
430
18.525
19.875
19.425
19.500
20.181
21.900
23.355
24.083
13.143
14.000
14.000
14.000
Blatt 4
Anlage zur Abfallwirtschaftsgebührensatzung 2019/2020
A
B
C
D
E
1 Kalkulation Leerungsgebühr für 2019/2020
2
3
4 Auf Leerungsgebühr umzulegende Kosten Restabfallentsorgung
5
BehälterDurchschnitt- Leerungszahl Durchschnittsanzahl
liche LZ HR
Prognose für
masse des
Behälter
Prognose
2018
2019/20
Inhalts [kg]
Ist 2018
6
60-l-Behälter
2.670
17.889
15,5
7
7
80-l-Behälter
13.500
106.515
17,9
8
8
120-l-Behälter
43.000
480.740
21,5
9
11
240-l-Behälter
40.000
819.600
32,9
10
20
137,8
11 1.100-l-Behälter
27
12.800
346.368
12
Summe
111.970
1.771.112
13
14
15
16 HR = Hochrechnung
17 LZ = Leerungszahl
180814_AWGS_Abfallgebührenkalkulation_ 2019_20_FINAL.xlsx
F
G
H
I
J
LG 2018
Änderung
18/19-20
pro
Leerung
22.677.475 €
Wichtungskennzahl
normierte
Leerungszahl
0,72
0,83
1,00
1,53
6,41
12.897
88.680
480.740
1.254.179
2.219.977
4.056.472
Quot. H4/G12
LG 2019/20
gerundet
4,03 €
4,65 €
5,59 €
8,55 €
35,83 €
3,76 €
4,79 € 6,04 € 8,32 €
33,05 €
0,27 €
0,14 €
0,45 €
0,23 €
2,78 €
5,59 €
Blatt 5
Anlage zur Abfallwirtschaftsgebührensatzung 2019/2020
A
B
C
1 Kalkulation Verwertungsgebühr für 2019/2020
2
3 Gesamtkosten Verwertung
4
5 davon in Kalkulation Verwertungsgebühr - 14-tgl. Turnus
6
Behälter
RA-Behälterzahl Durchschnittliche
Prognose
Nutzerzahl
7
8
9
10
11
12
13
60-l-Behälter
80-l-Behälter
120-l-Behälter
240-l-Behälter
1.100-l-Behälter
Summe
2.590
13.180
39.650
35.500
8.500
99.420
1,95
2,42
3,12
6,37
29,18
14
15
16
17 davon in Kalkulation Verwertungsgebühr - wöchentl. Turnus
18
Behälter
RA-Behälterzahl Durchschnittliche
Prognose
Nutzerzahl
19
60-l-Behälter
20
80-l-Behälter
21
120-l-Behälter
22
240-l-Behälter
23
24
1.100-l-Behälter
25
Summe
26
27
28 VG = Verwertungsgebühr
10
20
350
2.500
3.500
6.380
180814_AWGS_Abfallgebührenkalkulation_ 2019_20_FINAL.xlsx
1,95
2,42
3,12
6,37
29,18
D
E
F
G
H
I
18.072.325 €
13.137.900 €
Wichtungskennzahl
(Pers/Beh.)
0,63
0,78
1,00
2,04
9,35
Quot. D5/E13
normierte
Behälterzahl
1.619
10.223
39.650
72.479
79.497
203.468
VG pro Jahr VG - 14-tägl. VG 2018
2019/2020 pro Monat
pro Monat
gerundet
40,36 €
50,08 €
64,57 €
131,83 €
603,89 €
3,36 €
4,17 €
5,38 €
10,99 €
50,32 €
VG pro Jahr
VG wöchentl.
2019/2020
pro Monat
gerundet
6,73 €
8,35 €
10,76 €
21,97 €
100,65 €
3,31 €
4,11 €
5,26 €
10,84 €
50,09 €
Änderung 18/
19-20 pro Monat
0,05 €
0,06 €
0,12 €
0,15 €
0,23 €
64,57 €
4.934.425 €
Wichtungskennzahl
(Pers/Beh.)
normierte
Behälterzahl
0,07
0,08
0,11
0,22
1,00
1
2
37
546
3.500
4.086
Quot. D17/E25
1.207,79 €
80,71 €
100,17 €
129,14 €
263,66 €
1.207,79 €
Blatt 6a
Anlage zur Abfallwirtschaftsgebührensatzung 2018
A
B
C
1 Kalkulation Biotonnenfestgebühr für 2019/2020
2
3 Auf Biotonne umzulegende Kosten
4
5 davon in Kalkulation Biotonnenfestgebühr - 14-tgl. Turnus
6
Behältergröße
Behälterzahl Prognose Wichtungskennzahl
Biotonnen
(Volumen)
D
E
60-l-Biotonne
120-l-Biotonne
240-l-Biotonne
Summe
180814_AWGS_Abfallgebührenkalkulation_ 2019_20_FINAL.xlsx
350
3.050
3.050
6.450
0,50
1,00
2,00
Quot. D15/D21
G
H
Festgebühr
14-tägl. Turnus
2018 pro Monat
Änderung 18/
19-20 pro Monat
2,63 €
5,26 €
10,52 €
0,09 €
0,18 €
0,35 €
3.375.925 €
2.159.287 €
normierte
Behälterzahl
7
0,50
1.100
60-l-Biotonne
2.200
8
9
120-l-Biotonne
19.400
1,00
19.400
10
240-l-Biotonne
6.300
2,00
12.600
11
Summe
27.900
33.100
Quot. D5/D11
65,24 €
12
13
14
15 davon in Kalkulation Biotonnenfestgebühr - wöchentl. Turnus
1.216.638 €
16
Behältergröße
Behälterzahl Prognose Wichtungskennzahl
normierte
Biotonnen
(Volumen)
Behälterzahl
17
18
19
20
21
22
F
175
3.050
6.100
9.325
Festgebühr
14-tägl. Turnus
2019/2020 pro Jahr
Festgebühr
14-tägl. Turnus
2019/2020 pro
Monat gerundet
32,62 €
2,72 €
65,24 €
5,44 €
130,47 €
10,87 €
Festgebühr
wöchentl. Turnus
2019/2020 pro Jahr
Festgebühr
wöchentl.
Turnus
2019/2020 pro
Monat gerundet
65,24 €
5,44 €
130,47 €
10,87 €
260,94 €
21,75 €
130,47 €
Blatt 6b
Anlage zur Abfallwirtschaftsgebührensatzung 2018
A
1 Einnahmen gesamt in 2019/2020
2
3
4
Kosten
(Einsatz Rückstellung berücksichtigt)
18
19
20
21
22
23
24
25
26
27
28
29
30
31
Gesamt
(2019/2020)
s. Blatt 5
LG
Behälterzahl
pro Jahr
(gesamt)
2. Einnahmen über Sondertouren
pro Jahr
Pressen, Container, Sondertouren
502.000 €
3. Einnahmen über Wertmarken
pro Jahr
440.600 €
pro Jahr
45.068.325,00 €
180814_AWGS_Abfallgebührenkalkulation_ 2019_20_FINAL.xlsx
E
F
G
H
davon jährliche
Behälterzahl
14-tägl. Turnus
davon jährliche
Behälterzahl
wöchentl. Turnus
Biotonnen
pro Jahr
(gesamt)
davon jährliche
Biotonnen
14.-tägl. Turnus
davon jährliche
Biotonnen
wöchentl.
Turnus
2.590
13.180
39.650
35.500
8.500
99.420
2.600
13.200
40.000
38.000
12.000
105.800
s. Blatt 6a
VG
14-tägl.
pro Jahr
4,03 €
4,65 €
5,59 €
8,55 €
35,83 €
D
I
J
K
L
M
N
90.136.650 €
17.889
106.515
480.740
819.600
346.368
1.771.112
60-l-Behälter
80-l-Behälter
120-l-Behälter
240-l-Behälter
1100-l-Behälter
Gesamt
32 Gesamteinnahmen
33
34
pro Jahr
jährliche
Behälterleerungen
Stück
60-l-Behälter
80-l-Behälter
120-l-Behälter
240-l-Behälter
1100-l-Behälter
Gesamt
Behälter
C
45.068.325 €
5
6 1. Einnahmen über Touren
7
Einnahmen aus Leerungs- und
Verwertungs- und Biotonnengebühr
8
Behälter
9
10
11
12
13
14
15
16
17
B
s. Blatt 6a
VG
wöchentl.
pro Jahr
40,36 €
50,08 €
64,57 €
131,83 €
603,89 €
10
20
350
2.500
3.500
6.380
s. Blatt 6b
Biotonnenfestgebühr
14-tägl.
pro Jahr
80,71 €
100,17 €
129,14 €
263,66 €
1.207,79 €
2.550
2.200
350
22.450
9.350
0
34.350
19.400
6.300
3.050
3.050
27.900
6.450
s. Blatt 6b
Biotonnenfestgebühr
wöchentl.
pro Jahr
32,62 €
65,24 €
65,24 €
130,47 €
130,47 €
260,94 €
Summe
Einnahmen LG
pro Jahr
Summe
Einnahmen LG
für 2019/2020
72.098,37 €
144.196,75 €
495.760,03 €
991.520,05 €
2.687.549,19 € 5.375.098,38 €
7.011.413,01 € 14.022.826,02 €
12.410.654,40 € 24.821.308,80 €
22.677.475,00 € 45.354.950,00 €
Summe
Einnahmen VG
pro Jahr
105.329,76 €
662.098,80 €
2.605.398,23 €
5.339.129,27 €
9.360.368,93 €
18.072.325,00 €
Summe
Einnahmen VG
für 2019/2020
Summe
Einnahmen
Biotonnengebühr pro
Jahr
Summe
Einnahmen
Biotonnengebühr für
2019/2020
Gesamt pro
Jahr
272.019,27 €
210.659,52 €
94.591,14 €
189.182,27 €
1.157.858,83 €
1.324.197,60 €
6.956.446,69 €
5.210.796,46 € 1.663.499,28 € 3.326.998,55 €
10.678.258,55 € 1.617.834,59 € 3.235.669,18 € 13.968.376,87 €
21.771.023,33 €
18.720.737,87 €
36.144.650,00 € 3.375.925,00 € 6.751.850,00 € 44.125.725,00 €
Gesamt
544.038,54 €
2.315.717,65 €
13.912.893,39 €
27.936.753,75 €
43.542.046,67 €
88.251.450,00 €
Gesamt
(2019/2020)
1.004.000 €
Gesamt
(2019/2020)
881.200 €
Gesamt
(2019/2020)
90.136.650 €
s. Blatt 9
Dif. B3-B30 0,00 €
Blatt 7
Anlage zur Abfallwirtschaftsgebührensatzung 2018
A
B
C
D
E
F
Kosten
pro Jahr
Miete pro
Tag
Miete pro
Monat
1 Sondergebühren Abfallgroßcontainer und Abfallpressen für 2019/2020
2
3 Mietgebühr
Behälterart und -größe
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
26
27
28
29
30
31
32
33
34
Abfallgroßcontainer
5 m³
7 m³
10 m³
Abfallpressen
10 m³
20 m³
24 m³
Transportgebühr
Bezeichnung
Personalausgaben (1 Fahrer)
Kalkulatorische Kosten
Abschreibung
Verzinsung
Fahrzeugkosten
Kraftstoffe
Instandhaltungskosten
Materialkosten
sonstige Kfz-Kosten (Steuer/Versicherung)
Schutzbekleidung
Verwaltungsgemeinkosten
Betriebsgemeinkosten
Gesamtkosten/Jahr
Einsatzstunden/Jahr
Gebühr je Einsatzstunde
Gebühr pro Abfuhr (bei Einsatzzeit 1,5 h)
Gebühr pro Abfuhr (gerundet)
Abschreibung
auf Wiederbeschaffungszeitwert
Zinsen
pro Jahr
258,44 €
347,92 €
353,83 €
27,66 €
36,16 €
37,87 €
286,11 €
384,07 €
391,71 €
0,79 €
1,07 €
1,09 €
24,00 €
32,00 €
33,00 €
2.535,82 €
3.225,82 €
3.574,95 €
285,52 €
370,52 €
406,31 €
2.821,34 €
3.596,34 €
3.981,26 €
7,84 €
9,99 €
11,06 €
235,00 €
300,00 €
332,00 €
Abroller
Absetzer
48.977 €
48.977 €
25.935 €
4.065 €
25.559 €
4.007 €
15.301 €
11.056 €
7.030 €
1.429 €
143 €
11.118 €
6.701 €
131.754 €
1.500
88 €
132 €
132 €
8.093 €
10.290 €
6.493 €
1.416 €
143 €
11.118 €
6.701 €
122.797 €
1.500
82 €
123 €
123 €
(Prognose Blatt 1, Zelle D 36 auf der Grundlage des BAB)
180814_AWGS_Abfallgebührenkalkulation_ 2019_20_FINAL.xlsx
Blatt 8
Anlage zur Abfallwirtschaftsgebührensatzung 2018
A
1
B
C
D
Leerungs- bzw.
50% Aufschlag
Gebühr
Sondergebühren in 2019/2020
2 Nebenablagerung / Überfüllung / Restabfallsack
Abrechnungseinheit
3
Entsorgungsgebühr
4
Nebenablagerung je 80-Liter-Einheit
4,65 €
5
abzuräumende Überfüllung je 80-Liter-Einheit
4,65 €
6
Überfüllung je überfüllten Restabfallbehälter
7
Amtlich gekennzeichneter 60-Liter-Restabfallsack
8 Amtlich gekennzeichneter 100-Liter-Gartenabfallsack
9
10 Sonderleerungen Restabfall
Leerungsgebühr im
Normalturnus
Behälter
11
12
13
14
15
16
17
18
19 Sonderleerungen Biotonne
60-Liter-Behälter
80-Liter-Behälter
120-Liter-Behälter
240-Liter-Behälter
1.100-Liter-Behälter
Behälter
20
21
22
23
24
25
26
27
28
29
4,03 €
4,65 €
5,59 €
8,55 €
35,83 €
Leerungsgebühr
60-Liter-Behälter
120-Liter-Behälter
240-Liter-Behälter
1,26 €
2,51 €
5,02 €
2,33 €
2,33 €
Aufschlag
7,28 €
7,28 €
7,28 €
7,28 €
8,05 €
Aufschlag
7,28 €
7,28 €
7,28 €
6,98 €
6,98 €
4,03 €
6,00 €
10,00 €
Gebühr
Sonderleerung
Restabfall
11,31 €
11,93 €
12,87 €
15,83 €
43,88 €
Gebühr
Sonderleerung
Biotonne
8,54 €
9,79 €
12,30 €
Verwaltungsgebühr
Gebühr
Antragsgegenstand
47,50 €
Umstellung des Entsorgungsturns (pro Standort)
Austausch defekter leerer Abfallbehälter
Behälter
30
31
60-Liter-Behälter
32
80-Liter-Behälter
33
120-Liter-Behälter
34
240-Liter-Behälter
1.100-Liter-Behälter
35
36
37 Gebühreneinnahmen über Wertmarken
38 Art
39
Sperrmüllwertmarke (für Abholung)
40
Sperrmüllwertmarke (für Abholung und Transport)
41
Elektrogerätewertmarke
42
Gartenabfallwertmarke
43
Gartenabfallsack
44
Summe Einnahmen
180814_AWGS_Abfallgebührenkalkulation_ 2019_20_FINAL.xlsx
Behälterkosten
(brutto)
24,39 €
24,39 €
24,39 €
27,29 €
206,27 €
Stück
3.600
1.400
1.000
550.000
1.000
Transport- und
Codierkosten
60,00 €
60,00 €
60,00 €
60,00 €
60,00 €
Austauschgebühr
84,39 €
84,39 €
84,39 €
87,29 €
266,27 €
Betrag
Einnahmen in Euro
75.600,00 €
21,00 €
70.000,00 €
50,00 €
10.000,00 €
10,00 €
0,50 €
275.000,00 €
10,00 €
10.000,00 €
440.600,00 €
Blatt 9
Anlage zur Abfallwirtschaftsgebührensatzung 2019/2020
Gebührenvergleich 2018/2019-2020
(Basis: Leipziger Durchschnittswerte)
80,00 €
70,00 €
Ausgaben pro Kopf und Jahr
60,00 €
50,00 €
40,00 €
30,00 €
20,00 €
10,00 €
- €
1100-l-Behälter
240-l-Behälter
120-l-Behälter
80-l-Behälter
80-l-Behälter
60-l-Behälter
60-l-Behälter
mit Biotonne
mit Biotonne
mit Biotonne
mit Biotonne
ohne Biotonne
mit Biotonne
ohne Biotonne
2018
59,14 €
66,15 €
62,15 €
60,32 €
34,24 €
50,05 €
33,87 €
2019/2020
62,86 €
68,68 €
63,44 €
62,81 €
35,84 €
51,26 €
34,52 €
Änderung zu 2018
3,72 €
2,53 €
1,29 €
2,49 €
1,60 €
1,21 €
0,65 €
Ausstattung
180814_AWGS_Abfallgebührenkalkulation_ 2019_20_FINAL.xlsx
Blatt 10