Daten
Kommune
Leipzig
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1439566.pdf
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493 kB
Erstellt
21.09.18, 12:00
Aktualisiert
18.10.18, 10:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Verwaltungsausschuss
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-06422
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff:
Planungsbeschluss Sanierung Kindereinrichtung Theodor-Neubauer-Straße 18, 04318
Leipzig (Bestätigung überplanmäßiger Auszahlungen gem. § 79 (1) SächsGemO im
Haushaltsjahr 2018)
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
FA Finanzen
FA Stadtentwicklung und Bau
Jugendhilfeausschuss
SBB Ost
Verwaltungsausschuss
07.11.2018
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
1. Der Planungsbeschluss zur Sanierung einer Kindertagesstätte mit 79 Plätzen (58
Kiga und 21 Krippe) wird gefasst.
2. Die Planungskosten bis zur Vorlage des Baubeschlusses (Leistungsphase1-4 HOAI)
betragen 170.000 €.
3. Es werden überplanmäßige Auszahlungen nach § 79 SächsGemO im PSP-Element
„Kita Theodor-Neubauer-Straße 18“ (7.0001521) in Höhe 170.000 € bestätigt. Die
Deckung erfolgt aus den PSP-Elementen:
-
„Kindertageseinrichtungen öffentl. Träger“ (1.100.36.5.0.01.01.18) aus der
Budgeteinheit 51 UH1 (baul. UH AfJFB) in Höhe von 40.000 €
„Brandschutzmaßnahmen - Kita Tarostraße 7/9“ (7.0001568) in Höhe von
122.750 €
„Kindereinrichtung Goldsternstraße 21“ (7.0001359) in Höhe von 7.250 €
1/4
Zusammenfassung:
Anlass der Vorlage:
Rechtliche Vorschriften
Stadtratsbeschluss
Verwaltungshandeln
Sonstiges:
Zur
Sicherung
der
notwendigen
Kapazitäten
gemäß
dem
Gesetz
über
Kindertageseinrichtungen (SächsKitaG) müssen mittel- und langfristig die benötigten
Kindertagesstättenkapazitäten im Stadtbezirk Ost zur Verfügung gestellt werden. Hierzu soll
die Kindertagesstätte mit derzeit 79 Plätzen umfangreich modernisiert werden, nach
Baufertigstellung stehen 87 Plätze zur Verfügung. Für dieses Vorhaben soll der
Planungsbeschluss gefasst werden. Ein Auslagerungsobjekt steht ab August 2019 zur
Verfügung.
2/4
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur.
Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern
aus. (siehe Anlage Prüfkatalog)
Schaffung von Rahmenbedingungen für Arbeitsplätze
(siehe Anlage Prüfkatalog)
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
x
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
von
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
2018
2018
170.000
7.0001521
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
x
nein
wenn ja,
x
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
Beschreibung des Abwägungsprozesses:
Nicht erforderlich.
3/4
4/4
VI-DS
Titel der Vorlage
Sanierung der Kindereinrichtung Theodor-Neubauer-Straße 18,
04318 Leipzig
Sachverhalt
Inhaltsverzeichnis
1 Nichtöffentlichkeits- und Eilbedürftigkeitsbegründung ........................................................1
2 Sachverhalt ........................................................................................................................1
2.1 Anlass .........................................................................................................................1
2.2 Strategische Ziele .......................................................................................................2
2.3 Operative Umsetzung .................................................................................................2
2.4 Realisierungs-/ Zeithorizont.........................................................................................3
3 Finanzielle Auswirkungen ..................................................................................................3
3.1 Investitionsaufwand ....................................................................................................3
3.2 Finanzierungsplan……………………………………………............................................4
3.3 Einordnung in die mittelfristige Haushaltsplanung
4
3.4 Folgekosten……………………………………………………………………………………4
4 Auswirkungen auf den Stellenplan .....................................................................................4
5 Bürgerbeteiligung...............................................................................................................4
6 Besonderheiten der Vorlage ..............................................................................................5
7 Folgen bei Nichtbeschluss .................................................................................................5
1
Nichtöffentlichkeits- und Eilbedürftigkeitsbegründung
Nicht erforderlich.
2
Sachverhalt
2.1 Anlass
Entsprechend der aktuellen Bevölkerungsvorausschätzung der Stadt Leipzig (2016) ist in
den nächsten Jahren mit einer steigenden Zahl wohnhafter Kinder in den
planungsrelevanten Altersgruppen zu rechnen. Für den Stadtbezirk Ost besteht der
steigende Bedarf im inneren Osten, hier liegt unter anderen die Kindereinrichtung TheodorNeubauer-Straße 18. Gegenwärtig gibt es im Stadtbezirk Ost 39 Kitas mit 3984 Plätzen für
Kinder bis zum Schuleintritt, davon 1197 für Kinder unter drei Jahren. In der
2
Kindertagesstätte Theodor-Neubauer-Straße 18 werden zur Zeit 79 Kinder betreut, davon 58
Kindergartenkinder und 21 Krippenkinder sowie 11 Kinder mit integrativen Betreuungsbedarf,
Träger der Einrichtung ist die Stadt Leipzig. Ziel ist es, den Standort mittel- bis langfristig zu
erhalten, um den Bedarf an Betreuungsplätzen im Stadtteil Ost zu decken. Dies macht die
Sanierung der Einrichtung, aus Gründen des Brandschutzes und der HLS-Versorgung
notwendig. Geplant ist die vorhandene Kapazität mit 79 Kindern beizubehalten und um 8
Kinder zu erweitern.
Zielstellung dieser Vorlage ist die Durchführung der Beauftragung der Leistungsphase
1 bis 4 nach HAOI 2018.
2.2 Strategische Ziele
Das Vorhaben ordnet sich in die strategischen Ziele wie folgt ein:
Mit den geplanten Betreuungs- und Bildungsangeboten werden
zukunftsorientierte Kindertagesstättenangebote geschaffen.
Die geplante Maßnahme fördern die Chancengerechtigkeit in der inklusiven
Stadt.
2.3 Operative Umsetzung
Das geplante Vorhaben liegt in einem flächenübergreifenden Schwerpunktgebiet
der Stadtentwicklung im Stadtbezirk Ost.
Das Gebäude wurde 1955 als Kindereinrichtung errichtet. In der Kindereinrichtung
wurden 2016 die Fenster erneuert, Sanierung vom Dach und der Fassade
erfolgten 2002. Weiterhin wurden zwei Fluchttreppen am Gebäude angebaut.
Damit wurde der erste Teilschritt zur Sanierung in der Kindereinrichtung TheodorNeubauer-Straße 18 durchgeführt. Auf Grund des veralteten baulichen Zustandes
im Gebäudeinneren sowie des Brandschutzes zzgl. der Mängel an der Heizungsund der Sanitäranlage ist die Innensanierung der Einrichtung notwendig.
Die geplanten Baumaßnahmen beinhalten im Westlichen folgende
Baumaßnahmen:
-Brandschutzmaßnahmen
-Erneuerung der elektrischen Anlage
-Erneuerung der Sanitäranlagen einschl. der Bäder
- Einbau von Akustikdecken
- Erneuerung der Grundleitungen und Trockenlegung Kellergeschoss
- Einbau Lüftungstechnik
- Weitere erforderliche Instandsetzungsmaßnahmen (Türen, Bodenbeläge und
Malerarbeiten)
Die Sanierung der Einrichtung kann nur durch die Freilenkung des Gebäudes erfolgen. Als
Auslagerungsobjekt ist die Kindereinrichtung Hans-Otto- Straße 2a vorgesehen. Die Nutzung
der Einrichtung Hans-Otto-straße 2a ist nach der Durchführung der Brandschutzmaßnahmen
ab August 2019 wieder möglich. Zusätzliche Mietkosten entstehen in diesem kommunalen
Gebäude nicht. Um die Freilenkung des Gebäudes Theodor-Neubauer-Straße als
Voraussetzung für die Sanierung zu diesem Zeitpunkt zu gewährleisten, muss umgehend mit
der Planung begonnen werden.
2
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3
2.4 Realisierungs-/ Zeithorizont
Die Durchführung soll nach folgendem Zeitplan erfolgen:
3
Planungsbeschluss
4.Quartal 2018
Abschluss Planung LP 1-4
1.Quartal 2019
Baugenehmigung/Baubeschluss
2.Quartal 2019
Baubeginn
3.Quartal 2019
Baufertigstellung
4.Quartal 2020
Finanzielle Auswirkungen
3.1 Investitionsaufwand
Kostenermittlung nach DIN 276
Bruttokosten in EUR
Kostenermittlungsstufe: Kostenüberschlag
KG-Nummer
Kostengruppe
Kosten
100
Grundstück
0
200
Öffentliche Erschließung
30.000
300
Bauwerk- Baukonstruktion
1.260.000
400
Bauwerk-Technische Anlage
560.000
500
Außenanlagen
20.000
Ausstattung und Kunstwerke
0
700
Baunebenkosten
530.000
100-700
Summe
2.400.000
600
Die geschätzten Kosten im Ergebnishaushalt für den Umzug sind noch unberücksichtigt. Mit
Einrichtung des Baubeschlusses werden diese präzisiert und als zusätzliche Kosten Teil des
Baubeschlusses.
3
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3.2.
Finanzierungsplan
Jahr
2018
2019
2020
Gesamt
Auszahlungen
170.000
1.241.500
988.500
2.400.000
Einzahlungen
0
0
0
0
170.000
1.241.500
988.500
2.4000.00
Zuschuss
Im Förderprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2017-2020“ stehen keine Mittel zur
Sanierung der Kindereinrichtung Theodor-Neubauer- Straße 18 zur Verfügung. Daher
können keine Fördermittel beantragt werden.
Die notwendigen finanziellen Bedarfe für 2018 werden aus dem Haushalt des laufenden
Haushaltjahres 2018, PSP-Element „Theodor-Neubauer-Straße 18“ (7.0001521) in Höhe von
40.000 €, PSP-Element „Brandschutzmaßnahmen Tarostraße 7/9“ (7.0001568) in Höhe von
122.750 €, PSP-Element „Goldsternstraße 21“ (7.001359) in Höhe von 7.250 €, gedeckt.
Die Einordnung der Maßnahme für das Haushaltsjahr 2019 erfolgt im Rahmen der
Haushaltsplanung 2019/2020. Damit stehen im Jahr 2018 insgesamt 170.000 € zur
Verfügung. Diese werden 2018 für die Planung bis LP 4 in Höhe von 170.000 € der
Maßnahme Theodor-Neubauer-Straße benötigt.
3.3
Einordnung in die mittelfristige Haushaltsplanung
Jahr
2018
2019
2020
gesamt
Auszahlungen
170.000
1.241.500
988.500
2.400.000
Einzahlungen
0
0
0
0
170.000
1.241.500
988.500
2.400.000
Zuschuss
3.4
Folgekosten
Die Höhe der Folgekosten kann erst in der Vorlage Baubeschluss eingeschätzt werden. Erst
dann liegt eine Entwurfsplanung vor, die die Grundlage für die Erstellung des
Energiebedarfsausweises und die Ermittlung der Betriebs- und Folgekosten bildet.
4
Auswirkungen auf den Stellenplan
Nein
5
Bürgerbeteiligung
In einer frühzeitigen Planungsphase ist die Beteiligung der Kinder und Erzieher/innen
vorgesehen. Hierbei wird es im Wesentlichen um die innere Gestaltung (Farbgestaltung)
4
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5
des Gebäudes geben. Die Beteiligung soll im Rahmen der zur Verfügung stehenden
Planungsmittel erfolgen.
6
Besonderheit der Vorlage
Durch die geplanten Baumaßnahmen wird das Gebäude auf den aktuellen Stand der
Technik gebracht und damit für den mittel – bzw. langfristigen Erhalt an
Kindertagesstättenkapazitäten gesorgt.
7
Folgen bei Nichtbeschluss
Erfolgt keine Beschlussfassung, kann die mittelfristige Bereitstellung der benötigten
Kapazitäten nicht abgesichert werden. Durch die Sanierung der Kindereinrichtung
Theodor-Neubauer-Straße werden 79 Kitaplätze erhalten und 8 weitere geschaffen. Sie
dienen der Sicherstellung der benötigten Betreuungskapazitäten in der Stadt Leipzig.
5
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Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw.
die Neuschaffung von Arbeitsplätzen
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
verbessert
gesichert
verschlechtert
Begründung
keine
in Vorlage
Auswirkung
Seite 1
1 Arbeitsplatzsituation
☒
☐
☐
☐
2 Ausbildungsplatzsituation
☐
☐
☐
☒
3 finanzielle Situation der
Unternehmen: sie wird
durch städtische
Entscheidung (z. B. zu
Steuern, Gebühren,
Preisen für Gas-WasserStrom)
☐
☐
☐
☒
negative
Auswirkung
keine
Auswirkung
☐
☒
4 Bedeutung des
Vorhabens für
wirtschaftliche
Entwicklung
positive Auswirkung
☐ hoch
☐ mittel
5 Finanzierung
tadt Leipzig
1.15/016/01.12
1)
☐ niedrig
private Mittel
Drittmittel/
Fördermittel
☐ ja
☐ ja
☐ nein
☐ nein
Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
finanzielle
Folgewirkungen
für die Stadt
☐ ja ☐ nein
keine
Auswirkung
☐
2
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine
ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien
mit Kindern aus.
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
Indikatoren
verbessert
auf
bisherigen
Niveau
verschlechtert
keine
Auswirkung
Begründung in
Vorlage Seite 1
1 Vorschulische Bildungs-
☒
☐
☐
☐
2
2 Schulische
Bildungsangebote,
Ausbildung und Studium
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
☐
☐
☐
☒
3 Wohnbedingungen für
Kinder, Jugendliche und
Familien (Angebot,
Attraktivität, Vielfalt,
Infrastruktur)
☐
☐
☐
☒
☐
☐
☐
☒
5 Gesundheit und Sicherheit
von Kindern und
Jugendlichen/Schutz vor
Gefahren
☐
☐
☐
☒
6 Integration von Kindern
und Jugendlichen mit
Behinderungen oder
Migrationshintergrund
☐
☐
☐
☒
7 Finanzielle Bedingungen
von Familien
☐
☐
☐
☒
hat stattgefunden
ist
vorgesehen
ist nicht vorgesehen
Begründung in
Vorlage, Seite 1
☐
☒
☐
4
und Betreuungsangebote
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
4 Kultur- und
Freizeitangebote,
Möglichkeiten zum Spielen,
Sporttreiben und Treffen
sowie Naturerfahrungen
für Kinder, Jugendliche
und Familien
Indikator
8 Beteiligung von Kindern,
Jugendlichen und Familien
bei der zu treffenden
Entscheidung
Stadt Leipzig
01.15/016/01.12
1)
Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.