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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1439840.pdf
Größe
1,1 MB
Erstellt
24.09.18, 12:00
Aktualisiert
18.10.18, 15:02

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-06428 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff: Ausführungsbeschluss zum Stromvertrag für 2019 mit der LKE Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Stadtentwicklung und Bau FA Finanzen Ratsversammlung voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit 24.10.2018 Bestätigung Vorberatung Vorberatung Beschlussfassung Beschlussvorschlag: Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, den Stromvertrag für 2019 mit der Leipziger Kommunalen Energieeffizienzgesellschaft (LKE) abzuschließen. Zusammenfassung: Anlass der Vorlage: Rechtliche Vorschriften Stadtratsbeschluss Verwaltungshandeln Sonstiges: Der Stromvertrag der Stadt Leipzig mit der Leipziger Kommunaler Energieeffizienz GmbH (LKE) wurde inhaltlich verhandelt, stadtintern geprüft und soll nun zeitnah abgeschlossen werden, um weitere Preissteigerungen abzufangen. In diesem Zusammenhang wird informiert, dass auf Grund der Marktentwicklung Mehrkosten im Jahr 2019 nicht auszuschließen sind. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, den Stromvertrag für 2019 mit der Leipziger Kommunalen Energieeffizienzgesellschaft (LKE) innerhalb der vorgegebenen Bindefrist abzuschließen. 1/4 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: Hinweis: Finanzielle Auswirkungen X Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: nein wenn ja, nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat Beschreibung des Abwägungsprozesses: 2/4 Sachverhalt: Die bestehenden Stromverträge für die städtischen Liegenschaften, die Eigenbetriebe der Stadt Leipzig, die Straßenbeleuchtung, sowie die Lichtsignal- und Werbeanlagen (Vergabeverfahren L14-6541-06-0002) enden zum 31.12.2018. Basierend auf dem Ratsbeschluss Nr. VI-DS-04869 vom 21.03.2018 wurde die Leipziger Kommunale Energieeffizienzgesellschaft (LKE) gegründet, deren 100 % iger Gesellschafter die Leipziger Stadtwerke sind. Lt. Beschluss beinhaltet der Gesellschaftervertrag u. a. die Versorgung mit und den Vertrieb von Strom für die Stadt Leipzig einschließlich ihrer Einrichtungen, Betriebe und kommunalen Unternehmen als Lieferant im Inhouse-Geschäft. Aus diesem Grund wurden nach Abschluss der Gründung mit der LKE zur Deckung des Strombedarfs ab 01.01.2019 Vertragsverhandlungen eingeleitet. Mit der Informationsvorlage Nr. VI-Ifo-05821 wurden die DB des OBM und die Fachausschüsse Stadtentwicklung und Bau, Finanzen und Allgemeine Verwaltung davon in Kenntnis gesetzt. Zwischenzeitlich wurde der Stromvertrag der Stadt Leipzig mit der LKE für das Jahr 2019 inhaltlich verhandelt, stadtintern geprüft und soll nun zeitnah abgeschlossen werden (siehe Anlage 1). Der Vertrag hat eine Laufzeit von 1 Jahr und entspricht inhaltlich den bisherigen Verträgen. Der derzeitige Ökostromanteil von 75 % wird für das Jahr 2019 beibehalten. Die einbezogenen Struktureinheiten sind in Anlage 2 aufgelistet. Das jetzige Vertragsmodell soll nach einem Jahr abgelöst werden. Vorgesehen ist dann die Strombeschaffung durch die LKE mittels Tranchenmodell, mit dem Risiken durch starke Preisschwankungen an der Börse abgemindert werden sollen, und zur Erreichung der beschlossenen Klimaziele eine Erhöhung des Ökostromanteils. Dies erfordert weitere umfangreiche Vertragsverhandlungen und genügend Zeit zur Tranchenbildung sowie einen weiteren Ausführungsbeschluss. Nach erster Einschätzung der LKE ist auf Grund des starken Preisanstieges an der Börse mit Mehrkosten bei den Ausgaben für Strom zu rechnen. Im Wesentlichen beruht der Preisanstieg auf der Verteuerung der CO2-Zertifikate und der allgemein gestiegenen Rohstoffpreise des Energiesektors. Die Börsenentwicklung ist in der Anlage 3 dargestellt. Aus der ersten Preisindikation der LKE vom 19.09.2018 ergibt sich ein voraussichtlicher Wertumfang des Vertrages von 17,1 Mill € und Mehrkosten zu 2018 von 1,96 Mill. €. Nach Vorliegen des Ausführungsbeschlusses wird das endgültige Vertragsangebot erstellt. Es enthält die dann gültigen Preise, die sich auf Basis der Preisindikation vom 19.09.2018 und der darauffolgenden Börsenentwicklung ergeben. Das Vertragsangebot wird auf Grund des derzeitigen Anstieges der Strompreise an der EEX eine Bindefrist von maximal 5 Arbeitstagen enthalten. Eine längere Bindefrist würde zu weiteren Mehrkosten durch höhere Risikoaufschläge führen. Dementsprechend ist nach Erhalt des Angebotes eine umgehende Unterzeichnung durch die Stadt Leipzig erforderlich. Dazu muss die Beigeordnete für Stadtentwicklung und Bau ermächtigt werden, den Vertrag innerhalb der Bindefrist zu unterzeichnen. Zur Zeit wird kein Beschluss zur Erhöhung des Energiehaushalts angestrebt, da sich diese Erhöhung auch durch Verbrauchssenkungen im Bereich der witterungsabhängigen Energieträger kompensieren kann. Das Verfahren war bisher so, dass ggfs. unterjährig angepasst wird. Anlagen: Anlage 1: Stromvertrag 2019 (nicht öffentlich) Anlage 2: Struktureinheiten Anlage 3: Börsenentwicklung Anlage 4: Voraussichtlicher Wertumfang (nicht öffentlich) 3/4 4/4 Struktureinheiten, die in die Stromverträge einbezogen werden sollen Amt für Gebäudemanagement vom Amt für Gebäudemanagement bewirtschaftete Ämter: Amt für Jugend, Familie und Bildung Amt für Sport Amt für Stadtgrün und Gewässer Amt für Umweltschutz Branddirekton Geschäftsbereich des OBM, Stadtbüro Gesundheitsamt Hauptamt Kulturamt Leipziger Städtische Bibliotheken Museum der bildenden Künste Personalamt Verkehrs- und Tiefbauamt Volkshochschule weitere Ämter, Eigenbetriebe usw.: Bacharchiv Marktamt Kommunaler Eigenbetrieb Leipzig/Engelsdorf Liegenschaftsamt (einzelne Abnahmestellen) Sozialamt Gewandhaus zu Leipzig, Eigenbetrieb der Stadt Leipzig Musikschule Leipzig "Johann Sebastian Bach", Eigenbetrieb der Stadt Leipzig Oper Leipzig, Eigenbetrieb der Stadt Leipzig Schauspiel Leipzig, Eigenbetrieb der Stadt Leipzig Stadtreinigung Leipzig, Eigenbetrieb der Stadt Leipzig Theater der Jungen Welt, Eigenbetrieb der Stadt Leipzig Verbund Kommunaler Kinder- und Jugendhilfe, Eigenbetrieb der Stadt Leipzig Begründung der Eilbedürftigkeit Die derzeitigen Stromverträge enden zum 31.12.2018. Um nicht in die Grundversorgung zu fallen, muss der Vertragsabschluss schnellstmöglich erfolgen, da für die Anmeldung beim Netzbetreiber als neuer Lieferant Fristen einzuhalten sind. Außerdem zeigt die aktuelle Börsenpreisentwicklung eine anhaltend steigende Tendenz auf. Um die Versorgungssicherheit auf wirtschaftlicher Grundlage zu gewährleisten, soll eine baldige Vertragsunterzeichnung erfolgen. Begründung der Nichtöffentlichkeit der Anlagen 1 und 4 Die Nichtöffentlichkeit begründet sich in der Wahrung von Geschäftsgeheimnissen. Die Vorlage beinhaltet die Preisindikation der LKE vom 19.09.2018. Eine Offenlegung der Preise auch gegenüber anderen Kunden der Leipziger Stadtwerke darf nicht erfolgen. Folgen bei Ablehnung Die derzeitigen Stromverträge enden zum 31.12.2018. Wird nicht bis November 2018 ein Vertrag abgeschlossen, erfolgt die Abrechnung in der Grund- und Ersatzversorgung der Leipziger Stadtwerke bzw. der enviaM, was weitere Mehrkosten zur Folge hat.