Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1439840.pdf
Größe
1,1 MB
Erstellt
24.09.18, 12:00
Aktualisiert
18.10.18, 15:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-06428
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff:
Ausführungsbeschluss zum Stromvertrag für 2019 mit der LKE
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Stadtentwicklung und Bau
FA Finanzen
Ratsversammlung
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
24.10.2018
Bestätigung
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, den Stromvertrag für 2019 mit der Leipziger
Kommunalen Energieeffizienzgesellschaft (LKE) abzuschließen.
Zusammenfassung:
Anlass der Vorlage:
Rechtliche Vorschriften
Stadtratsbeschluss
Verwaltungshandeln
Sonstiges:
Der Stromvertrag der Stadt Leipzig mit der Leipziger Kommunaler Energieeffizienz GmbH
(LKE) wurde inhaltlich verhandelt, stadtintern geprüft und soll nun zeitnah abgeschlossen
werden, um weitere Preissteigerungen abzufangen. In diesem Zusammenhang wird
informiert, dass auf Grund der Marktentwicklung Mehrkosten im Jahr 2019 nicht
auszuschließen sind.
Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, den Stromvertrag für 2019 mit der Leipziger
Kommunalen Energieeffizienzgesellschaft (LKE) innerhalb der vorgegebenen Bindefrist
abzuschließen.
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Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
X
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
Beschreibung des Abwägungsprozesses:
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Sachverhalt:
Die bestehenden Stromverträge für die städtischen Liegenschaften, die Eigenbetriebe der
Stadt Leipzig, die Straßenbeleuchtung, sowie die Lichtsignal- und Werbeanlagen
(Vergabeverfahren L14-6541-06-0002) enden zum 31.12.2018.
Basierend auf dem Ratsbeschluss Nr. VI-DS-04869 vom 21.03.2018 wurde die Leipziger
Kommunale Energieeffizienzgesellschaft (LKE) gegründet, deren 100 % iger Gesellschafter
die Leipziger Stadtwerke sind. Lt. Beschluss beinhaltet der Gesellschaftervertrag u. a. die
Versorgung mit und den Vertrieb von Strom für die Stadt Leipzig einschließlich ihrer Einrichtungen, Betriebe und kommunalen Unternehmen als Lieferant im Inhouse-Geschäft. Aus
diesem Grund wurden nach Abschluss der Gründung mit der LKE zur Deckung des Strombedarfs ab 01.01.2019 Vertragsverhandlungen eingeleitet. Mit der Informationsvorlage Nr.
VI-Ifo-05821 wurden die DB des OBM und die Fachausschüsse Stadtentwicklung und Bau,
Finanzen und Allgemeine Verwaltung davon in Kenntnis gesetzt. Zwischenzeitlich wurde der
Stromvertrag der Stadt Leipzig mit der LKE für das Jahr 2019 inhaltlich verhandelt, stadtintern geprüft und soll nun zeitnah abgeschlossen werden (siehe Anlage 1). Der Vertrag hat
eine Laufzeit von 1 Jahr und entspricht inhaltlich den bisherigen Verträgen. Der derzeitige
Ökostromanteil von 75 % wird für das Jahr 2019 beibehalten. Die einbezogenen Struktureinheiten sind in Anlage 2 aufgelistet.
Das jetzige Vertragsmodell soll nach einem Jahr abgelöst werden. Vorgesehen ist dann die
Strombeschaffung durch die LKE mittels Tranchenmodell, mit dem Risiken durch starke
Preisschwankungen an der Börse abgemindert werden sollen, und zur Erreichung der
beschlossenen Klimaziele eine Erhöhung des Ökostromanteils. Dies erfordert weitere
umfangreiche Vertragsverhandlungen und genügend Zeit zur Tranchenbildung sowie einen
weiteren Ausführungsbeschluss.
Nach erster Einschätzung der LKE ist auf Grund des starken Preisanstieges an der Börse
mit Mehrkosten bei den Ausgaben für Strom zu rechnen. Im Wesentlichen beruht der
Preisanstieg auf der Verteuerung der CO2-Zertifikate und der allgemein gestiegenen
Rohstoffpreise des Energiesektors. Die Börsenentwicklung ist in der Anlage 3 dargestellt.
Aus der ersten Preisindikation der LKE vom 19.09.2018 ergibt sich ein voraussichtlicher
Wertumfang des Vertrages von 17,1 Mill € und Mehrkosten zu 2018 von 1,96 Mill. €. Nach
Vorliegen des Ausführungsbeschlusses wird das endgültige Vertragsangebot erstellt. Es
enthält die dann gültigen Preise, die sich auf Basis der Preisindikation vom 19.09.2018 und
der darauffolgenden Börsenentwicklung ergeben. Das Vertragsangebot wird auf Grund des
derzeitigen Anstieges der Strompreise an der EEX eine Bindefrist von maximal 5 Arbeitstagen enthalten. Eine längere Bindefrist würde zu weiteren Mehrkosten durch höhere Risikoaufschläge führen. Dementsprechend ist nach Erhalt des Angebotes eine umgehende Unterzeichnung durch die Stadt Leipzig erforderlich. Dazu muss die Beigeordnete für Stadtentwicklung und Bau ermächtigt werden, den Vertrag innerhalb der Bindefrist zu unterzeichnen.
Zur Zeit wird kein Beschluss zur Erhöhung des Energiehaushalts angestrebt, da sich diese
Erhöhung auch durch Verbrauchssenkungen im Bereich der witterungsabhängigen
Energieträger kompensieren kann. Das Verfahren war bisher so, dass ggfs. unterjährig
angepasst wird.
Anlagen:
Anlage 1: Stromvertrag 2019 (nicht öffentlich)
Anlage 2: Struktureinheiten
Anlage 3: Börsenentwicklung
Anlage 4: Voraussichtlicher Wertumfang (nicht öffentlich)
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Struktureinheiten, die in die Stromverträge einbezogen werden sollen
Amt für Gebäudemanagement
vom Amt für Gebäudemanagement bewirtschaftete Ämter:
Amt für Jugend, Familie und Bildung
Amt für Sport
Amt für Stadtgrün und Gewässer
Amt für Umweltschutz
Branddirekton
Geschäftsbereich des OBM, Stadtbüro
Gesundheitsamt
Hauptamt
Kulturamt
Leipziger Städtische Bibliotheken
Museum der bildenden Künste
Personalamt
Verkehrs- und Tiefbauamt
Volkshochschule
weitere Ämter, Eigenbetriebe usw.:
Bacharchiv
Marktamt
Kommunaler Eigenbetrieb Leipzig/Engelsdorf
Liegenschaftsamt (einzelne Abnahmestellen)
Sozialamt
Gewandhaus zu Leipzig, Eigenbetrieb der Stadt Leipzig
Musikschule Leipzig "Johann Sebastian Bach", Eigenbetrieb der Stadt Leipzig
Oper Leipzig, Eigenbetrieb der Stadt Leipzig
Schauspiel Leipzig, Eigenbetrieb der Stadt Leipzig
Stadtreinigung Leipzig, Eigenbetrieb der Stadt Leipzig
Theater der Jungen Welt, Eigenbetrieb der Stadt Leipzig
Verbund Kommunaler Kinder- und Jugendhilfe, Eigenbetrieb der Stadt Leipzig
Begründung der Eilbedürftigkeit
Die derzeitigen Stromverträge enden zum 31.12.2018. Um nicht in die Grundversorgung zu fallen, muss der Vertragsabschluss schnellstmöglich erfolgen, da für
die Anmeldung beim Netzbetreiber als neuer Lieferant Fristen einzuhalten sind.
Außerdem zeigt die aktuelle Börsenpreisentwicklung eine anhaltend steigende
Tendenz auf.
Um die Versorgungssicherheit auf wirtschaftlicher Grundlage zu gewährleisten, soll
eine baldige Vertragsunterzeichnung erfolgen.
Begründung der Nichtöffentlichkeit der Anlagen 1 und 4
Die Nichtöffentlichkeit begründet sich in der Wahrung von Geschäftsgeheimnissen.
Die Vorlage beinhaltet die Preisindikation der LKE vom 19.09.2018. Eine Offenlegung der
Preise auch gegenüber anderen Kunden der Leipziger Stadtwerke darf nicht erfolgen.
Folgen bei Ablehnung
Die derzeitigen Stromverträge enden zum 31.12.2018. Wird nicht bis November 2018
ein Vertrag abgeschlossen, erfolgt die Abrechnung in der Grund- und Ersatzversorgung der Leipziger Stadtwerke bzw. der enviaM, was weitere Mehrkosten zur Folge
hat.