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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1445060.pdf
Größe
75 kB
Erstellt
10.10.18, 12:00
Aktualisiert
24.10.18, 15:16

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Inhalt der Datei

Anfrage Nr. VI-F-06511 Status: öffentlich Eingereicht von Fraktion DIE LINKE Betreff: Umsetzung des Beschlusses "Durchfahrtsverbot für Lastkraftwagen" Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Ratsversammlung 24.10.2018 schriftliche Beantwortung Sachverhalt: Auf Antrag der Fraktion DIE LINKE beauftragte die Ratsversammlung den Oberbürgermeister in ihrer Sitzung am 28.2.2018 mit der Prüfung des Durchfahrtsverbots für LKW. Im Antrag waren zwei Aufgaben gestellt: 1. Prüfung der verkehrsrechtlichen Voraussetzungen für den Erlass eines LKWDurchfahrtsverbots und 2. Prüfung der Notwendigkeit eines solchen Verbots. Im Bericht zur Realisierung vom Juli 2018 heißt es, dass die erste Aufgabe erfüllt ist, ohne jedoch über das Ergebnis zu berichten. Zur zweiten Aufgabe wird die Notwendigkeit verneint. Die Argumente und zahlenmäßigen Angaben dazu erfordern jedoch einige Nachfragen. 1. Wie ist das Ergebnis der rechtlichen Prüfung? 2. Gibt es aktuellere Zahlen zum Verkehr an der Stadtgrenze als von 2006/2007? Wenn ja, bitte nennen. Wenn nicht, wie und wann kann man sie gewinnen? Liefert evtl. die IHK-Verkehrsstudie diese Zahlen mit hinreichender Zuverlässigkeit? 3. Betrachten Sie die Aussage, dass „der Anteil des Durchgangsverkehrs mit LKW 0,8 % beträgt“ als erwiesen, wenn die IHK angibt: „Mit Blick auf die wichtigen Leipziger Ein- und Ausfallstraßen erhöht sich der Anteil der Kfz-Fahrten mit wirtschaftlichem Hintergrund auf 76 % (27 % Wirtschaftsverkehr, 49 % Berufsverkehr)? Diese Werte beruhen unter anderem auf einer Verkehrsbefragung von über 20 500 Fahrzeugführern, die im Rahmen der Verkehrsstudie im Juni 2016 durchgeführt wurde. 4. Woher stammt die Information, dass mit der Ausdehnung der Maut auf Fernstraßen ein Umgehen der Maut nicht mehr möglich ist? 1/2 2/2