Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1445060.pdf
Größe
75 kB
Erstellt
10.10.18, 12:00
Aktualisiert
24.10.18, 15:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Anfrage Nr. VI-F-06511
Status: öffentlich
Eingereicht von
Fraktion DIE LINKE
Betreff:
Umsetzung des Beschlusses "Durchfahrtsverbot für Lastkraftwagen"
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
24.10.2018
schriftliche Beantwortung
Sachverhalt:
Auf Antrag der Fraktion DIE LINKE beauftragte die Ratsversammlung den
Oberbürgermeister in ihrer Sitzung am 28.2.2018 mit der Prüfung des Durchfahrtsverbots für
LKW. Im Antrag waren zwei Aufgaben gestellt:
1. Prüfung der verkehrsrechtlichen Voraussetzungen für den Erlass eines LKWDurchfahrtsverbots und
2. Prüfung der Notwendigkeit eines solchen Verbots.
Im Bericht zur Realisierung vom Juli 2018 heißt es, dass die erste Aufgabe erfüllt ist, ohne
jedoch über das Ergebnis zu berichten. Zur zweiten Aufgabe wird die Notwendigkeit verneint.
Die Argumente und zahlenmäßigen Angaben dazu erfordern jedoch einige Nachfragen.
1. Wie ist das Ergebnis der rechtlichen Prüfung?
2. Gibt es aktuellere Zahlen zum Verkehr an der Stadtgrenze als von 2006/2007? Wenn
ja, bitte nennen. Wenn nicht, wie und wann kann man sie gewinnen? Liefert evtl. die
IHK-Verkehrsstudie diese Zahlen mit hinreichender Zuverlässigkeit?
3. Betrachten Sie die Aussage, dass „der Anteil des Durchgangsverkehrs mit LKW 0,8
% beträgt“ als erwiesen, wenn die IHK angibt: „Mit Blick auf die wichtigen Leipziger
Ein- und Ausfallstraßen erhöht sich der Anteil der Kfz-Fahrten mit wirtschaftlichem
Hintergrund auf 76 % (27 % Wirtschaftsverkehr, 49 % Berufsverkehr)? Diese Werte
beruhen unter anderem auf einer Verkehrsbefragung von über 20 500
Fahrzeugführern, die im Rahmen der Verkehrsstudie im Juni 2016 durchgeführt
wurde.
4. Woher stammt die Information, dass mit der Ausdehnung der Maut auf Fernstraßen
ein Umgehen der Maut nicht mehr möglich ist?
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