Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1396501.pdf
Größe
8,8 MB
Erstellt
07.05.18, 12:00
Aktualisiert
13.10.18, 15:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-05847
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 444 "Stadtquartier an der Kolmstraße";
Stadtbezirk Südost, Ortsteil Stötteritz;
Aufstellungsbeschluss
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
SBB Südost
FA Stadtentwicklung und Bau
Ratsversammlung
22.11.2018
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
1. Die Begründung zum Bebauungsplan wird gebilligt.
2. Die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes gemäß § 2 Abs. 1
BauGB für das im Übersichtsplan dargestellte Gebiet wird beschlossen.
1/4
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur.
Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern
aus. (siehe Anlage Prüfkatalog)
Schaffung von Rahmenbedingungen für Arbeitsplätze
(siehe Anlage Prüfkatalog)
x
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
x
nein
wenn ja,
x
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
2/4
Sachverhalt:
Mit dieser Vorlage soll das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes (B-Planes) Nr.
444 „Stadtquartier an der Kolmstraße“ für das in den Anlagen Übersichtskarte und
Übersichtsplan kenntlich gemachte Gebiet förmlich eingeleitet werden.
Zur Deckung bestehender, städtebaulicher Flächenbedarfe soll das innerörtliche, gut
erschlossene ehemalige Gewerbegebiet an der Holzhäuser Straße reaktiviert und entwickelt
werden.
Die städtebauliche und freiraumplanerische Grundlage der Flächenentwicklung bildet ein
städtebaulicher Ideenwettbewerb. Auslober dieses Wettbewerbes sind die Stadt Leipzig und
der Eigentümer der brach gefallenen ehemaligen Gewerbeflächen.
Information zum weiteren Verfahren:
I. Quartal 2018
- Vorbereitung des städtebaulichen Ideenwettbewerbes
II. Quartal 2018
- Informationsveranstaltung für die Öffentlichkeit
- Vorbereitungsphase für einen beschränkten Wettbewerb mit vorgeschaltetem
Bewerbungsverfahren
III. Quartal 2018
- Aufstellungsbeschluss BP Nr. 444
- Wettbewerbsbearbeitung mit 12 Teilnehmern
IV. Quartal 2018
- Sitzung des Preisgerichtes und Bekanntgabe der Preisträger
- Beginn der Masterplanung
Übereinstimmung mit den Strategischen Zielen der Kommunalpolitik ist wie folgt
gegeben:
Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw. die Neuschaffung von
Arbeitsplätzen
In Folge der Aufstellung des B-Planes ist aufgrund seiner vorrangigen Ausrichtung auf die
Schaffung von Wohnraum davon auszugehen, dass nur eine untergeordnete Zahl von
Arbeitsplätzen neu geschaffen wird.
Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur
In Folge der Aufstellung des B-Planes ist davon auszugehen, dass die Entwicklung bzw.
Erweiterung des bestehenden Wohnquartieres zu einer Wohnraumangebotsverbesserung
führt und insgesamt zu einer Aufwertung beiträgt. So sind am Standort die Umsetzung von
mehrgeschossigem Wohnungsbau, von Gemeinbedarfseinrichtungen wie Oberschule mit
Sport-/Freiflächen und Kita sowie die Realisierung eines Bolzplatzes (Beschluss VI-WA02743-DS-3-NF-1) und der Erhalt der soziokulturellen Einrichtungen möglich.
Die Schaffung von Wohnraum im mehrgeschossigen Wohnungsbau mit verschiedenen
Wohnungsgrößen und in unterschiedlichen Preissegmenten, so auch im sozialen
Wohnungsbau in Ergänzung zur bestehenden Wohnbebauung, führt zu einer
Durchmischung der Nutzergruppen und demzufolge auch zu einer ausgeglichenen
Altersstruktur.
Im Zuge der Gebietsentwicklung soll in Umsetzung des Beschlusses VI-A-03785 der
Ratsversammlung
vom
23.08.2017
zur
Schaffung
von
Wohnraum
im
Geschosswohnungsbau ein Anteil von 30% der BGF als mietpreis- und
belegungsgebundener Wohnungsbau errichtet werden.
3/4
Zur Umsetzung dieses Zieles wird mit dem privaten Grundstückseigentümer eine
entsprechende Vereinbarung erarbeitet.
Die Belange der Kreativwirtschaft werden durch die Planung nicht berührt.
Landwirtschaftliche Flächen sind von der Planung nicht betroffen.
Flächen im Eigentum der Stadt sind im Plangebiet vorhanden. Es handelt sich hierbei um
brach gefallene, ehem. Gewerbeflächen, die Flächen um die Schwimmhalle Südost und die
Flächen der ehem. Freiluftschule Stötteritz mit einer Größe von insgesamt ca. 5,5 ha.
Näheres siehe Kap. 2 der Begründung zum B-Plan.
Maßnahmen der Stadt zur Umsetzung der Planung bzw. Kosten, die infolge der
Aufstellung des B-Planes auf die Stadt zukommen können, einschließlich
- der Einbeziehung städtischer Flächen in das Plangebiet,
- sonstiger Betroffenheiten städtischer Flächen (z.B. durch Maßnahmen zum Ausgleich von
Eingriffen im Rahmen der Eingriffsregelung nach dem Bundesnaturschutzgesetz) oder
- das Erfordernis zum Grunderwerb durch die Stadt,
können erst im Laufe des weiteren Verfahrens ermittelt werden.
Die weitere Vorgehensweise ist wie folgt vorgesehen:
Dem Stadtbezirksbeirat Südost wird die Vorlage durch das Büro für Ratsangelegenheiten
unmittelbar nach der Bestätigung in der Dienstberatung des OBM zugeleitet.
Anlagen:
1 Prüfkatalog
2 Übersichtskarte
3 Übersichtsplan
4 Auszug aus dem Flächennutzungsplan
5 Begründung zum Bebauungsplan
4/4
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine
ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien
mit Kindern aus.
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
Indikatoren
verbessert
auf
bisherigen
Niveau
verschlechtert
keine
Auswirkung
1 Vorschulische Bildungs-
☒
☐
☐
☐
2 Schulische
Bildungsangebote,
Ausbildung und Studium
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
☒
☐
☐
☐
3 Wohnbedingungen für
Kinder, Jugendliche und
Familien (Angebot,
Attraktivität, Vielfalt,
Infrastruktur)
☒
☐
☐
☐
☒
☐
☐
☐
5 Gesundheit und Sicherheit
von Kindern und
Jugendlichen/Schutz vor
Gefahren
☐
☐
☐
☒
6 Integration von Kindern
und Jugendlichen mit
Behinderungen oder
Migrationshintergrund
☐
☐
☐
☒
7 Finanzielle Bedingungen
von Familien
☐
☐
☐
☒
hat stattgefunden
ist
vorgesehen
ist nicht vorgesehen
☐
☐
☐
und Betreuungsangebote
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
4 Kultur- und
Freizeitangebote,
Möglichkeiten zum Spielen,
Sporttreiben und Treffen
sowie Naturerfahrungen
für Kinder, Jugendliche
und Familien
Indikator
8 Beteiligung von Kindern,
Jugendlichen und Familien
bei der zu treffenden
Entscheidung
Stadt Leipzig
01.15/016/01.12
1
) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
Begründung in
1
Vorlage Seite
Begründung in
1
Vorlage, Seite
Bebauungsplan Nr. 444 „Stadtquartier an der Kolmstraße“
Übersichtskarte – Lage des Plangebietes
Datengrundlage: Stadtkarte Leipzig (DSK 5), M 1 : 15000, Stand: 05/2018
Herausgeber: Amt für Geoinformation und Bodenordnung
Grenze des Plangebietes
Bebauungsplan Nr. 444 „Stadtquartier an der Kolmstraße“
Übersichtsplan – Grenze des räumlichen Geltungsbereiches
Datengrundlage: Stadtkarte Leipzig (DSK 5), M 1 : 5000, Stand: 05/2018
Herausgeber: Amt für Geoinformation und Bodenordnung
Grenze des räumlichen Geltungsbereiches
Bebauungsplan Nr. 444 „Stadtquartier an der Kolmstraße“
Auszug aus dem Flächennutzungsplan
Datengrundlage: M 1 : 10000, Stand: Festsetzung vom 25.03.2015
Grenze des Plangebietes
Begründung zum
Bebauungsplan Nr. 444
„Stadtquartier an der Kolmstraße“
Aufstellungsbeschluss
Stadtbezirk:
Südost
Ortsteil:
Stötteritz
Grenze des räumlichen
Geltungsbereiche
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Stadtplanungsamt
Planverfasser:
Stadtplanungsamt
07.08.2018
Begründung zum Bebauungsplan
Nr. 444 „Stadtquartier an der Kolmstraße“, (Aufstellungsbeschluss)
Seite 1
1.
Lage, Größe und Abgrenzung des Plangebietes
Das Plangebiet dieses Bebauungsplanes befindet sich im Stadtbezirk Südost und dort im Ortsteil
Stötteritz.
Es umfasst eine Fläche von ca. 12,7 ha und wird umgrenzt
•
im Norden und Nordosten von der Straßenverkehrsfläche der Holzhäuser Straße,
•
im Westen von der Straßenverkehrsfläche der Kolmstraße
•
und im Süden und Südosten von der Einfamilienhausbebauung „Am Sonnenwinkel“.
Die räumliche Lage und die Abgrenzung des Plangebietes sind aus der Abbildung auf dem Deckblatt zu ersehen.
2.
Ausgangslage, Planungsanlass und Planungserfordernis
Ausgangslage
Die Plangebietsflächen umfassen sowohl private als auch städtische Grundstücke. Diese sind durch
heterogene Strukturen gekennzeichnet. Alle Flurstücke liegen in der Gemarkung Stötteritz.
Bei den Flurstücken Nr. 127/15, 668/2, 670 bis 673, 743/14 bis 743/22, 746, 762/28, 762/31,
762/32, 762/34, 762/35, 763, die sich im südlichen Teil des Gebietes befinden, handelt es sich um
städtische Flächen. Alle anderen Flurstücke des Plangebietes befinden sich in privatem Eigentum.
Die Entwicklungsflächen befinden sich im unbeplanten Innenbereich. Ein Bebauungsplan existiert
in diesem Bereich nicht. Die Bebauung an der Kolmstraße befindet sich im Geltungsbereich der Erhaltungssatzung „Stötteritz“ (rechtsverbindlich seit 02.08.2003).
Die zu überplanenden und weitestgehend brach gefallenen Flächen befinden sich inmitten gewachsener Siedlungsstrukturen. Derzeit werden die Flächen des ehemaligen Gewerbegebietes nur noch
in wenigen Teilen von gewerblichen Nutzungen geprägt. Diese sind vor allem entlang der Holzhäuser Straße angesiedelt. Die baulichen Anlagen im innenliegenden Teil (Flurstück Nr. 127/22) wurden bereits rückgebaut.
Im südlichen Bereich des Plangebietes, befindet sich die Schwimmhalle Südost der Sportbäder
GmbH. Hier grenzen nach Nordwesten eine öffentliche Grünfläche und nach Westen ein Parkplatz
an.
Auf dem Gelände der ehem. Freiluftschule Stötteritz, im südöstlichen Teil des Plangebietes (Flurstücke Nr. 762/31 und 762/32), befinden sich 4 Pachtgärten und der „Zaubergarten“, ein Jugendhilfeprojekt des Columbus Junior e.V.. Der Zaubergarten bietet verschiedene Veranstaltungen in den
Bereichen Umweltbildung, Kreatives Gestalten sowie Sport und Spiel. Die Angebote richten sich
schwerpunktmäßig an Schulklassen und Kindergärten sowie an Familien.
Diese Flächen sind stark durchgrünt, weisen alten Baumbestand, ein Flächennaturdenkmal „Schulgartenweiher Stötteritz“ und ein geschütztes Biotop „Naturnahes stehendes Kleingewässer“ auf. Im
Südwesten des Gebietes, zwischen bestehender Wohnbebauung der Kolmstraße und Schwimmhalle
befindet sich eine eingeschossige Baracke, die ebenfalls vom Columbus Junior e.V. genutzt wird.
Planungsrechtliche Situation
Das Plangebiet kann bauplanungsrechtlich keinem der in der BauNVO aufgeführten Baugebiete zugeordnet werden. Es handelt sich hierbei um eine sogenannte "Gemengelage" nach § 34 Abs.1
BauGB. Die nähere Umgebung ist geprägt durch Gewerbe mit unterschiedlicher Störwirkung,
Wohnnutzungen in Form von mehrgeschossiger, gründerzeitlicher Wohnbebauung, Einfamilienhausbebauung, einem Jugendhilfeprojekt (Anlage für soziale Zwecke), der Schwimmhalle Südost
und Stellplatzanlagen. Diese Nutzungen werden durch vorrangig innenliegende Brachflächen,
Grünflächen und 4 Pachtgärten ergänzt.
07.08.2018
Begründung zum Bebauungsplan
Nr. 444 „Stadtquartier an der Kolmstraße“, (Aufstellungsbeschluss)
Seite 2
Ein straßenbegleitender Streifen entlang der Holzhäuser Straße sowie entlang der Kolmstraße liegt
im Innenbereich nach § 34 BauGB.
Erschließung
Die verkehrliche Anbindung des Plangebietes kann über die Holzhäuser Straße, die Kolmstraße und
die Schlesierstraße erfolgen. Das Gebiet ist gut an das Netz des ÖPNV (Straßenbahn, Bus) angebunden.
Die Anbindung an das Trinkwassernetz kann gewährleistet werden, eine Anbindung an das
Schmutzwassernetz ist, außer für die südöstlichen, städtischen Plangebietsflächen, grundsätzlich
möglich. Für diese Bereiche fehlen die entsprechenden Netze, zudem stellt die höhenmäßige Einbindung ein Problem dar. Ein Lösungsansatz lt. Kommunaler Wasserwerke Leipzig GmbH wäre der
Bau einer Pumpstation mit entsprechendem Leitungsnetz, um die Abwässer entweder in das Netz
der Holzhäuser Straße oder der Kolmstraße einzuleiten.
Teile des Plangebietes werden von einer Trinkwasser-Hauptversorgungsleitung vom Wasserwerk
Thallwitz gequert. Diese Transportleitung verläuft von nordöstlicher in südwestliche Richtung über
die Flurstücke Nr. 762/31, 762/34, 762/35 und stellt die Versorgung von Teilen des Leipziger
Stadtgebietes sicher. Zu dieser Leitung ist ein Sicherheitsabstand vom beidseitig mind. 5,0 m einzuhalten der nicht mit baulichen Anlagen, Spiel-/Sportfreiflächen oder Gehölzen überdeckt werden
soll.
Übergeordnete Planungen
Die Entwicklungsfläche wird im Flächennutzungsplan (FNP), wirksam seit 16.05.2015, in weiten
Teilen als gewerbliche Baufläche dargestellt. In Verlängerung der Kommandant-Prendel-Allee verläuft nach Norden eine mögliche Trassenvariante des geplanten Teilstückes des Mittleren Ringes.
Die Flächen südlich davon sind als Grünfläche sowie als Fläche für Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Schwimmhalle“ dargestellt.
Die Trassenvariante für ein Teilstück des Mittleren Ringes ist derzeit Gegenstand eines Änderungsverfahrens des Flächennutzungsplanes. Grundlage für den Wegfall der Vorbehaltsfläche für den
Trassenneubau ist der vorliegende Beschluss des aktuellen Stadtentwicklungsplanes Verkehr und
öffentlicher Raum (STEP VöR) von 2015.
Mit der Aufgabe der Trasse des geplanten Teilstückes des Mittleren Ringes verändern sich auch die
Rahmenbedingungen als potenzieller Gewerbestandort wie im gültigen STEP Gewerbliche Bauflächen aus dem Jahr 2005 für diesen Standort formuliert. Das Teilstück des Mittleren Ringes hätte
die Anbindung des Gebietes erheblich verbessert. Mit dem Wegfall des Teilstückes ist hier eine wesentliche Voraussetzung zur Revitalisierung der Flächen als Gewerbestandort nicht gegeben. Im
Rahmen des derzeit in Fortschreibung befindlichen STEP Gewerbliche Bauflächen zum STEP Wirtschaftsflächen wird diese geänderte Zielstellung Berücksichtigung finden. Der STEP Gewerbe befindet sich derzeit in Fortschreibung.
Aufgrund der geänderten Rahmenbedingungen und Entwicklungen wird eine Änderung des wirksamen FNP angestrebt.
Der Landschaftsplan der Stadt Leipzig formuliert folgende Entwicklungsziele:
•
Steigerung der Umweltqualität durch Erhöhung des Grünanteils (Wohnumfeldverbesserung),
•
Entwicklung (Anreicherung) von Lebensräumen (Pflanzen und Tiere) in den
bebauten Gebieten,
•
Erhalt von Frisch- und Kaltluftentstehungsgebieten (vorhandene Grünflächen).
Im Leitbild 6 des Landschaftsplans werden für innerstädtische Freiräume der offenen und geschlossenen Block- und Blockrandbebauung folgende Ziele beschrieben:
07.08.2018
Begründung zum Bebauungsplan
Nr. 444 „Stadtquartier an der Kolmstraße“, (Aufstellungsbeschluss)
Seite 3
Entwicklung, Sicherung, Verbesserung der Aufenthalts- und Stadtbildqualität in dichtbebauten, innerstädtischen Räumen durch Erhalt und Schaffung von begrünten Innenhöfen, Fassaden und Dächern, Straßenbaumpflanzungen, Einbeziehung wohnungsnaher Grünflächen und Herstellung ihrer
Verbindung zu Parkanlagen und grünen Stadtplätzen, Einbindung in das Grün- und Wegesystem der
Stadt.
Das Wohnungspolitische Konzept mit dem Teilplan Wohnungsbau priorisiert vor dem Hintergrund
der steigenden Nachfrage nach Wohnungen und einer effizienten Flächennutzung den Geschosswohnungsneubau an infrastrukturell gut erschlossenen Standorten, insbesondere im Einzugsbereich
des schienengebundenen öffentlichen Nahverkehrs.
Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept Leipzig 2030 wurde am 31.05.2018 als ressortübergreifendes, langfristiges Handlungskonzept und als städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne des
§ 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB vom Stadtrat beschlossen. Das Zielbild 2030 (Teil A) ist dem kommunalen Handeln in allen Bereichen zugrunde zu legen. Fachübergreifende Schwerpunktgebiete und die
Ortsteilstrategie (Teil B) sind als Grundlage der stadträumlichen Schwerpunktsetzung in den Ämtern zu berücksichtigen.
Für den B-Plan-Entwurf sind folgende strategische Ziele und Handlungsschwerpunkte des Zielbildes relevant (INSEK, Teil A, S. A-11/S. A 16).
Leipzig schafft Soziale Stabilität
•
Bezahlbares Wohnen: Ziel ist, „auch in der wachsenden Stadt Wohnen vielfältig, bezahlbar
und wirtschaftlich tragfähig zu ermöglichen“.
•
Zukunftsorientierte Kita- und Schulangebote: Ziel ist, „ein bedarfsgerechtes Angebot an
Kindertagesstätten und Schulen zu schaffen, das sich an den Bedürfnissen der Familien orientiert, aber auch zur Verbesserung der Chancengerechtigkeit beiträgt.“
Leipzig setzt auf Lebensqualität
•
Quartiersnahe Kultur-, Sport und Freiraumangebote: Ziel ist, „das Netz der Kultur-, Sportund Freiraumangebote bedarfsorientiert zu ergänzen und damit die Attraktivität der Wohnviertel durch quartiersnahe fußläufig erreichbare Angebote weiterzuentwickeln.“
Das Vorhaben liegt im Ortsteil Stötteritz. Damit liegt der Bebauungsplan nicht in einem fachübergreifenden Schwerpunktgebiet.
Der Ortsteil ist in der Ortsteilstrategie des INSEK der Raumkategorie „Wachstum jetzt gestalten“
zugeordnet. „In diesen Ortsteilen besteht aufgrund noch vorhandener Flächenpotenziale akuter
Handlungsbedarf zur Gestaltung des Wachstums. Mehrfachnutzungen von öffentlichen Gebäuden
und Freiflächen spielen eine wichtige Rolle. (INSEK, Teil B S. B-22).
Wesentliche Handlungsansätze für den Ortsteil Stötteritz, die für den B-Plan relevant sind, sind:
•
Instrumentenset zum Erhalt und zur Schaffung bezahlbaren Wohnraums nutzen
•
Erweiterung des Wohnungsbestandes mit sozialer und nutzungsstruktureller Mischung entwickeln, dabei Entwicklung nutzen, um neue Qualitäten auch für die umliegenden Quartiere
zu schaffen.
•
Ausbau Bildungsinfrastruktur: Neubau Grundschule (gemeinsam mit Reudnitz-Thonberg),
Sicherung Fläche für zwei weiterführende Schulstandorte
•
Unterstützung kultureller, sozialer und sportlicher Initiativen und Projekte, Entwicklung
neuer wohnortnaher Angebote (INSEK, Teil B, S. B-35).
Planungsanlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes ist die Sicherung der geordneten städtebaulichen Entwicklung und die Sicherung von Flächen für die kommunale Daseinsvorsorge.
07.08.2018
Begründung zum Bebauungsplan
Nr. 444 „Stadtquartier an der Kolmstraße“, (Aufstellungsbeschluss)
Seite 4
Aufgrund des städtischen Wachstums und dem damit einhergehendem steigenden Bedarf an Gemeinbedarfseinrichtungen, Sport- und Spielanlagen, Grün- und Freiflächen sowie bezahlbarem
Mietwohnraum, sollen die brach gefallenen, potentiellen Baulandflächen entwickelt und zukünftig
wieder einer Nutzung zugeführt werden. Für den Bereich Stötteritz wurde ein Bedarf zur Errichtung
einer weiteren Oberschule und einer Kita ermittelt, die hinsichtlich der notwendigen Flächenbedarfe
noch nicht abschließend qualifiziert sind.
Das Erfordernis für die Aufstellung des Bebauungsplanes begründet sich im bestehenden Planungsbedarf und der Notwendigkeit eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten.
Die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen sind miteinander in Einklang
zu bringen, eine menschenwürdige Umwelt sowie der Klimaschutz sollen gesichert werden. Vor
dem Hintergrund der wachsenden, dichter werdenden Stadt sind ebenso Frei- und Grünräume zu sichern.
Der Bebauungsplan stellt zudem das Rechtsinstrument dar, auf dessen Grundlage die Nutzungsverteilung innerhalb der Stadt verbindlich geregelt und damit die Flächen für die Daseinsvorsorge, wie
die erforderliche Gemeinbedarfsnutzung, planungsrechtlich gesichert werden.
3.
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen vor allem folgende Ziele und Zwecke verfolgt
werden:
•
Schaffung der planungsrechtlichen Grundlage als Voraussetzung für die angestrebte bauliche
Entwicklung und Erarbeitung der städtebaulichen Grundordnung;
•
Sicherung von Gemeinbedarfsflächen für einen Schulstandort (Oberschule mit Sporthalle,
den notwendigen Sportfrei- und Pausenflächen), eine Kita und den Schwimmhallenstandort
Südost (ggf. mit Erweiterungsoption);
•
Schaffung von Wohnraum im Geschosswohnungsbau mit 30% der BGF als mietpreis- und
belegungsgebundener Wohnungsbau (Beschluss VI-A-03785 der Ratsversammlung vom
23.08.2017);
•
Integration eines Bolzplatzes (Beschluss VI-WA-02743-DS-3-NF-1);
•
angemessene Berücksichtigung und Sicherung soziokultureller Einrichtungen wie die des
ansässigen Zaubergartens des Jugendhilfevereins Columbus Junior e.V.;
•
Sicherung der verkehrlichen und medienseitigen Erschließung;
•
Sicherung öffentlich nutzbarer Grünflächen;
•
und Ermittlung und Berücksichtigung möglicher Konflikte in und um das Plangebiet sowie
immissionsseitiger und naturschutzfachlicher Belange.
Im Rahmen der Planaufstellung sind die Belange der Umwelt zu ermitteln und zu bewerten. Insbesondere sind Maßnahmen zum Ausgleich der Eingriffe in Natur und Landschaft zu erarbeiten und
soweit dies nach umfassender Prüfung möglich ist, innerhalb des Plangebietes umzusetzen.
4.
Wesentliche Inhalte und Auswirkungen der Planung
Wesentliche Inhalte der Planung sollen sein:
•
Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung (voraussichtlich als Allgemeines Wohngebiet)
sowie als Gemeinbedarfsfläche, zum Maß der baulichen Nutzung sowie zu überbaubaren und
nicht überbaubaren Flächen;
•
Festsetzungen zur inneren und äußeren verkehrlichen Erschließung und Schaffung einer Fuß/Radwegdurchquerung sowie der medienseitigen Erschließung des Plangebietes;
07.08.2018
Begründung zum Bebauungsplan
Nr. 444 „Stadtquartier an der Kolmstraße“, (Aufstellungsbeschluss)
Seite 5
•
Festsetzungen zur Regelung eines Ressourcen schonenden Flächenverbrauchs, Einbindung
der Flächen unter Berücksichtigung der vorhandenen Siedlungs- und Grünstruktur;
•
Festsetzungen zur Grünordnung und insbesondere im Falle eines Eingriffs in die bestehenden
Grünflächen, zur Kompensation der mit der Umsetzung der Planung verbundenen Eingriffe in
Natur und Landschaft.
Inwieweit darüber hinaus Festsetzungen auf Ebene des Bebauungsplans erforderlich sind, ist im
Zuge des weiteren Planverfahrens zu klären.
Folgende wesentliche Auswirkungen der Planung sind zu erwarten:
•
Entwicklung und Reaktivierung von bisher brach liegenden, gewerblichen Baulandflächen
In Folge der Aufstellung des B-Planes ist davon auszugehen, dass die Entwicklung bzw. Erweiterung des bestehenden Wohnquartieres einhergehend mit einer Nachverdichtung zu einer Wohnraumangebotsverbesserung und der Versorgung mit Gemeinbedarfseinrichtungen führt und insgesamt
zu einer Aufwertung beiträgt.
•
Neuerrichtung von Erschließungsanlagen
Zur Erschließung der Plangebietsflächen sind unter Berücksichtigung der vorhandenen Straßenverkehrsflächen und verkehrlichen Anbindungen, ergänzende Erschließungsanlagen (innere Erschließung) herzustellen. Infolge der Nachverdichtung ist auch mit dem Anstieg des motorisierten Individualverkehrs zu rechnen.
•
Maßnahmen zum Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft
Ob und in welchem Umfang bauliche Erweiterungen (z.B. zur Umsetzung des Schulstandortes) im
Bereich der vorhandenen Grünflächen im südlichen Bereich des Plangebietes notwendig und welche Maßnahmen infolgedessen zum Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft erforderlich
werden, wird im Rahmen des Planverfahrens dargestellt.
•
Entwicklung und Sicherung von Grün- und Freiräumen
Für das neue Stadtquartier sind vorhandene und notwendig werdende Grün- und Freiräume für die
Allgemeinheit, so auch für bürgerschaftliche Nutzungen, zu entwickeln und zu sichern.
5.
Verfahren, weiteres Vorgehen
Es soll das volle Verfahren – mit frühzeitigen Beteiligungen (§ 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB) sowie Umweltprüfung (§ 2 Abs. 4 BauGB) – zur Anwendung kommen.
Im weiteren Planverfahren wird die erforderliche Größe des Plangebietes nochmals geprüft und ggf.
angepasst.
Die Voraussetzungen bzw. Umsetzungsmöglichkeiten für eine Kostenteilung zu den erforderlichen
Gemeinbedarfseinrichtungen (z.B. Kitaneubau) werden im Rahmen des weiteren Verfahrens geprüft.
Leipzig, 16.08.2018
gez.
Stefan Heinig
amt. Leiter des
Stadtplanungsamtes
07.08.2018