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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1396501.pdf
Größe
8,8 MB
Erstellt
07.05.18, 12:00
Aktualisiert
13.10.18, 15:05

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-05847 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff: Bebauungsplan Nr. 444 "Stadtquartier an der Kolmstraße"; Stadtbezirk Südost, Ortsteil Stötteritz; Aufstellungsbeschluss Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters SBB Südost FA Stadtentwicklung und Bau Ratsversammlung 22.11.2018 Beschlussfassung Beschlussvorschlag: 1. Die Begründung zum Bebauungsplan wird gebilligt. 2. Die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes gemäß § 2 Abs. 1 BauGB für das im Übersichtsplan dargestellte Gebiet wird beschlossen. 1/4 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. (siehe Anlage Prüfkatalog) Schaffung von Rahmenbedingungen für Arbeitsplätze (siehe Anlage Prüfkatalog) x Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: x nein wenn ja, x nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 2/4 Sachverhalt: Mit dieser Vorlage soll das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes (B-Planes) Nr. 444 „Stadtquartier an der Kolmstraße“ für das in den Anlagen Übersichtskarte und Übersichtsplan kenntlich gemachte Gebiet förmlich eingeleitet werden. Zur Deckung bestehender, städtebaulicher Flächenbedarfe soll das innerörtliche, gut erschlossene ehemalige Gewerbegebiet an der Holzhäuser Straße reaktiviert und entwickelt werden. Die städtebauliche und freiraumplanerische Grundlage der Flächenentwicklung bildet ein städtebaulicher Ideenwettbewerb. Auslober dieses Wettbewerbes sind die Stadt Leipzig und der Eigentümer der brach gefallenen ehemaligen Gewerbeflächen. Information zum weiteren Verfahren: I. Quartal 2018 - Vorbereitung des städtebaulichen Ideenwettbewerbes II. Quartal 2018 - Informationsveranstaltung für die Öffentlichkeit - Vorbereitungsphase für einen beschränkten Wettbewerb mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren III. Quartal 2018 - Aufstellungsbeschluss BP Nr. 444 - Wettbewerbsbearbeitung mit 12 Teilnehmern IV. Quartal 2018 - Sitzung des Preisgerichtes und Bekanntgabe der Preisträger - Beginn der Masterplanung Übereinstimmung mit den Strategischen Zielen der Kommunalpolitik ist wie folgt gegeben:  Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw. die Neuschaffung von Arbeitsplätzen In Folge der Aufstellung des B-Planes ist aufgrund seiner vorrangigen Ausrichtung auf die Schaffung von Wohnraum davon auszugehen, dass nur eine untergeordnete Zahl von Arbeitsplätzen neu geschaffen wird.  Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur In Folge der Aufstellung des B-Planes ist davon auszugehen, dass die Entwicklung bzw. Erweiterung des bestehenden Wohnquartieres zu einer Wohnraumangebotsverbesserung führt und insgesamt zu einer Aufwertung beiträgt. So sind am Standort die Umsetzung von mehrgeschossigem Wohnungsbau, von Gemeinbedarfseinrichtungen wie Oberschule mit Sport-/Freiflächen und Kita sowie die Realisierung eines Bolzplatzes (Beschluss VI-WA02743-DS-3-NF-1) und der Erhalt der soziokulturellen Einrichtungen möglich. Die Schaffung von Wohnraum im mehrgeschossigen Wohnungsbau mit verschiedenen Wohnungsgrößen und in unterschiedlichen Preissegmenten, so auch im sozialen Wohnungsbau in Ergänzung zur bestehenden Wohnbebauung, führt zu einer Durchmischung der Nutzergruppen und demzufolge auch zu einer ausgeglichenen Altersstruktur. Im Zuge der Gebietsentwicklung soll in Umsetzung des Beschlusses VI-A-03785 der Ratsversammlung vom 23.08.2017 zur Schaffung von Wohnraum im Geschosswohnungsbau ein Anteil von 30% der BGF als mietpreis- und belegungsgebundener Wohnungsbau errichtet werden. 3/4 Zur Umsetzung dieses Zieles wird mit dem privaten Grundstückseigentümer eine entsprechende Vereinbarung erarbeitet. Die Belange der Kreativwirtschaft werden durch die Planung nicht berührt. Landwirtschaftliche Flächen sind von der Planung nicht betroffen. Flächen im Eigentum der Stadt sind im Plangebiet vorhanden. Es handelt sich hierbei um brach gefallene, ehem. Gewerbeflächen, die Flächen um die Schwimmhalle Südost und die Flächen der ehem. Freiluftschule Stötteritz mit einer Größe von insgesamt ca. 5,5 ha. Näheres siehe Kap. 2 der Begründung zum B-Plan. Maßnahmen der Stadt zur Umsetzung der Planung bzw. Kosten, die infolge der Aufstellung des B-Planes auf die Stadt zukommen können, einschließlich - der Einbeziehung städtischer Flächen in das Plangebiet, - sonstiger Betroffenheiten städtischer Flächen (z.B. durch Maßnahmen zum Ausgleich von Eingriffen im Rahmen der Eingriffsregelung nach dem Bundesnaturschutzgesetz) oder - das Erfordernis zum Grunderwerb durch die Stadt, können erst im Laufe des weiteren Verfahrens ermittelt werden. Die weitere Vorgehensweise ist wie folgt vorgesehen: Dem Stadtbezirksbeirat Südost wird die Vorlage durch das Büro für Ratsangelegenheiten unmittelbar nach der Bestätigung in der Dienstberatung des OBM zugeleitet. Anlagen: 1 Prüfkatalog 2 Übersichtskarte 3 Übersichtsplan 4 Auszug aus dem Flächennutzungsplan 5 Begründung zum Bebauungsplan 4/4 Prüfkatalog Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten: Indikatoren verbessert auf bisherigen Niveau verschlechtert keine Auswirkung 1 Vorschulische Bildungs- ☒ ☐ ☐ ☐ 2 Schulische Bildungsangebote, Ausbildung und Studium (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang) ☒ ☐ ☐ ☐ 3 Wohnbedingungen für Kinder, Jugendliche und Familien (Angebot, Attraktivität, Vielfalt, Infrastruktur) ☒ ☐ ☐ ☐ ☒ ☐ ☐ ☐ 5 Gesundheit und Sicherheit von Kindern und Jugendlichen/Schutz vor Gefahren ☐ ☐ ☐ ☒ 6 Integration von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen oder Migrationshintergrund ☐ ☐ ☐ ☒ 7 Finanzielle Bedingungen von Familien ☐ ☐ ☐ ☒ hat stattgefunden ist vorgesehen ist nicht vorgesehen ☐ ☐ ☐ und Betreuungsangebote (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang) 4 Kultur- und Freizeitangebote, Möglichkeiten zum Spielen, Sporttreiben und Treffen sowie Naturerfahrungen für Kinder, Jugendliche und Familien Indikator 8 Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und Familien bei der zu treffenden Entscheidung Stadt Leipzig 01.15/016/01.12 1 ) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt. Begründung in 1 Vorlage Seite Begründung in 1 Vorlage, Seite Bebauungsplan Nr. 444 „Stadtquartier an der Kolmstraße“ Übersichtskarte – Lage des Plangebietes Datengrundlage: Stadtkarte Leipzig (DSK 5), M 1 : 15000, Stand: 05/2018 Herausgeber: Amt für Geoinformation und Bodenordnung Grenze des Plangebietes Bebauungsplan Nr. 444 „Stadtquartier an der Kolmstraße“ Übersichtsplan – Grenze des räumlichen Geltungsbereiches Datengrundlage: Stadtkarte Leipzig (DSK 5), M 1 : 5000, Stand: 05/2018 Herausgeber: Amt für Geoinformation und Bodenordnung Grenze des räumlichen Geltungsbereiches Bebauungsplan Nr. 444 „Stadtquartier an der Kolmstraße“ Auszug aus dem Flächennutzungsplan Datengrundlage: M 1 : 10000, Stand: Festsetzung vom 25.03.2015 Grenze des Plangebietes Begründung zum Bebauungsplan Nr. 444 „Stadtquartier an der Kolmstraße“ Aufstellungsbeschluss Stadtbezirk: Südost Ortsteil: Stötteritz Grenze des räumlichen Geltungsbereiche Dezernat Stadtentwicklung und Bau Stadtplanungsamt Planverfasser: Stadtplanungsamt 07.08.2018 Begründung zum Bebauungsplan Nr. 444 „Stadtquartier an der Kolmstraße“, (Aufstellungsbeschluss) Seite 1 1. Lage, Größe und Abgrenzung des Plangebietes Das Plangebiet dieses Bebauungsplanes befindet sich im Stadtbezirk Südost und dort im Ortsteil Stötteritz. Es umfasst eine Fläche von ca. 12,7 ha und wird umgrenzt • im Norden und Nordosten von der Straßenverkehrsfläche der Holzhäuser Straße, • im Westen von der Straßenverkehrsfläche der Kolmstraße • und im Süden und Südosten von der Einfamilienhausbebauung „Am Sonnenwinkel“. Die räumliche Lage und die Abgrenzung des Plangebietes sind aus der Abbildung auf dem Deckblatt zu ersehen. 2. Ausgangslage, Planungsanlass und Planungserfordernis Ausgangslage Die Plangebietsflächen umfassen sowohl private als auch städtische Grundstücke. Diese sind durch heterogene Strukturen gekennzeichnet. Alle Flurstücke liegen in der Gemarkung Stötteritz. Bei den Flurstücken Nr. 127/15, 668/2, 670 bis 673, 743/14 bis 743/22, 746, 762/28, 762/31, 762/32, 762/34, 762/35, 763, die sich im südlichen Teil des Gebietes befinden, handelt es sich um städtische Flächen. Alle anderen Flurstücke des Plangebietes befinden sich in privatem Eigentum. Die Entwicklungsflächen befinden sich im unbeplanten Innenbereich. Ein Bebauungsplan existiert in diesem Bereich nicht. Die Bebauung an der Kolmstraße befindet sich im Geltungsbereich der Erhaltungssatzung „Stötteritz“ (rechtsverbindlich seit 02.08.2003). Die zu überplanenden und weitestgehend brach gefallenen Flächen befinden sich inmitten gewachsener Siedlungsstrukturen. Derzeit werden die Flächen des ehemaligen Gewerbegebietes nur noch in wenigen Teilen von gewerblichen Nutzungen geprägt. Diese sind vor allem entlang der Holzhäuser Straße angesiedelt. Die baulichen Anlagen im innenliegenden Teil (Flurstück Nr. 127/22) wurden bereits rückgebaut. Im südlichen Bereich des Plangebietes, befindet sich die Schwimmhalle Südost der Sportbäder GmbH. Hier grenzen nach Nordwesten eine öffentliche Grünfläche und nach Westen ein Parkplatz an. Auf dem Gelände der ehem. Freiluftschule Stötteritz, im südöstlichen Teil des Plangebietes (Flurstücke Nr. 762/31 und 762/32), befinden sich 4 Pachtgärten und der „Zaubergarten“, ein Jugendhilfeprojekt des Columbus Junior e.V.. Der Zaubergarten bietet verschiedene Veranstaltungen in den Bereichen Umweltbildung, Kreatives Gestalten sowie Sport und Spiel. Die Angebote richten sich schwerpunktmäßig an Schulklassen und Kindergärten sowie an Familien. Diese Flächen sind stark durchgrünt, weisen alten Baumbestand, ein Flächennaturdenkmal „Schulgartenweiher Stötteritz“ und ein geschütztes Biotop „Naturnahes stehendes Kleingewässer“ auf. Im Südwesten des Gebietes, zwischen bestehender Wohnbebauung der Kolmstraße und Schwimmhalle befindet sich eine eingeschossige Baracke, die ebenfalls vom Columbus Junior e.V. genutzt wird. Planungsrechtliche Situation Das Plangebiet kann bauplanungsrechtlich keinem der in der BauNVO aufgeführten Baugebiete zugeordnet werden. Es handelt sich hierbei um eine sogenannte "Gemengelage" nach § 34 Abs.1 BauGB. Die nähere Umgebung ist geprägt durch Gewerbe mit unterschiedlicher Störwirkung, Wohnnutzungen in Form von mehrgeschossiger, gründerzeitlicher Wohnbebauung, Einfamilienhausbebauung, einem Jugendhilfeprojekt (Anlage für soziale Zwecke), der Schwimmhalle Südost und Stellplatzanlagen. Diese Nutzungen werden durch vorrangig innenliegende Brachflächen, Grünflächen und 4 Pachtgärten ergänzt. 07.08.2018 Begründung zum Bebauungsplan Nr. 444 „Stadtquartier an der Kolmstraße“, (Aufstellungsbeschluss) Seite 2 Ein straßenbegleitender Streifen entlang der Holzhäuser Straße sowie entlang der Kolmstraße liegt im Innenbereich nach § 34 BauGB. Erschließung Die verkehrliche Anbindung des Plangebietes kann über die Holzhäuser Straße, die Kolmstraße und die Schlesierstraße erfolgen. Das Gebiet ist gut an das Netz des ÖPNV (Straßenbahn, Bus) angebunden. Die Anbindung an das Trinkwassernetz kann gewährleistet werden, eine Anbindung an das Schmutzwassernetz ist, außer für die südöstlichen, städtischen Plangebietsflächen, grundsätzlich möglich. Für diese Bereiche fehlen die entsprechenden Netze, zudem stellt die höhenmäßige Einbindung ein Problem dar. Ein Lösungsansatz lt. Kommunaler Wasserwerke Leipzig GmbH wäre der Bau einer Pumpstation mit entsprechendem Leitungsnetz, um die Abwässer entweder in das Netz der Holzhäuser Straße oder der Kolmstraße einzuleiten. Teile des Plangebietes werden von einer Trinkwasser-Hauptversorgungsleitung vom Wasserwerk Thallwitz gequert. Diese Transportleitung verläuft von nordöstlicher in südwestliche Richtung über die Flurstücke Nr. 762/31, 762/34, 762/35 und stellt die Versorgung von Teilen des Leipziger Stadtgebietes sicher. Zu dieser Leitung ist ein Sicherheitsabstand vom beidseitig mind. 5,0 m einzuhalten der nicht mit baulichen Anlagen, Spiel-/Sportfreiflächen oder Gehölzen überdeckt werden soll. Übergeordnete Planungen Die Entwicklungsfläche wird im Flächennutzungsplan (FNP), wirksam seit 16.05.2015, in weiten Teilen als gewerbliche Baufläche dargestellt. In Verlängerung der Kommandant-Prendel-Allee verläuft nach Norden eine mögliche Trassenvariante des geplanten Teilstückes des Mittleren Ringes. Die Flächen südlich davon sind als Grünfläche sowie als Fläche für Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Schwimmhalle“ dargestellt. Die Trassenvariante für ein Teilstück des Mittleren Ringes ist derzeit Gegenstand eines Änderungsverfahrens des Flächennutzungsplanes. Grundlage für den Wegfall der Vorbehaltsfläche für den Trassenneubau ist der vorliegende Beschluss des aktuellen Stadtentwicklungsplanes Verkehr und öffentlicher Raum (STEP VöR) von 2015. Mit der Aufgabe der Trasse des geplanten Teilstückes des Mittleren Ringes verändern sich auch die Rahmenbedingungen als potenzieller Gewerbestandort wie im gültigen STEP Gewerbliche Bauflächen aus dem Jahr 2005 für diesen Standort formuliert. Das Teilstück des Mittleren Ringes hätte die Anbindung des Gebietes erheblich verbessert. Mit dem Wegfall des Teilstückes ist hier eine wesentliche Voraussetzung zur Revitalisierung der Flächen als Gewerbestandort nicht gegeben. Im Rahmen des derzeit in Fortschreibung befindlichen STEP Gewerbliche Bauflächen zum STEP Wirtschaftsflächen wird diese geänderte Zielstellung Berücksichtigung finden. Der STEP Gewerbe befindet sich derzeit in Fortschreibung. Aufgrund der geänderten Rahmenbedingungen und Entwicklungen wird eine Änderung des wirksamen FNP angestrebt. Der Landschaftsplan der Stadt Leipzig formuliert folgende Entwicklungsziele: • Steigerung der Umweltqualität durch Erhöhung des Grünanteils (Wohnumfeldverbesserung), • Entwicklung (Anreicherung) von Lebensräumen (Pflanzen und Tiere) in den bebauten Gebieten, • Erhalt von Frisch- und Kaltluftentstehungsgebieten (vorhandene Grünflächen). Im Leitbild 6 des Landschaftsplans werden für innerstädtische Freiräume der offenen und geschlossenen Block- und Blockrandbebauung folgende Ziele beschrieben: 07.08.2018 Begründung zum Bebauungsplan Nr. 444 „Stadtquartier an der Kolmstraße“, (Aufstellungsbeschluss) Seite 3 Entwicklung, Sicherung, Verbesserung der Aufenthalts- und Stadtbildqualität in dichtbebauten, innerstädtischen Räumen durch Erhalt und Schaffung von begrünten Innenhöfen, Fassaden und Dächern, Straßenbaumpflanzungen, Einbeziehung wohnungsnaher Grünflächen und Herstellung ihrer Verbindung zu Parkanlagen und grünen Stadtplätzen, Einbindung in das Grün- und Wegesystem der Stadt. Das Wohnungspolitische Konzept mit dem Teilplan Wohnungsbau priorisiert vor dem Hintergrund der steigenden Nachfrage nach Wohnungen und einer effizienten Flächennutzung den Geschosswohnungsneubau an infrastrukturell gut erschlossenen Standorten, insbesondere im Einzugsbereich des schienengebundenen öffentlichen Nahverkehrs. Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept Leipzig 2030 wurde am 31.05.2018 als ressortübergreifendes, langfristiges Handlungskonzept und als städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB vom Stadtrat beschlossen. Das Zielbild 2030 (Teil A) ist dem kommunalen Handeln in allen Bereichen zugrunde zu legen. Fachübergreifende Schwerpunktgebiete und die Ortsteilstrategie (Teil B) sind als Grundlage der stadträumlichen Schwerpunktsetzung in den Ämtern zu berücksichtigen. Für den B-Plan-Entwurf sind folgende strategische Ziele und Handlungsschwerpunkte des Zielbildes relevant (INSEK, Teil A, S. A-11/S. A 16). Leipzig schafft Soziale Stabilität • Bezahlbares Wohnen: Ziel ist, „auch in der wachsenden Stadt Wohnen vielfältig, bezahlbar und wirtschaftlich tragfähig zu ermöglichen“. • Zukunftsorientierte Kita- und Schulangebote: Ziel ist, „ein bedarfsgerechtes Angebot an Kindertagesstätten und Schulen zu schaffen, das sich an den Bedürfnissen der Familien orientiert, aber auch zur Verbesserung der Chancengerechtigkeit beiträgt.“ Leipzig setzt auf Lebensqualität • Quartiersnahe Kultur-, Sport und Freiraumangebote: Ziel ist, „das Netz der Kultur-, Sportund Freiraumangebote bedarfsorientiert zu ergänzen und damit die Attraktivität der Wohnviertel durch quartiersnahe fußläufig erreichbare Angebote weiterzuentwickeln.“ Das Vorhaben liegt im Ortsteil Stötteritz. Damit liegt der Bebauungsplan nicht in einem fachübergreifenden Schwerpunktgebiet. Der Ortsteil ist in der Ortsteilstrategie des INSEK der Raumkategorie „Wachstum jetzt gestalten“ zugeordnet. „In diesen Ortsteilen besteht aufgrund noch vorhandener Flächenpotenziale akuter Handlungsbedarf zur Gestaltung des Wachstums. Mehrfachnutzungen von öffentlichen Gebäuden und Freiflächen spielen eine wichtige Rolle. (INSEK, Teil B S. B-22). Wesentliche Handlungsansätze für den Ortsteil Stötteritz, die für den B-Plan relevant sind, sind: • Instrumentenset zum Erhalt und zur Schaffung bezahlbaren Wohnraums nutzen • Erweiterung des Wohnungsbestandes mit sozialer und nutzungsstruktureller Mischung entwickeln, dabei Entwicklung nutzen, um neue Qualitäten auch für die umliegenden Quartiere zu schaffen. • Ausbau Bildungsinfrastruktur: Neubau Grundschule (gemeinsam mit Reudnitz-Thonberg), Sicherung Fläche für zwei weiterführende Schulstandorte • Unterstützung kultureller, sozialer und sportlicher Initiativen und Projekte, Entwicklung neuer wohnortnaher Angebote (INSEK, Teil B, S. B-35). Planungsanlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes ist die Sicherung der geordneten städtebaulichen Entwicklung und die Sicherung von Flächen für die kommunale Daseinsvorsorge. 07.08.2018 Begründung zum Bebauungsplan Nr. 444 „Stadtquartier an der Kolmstraße“, (Aufstellungsbeschluss) Seite 4 Aufgrund des städtischen Wachstums und dem damit einhergehendem steigenden Bedarf an Gemeinbedarfseinrichtungen, Sport- und Spielanlagen, Grün- und Freiflächen sowie bezahlbarem Mietwohnraum, sollen die brach gefallenen, potentiellen Baulandflächen entwickelt und zukünftig wieder einer Nutzung zugeführt werden. Für den Bereich Stötteritz wurde ein Bedarf zur Errichtung einer weiteren Oberschule und einer Kita ermittelt, die hinsichtlich der notwendigen Flächenbedarfe noch nicht abschließend qualifiziert sind. Das Erfordernis für die Aufstellung des Bebauungsplanes begründet sich im bestehenden Planungsbedarf und der Notwendigkeit eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten. Die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen sind miteinander in Einklang zu bringen, eine menschenwürdige Umwelt sowie der Klimaschutz sollen gesichert werden. Vor dem Hintergrund der wachsenden, dichter werdenden Stadt sind ebenso Frei- und Grünräume zu sichern. Der Bebauungsplan stellt zudem das Rechtsinstrument dar, auf dessen Grundlage die Nutzungsverteilung innerhalb der Stadt verbindlich geregelt und damit die Flächen für die Daseinsvorsorge, wie die erforderliche Gemeinbedarfsnutzung, planungsrechtlich gesichert werden. 3. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen vor allem folgende Ziele und Zwecke verfolgt werden: • Schaffung der planungsrechtlichen Grundlage als Voraussetzung für die angestrebte bauliche Entwicklung und Erarbeitung der städtebaulichen Grundordnung; • Sicherung von Gemeinbedarfsflächen für einen Schulstandort (Oberschule mit Sporthalle, den notwendigen Sportfrei- und Pausenflächen), eine Kita und den Schwimmhallenstandort Südost (ggf. mit Erweiterungsoption); • Schaffung von Wohnraum im Geschosswohnungsbau mit 30% der BGF als mietpreis- und belegungsgebundener Wohnungsbau (Beschluss VI-A-03785 der Ratsversammlung vom 23.08.2017); • Integration eines Bolzplatzes (Beschluss VI-WA-02743-DS-3-NF-1); • angemessene Berücksichtigung und Sicherung soziokultureller Einrichtungen wie die des ansässigen Zaubergartens des Jugendhilfevereins Columbus Junior e.V.; • Sicherung der verkehrlichen und medienseitigen Erschließung; • Sicherung öffentlich nutzbarer Grünflächen; • und Ermittlung und Berücksichtigung möglicher Konflikte in und um das Plangebiet sowie immissionsseitiger und naturschutzfachlicher Belange. Im Rahmen der Planaufstellung sind die Belange der Umwelt zu ermitteln und zu bewerten. Insbesondere sind Maßnahmen zum Ausgleich der Eingriffe in Natur und Landschaft zu erarbeiten und soweit dies nach umfassender Prüfung möglich ist, innerhalb des Plangebietes umzusetzen. 4. Wesentliche Inhalte und Auswirkungen der Planung Wesentliche Inhalte der Planung sollen sein: • Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung (voraussichtlich als Allgemeines Wohngebiet) sowie als Gemeinbedarfsfläche, zum Maß der baulichen Nutzung sowie zu überbaubaren und nicht überbaubaren Flächen; • Festsetzungen zur inneren und äußeren verkehrlichen Erschließung und Schaffung einer Fuß/Radwegdurchquerung sowie der medienseitigen Erschließung des Plangebietes; 07.08.2018 Begründung zum Bebauungsplan Nr. 444 „Stadtquartier an der Kolmstraße“, (Aufstellungsbeschluss) Seite 5 • Festsetzungen zur Regelung eines Ressourcen schonenden Flächenverbrauchs, Einbindung der Flächen unter Berücksichtigung der vorhandenen Siedlungs- und Grünstruktur; • Festsetzungen zur Grünordnung und insbesondere im Falle eines Eingriffs in die bestehenden Grünflächen, zur Kompensation der mit der Umsetzung der Planung verbundenen Eingriffe in Natur und Landschaft. Inwieweit darüber hinaus Festsetzungen auf Ebene des Bebauungsplans erforderlich sind, ist im Zuge des weiteren Planverfahrens zu klären. Folgende wesentliche Auswirkungen der Planung sind zu erwarten: • Entwicklung und Reaktivierung von bisher brach liegenden, gewerblichen Baulandflächen In Folge der Aufstellung des B-Planes ist davon auszugehen, dass die Entwicklung bzw. Erweiterung des bestehenden Wohnquartieres einhergehend mit einer Nachverdichtung zu einer Wohnraumangebotsverbesserung und der Versorgung mit Gemeinbedarfseinrichtungen führt und insgesamt zu einer Aufwertung beiträgt. • Neuerrichtung von Erschließungsanlagen Zur Erschließung der Plangebietsflächen sind unter Berücksichtigung der vorhandenen Straßenverkehrsflächen und verkehrlichen Anbindungen, ergänzende Erschließungsanlagen (innere Erschließung) herzustellen. Infolge der Nachverdichtung ist auch mit dem Anstieg des motorisierten Individualverkehrs zu rechnen. • Maßnahmen zum Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft Ob und in welchem Umfang bauliche Erweiterungen (z.B. zur Umsetzung des Schulstandortes) im Bereich der vorhandenen Grünflächen im südlichen Bereich des Plangebietes notwendig und welche Maßnahmen infolgedessen zum Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft erforderlich werden, wird im Rahmen des Planverfahrens dargestellt. • Entwicklung und Sicherung von Grün- und Freiräumen Für das neue Stadtquartier sind vorhandene und notwendig werdende Grün- und Freiräume für die Allgemeinheit, so auch für bürgerschaftliche Nutzungen, zu entwickeln und zu sichern. 5. Verfahren, weiteres Vorgehen Es soll das volle Verfahren – mit frühzeitigen Beteiligungen (§ 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB) sowie Umweltprüfung (§ 2 Abs. 4 BauGB) – zur Anwendung kommen. Im weiteren Planverfahren wird die erforderliche Größe des Plangebietes nochmals geprüft und ggf. angepasst. Die Voraussetzungen bzw. Umsetzungsmöglichkeiten für eine Kostenteilung zu den erforderlichen Gemeinbedarfseinrichtungen (z.B. Kitaneubau) werden im Rahmen des weiteren Verfahrens geprüft. Leipzig, 16.08.2018 gez. Stefan Heinig amt. Leiter des Stadtplanungsamtes 07.08.2018