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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1445036.pdf
Größe
66 kB
Erstellt
10.10.18, 12:00
Aktualisiert
24.10.18, 15:16

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Inhalt der Datei

Anfrage Nr. VI-F-06509 Status: öffentlich Eingereicht von Fraktion DIE LINKE Betreff: Neuregelung für das Aufstellen von Wärmestrahlern Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Ratsversammlung 24.10.2018 mündliche Beantwortung Sachverhalt: Mit der Vorlage VI-DS-01213-NF-03 wurde in der Ratsversammlung am 25.04.2018 die Änderung der Sondernutzungssatzung beschlossen. Nunmehr muss das Aufstellen von Wärmestrahlern im öffentlichen Raum beantragt werden und ist in der Menge pro qm beschränkt. Daher fragen wir: 1. Wann ist die Satzung in Kraft getreten? 2. Wie viele Anträge auf Aufstellen eines Wärmestrahlers liegen bisher vor? Wie viele Wärmestrahler wurden bisher bewilligt und wie viele wurden nicht bewilligt? 3. Kontrolliert die Stadtverwaltung, ob ein Wärmestrahler ordnungsgemäß beantragt und bewilligt wurde? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht? 1/1