Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1445036.pdf
Größe
66 kB
Erstellt
10.10.18, 12:00
Aktualisiert
24.10.18, 15:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Anfrage Nr. VI-F-06509
Status: öffentlich
Eingereicht von
Fraktion DIE LINKE
Betreff:
Neuregelung für das Aufstellen von Wärmestrahlern
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
24.10.2018
mündliche Beantwortung
Sachverhalt:
Mit der Vorlage VI-DS-01213-NF-03 wurde in der Ratsversammlung am 25.04.2018 die
Änderung der Sondernutzungssatzung beschlossen. Nunmehr muss das Aufstellen von
Wärmestrahlern im öffentlichen Raum beantragt werden und ist in der Menge pro qm
beschränkt.
Daher fragen wir:
1. Wann ist die Satzung in Kraft getreten?
2. Wie viele Anträge auf Aufstellen eines Wärmestrahlers liegen bisher vor? Wie viele
Wärmestrahler wurden bisher bewilligt und wie viele wurden nicht bewilligt?
3. Kontrolliert die Stadtverwaltung, ob ein Wärmestrahler ordnungsgemäß beantragt
und bewilligt wurde? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht?
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