Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1439496.pdf
Größe
99 kB
Erstellt
20.09.18, 12:00
Aktualisiert
08.11.18, 17:37
Stichworte
Inhalt der Datei
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-05863-NF-02-VSP-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff:
Erhöhung der Leistungen für Kinder & Jugendliche in stationärer Unterbringung. Im
Speziellen das Weihnachts- und Geburtstagsgeld.
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Zuständigkeit
Bestätigung
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
☐
Rechtswidrig und/oder
☒ Nachteilig für die Stadt Leipzig.
☐
Zustimmung
☒ Ablehnung
☐
Zustimmung mit Ergänzung
☐ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
☐
Alternativvorschlag
☐ Sachstandsbericht
Beschlussvorschlag:
Der Antrag wird abgelehnt.
Begründung:
Gesetzliche Grundlage für die Übernahme von Annexleistungen wie Geschenke zu
besonderen Anlässen ist § 39 SGB VIII, welcher die Verpflichtung zur Absicherung des
notwendigen Unterhaltes der Hilfeempfänger außerhalb des Elternhauses bei dort
aufgezählten Hilfen beinhaltet. Wann und in welcher Höhe derartige Leistungen gewährt
werden, entscheiden die jeweils zuständigen örtlichen Jugendhilfeträger nach
pflichtgemäßem Ermessen. Im interkommunalen Vergleich befindet sich die Regelung der
Stadt Leipzig mit der Höhe ihrer Beihilfen bereits über denen der beiden anderen kreisfreien
Städte in Sachsen (Leipzig je 30 € Weihnachts- und Geburtstagsgeld; Dresden 30 €
Weihnachts- und 15 € Geburtstagsgeld; Chemnitz Weihnachts- und Geburtstagsgeld
insgesamt 50 €). Bei Annahme des Antrages entstünden zusätzliche Kosten in Höhe von
56.000 € für die Stadt Leipzig.
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Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
wenn ja, siehe
Begründung
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
x
nein
wenn ja,
x
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
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