Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1431748.pdf
Größe
145 kB
Erstellt
06.09.18, 12:00
Aktualisiert
12.11.18, 23:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-06218-VSP-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport, Beigeordneter H. Rosenthal
Betreff:
Leipzig unterstützt die Herausgabe eines Sicherheitsratgebers
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Umwelt und Ordnung
FA Umwelt und Ordnung
Ratsversammlung
Zuständigkeit
Bestätigung
1. Lesung
2. Lesung
Beschlussfassung
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
☐
Rechtswidrig und/oder
☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig.
☐
Zustimmung
☐ Ablehnung
☒
Zustimmung mit Ergänzung
☐ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
☐
Alternativvorschlag
☐ Sachstandsbericht
Beschlussvorschlag:
1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, sich mit 10.000 EUR an der Finanzierung und
Herausgabe eines Leipziger Sicherheitsratgebers als gedruckte Broschüre zu
beteiligen, die für alle interessierten Bürgerinnen und Bürger kostenlos erhältlich ist.
Die Broschüre wird darüber hinaus im Internet mit Hilfe einer eigenen Webseite
präsentiert.
2. Die finanziellen Mittel in Höhe von 10.000 EUR werden durch das Ordnungsamt über
das PSP-Element 1.100.12.2.1.01, Sachkonto 42912000, gedeckt.
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Zusammenfassung:
Anlass der Vorlage:
Rechtliche Vorschriften
Stadtratsbeschluss
Verwaltungshandeln
Sonstiges:
Gemeinsam mit dem Fachdienst Prävention der Polizeidirektion Leipzig erstellte die
Geschäftsstelle des Kommunalen Präventionsrates Leipzig auf Initiative des Leipziger
Mammut Verlages den Entwurf für einen Sicherheitsratgeber, der für alle interessierten
Bürgerinnen und Bürger kostenlos erhältlich sein soll. Mit der Vorlage wird die
Finanzierungsbeteiligung der Stadtverwaltung i. H. v. 10.000 EUR gewährleistet.
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Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
x
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
x
nein
wenn ja,
x
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
Der Sicherheitsratgeber leistet einen Beitrag zur Erreichung des strategischen Ziels „Sichere
Stadt“ (Leipzig schafft soziale Stabilität).
Beschreibung des Abwägungsprozesses:
Unterschiedliche fachliche Beurteilungen liegen nicht vor. Mit dem Sicherheitsratgeber sollen
die Leser/-innen über die wichtigsten Kriminalitätsphänomene anschaulich informiert werden.
Der Sicherheitsratgeber kann damit nicht nur zur Sensibilisierung beitragen, sondern das
individuelle und kollektive Präventionsverhalten fördern, indem verschiedene
Handlungsmuster beschrieben und empfohlen werden. Daneben enthalten die jeweiligen
Kapitel praxisnahe Tipps zum Schutz vor Kriminalität, Hinweise auf weitere
Informationsangebote sowie lokale Hilfen im Schadensfall.
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Sachverhalt:
Gemeinsam mit dem Fachdienst Prävention der Polizeidirektion Leipzig erstellte die
Geschäftsstelle des Kommunalen Präventionsrates Leipzig auf Initiative des Leipziger
Mammut Verlages (u. a. Herausgeber des Friedhofswegweisers) den Entwurf für einen
Sicherheitsratgeber. Die Zusammenarbeit zwischen dem Verlag und dem Ordnungsamt
wurde in einer schriftlichen Vereinbarung geregelt. Die Broschüre sollte sich im Wesentlichen
über Annoncen finanzieren. Im ersten Anlauf verlief dieser Ansatz nicht so erfolgreich, dass
die Gesamtfinanzierung durch den Verlag gesichert werden konnte.
Mit dem Sicherheitsratgeber sollen die Leser/-innen über die wichtigsten
Kriminalitätsphänomene anschaulich informiert werden. Der Sicherheitsratgeber kann damit
nicht nur zur Sensibilisierung beitragen, sondern das individuelle und kollektive
Präventionsverhalten fördern, indem verschiedene Handlungsmuster beschrieben und
empfohlen werden. Daneben enthalten die jeweiligen Kapitel praxisnahe Tipps zum Schutz
vor Kriminalität, Hinweise auf weitere Informationsangebote sowie lokale Hilfen im
Schadensfall. In der Gesamtschau dieser Broschüre wird auch deutlich, wie breitgefächert
das Netzwerk an Hilfen und Angeboten in Leipzig bereits ist. Die Entwicklung und Förderung
individuellen Präventionsverhaltens ist ein wesentlicher Baustein in der Kriminalprävention,
da beispielsweise Polizei oder Ordnungsamt eine gute Nachbarschaft nicht ersetzen können,
die sich positiv auswirken kann, beispielsweise im Zusammenhang mit dem Schutz vor
Wohnungseinbruch. Das Leben in einer Großstadt gestaltet sich im Hinblick auf das
Miteinander anders als in einer dörflichen Gemeinschaft. Anonymität, individuelle Freiheit,
Vielfalt und komplexer werdende Aushandlungsprozesse prägen die heterogene
Stadtgesellschaft. Die Bertelsmann Stiftung1 gibt in ihrem Bericht zum gesellschaftlichen
Zusammenhalt in Deutschland eine gute Zustandsbeschreibung für das Bundesgebiet.
Allerdings weisen die Ergebnisse in Sachsen den geringsten Wert aller Bundesländer auf. In
der Einzelbetrachtung liegt auch die Region Leipzig unterhalb des Bundesdurchschnitts. Das
gesellschaftliche Miteinander ist jedoch aus vielfältigen Gründen unabdingbar, unter
anderem auch aus Gründen der Lebensqualität im Allgemeinen und der Sicherheit im
Speziellen.
Die Druckversion der Broschüre kann vor dem Hintergrund einer weiterhin hohen Anzahl an
nicht internetaffinen Menschen, oftmals ältere Menschen, ein wertvolles Hilfsangebot
darstellen. Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) weist bei Tätern/Opfern auch die
Altersgruppe der Senioren aus. Als Senioren im Sinne der PKS gelten dabei diejenigen
Personen, die älter als 60 Jahre alt sind. Aufgrund der in der PKS beinhalteten Opferdaten
wird oft davon ausgegangen, dass Senioren als Opfergruppe unterrepräsentiert sind. Im
Zusammenhang mit der höheren Kriminalitätsfurcht älterer Menschen wird dann von einem
Kriminalitätsparadox bei Senioren gesprochen. Dieser Ansatz bedarf allerdings einer
näheren Betrachtung. In der PKS sind die Opferdaten nur bei bestimmten Straftaten/gruppen erfasst. Nicht beinhaltet sind bestimmte Eigentums- und Vermögensdelikte wie zum
Beispiel der Enkeltrick. Aus altersdifferenzierten Auswertungen der PKS ergibt sich ein
erhöhtes Viktimisierungsrisiko von Senioren u. a. beim Handtaschenraub2 oder der
Misshandlung von Schutzbefohlenen. Analysen polizeilicher Daten (nicht PKS) weisen beim
Trickdiebstahl auf einen Anstieg des Viktimisierungsrisikos im höheren Alter hin. Die
seniorenspezifischen Inhalte der Broschüre können hier doppelt wirksam werden.
Vgl. BertelsmannStiftung (2017): Gesellschaftlicher Zusammenhalt in Sachsen. Verfügbar unter:
www.bertelsmann-stiftung.de//fileadmin/files/Projekte/Gesellschaftlicher_Zusammenhalt/STLW_Profil_Sachsen_Zusammenhalt_2017.pdf. Abgerufen am: 06.09.2018.
2 Hier ist allerdings zu berücksichtigen, dass es in der mittelfristigen Betrachtung einen sachsenweit
starken Rückgang der registrierten Raubüberfälle auf Senioren gibt. Deren Anteil an allen
registrierten Raubüberfällen in Sachsen nimmt seit dem Jahr 2004 ab und beträgt derzeit weniger
als 10 Prozent. Noch deutlicher verläuft der Rückgang beim Handtaschenraub.
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Einerseits richten sich die Informations- und Beratungsangebote an die heterogene Gruppe
der Seniorinnen und Senioren (Menschen ab 60 Jahre) aus, andererseits an deren
Schutzinstanzen (Enkel, Kinder oder Nachbarn von älteren Menschen).
In den zurückliegenden Kommunalen Bürgerumfragen brachten die Bürger/-innen deutlich
zum Ausdruck, dass Kriminalität und Sicherheit zu den größten Herausforderungen in
Leipzig zählen. Dieser Herausforderung stellen sich die Polizeidirektion Leipzig und die Stadt
Leipzig gemeinsam mit vielen weiteren Institutionen und Partnern. Aufgabe des
Kommunalen Präventionsrates Leipzig (KPR) ist es dabei, Präventionsarbeit zu bündeln und
zu koordinieren sowie eigene Präventionsprojekte und -maßnahmen zu initiieren. Der KPR
versteht sich dabei als Netzwerk für die Zusammenarbeit von Vertreterinnen und Vertretern
der Stadtverwaltung und sonstiger Behörden, der Polizei, der Wirtschaft und des Handels,
der Forschungseinrichtungen sowie gesellschaftlicher Gruppen und interessierten
Bürgerinnen und Bürgern auf dem Gebiet der kommunalen Kriminalprävention.
Die Änderung / Ergänzung des Beschlussvorschlages gegenüber dem eingereichten Antrag
bezieht sich auf den Beschlusspunkt 2, d. h. die Deckung über das PSP-Element
1.100.12.2.1.01, Sachkonto 42912000, des Ordnungsamtes.
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