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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1430565.pdf
Größe
114 kB
Erstellt
03.09.18, 12:00
Aktualisiert
20.11.18, 17:17

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-06031-VSP-01 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff: Verkehrseinbindung von Paketdienstleistern Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin FA Stadtentwicklung und Bau FA Wirtschaft und Arbeit Ratsversammlung DB OBM - Vorabstimmung Dienstberatung des Oberbürgermeisters Zuständigkeit Vorberatung Vorberatung Beschlussfassung 28.09.2018 09.10.2018 Bestätigung Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre ☐ Rechtswidrig und/oder ☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig. ☐ Zustimmung ☒ Ablehnung ☐ Zustimmung mit Ergänzung ☐ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln ☐ Alternativvorschlag ☒ Sachstandsbericht Beschlussvorschlag: Die Verwaltung empfiehlt, den Prüfauftrag abzulehnen. 1/4 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: ☒ nein Finanzielle Auswirkungen wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: ☒ nein wenn ja, ☒ nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 2/4 Sachverhalt: 1.: Die Stadtverwaltung prüft Möglichkeiten, sicher zu stellen, dass Fahrer*innen von Paketdienstleistern die StVO einhalten. Hierbei wird insbesondere das Gespräch mit gewerkschaftlichen Vertretungen der Fahrer*innen gesucht. Aus der täglichen Praxis der kommunalen Verkehrsüberwachung kann der Eindruck der Antragsteller bestätigt werden, dass zum Zwecke der Paketauslieferung zunehmend verkehrswidrig in zweiter Reihe geparkt wird. Die Stadtverwaltung reagiert darauf bereits: neben der regelmäßigen Sanktionierung derartiger Verstöße werden auch Gespräche mit den Zustellern geführt. Diese persönlichen Gespräche werden als zielführender eingeschätzt als eine Vermittlung über Gewerkschaftsvertreter, um für die entstehende Gefährdungslage und Verkehrsbehinderung zu sensibilisieren. Ergebnis der Gespräche ist, dass einerseits häufig nicht genügend Verkehrsraum zur Verfügung steht, um die Lieferfahrzeuge am rechten Fahrbahnrand abzustellen, andererseits aber legale Parkmöglichkeiten (Lieferzonen) vielfach aufgrund der Entfernung zur Zieladresse nicht genutzt werden. 2.: Weiterhin prüft die Stadtverwaltung die Möglichkeit an geeigneten Stellen gesonderte Parkbuchten für die Fahrer*innen der Paketdienstleister einzurichten. Im bundesdeutschen Straßenverkehrsrecht gibt es keine Ermächtigung zur Reservierung von Parkraum ausschließlich für den Wirtschaftsverkehr. Sofern entsprechender Bedarf vorhanden ist, dürfen eingeschränkte Haltverbote oder Kurzzeitparkplätze ausgewiesen werden, die aber von Jedermann genutzt werden können. Des Weiteren wird zu diesem Punkt auf die Aussagen des Verwaltungsstandpunktes zum Antrag VI-A-05386 „Parkplätze für Wirtschaftsverkehr ausweisen“ verwiesen. In diesem wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Reservierung von öffentlichem Verkehrsraum für bestimmte Verkehrsteilnehmer oder Verkehrsteilnehmergruppen sehr ausführlich dargestellt. Insbesondere in Geschäftsstraßen und ihren Nebenstraßen, wenn mehrere Geschäfte o.ä. an einem Standort ansässig sind und die Lademöglichkeiten bzw. Kurzzeitparkplätze zur Andienung oder von Kunden verschiedener Einrichtungen genutzt werden können, ist ein Bedarf zur Einrichtung der oben beschriebenen Regelungen vorhanden. Solche Lösungen sind im Stadtgebiet bereits vielfach umgesetzt und werden weiter angewendet und ausgedehnt. Allerdings müssen die Interessen des einzelnen betroffenen Anliegers gegenüber den Interessen der Allgemeinheit abgewogen werden. Besonders in Wohn- und Mischgebieten hat die Gewährleistung eines möglichst großen Parkraumangebotes für die Bewohner Vorrang gegenüber den Einzelinteressen, auch der Paketdienstleister. Ferner sieht es die Verwaltung als zu kurz gegriffen die Problematik nur über die Einrichtung von Kurzzeitparkplätzen lösen zu wollen. Paketdienstleister wollen/müssen potentiell jedes Gebäude in der Stadt beliefern, dem aber flächendeckend nicht mit Kurzzeitparkplätzen entsprochen werden kann. Es braucht vielmehr ein gesamtstädtisches Konzept, welches sich mit der Thematik auseinandersetzt und jegliche Form von Wirtschaftsverkehr betrachtet (vgl. Antwort zu Punkt 3). 3.: Ferner sucht die Stadtverwaltung zusammen mit den Paketdienstleistern und Vertreter*innen der Politik nach Möglichkeiten unternehmensübergreifende Maßnahmen zu erarbeiten, hierbei insbesondere die Einrichtung von gemeinsamen Paketabholstationen. Mit der Studie zu „Urban Hubs“ hat die Stadtverwaltung dieses Themenfeld aufgegriffen und ist in der Entwicklung von Lösungsansätzen. Dabei wird insbesondere der Ansatz von unternehmensübergreifender gemeinsamer Lieferinfrastruktur verfolgt, wozu Mikro Hubs/Paketabholstationen zählen könnten. Bislang hat sich in Gesprächen mit den Paketdienstleistern 3/4 herausgestellt, dass der handlungsdruck noch nicht als so groß eingeschätzt wird, dass unternehmensübergreifende gemeinsame Lösungen (white Label/Open Accsess) verfolgt werden. Die Verwaltung wird dieses Thema weiter verfolgen. . 4/4