Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1430565.pdf
Größe
114 kB
Erstellt
03.09.18, 12:00
Aktualisiert
20.11.18, 17:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-06031-VSP-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff:
Verkehrseinbindung von Paketdienstleistern
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
FA Stadtentwicklung und Bau
FA Wirtschaft und Arbeit
Ratsversammlung
DB OBM - Vorabstimmung
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Zuständigkeit
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
28.09.2018
09.10.2018
Bestätigung
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
☐
Rechtswidrig und/oder
☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig.
☐
Zustimmung
☒ Ablehnung
☐
Zustimmung mit Ergänzung
☐ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
☐
Alternativvorschlag
☒ Sachstandsbericht
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung empfiehlt, den Prüfauftrag abzulehnen.
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Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
☒ nein
Finanzielle Auswirkungen
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
☒ nein
wenn ja,
☒ nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
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Sachverhalt:
1.: Die Stadtverwaltung prüft Möglichkeiten, sicher zu stellen, dass Fahrer*innen von
Paketdienstleistern die StVO einhalten. Hierbei wird insbesondere das Gespräch mit
gewerkschaftlichen Vertretungen der Fahrer*innen gesucht.
Aus der täglichen Praxis der kommunalen Verkehrsüberwachung kann der Eindruck der Antragsteller bestätigt werden, dass zum Zwecke der Paketauslieferung zunehmend verkehrswidrig in zweiter Reihe geparkt wird.
Die Stadtverwaltung reagiert darauf bereits: neben der regelmäßigen Sanktionierung derartiger Verstöße werden auch Gespräche mit den Zustellern geführt. Diese persönlichen Gespräche werden als zielführender eingeschätzt als eine Vermittlung über Gewerkschaftsvertreter, um für die entstehende Gefährdungslage und Verkehrsbehinderung zu sensibilisieren.
Ergebnis der Gespräche ist, dass einerseits häufig nicht genügend Verkehrsraum zur Verfügung steht, um die Lieferfahrzeuge am rechten Fahrbahnrand abzustellen, andererseits aber
legale Parkmöglichkeiten (Lieferzonen) vielfach aufgrund der Entfernung zur Zieladresse
nicht genutzt werden.
2.: Weiterhin prüft die Stadtverwaltung die Möglichkeit an geeigneten Stellen gesonderte Parkbuchten für die Fahrer*innen der Paketdienstleister einzurichten.
Im bundesdeutschen Straßenverkehrsrecht gibt es keine Ermächtigung zur Reservierung
von Parkraum ausschließlich für den Wirtschaftsverkehr. Sofern entsprechender Bedarf vorhanden ist, dürfen eingeschränkte Haltverbote oder Kurzzeitparkplätze ausgewiesen werden,
die aber von Jedermann genutzt werden können. Des Weiteren wird zu diesem Punkt auf die
Aussagen des Verwaltungsstandpunktes zum Antrag VI-A-05386 „Parkplätze für Wirtschaftsverkehr ausweisen“ verwiesen. In diesem wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen für
die Reservierung von öffentlichem Verkehrsraum für bestimmte Verkehrsteilnehmer oder
Verkehrsteilnehmergruppen sehr ausführlich dargestellt.
Insbesondere in Geschäftsstraßen und ihren Nebenstraßen, wenn mehrere Geschäfte o.ä.
an einem Standort ansässig sind und die Lademöglichkeiten bzw. Kurzzeitparkplätze zur
Andienung oder von Kunden verschiedener Einrichtungen genutzt werden können, ist ein
Bedarf zur Einrichtung der oben beschriebenen Regelungen vorhanden. Solche Lösungen
sind im Stadtgebiet bereits vielfach umgesetzt und werden weiter angewendet und ausgedehnt.
Allerdings müssen die Interessen des einzelnen betroffenen Anliegers gegenüber den Interessen der Allgemeinheit abgewogen werden. Besonders in Wohn- und Mischgebieten hat
die Gewährleistung eines möglichst großen Parkraumangebotes für die Bewohner Vorrang
gegenüber den Einzelinteressen, auch der Paketdienstleister.
Ferner sieht es die Verwaltung als zu kurz gegriffen die Problematik nur über die Einrichtung
von Kurzzeitparkplätzen lösen zu wollen. Paketdienstleister wollen/müssen potentiell jedes
Gebäude in der Stadt beliefern, dem aber flächendeckend nicht mit Kurzzeitparkplätzen entsprochen werden kann. Es braucht vielmehr ein gesamtstädtisches Konzept, welches sich
mit der Thematik auseinandersetzt und jegliche Form von Wirtschaftsverkehr betrachtet (vgl.
Antwort zu Punkt 3).
3.: Ferner sucht die Stadtverwaltung zusammen mit den Paketdienstleistern und Vertreter*innen der Politik nach Möglichkeiten unternehmensübergreifende Maßnahmen zu erarbeiten, hierbei insbesondere die Einrichtung von gemeinsamen Paketabholstationen.
Mit der Studie zu „Urban Hubs“ hat die Stadtverwaltung dieses Themenfeld aufgegriffen und
ist in der Entwicklung von Lösungsansätzen. Dabei wird insbesondere der Ansatz von unternehmensübergreifender gemeinsamer Lieferinfrastruktur verfolgt, wozu Mikro Hubs/Paketabholstationen zählen könnten. Bislang hat sich in Gesprächen mit den Paketdienstleistern
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herausgestellt, dass der handlungsdruck noch nicht als so groß eingeschätzt wird, dass unternehmensübergreifende gemeinsame Lösungen (white Label/Open Accsess) verfolgt werden. Die Verwaltung wird dieses Thema weiter verfolgen.
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