Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1403586.pdf
Größe
4,9 MB
Erstellt
25.05.18, 12:00
Aktualisiert
16.01.19, 12:36
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-05870-VSP-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport
Betreff:
Planungen zum Bau des Stadthafens und seines Umfeldes evaluieren
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Stadtentwicklung und Bau
FA Umwelt und Ordnung
SBB Mitte
Ratsversammlung
Zuständigkeit
Bestätigung
Vorberatung
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
☐
Rechtswidrig und/oder
☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig.
☐
Zustimmung
☐
Ablehnung
☐
Zustimmung mit Ergänzung
☐
Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
☐
Alternativvorschlag
☒ Sachstandsbericht
Beschlussvorschlag:
Der Sachstandsbericht wird zur Kenntnis genommen.
Zusammenfassung:
Anlass der Vorlage:
Rechtliche Vorschriften
Stadtratsbeschluss
Verwaltungshandeln
Sonstiges:
Die 2. Änderung des Bau- und Finanzierungsbeschlusses befindet sich in Bearbeitung. Sie
wird die durch die Förderung bedingten neuen Randbedingungen sowie die
Kostenänderungen berücksichtigen.
1/6
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
nicht relevant
X
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
x
nein
wenn ja,
x
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
2/6
Sachstandsbericht
Mit dem Beschluss der 55. Ratsversammlung Nr. RBIV-1552/09 vom 18.03.2009 erfolgte die
1. Änderung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss Nr. RBIII-1663/04 für das städtische
Bauvorhaben „Öffnung Elstermühlgraben, 2. Bauabschnitt – Stadthafen Leipzig“. Hierbei
wurde unter anderem der bis dahin erfolglosen Investorensuche Rechnung getragen und die
Realisierung mit einer erfolgreichen Ausschreibung zur Betreibung des Hafens an eine
Akquise von Investoren für Anteile der städtischen Flächen gekoppelt. Alle vor der
Realisierung des Vorhabens zu klärenden Aspekte wurden im genannten Beschluss Nr.
RBIV-1552/09 unter Punkt 1 a aufgenommen.
In Umsetzung des Beschlusses hat sich das Amt für Stadtgrün und Gewässer (ASG) mit
allen Punkten im Einzelnen auseinandergesetzt und bereitet auf dieser Grundlage aktuell die
2. Änderung zum Beschluss Nr. RBIII-1663/04 vor. Insbesondere erfolgt die Anpassung an
die derzeitigen Rahmenbedingungen, welche sich aus der in Aussicht gestellten Förderung
und somit der Sicherung der Förderfähigkeit des Projektes (Förderquote 90 %) sowie der
Fortschreibung der Kosten ergeben. Nachfolgend sind die Prüfergebnisse zu den relevanten
Beschlusspunkten des RBIV-1552/09 dargelegt:
Nr. 1 a „Vor der tatsächlichen Realisierung des Vorhabens sind folgende Aspekte zu
klären“:
Nr. 1 a, I „Erfolgreiche Ausschreibung der Betreibung des Hafens und Akquise von
Investoren für einen wesentlichen Teil der gegenwärtigen und künftigen städtischen
Flächen“ des Beschlusses Nr. RBIV-1552/09 wird dem aktuellen Sachstand
angepasst.
Aktueller Stand:
Die Betreibung des Hafens wird ausgeschrieben. Eines Investors bedarf es auf
Grund der veränderten Randbedingungen durch die Nutzung des
Fördermittelprogrammes des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit
und Verkehr zur Förderung der wirtschaftsnahen Infrastruktur im Rahmen der
Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRWInfra) lediglich für die Errichtung der Hochbauten. Die Hochbauten umfassen eine
Fläche von etwa 800 m² des Gesamtareals von ca. 13.800 m². Sie sind somit
flächenmäßig kein wesentlicher Teil der städtischen Grundstücke und sollen
zusammen mit dem Betrieb ausgeschrieben werden.
Mit Novellierung der GRW-Infra vom 27.10.2017 wurden klar formulierte
Voraussetzungen zur Förderung von Häfen geschaffen.
Die Stadt Leipzig reichte daraufhin den Fördermittelantrag bei der zuständigen
Behörde, der Landesdirektion Sachsen, im April 2018 zur Vorprüfung sowie den
offiziellen Antrag am 28.05.2018 ein. Eine Förderung des Gesamtvorhabens ist damit
für bis zu 90 % der Baukosten zzgl. Baunebenkosten möglich. Nicht förderfähig sind
hierbei die im Stadthafen zu errichtenden Hochbauten (Servicegebäude,
Gastronomie und Kanubootshäuser). Grundlage für die Förderung nach GRW-Infra
ist das vorhandene Eigentum an den Flächen. In diesem Zusammenhang ist eine
Veräußerung von Grundstücken für alle zur Förderung beantragten Bestandteile für
den im Bescheid festgelegten Zeitraum von voraussichtlich 15 Jahren nicht möglich.
Wie im Beschluss vom 18.03.2009 festgeschrieben, beabsichtigt die Stadt Leipzig,
den Betrieb des Stadthafens im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens an Dritte
zu vergeben. Gleichzeitig sollen in diesem Verfahren die Investoren für die Errichtung
der im Hafenareal geplanten Hochbauten im Zuge der Ausschreibung gesucht
werden.
3/6
Nr. 1 a, II „Einbeziehung des Betreibers und der Investoren in die
Ausführungsplanung […]“ des Beschlusses Nr. RBIV-1552/09 wird gewährleistet.
Aktueller Stand:
Die Einbeziehung des Betreibers und der Investoren in die Ausführungsplanung wird
nach dem abgeschlossenen Auswahlverfahren sichergestellt.
Nr. 1 a, III „Optimierung der Erlebbarkeit der Wasserfläche […]“ des Beschlusses Nr.
RBIV-1552/09 für das verkleinerte Hafenbecken erfolgte.
Aktueller Stand:
In die Erstellung der Entwurfsplanung in den Jahren 2010 und 2012 ist diese
Forderung umfänglich eingeflossen und im Ergebnis wurden Treppen und Rampen
angelegt. Im Zuge der noch zu beauftragenden Ausführungsplanung wird die
Thematik zudem weiter vertieft.
Nr. 1 a, IV „Zur Minimierung des Eigenanteils der Stadt sind Anlieger bzw. Nutznießer
an der Erschließung des Hafenumfeldes finanziell zu beteiligen“ des Beschlusses Nr.
RBIV-1552/09 wird wie folgt beantwortet:
Aktueller Stand:
Zur Minimierung des Eigenanteils der Stadt Leipzig wurde durch das Rechtsamt der
Stadt Leipzig geprüft, ob und in welchem Umfang Anlieger bzw. Nutznießer an der
Erschließung des Hafenumfeldes finanziell beteiligt werden können. Im Ergebnis der
Prüfung stellt das Rechtsamt fest, dass hierfür keine rechtliche Grundlage gegeben
ist.
Die in Aussicht gestellte Förderung sieht einen Eigenanteil der Stadt Leipzig in Höhe
von 10 % der Baukosten vor.
Nr. 1 a, V „Es sind alle Möglichkeiten der Kostenminimierung (einschließlich
Folgekosten) auszuschöpfen und ein wirksames Baukostencontrolling einzurichten.
Vor der förmlichen Freigabe der Mittel sind dem Stadtrat die Planungs- und
Verhandlungsergebnisse gemäß I. bis IV. vorzulegen“ des Beschlusses Nr. RBIV1552/09 wird berücksichtigt.
Aktueller Stand:
Die Stadt Leipzig ist grundsätzlich zur sparsamen Verwendung von Haushaltsmitteln
verpflichtet. Die Minimierung der Folgekosten wird im Rahmen der
Ausschreibungsdetails des Betreiber- und Investorenverfahrens berücksichtigt. Auch
die Einwerbung von Fördermitteln mit hoher Förderquote setzt diesen Aspekt um.
Die übrigen Punkte werden zum Bestandteil der in Vorbereitung befindlichen 2. Änderung
des Bau- und Finanzierungsbeschlusses.
Nr. 12 des Beschlusses Nr. RBIV-1552/09 „Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ein
Investoren- und Betreiberverfahren ausloben zu lassen […] wird umgesetzt.
Aktueller Stand:
Federführend bereitet das ASG derzeit intensiv das Investoren- und Betreiberverfahren
vor und setzt damit den Beschlusspunkt um.
4/6
Nr. 12 des Beschlusses Nr. RBIV-1552/09 „Mit dem Bau wird erst nach erfolgreicher
Investoren- und Betreibersuche […] und bezüglich des Verkaufs der Grundstücke
außerhalb des Hafenbeckens begonnen.“ wird berücksichtigt.
Aktueller Stand:
Wie oben ausgeführt, wird mit der Ausführungsplanung und dem sich daraus
anschließenden Bau erst nach dem erfolgreichen Investoren- und Betreiberverfahren
begonnen.
Auf Grund der Nutzung des Förderprogrammes bedarf es eines Investors lediglich noch
für einen unwesentlichen Anteil der städtischen Flächen (800 m²). Wie diese Flächen
dem Investor übergeben werden, bleibt dem Investoren- und Betreiberverfahren
vorbehalten.
Aus den Ausführungen ergeben sich folgende konkrete Antworten zu den Einzelpunkten des
Antrags, Nr. VI-A-05870:
1. „Das seit 2009 laufende Investoren- und Betreiberverfahren wird beendet.“
Im Jahre 2014 wurde im Rahmen eines Betreiberverfahrens die Interimsnutzung öffentlich
ausgeschrieben, vergeben und befindet sich seit diesem Zeitpunkt in (Zwischen-) Nutzung.
Mit Einordnung des Vorhabens in den städtischen Haushalt und der Fördermittelbeantragung
wurde die Vorbereitung des Investoren- und Betreiberverfahrens gemäß dem Ratsbeschluss
Nr. RBIV-1552/09 in 2018 wiederaufgenommen und soll voraussichtlich im I. Quartal 2019
zur Ausschreibung kommen. Das Verfahren wird hierbei auf die durch das Förderprogramm
zu berücksichtigenden Randbedingungen abgestellt sein. Hieraus resultierend bedarf es
eines Investors nunmehr lediglich für die Errichtung der Hochbauten. Die Lage und der
Flächenumfang können der Anlage 1 „Auszug Masterplan“ entnommen werden. Des
Weiteren soll im Zuge des Verfahrens der komplette Betrieb ausgeschrieben werden.
2. „Der zuletzt im Jahre 2009 geänderte Bau- und Finanzierungsbeschlusses „Änderung
zum Bau- und Finanzierungsbeschluss für das städtische Bauvorhaben "Öffnung
Elstermühlgraben, 2. Bauabschnitt - Stadthafen Leipzig“ wird evaluiert.
Dies erfolgt entsprechend des vorgenannten Sachstandes und wird als 2. Änderung des
Bau- und Finanzierungsbeschlusses, Nr. RBIII-1663/04 (VI-DS-05850) derzeit bearbeitet.
3. Auf Grundlage aktualisierter Rahmenbedingungen und eines fortzuschreibenden
Konzeptes in Bezug auf das Plangebiet, welche nach durchgeführter Bürger- und
Akteursbeteiligung vom Stadtrat zu beschließen sind, ist ein erneuter Investoren-/
Betreiberwettbewerb durchzuführen. Die Auslobung ist ebenfalls vom Stadtrat zu
beschließen. Die stadteigenen notwendigen Grundstücke für den Bau des Stadthafens
2407, 2408 c und 2593 f sind im Wege des Erbbaurechtes zu veräußern.
Die Stadt Leipzig beabsichtigt die Ausschreibung im I. Quartal 2019. Über die
Gremienbeteiligung wird im Rahmen der Vorbereitungen entschieden.
Die benannten Flurstücke sind förderfähige Bestandteile des Stadthafens, insbesondere der
öffentlichen Anlagen, wie beispielsweise der umlaufenden Promenade, des Hybridplatzes
und der Zufahrt von der Käthe-Kollwitz-Straße. Eine Veräußerung ist auf Grund der Nutzung
des Förderprogramms nicht vorgesehen.
5/6
4. Die an der Käthe-Kollwitz-Straße gelegenen Grundstücke 2408 b, 2408 und 2407 c sind
ebenfalls in Erbpacht und im Rahmen einer Konzeptvergabe zu vergeben. Über die
Vergaben entscheidet der Grundstücksverkehrsausschuss.
Die an der Käthe-Kollwitz-Straße gelegenen Grundstücke befinden sich, mit Ausnahme des
Flurstückes 2407 c der Gemarkung Leipzig, nicht im Eigentum der Stadt Leipzig (Anlage 2).
Das Flurstück 2407 c ist Teil der sogenannten Erweiterungsfläche 2, welche perspektivisch
die einzige Möglichkeit für eine eventuelle Erweiterung des Areals bietet. Darüber hinaus ist
es Teil der Zufahrt zum Gelände, so dass erst nach dem Abschluss der Baumaßnahmen
über die künftige Nutzung dieses Grundstückes entschieden werden soll.
Anlagen:
1. Auszug Masterplan
2. Auszug Leipzig GIS mit Darstellung des städtischen Eigentums
3. Legende Eigentum der Stadt Leipzig
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