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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1439552.pdf
Größe
378 kB
Erstellt
21.09.18, 12:00
Aktualisiert
19.10.18, 07:26

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Inhalt der Datei

Verwaltungsausschuss Beschlussvorlage Nr. VI-DS-06421 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff: Neubau Kita Holbeinstraße 58, 04229 Leipzig, Beauftragung der Projektsteuerung verbunden mit der Bestätigung außerplanmäßiger Aufwendungen gem. § 79 (1) SächsGemO im Haushaltsjahr 2018 Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Finanzen FA Stadtentwicklung und Bau Jugendhilfeausschuss Verwaltungsausschuss 07.11.2018 Beschlussfassung Beschlussvorschlag: 1. Die außerplanmäßigen Auszahlungen nach § 79 (1) SächsGemO für Projektsteuerung, Planungskosten und Finanzierung des Abbruchs des Garagenhofes für das Haushaltsjahr 2018 i. H. v. 371.720 € im PSP-Element „Kita Holbeinstraße 58 neu“ (7.0001801.700) werden bestätigt. 2. Die Deckung der außerplanmäßigen Auszahlungen erfolgt aus dem PSP Element "Kita Goldsternstraße" (7.0001359.700) in Höhe von 199.920 € und aus dem PSP Element „Edmond-Kaiser-Straße 11“ (7.0001459.700) in Höhe von 171.800 €. 3. Mit der Projektsteuerung, einschließlich der Durchführung des VgV-Verfahrens, der Beauftragung der Leistungen Dritter (Planung bis zur Leistungsphase 4) und der Durchführung der Abbruchmaßnahmen wird die LESG beauftragt. Zusammenfassung: Anlass der Vorlage: Rechtliche Vorschriften Stadtratsbeschluss Verwaltungshandeln Sonstiges: Die Zielstellung dieser Vorlage ist die Bewilligung der genannten außerplanmäßigen Auszahlungen gem. § 79 (1) SächsGemO um damit die Beauftragung der Leistungsphasen 2-4 nach HOAI, inkl. Projektsteuerung durch die LESG für den Neubau der Kindertageseinrichtung in der Holbeinstraße 58 verbunden mit der notwendigen 1/4 Baufeldfreimachung, zu ermöglichen. Bedingt durch die Überschreitung der Wertgrenzen in Höhe von 200.000 € gemäß Hauptsatzung der Stadt Leipzig § 13 (12) ist eine Beschlussfassung mindestens durch den Verwaltungsausschuss der Stadt Leipzig notwendig. Weiterhin dient die Vorlage der Bestätigung der Beauftragung der LESG als Projektsteuerer für das Vorhaben. 2/4 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. (siehe Anlage Prüfkatalog) Schaffung von Rahmenbedingungen für Arbeitsplätze (siehe Anlage Prüfkatalog) Finanzielle Auswirkungen nein x wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt bis Höhe in EUR wo veranschlagt 371.720 7.0001801.700 Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen 2018 Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: x nein wenn ja, x nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat Beschreibung des Abwägungsprozesses: Nicht erforderlich. 3/4 4/4 VI-DS-06421 Neubau Kita Holbeinstraße 58, 04229 Leipzig, Beauftragung der Projektsteuerung verbunden mit der Bestätigung außerplanmäßiger Aufwendungen gem. § 79 (1) SächsGemO Inhaltsverzeichnis 1 Nichtöffentlichkeits- und Eilbedürftigkeitsbegründung .........................................................1 2 Sachverhalt ..........................................................................................................................2 2.1 Anlass ...........................................................................................................................2 2.2 Strategische Ziele .........................................................................................................2 2.3 Operative Umsetzung ...................................................................................................3 2.4 Realisierungs-/ Zeithorizont ...........................................................................................3 3 Finanzielle Auswirkungen ....................................................................................................4 Kosten LP 1-4 inkl. VgV in € brutto inkl. 19% MwSt) ................................................................4 Finanzierungsplan/ Einordnung in die mittelfristige Haushaltsplanung ................................4 4 Auswirkungen auf den Stellenplan .......................................................................................5 5 Bürgerbeteiligung .................................................................................................................5 6 Besonderheiten der Vorlage ................................................................................................5 7 Folgen bei Nichtbeschluss ...................................................................................................5 1 Nichtöffentlichkeits- und Eilbedürftigkeitsbegründung nicht erforderlich 2 Sachverhalt 2.1 Anlass Die Ratsversammlung hat die grundsätzlichen Weichen für die Realisierung einer Kindertagesstätte am Standort gestellt. Im Zuge der Projektentwicklung wurde aufgrund der Stellplatzsituation im Stadtteil Schleussig neben dem Bau einer Kindertagesstätte zusätzlich die Errichtung einer Quartiersgarage angestrebt. Vor diesem Hintergrund erfolgte durch die LESG im Zuge einer Machbarkeitsstudie die Prüfung der Kombination von Kita und Parkhaus auf diesem Grundstück. Darauf aufbauend wurde durch die Stadt Leipzig eine Ausschreibung einer Teilfläche für die Errichtung eines Parkhauses vorbereitet und durch die Stadt veröffentlicht. Aufgrund mehrerer Bieteranfragen wurde die Ausschreibung zweimal verlängert. Im Ergebnis konnte jedoch nur ein Angebot erzielt werden. Auch dieses Angebot entsprach letztendlich nicht den Ausschreibungsbedingungen, da es die für das Parkhaus verfügbare Grundstücksfläche deutlich überschritt und die geplante Kita verkleinert hätte werden müssen. 1 Der Ansatz Kindertageseinrichtung und Quartiersgarage auf dem Grundstück zu kombinieren war somit nicht realisierbar. Dies hat zur Folge, dass die Größe der Kita auf die gesamte Grundstücksgröße ausgedehnt werden kann und somit der Deckung des hohen Bedarfes an Kitaplätzen im Stadtteil zu Gute kommt. Es können ca. 200 Kindertagesstättenplätze neu geschaffen werden. Um den Prozess zu beschleunigen, ist nunmehr die Bereitstellung von Finanzmittel notwendig. Geplant ist, die LESG mit der Projektsteuerung und der Vergabe der Planungsleistungen bis zur Leistungsphase 4 (LP 4) und bauvorbereitenden Maßnahmen zu beauftragen. 2.2 Strategische Ziele Der Neubau der Kita-Holbeinstraße ordnet sich dem strategischen Ziel „Schaffung der Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur“ ein. Die Vorlage dient zudem der Umsetzung des Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt. 2.3 Operative Umsetzung Der Neubau der Kindertagesstätte entspricht den Zielen des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes der Stadt Leipzig (Vorlage VI-DS-05726) und liegt angrenzend zum Entwicklungsgebiet Plagwitz-Neulindenau. Mit den jetzt zur Verfügung gestellten Mitteln soll einerseits die Finanzierung der Baufeldfreimachung und andererseits die Planung und Projektsteuerung des Vorhabens bis zur LP 4, inkl. notwendigen VgV-Verfahren gewährleistet werden. Die Planerauswahl wird über ein 2stufiges VGV-Verfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb, betreut durch die LESG erfolgen. Auf Basis des Teilnahmewettbewerbes werden 6 Bieter zu Unterbreitung einer Idee aufgefordert. Grundlage der Auswahl bildet die Entwurfsidee inkl. der Grobkostenbetrachtung. Im Ergebnis der Angebotsauswertung erfolgt die Beauftragung des wirtschaftlichsten Bieters mit der Erarbeitung der Planung. Nach notwendigem Baubeschluss durch den Stadtrat und Erteilung der Baugenehmigung ist eine Ausschreibung an einen Generalunternehmer zur Umsetzung des Bauvorhabens geplant. 2.4 Realisierungs-/ Zeithorizont Die Baufeldfreimachung, verbunden mit dem Abbruch des Garagenhofes, erfolgt bis Dezember 2018. Der Abschluss der Planung bis Leistungsphase 4 für den Neubau der Kindertageseinrichtung ist bis zum Juli 2019 geplant. Im Anschluss wird der entsprechende Bauantrag eingereicht. 3 Finanzielle Auswirkungen Kosten LP 1-4 inkl. VgV in € brutto (inkl. 19% MwSt) KG – Nr. 710 Kostengruppe LP 2-4 Projektsteuerungshonorar* 40 % Kosten 70.000 € 2 720 730 740 770 700 Vorbereitung der Objektplanung- VgV Architekt Tragwerksplaner Techn. Ausrüstung Freianlagen Gutachten, Beratung u. Vermessung Allg. Baunebenkosten Summe LP 1- 4 100 % 25 % 55 % 28 % 30 % 75 % 0% 20.000 € 70.000 € 93.500 € 42000 € 15.000 € 10.000 € 325.000 € * Projektsteuerungshonorar der LESG gemäß AHO §§ 7 und 3 anteilig bis zur LP 4 für Projektvorbereitung (17 %) u. Planung (13 %) zuzüglich 10 % der Projektleitung in Gesamthöhe von 174 T€ bei anrechenbaren Gesamtkosten von 5,246 Mio €. Finanzierungsplan/ Einordnung in die mittelfristige Haushaltsplanung 2018 Abbruch, inkl. Projektsteuerung in Höhe von 12.800 €* 171.800 € 2019 Gesamt 0 € 171.800 € Projektsteuerung Kita und 199.920 € 125.080 € 325.000 € Planungskosten bis LP 4*/** Gesamt: 496.800 € * anfallende Kosten in 2018 sind Bestandteil dieser Vorlage **anfallende Kosten in 2019 Haushaltsentwurfes 2019/20 sind Bestandteil des Die notwendigen finanziellen Bedarfe werden aus dem Haushalt des laufenden Haushaltjahres 2018, PSP – Element „Kita Holbeinstraße 58 neu“ (7.0001801.700) gedeckt. Die Einordnung der Maßnahme für das Haushaltsjahr 2019 erfolgt im Rahmen der Haushaltsplanung 2019/2020. Die außerplanmäßigen Auszahlungen nach § 79 (1) SächsGemO für die Planungskosten bis zur Vorlage des Baubeschlusses (Leistungsphase 4 HOAI) und der Finanzierung des Abbruchs des Garagenhofes, inkl. der notwendigen Projektsteuerung für das Haushaltsjahr 2018 i.H.v. 371.720 € im PSP-Element „Kita Holbeinstraße 58 neu“, (7.0001801.700) werden bestätigt. Die Deckung der außerplanmäßigen Auszahlungen erfolgt aus dem PSP Element "Kita Goldsternstraße" (7.0001359.700) in Höhe von 199.920 € und aus dem PSP Element „Edmond-Kaiser-Straße 11“ (7.0001459.700) in Höhe von 171.800 €. In der mittelfristigen Haushaltsplanung 2019/20 ist eine Rückführung berücksichtigt. Oben genannte Objekte aus denen die Finanzmittel zugeführt werden konnten in diesem Haushaltsjahr auf Grund fehlender Auslagerungsobjekte nicht umgesetzt werden. Die Kosten der Projektsteuerung der LESG für vorgenannte Leistungen betragen 82,8 T€. Die Kosten der Projektsteuerung sind kalkuliert nach AHO (Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e.V.). Die aktuellen Gesamtkosten des Vorhabens betragen ca. 5,4 Mio. € 3 Über anfallende Kosten nach der Leistungsphase 4 (Entwurfsplanung) wird im Rahmen des Baubeschlusses entschieden. 4 Auswirkungen auf den Stellenplan Mit der Vorlage sind keine Auswirkungen auf den Stellenplan verbunden. 5 Bürgerbeteiligung Die Beteiligung von Kindern erfolgt im Rahmen des zur Verfügung stehenden Budgets und soweit keine bautechnischen-, bauverzögernden- oder weitere finanzielle Auswirkungen zu erwarten sind. 6 Besonderheiten der Vorlage Die Vorlage dient der Umsetzung des Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt. 7 Folgen bei Nichtbeschluss Durch den Neubau in der Holbeinstraße 58 werden ca. 200 Plätzen neu geschaffen. Sie dienen der Sicherstellung und dem Ausbau der benötigten Betreuungskapazität in der Stadt Leipzig. Sollte die Kita nicht gebaut werden, stehen diese Plätze nicht zur Verfügung. 4 Prüfkatalog Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw. die Neuschaffung von Arbeitsplätzen Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten: verbessert gesichert verschlechtert Begründung keine in Vorlage Auswirkung Seite 1 1 Arbeitsplatzsituation ☒ ☐ ☐ ☐ 2 Ausbildungsplatzsituation ☐ ☐ ☐ ☒ 3 finanzielle Situation der Unternehmen: sie wird durch städtische Entscheidung (z. B. zu Steuern, Gebühren, Preisen für Gas-WasserStrom) ☐ ☐ ☐ ☒ negative Auswirkung keine Auswirkung ☐ ☒ 4 Bedeutung des Vorhabens für wirtschaftliche Entwicklung positive Auswirkung ☐ hoch ☐ mittel 5 Finanzierung tadt Leipzig 1.15/016/01.12 1) ☐ niedrig private Mittel Drittmittel/ Fördermittel ☐ ja ☐ ja ☒ nein ☒ nein Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt. finanzielle Folgewirkungen für die Stadt ☒ ja ☐ nein keine Auswirkung ☐ 1/2 Prüfkatalog Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten: Indikatoren verbessert auf bisherigen Niveau verschlechtert keine Auswirkung Begründung in Vorlage Seite 1 1 Vorschulische Bildungs- ☒ ☐ ☐ ☐ 1 2 Schulische Bildungsangebote, Ausbildung und Studium (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang) ☐ ☐ ☐ ☒ 3 Wohnbedingungen für Kinder, Jugendliche und Familien (Angebot, Attraktivität, Vielfalt, Infrastruktur) ☐ ☐ ☐ ☒ ☐ ☐ ☐ ☒ 5 Gesundheit und Sicherheit von Kindern und Jugendlichen/Schutz vor Gefahren ☐ ☐ ☐ ☒ 6 Integration von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen oder Migrationshintergrund ☐ ☐ ☐ ☒ 7 Finanzielle Bedingungen von Familien ☐ ☐ ☐ ☒ hat stattgefunden ist vorgesehen ist nicht vorgesehen Begründung in Vorlage, Seite 1 ☐ ☒ ☐ 3 und Betreuungsangebote (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang) 4 Kultur- und Freizeitangebote, Möglichkeiten zum Spielen, Sporttreiben und Treffen sowie Naturerfahrungen für Kinder, Jugendliche und Familien Indikator 8 Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und Familien bei der zu treffenden Entscheidung Stadt Leipzig 01.15/016/01.12 1) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.