Daten
Kommune
Leipzig
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1439552.pdf
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Erstellt
21.09.18, 12:00
Aktualisiert
19.10.18, 07:26
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Verwaltungsausschuss
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-06421
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff:
Neubau Kita Holbeinstraße 58, 04229 Leipzig, Beauftragung der Projektsteuerung
verbunden mit der Bestätigung außerplanmäßiger Aufwendungen gem. § 79 (1)
SächsGemO im Haushaltsjahr 2018
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Finanzen
FA Stadtentwicklung und Bau
Jugendhilfeausschuss
Verwaltungsausschuss
07.11.2018
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
1. Die außerplanmäßigen Auszahlungen nach § 79 (1) SächsGemO für Projektsteuerung,
Planungskosten und Finanzierung des Abbruchs des Garagenhofes für das Haushaltsjahr
2018 i. H. v. 371.720 € im PSP-Element „Kita Holbeinstraße 58 neu“ (7.0001801.700)
werden bestätigt.
2. Die Deckung der außerplanmäßigen Auszahlungen erfolgt aus dem PSP Element "Kita
Goldsternstraße" (7.0001359.700) in Höhe von 199.920 € und aus dem PSP Element
„Edmond-Kaiser-Straße 11“ (7.0001459.700) in Höhe von 171.800 €.
3. Mit der Projektsteuerung, einschließlich der Durchführung des VgV-Verfahrens, der
Beauftragung der Leistungen Dritter (Planung bis zur Leistungsphase 4) und der
Durchführung der Abbruchmaßnahmen wird die LESG beauftragt.
Zusammenfassung:
Anlass der Vorlage:
Rechtliche Vorschriften
Stadtratsbeschluss
Verwaltungshandeln
Sonstiges:
Die Zielstellung dieser Vorlage ist die Bewilligung der genannten außerplanmäßigen
Auszahlungen gem. § 79 (1) SächsGemO um damit die Beauftragung der Leistungsphasen
2-4 nach HOAI, inkl. Projektsteuerung durch die LESG für den Neubau der
Kindertageseinrichtung in der Holbeinstraße 58 verbunden mit der notwendigen
1/4
Baufeldfreimachung, zu ermöglichen.
Bedingt durch die Überschreitung der Wertgrenzen in Höhe von 200.000 € gemäß
Hauptsatzung der Stadt Leipzig § 13 (12) ist eine Beschlussfassung mindestens durch den
Verwaltungsausschuss der Stadt Leipzig notwendig.
Weiterhin dient die Vorlage der Bestätigung der Beauftragung der LESG als Projektsteuerer
für das Vorhaben.
2/4
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur.
Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern
aus. (siehe Anlage Prüfkatalog)
Schaffung von Rahmenbedingungen für Arbeitsplätze
(siehe Anlage Prüfkatalog)
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
371.720
7.0001801.700
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
2018
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
x
nein
wenn ja,
x
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
Beschreibung des Abwägungsprozesses:
Nicht erforderlich.
3/4
4/4
VI-DS-06421
Neubau Kita Holbeinstraße 58, 04229 Leipzig, Beauftragung der
Projektsteuerung verbunden mit der Bestätigung außerplanmäßiger
Aufwendungen gem. § 79 (1) SächsGemO
Inhaltsverzeichnis
1 Nichtöffentlichkeits- und Eilbedürftigkeitsbegründung .........................................................1
2 Sachverhalt ..........................................................................................................................2
2.1 Anlass ...........................................................................................................................2
2.2 Strategische Ziele .........................................................................................................2
2.3 Operative Umsetzung ...................................................................................................3
2.4 Realisierungs-/ Zeithorizont ...........................................................................................3
3 Finanzielle Auswirkungen ....................................................................................................4
Kosten LP 1-4 inkl. VgV in € brutto inkl. 19% MwSt) ................................................................4
Finanzierungsplan/ Einordnung in die mittelfristige Haushaltsplanung ................................4
4 Auswirkungen auf den Stellenplan .......................................................................................5
5 Bürgerbeteiligung .................................................................................................................5
6 Besonderheiten der Vorlage ................................................................................................5
7 Folgen bei Nichtbeschluss ...................................................................................................5
1
Nichtöffentlichkeits- und Eilbedürftigkeitsbegründung
nicht erforderlich
2
Sachverhalt
2.1 Anlass
Die Ratsversammlung hat die grundsätzlichen Weichen für die Realisierung einer
Kindertagesstätte am Standort gestellt.
Im Zuge der Projektentwicklung wurde aufgrund der Stellplatzsituation im Stadtteil
Schleussig neben dem Bau einer Kindertagesstätte zusätzlich die Errichtung einer
Quartiersgarage angestrebt.
Vor diesem Hintergrund erfolgte durch die LESG im Zuge einer Machbarkeitsstudie die
Prüfung der Kombination von Kita und Parkhaus auf diesem Grundstück. Darauf
aufbauend wurde durch die Stadt Leipzig eine Ausschreibung einer Teilfläche für die
Errichtung eines Parkhauses vorbereitet und durch die Stadt veröffentlicht. Aufgrund
mehrerer Bieteranfragen wurde die Ausschreibung zweimal verlängert. Im Ergebnis
konnte jedoch nur ein Angebot erzielt werden. Auch dieses Angebot entsprach
letztendlich nicht den Ausschreibungsbedingungen, da es die für das Parkhaus
verfügbare Grundstücksfläche deutlich überschritt und die geplante Kita verkleinert hätte
werden müssen.
1
Der Ansatz Kindertageseinrichtung und Quartiersgarage auf dem Grundstück zu
kombinieren war somit nicht realisierbar.
Dies hat zur Folge, dass die Größe der Kita auf die gesamte Grundstücksgröße
ausgedehnt werden kann und somit der Deckung des hohen Bedarfes an Kitaplätzen im
Stadtteil zu Gute kommt. Es können ca. 200 Kindertagesstättenplätze neu geschaffen
werden.
Um den Prozess zu beschleunigen, ist nunmehr die Bereitstellung von Finanzmittel
notwendig. Geplant ist, die LESG mit der Projektsteuerung und der Vergabe der
Planungsleistungen bis zur Leistungsphase 4 (LP 4) und bauvorbereitenden
Maßnahmen zu beauftragen.
2.2 Strategische Ziele
Der Neubau der Kita-Holbeinstraße ordnet sich dem strategischen Ziel „Schaffung der
Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur“ ein. Die Vorlage dient
zudem der Umsetzung des Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz ab dem
vollendeten ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt.
2.3 Operative Umsetzung
Der Neubau der Kindertagesstätte entspricht den Zielen des Integrierten
Stadtentwicklungskonzeptes der Stadt Leipzig (Vorlage VI-DS-05726) und liegt
angrenzend zum Entwicklungsgebiet Plagwitz-Neulindenau.
Mit den jetzt zur Verfügung gestellten Mitteln soll einerseits die Finanzierung der
Baufeldfreimachung und andererseits die Planung und Projektsteuerung des Vorhabens
bis zur LP 4, inkl. notwendigen VgV-Verfahren gewährleistet werden.
Die Planerauswahl wird über ein 2stufiges VGV-Verfahren mit vorgeschaltetem
Teilnahmewettbewerb, betreut durch die LESG erfolgen. Auf Basis des
Teilnahmewettbewerbes werden 6 Bieter zu Unterbreitung einer Idee aufgefordert.
Grundlage der Auswahl bildet die Entwurfsidee inkl. der Grobkostenbetrachtung. Im
Ergebnis der Angebotsauswertung erfolgt die Beauftragung des wirtschaftlichsten
Bieters mit der Erarbeitung der Planung.
Nach notwendigem Baubeschluss durch den Stadtrat und Erteilung der
Baugenehmigung ist eine Ausschreibung an einen Generalunternehmer zur Umsetzung
des Bauvorhabens geplant.
2.4 Realisierungs-/ Zeithorizont
Die Baufeldfreimachung, verbunden mit dem Abbruch des Garagenhofes, erfolgt bis
Dezember 2018.
Der Abschluss der Planung bis Leistungsphase 4 für den Neubau der
Kindertageseinrichtung ist bis zum Juli 2019 geplant. Im Anschluss wird der
entsprechende Bauantrag eingereicht.
3
Finanzielle Auswirkungen
Kosten LP 1-4 inkl. VgV in € brutto (inkl. 19% MwSt)
KG –
Nr.
710
Kostengruppe
LP 2-4
Projektsteuerungshonorar*
40 %
Kosten
70.000 €
2
720
730
740
770
700
Vorbereitung der Objektplanung- VgV
Architekt
Tragwerksplaner
Techn. Ausrüstung
Freianlagen
Gutachten, Beratung u. Vermessung
Allg. Baunebenkosten
Summe LP 1- 4
100 %
25 %
55 %
28 %
30 %
75 %
0%
20.000 €
70.000 €
93.500 €
42000 €
15.000 €
10.000 €
325.000 €
* Projektsteuerungshonorar der LESG gemäß AHO §§ 7 und 3 anteilig bis zur LP 4 für Projektvorbereitung
(17 %) u. Planung (13 %) zuzüglich 10 % der Projektleitung in Gesamthöhe von 174 T€ bei anrechenbaren
Gesamtkosten von 5,246 Mio €.
Finanzierungsplan/ Einordnung in die mittelfristige Haushaltsplanung
2018
Abbruch, inkl. Projektsteuerung in Höhe von
12.800 €*
171.800 €
2019
Gesamt
0 € 171.800 €
Projektsteuerung Kita und
199.920 € 125.080 € 325.000 €
Planungskosten bis LP 4*/**
Gesamt:
496.800 €
* anfallende Kosten in 2018 sind Bestandteil dieser Vorlage
**anfallende Kosten in 2019
Haushaltsentwurfes 2019/20
sind
Bestandteil
des
Die notwendigen finanziellen Bedarfe werden aus dem Haushalt des laufenden
Haushaltjahres 2018, PSP – Element „Kita Holbeinstraße 58 neu“ (7.0001801.700)
gedeckt. Die Einordnung der Maßnahme für das Haushaltsjahr 2019 erfolgt im
Rahmen der Haushaltsplanung 2019/2020.
Die außerplanmäßigen Auszahlungen nach § 79 (1) SächsGemO für die
Planungskosten bis zur Vorlage des Baubeschlusses (Leistungsphase 4 HOAI) und
der Finanzierung des Abbruchs des Garagenhofes, inkl. der notwendigen
Projektsteuerung für das Haushaltsjahr 2018 i.H.v. 371.720 € im PSP-Element „Kita
Holbeinstraße 58 neu“, (7.0001801.700) werden bestätigt.
Die Deckung der außerplanmäßigen Auszahlungen erfolgt aus dem PSP Element
"Kita Goldsternstraße" (7.0001359.700) in Höhe von 199.920 € und aus dem PSP
Element „Edmond-Kaiser-Straße 11“ (7.0001459.700) in Höhe von 171.800 €. In der
mittelfristigen Haushaltsplanung 2019/20 ist eine Rückführung berücksichtigt. Oben
genannte Objekte aus denen die Finanzmittel zugeführt werden konnten in diesem
Haushaltsjahr auf Grund fehlender Auslagerungsobjekte nicht umgesetzt werden.
Die Kosten der Projektsteuerung der LESG für vorgenannte Leistungen betragen
82,8 T€. Die Kosten der Projektsteuerung sind kalkuliert nach AHO (Ausschuss der
Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung
e.V.).
Die aktuellen Gesamtkosten des Vorhabens betragen ca. 5,4 Mio. €
3
Über anfallende Kosten nach der Leistungsphase 4 (Entwurfsplanung) wird im
Rahmen des Baubeschlusses entschieden.
4
Auswirkungen auf den Stellenplan
Mit der Vorlage sind keine Auswirkungen auf den Stellenplan verbunden.
5
Bürgerbeteiligung
Die Beteiligung von Kindern erfolgt im Rahmen des zur Verfügung stehenden Budgets
und soweit keine bautechnischen-, bauverzögernden- oder weitere finanzielle
Auswirkungen zu erwarten sind.
6
Besonderheiten der Vorlage
Die Vorlage dient der Umsetzung des Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz ab
dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt.
7
Folgen bei Nichtbeschluss
Durch den Neubau in der Holbeinstraße 58 werden ca. 200 Plätzen neu geschaffen. Sie
dienen der Sicherstellung und dem Ausbau der benötigten Betreuungskapazität in der
Stadt Leipzig.
Sollte die Kita nicht gebaut werden, stehen diese Plätze nicht zur Verfügung.
4
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw.
die Neuschaffung von Arbeitsplätzen
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
verbessert
gesichert
verschlechtert
Begründung
keine
in Vorlage
Auswirkung
Seite 1
1 Arbeitsplatzsituation
☒
☐
☐
☐
2 Ausbildungsplatzsituation
☐
☐
☐
☒
3 finanzielle Situation der
Unternehmen: sie wird
durch städtische
Entscheidung (z. B. zu
Steuern, Gebühren,
Preisen für Gas-WasserStrom)
☐
☐
☐
☒
negative
Auswirkung
keine
Auswirkung
☐
☒
4 Bedeutung des
Vorhabens für
wirtschaftliche
Entwicklung
positive Auswirkung
☐ hoch
☐ mittel
5 Finanzierung
tadt Leipzig
1.15/016/01.12
1)
☐ niedrig
private Mittel
Drittmittel/
Fördermittel
☐ ja
☐ ja
☒ nein
☒ nein
Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
finanzielle
Folgewirkungen
für die Stadt
☒ ja ☐ nein
keine
Auswirkung
☐
1/2
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine
ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien
mit Kindern aus.
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
Indikatoren
verbessert
auf
bisherigen
Niveau
verschlechtert
keine
Auswirkung
Begründung in
Vorlage Seite 1
1 Vorschulische Bildungs-
☒
☐
☐
☐
1
2 Schulische
Bildungsangebote,
Ausbildung und Studium
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
☐
☐
☐
☒
3 Wohnbedingungen für
Kinder, Jugendliche und
Familien (Angebot,
Attraktivität, Vielfalt,
Infrastruktur)
☐
☐
☐
☒
☐
☐
☐
☒
5 Gesundheit und Sicherheit
von Kindern und
Jugendlichen/Schutz vor
Gefahren
☐
☐
☐
☒
6 Integration von Kindern
und Jugendlichen mit
Behinderungen oder
Migrationshintergrund
☐
☐
☐
☒
7 Finanzielle Bedingungen
von Familien
☐
☐
☐
☒
hat stattgefunden
ist
vorgesehen
ist nicht vorgesehen
Begründung in
Vorlage, Seite 1
☐
☒
☐
3
und Betreuungsangebote
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
4 Kultur- und
Freizeitangebote,
Möglichkeiten zum Spielen,
Sporttreiben und Treffen
sowie Naturerfahrungen
für Kinder, Jugendliche
und Familien
Indikator
8 Beteiligung von Kindern,
Jugendlichen und Familien
bei der zu treffenden
Entscheidung
Stadt Leipzig
01.15/016/01.12
1)
Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.