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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1405154.pdf
Größe
423 kB
Erstellt
31.05.18, 12:00
Aktualisiert
04.11.18, 15:13

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Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-05948 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff: Leistungsausweitung des Unterhaltsvorschussgesetzes zum 01.07.2017 Fortschreibung 2018 Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule FA Finanzen Jugendhilfeausschuss Ratsversammlung 22.11.2018 Beschlussfassung Beschlussvorschlag: 1. Die in 2018 entstehenden überplanmäßigen Aufwendungen nach § 79 Abs. 1 SächsGemO für Zahlungen des Unterhaltsvorschusses in Höhe von 6.511.794 EUR werden bestätigt. 2. Die Deckung i.H.v. 6.511.794 EUR erfolgt aus der Kostenstelle 1098620000 "unterjährige Finanzierung formale Deckung im Ergebnishaushalt". 3. Die Mehrerträge in Höhe von 5.197.189 EUR (davon 3,573 Mio. € aus 2017) werden im PSP-Element: 1.100.34.1.0.01 "Unterhaltsvorschussleistungen" zur Kenntnis genommen. 1/8 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: nicht relevant Finanzielle Auswirkungen nein x Kostengünstigere Alternativen geprüft Folgen bei Ablehnung nein nein x Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt Erträge x wenn ja, ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung nein von bis Höhe in EUR 1.1.2018 31.12.2018      1.1.2018 31.12.2018 wo veranschlagt - 5.197.189 1.100.34.1.0.01 6.511.794 1.100.34.1.0.01 Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: x nein wenn ja, x nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 2/8 A. Ausgangslage Am 01.06.2017 beschloss der Deutsche Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates eine Ausweitung des Unterhaltsvorschusses zum 01.07.2017.1 Das Änderungsgesetz wurde im BGBl. I S. 3122 am 17.08.2017 bekanntgemacht. Mit Inkrafttreten der Änderung des UVG zum 01.07.2017 haben Kinder mit Geburtsdatum ab 01.07.1999 und jünger bei Vorliegen der Voraussetzungen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss. Der mögliche Bezugszeitraum kann sich im Vergleich zur bisherigen Rechtslage bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres verdoppeln bzw. bis zum 18. Geburtstag verdreifachen bei gleichzeitigem Wegfall der Bezugsdauergrenze von bisher 72 Monaten. Im Haushaltsplan 2017/2018 wurden bereits Mehraufwendungen in Höhe von 10 Mio. EUR prognostiziert. Des Weiteren wurden Mehrerträge in gleicher Größenordnung unterstellt, weil anzunehmen war, dass der Bund 40% und das Land 60% der Ausgaben aus dem UVGVollzug tragen werden. B. Kostenanteil des Landes Das SMS hat dagegen mit Schreiben vom 03.07.2017, Az. 42-6926.10/62 II, an den SSG und SLKT mitgeteilt, bis zum Inkrafttreten eines geänderten SächsAüGUVG folgende Aufteilung der Ausgaben und Einnahmen aus dem UVG-Vollzug anzuwenden: Der Kostenanteil von Land und Kommunen an den Leistungsausgaben beträgt jeweils 30% (40% trägt der Bund). Derzeit liegt ein Referentenentwurf zum SächsAüGUVG zur Stellungnahme vor. Das weitere Gesetzgebungsverfahren bleibt abzuwarten. C. Entwicklung der Fallzahlen I. Grundlagen Mangels Unterstützung im Fachverfahren erfolgte im Kalenderjahr 2017 eine händische Erfassung aller Anträge sowohl auf Grund der Leistungsausweitung des UVG als auch im Rahmen der bisherigen Gesetzgebung, da auch diese Fälle von der längeren Laufzeit profitieren. Darüber hinaus erfolgte die Erfassung der Anträge mittels vom Fachbereich definierter Statistikkennzeichen, die Aussagen hinsichtlich einzelner Alterskohorten sowie der Zugangsvoraussetzungen zum Unterhaltsvorschuss insbesondere für Kinder ab Vollendung des 12. Lebensjahres ermöglichen sollten. Zum 31.12.2017 wurde erstmalig die neue UV-Bundesstatistik erstellt, die die Auswirkungen der Reform bereits widerspiegelte2. Die Erfassung zeigte, dass der aufgrund der Gesetzesänderung prognostizierte Fallaufwuchs von 5.100 zusätzlichen Fällen erreicht und überschritten wurde. II. Ist- Fallzahlen 1. Entwicklung der Antragszahlen Im Zeitraum von Juli 2017 bis Dezember 2017 wurden eingehende Anträge händisch erfasst. Folgende Kriterien waren für die Antragserfassung maßgebend: - Antragstellung für ein Kind zwischen 6 und 11 Jahren, mit vorherigem Leistungsbezug von 72 Monaten 1 2 BT-Plenarprotokoll 18/237, S. 24034; BR-Drs. 431/17. Siehe Anlage 3. 3/8 - Antragstellung für ein Kind über 12 Jahren ohne Bezug von ALG II-Leistungen - Antragstellung für ein Kind über 12 Jahren, Bezug von ALG II-Leistungen und mindestens 600 EUR Bruttoeinkommen des betreuenden Elternteils - Antragstellung für ein Kind über 12 Jahren, Bezug von ALG II-Leistungen und Vermeidung der Hilfebedürftigkeit i.S.d. SGB II bei Bezug von Unterhaltsvorschuss neue Gesetzgebung Stat. Kennzeichen Fallzahl Antrag f. Kind zw. 6.-11.Lj (72 Monate ausgeschöpft) 1.378 Antrag f. Kind über 12 - kein AlgII 1.278 4.161 Antrag f. Kind über 12 - Einkommen über 600 EUR brutto Antrag f. Kind über 12 - vermeiden Hilfebedürftigkeit 488 1.017 Antrag im Rahmen der bisherigen Gesetzgebung Sonstiges3 Gesamtsumme (Stand: 31.12.2017) 1.352 1.352 381 381 5.894 Tabelle 1: Händisch erfasste Antragszahlen im Rahmen der UV-Reform Insgesamt gingen seit Beginn der manuellen Erfassung im Sommer 2017 bis zum Ende des Jahres 2017 5.894 Anträge ein. Zur Plausibilisierung dieser Ist-Zahlen wurde über das Fachverfahren Prosoz 14+ eine Auswertung4 der Antragszahlen der vergangenen 2,5 Jahre durchgeführt. Die Daten sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt: 2016 2017 2018 Januar 136 183 309 Vergleich 2016 – 2018 + 127,2 % Februar 151 166 237 + 56,9 % März 152 151 263 + 73,0 % April 118 130 229 + 94,1 % Mai 141 155 259 + 83,7% Juni 146 230 Juli 149 3.900 August 154 985 September 170 330 Oktober 132 302 November 156 336 Dezember 122 Gesamt 1729 206 7074 (07/17 – 12/17: 6.059) (1.297 bis 31.05.2018) Ø 86% Tabelle 2: programm-technisch ausgewertete Antragszahlen für die Jahre 2016, 2017 und 2018 3 4 z.B. Anträge bei Wechselmodell, von verheirateten Berechtigten oder für Kinder über 18 Jahren Auswertung über Prosoz 14+, Stand 15.06.2018 4/8 Im Zeitraum von Juli 2017 bis Dezember 2017 sind im Programm 6.059 Anträge erfasst. Die händische Erfassung wird insoweit durch die programm-technische Auswertung bestätigt. Für die weitere Prognose werden die durch das Fachverfahren ausgewerteten Antragszahlen genutzt. Die ausgewerteten Antragszahlen belegen zudem für das laufende Jahr 2018 eine durchschnittliche Steigerung von 86% im Vergleich zu 2016. 2. Entwicklung der monatlichen Fälle mit laufender Auszahlung 1. Altersstufe 2. Altersstufe 3. Altersstufe Gesamt Juni 2017 2.424 2.007 - 4.431 Dezember 2017 2.196 2.552 1.021 5.769 Januar 2018 2.099 2.683 1.253 6.035 Mai 2018 1.917 2.865 1.573 6.355 Juli 2018 1.848 3.030 1.741 6.619 Tabelle 3: Entwicklung der Kinderzahl seit Juni 2017 In der Tabelle werden die monatlichen Zahlfälle dargestellt. Die Zahlfälle werden in jedem Monat beeinflusst durch Einstellungen wegen Wegfall der Anspruchsvoraussetzungen, neu bewilligte Fälle und Fälle mit vorübergehender Zahlungseinstellung wegen aktueller Überprüfungen. Die Tabelle spiegelt somit nicht die tatsächlich insgesamt bewilligten und bearbeiteten Fälle wider. 3. Aktueller Bearbeitungsstand Insgesamt wurden im III. und IV. Quartal 2017 rd. 2.300 Fälle abschließend bearbeitet, so dass davon auszugehen ist, dass alle Anträge ohne Absicherung durch das Jobcenter Leipzig erledigt sind. Das Jobcenter Leipzig machte von seinem Antragsrecht nach § 5 Abs. 3 SGB II Gebrauch und stellte für rd. 3.600 Berechtigte ersatzweise Anträge auf Unterhaltsvorschuss. Ein Großteil der Anträge wurde jedoch bereits von den betreuenden Elternteilen selbst gestellt. Ca. 500 Anträge könnten noch zahlungswirksam werden. Die Bearbeitung der Anträge mit Absicherung der Berechtigten über das Jobcenter die bereits im Vorjahr eingingen, dauert noch an. In Abhängigkeit der personellen Ressourcen soll es Ziel sein, alle Anträge aus 2017 bis Ende des Jahres 2018 abschließend zu bearbeiten. Aufgrund der Neustrukturierung des Sachgebietes, der Einarbeitung neuer Kollegen (Besetzung der fünf in 2017 gesperrten Stellen) bzw. offener Stellen und der nach wie vor hohen Antragszahlen konnte im I. Quartal 2018 nur eine vergleichsweise geringe Zahl von Anträgen abschließend bewilligt werden. Die Zahl der entscheidungsreifen Anträge ist seither steigend. III. Hochrechnung Die bisherigen Prognosen sowie die V-Ist-Meldung 2017 basierten entsprechend der Vorlage aus dem Jahr 2017 auf den Fallzahlen des Monats Juni 2017 zzgl. des prognostizierten Fallaufwuchses. Für die vorliegende Hochrechnung werden hingegen die aktuell ausgewerteten Fall- und Antragszahlen aus dem Fachverfahren (siehe C. II. 1) sowie die Daten aus der Bundesstatistik genutzt. Folgende Kriterien wurden bei der Hochrechnung zu Grunde gelegt: - Grundlage bildet die Kinderzahl mit Stand 31.12.2017 (siehe Tabelle 3) 5/8 - Hinzukommen noch offene Anträge aus dem Jahr 2017. Diese ergeben sich anhand der programm-technisch ausgewerteten Antragszahl (siehe Tabelle 2) abzgl. bereits getroffener Entscheidungen im Quartal III/2017 und IV/2017 abzgl. der Ablehnungsquote aus 2017. - Hinzukommen Anträge aus dem Jahr 2018. Diese ergeben sich anhand der programmtechnisch ausgewerteten Antragszahl für die Monate Januar 2018 bis Mai 2018 (siehe Tabelle 2), hochgerechnet auf 12 Monate abzgl. der Ablehnungsquote aus 2017. - Es wird unterstellt, dass die 500 Anträge des Jobcenters, die als zahlungswirksam eingestuft werden, bereits vorliegen und somit in den aktuellen Antragszahlen erfasst sind. - In Abzug gebracht werden unterjährige Einstellungen auf der Grundlage der Zahlen aus der Bundesstatistik des Vorjahres für den Zeitraum Juli 2017 bis Dezember 2017, hochgerechnet auf 12 Monate. - Im Ergebnis ergibt sich die prognostische Fallzahl zum 31.12.2018. Zahlfälle 31.12.2017 5.769 Zzgl. Neufälle aus 2017 Neufälle gem. programm-technischer Auswertung Abzgl. bereits bewilligter Fälle in 2017 6.059 -2.300 Gesamt 3.759 Abzgl. Ablehnungsquote 15,5 %5 583 = 3.176 Zzgl. Neufälle aus 2018 Neuanträge 01/2018 bis 05/2018 1.297 Hochrechnung auf 12 Monate 3.113 Abzgl. Ablehnungsquote 15,5 % 482 = 2.631 Abzgl. Einstellungen Einstellungen 07/2017 bis 12/20176 529 Hochrechnung auf 12 Monate 1.058 10.518 Hochrechnung Zahlfälle 31.12.2018 Tabelle 4: Hochrechnung der Fallzahl zum 31.12.2018 Entgegen der bisherigen Prognose (ca. 10.000 laufende Zahlfälle) zeichnet sich eine weitere Steigerung der Fallzahlen ab, da auf Grund des längeren Bezugszeitraums deutlich mehr Kinder anspruchsberechtigt sind. Die Hochrechnung basiert auf den aktuellen Entwicklungen im ersten Halbjahr 2018. Eine noch genauere Prognose ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. 5 6 Die Ablehnungsquote ergibt sich aus den Werten des Vorjahres, vgl. Anlage 3/Tabelle 2. Die eingestellten Fälle ergeben sich aus den Werten des Vorjahres, vgl. Anlage 3/Tabelle 3. 6/8 D. Finanzielle Auswirkungen 1. Entwicklung der Auszahlbeträge Die Aufwendungen für die monatliche Auszahlung der Unterhaltsvorschussleistungen entwickelten sich seit Juni 2017 wie folgt: Auszahlbetrag gesamt in EUR Juni 2017 781.975 Januar 2018 1.447.419 Mai 2018 1.504.939 Tabelle 5: Entwicklung des Auszahlbetrages seit Juni 2017 2. Wechselwirkungen zum SGB II und Erträge aus dem Rückgriff nach § 7 UVG Zu den Wechselwirkungen zum SGB II hat das Jobcenter mitgeteilt, dass bisher noch keine Aussagen zu den Einsparungen getroffen werden könnten. Dies sei darin begründet, dass für den Großteil der Anträge auf Unterhaltsvorschuss die Bearbeitung noch ausstehe. Dies führe dazu, dass keine Anrechnungen in den IT-Fachverfahren des Jobcenters vorhandenen und Auswertungen damit nicht möglich seien. Die für eine Berücksichtigung der Wechselwirkungen zum SGB II erforderlichen Daten liegen auch im IT-Fachverfahren des Unterhaltsvorschusses nicht vor. Das Sozialamt der Stadt Leipzig, Abteilung Soziale Wohnhilfen, beziffert die Höhe der maximal jährlich möglichen Einsparung an Aufwendungen für Unterkunft und Heizung mit ca. 1.460.000 EUR (netto). Hierbei handelt es sich um eine näherungsweise Berechnung. Rechnerische Grundlagen für die Schätzung der finanziellen Auswirkungen sind der Haushaltsplan 2018 sowie die oben dargestellten Kostenanteile und prognostizierten Fallzahlen. Die Erträge aus dem Rückgriff werden mangels belastbarer seriöser Aussagemöglichkeiten zunächst in Höhe der V-Ist-Meldung zum 30.06.2018 in Höhe von 875.938 EUR berücksichtigt. Ebenfalls wird für die Einnahmen aus öffentlich-rechtlichen Forderungen nach § 5 UVG zunächst das vorläufige V-Ist in Höhe von 318.838 EUR zu Grunde gelegt. Während die Ausgaben bei der Leistungsgewährung nicht steuerbar sind, bestehen im Bereich des Rückgriffs aufgrund der zwischenzeitlich spezialisierten Bearbeitung Optimierungspotentiale. Dazu hat das AfJFB ein „Konzept zur Stärkung des Rückgriffs“ erstellt, das fortlaufend gepflegt und erweitert wird. Die Rückgriffsquote wird aus dem Verhältnis zwischen den Ausgaben und den im selben Zeitraum zurückgeholten Beträgen gebildet. In dem jeweiligen Vorgang fallen die Ausgaben allerdings deutlich früher an, als davon anteilige Beträge zurückgeholt werden können. Vor allem bei Neufällen bedarf es nach dem Beginn der Leistungsgewährung zunächst einer außergerichtlichen Geltendmachung, der ggf. eine gerichtliche Geltendmachung und eine Durchsetzung im Wege der Zwangsvollstreckung folgt. Die absoluten Einzahlungen im Mai 2018 lagen bereits über dem monatlichen Durchschnitt der Jahre 2016 und 2017. 7/8 3. Rückstellungen Vor dem Hintergrund der Vielzahl noch offener Antragsverfahren mit Antragstellung zum 01.07.2017 wurden für die Auszahlung der Unterhaltsvorschussleistungen Rückstellungen in Höhe von insgesamt 4.817.436 EUR gebildet. Die in diesem Zusammenhang stehenden Erträge von Bund und Land werden nicht mehr in 2017 ertragswirksam, sondern erst zeitverzögert 2018. Bei der Ermittlung des Zuschussbedarfs wird die Kostenerstattung entsprechend berücksichtigt (vgl. Anlage 1/Tabelle 2). 4. Fazit Erträge gesamt Aufwendungen gesamt Zuschuss gesamt Plan 2018 in EUR -17.793.250 20.189.200 2.395.950 Prognose 2018 in EUR -22.990.439 26.700.994 3.710.555 Abweichung in EUR -5.197.189 6.511.794 1.314.605 Tabelle 6: Zuschussbedarf Die Ermittlung der Prognose für das Haushaltsjahr 2018 ist ausführlich in der Anlage 1 dargestellt. Die in 2018 prognostizierten Mehrerträge i.H.v. 5.197.189 EUR werden im PSP-Element: 1.100.34.1.0.01 „Unterhaltsvorschussleistungen“ zur Kenntnis genommen. Die überplanmäßigen Aufwendungen i.H.v. 6.511.794 EUR werden im PSP-Element: 1.100.34.1.0.01 „Unterhaltsvorschussleistungen“ bestätigt. Daraus ergibt sich insgesamt eine Eckwertüberschreitung von 1.314.605 EUR. Diese kann mit der maximal jährlich möglichen Einsparung an Aufwendungen für Unterkunft und Heizung mit ca. 1.460.000 EUR (netto) und deren Sperrung kompensiert werden. Die Deckung des Mehrbedarfes für die überplanmäßigen Aufwendungen in 2018 von 6.511.794 EUR erfolgt aus der Kostenstelle 1098620000 „unterjährige Finanzierung formale Deckung im Ergebnishaushalt“. 5. Folgen bei Ablehnung Im Falle einer Ablehnung können die Leistung nach dem Unterhaltsvorschussgesetz nicht im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang gewährt werden. Anlagen Anlage 1 Leistungsausweitung UVG zum 31.08.2017 Anlage 2 UVG-Statistik 8/8 Anlage 1 Aufwendungen Finanzposition Sachkonto 7339 1600 4339 1600 Unterhaltszahlungen nach dem UVG (Soll) Kinderanzahl1 Prognose Aufwend. für Kinder 1. AS Prognose Aufwend. für Kinder 2. AS Prognose Aufwend. für Kinder 3. AS 2.924 4.817 2.777 Regelsatz 154,00 € 205,00 € 273,00 € 10.518 Finanzposition Sachkonto Ist-Einnahmen nach § 7 1 7451 0000 4451 0000 Gültigkeit in Monaten 12 12 12 Auszahlsumme 5.403.559,39 € 11.850.420,24 € 9.096.639,55 € Prognose 2018 = 26.350.619,18 € Prognose 2018 = 350.375,20 € Abführung von Einnahmen nach § 7 an Bund/Land 875.938,00 € davon 40,000% Kinderzahl: Ermittlung erfolgt anhand der aktuellen UVG Statistik laufender Fälle nach Alter der Kinder. 01405490A01_000418369.xls 10.10.2018 Anlage 1 Erträge Finanzposition Sachkonto 6214 1000 3214 1000 Einnahmen nach § 5 UVG Prognose 2018 = Finanzposition Sachkonto Einnahmen nach § 7 UVG Ausgaben UV 2018 abzgl. Ist-Einnahmen aus § 5 bereinigte Ausgaben 2018 26.350.619,18 € 318.838,00 € 26.031.781,18 € Ausgaben UV 20171 abzgl. Ist-Einnahmen aus § 51 bereinigte Ausgaben 2017 16.230.941,41 € 226.045,01 € 16.004.896,40 € Finanzposition Sachkonto 318.838,00 € davon Rückholquote Prognose 2018 = 875.938,00 € Erstattungen von Unterhaltsleistungen vom Bund u. Land 3481 0000 bereinigten Ausgaben 2018 26.031.781,18 € davon 70,000% Prognose 2018 = 18.222.246,83 € bereinigte Ausgaben 2017 16.004.896,40 € davon davon 70,000% Soll-Ertrag 2017= Ist-Ertrag1 in 2017= 11.203.427,48 € 7.630.011,13 € Minderertrag 2017= 3.573.416,35 € 1 lt. SAP, Stand 24.08.2018 01405490A01_000418369.xls 10.10.2018 Anlage 1 UA 481 Vollzug des UVG Sachkonto 3481 0000 3481 0000 3212 2000 3214 1000 Prognose 2018 EINNAHMEN Erstattungen von Unterhaltsleistungen vom Bund u. Land Erstattungen von Unterhaltsleistungen vom Bund u. Land Einnahmen nach § 7 UVG Einnahmen nach § 5 UVG Summe Einnahmen 18.222.246,83 € 3.573.416,35 € 875.938,00 € 318.838,00 € 22.990.439,18 € AUSGABEN 4451 0000 4339 1600 350.375,20 € 26.350.619,18 € Abführung der Einnahmen nach § 7 UVG Unterhaltsleistungen nach UVG Summe Ausgaben Zuschuss 26.700.994,38 € - 3.710.555,21 € 01405490A01_000418369.xls 10.10.2018 Tabelle 1 UVG Statistik 2017 Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 212 - 2627 - 05/000 Leistungsbezieher 2017 Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) Leistungsbezieher 2017 (Stichtage: 31.12.2017) Tabelle 1: Übersicht laufende Fälle Zahl der Fälle, in denen Unterhaltsleistungen gezahlt wurden, nach Alter der Leistungsberechtigten Leipzig Fälle insgesamt Stand 31.12.2017 10.10.2018 6301 Betreuender Elternteil ist 0 62 1 2 3 4 5 6 7 8 9 250 378 410 484 571 569 518 434 448 10 435 11 388 12 304 13 249 14 240 15 219 16 196 17 146 weibl. männl. 5579 offen 635 01405490A05_000418369.xls Tabelle 2 UVG Statistik 2017 Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 212 - 2627 - 05/000 Arbeitsstatistik Antragsbearbeitung 2017 Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) Tabelle 2: "Arbeitsstatistik Antragsbearbeitung" Entscheidungen im Zeitraum vom 1.7. - 31.12.2017 Entscheidungen über Anträge im Berichtszeitraum Leipzig Stichtag 31.12.2017 - - 1. Entscheidungen insgesamt (Summe 2. - 4.) 2. Erstbewilligungen 2.802 3. erneute Bewilligungen 4. Antragsablehnungen/ Versagungen 5. Bewilligungen für Kinder mit SGB II-Bezug lt. Antrag Alter 0-11 Jahre 2.366 436 187 Alter 12-17 Jahre 148 6. Dauer Bewilligungsverfahren bis 3 Monate über 3 Monate Tabelle 3 UVG Statistik 2017 Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 212 - 2627 - 05/000 Einstellungen + Einkommen 2017 Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) Falleinstellungen im Zeitraum vom 1.7. - 31.12.2017 Tabelle 3: Einstellungen und Einkommen Zahl der Fälle, in denen in der Zeit vom 01.07.-31.12.2017 die örtliche Zuständigkeit für die Unterhaltsleistung gewechselt hat, sowie Zahl der Fälle, die in der Zeit vom 01.07.-31.12.2017 ganz oder zeitweilig aufgehoben wurden Leipzig Fälle insgesamt 529 10.10.2018 1. Zuständig-keit swechsel/ Wegzug der Familie in den Bezirk eines anderen Jugendamtes 37 Einstellung der Unterhaltsleistung wegen 2. Vollendung des 18. Lebensjahres 60 3. Eheschl. des betreuenden Elternteils mit anderer Pers. als dem ander-en Elternteil 32 4. Zusammen-zi ehen der Elternteile 5. Ausreichende Bezüge (§ 1 Abs. 1 Nr. 3) 6. Fehlen der besonderen ab 12 Jahre (§ 1 Abs. 1a) 101 156 30 Wegfall des Anspruchs wegen Kindeseinkommen (§ 2 Abs.4) 7. Ertrag zumutbarer Arbeit 8. Einkünfte des Vermögens 5 0 9. fehlende Mitwirkung 10. Tod des Kindes oder des betreuenden Elternteils 66 2 11. Wegzug des Kindes (ins Ausland bzw. vom betreuen-den Elternteil) 16 12. Aufhebung 13. sonstiges wegen rechtswidriger -zum Beispiel "Entfall der Bewilligung 0 Fälle mit reduzierten Zahl-beträgen wegen Berück-sichtigung von Kindes-einkommen (§ 2 Abs. 14. Ertrag zumutbarer Arbeit 15. Einkünfte des Vermögens 25 01405490A05_000418369.xls Prüfkatalog Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw. die Neuschaffung von Arbeitsplätzen Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten: verbessert gesichert Begründung in Vorlage Seite 1       2 Ausbildungsplatzsituation       3 finanzielle Situation der Unternehmen: sie wird durch städtische Entscheidung (z. B. zu Steuern, Gebühren, Preisen für Gas-WasserStrom)       negative Auswirkung positive Auswirkung hoch mittel 5 Finanzierung ja keine Auswirkung niedrig       finanzielle Drittmittel/ keine Folgewirkungen Fördermittel Auswirkung für die Stadt private Mittel Stadt Leipzig 01.15/016/01.12 keine Auswirkung 1 Arbeitsplatzsituation 4 Bedeutung des Vorhabens für wirtschaftliche Entwicklung 1 verschlechtert nein ja ) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt. ja       Prüfkatalog Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten: Indikatoren verbessert auf bisherigen Niveau verschlechtert keine Auswirkung 1 Vorschulische Bildungsund Betreuungsangebote (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang)       2 Schulische Bildungsangebote, Ausbildung und Studium (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang)       3 Wohnbedingungen für Kinder, Jugendliche und Familien (Angebot, Attraktivität, Vielfalt, Infrastruktur)       4 Kultur- und Freizeitangebote, Möglichkeiten zum Spielen, Sporttreiben und Treffen sowie Naturerfahrungen für Kinder, Jugendliche und Familien       5 Gesundheit und Sicherheit von Kindern und Jugendlichen/Schutz vor Gefahren       6 Integration von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen oder Migrationshintergrund       7 Finanzielle Bedingungen von Familien       Indikator hat stattgefunden ist vorgesehen 8 Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und Familien bei der zu treffenden Entscheidung Stadt Leipzig 01.15/016/01.12 1 Begründung in Vorlage Seite 1 ) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt. ist nicht vorgesehen Begründung in Vorlage, Seite 1