Daten
Kommune
Leipzig
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1405154.pdf
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Erstellt
31.05.18, 12:00
Aktualisiert
04.11.18, 15:13
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-05948
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff:
Leistungsausweitung des Unterhaltsvorschussgesetzes zum 01.07.2017 Fortschreibung 2018
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
FA Finanzen
Jugendhilfeausschuss
Ratsversammlung
22.11.2018
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
1. Die in 2018 entstehenden überplanmäßigen Aufwendungen nach § 79 Abs. 1
SächsGemO für Zahlungen des Unterhaltsvorschusses in Höhe von 6.511.794 EUR
werden bestätigt.
2. Die Deckung i.H.v. 6.511.794 EUR erfolgt aus der Kostenstelle 1098620000 "unterjährige
Finanzierung formale Deckung im Ergebnishaushalt".
3. Die Mehrerträge in Höhe von 5.197.189 EUR (davon 3,573 Mio. € aus 2017) werden im
PSP-Element: 1.100.34.1.0.01 "Unterhaltsvorschussleistungen" zur Kenntnis genommen.
1/8
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
nicht relevant
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
Kostengünstigere Alternativen geprüft
Folgen bei Ablehnung
nein
nein
x
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
Erträge
x
wenn ja,
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
nein
von
bis
Höhe in EUR
1.1.2018
31.12.2018
1.1.2018
31.12.2018
wo veranschlagt
- 5.197.189 1.100.34.1.0.01
6.511.794 1.100.34.1.0.01
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
x
nein
wenn ja,
x
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
2/8
A.
Ausgangslage
Am 01.06.2017 beschloss der Deutsche Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates eine
Ausweitung des Unterhaltsvorschusses zum 01.07.2017.1 Das Änderungsgesetz wurde im
BGBl. I S. 3122 am 17.08.2017 bekanntgemacht.
Mit Inkrafttreten der Änderung des UVG zum 01.07.2017 haben Kinder mit Geburtsdatum ab
01.07.1999 und jünger bei Vorliegen der Voraussetzungen Anspruch auf
Unterhaltsvorschuss. Der mögliche Bezugszeitraum kann sich im Vergleich zur bisherigen
Rechtslage bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres verdoppeln bzw. bis zum 18.
Geburtstag verdreifachen bei gleichzeitigem Wegfall der Bezugsdauergrenze von bisher 72
Monaten.
Im Haushaltsplan 2017/2018 wurden bereits Mehraufwendungen in Höhe von 10 Mio. EUR
prognostiziert. Des Weiteren wurden Mehrerträge in gleicher Größenordnung unterstellt, weil
anzunehmen war, dass der Bund 40% und das Land 60% der Ausgaben aus dem UVGVollzug tragen werden.
B.
Kostenanteil des Landes
Das SMS hat dagegen mit Schreiben vom 03.07.2017, Az. 42-6926.10/62 II, an den SSG
und SLKT mitgeteilt, bis zum Inkrafttreten eines geänderten SächsAüGUVG folgende
Aufteilung der Ausgaben und Einnahmen aus dem UVG-Vollzug anzuwenden: Der
Kostenanteil von Land und Kommunen an den Leistungsausgaben beträgt jeweils 30% (40%
trägt der Bund). Derzeit liegt ein Referentenentwurf zum SächsAüGUVG zur Stellungnahme
vor. Das weitere Gesetzgebungsverfahren bleibt abzuwarten.
C.
Entwicklung der Fallzahlen
I.
Grundlagen
Mangels Unterstützung im Fachverfahren erfolgte im Kalenderjahr 2017 eine händische
Erfassung aller Anträge sowohl auf Grund der Leistungsausweitung des UVG als auch im
Rahmen der bisherigen Gesetzgebung, da auch diese Fälle von der längeren Laufzeit
profitieren. Darüber hinaus erfolgte die Erfassung der Anträge mittels vom Fachbereich
definierter Statistikkennzeichen, die Aussagen hinsichtlich einzelner Alterskohorten sowie
der Zugangsvoraussetzungen zum Unterhaltsvorschuss insbesondere für Kinder ab
Vollendung des 12. Lebensjahres ermöglichen sollten. Zum 31.12.2017 wurde erstmalig die
neue UV-Bundesstatistik erstellt, die die Auswirkungen der Reform bereits widerspiegelte2.
Die Erfassung zeigte, dass der aufgrund der Gesetzesänderung prognostizierte
Fallaufwuchs von 5.100 zusätzlichen Fällen erreicht und überschritten wurde.
II.
Ist- Fallzahlen
1.
Entwicklung der Antragszahlen
Im Zeitraum von Juli 2017 bis Dezember 2017 wurden eingehende Anträge händisch erfasst.
Folgende Kriterien waren für die Antragserfassung maßgebend:
- Antragstellung für ein Kind zwischen 6 und 11 Jahren, mit vorherigem Leistungsbezug
von 72 Monaten
1
2
BT-Plenarprotokoll 18/237, S. 24034; BR-Drs. 431/17.
Siehe Anlage 3.
3/8
- Antragstellung für ein Kind über 12 Jahren ohne Bezug von ALG II-Leistungen
- Antragstellung für ein Kind über 12 Jahren, Bezug von ALG II-Leistungen und mindestens
600 EUR Bruttoeinkommen des betreuenden Elternteils
- Antragstellung für ein Kind über 12 Jahren, Bezug von ALG II-Leistungen und
Vermeidung der Hilfebedürftigkeit i.S.d. SGB II bei Bezug von Unterhaltsvorschuss
neue Gesetzgebung
Stat. Kennzeichen
Fallzahl
Antrag f. Kind zw. 6.-11.Lj (72 Monate ausgeschöpft)
1.378
Antrag f. Kind über 12 - kein AlgII
1.278
4.161
Antrag f. Kind über 12 - Einkommen über 600 EUR brutto
Antrag f. Kind über 12 - vermeiden Hilfebedürftigkeit
488
1.017
Antrag im Rahmen der bisherigen Gesetzgebung
Sonstiges3
Gesamtsumme (Stand: 31.12.2017)
1.352
1.352
381
381
5.894
Tabelle 1: Händisch erfasste Antragszahlen im Rahmen der UV-Reform
Insgesamt gingen seit Beginn der manuellen Erfassung im Sommer 2017 bis zum Ende des
Jahres 2017 5.894 Anträge ein.
Zur Plausibilisierung dieser Ist-Zahlen wurde über das Fachverfahren Prosoz 14+ eine
Auswertung4 der Antragszahlen der vergangenen 2,5 Jahre durchgeführt. Die Daten sind in
der nachfolgenden Tabelle dargestellt:
2016
2017
2018
Januar
136
183
309
Vergleich
2016 – 2018
+ 127,2 %
Februar
151
166
237
+ 56,9 %
März
152
151
263
+ 73,0 %
April
118
130
229
+ 94,1 %
Mai
141
155
259
+ 83,7%
Juni
146
230
Juli
149
3.900
August
154
985
September
170
330
Oktober
132
302
November
156
336
Dezember
122
Gesamt
1729
206
7074
(07/17 – 12/17:
6.059)
(1.297 bis
31.05.2018)
Ø 86%
Tabelle 2: programm-technisch ausgewertete Antragszahlen für die Jahre 2016, 2017 und 2018
3
4
z.B. Anträge bei Wechselmodell, von verheirateten Berechtigten oder für Kinder über 18 Jahren
Auswertung über Prosoz 14+, Stand 15.06.2018
4/8
Im Zeitraum von Juli 2017 bis Dezember 2017 sind im Programm 6.059 Anträge erfasst. Die
händische Erfassung wird insoweit durch die programm-technische Auswertung bestätigt.
Für die weitere Prognose werden die durch das Fachverfahren ausgewerteten
Antragszahlen genutzt.
Die ausgewerteten Antragszahlen belegen zudem für das laufende Jahr 2018 eine
durchschnittliche Steigerung von 86% im Vergleich zu 2016.
2.
Entwicklung der monatlichen Fälle mit laufender Auszahlung
1. Altersstufe
2. Altersstufe
3. Altersstufe
Gesamt
Juni 2017
2.424
2.007
-
4.431
Dezember 2017
2.196
2.552
1.021
5.769
Januar 2018
2.099
2.683
1.253
6.035
Mai 2018
1.917
2.865
1.573
6.355
Juli 2018
1.848
3.030
1.741
6.619
Tabelle 3: Entwicklung der Kinderzahl seit Juni 2017
In der Tabelle werden die monatlichen Zahlfälle dargestellt. Die Zahlfälle werden in jedem
Monat beeinflusst durch Einstellungen wegen Wegfall der Anspruchsvoraussetzungen, neu
bewilligte Fälle und Fälle mit vorübergehender Zahlungseinstellung wegen aktueller
Überprüfungen. Die Tabelle spiegelt somit nicht die tatsächlich insgesamt bewilligten und
bearbeiteten Fälle wider.
3.
Aktueller Bearbeitungsstand
Insgesamt wurden im III. und IV. Quartal 2017 rd. 2.300 Fälle abschließend bearbeitet, so
dass davon auszugehen ist, dass alle Anträge ohne Absicherung durch das Jobcenter
Leipzig erledigt sind.
Das Jobcenter Leipzig machte von seinem Antragsrecht nach § 5 Abs. 3 SGB II Gebrauch
und stellte für rd. 3.600 Berechtigte ersatzweise Anträge auf Unterhaltsvorschuss. Ein
Großteil der Anträge wurde jedoch bereits von den betreuenden Elternteilen selbst gestellt.
Ca. 500 Anträge könnten noch zahlungswirksam werden.
Die Bearbeitung der Anträge mit Absicherung der Berechtigten über das Jobcenter die
bereits im Vorjahr eingingen, dauert noch an. In Abhängigkeit der personellen Ressourcen
soll es Ziel sein, alle Anträge aus 2017 bis Ende des Jahres 2018 abschließend zu
bearbeiten. Aufgrund der Neustrukturierung des Sachgebietes, der Einarbeitung neuer
Kollegen (Besetzung der fünf in 2017 gesperrten Stellen) bzw. offener Stellen und der nach
wie vor hohen Antragszahlen konnte im I. Quartal 2018 nur eine vergleichsweise geringe
Zahl von Anträgen abschließend bewilligt werden. Die Zahl der entscheidungsreifen Anträge
ist seither steigend.
III.
Hochrechnung
Die bisherigen Prognosen sowie die V-Ist-Meldung 2017 basierten entsprechend der Vorlage
aus dem Jahr 2017 auf den Fallzahlen des Monats Juni 2017 zzgl. des prognostizierten
Fallaufwuchses. Für die vorliegende Hochrechnung werden hingegen die aktuell
ausgewerteten Fall- und Antragszahlen aus dem Fachverfahren (siehe C. II. 1) sowie die
Daten aus der Bundesstatistik genutzt.
Folgende Kriterien wurden bei der Hochrechnung zu Grunde gelegt:
- Grundlage bildet die Kinderzahl mit Stand 31.12.2017 (siehe Tabelle 3)
5/8
- Hinzukommen noch offene Anträge aus dem Jahr 2017. Diese ergeben sich anhand der
programm-technisch ausgewerteten Antragszahl (siehe Tabelle 2) abzgl. bereits
getroffener
Entscheidungen
im
Quartal
III/2017
und
IV/2017
abzgl. der Ablehnungsquote aus 2017.
- Hinzukommen Anträge aus dem Jahr 2018. Diese ergeben sich anhand der programmtechnisch ausgewerteten Antragszahl für die Monate Januar 2018 bis Mai 2018 (siehe
Tabelle 2), hochgerechnet auf 12 Monate abzgl. der Ablehnungsquote aus 2017.
- Es wird unterstellt, dass die 500 Anträge des Jobcenters, die als zahlungswirksam
eingestuft werden, bereits vorliegen und somit in den aktuellen Antragszahlen erfasst
sind.
- In Abzug gebracht werden unterjährige Einstellungen auf der Grundlage der Zahlen aus
der Bundesstatistik des Vorjahres für den Zeitraum Juli 2017 bis Dezember 2017,
hochgerechnet auf 12 Monate.
- Im Ergebnis ergibt sich die prognostische Fallzahl zum 31.12.2018.
Zahlfälle 31.12.2017
5.769
Zzgl. Neufälle aus 2017
Neufälle gem. programm-technischer Auswertung
Abzgl. bereits bewilligter Fälle in 2017
6.059
-2.300
Gesamt
3.759
Abzgl. Ablehnungsquote 15,5 %5
583
=
3.176
Zzgl. Neufälle aus 2018
Neuanträge 01/2018 bis 05/2018
1.297
Hochrechnung auf 12 Monate
3.113
Abzgl. Ablehnungsquote 15,5 %
482
=
2.631
Abzgl. Einstellungen
Einstellungen 07/2017 bis 12/20176
529
Hochrechnung auf 12 Monate
1.058
10.518
Hochrechnung Zahlfälle 31.12.2018
Tabelle 4: Hochrechnung der Fallzahl zum 31.12.2018
Entgegen der bisherigen Prognose (ca. 10.000 laufende Zahlfälle) zeichnet sich eine weitere
Steigerung der Fallzahlen ab, da auf Grund des längeren Bezugszeitraums deutlich mehr
Kinder anspruchsberechtigt sind. Die Hochrechnung basiert auf den aktuellen Entwicklungen
im ersten Halbjahr 2018.
Eine noch genauere Prognose ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich.
5
6
Die Ablehnungsquote ergibt sich aus den Werten des Vorjahres, vgl. Anlage 3/Tabelle 2.
Die eingestellten Fälle ergeben sich aus den Werten des Vorjahres, vgl. Anlage 3/Tabelle 3.
6/8
D.
Finanzielle Auswirkungen
1.
Entwicklung der Auszahlbeträge
Die Aufwendungen für die monatliche Auszahlung der Unterhaltsvorschussleistungen
entwickelten sich seit Juni 2017 wie folgt:
Auszahlbetrag gesamt in EUR
Juni 2017
781.975
Januar 2018
1.447.419
Mai 2018
1.504.939
Tabelle 5: Entwicklung des Auszahlbetrages seit Juni 2017
2.
Wechselwirkungen zum SGB II und Erträge aus dem Rückgriff nach § 7 UVG
Zu den Wechselwirkungen zum SGB II hat das Jobcenter mitgeteilt, dass bisher noch keine
Aussagen zu den Einsparungen getroffen werden könnten. Dies sei darin begründet, dass
für den Großteil der Anträge auf Unterhaltsvorschuss die Bearbeitung noch ausstehe. Dies
führe dazu, dass keine Anrechnungen in den IT-Fachverfahren des Jobcenters vorhandenen
und Auswertungen damit nicht möglich seien. Die für eine Berücksichtigung der
Wechselwirkungen zum SGB II erforderlichen Daten liegen auch im IT-Fachverfahren des
Unterhaltsvorschusses nicht vor.
Das Sozialamt der Stadt Leipzig, Abteilung Soziale Wohnhilfen, beziffert die Höhe der
maximal jährlich möglichen Einsparung an Aufwendungen für Unterkunft und Heizung mit ca.
1.460.000 EUR (netto). Hierbei handelt es sich um eine näherungsweise Berechnung.
Rechnerische Grundlagen für die Schätzung der finanziellen Auswirkungen sind der
Haushaltsplan 2018 sowie die oben dargestellten Kostenanteile und prognostizierten
Fallzahlen.
Die Erträge aus dem Rückgriff werden mangels belastbarer seriöser Aussagemöglichkeiten
zunächst in Höhe der V-Ist-Meldung zum 30.06.2018 in Höhe von 875.938 EUR
berücksichtigt. Ebenfalls wird für die Einnahmen aus öffentlich-rechtlichen Forderungen nach
§ 5 UVG zunächst das vorläufige V-Ist in Höhe von 318.838 EUR zu Grunde gelegt.
Während die Ausgaben bei der Leistungsgewährung nicht steuerbar sind, bestehen im
Bereich des Rückgriffs aufgrund der zwischenzeitlich spezialisierten Bearbeitung
Optimierungspotentiale. Dazu hat das AfJFB ein „Konzept zur Stärkung des Rückgriffs“
erstellt, das fortlaufend gepflegt und erweitert wird.
Die Rückgriffsquote wird aus dem Verhältnis zwischen den Ausgaben und den im selben
Zeitraum zurückgeholten Beträgen gebildet. In dem jeweiligen Vorgang fallen die Ausgaben
allerdings deutlich früher an, als davon anteilige Beträge zurückgeholt werden können. Vor
allem bei Neufällen bedarf es nach dem Beginn der Leistungsgewährung zunächst einer
außergerichtlichen Geltendmachung, der ggf. eine gerichtliche Geltendmachung und eine
Durchsetzung im Wege der Zwangsvollstreckung folgt. Die absoluten Einzahlungen im Mai
2018 lagen bereits über dem monatlichen Durchschnitt der Jahre 2016 und 2017.
7/8
3.
Rückstellungen
Vor dem Hintergrund der Vielzahl noch offener Antragsverfahren mit Antragstellung zum
01.07.2017 wurden für die Auszahlung der Unterhaltsvorschussleistungen Rückstellungen in
Höhe von insgesamt 4.817.436 EUR gebildet.
Die in diesem Zusammenhang stehenden Erträge von Bund und Land werden nicht mehr in
2017 ertragswirksam, sondern erst zeitverzögert 2018. Bei der Ermittlung des
Zuschussbedarfs wird die Kostenerstattung entsprechend berücksichtigt (vgl. Anlage
1/Tabelle 2).
4.
Fazit
Erträge gesamt
Aufwendungen gesamt
Zuschuss gesamt
Plan 2018
in EUR
-17.793.250
20.189.200
2.395.950
Prognose 2018
in EUR
-22.990.439
26.700.994
3.710.555
Abweichung
in EUR
-5.197.189
6.511.794
1.314.605
Tabelle 6: Zuschussbedarf
Die Ermittlung der Prognose für das Haushaltsjahr 2018 ist ausführlich in der Anlage 1
dargestellt.
Die in 2018 prognostizierten Mehrerträge i.H.v. 5.197.189 EUR werden im PSP-Element:
1.100.34.1.0.01
„Unterhaltsvorschussleistungen“
zur
Kenntnis
genommen.
Die
überplanmäßigen Aufwendungen i.H.v. 6.511.794 EUR werden im PSP-Element:
1.100.34.1.0.01 „Unterhaltsvorschussleistungen“ bestätigt. Daraus ergibt sich insgesamt eine
Eckwertüberschreitung von 1.314.605 EUR. Diese kann mit der maximal jährlich möglichen
Einsparung an Aufwendungen für Unterkunft und Heizung mit ca. 1.460.000 EUR (netto) und
deren Sperrung kompensiert werden.
Die Deckung des Mehrbedarfes für die überplanmäßigen Aufwendungen in 2018 von
6.511.794 EUR erfolgt aus der Kostenstelle 1098620000 „unterjährige Finanzierung formale
Deckung im Ergebnishaushalt“.
5.
Folgen bei Ablehnung
Im Falle einer Ablehnung können die Leistung nach dem Unterhaltsvorschussgesetz nicht im
gesetzlich vorgeschriebenen Umfang gewährt werden.
Anlagen
Anlage 1 Leistungsausweitung UVG zum 31.08.2017
Anlage 2 UVG-Statistik
8/8
Anlage 1
Aufwendungen
Finanzposition
Sachkonto
7339 1600
4339 1600
Unterhaltszahlungen nach dem UVG (Soll)
Kinderanzahl1
Prognose Aufwend. für Kinder 1. AS
Prognose Aufwend. für Kinder 2. AS
Prognose Aufwend. für Kinder 3. AS
2.924
4.817
2.777
Regelsatz
154,00 €
205,00 €
273,00 €
10.518
Finanzposition
Sachkonto
Ist-Einnahmen nach § 7
1
7451 0000
4451 0000
Gültigkeit in Monaten
12
12
12
Auszahlsumme
5.403.559,39 €
11.850.420,24 €
9.096.639,55 €
Prognose 2018 =
26.350.619,18 €
Prognose 2018 =
350.375,20 €
Abführung von Einnahmen nach § 7 an Bund/Land
875.938,00 €
davon
40,000%
Kinderzahl: Ermittlung erfolgt anhand der aktuellen UVG Statistik laufender Fälle nach Alter der Kinder.
01405490A01_000418369.xls
10.10.2018
Anlage 1
Erträge
Finanzposition
Sachkonto
6214 1000
3214 1000
Einnahmen nach § 5 UVG
Prognose 2018 =
Finanzposition
Sachkonto
Einnahmen nach § 7 UVG
Ausgaben UV 2018
abzgl. Ist-Einnahmen aus § 5
bereinigte Ausgaben 2018
26.350.619,18 €
318.838,00 €
26.031.781,18 €
Ausgaben UV 20171
abzgl. Ist-Einnahmen aus § 51
bereinigte Ausgaben 2017
16.230.941,41 €
226.045,01 €
16.004.896,40 €
Finanzposition
Sachkonto
318.838,00 €
davon
Rückholquote
Prognose 2018 =
875.938,00 €
Erstattungen von Unterhaltsleistungen vom Bund u. Land
3481 0000
bereinigten Ausgaben 2018
26.031.781,18 €
davon
70,000%
Prognose 2018 =
18.222.246,83 €
bereinigte Ausgaben 2017
16.004.896,40 €
davon
davon
70,000%
Soll-Ertrag 2017=
Ist-Ertrag1 in 2017=
11.203.427,48 €
7.630.011,13 €
Minderertrag 2017=
3.573.416,35 €
1
lt. SAP, Stand 24.08.2018
01405490A01_000418369.xls
10.10.2018
Anlage 1
UA 481 Vollzug des UVG
Sachkonto
3481 0000
3481 0000
3212 2000
3214 1000
Prognose 2018
EINNAHMEN
Erstattungen von Unterhaltsleistungen vom Bund u. Land
Erstattungen von Unterhaltsleistungen vom Bund u. Land
Einnahmen nach § 7 UVG
Einnahmen nach § 5 UVG
Summe Einnahmen
18.222.246,83 €
3.573.416,35 €
875.938,00 €
318.838,00 €
22.990.439,18 €
AUSGABEN
4451 0000
4339 1600
350.375,20 €
26.350.619,18 €
Abführung der Einnahmen nach § 7 UVG
Unterhaltsleistungen nach UVG
Summe Ausgaben
Zuschuss
26.700.994,38 €
- 3.710.555,21 €
01405490A01_000418369.xls
10.10.2018
Tabelle 1
UVG Statistik 2017
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
212 - 2627 - 05/000
Leistungsbezieher 2017
Unterhaltsvorschussgesetz (UVG)
Leistungsbezieher 2017 (Stichtage: 31.12.2017)
Tabelle 1: Übersicht laufende Fälle
Zahl der Fälle, in denen Unterhaltsleistungen gezahlt wurden, nach Alter der Leistungsberechtigten
Leipzig
Fälle
insgesamt
Stand 31.12.2017
10.10.2018
6301
Betreuender Elternteil ist
0
62
1
2
3
4
5
6
7
8
9
250
378
410
484
571
569
518
434
448
10
435
11
388
12
304
13
249
14
240
15
219
16
196
17
146
weibl. männl.
5579
offen
635
01405490A05_000418369.xls
Tabelle 2
UVG Statistik 2017
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
212 - 2627 - 05/000
Arbeitsstatistik
Antragsbearbeitung 2017
Unterhaltsvorschussgesetz (UVG)
Tabelle 2: "Arbeitsstatistik Antragsbearbeitung"
Entscheidungen im Zeitraum vom 1.7. - 31.12.2017
Entscheidungen über Anträge im Berichtszeitraum
Leipzig
Stichtag 31.12.2017
-
-
1.
Entscheidungen
insgesamt
(Summe 2. - 4.)
2.
Erstbewilligungen
2.802
3.
erneute
Bewilligungen
4.
Antragsablehnungen/
Versagungen
5. Bewilligungen für Kinder mit
SGB II-Bezug lt. Antrag
Alter
0-11 Jahre
2.366
436
187
Alter
12-17 Jahre
148
6. Dauer Bewilligungsverfahren
bis 3 Monate
über 3 Monate
Tabelle 3
UVG Statistik 2017
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
212 - 2627 - 05/000
Einstellungen
+ Einkommen 2017
Unterhaltsvorschussgesetz (UVG)
Falleinstellungen im Zeitraum vom 1.7. - 31.12.2017
Tabelle 3: Einstellungen und Einkommen
Zahl der Fälle, in denen in der Zeit vom 01.07.-31.12.2017 die örtliche Zuständigkeit für die Unterhaltsleistung gewechselt hat,
sowie Zahl der Fälle, die in der Zeit vom 01.07.-31.12.2017 ganz oder zeitweilig aufgehoben wurden
Leipzig
Fälle
insgesamt
529
10.10.2018
1.
Zuständig-keit
swechsel/
Wegzug der
Familie in den
Bezirk eines
anderen
Jugendamtes
37
Einstellung der Unterhaltsleistung wegen
2.
Vollendung
des 18.
Lebensjahres
60
3.
Eheschl. des
betreuenden
Elternteils mit
anderer Pers.
als dem
ander-en
Elternteil
32
4.
Zusammen-zi
ehen der
Elternteile
5.
Ausreichende
Bezüge
(§ 1 Abs. 1
Nr. 3)
6.
Fehlen der
besonderen
ab
12 Jahre
(§ 1 Abs. 1a)
101
156
30
Wegfall des Anspruchs wegen
Kindeseinkommen (§ 2 Abs.4)
7.
Ertrag
zumutbarer
Arbeit
8.
Einkünfte des
Vermögens
5
0
9.
fehlende
Mitwirkung
10.
Tod des
Kindes oder
des
betreuenden
Elternteils
66
2
11.
Wegzug des
Kindes (ins
Ausland bzw.
vom
betreuen-den
Elternteil)
16
12. Aufhebung 13.
sonstiges
wegen
rechtswidriger -zum Beispiel
"Entfall der
Bewilligung
0
Fälle mit reduzierten
Zahl-beträgen wegen
Berück-sichtigung von
Kindes-einkommen (§ 2 Abs.
14. Ertrag
zumutbarer
Arbeit
15. Einkünfte
des Vermögens
25
01405490A05_000418369.xls
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt
bzw. die Neuschaffung von Arbeitsplätzen
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
verbessert
gesichert
Begründung in
Vorlage Seite 1
2 Ausbildungsplatzsituation
3 finanzielle Situation der
Unternehmen: sie wird
durch städtische
Entscheidung (z. B. zu
Steuern, Gebühren,
Preisen für Gas-WasserStrom)
negative
Auswirkung
positive Auswirkung
hoch
mittel
5 Finanzierung
ja
keine
Auswirkung
niedrig
finanzielle
Drittmittel/
keine
Folgewirkungen
Fördermittel
Auswirkung
für die Stadt
private Mittel
Stadt Leipzig
01.15/016/01.12
keine
Auswirkung
1 Arbeitsplatzsituation
4 Bedeutung des
Vorhabens für
wirtschaftliche
Entwicklung
1
verschlechtert
nein
ja
) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
ja
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine
ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien
mit Kindern aus.
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
Indikatoren
verbessert
auf
bisherigen
Niveau
verschlechtert
keine
Auswirkung
1 Vorschulische Bildungsund Betreuungsangebote
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
2 Schulische
Bildungsangebote,
Ausbildung und Studium
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
3 Wohnbedingungen für
Kinder, Jugendliche und
Familien (Angebot,
Attraktivität, Vielfalt,
Infrastruktur)
4 Kultur- und
Freizeitangebote,
Möglichkeiten zum
Spielen, Sporttreiben und
Treffen sowie
Naturerfahrungen für
Kinder, Jugendliche und
Familien
5 Gesundheit und Sicherheit
von Kindern und
Jugendlichen/Schutz vor
Gefahren
6 Integration von Kindern
und Jugendlichen mit
Behinderungen oder
Migrationshintergrund
7 Finanzielle Bedingungen
von Familien
Indikator
hat stattgefunden
ist
vorgesehen
8 Beteiligung von Kindern,
Jugendlichen und Familien
bei der zu treffenden
Entscheidung
Stadt Leipzig
01.15/016/01.12
1
Begründung in
Vorlage Seite 1
) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
ist nicht vorgesehen
Begründung in
Vorlage, Seite 1